1900 / 35 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

i F A j | f H E F H

man die ausländischen Konsumenten nicht vor den Kopf stoßen, um si den ausländishen Markt für s{lechte Jahre zu erhalten. Ueber den Dortmund-Ems-Kanal kann Herr von Werdeck ganz ruhig ey er dient mens unserei Sees als unler Import. Die landwirth- \haftliden Genossenshaftén werden. thre Kohlen iminer daher beziehen, wo sie sie billig bekommen, eventuell ‘auch aus dem Auslande, und daher braucht die Staatsverwaltung die Händler, um sh ihren Absaß zu sichern. Die Kohlennoth ist eine Leutenoth, die Kohlennoth können wir nur überwinden, wenn wir mehr Arbeiter in die Bergwerke \{icken können. /

Abg. von Werdeck (kons.): Die Ausfuhr nah Oesterreich hat 1897/98 um 420 000 & zugenommen; der Absaß im Inland ist um 8/4 9/6; nah dem Ausland dagegen um 9,7 %% gestiegen, wie aus den Nachweisungen der Bergverwaltung hervorgeht. Der Redner hält sáne Behauptung aufrecht, daß den landwirthshaftlihen Genofsen- haften zu harte Bedingungen für den Koblenbezug gestellt seien, namentli der Zentral-Darlehnskasse für Deutschland.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Ih möchte Herrn von Werdeck und akle die Herren Mitglieder des hohen Hauses in solchen Fällen, wo fie glauben, daß ‘die seitens des Regierungstishes vorgetragenen Ziffern nicht rihtig seien, bitten, sich direkt mit uns in Verbindung zu segen, damit wir in der Lage sind, die zu Grunde liegenden Irrthümer aufklären zu können. Im Wege der öffentlihen Rede und Gegenrede ift eine solche Aufklärung sehr shwierig. Sie ist auch in diesem Falle außerordent- li s{chwierig; denn ih bin dur die Ausführungen des Herrn von Werdeck noch nit überzeugt. Auf Seite 5 der „Nachrichten über die Verwaltung der preußischen Staatsbergwerke, Hütten und Salinen“ steht das, was Herr von Werdeck angeführt hat, niht. Dagegen steht auf Seite 7 ausdrückli, daß der Absay der obershles;shen Kohle na Oesterrei, von dem er speziell gesprochen hat, im Jahréè 1896/97 betragen hat 9/10 9/0, im Jahre 1897/98: 95/10 °/o, im Jahre 1898 99: 89/0; er ist also unzweifelhaft do heruntergegangen nah den von uns mitgetheilten Ziffern. Es wird nun nichts weiter übrig bleiben, als daß Herr von Werdeck die Güte hat, uns seine Ziffern zu zeigen, damit wir in der Lage sind, die Sache aufklären zu können. (Abg. von Werdeck, dem Herrn Minifter sein Exemplar überreihend : Es steht Seite 5, wo ih mir erlaubt habe, die Stelle mit Blaustift anzustreichen !) Die Sache ift also diese: Herr von Werdeck hat einen Abdruck aus der „Berg- und Hüttenzeitung“ überreicht, in dem von dem Gesammt- absay der obershlesishen Kohle gesprochen ift, während hier die Rede ift von dem Absay der fiskalischen Koble. Also was die Privaten dahin ausführen, das natürli bin ih nit in der Lage zu verantworten. (Abg. von Werdeck: bitte um Verzeihung Glode des Präsidenten.)

Abg. von Brodckhausen (kons.) verlangt gleihfalls, daß die landwirtbs{haftlihen Genossenschaften niht shlehter behandelt werden als die Händler. Ein Schaden für den Fiskus werde daraus nicht entstehen. Der Fiskus habe ein Interesse daran, das landwirthschaft - liche Gewerbe zu unterstüßen. Bequemer für die Verwaltung sei ja der Verkehr mit den Händlern, aber davon allein dürfe sih die Ver- waltung nicht leiten lassen.

Geheimer Ober-Bergratbh von Ammon bestreitet die Angaben ta h0: von Werdeck bezügli der Z-ntraldarlehnskafse für Deutsch- and.

Abg. Gothein hebt hervor, daß die Ausfuhr der oberschlesischen Werke nah Oesterreich zurückgegangen sei.

Bei dem Kapitel der Ober-Bergämter bemerkt

Abg. Dr. Hirsch (fr. Volksp.): Ich habe immer sahlich meine Ueberzeugung ausgesprohen, muß aber leider konstatieren, daß ih neulich hier ganz persönlich angegriffen worden bin. Wir müssen an der Reform des Knappschaft2wesens festhalten, die sih unter anderem auf die Berufuna an Schiedsgerichte, Erleihterung des Ausscheidens aus einer Knappschaftskasse beziehen muß. Indessen will ih nicht weiter darauf eingehen, weil im Reichstage mit Hilfe meiner Freunde der Antrag auf Erlaß eines Berggeseßes mit großer Mehrheit angenommen ift. Im Verwaltungswege ohne geseßlihes Eingreifen kann aber die Frage der freien Arztwahl bei den Knapp- shastekase geregelt werden. Man kann keinem Menschen zumuthen, daß er ih einen Arzt aufzwingen läßt; auch von ärztliher Seite ift anerkannt, daß der Kranke vor allem Vertrauen zu seinem Arzt baben muß. Oie Abhängigkeit der Aerzte von den Kass-n- vorständen muß beseitigt werden. Auh das Materielle kommt in Betraht, ein junger Arzt kanm nit leiht hoch- kommen, weil die Leute sämmtlih versihert sind. Aus diesen Gründen muß das Zwangssystem aufgehoben werden. Daß die Kaffen mit freier Arztroahl zu / theuer wirtbshaften, trifft niht zu. Was hält die Knappschaftövorstände, in denen auch die Grubenbesißer und und die Grubenbeamten großen Einfluß haben, ab, diese Reform zu befürworten? In der Budgetkommi'sion hat der Minister auf eine Anfrag? g:s\aat, daß die Knappschafttkassen über diese Fragen noch nicht entschieden hätten. Es sind aber wiederholt Anträge von den Kassen dahin geftellt worden.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat bereits die Auffassang ausgesprochen, daß es nothwendig sei, mit einer Regelung unserer Knappschaftszeseßgebung dann vorzugehen, wenn im Reiche die Re- vision der Versicherungsgeseße zum Abschluß gekommen sei. Nun ift die Revision des Alters- und Invaliditätsgesez-s zum Abschluß ge- kommen; ter Berathung unterliegt die Revision der Unfallsgeseß- gebung; demnächst kommt die Revision des Krankengeseßes, und bei, dieser Revision wird zweifellos die Frage der Arztwahl Gegenstand einer eingehenden Erörterung werden. Unter diesen Uwständen müßte, es, glaube ih, der Auffassung des Herrn Vorredners entsprehen, wenn die preußishe Revision der Knappschaftsgeseßgebung erst eintritt, nachdem diese Revision des Krankengeseßes im Reichstage stattgefunden hat. So sehr leiht und einfa ist aber die Frage auch niht. Jh, möchte namentli darauf aufmerksam machen, daß die wirthschaftlihe Lage vieler unserer Knappschaftskassen durchaus nicht so günstig ift, und daß andererseits die freie Arztwaßl außerordentlich kostspielig; ift, sodaß wir alle Ursache haben, vorsichtig zu sein bei solchen Aende- rungen, welche die fianzielle Lage der Knappschaftskassen gefährden können.

