öóniglich
‘ber Staats-Anzeiger.
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/ Das Abounement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. ì für das Vierteljahr:
Insertionspreis für denRaum einer Deudgeile3Sgr. |
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Geheimen Hofrath a. D. Hesse zu Guben, bisher im Auswärtigen Ämkt, den Rothen Adler - Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Prediger Dr. phil. Borniß zu Lichtenberg, Kreis
‘Niederbarnim, und dem Kreisgerihts-Sekretär und Kanzlei-Di-
rektor, Kanzlei-Rath Zimmermann zu Goldap, den Rothen |Adlet-Orden vierter Klasse; dem Proviantmeister, Rechnungs- Rath Südkemper zu Düsseldorf, den Königlichen Kronen- Orden dritter Klasse; den Lehrern 2. Henopp zu Bahnbof Braunfels, Kreis Wetlar, Raupers zu Sandlingen, Kreis Celle, Sihke zu Schönhagen, Kreis Iüterbog-Luckenwalde, und Peters zu Sobbowihß, Landkreis Danzig, den Förftern Löhe zu Forsthaus Hardt bei Bensberg, Fischer zu Dagobertshaufen, Kreis Melsungen, und Mahnkopf zu Schweiniz, Kreis Jerichow [., dem Seilermeister Heinrich Zieskoven zu Cöln, den Kreis- erihts-Boten und Exekutoren Ulbrich zu Ziegenhals, Kreis
eise, und Kaffsack zu Bochum, dem Gerichtsvogt a. D. Brinkmann zu Osnabrück, dem Schulzen Dieckmann“* zu Gladau, Kreis Jerichow 11, und den Kirchenvorstehern Peyer zu Groß-Rodensleben, Kreis Wolmirstedt und Klinke zu Bar- neberg, Kreis Neuhaldensleben, das Allgemeine Ehrenzeichen ; \o- wie dem Fabrikbesißer Dr. philos. Schleicher zu Biebrich, dem Wirthschafts-Inspektox Bucher zu Piscin, Kreis Bromberg, dem Saalmeister Wilhelm Ferdinand Martin zu Cröl- wiß im Saalkreise, dem Restaurateur Lankoff zu Lauenburg in Pommern und dem Schuhmachermeister Georg Wilhelm Kroening zu Stargard in Pommern die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihre Genehmigung Zu ertheilen zur Anlegung des dem General-Lieutenant z. D. , Grafen von Hacke, zuleßt Com- mandeur der stellvertretenden 37. Jufanterie-Brigade, verliehenen Ehrengroßktreuzes des Großherzoglih oldenburgischen Haus- und Verdienst-Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig und das dem Obersten von der Armee von Be ckedorf{f, Commaudeur der stellvertretenden 37. Jilifänterie-Brigade, verliehenen Com- thurkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen - ernestinischen Hausordens.
Deutsches Neich.
Bekanntmachung.
; Mit Bezugnahme auf die in Nr. 6 des Reichsgesehblattes verkündete Kaiserlihe Verordnung vom 26. Februar d. I., durch welche der Reichstag berufen is, am 12. März d. I. in Berlin zusammen zu treten, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Benachrichtigung über den Ort und die Zeit der Eröffnungs- Sißung in dem Bureau des Reichstags, Leipziger Straße Nr. 4, am 11. März in den Stunden von 9 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends und am 12. März Vormittags von 8 Uhr ab offen liegen wird.
In diesem Bureau werden auch die Legitimationskarten für die Eröffnungs-Sißung ausgegeben und alle sonst erforderlichen Mittheilungen in Bezug auf dieselbe gemacht werden,
Berlin, den 28. Februar 1873.
Das RNeichskanz”er-Amt,
Delbrü.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem bisherigen Amtmanne des Eder-Kreises, Kreis-Rath Neumann in Wildungen den Charaker als Regierungs-Rath; jowie
dem Ober-Buchhalter Titius zu Berlin den Charakter | als Rechsnungs-Rath; und Dem Kauf.nann Michaelis Schlesinger zu Berlin den ‘Charakter als Kommissions-Rath zu verleihen.
j Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bisherige Baumeister Johann Heinrich Schaper
zu Allenftein O.-Pr. ist als Königlicher Eisenbahn-Baumeister
bei der Oberschlesischen Eisenbahn zu Breslau angestellt worden.
i Wiener Weltausstellung.
Jn Erwiderung zahlreiher Anfragen bringt die Central- Kommission hierdurch zur öffentlihen Kenntniß, daß von den verschiedenen Agenturen und Bureaus, welche den Ausstellern ihre Vermittelung anbieten, allein die Deutsche General- Ag entur hierselbst zu ihr in amtlihen Beziehungen steht.
