1874 / 153 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Jul 1874 18:00:01 GMT) scan diff

ehemaliger Zögling der Unteroffiziershule beantwortet wurde. Der hochgehenden Stimmung, die in dieser Versammlung herrschte, gab ein Telegramm an den obersten Kriegsherrn nah Neuwied Ausdruck. Abends war der Kasernenhof der Schauplaß des regsten und heitersten Lebens. Von Baum zu Baum zogen \ih Festons von bunten glühenden Laternen, in den nähtlihen run prasselten Raketen auf, die Mannschaften {hwangen ch nach den Rythmen der Musik im Tanze, und bis zum späten Abend hielt die freudige und patriotisch bewegte Stimmung sämmtliche Festtheilnehmer vereinigt.

Der Bundesrath und der Aus\{huß desselben für Handel und Verkebr hielten heute Sißungen.

Das von dem Reichs-Eisenbahn-Amt in Anlehnung an die von einer großen Anzahl deutscher Eisenbahnverwaltungen dieserhalb gemahten Vorschläge empfohlene Tarifsystem läßt fich unter Berüksichtigung der von dem Bundesrathe beschlossenen Modifikationen in seinen Grundzügen wie folgt zusammenfassen :

I, Die zum Transport aufgegebenen Güter werden tarifirt als Eilgut oder als Frachtgut. :

TTL, In Eilfracht werden diejenigen Güter befördert, welhe als Eilgut aufgegeben werden und wird dafür der doppelte Betrag der gewöhnlichen Güterfracht erhoben. Der Frachtminimalsaßz be- trägt 0,6 Mark.

IT. 1) Stückgut. Als Stückgut werden alle Güter befördert, welche der Versender nicht ale Eilgut oder als Wagenladung auf- gegeben hat, respektive welche nicht nach den desfallsigen Vorschriften als Wagenladungen zu berechnen sind. Für Stückgut jeder Art besteht nur eine Klasse. Die Fracht wird nah dem Gewicht der Sendung mit der Maßgabe berechnet, daß für jeden Kubikmeter Wagenraum, welchen die Sendung nah der Feststellung der Verfandtgüter-Expe- dition in Anspruch nimmt, die Fracht für mindestens 3 Ctr. = 150 Kilogramm erhoben wird. Der Frachtminimalsaß beträgt 0,4 Mark.

2) Wagenladungen. Für sämmtliche Güter bestehen zwei gene- relle Wagenladungssäße. Die Säße der Wagenladungsklasse A. kom- men für Sendungen, welche mit einem Frachtbriefe aufgegeben wer- den, zur Berechnung, wenn der Versender die Fracht für mindestens 100 Ctr. für jeden verwendeten Wagen zahlt, die Säße der Wagen- ladungsflasse B. dagegen, wenn der Versender die Fraht für 200 Ctr. für jeden verwendeten Wagen zahlt. Bei Verladung größerér Quan- titäten als 100 Ctr. in einem und demselben Wagen hat der Versen- der die Fracht der Klasse A. zu zahlen, sofern der hiernach si er- ebende Gesammtfrachtsaß den für 200 Ctr. berechneten Saß der

lasse B. nicht übersteigt. Die zu den Sätßen der Klassen A. und B. berechneten Wagenladungen werden gedeckt befördert.

3) Die Differenz der Sätze der Klasse A. gegen diejenigen der Stüdguttlasse soll nicht weniger als 333%, und diejenige der Säße der Klasse B. gegen diejenigen der Stückgutklasse niht weniger als 50% betragen.

4) Für gewisse unbedeckt zu transportirende Verkehrsartikel wer- den, wenn die Fracht für 200 Ctr. für jeden verwendeten Wagen ent- richtet wird, zu billigeren Einheits\äßen als die in die Klasse B. ein- gerechneten Spezialtarife gebildet, deren Zahl vier niht überschreiten darf. Welche Artikel den Spezialtarifen zugewiesen und in welcher Weise dieselben in die Spezialtarife (für sämmtlihe Bahnen gleich- mäßig) eingereiht werden, wird nach Anhörung von Delegirten der Eisenbahnverwaltungen, und so weit erforderlih, auch des Handels- standes vom Reichs-Eijenbahn-Amt beziehungsweise Bundesrathe festge- stellt werden. Salz und Kartoffeln werden jedenfalls der niedrigsten Tarifklasse, Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und Mühlenfabrikate der- jenigen Wagenklasse zugetheilt werden, deren Säße den zur Zeit gel- tenden am nächsten stehen.

__I1IT. Jn Bezug auf die zur Erhebung zu bringenden Frachtsäße gilt der Beschluß des Bundesraths, daß vom Standpunkte des Reichs gegen eine mäßige, im Durchschnitt den Betrag von 204 nit über- shreitende Erhöhung der zur Zeit bestehenden Frachttarife nichts zu erinnern sei. Es versteht sich dabei von felbst, daß diejenigen Bahn- verwaltungen, welche eine Erhöhung ihrer jeweils bestehenden Fracht- tarife niht ohne Genehmigung der Staatsregierung eintreten lassen dürfen, diese Genehmigung für die Frachtsäße des neuen Tarifsystems einzuholen haben werden, soweit solhe eine Erhöhung gegen die jeßt bestehenden Tarifsäße enthalten. 44 B triie BCSSER tif

Ga ls Fs

Es find Zweifel darüber entstanden, ob nach Erlaß der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 die Bezirksregie- rungen noch ferner als vorgeseßte Provinzialbehörden der ländlichen Gemeindebeamten im Sinne des Gesetzes vom 13. Februar 1854 (Gesez-Samml. S. 86) anzusehen und demgemäß für befugt zu erachten seien, bei gerihtlihen Verfol- gungen jener Beamten wegen Amts- und Diensthandlungen den

Konflikt zu erheben. Der Minister des Innern hat in einem Cirfularerlaß vom 11. v. M. diese Frage bejaht und dabei Folgendes aufgeführt:

Durch die Bestimmungen der Kreisordnung if diese Be- fugniß der Bezirksregierungen weder auf die Kreisaus\{hüsse, noch auch auf die Verwaltungsgerichte übertragen; vielmehr ist bei den legislativen Verhandlungen über jenes Geseh in dem Hause der Abgeordneten durch den Berichterstatter der Kom- mission ausdrücklich fonstatirt worden, daß die Vorschriften des Gesehes ‘vom 13. Februar 1854 von den Bestimmungen der Kreisordnung nicht berührt würden (Stenographische Berichte des ‘Hauses der Abgeordneten. 52. Sizung am 20. März 1872. Seite 1419).