Im übrigen haken wir gegenwärtig au, keinen Einfluß darauf, die Knappschaftskassen selbst zu bestimmen, ob und wie viele; Aerzte fie außer dem einen Arzt annek men wollen. Thatsächlih ist mir gesagt worden, daß an vielen Orten nicht. ein, sondern mc hrere Aerzte bereits vorhanden waren, die als Knappschaftsärzte bezeichnet sind. Es ift also die Bereitwilligkeit bei den Vorständen der Knappschasts« kassen vorhanden, dem Bedürfniß Rechnung zu tragen. Auf sie zwingend einzuwirken, bin ih, nicht’ in der Lage ; das würde nur nah Aenderung der Geseßgebung mögli sein.

Ads, Dr. Hirsch bestreitet, daß das System der freien Arztwahl a is ger sein werde; mehrere Aerite würden ‘an Honorar nicht mehr bekommen als, der eine, der jeyt alles allei1. mae.

Bei den BALEEan für die: Bergrevierbeamten tritt Abg Scchmiedtng ars für eine Bermehrung der etatsmäßigen

seit Jahren gea bene A ietidften auch; von anderer Seite gegeben | d 1 b die Ber tung werbe, “Jus Sparsantelis his T Balle Beamten so stellen,

ig angestellt und erhielten 2100 bis 2700 ihre Vorgeseßten, A 4 angese Nevierbeamten, monatli 185 M en: 4. Gothein spricht seine Freude darüber aus, daß diese von ihm

Nicht nur eine Vermehrung der etatsm n: ellen, sondern au eige Verkleinerung der Reviere éi nötbig. Im Gegensaß zum Abg. Dr. Schulß meint der Redner, daß die Bergarbeiter hinreichend befähigt seien, für die in Betraht kommenden Dinge an der Bergaufsicht theil- zunehmen. Die Bergwerksbesizer hätten selbft Vortheil von der Zu- ziehung von Arbeiterdelegirten bei der Bergaufficht; denn wenn ein Unfall eintrete, könnten sie sfich immer darau berufen, daß der Arbeiterdelegirte selbs die Ursache des Unfalls vorher niht bemerkt habe. Der Friede zwishen den Arbeitern und Arbeitgebern würde dur nichts fo sehr gefördert, wie dur die Mitarbeit der Arbeiter- delegirten. Der Minister möge im Saarrevier, wo eine Gefährdung E Friedens nicht zu befürchten stehe, einen Anfang damit maden.

Bei den Ausgaben für die bergtehnishen Lehranstalten befürwortet

Abg. Macco (nl.) eine umfangreichere Vermehrung der Tief- bohrungen, damit festgestellt werde, welche Mineralien ausgebeutet werden könnten, und wünscht ferner, daß die Noon niht nur für wissenshaftlihe Zwecke thätig seien, sondern au mit dem Publikum Fühlung nähmen, damit die Ergebnisse der geologischen Forschungen besser in die Praxis umgeseßt werden könnten. Um die Verwendung der Mineralien und Gesteinsmassen zu praktischen Zwecken in die Wege zu leiten, sollten die Geologen au in Verbindung mit der Mechanisch- Technischen Versuhsanftalt gebraht werden.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld :

Meine Herren! Ih kann die Ausführungen des Herrn Vor- redners zum großen Theil als berechtigt anerkennen, habe das au hon bei früherer Gelegenheit gethan, wo dieselbe Angelegenheit hier zur Sprache gebraht worden ist. Gs ist dringend erwünscht, daß gerade diese Erforschung des Flahlandes, die Arbeiten der Geologen auf dem Flachlande möglichst beshleunigt werden, weil ja sonst die Arbeiten an Werth verlieren. Es kommt darauf an, dieselben fo weit wie irgend möglich auf das ganze Land auszudehnen. Ich bin au nah dieser Richtung hin fortgesezt bemüht gewesen, das Personal, was beschäftigt wird, zu vermehren und zu verstärken. Wenn Sie die Gtats der legten Jahre verfolgt haben, werden Sie gefunden haben, daß vor Jahren eine größere Zahl von geologischen Hilfskräften für diesen Zweck eingestellt sind. Auch in diesem Jahre is wieder eine neue Kraft angestellt worden. Wir habea au außerdem die Provinzen engagiert mitzuhelsen, beizutragen zu einer beshleunigten Erledigung dieser Angelegenheit. Ih muß aber bemerken, daß in der Sache selbst ganz erheblihe Schwierigkeiten liegen, da nicht die genügende Zahl von Geologen zur Verfügung steht. Sobald diese zur Verfügung stehen in genügender Menge, werden wir in noch shnellerem Tempo vorgehen. (Bravo!)

Die dauernden Ausgaben werden bewilligt.

Bei den einmaligen Ausgaben, und zwar bei der Position für den Neubau der Berg-Akademie zu Clausthal, bespricht

Abg. Sch meißer (freikons.) eingehend die Verhältnisse und die Aussichten des Bergbaues im Oberharz. Bei rihtigem Betriebe reie der Erzreihthum des Oberharzes noch für Men|schenalter aus und werde auch für die Staats-Verwaltung günstige finanzielle Er- gebnisse haben. S

Die einmaligen Ausgaben werden bewilligt.

