die von der Masse abzuziehenden Schulden nnd andere Ansprüche, auf
Grund deren Abzüge von der Masse gemacht, oder Theile derselben ausgeschieden werden sollen. i
Wird in den vorgedachten Fällen den Aufforderungen des Erb- shafts-Steueramts nicht genügt, fo kann dasselbe die Säumigen durch Festseßung und Einziehung von Ordnungsstrafen bis zu dem Betrage von zwamig Thalern zur Befolgung seiner Anordnungen anhalten, auch E zur ledigung derselben Nöthige auf Kosten der Säumigeu
afen.
N 8. 37. (Eidesstattliche Versicherungen.) Das Erbschaftê-Steuer- amt ist beretigt, derten welchen ein nah §. 1 der Erbschafts- teuer unterworfener Anfall zukommt, eine Versicherung an Eidesstatt Über die Richtigkeit und Vollständigkeit des vorgelegten Verzeichnisses und der Deklaration oder einzelner Theile derselben (§8. 33 und 34), und der erforderten ferneren Angaben (F. 36), abzunehmen. - Die eides- stattlihe Versicherung ift nach näherer Bestimmung des Erbschafts- Steueramtes vor ihm selbs oder der deshalb requirirten Behörde \{riftlich oder mündlich abzugeben. ; eni
S. 38. (Averfional-Versteuerung.) Der Finanz - Minister ift er- mächtigt, ausnahmsweise von der Vorlegung des Verzeichnisses (8. 33) auf Antrag der Steuerpflichtigen ganz oder zum Theil abzusehen und ein Averfionalquantum für die Erbschaftsstceuer anzunehmen, auch die Averfionalverfteuerung solcher Anfälle, deren Versteuerung sonst noch ausgeseßt bleiben müßte, zu gestatten. j |
Wenn ein überlebender Ehegatte mit mehreren Kindern die ehe- lihe Gütergemeinschaft fortseßt, so wird die Verfteuerung des beim Tode eines Kindes an defsen Geshwister oder deren Descendenten ge- langenden Anfalles bis zur Auflösung der Gütergemeinschaft ausgeseßt und erfolgt nah Maßgabe des alêdann vorhandenen Vermögens.
8. 39. (Feststellung der Steuer.) Ist die Erbschaftssteuer be- rechnet, so ertheilt das Erbschafts-Steueramt eine kosten- und stempel- freie Bescheinigung, welche deu Betrag der steuerpflihtigen Masse, die einzelnen Anfälle, das Verwandtschaftsverhältniß, die Beträge der von den einzelnen Steuerpflichtigen zu entrihtenden Steuer angiebt und zuglei die Anweifung zur Entrichtung der Steuer enthält. Die Ver- zögerung der Auseinanderseßung der Erben darf die Entrichtung der ee ht aufhalten, soweit der Nachlaß- zu deren Zahlung
iquid ist.
S 8. 44. (Zulässigkeit des Rechtsweges.) Die Bestimmungen in den §8. 11 bis 14 des Gefeßes, betreffend die Erweiterung des Rechts- weges, vom 24. Mai 1861 (Gefeß-Samml. S. 241) und im Artikel 5 der Verordnung vom 16. September 1867 (Gescß-Samml. S. 1515) finden auch auf die nach Vorschrift dieses Gefeßes zu entrihtende Erbschaftsfteuer Anwendung. Eines Vorbehaltes bei Zahlung der Caen (S. 12 des Geseßes vom 24. Mai 1861) bedarf es nicht.
Intoweit die gänzliche oder theilweise Erstattung der erlegten Steuer wegen eines nah deren GestJegung eingetretenen Ereignisses ver- langt werden kann, ist die Klage bei Verlust des Klagerehts binnen Jahresfrist nach dem Eintritt des Ereignisses anzubringen.
S. 41. (Strafkestimmungen.) Wer die geseßliche Vervflichtung zur Anmeldung eines steuerpflihtigen Anfalles, oder zur Vorlegung des Verzeichnisses und der Deklaration (§. 33) innerhalb *-- vorge- schriebenen, beziehungsweise auf Antrag verlängerten Frist nit er- füllt, hat die durch die amtlichen Ermittelungen entstehenden Kosten F tragen, die in Folge seiner Säumigkeit etwa ausfallenden Steuer- eträge zu erseßen und verfällt außerdem in eine dem doppelten Be- trage der Erbschastssteuer von dem betreffenden Anfalle gleiche Geld- strafe, wenn aber der Betrag der Erbschastssteuer niht ermittelt wer- den kann, in eine Geldstrafe bis zu Eintausend Thalern.
Ist jedoch nach den obwaltenden Umständen anzunehmen, oder kann der Angeschuldigte nachweisen, daß die rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtung nicht in der Absicht, die Erbschaftssteuer zu hinterziehen, unterlassen sei, so tritt statt der vorgedachten Geldstrafe nur eine Ord- nungsstrafe bis zu funfzig Thalern ein. : ;
Diese Ordnungsstrafe kann ohne vorgängige Einleitung eines Strafverfahrens von dem zuständigen Erbschafts-Steueramte bis auf Höhe von zwanzig Thalern durch besonderen, die Cntscheidungsgründe enthaltenden Bescheid festgeseßt werden, gegen welchen dem Angeschul- digten der Rekurs oder die Berufung auf den Rechtsweg wie gegen ein Strafresolut der Steuerbehörden (§. 45) zustehen. Die Ein- ziehung der Steuer erfolgt unabhängig von der Bestrafung.
