1843 / 103 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Ueber die Verfassung der Nord-Amerikanischen Union.

r “l.

Der in die Staats=Zeitung vom 27. März (Nr. 86) auf- genommene Artikel über die Föderativ-Verfassung der Nord-Amerikg- nischen Union enthält zu viel irrthümliche Angaben Und Schlußfolgen, als daß Jemand, der die Jrrthümer, in welche der Verfasser verfallen, zu berichtigen im Staude ist, dieselben mit Stillschweigen übergehen könnte. Diese Jrrthümer sind von der Art, daß man sie füglich jener unvollklommenen Kenntniß zuschreiben kann, die man bei einem Ausländer von den politischen Justitutionen eines anderen Landes wohl vorausseßen darf, ohne im Geringsten der Redlichkeit der Be- merkungen Jhres Korrespondenten Eintrag zu thun. Ein tieferes Studium dieser Justitutionen würde ihn überzeugt haben, daß die Mängel, welche er der Föderativ-Verfassung der Vereinigten Staaten von Nord - Amerika zuschreibt, wenn sie wirkli vorhanden sind, in noch höherem Grade einer jeden Form von Föderativ-Regierung bei- zulegen sind, die in alter wie in neuerer Zeit, von dem Amphictyonen- Bunde im alten Griechenland an bis zu dem gegenwärtigen Deutschen Bunde, eristirt hat. Was er von der Amerikanischen Föderatiy-Ver fassung behauptet, läßt sih von allen diesen Conföderationen sagen, nämlich : daß sie aus mehreren zu einem politischen Körper vereinigten Souverainetäten bestehen; daß die verschiedenen Mitglieder der Union in einigen Beziehungen abhängig, in anderen unabhängig sind; daß sie in einigen Fällen fremden Nationen gemeinschaftlich verantwortlich sind, während in anderen Fällen diese Verantwortlichkeit eine getrennte und verschiedene it.

Dem von den Publizisten aufgestellten Prinzip zufolge, bilden souveraine, dur einen Föderativ=Vertrag dauernd mit einander ver bundene Staaten entweder ein System eigentlich sogenaunter kon föderirter Staaten oder eine h öhste Föderativ-Regierung, die man zuweilen auch einen zusammengeseßten Staat ge- nannt hat.

Jm ersten Falle sind die einzelnen Mitglieder der Union durch einen Vertrag verbunden, der sich von einem gewöhnlichen Traktat gleihförmiger Allianz zwischen unabhängigen Staaten nicht wesentlich und nur durch seine beständige Dauer und durch die größere Anzahl und die Verwicelung der Gegenstände, welche er umfassen soll, un terscheidet, Zu dieser Klasse gehört, soweit ein Ausländer si ein Urtheil hierüber erlauben darf, der Deutsche Bund. Die verschiede- nen Staaten bilden durch ihre Union uicht eine höchste Föderativ Regierung, noch sind sie einem gemeinschaftlihen Souverain unter worfen. Doch werden die sogenannten Fundamental-Geseßze des Bundes von dem Bundestage entworfen, der auch das Recht hat, organische Bestimmungen in Bezug auf dessen auswärtige, innere und militairische Angelegenheiten zu treffen, Diese Bestimmungen sind im Allgemeinen uicht direkt bindend für die einzelnen Unterthanen, sondern werden dies nur dadurch, daß jede einzelne Regierung denselben inner halb ihrer eigenen lokalen Jurisdiction Geseßesfkraft verleiht. Treten älle ein, wo der Bundestag seine eigenen Beschlüsse gegen die ein- zelnen oder die gesammten Unterthanen irgend eines besonderen Staates ohne Mitwirkung der lokalen Regierung rechtmäßig in An wendung bringen fann, dann bilden diese Fälle, wenn sie vorkommen, eine Ausnahme von dem allgemeinen Charakter der Union, die dann in dieser Hinsicht eine höchste Föderativ-Regierung oder ein zusammen: geseßter Stagt wird.

