1936 / 80 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Apr 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Zeven. [172] In das hiesige Handelsregister Abt. A Nr. 120 ist heute die Firma Heinrich Sechween in Zeven und als deren Ju- haber der Kaufmann Heinrih Schween in Zeven eingetragen wordeii. Amtsgericht Zeven, den 26. März 19836.

Zittau. [173]

In das hiesige Handelsregister ist folgendes eingetragen worden:

1. am 26. 3. 1936 auf Blatt 1635, betr. die Firma Curt Eisold in Zittau: Die Firma lautet künftig: Curt Eisold Zahnwaren-Großhandlung.

2. am 27. 3,1936 auf Blatt 773, betr. die Firma Adolf Sauerbier in Zittau: Der Kaufmann Adolf Wilhelm Sauer- bier ist infolge Ablebens ausgeschieden. Dèr Kaufmann Walter Wilhelm Lange in Zittau ist Fuhaber.

Amitsgericht Zittau, den 28. März 1936.

4. Genossenschafts- reger.

Alfeld, Leine [199]

Am 23. März 1936 ist im Genossen- schaftsregister Nr. 76 bei der Elefktrizi- tätsgenossenschaft Limmer eGmbH.- in Limmer eingetragen worden:

Durch Beschluß der Gèeneralversamm- lung vom 27. Februar 1936 is} eine neue Saßung angenommen worden.

Gegenstand des Unternehmens ist Bezug, die Benußung und Verteilung elektrisher Energie, die Beschaffung und Unterhaltung eines Stromvertei- lungsneßes.

Amtsgericht Alfeld/L.

Alverdissen, [200]

In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 2 daselbst eingetrage- nen Molkerei und Müllerei Verein Alverdissen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hastpfliht in Alver- dissen, eingetragen: Duxch Beschluß der Generalversammlung vom 26. Februar 1936 ist das Statut neu gefaßt worden. Die Firma „Molkerei und Müllerei Verein“ ist in „Molkerei und Müllerei Genossenschaft” geändert. Der Geschäfts- betrieb umfaßt jeßt auch das Schroten und Mahlen von Korn und die Ver- mittlung von Futtermitteln.

Alverdissen, den 30. März 1936.

Das Amtsgericht. Bernau b. Berlin. [201]

Jn unser Genossenschaftsregister Nr. 24 ist heute bei der Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H. Bernau bei Berlin eingetragen worden:

Das neue Statut datièrt vom 13. April 1935. Die Firma lautet jeßt: Bernauer Spar- und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht, Bernau bei Ber- lin, Kreis Niederbarnim.

Haftsumme: 500,— RM. der Geschäftsanteile: 5.

Gegenstand des Unternehmens:

1. Pflege des Geld- und Kreditver- kehrs und Forderung des Sparsinns,

2 Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftliher Bedarfsartikel und Absaß landwirtschaftliher Erzeugnisse),

3. Förderung der Maschinenbenußung.

Bernau bei Berlin, 26. März 1936.

Amtsgericht.

Höchstzahl

Cosel. O. S, Bekanntmachung. [202]

Fm (Genossenschaftsregister ist unter Nr. 98 bei der Elektrizitäts-Genossen- schaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpfliht zu Lenschüß, Kreis Cosel, O.S., am 16. Dezember 1935 eingetragen worden:

Es gilt jeßt die neue 91 Juli 1935.

Der Gegenstand des Unternehmens ist der Bezug, die Benußung und Ver- teilung elektrisher Energie, die Be- schaffung und Erhaltung eines Strom- verteilungsneßes sowie gemeinschaftliche Anlage, Unterhaltung und Betrieb von landivirtschaftlichen Maschinen und Ge- räten.

Cosel, O. S,., den 21. November 1935. Das Amtsgericht.

Satzung vom

Dessau-Rosslau, [203] - Jn der Genossenschaft Eimiko Groß- handelsaesellschaft e. G. m. b. H. in Dessau-Roßlau is die Vertretungs- befnugnis der Liquidatoren beendet. Dessau, den 27, März 1936. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau.

Querfurt. [204] Veröffentlichung.

Fn - unsex Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 39 die Genossenschaft „Saatgutbereitungsgenossenschaft Quer- furt, eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Haftpflicht zu Querfurt“ mit em Sive in Querfurt eingetragen. Das Statut ist am 4. Februar 1936 festgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Saatgutbereitung.

Querfurt, den 27. März 1936.

Das Amtsgericht. Riedlingen, [205]

Eintrag beim Darlehenskassenverein Mur etner ¿ G. m. 1. H: vont: 26. 3, 1936;

Firma jeßt: Spar- u. Darlehenskasse, e. G. m. u. H.: Zur bisherigen Pflege des Geld-, Kredit- und Warenverkehrs tritt die Förderung der Maschinenbenußzung.

Amtsgericht Riedlingen, Württ.

Zentralhaudelsregifterbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 79 vom 2. April 1936. S. 6

Wörrstadt. [206}

Landwirtschaftlicher Konsumverein e. G. m. b. H. zu Ensheim. Neues Statut vom 2. Februar 1936. Gegenstand des Unternehmens: 1. gemeinschaftlicher Ein- fauf von Verbrauchéstoffen und Gegen- ständen des landwirtschaftlihen Be- triebes, 2. gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftliher Erzeugnisse. Stär- fung der wirtschaftlih Schwachen, Förderung des geistigen und sittlichen Wohles der Gerntossen nah dem Grund- saß „Gemeinnuß geht vor Eigennuß“,

Wörrstadt, den 18. März 1936.

Amktsgericht.

Wusterhausen, Dosse, [207]

Gu.-R_ 21, Spar- und Darlehnsk«ásse, e. G. m. u. H., Pläniß. Eintragung: Firma und Siß sind geändert in: Plä- nier Spar- und Darlchnskasse, eingetra- aene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Berlin N 4, Chaussee- straße 106,

Amtsgericht Wusterhausen a. D., 98 März 1936.

5. Musterregister.

Hermsdorf, Kynast, [208] In unser Musterschußregister ist am 9. März 1936 folgendes eingetragen vorden: Nr. 157. Josephinenhütte Akt. Ges. Kristallglaswerfe, Petersdorf i. R.: Die Verlängerung dexr Schußfrist für das Trinkglas-Service „Roxy“ Weingläser usw. is am 6. 3. 1936, 9 Uhr, auf drei Jahre angemeldet worden. * Amtsgericht Hermsdorf (Kynast).

Hildesheim. [209]

In das Musterregister ist am 26. März 1936, betr. das unter lfd. Nr. 167 bezeich- nete Mustex der Voßwerke Aktiengesell- schaft, Sarstedt, folgendes eingetragen worden: Angemeldet am 21. März 1936 um 830 Uhr, Schußfrist um weitere drei Fahre verlängert. Amtsgericht Hildesheim, 26, März 1936. Rathenow. [210]

Jn das Musterregister is eingetragen: Nr. 29, Firma Emil Busch, Aktiengesell- schaft, Optishe Jndustrie, in Rathenow, 1 Leseglas mit Stiel, offen, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummer 6072 Schußfrist 10 Fahre, angemeldet am 2%. Februar 1936, vormittags 10 Uhr 50 Minuten.

Rathenow, den 27. März 1936.

Amtsgericht.

Zittau. [211] Jn das hiesige Musterregister ist am 28. 3, 1936 eingetragen worden: Nr. 1957. Mechanische Weberei u, Druckerei F. A. Wagner Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Olbersdorf, ein mit Klebstoff und 4 Siegeln verschlossener Brief- umschlag, enthaltend ein Muster für ein Olympiatuch, Fabriknummer 294, Flä- henerzeugnis, Schußfrist drei Jahre, angemeldet am 24. März 1936, vormit- tags 11 Uhr 30 Minuten. Amtsgericht Zittau, den 30. März 1936.

7. Konkurse und Vergleichsfachen.

[422

Veberx das Vermögen des Kaufmanns Franz Müller in Aachen, Eilfschorn- steinstraße 21—23, ist "am 30. März 1936, 94 Uhx, das Anschlußkonkursver-

Aachen. Konkurseröffnung.

fahren eröffnet worden. Verivalter ist der Rechtsanwalt Poll in Aachen. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 22. April 1936. Ablauf der Anmeldefrist: 15. Mai 1936. Erste Gläubigerversammlung am 28. April 1936, 10 Uhr, und allgemeiner Prü- fungstermin am 29. Mai 11936, 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Aachen, den 30, März 1936. Amtsgericht. Abt. 7.

Braunschweig. [423]

Veber das Vermögen des Kaufmanns Felix Schlam in Braunschnreig, Breite Straße 9, Möbelhandlung, ist heute, am 28, März 1936, 12,30 Uhr, das Kon- kursverfahren eröffnet, Konkursver- walter: Direktor i. R. Wilhelm Hin- kel, hier, Kaiser-Wilhelm-Straße 72. Konkursforderungen sind *" bis zum 21, April 1936 bei dem Gericht änzu- melden. Termin zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Ver- walters sowie über Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden- falls. über die im § 132 K.-O. bezeih- neten Gegenstände am 28, April 1936, 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin am 28, Mai 1926, 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 21. April 1936, Geschäftsstelle 5 des Amtsgerichts Braunschweig.

Gumbinnen, [424]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hans Drabe in Gumbinnen, Friedrich- straße 10, ist am 28, März 1936, 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Verwalter: Kaufmann Adolf Meel- burg aus Gumbinnen, Roonstraße.

Anmeldefrist bis zum 12, Mai 1936.