F. 42. Die Bestimmungen des §. 41 finden gleihmäßig Anwen- dung auf denjenigen, welcher wissentlih zu einem steuerpflihtigen An- falle gehörige Gegenstände, zu deren Angabe er verpflichtet ist, ver- I}chweigt, oder über die Thatsachen, welche die Steuerpflichtigkeit, die Höhe des Steuersaßes oder des Steuerbetrages bestimmen, wissentlich unrichtige Angaben macht. L
Eine Bestrafung findet jedo nicht statt, wenn der Pflichtige auf erforderte eidesstattlihe Versicherung seine Angaben berichtigt. Auch fällt die hier vorgeschriebene Bestrafung hinweg, wenn die Täuschung E Urkundenfälshung oder eidesftattlicher Versicherung unternom- men ist und wegen dieser Vergehen Bestrafung eintritt.
8. 43. Wer der Derpltitung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf wiederholte Aufforderung (§. 37) innerhalb der zu bestimmenden Frist niht genügt, wird mit einer Geldstrafe von fünf- undzwanzig bis Eintausend Thalern bestraft. &
__S§. 44. Die Umwandlung der in den §8. 41, 42 unè 43 be- stimmten Geldstrafen, zu deren Zahlung der Verurtheilte unvermögend ist, in ne MMEREOe, findet nicht statt. Auch darf zur Beitrei- bung von si trajen ohne Zästimmung des Verurtheilten, insofern dieser ein Jnländer ist, kein Gruudstück subhastirt werden.
s. 45, In Betreff des CULGREtivE „und gerichtlichen Straf- verfahrens kommen — vorbeßaltli6 der Bestimmung im dritten Ab-
des S. 41 — dieselben Vorschriften zur Anwendung, nach welchen
das Verfahren wegen Hllvetgéhen bestimmt.
- 46. Kosten. ie Verhandlungen in Erbschaftssteuer - Ange- legenheiten — mit Ausnahme derjenigen in Strafprozessen, hinfichtlich Es e den bestehenden Vorschriften bewendet — find kosten- und
empelfrei.
Die Steuerpflichtigen und die in den §8. 35 und 36 bezeichneten sonstigen Verpflichteten find zur Tragung des durch die Verhandlungen mit ihnen erwachsenden Porto verbunden.
8. 47. (Verjährung.) Die Erbschaftssteuer — mit Ausnahme der bereits zur Hebung R Steuerbeträge — verjährt in zehn Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der fteuerpflich- tige Anfall erworben, oder, wenn ichon amtliche, auf die Ermittelung der Steuer gerichtete Handlungen vorgenommen sind, nach Ablauf des Malen ae in welhem die leßte derartige Handlung vorgenom- men ift.
Zur Hebung gestellte Steuerbeträge verjähren in vier Jahren nah Ablauf desjenigen Kalenderjahres, in welches der leßte Tag der Zah- lungs- oder Stundungsfrist fällt, beziehungsweise in welchem die letzte auf die Beitreibung des Rückstandes gerichtete amtliche Handlung vor- genommen ist. : ;
Die Verjährung fichergestellter Steuerforderungen kann nit r N desjenigen Jahres, in welchem die Sicherheit erloschen ift,
eginnen.
Die Strafverfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Vor- schriften diefes Gesebes verjährt in drei Jahren, die Vollstreckung der rechtskräftig dieserhalb erkannten Strafen verjährt in fünf Jahren.
F. 48. (Uebergangsbestimmungen.) Dieses Geseh tritt mit dem 1. Januar 1874 in Kraft. Hinfichtlih der Besteuerung der vor dem bezeichneten Tage vollzogenen Urkunden über die in den 88. 2 und 3 gedachten Gegenstände, bezichungsweise der vor dem bezeichneten Tage eingetretenen, der Ecbschaftssteuer unterworfenen Anfälle, fommen Ros die bisherigen Geseße zur Anwendung. Der Finanzminister ist jedoch ermächtigt, auch für die leßterwähnten Fälle die Feststellung und Ein- ziehung der Steuer den im §. 29 gedachten Behörden zu übertragen ns in Betreff des: Verfahreus die erforderliße Anordnung zu er- afen.
Die in dem anliegenden Tarife vorgeschriebene Befreiung der Ehegatten findet {on auf alle nad dem heutigen Tage eintretenden Anfalle, B auf die nach dem heutigen Tage beurkundeten Schenkungen än Ehegatten Anwendung.
Die in dem anliegenden Tarife vorgeschriebene Befreiung der Ehe- ta findet schon auf alle nach dem heutigen Tage eintretenden An- älle, beziehungsweise auf die nach dem heutigen Tage beurkundeten Schenkungen an Ehegatten Anwendung.
S. 49. Die bisherigen Vorschriften über den Erbschaftsstempel und die Erbschast¿abgabe, insbesondere die §8. 9, 16, 17, 18 und 25 des Geseßes wegen der Stempelsteuer vom 7. März 1822 und die Position: „Donationetn, Erbschaften, Fideikommißanfälle, Legate, Lehns- anfälle, Schenkungen, Vermächtnisse“ des Stempeltarifs von demselben Tage, die Kabinetsorder vom 1. Dezember 1822 (Geseß-Samml. für 1823 S. 1), die Kabinetsorder vom 27. April 1824 (Geseß-Samml. S. 85), das Ge es vom 7. Juli 1833 wegen des Erbschaftsstempels von Lehns- und Li eifommißanfällen (Geseß-Samml. S. 82), die Ver- ordnung vom 16. September 1837 (Geseßz-Samml. S. 145) und die Verordnung, betreffend die Erhebung der Erbschaftsabgabe, vom 5. Juli 1867 (Gefeß-Samml. S. 1120) werden vorbehaltlich der Anweúdung auf frühere Fälle vom 1. Januar 1874 ab außer Kraft geseßt.