Im zweiten Falle ist die durch die Fundamental-Akte der Union gebildete Föderativ - Regierung die höchste \souveraine Macht inner halb der durch jene Akte ihr verliehenen Gewalt und die

Souverainetät jedes einzelnen Staates wird sowohl dur die auf | il E i ) | erfüllung ihrer, gerechten Verpflichtungen zu beklagen. Bei

solhe Weise der Föderativ Regierung übertragene Gewalt als durch die dadurh den einzeluen Staaten gesteckteu Gräuzen vermindert. u dieser Klasse gehört die Verfassung der Vereinigten Stagten von Amerika, Durch diese Verfassung ist, mit Ausschließung der Regie rungen der einzelnen Staaten, alle souveraine Gewalt in Bezug auf Krieg und Frieden, Negulirung der Haudels- und anderen Beziehun-= gen zu fremden Nationen der Föderativ-Regierung übertragen worden.

Dies is wenigstens die Theorie dieser Verfassung; aber der Verfasser des erwähnten Artikels nimmt au, daß in der Praxis die Thätigkeit der Föderativ= Regierung innerhalb der Sphäre ihrer anerkannten Gewalt durch die Verfassung der einzelnen souverainen Staaten behindert werden könne, und er is} selbs }o weit gegangen, den bevorstehenden Untergang dieser Regierungsform gus der Wir fung dieser Ursachen des Verfalls vorherzusagen.

Die von Jhrem Korrespondenten angeführten Beispiele dieser unheilvollen Kollision zwischen den Gewalten und Pflichten der höch sten Föderativ - Regierung und den respektiven souverainen Staaten sind folgende :

1) Der befaunte Fall des Macleod, eines Britischen Unter= thanen, der wegen cines angeblichen Vergehens, welches der Gegenstand diplomatischer Erörterung zwischen der Amerikanischen und der Briti= hen Regierung geworden, und wofür die lebtere die Verantwort lichkeit übernommen hatte, von dem lofalen Gerichtshofe des Staates New-York verhaftet und gerichtet worden war,

Um das wahre Wesen dieses Vorfalles, der einen verhänguißvol len Mangel in der Organisation des Amerikanischen Föderativ-Systems dargethan haben soll, rihtig zu verstehen, is es nothwendig, zu be merken, daß dies System eine Regierung von Gesetzen bildet, und daß diese Gesebe iu allen für die Ausübung richterlicher Gewalt geeig= neten Füllen von den Gerichtshöfen gehandhabt werden, die von der willfürlihen Einmischung der exekutiven Regierung unabhängig sind.

Ourch das Fundamental :Geseß der Union wird ihre richterliche Ge walt uf alle Fälle ausgedehnt, die aus der Verfassung, den Gescben und Verträgen der Vereinigten Staaten hervorgehen. Gemäß den von dem Kongresse erlassenen organischen Geseßen für die Ausübung e richterlichen Gewalt durch die Föderativ-Gerichtshöfe konnte die- (ene A AN alle wie der des Macleod nur dann gusgeübt wer der einzelnen Stagzgellation vou dem Endurtheil der Gerichtshöfe ten stattfindet, “Dies das höchste Tribunal der Vereinigten Staa= Jhr Korrespondent S 1st allerdings ein Man gel, nur nicht, wie A ent zu glauben scheint, in der Föderativ-Verfassung selbst, sondern in den Geseben P i L ; Rofl - Noyf are, ben, die der Kongreß gegeben hat, um die Bestimmungen der Verfassung in Wirksamkeit treten zu lasse Diesem Mangel is seitdem durch ein Geseh abc Ae E zl A O / D 1010 geholfen worden, welches der Kou= greß im lugust 1842 angenommen hat und wodur die Föderativ-Tri= ene es einen L sofort in Freiheit zu 0 ph wegen einer Handlung, deren Werth von d ira A : den richterlihen Behörden dir einzelnen i a E s wird. Aber selbst bei der Beschaffenheit E Nee

j , U veit der Gesebe zur Zeit des

Vorfalles mit Macleod war die Gefahr einer feindlichen Kollision z2wi= hen den Vereinigten Staaten und Großbritanien in Fol: Lee 4 geblihen Unfähigkeit der Föderativ = Regierung, die lofaler. Gerichts- höfe des Staates New = York zu kontrolliren, nicht S

j L Wes , mt o groß und so drohend, wie Jhr Korrespondent zu glauben scheint. Mehrere im Laufe der gerichtlichen Verhandlungen eintretende Eventualitäten wür= den solch? ein unglücklihes Resultat verhindert haben. Diese waren : 1) Macleod konnte von der Jury freigesprochen werden, wie es in der That geschah; 2) nahdem er von der Jury für schuldig erklärt worden, konnte er von der exekutiven Regierung des Staates New- York freigesprochen werden; 3) unter derselben Vorausseßung konnte

