dürftigeren Tro,gfgtinel sich begnügt, als daß du:ch dié Einfühßrüil
no weitere provisori ser Trauformeln die Unflcherbeit vielleicht selbst die Willkür vermehrt wird, um sodann noch einigen Jahrea bei der definitiven Ordnung der Angelegenheit weder mit neuen Abände- rungen vorzugehen. Im Uebrigen aber müsse”, wir dabei bebarres, daß die vòn uns aufgestellten provisorischen 3 rauformeln alles Wesentliche enthalten, so sehr wir au die Verb-\serungsfähigkeit derselben aner- Fennen und die darauf hinzielenden Wünsche würdigen. :
Was ferner diej-nigen Ariträge betrifft, welche \fich auf die kirchendisziplinarishen Maßregeln gegen Verabsäumung der Trauung beziehen, so sind dieselben augensheinlich gegen die in unserem Erlaß vom 21. September 1874 sub Nr. 14 getroffene Fest-
eßung gerichtet, daß die Bestimmung weiterer, den Zuspruch und die ahnung dur die Geistlihen und Gemeindekirhenräthe überschrei- tender kirchendisziplinarer Folgen, soweit solche nicht schon dur die bestehenden Kirchengeseße begründet sind, der in Ausficht genommenen definitiven, im firengesezlich-n Wege zu tresfenden Ordnung über- lassen bleiben soll. Wir haben uns für diefe zuwartende Stellung ent- schieden, weil wir die Anordnung disziplinarer Maßregeln, welche die Entziehung von Rechten der fkirchlihen Mitgliedschaft bezwecken, “ ohne die Mitwirkung der synodalen Vertretung der Landeskirhe für unzulässig halten, weil proviforische Anord- nungen auf diesem Gebiete ganz besonderen Bedenken unterliegen, und weil es rathsam erschien, zunächst erst Erfahrungen Über die Rüdck- wirkung des Civil-hegeseßes auf die kirhliche Sitte und Ordnung abzuwarten. Die inzwischen gemachten Erfahrungen haben nun aller- dings ergeben, daß der Mangel der in unserm angeführten Erlasse Nr. 14 in Ausficht genommenen weiteren kirhendisziplinaren Vor- riften eine thunlichst bald auszufüllende Lücke unserer firhlichen Daa bildet. Allein die übrigen Bedenken gegen eîne nur pro- visorishe und ohne Mitwirkung der Generalsynode zu treffende Ergänzung derselben bestehen nach wie vor in voller Kraft, und find wir demna nicht im Stande, dem Antrage der Sächsiscchen Pro- vinzialsynode. zu entsprehen, nach welchem wir Se. Majestät bitten en : i s Verordnung vom 21, September v. J. insbesondere auchß in Beziehung M disziplinaren Bestimmungen einer Ergänzung unterziehen zu lassen. — N
E oben Weg will die Pommersche Provinzialsynode
betreten wissen. Dieselbe hat beschlossen, daß : ihr Vorstand eine Disziplinarordnung entwerfe und diesen Ent- wurf dem Evangelischen Ober-Kirchenrath mit dem Antrage unter- breite, im Fall feiner Zustimmung denselben bis zum Zusammen- tritt der nächsten ordentlihen Provinzialsynode als provisorische Disziplinarordnuazg zu publiziren. : :
Ein derartiger Entwurf ift uns bisher nicht vorgelegt worden. Dennoch wollen wir schon jeßt bemerken, daß wir -einem Vorgehen, wie es die Provinzialsynode beabsichtigt hat, unsere Zuftimmung nicht würden ertheilen können. Der vorgeschlagene Weg hätte zwar den nicht zu untershäßenden Vorzug, daß die kirhlihe Behörde bei ihren disziplinaren Anordnungen des Beiraths eines synodalen Organs, des dortigen Synodalvorstandes, fich bedienen könnte; es wäre aber andererseits der Nachtheil mit ihm verbunden, daß eine Angelegenheit, welch? ihrer Natur nah landeskirchliher Regelung bedarf, nur pro- vinziell geordnet werden, und daß auch dies2 Ordnung wieder eine nur provisorische sein würde, : ! ;
Gehen wir endlich zu den Anträgen über, welche in Bezug auf die Wiedertrauung Geschiedener gestellt worden sind, so chickecn wir die Bemerkung voraus, daß wir diese Anträge mit be- Priders warmer Theilnahme geprüft haben, weil wir wohl wissen, daß die Befürchtungen der Gewissensbeschwerung gerade auf diesem Gebiete fi geltend gemaht haben, wie sie denn auch in mehreren Anträgen der Provinzialsynoden - wiederkehren. Zwar dürfen wir zu unserer Genugthuung konstatiren, daß diefe Befürchtungen sih nicht oder wenigstens nicht in dem erwarteten Maße erfüllt haben; — uns wenigstens ift in dem verflossenen Jahre, in welchem die von uns ge- troffenen Anordnungen in Geltung gewesen find, kein einziger Fall der Art zur Kenutn1ß gekommen — allein wir sind gern bereit, Alles zu thun, was wir können, um auch der bloßen Möglichkeit solcher Konflikte pot. ; aue vermögen wir nichts anzuorduen, was
e Befugniß überschreitet, L wajes VE A die Schles ische Provinzialsynode beschlossen hat, bei uns darum einzukommen, i L
1) daß die aus §. 14 Abs. 2 der Kirhengemeinde-Ocdnung sowie aus Nr. 8 und 9 des Erlasses vom 21. September 1874 er- wachsenden Gewissensbeshwerungen der Geiftlihen in Sachen der Wiedertrauung Geschiedener beseitigt werden, und L :
2) daß wir die Herbeiführung fester Normen für Beurthei- lung und Behandlung der schriftwidrig geschiedenen Eheleute, welche die kirchliche Trauung begehren, uns angelegen sein lassen, L
so ist mit dem zweiten Theil des Antrags der Weg bezeichnet, auf welchem der erste Theil desselben verwirkliht werden soll. Wir geben bereitwillig die Versicherung, daß es unser angelegentliches Bestreben ift und« sein wird, feste Normen in Bezug auf die Wiedertrauung Geschiedener herbeizuführen. Nur kann dies auf feinen Fall in der Weise geschehen, - welche die Pommersche Proviuzialsynode em- pfoblen hat, indem sie beantragt, / : Z z daß die fkirchlihe Wiedertrauung Geschiedener in den Fällen für unzulä|sig erklärt ‘werde, in welchen die erste oder die voraufgehende Ehe aus audern, als den biblisch und kirchenordnungêmäßig zuläffi- gen Gründen getrennt ist, i) : Mit ciner solhen Unzulässigkeits-Erklärung würde zur Ordnung der Angelegenheit schon deshalb nichts geleistet werden, weil sie das Fest- stehn der biblisch und kirhenordnungêmäßig zuläffigen Gründe der Ehetrennung vorauéfseßt, während hierzu bei der bekannten Streitig- keit der Materie nur auf dem Wege der kirchlichen Gefeßgebung ge- langt werden kann, Und wenn dieselbe Syncde mittelst weiteren Beschlusses ihren Vorstand beauftragt hat, i / anf dem kirhenordnungêémäßigen Wege dahin zu wirken, daß §. 