1901 / 13 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jan 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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| dem Jntendantur- * Altona, bisher bei der Jntendantur

scher Reichs-Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Juhalt des amtlichen Theils: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich.

Ernennungen, ‘Charakterverleihungen 2c.

Verordnung, betreffend die Gerichtsbarkeit der deutshen Konsuln in Egypten, vom 6.. Januar 1901.

Bekanntmachungen, Baer die Errichtung einer Reichsbank- stelle in Mülheim i r) und einer Reichsbank-Nebenstelle in Zabern (Unterel ahn

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 2 des Reichs-Geseßtblaitts.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Zeremoniel bei der am 17. Januar 1901 im Königlichen Schlosse L Berlin stattfindenden Versammlung der Kapitelfähigen itter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler.

Erste Beilage: Personal-Veränderungen in der Armee 2c.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Kanzleirath Beer zu Rixdorf bei Berlin, isher im Kriegs-Ministerium, den Rothen Adler-Orden dritter e mit der Schleife, : dem Baurath Koch im Kriegs-Ministerium, den Geheimen eten Sekretären, Rechnungsräthen Groest und alkh off im Kriegs-Ministerium, den Buchhaltern bei der L Cm]; Rechnungsräthen Zuhßt und Seel, ekretär a. D., Neu ngorath Reinidcke zu des-IX. Armee-Korps, den Proviantmeistern Pushmann zu Gumbinnen und Hoffmann u Frankfurt a. O., den Garnison - Verwaltungs - Ober- pektoren Hertell zu Freiburg i. Br. und Schwab zu alle a. S., dem städtischen Oberförster Brehme zu Peterhof ei Mühlhausen i. Th., demOber-Postsekretär a. D. Matthiesen zu Schleswig, den Me a. D. Wenge zu Patschkau, Griebel zu Naumburg a. S,., bisher in Liebenstein S.-M., Maske zu Mittelhufen bei Königsberg i. Pr., bisher in Siy, Mengelkoch zu Boppard, bisher in Kirn, und einicke zu Charlottenburg, bisher in Kyriß, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Kanzleirath Diemer bei der R N Muinasne, dem Garnison-Verwaltungs-Ober-Jnspektor Bock zu Gnesen, dem Lazareth-Ober-Jnspektor Reiner zu Trier, dem Meitrpator da. D Fraissinet zu Berlin, bisher bei der Kriegs-Afa emie, Geheimen Kanzlei-Sekretär K ör ner im Kriegs-Ministerium, den MelGzeitten a. D. Schwerin und Wolgram zu lin, Gustav Müller zu Stettin und Radermacher zu Bonn, dem Telegraphen - Sekretär a D. RNosenstädt gu Hamburg und dem Ober-Telegraphen-Assistenten a. D. Erbe zu Mainz den Königlichen Kronen-Orden vierter Klafse, dem Kanzlei - Sekretär Lange bei der Intendantur des XI. Armee-Korps und dem Packmeister Fritsch beim Be- fleidungsamt des XIV. Armee-Korps das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, sowie dem Jntendantur-Kanzlisten Plügge bei der Intendantur des XVTI. Armee-Korps, dem Da IEma ster Bröseke zu Danzig, dem Postpackmeister a. D. Francke zu Berlin, en Postschaffnern a. D. Mutschler zu Le ingen und Klemmt. zu Lauban, dem Hafen-Aufseher merse zu Ruhrort, dem Kasernenwärter a. D. Di edrich zu Spandau, dem Vorarbeiter Grobe bei der SEMAriCde in Spandau, Kolonnenführer Diedrich bei der Artillerie-Werkstatt in Spändau, dem Remonteknecht Ragowski beim Remonte- ot Brakupöónen, S Ostpreußen, und dem früheren Hirten Christian Seddig zu Brakupönen, Provinz Ost- preußen, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

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Dentsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht : Allerhöchstihren bisherigen außerordentlihen Gesandten und bévollmächtigten Minister am Königlich belgischen Hofe, Wirklichen Geheimen Rath und Kammerherrn Grafen von Alvensleben, behufs anderweiter dienstlicher Verwendung von diesem Posten abzuberufen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigft geruht: : „den Rechtsanwälten Engelhorn in Saargemünd und tuland in Colmar sowie dem Notar 2 as in Zabern den Jaratter als Justizrath zu verleihen, sowie

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

zu genehmigen, daß der Regierungs-Sekretär und Bureau- Taro Klau}ch in Straßburg an Stelle des bisherigen Sharafters als A Hb Kanzleirath denjenigen als Kaiser: liher Rehnungsrath führe.

