Deutscher Reichs-Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
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Auf Zhren Bericht vom 13. d. M. beauftrage Zh Sie, den Bundesregierungen und dem „Reichs-Anzeiger“ die amtlichen Mittheilungen zu. machen, welche erforderli sind, um den Regierungen und den Reichsangehörigen ein eigenes Urtheil über das Verhalten der Reichs-Justizverwaltung in der Unter- suhungssache wider den Professor Dr. Geffcken zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke bestimme Jch, ‘daß die Anklageschrift gegen den Dr. Geffckén im „Reichs-Anzeiger“ veröffentliht und nebst den Anlagen dexselben dem Bundesrath behufs Verwerthung im Sinne Zhres Bericht s- mitgetheilt werde.
Berlin, den 13. Januar 1889,
Wilhelm. I. R,
von Bismar. An den Reichskanzler.
Berlin, den 13. Januar 1889.
nter ehrfurchtsvoller Bezugnahme auf meinen Jmmediat- bert vom 23. September v. F. erlaube ih mir Ew. Majestät den in der Strafsache gegen den Geheimen Justiz-Rath Dr. Gefen ergangenen Beschluß des Reichsgerihts vom . d. M. allerunterthänigst vorzulegen. Ausweislich, dieses Beschlusses hat das Gericht anerkannt, daß nah dem Ergebniß der Voruntersuhung hinreihende Verdachtsgründe für die Annahme vorliegen, daß der Beschuldigte dur seine Publikation in der „Deutschen Rundschau“ Nachrichten, deren Geheim- ung anderen Regierungen gegenüber für das Wohl des eutshen Reichs erforderlih war, öffentlih bekannt gemacht habe. Der Angeschuldigte ist jeddch außer Verfolgung geseßt worden, weil hr die Annahme des Bewu n desjelben von der Strafbarkeit seitter Handlung nah Ansicht des Gerichts genügende Gründe nicht vorlagen. tein ehrfurchtsvoller Bericht vom 23. September war durch den Umstand veranlaßt worden, daß die Véröffentlihung des Tagebuchs weiland Kaiser Friedrich's, deren Urheber damals noch unbekannt war, von einem großen Theil der Presse des Jn- und Auslandes zu T benußt wurde, vermöge deren die Schädlichkeit jener unberehtigten Veröffentlihung ür das Reih und für das Königliche Haus wesentli ge- lieigert wurde. Analoge Entstellungen der Thatsachen und des gerihllihen Verfahrens, sowie der Gründe der Einleitung und der Einstellung desselben finden gegen- wärtig in der reihsfeindlichen Presse des Jn- und Auslandes statt und werden ausgebeutet, um die Unparteilichkeit und das Ansehen ter Kaiserlihen Justizverwaltung im Reich zu ver- dächtigen. Dieselben haben “ den Zweck, das Verfahren der Reichsanwaltschaft und des Reichsgerichts im Lichte der Par- teilihkeit und der tendenziösen Verfolgung darzustellen. Es ist daher für Ew. Majestät Justizverwaltung im Reich ein S birinil, die Möglichkeit eigenen, dur die reihsfeindliche Presse nicht gefälschten Urtheils über das eingehaltene Verfahren, zunächst bei den verbündeten Regierungen, dann aber auch in der öffentlihen Meinung der Reichsangehbrigen herzuftellen. Dies kann nur auf dem Wege geschehen, daß das gesammte Material, dur welches die Entschließungen der Reichsanwalt- schaft und des Reichsgerichts bestimmt worden sind, zur Kennt- niß aller Derer gebracht werde, welche ein berehtigtes Jnteresse daran haben, daß das Verhalten der Reichs-Justizbehörden sich überall als ein gerehtes und sahgemäßes erweise. Dieser Zweckl würde meines ehrfurchtsvollen Dafürhaltens erreicht werden, wenn Ew. Majestät geruhen wollten, die Ver- öffentlichung der Anklageschrift durh den „Reichs- Ameiger“ zu befehlen, und durh das Organ des B t eoratbs den verbündeten Regierungen mit die- 4 *meinent chrfur{htsvollen “ Bericht die gesammten Unterlagen der Anklage gegen Professor Geffcken behufs weiterer Verwerthung n dem oben gedahten Sinne mit- zutheilen. l des Allerhö Ei ie y O es erhöhsten inverständnisses mit diese Á de s parf ¡ch ehrfurchtsvoll anheimstellen, den anliegénden Ordre-Entwur huldreihst vollziehen zu wollen.
von Bismarck. Sr. Majestät dem Kaiser und Könige.