Erste Gläubigerversammlung und allge- meiner Prüfun stermin am 26. Mai 1936, 9 Uhr. ffener Arrest mit An- zeigepfliht bis zum 12. Mai 1936. Amtsgeriht Gumbinnen. Halle, Saale. [4125] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hans Wilhelm in Halle, S., Leipziger Straße 7, ist heute, 12 Uhr, das Kon- kursverfahren eröffnet. Verwalter: Kaufmann Adolf Gebauer in Halle, S,., Viktor-Scheffel-Straße 6. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 15. April 1936 und Frist zur Anmeldung der Konkursfor- derungen bis 28. April 1936, Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin am 30. April 1936, 9 Uhr, Ädolf-Hitler-Ring 13, Zimmer 42. Halle, S., den 30. März 1936. Das Amtsgericht, Abt, 7.

Köthen, Anhalt. 435] Konkurs J. C. Föge, Jnh. Frit Köhne, Köthen: Besonderer Prü- fungstermin zur Prüfung der nahträg- lich angemeldeten Forderungen am 8, April 1936, früh 114 Uhr. Amtsgericht Köthen, den 24. März 1936. Schwabach. | [426] Bekanntmachung. j Das Amtsgericht Schwabach hat am 30, März 1986, vorm, 10 Uhr, die Er- öffnung des Konkurses über den Nach- laß des am 9. Juni 1935 verstorbenen Jngenieuxs Christ. Friedr. Wilhelm Wandel in Schwabach beschlossen. Kon- fursverwalter: Rechtsanwalt Hechtel in Schwabach. Termin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verival- ters, - Bestellung eines Gläubigeraus- shusses und allgemeiner Prüfungs- termin: Donnerstag, 14. Mai 1936, vorm. 9 Uhr, Sizungssaal 13. Offener Arrest und Anzeigefrist und Endtermin für Forderungsanmeldungen: 30. April 1936. Wechsel und sonstige Urkunden sind in Urschrift vorzulegen. Schwabach, den 30. März 1936. Der Urk.-Beamte der Gesch.-Stelle des Amtgerichts.

Berlin, [427] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen dex Kauffrau Sofie Jsrael geb. Fiedelholz, bisher wohnhaft in Berlin NW 87, Altonaer Str. 36, z. Zt. unbe- fannten Aufenthalts, ist infolge Schluß- verteilung nah Abhaltung des Schluß- termins aufgehoben worden. Berlin, den 20. März 1936. Amtsgericht Berlin. Abteilung 352. [428]

Berlin, s Jn dem Konkursverfahren über ‘das Vermögen der Deutschen Geflügelfarm e. G. m. b. H., Berlin-Stegliß, Ahorn- straße 18, ist Termin zur Erklärung über die Ergänzung der Vorshußberec- nung und über die Nahshußberechnung, nelhe in der Geschäftsstelle zur Ein- siht der Beteiligten ausliegen, auf den 17. April 1936, 11 Uhr, vor dem Amtsgeriht Berlin N 65, Gericht- straße 27, ITI. Stock, Zimmer 342, an- beraumt. G Amtsgericht Berlin. Abteilung 359. Bünde, Westf. __ [218] Jn dem Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Zimmer- meisters Heinrih Beinke aus Schwen- ningdorf wird das Verfahren nah Ab- haltung des Schlußtermins aufgehoben. Bünde, den 27. März 1936. Amtsgericht.

Bunzlau. [429]

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Rittergutsbesißers Alfred Porak in Waldau, O. L., ist an Stelle des verstorbenen Konkursverwalters Pfeifer der Rechtsanwalt Stroth - in Bunzlau zum Konkursverwalter bestellt. Jn dieser Sache ist eine Gläubigerver- sammlung zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des neu ernannten oder die Wahl eines anderen Konkursver- walters auf den 18. April 1936, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amis- geriht, Zimmer 20, anberaumt. i Amtsgeriht Bunzlau, 30, März 1936.

Duisburg. [430]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Fa. Hohorst & Meßges, Jn- haber Walter Zeug in Duisburg, wird, nachdem dexr im Termin vom 10. März 19386 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 10, März 1936 bestätigt worden ist, auf- gehoben,

Amtsgeriht Duisburg.

Frankfurt, Main, [431] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Beruhard Cohn in Frankfurt a. M., Alte Gasse 27/29, wird nah Abhaltung des Schlußtermins und nah exfolgtex Schlußverteilung aufgehoben, : Frankfurt a, M., den 26. März 1936. Amtsgericht. Abteilung 42.

Goslar. [432] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Friy Prior, Vienenburg, Jnhaber der Firma „Be- kleidungswerk Niedersachsen“, Fuhaber Friy Prior, Vienenburg“, wird einge- stellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprehende Konkursmasse niht vor- E ist, i [mtsgeriht Goslar, den 30, März 1936,

Hamburg. È [433]

Das Konkursverfahren über das Nahlaßvermögen des am 19. Juli 1935 tot GUIU Bn Kaufmanns Wilhelm Ecnst Karl Rukopf, alleinigen Fnhabers der Firma Ludwig Kampff, Holz- bearbeitungsfabrik in Wandsbek, ri burger Straße 110, zuleßt wohnhaft gewesen in Hamburg, Hamburger Straße 136 II, ist nah Abhaltung des Schlußtermins am 30. März 1936 auf- gehoben worden.