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452 er an das höchste Tribunal des Staates New-York, und von diesem an den höchsten föderativen Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington appelliren; 4) im Falle das End - Urtheil dieses leßten Gerichtshofes gegen ihn ausfiel, hätte er von dem Präsidenten be- gnadigt und auf Verlangen der Britischen Regierung in Freiheit ge- seßt werden fönnen.

_ Den wahren Prinzipien des Völkerrehts gemäß, hätte die Bri tische Regierung nur dann ein Recht gehabt, zu Repressalien zu schrei= ten, wenn die Amerikanische Regierung sich geweigert hätte, die zu- lebt erwähnte Maßregel zu ergreifen. Die Verantwortlichkeit der Vereinigten Staateu gegen Großbritanien, hätte erst daun begonnen, wenn das Endurtheil der höchsten Föderativ-Regierung gegen den An geklagten ausgesprochen und ausgeführt worden wäre. So is das Völkerrecht von den ausgezeichuetsten Publizisten festgestellt und von der Britischen Regierung selbs iu dem berühmten Memoir dargelegt worden, welches im Jahre 1753, in Bezug auf die Schlesische An leihe, dem Preußischen Kabinette mitgetheilt wurde *). __ Daß dies auch in der Sache Macleod's die Ansicht der Briti- schen Regierung war, geht aus dem Umstande hervor, daß sie sich bei dem gerichtlihen Verfahren gegen ihn beruhigte und feine Re pressalien irgend einer Art ergriff, um seine Befreiung zu bewirken. 2) Das nächste von Jhrem Korrespondenten angeführte Beispiel, welches die nah seiner Ansicht in der gegenwärtigen Berfassung vor handenen Fundamental -= Mängel erläutern soll, is die vou Seiten mehrerer Staaten erfolgte Suspendirung der regelmäßigen Zahlung der Zinsen ihrer öffentlihen Schuld. Er nimmt an, daß diese Sus pension, insofern sie auswärtige Gläubiger betrifft, von Seiten der jenigen Macht, deren Unterthanen dadurch beeinträchtigt werden, den casus belli gegen diejenigen Staaten in sich \ch{ließe, welche si dieses Trenbruches schuldig gemacht haben. Die Föderativ-Regierung, glaubt er, würde verpflichtet seyn, die auf solhe Weise angegriffenen Staaten zu vertheidigen, während sie nicht die Macht besibe, sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegen fremde Unterthanen zu zwin geu. Diese angebliche Folgerung geht hervor aus der Annahme, daß, wenn ein souverainer Staat es unterläßt, seine Verträge nit den Unterthanen eines fremden Staates zu erfüllen, dies einen Grund zu Repressalien von Seiten dieses leßteren Staates abgebe. Diese Annahme wird nirgends von den Publizisten unterstüßt und diese Jdee is von der Britischen Regierung bei den verschiedenen Recla mationen, die sie zu Gunsten Britischer Öläubiger in Spanien, Por tugal und den Süd=Amerikgnischen Nepubliken erhoben hat, stets un berücdsichtigt geblieben. i | ;