—
Beswhluß.
e gegen den Geheimen Justiz - Ralh, Profèfsor E Ss jun, Friedrich Heinrich Ge cken aus
s, i s e
Hamburg, wegen Lanbetorei n des Reichsgerichts in seiner
nicht btrentlichen Sihung vom 4. Januar 1889, auf
den Antrag des Ober-Neichsanwalts, in 0 is d daß zwar nach dem Ergebnisse der Voruntersuhung hinreichende Verdachtsgründe' für die Annahme vorliegen, da E E shuldigte 2c. Geffcken im September 1888 durch die Au Sa erscheinende Zeitschrift „Deutsche Rundschau“ Heft obev 1888, in einem Artikel mit der Ueberschrift „Aus Kaiser Friedrih's Tagebuch 1870/71“, - insbesondere in den in der
edt aiten dis M Insertionspreis für denRaum einer Druckzeile 30 A, | Fnserate nimmt an: die- Kökigliche Expedition | des Dentschen Reichs-Anzeigers / |
und Königlich Preußishen Staats-Anzeigets | Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 3L. |
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Berlin, Mittwoch, den 16. Januar, Abends.
Anklageschrist des Ober-Reichtanwalts unter L 1 bis 16,
11, E i III. 1 bis 2, IV. 1 bis 2, V., VI; 1 bis 3 her-
vorgehobenen Stellen, Nachrichten, deren Geheimhaltung
anderen Regierungen gegenüber für das: Wohl des Deutschen
Reichs E war, öffentlih bekannt gemacht? hat,
daß jedoch für die Annahme des Bewußtsein s- des Beschuldigten 2c. Geffcken, daß der fragliche Artikel Nathrichten der - bezeichneten Art enthalte, genügende Gründe nit vorhanden sind,
Ven r ;
1) den Beschuldigten 2c. Geffcken hinsihtlih der Beschul- digung des Landesverraths “(Strafgesehbuh 8. 92 Ziffer 1) außer Oa zu seten, i
2) die Haft des’ Beschuldigten aufzuheben,
3) die Kosten des Verfahrens der Reichskasse aufzuerlegen.
“ Leipzig, den 4. Januar 1889) —
Das Reichsgeriht, Erster Stxafsenat.
Dr: Wobn: von Geß.
AnktDLageqchri fit gegen
den Geheimen Justiz-Rath, Professor a. D. Dr. jur. Friedrich Heinrih Geffcken zu Hamburg, daselbst ‘geboren am 9. Dezember 1830, evangelish, verheirathet, Vater von 4 Kindern, niht Soldat gewesen, im Besiß einer Reihe von Orden, insbesondere. des Großkreuzes des belgishen Leopolds- Ordens, des Königlih preußishen Kronen - Ordens zweiter Klasse mit dem Stern, des Groß-Komthurkréuzes des olden-
burgischen Peter-:Paul-Ordens.
Die in Berlin von dem Schriftsteller Dr. Julius Roden- berg herausgegebene. und von dem SPARtos ndlex Elwin Paetel verlegte und redigirte Zeitschrift „Deutshe Rundschau“ brachte in dem am 20. September 1888 e enen Ofktober- heft an ‘erster Stelle einen Aufsaÿ mit der Ueberschrift: „Aus
aiser Friedrih's Tagebuch 1870—71“ und mit folgender Bemerkung:
„Um jeden Zweisel an dem Ursprung dieser Veröffent- lihung auszuschließen, bemerken wir, daß Se. Majestät, der verewigte Kaiser Friedrich, das von ihm während des fran-
ösishen Feldzuges geführte: Tagebuch Höchstselbst unserem Finjender mitgetheilt, und daß dieser nur aus-Gründen der Diskretion sich auf die nachfolgenden Auszüge aus dem- selben beschränkt hat, welche geeignet sind, fowobl die edle Persönlichkeit des Hohen Verfassers in ihrer vollen Bedeu- tung hervortreten zu lassen, als einen wichtigen Beitrag zur Geschichte jener großen Zeit zu bilden.
