1835 / 86 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 27 Mar 1835 18:00:01 GMT) scan diff

keinen Freifiaaten so zu benugen, daß es ihrer Freiheit und ihrem Woblstande zuträglicher du seyn schien, sich in Reihen der Hie- rarchie gegen die Hohenstaufische Alleinherrschaft zu begeben. Unter diesen freien Städten war Mailand bei weitem die wichtigste. Der Kampf dieser Stadt gegen ihren rehtmäßigen Oberherrn, den er- wählten Rdmischen Kaiser , ift es nun, der den wesentlichen Jnhalt der in Rede fichenden Tragddie ausmacht. Mag auch das morali- she Gewicht, das Recht der einen und der anderen Sache jedermann nah seinen Ansichten und Gesinnungen ponderiren, #0 wird er doch dabei nicht aus dem Auge verlieren, daß Friedrich son einmal das gegen ihn sich auflehnende Mailand bezwungen, dessenungeachtet in seiner Verfassungsform gelassen und nur in dem Maß die Oberherrlichkeit sh vorbehalten hatte, als sie demnächst durch die in geseblicher Form angeordnete Versammlung aller bercch- tigten Rechtsverftändigen festgeseßt werden würde. Mit dieser feier- lichen Versammlung auf den Roncalischen Feldern beginnt auf eine imposante Weise das Schauspiel; Mailands Proceres, Räthe, Künst- Ler, Handelsleute sind dabet zugezogen, aber auch die Rechtsgelehrten der damals aufblühenden berühmten Rechtsshule zu Bologna hat Friedrich berufen, und durch diesen Konvent werden nun Beschlüsse rechtmäßig zu einem Geseyß erhoben, das bald darauf Mailand wieder verlebte, ia mit Füßen trat, indem es erst durch Schleich- wege den Kaiser zu täuschen suchte, dann aber ofenbar mit ihm brach und seine Gesandten mit wdrtlichen und thätlichen Beleidi- ungen antasiete. Dies alles hat der Dichter mit vollkommener bis fiorischer Treue, ja hier und da fasi mit zu genauem Detail dar- cstelk. Wenn es indeß nach einer einmaligen Anschauung erlaubt ist, hon ein Urtheil zu fällen, so würde Referent besonders in den drei lebten Akten Zas zu große Uebermaß, das Herr Raupach dem republikanischen Fnteresse verliehen hat, tadeln; indem der Held des ganzen Drama's, dex herrliche Friedrich, gewiß gegen die Jnteution des Dichters, uns aus den Augen gerückt und fast verdunkelt wird. Das Schauspiel {ließt mit der Zersidrung Mailands, dem durch Friedrihs mit der vollkommensten Feldherrn- Klugheit geleiteten Belagerung jedes Mittel zur Subsistenz entzo- gen, und das, tro§ alles Widerstrebens seiner s{wärmerischen re- publikanischen Wortführer, zur Ergebung auf Gnade und Ungnade endthigt wird. Wer wird behaupten wollen, daß dies nicht eine sehr harte, Strafe war, aber se findet in den Sitten jener Zeit eine Erklärung und Entschuldigung, und gewiß wird es doch keinen redlichen, der Geschichte kundigen Zuschauer der Vorstellung des Stücks geben, der Sismondis Phrase: „mais le lion avoit gouté do sang et repoussoit toute autre nourriture” betstimmt; der- leichen Phrasen \hmecken zu sehr nah dem modernen Libera- fizmus und mögen ihr Glück machen auf einer Jakobiner-Tribune und bei einer Hambachs-Saturnalie, aber den Geschichtsschreiber ent- würdigen sie. Es bleibt dem Referenten nur noch ein kleiner Raum zur Betrachtung der mimischen Darstellung der Tras- gddie übrig; sie war im Ganzen an reicher, passender Decora- tion der Scenen, wo Decoration hingehdrte, und geübter, sicherer neinandergreifung von der Art, daß sie, um mit Einem Worte lles zu sagen, der ersten Bühne Beclins und vielleicht Deutschlands Ehre macht, Ghre der Jntendantur, dem Regisseur und dem Fleiß der Schauspieler insgesammt. Aber auch das einzelne hdhere Talent fand Spielraum, sich geltend zu machen und sich auszuzeichnen : Herk Lemm als Darsteller des herrlichen Barbarossa; Referent ablt sih besonders gedrungen, diesmal die Deutlichkeit seiner Rede n allen Situationen anzuerkennen. Dann die beiden Haupt-Wort- führer der Mailändischen Republikaner Visconti und Martino, dar- gestellt dur die Herren Krüger und Rott. Besseres, Eindringliche- res, so Gutes se auch son oftmals in dieser Act geleitet, erins nert sich Referent, noch nie aus ibrem Munde gehört zu haben; besonde2s in der auffallend dem Muster der Rede des Antonius in Shakspeare's „„Fulius Cdsar// nachgebildeten Rede; doch wer so nachzubilden weiß, kann auch mit eigener Kraft Aehnliches schaffen. Das echte Tragische , was ohne Wortformen und Figuren, ja ohne Wort durch sich selbsi und den Raturton des Tragischen wirkt, hat der Dichter einer eingeflochtenen Episode anvertraut , einer einfa- cen Mailänderin, die in den Drangsalen der belagerten Stadt erst ihren Gatten im Kampf, dann ihr Kind am Hungertode verliert, und die lebendige Darstellung derselben einer Künfilerin, von der wir wissen, daß fe auchauf der hdchsten tragischen Spiße sicher wan- delt. Uebrigens liegt es in der Natur der Sache, daß ein histori- sches Stáck von diesem Umfang und diesem Detail nicht alle gleich

mâchtig ansprechen kann.