14 der Kirchengemeinde- und Synodalordnung vom 10. September 1873 dahin abgeäudert werde, daß aus Al, 2 desselben die Worte: „so wird dieser Beschluß zwar sofort wirksam, aber* gesirihen werden, : : E / so sind doch wir nicht in der Lage, eine bestehende geseßliche Bestim- mung abzuändern, uxd können auch nit dazu mitwirken, daß die be- vorstehende außerordentlihe Generalsynede zur Berathung von Ge- geoständen veranlaßt werde, welch? mit der Bildung der ordentlichen Generalsynode in feinem Zusammenhang stehen, Ebenso wenig vermöyen wir dem Antrag der Brandenb urgischen Provinzial- Synode naczukommen, welcher begehrt, den Erlaß vom 21, September 1874 bezüglich Wiedertrauung Ge- schiedener zur Zeit zu suspendiren bis zu definitiver geseßlicher Negelung der Frage dur das Kirchenregiment unter Mitwirkung der Geueralsynode, durch welche die den Gemeinde - Kirchen- räthen und Kréissynoden nach §. 14 Nr. 1 der Synodalorè- nung vom 10. September 1873 verliehenen Rechte bestimmter zu nornairen find. : i Die Verwirklihung dieses Antrages würde dadurch bedingt sein, das his zum Definitivum die Wiedertrauungésachen nicht in dem dur §, 14 der Kirhengemeinde- und Synodalordnuung geordneten Wege, sondern, wie früher, dur die Kirchenbehörden erledigt würden. Ganz abgesehen davon, daß wir die frühere Einrichtung, nah welcher die Kirchenbehörden in Wiedertrauungssachent zu befinden hatten, für eine der Natur dieser Fragen entsprecheude nicht erkennen und zur Wieder- Herstellung derselben nicht mitwirken fönnen, ¡Aben wir {on in unfe- rer Ansprache vom 25. November 1874 uns cingehend darüber er- klärt, weshalb fortan uur nech in der Sphäre der Gemeinde und der Kreiésynode die Enischeidung in Fällen der Trauungsweigerung er- olgen kann. Selbst eine Zurücknahme der bezüalic;en Bestimmung # Nr, 8 unseres Erlasses vom 21. September v. 4 würde daran Achts ändern, da dieselbe nur eine Anwendung des iu: §- 14 der
Ki, Vengemeinde-Ordnung festgestellten Grundsaßes enthält, welchen -
für du. Fáâlle der Trauungéweigerung auch nur zeitweise außer grraft zu seßen, “ns nit zukommt. Etwaige Schwierigkeiten, wie sie kie
Uchergangsperiode Wit stch führen mag, - werden je länger je mehr i
; überwunden werden, — Auch der Ancräg der Preußischen Pro-
vinzialsynode, : : daß gegen die Entscheidung der Kreissynode, beziehungsweise deren Vorstands, noch der Rekurs au den Vorftand der Provinzialsyn-de zuläsfig sein und daß dem Rkurs in diesen Angelegenheiten auf- sciebende Kratt beigelegt werden foll, : ;
ist darum wenigstens zur Zeit ümausführbar, weil derselbe eine Ab-
änderung der bestehenden gezeßlichen Beftimmungen a De Nicht
minder sehen wir uns außer Stande, dem Antrage der Pof enschen
Provinzialsynode Folge zu geben, welcher von uns verlangt, denjenigen Geistlichen, welche die von dem Gemeinde-Kirchenrath für zulässig erahtete Einsegnung der Ehe eines Gefchiedenen Ge- wissens halber nit glauben vollziehen zu dürfen, die Ertheilung eines Generaldimissoriale, wie früher, zu gestatten resp. zur Pflicht u machen. i : Sir wollen nicht über den Werth oder Unwerth dieser General-
Dimissorialien urtheilen, auch nicht die Frage erörtern, ob es jeßt im
firhlien Interesse rathsam sei, den Betreffeaden aufzugeben, sich
einen Geistlichen zu suchen, welcher sih entschließt, sie zu trauer.; nur daran erinnnern wir, daß solche Dimissorialien nicht mehr zulässig sind, seitdem, wie in unserer Ansprahe vom 25. November 1874 des
Weiteren ausgeführt ist, die Allerhöchften Kabinetsordres zom 30. Ja-
nuar 1846 und vom 10. Februar 1859 dur die Gemeinde-Ordnung
8 14 ihre Anwendbarkeit verloren haben, und sede Berufung auf die-
selben durch den mit Allerhöchster Ecmächtizung ergangenen r
vom 21, September 1874 ausgeschlossen ist. Dabei muß es ledigli:
bewenden E dagegen Tes E f nd der Sächsi- en Provinztialsynode gegenüber, nah weichem i /
a A Geistlichen, welhe sich durch Gottes Wort bebindert fühlen, in einzelnen Fällen die kirchliche Wiedertrauung Geschiede- ner zu vollziehen, unbeichadet der Bestimmungen der Kirchen-
gemeinde- und Synodalordnung vom 10. September 1873 §. 14, bis dahin Gew'ssenss{uß erbeten werden soll, wo die definitive Ordnung auch dieser Frage auf dem firchenverfassungémäßigen Wege erfolgt fein wird. Z 4
Dtefser Antrag fordert niht, daß bestehende geseßliche Bestimmungen
außer Kraft gesetzt werden, will vielmehr dieselben unberührt lassen,
wünscht aber, daß denjenigen Geistlichen, welche die frühere Ehe als wider Gottes Wort geschieden ansehen, provisorisch ein Weg eröffnet werde, auf welchem si: sich der Trauung der neuen Ehe entziehen können, ohne mit dem Gefeß in Konflikt zu kommen. Dazu giebt es, soviel wir sehen, nach Lage der Gescßgebung nur das eine Mit- tel, daß solze Geistlihe einen andera Geistlichen, der dazu willig it, mit der Vollziehung der Trauung an ihrer Statt mittelst Substitution beauftragen. Dazu wollea- wir unsere Genehmigung generell ertheilen, wobei aber ausdrü@Ælih S wird, daß die betreffenden Geistlichen ihren Vertreter selbst beschaffen. Ueber- dies geben wir uns der Hoffnung hin, daß auch dieser Ausweg, welcher immer noch genug Mißliches an fi hat, nur in den seltensten uxd dringendsten Fällen wird betreten werden. Wir bringen zu diesem Bebufe die Auéführungen in Erinnerung, welche wir in unserer An- sprahe vom 25 November 1874 der Wiedertrauung Ges.hiedener und den einschlagenden Grundsäßen gewidmet haben, und welche, wié wir vertrauen, vielleicht langsam, aber sicher zur allgemeinen Anerkennung ihrer Richtigkeit gelangen werden, Herrman=. i An die Königlichen Konsistorien der sechs öftlihen Provinzen.