Die Amerikanische Föderativ-Regteruug hat ihre Verpflichtungen gegen ihre eigenen auswärtigen sowohl, als einheimischen Gläubiger stets mit der gewissenhaftesten Troue erfüllt, Mau fann versichern, daß sie gewiß weise handeln würde, wenn sie denjenigen Staaten der Union zu Hülfe käme, die Schulden gemacht haben, um große Werke von öffentlichem Nußen auszuführen, welche deß gegenwärtig uicht eine solche Einnahme abwerfen, die hinreichend wäre, um die Zinsen der auf diese Weise kontrahirten Schulden zu bezahlen. Man fann indeß nicht sagen, daß sie eine größere geseßliche Verpflichtung habe, die Bezahlung solcher Schulden zu garantirxen, als der Deutsche Bund

| hat in Bezug guf die Schulden der einzelnen Staaten, welche diesen Bund bilden, Daß dies auch die Meinung der Britischen Regierung ist, erhellt aus einer offiziellen Mittheilung Lord Aberdeen's an die Juhaber Amerikanischer Papiere, worin er es ablehnt, eiue Borstel lung über diesen Gegenstand an die Amerikanische Föderativ - Regie rung zu richten. Man muß aber auch zugeben, daß die Ehre und die Auteressen der ganzen Amerikanischen Nation verlangen, daß keines ihrer Mitglieder den Ausländern Anlaß gebe, sih über die Nicht- den zu diesem Zwecke nöthigen Anordnungen mag man guf einige Verzöge rungen und Schwierigkeiten stoßen, allein es würde voreilig seyn, aus dem Vorhandenseyn dieser temporären und partiellen Verlegenheiten zu folgern, daß das Amerikanische Föderativ-System die Zwecke, für die es gegründet wurde, gänzlich verfehlt habe. Um zu zeigen, daß dieses System in seiner gegenwärtigen Or- ganisation keine unübersteigliche Hindernisse darbietet, um die Liquidi rung der Schulden der einzelnen Staaten mit Hülfe der Ceutral

| Regierung zu verhüten, is es nothwendig, zu erwägen, bis zu welchem

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| gina, Alabama und Louisiana.

Grade der öffentliche Kredit der Staaten gegenwärtig geshwächt ist, Die Nord =- Amerikanische Union besteht aus 26 souverainen Staaten, Von diesen haben 13 Staaten sehr bedeutende bfffeutliche Schulden gemacht, deren Zinsen regelmäßig und pünktlich gezahlt wer den, Diese Staaten sind: Maine, New = Hampshire, Vermont, Rhode=ZJsland, Connecticut, New-Jersey, Delaware, North-Carolina, South=-Carolina, Tennessee, Kentucky, Missouri und Georgia:

Die folgenden 6 Staaten haben, behufs der Anlegung von Ka- nälen und Cisenbahuen, Schulden gemacht, die im Verhältniß zu ihrer Bevölkerung und ihren Hülfsmittelu sehr bedeutend sind, und deren Zinsen aus dem jährlichen Ertrage dieser bffentlichen Werke, und wo dieser unzureichend ist, dur direkte Besteuerung regelmäßig gezahlt werden. Diese Staaten sind: Massachussetts, New-York, Ohio, Vir=

Die folgenden 7 Staaten habeu die Zahlung der Zinsen ihrer

| Schulden suspendirt, indem sie öffentliche Arbeiten unternommen ha-

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| sen

ben, die theils noch uicht vollendet, theils feine hinreichende jährliche Einuahme abwerfen, um die Zinsen davon zahlen zu können. Viese Staaten siud: Peunsylvauien, Mississippi, Judiana, Illinois, Michi- gan und Arkausas. s E

Man wird hieraus ersehen, daß 19 von den verschuldeten Stag- ten des Beistandes der Föderativ-Regierung nicht bedürfen, um ihren Kredit aufrecht zu erhalten, Die ganze Masse der Schulden derjeni gen Staaten, welche ihre Zahlungen suspendirt haben, übersteigt nicht 100 Millionen Dollars. Eine jährlihe Summe von 40 Millionen Dollars würde daher völlig hinreichen, um die Zinseu dieser Schul- denlast zu deken. L E S