Es folgt der Etat der Handels- und Gewerbe- verwaltung. Bei den Einnahmen an Gebühren für die Vereinen

übertragenen Dampfkesseluntersuchungen berichtet

Berichterstatter Abg. von Jagow (fkonf.) über die Absicht der Regierung, die Dampfkesselrevisionen den Dampffkesselvereinen zu übertragen. Zur Beseitigung der Wißstände in der Dampfkessel- revision empf-hle die Regierung nit die Vermehrung der Ausfsitts- beamten, sondern di: Uebertragung der Revision an die#WVereine. Die Budgetkommission habe diese Absicht gutgeheißen.

Bei den Einnahmen aus den Baugewerksschulen berichtet

Berichterstatter Übg. von Jagow über die Neuerrihtung der beiden Baugewerksshulen in Aachen und Hildesheim. f

Abg. Felisch. (kons) regt die Errichtung unterer Bauschulen auf dem Lande an. Damit wolle er keine Bauzewerksmeister zweiter Klasse schaffen; denn die Baugewerksmeister auf dem Lande bedürften derselben Ausbildung wie diejenigen in dea Städten; aber den eigent- lihen Bauausführenden bei tleinen Bauten auf dem Lande, den Polieren, müsse eine bessere Gelegenheit zur Ausbildung gegeben werden. Unter Anlehnung an die rochandenen Baugewerksshulen könne eine gaaze Rethe folher unteren Schulen ectihtet wrden, wo ein Bedücfniß dazu vorliege; an beiden könnten auch dieselben Lehrer wirken. L |

Unter-Staatésekretär Lohmann: Ein Bedürfniß nah besserer Ausbildung der bauausführenden Poliere kann anerkannt werden; es bedarf aber sehr eingehender Grwägungen, auf welchem Wege dieses Ziel zu erreichen ift, und- namentli, ob der Anihluß an die Bauzewaiksschulen oder die Gcrichtung selbständiger Schulen zu empfehlen ift. |

Berichterstatter Abg. von Jagow referiert ferner über die Er.t- wickelung der "Maschinenbauschulen, über die Betheiligung der Bern- steinwerke an der Ausstellung in Paris und über die Ergebnisse der Königlichen Porzellanmanufaktur und des Königlichen Instituts für Glasmalerei.

Abg. Felisch (konf.) fragt an, 05 niht ron der König!ichen Porzellan Manufaktur mehr als bisher Verbrauchéartikel hergestellt werden fönnen. M

Die Einnahmen werden bewilligt.

Bei den dauernden Ausgaben, und zwar bei dem Titel

Ga des Ministers“, beantragen die Abgg. Felish und enossen:

die Königlihe Staatsregierung zu ersuhe1, die Schaffung einer Gesammtvertr-tung aller in das Handelsregister von Berlin eins G Handels- und Gewerbetreibenden baldigst in die Wege zu leiten und nöthigenfalls für Berlin von der in den §§ 2 und 36 des Geseyes über die Handelskammern vom 24: Februar 1870/ 19. August 1897 ertheilten Befugniß zur Grrihtung einer Handels- kammer Gebrauch zu machen.

Abg. Dr. Böttinger (nl.): Die Gewerbebetriebe werden einerseits von den Sewerbe-In)pektoren, andererseits von dea Beauf- tragten der Berufsgenofsenschaften überwacht. Die Polizeibehörde erlä hästen im Wid die mit den bestehenden. Unfallverhütungs-

én. im

i v er\pruh stehen. Eine Beseitigung der dadurch ‘ert chenden Mikhé Ufeitin wre belben Parteien erwlnsGt, ErsGwert wird. die’ Efnigung d ), r

fnigur h, daß bie Wirkungskreise beider Otgane nicht ‘bestimmt geiiug abgegrénit d: Wem soll’ déx“ Betriebsünter- nehmer folgen: den Anordnungen der Berufsgenossenschaft oder den- jenigen: der Polizeibehörde? Folgt - er - den ersteren; ;nih so wird er von dexr Berufsgenossenschaft bestraft und in eine hd ere Gefahrenklasse eingereiht, muß also; höhere Beiträge zahlen, und befolgt er die polizei- lihen Anordnungen / nicht, so hat die, Staatsbehörde noch härtere Strafen für- ihn. Die. Beauftragten der Berufsgenossenschaften sind

daß sie existieren können.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Ih glaube, Sie werden es begreiflih finden, wenn ih nit in eine Erörterung der Frage eintrete, ob die Beauf- tragten der Unfall-Berufsgenofsenschaft oder. die Gewerbe-Inspektoren, die amtlih berufenen Gewerbebeamten, das größere Maß von Sach- verstand für die ihnen obliegenden Aufgaben in Anspruch nehmen können. Das ift eine Sache, die müssen sie unter sich! ausmachen“ und an ihren Leistungen haben wir es zu prüfen. Ich glaube, wir wollen uns darüber nit \treiten. (Sehr rihtig!) Im übrigen if nicht zu verkennen, und ih kann darin mit dem Herrn Vorredner nur über- einstimmen , daß die Zuständigkeit der Beauftragten der Unfalls Berufsgenofsenschaft und auf der anderen Seite die Zuständigkeit der Ge- werbeaufsihtsbeamten die Möglichkeit bietet, daß sie in Konflikt gerathen. Thatsächlich ift das auch gelegentlich der Fall gewesen; aber ih glaube nit, daß die Konflikte, die vorgekonimen sind, sehr tragish zu: nehmen sind. Ich glaube auch konstatieren zu können, daß in einzelnen Fällen sowohl auf der einen wie auf der anderen Seite das richtige: Maß von Entgegenkommen nicht vorhanden gewesen ift. Jm allgemeinen aber, glaube ich, kann man doch wohl annehmen, daß beide ihre Pflícht gethan haben.

Nan bin ih damit einverstanden, daß es erwünscht ist, dur genauere Vorschriften das Verbalten beider Theile zu regeln. I glaube, dér Zeitpunkt dafür wird gekommen sein, wenn die Unfall- versicherungsgeseze, die ja gegenwärtig Gegenstand der Berathung im Reichstage sind, zur Verabschiedung gelangen. Soviel ih weiß, wird auch dieser § 1206, der die Befugnisse der Beauftragten der Berufs- genossenshaften feststellt, ebenfalls Gegenftand der Erörterung sein und vielleidt eine abweichende Fassung erhalten gegenüber derjenigen, die er gegenwärtig hat. (Bravo!) Wenn diese Verabschiedung erfolgt ift, wird der Zeitpunkt gekommen sein, um dur genauere Anweisungen an die bezüglihen Organe dafür Sorge zu tragen, daß für die Folge Konflikte niht vorkommen.