¿ E B Mie ist mit der Ausführung diejes Gesetzes eauftrag
Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
‘beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 30. Mai 1873. L. 8 Wilhelm.
(L. S.) Graf von Roon. Fürst von Bismarck. Graf zu Eulenburg. Leonhardt. Camphausen. Falk. von Kameke. Graf von Königsmarck. Achenbach.
a. Tarif, nach welchem die Erbschaftssteuer zu erheben ift. | Allgemeine Vorschriften. 1) Die Steuer beträgt mindestens 5 Sgr. und steigt von 5 Sgr.
Sgr. 9) Bei Bestimmung des Steuersaßes kann nicht auf ein Ver- hältniß zurückgegangen werden, welches durch rihterlihes Erkenntniß oder Vertrag schon vor dem Eintritt des Anfalles zu bestehen aufge- ört hat, namentlich werden Anfälle, die nach erfolgter Trennung einer he oder nach aufgehobener Einkindschaft eintreten, lediglih nach demjenigen Steuersaße versteuert, welcher ohne Rücksicht auf das auf- gehobene Verhältniß anwendbar ift.
zu 5
3) Der Steuersaß von Lehns- und Fideikommiß-Anfällen, in- gehen von Hebungen aus Familienstiftungen (8. 1 Nr. 2 und 3 des eseßes) wird nah dem Verwandtschaftsverhältniß zwischen dem leßz- ten Inhaber des Lehns oder Fideikommisscs, beziehungsweise der He- bungen aus der Familienftiftung und dem Steuerpflichtigen bestimmt. 4) Zu den Descendenten einer Frau werden auch uneheliche Kin-
der derselben und deren Descendenten gerechnet.
_ 9) Vor der Ehe bere uncheliche Kinder einer Frau werden — außer im Fall der Legitimation durch nacfolgende Ehe — zu den Stiefkindern des Ehemannes derselben gerechnet.
_ 6) Den legitimirten Kindern eines Mannes werden diejenigen außer der Ehe erzeugten Kinder gleihgeachtet, welche erwcizlih gegen denselben die Rechte ehelicher Kinder in anderer Art als durch nach- folgende Ehe erworben haben.
__ 7) Eheliche und uneheliche Kinder derselben Mutter , ingleichen che- liche und legitimirte Kinder desselben Vaters werden als halbbürtige Geschwister Amur cou,
Der Anfall wird versteuert:
A. mit Einem vom Hundert des Betrages, wenn er gelangt an Personen, welche dem Hausftande des Erblassers angehört und in demselben in einem Dienstverhältniß gestanden haben, jofern der An- fall in Pensionen, Renten oder anderen auf die Lebenszeit der Be- dachten beschränkten Nußungen besteht, die ihnen mit Rücksicht auf dem Erblasser geleistete Dienste zugewendet werden ;
B. mit Zwei vom Hundert des Betrages, wenn er gelangt an:
a. adoptirte oder in Folge der Einkindschaft zur Erbschaft beru- fene Kinder und deren Descendenten ;
b. voll- oder halbbürtige Geschwister und deren Descendenten;
C. mit Vier vom Hundert des Betrages, wenn er gelangt an:
a. vorstehend nicht benannte Verwandte bis cins{liezlich zum sechêten Grade der N
b. Stiefkinder und deren Descendenten und Stiefeltern,
c. Schwiegerkinder und Schwiegereltern, -
L L natürliche, aber von dem Erzeuger erweislih anerkannte inder,
e. außerdem find mit Vier vom Hundert des Betrages zu ver- steuern alle Anfälle und Zuwendungen, welche LEOE zu wohl- fru Ln gemeinnüßigen oder Unterrihtszwecken bestimmt sind, inso- fern olche nit einzelne Familien oder bestimmte Personen betreffen und die wirkliche Verwendung zu dem bestimmten Zwecke gesichert ist
D, mit Acht vom Hundert des Betrages : in allen anderen Fällen.
____ Befreiungen.
Von der Erbschaftssteuer befreit ift:
1) jeder Anfall, welher den Betrag von 50 Thlrn. nicht erreicht, mit Ausnahme des alles, daß lediglich in Folge des Abzuges des Werthes der einem Oritten zustehenden Nußung (§8. 25 des Geseßes) der ets der Substanz sich unter den Betrag von 50 Thlrn. ver- mindert ;
2) s Anfall, welcher gelangt an :
a, Ascendenten, j
b, Descendenten, sofern dieselben aus gültigen Ehen abstammen oder legitimirt sind. Au uneheliche Kinder haben von dem Nach- eie ihrer Mutter oder deren Ascendenten keine Erbschaftssteuer zu ent- richten,
c. Ehegatten, :
j d Personen, welche dèm Hausstande des Erblassers angehört und in demselben' in einem Dienstverhältniß gestandèn haben, sofern der Anfall den Betrag von 300 Thlrn. niht übersteigt. Bei einem hs- heren Betrage ist die von dem ganzen Betrage zu berechnende Steuer nur soweit zu entrichten, als dieselbe aus dem die Summe von 300 Thlrn. übersteigenden Betrage entnommen werden kann,
„2. den Fiskus und alle öffentlihen Anstalten und Kassen, welche
A 4 ne des Staates verwaltet werden oder diesen gleihge- ind, 6 S oder Land-Armenverbände zur Verivendung für Hülfs- edürftige,
g. óffentlihe Armen-, Kranken-, Arbeits-, Straf- und Besserungs- anstalten; ferner Waisenhäuser, vom Staate genehmigte Hospitäler und andere Verforgungsanstalten oder andere milde Stiftungen, welche vom Staate als solche ausdrücklich oder dur Verleihung der Rechte IENTIGET M Es E rf
. dffentlie Schulen und Universitäten, öffentliße Sammlungen für Kunst oder Wissenschaft, gt Y
i. deutsche Kirhen und andere deutsche Religionsgesellschaften, denen die Rechte juristisher Personen zustehen,
k, insoweit noch außerdem nach den bestehenden Bestimmungen subjektive Befreiungen vom Erbschaftsskempel, be; iehungsweise von der Erbschaftsabgabe bestehen, welhe nach den Candesgeseten nur gegen Entschädigung aufgehoben werden können, oder auf besonderem landesherrlich verliehenen Privilegium beruhen, finden dieselben gleih- aris r auf die fernerhin zu entrichtende Erbschaftssteuer An-
endung. i
Gegeben Berlin, den 30. Mai 1873.