Nußlaud und Polen. St. Petersburg, 3. November Der Großfürst Nikolai Nikolajewitsh ist gestern Vor- mittags in Yalta eingetroffen. — Heute hat, wie die „St. Pet. Ztg.“ mittheilt, das slavishe Wohlthätigkeits - Comite gegen 7000 Subskriptionsliften versandt zur Aufnahme der Zeih- nungen zum Besten der durch den Aufftand in Bosnien und in der Herzegowina betroffenen orthodoxen Christen. Jede dieser Listen ist mit dem Siegel des Comités und den Unter- schriften des Präsidenten I. L Kornilow und: des Sekretärs I. K. Iankulio versehen. fe Listen werden in folgenden Epargien cirkuliren: Tula, Astrahan, Kasan, Pleskau, Rjâsan, Twer, Wologda, Wladimir und Jarosslaw. — In Kronstadt starb kürzli der Contre - Admiral a. D. Woldemar von Sittmann im 59, Lebensjahre. —- Ueber die gegenwärtige Lag#® der Dinge in Kokand sind dem „R. J.“ folgende neuere Nchrichten zugegangen: e
S ael Abit v. Kaufmann hat, nachdem die Schaaren Abdurrahman-Awtobats{hi's bei Margelan und Usch zerstreut und fast von der gesammten Bevölkerung des Khanats Unterwürfigkéitserklä- rungen abgegeben worden waren, den neu eingeseßten Khan von Ko- kand aufgefordert, nah Margelan zu kommen, um die Friedens- bedingungen zu stipuliren. Nach Abschluß des Frieden2vertrages zog das ganze Detachement nad) Namangan ab, um hier einstweilen Pofition zu nehmen. Sobald unsere Truppen aber auf der reten Seite des Syr-Darja angelangt waren, erhoben sih im östlichen Theil des Khanats die Kipt- schaken und Kirgisen abermals unter Anführung desselben Abdurrahman und des Sultan Murat-Bek, Bruder des gestürzten Chudojar-Khan, und die Stadt Andidshan bildete den Mittelpunkt des Aufstandes. Ohne Kenntniß hiervon und den Einwohnern vertrauend, welche vorher ihre Unterwürfigkeit erklärt, hatte General-Adjutant von Kaufuiann zwei Personen unter Bedeckung einiger uns ergebener Dfshigiten zu wissenschaftlihen Forshungen nah Andidshan entsandt. Diese Personen waren nun Zeuzen der neuen Proklamation des „Hasawat* in Andidshau; es gelang ihnen jedtch, sich durchzuschlagen und Namangan zu erreichen. A A
Um die Einwohner von Andidshan zu züchtigen, dirigirte der Oberbefehlehaber unserer Truppen ein Detachement unter dem Koms- maádo des General-Majecrs der Suite Sr. Majestät, Trozki dorthin. Dieses Detachement stieß auf hartnäckigen Widerstand; man mußte die Stadt stürmen und auf den Wällen und in den Straßen kämpfen, wobei zwei feindliche Geshüße in unsere Hände fielen. Nachdem das Detachemert des Generals Trozki eine Feuersbrunst in der Stadt an- gestiftet und ihren Vertheidigern immense Verluste beigebracht, trat eé den Rückzug nach Namangan an und steckte unierwegs die Döcfer
iptshaken in Brand. : / E O D diesem Detachement keinerlei Nachrichten eintrafen, weil die Verbindung mit demselben unterbrochen war, rückte General-Adju- tant von Kanfmann aus, um sich mit den Truppen des Generals Trozki zu vereinigen, Doch bevor die Vereinigung bewerkstelligt worden, hatten diese Truppen den Kiptschaken abermals eine gründ- liche Lektion gegeben, indem sie plözlih in der Naht eine Attake auf ihr Lazer ausführten. Die Kiptschaken wurden unerwartet er- eilt, erlitten ungeheure Verluste an Menschen und wurden zersprengt, Fast ihre sämmtlichen Waffen, 19 Feldzeichen und Roßschweife fielen unseren Truppen in die Häude. Bei allen diefen Affairen hatte das Detachement des Generals Trozki folgende Verluste: an Todten 12 Mann, an Verwundeten 5 Offiziere, 35 Mann und 5 Dshigiten. Nachdem beide Abtheilungen sich vereinigt, kehrte General- Adjutant von Kaufmann am 8. Oktober nah Namangan zurück und fand au hier die Kiptshaken und Kirgisen in vollem Aufstand in Folge des fälschlichen Gerüchts, daß das russishe Heer seinen Unter- gang gefunden. Auch hier muzte die Bevölkerung zur Ruhe gebracht werden. Aehnliche lügenhafte Gerüchte find deun aller Wahuscheinlichkeit nach auch die Veranlassung zu der am 9. Oktober (a.St.) in Kokand auêge- brochenen Revolte gewesen, welhe die Flucht des neuen Khans Nafsr-Eddin nach Chodshent zur Folge hatte, Doch fehlen bis jeßt nähere Nachrichien über diese Umwälzung.
Neichstags - Angelegenheiten.
Berlin, 6. Nyvember. In der gestrigen Sißung des Deutschen Reichstages leitete ter Bundes - Kommissar Geh,
Regierungs-Rath Nieberding die erste Berathung des Geseß- entivurfs, betreffend die Abänderung des T't. VIIL der SGewerbe- ordnung (S. Nr. 256) und des Gesezes über die gegenseitigen Hilfskafsen, wie folgt ein: : S
- Meine Herren! Die Nothwendigkeit einer geseßlichen Regulirung des gewerblichen Kassenwesens übereinstimmend für das ganze Reich bedarf in diesem Hause einer Darlegung wohl nicht mehr. Bereits bei Erlaß der Gewerbeordnung, als diese die befannie Beftimmung in sich aufnahm, wonach die Pflicht des Arbeiters zur Versicherung in Krankheitsfällen aufrecht erhalten bleiben sollte, und wonach das Recht des Arbeiters, diese Versiherung bei der von ihm ge- wählten Kasse zu bewirken, neu begründet wurde, war diese Nothwendigkeit erkannt und fand ihren Ausdruck in dem Hin- weis auf den Erlaß eines demnächstigen Reichêgeseßes. Die Frage ist also jeßt niht mehr, ob, sondern wie diese reihsgeseßlihe Regulirung erfolgen soll. Die Bestimmung der Gewerbeordnung hat in das da- mals bestehende Landesre{t der einzelnen Baundesft :aten einen tiefen Riß gethan. Sie wiss-n Alle, daß die einzelnen deutschen Landes- g-feßgebungen mehr oder weniger auf dem Grundsaße dec allgemein jo genannten Zwangskasse beruhen, und daß die Gewerbeordnung diesen Grundsaß milderte, indem sie das Prinzip der Zwangs- fassen in Kafsenzwang umänderte. Der Reichstag faßte diesen Beschluß Angeiichts ciner niht ger:ngen Anzahl von Stimmen, welche über dies Prinzip hinaus eintraten für die vollständige Frei- gebung der Versicherung der Arbeiter.
