1873 / 41 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Feb 1873 18:00:01 GMT) scan diff

e E I Dit ia aPV Ae E 00” Car A dai N at E A E Vai O ui E: CEE R

B S E

das Publikum gegen Täuschungen und Beeinträchtigungen

iten geeignet sind;

2) t Ie Aerverungen der Geseßgebung und der Verwaltungs- praris erforderlih sind, um vorhaudenen Uebelständen und Mißbräuchen thunlichst abzuhelfen. L

Es ift Unser Wille, daß die Ermittelung der bezüglichen Thatsahen mit der größten Sorgfalt geshche und die Beurtheilung der Verhältnisse und Personen ernst und unparteiish sei. Die genannte SpoziabNomission wird unter a Vorsitz des Präsidenten der Sehen n B a Sea er A m

: ustiz- und zwei rwaltu t - p E D laben Wir die beiden Häuser des Landtages Unserer Monzrchie cin, auch ihrerseits je zwei Mitglieder zu_ Fe um an den Arbeiten der unverzüglich einzuseßenden Kommission theil-

zune Een ehalten Uns vor, der Landesvertretung sciner Zeit die bezüg-

lichen Kommissionsberichte zugehen zu lassen. : Berlin, den 14. Februar 1873. Gegeben Berli E cim,

Bi #. Itzenpliß. Eulenburg. Falk. Leonhardt. E E Kameke. Königsmarck.

__ Rüesichtlih der Vertheilung des Fonds zu Chaussee- R Tae das Iahr 1873 von 2,600,000 Thalern ift dem Hause der Abgeordneten ein Plan vorgelegt worden , s welchem auf die einzelnen Provinzen entfallen: 1. Zu er Straßen. Preußen 413,270 Thlr., Brandenburg 43,000 Thlr., Pommern 52,050 Thlr., Shlesien 178,400 Thlr., Sachsen 88,000 Thlr., Schleswig - Holstein 1000 Thlr., Hannover 91,170 N Westfalen 14,070 Thlr., Hessen-Nafsau 202,290 a e provinz und Hohenzollern 168,560 Thlr. 1. in Summa 1,251, Thlr. 11. Zu Umbauten und extraordinären Instandsezungen auf Staats-Chaufscen 400,000 Thlr. 111, Zu Prämien für Kreis- 2c. Chausseen 948,190 Thlr.

1ch den weniger bemittelten Personen, und nament- lih der ete Etobuhn en im Thiergarten zugänglich zu machen, if den Pächtern der Eisnußzung în den He Pachtverträgen die Bedingung gestellt, daß sie an Bahngel höchstens 2 Sgr. 6 Pf. für die Person erheben dürfen.

Diese Bestimmung ift noch gegenwärtig in Kraft.

_— Die englischen Posten vom 12. Früh und Abends find E e g Schiff soll im Kanal nah Dover um-

gekehrt sein. ns N :

Fas\fel, 12. Februar. Der ständische erwaltungs- Sie ist zu einer Sizung auf Donnerstag den 20. d. M., Vormittags 10 Uhr, einberufen worden.

6 . München, 11. Februar. Am hiesigen Hofe hs As Aitaß des Todes der verwittweten Kaiserin von Oesterreich alle in Aussicht genommenen Hoffeste abbestellt gt Nach zahlreichen darüber abgehaltenen Sitßungen ist im Staats-Ministerium des Jnnern etn Geseßentwurf über das Brandversicherungswesen zu Stande gekommen, wel- cher dem nächsten Landtag vorgelegt werden joll und über wel- chen nun noh die Gutachten der Kreisregierungen und einiger Sachverständiger in nichtamtlicher Stellung eingeholt werden.

Dem Direktor der Kammer des Jnnern der Regierung der Oberpfalz K. von Lindner ist der erbetene Ruhestand bewilligt und in Anerkennung seiner vieljährigen Dienste Rang und Titel eines Regierungs - Vizepräsidenten verliehen, zum Direktor der Kammer des Junern der Regierung der Dberpfalz der Rath derselben Kreisftelle der K. Brenner Desrert Und zum Rath der Kammer des Junern dèr Regierung der Ober- pfalz der Bezirkéamtmann von Deggendorf H. Reindl ernannt

worden. IKürttemberg. Stuttgart, 12. Februar. Der König hat lerie den Erbarafen v. Waldbott - Bassenheim in Audienz

R Os heute ausgegebene Bulletin über das Befinden der

ónigin- tter lautet: d H A Ser Majestät der Königin-Mutter verlief der gestrige Tag ‘ohne wesentlihe Aenderung ; die Nacht war ziemli ‘unruhig in Folge des starken Hustenreizes und des dadurch R T Sie Kammer der Abgeordneten nahm in ihrer heutigen Sihung die leßten noch abweichenden Beschlüsse der Kammer der Standesherren zu dem Weiderechts- Und Weideab- lôsungsgeseß an, und dann die Endabstimmung über das ganze Geseß vor, welches mit 76 gegen 4 Stimmen angenommen wurde. Darauf wurde über eine Eingabe des- Landesvereins für Homóöopathie verhandelt. Die Bitte des Vereins ging dahin: ;

Die Ständeversammlung möge bet der Königlichen Staatsregie- rung “dahin zu wirken suchen, daß 1) auf der Landesuniversität Tübin- gen ein Lehrstuhl Für Homóödopathie und eine homöopathische Klinik errihtet werde; 2) die Prüfungen der Studierenden der SEUIE in der Folge auch auf die Grundsäße der Homödopathie négedeynt werden; 3) den ORSAIOG Aerzten das S:.lbstdispensiren ganz

i estattet werde. : i Se Kommission stellte einfah den Antrag: die Eingabe der Regierung zur Kenntnißnahme zu übergeben. Der Bericht- erstatter von Kolb jedo stellte den Antrag: die erste Bitte (homöopathischer Lehrstuhl) der Regierung zur Erwägung zu übergeben; die dritte (Selbstdispenfiren der homöopathischen Aerzte) der Regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen, welche beide Anträge mit großer Mehrheit angenommen wurden.