Zwar is durch den §. 135 IX. der Kreisordnung die Auf- ficht über die Kommunalangelegenheiten der ländlihen Gemeinden und selbständigen Gutsbezirke, auch: soweit dieselbe bisher von den Bezirksregierungen auszuüben war, den Kreisaus\schüssen über- wiesen; au sind den lezteren durch den §8. 35 desselben Gesetzes in Bétreff der Gemeindevorsteher, Schöffen und Gutsvorsteher diejenigen disziplinarischen Befugnisse beigelegt worden, welche bisher den Bezirksregierungen zustanden. Im Uebrigen aber if in der Stellung der leßteren als vorgeseßzte Provinzialbehörden der Tändlihen Gemeindebeamten durch die Bestimmungen der Kreis- ordnung keine Aenderung hervorgerufen worden; insbesondere sind die ländlichen Gemeindebeamten na wie vor die Organe der Bezirksregierungen für die Wahrnehmung der örtlihen Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung in Militär-, Steuer-, Wahl-, ftatistishen und anderen Angelegenheiten geblieben.

Andererseits haben die Kreisaus\hüsse dadur, daß im In- teresse der Dezentralisation der Verwaltung eine größere Zahl wichtiger Funktionen, welche bisher die Bezirksregierungen wahr- zunehmen hatten, namentlich auch auf dem Gebiete des länd- lichen Gemeindewesens, auf sie übertragen worden if, noch nicht die Stellung von Provinzialbehörden erlangt. Ebensowenig werden die Verwaltungsgerichte, deren Aufgabe in der Recht- \sprehung auf dem Gebiete des öffentlißhen Rechtes besteht, als Provinzialbehörden im Sinne des Geseczes vom 183. Februar 1854 betrahtet werden können. Es werden viel- mehr wie bisher so auch ferner die Bezirksregie- rungen berufen sein, unter Beahtung der Bestim- mungen des Cirkular - Erlasses vom 8. September 1854 den Konflikt zu Gunsten ländlicher Gemeindebeamten zu erheben, wobei es ihnen überlassen bleibt, in Gemäßheit des §. 134 Nr. 4 der Kreisordnung zuvor die gutahtliche Aeußerung der Kreis- aus\hüsse zu erfordern. In gleicher Weise, wie in Betreff der

ländlihen Gemeindebeamten, wird auch in Betreff der Amts- vorsteher die Erhebung des Konfliktes den Bezirksregierungen

zustehen.

Der General-Feldmarschall Graf v. Roon ift auf \ei- ner Rückreise aus Italien in Görliß eingetroffen und begiebt sich von dort nah seinem Gute Crobniz bei Reichenbach.

Der General-Lieutenant und Chef der Admiralität, Staats-Minifter von Sto\h, hat \sich behufs Besichtigungen nah Travemünde und Wilhelmshaven begeben, desgleichen ift der General-Major und Inspecteur der 1. Fuß-Artillerie-Inspektion von Kameke zur Inspizirung des Pommerschen Fuß-Artillerie- Regiments Nr. 2 abgereist.

Der 3. Côtus der Kriegs-Akademie hat sich von heute ab bis Ende Iuli auf General stabs3-Uebungsreisen begeben.

Der Geheime Regierungs-Rath Rust, Dirigent der Direktion der Verwaltung der direkten Steuern in Berlin, if nah Karlsbad abgereist.

Der Fürst Me1scherski, Bruder der verstorbenen Frau v. Oubril, ift gestern früh hier eingetroffen.

Der Kreisthierarzt Cajory zu Sorau if in den aus den Kreisen Sagan und Sprottau neu gebildeten kreisthierärzt- lihen Bezirk unter Anweisung seines Wohnsißes in Sagan ver- seßt worden.

Das Leichenbegängniß der verstorbenen Frau von Oubril, Gemahlin des russishen Botschafters am hiefigen Hofe, fand heute Morgens von der in der Bertinistraße zu Potsdam gelegenen Villa, wo der Botschafter für den Sommer Aufenthalt genommen hatte, statt. Da die Verstorbene dem rômish - katholishen Bekenntnisse angehörte, so sollte die Todtenmesse in der katholishen Kirhe zu Potsdam stattfinden. Vor und in der Kirche hatten ih versammelt: der Minister des Königlihen Hauses Freiherr von Schleiniß im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Kaisers und Königs ; in Vertretung Ihrer Kaiserlihen und Königlihen Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzesfin der Kammerherr von Nor- mann, Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prin- zessin Carl der Hofmarschall Graf von Dönhoff und die Hofdame Gräfin Seydewiß, Ihrer Königlihen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Friedrich Carl der ftell- vertretende Hofmarshall Rittmeister Graf von Kanig, und die Ober-Hofmeisterin Gräfin Alvensleben. Ferner waren anwesend die Botschafter Großbritanniens, Oesterreih-Ungarns und der Türkei, die Gesandten Württembergs, Dänemarks, der Niederlande mit dem Legationspersonale, wobei auch die- jenigen Legationen vertreten waren, deren Chefs von Berlin ab- wesend sind. Das Ministerium des Aeußern war dur den Staats- Minister von Bülow und den Geh. Legations-Rath von Radowiß vertreten. Von Yohen Militärs waren zugegen der General-Lieute- nant von Loën, General von Krosigk, außerdem die Commandeure und Stabs-Offiziere, auch viele Offiziere der in Potsdam garni- sonirenden Regimenter, weiter noch der Ceremonienmeister Graf Perponcher und der Polizei-Präfident von Potsdam, Damen aus der vornehmen Gesellschaft Berlins. Gegen 1/511 Uhr langte der von 4 Pferden gezogene Leichenwagen, der in einem mit Blumen und Palmen reih bekränzten Sarge die sterblihe Hülle der Verstorbenen barg, vor der Kirche an, wurde unter Vorantritt der Geistlihkeit in das Innere der Kirche geträgen und hier vor dem Altare niedergeseßt. Unmittel- bar dem Sarge folgten der Gemahl der Verstorbenen, deren Bruder Fürst Metscherski , Flügel - Adjutant Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, und dessen Gemahlin, außerdem die Schwester und der Neffe des Hrn. von Oubril, die Herren und Damen der russishen Botschaft, an der Spiße Herr und Frau von Arapoff und die Dienerschaft. Die Todtenmesse celebrirte der Erzpriester Bayer. Nach Beendigung derselben wurde der Sarg wieder in den Leichenwagen gehoben nah dem Kirhhof der griechischen Gemeinde auf dem Pfingstberge bei Potsdam übergeführt und dort im Beisein der nähsten Verwandten versenkt.