K ar

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 20. März. -

Niederl. wirkl. Schuld 56,7. 52 do. 101. Ausg. S huld 137. Kanz - Bill. 26/7. 418 Amort. 954. 378 807. Russ. 987 Vosterr. 992, Preuss. Präm.-Scheine 1174. o 45 Aul, —. Span 49x.

291. 6-93 f Antwerpen, 19, März. : L Span. 58 494. 35 29. Zinsl. 22. (ortes 494. do. Coup. 255. London, 2). März. v. 1835

Cous. 32 928. Beig. 108, Span. Cortes 635.

346

828 Prämie. - Zinsl. 18. 182, Ausg. Span. Schuld 385. Holl. 235 562, 58 1034. 103. Portug. 943. 944. Engl. Russ. 109. Bras. 872. 862. Columb. v. 1824 392. 392. Mex. 437. 433. Peru 295. St. Petersburg, 17. März.

Lond. 1024. Hamburg 912. Paris 112. Amsterdam 535. Silber-

Rub. 359. 65 Bank-Assìig. 130. Wien, 20. März. f 52 Met. 10113 48 95,8. Bank-Actien 1337. Neue Anl. 59114.

Meteorologische Beobachtung. 1825. | Morgens | Nachmitt. | Abends j Nach einmaliger 24. März. | 6 übr. 2 Uhr. 10 lhr. Beobachtung.

Luftdruck.… |340, 1 9’Par.|340, 6 1 Par. |342, 3 8 ’Par.sQuellwärme 6,9 ® R. Luftwärme |4- 1,2 * R.|4 3,8 °®R.|+ 1,6 ° R.sFlußwärme 3,2 ® R. Thaupunkt |4- 0,2 * R.|— 1,0 °R.|— 2,9 ® R. [Bodenwärme 3,5 ® R. Dunfisättg.| 92 pCt. 67 pCt. 69 pCt. fFAusdünft. 0,03 9“ Rh. Wetter... | bezogen. bezogen. bezogen. |Niederschlag 0, 0 o Rb. Wind NO. NO. O. Nachmirtags 62 Uhr et- Wolkenzug | NO. | was Schnee. Tagesmittel : 341,0 8///... 2,29 R... —1/29 R...

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 26. März. Jm Opernhause: Semiramis, große Oper in 2 Abth., mit Ballets. Musik von Rossini. (Dlle. Sabine Heinefetter: Semiramis, als Gastrolle. Dlle. Lehmann: Arsazes. Herr Hammermeister: Oroes.)

Im Schauspielhause: 1) Toujours, on L'’avenir d’un fils, vaudeville en 2 actes, par Scribe. 2) La seconde représen- tation de: La fille de Dominigque, vaudeville nouveau en 1 acte.

Freitag, 27. März. Jm Schauspielhause: Die Braut von Messina, Trauerspiel in 4 Abth., von Schiller. (Dlle. Bertha Stich: Beatrice, als Gastrolle.)

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76 pCt.

Königstädtisches Theater. Donnerstag, 26. März. Der Glöckner von Notre-Dame, romantishes Dratna in 6 Tableaux, nah dem Roman des Victor Hugo, frei bearbeitet von Ch. Birch: Pfeiffer. (Mad. Birch : Pfeiffer: Gervaise, als Gastrolle.)

Tiidilivi in Ét Diem Neueste Nachrichten.

Paris, 19. März. Gestern um 2 Uhr Nachmittags sind Madame Adelaide, der Prinz von Joinville und die Prinzes: sinnen Marie und Klementine von hier nach Brüssel abgereist, . Man sieht der Niederkunft der Königin der Belgier gegen Ende April entgegen.

In der heutigen Sißung der Pairs-Kammer brachte der Handels-Minister den Gese6- Entwurf, über die 250,000 Fr. zur Unterstüßung der Cholera-Kranken in den südlichen Depar- temenis ein. Die Versammlung beschíoß, sich mit diesem Gese6e noch im Laufe der Sitzung zu beschäftigen, und genehmigte das: selbe ohne irgend eine Debatte und einmüthig mit 88 Stimmen, In derselben Sibung berichtete der Baron Mounier über das bereits in der vorigen Session von der Deputirten-Kammer an- genommene Municipal: Geseß und trug auf zahlreihe Verände- rungen in demselben an. Hr. Thiers legte verschiedene Gese6- Entwürfe von örtlichem Jnreresse vor, und der Präsident er- nannte eine Kommission zur Prüfung des Geseßes über die Sparkassen.

Am Schlusse der gestrigen Sibung der Deputirten: Kammer wurde auch noch der 5te Artikel des Geseb- Entwur- fes übcr die Verantwortlichkeit der Minister in folgender Abfas: sung angenommen :

„Art. 5. Die Minister machen sich der Pflichtvergessen- heir schuldig, wenn sie, mit Ausnahme der obigen Fälle, das Interesse des Staats durch die Verlezung oder Nichtvollzie- hung der Geseke, oder durch einen Mißbrauch der ihnen gesezlich übertragenen Gewalt, wissentlich gesährden./“