Hessen. Darmstadt, 12. Februar. Zum Behufe der &nempfangnahme der mit dem Eisernen Kreuze dekorirten Fahnen und Standarten der Großherzoglihen Division waren heute die Truppen zur Parade auf dem Paradeplaß ausgerückt. Jn Front standen drei Bataillone des Großherzog- lichen Leibgarde-Regiments in Compagniefront-Kolonnen und je 2wei Escadrons des Garde- und des Leib-Dragoner-Regiments in Gscadronsfront. Die auswärtigen Jnufanterie-Regimenter waren durch Deputationen vertreten. Die Parade kommandirte Gene- ral-Major und Commandeur der Großherzoglichen Kavallerie- Brigade von Wichmann, und es waren Prinz Alexander als Vertreter des Großherzogs, der Divisions-Commandeur Prinz Ludwig und Prinz Wilhelm anwesend. Als die deko- rirten Ehrenzeichen ankamen, wurde das Gewehr präsentirt, und darauf dur die Prinzen Alexander und Ludwig die Front ab- gegangen. . Auf Se. Majestät den Deutschen Kaiser und Se. Königliche Hoheit den Großherzog wurde sodann von den Truppen ein Hurrah ausgebraht. Den Schluß bildete der Vorbeimarsh derselben mit angefaßtem Gewehr. Die Hal- tung und das Auss\chen der Truppen war vortrefflich.

Die Zweite Kammer der Landstände wird im Laufe der nuhsten Woche zur Berathung der neuen Geschäftsordnung zusammentreten. Auf der Tagesordnung der ersten Sizßung

des-Kreditanstali und über den Antrag des Abgeordneten Welker, die Collateralsteuer betreffend.

Sachsen-Weimar-Eisenach. Weimar, 13. Februar. Der Fürst und die Fürstin Reuß j. L. sind heute Nachmittag zu einem Besuche am Großherzoglichen Hofe eingetroffen.

Ein Telegramm aus Cairo vom 12. Februar meldet, daß der Erbgroßherzog daselbs von seiner Reise nah Ober- Aegypten sehr befriedigt und in bester Gesundheit wieder einge- troffen ift.

Brannschweig, 13. Februar. Zum Befu am Herzogl. Hofe traf der Großherzog von Oldenburg geftern Nach- mittag hier ein. Nah der Tafel wohnten die Fürstlihen Gäste der Vorstellung im Hoftheater bei. In der Sißung der Landesversammlung vom 11. Februar, welcher Caspari präsidirte und am Ministertische der Staats-Minister v. Campe und die Geheimeräthe Schulz und Zimmermann beiwohnten, trat das Haus in die Berathung über die Geseßentwürfe, den Wohnsiß im Herzogthume und die An- und Abmeldung beim Aufenthaltswechsel be- treffend. Die Kommission hat \fich mit dem Grundprinzipe des Geseßentwurfes cinverftanden erklärt und empfiehlt dasselbe zur Annahme, hat jedoch zu den einzelnen Para- graphen des Gesezes mehrere Beanstandungen zu machen. Geheimerath Schulz erklärte, daß der Gesehentwurf zwar sehr kurz sei, aber tief in die bürgerlihen Verhältnisse eingreife und eine besondere Tragweite habe. Das Geseh sei für die braun- \chweigishen Landeskinder und Bundesangehörige berehnet ; wenn die Kommission in ihrem Berichte und Antrage zum 8. 1 au Bundesausländer in das Geseß mit hineinziehe, \o habe solches \chwere Bedenken, weil dadur der Landesregierung das Recht, Ausländern den Aufenthalt zu verweigern, wenn nicht ganz ent- zogen, doch sehr erschwert werde. Bestimmungen solher Art fänden \sich in keiner Geseßgebung anderer Staaten. Er gebe anheim, jede Bestimmung über Bundesausländer aus dem Ge- seße fortzulafsen. Die Kommission ließ nach langer Debatte darauf die von ihr vorgeshlagene Bestimmung über Bundes- ausländer fallen. §. 1 lautet dana: i: „Für Gemeindegenossen f. revidirte Städteordnung vom 19. März 1850 §. 10 Landgemeiude-Ordnung vom 19. März 1850 §. 12 und als solche zur Mitbenußung der öffentlichen Gemeindeanstalten berechtigt, sowie zur Theilnahme an den Gemeindelasten verpflichtet, gelten fernerhin alle Reichsangehörigen, welche in der betreffenden Gemeinde mit der der Gemeindebehörde erklärten Absicht ihrer dauern- den Niederlassung ihren Aufenthalt, d. h. ihren Wohnfiß (juristisches Domizil), nehmen. Derjenige, welcher in einer Gemeinde seinen Wohnsiß genommen hat, nimmt sofort an der Mitbenußung der Ge- meindeanstalten Theil, kann aber erst nah Ablauf von drei Monaten zur Tragung der Gemeindelasten herangezogen werden“, Der §8. 2 wurde in der Regierungsvorlage mit einem An- trage des Abg. Shmid nach längerer Berathung in folgender assung angenommen: L : S nos a M tiniicbe Gemeindegenosse, der im Befiße der bürger- lichen Ehrenrechte sih befindet und den sonstigen Erfordernissen in dea 88. 15 der Städte- und Landgemeinde - Ordnung resp. des Geseßes vom 26. Januar 1870 Nr. 14 genügt und die Eigenschaft eines braun- \chweigischen Staatsangehörigen sei es vermöge Abstammung oder egitimation oder vermöge Aufnahme oder Naturalisation besißt, ist na einjähriger Dauer des Wohnsißes a. in der betreffenden Stadtk- gemeinde befähigt und verpflichtet zum Erwerb des Bürgerrechts, gu gehalten, binnen 3 Monaten nach Ablauf des Wohnsibßjahrs zur Auf- nahme in die Bürgerrolle sich zu melden (§. 13, 14 der revidirten Städte-Ordnung), b. in der betreffenden Landgemeinde wahlberechtigt (vgl. §: 15 der L.-G.eO.). - Nur die in der Landgemeinde-Ordnung unter 2—5 genannten Personen bedürfen zur Wahlberechtigung weder des einjährigen Wohnsißes; noch überhaupt der Gemeinde - Genossen- schaft. Auch sind die Gemeindebehörden allgemein befugt, Gemeinde- genossen, welche dea oben hervorge yobenen Vorausfebungen entsprechen, Das E R, Wahlberehtigung hon vor Ablauf des Wohn- ißjahrs zu ertheilen. : n Der 8. 3, welcher von dem Verluste des Bürgerrechts, resp. der Wahlberehtigung oder deren Suspension handelt; Lee 8. 4, welcher bestimmt, daß durch die Bestimmungen der S8. 1 und 2 für die dazu geeigneten Fälle die Anwendung der Vor- schriften in §. 5 des Reichsgeseßes über die Freizügigkeit vom 1. November 1867 und im §. 31 des Reichsgesezes über den Unterstüßungswohnsiß vom 6. Juni 1870 nit ausgeschlossen wird; und endlich §. 5, nach welhem das Geseg mit dem 1. Juli 1873 in Wirksamkeit trêten und von diesem Termine an alle entgegenstehenden l[andesgeseßlihen Bestimmungen ihre Gültigkeit verlieren sollen und zugleih ausgesprochen wird, daß ein Wohnortsreht in der Bedeutung und mit den Wirkungen, welche bisher dem Wohnortsrechte geseßlich beigelegt waren, nicht ferner erworben wird, wurden in der Fassung der Regierungs- vorlage angenommen. Das Zus drei Paragraphen bestchende Geseß, die An- und Abmeldung beim Aufenthaltswechsel betreffend, wurde mit einigen vom Abgeordneten Schmid beantragten Abänderungen in dem von der Regierung vorgelegten Entwurf genehmigt. Wer seinen Aufenthalt in einer Gemeinde des Herzogthums nimmt oder aufgiebt, muß spätestens binnen 3 Tagen nah dem An- und Abzuge und ersteren Falls unter Beibringung der nöthigen Nach- weise über seine Person der Ortspolizei-Behörde Meldung machen. Wer dieselbe unterläßt, verwirkt Geldstrafe bis zu 20 Thlrn. oder Haft bis zu 14 Tagen. Derjenige, bei welhem der An- und Abziehende Wohnung oder Unterkommen gefunden oder bisher innegehabt hat, i ‘bei gleicher Strafe verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Meldung geschehe. Ueber die Meldung ift von der Ortspolizeibehörde ein Register zu führen und eine kostenfreie Bescheinigung zu ertheilen. Auf den Frem- denverkehr, rücksihtlich dessen es bei dem bisherigen Bor- schriften sein Bewenden behält, bezichen fih die Bestimmungen des Geseßes nicht. Die Gemeinden sind befugt, auf statutarischem Wege Vorschriften zu erlassen, durch welhe die Hausbesitzer, resp. Vertreter verpflichtet werden, die Gemeinde- oder Ortspolizei- behörden auf geeignet befundene Weise in fortlaufender Kenntniß über die in ihren Häusern wohnenden Personen zu halten. Wer solchen Vorschriften zuwiderhandelt oder fich weigert, den Haus- besißern die bezeichneten Nachrihten über sih selbs oder feine Angehörigen zu ertheilen, verwirkt Geldstrafe bis zu 10 Thlrn. oder Haft bis zu 10 Tagen. Das Gesetz tritt am 1. Juli 1873 in Wirksamkeit. Die Strafbestimmungen im §. 12 Nr. 2 und 3 des Gesetzes, die Bestrafung von Polizei-Uebertretungen betreffend, vom 22. Dezember 1870 werden aufgehoben. Auf der Tagesordnung d¿r nächsten Sizung am 12. d. M. steht u. A. die Berathung über den Geseßentwurf: Einführung der Grundfteuer in der Stadt Vraunschweig.

