1829 / 49 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 18 Feb 1829 18:00:01 GMT) scan diff

8 verloren gehen, ohne daß dadurch dieser wesentliché Theil der Bilanz in seinem veranschlagten Verhältniß gestört werde.

Und so lassen Sie uns, geehrte Herren, dann hoffen (heißt es am Schluß), daß der Wendepunkt in unseren Ge- schäften gekommen ist, und- daß die Rheinisch - Westindische Compagnie einer bessern Zukunft entgegen geht, während sie nie aufgehört hat, den eigentlichen, Zweck ihrer Stiftung, Belebung des- vaterländischen Gewerbfleißes und das Auf- finden von Absa6-Kanälen für das Produft desselben zu erfüllen. ut

Ueckermünde, 10. Febr. Jn der hiesigen Vorpom- merschen Landarmen - Anstalt . befanden sih am Schlusse des Jahres 1827 106 Detinirte; eingebracht wurden im Laufe des Jahres 1828 260 (Summa 366); entlassèn und abge- gangen sind 235. Am 31. Dec. 1828 verblieben mithin in der Anstalt 131 Personen. :

Unter den eingebrachten Jndividuen waren 249 Inlän- der und 11 Ausländer. Von deu Abgegangenen sind 14 ver- storben, 4 entwichen, 13 als Ausländer über die Gränze ge- bracht, 197 nah ihrem Wohnorte entlassen und- in Freiheit geseßt, und 7 anderen Anstalten überliefert.

Unter den im Durchschnitt in der Anstalt gewesenen 106 Individuen befanden sich 29 ganz arbeitsfähige, 22 halb arbeitsfähige, 20 ein viertel arbeitsfähige 28 Krüppel, Kranke und ganz Arbeitsunfähige, und 7 Kinder. Die Arbeitsfähigen verdienten: 1) wirklich“ baar, durch Ar- beiten für Andere und durch Bearbeitung von Fabrikaten, 886 Rthlr. 28 Sgr. 5 Pf. ; 2) durch Arbeiten für die An- stalt und Oeconomie, 661 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf. ; zusammen 1548 Rthlr. 9 Sgr. 8 Pf. ; mithin nah dem oben angege- benen Verhältnisse auf einen ganz Arbeitsfähigen jährlich 34 Rthlr. 12 Sgr. 222 Pf. i

Die Speisekosten betrugen, einschließlich der Oeconomie- Verwaltung und der bessern Verpflegung der Kranken und Kinder überhaupt, 2738 Rthlr. 26 Sgr. 10 Pf., d. h. auf den Kopf jährlih ‘25 Rthr. 10 Sgr. 275 Pf. und täglich 2 Sgr. 4ii5 Ps. ;

Die Bekleidungs-Kosten erforderten cinen Aufwvand von überhaupt 733 Rthlr. 11 Sgr. 11 Pf., nämlich für einen männlichen Detinirten “8 Rehe. 4 Sgr. 7 Pf. und fúr eine weibliche Detinirte 4 Rthlr. 10 Sgr. 11 Pf. jährlich:

Für Unterhaltung der Lagerstellen wurde ausgegeben 267 Rthlr. 5 Sgr.-6 Pf.

Alle übrigen Ausgaben, als: Besoldung der Officianten, Heizung, Erleuchtung, Reinigungs-Material , Wirth]schafts- Utensilien, Arznei, Transport -, Bau- und Reparatur-Kosten und unbestimmte Ausgaben betrugen 4447 Rthlr. 10 Sgr. 2 DK ,

"Sd sämmtlichen Kosten der Anstalt im Jahre 1828 be- liefen sih also auf 8186 Rthlr. 24 Sgr. 6 Pf. 3

Bei den Bekleidungs-Kosten ist jedoch zu bemerken, das die Abgelieferten in der Regel ganz abgerissen und zum Theil faum bedeckt anfommen, also gleich eingefleidet werden mü] s)sen und mit vollständiger Kleidung nur wieder entlassen werden. | : Stralsund, 31. Jan. Am 10. October v. J. starb in dem Franzburger Kreisdorfe Karnin die Wittwe Kacha- rine Marie Tôpper in einem Alter zwischen 106 und 109 Jahren. Die Ungewißheit des Alters schreibt sih daher, weil das Kirchenbuch des Tauforts Niepars verbrannt seyn soll. Diese - Frau gebar 12 Kinder, und unter diesen Dril- lings-Tôöchter, welche alle drei ein hohes Alter erreicht haben. Eine derselben verstarb vor 9 Jahren, gerade zu der Zeit, als ihre alte Mutter, in ihrer Eigenschaft als geschickte Heb- amme, in ihrem 97sten oder 101sten Lebensjahre eine Frau, ohne alle fremde Húlfe, von einem Kinde entband. Außer einer geringen Verdunkelung der Augen während der leßten Lebenszeit hatten die Sinne der Hochbejahten nicht beson- ders gelitten, und noch zwei Tage vor ihrem Tode verließ sie, ohne alles menschliche Zuthun, ihr Bette und versügte ber eine ihr aus einem Legate zugekommene kleine Summe.