Der ganze Geses-Entwurf bestcht aus 52 Artikeln, wovon in 2 Sibungen erst 5 angenommen worden sind. Jun der heutigen Sißung wurde die Debatte fortgesezt. Der 6te Ar- tikel, der dem Entwucfe von der betressenden Kommiision zuge- fügt worden, besagt, daß ein Minijter der Pflichtvergessenheit solle angeshuldigt werden dürfen, wenn er die ihm auf jein Budgec bewilligten Kredite überschritten habe und die Deputir- ten-Kammer den späterhin von ihm verlangten Nachschuß ver-

weigere. Die Herren Hennequin und Lamartine widerseß:

ten sih dieser Bestimmung, die auch der Finanz- Minig fär zu strenge hielt, insoweit nämlich die von dem betref,» Minister verfügte Mehrausgabe von ihm selbst getragen Wert sol, Herr Bérenger brachte eine andere, sehr aus führlis Abfassung des betreffenden / Artikels in Vorschlag, währe, Herr Odilon-Barrot nach einem langen Vortrage | sen Gegenstand die einfache Frage stellte, wie die Minister d eine Ausgabe, zu welcher sie im Budget nicht ermächtigt gen sen, decken wollten, wenn die Kammer diese Ausgabe i verwerfe. Die Herren Guizot und Persil erwiederten daß in solchen Fällen das Land zahlen müsse, indem dem Minister gegenüber in demselben Verhältnisse befind der Mandant zu seinem Mandatus. auf hin, daß die Ausgaben sich unmöglih immer vorher gena bestimmen ließen, und daß das Budget nur die wahr \chei; liche Ausgabe repräsentire. Die Verwerfung einer Mehra gabe, fügte er hinzu, könne hiernach bloß einem politischen del gleihgeachtet werden, der die Entfernung des betreffen Ministers zur Folge habe. Die Debatte war beim Abgange) Poft noch nicht beendigt. j

Es heißt, Herr Dumon werde am nächsten Montag der Deputirten-Kammer den Bericht der mit der Prüfung di Gese: Entwurfes Über die 25 Millionen beauftragten Koinni sion erstatten. Die Kommission hat sich, wie versichert wird, mi Ausnahme einer einzigen Stimme, für die Annahme deé Ent, schädigungs - Vertrages erklärt.

Mehrere Regimenter haben den Befehl erhalten, nah Yyj zu fommen, wo sie am 28sten d. eintreffen sollen. Sie wid, bataillonsweise im Weichbilde der Hauptstadt vertheilt werdey, Die baldige Erdffnung der Debatten vor dem Pairshofe hej die Ursache dieser Maßregel zu seya. Der Prozeß wird, nj as versichert, in der ersten Hälfte des Monats April beginng

nnen.

Gestern um 11 Uhr kamen alle Minister im Ministeriy des Innern bei Hrn. Thiers zusammen, „ohne Zweifel“, der Bon Sens hinzu, „um Allen und Jedem zu beweisy M e Kabinet vom 13ten März im bestmöglichen Einversthy nisse lebt.

Nach dem Messager würde das Projekt der dctastity Foris wieder vorgenommen werden. Ein Conseil von Geny len, sagt dieses Blatt, sey zusammenberufen worden, und dit hätten sich alle für das ‘Projekt erklärt.

Der National enthäit ein Schreiben von 42 wegen h April -Unruhen angeklagten Jndividuen an den Präsidenten Pairshofes, worin sie erklâren, wenn man ihnen nicht die Vi ihrer Vertheidiger, auch augechalb der Advokaten: Liste, frei (as würden sie sich nicht vor dem Gerichtshofe stellen, sie wüdy nur der Gewalt weichen und auf jede Weise dagegen protestity

Seitdem die ministerielle Krisis beendigt ist, sind an d Börse die Geschäfte immer nur wenig lebhafe. Man ijt j auf die Eatscheidung der Deputirten-Kammer über die Ami kanische Frage ge!'pannt; und obschon man gar nicht daran ivil felt, daß diese Entscheidung der Bewilligung der 25 Million günstig seyn wird, so wagt man doch nicht, sh in grdgere schäfte einzulassen, bevor das Votum der Kammer diese Angi genheit erledigt hat. Die Course, die im Anfange steigen |l wollen schienen, sind gegen 3 Uhr um 10 Cent. gefallen. 6j erholten sich aber nachher wieder etwas, weil die lezten Nat rihten aus London an die Consolidation des Ministeriums P glauben ließen.

Ein hiesiges Blatt versichert, daß sich die Gerüchte von dt Austritte des Herrn Martinez de la Roja aus dem Spanisch Ministerium nicht bestätigten, obschon dessen Gesundheit mw nicht völlig wiederhergestellt sey. General Valdez hat der Yu drider Viliz sehr freimüthiz die neuen Pflichten geschildert, di ihr der Abaarsch der regelmäßigen Truppen nach den insurgi ten Provinzen auferlege, und seine Worte sollen auf die Mil zen großen Eindruck gemacht haben.

Heute {loß 5proc. Rente pr. compt. 107. 40. cour. 107. 50. 3proc. pr. compt. 80. 40, fin cour. Ÿ 50. 5proc. Neap. pr. compl. 97, 50. sin cour, 97. 60. 5p

€, thi

“Span. 485. 3proc. 31. Ausg. Span. Schuld 183, Cortes (

Redacteur Cottel.

Gedruckt bei A. W. Hayn.

Allgemeiner Anzeiger für die Preußi

Vormittags 10 Uhr, in unserm Partheien - Zimmer ¿putirten, Ober-Landesgerichts-Rath Frei- herrn von Troschke angeseßt worden: welches hier- durch mit dem Bemerken zur dentlichen Kenntniß ebracht wird, daß die Taxen, der neueste Hypothe- en - Schein und die- Kauf - Bedingungen täglich in unserer Konkurs-Registratur eingesehen werden können. Cöslin , den 2. Februar 1835.

Civil-Senat des Kdnigl. Ober-Landes-

Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Das eine Meile von Potsdam, an schiffbaren Ge- wässern belegene Domainen - Vorwerk Fahrland mit Brau- und Brennerei, Schäferei, 728 Morgen Acker- land, 223 Morgen Wiesen, 198 Morgen Hütung, 19 Morgen Gärten, 22 Morgen Weinberge, 60 Mor- gen Rohrung 2c. , soll von Drinitatis dieses Jahres ab, im Wege der dffentliehen Licitation auf 18 Jahre verpachtet werden. Die ndhere Bekanntmachung wicd ergehen, sobald die erforderlichen Vorbereitungen ge- troffen sind. Für jebt reo diese vorläufige Nach- richt mit dem Bemerken , daß PEGCUge welche ih bec Umfang , Bedingungen , Verhältnisse 2c. der Pacht schon jeßt speciell unterrichten wollen, sich dieserhalb an den Departements - Rath des Amts Fahrland, Regierungs-Rath von Koenen, hierselbst, zu wendcn haben.