Die Anträge des Genofsenschaftstages liegen mir noch nicht vor. Sobald sie vorliegen, werden sie einer eingehenden Prüfung unter- zogen werden. (Zuruf des Abg. Dr. Böttinger: Sie werden über- morgen fistgestellt !)

Abg. Felisch: Mein Antrag konnte leider erft beute eingebracht werden, und die Fraktionen baben dazu noch keine Stellung nehmen können. Ich stelle daher anheim, den Antrag einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen. Der Antrag, den ih namens meiner politishen Freunde vertrete, berührt eine Meittelstandsfrage. Wir wollen damit der großen Zahl der Berliner Kaufleute und Gewerbe- treibenden eine Vertretung für ihre Interessen schaffen. Die Aeltesten der Berliner Kauismannschaft vertreten 1880 Firmen. davon find 1200 Böôörsenbesuher, 300 gehören der Großinduftrie und nur 500 dem mittleren Kaufmanns- und Gewerbestand an. Wir haben hier in Berlin 20000 in das Handelsregister eingetragene Firmen. Der „Verein Berliner Kaufleute“ umfaßt nur 2000 Mit- glieder und der „Zentralaus\{uß Berliner kaufmännisher und industrieller Vereine“ 4000 Mitglieder, Neben den Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft können die sömmtlihen Gewerbetreibenden in einer Handelskammer zusammengefaßt werden, damit sie ein ftändiges Organ für ihre Vertretung haben.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Es wird sich vielleiht empfehlen, daß ih glei auf die Ausführungen des Herrn Vorredners über den vorliegenden Antrag, den er begründet hat, eine kurze Erklärung abgebe, die die Stellung der Staatsregierung kennzeichnet.

Der vorliegende Antrag und seine Begründung gehen von zwei Voraussezunzen aus, die ih beide als zutreffend bezeihnen muß. Die erste Voraussezung ift die, daß die Korporation der Berliner Kauf- mannschaft, die ja seit dem Jahre 1820 bereits als eine privilegierte Vertretung der Kaufmannschaft hier in Berlin besteht, keine voll- ständig rihtige und ershöpfende Vertretung im Sinne der gesetzlichen Bedeutung einer Handelskammer ift. Es ift weder die Industrie vollständig und genügend darin vertreten, noch auch der Kleinhandel. Es sind: überhaupt von den registrierten: Firmen, die also, wenn eine Handelskammer hier bestände, berechtigt wären, dem Verband der Handelskammer anzugehören, nur ein Zehntel vertreten durch die hiesige Korporation. Das iff natürclih ein zweifelloser Mangel, und & is bereits bei der Berathung des Handelskammergeseßes von mir ausdrücklich anerkannt worden, daß dieser Mangel besteht, daß es erwünscht sei, ihm abzuhelfen. Schon damals wurde in Aussicht genommen, eine Bestimmung in das Gesey aufzunehmen, die einen Zwang für die Aeltesten der Kaufmann- haft herbeiführen sollte, sh: in eine Handelskammer umzuwandeln. Eine solhe Bestimmung aber wurde abgelehnt; es gelangte aber dabei zum Ausdruck und wurde au meinerseits konftatiert, daß durch die Bestimmung des § 2 und des § 44 Absay 2 des Handelskammer- gesezes in dem Antrage ift unrihtig der § 36 angegeben, das ist der alle Paragraph daß dur eine Vergleichung ditfer beiden Be- stimmungen zweifellos si ergab, daß dem Handels-Minister die Befugniß zusteht, für den Bezirk einer Korporation eine Handels- kammer neben dieser Korporation zu errihten, also auch in Berlin eine Handelskammer zu errihten neben der. vorhandenen Korporation. Es sind somit die beiden Vorausseßungen, aus denen der vorliegende Antrag begründet ift, vollkommen zutreffend.

Die Frage if nun, ob der Zeitpunkt ein angemessener ist, nun dazu überzugehen, von der Befugniß, die mir biernah ¿weifellos zue steht, in Berlin eine Handelékammer zu errichten, Gebrauch zu mahën. Das habe ih bisher niht angenommen und möchte ih auch augen- blicklih niht annehmen und zwar deshalb, weil ih die begründete Hoffnung, hege, auf einem anderen Wege dahin zu gelangen, daß die Berliner Korporation der Kaufmannschaft ih in eine Handelskammer umwandelt. Ih habe bereits, als es sich nah Verabschiedung des Handelskammergeseßes darum handelte, die betreffenden gesehlihen Bestimmungen durch die Statuten der einzelnen Handelskammern zur Durchführung zu . bringen, mi: den Aelteften der Kaufmannschaft darüber verhandelt, ob sie sich niht in eine Handelskammer umwandeln wollten. Damals haben sie Bedenken gehabt, haben aber gleihwohl eine ganze Reihe von Aenderungen - ihrer Statuten be- \chlofsen, die in der That dazu führten, eine erheblih bessere Ver- tretung des Handels und der- Industcie in der Korporation der Aeltestea der Kaufmannschaft herbeizuführen. Gleihwohl sind sie für den Zweck noh niht genügend.