D S) Wilhelm. Graf von Roon. Fürst von Bismarck. Graf zu Eulenburg. Leonhardt. Camphausen. Falk. von Kameke. Graf von Königsmarck. Achenbach.
C - Oeffeutlicher Auzeiger.
San Rae A aOE des Deutschen Reihs-Anzeigers
d Köui lich Preußischen Staats-Anzeigers: 1. Steckbriefe und UntersuGungë-Sa@en. 5. big bas E, Zinszahlung u. st. w. Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32. L E 6. Industrielle tablifements Fabriken und Groß- 3. Kenkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor- handel. N ‘M [ladungen n. d2rgl. 7. Verschiedene Bekanntmachungen. 4. Verkäufe, Verpahtungen, Submissionen 2c. 8. Literarische Anzeigen
Stebriefe und Untersuchungs-Sachen.
Nachstehende andógu egi, B Auf den Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft vom 11. i d. Js. ist gegen den Schiffersohn Friedrich Wilhelm Pieffe aus Lübchen, Kreis Guhrau, geboren am 28. März 1850, evangelish, weil er als Militärpflichtiger ohne Er- laubniß ausgewandert ist, um fsich dadurch der Einstellung in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, in Gemäß- heit des Geseßes vom 10, März 1856 und der hierauf bezüglichen Vorschrift in §. 140 des Strafgeseßbuchs für das Deutsche Reich, vom 15. Mai 1871 die gerihtlihe Untersuhung eröffnet worden. Dem- gemäß wird der obengenannte 2c. Piefke zu dem auf den 29. Ia- uuar 1874, Vormittags 10 Uhr, zur öffentlichen und mündlichen Verhandlung an hiefiger Gerichtéstelle anberaumten Termine mit Der Aufforderung vorgeladen, zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Nicht- ersheinens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contu- maciam verfahren und grmas was Rechtens festgeseßt werden. Steinau, den 19. Juni 1873.
Königliche Kreisgerichts-Deputation. Schwindt.
Sandels-Negifster.
Befkanntmachnnug. j In unser Prokurenregister is zufolge Verfügung vom 24. Juni c. am 25. Juni c. eingetragen : T) Mes, S 2) Prinzipal: j Die A Bar Baft Chemische Fabrik Oranienburg, Aktien- Gesellschaft zu Beriin.
3) Semi der adl D: Aktien-Geselschaft. e TaAnicnourg, en-Gese a 4) Ort der e assung: Berlin. Ÿ
9) Gesellschaftsregister: i;
Die Aktien - Gesellshaft Chemische Fabrik Oranienburg,
Aktien-Gesellschaft, ijt eingetragen unter Nr. 8 des Gesell-
schaftsregisters. 6) Prokurist:
Der Kaufmann Emil Schwenkner zu Oranienburg, welcher
ermächtigt ist, in Gemeinschaft mit einem Direktions-Mit-
gliede die Firma der Gesellschaft zu zeichnen.
(Aften über das Dreliccateciien Band I. Seite 11.) : Rosenträger, Sekretär. Gunnbeniaug, den 24. Juni 1873. onigliche Kreisgerihts-Depntation. Der Handelsrichter.
In unfer Gesellschaftsregister ist eingetragen zu Nr. 1, Col. 4: die Firma Iockel und Meyer ad 1 des Ge/ellschaftsre- gisters ist erloschen; eingetragen zufolge Verfügung vom 18. Juri 1873.
PRFenEnng, den 18. Juni 1873.
öniglihes Kreisgeriht. T. Abtheilung.
In us irmenregister ist eingetragen unter Nr. 64 der aufmann Eduard Wilhelm Jockel zu Angerburg in Firma j g E. W. Ioe: zufolge Verfügung vom 18. Juni 1873. ngerburg, den 18. Juni 1873. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
Bekannutmac{hunug.
Zufolge Verfügung vom 18. Juni ift am 19. Juni 1873 in un- ser Register zur Eintragung der Ausschließung der ehelichen Güterge- meinschaft unter Nr. 193 eingetragen worden, daß die Frau Kaufmann Dorothea Martha Hermine Petrowsky, geb. Mieran zu Heufahr- wasser, bei Aufhebung der über sie geführten Vormundschaft für ihre
userate nimmt an die autorisirte Annoncen-Expedition v Rudolf Mosse in Zerlin, Leipzig, Harburg, Feank- furt a. M., Breslan, Halle, Prag, Wien, Mänchen,
Uürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.