Potsdam, den 4. März 1835.

i B M De EN g Abtbeil. fúr die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

vor dem

Kvertissement

Die im Lauenburgschen Kreise belegenen Guts- Antheile Schimmerwîiß C. und L. nebst Pertinenzien und Gerechtigkeiten, welche nah den unterm 24. und 30. August 1832 aufgenommenen landschaftlichen Taxen und {8e dec Antheil C. auf 2877 Tblr. 7 sgr. 11 pf. und dec Antheil E. auf 4105 Thlr. 4 sgr. gewürdigt worden, sind, da die in der frühern Subhastation dieser Guts-Antbeile Meisibietende gebliebene verehe-

rium des König

hann von Jelowski ihre A g eeBer n reit zu erfúllen außer Stande gewesen sind, auf Gefahr und Kosten derselben anderweit zur nothwendigen Sub- bafation gestellt, und zum dentlichen Verkauf cin

s-Termin auf ari iti den 31 Ocet-0ber e,

weisen.

Avertissement.

Alle diejenigen, welche an die verloren gegangene, von dem Kammerrath Foachim Christian Lembtke, unterm 31. Dechr. 1783 für den General-Major von Knobelsdorff} ausgestellte Obligation , welche unterm 20. Juli 1789 vom Pommerschen Vormundschafts- Collegió zu Stettin, laut Attest des Neumäarkschen Pupillen - Collegii vom 25 Augus 1814 der verehe- lichten Amtmann Wendt, Friederike Augusie Alber- tine, geborne Taddel, von dieser unterm 7. Octbr. 1817 dem Negocianten Abraham Noah zu Landsberg a. d. W. cedirt worden, und von diesem, !aut Cesston vom 18. November 1817 und Fngrossations-Vermerk vom 8. December 1817 auf das General - Deposito- l. Land- und Stadtgerichts zu Latds- berg a. d. W: Übergegangen ist, noch Über 650 Thlr. Courant gültig, zu 45 pCt. zinsbar, und etngetragen s0þ Rubr, [11 No. Il bb. guf den zur Kammerrath Lembkeschen Familien - Stiftung gebbrigen Erbzins- Gütern Balz und Kleinheyde, als

ens in dem auf den 21.

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Betrachtung über die cchrifilihen Glau- J. P. Mynster, Bi- schof von Seeland, überseßt von Theodor

von Friedr. Perthes.

. Zur Characterisirung dleses Werkes bedarf es nur i Sigenthümer, der Mittheilung dessen, was der auch in Deutschland Cessionarien , Pfand - oder sonstige Bethe} ecFugaber,, als Ztehrter Liegt hochgechrte Hr. Verfasser darüber Ansprüche zu haben vermeinen, werden hierdurch auf- zu de

ublikum gesprochen hat : lichte Gutsbesißer Beckmann und Gutsbesiber D M dieselben binnen drei Monaten und späte- |

1, Jch habe gewünscht, wohlwollenden, gebildeten Lesern aller Classen ein Andachtsbuch rin die Betrachtungen nicht nur den Verstand be- vor dem Deputirten, Referendarius von Malzahn 11. |{häftigen, sondern den ganzen Sinn ansprechen, also auf dem Kön'gl. Ober-Landeszerichte hierselbst ange-sauf Gefühl und Willen cinwétrken. seßten Termine gebührend anzumelden und nachzu- [aber nicht bloß einzelne religidse Vorstellungen klar

und lehendig gemacht werden (wie dies nux in den

schen Staaten.

Bei unterlassener Anmeldung werden dieselben nicht nur mit ihren etwanigen Ansprüchen an das |\chriften geschehen fann), verlorne Document praecludirt , sondern es wird ih- nen deshalb auch cin ewiges Stillschweigen aufer legt, Und das bezeichnete Document für amortisirt und nicht weiter geltend erklärt werden.

Frankfurt a. d. D., den 3. Februar 1835. Königl. Preuß. Ober-Landesgericht.

ewdöhnlichen Predigt-Sammlungen und Erbauun sondern die wichtigsten l ren sollten sich in fortgebendem Zusammenhange d wickeln und so die einzelnen Betrachtungen f einem Ganjen sammeln. Fch erürebte somit, (l Quas u liefern zur Förderung ciner vollständi P en und wirksamen Kenntniß des Chri

Der 2. Theil de heil wird in einigen Monaten gli

Jn Berlin bei F. | erbalten. ci F. Dümmler, Linden Nr. 19,

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zu geben, w9-

Dabei sollten

ends

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\päterh hierau es fi

Herr Sauzet wies

vringen. Von C. Fr. Klaus. 8vo. geh. Pr. 10 Kz

oder vollständige Anweisung, Blonden , Flor, E zen, Kanten, seidene Beuge DAches ne S Seim f und Silber gewirkte ZUF di

die dazu tauglichen S \

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Beim Ablaufe

) en aber bei den Os Blatt am Vorabende

vie bitten, die Bestellungen es Blattes

P e E I A iSRL L T TA Ri R G B A) M N C Be zie

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PEE E s

Amtlihe Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben dem Erzpriester und Stadt- farrer, Kanonikus Weber in Patschkau, den Rothen Adler- Fa vierter Klasse zu verleihen geruht. : Se. Majestät der König haben den Land- und Stadtgerichts- Assessor von Rabenau in Driesen zum Justiz - Rath zu er-

nennen geruht.