Das wird nun auch, soweit mir bekannt geworden ift, seitens der Aeltesten . der Kaufmannschaft in zunehmendem Maße anerkannt, und ih hege die Hoffnung, daß, wenn ih jeßt wit dem Vorstande der Korporation in Verbindung trete, es mir wohl gelingen könute, fie dazu zu bestimmen, \sich freiwillig, in eine Handelskammer umzu-

Stellen: für: Revierbeamte ein; im Dortmunder : Bezirk seten von 46 Revierbeamten nur 17 etatsmäßig angestellt. Die Ginfahrer seien

\ahverständig genug -in Bezug auf die Unfallyverhütungsvorschriften, und ihre Anordnungen sollten maßgebend sein.

wandeln. Denn es is nit zu verkennen, daß dieser Weg vorzuziehen

i der zwangsweisen Errichtung einer Handelskammer neben der vorhandenen Korporation. Denn’ die Korporation hat dur dás Handelskammergesez Rechte übertragen erhalten, die man ihr nitt entziehen kann; sie ist außerdem eine privilegierte Korporation, die ein sehr bübshes Vermögen besißt, und es is auh erwünscht, daß dieses Vermögen nah wie vor den Zwecken dienftbar erhalten wird, für die es augenblicklich bestimmt ist. Das alles würde erreicht werden, wenn wir die Korporation in eine Handelskammer umwan- deln würden ; dagegen würde es riht erreiht werden, wenigstens nur in unvollklommenem Maße, wenn wir neben der Korporation eine Handels- kammer errihteten. Jch würde deshalb den Weg der friedlihen Verstän- digung mit den Aeltesten der Kaufmannschaft entschieden vorziehen, und ih glaube, daß die heutige Verhandlung und auch die Auffassungen, die hiér im Hause hervorgetreten find, wohl dazu beitragen werden, die augenblicklihe Stimmung in der hiesigen Kaufmannschaft günstig zu beeinflussen. Mir perfönlich würde das nur erwünscht sein können und ich. werde das Metinige zu thun nit unterlassen, um das Ziel zu erreihen. (Bravo!)

Abg. Wallbrecht (nl.) bittet den Minister, darauf hinzuwirken, daß die Lehrer der Handwerker- und Kunstgewerbeshulen und ähnlicher Kommunalanstalten fest angeftellt werden.

Abg. Felisch zieht mit Rücksicht auf die wohlwollende Erklärung des Ministers seinen Antrag zurück.

Ein Regierungskommissar erwidert dem Abg. Wallbreht, daß Verhandlungen mit den Gemeinden über die Anstellung der er- wähnten Lehrer eingeleitet und Grundsäße für diese Anstellung auf- gestellt seien, mit denen sih die Gemeinden nunmebr einverstanden erklären müßten. Im Laufe dieses Sommers würden die Verhand- lungen hoffentlich zu Ende geführt werden.

Abg. Dr. Barth (tr. V3g.): Wir find mit den Ausführung?n des Abg. Felisch in wehr als einem Punkte nicht einverstanden und fönnen daber auch nach Zurückziehung des Antrags nicht shweigen. Daß die Ummwanolung der Aeltesten der Kaufmannschaft in eine Handelskammer besser wäre als die Neugründung einer Handels- fammer, darin stimme ich dem Minister bei. Ob aber der Minister befugt is zur Bildung einer Handelékammer, is mir zweifelhaft. Nach dem Geseg kann der Minister die Errihtung einer Handels- kammer genehmigen, aber es muß do erft ein Antrag der Interessenten vorliegen. Die Piren Konservativen sprechen hier über die Angelegen- heiten des Handels, uns wollen sie es aber v:rwebren, über die V:rhält- nisse der Landwirthschaft zu sprehen. Für \sich nehmen sie also diesen engherzigen Standpunkt nicht in Anspruh, und ih begrüße dics als einen Fortshritt. Jedesmal, wenn das Wort Mittelstand fällt, be- ginnt die Aera der leeren Phrasen; kein Mensch kann sagen, was der Mittelstand ist. Die Herren, die davon sprechen, verstehen immer diejenigen darunter, welhe bei den Wahlen für sie stimmen sollen. Wenn sich soviel Kaufleute von der Korporation der Aeltesten fern halten, to beweist das eben, daß sie gar fein Interesse dafür Haben. Man will den Kaufleuten eine bureauk: atishe Organisation schaffen. Im öffentlihen Interesse liegt keine Veranlassung dazu vor. Eine Handelskammer darf ‘niht mit einem Ballaît von Leuten beshwert werden, die über- haupt kein Interesse daran haben und nit mitarbeiten wollen. Wenn neben den Aeltesten eine Handelskammer geschaffen würde, so würde ein wahres Tohuwabohu eintreten. Man kann nur mit den Nelteften der Kaufmannschaft sins ira ot studio in Verhandlungen darüber treten, ob N eine Handelskammer bilden wollen. Jeden- falls liegt kein Anlaß vor, die Sache irgendwie zu überstürzen. Ein fehr eigenthümliher Vorgang i|ff die Unterdrückung der Berliner Spiritusnotiz. Diese Notiz hat drei Jahre unbeanstandet bestanden, auch die Agrarier hatten keinen Anstoß daran ge- nommen. Jett auf einmal unterdrückt sie der Ober-Präsident, weil die Spirituz?börse eine geseßwidrige Existenz führe, da kein Vorstand für dieselbe bestehe. Das Ober-Verwaltongszeriht bat dagegen seiner Zeit die Feenpalast-Börse als Börse angesehen, obwohl fie keinen Vorstand haite. Uebrigens führt der Vo:stand der Fondsbörse die Aufsicht über diesen Spiritushardel. So lange die Agrarier mit der Spiritusbörse einverstanden waren, war alles in {önster Ordnung. Plößlich paßte aber der Lindwirthschaftskammer die Spiritusnotiz niht mehr, und da wurde fie brevi manu unterdrückt und gerade zu einer Zeit, in der man über die Wiederherstellung der Produktenbörse ein Einve:ständniß zu erzielen scheint. Das wirft ein eigenthümlihes Streif- liht darauf, in welhem Avbbängigkeitsverbältniß selbs die obersten Behörden zu den Agrariern stehen. Sobald die Landwirth- shaftékammer etwas wünscht, beeilen \sih die Herren, in Funktion zu treten. Es ift doch höchst bedenklih, plößlich einen Zustand zu be- seitigen, den man drei Jahre hat bestehen lassen. Wir haben es hier mit einem Minister für den Handel und nit gegen den Handel zu thun. Jch bitte den Minister um etne Mittheilung darüber, welche sahlichen Gründe dazu geführt haben, daß in dieser brüsken und \chroffen Weise gegen die Spiritusbörse vorgegangen wurde.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Ih möchte zunä&st zu dem ersten Gegenstand zurückfehren, der den Herrn Vorredner beschäftigt hat, zu der Frage, ob dem Handels-Minister die Berehtigung zufteht, eine Handels- kammer auch ia denjenigen Be,irken zu errihten, in denen bereits eine Korporation der Kaufleute besteht. Daß diese Berechtigung vor- handen ift, kann ein: m Zweifel niht unterliegen. Der Hantels- Minifter hat die Befugniß, gemäß den Anträgen, die aus den be- treffenden Kreisen an ihn gelangen, cine Handelskammer zu errichten. Natürlich ohne daß solhe Anträge vorliegen, wird der Handels Minifter eine Handelskammer nicht errihte». Sie können aber ganz ficher sein, daß folche Anträge kommen; sie haben vorgelegen und werden wiederkommen. Wenn sie vorliegen, werde ih diese Anträge prüfen und daraufhin meine Entscheidung treffen. Wenn a:.dere Interessen «vorhanden sind, die diesen Anträgen entgegen sind, so Iönnen fie sich auch melden; ih werde sie ebenfalls prüfen bei der Entscheidung, die ih zu treffen habe.