Verordnung,

betreffend die Gerichtsbarkeit der deutshen Konsuln in Egypten.

Vom 6. Januar 1901.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen guk Grund der die Konsulargerichtsbarkeit in Egypten betreffenden Geseze vom 30. März 1874 (Reichs- Gesegbl. S. 23) und vom 5. Juni 1880 (Nei s-Geseßbl. S. 145) im Namen des Deutschen Reichs, nach e olgter Zu- stimmung des Bundesraths, was folgt:

1.

Die den Konsuln des R i@u Reichs in Egypten zu- stehende Gerichtsbarkeit wird für strafbare Handlungen, deren Thatbestand einen Konkurs oder eine ana zur iv Ra eaA hat, außer Uebun es ofern der Schuldner ein Kaufmann - oder eine Handelsgesellschaft ist, und der Schuldner oder einer der Gläubiger der deutschen Konsular- gerihtsbarkeit nicht untersteht. i

S 2. Die Deutschen und de deutschen Scuvlenossen in Egypten sind vom Tage des Jnkrafttretens dieser erordnung ab in den der Konsulargerichtsbarkeit durch § 1 entzogenen Strafsachen der Gerichtsbarkeit der Landesgerichte unterworfen.

8 3.

Hinsichtlih der im § 5 der Verordnung vom 23. De- zember 1875 (Neichs-Geseßbl. S. 381) und in der Verordnung vom 15. Februar 1897 E DNe,, S. 17) bezeichneten Berlenen, Mee Da l und Anstalten bleiben die bisherigen

erichtsbarkeitsverhältnisse unverändert. 8 4.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf von zwei Wochen nah dem Tage der Verkündung im Reichs-Geseßzblatt in Kraft.

Stra sachen, die zur Zeit des Jnkrafttretens dieser Ver- ordnung bei den Konsulargerichten anhängig sind, werden von diesen vollständig erledigt, auch wenn sie nah den Vor- n der 88S 1, 2 zur Zuständigkeit der Landesgerichte ge-

ören würden.

Urkundlich unter Unserer Lia Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlihen Jnsiegel.

Gegeben Neues Palais, den 6. Januar 1901.

(L. S.) Wilhelm. Graf von Bülow.

Bekanntmachung.

Am 1. Februar d. J. wird an Stelle der jeßt bestehenden Reichsbank-Nebenstelle in Mülheim (Nuhr) eine Neichs- bankstelle daselbst errihtet, von welcher die Reihsbank- Nebenstelle in Oberhausen abhängig ist. ;

Der Geschäftsbezirk sowie die Namen und Unterschriften der Vorstandsbeamten werden durch Aushang in dem Ge- E ODral der Reichsbankstelle in Mülheim bekannt gemacht werden.

Berlin, den 15. Januar 1901.

Reichsbank-Direktorium. Dr. Koch. Korn.

Am 28. Januar d. J. wird in Zabern (Unterelsaß) eine von der Reichsbank-Hauptstelle in Straßburg i. Els. abhängige Reichsbank-Nebenstelle mit Kassenecinrihtung und beshränktem Giroverkehr eröffnet werden.

Die von des „Neihs-Gesehßblatts enthält unter Nr. 2743 die Verordnung, betreffend die Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Egypten, vom 6. Januar 1901. Berlin W., den 16. Januar 1901. Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Weberstedt.

eute ab zur “ebale gelangende Nummer 2

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kaufmann Karl Johannes Adolf Gerold,

Mitinhaber der Firma „Carl Gustav Gerold“, zu Berlin das Prädikat eines öniglichen Hoflieferanten zu verleihen.