Das Amtsgericht in Hamburg.

Heidelberg. [80351] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Oberrehnungsrats a. D. Adolf Bossert in Heidelberg wurde nah Abhaltung des Schlußtermins auf- gehoben. Heidelberg, den 21, März 1936. Amtsgericht. A. 1.

Ilmenau. Konkursverfahren. [434] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Architekten Alfred Stein- breher, früher in Jlmenau, jeßt in Regis-Breitingen i. Sa., wird nah rehtsfräftiger Bestätigung des heute abgeschlossenen Zwhangsvergleichs aufge- hoben. JFlmenau, den 23. März 1936. Amtsgeriht. Müller.

Kyritz, Prignitz. Konkursverfahren. Fn dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Land- und Gastwirts Erwin Busch in Neu Roddahn ist zur Abnahme der Schlußrehnung des Ver- walters, zur Erhebung von Einwendun- gen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berüctsichtigenden Forderungen der Shlußtermin auf den 28, April 1936, 11/4 Uhr, vor dem Amtsgericht Kyriß bestimmt. - Amtsgericht Kyriß, den 30. März 1936.

Leipzig. [437] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Mitteldeutsche Fluggenossenschaft, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Hasft- pfliht in Liquidation in Leipzig, Göschenstraße 9, vertreten dur ihre Liquidatoren: 1. Diplomvolkswirt Bern- hard Korn in Leipzig, Neumarkt 40, und 2. Direktor Willy Kahlmann in Leipzig C 1, Göschenstraße 9, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Leipzig, Abt. 108, am 28. März 1936.

[436]

Neustadt, Waldnaab, [438] Das Amtsgericht Neustadt a. d. Wald- naab hat mit Beshluß vom 26. März 1936 das Konkursverfahren über das Vermögen der Fa. Gebrüder Stein- hardt's Söhne, Spiegelglasfabriken, A. G., Sig Altenhammer, Zweignieder- lassung Fürth i. B, nach Abhaltung des Schlußtermins und Duxchführung der Schlußverteilung aufgehoben. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neustadt a. d. Waldnaab.

Prenzlau. Bekanntmachung. [439]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Theodor Karl Müller, Prenzlau, Alleininhabers der Firma gleichen Namens, ist zur Ab- nahme der Schlußrehnung, zux Er- hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeihnis und zur Beschluß- fassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke - der Schlußtermin auf den 5. Mai 1936, 11 Uhr, bestimmt.

Prenzlau, 27. März 1936.

Amtsgericht.

Saalfeld, Saale. [440] Das Nahhlaßkonkursverfahren Fo- hannes Wehmeyer in Saalfeld wird nah Abhaltung des Schlußtermins aus- gehoben. Saalfeld/Saale, den 28. März 1936. Das Amtsgericht,

Schwerin, Mecklb. [80357] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Jndustriehalle e. G. m. u. H. in Schwerin, Burgstraße 8, wird nach Durchführung des rechtskräftig be- stätigten Zwangsvergleichs hierdurh auf- gehoben.

Amtsgeriht Schwerin, Mecklb,

Tilsit. [441]

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Tischlermeisters Erich Riegert in Tilsit, Clausiusstr. 15, wird Schlußtermin zur Abnahme der Schluß- rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß- verzeihnis sowie zur Beschlußfassung der Gläubiger über die niht verwert- baren Außenstände auf den 18. April 1936, 11 Uhr, Zimmer 157 (Neu- bau), bestimmt. Dieser Termin ist gleihzeitig Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Konkurs- forderungen.

Tilsit, 25. März 1936.

Amtsgericht.

Wiesbaden, L [442]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der offenen E, in Firma Conrad Vulpius (Stcumpf- waren und Trikotagen) in Wiesbaden,

—,

Neugasse 26, ist nach rechtskräftig be stätigtem Zwangsvergleich aufgeboba worden. Wiesbaden, den 25. März 1936, Amtsgericht, Abt. 6 Þþ,

Wiesbaden. [443] Das Konkursverfahren über das Ver, mögen der Chemischen und Biotogishez Laboratorien Dr. Boerlage, Gesellscha} mit beschränkter Haftung in Wiesbaden Kleine Frankfurter Straße 5 +8, is mangels Masse eingestellt worden. Wiesbaden, den 25. März 1936. Amtsgericht. Abt. 6Þ.

Wiesbaden. [444]

Das Konkursverfahren über. den Nah,

laß des im Oktober 1934 verstorbenen Althändiers Heinrih Wiegand, zuleßt iy Wiesbaden, Dobheimer Straße 54, wohn, haft, ist mangels Masse eingestellt worden.

Wiesbaden, den 25. März 1936.

Amtsgericht. Abt. 6 þ.