Schwarzburg-Nudolstadt. Rudolstadt, 8. Februar. Der Landtag hat sih gestern bis zum Herbste vertagt.

Waldeck. Arolsen, 11. Februar. Das Regierungs- Blatt veröffentlicht ein Gesey, betreffend einige Abänderungen

Hamburg, 13. Februar. In der gestrigen Sizung der Bürgersch aßt wurde zunächst die Wahl eines Ausschusses zur Prüfung des Senatsantrags wegen Erlaß eines Gesehes, be- treffend die Deklarationen für die Handels- und Schiffahrts- statistifk sowie die Erhebung einer Deklarationsabgabe vorgenom- men und darauf u. A. die Erwiderung des Senats, betreffend Revision des Verhältnißgeseßes, sowie der Taxordnung in Straf- sahen auf Antrag von Dr. Mönckeberg an den bestehenden Aus\chuß verwiesen. Den Schluß der Sizung bildete der Be- riht des Aus\hu}ses über die Staatshaushalts-Abrehnung des Jahres 1870.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 13. Februar. Gestern Morgens um 10 Uhr traf Se. Königl. Hoheit Prinz Luitpold von Bayern und Nachmittags um 3!/, Uhr Se. Königliche Hoheit Prinz Adalbert von Preußen in Wien ein und nahmen in der Hofburg das Absteigequartier. Beide höchste Gäste wurden bei der Ankunft am Bahnhofe von Sr. Majestät empfangen und sodann in die Hofburg begleitet.

(W. T. B.) Das Leichenbegängn der ver- storbenen verwittweten Kaiserin Carolina Augusta hat heute Nachmittag unter persönlicher Theilnahme \ämmt- licher Glieder des Kaiserlihen Hauses in der feierlihsten Weise ftattgefunden; Prinz Adalbert von Preußen, Prinz Luitpold von Bayern und Prinz Georg von Sachsen befänden sich unter den Leidtragenden. Die Mitglieder sämmtlicher Be- hörden schritten im Trauerzuge und die Straßen, durh welche fich derselbe bewegte, waren von großen Volksmafsen angefüllt. Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen besuchte heute den Grafen Andrassy.

Die von Paris gemeldete Nachricht, daß Prinz Alfons Wien verlassen und sich nah Paris begeben habe, bestätigt \ich nicht; der Prinz verweilt augenblicklich noch hier.

Das Reichs-Kriegs-Ministerium hat im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus und Unterricht angeordnet, daß bis zur Errichtung einer jüdisch - theologischen Fakultät in Oesterrei den an dem Breslauer jüdish-theologishen Semi- nare studirenden Seminaristen die gesezmäßige Befreiung be- willigt werden möge. f ; Pesth, 12. Februar. Im Unterhause erstattete Präsi- dent Bittó die Anzeige über das Ableben der Kaiserin Carolina Augusta. Das Haus beauftragte den Präsidenten, den Gefühlen des Beileids und der Theilnahme bei Ihren Majestäten Ausdruck zu geben. Morgen hält das Haus keine Sizung. Karl Bobory interpellirte den Kommunikations - Minister, ob die grundbücher- lihé Intabulation der Eisenbahnen bereits durchgeführt sei. Schweiz. Genf, 13. Februar. (W. T. B.) Der große Rath von Genf hat die Artikel 2 und 3 des neuen katholi- schen Kultusgesezes nah den von der Mehrheit der Kommisfion gestellten Anträgen ebenfalls angenommen und zwar mit dem von Carteret beantragten Zusaße, daß die katholischen Gemeinden Genfs, gemäß dem bestehenden Bisthumsvertrage bei der Diözese Lausanne verbleiben sollen.