Vermischte Nachrichten.

Ju einer kürzlich gehaltenen Versammlung der Gesell- schaft der Alterthumsforscher las Hr. Croffon Crofer die Be- schreibung einer Menge von Exemplaren Römischer Töpfer- arbeit vor, die er im’ vergangenen Herbst in der Nachbar- schaft von Câsars Lager in. Kent hatte ausgraben lassen. Nach der großen Mannigfaltigkeit der irdenen Gefäße, von denen gegen 200 verschiedene Gattungen vorhanden sind, die nicht nur zum Luxus, sondern auch für die Küche dienten, so wie nach der Menge von- menschlichen Gebeinen, steinernen Sär- gen, Münzen, und. eudlih nah den aufgefundenen Mauern eines Römischen Tempels zu urtheilen, dürfte mgn mit Grund

ster Titus.

vorausseßen können, daß die Stadt Noviomagus iu der No

barschaft gestanden haben müsse. Es wurden der Versam

lung ferner eine Schrift über Schulkarten der Alten und (j

bisher noch nicht ffentlich fabeth vorgelesen.

erschienener Brief der Königin (4

Königliche SchPaufpyteéle.

Mittwoch,

cert von Rode

18. Febr. Ouvertüre von Herrn Wilhelm Braun. (Erster Saß), vor

H:

Im Opernhause: Concert, | 2) Violin - Cy getragen von Aug

Birnbach, Schüler des Königl. Concertmeisters Herrn H

ning.

3). Oboe- Concert ,

componirt und vorgetragen y

dem Großherzogl. Meklenburg- Schwerinschen Hof - Musi Herrn Wilhelm Braun. 4) Nocturne Concertant, für Hy und Violoncello, componirt von Bochsa, und vorgetra von Mlle. Bertrand, erste Harfenspielerin Sr. Majestät) Königs von Frankreih, und dem Königl. Kammermusi

Herrn Ganz.

Königl. Sängerin Fräul. v. Schäßel.

5) Variationen von Rode, gesungen von | 6) Russisches Ty

für Harfe, arrangirt von Bochsa. und vorgetragen von Ÿ

Bertrand.

Hierauf: Therese, die Nachtwandlerin, panty

misches Ballet in 2 Abtheilungen, vom Königl. Ballct

Musik von Herold.

Im Schauspielhause: Keine Französische Vorstellut

Donnerstag, 19. Febr.

Im Schauspielhause :

acte, par Scribe.

nouveau en 1 acte, par Scribe, digue, pièce comique en 1 acte,

Königsstädtsches Theater.

Mittwoch, 18. Febr. Wegen eingetretener Hindernisse kann das angekündi| Melodram : „„Die Rache wartet“ heut nicht gegeben werd!

Im Opernhause: Kabale

Liebe, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Fr. von Schil 1) L’Artiste, vauderville ey

2) La demoiselle à marier, vaudey 3) Le petit ‘enfent j

Lenore.'

Donnerstag, 19. Febr.

Berliner

Amt]. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preufss. Cou

Graf Ory.

Den 17. Febr. 1829.

B:& f 8:6.

| Zf.\brief.|Geld.]

St.- Schuld - Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Kurm. Ob.m.1. C Neum.Int.Sch do. Berlin. Stadt-Ob. dito dito Königsbg. do. Elbinger do. Danz. de. inTh.Z. VVestpr. Pfdb. A. ditòó dito B. Grosshz. Pos. do. Ostpr. Pfandbrf. Pomm. Pfandbr.

R j ORRORRERAE

931

103% 1023

5 4! 928

102

002

36 98 957 991 96 1041

93

103

1023 923

92s ;

Kur- u. Neum. do. Schlesische do. Pomm. Dom: do. Märk. do. do. Osipr. do: do. Rückst. C. d.Kmk do. do. d.Nmk Zins-Sch. d. Kmk dito d. Nmk

Holl. Séllvai Duc. Friedrichsd’or . Disconto ..

W echs eis und Getad= Cours, (Berlin, den 17. Febr.)

Amsterdam dito

dito London Paris VVien in 26 Xr Augsburg Breslau Leipzig Frankfurt a. M. VVZ Petersburg. BN

Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt.

300 Mk.

ij aoaaRs

E

[Zj Brie] (Gd

1051 105Ì 1072 10

—+ 110 1063 583

592 592

182 13x |1

Preufss.C Brief.| Gi

142 1415 15603 1493 6 212 802 1021 1022

1022 102F Jrs

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 12, FVebr.