Posen, 30. Juni. Am 27. Juni ftarb zu Schloß Filehne im Kreise Czarnikau der Besißer der Allodialherrshaft Filehne, Kammerherr Adalbert Graf von der Schulenburg.

Sonderburg, 29. Juni. Die Tauffeier der Wrangel- schanzen und des Forts Herwarth wurde heut durch den General v. Cramer vollzogen. Nach einer Ansprache, in welcher er auf die Bedeutung des Tages hinwies, verlas derselbe die die Namenverleihung betreffende Kabinetsordre und brachte ein dreimaliges Hoh auf Se. Majestät den Kaiser und König aus. Die Truppen präsentirten, die Musik fiel ein, und E F Kanonenschüsse verkündigten der Stadt und Umgegend

ie Feier.

WBayern. München, 30. Juni. Der Justiz - Minister Dr. von Fäustle ift heute aus Urlaub hier eingetroffen und hat alsbald nah seiner Ankunft mit den andern Ministern kon- ferirt. Der Ministerrath if \omit vollzählig geworden.

In der Abendsißzung der Kammer der Abgeordneten am 26. Juni gab nah der entscheidenden Abstimmung über das Polytechnikum der Abgeordnete Eder (der „Alg. Ztg.“ zufolge) folgende Erklärung über sein Verhalten ab:

Mit Rücksicht auf den Eid, welchen ich Sr. Majestät dem König als Abgeordneter des Landes geleistet habe: allezeit das Wohl des ganzen Landes wahrzunehmen und nichts zu thun, was seine Interessen \châdigen könnte, so halte ich mich an die vom Abg. Freytag verlesenen Säge nur in so weit gebunden, als es sich um kirchenpolitishe Fragen handelt. Nach meinem besten Wissen und Gewissen kann ich in der so eben angenommenen Etatsposition Jeinen derartigen Inhalt nicht entdecken ; sie betrifft aus\{ließlid ein Kulturinteresse der Stadt Mün- hen und im weitera Sinne des ganzen Landes. Ich habe also da- dur, daß ich meine Stimme dafür abgab, mich mit meinen politi- schen Grundsäßen in keinen Widerspruch gefeßt, und wenn s sih um die Civilehe oder um die Stellung der Neukatholiken zu den Alt- katholiken handelt, so ist mir mein Verhalten durch meine Ueberzeu- gung vorgezeichnet. Wenn ich mir aber bei Fragen, wie die vorlie- gende, die Unabhängigkeit meines Urtheils wahre, so genüge ich damit nur der durch meinen Eid als Abgeordneter besiegelten Pflicht, und ih weiß, daß ich bei folchem Thun die große Mehrheit des bayerischen Volkes und die gesammte gebildete Welt auf meiner Seite habe.

_ 1. Juli. (W.-T. B.) Die Kammer der Reihs=- räthe hat die Geseßvorlagen über dén Mehrbedarf zu Eisen- bahnbauzwecken, über die weitere Ausdehnung der Ostbahn und über den v. Millershen Antrag betreffs Herstellung eines Akade- mie-Gebäudes an den Aus\{huß verwiesen. Bei dem lehtgedahten Antrage s\prach fich der Kammer-Präsident, Graf Stauffenberg, dahin aus, daß aus den Kriegsentschädigungsgeldern vor Allem die Ansprüche der Armee befriedigt werden müßten, und daß erst dann, wenn fich nah deren Befriedigung ein Ueber- \{chuß ergeben sollte, eine Verwendung des leßteren zu anderen Zwecen Plaß greifen könne.

Jy der heutigen Sißung der Zweiten Kammer be- antragte der Abg. Triller bei der Spezialdebatte über den Etat des Kultus-Ministeriu'ms statt der Position von 4600 Fl. nur 400 Fl. zu bewilligen. Nach längerer Debatte wurde [die Position nach dem Antrage des Aus\hu}ses mit 77 gegen 75 Stimmen angenommen. Am Schluß der Sizung fragte der neugewählte Vorsißende des Patriotenklubs Dr. Schüttinger den Kultus-Minister und zwar „im Interesse der Ehre der pa- triotishen Fraktion“, wer der geheime Berichterstatter sei, der ihm aus den Verhandlungen der patriotischen Fraktion Mittheilungen gemacht habe. Der Kultus-Minister lehnte indeß jede Verpflichtung ab, einen Namen zu nennen. Auf die weitere Bitte des Abgeordneten Radspieler um eine Erklärung darüber, ob die Meldung eines heutigen Blattes zutreffend sei, welche den Abgeordneten v. Miller als jenen Berichterstatter nenne, erwiderte der Kultus-Minister: „Nur aus Achtung für Hrn. v. Miller antworte er, daß ihm dieser nit das Geringste mit- getheilt habe.“

Würzburg, 1. Juli. (W. T. B.) Die gestern begonnenen Verhandlungen in dem Untersuhungsprozes\\e wegen Miß- handlung und Beleidigung des Soldaten Plattner von Neu- markt von Seiten seiner militärischen Vorgeseßten sind heute be- endigt worden. Die sämmtlichen Schuldfragen sind von den Ge- \chworenen verneint und alle Angeklagten, Premier-Lieutenant Fürthmaier, Sekonde-Lieutenaut v. Geuder, Vice-Wachtmeister Hartung, Unteroffizier Bräunig und Unteroffizier Müller fre i- gespro hen worden.