Meine Herren! Die gegenwärtige Regelung kan nun nur erfolgen in der konsequenten Durchführung eines der drei Prinzipien: entweder des Prinzips der Zwangskassen odec- desjenigen des Kafsenzwangs oder desjenigen der Kassenfreihzit. Jeder Ver)uch einer weitere Ver- miftelung zwischen diesen Prinzipien würde uns nur wieder in ein Pcoviforium hineinführen, das nah wenigen Jahren nicht mehr zu er- tragen sein würde. .
Indem nunmehr die verbündeten Regierungen vor die Aufgabe gestellt waren, zwischen diesen drei Prinzipien zu wählen, haben sie es nicht an der Zeit betrachtet, von dem erst vor wenigen Jahren nah langen Debatten mühsam im Reichstage durchgedrung:nen Kom- promißgedanken wieder abzugehen und für die beabsichtigte Regelung na einer neuen Basis zu suchen. Sie sind stehen geblieben bei dem Kompromiß, welches damals Regierung und Reichstag geschlossen. Sie verkennen nicht, daß es nicht zeitgemäß sein würde, zu dem Prinzip der Zwangekassen zurückzukehren, welches die Landesgeseßgebungen enthalten, und welches auch seinen Ausdruck in dem Entwurf der Gewerbeordnung gefunden hat. Eben- jowenig aber haben fie in der Entwicklung der legten Jahre irgend etwas entdecken können, was ihnen die Ueberzeugung hätte schaffen können, daß die wirthschaftlihe Besonnenheit, die eigene Schäßung der Seibsthülfe in deu arbeitenden Klafsen inzwischen so weit ge- wachsen wäre, um die Hand der Geseßgebung von diesem Gebiete vollständig abzuziehen, Sie bieiben bei dem im Jahre 1869 ange- nommenen System stehen und glauben, daß auch in Zukunft in diesem System eine angemessene Vermittlung liege zwischen den Traditionen der älteren Geseßgebung und dem, was die Interessen der jeßigen Zeit zu fordern scheinen, und daß auch auf diesem Wege ein gesunder allmähliher Uebergang zu noch einfacheren und flareren V-rhältnissen zu finden sein wird Meine Herren, die verbündeten Regierungen hofften, daß auch fie geneigt sein werden, in de Beurtheilung der vorliegenden Geseßentwürfe von dem gleichen Gesichtspunkte aus einzutreten. S :
Der erste Geseßentwurf drückt das Prinzip, das ih ?7ben ange- deutet habe, aus; der zweite Geseßentwurf hat die Aufgabe, diejes Prinzip nach beiden Seiten hin, nach der Seite der Zwangskassen und der freien Kassen in augémesfener Weise zur Durchführung zu bringen. Dieser zweite Eatwurf vertriti ein Gebiet, dessen Schwierigkeiten viel weniger in der Bedeuifamkeit, in der G:öße der Verhältnisse, die geregelt werden sollen, liegt, als vielmehr umgekehrt in der, wenn ich so sagen darf, etwas kleinlien Natur der Verhältniffe.
Eine Gesetzgebung, wie die deutshe Reichsgeseßzebung, die nur in großen Zügen arbeiten kann, sicht fich vor eine s{hck»ere Aufgabe gestellt, wenn sie diese kleinlichen, aber deshalb um so mannigfaltige.en Verhältnisse regeln soll, uxd fie muß an die Aufgabe mit um fo größerer Vorsicht herantreten, als troßdem an die kleinen Dinge fich für den einzelnen Arbeiter, für den kleinen Viann außerordentlich empfindliche Jateressen knüpfen. Abgesehen von den in der Vorlage begründeten mehr technischen Gesichtspunkten, ist es auch diefe allgemeine Erwä- gung gewesen, welche die Regierung bestimmt hat, sich in der zweiten Vorlage auf die Regelung der eigentlihen Krankenkassen zu beschrän- fen, allerdings desjenigen Theils aller Unterstüßungskafsen, der noch auf sehr lange Zeit, wenn niht auf immer, den wichtigsten Theil des Arbeiterkassenwesens darstellen wird. Die Regierung hat sich dabei nicht verhehlt, daß fie in der Beschränkung ihrer Aufgabe ein wenig dankbares Feld sich gewählt hat, und daß sie diesem Hause gegenüber in einer ahgenehmeren Situation sih bcfin- den würde, wenn sie eine Gesezesvorlage cingebracht hätte, die das ganze Gebiet des Kassenwesens umfaßte. Aber die sahlihe Rückficht auf eine gesunde objeftive, die Patei-Jnteressen nach keiner Richtung bin verfolgende Regelung der Sache mußte jeze Empfindung zurück- treten lassen.
Meine Herren!