Jm Bezirke der Königl. Regierung zu Liegn16 ist der Kandidat der Theologie, Rúüffer, als jastor an der evangelischen Kirche zu Hertwigswaldau ange- tellt worden.

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Frankrei.

Deputirten - Kammer. Sibßung vom 18. März. (Nachtrag.) Die vorgestern erwähnte Rede des Herrn Dupin d A. über die Amnestie: Frage und das Begnadigungs - Recht

{Wlurete im Wesentlichen aljo :

¡Die Frage, um die es sich hier handelt, is zu wichtig, ste be- 4 ¡Bro die Geseßgebung und unsere ganze Verfassung, als daß ich es nicht als meine Pflicht betrachten sollte, meine Meinung darüber abzugeben. Man will einen Unterschied zwischen dem Be- nadigungs - Rechte, welches, so sagt man, sich bloß auf einzelne Personen ersirecke, und der Amnestie machen, die einen allgemeineren und politischeren Charakter habe. Die ehemaligen sogenannten Be- ¡nadigungs- Briefe (vor erfolgtem Urtheil) sollen der Krone verbo- in seyn , dagegen will man ihr die Bewilligung einer Amnestie veftatien, Ohne Zweifel kann von jenen Begnadigungs - Briefen heut zu Tage keine Rede mehr scyn; sie erfolgten ehemals in der Regel auf den Grund irgend einer dringenden Verwendung, M diesen oder jenen großen Schuldigen dem ‘gerichtlichen Verfahren zu entziehen, weshalb fich denn auch mehr als einmal e Fall zugetragen hat, daß die Gerichtshbfe energisch genug wa- un, jene Briefe von der Hand zu weisen und der Gerechtigkeit ge- (n den Willen des Königs ihren Lauf zu lassen. Und jeyt, nach (r Juli Revolution, wollte man der Krone die Ausubung des Amneitie- Rechtes zugestehen, welches noch eine bet Weitem größere Vichtigfeit hat, weil es allgemeiner ist und eine ganze Masse von Fndividuen den Gesehen entzieht. Nein, m. H., die Amnestie kann nicht als ein Zweig des Begnadigungs-Rechtes betrachtet werden. Es ist ein ungeheurer Unterschied zwischen diesen beiden Rechten. Die Gnade erläßt die Strafe; sie besteht in dem Rechte, das Er- armen auf die Gerechtigkeit folgen zu lassen, wenn die Richter 1hr Uriheil gesprochen haben. Der König tritt vermittelnd ein, aber er hdlt den Lauf des Gesehes nicht auf und lähmt nicht die Fustiz. Die Gnade ift ein gdtiliches Recht, vielleicht nächst der Schöpfung das \{dnse; aber es is nur darum heilsam, weil es nach dem regel- mäßiggefällten Urtheile eintritt. (Lebhafter Beifall.) Will man etwa cit- wenden, daß unter diesen oder jenen Umständen Amnesticen bewilligt worden sind? Aber was beweist dies anders, als daß das Geseß hin und wieder verleßt worden ist? Kann man sich auf das becufen, was in dlteren oder neueren Zeiten der Unruhe gethan worden ist, um dar- aus eine Regel fúüc ruhize und gewöhnliche Zeiten zu ziehen? Es sll z. B. nach dem Juli 1830 eine Amnestie bewilligt worden seyn. Das war aber eine Zeit, wo es feine Constitution gab, und wo also auch keine verleßt werden konnte; es war eine Zeit, wo der Krteg beendigt war und der Sieger herrschte. Der Skeger konnte dieje- ligen befreien , welche er als seine Gefangenen betrachtete; es war eine Thatsache und nicht der Mißbrauch eines Rechtes, nicht die Verlchung der Charte; es gab damals keine Charte, man kämpfte für einen ganz neuen Zustand der Dinge. Das Begnadigungs - Recht nah gesvrochenem Urtheil ist die Erlassung oder Milderung der Etrafe. Die Gnade tritt ein, der König streckt seine Hand aus zwischen die Justiz und ihre Vollzieher. Aber die Ämnestie tritt zwischen das Geseh und die Justiz, und lähmt das eine, wie die andere. Die Amnestie durh Königl. Verordnung würde daher eine augenscheinliche Ver- legung der Charte seyn; nur durch ein Geseß kann eine Amnestie bewilligt werden. (Sehr gut! sehr gut!) Die Königl. Prärogative muß allerdings stark seyn; aber nur die Prärogativen sind stark, welche nicht bestritten werden können. Fmmer wenn man auf die Eroberung bestrittener Rechte ausgegangen ist, hat man unbifstreit- dare Rechte verloren. Man will es der Krone freistellen, sich die Kammern bei Ausübung ihrer Prärogative zuzugesellen; in gewissen

len will man ein Gesebß erlassen, und in anderen Fällen glaubt man, dessen nicht zu bedürfen. Nein, m. H., ich nehme es für die Legislatur als ein Recht in Anspruch, bei Amnestie-Angelegenheiten mit der Kdnigl. Prärogative mitzuwirken. Wenn man das Geseß zum Schwei- en bringen will, so darf es nur durch ein Geseß geschehen, ein Geseß an aber nie von einer einzelnen der dret Staats-Gewalten erlas: sen werden. Was könnte geschehen, wenn eine Amnestie mittelst niglicher Verordnung bewilligt würde? Zuvörderst könnte die Amnestie von dem Gesichtspunkte des Rechtes aus bestritten werden, und dies wäre gleichsam eine Anklage gegen die Gewalt, welche den t erlassen hat. Demnach würde also jener Akt nicht diejenige utorität haben, welche sich immer an Verfügungen knüpfen muß, e von ciner dazu befugt gewesenen Gewalt ausgehen. Zweitens aber ist es feinem Zweifel unterworfen, daß, wenn in einer wichtigen Sache alle Staats - Gewalten zu gleicher Zeit gesprochen haben, die Ent-