Ehe mit dem Kaufmann Ioh. George Iacob Petrowsky daselbst rechtzeitig laut der gerihtlichßen Verhandlung g 6. e ea die Gemeinjchaft der Güter „und des Erwerbes definitiv ausges{lofsen und ihrem gesammten Vermögen die Natur des Vorbehaltenen beigelegt hat. Danztg: den 19. Juni 1873. önigliches Kommerz- und Admiralitäts-Kollegium. Bekanntmachung. __ Zufolge Verfügung vom 23. Juni 1873 ist am 24. Juni 1873 in unser Prokurenregister (unter Nr. 333) Tages, daß der Kauf- mann Carl Steindorff zu Danzig als Inhaber der dajelbst unter der Firma: j __ C. Steindorff bestehenden Handelsniederlassun (Register Nr. 873) den Kaufmann Ephraim Eduard Cohn hierselbst ermächtigt Hat, die vorbenannte Firma per procura zu zeinen. E den 23. Juni 1873. ö öniglihes Kommerz- und Admiralitäts-Kollegium.
E T an D 8 n 9 In unser Firmenregister ist heute unter Nr. 928 eingetragen, daß der Kaufmann Salomon Feinberg zu Königsberg i. Pr. von feinem daselbst unter der Firma:
i / . S. Feinberg's Nachfolger betriebenen Handelsgeschäfte am hiesigen Orte ene Zweigniederlassung mit derselben Firma érrichtet hat.
Ius Len 26. Juni 1873.
oniglihes Kommerz- und Admiralitäts-Kollegium.
Bekanntmachung, In unserem Firmenregister sind gelö\{cht worden: 1. Nr, 148 die Firma Lazarus Poppelauer zu Tarnowiß, 2. Nr. 785 die Firma I. Schlesinger zu Antonienhütte, 3. Nr. 105 die Firma Ionas Landau zu Myslowiß. Beuthen O.-S,, den 24. Juni 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Bekanutmachung. ;
Die Firma „Iulius Born “ ift ecloschen, was in unserem Firmenregister Nr. 181 zufolge Verfügung vom 18. Juni 1873 ver- mert obschü, den 18. Juni 1873 i
en 18. i 4 Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Belanntms CuAL / E unser Firmenregister ist sub Nr. 13 das Erlöschen der Firma „H. A. Neumann“, sener unter Nr. 328 die neue Firma: „Sthle- fische Werkzeug-Masthinen-Fabrik H. A. Neumann“ zu Schweid- _ und als deren Inhaber der Kaufmann Heinrih Adolph Neumann daselbst heut eingetragen worden. Schweidniß, den 25. Juni 1873. | Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist sub Nr. 329 die Firma: „G, Klinkhart“ s u Schweidniß uud als deren Inhaber der Kaufmann Gustav Klink- n: zu Schweidniß heut eingetragen worden. Schweidnit, den 25. Juni 1873. : Königliches Kreisgeriht. Abtheilung T.
Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist sub Nr. 454 die Firma:
Reinhold Nippe zu Seebigau i und als deren Jnhaber der Spinnereibesißer Reinhold Nippe zu Seebigau zufolge Verfügung vom 24. Juni 1873 am heutigen Tage eingetragen.
. Soran, den 24. Juni 1873. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
Bekanntmachung In unser Gesellschaftsregister is eine Handelsgesellschaft sub Nr. 25 unter der Firma: . R. Friebe et Comp. ili Kreis Striegau, unter nachstehenden Rechts- verhältnissen : die Gesellschafter find: der Gästhofbesißer Reinhold Friebe aus Jauer, der Partikulier August Nixdorf daselbst und der Brat frühere Steinbruhpächter August Feige E Groß-Rojen; die Gefellstzaft hat am 1. Juni 1873 egoûnen. Stricgau, den 24. Juni 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Zufolge Verfügung vom heutigen Tage ist in unser Gesellschafts- register bei laufender Nr. 107, betreffend das „Halberstädter Eisen- werk“, Nachstehendes eingetragen:
„Der bisherige Banquier Constans von Prondzynski zu Halberstadt ist zum Direktor und Mitgliede des Vorstandes erwählt worden.“
Halberstadt, den 25. Juni 1873. i
Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
Bekanntmachung.
Die in unserem Gesellschaftsregister zub Nr. 24 eingetragene und seit dzm 1. Februar 1869 bestandene Firma „C, Schulze et Comp, zu Schmiedeberg — Regierungsbezirk Merseburg“ — ist in Folge des nah dem Kontrakte vom 28. April 1873 erfolgten Ausscheidens des Gefellschafters Carl Schulze gelöht und mit Genehmigung desselben nachstehend unter Nr. 141 in das Firmenregister eingetragen: S
Col, 2. Buchdruckereibesißzer und Buchhändler Carl Friedrich Adolf Loebcke.
Col, 3. Schmiedeberg — Regierungsbezirk Merseburg.
Co1, 4. C. Schulze et Comp. Col. 5. Eingetragen per decretum vom 25, Suni 1873 am
selbigen Tage. Wittenberg, den 25. Juni 1873. ;
Königliches Kreisgericht. I, Abtheilung.
Bekanntmachnng. k Zufolge Verfügung vom 23. Juni 1873 ist heute in unser Ge- sellschaftsregister unter Nr. 412 die Firma:
Hubert & Kahrs 5 in Altona eingetragen worden. E Rechtsverhältnisse der Gesellschaft. Die Gesellschafter sind: : : 1) der Kaufmann Louis Heinrih Adolf Hubert in Altona ; 2) der Kaufmann Jacob Kahrs in Altona. Die Gesellschaft hat begonnen am 15. Juni 1873. Altona, den 24. Juni 1873. : Königliches Kreisgeriht. Abtheilung T.