Daß es aber zulässig ist, neben einer bereits vorhandenen Korporation eine Handelékammer zu errichten, wird in § 44 Abs. 2 des Handélskammergeseßes zum Ausdruck gebraht. Dort heißt es:

Die in Absay 1 aufgeführten Körperschaften sind befugt, sih in Handelskammecn umzuwandeln oder, falls eine Handels- kammer für den Bezirk befteht, sih mit dieser zu vereinigen.

Gs ift also da direkt die Möglichkeit vorgesehen, daß in einem solhen- Bezirk eine Handelskammer besteht. Wenn aljo hierdurh die Möglichkeit anerkannt ist, daß in einem Bezirk neben der Korporation eine Handelskammer errichtet wird, so hat der Minister zweifellos die Befugniß, auch dort eine Handelskammer zuzulassen, wo bereits eine Korporation im Sinne des Absay 1 vorhanden ift.

Nun komme ih zu der Frage der Spiritusbörse. Zurächft muß ih bier konstatieren, daß das, was der Herr Ober-Präsident in dieser Sache verfügt hat, in meinem ausdrücklihen Auftrage geschehen ift, und daß ich ganz allein die Verantwortung dafür übernehme. (Bravo! rechts.) Ich habe gleich nach Einführung der Börsen- ordnung, als mir die Mittheilung gemaht wurde, daß an der Börse noch Spiritus und Oel gehandelt würde, erklärt, das sei ungeseßlich und dem müßte“ entgegengetreten werden, da eine Produktenbörse eine legale Produktenbörse, bemerke ih

einer Produktenbörsé is die nothwendige Vöraussezuná für eine solche legale Börse; ein Vorstand exiftiert niht, und demnach exiftierte au eine legale Produktenbörse nicht. (Sehr richtig! rechts.) Nur an einer legalen Produktenbörse durften aber Oel und Spiritus gehandelt werden. Ich erklärte also, es sei unzulässig, daß dort Oel und Spiritus gehandelt werden. Darauf wurde mir berichtet, es läge im allseitigen Jateresse, sowohl der Produzenten wie der Käufer, daß man den Handel in Oel und Spiritus vorläufig niht beanstande, und zwar deswegen niht, weil Verträge in großer Zahl geschlossen seien, die alle auf die Berliner Börsennotiz gestellt wären und für deren Abwickelung jeder Anhalt vollständig entfiele, wenn keine Börsennotiz vorhanden wäre. Es schlugen deshalb die Aeltesten vor, ih möôMte diesen Zustand tolérieren, der auh von seiten der Land- wirthschaft niht beanstandet werden würde, und zwar in der Weise, daß die Preise, zu denen dort gehandelt würde, von den amtlien Kursmaklern den Zeitungen angegeben würden, sodaß man sie dann als Börsennotiz behandelte.

Das if nun drei Jahre hindurch gesehen und keiner hat ih darüber beschwert. Ich bin doch der Meinung, daß ih einen solchen Zu- ftand, wenn er auch ungeseßlich ift, aber niemandem schadet, allen nügßt, bestehen lafsen darf (hört, hört ! links), weil doch der öffentliche Nuyten wichtiger ift als die gesegliße Vorschrift. (Sehr richtig! rechts. Unruhe und Zurufe links.) Ganz anders liegt aber die Sache, fobald von zuständiger Seite hiergegen eine Beshwerde erhoben wird. Darüber habe ih niemals einen Zweifel gelassen, daß, sobald eine solhe Beshwerde, mag sie von einer Handelskammer oder von einer Landwirthschaftskammer ausgehen, erhoben wird, dann diefer Zustand beseitigt werden muß, weil“er eben den geseßlihen Vorschriften nicht entspriht. Nun ging im Dezember des leßten Jahres dieser Antrag seitens der Landwirths\haftskammer ein, zu einer Zeit, wo mir von den Interessen des Ringes überhaupt gar nihts bekannt war. Ih habe ohne weiteres den Auftrag ertheilt: nunmehr muß das, was bis dahin gestattet is, im beiderseitigen Interesse gestattet war, aufhören, weil es niht mehr den allseitigen Interessen entspriht. Js das nun niht korrekt? (Sehr richtig! fehr gut! rechts. Lebhafte Zurufe und Widerspruh links.) Jh meine, das muß jeder verständige Mensh anerkennen. Und deshalb habe ih also den Auftrag ertheilt: von jeßt an darf die Vermitte- lung diesec Geschäfte durch die amtlihen Kursmakler niht mehr stattfinden. Darauf beschränkt ih die von mir getroffene Anordnung. Diese Anordnung muß durchgeführt werden. Was geschieht bei der Wiedereröffnung der Produktenbörse, if eine Sache für sich. Jn der Bôörsenordnung ift allerdings vorgesehen, daß an der Produktenbörse Spiritus gehandelt wird, und wenn die Produktenbörse wieder eröffnet sein wird, wird selbstver|tändlich auch der Handel in Spiritus dort zugelassen werden müssen. Die Frage, ob und wie lange er zugelassen wird, ist eine Frage, die nahher zu beurtheilen sein wird, wenn man die Art und den Umfang der dort gemachten Geschäfte in Spiritus genau zu übersehen und zu beurtheilen in der Lage is. (Bravo! rets.)

Gegen 41/4 Uhr wird die weitere Berathung auf Mittwoch 11 Uhr vertagt.

Höhe der Schueedecke in Zentimetern am Montag, dea 5. Februar 1900, um 7 Uhr Morgens.

Mitgetheilt vom Königlih vpreußishen Meteorologishen Institut.