Sachsen. Dresden, 2. Iuli. Das heutige „Dr. J.“ veröffentlicht folgende Bekanntmachung, die Einführung der Reihsmarkrehnung im Königreihe Sachsen betreffend:

Auf Grund der in Art. 1 Absaß 2 des Reichsmünzgeseßes vom 9. Juli 1873 (S. 233 des Reichs-Geseßblattes v. J. 1873) den Re- gierungen der einzelnen Bundesftaaten ertheilten Ermächtigung, bereits vor dem Zeitpunkte, an welchem die Reichswährung im gesammten Reichsgebiete in Kraft tritt, für ihr Gebiet die Reichsmarkrechnung einzuführen, ist mit Allerhöchster Genehmigung Sr, Majestät des Königs als Zeitpunkt für den Eintritt der Reihsmarkrehnung im Königreiche Sachsen der 1. Januar 1875 festgeseßt worden.

S wird hiermit zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht.

Dresden, am 29. Juni 1874.

Sämmtliche Ministerien : v. Fabrice. Dr. v. Gerber. Für den Minister des Innern: Schmal t.

Der König und die Königin.sind gestern Vormittag 9 Uhr von Chemnigz abgereist und haben nachdem Ihre Majestäten auf den Stationen Hohenstein-Ernstthal und Glauchau die Begrüßung Seitens dieser, Städte entgegen genommen gegen 11 Uhr unter Glockengeläute und dem Jubel der Bevölke- rung ihren Einzug in Zwickau gehalten.

__— Die diesjährigen Herbstübungen des Königlich \ächsishen (X11) Armee-Corps werden nah dem „Dr. J." in nachstehender Weise stattfinden:

Die Regimentsübungen der Infanterie von 6- resp. 8tägiger Dauer beginnen in der Mitte des Monats August, diejenigen der Ka- vallerie von 14tägiger Dauer zu Anfang genannten Monats und werden sämmtlich auf den bei den Stabsquartieren der betreffenden Re- gimenter gelegenen Exercirpläßen abgehalten werden, wozu die detachirten Bataillone und Escadrons Kantonnements in der Nähe der Stabsquartiere beziehen. Den Uebungen im Regimente folgen die Brigadeübungen. Dieselben finden bei der 1. Infanterie-Brigade Nr. 45 in der Zeit vom 27. bis mit 31. August auf dem Manöver- terrain bei Dresden, bei der 2 Jnfanterie-Brigade Nr. 46 vom 24. bis mit 28. August bei Baußen, bei der 3. Infanterie-Brigade Nr. 47 vom 25. bis mit 29. August bei Zwickau, und bei der 4. Infanterie- Brigade Nr. 48 vom 27. bis mit 31. August bei Chemniß statt. Jeder Infanterie-Brigade wird hierzu während einiger Tage eine Feld-Batterie beigegeben werden. Von den in der Zeit vom 3. bis mit 14. September stattfindenden Divisionsübungen der beiden Ju- fanterie-Divisionen werden die ersten 3 Tage zu Detachementsübungen in den kombinirten Jufanterie-Brigaden, die leßten 8 Tage zu gegen- seitigen Brigadeübungen und Feldmanövern der Divisionen gegen cinen marfkirten resp. supponirten Feind verwendet werden. Die 1. Infan- terie-Division Nr. 23, welche zu diesen Uebungen je 1 Escadron des Garde-, 1, Reiter- und 1. Ulanen-Regiments, sowie 2 Pionier-Com- pagnien nebst Divisions-Brüdckentrain, ferner während der Detachements- übungen 4 Batterien des 1. Feld-Artillerie-Rcgiments Nr. 12 und für die Dauer der gegenseitigen Brigadeübungen 2c. 2 Abtheilungen ge- nannten Regiments, sowie 1 Sanitätsdetachement zugetheilt erhält, wird ihre Uebungen zwischen Meißen, Lommaßsch, Nossen und Wils- druff abhalten.

Die Uebungen der 2. Infanterie-Division Nr. 24, welcher zu den- selben je 1 Escadron des 2. und 3. Reiter- und 2. Ulanen-Regiments, 2 Pionier - Compagnien, 1 Sanitäts - Detachement, ferner für die 3tägigen Detachementsübungen 4 Batterien des 2. Feld-Artillerie- Regiments Nr. 28 und für die Brigadeübungen 2c. das ganze Ar- tillerie-Regiment beigegeben werden, finden zwischen der Zshcpau und der Freiberger Mulde in der Gegend von Hainichen und Oederan statt. Zu den Brigadeübungen der Kavallerie vom 24. bis mit 26. August werden die Regimenter der 1. Kavallerie-Brigade Nr. 23 bei Großenhain, die der 2. Kavallerie-Brigade Nr. 24 bei Colmniß ver- einigt werden. Jede Brigade erhält eine reitende Batterie zugetheilt. An diese Uebungen werden sich größere Kavallerie-Uebungen im Divi- sionsverbande anschließen, welche vom 27. August bis mit 5. Septem- ber bei Großenhain stattfinden, und an welchen auch die Abtheilung reitender Artillerie und 1 Sanitätsdetachement Theil nehmen werden.

Baden. Baden, 28. Juni. Der Graf und die Gräfin Trani find vor einer Woche von hier nah Langen- \chwalbah, abgereist, wo gegenwärtig die Königin von Neapel weilt. Nach einem vierwöchentlihen Aufenthalte daselbs werden dieselben auf wenige Tage wieder hierherkommen und dann nah Frankreich abreisen.

Hessen. Darmstadt, 29. Iuni. Das Ministerium des Innern hat an ein Kreisamt in Bezug auf die Anwen- dung des Art. 13 der Städteordnung und Landgemeindeordnung einen Erlaß gerihtet, wonach solche Einwohner, welche am 30. Juni 1871 kein Heimathsrecht in der Gemeinde \ besaßen, für welche also der Lauf der zweijährigen Frist zum Erwerb des Unterftühungswohnsißes am 1. Juli 1871 begann und am 1. Juli 1873 vollendet wurde, und die demnach bei der bevorstehenden ersten Wahl der Gemeindevertretung den Unterstüßungswohnfitz in der Gemeinde noch nit seit zwei Jahren erworben haben, nicht als stimmfähig zu behandeln sind.