Bekauntmachung. : Das unter der Firma „M-. D. Pintscher“ in Altona betriebene Handelsgesellschaft ist nach dem Tode des bisherigen Inhabers Marcus David Pintscher, auf dessen Wittwe Babette Pintscher, geb. Fleisch- ai übergegangen, welche dasselbe dort unter unveränderter Firma ortführt. l Morftehendes ist zufolge Verfügung vom 23. d. M. am 24. d. M. bei Nr. 396 des Firmenregisters vermerkt, beziehungsweise unter Nr. 1115 desselben Registers eingetragen worden. Altona, den 24. Kuni 1873. i Königliches Kreisgeriht. Abtheilung I.
Bekanntmachung. ; Zufolge Verfügung vom 23. d. Mis. ist heute in unser Firmen- register unter Nr. 1114 eingetragen: i 1H i der Eingesessene und Viehhändler Jochim Thies in Alveslohe. 3 Ort der Niederlaffung: Alveslohe. Firma: I.. Thies, Viehhändler. Altona, den 24. Juni 1873. / Königliches Kreisgericht. ! Abtheilung I.
; 1168 : | N In La hiesige Firmenregister is am heutigen Tage einge-
tragen: sh No, 931 die Firma I. Haltermann und als deren Jn- altermaun zu Ohrt a. F.;
haber der Müller Iürgen ad No 84 zur Sirma I. Lienau jum., Inhaber Iacob
Lienau in Neustadt. Die Firma hat in Eismar eine Zweig- niederlassung errichtet. Kiel, den 24. Juni 1873. i (365)
Königliches Kreisgericht. Abtheilung T.
[M. 1154] : + d In- das hiesige Firmenregister ist am heutigen Tage einge- agen : su No. 931 die Firma I. Wieck, und als deren Inhaber der Müller Iulius Wieck zu Dänschendorf a. F. ; suH No. 932 die Firma G. Serf, und als deren Jnhaber der Müller Georg Serk zu Bisdorf a. F. ; sub No. 933 die Firma Otto Free Sckchwerdtfeger, und als deren Inhaber der Gutsbesißer Otto Friedrich Schwerdt-
feger zu Seegalendorf. i Kiel den 25. Juni 1873. j (366) Königliches Kreisgericht. Abtheilung L
—
sul C. Heiligenstadt zu Geestemünde, dem Kaufmann Peter Risius zu Geestemünde unterm heutigen
Handelsgesellschaft „Düllmaun u. aufgelöt und is der Schloßfabrikant August gern zum Liquidator bestellt.
Levi Vogel daselbst Prokura ertheilt.
fügung vom heutigen Tage. Lübbedcke, den 26. Juni 1873. m L I 1 geführte D als Theilhaber aufgenommen.
Siß in Niedermerz im Kreise Jülich, deren Theilhaber die daselbst wohnhaften Handelsleute Moses Jsermann, Callmann Jsermann und Simon Salomon waren, ist aufgelöst worden; gedachte Firma wurde daher heute unter Nr. 858 des Gesellschaftsregisters gene
tragen die Handelsgesellschaft sub Firma C. Isermaun & Salomon, welche ihren Sit in Niedermerz, am 21. März 1873 begonnen hat, und deren Theilhaber die daselbst wohnenden Handelsleute Moses Jsermann, Callmann Jfermann und Eheleute Simon Salomon und Eva, geb. Jsermann, sind. Die Befugniß, die Gesellschaft zu vertre- ten, steht jedem der genannten Gefellshafter, mit Auss{chluß der Ehe- frau Salomon, zu.
Ea welche dem zu Aachen wohnenden Kaufmann Alfred Heuser
Sohn ertheilt worden ift.
dem dafelbst wohnenden Christian Voß die Grmächtigung erthei! von ihm geführte Firma Ioh. Groethuysen per procura zu zeichnen, welche Profura auf vorschriftsmäßige Anmeldung am heutigen Tage sub Nr. 614 des bei dem hiesigen Königlichen Handelsgerichte ge- führten A (Prokuren-) Registers eingetragen wurde.
Nr. 615 des Handels- (Prokuren-) Registers des hiesigen Königlichen A Bee Sai die Eintragung, daß der zu Straelen wohnende Chri- t
sub firma Groethuysen & Co. zum Profuristen bestellt und er- mächtigt worden ift, diefe Firma per procura zu zeihnen.
hier ist Heute auf U eingetragen worden : 1
Tage die Prokura ertheilt worden ift.
Geestemünde, den 24. Juni 1873. Königliches Amtsgericht.
Bekanutmachung.
anme loregiBer des Königlichen Kreisgerichts zu Hagen. Die unter Nr. 194 des Geells aftöregisters eingetragene offene eveling zu Oberwengern“ ist teveling zu Oberwen-
Eingetragen am 24. Juni 1873, Die Handelsgesellschaft L, Bogel zu Lübbecke hat dem Kaufmann
Eingetragen unter Nr. 27 unseres Prokurenregisters zufolge Ver-
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Die Handelsgesellschaft sub Firma Moses Isermaun, deren
Sodam wurde unter Nr. 1121 des Gesellschaftsregisters einge-
Aachen, den 25. Juni 1873. ! Königliches Handelsgerichts-Sekretariat.