Großbritannien und Jrland. London, 11. Februar. Wie das Hofjournal meldet, kamen gestern Lord Poltimöôre und Lord Otho Fitgerald, der Hofschazmeister und der Hofmarschall, in Osborne an uñd überreichten der Königin Adressen von beiden Häusern des Parlaments in Erwiderung auf die Thronrede. : E

Die Birmanische Gesandt\chaft verabschiedete sich gestern anläßlich ihrer Abreise nah Birma vom Prinzen und der Prinzesfin von Wales in Marlborough-House.

13. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sißung des Unterhauses gab auf eine Anfrage Bentincks der Präsident des Handelsamtes , Fortescue, nähere Aufschlüsse über die ver- besserte Methode, welche bei Anwendung der Schiffsfignale ein- geführt werden soll und \prach die Hoffnung aus, daß die anderen Nationen dieselbe adoptiren werden. Gladstone hob aus Anlaß der Reform des höheren Unterrichtswesens in Irland rühmend die zunehmende Prosperitäts Irlands hervor. Sowohl die gewöhnlichen als au die Agrarverbrechen seien in der Ab- nahme begriffen, fein einziger Fall von Hochverrath sei während des Jahres 1872 vorgekommen. (Beifall.) Eastwick kündigte für morgen einen Antrag auf Vorlegung der diplomatischen Korrespondenz über die Verhandlungen zwischen Lord Clarendon und Gortschakoff, betreffs des neutralen Gebiets zwischen den englischen und russishen Besizungen in Centralafien an. Auf eine An- frage Cochrane's gab der Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amte, Lord Enfield, die Zusicherung, die offiziellen Aktenftüe, betreffend die Reform der Gerichtsbarkeit in Aegypten, sowie be- züglich des Suezkanals vorzulegen, sobald die s{chwebenden Ver- handlungen über diese Fragen beendigt seien. Auf eine Inter- pellation Smiths erwiderte Gladstone, daß dem Parlamente die Befugniß zustehe Ausfuhrzölle auf Kohlen einzuführen, abge- schen von dem Export nah denjenigen Ländern, welche dur die bestehenden Verträge gegen \olhe Auflagen gesichert seien. Der bezügliche Vertrag mit Frankreich laufe im nähsten Mo- nate ab. j

Errichtung eines Ober-Appellations-Gerichtshofs ein. Frankreich. Paris, 12. Februar. Der Prozeß des Prinzen Napoleon gegen den chemaligen Minister Victor Lefranc, wegen der von demselben verfügten Ausweisung des Prinzen, if abermals auf aht Tage vertagt worden. 2 Die „Liberté“’ meldet, daß die Bildung einer medizî- nischen Fakultät in Nantes jeßt von der Regierung be- \chlo}sen sei. ; ; Versailles, 13. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sißung der National versammlung wünschte der Deputirte General du Temple wegen der religiösen Gebäude in Rom, welche franzöfishen Ursprungs sind, eine Interpellzäion an die Regierung zu rihten. Der Mikister des Auswärtigen , de Re- musat, bat die Versammlung, diese Interpellation niht zuzu- lassen, da es ih dabei um eine äußerst delifate Angelegenheit handele und eine öffentlihe Besprehung derselben nur Inkon- venienzen herbeiführen würde. Du Temple verlangte indeß, daß seine Interpellation am nä&sten Montage auf die Tagesordnung geseßt werde. Die Nationalversammlung ging jedoch auf diesen Antrag nicht ein und du Temple zog in Folge dessen seine Interpellation zurü. Spanien. Madrid, 13. Februar. . (W. T. B.) Die Regierung der Vereinigten Staaten von Nordamerika hat dur ihren Gesandten, General Sickles, bereits gestern die Regierung der spanischen Republik anerkannt. Der Senat hat einen permanenten Aus\{huß von 20 Mitgliedern ernannt. Malcampo und Topete haben Zorilla im Namen Serrano's die Unterstüßung des leßteren angeboten, um die Ordnung aufrecht zu erhalten; Zorilla wird, gutem Ver-

Mittwoch) fteht' u. A. die Berathung: über den Antrag der Ab- eeienn Elenberget und Wadsack auf Errichtung einer Lan-

der Forstordnung vom 21. November 1853.

nehmen nach, noch heute das Hotel des Minister-Präfidiumé

Im Oberhause brachte Lord Selborne die Bill wegen |

« punkt für eine größere Veränderung der Verfassung sowie die Q ale

räumen und morgen nach dem Auslande abreisen. An verschie- denen Punkten der Stadt haben Volksansammlungen stattgefun- den, welche jedoch eine ruhige End beobachten; die Umgebung des Spa anes wurde ohne Widerstand durch Kavallerie geräumt.

Portugal. Lissabon, 12. Februar. (W. T. B.) Der Minister der öffentlihen Arbeiten, Cardoso Avelino, und höhere Eisenbahnbeamte haben fich nach der Grenzstation B a- dajoz begeben, um den König Amadeus dort zu empfangen. Das hiesige Königlihe Palais wird zur Aufnahme des Königs und seiner Familie in Stand gesezt. Der hier beglaubigte \pa- nische Gesandte, Fernandez de los Rios, hat s\ih ebenfalls auf Befehl der spanischen Regierung nach der Grenzstation begeben. Auf dem hiefigen Bahnhofe wird König Amadeus morgen von n Könige von Portugal und seinen Ministern empfangen werden.

Italien. Rom, 9. Februar. Am 7. d. M. -ist das pro- visorishe Budget des Unterrihts-Ministeriums erledigt worden. Der Abgeordnete Cairoli erinnerte daran, daß im verflossenen Sommer der Abgeordnete Ruspoli die Auf- merksamkeit der Regierung auf die ‘im Besiße religiöser Genofsenschaften befindlihen Bibliotheken gelenkt habe, und dieser selbst erkärte, seine damaligen Aussagen vollständig aufrecht zu erhalten. Er erbot sich zu weiteren Mittheilungen über Ver- \{chleppung und Beiseiteschaffung von Büchern Seitens der Kloster- geistlihkeit und citirte einige dahin einschlagende Facta. Der Abg. Miceli brachte eine Tagesordnung ein, durch welche die Regierung aufgefordert ward, in wirksamer Weise für die Er- haltung der römishen Archive, Bibliotheken und Museen zu sorgen, die ganze Strenge des Geseßes gegen Veruntreuungen anzuwenden und die nöthigen Schritte zur Wiedererlangung der untershlagenen Gegenstände zu thun. Der Minister Scialoja erklärte, daß - bei Viébetholte Sequester von Sendungen geist- liher Genossenschaften niemals Gegenstände von künfstlerishem oder literarischem Werthe gefunden seien, und bat die Kammer, die Tagesordnung Miceli's abzulehnen. Diese ward gleichwohl votirt. Die Diskusfion zu den Kapiteln des mittleren und des Elementarunterrihts war ohne Bedéutung. Der Etat ward \hließlich im Gesammtbetrage von 22,761,663 Lire angenommen.

