1939 / 296 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Dec 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis dur die Post monatli 2,30 X einschließlich 0,48 Æ& Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 X monatli. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32, Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Æ-/, einzelne Beilagen 10 /. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließli

des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33.

Reichsbankgirokonto Nr. 1913 Tr. 296 bei der Reichsbank in Berlin

Inhalt des ar. Lon Teiles,

Deuts hes etch.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Exequaturerteilung. - i L

Erlöschen einer Exequaturerteilung.

Berichtigung der in Nr. 97/1938 veröffentlichten Liste der Ver- mögensträger, in deren Vermögen die Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront eingewiesen ist.

Zwölfte Bekanntmachung über die Aenderung der Zuständigkeit von Reichsstellen als Ueberwachungsstellen. Vom 15. De- zember 1939. (

Bekanntmachung Nr. 5 der Reichsstelle für Kleidung und ver- wandte Gebiete. Vom 18. Dezember 1939.

Drueffehlerberihtigung zur Bekanntmachung Nr. 15 zur An- ordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“, in Nr. 295.

Preußen.

Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Wiesbaden über die Einziehung von Vermögens3werten für Preußen.

SED A TEDT M E TI EI E E R

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Führer und Reichskanzler hat mit Urkunde vom 16. Dezember 1939 dem Schriftsteller Hans Waßlik in Neuern im Böhmerwald- die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

Der e und Reichskanzler hat mit Urkunde vom |

17. Dezeniber 1939 dem Direktor der Staatlichen Hochschule

E Musik in Berlin, Professor Dr. Fri Stein, die Goethe- edaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

Dem Königlich Thailändischen. Wahl-Konsul in Wien, Erwin Müller, ist namens des Reichs unter, dem 8. De- zember 1939 das E xequatuv erteilt worden.

Das dem Königlih Norwegischen Wahl-Vi ekonsul in Bremérhaven, Walter B Mg namens des Reichs unter dem 15. August 1936 erteilte Éxequatur ist erloschen.

Berichtigung.

n derx in Nr. 97 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 28. April 1938 veröffent- lichten Liste der auf Grund des § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Gewährung von A en bei der Einziehung oder dem A von Vermögen vom 9. Dezember 1937 E 1 S. 1333) bekanntgegebenen Vermögensträger, in eren Vermögen die Vermögensverwaltung der. Deut chen Arbeitssront eingewiesen wurde, ist in Abschnitt Il uch- stabe A Nr. 3 b (Gewerkschaftshäuser) zu streichen:

i Volkshaus G. m. b. H., Dortmund. Berlin, den 14. Dezembér 1939.

Der Reichsminister des Funern. J. A.: Turne ck.

Zwölfte Bekanntmachung

über die Aenderung der Zuständigkeit von Reichsstellen als Ueberwachungsstellen.

Vom 15. Dezember 1939.

Auf Grund des § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Er- rihtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 A éx Reichsanz. und Preuß. a r. 209 vom (. September 1934) wird in Abänderung der Bekanntmachung Über die Zuständigkeit der e atiwe, der Getreide Poi: mittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse, Ge hästs-

abteilung, in Berlin als Uebecwachungsstelle vom 12. Sep- tember . 1934 (Deutscher Reichanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 218 vom 18. September 1934) in der Fans der en Bekanntmachung über die Aenderung der E von Veberwachungsstellen vom 16. Dezember 1935 Q er Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 294 vom 17. Dezember 1935) mit Wirkung vom 1. Januar 1940 die Zuständigkeit für folgende Waren. von

der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftlihe Erzeugnisse, Geschäftsabteilung, als Veberwachungsstelle

“auf die _ :

Reithsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette als

Ueberwachungsstelle

übertragen:

Berlin, Montag, den 18. Dezember, abends

Einfuhrnummer des Stat. Warenverzeichnisses

13 a Raps und Rübsen

13b Dotter, Oelrettich-, Hederichsaat

130 Senf

1481 Mohn, ausgezteife Mohnköpfe

14 a2 Sonnenblumensanmen

14b1 Madiasamen, Erdmandeln Behennüsse, Kapok- (Wollbaum-)Samen, frische Lorbeeren, Niger- samen