Unter Nr. 678 des Prokurenregisters wurde heute eingetragen die
ir das daselbst bestehende Handelsgeschäft sub Firma Wagner &
Aathen, den 26. i 1873. | Königliches Handelsgerihts-Sekretariat,
Der zu Straelen wohnende Kaufmann Johann Cngeiüaglen Yat eilt, die
Crefeld, den 25. Juni 1873. Der Handelsgerichts-Sekretär.
Enshoff. Auf Anmeldung der Betheiligten erfolgte am heutigen Tage sub
ian Voß Seitens der daselbst bestehenden offenen Handelsgesellschaft
Crefeld, den 25. Juni 1873. _ Der Handelsgerichts-Sekretär. Enshoff.
Bekanntmachung. E In das Handelsregister bei dem Königlichen Handelsgerichte da-
1) Nr. 1374 des Gesellschaftsregisters. Die Handelsgesellschaft unter der Firma Gebrüder Berns zu Obenkaternberg bei Solingen, welche am 16. Juni 1873 begonnen hat, die Gesell- schafter find die Kaufleute und Fabrikanten Gebrüder Eduard Berns und Hugo Berns zu Obenkaternberg bei Solingen, in der Gemeinde Höhscheid wohnend, von denen Jeder die Befug- E hat, die Gejellschaft zu vertreten und die Firma zu
einen.
2) Nr. 876 des Gesellschaftsregisters, daß die Fabrikanten Robert Röltgen und Carl August Lütters, ihr persönlihes Domizil und den Siß der zwischen ihnen bestehenden Handelsgesellschaft unter der Firma Röltgen & Lütters von Wüstenstraße bei O 1 der Gemeinde Höhscheid, nah Kreuzweg bei Wald verlegt haben.
3) Nr. 2296 des Firmenregisters. Die Firma Ioh, Carl Schäfer in Elberfeld, deren Inhaber der Kaufmann Johann Carl Schäfer daselbst ist.
Elberfeld, den 17. Juni 1873. j Der Vei Ot Ptfretär. inf.
Bekanntmachung. / i
__In das Handelsregister bei dem Königlichen Handelsgerichte hier-
all ist heute auf Anmeldung cingetragen worden: Nx. 851 des Pro-
urenregisters. Die von dem Kaufmanne August Knecht in Solingen
für seine Ps Aug. Kneckcht daselbst, dem Handlungsgehülfen Her- mann Koch ebendort, ertheilte Prefkura.
Elberfeld, den 18. Juni 1873. : Der Dane iner! ts-Sekretär. ink.
Bekanntmachung. ,
In das Handelsregister bei dem Königlichen Handelsgerichte da- hier ist Heute auf Anmeldung eingetragen worden : i 1) Nr. 2297 des Firmenregisters. Die Firma Friedr. Layer in
riedri} Willhelm
Mettmann, deren Inhaber der Fabrikant Layer daselbst ist ; S : 2) Nr. 2298 des Firmenregisters. Die Firma H, E. Hoppe in P TlA Inhaber der Kaufmann Hermann Ernst Hoppe aselbst ift. Elberfeld, den 20. Juni 1873. i Der Yan eet SArellte. ink.
Bekanunutmahunk
In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist die Firma:
„I, Dzialoszynsfki“, L
welhe der Kaufmann Isaac Dzialoszynski zu Kempen für sein
Schnitt- und Modewaaren-Geschäft eröffnet hat und. führt, auf Ver-
fügung vom 20. Juni 1873 unter der Nummer 343 eingetragen
worden.
Kempen, den 20. Juni 18738.
Königliches Kreisgericht. L.
Ma e R MN A G N Laut Erklärung des in St. Johann wohnenden Kaufmanns Jo- seph Limbourg vom heutigen Tage, hat derselbe seiner Ehefrau Leonia CGordier für seine Handelsgeschäfte, die er unter der Firma Ioseph Limbourg“ daselbst betreibt (— Nr. 695 des Firmenregisters — Prokura ertheilt, was unter Nr. 116 des hiesigen Handels- (Proku- ren-) Registers eingetragen worden ist. Saarbrücken, den 23. Juni 1873. d Der Me S, : oster.
Bekanutmachung
Auf Anmeldung vom heutigen Tage wurden unter Nr. 117 des Hiesigen Handels - (Prokuren-) Maas eingetragen die in Sulz- bad wohnenden Buchhalter Georg Greß und Franz Hahne als Pro-
Jeder der genannten beiden Prokuristen ist einzeln befugt, die fraglihe Gesellshaft zu vertreten und deren Firma zu zeichnen. Saarbrüdcken, den 26. Juni 1873. y Der Landgerichts-Sekretär. Ko fter.
Bekauntmachung. Auf Anmeldung vom heutigen Tage wurde unter Nr. 832 des
hiesigen Handels- (Firmen-) Registers eingetragen der in Friedrihs- thal wohnende Kaufr Ò ) PIEIN errihtet hat, als Inhaber der Firma: „C, Dürr- eld,“
ann Carl Dürrfeld, welcher daselbst eine Han-
Saarbrücken, den 26. Juni 1873. / Der Landgerichts-Sekretär. Koster.
Der zu Trier wohnende Lederfabrikant Lion Simon hat seinen
großiährigen Sohn Jfidor Simon, Lederfabrikant, wohnhaft dajelbst,
as von ihm bis jeßt zu Trier unter der Firma „Lion Simon“
Die hierdurch gebildete Handelégesellshaft unter der Firma
„Lion Simon“ mit dem Siße in Trier, welche am 18. Juni d. J. begonnen hat und zu deren Vertretung jeder der beiden Gesellschafter berechtigt ist, wurde heute unter Nr. 165 des hiesigen Handels- (Ge- sellschafts-) Registers eingetragen.