Am 8. d. M. begann die Generaldebatte über das Budget des Marine-Ministeriums. Perrine di San Martino er- klärte die für die Marine ausgeseÿten Summen für unzulänglich. Boselli verlangte von der Regierung eine wirksame Unterstüßung und Förderung des Schiffsbauwesens. Der Minister wird morgen antworten. Die Berathung der von Pescatore über die Natio- nalbank eingebrahten Resolution if bis nach Erledigung des Etats des Marine-Ministeriums vertagt.

18. GTebriüat. (W" D. B) Der König Victor Emanuel ist heute hier eingetroffen. Der Gemeinderath von Turin hat den Beschluß gefaßt, an den Herzog von Aosta nah Lissabon ein Telegramm zu sexden, um ihm die lebhafte Theil- nahme und tiefe Ehrerbietung auszudrücken, mit welcher die Bürgerschaft Turins seinex Ankunft entgegensiecht. Nach einer der „Opinione“ aus Gibraltar zugegangenen telegraphishen Mel- dung, hat der an der Spige des britischen Mittelmeergeschwaders stehende Admiral mehrere Schiffe zum Empfang des Königs Amadeus nah Lissabon abgesendet.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 12. Fe- bruar. Der Kaiser hat an Stelle der verstorbenen Groß- fürstin Helene, die Großfürstin Katharina zur Patronin der von der Kaiserin Maria Feodorowna errichteten Anstalten, des Hebammen-Instituts mit dem Hospitale für Wöchnerinnen und des Marien-Instituts, ernannt.

Die Kommission, welche bei dem Domänen - Mini- sterium eingesezt i, um den Zustand der Forstwirthschaft zu prüfen, hat es für nothwendig erachtet, daß ein Geseß über die Unveräußerlichkeit der Staatsforsten in denjenigen Kreisen er- lassen werde, in denen das Areal derselben weniger als 60 pCt. des allgemeinen Waldareals des Kreises ausmacht. Dann foll eine besondere Achtsamkeit auf die Exploitirung der Privatforsten in denjenigen Kreisen gerichtet werden, in denen das Areal der- selben im Allgemeinen weniger als 25 pCt. des Flächeninhalts des ganzen Landes beträgt, und falls daselbft die Wälder- ausrottung zunehmen sollte, wäre das Expropriationsgeseß in Anwendung zu bringen, wie dasselbe bei Exrpropriationen der Ländereien zu gemeinnüßzigen Zwecken, wie Eisenbahnbauten 2c. geschieht. Endlich soll noh dahin gestrebt werden, alle Bauern- und Kommunalwälder bis zur Ausarbeitung eines Forstregle- ments unter siaatlicher Leitung zu behalten.

Schweden uud Norwegen. Christiania, 9. Februar. Die Königin von Schweden - Norwegen wird hier Dienstag Arend mit einem um 11 Uhr ankommenden Extrazug erwartet.

Der dem Storthinge für den Termin vom 1. Juli 1873 bis 1, Juli 1874 vorgelegte Budgetentwurf zeigt eine Ge- sammtausgabe von 5,515,000 Spezies, während die Einnahmen auf 5,965,000 Spezies geshäßt werden. Der Unterschied, 150,000 Spezies, wird mit den kontanten Mitteln der Staats- fasse gedeckt. Außerdem if eine außerordentlihe Bewilligung zum Vertheidigungswesen, nämlih 202,666 Spezies vorgeschla- gen, welhe Summe durch Veräußerung von Obligationen, die zu der im Jahre 1871 beschlossenen Staatsanleihe gehören, her- beigeschafff werden soll. Davon find 65,000 Spezies zur An- schaffung neuer Gewehre und 70,000 Spezies zu Befestigungs- arbeiten bei Dröbaksund bestimmt.

Anläßlich der Mißtrauensadresse des norwegischen Storthing vom 15. Mai 1872 hat der König dem Thinge am 5. d. Mts. eine Mittheilung folgenden Inhalts gemacht:

„Wir hegen die Hoffnung, daß die Frage wegen der Versamnm- lungszeit des Storthings cine Lösung finden wird, welche das Volk

._ und dessen Repräsentanten zufriedenftellt. Die Mitglieder des Staagts-

raths haben durch ihre B hisge in dieser Sache die Voraus- seßungen, welche sich bei Einführung der jährlichen Storthinge geltend machten, vor Augen gehabt. Wenn die ina beweift, daß _ein Sesthalten an diesen Vorausfeßungen einen ungünstigen Einfluß auf die

hätigkeit des Storthings ausüben, so halten Wir es für Unsere Pflicht eine veränderte Ordnung zu bestimmen oder zu ihrer Feststellung mitzuwirken. Die Frage wegen Theilnahme der Staatsräthe an den Verhandlungen des _Storthings is Gegenstand Unserer eingehendsten Betrachtung. Wir haben dieselbe von Unserem Vorgänger als Erb- theil übernommen und Wir werden dieselbe niht aus Unseren Ge- danken lassen. Jn treuer Liebe zur Freiheit des Volkes wollen Wir Unsere Pflicht, die Eigenthümlichkeiten der norwegischen Verfassung und die Bewegungen der Zeit in Betracht zu ziehen, erfüllen. Der richtige Zeit-

Durchführung derselben ist und bleibt flets eine {wierige Aufgabe. Der Rath, welcher in dieser Sache Unserem verewigten Bruder von der Mehrzahl der Staatsrathmitglieder gegeben wurde, stand mit vielen früheren Beschlüssen des Storthings in Uebereinstimmung. Dieser Rath zielt nicht darauf hin, den Beschlüssen der Zukunft vorzugreifen, sondern die Sache einer genaueren Prüfung, auch rüdsichtlich der freien Verfassungen und gewonnenen Erfahrungen anderer Länder, zu

unterziehen. Es ist Unser Wille, daß diese Prüfung mit Srgfalt und ohne Vorurtheile geschieht. Sie muß mit Zutrauen zu den Fähig- keiten und Kräften, welche die vorwärtsshreitende Aufklärung bietet und austheilt, aber au zuglei änderung tes Grundgesfeßes nöthigen Behutsamkeit ausgeführt werden.