Bei der gegenwärtigen Verfassung der Föderativ Union ist dem Kongresse allerdings nicht ausdrücklich die Vollmacht gegeben, die Zin- der Schulden der einzelnen Staaten zu zahlen oder zu garanti- renz aber es folgt deshalb noch nicht, daß uicht verfassungsmäßig irgend eine Anordnung getroffen werden könne, indem man die öffent- lichen Ländereien, welche das gemeinsame Eigenthum der Union bilden und woran jeder Staat seinen Autheil hat, verpfändete, um diejenigen “Staaten zu unterstüßen, die für jebt unfähig sind, ihre Verpflichtun- gen zu erfüllen. Diese National-Domaine ist vou unermeßlihem Werthe, und es leidet keinen Zweifel, daß die auswärtigen Gläubiger der erwähn- ten Staaten gern 4 oder 5 proc. auf diese Bürgschaft basirte Fonds anneh= men würden, deren Zinsen die Föderativ-Regierung garantirte, während der Ertrag aus dem Verkaufe der öffentlichen Ländereien einen Tilgungs- Fonds bildete, der allmälig zur Abtragung des Kapitals und der Zinsen verwendet werden köunte. Eine solche Anordnung wäre in der That ein Darlehn des Kredits der Union an diese Staaten ge- gen die Verpfändung ihrer respektiven Antheile au den öffentlichen

*) „Le droîit des gens sondé sur l'équité, la justice et la conve- nance, et confirmé par un long usage, n’admet pas de représsailles, excepté dans le cas de lésions graves et violentes, dirigées ou soute- nues par létat et d’un déni de justice absolu, in re minime du- bia, par tons les tribunaux et ensuite par le prince.“

Ländereien, welhe die National-Domaine bilden, Dieser Plan zur Konsolidirung der Staats-Schulden gewinnt täglich mehr die öffent- liche Meinung für sich und wird wahrscheinli als übereinstimmend mit der gegenwärtigen Föderativ- Verfassung befunden werden, Und selbs wenn dies nicht der Fall seyn, selbst wenn si bei der Prüfung desselben ergeben sollte, daß die Amerikanische Nation ihren Justitu- tionen entwachsen sey, hieße es, von dem guten Sinn dieses Volkes zu viel erwarten, wenn man aunimmt, daß es bereitwillig in eine Verbesserung der gegenwärtigen Verfassung willigen werde, wo- durch dieselbe diesem neuen Bedürfnisse angepaßt würde? Jene Ver- fassung wurde im Jahre 1783 angenommen, um die Mängel der früheren während des Unabhängigkeits - Krieges errichteten Conföde ration zu verbessern. Der Friede von 1789 ließ das Volk der Ver eimgten Staaten in unendlich größeren finanziellen Verwidelungen, als die sind, womit diese Nation gegenwärtig zu kämpfen hat. Die Verfassung wurde angenommen, die Staats-Schulden jener Zeit von der Union übernommen, der böffentlihe Kredit hergestellt und die ganze Masse jener Schulden is seitdem längst abgetragen worden. Die Bevölkerung, der Reichthum, die Hülfsquellen des Landes haben sih seitdem ungeheuer vermehrt, und die richtige Folgerung daraus \cheint zu seyn, daß der öffentliche Kredit desselben sich dur ähnliche Mittel wiederherstellen lasse und daß dieser wünschenswerthe Zweck zu erreichen sey, ohne die Grundlagen jenes Föderativ - Vertrages zu erschüttern, der sich bisher für die Sicherung seines Friedens und seiner Wohlfahrt ausreichend erwiesen hat, H W.

Berlin - Stettiner Eisenbahn. Section Berlin-Angermünde,

Frequenz in der Woche vom 2, bis incl. 8 \ pril 1843 3161

Personen,

Meteorologische Beobachtungen.

1443| E: April, |

Näch einmaliger

Alends O Uber.

| Nachmittags Ubr.

Morgeus

6 U | 2 Beobachtung.

l 1/02 R. 04" R

Bodenwärme 9,4° R,

Luftdruck... [334 37 Luftwäcme ... -+ 4 R —- Thaupunkt .,., | 0 R. - Dunstsättigung | 79 pt. 48 pt. 69 pCi. | Ausdünstung 0,012 Rh, Wetter balbheiter, halbheiter. bewölkt. | Niederschlag 0/010 Rh. Wind W. | W. | W. | Wüärmewechsel -+6,9° Wolkenzug « « - | - NW., ! | -+ O E: Tagesmittel: 333,78 Par... -+: ‘6. L4° R... 65 pcu-W

s Par. 333,68 Par, 331/28 Par. | Quellwärme 63° R. + 28) R. 20 R. R.