(Stationen nah Flußgebieten geordnet.)

Oeftliche Küftenflüsse. Memel (Dange) 12, Tilfit (Memel) 4, Infterburg (Pregel) 1, Heilsberg (Pregel) —, Königsberg i. Pr. (Pregel) 2.

Weiwbsel.

Czerwonken (Bobr, Narew) 11, Marggrabowa (Bobr, Narew) 3, Klaufsen (Pifsa) —, Neidenburg (Wkra) 3, Osterode (Dreweni) 0, Altstadt (Drewenz) 2, Koniß (Brahe) 4, Bromberg (Brahe) 0, Graudenz 0, Berent (Ferse) 6, Marienburg (Nogat) 2, Hoppendorf (Mottlau) 12.-

Kleine Flüsse zwishen Weichsel und Oder. Lauenburg i. P. (Leba) 0, Köélin (Mühlenbach) —, Schivelbein (Rega) 3. GS er.

Sgillersdorf 0, Leobs{üs (Zinna) 0, Ratibor 0, Beuthen (Klodniz) 0, Oppeln 0, Habelshwerdt (Glager Neifse) 0, Brand (Glager Neisse) 55, Reinerz (Glayer Neifse) 26, Glay (Glaßer Neisse) 0, Görbersdorf (Glager Neisse) 29, Friedland (Glayer Neisse) 21, Weigelsdorf (Glager Neisse) 0, Rosenberg (Stober) 0, Breslau 0, Liegniy (Kaßbach) 2, Fraustadt (Landgraben) 2, Shwar- miy 4, Grünberg 4, Gottesberg (Bober) —, Krummhübel (Bober) 10, Wan (Bober) 54, Eichberg (Bober) 6, Schreiberhau (Bober) 19, armbrunn (Bober) 6, Bunz- lau (Bober) 6, Görliß (Lausiger Neisse) 7, Frankfurt 6, Ostrowo (Warthe) 0, Posen (Warthe) 1, Tremefsen (Warthe) 0, Samter (Warthe) 2, Paprotsch (Warthe) 4, Neustettin (Warthe) 3, Deutsch- Krone (Warthe) 1, Landsberg (Warthe) 8, Stettin 3, Pammin (Ihna) 4, Prenzlau (Uecker) 5, Demmin (Peene) 0.

Kleine Flüsse zwischen Oder und Elbe. Greifswald —, Putbus 3, Güstrow (Warnow) 1, Rostock (Warnow) —, Kirhdorf auf Poel 1, Segeberg (Trave) 0, Lübeck (Trave) —, Eutin (Schwentine) —, Plôn (Schwentine) 1, Schleswig (Swlei) —, Flensburg —, Gramm (Fladsau) 5, Westerland auf Sylt 0, Wyk auf Föhr 0, Husum 3, Meldorf 0. Elbe. Torgau 7, Dessau (Mulde) 4, Scheibe (Saale) 26, Neuhaus a. R. A 37, Jena (Saale) 14, Stadtilm A pu 11, Dingel- tädt (Saale) 6, Erfurt (Saale) —, Sondershausen (Saale) 9, Nordhausen (Saale) 2, Greiz (Saale) 4, Altenburg (Saale) 11, alle (Saale) 8, Klostermansfeld (Saale) 11, Bernburg (Saale) 7, lauzig (Saale) 10, Brocken (Saale) —, Quedlinburg (Saale) 10, Harzgerode (Saale) 17, Magdeburg 3, Neustreliy (Havel) 6, Kottbus (Havel) 9, Dahme (Havel) 14, Berlin (Havel) 4, Blankenburg bei Berlin (Havel) 3, Spandau (Havel) 4, Heinersdorf, Kr. Teltow (Havel) §8, Potsdam (Havel) 11, Brandenburg (Havel) 2, Kyrißz (Havel) 2, Gardelegen (Aland) 6, Waren (Elde) 9, Marnißz (Elde) 2, werin (Glde) 0, Dömiy (Elde) 2, Uelzen (Ilmenau) 0, Lüneburg Ian) 0, Neumünster (Stôr) —, Bremervörde (Oste) —, Helgo- and —.

Weser. Meiningen (Werra) 7, Liebenstein (Werra) 8, Swnepfen- thal (Werra) 20, Wiyenhausen (Werra) —, Fulda (Fulda) —, Shwarzenborn (Fulda) 12, Caffel (Fulda) 0, Uslar 2, Dri- burg (Nethe) 0, Herford (Werre) 0, Nienburg 0, Scharfenstein (Aller) 31, Brocken- (Aller) —, Ilsenburg (Aller) —, Wasserleben Aller) 6, BraunsPweia (Aller) 2, Helmstedt (Aller) 3, Celle Aller) 0, Göttingen (Aller) 0, Dberbeta b. St. BudreiDeeg Aller) 9, Herzberg (Aller) —, Clausthal (Aller) 20, Seesen (Aller) 5,

Herrn Dr. Barth hier in Berlin nicht existiere. Ein Vorftand

Kleine Flüsse ¡wishen Weser und Ems. Jever 0, Norderney —. Yisel.

Gllewieck —. Ems.

Gütersloh (Dalke) 0, Münster i. W. —, Lingen 0, Osnabrück (Haase) —, Löningen (Haase) —, Aurih —, Emdez 0. 7

Rhein.

Darmftadt 0, Coburg (Main) 0, Frankenheim (Main) —, Gelnhausen (Main) —, Frankfurt C 0, R O eisen- beim 0, irkenfeld (Nahe) 4, Marburg (Lahr) 0, Weilburg (Lahn) 0, Shneifel - Forsthaus (Mosel) 11, Bitburg (Mosel) 0, von der Heydt-Grube (Mosel) 0, Trier (Mofel) 0, euwted 0,

a Dlles Gie T l L Msten , Arnsberg (Ruhr) 2, Brilon (Ruhr) 3, Alt-Aften (Ruhr) 7, Dortmund 0, Kleve 0, Aachen (Maaß) 4. G S Der Höhe von 1 cm Shneedecke entsprachen: . Febr. 1900 in Czerwonken 3.1 mm Schmelz- Moarggrabowa 1.8 wafffser. (Weichsel)

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« Neidenburg e Altstadt

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Statistik und Volkswirthschaft.

Landwirthshaftlihes Genossenschaftswesen im Königreih Sachsen.