Der Gesetzentwurf - über die gegenseitigen Unterftützungskassen
beruht auf zwei “ allgemeinen Gesichts- punkten: er will zunähst sämmtliche Kassen, die bestehen und die noch errihtet werden, nach Einer Norm be- handelt wissen, will nah keiner Richtung hin einen Unterschied machen ; unter gleih:u Verhältnissen sollen si alle Kassen entwidcke!n, und die Regierung hofft, daß die Konkurrenz, die dann unter den Kassen ent- stehen wird, um so gesunder und wohlthätiger für Alle sein wird, Sie hat deshalb zwischen den vershiedenen Arbeiterkassen keinen Untec- schied gemacht, sondern für alle dieselben normativen Bestimmungen auf- gestellt. Zweitens soll sich der Entwurf auf das mindeste Maß pofitiver Bestimmungen beschränken. Wer die bunte verwickelte Enlwicklung unseres Unterstüßzungskassenwesens und die vielfaheu Mängel ihrer Einrich- tungen nah der tecnischen Seite hin kennt, wird fich nicht verhehlen können, daß mit jeder positiven Beftimmung mehr, „die ein- \{lägt, die Aufgab2, einer freien und gesunden Extwick:- lung der Kassen den Weg zu bahnen, erschwert wird. Der Gesehentwurf verbictet daher nur das, was nah dec Ansicht der Regierung absolut verboten werden mu'z; er verlangt nur das, was absolut verlangt werden muß; im Uebrigen will er den Kassen freien Weg geben, sie follen an der Hand der eigenen Erfahrung diejenige Organisation selbst entwickeln, die ihren Zielen am angemessensten ijt. Der Entwurf will also keine Aualeitungen geben für die guten-CEin- richtungen, für die Ocganisation und Verwaltung der Kassen, sondern er ftellt kurz diejenigen Anforderungen feft, die dec Staat für die allgemeinen öffentlihen Interessen aller Kassen, seien sie welcher Oc- ganisation sie sein wollen, zu erheben hat. | He Meine Herren! Jch habe n2% einen Punkt hervorzuheben. Die Absicht der Regierung ist es nicht, indem sie Ihnen den Ent- wurf nur einen einzelnen Theil des Kassenwesens vorlegt, sich bei der ganzen Geseßgebung auch auf dieses Gebiet zu beschränken. Indem sie sich die Aufgabe stellte, das Kraukenkassenwesen zu regeln, hat sie, das kann ih betonen, auch die Nothwendigkeit erkannt, die übrigen Gebiete de3 Arbeiterkassenwesens ciner Regelung zu unter- ziehen; sie hat nur, um einer sahgemäßen Regelung mit größerer Leichtigkeit näher zu treten, die Trennung der Aufgabe vorgenommen. Je cher es gelingt, zwischen diesem hohen Hause und der Regierung über die Grundzüge der vorliegenden Entwürfe eine Einigung herbei- uführen, um fo eher wird die Regierung in der Lage sein, die Ver- E oiunaen, die bereits {weben über die Regulirung der übrigen Gebiete des Kxssenwesens, in einer weiteren Geseßesvorlage zum Ab- lusse zu bringen. h: B
iu Tes habe bereits hervorgeboben, daß die eigenthümliche Natur des Gegenstandes, der in der Vorloge behandelt ist, besond:re Bor- sicht exferdert. Aus diesem Grunde ist auch bei der Erwägung der Detailbestimmungen des Entwurfs mit möglihster Vorsorge ver- afhren worden. Sie wissen, meine Herren, daß die Regierung den Entwur
verstorbenen ersten Ehemannes, des Martin Friedri
in seiner erfien Anlage nit tir der éffentlihen Diskussion unterstellt hat,
fondern daß sie auch das Urtheil einer Anmahßli von
# erbeten hat, die i praftisch mit dem Kafsenwesen beschäftigt haken. sehr dankbar anzuerkennen, in welch? eingehender und Regierung auf diesem Wege eire große An- zahl anregender und fruchtbarer Gedanken zugänglich gemaht worden Freilich hat das Ergebniß dieser Gutæchten au herausgestellt, wie wenig gekläët die Ansichten über die rihtige Regelung dieser Sache gegenwärtig noch si-.d, und wenn es einer Rechtfertigung für Zögerung, mit der gegenwärtigen Vorlage vorzugehen, be- dürfte, so würde diese Rechtfertigung gegeben sein in dem vielfach
Ich habe sel E bereitwilliger Weije der
ind.
die lange
f Gutachten. Regierung
jener
abweihenden Ergebniß wird die
um so dankbarer
Prüfung der Entwürfe anerkennen, und sie wird alle aus ihrer Mitte | hervorgehenden Abänderungen und Verbesserungsvorschläge in reif- lichste Erwägung ziehen. Sie siebt als Ziel der gegenwärtigen Vor- lage nicht das an, auf dem Wege administrativer Einrichtungen B. dauernd für die Arbeiter Sorge zu tragen, sondern vermittelt dieser Einrichtungen den Arbeitern die Nothwendigkeit, sich selbst zu helfen, Die Regierung hofft, - daß die vorliegenden Geseßentwürfe beitragen werden, diesem Ziele immer
flarer zu stellen und näher zu rüdcken.
näher zu komuten.
— Von dem Baron v. Minnigerode ift folgende Juter- pellation eingebracht: Der Unterzeichnete erlaubt sih an den Bundes-
rath die Frage zu richten:
1) wann wird dem Reichétage Mtttheilung über die Verhand- lung der in der Eisenbahutariffrage niedecgeseßten Enquetekommission
zugehen ?
2) wann wird dem Reichstage der Entwurf eines Reichs-Eisen-
bahngeseßes zur Berathung vorgelegt werden? *
Männern darüber
betrifft, lautet:
__A. Hauptbahnen. biadungsbabn zum Anschlusse einer dem (Danau-Uferbahn) Meine eine
Herren, sorgfältige | nah Bludenz zur Verbindung mit Bahn). (Predil- Bahn). Lokalbahnen.
s{chlufse an
nowiß-Jafsy-Eisenbahngesellschaft \purige (mit 1 Meter Spurweite) \{lusse an die Südbahn nach Ne Drauburg, beiderseits an die Uuter-Drauburg im
Axt 11. Auf den im Art. I.
wird die Regierung ermächtigt, ni Erleichterungen zur
Laud- uud Forstwirthschaft.
Die britishe Centralkammer für Landwirthschaft trat am 2. November in Lon don unter dem Vorsitz von Lord Hatupton zu ihrer jährlihen Winterkonferenz zusammen. Ja der ersten Sitzung wurde u. A. beschlossen, die Regierung um eine wirksamere Geseßz- gebung zur Verhinderung des Umsichgreifens ansteckender Krankheiten Der Premier-Minister wird ersucht werden, demnä eine Deputation der Kammer über den Gegenstand
unter dem Vieh zu pétitioniren.
zu empfangen. Verkehrs-Anstalten.
Die Regierungsvorlage, welche der Handels-Minister Ritter österreichischen
v. Chlumecky in dec leßten Sißung des S E L EETE FÌN J S E a pr
Art. I. Jahr 1876 folgende Spezialkredite Verbindungs: und bergbahn 3,000,000 FL, für die Lokalbabnen : Römerstadt 500,000 Fl.,
S. 3. für
1 500,000 FL., Sreudenthal-Freiwaldau 1,000,090
n
Abgeordnetenhauses zur verfassungsmäßigen Behandlung vor- gelegt hat, und welche einen Geseßentwurf über den Eisenbahnlinien auf Staatskosten und die Eröffaung Spezialkrediten für das Jahr 1876 zu Zwecken des
Art. 1 Die Regierung wird Lokomotiv Eisenbahnen auf Staatskosten herzustellen und zwar: 1) Eine Fortseßung der Wiener Verbin- l an die Kaiser-Frarz- Josephbahn nebst regulirten Donau: Ufer Dc j 2) Von JInnsbruck im Linien der Südbabngesellshaft über Lande und durch den
3) Von Tarvis im Anstblusse an die Krouprinz-Rudolf- Bahn über den Predil nach Görz zur Ver Sas
¿ 5 j a. Normalspurige. Anschlusse an die Südbahn nach Meran. die mährish-\chlesis he Centralbahn nach Römerstadt. 6) Von Czernowiß im Arsch!usse an die
. 7) Von Mürzuschlag im An-
er i Anschlusse an die mit §8 be.eihnete Woifsberg im Lavant-Thale. 10) Von Freudenthal im Anschlusse an die mähbris-\{chlesisde Centralbahn
follen die Züge nur mit ermäßigter
1 Anwendung zu bringen, auf den Betrieb von allen in der Eisenbahnbetriebs. Ordnung vom 16. November 1851 und den einsclägigen Nactragsbestimmungen vorgefchriebenen _Sicherheitsvorkehrungen insoweit Umgang zu nehmen, ais d!es mit Rücksicht auf die ermäßigte Sahrge'chwindigfeit nach dem Ermessen des Handels-Ministe: iums zulässig erseeint.