Oesterr. 5pCt. Metalliq. 947. Part. Oblig. 3765. Russ. Engl. Anl, 88.

100 FI. 198, Hamb. Cert. S867.

Bank-Actien 1348.

582 | A

Loos€ Russ. À

S e f

2E Wee

e Allgemeinen Preis ety Staats-Jeceituntg Rr.* 49,

Landtags-Abschied

dic Provinzial-Stände des Großherzogthums Posen.

Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König Preußen 2c. 2c. entbieten Unseren zum ersten Provin- andtage des Großherzogthums Posen versammelt gewe- getreuen Ständen Unseren gnädigen Gruß. Wir ha- ie vom Landtage Uns dargelegten Versicherungen treuer nglihfeit an Uns und den Staat mit landesväterlichem gefallen aufgenommen, auch den Geist der Ordnung und acht, welcher bei den Berathungen geherrscht hat , so en Eifer und die Gründlichkeit, mit welcher Unsere ge-

N Scände sih diesen Berathungen unterzogen haben,

ufriedenheit anerkannt, und ertheilen denenselben auf gegebenen Gutachten und angebrachten Bitten folgende

utionen :

“— A. dem Landtagezur Berathung vorgelegten Ge- genstände betreffend.

) Da Unsere getreuen Stände sich wegen Zusammen- j der Wahl-Bezirke für die collectiv-wählenden Städte ie Land-Gemeinen 2c. eine weitere Erklärurig vorbehal- aben, so geben Wir der Erlassung der im Geseße vom Nátz 1824 §. 4. 2c. vorbehaltenen Verordnung noch An-

“und erwarten vom zweiten Landtage darüber ein voll-

ges Gutachten. Dem Antrage, der Stadt Gnesen eine Virilstimme zu len, sind Wir skatt zu geben nicht abgeneigt. Da aber mit Virilstimmen versehenen Städte die Diäten und Kosten ihres- Abgeordneten für sich allein aufbringen n, so frägt sih’s, ob die Stadt hierzu ohne Beschwe- der Einwohner“ die nôthigèn Mittel besißt, und durch Gemeine-Vertreter dem gedachten Antrage beitritt. Un- her. Präsident ist beauftragt, hierüber noch dié ‘erforder- Erkundigungen N EReN, überhaupt aber den Land- ei den ferneren Verhandlungen, auf alle diejenigen Ge- ände noch besonders aufmerksam zu machen, welche bei tesung der vorbehaltenen Verordnung zu berücksichtigen werden. Finstweilen haben Wir die vorgeschlagenen Säße der gelder und Reise- Kosten mit 3 Rthlrn. für jeder Tag, | Rthlr. 20 Sgr. für jede Meile der Hin- und Rúck-

genehmigt, wollen auch geschehen lassen, daß der Be- A für den ersten Landtag aus den Beständen der Depar- fental-Fonds zu Bromberg und Posen entnommen werde, gee

ên bei dem nächsten Landtage über deren künftige Auf-

gung Uns Anträge zu erdffnen sind. 2) Wir haben aus der Erklärung Unserer getreuen

de Über den zweiten ihnen zur Begutachtung vorgeleg- egenstand entnommen, daß in den einzelnen Theilen ändischen Verbandes solche Communal - Verhältnisse,

welcher nah §. 57 des Geseßes vom 27. März 1824 fs ihrer Abwickelung besondere Versammlungen noth- g seyn dürften, nicht vorhanden sind.

Der einzige hierher gehörige Gegenstand wäre das nicht

r obgedachten Schrift, sondern in einer andern Erfklä- behandelte Schuldenwesen der Departements Posen Bromberg. Wegen dieser Angelegenheit sollen aber die kirten aus jedem der beiden Departements bei ihrer Ver-

ng zum Provinzial-Landtage sich, von denen des andern

tements abgesondert, zu berathen berechtigt seyn, auch denselben die erforderlichen Nachweisungen vorgelegt

n. Da nun auch die von ihnen ernannten Bevol[mäch- zu den in der Zwischenzeit vorkommenden Geschäften g legitimirt sind, so findet die Nothwendigkeit besonde- ändischen Versammlungen in den einzelnen Landesthei- iht statt.

n Beziehung auf dasjenige, was von Unseren getreuen den über die nach der Verfassung des Herzogthums hau bestandenen Kreis- und Departemental-Räthe an- kt worden ist, wird ihnen bemerklich gemacht, daß der

dieser Jnstitutionen weit vollständiger durch die Kreis- Provinzial-Stände erreicht werden wird.

Was dagegen die Verwaltung der einzelnen Communen gt, so wird solche Gegenstand besonderer Entschließung

Bis dahin, daß solche gefaßt werden wird, bleibt es

Hierbei als besondere Beilage der Landtags-Ab#\ch!!

für die Provinzial-Stände des GroßherzogthuÞ

M

Pofen.

ledigli bei der jeßigen Einrichtung, daher Wir auch in Be- ziehung auf dic Woyts und ihre Verhältnisse zur Zeit keine Veränderung eintreten lassen können.