Flusswärme

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Answärtige Börsen. Amsterdam, §8. A pril Niederl, wirkl, Seh, 562, 5% do. 101 c Kanz-Bill, —. 5% Spau, 197. 3% do, 32L, Pass. 5 r, Ausg. Zins). 9%. Preuss. Präm. Sch. Pol. —. Oestere,. 1087. 4% Russ. Hope 0:

A nlwerpen, L April. Zinsl, —, Neue Aul. 197 6. Hambu rge, 10, A pril. Bank - Actien 1660. Eugl. Russ, London. 7. April, Cons. 3% E Bel. 1047. Neue Ausg. Seb, 135. 25% Holl. 565. 5% 99). 5% Port 8% —. Russ. 113. Bras. 75. Chili 88. 259. Mex. 295. Peru 19: Paris, A pril. 5% Rente fin cour. 121. 45. 3% Rente fin cour, §3, 30, 5% Neapl, an compt, 108. 40. 5% Span, Renle 317. P ass, 5%, Petersbu S, 4. A pril, Loud. 3 Met. ‘37 F Hamb. 34, Poln, à Paris 300 V1 80, do: 600 Fl 88. do. 200 Fl. 30. Wien, Le A pril. 5% Met. 109%. 4% 1007. 3% « Bank-Actien 1626. Aul. de 1834 140%. de 1839 112:

110%. A ul E, Pas sive O7

Engl,

Columb.

100,

Paris 762, 2106 —,

/ 1%

Königliche Schauspiele. Donnerstag, 13, April. } eine Theater Vorstellung. Se, A U) / S Am Donnerstag wird das BVillet-Verkaufs Büreau nur Vormit- von 9 bis 2 Uhr geöffnet, am Freitag bleibt dasselbe geschlossen. Sonnabend, 15. April, Jm Opernhause : Miserere, von Hasse; Requiem von Mozart. : Sountag, 16. April, Jm Opernhause : (Dlle. Hebenecker: Jphigenia, als Gastrolle.) Im Schauspielhause: Der Kaufmann von Venedig. Stich: Porzia.) Moutag, A April, Robert und Bertrand. | Im Schauspielhause: D Partheuia.) e Dienstag, 18. April, Pee DEY Pläve: Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. 2c, Anfang dieser Oper halb 6 Uhr. Im Schauspielhause: Französische Vorstellung.

tags

und: S Phigemg in Tauris,

(Dlle.

Im Opernhause: Versuche. Hierauf:

er Sohn der Wildniß. (Dlle. Stich: Jm Opernhause:

Ein Billet in den Logen des ersten

Konigsstädtisches Theater. Dounerstag, 13, April. Neu in Scene geseßt: Der Besuch, Die Sucht zu glänzen. Schauspiel in 4 Akten, von Kobebue. Freitag, 14, April. Kein Schauspiel. Sonnabend, 15. April. (Jtalienische Opern-Vorstellung.) briella di Vergy.

(Signora Assandri is unpäßlich.)

Sonntag, 16. April. Herr Rochus Pumpernikel.

oder:

G a-

Da der Direction des Königsstädtischen Theaters von mehreren Musik- freunden die Anfrage gestellt worden, ob, wie es früher beabsichtigt, der Don Juan mit der Jtalienischen Oper nicht bald in Scene gehe, so wer den dieselben hiermit benachrichtigt, daß in den nächsten 14 Tagen diese Opern - Vorstellung nunmehr stattfinden wird. Bei der Anwesenheit des Herrn Rubini wurden {hon die Proben begonnen, da dieser Künstler in der genannten Oper mitzuwirken beabsichtigte, dann aber in anderen Rol len beschäftigt, wurde die Vorstellung hierdurch verzögert, später aber gänz lich verhindert, indem Herr und Madame Pollani, denen die Partieen der Donna Elvira und des Masetto zugetheilt waren, am 1, März die Jtalienishe Oper und Berlin überhaupt verließen, Seitdem wurde zwar durch die Ankunft der Signora Gambaro (welche am 29, März, also vor 14 Tagen, in der ihr kontraktlich bewilligten Debütrolle der Gabriele de Vergy auftrat), so wie schon früher durch Herrn del Vivo die Stellen der abgegangenen Mitglieder erseßt, aber es hatte sich nun auch durch andere Opern - Vorstellungen der Mangel eines tiefen Basses für die anerkannt so wichtige Rolle des Komthur herausgestellt, und die Aufführung von neuem verhindert. Diese Lücke is jeßt durh das Engagement eines eben hier angekommenen Bassisten (Herrn Torre von der Jtalienischen Gesellschaft in Kopenhagen) ausgefüllt, und da die Direction nun eine wü1dige Auffüh- rung dieser Meister-Oper erwarten darf, so hat sie die sofortige Einübung derselben angeordnet, um sie sobald als möglich zur Darstellung zu bringen,