Art. 11. Zum Zwecke der Jnangriffnahme des Baues der im bezeichneten Eisenbahnlinien werden
Donau-Uferbahn 600,000 Fl,
Bozen-Meran 1,000,000 Fl., §. 5. Kriegédorf- dt 50 S. 6. Czernowiß-Nowosielica 700,000 Fl., S 7. Mürzzuschlag-Neuberg 250,000 Fl., § S. 9. Unterdrauburg-Wolfsberg 800 000 Fl,
Art, 1YV. Bau neuer | bereits ß »ON Eisenbahnbaues ermächtigt, die nacdfteheuden §8.3. der Bahn 4 733,000 entlang führenden Abzweigung Anschlusse an die Tiroler D Arlberg der Vorarlberger Bahn (Arlberg- Verbindung mit der Südbahn
4) Von Boten im 9) Ven Kriegêdorf im An-
Linien der Lemberg Czec- nach Nowoßelica. b. Schmal- uberg. 8) Von Cilli
tbe on Ci nach Urter- Südbahn anschließend.
9) Von Linie nach
aufzubringen. infolange eine
: ach Freiwaldau (Saubsdorf), unter B. angeführten Lokalbahnen Geschwindigkeit verkehren, und nur b im Baue alle thunlichen foudern auch in Bezug
getilgt wird. Art VI,
cht
Verfolg einer
der Regierung für das &. 1. Für die Wiener ( 8.2. für die Arl- die Predilbahn 3,000,000 Fl, §8. 4
bewilligt : Rom, 5.
Berhandlungen 8. Cilli-Unterdrauburg
10. | „Greece“
Sl, in Summa 12,350,000 Fl.
stattgefunden hat, die nöthigen Schuld aufzubringen, welche aus den Eingängen der Kreditoperation
Tage seiner Kundmachung Minifter und der Finanz-Minister beauftragt.“
— Die englische Südostbahn begann am 1. November in
österreichische Regierung stimmen, wie die der Absicht überein, Verhandlungen wegen Trennung des Süd- bahnneßtzes einzuleiten,
F Gar, 9. November. er Meissingsche Linie) ist hier eingetroffen.
Zur Bedeckung des Erfordernisses für den Bau dex
auf Staatskosten in Ausführung begriffenen Eisenbahnen werden folgende Eisenbahnbauten, R. G. Bl. Nr. 162, zu bestreiten: Bahn 3,667,300 Fl., §. 2. der Tarnow-Lelucower Bahn 1,592,420F[.,
Spezialkredite für das Fahr 1876 bewilligt: Titel: aus dem Anlehen vom 13. Dezember 1873, §. 1. für den Bau der Istrianex
Siverih-Spalato mit den Abzweigungen nach Sebenico
Fl, §. 4. der Bahn Rafkonißz-Pribram-Protipi 5 Fl, zusammen 11,342,720 Fl. d M N
Att. V. Die in den Art. 11. und IV. dieses ten Kredite dürfen nur zu zeichneten Zwecken verwendet fie im Jahre 1876 entweder gar nit oder nicht vollständig zur Ver- wendung gelangen, noch bis Ende Juni jedo so zu behandeln, als wenn sie im Voranschlage des Jahres 1877 bewilligt worden wären, und daher auch für den Dienst dieses leßten Jahres zu verrecnen.
Art. VI. Der Finanz-Minifter wird ermächtigt, den zur Bedeckung der im Art. T1. und IV. bezeichneten Kredite erforderlichen Betra; von höchstens zwanzig drei Millionen sechshundert neunzia zwei tau en! siebenhundert zwanzig (23,692,720) Gulden österr. Währ. mittelst einer den Staatêschaß möglich\t wenig belastenden Kreditopyeratioi
l ._ di Gesetzes bewilligs den in den bezüglichen Paragraphen be- werden. Diese Kredite könuen, sofern
1878 verwendet werden, find
Der Finanz-Minister wird ferner ermächtigt, wenn und vortheilhafte Ausführung dieser Kreditoperation nicht Beträge im W-ge einer \{webenden
Mit dem Vellzuge dieses Geseßes, welHes mit dem in Wirksamkeit tritt, sind der Handels-
mit der französischen Nordbahn getroffenen
Uebereinkunft einen speziellen täglichen Fahrdienst via Folkestone und Boulogne, wodur die Reise zwishen London Lad Paris nicht mehr als etwas über 9 Stunden in Anspru nimmt. Passagiere, die am 1, London um 9 Uhr Morgens verließen, trafen in Paris pünftlich um 6} Uhr Nachmittags i
Die ein,
Die italiéênis&e und die „DPinione* mittheilt, in
November. (W. T. B)
l wollen damit aber erft beginnen, wenn die Uber den neuen Handelsvertrag zu Ende gediehen sind,
i (W. T. B.) Der Dampfer National-Dampfschiffs-Compagnie (C.
—
3 Æ Inserate für den Deutschen Reis- u. Ksl. Preuß.
Staatê-Anzeiger, das Central-Handelêregifter und
Postélatt nimmt an: die Iuscraten - Expedition des Deutsien Reichs-Anzeigers und Königlich
Prevßischen Kfaats-Anzeigers;: Berlin, 8.W. Wilhelm Straße Nr. 32,
das
1, Steckbriefe und Urntersnuchungs-Sachen,
2. Aas Aquas, Aufgebecte, Vorladungen u de:gl
3. Verkäufe, Verpachtnngen, Submissionen ete.
4. Verlooznng, Amortisation, Zinszahlung u, 8, w. von öffentlichen Papieren.
Stebriefe und Untersuchungs-Sachen, ;
Steckbrief. Gegen den Kaufmann Max
Grodzensfy ist die gerihtlihe Haft wegen be- i
trügeriswen Bankerutts und wiederho!t-r qualifi-
zirter Urkundenfälshung in den Akten G. 451. 75 |
Komm. beschlossen worden. Die Ver- haftung hat niht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den 2c. Grodzensky im Betretungsfalle féstzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldezn an die Königliche Stadtvoigtei-Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 4. November 1875. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungs-Sachen, Kommission 11, für Voruntersuchungen. — Beschreibung. Größe: 9 Fuß 6—8 Zoll. Haare: rothbraun, ziemlich \pâr- lich, Stirn: hoh. Nase: ftack gebogen. Gesichts- bildung: s{mal. Gefichtsfarbe: röthlich. Gestalt: O Besondere Kennzeichen: Trägt eine goldene rille,
Steckbriefs-Erncuerung. Gegen den Sattler Robert August Kutsczinsky aas Berlin, gebürtig aus Neustadt bei Magdeburg, is wegen s{chweren Diebstabls die gerichtliche Haft besc{lessen worden. Es wird um Verhafiung und Hertranspert des Kutschinsky erfucht. Lübbenau an der Berlin- Görlißer Bahn, den 3. November 1875.