ck

cheidung in der That allen Bürgern zur Nachachtung dienen muß. Die Amnestie ist alsdann ein sowohl den Gerichtshöfen als den Bür- pern anbesobhlenes Vergessen. Das kann eine bloße Verordnung, le die Angeklagten der Justiz entreißt, niemals. Und hinsichtlich der Verantwortlichkeit kann die Krone gar nichts Klügeres thun - als die Amnestie durch ein Geseh zu bewerkstelligen, denn wetin die Le- gissatur dem ihr gemachten Vorschlage beitritt, so hat die Maßre- L alle die Kraft, welche das Gesetz verleiht, und der Krone bleibt mer die Ehre und die Popularität, welche es gewährt, mit einem

seines Datums durch die Stadtpost frei ins Haus gesandt wird. / 1 bis spätestens den 31sten d. M. an uns gelangen zu lassen, indem sonst die Fnteressenten es sich selb| zuzuschreiben haben,

ren oder

Allgemeine

Vreußische Staats-Zeitung.

Berlin, Freitag den 27e März

eine Unterbrechung erleidet und niht sämmtliche Nummern vom Anfange des Quartals an nachgeliefert werden kön

solchen Vorschlage hervorgetreten zu seyn. Meiner- Ansicht nach, kann der Grundsaß nicht zweifelhaft seyn; wäre er es aber dennoch, so würde ich der Regierung rathen, nicht auf Eroberung einer neuen und bestrittenen Gewalt auszugehen. Auch habe ich mit Vergnü- gen aus den Zeichen der Zustimmung von Seiten der Herren Mini- fler entnehmen können, daß sie sich an das Prinzip des Gesehes, und nicht an die Auslegung halten, welche man demselben im Sinne ei- ner Amnestie durch eine Königliche Verordnung geben will. Fch glaube sogar, daß, wer die Meinung vertheidigt, daß man eine Am- nestie mittelst Königlicher Verordnung erlassen könne, sih zu sehr von den Jdeen verführen läßt, welche das Studium eini- ger Englischen Werke über diesen Gegenstand bietet. Zwi- schen den Englischen Jnstitutionen und den unsrigen is aber oft ein ungeheurer Unterschied. Das Regierungs-System Englands be- ruht in vielen Punkten auf feudalistischen Reminiscenzen ; der Kdni ist noch in mancher Hinsicht ein lehnsherrliches Oberyaupt. So i ein Verbrechen nicht, wie bei uns, ein Angriff gegen das Geseh, eine Stbrung des dentlichen Friedens, sondern eine Stbrung des Friedens des Königs, und der König, wenn er eine Amnestie erläßt, wird so angesehen, als ob er sich dadurch der Ahndung einer ihm persb nlich widerfahrenen Beleidigung begebe; so wei geht die Fiction. Bet uns verhalten sich die Dinge anders. Die Maje- stät des Kdnigs is bei uns eben so groß wie dort, weil sie auf dem Anseben der Geseze beruht; aber die Sprache ist mehr mit dem Geiste des Jahrhunderts und unserer Verfassung im Einklange, welche lehtere festseßt, daß der König weder selbst noch durch feine Minister etwas wider das Geseß unternehmen, oder die Ausführung desselben hindern könne. Halten wir, m. H, fest an diesem Grund- saße, und die Verfassung wird gesichert vorwärts schreiten.“ (Alge- meiner Beifall.)

Großbritanien uwd Jrland.“

Parlantents- Verhandlungen. Unterhaus. Siz- zung vom 17. März. (Nachtrag.) Folgendes ijt das Wesents- lichste aus dem Vortrage, womit Sir R. Peel die Einbringung seiner Bill in Betreff der Trauungen der Dissenters begleitete:

Durch ein im Fahre 1754 angenommenes Geseh“‘, sagte der Réèdner, „wurde festgestellt, daß keine Trauungs- Ceremonie von an- deren als von Geistlichen der Anglikanischen Kirche und nach ande- rem Ritus, als nah dem in der herrschenden Kirche gebräuchlichen vollzogen werden solle. Nur zu Gunfles der Heirathen unter den Juden und Quäfkern wurde eine Ausnahme gemacht und thnen er- laubt, sich nach ihren eigenen Gebräuchen trauen zun lassen. Die Dissenters machten Einwendungen gegen dieses Gesez. Wenn nun ihre Skrupel wirklich aufrichtig sînd, so ftann, glaube ih, Niemand leugnen, daß es nicht nur die Gerechtigkeit, sondern auch die Politik erheisht, ihnen die verlangte Ab- húlfe zu gewähren. (Hört!) Die Anglikanische Kirche kann feinen Grund haben , diejenigen, welche aus gewissenhafter Ueber- zeugung in jeder anderen Hinsicht von ihren Lehren und Grundsäz- zen abweichen, zwingen zu wollen, daß sie sh nach den Gebrduchen dieser Kirche sollen trauen lassen. (Hört!) Auch der Gesellschaft kann nichts daran P ob diese Ceremonie in dieser Form verrich- tet wird oder nicht. Das if auch kein Grund für diese Ndthigung, daß man sagt, es bestehe ja doch die Trauungs - Ceremonie nur in einer Form von Worten, und die Personen, welche auf diese Weise eine Heirath eingingen, würden ja nicht gezwungen, sich zu den Leh- rinzipien der herrschenden Kirche zu bekennen. Unter die- sen Umständen mußte zugesehen werden, auf welche Art man den Beschwerden der Dissenters abhelfen könne, und es scheint mir, daß von allen vorgeschlagenen Plänen nur drei Überhaupt der Berück- sichtigung werth sind. Erstens sagte man, die Trauungs- Ceremonie könnte so abgeâdndert werden, daß die Dissenters keinen Anstoß mehr daran zu nehmen brauchten; hiergegen i| aber einzuwenden, daß man, indem den Beschwerden der Dissenters abgeholfen wird, nit das Gewissen derer verleßen darf, die sich zur herr- schenden Kirche bekennen. (Hört!) So wie die Ceremonie ießt vollzogen wird, ist nichts darin, woran die Anhänger der herrschen- den Kirche etwas auszuseßen hätten, und ich glaube daher, daß sie ein Recht haben, sich jeder Abänderung einer Ceremonie zu toider- schen, mit der sie vollkommen zufrieden sind, und die mit ihrem Glauben übereinstimmt, wenn auch eine andere die Dissenters zu- friedenstellende Form aufgefunden werden könnte. (Hdet!) Ueber- dies aber haben die Dissenters ja nicht gien die Ceremonie pro- testirt, sondern gegen das Gesez, welches Ehen für ungültig erklärt, wenn die Ceremonie nicht in der Kirche vollzogen ist. Es schien mir daher unmöglich, die Sache durch eine Veränderung in der Li- turgie der Anglikanischen Kirche zu erledigen. (Hört!) Der zweite Vorschlag war der, daß den Dissenters erlaubt werden sollte, si in ihren cigenen Kapellen trauen zu lassen, und es wurden in die- fem Sinne seit dem Jahre 1824, wo diese Frage zuerst Aufmerksam- keit zu erregen anfino, dem Parlamente verschiedene Bills vorge- legt, die leßte im Jahre 1834 von dem edlen Lord gegenüber. (Lord John Russel.) Jch bin Be Siena daß der edle Lord diese Bill in der besien Absicht einbrachte, aber meiner Ansicht nach if Manches dagegen einzuwenden. (Hört!) Erstens, und dies is der stärkste Einwand, ftellte sie die Dissenters selbst nicht zufrkeden. (Hdrt!) Sie gab daher zu vielen Petitionen von Seiten aller mdg- lichen Dissenters Anlaß. Die Dissenters hatten zuvörderst daran auszuseßen, daß die Trauungen ausschließlich in Gotteshäusern voll- zogen werden sollten, dann, daß bei dem Aufgebot die Geistlichkeit der herrschenden Kirche sich ‘einmischen sollte; drittens, daß eine Er- klärung und Unterzeichnung von Seiten eines Geistlichen der herr- schenden Kirche s seyn sollte, ehe die Trauung stattfinden könnte, und viertens, daß diese Ceremonie nur von Geisilichen sollte ver- richtet werden dürfen. Der edle Lord wollte, daß die Trauung an jedem Ort, der in Folge einer Petition von 20 Haus-Eigenthü- mern zum Gottesdienst privilegirt worden, vollzogen werden könne. Run werden aber gewiß Alle, zu welchem Glauben sie sich auch befennen mögen, zugeben, daß es für dée Wohlfahrt der Gesellschaft, so wie für das GlÚck der Einzelnen von höchster Wichtigkeit ist, gegen betrügerische und heimliche Heirathen die sorgfältigen Vor- fehrungen zu treffen. (Hört!) Auf jene Weise aber würden die Dissenters, und besonders der weibliche Theil unter ihnen, allen jenen Betrügereien ausgeseßt seyn, worauf Niederträchtige auszu- gehen pflegen, und wodurch das Lebensglück der Fndividuen und das Wohl der ganzen Gesellschaft untergraben wird; denn in den Bestimmungen der Bill des edlen Lords ist nicht hinreichend für

1839.

des Quartals wird hiermit in Erinnerung gebracht, daß die Bestellungen auf diese Zeitung nebst Pränumeration hier am Orte bei der Redaction (Mohren- Straße Nr. 34), in den Königlichen Posi-Aemtern zu machen sind, und daß der Prets für den ganzen Umfang der Monarchie auf 2 Rthlr. Preuß. Cour. vierteljährlich festgeseyt ift, Um jedoch die erforderliche Stärke der Auflage für das kommende Vierteljahr abmessen

wofür den hiesigen Abon- zu föônnen, müssen wenn die Zusendung nen.

die Verhinderung solchen Betruges gesorgt. Wer eine Lisenz für einen Ort zur Verrichtung gottesdienfstlicher Handlungen erlangen wollte, hâtte nichts weiter zu thun, als bei den Quartal -Ses- sionen ein von 20 Haus- Eigenthümern unterzeichnetes Gesuch ein- zureichen, und wenn 2 Sh. 6 Pce. bezahlt würden, müßte die Li- cenz bewilligt werden, ohne daß die Friedensrichter dagegen Ein- spruch thun könnten. Der privilegirte Ort brauchte nicht einmal ein abgesondertes Haus zu seyn. Wenn eine Licenz für cinen Saal ge=- fordert würde, in welchem 20 Personen zum Gottesdienst zusammen- kämen, múßte für 2 Sh. 6 Pce. die Licenz bewilligt werden. Jch Manke also, daß, wenn das Privilegium so allgemein würde, große