Das Gefängniß in Dieburg, in welchem seither die zu Gefängnißstrafe verurtheilten Frauenspersonen aus Starken- burg und Oberhessen ihre Strafe zu verbüßen hatten, if in ein Arbeitshaus umgewandelt worden, in welchem die der Lan- despolizei-Behörde nah L 362 des Strafgeseßbuchs üherwiese- nen Personen untergebraht werden. Die weiblihen Sträflinge des seitherigen Dieburger Gefängnisses sind in die für Rhein- hessen seither hon bestimmte gleichartige Strafanstalt in Mainz übergeführt worden und werden in der Folge dort auch die zu

v. Friesen. Abeken.

Gefängniß vecurtheilten Frauenspersonen der diesseitigen Provin- zen ihre Strafe zu verbüßen haben.

Jugenheim, 2. Juli. (W. T. B.) Die Königin von Württemberg ist gestern Nachmittag hier eingetroffen. Ihre Majestät wurde vom Großfürsten Wladimir empfangen und nah Schloß Heiligenberg geleitet.

Aeufß j. L. Gera, 1. Iuli. Die Gesez-Sammlung publizirt unterm 17. Juni 1874 die revidirte Gemeinde- Ordnung für das Fürstenthum Reuß j. L.

Zufolge Entschließung des Fürsten if die bisherige Fürstlihe Forstdirektion in Schleiz mit dem 1. Juli d. I. aufgehoben, und find die Funktionen derselben der Fürstlichen Kammer daselbst überwiesen worden.

DHesterreich-Ungarn. Wien, 1. Iuli. (W. T. B.) Die internationale Sanitätskonferenz wurde heute vom Grafen Andrassy mit einér Begrüßungsrede eröffnet, in welcher derselbe die Aufgabe der Konferenz bon skizzirte, daß dem zu \chaffenden internationalen Organe die Aufgabe zufalle, wissen- \chaftlihe Expeditionen bewährter Männer nah den Ursprungs- ländern der Seuchen moralisch und materiell zu ermuthigen. Der strebende Geist der Menschheit, geftüßt auf internationales Zusammenwirken, müsse \chließlich den Sieg davontragen. Wenn dies der Konferenz gelänge, würde sie fich dauernden Dank der Menschheit erwerben. Die bereitwilligste Unterstüßung sei der Konferenz für alle Fälle gesihert. Der rusfishe Staatsrath Lenz dankte hierauf im Namen der Mitglieder der Konferenz. Nach- dem Baron v. Gagern zum Präsidenten gewählt worden und die Geschäftsordnung angenommen war, carakterisirte Professor Sigmund den Stand der Konferenzangelegenheiten, Im weite- ren Verlaufe der Sizung gelangte das vom Präsidenten vor- gelegte Programm zur Mittheilung.

Pest, 30. Juni. Das Oberhaus verhandelte heute die Geseßvorlagen über die Organisation der Landesftatistik, über die Anzahl der Wechselgerichtsbeisißer, über falshe Krida, über die praktische Richteramtsprüfung und das Notariatsgesez. Zu dem leßteren wurde auf Antrag Bela Keglevichs und troy der Ein- sprache des Iustiz-Ministers der Sprachenzwang ausgefprochen, derart, daß die Notariatsurkunden aus\chließlich in ungarischer Sprache ausgestellt werden müssen, authentishe Uebersezungsakte gestattet sind, jedoch bloß die ungarishen Urkunden rechtskräf- tig sein sollen. Der Antragsteller motivirte das Verlangen mit den traurigen Erfahrungen, welche in Betreff des Nationaltäten- geseßes gemacht wurden. Die übrigen Theile der Geseßvorlage wurden fast unverändert angenommen.

Morgen gelangt das Advokatursgeseß zur Verh1ndlung.

Einer Wiener Meldung des „Pester Lloyd“ zufolge sei die Verschiebung der Verhandlung über die Civilehe auf die Absicht der ungartschen Regierung zurückzuführen, die Konfor- mität der beiderseitigen Legislativen über diese Frage herzustellen.

Schweiz. Bern, 1. Juli. (W. T. B.) Der Bundes- rath erklärt am Schlusse seines Berichtes über die im Monat Mai d. I. ausgeführten Bauten der Gotthardbahn, daß die Tes- siner Linien der Gotthardbahn Lugano Chiasso und Biasca-Locarno spätestens am 6. Dezember d. I. dem Be- triebe übergeben werden sollen.

Grofbritannien und Jrland. London, 30. Juni. Die neuesten canadischen Blätter melden den Ausbruch eincr neuen Rebellion im Distrikt Manitoba, der, wie man fürchtet, die Indianer des Gebiets Vorschub leisten. Die canadishe Regierung hat von den Beamten der Hudsons-Bay- Kompagnie die Kunde erhalten, daß etwa 500 Desperados sich auf britischem Boden am Fuße der Felsengebirge niederließen, wo sie ein Fort gebaut und Vorsorge gegen jeden Angriff von Regierungstruppen getroffen haben. Sie sind, wie es heißt, mit Spencerbüchsen bewaffnet und besißen 6 Geschüße, die sie jüngst aus einem der isolirten amerikanishen Forts durch eine plögliche Ueberrumpelung erbeuteten. Um die Geseßlichkeit und Ordnung in dieser Region wiederherzustellen, is die Regierung des Do- minion im Begriff, eine Expedition unter dem Befehl des Obersten French in das nordwestlihe Gebiet zu entsenden, und zu diesem Behufe wird ein Corps von 600 berittenen Polizisten gebildet. Die amerikanishe Regierung wird, wie es heißt, ein militärisches Corps längst der Südseite der Grenze entsenden, das in Gemeinschaft mit der Expedition operiren soll.