Landtags- Angelegenheiten. Berlin, 14. Februar. In der gestrigen Sißung des

die Seitens der Staatsregierung beantragte Subvention zu dem von Dldenburg auszuführenden Bau einer Eisenbahn von Neue Schanze nah Ihrhove der Regierungs-Kommissar Geheimer Legations-Rath Jordan nah dem Referenten Abg. Dr. Glaser:

__ Meine Herren! Der Herr Minister der Auswärtigen Angelegen- heiten hat mi beauftragt, Ihnen die Gründe darzulegen, aus welchen er vom Standpunkte seines Ressorts aus lebhafres Interesse daran zu nehmen hat, daß die vorliegende Position des Etats der Eisenbahn- verwaltung die Genehmigung dieses Hohen Hauses findet. Da i Ihnen in diesem Sinne aljo nachträglih noch einige Erläuterungen 8 dieser Geldforderung zu geben habe, die hier in Gestalt einer

Zudgetfrage auftritt, habe ich mir erlaubt, mich sogleich nach dem Vortrage des Herrn Referenten zum Worte zu melden.

, Der erste Anknüpfungspunkt, welcher sh fêr die geschäftliche Mitwirkung des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten in. dieser Eisenbahnfrage;dargeboten hat, becuht auf dem Staatsvertrage, welchen die vormalige hannoversche Regierung am 16. November 1864 mit der Königlich niederländischen Regierung wegen Errichtung dieser Eisen- bahn abgeschlossen hat. Ih möchte mi für den Augenblick darauf beschränken, in Betreff dieses Vertrages nur wenige Punkte hervor- zuheben. Zunächst darf diefer Vertrag im Allgemeinen als unzweifel- hafter Beweis dafür hingestellt werden, daß beide vertragschlicßende Regierungen, insbesondere auch die hannoversche Regiérung, fich von der Nüßlichkeit, oder, den damaligen Verhältnissen entsprechend, wohl richtiger gesagt, von der Nothwendigkeit dec Herstellung dieser Eisenbahn- verbindung vollkommen überzeugt hatten. Der Vertrag beruht akten- gemäß auf sehr langwierigen Vorverhandlungen zwischen beiden vertrag- \chließenden Regierungen, auf sehr eingeßenden (Erwägungen aller ein- \{chlagenden lokalen Interessen und lokalen Verbältnisse von Seiten der hannover]chen Behörden. Endlich erlaube ih mir noch hervorzuheben, daß über die Richtung dieser Bahn in diesem Vertrage vollständig bin- dende Vereinbarungen getroffen worden sind. Wenn die niederländische Staatsregierung die in ihr Gebiet fallende Bahnstrecke auf Staats- kosten zu bauen sich ausdrücklich verpflichtete, die hannoversche Regie- rung dagegen nur die Verpflichtung übernahm, dem ersten Konzefsions- bewerber, welcher sich zur Herstellung der Bahn finden wurde, die Konzession zu ertheilen, so werde ich vielleicht Gelegenheit haben, auf die Bedeutung dieses leßteren hannoverschen Anerbietens später noch näher zurückzukommen.

Indem nun dic Königlich preußische Staatsregierung an die Auf- gabe heranzutreten hatte, die in diesem Vertrage der niederländischen Re- gierung gegenüber übernommenen Verpflichtungen zur Erfüllung zu bringen, konnte es feinem Zweifel unterliegen, daß für Preußen irgend eine Verpflichtung, Geldaufwendungen zur Ausführung dieses Unternehmens aus Staatsmitteln zu beschaffen, der niederländischen Regierung gegen- über aus jenem Vertrage niht vorlag. Dennoch schien es nah Lage der Verhältnisse eine ganz besondere Pflicht, darauf zu achten, daß dieser Vertrag sobald als möglich zur Ausführung gebracht würde, umsomehr, als es sich um wichtige Interessen des damals mit dem preußischen Staatsgebiete wiedex vereinigten Ostfrieslands handelte.

Ich darf als bekannt vorausseßzen die Bemühungen der Regierung, um diesem Landestheile die unter der vormaligen Landesregierung lange entbehrte, schon längst aber unentbehrlich gewordene Eisenbahnverbin- dung von Westen nach Osten zuzuführen. In diesen Bemühungen war die Königliche Regierung in sofern von glucklichem Erfolge be- lohnt, als es sehr bald gelang, unter den neuen Verhältnissen die Großherzoglih oldenburgishe Regierung zu bestimmen, daß sie in Fortseßung ihrer Staatsbahn ven Bremen nach Oldenburg nun au die Herstellung der weiteren Bahn von Oldenburg bis nah Leer zum Anschlu an die hannoversche Westbahn auf eldenburgische Staats- kosten übernahm.

Bei den Verhandlungen, welche zum Abschluß eines Vertrages hierüber geführt haben, und bei denen ich persönlich mitzuwirken den Auftrag hatte, war dauernd und ih darf wohl sagen, beinakbe bis zu dem Momente der Unterzcichnung von der oldenburgischen Regierung die Anforderung vectreten worden, daß die preußische Regi-rung ge- wissermaßen als Gegenleistung für das, was Oldenburg übernehmen wollte, die bindende Verpflichtuug übernehmen sollte, nunmehr unverzüglich die Ausführung dieses {on in dem Vertrage mit den Niederlanden behandelten Anschlußprojektes zu garantiren oder auf Staatskosten diese Bahn herzustellen.