3) Was die von Unseren getreuen Ständen in Bezie- hung auf die Kreis -Ordnung geschehenen Anträge anlangt, so haben Wir solche nicht allenthalben genehmigen können, da hiedurch zum Theil Abweichungen von dem, was in Un- seren andern Provinzen besteht, herbeigeführt werden wür- den, welche wir durch besondere provinzielle Verhältnisse nicht gerechtfertigt finden. Was namentlich die nah dem Wunsche des Landtages den Kreis-Ständen beizulegende Re- vision der Klassen -Steuer -Listen anlangt, so ist solche den Kreis-Ständen feiner andern Provinz zugestanden worden. Es muß daher auch dort bei dem bewenden, was in Bezie- hung auf diesen Gegenstand im Allgemeinen bereits feststeht oder ferner festgestellt werden wird.

Einen bestimmten Tag zur Versammlung der Kreis- Stände ein für allemal festzustellen, haben Wir nicht für zweckmäßig erachtet, da, nah Verschiedenheit der Geschäfte in den verschiedenen Kreisen und zu verschiedenen Zeiten, Abweichungen von dieser Vorschrift häufig nothwendig wer- den würden. Die Landräthe sind zwar verpflichtet, in dor- tiger Provinz, wie in den übrigen, die Kreis-Stände wenig- stens einmal jährlich zu versammeln, Es wird -ihnen aber überlassen bleiben müssen, selbige nach dem wahren Bedürf: nisse auch ôdfter und zur schicklichen Zeit zu berufen. Auch läßt sich aus gleichen Gründen die Dauer des Kreistages nicht im Voraus mit Genauigkeit bestimmen. -

Den Landräthen muß demnächst in dortiger Pro- vinz, wie in allen übrigen, der T in den Ver- sammlungen der Kreis -Stände und die Leitung: der Be- rathungen verbleiben, da die dortigen provinziellen Verhält- nisse keine Abweichung von der diesfalls bestehenden Regel erfordern, Wir auch den dortigen Kreis-Ständen eine Mit- wirkung bei Beseßung der Landraths - Stellen einzuräumen beabsichtigen, und deshalb das Nöthige besonders zu erlassen Uns vorbehalten.

Den von Unsern getreuen Ständen in Antrag gebrach- ten Kreisrath neben den Kreis-Ständen, und als einen blei- benden Ausschuß derselben in dortiger Nrovbs errichten zu lassen, finden Wir Uns um so weniger bewogen, als eine solche Einrichtung nirgends in Unserer Monarchie be- steht, auch die Nothwendigkeit derselben sih nirgends gezeigt hat. Ju Hinsicht der Qualification der von den Stagdt-- und Land -Gemeinen zu den Kreis - Tagen zu erwählenden- Abge- ordneten finden wir die von Unseren getreuen Ständen vorgeschlagene Abweichung von dem, was in den andern Provinzen verordnet ist, durch die Lage der dortigen Com- munal - Verhältnisse wohl begründet, und haben deshalb be- stimmt, daß, mit Vorbehalt der wegen Alters festgeseßten Ausnahme, die zu Landtags - Deputirten qualificirten Perso- nen auch zu den Stellen der Kreistags - Abgeordneten wähl- bar, und die Wahlen nicht an Verwaltungs - Beamte gebun- den seyn sollen. Welche Personen zu Deputirten der Stadt- und Land-Gemeinen auf den Kreis-Tagen qualificirt seyen, wird daher künftig, durch das unter 1 erwähnte noch vorbehaltene Geseß, weiter zu bestimmen seyn. Bei der ersten Einrichtung der Kreistage aber werden die, wegen der ersten Mayen ertheilten vorläufigen Vorschriften in Anwendung gebracht.

Hiernach und sonst nach den bestehenden allgemeinen Grundsäßen ist die unter A: beigehende Kreis-Ordnung fúr das Großherzogthum Posen entworfen worden, deren Pu- blication durch die Gesez-Sammlung erfolgen soll.

4) Ueber die, wegen Vergütung des bei Viehseuchen ge- tôdteten Viehes, zu ergreifenden Maaßregeln, erwarten Wir noch das Gutachten Unsers Staats-Ministeriums, und wer- den bei Fassung Unserer Entschließung auch die Erklärung des dortigen Landtags nicht unerwogen lassen.

Nicht minder werden

5) die Erklärungen Unserer getreuen Stände, über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden, bei der weitern Bera- thung der Sache in Erwägung gezogen werden.

6) Mit besonderer Zufriedenheit haben Wir die Gründ- lichkeit anerkannt, mit welcher die getreuen Stände das von