efahr vorhanden wäre, daß solche Betrügereien noch viel bdfter vorkommen mdchten. (Hdrt!) Dann wollte der edle Lord, daß die Zis durch irgend einen beliebigen, von den Dissenters gewähl- ten Geistlichen oder Prediger sollte vollzogen werden kdnnen; cinige Sekten haben aber gar keine ordentliche Geistlichen, also würde die Bill in dieser Hinsicht wieder nicht allen Klassen der Dis- senters genügt haben. (Hdrt!) Der erste der erwähnten Pläne war also mit Rücksicht auf die Anhänger der herrschenden Kirche nicht zulässig, der andere konnte die Dissenters selb| nicht befriedi- gen. Der Grundsaß nun, welchen ih vorschlagen will, ist der, daß es zweierlei Trauungs- Ceremonien geben joll, eine bürgerliche und eine religidse. (Hört!) Mein Plan muntert zwar zur Feier des religidsen Aftes auf, zwingt aber diejenigen, welche sich verhct- rathen wollen, nicht dazu, und macht ihn auch nicht zur wesentlichen Bedingung pg die Gültigkeit der Ehe. Dagegen schlage ich vor, daß der Civil-Aft wesentlich ndthig seyn soll, u eine Heirath gúl- tigzumachen. (Beifall.) Fch glaube nicht, daß dies der Ehe ihren religid- sen Charakter nehmen wird, ich glaube vielmehr, daß die Meisien nach der Vollziehung des Civil-Afts auch noch die religidse Feier begehen werden, aber ich denke, daß dieselbe mit echterem religidsen Sinne Landes werden wird, wenn man sie dem Gefühl und dem freien Willen der Betheiligten selbs überläßt, als wenn man sie gesetzlich S (Hdrt, hrt!) Und wenn die Ceremonie doch nicht auf den Ritus der herrschenden Kirche beschränkt bleiben soll, #0 sehe ich nicht ein, welchen Grund der Staat haben kann, darauf zu beste- hen, daß Überhaupt eine solche Ceremonie fiattfinde. (Hört!) Indem ich diesen Plan vorschlage, freut es mich, daß ich darin mit den Bestimmungen einer Bill im Einklang bin, welche im Jahre 1827 von Herrn W. Smith in dieses Haus eingebracht wurde, und die auch im Oberhause bis zur dritten Lesung gelangte uud durch= gegangen seyn würde, wäre fie nicht erst kurz vor dem Schluß der Session vorgelegt worden. Auch war vor dem Fahre 1754 nach dem gemeinèn Recht eine Ehe gültig, wenn sie durch einen Civil- Kontrakt geschlossen wurde, und bedurfte nicht der Ratification durch eine vreligidse Ceremonie.‘/ (Hôrt, hört!)

Der Redner seßte sodann die Details seiner Maßregel auseinander (s. den Art. London) und {loß mit der Bemer- fung, daß er mit Hinsicht auf die Mitglieder der hecrschenden Kirche durch seine Bill nicht die geringste Veränderung in den bestehenden Heiraths- Gesetzen bezwecke; bei ihnen, sagte er, solle der Civil: Kontrakt der religidsen Sanction unterworfen bleiben, da dieser Gebrauch mit ihren Gefühlen und Gewohnheiten am besten übereinstimme.

London, 20. März. Lord Cowley hat sih schon bei Sr. Majestät dem Könige beurlaubt und wird nun nächstens auf seinen Botschafter: Posten nah Paris abgehen.

Jn der heutigen Sigung des Unterhauses kündigte Herr Ward an, daß er, sobald die Verwandlung des Hauses in den Subsidien: Aus\schuß über die Veranschlagungen für die Armee werde beantragt werden, auf Ausse6ung dieses Ausschuss: ses bis nah der Berathung über die von Lord John Russell zum Z0sten d. angekündigte Motion in Betreff der Jrländischen Kirche antragen wolle. Herr Wilkes seßte seinen Antrag in Bezug auf die Beschwerden der Dissenters bis zum Donnerstag aus. Hierauf erhob si Lord J. Russell und sagte, er habe vernommen, es sey höchst wahrscheinlich, daß ein Bericht der Jrländischen Kirchen - Kommission noch vor dem Tage, den er zu seiner Motion auf Vorlegung desselben bestimmt, nämlich dem 23sten d., dem Hause vorgelegt werden dürfte, und er wolle da- her diese Motion aussegzen , ohne je6t einen anderen Tag dafür zu bestimmen. Das Haus verwandelte sich dann in einen Aus- \{chvuß über die Jrländische Zehnten - Frage, und Sir H. Har- dinge, der Secretair für Jrland, entwickelte seinen desfallsigen Plan. Ec schilderte die Größe des Uebels, da es bei dem hecr- schenden Schreckens - System und der entschieden feindlichen Ge- sinnung gegen die Zehnten unmöglich geworden sey, sle beizutrei- ben, obglei der Zehnte niht mehr als 6 Pence bis 1 Shilling vom Acre betrage und die Akte des Lord Stanley, tvelche den Pächter der Rene überhebe, die Last um die Hälfte vermindert habe. ein Vorschlag war, statt des Zehnten eine auf dem Grundbesiß haftende Rente einzusühren, die in 20 Jah- ren soll abgeldst| werden kdnnen.

Die Times hebt folgende Stelle aus dem Bericht der Kirchen-Kommission hervor und empfiehlt sie den Bischdfen zur Beherzigung, damit dieselben einsehen möchten, daß ihnen ihr Kirchen-Patronat nicht zur Vergyößerung ihrer Familien anver- fraut sey : „Wenn Ew. Majestät‘/, heißt es in dem Bericht, ¡den Vorschlag, zwei neue Bisthümer zu errichten, genehmigen, so dürfte es unsecer Meinung für die Interessen der Kirche nüßlich seyn, daß die neuen Bischöfe einiges Patronat erhalten, damit sle im Stande sind, verdienstvolle Geistliche innerhalb ihrer Didcese zu belohnen.‘

Die von Sir Robert Peel eingebrachte Bill über diefTrauuns gen der Dissenters ellt als Prinzip auf, daß die Ehe als Civil- Kontrakt zu betrachten sey, welches Prinzip in England bis zum Jahre 1754, in welhem Jahre die sogenannte Akte Lord Hard- wicke's durchging, Landes- Geseg war. Es steht dann den Par- teien frei, sih später in ihren Kirchen trauen zu lassen, und es erstreckt sich jener Grundsas nicht auf die Bekenner der herr- schenden Kirche. Uebrigens is den Dissenters bloß vorgeschrie- ben, sich zu der Magistrats Person desjenigen Bezirks, wo sie