_ Meine Herren! Nach der damaligen Lage der neuen Verhält- nisse konnte und wollte die Königliche Regierung auf ein solches neues Verpflichtungsmoment mindestens hnicht sogleih eingehen, um- soweniger, als von allen Seiten Anforderungen auf den- jelben Gebiete an sie herantraten, welche- fich bereits in hohem - Maße als dringlich gestaltet hatten. Es wurde also dieser Anforderung der Großherzoglich eoldenburgishen Regierung Widerstand entgegengeseßzt, und es gelang, die Großherzogliche Regie- rung zum Abschluß des Vertrages wegen der Eisenbahn von Leer nah Oldenburg auf der Grundlage der Ausführung auf oldenbur- gische Staatskosten dadurh zu bewegen, daß von Preußen, ohne Uebernahme einer bestimmten neuen Verpflichtung, im Schlußprotokeoll vom 17. Januar 1867 nur die Zusicherung auch der Großherzoglich olden- burgischen Regierung ertheilt wurde, das baldige Zustandekommen einer Eifenbahn von der preußish-niederländischen Landesgrenze bei NeueSchanze zum Anschluß an die oldenburgische Eisenbahn thunlichst zu fördecn. Diese Zusicherung konnte von der preußischen Regierung um fo un- bedenklicher abgegeben werden, als dadurh- nur das wiederholt wurde, wozu die preußische Regierung der niederländischen Regierung gegen- über bereits verpflichtet war. Das Zustandekommen dieses Vertrages mit Oldenburg, meine Herren, war für die Betheiligung des Ministe- riums der Auswärtigen Angelegenheiten insofern von nicht unerheb- licher Bedeutung, als nunmehr die drei benachbarten Regierungen sich zu diefem Werke in dem Sinne vereinigt hatten, daß dur vertragsmä- ßige Urkunden das übeinstimmende Interesse aller drei Regierungen an dem Zustandekommen dieses Werkes konstatirt war, und mebr als das, die Verpflichtung, in einer oder der an- deren Weise die Ausführung nah Möglichkeit zu fördern. Um so mehr lag auch Grund vor für das Auswärtige Ministerium, der ganzen weiteren Entwickelung, welhe die Angelegenheit genommen hat, Schritt für Schritt und soweit thunlich, unter thätiger Bethei- igung zu folgen. Meine Herren! Es sind 6 Jahre her seitdem, und ih darf auch auf Grund der Akten des Ministeriums der Auswärti- gen Angelegenheiten bekräftigen, daß die Angelegenheit während dieses langen Zeitraums fast unausgeseßt, ja faum mit einer Unterbrechung während des Krieges, der Gegenstand der lebhaftesten Sorge und der eingehendsten Erwägunge»" der Königlichen Staatsregierung gewesen ist, und zwar uach allen Richtungen, welche dabei in Betracht kommen. Ich möchte mir erlauben, aus dieser für die Entwicklung der Ange- legenheit höchst wichtigen Periode nur etnige Momente besonders hervorzuheben.

Zunächst kann es keinem Zweifel unterliegen, daß diese Angelegen- heit na ch diesem Zeitraum an und für sih eine ganz andere Bedentung gewonnen hat, als diejenige war, welche ihr beim Abschlusse des han- noversch-niederländischen Bertrages beizumessen war. Damals, im Jahre 1864, wäre es gewiß {wer geworden, den Nachweis anzutreten, daß es sich bei dieser Frage um irgend etwas Anderes, als um die Befriedigung fofaler Interessen handeln könnte. Jn welchem Maße si die Sach- lage in dieser Beziehung verändert hat, davon kann man \ich ganz einfach überzeugen, wenn man eine Eisenbahnkarte der damaligen Zeit mit der heutigen Karte vergleich. Man kommt dabei zu cinem

überraschenden Resultate. Denn die Bahn, welche jelzt ergänzt werden

fol durch die Ausfüllung der kleinen Lücke von Ihrhove nach Neu-

Schanze, erscheint auf der heutigen Eisenbahnkarte von allen durchge-

| henden großen Linien insofern als die auffallendste, als sie in Anse- mit der bei jeder beabsihtigten Ver- | n t: j

hung einer direkten Verbindung von Berlin aus nach den Niederlan-

| den, speziell nach Harlingen, fast der idealen direkten Luftlinie si

nähert, während aljo die Bedeutung der Ausfüllung dieser Lücke

| erheblih erweitert hat und die erhöhte Sorge der Königlichen Staats- | regierung in Anspruch nehmen mußte, trat allerdinzs auf der andercn

| Seite hervor, daß die Schwierigkeiten, diese kleine fehlende Lücke im Wege | der Privatunternehmung auszufüllen, nahezu unübersteiglich geworden

N: e. , , , | waren. Dies hatte seinen Grund eben in der eigenthümlichen Konfi-

Hauses der Abgeordneten erklärte in der Diskussion über | guration der Besiz- und Betriebsverhältnisse der benachbarten Eisen-

| bahnen. Es handelt si überhaupt nur um eine Strecke von zwei

j j

|

Meilen, die mit verhältnißmäßig sehr bedeutenden Kosten hergestellt wer- | den muß, für die sich deshalb irgend ein Privatunternehmer, E

Subvention, nicht finden möchte. N ih i Abschlusses des 2ubvention, nicht finden möchte. Icamentlich in Folge des Abschlusses des Vertrages mit Oldenburg vom Jahre 1867, war zwar in allen betheiligten Landestheilen eine Agitation hervorgetreten, um das Zustandekommen dieser Bahn, wenn irgend mögli, zu fördern; aber sie ermattete, nachdem fih_ eben als Resultat herausgestellt hatte, daß ohne Sub- vention die Sache nit zu Stande zu bringen wäre. Es konnte der Königlichen Staatsregierung unter diesen Umständen nur in hohem Grade erwünscht sein, daß von Seiten der beiden mitbetheiligten Re- gierungen die Neigung hervortrat, fich mit der preußischen Regierung zu vereinigen, um dur gemeinsame pekuniäre Opfer endlich die Aus- führung dieses Werkes zu sichern. Die Anerbietungen, welche von der nieder- ländischen und von der oldenburgischen Regierung gemaht wurden, und die als ganz unzweifelhafte pefuniäre Opfer beider Staaten fi charakterifiren, sind d-em Hohen Hause bekannt. Unter diescn “Um- standen aber, meine Herren, muß es auch für das Auswärtige Mini- steruum im hohen Grade wünschenswerth scin, daß bei dieser Lage der Sache nach so langem Aufenthalt derselben die preußische Regie- rung ihre Hand nit von der Sache abziche, sondern daß sie vielmehr im gemein]amen Zufammenwirken mit den beiden benachbarten Re- gierungen, mit denen sie ohnehin auf d-em Gebiete der Verkehrseinri- tungen und Verkehrsbeziehungen in so vielfacher Beziehung steht, dieses Ziel zu erreichen strebt. Auch in den leßten Jahren hat die Angelegenheit noch einen bedeutenden Aufshub dadur gefunden, daß Bedenken auftauchten, welche im Interesse der Emshäfen noch e genen gemacht werden von Seiten der zunächst betheiligten o urger. Viese Bedenken sind aber von der Staatsregierung na allen Richtungen hin aufs sorgfältigste erwogen. Obne an der Lösung der technischen Fragen si betheiligen zu könnes, ist der H:rr Minister der Auswärtigen Angelegenheiten der Ansicht, daß die tech- nischen Schwierigkeiten, welche obwalten mögen, zu überwinden sein werden, und daß es gelingen wird, jeder Beschädigung der Shiff- sohrtSinteressen vorzubeugen. Die Sorgfältigkeit dieser Erwä- gung, meine Herren, hat bereits ein nicht unerhebliches Pfer erfordert, denn cs fann feinem Zweifel unterliegen, daß wenn diefe Bahn, was nach den sonstigen Vorausseßungen wohl msg- lih gewesen wäre, während des Krieges bereits zur Verfügung gestan- den hâtte, dann dem allgemeinen deu‘schen Handelsverkehr manche ret empfindliche Nachtheile hätten erspart werden können. Auch von diesem Gesichtspunkte aus, meine Herren, den ich nur in seiner historischen Vergangenheit andeuten wollte, glaubt der Herc Minister der Auswär- tigen Angelegenheiten, werde diese Bewilligung von Jhnen nicht versagt werden. i e S Allgemeinen erlaube ich mir, mich dahin zu resumiren, daß in der Bewilligung dieser Position, dur welche cin für die Verkehrs- interessen des Landes offenbar großen Nußen bringendes Unternehmen gefordert werden wird, gleizeitig auch dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten in gewünshter Weise die Mittel geboten werden, um die nachbarlichen Verkehrösbeziehungen zu den befreundeten auswärtigen Regierungen zu pflegen und zu mehren. Im Auftrage des Herrn Mi- nisters der Auswärtigen Angelegenheiten bitte ih Sie, bewilligen Sie dicse Forderung. : i