Wuppertal-Barmen,. [445]

Das Konkursverfahren über das Ver mögen der Margarete Hofmann in Wup- ertal-Barmen, Viktorstr. 7, Allein inhaberin der handelsgerichtlich einge tragenen Firma Genck & Boemühl, Wuppertal-Barmen, Peterstr. 8, ‘ist na erfolgter Abhaltung des Schlußterminj am 28. 3. 1936 aufgehoben worden. Amtsgericht, Abt. 2, Wuppertal-Barmen,

Witten. Vergleihsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmannz Adolf Goldblum, früher in Witten, Bahnhofstraße 25, jeßt wohnhaft in Wat: tenscheid, Oststr. 29, bei Salomon, ist am 26, März 1936, 17,15 Uhr, das Ver- gleihsversahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechts- anwalt Schlichtherle in Witten is zum Vergleichsverwaltèr ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs vorshlag wird auf Mittwoch, den 22, April 1936, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Witten, Zimmer Nr. 18 arberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt- lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht dex Beteiligten niedergelegt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen alsbald bei dem obeubezeih:- neten Gericht anzumelden.

Witten, den 26. März 1936.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerihts,

Hamburg. j [448] Vergleich8verfahren. Die Firma W. Au & Co. Komman dit-Gesellschaft, Hamburg, Fuhlentwiett Nr. 51/53, Glanzasbest-Platten-Werks hat durh einen am 31. März 1936 eiw gegangenen Antrag die Eröffnung des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses über ihr Vermögen beau: tragt. Gemäß § 11 der Vergleichsord/ nung wird bis zur Entscheidung über dié Erössnung des Vergleihverfahrens det Wirtschaftsprüfer Arthur Bartels, Ham- burg, Ferdinandstraße 291, zum vor läufigen Verwalter bestellt, Hamburg, 31. März 1936. Das Amtsgericht. Neustadt, O. S. [446] Jn Verfolg des Antrages des Uhr machermeisters Artux Riedel aus New stadt (Vogteiplaß Nr. 4) vom 27. 3. 1936 auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens und der diesbezüglihen Ergänzungen, die am 27. 3. sowie am 28. und 29. 3. cr, beim Amtsgericht Neustadt eingegangel sind, wird der Buchprüfer Wilhelm Sie- gel aus Neustadt, wohnhaft Obere Mühl- straße 32, als vorläufiger Verwalter be stimmt. 3 N. V. 1/36. Amtsgericht Neustadt, O. S, den 29. März 1936.

Reichelsheim, Odenwald, [451]

Der Manufakturwarenhändler Wil- helm Bechtel, Fnhaber der Firma Mar- tin Bechtel 11. in Reichelsheim i. Odw., hat am 28. März 1936 die Eröffnung des gerihtlihen Vergleichs8verfahrens beantragt. Vorläufiger Vergleichs- verwalter ist Georg Hoy IV. in: Frän- kisch-Crumbach.

Reichelsheim i. Odw., 30. März 1936,

Amtsgericht.

Buxtehude. [449] Das Vergleihsverfahren über dei Nachlaß des Kaufmanns Johann Stüve in Haxsefeld ist nah Bestätigung des in dem Vergleichstermin vom 21. Män} 1936 angenommenen Vergleihs auf gehoben. Amtsgericht Buxtehude, 28. März 1936

Essecn, Ruhr. [450]

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Peter Nolte in Essen, Gildehofstr. 6, alleinigen Fun- habers der handelsgerihtlich eingetra- O Firma Kaufmann Peter Nolte, Mechanische Berufskleider- und Wäsche- fabrik, Lohnkonfektion in Essen, wird aufgehoben, weil der Schuldner sih ge“ mäß 8 91 der Ueberwachung durch einen im eva egono rfe bezeihneten Sach- walter bis zur Erfüllung des Vergleichs unterworfen hat.

Essen, den 29. März 1936.

Amtsgericht.

47f

Deutscher Reichsanzeiger

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Ier. 80

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Befanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Begründung zum Gesey über den Reichsfremdenverkehrsverband vom 26. März 1936.

Begründung zum Gesez über die Unterstüßung der Angehörigen der einberufenen Wehrpflichtigen und Ärbeitsdienstpflichtigen (Familienunterstübungsgeseßz) vom 30. März 1936.

Aenderung der Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Séêide, Kunstseide und Zellwolle.

Bekanntmachungen über die Ausgabe der Nummer 34 des Reichsgesezblatts, Teil L, und der Nummer 13 des Reichs- aesezblatts, Teil IT.

Amtkliches.

Deutsches Reich.

Vekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur

Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und

sonstigen Ansprüchen, die -auf Feingold (Goldmark) lauten (Reichsgesezzbl. 1 S. 569).

Der Loudoner Goldpreis beträgt am 3. April 1936 da R n igt E B Ci a .= 140 sh T4 d, in deutshe Währung nach dém Berliner Mittels

kurs für ein englisGes Pfund vom 3. April f _ 1936 mit RM 12,325 umgerechnet . . = RM 86/6602, für ein Gramm Feingold demna . «+ == pence 54,2544, “_tn’deutshe Währung umgerechnét. « « « = KM 2,78619. Berlin, den 3. April 1936. Statistishe Abteilung der Reichsbank.