Die Redaktion der Deutshen Rundschau “
Diese Veröffentlihung erregte das größte Aufsehen. Sie wurde, wie notorisch, alsbald und zwar fortgeseßt von ' der inländischen regierungs- beziehungsweise reihsfeindlichen Presse ür Marteizivedo und von der ausländishen deuts{hfeindlihen
resse zu Verdächtigungen der Politik des Deutschen Reichs ausgebeutet. : L . Der Anfangs angeregte Verdaht einèr Fälshung fand sich nicht bestätigt. Der Verleger und Redacteur aber machte, nahdem er zuerst jede. Auskunft über den Einsender des Manuskripts verweigert hatte, auf den Vorhalt, daß ein Verbrechen gegen den §. 92 des Strafgeseßbuhs in Frage stände, den Angeschuldigten als den Einsender namhaft. Der Leßtere, welcher sh am 23. September 1888 von Hamburg nach Helgoland begeben hatte, von dort aber, nahdem am 28. desfelben Monats in seiner Wohnung: zu Hamburg eine ge- rihtlihe Durhsuchung staitgefunden hatte, auf Veranlassung seiner Familie am 29. desselben Monats zurückgekehrt und bei seiner Rückehr verhastet worden war, hat über seine Autorschast und seine Bezugsquelle folgende Angabên gemacht :
Der Hochselige Kaiser Friedrih, dem er während der gleichzeitigen Studienzeit in Bonn bekannt geworden sei und der ihm, während er in der Zeit von 1856 bis 1868 in Berlin beziehungsweise in London als hanseatisher Minister- Resident fungirt, und auch später großes Wohlwollen be- wiesen, habe ihn im Februar 1873, ‘wo er Professor an der Universität Straßburg gewesen sei, nah Wiesbaden, wo der Hohe Herr damals zur Kur geweilt, eingeladen und ihm bei seinem Besuch zu Ende Februar oder Anfang März 1873 ein Tagebuh über die Ereignisse der Kriegsjahre 1870/71 zur Einsicht mit der Erlaubniß zugehen lassen, dasselbe nach Karlsbad, wohin er sih demnächst zur Kur begeben habe, mit- zunehmen. Nach etwa 3 Wochen häbe er das Tagebu dem damaligen Kronprinzen mit einèm Dankschreiben nah Berlin zurückgefandt. Aus dem etwa siebenhundert Seiten umfassenden, voll und ganz von Allerhöchster Hand geschriebe- nen Tagebuche habe er einen etwa zwanzig enggeschriebene Seiten anfüllenden Auszug angefertigt und in denselben vor- zugsweise die politischen Nachrichten, — der größte Theil des Tagebuchs habe aus militärishen Nachrichten bestanden, — mit Abkürzungen, jedoh ohne Zusäße oder sonstige Aenderun- gen aufgenommen. Obgleih er die Uebergabe des Tagebuhs als ein gleichen besonderen T T Vertrauens betrahtet und zur Anfertigung der Auszüge keine Erlaubniß erbeten öder er-
1859,
halten, habe er die Anfertigung doch für erlaubt era Dôâbei habe er aber als jselbstverständlih angenommen, daß er Mittheilungen aus dem Tagebuche Niemandem machen dürfte und sei damals der Ueberzeugung gewesen und habe: diese au jeyt noch; daß der Hochselige Kaijer, der damalige Kronprinz, ihm das Tagebuch nicht anvertraut haben würde, wenn 4 hätte vorausjeßen können, daß er, der Angeschuldigte, beiSeinên Lebzeiten aus dem Tagebuch Etwas an Dritte mittheilen oder gar veröffentlihen würde. An den Fall, daß der Kronprinz vor ihm versterben könnte, habe er bei der Anferti- ung: des Aus8zugs überhaupt nicht gas und sei seine Ab- fht lediglih dahin gegangen, sich selbst das Andenken. an dus Gelesene zn : bewahren. Nah dem Tode Sr. Majestät des Kaisers Friedrich habe er sich zur Veröffentlichung entschlossen, im August 1888 aus dem Auszuge das durch Weglassung von ihm bedenklih scheinendèr Stellen ‘um vier bis fünf Seiten verringerte Manuskript für den Druck- angefertigt und dasselbe dém Herausgeber der „Deutshen Rundschau“ zum Druck über- sandt. Sein mit der Veröffentlichung verfolgter Zweck sei durchaus kein politischer, sondern ein historischer (?) gewesen und habe er, namentlih der viel vertretenen Ansicht - gegenüber, Kaiser Friedri fei ein“ edler Jdeologe gewesen, dessen poli- tische Bedeutung und insbesondere den Umstand, daß Er bei Gründung des Deutschen Reichs: die treibende Krast gewesen sei, hervorheben wollen. Allerdings habe er zu der Veröffent- lihung keinexlei- Ermächtigung: gehabt, insbesondere auch nicht geglaubt, daß er auf etwaige Anfrage bei Jhrer Majestät der Käiserin Friedrich eine solhe erhalten werde.