1901.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

_infolge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Tilsit getroffenen Wahl den besoldeten Beigeordneten dieser Stadt Bartsch auf fernere aud Jahre sowie

infolge der von der tadtverordneten-Versammlung zu Naumburg a. S. S Wahl den bisherigen Bürger- meister der Stadt Querfurt Reißbrodt als besoldeten Bei- e (Zweiten Bürgermeister) der Stadt Naumburg a. S. ür die geseßlihe Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.

Zeremoniel bei der am 17. Januar 1901 im Königlihen Schlosse zu Berlin stattfindenden Versammlung der

Kapitelfähigen Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler.

Seine Majestät der Kaiser und König, als Souverän und Oberhaupt des hohen Ordens vom Schwarzen Adler, haben Allergnädigst beschlossen , Donnerstag, den 17. Januar 1901, mit den anwesenden Kapitelfähigen Nittern im Königlichen Schlosse zu Berlin die feierliche Jnvestitur Seiner Kaiserlichen Een Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs un Kronprinzen von Preußen, Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Georg von Sachsen, Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Nupprecht von Bayern, des Generals der Kavallerie und General-Jnspekteurs der Kavallerie Edler von der Planiß und des Neichs- fanzlers, Präsidenten des Staats-Ministeriums und Ministers der auswärtigen Angelegenheiten Grafen von Bülow, vor- zunehmen und ein Kapitel abzuhalten.

S L. __ JZhre Königlichen Hoheiten die Prinzen des König- lihen Hauses, die hier anwesenden investierten Hohen Ordensritter aus Altfürstlihen souveränen Häusern und aus dem Fürstlihen Hause Hohenzollern ver- sammeln Sich um 12 Uhr Mittags in den Gemächern Seiner Majestät König Friedrih's T., woselbft Höchstdenselben die Ordensmäntel angelegt werden. Die Anfahrt ist durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe. S 2.

Die übrigen Kapitelfähigen Ritter des hohen Ordens ver- sammeln sich {hon um 11, Uhr in der an das Königs- zimmer zur Rechten angrenzenden boisierten Galerie. Die LIEERERAnE derselben werden dort in Bereitschaft gehalten werden.

Die Anfahrt is gleihfalls durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe.

S.Z,

Die Eingangs genannten neu aufzunehmenden Ritter versammeln id ebenfalls um 113, Uhr - in der Branden- burgischen (Rothen Adler-) Kammer. ie Anfahrt is gleihfalls durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe. 8 4.

Der Anzug ist für die Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler in Gala, für die Herren vom Zivil mit weißen Unterkleidern (Kniehosen, Schuhe und Strümpfe). Der Ordensmantel wird über der Militär: oder Zivil-Gala-Uniform, die Ordenskette, welhe die Kapitelfähigen Ritter mitbringen wollen, über dem Mantel angelegt. Die neu aufzunehmenden Ritter (F 3) erscheinen mit dem Bande des Ordens.

Für die Ordensbeamten, welche sich bald nah 11 Uhr im Königszimmer einzufinden haben, ist der Anzug ebenfalls in Gala mit weißen Unterkleidern.

Es werden nur Königlich preußische, Orden getragen. :

Alle bei der Feierlihkeit anwesenden Personen behalten den Flor um den linken Oberarm; die Herren vom Zivil tragen zur gestickten Uniform weiße Handschuhe.

8 6.

Die Obersten Hof-, die Ober-Hof-, die Vize-Ober-Hof- und. die Hof-Chargen, die Generale der dieter ber Kavallerie und der Artillerie, dié Admirale, die Staats- Minister, die aktiven Generalleutnants und Vize-Admirale, so die in Dienststellung befindlihen Wirklichen: Geheimen

äthe und alle übrigen Personen, welche zu dem Aufnahmc- Akt eingeladen werden, oder die zum Cie ge Seiner Majestät des Kaisers und Königs und Jhrer Königlichen Hoheiten der Prinzen gehören, versammeln sid um 11%, Uhr, und zwar die Herren vom großen Vortritt, die Generale der Jnfanterie, der Kavallerie und der Artillerie, die Admirale, die Staats-Minister, die Geiterälleutnants, die Vize-Admirale und die Wirklichen Ge-

niht aber fremde