14b2 Buchecktern

1401, Erdnüsse: ungeschält

Warenbezeihnung

1402 —: geschält 14 d Sesam 15a Leinsaat, auch gemahlen (Leinsamenmehl) oder

sonst zerkleinert 15 b Pana 16 a aumwollsamen 16b1 VRA N : aus 1662 Mowrasaat, Elipe-, Schinüsse, Butterbohnen, Stil- lingiasamen, afrikanische Talg-(Njavi-)Nüsse 160 De (auch zerkleinert) 16 d opra 17 Fettmuskat-, Holzöl-, Kulanüsse, Babassu-, Tukuma- kerne und andere nicht besonders genannte Del- sämereien und Oelfrüchte

aus 21 a Kürbis- und Melonensamen, soweit sie zur Ge- winnung von Oelen oder zur Hoclialeng von pharmazeutischen Erztuguilion unter Zollsiche- rung eingeführt werden

aus 21 b Petersiliensamen, soweit er zur Gewinnung von

Oelen oder zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen unter Zollsicherung eingeführt wird,

Berlin, den 15. Dezember 1939.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: (Unterschrift).

Bekanntmachung Nr. 5 - der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete. Vom 18. Dezember 1939.

Gemäß § 3 der Verordnung über die Verbrauchsre elung

Le Spinns\toffwaren vom 14. November 1939 (RGBl. [1 . 2196) ordne ih mit Zustimmung des Sonderbeauftragten für die Spinn R E an:

Auf den Abschnitt Il der Reichskleiderkarte für Männer und der Reichskleiderkarte für Frauen darf vom 18. Dezember 1939 an 1 Eng gewirkte Stoffhandshuhe an Verbraucher abgegeben und von ihnen bezogen werden. Eine Anrehnung auf die Teilabschnitte (Punkte) der Reichskleidêèrkarte findet nicht statt. Die Gültigkeit des Sonderabschnitts 11 erlischt mit der Gültigkeit der Reichskleiderkarte.

Eine Abgabe von Strikhandschuhen auf den Sonderahb- {nitt I1 ist nicht zulässig.

Berlin, den 18. November 1939.

Hagemann. Mit der Führung der Geschäfte beauftragt.

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Dructfehlerberichtigung. Jn der in Nummer 295 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 16, Dezember 1939 ab- gere Beleientmacniia Nr. 15 zur Anordnung Nr. 13 er Reichsstelle „Chemie“ muß es im § 1 Ziffer 1 statt „aus Nr. 43" richtig „aus Nr. 143" heißen.

Preußen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Erlasses des Reichsführers {h und Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Fnnern in Berlin vom 2. Oktober 1939 S PP (II B) Nr. 1510/39 und auf Grund des Geseyes über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. uli 1933 RGBl. 1 S. 479 im Verbindung mit dem Sn über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 19383 RGBl. [1 S. 293" wird das im Grundbuch von Oberscheld/Dillkreis Band 21 Blatt 813 unter laufender Nummer 9 eingetrageue. Grundstü Kartenblatt 56 O 96 Bebauter Hofraum, Jm Biengarten, Größe 1,85 ar des Vereins für- christliche Gemein eten, e. V. Ober- scheld, nebst dem Mobiliar hiermit zugunsten des Landes Preußen eingezogen. - -

ieses wird’ an Stelle einer Zustellung amtlich bekannt- gemacht. |

Wiesbaden, den 12. Dezember. 1939. Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. Groener.

eile 1, SW 68, beshriebenem Papier völlig druckreif einzujenden, ift darin auch anzugebe unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tag vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen se

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Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten etit-Zeile 1,10 #Æ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit=- 86 M. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle erlin

Wilhelmstraße 32. Alle Drukaufträge sind Tz s nsbesondere

n, welche Worte etwa durh Fettdruck (enmar e n.

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Postschectkonto: Berlin 41321 1 939 O E E

Irichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nummer 35 des Reichsarbeitsblatts vom 15, Dezember 1939 hat folgenden Jnhalt: Teil I. 1. Allgemeines, eseße, Ver- ordnungen, Erlasse: Verordnung über die Verwaltung der Reichs- gaue als Selbstverwaltungskörperschaften. Vom 25. November 1939. Verordnung über die Vertragshilfe des Richters aus An- laß des Krieges (Vertragshilfeverordnung VHV. —). Vom 30. November 1939. 11. Arbeitseinjaß, Arbeitsbeschaffung, Arbeitslosenhilfe, Geseye, Verordnungen, Erlasse: Arbeitseinsaß der Hausgehilfinnen und Sáugangeiteten; Beschränkung des Arbeitsplazwechsels. Betr.: Vereinfahung der Rechnungs- prüfung für die Arbeitebeschaffungsmaßnahmen aus dem Papens-, Sofort- und Reinhardt-Programm und den Landeskulturkrediten 1935 der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt. Betr. Umbe- nennung des Arbeitsamts Unterweser. Betr. Festseßung der Lohnklasse für Empfänger von Arbeitslosenunterstüßung, die nach Beendigung einer zeitlich begrenzten Dienstverpflichtung arbeits- los geworden sind. Bescheide, Urteile: 22. Unterstüßung für Dienstverpflihtete und Räumungsfamilienunterhalt, IIT. Sozi- alverfassung, Arbeitsrecht, Lohn- und Wirtschaftspolitik. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Dritte Durhführungsbestimmungen zum Abschnitt TIT (Kriegslöhne) der Krie swirtshaft8verordnung Ordnungsstrafreht der Reichstreuhänder der Arbeit (Dritte KLDB). Vom À. Dezember 1939. Anordnung über Entgelt- belege in der Vorarlberger Handmaschinenstickerei. Bescheide, Urteile: 21, Fortgewährung der Werkswohnung bei Einberufung zum Wehrdienst; hier: Entrichtung eines Mietzinses. V. Sied- lungswesen, Wohnungswesen und Städtebau, Geseze, Verord- nungen, Erlasse: Verordnung zur Regelung der Abmessungen Gewichte und Eigenschaften von Holzwolle-Leichtbauplatten. Vom 95. November 1939. Betr.: Neufassung der DIN-Norm 4104 Raumabschlüsse für Luftschugräume. Betr.: Uebersicht über Luftschutraum - Belüftungsanlagen. Betr.: Abbruch von Ge- bäuden; hier: Einstellung der Abbruchtätigkeit. Preußen. Neun- undzwanzigste Verordnung über Wohnsiedlungsgebiete. Vom 5. Dezember 1939. VI. Al 0 und Fürsorge. Geseße, vera bew Erlasse: Betr.: éfverbiltiguus für die minder- bemittelte Bevölkerung. Betr.: Fürsorge für Wehrdienst- und Einsatbeschädigte und ihre Hinterbliebenen.

Unus der Bertwaliung.

Ausgabe von 50 Rpf.-Stlicken aus Aluminium.

Die Reichsbank beginnt in diesen Tagen mit der Ausgabe von 50-F/-Stücken aus Aluminium. Diese Münzen sind dazu bestimmt, die 50-F/-Stücke aus Nickel, deren Einziehung zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist, zu ersezen. Vorerst be- halten auch die 50-F/-Stücke aus Nitel ihre Kaufkraft. Der Zeitpunkt der Außerkursseßzung der Nickelmünzen wird noch be- kanntgegeben.

| Wirtschafststeil.

Die Lenkung und Verteilung der Maschinen- : und Apparateerzeugung.

Auf Grund geseßlicher Ermächtigung wird im Einvernehmen mit dem Oberkommando der Wehrmacht und dem Generalbevoll- mähhtigten für die Reihsverwaltung vom Generalbevollmächtigten für die Wirtschaft folgendes verordnet:

Der Reichswirtschaftsminister J ermächtigt, die erforderlichen Anordnungen zur einheitlichen Lenkung der Herstellung und Pro=- duktionssteigerung von Exgougntssen des Maschinen- und AERE ratebaues und ihrer Verteilung zu erlassen. Er kann nament ih die zur Versorgung aller dringenden Vorhaben der öffentlichen Bedarfsträger mit den Erzeugnissen des Maschinen- und Appa- ratebaues notwendigen Maßnahmen treffen. Der Reichswirt- aer kann seine Befu nisse übertragen; er kann einen

evollmächtigtén für die Maschinenproduktion ernennen. Der N N LOE erläßt die zur Durchführung und Er- gänzung erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Der NReichswirtschaftsminister in Krakau. Gemeinsame Besprechungen mit Dr. Frank und Staatssekretär Ireumann.

__ Krafau, 16. Dezember. ‘Am Sonnabendvormittag traf Reichs- wirtschaftsminister unk bei einem Besuch. des Generalgouverne- ments in Krakau ein. Gleichzeitig traf auhch Staatssekretär Neu- mann in Krakau ein. Fn gemeinsamen Besprehungen mit dem Generalgouverneux Dr. Frank sollen die gvrozen Wirtschafts- lanungen für das E bes D im Zusammenhang mit en- zentralen Wirtschaßstsinteressen des Gvoßdeutschen Reiches fest- gelegt werden. -

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