Jundem die: Angaben des Ang&shuldigten über den Zweck der Veröffentlihung weiter unten ihre Würdigung finden werden, wird hier nur noch Folgendes ‘bemerkt:
Daß die Veröffentlichung fih als ein Auszug aus echten Aufzeihnungen des Hochseligen Kaisers Friedrih darstellt, ist niht zu bezweifeln. Nah der amtlihen Auskunft des Ministeriums des Königlichen Hauses befanden sich im Köni lihen Hausarchiv drei Exemplare des Tagebuches Sr. ae des Kaisers und Königs Friedrich, von denen zwei dem Wort- laut nach identish und anscheinend auf mechanishem Wege e estellte Abdrücke eigenhändiger Niebderschriften Sr. damaligen
aiserlihen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen" sind,
während das dritte Exemplar eine veränderte Redaktion jener ersteren Niéderschriften ist, aus einer Anzahl von losen Pie deren einzelne Blätter von einer Kanzleihand einfeitig beshrieben und auf der von dem Kanzlisten leergelässenen Seite mit umfangreichen Zusäßen und Einschaltungen von der Hand Sr. Kaiserlichen Hoheit versehen sind, besteht, und Sn en enthält, wie fie in dem Rundschau-Artikel zum Abdruck gelangt find. Dieses leytere Exemplar selbft kann (ea dem Angeschuldigten niht vorgelegen haben, da nah einer ganz bestimmten Angabe das von ihm eingesehene Taágebuch voll und ganz von der Hand des Hoch- seligen Kaisers geschrieben gewesen ist. Die vorhin erwähnte Kanzleihand is höchst wahrscheinli die des im anuár 1887 verstorbenen Kronprinzlihen Haushofmeisters
rug gewesén. Wie dessen Wittwe und Bruder bekunden, ist
derselbe, der das besondere Vertrauen des olseligen Kaisers enossen, von Diesem vielfah mit der Abschrift geheimer hriftstückde, insbesondere der Tagebücher über den Feldzug
von 1866, über die orientalishe Reise und über den Krieg von 1870/71 betraut worden. Die leyteren eigen- händigen Aufzeichnungen seien sehr umfangreih gewesen und dem Krug nahbeendigtem Kriege im Spätsommer 1871 zur Ah- schrift übergeben worden. Nachdem die erste Abschrift der einzelnen Blätter von Allerhölhster Hand dur@korrigirt worden, habe Krug eine neue Reinschrift anfertigen müssen und diese im Frühjahr 1872 von dem Hochseligen Kaiser, dem damaligen ronprinzen, Der vicles darin korrigirt, anderes gestrichen
und geändert habe, zur Anfertigung einer abermaligen Rein- {rift zurückerhalten. Nach a des Krug habe der Kronprinz die Iun zurüdgelieferten Aufzeihnungen und korrigirten Abschriften stets Selbst vernichtet. Diese lehte Reinschrist wird der Kontext des oben erwähnten dritten Exemplars sein, „welches sich, wie die Zeugenaussagen ergeben, als fein eigentlihes Tagebuh darstellt. It das von dem Angeschulvigten eingesechene und excerpirte Exemplar ganz von Allerhöchster “ Hand geschrieben ewesen, so wird der Hohe Herr, nachdem Er jenes
Sremplar nochmals dur@korrigirt und mit umfangreichen gr n
ber
säßen und Einschaltungen versehen, auf Grund desfe eigenhändig ein neues Exemplar angefertigt haben. den Verbleib des letzteren ist nichts ermittelt worben. Die Behauptung der Vertheidigung, daß der Hochselige Kaiser dem Krug eine Abschrift des Tagebuchs von 1870/71 geschenkt habe, ist dur das Zeugniß der Wittwe Krug wider worden. Hiernach hat ihr verstorbener Ehemann von / dem o{seligen Kaiser nur einen metallograp ive u des C D a E E U Se ejhenk erhalten, ¡ ; ihr mitgetheilt, vaß dieses Tagebuch niemals g a Ne lihkeit kommen würde. Auch der von der he “ sonst noch versuchte Nachweis, daß der Hohe Herr au i Peteinbaltuug des Inhalts des Tagebuchs von 1870/71 nicht