Der Unterfuchungsrichter.
Steckbrief. Wider den früheren Bergmann, :
jeßigen Ziegelmcister Carl Klose, au „August Karl“ und „Eduard Adolph* genannt, ist wzgen wiederholter vorsäßliher_ Mißhandlungen die gericht- lihe Haft beschlossen worden. Der gegenwärtige Aufenthali2ort des 2c, Klose ist uns unbekannt. Wir ersuen daher, denselben im Betretungsfalle anzu: halicn und an uyrsere Gefängniß-Juspektion abzu- liefern. Signalement. Familienname: Vorname: August Karl, Eduard Adolph. Geburxts- ort: Stevhanshain. Religion: evangelisch. Alter: geboren den 27. September 1850. Größe: fünf Zuß vier Zell, 1 M.— 1,63. Haare: blond. Stirn: frei, Augenbrauen: blond. Angen: blau. Nase und Mund : proportionirt. Bart: blend, Sc{bnurr- bart. Zähne: gut, Kinn uud Gesihhtsbildung : rund. Gesichtsfarbe: gesund. Gestalt: unterfeßzt. Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: kcine. Sckchweidnit, den 27. Oktober 1875. Königliches Kreisgericht.
Steckbrief wider den Schreinergesellen Carl Ioseph Meyer von Groß Glogau, wegen Dicb- stahls, mit Ersuchen um Festnabme und Nachricht Caffel. 3. November 1875.
Der Staatsanwalt. Wilhelmi.
anher.
Subhastationen, Aufgebote, Vsor- ladungen u. dergl. [8731]
l Befanutmachung.
Die am 29. Dezember 1821 hier verstorbeue Ehefrau des Oberantmannes Boeckel, Marie Sophie, geb, Lange, früher vertvittwete Stachotws, hat in ihrem Testamente vom 7. Dezember 1812 ihr Grundstück, Friedrichstraße 202 hier, den sämmt- lichen Kindern der rechten und Stiefgeshwister ihres
tahow, vermacht, ohue dieselben näher zu be- ¿eihnen,
Zur Festftellung der Legatarien ift {eßt die Er- theilung eines Ergänzungsattestes zu dem Testamente er Frax Boeckel beantragt.
Als Kinder von Geschwistern des Martin Friedrich
tahow, welche am 29, Dezember 1821 g:lebt j aben, sind bisher
a, der Amtmann Christian Friedrih Stachow,
; Und dessen Ehefrau Anua Dorothea Palmin bezeich-
Klose.
; beruhen, keine Rückficht genommen werden kann.
nicht, so werden die in der Klage angeführten That- : sachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers
b. die Wittwe Fröhlenstedt, Louise Friederike, Hen» rie!te, «eb. Stachew (alias Schwahn) (ein Sohn resp. eine Enkelin des Branntwein- brenners Joachim Friedrich Stachow) nachge- wiesen. |
Da jedoch der Martin Friedri6 Stacow nach j Inhalt seines Todtenscheines im Jahre 1804 zwei | Brüder, eine Scwester und einen Hal: bruder | hinterlassen baben foll, ift za vermuthen, daß außer den vorbenannten Kindern seines Bruders Joachim Sriedrih noch Kinder von aideren Géschwistern des-* selben Leim Tode der Frau Boeckel vorhanden gewe- sen fizd.
Es werden daher alle diejenigen, welGe auf das Legat der 2c. Boeckel Ansprüche zu haben vermeinen, | hierdurch aufgefordert, dieselben spätestens bis zune
1. März 1876 zu unseren Boeckel’shen Legimations- ;
akten B. 68 von 1875 anzumelden, und unter Bei- | fügung der Kirchenatteste und sonstigen Legitima- | tioneurkunden zu begründen, widrigenfalls ein Attest * außgestellt werden wird, wonach nur-der Amtmann
Christian Friedrih Stachow und die Louise Friederike
Heuriette Stachow, spätere Wittwe Fröhlenstedt zu
dem Legate d r Frau Boecel berufen sind.
Zur Information wird noch bemerkt, daß der Martin Friedri Stachow, um ‘dessen Geshwister- finder _es sih handeit, in seinem Taufschein als
: Sohn des hiesigen Brauntweinbrenners Carl Stachow
: net wird. Berlin, den 27. Oktober 1875.
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen, Deputation für Kredit- 2c. und Nachlaßsachen.
Q 75 ee ‘ L (877) Oeffentliche Vorladung.
Der Nenuticr C. A. Wehle zu Dresden, kleine Ziegelstr=§e Nr. 14, vertreten dur den Justiz-Ra1l) Caëépar hier, Markgrafenstraße 44, hat gegen den Kaufmann Erust Birkhoiz hier, zuleßt Mark- grafenstraße 53/54 wohnhaft, eine Arrestklage — Be- hlagnahme eines Wechsels vom 22. Jani d. J. über 9000 Mark betreffend — angebyacht.
Die Klage ist eingeleitet, der Arrest angelegt, und da der jeßige Aufenthalt des Verklagten Birkholz unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentli auf- gefordert, in dem zur Klagebeantworturg und weitern mündlihen Verhandlung der Sache auf
den 23. Februar 1876, Mittags 1 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichtêdeputation im Stadt- geriht8gebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anftchenden Termin pünkilih zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen
Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde
in contumaciam für zugestanden und anerkannt ex- achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird
werden, Verlin, den 2. November 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsacen. Prozeß-Deputation II.
Subhastations-Patent
„¿ Und Ediktalladung. Im Wege der Zwangsvollstreckung fell auf An-
irag der Firma Jcehann Thomas u. Comp. zu Bremen zur Befriedigung ciner derselben gegen den
[8639]
Oeffentlicher Anzeiger.
[8723
mine bekaunt zu machenden, vorher auf hiesiger Ge- : richts\chreiberei einzusehenden Bedingungen im Gan- | zen und au în einzelnen, an Ort und Stelle anzu- | weisenden Theilen öffentlich meistbietend verkauft | werden. j
Maurermeifier R. Langner zu Wilhelmshaven zu- stehenden Forderung, das dem Leßteren gehörige,
T E
TATUBLS
9, Industrielle Etablissements, Fabriken und Gro shandel,
6. Verschiedene Bekanntmachungen,
7. Literarische Anzeigen,
8. Theater-Anzeigen.
9. Familien-Nachrichten. h
In der Börsen- beilage.
__—
zk Inserate nehmen an : die autorisirte Annoncen-Expedition von Nudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemuiß, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Hälle a. S,, Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Strafß- burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürích und deren Agenten | sowie alle übrigen größeren Aunouncen-Bureaus,
zu Wilhelmshaven in der Nähe der Roonstraße und im Stadtviertel 22 belegene, zweistöckige, ma}siv erbante Wohnhaus, nebst Badehaus, Wirthschaftsgebäude und ©ofraum in dem auf
Montag, deu 31, Januar 1876, Morgens 11 Uhr,
arberaumten Termine öffentli meistbietend ver- kauft werden.