SpeeL.

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Begründung ; zum Gesche über den Reichsfremdenverkehrsverband vom 26. März 1936 (Reichsgeseßbl. 1 Seite 271).

Durch Reichsaus\huß für Fremdenverkehx..(Reichsgeseubl. T S. 399) ist bereits eine weitgehende Zusammenfassung der Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs durchgeführt worden. Es ist insbesondere ditt dieses Gesetz cine Einschaltung derjenigen Reichs- und Landesbehörden, die am Fremdenvexkehr inter- essiert sind, gewährleistet. Gestört wurden die Maßnahmen auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs jedoch mehrfah dadurch, daß keine geseßliche Handhabe besteht, um die Gemeinden, die aus dem Fremdenverkehr Nußen ziehen, gleihmäßig zu erfassen, zu Abgaben ‘heranzuzichen und'.bei den ‘von ihnen zu treffenden Maßnahmen auf dem Gebiete des Fremdenver- féhrs einheitlih zu führen. Das Geseh schafft deshalb den Rechtsbegriff der Fremdenverkehrsgemeinde (8 10). Die Frem- denverkehrsgemeinden geschlossener Verkehxsgebiete werden in Landesfremdenverkehrsverbänden zusammengefaßt (F 3 Abs. 1). Diese sind Vereine des bürgerlichèn Rechts und unter- stehen der Aufsicht der Landesregierung oder der von dieser bestimmten Stelle Q 3). Sie sind zugleih Réchtsnachfolger der dur das Gesebß aufgelösten früheren Landesverkehrsverbände und - bilden zusammen den Reichsfremdenverkehrsverband. Dieser ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht

dex Aussicht. des Reichsministers für . Volksaufklärung und,

Propaganda (§_ 1). Dadurch, daß das Gesey die Möglichkeit bietet, auch solche Gemeinden, die zu-einem Beitritt zu ihrem zuständigen Landesfremdenverkehrsverband "nicht ode wei- teres béreit sind, duxch Erklärung der Aufsichtsbehörde in diesen zwangsweise einzugliedern (Z 10° Abs. 2), ist eïne gleich- mäßige Erfässung sämtlicher ant Fremdenvêrkehr interessiertêr

emeinden gewährleistet. Die Mittel für die Unterhaltung des Reichsfremdenverkehrsverbandes werden durch Unilagen unter den Landesfremdenverkehrsverbänden aufgebracht (S 7); diese ihrerseits können Beiträge ‘von den L rigen Fremdenverkehrsgemeinden erheben 7). Die Umlagen- und“ Beitragsregelung “wird von den i ministern überwacht. Der Präsident des Reichsfremdenver- fehröverbandes wird vom Reichsminister für Volksaufflärung und Propaganda ernannt 2), dessen Aufsicht er untexsteht; er selbst ernennt die Leiter derLandesfremdenverkehrsverbände, wobei jedoch die Landesregierungen ein®Vorschlagsrecht haben (F 5). Jm übrigen wird das Verhältnis des Reichsfremdèn- vertehrsverbandes gegenüber den Landesfremdenverkehrsver- bänden durch eine Saßung geregelt, die der O

des Reichsministers für Volkéaufflärung und Propaganda und

des Reithsministers des Fnnern bedarf. Die Saßung der Län- desfremdenverkehröverbände wiederum bedarf der Genchiti-

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das am 23. Juni 1933 exlassene Geséy über den m

‘beteiligten "Reichs- |

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Berlin, Freitag, den 3. April, abends

Staatsanzeiger.

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eile 1,85 M. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle

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E der zuständigen Aufsichtsbehörde 6). Die durch diesen

Aufbau bedingte Zusammenfassung der gesamten Fremden-

verfehrsarbeit ist in Anbetracht der Anforderungen, die sich

angesichts des sih immer mehr steigernden Reiseverkehrs vor-

aussichtlih ergeben werden, eine unabweisbare Notwendigkeit.

(Veröffentlicht - vom Reichsministerium für Volfksaufflärung _und Propaganda.)

Begründung zum Geseh über die Unterstüßung der Angehörigen der einberufenen Wehrpflihtigen und Arbeitsdienstpflichtigen (Familienunterstüßungsgeseß) vom 30. März 1936 (Reichsgefeßbl. I S. 327).