Dieselbe is auf ihre Veranlassung behufs der besseren Ver- tretung der Interessen deutscker Aussteller errichtet, und wird unter ihrer Aufficht innerhalb der Ausftellungsräume die Ge- schäfte führen. Aussteller, welche die Vermittelung der Deut- \hen General-Agentur in Anspruch zu nehmen wünschen, wol- j len sich an den Herrn Albert George, Charlottenstraße 62
hierselbst, wenden. L Berlin, den 1. März 1873. Central-Kommission des Deutschen Reichs für die Wiener Ausstellung von 1873.
Berlin, Sonnabend,
| stehen zum 3. d. M. folgende Termine an;
— 7 - — ——————S—- —— 3 Alle Pofi-Ansfalten des Ju- und Ausfondes f
den 1, März, Abends.
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nehmen Lestcilung an, \
sür Berlin die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32.
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187 B.
Nichtamtliches. Deutsches Nei ch.
Preußen. Berlin, 1. März. Se.ZMäjestät der Kaiser und König empfingent gestern Nachmittag den Polizei Präsidenten und konferirten \päter mit dem Minister des König- lihen Hauses, Freiherrn von S{hleiniz. Mittääs machten Aller- hôchstdieselben eine Spagicraus im Thiergarten und ließen Sich bei der Rückkehr von dem Reichskanzler Vortrag halten. Um 5 Uhr fand im Palais ein Diner von einigen 30 Gedecken statt.
Heute Vormittag um- 11 Uhr nalhinèn Se. Majestät die Rapporte der Leib - Regimenter und hierauf ‘einige militärische Meldungen entgegen. Demnächst ließen Sich Allerhöchstdieselben vom Militär - Kabinet und im Anschluß hieran von dem Geh. Kabinets-Rath von Wilmowski Vortrag halten.
— Ihre Majestät die Kaiserin-Königin befichtigte gestern die Geflügel-Ausstellung in der neuen Centralstraße. Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät haben übernommen die Königlichen Kammerherren Freiherr von Frankenberg und Freiherr von Tettau.
— In der gestrigen Plenarfißung des Bundesraths, in wel- her der Staats-Minister Delbrück der Vorsiß führte, wurde zu- nächst Beschluß gefaßt über die geschäftlihe Behandlung der Vorlagen des Präsidiums, betreffend: a. den Entwurf eines Ge- seßes wegen der Etats-Ueberschreitungen bei ‘den übertragbaren Fonds der Marine-Verwaltung in den Jahren 1867—1871; b. die Kosten für das Retablissement des Kriegskarten Bedarfs; c. den Abschluß eines Ausliéferungs - Vertragès mit Belgien; d. die Reichs - Kommission für die deutschen Grad- messungsarbeiten; e. eine Meinungsverschiedenheit, betreffend den Transport ausgewiesener Personen. -
Aus\chußberichte wurden erstattet Über: à. die vom Reichs- tage beschlossenen Gesetzentwürfe über Zuste zu Art. 4 Nr. 9
der Reichsverfassung; þ. die Eingabe des §@Fogs von Arenberg wegen des Shubes seiner standesheröktihen Mechtez*ch. das Fuhr- fosten-Aversum des Stations-Kolrtrolleurs in Stettin; -d. eine Cin- gabe wegen der Verzollung von Flaschen in Weintheilungslagern; e. die Zulafsung von finnisher Butter in Privatlager a amt- lihen Mitverschluß; f. die Ausfuhr-Vergütung für Zucker; g. Be- richtigungen des amtlihen Waarenverzeichnisses; h. den Erlaß der Abgaben für die durh die Ostsee-Uebershwemmung verloren gegangenen Waaren; i. die Eingabe des Matrosen Busch wegen Zulaffung deffelben zum Steuermannsdienst; k. die Kosten für die Beförderung Ausgewiesenèr; i. die Prüfung von niederen Wundärzten in Württemberg für das Fah der Geburtshülfe; m. die Anerkennung der in einem Staate ausgestellten Gesinde- Dienftbücher im gesammten Reichsgebiet. Endlich - wurden mehrere Eingaben vorgelegt.
— Der Aus\huß des Bundesraths für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll- uzd Steuerwesen und für Elsgß-Lothringen hielten heute Sizun-
en, Die vereinigten Aus\{hüsse des Bundesraths für das Land- f: und die Festungen und für Rehnungswesen versammeln fich morgen zu ciucr Sihung.