_ Bei dem hohen Stande des Volks\{hulwesens, der dihten Be- völkerung und dem intensiven Wirthschaftsbetrieb waren, so sollte man meinen, im Königreich Sachsen die Vorbedingungen zu einer befonders günstigen Entwickelung der landwirthschaftlichen Genofsen- schaften gegeben. Aber gerade die Induftrialisierung des Landes mit seinen vielen, stetig wachsenden \tädtishen Bevölkerungszentren er- leihterte es dem Landwirth, selbft dem kleineren, auf eigene Hand vorwärts zu kommen. Immerhin suchten die landwirth» \chaftlihen Vereine für Schaffung von Darlehnskassen und Bezugs- genofsenshaften schon in den sechziger Jahren einzutreten. Diesen Bestrebungen kam das \ächsishe Genofsenschaftsgeseß von 1868 dur Gestattung der beshränkten Haftpflicht entgegen. Unter dessen Herr- schaft trat eine Reihe solher Genossenschaften ins Leben, von denen 1873 19 zu einem Verband ih vereinigten. Mißerfolge und s{limme Erfahrungen führten aber sowohl zum Zerfall des Ver- bandes als auch zur Auflösung vieler Genossenschaften. Die vom Rheinland aus über Hessen sich verbreitenden Raiffeisenkassen sollten dann gemeinsam mit den aus Ostpreußen stammenden Molkerei- genofsenshaften neue Impulse nah Sasen tragen. Doch dauerte es-ein volles Jahrzehnt, bis nah dem Vorbild der ersten |ähsischen Darlehnskasse in Kloßsche eine zweite 1890 in dem benachbarten Langebrück zu stande kam. Die Milchverwerthungsgenofsenschaften ge- wannen s{hneller an Boden, denn in den Jahren 1883—89 entstanden ihrer ses. Die entsheidende Wendung zum Besseren trat erft mit der Gründung des „Verbandes der landwirthschaftlichen Genossenschaften im Königreich Sachsen“ im Jahre 1891 ein, welcher ih zu plan- mäßiger Azitation und Unterweisung der Landwirthe die Unterftüßung der Regierung sicherte.

Der Verband ift seitdem in allen Angelegenheiten der bewährte Rathgeber seiner Genossenshaften, mag es sich um technische Fort'chritte, um Schwierigkeiten im Geschäft oder in der Buchführung, um Streitigkeiten der Genossen untereinander, um Differenzen mit der Steuerbehörde oder mit dem Gericht, um Aufseßzung von Verträgen, um Anstellung von Beamten oder um Einführung neuer Geschäfts- zweige u. \. w. handeln. Die 10 Genossenschaften, welche ursprünglich zusammen den Verband bildeten, sind nach dem vor kurzem erschienenen Bericht des Verbands-Direktors Bach auf 126 Genossenschaften gestiegen, und zwar gehören gegenwärtig dem Verbande an: 2 Zentralgenofsen- schaften, 82 Darlehns- und Part assenvereine, 15 Bezugs- und Ab}aßz- enossenshaften, 19 Molkereigenossenshaften, 4 Kornhausgenofsen- haften, 2 Wasserleitungs8genossenshaften, 1 Müllerei- und Bäerei- genossenschaft und 1 Schlahthausgenossenshaft, während 13 Darlehns- kafsen sih zum Neuwieder Verband halten und etwa 18 landwirth- shaftlihe Genossenschaften sich nirgends angeslossen baben. Von 1891 bis 1898 wuchs die Mitgliederzahl von 638 auf 5164, der Umsay von 3 116 090 #4 auf 41 687 272 M Immerhin if auch heute noch das Genossenschaftswesen im Königreih Sachsen weniger verbreitet als in manchen anderen Ge- genden Deutschlands. Während m eie auf j: 2761 ha eine Ge- nofsenshaft entfällt, kommt im Königreih Sachsen eine landwirth- shaftlihe Genossenschaft erst auf 7224 ha.

In der rihtigen Erkenntniß, daß eine Zentralgenofsenshaft für

den gemeinschaftlihen Einkauf eine oe D Dia Spitze und Stüye

der landwirtbhschaftlihen Bezugsgenossenschaften if, ging der Verband

1893 an die Gründung einer solhen. Noch wichtiger war die Grrihtung

einer zweiten Zentralgenossenschaft, der Landesgenossenschaftskasse

im Jahre 1897, durch welche der Verband nicht nur seine Genossenschaften

in ihrem Geldverkehr unabhängig machte, sondern sie auch in den

Mitgenuß des von der Königlichen Staatsregierung autgeworfenen

2-Millionen-Fonds seßte. Die Landesgenossenschaftskasse, welche

übrigens den gewerblihen ebenso wie den P Ge- nossenshaften dienstbar sein soll, führte sih sehr gut in das Geschäft ein und bildet heute neben der Zentralgenofsen|haft die wichtigste Stügye der sächsischen Genofsenshaftöorganisation.

Die Darlehns- und Sparkassenvereine, welche bis auf 4 größere an der unbeshränkten HaULs festhalten, haben die Ent- wickelung des Sparsinns in den ländlichen Kreisen besonders dadur

gefördert, daß fie einem jeden leiht erreihbar, auÞh Sonntags U dem Gottesdienst offen sind, Einlagen bis zu 50 4 herab annehmen und verhältnißmäßig hoch verzinien, Der zweiten Aufgabe, der Gewährung von Kredit, werden die Genossenschaft n gerecht, indem sie meistens jedem ihrer Mitglieder einen nah seinea Viridscalt, lichen und persönlihen Verhältnissen sehr vorsihtig bemessenen Blankokredit auswerfen; sie verlangen nur für alle diesen Betrag übershreitenden Summen besondere Sicherheit durch Bürgschaft, Hinterlegung von Werthpapieren, durch Pfandstellung, Kautions- hypotheken u. \. w. Ein weiterer Fortschritt ist der Kontokorrent» verkehr, der den modernen wirthshastlihen Verhältnissen in höherem Grade angepaßt ift als das Einzeldarlehn, und der dementsprehend meist auch nur von mehr entwidckelten Genofsenschaften (54 oder

Hannover (Aller) 2, Bremen —, Oldenburg (Hunte) 0, Elsfleth 0.

+ aller) gepflegt wird. Die Landesgenosse of ntert gegenüber den ODarlehnskafsen a A

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