Die Wiedereinführung - der -allgemeinen . Wehrpflicht durch das Wehrgeses vom 21. Mai 1935 (Reichsgesebßbl. T S. 609) und die Einführung der Arbeitsdienstpflicht durch, das Reichsarbeitsdiénstgesey vom 26. Juni 1935 (Reichsgeseßbl. I S. 769) erfordexn etne Regelung der Fürsorge für die An- gehörigen der Einberufenen während dexr Dauer der Dienst- leistung, soweit ihr notwendiger Lebenshedarf nicht ge- sichert ist. : ;

Ein Unterstüßungsbedürfnis trat zuerst für die An- gehörigen derx. zu Uebungen der Wehrmacht Einberufenen hervor. Die auf ‘Grund der Ermächtigung des § 37 Abs. 2 des Wehrgesetes. erlassene Verordnung über .die Einberufung zu“ Uebungen / dex Wehrmacht (Nebungsverorduung) vom

25. November 1935 (Reibéteschbl. 1 S. 1358) regelte der

Eiïlbedürftigkeit wegen dieses Teilgebiet in ihrem § 4 vorweg. Sie übernahm. die Unterstüßungsgrundsäße dex Verordnung zum Gese über die Beurlaubung von Angestellten und Ar= beitern zum Zweké der Leibeserziehung (Leibeserziehungs- verordnung) vom 19. März 1935 (Reichsgeseßbl. 1 S. 382) und-übèrtrug die Durchführung in Uebereinstimmung mit der Leibeserziehungsverordnung auf die Arbeitsämter unter Er- stattung der Kosten duth die Wehrmacht.

Nach Beginn der Einberufungen zur Erfüllung der ak- tiven Dienstpflicht und der Arbeitsdiensipflicht trat alsbäld die Notwendigkeit hervor, au die Fürsorge: für die Angehörigen dieses Personenkreises zu regeln. Das geschah durch die auf Grund der Ermächtigung des § 37 Abs. 2 des Wehrgeseßes und .des § 26 des“ Reichsarbeitsdienstgeseßes erlassene Ver- ordnung über die Unterstüßung der Angehörigen der zur Er- füllung der aftiven Dienstpflicht einberufenen Wehrpflichtigênt

“und der einberufenen Arbeitsdiènstpflichtigein (¡Familienunter-

stübungsverordnung) vom 19. Dezember 1935 (Reichsgeseßbl. I S. 1511). Die Durchführung wurde den Stadt- und Land- freisen als. staatliche Aufgabe auf Kosten des Reiches Über- tragen. Die * Einzelheiten regeln die Durchführungsvor- schriften des Reichsministers des Jnnern (Familienunter- stüßungsvorschriften) vom 19. Dezember. 1935 (Reichs- geseßbl.. T S; 1511)

- Dié auf der zeitlihen Entwicklung beruhende Unterschiéd-

lie Regelug für die zur Erfüllung der aktiven. Dienstpflicht einberufenen Wehrpflichtigen und die einberufenen Arbeits-

dienstpflichtigen einerseits, die. zu Uebungen der Wehrmacht Einberufenen ‘andererseits war nux für eine Uebergangszeit edacht.… Sie sollte in Anbetracht der Wichtigkeit der Regelung üx die Erfüllung der Aufgaben der Wehrmacht und des Ar-

beitsdienstes dur ein am 1. April 1936. in Kraft tretendes

Familienunterstüßungsgeset erseßt werden, welches däs Auf-

gabengebiet für den gesamten Persbneúkreis Hinsichtlich der f

Ünterstüßungsgrundsäßte- und - der - Durchführungsbehörden

übereinstimmend regelt.

Der Geseuentwurf bringt diese: einheitliche Regelung. Er

übernimmt unter Berücksichtigung der inzwischen gemachten Erfahrungen im wesentlichen däs Recht der Familienunter- stüßungsverordnung vom 19.- Dezember 1935. Diese Verx- ordnung; beruht ‘in ihren“ Grundgedanken auf : den Geseß-

_gebungswerfken und Etfahrungen àus der Zeit vor und wäh-

rend des Weltkrieges. -

Bor Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht durch das Geseß vom 21, August 1920 (Reichsgesewbl. S. 1608) waren geregelt: N

a) die Familienunterstäßung für" den Kriegsfall

dur das Gesetz, betr. die Unterstüßung, von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften vom 28. Fe- bruar 1888 (Reichsgeseßbl. S. 59) in der Fassung vom 4. August 1914 (Reichsgesevbl. S. 332) und 30. Sep- tember 1915 (Reichsgeseßbl. S. 629), sowie durch die . Bundesratsbekanntmachung, betr. die Unterstüßung von Familien in - den Dienst eingetretener Mann- schäften vom 21, Januar 1916 (Reichsgesévbl.* S755) in- der Fassung vom- 3.- Dezember 1916 Ae S. 1323) und 20. April 1917 (Reich8geseßbl. S. 371), ‘b) die Familienunterstüßung bei Einberufungen zu Friedensübungen, dur, das Gese, betr, Unterstügung

der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften vom 10. Mai 1892 (Reichsgeseßbl. S. 661) und die Bundesratsbefanntmachung vom 2. Juni 1892 (Reichs- a: S. 668),

c) für die in Erfüllung der aktiven Dienstpflicht im Frieden dienenden Mannschaften bestand in der Vorkriegszeit feine besondere Regelung. Während des Weltkrieges wurde jedoch durch § 1 der Bundesratsverordnung vom 21. Januar 1916 die Familienunterstütßung auf die Familien der Mannschaften, die sich in Erfüllung ihrer geseßlichen aftiven Dienstpflicht befanden, und der Frei- willigen auf Kriegsdäuer ‘(Kriegsfreiwillige) aus- gedehnt. ;