— Bei dem Bundesamt für das Heimathwefen 1) Ortsarmenver- band Hamburg contra Ort3armenverband Reußen. - 2) Land- armenverband von Alt - Pommern contra Ortsarmenverband Stettin. 3) Ortsarmenverband Pyriß contra Ortsarmenverband Klitten. 4) Gesammtarmenverband des Kirchspiels Niepars contra Landarmenverband Neu - Vorpommern. 5) Landarmen- verband der Ober-Lausiß contra Ortsarmenverband Spremberg. 6) Ortsarmenverband Groß-Lichtenau contra Ortsarmenverband Neuteih. 7) Ortsarmenverband Grunau contra Ortsarmenver- band Neuteih. §) Ortsarmenverband Pr.-Eylau contra Orts- armenverband des Gutsbezirïs Worlack. 9) Ortsarmenverband Leipzig contra Ortsarmenverband Strößwiß. 10) Ortsarmen- verband Stargard contra Ortsarmenverband Gnesen. 11) Orts- armenverband Stargard contra Ortsarmenverband Berlin. 12) Landarmenvérband'der Neumark contra Ortsarmenverband Zehden.
— Im weiteren Verlauf der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten wurde die zweite Berathung des Etats des Ministeriums der geistlihen 2c. Angelegenheiten fort- geseßt. Zu Titel 93 (70,000 Thlr.) als erîte Rate für Er- weiterung der Gebäude der Kunstakademie und für Herstellung von Ausstellungsräumen rügte der Abg. Dr. Virchow den Mangel an Raum bei diesem Institute, und bei Titel 98 (zum Bau eines Gebäudes für die Gypssammlung der Kunst-Muscen in Berlin 30,000 Thlr.) daß man im Museum zuviel Kopien anhäufe, ebenso zu Tit. 101 (4200 Thlr., für die Herausgabe des Werkes über die oftasiatishe Expedition) daß das Werk zu theuer zu stehen komme, ohne entsprehende wissenshaftlihe Bedeutung bean- spruchen zu können. Dem leßteren Vorwurf trat der Finanz- Minister Camphausen entgegen. (Siche unter Landtags- Angelegenheiten.) — Zu den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben lag ein Antrag des Abgeordneten von Saucken-Tar- putshen vor, die Petition dèr städtishen Behörden in Königs- berg wegen Errichtung eines neuen Gymnasiums der Regierung zur Berükfichtigung zu überweisen. Dieser Antrag wurde an- genommen. Im Zusammenhange mit dem Etat der geistlichen 2c. Angelegenheiten teht folgender Antrag des Abg. Karsten:
sekretär ausgeworfen \ind.
E ERUICE: 220 E BRCRC C 2 A
Die Staatsregierung aufzufordern, 1) cine Ermittelung über die in der Stadt Berlin vorhandenen, zum Bau der in Aussicht genom- menen neuen Staats-Jnftitute der verschiedenen Ministerien geeigneten und verfügbaren Grundstücke zu veranlafscu, damit nach einem ein- heitlihen Plane eine räumlich zweckmäßige Zusammenlegung für die,
2 verwandte Zwecke verfolgenden Justitute gesichert werde und 2) die
Ergebuisse dieser Ermittelung in der nächsten Session dem Abgeord=- netenhaufe vorzulegen.
Dieser Antrag wurde, nahdem fich der Finanz-Minister da- gegen erklärt hatte, abgelehnt.
Es folgte die Berathung des Nachtrags-Etats des Handels= Ministeriums, in welhem 5000 Thlr. für einen Unter-Staats- Der Referent Abgeordneter Rickert theilte mit, daß die Kommission die Bewilligung dieses Postens einstimmig beantragt habe. Dér Abgeordnete Dr. Virchow bemerkte, daß er den Posten gern bewillige, aber der Anficht sei, daß die Königliche Untérsuhungs- Kommission unbefan- gener urtheilen würde, wenn der Handels - Minister \ofort seinen Posten niederlegen würde, zumal es scheine, daß er in dem verlangten Unter-Staatssekretär fih einen Coadjutor schaffe. Der Finanz-Minister widerlegte diese Aeußerungen in Abwesen-
eit des Handels-Ministers (f. unter Landtags-Angelegenheiten). benso äußerten sih die Abgg. Dr. Windthorst (Meppen) und Dr. Glaser. Darauf wurden die 5000 Thlr. genehmigt.
Der Etat der allgemeinen Finanzverwaltung ward unverändert nach den Kommissionsbeschlüfssen genehmigt. — Hiermit war die Etatsberathung beendigt, und das Etatsgeseßlz ward in folgender Form angenommen:
8. 1. Der diefem Geseße als Anlage beigefügte Staatshaushalts- Etat für das Jahr 1873 wird in Einnahme: auf 210,043,467 Thlr., und in Ausgabe: auf 210,043,467 Thlr., nämlih alf 186,593,237 Thlr. an fortdauernden und auf 23,450,239 Thlr. an einmaligen und außerordentlichen Ausgaben festgestellt.