Bei der Diskussion des Etats für Handel, Gewerbe und Bauwesen antwortete der Regierungs - Kommissar Ministerial- Direktor Moser auf eine Anfrage des Abg. Karsten (Walden- burg) in Betreff der Aufhebung des für die Hoffmannschen Ring- öfen ertheilten Patents:

__ Meine Herren! Sie kömen fich wohl denken, daß ih auf diese Anfrage nicht vorbereitet gewesen bin; denn ich habe nicht erwarten können, daß sie bei. Gilegenheit der Berathung des Budgets des Höndels-Ministeriums gestellt werden würde.

Die Anfrage geht dahin, ob der Herr Minister für Handel, bevor er das Hofsmannsche Patent aufgehoben hat, das Plenum der technischen Deputation für Gewerbe befragt habe, oder ob er sich lediali auf das Gutachten des R**--*ten, als welchen der Herr Vorredner den Professor Weber ge1 at, verlasse habe. Meine Herren, die Antwort darauf ist ei *: das Plenum der technischen Deputa- tion für Gewerbe ift 1 vorden und hat sih einstiinmig für die Aufhebung des Paten Der Professor Weber ift gar nicht Referent in der Sache y, ¡ondern zwei andere Mitglieder der technischen Deputation fiuv Referenten gewesen.

___ Meine Herren! Jh könnte damit meine Beantwortung wohl \hließen, denn die Ausführungen des Herrn Vorredners stützen sih lediglih auf die Bernachläfsigung, die der Herr Minister für Handel begangen haben soll; aber ich bitte mir nôch einige wenig- Worte zu gestatten. Die Patent-Geseßgebung beruht in Europa auf verschiede- nen Systemen, auf dem Systeme der Anmeldung und auf dem Sy- steme der Vorprüfung. Die meisten Staaten haben das erste System adop- tirt, Preußen und einige wenige andere Staaten, prüfen dagegen die Anträge auf Ertheilung von Patenten, bevor sie ein solches ertheilen in Bezug auf die Neuheit und Eigenthümlichkeit der Erfindung. i

Es ist nit meine Absicht, hier auf die Vorzüge des einen oder andern Systems einzugehen, nur das gestatte ich mir zu bemerken:

Wenn in den Staaten, die das Anmeldesyst.em adoptirt haben ein Patent aufgehoben werden soll, so geschieht das dur den Richter. Es fann zu einer solchen Aufhebung des Patentes auf verschiedene Weise kommen; einmal kann in das Patent eingegriffen worden sein und es kann von dem Verklagten der Einwand gemacht werden, die Erfindung sei nicht neu und eigenthümlich, und in Folge dessen das Patent hinfällig werden, oder es fann quivis ex populo fommen und zu der Regierung sagen: „Du hast ein Brevet oder ein Patent ertheilt, Du hast Dich aber in den Vorausseßu:gen geirrt, es liegt diesem Patente keine neue Erfindung zu Grunde.“ Dann wird in diesen Staaten vor dem Richter geklagt, und der Richter hebt das Patent auf, oder er weist den Antragsteller zurück. Sehr natürlich, meine Herren! Die Verwaltungsbehörde hat mit der ganzen Sache in diesen Staaten gar nichts zu thun. Bei uns, in Preußen, ist ein anderes Verfahren. Wenn ein Gesuch eingeht auf Ertheilung eines Patents, so wird dieses Gesuch der technischen Deputation für Gewerbe zugefertiat; die technishe Deputation für Gewerbe prüft, ih-sage hier absihtlich so gut, wie fie es kann, bei dem Aufschwung, den die Industrie genommen hat und bei der Groß- artigfeit der technischen Literatur ist das mit sehr großen Schwier1g- keiten verknüpft das Gefuch in Bezug auf feine Neuheit, erstattet cinen Bericht an den Herrn Minister, und der Herr Minister ertbeilt das Patent, oder versagt es. Pun, meine Herren, daß es doch auch bei uns in Preußen einen Weg geben muß, ein Patent aus der Welt zu schaffen, wenn die technische Deputation für Gewerbe sich eirrt hat, wenn sie Etwas überschen hat, das ist klar, und da besteht bei uns seit vielen Jahren die Praxis, daß, wenn Jemand sich durch die Patent-Ertheilung beschwert fühlt in vorliegendem Falle sind es ein Herr Viktor und eine Anzahl von Betheiligten, 30 bis 40 Grundbesißern gewesen er beim Minister den Antrag stellt, eine Untersuhung zu veranlassen, und w:nn er findet, daß das Patent irrthümlicher Weise ertheilt fei, das Patent aufzuheben. Das muß natürli bei uns, in Preußen, der Minister thun, der das Patent ertheilt hat, nicht der Richter. Im vorliegen- den Falle war, wie gesagt, der Antrag gestellt worden, der Heir Mi- nister veranlaßte eine Enguete, fragte die tecchnishe Deputation für Gewerbe, beauftragte die Regierung in Frankfurt unter Zus