Frankreich. Paris, 30. Juni. Der Justiz-Minister hat an -die General - Prokuratoren folgendes Rund-

reiben erlassen : {ch i , Versailles, 27. Juni,

Herr Generalprokurator! _

Dem Art. 16 des Strafgeseßbuches gemäß steht es dem Schwur- geridfte zu, den Ort zu bezeichnen, an dem ein Todesurtheil vollstreckt werden muß. Indem der Geseßgeber dur diese Bestimmung ge- stättete, die Sühne in die Nähe des Schauplaßes des Verbrechens zu verlegen, beabsichtigte er augenscheinlich, dieser shrecklihen Strafe ihre ganze warnende Kraft zu verleihen. Man begreift, daß dieser An- shauung zufolge das Interesse der Vertheidigung der sozialen Ein- richtungea den Sieg über die Humanitätsbedenken davongetragen hat, welche es wünschenswerth erscheinen lassen, daß der Ort, wo der Ver- urtheilte gefangen saß und gerichtet wurde, auch der Ort seiner Hin- richtung sei. Es läßt sich aber nicht in Abrede stellen, daß die Qualen der der Vollziehung des Todesurtheils vorangehenden Reise die Strafe noch bedeutend vershärfen. So verabsheuenswürdig auch die der Verurtheilung zu Grunde liegende Missethat gewesen sein mag, die Verlängerung der Angst des Verurtheilten, die nah der Dauer der Reise nah dem oft sehr entfernten Hinrichtungsorte zu bemessen ist, macht nichtsdestoweniger einen peinlichen Eindruck auf die öffentliche Meinung. Andererseits ist es eine anerkannte That- sache, daß angesichts der jeder Hinrichtung durch die Presse geficherten Publizität und der Gier, mit welher die Blätter alle Einzelheiten dieses traucrvollen Schauspiels sammeln, der Grund, kraft dessen das Geschwornengeriht ermächtigt wurde, die Vollziehung seines Urtheils an einen auderen Ort zu verlegen, so zu sagen seine Gültigkeit ver- loren hat. Jn einem vom 20. E 1868 datirten Rundschreiben hat einer unserer Vorgänger diese Erwägungen stark betont. Er hat darin überdies die Staatsanwälte auf die mit einer Hinrichtung an einem anderen Orte, als am Siße des Schwurgerichts, verbundenen materiellen Schwierigkeiten aufmerksam gemacht. Troßdem scheinen die hierauf bezüglichen Instruktionen ganz außer Acht gelassen wor- den zu sein. Vhne weiter zurück zu gehen, habe ich mit Bedauern wahrgenommen, daß namentli seit dem Beginn dieses Jahres ein Drittel der Hinrichtungen an einem anderen Ort, als an den gericht- lichen Hauptort des Departements, verlegt worden ist. Ich kanu daher niht genug darauf dringen, daß ähnliche Mißgriffe künftig ver- mieden werden, und von ganz außerordentlihen Fällen abgesehen, bitte ih Sie, darauf zu achten, daß das öffentliche Ministerium, so oft es auf Todesstrafe anträgt, auch ausdrücklich verlange, daß die- selbe auf einem der öffentlihen Pläße der Stadt, in welcher die Verurtheilung verhängt worden ist, vollstreck werde. Empfangen Sie u. st. w. A. Tailhaut. 1. Juli. (W. T. B.) Graf von Chambord \oll, wie in gut unterrichteten Kreisen verlautet, Lucien Brun und

\seine Parteigenossen verpflihtet haben, für die Organisirung des persönlihen Sepliennats zu stimmen.

Beérsaillés, 1 U (W: T. B) In Der heutigen Sißung der Nationalversammlung wurde die dritte Berathung des Munizipalwahlgeseßes fortgeseßt. Die ersten vier Artikel wurden in der bei den früheren Berathungen beschlossenen Faffung angenommen. Ein Amendement des De- putirten Loysel, welhes von Neuem verlangte, daß das für die Betheiligung an den Wahlen erforderlihe Alter auf 25 Iahre festgestellt werde, wurde mit 305 gegen 294 Stimmen verworfen.

Die Dreißiger-Kommission hat in ihrer heutigen Sitzung den ersten Artikel des von der am Montag gewählten Subkommission vorgelegten konstitutionellen Geseztzent - wurfs angenommen. Durch denselben wird die Präsidentschaft der Republik dem Marshall Mac Mahon auf 7 Jahre übertra- gen. Die von der äußersten Rechten beantragte Fassung des Artikels 1, welche den Titel „Präsident der Republik“ streichen wollte, wurde verworfen. Die übrigen Artikel des neuen Geseßz- entwurfs besagen, daß der Präsident der Republik die Exekutiv- gewalt in Gemeinschaft mit zwei Kammern auszuüben habe. Derselbe soll allein das Recht haben, die Deputirtenkammer auf- zulösen. Im Falle einer Vakanz der Präsidentschaft haben die beiden Kammern gemeinsam den Nachfolger des Präsidenten zu wählen oder eine Aenderung der Verfassung vorzunehmen. Die Erste Kammer soll zur Hälfte von dem Präsidenten der Republik ernannt werden, zur Hälfte aus Wahlen hervorgehen.

Spanien. Santander, 1. Iuli. (W. T. B.) General Zabala hat jeßt das Oberkommando über dieNordarmee übernommen, welche bei Tafalla konzentrirt ist. General Moriones fommandirt die Division Rossel. Echague hat um Verstärkungen gebeten. Die Carlisten halten ihre früheren Positionen um E ftell a besetzt. ®

Portugal. Lissabon, 28. Juni. Die Regierung 2 eine Korvette nah Tanger gesandt, um die portugiesischen Interessen zu beschüßen. Der Präsident des Minister-

| raths wird am Donnerstag in die Hauptstadt zurückehren.

Italien. Rom, 27. Iuni. (It. N.) Die Herzogin von Genua ist von Mailand nah Dresden abgereist.

Der österreichish-ungarishe Gesandte am italienischen Hofe, Graf Wimpfen, hat gestern eine Urlaubsreise angetreten. Während seiner Abwesenheit besorgt Hr. v. Pußwald die laufen- den Geschäfte der österreihish-ungarischen Gesandtschaft.

Der Minister Cantelli hat allen Präfekten und Unter-Präfekten, welche sich auf Urlaub von ihren Posten entfernt befinden, durch Cirkular befohlen, sich \{chleunigst auf ihren Posten einzustellen.

Der Pap | empfing am leßten Sonntag die Deputation, welche ihm die Glückwünsche des Katholikenkongresses von Venedig zum Eintriit in das 29. Iahr seines Pontifikats überbrachte.