Die frühere Regelung der Kriegsfamilienunterstüßung beruhte auf folgenden Grundgedantken:

. Eine Unterstüßungspflicht bestand nur im Falle der Bedürstigkeit. Mit dem schon im Geiste der alten Heeresverfassung liegenden Grundsaß, daß die Wehr- pflicht als „staatsbürgerliche Ehrenpfliht“ unentgeltlich abzuleisten sei, war eine allgemeine, von der Be- dürftigkeit unabhängige Gewährung dèr Unterstüßung nit vereinbar ite L ee : Y

. Dex Personenkreis der unterstüßungsberechtigten An- gehörigen der in den Dienst eingetretenen Mannschaften umfaßte zwei Gruppen. Die nächsten Angehörigen des Eintretenden, insbejondere dié Eitieau und die Kinder untex 15 Jahren, waren im Falle der Bedürftiakeit. ohne iveiteres unterstügzungsberechtigt, ohne Rütcksicht darauf, ob der Eingetretene thnen bis zum Dieusteintritt tatsächlih Unterhalt gewährt hatte oder niht. Eine zweite Gruppe von Angehörigen, zu denen in erster Linie die Verwandten aufsteigender Linie gehörten, war nur unter der Vorausseßung unterstüßungsberech- tigt, daß sie von dem Eingetretenen unterhalten wurden, oder daß das Unterhaltungsbedürfnis erst nah erfolg- tem Diensteintritt hervortrat, Für diesen Personen- freis wurde somit ein ursächlicher Zusammenhang zwischen ‘dem Diensteintritt und dem Unterstütungs- bedürfnis gefordert.

3. Die Familienunterstühung hatte, da sie in Erfüllung

einer ‘vaterländischen Pflicht gegeben wurde, nit den Charakter der öffentlichen Fürsorge (Armenfür- sorge). Sie war nit. zurüzuerstatten.

. Für die Höhe der Unterstüßung stellte das Gese Mindestsäße auf, die einheitlich für das Reichsgebiet alten. Darüber hinaus waren die Träger der Unter- stügung zu Mehrleistungen verpflichtet, die nach den Bedürfnissen des Einzelfalles unter Berückfichtigung der bisherigen Lebensverhältnisse zu bemessen waren.

. Die Durchführung der Familienunterstüßung war Auf- gabe der nach dem Geseh über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 (Reichegeseßbl. S. 129) gebildeten Liefe-

rungsverbände. Sie waren. große kommunale Selbst- perwaltungskörper, die sich in den ‘größeren Ländern mit den Stadt- und Landkreisen deckten. Sie waren im Gegensag zu den Einzelgemeinden auf dem Lande verwaltungsmäßig und finanziell genügend loistungs- fähig, um einerseits dîe ordnungsmäßige Erfüllung einer mittelbar der Sicherung der Kriegsführung die- nenden Reichsaufgabe zu gewährleisten, andererseits dein Reiche für den Kriegsfäll im Wege der Vorleistun die Finanzierung einer Aufgabe abzunchmen, die na ihrem Umfang geeignet war, seine Finanzkraft auf dem

‘eigentlichen ‘Gebiete der Kriegsführung zu s{chwächen. Sie waren zugleich befähigt, die aus Anlaß des Krieges erforderlichen zusäßlichen Leistungen der kommunalen Kriegswohlfahrtspflege durchzuführen und die mit der Kriegsernährungswirtschaft zusammenhängenden Fra- ‘gen zu lösen. Die - Uebertragung der FFamilienunter- Fäbuna auf große kommunale Selbstverwaltungskörper hat sih unter diesen Gesichtspunkten im Weltkrieg bewährt.

. Die Unterstüßungspflicht war eine Militärla st der Lieferungsverbände. Die erforderlichen Mittel waren

von ihnen aufzubringen. Das R e i ch leistete ihnen in Höhe- der festgeseßten Mindestsäße Ersay. Der Zeit- punkt der Erstattungen war jedesmal durch besonderes Geset zu bestimmen. Während des Weltkrieges leistete das Reich den Lieferungsverbänden auch Beihilfen zu den Zuschlägen, die sie nah Maßgabe des Bedürfnisses u: den Mindestsäßen- zu gewähren hatten. Eine ab- [hließende Regelung der Kostentragung durch das Reich erfolgte durh- § 59 des Landessteuergesezes vom 30. März 1920 (Reichsgeseßbl. S. 402), dem jeßigen 60 des Finanzausgleichsgeseßes in der Fassung der

ekanntmachung vom 27. April 1926 (Reichêgeseßbl. I

S. 203).