8. 2. Im Jahre 1873 können nach Anordnung des Finanz- Ministers verzinslihe Schaßanweisungen bis auf Höhe von 10,000,000 Thlr., welche vor dem 1. Oktober 1874 verfallen müssen, wiederholt ausgegeben werden. Die auf Grund des Geseßes vom 17. März 1872 (Geseßz-Sam:lung S. 185) ausgegebenen Schaßanweisungen find bei eintretender Fälligkeit einzulösen. j
§. 3. Die im Jahre 18783 eingehenden Rückzahlungen auf die na den Geseßen vöm 23. Dezewbe: 1867 (Geseß-Sammlung S. 1929) und vom 3. März 1868 (Gesez-Sammlung S. 174) zur Ab- hülfe des Nethftandes in Ostpreußen gewährten Darlehne find zur theilweisen Einlösung der Schaßanweisungen zu verwenden. Jm Uebrigen findzn auf die nach §8. 2 dreses Geseßcs auszugebenden Schaßanweisungen die Bestimmungen der §§. 4 und 6 des Gesetzes vom 28. September 1866 (Geseß-Sammlung S. 607) Anwendung.
8. 4. Die bis zur gescblichen Feststellung des Staatshaushalts- Etats (§8. 1) innerhalb der Grenzen deffelben geleisteten Ausgaben werden hiermit nachträglich genehmigt.
8. 3. Der Finanz-Minifter ist mit der Ausführung dieses Ge- seßes beauftragt. Urkundlich unter Unscrer Höchsteigenhändigen Unter- \{rift und beigezrucktem Königlichen Jusiegel.
Zugleich mit dem Etafsgesez wurde folgende Refolution an=-
genommen; x Die Staatsregierung aufzufordern, künftig der allgemeinen Ueber- sicht der Einnahmen und Ausgaben spezielle Uebersichten über die Verwendung derjenigen Centralfonds beizufügen, welche nach Maß- gabe der Titèl-Ueberschriften als Dispositionsfonds, Fonds für ver- mischie, sonstige oder unvorhergesehene Ausgabeu anzusehen sind.
Damit war dio weite Berathung des Staatshaushaltes er- ledigt bis aus z:vei Resolutionen, betreffend die Aufhebung der Zeitungsfieuer und die Auf bung des Chaufseegeldes, die unter allgemeiner Zustimmung aus der Etatsberathung ausgeschieden und am Mittwoch als selbständige Anträge, die erstere Resoltt- tion in Verbindung mit dem Antrage Bérnards, zur Berathung kommen werden. Von dem Antrage des Abg. Lasker, beireffend die Zusammenstellung der ertheilten Eisenbahn - Konzessionen nahm der Präsident an, daß er unter den gegenwärtigen Um- ständen zurückgezogen werden wird. Was fonst noch aus* der Etatsberathung restirt, ist ohne Belang für die dcitte Lesung, die am Montag oder Dienstag stattfinden wird.
Endlich erledigte das Haus in dritter Berathung ohne Diskussion die Gesetze, betreffend die außerordentlihe Tilgung der Staatsschulden und betreffend die Ausführung der Kreis- ordnung nah den Beschlüssen der zweiten Lesung.
Die Sitzung {loß nach 4 Uhr.
— In der heutigen (54.) Sizung des Hauses der Abgeordneten, welher am Ministertishe die Staats-Minister Dr. Falk und Leonhardt mit mehreren Kommissarien beiwohnten, stand die wiederholte dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Artikel 15 und 18 der Ver- fassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850, und zweite Abstim- mung darüber nach Maßgabe des Artikel 107 der Verfassungs- Urkunde, auf der Tagesordnung. Zuerft nahm der Abg. Graf Prashma das Wort gegen die Vorlage, indem er ausführte, daß etwas so Wichtiges, wie ein: Verfafsungsveränderung, nicht von den legislativen Faktoren vorgenommen werden dürfe, ohne vorher an das Urtheil des Volkes appellirt zu haben. Dann sprach der Abg. Freiherr von Schorlemer-Al| gegen die Vorlage, indem er \{chließlich behauptete, der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten habe die marianishe Kongregation für verwandt mit den Jesuiten erklärt. Der Staats-Minister Dr. Falk wider- legte die leßte Aeußerung des Vorredners. Die marianische Kongregation habe er nicht für verwandt mit den Jesuiten er- klärt, wohl aber verboten wegen ihres Zusammenhanges mit den Jesuiten, sons aber anderen Sodalitäten kein Hinderniß in
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