Gleichzeitig ist die Einzel-Firma „Lion Simon“ unter Nr. 96
des Firmenregisters und die für dieselbe dem Isidor Simon früher ertheilte Prokura unter Nr. 82 des Prokurenregisters gelöscht worden.
Trier, ten 20. Juni 187s. : Der Handelsgerichts-Sekretär. Hasbron. -
Die Frau Johannes Bingmanns Wittwe, Lisette, geb. Groß da-
hier, hat ihre dahier unter der Firma „I, Bingmann“ geführte und unter Nr. 27 unseres Firmenregisters eingetragene Handelsniederlassung nah ihrer Erklärung vom 9. Juni c. seit 1. November v. J. aufge- geben und ift daher dessen Wschung im Firmenregister verfügt worden.
Weylar, den 9. Juni 1873. Königliches Kreisgericht. Abtheilung T.
In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts if einge-
tragen:
Col, 2. Bezeichnung des Firmen-Inhabers :
Ferdinand Ludwig Weyel. Col. 3. Ort der Niederlassung: Weßlar. Col, 4. Bezeichnung der Firma: F: L. Weyel.
Col, 5. Eingetragen zufolge Verfügung vom 9. Juni 1873 am 12. Juni 1873.
Weßlar, den 9. Juni 1873.
Königliches Kreiëgericht. TAbtheilung T.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, : Vorladungen u. dergl.
[1885]] Bekanutmacchung. er Konkurs über das Vermögen des Kaufmannes C, G. Hoff- mann hier ist durch Ausschüttung der Masse beendigt. Gumbinnen, den 19. Juni 1873.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1896] Bekanntmachung
Der Konkurs über das Vermögen der Handelsgesellschaft A C. Mühlstephan & Reusing, G sowie über das Privat-Vermögen der beiden Gesellschafter is durch Akkord beendet. Magdeburg, den 23. Juni 1873.
Königliches Stadt- und Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.
[1897] 4 Oeffentliche Borladung.
Der Kaufmann S. Fränkel hier Kaiserstr. 44/45 it cegen den Bürstenmacher Hermann Stieber, früher hier Leipzigerstr. 86 wohn- haft, aus den beiden Wechseln vom 24. Oktober 1870 nach 3 Mo- naten zahlbar über 186 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf. und vom 13. Septem- ber 1870 nah 3 Monaten zahlbar über 102 Thlr. wegen 288 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf. und 6% Zinsen von 102 Thlr. feit 13. Dezember 1870 und von 186 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf. seit 24 Januar 1871 klag- bar geworden.
Die Klage ist eingeleitet,
und da der lehige Aufenthalt des 2c. Stieber unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlih aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weitern mündlichen Verhandlung der Sache auf
den 21. Oftober 1873, Vorm. 10 Uhr,
vor der unterzeichneten Gerichts - Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67 anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rüdsicht ge- nommen werden kann.
Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den An- trag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er- achtet, und was den Rechten nah daraus iee wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.
Berlin, den 19. Juni 1873.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß-Deputatioa Ik.
[1893] Ediktalladung.
Oa tebae Nachdem der Schäfer Paulus Berge und dessen Ehefrau, Sophie, geb. Weichgrebe- von Hainebach, dahier die Anzeige gende haben, daß fie außer Stande seien, ihre andringenden Gläu- viger zu befriedigen, so ist die konkursmäßige Behandlung ihres Ver- mögens angeordnet worden. L ._Es werden daher alle Gläubiger der Eheleute, Berge zur vor- läufigen Anmeldung ihrer Forderungen, sowie zum vorschriftsmäßigen Güteversuße mit den Gemeinschuldnern und unter #{ch, zum Termine
_ den 18, Juli d. I., Morgens 10 Uhr, Cont. Zeit, bei Meidung der Ausschließung von diefem Verfahren, bezw. unter dem Rechtsnachtheile der Einwilligung in den Beschluß der Mehrzahl der erschienenen Gläubiger, anher vorgeladen. __ Auqch haben si die Gläubiger über die Beibehaltung des vor- läufig ribáal werdenden Kurators zu erklären, bezw. einen "anderen zu erwählen.
Spangenberg, den 23. Juni 1873.
Königliches Amtsgericht. Wolfram.
[1888] Oeffentliche Bekauntmachung.
Der am 23. September 1838 zu Wriezen geborne Matrose Karl Georg Ludwig Buddee hat seit dem Jahre 1856, wo er unter dém Namen George Smith auf der amerikanischen Barke „E. B. Horn from Boston“ von Cadiz nach Boston in See gegangen, irgend eine Nachricht von si an seine f gebörigen niht mehr gelangen lassen; im Januar 1857 hat jenes Schiff eine Reise von Boston nach New-Orleans unternommen und ift von derselben niht zurückgekehrt. Es werden nunmehr der 2c. Buddee, sowie seine etwaigen Erben und Erbnehmer aufgefordert, fich vor oder in dem
„am 11, April 1874, Mittags 12 Uhr, vor dem Kreisrihter Bards an g Gerichtsstelle anstehenden Ter- anns M mas widrigenfalls der Verschollene für todt erklärt wer- Den Wird. Crossen, den 9. Juni 1873.
furisten der daselbst unter der Firma „Chevandier & Popelius“
Bekanntma n. Im hiesigen Handelsregister ift zur Aa Heiligenstadt zu Geesieratnde dtacltaten daß von dem Inhaber gedachter Mirina, Gon-
bestchenden Handelsgesellschaft. (Nr. 34 des Gesellschaftsregisters.)
Königliches Kreisgericht. I, Bbtiitade