Der „Pungolo“ von Neapel berichtet, daß der Erz- bishof von Barletta der ihm unterstellten Geistlichkeit be- fohlen hat, feine kirchliche Trauung vor Abschließung der Civilehe vorzunehmen.

Der Präfekt von Mailand hat den Bürgermeistern und Polizeibehörden der Provinz Mailand angezeigt, daß mit der

{1 Schweiz ein Abkommen getroffen wörden ift, dem zufolge die

italienischen Gerichte und Polizeibehörden direkt oder telegraphi\sch die provisorishe Arrestation aller gemeiner Verbrechen ver- dächtiger Individuen verlangen können, welhe auf Schweizer- boden Zuflucht gesucht und gefunden haben.

Nah dem jüngst veröffentlihten Kalender des König- reichs bestand am 24. Dezember 1873 die italienishe Staat s- flotte aus 74 Schiffen von 25 bis 116 Pferdekraft in Allem, mit 611 Kanonen und 18,105 Mann Besaßung. Die-Kriegs- flotte umfaßte 56 Schiffe, nämlih 21 Panzerschiffe, 18 Schrau- ben- und 17 Raddampfer mit einer Maschinenkraft von 21,800 Pferden, mit 587 Kanonen und 16,775 Mann Besaßung. Die Transportflotte bestand aus 9 Schrauben- und ebensoviel Raddampfer von 3316 Pferdekraft im Ganzen, mit 24 Kanonen und 1330 Mann Besaßung.

Das Zuqhtpolizeigeriht hat die ehemaligen päpst- lihen Gensd'armen Natale Borioli, Giuseppe Coletti, Pietro Tardoni und Enrico Filiziani wegen aufrührerisher Rufe und Widersetzlihkeit gegen die Anordnungen der Polizei am Abend der Demonstration auf dem Petersplaße den ersten zu 18, den zweiten zu 12 und die beiden leßteren zu 6 Monaten Ge- fängniß verurtheilt.

Griechenland. Korfu, 1. Juli. (W. T. B.) Gestern ist es hier zwischen dec Garnison und der Bevölkerung zu einem Konflikt gekommen, bei welhem von der Bevölke- rung 25 Personen, darunter 1 italienischer, 4 türkishe und 2 österreihishe Unterthanen, verwundet wurden. Es wurden mehrere Läden geplündert. Die Garnison ift in ihren Kasernen fonsignirt.

Türkei. Konstantinopel, 1. Juli. (W. T. B) Die Regierung hat mit den hiesigen Banken ein Vors\chu ß- ge\chäft über eine halbe Million gegen 12 Prozent Zinsen und 1 Prozent Kommission abgeshlof}sen.

Nufßland und Polen. St. Petersburg, 1. Juli. (W. T. B.) Der „Regierungsanzeiger“ veröffentliht eine Kaiserlihe Verfügung, betreffend die Reform“ der Primärschulen.

Dánemark. Kopenhagen, 27. Juni. Der König empfing heute in besonderer Audienz den am hiesigen Hofe aktre- ditirten Königlih niederländishen Minister-Residenten Ad rien Mazel.

General Haffner ist hier am Donnerstag Vormittag angekommen und begab \ich kurz darauf nah Bernstorff, um sich eine Audienz beim Könige zu erbitten. Im Laufe desselben, sowie des folgenden Tages, hatte der General mehrere münd- lihe Konferenzen mit den Ministern und einigen bekannten poli- tischen Persönlichkeiten. Dem Vernehmen nah if er gestern Morgen nach Frijsenborg abgereist, um daselbst mit dem früheren Konseils-Präsidenten, Graf Frijs, sich zu unterreden

Unterm 19. d. M. i vom Finanz-Ministerium cine Bekanntmachung über die Ausfertigung von Staats-Obligationen, lautend auf Kronen und mit Zins- terminen zum 11. März und 11. September, erschienen, zufolge welher das gedachte Ministerium vom 1. Januar 1875 an durch Auszüge aus dem Einschreibebuhe und durch den Um- taush älterer unkündbaren Staatsverschreibungen in der Regel nur neue unkündbare 4prozentige Staats-Obligationen, lautend auf 5000, 2000, 1000, 500, 400 oder 200 Kronen mit Coupons, ausgeben, sowie auch die von der Zeit an ausgefertigten Ein- \hreibesheine auf Kronen lauten werden. Nach eigner Wahl des Betreffenden kann derselbe Coupons-Obligationen oder Ein-

\hreibesheine mit Zinszahlung entweder zum 11. Juni und 11. Dezember oder zum 11. März und 11. September erhalten. Beim Uebergange von dem einen zum andern dieser beiden Arten von Zinsterminen werden die 1/,-Jahreszinsen am Schlusse des Vierteljahres vergütet. Die auf Kronen lautenden Obliga- tionen mit Zinszahlung zum 11. März und 11. September können, falls es gewünscht wird, vom 1. September d. I. an im Staats\huldencomptoir durch Auszug aus dem Einschreibebuche oder durch Umtausch in Empfang genommen werden. Die neuen Obligationen werden, so weit möglich, gleich nah gestellter For- derung ausgeliefert. Ob der Umtaush von Reihsmünze- Obligationen gegen Kronmünze-Obligationen mit Zinszahlung zum 11. Juni und 11. Dezember nah dem 1. Januar 1875 \o- fort im Staats\huldencomptoir geschehen kann, beruht darauf, in wie weit Staatskafsen-Vorrath an Kronmünze-Obligationen es zu jeder beliebigen Zeit erlaubt. Zur Einschreibung in Kronenmünze mit Zinszahlung zum 11. März und 11. Sep- tember kann die Einlieferung son jezt geshehen. Uebrigens bleiben die bisher geltenden Regeln sowohl über das Einschreibe- wesen, als über den Umtausch unverändert.

Amerika. (A. A. C.) Aus Bahia wird unterm 25. d. M. telegraphirt, daß der Erzbishof und Primas von Brasilien gestorben ift.