Die Verkaufsbedingungen werden 3 Wochen vor dem Termine zur beliebigen Einficht auf hiesiger Gerichtsschreiberei auéliegen
Zugleich werden alle, welche an den vorbescriebenen ! lehnrechtliche, ! i dingliche / Rechte, insbesondere auch Servituten und Real- | berechtigungen, zu haben vermeinen, zur Anmeldung |! | folcher Ansprüche in dem | unter Androhung des Rechtênachtheiles vorgeladen, j daß für den sich nicht Meldenden im Verhältnisse |
Immobilien Eigenthums-, Nöher-,
fideifommisfarishe, Pfand- und andere
zum neuen Erwerber das Re@ht verloren geht. £Zithelmshaven, 20. Oktober 1875. Königliches Amtsgericht. Lauenstein.
[8721] Bekanutmachung.
Die von dem Fideicommiß-Rittergute Marwitz im | Landèêberger Kreise an ‘die geistlihen Justitute zu ! entrichtenden Reallasten {ollen auf Grund des Ge- ! seßes vom 27. April 1872 abgelöst werden. Der | desfallsige Receß ift entworfen, und steht zur Voll- ! ziehung deffelben am 5. Ianuar 1876, Nachmit- | tags 3 Uhr, im Sgullokale zu Marwiß Ter- !
min an,
Da der zeitige Besißer des Fideicommißguts keine | zur Besißuachfolge fähige Descendenten hat, und die nächsten Auwäcter im Grundbuche nicht eingetragen : ftchen, so werden alle Diejeniger, welche bei der Ab- | lôfurg ein Interesse zu haben vermeinen, hiermit |
aufgefordert, fich bis zum obigen Termine bei dem uuterzeihneten Kommissarius zu melden, und zu er-
flären, ob sie bei der Vorlegung des Recesses zuge- | zogen sein wollen, oder spätestens im Termine felbst | zu erscheinen, widrigenfalls fie die Auseinanderscßung | gegen sih gelten lassen müsjen, und mit keinen Ein- ;
wendungen dagegen werden gehört werden. Landsberg a./W.,, den 1. November 1875,
Der Kommissarius der Königlichen Geucral- ;
Kommission für die Proviuz Brandenburg, Kreisgerichtsrath Wolff.
Verkauf s-Auzeige
und
Ediktalladung.
In Sachen, betreffend dén Konkurs der Gläu-
biger der Kinder des Hvfbesiters G-rhus in Lem- grabe, soll auf Antrag des Kurators, Herrn Ober-
im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen r raa Schmidt zu
Lüneburg, der zur
affe gehörende, in Lemgrabe uuter Hans-
uummer 6 belegene Kof in dem auf
Freitag, den 10. Dezember 1875, , Morgens 11 Uhr, j
zu Lemgrabe in dem zur Masse gehörenden Wohn- | hause des zu verkaufenden Hofes unter den im Ter- |
Gleichzeitig werden Alle, welhe an dem zu verx- !
kaufenden Halbkof, Hausnummer 6 zu Lemgrabe, oder an Theilen desselben Eigenthums-,
lehnrechtliche, fideikommissarishe, Hypoiheke1
Nâäher-, |
anberaumten Termine ;
i- und !
X andere dingliche Rechte, inébesondere au Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, die in dem zur Anmeldung von Ansprüchen an die Kon- kfurêmasse angeseßten Termine noch nicht anzemeldet
¡ sind, aufgefordert, diese in dem vorstehend auf
j öreitag, ven 10. Dezember 1875,
} Morgens 11 Uhr,
u Lemgrabe anberaumten Termine anzumelden unter Androhung des Rechtênachtheils, daß für den si | niht Meldenden das Recht im Verhältnisse zum neuen Erwerber verloren geht.
; Beschreibung
Î des
[Berftaufs-Gegenstaudes. Zu dem Gerhus'schen Halbhofe Nr. 6, gehören: A. an Gebänden:
1) ein Wohnhaus aus Faweik mit Manuer- steinen und Strohdach, versichert zu 8600 Mark 29,8 Meter lang, 12,5 Meter breit,
2) ein Schafstall mit Wagerschauer a. aus Fach- werk mit Mauersteinen 17,4 Meter lang und 10,2 Meter breit, versichert zu 2400 Mark,
3) ein Biehstall mit Backhaus b, majisiv mit Steindah 24,4 Meter lang und 7,5 Meter breit, ver'ichert zu 2900 Mark, ein Häuslingshaus c, aus Fachwerf mit Lehmfteinen und Strohdach 10,5 Meter lang und 8,8 Meter breit, versichert zu 900 Mark, ein Vichstall am Häuslingshause aus Fachwerk mit Lehmiteinen und Steindah 6,6 Meter lang und 2,8 Meter breit, versichert zu 200 Mazk, die Grundmauern einer abgebrannten Scheune;
R. an Ländereien: 121 Morgen 39 Qu.-Ruthen Ackerland, O A 79 s Wiesen, 20 0D G Anger, 110 É 60 d Haide. DSledckebde, 29. Oktober 1875, Könisliches Amtsgericht IL,
Berkaufsanzeige und Ediktalladung. In Sachen i .
1) des Pferdehändlers Mundinus in Lüneburg, Klägers, und
2) des Handelsmanns Vrockmüller- in Laaye, Klägers,
[8720]
gegen :
den Hofbesißer Böckmann in Stiepelse, Ver- klagten, : wegen Forderung,
soil im Wege der Zwangsvollstreckfung auf An- ' trag des dieselbe betreibenden Gerichtsvoigts Krüger : in Bleckede ‘ 11 Morgen 26 Qu.-Ruthen groß, benannt die Posi- - Toppes
ein Stück Laud des V-rklagten, und belegen in der xeldmark Stiepeise zwischen Grundstücken der Hofbesizer Wilhelm Banse und Christoph Fischer zu Stiepelse in dem hier auf Dienstag, den 14. Dezember 1875, Morgeus 11 Uhe,
anberaumten Termine unter den darin bekannt zu machenden Bedingungen öffentli meistbietend ver- kauft werdzn,
Gleichzeitig werden Alle, welche an dem zu ner- kaufenden Grundstück Eigenthums-, Näher-, lehn- rechtliche, Pfand- und andere dingliche Rechte, inds- besondere auh Serviiuten und Reaktberechtigungen zu haben vezmeinen, aufgefordert, diene in dem an- beraumten Termin anzumelden untec Androhung des Recbtönachtheils; daß die nit angemeldeten © an im Verhältnisse zum neuen Erwerber für verleren gegang n werden erkannt werden.
Bleckede, 29. Oftober 1875.
Königliches Amtsgericht 11,