Aus Valparaiso wird unterm 18. ds. gemeldet: Der Argentinishe Gesandte in Chili hat Instruktionen erhalten, mit der Chilenishen Regierung wegen des Grenzstreites zwischen Chili und der Argentin ischen Republik auf der Grundlage eines Schiedsgerichts zu konferiren. Der Grenz- streit zwishen Chili und Bolivia soll ebenfalls einem Schieds- geriht unterbreitet werden. Der britishe Gesandte in San- tiago beklagte sich in einer Note an die Chilenishe Regierung, daß auf englishen Univerfitäten ausgebildete Aerzte, welche ih in Chili examiniren lassen, beinahe immer zurückgewiesen wür- den. Die Angelegenheit wurde dem Dekan der medizinischen Fakultät zur Berichterstattung überwiesen, welcher als Grund hierfür angab, daß die medizinishe Ausbildung in England eine mangelhaftere sei als jene, welche cilenishe Studenten zur Erlangung einer Licenz für praktische Ausübung ihres Berufes besißen müssen.

In Calbao (Peru) haben zwei revolutionäre Versuche gegen die jeßige Regierung stattgefunden. Einer wurde unver- züglih unterdrückt. Salas, ein Mann von Einfluß in Cuzco und der Führer der Insurgenten, wurde in einem Treffen mit den Regierungstruppen zum Rückzuge genöthigt, befindet fih aber an der Spigze einer Streitmacht noch auf freien Füßen.

Aus Jamaica wird unterm 4. d. M. gemeldet: Der legislative Rath trat gestern unter dem Vorsiß des Gouverneurs zu einer Sißzung zusammen. Der Kolonie-Sekretär meldete die dritte Lesung der Bill für die Einrihtung und Regelung von Märkten im Bereich der Insel an. Der Sonderauss{huß über die Jamaica-Eisenbahn bemerkt, daß seinem Ermessen nah die Gesellschaft ermangelt habe, jene Vortheile zu liefern, die das Publikum zu erwarten berechtigt sei, und empfiehlt im Interesse des letzteren die Einführung einer Regierungsaufficht, ähnlih der Inspektion und Kontrole, der englishe Eisenbahnen unter- worfen find. :

Die Peruanische Legation in London hat vom 13. Juni datirte amtliche telegraphische Depeschen erhalten, welche melden, daß die Revolution in Cuyco unterdrückt worden ist, und daß in der ganzen Republik völlige Ruhe herr\cht.

Asien. Ueber die Nothlage in Bengalen meldet der telegraphishe Wochenberiht des Vize-Königs von Indien d. d. Calcutta, 27. Iuni, daß die künftigen landwirthschaftlihen Aus- sichten fortfahren, ausgezeihnet zu sein, indem ein reihliher Regen allenthalben die Saaten begünstigt hat. Auf Sir Richard Temple's Gesuh sollen weitere Zufuhren nach Sahebgunge für Purneah, Murschedabad und Sonthal Pergunnahs gesandt wer- den. Es haben keine weiteren Todesfälle durch Hunger statt- cefunden.

(A. A. C.) Nachrihten aus Japan melden, daß die Regierung die Expeoition nah Formosa, nahdem fie dieselbe ab- bestellt hatte, dennoch abgehen lassen mußte, weil die Truppen darauf bestanden und allen gegentheiligen Befehlen den Gehor- sam verweigerten.

Nr. 13 des „Armee-Verordnungs-Blatts“, herausgegeben vom Kriegs-Ministerium, hat folgenden Jnhalt: Dienstverhältnisse der Offiziere des Beurlaubtenstandes der Kaiserlihen Marine. Angabe der Entfernungen in den Reisekosten-Liquidationen nah dem Meter- maß. Extraordinäre Verpflegungs-Zuschüsse pro II[. Quartal 1874. Vergütungs-Säße für Brod und Fourage und Vergütungs-Preis für den gus preußischen Magazinen an Kadetten-Anstalten verabreichten Roggen pro 11. Semester 1874, Anerkennung preußischer höherer Lehranstalten. Neues Schema zum Journal - Blatt. Beilage D. zum Friedens-Lazareth-Reglement.

Nr. 11 des „Deutschen Postarcchivy" (Beiheft zum Amts- blatt der Deutschen Reichs-Postverwaltung) hat folgenden Inhalt: I. Aftenstücke und Aufsäße: Die Post ist kein Kaufmann im Sinne des Handelsgeseßbuhs. Einige Worte über Zeitungsprovifion. Das nordamerikanische Wetterfignal-Bureau. II. Kleine Mittheilungen: Der Reiseverkehr über die Schweizer Alpenpässe. Chinas Handel mit Europa. Das Reisen in der europäischen Türkei. III. Zeit- \chriften-Uebersch au.

Coursbuch der deutschen Reihs-Postverwaltung. 1874, Juli. 1. Abtheilung, Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker), ist soeben ausgegeben. Dasselbe enthält die Eisenbahnverbindungen in Deutschland und der österreihish- ungarischen Monarchie und Uebersicht der bestehenden Rundreise- Touren mit Angabe der Bilietpreise, bearbeitet im Coursbureau des Kaiserlichen General-Postamts, und umfaßt die bis zum 1. Juli ein- getretenen rejp. mit demselben Tage eintretenden Aenderungen in dem Gange der Eisenbahnzüge. Ferner: Abtheilung Il. Juli, enthal- tend die bedeutenderen CEisenbahnrouten in Europa, außer Deutschland und Oesterrei, ferner Postverbindungen in Deutschland und den an- grenzenden Ländern, Dampfschiff-Course, Reisetouren zwischen mehreren E Europas, Verzeichniß der Bade- und Kurorte in

eutshland und den angrenzenden Ländern nebst Nachrichten über die Reiseverbindung dieser Orte, Reisetouren zwischen Berlin und den be- deutenderen Badeorten, Tarif für Courier- und Extraposten, Wege- maße, Münzvergleichungs-Tabelle, Zusammenstellung der Bestimmun- gen über Benußung der Telegraphenlinien und Gebührentarif 2c. Mit 2 Karten.

Vereinswesen.

Die diesjährige 28. Hauptversammlung des Gefammt- vereins der Gustav- Adolph-Stiftung soll am 22., 23. und 24. September in Stuttgart abgehalten werden.

Statistische Nachrichten. Fn dem Zeitraum vom 1. bis 15. Juni 1874 wurde an Brenn-

material in Berlin eingeführt zu Wasser 12,484 Hektoliter Stein-