Diese einfache Darlegung von Thatsachen diene zugleich zur Wider- legung der falschen und unwahren Gerüchte, die sich hinsichtlih der Auf- führung der Oper Don Juan verbreitet hatten.

Berlin, den 12. April 1843, :

Die Direction des Königsstädtischen Theaters.

——————EE E i 2 Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen,

Gedrudt in der Decker schen Geheimen Ober - Hosbuchbrueref, Beilage

Deutsche Bundesstaaten.

_*XX Frankfurt a. M., 8. April. Der Buudes Präsidial- Gesandte, Herr Staats = Minister Graf von Münch Bellinghausen, beabsichtigt Anfangs Mai auf seinen Posten hierher zurückzukehren. Bis dahin werden die übrigen noch abwesenden Mitglieder unseres diplomatischen Corps auch wieder hier auwesend seyn. Der König- lich Großbritanische Gesandte am Bundestag, Herr Fox Strangways, ijt vor einigen Tagen nah lauger Abwesenheit wieder hierher zu- rüdgefehrt. , / /

Da nun die Veröffentlichung des Vertrages wegen des Baues der Main - Neckar Eisenbahu erfolgt is, beginnen auch bereits die Vorarbeiten zum Baue. Man findet es hier gerecht, daß der Cen- tral-Bahnhof und die Direction uach Darmstadt verlegt werden, da das Großherzogthum Hessen im Durchschnitte zwei Drittheile aller Kosten dieser Bahn getragen. Ju Mannheim hatte man sih bis zum leßten Augenblick geschmeichelt, es werde zu Gunsten Mannheims eine Aenderung in der Ausmündung der Bahn getroffen werden, allein es stand dies nicht in der Macht der Großherzoglih Badenschen Regie rung, da sich die Großherzoglich Hessische Regierung aufs Bestimm- teste dagegen erklärt hatte, Die Wiederaufnahme der Unterhandlun- gen wegen des Baues der Kassel - Frankfurter Eisenbahn, steht noch nicht in naher Aussicht. Dagegen wird davon gesprochen, die Kur- hessische Regierung wolle die Konzession zum Bau einer Lokal Eisen bahn von Hanau nah Fraukfurt nun ertheilen. Sie würde dadurch der fabrikthätigen Stadt Hanau großen Vortheil bereiten.

Unsere Börse zeigte auch in dieser Woche wenig Lebhaftigkeit, da die auswärtigen Börsen keinen Jmpuls zur Kauflust verleihen, Zun allen Fonds-Gattungen fand auh wenig Veränderung statt, doch waren die meisten heute eher etwas flauer. Ueber den Stand der Unterhandlungen wegen der Kapitalisirung der Belgischen Schuld ist nichts bekannt, au der Amsterdamer Börse selbst scheint man aber von dem Abschluß dieser Unterhandlungen keinen besonders günstigen Einfluß auf die Holländischen Course zu êrivarten, Der allgemein wenig befriedigende Finanzzustand Hollguds macht die dortige Börse um so besorgter, da der Konversiousplan des Finanz Ministers No hussen große Anfehtung im Schooße der zweiten Kammer der (He- neralstaaten findet. Das Geld if hier jeßt uicht sehr aboudaut, der Diskonto deshalb etwas gestiegen.

Unsere Ostermesse hat bis jeßt den gehegten Erwartungen nicht entsprochen. Anfangs wurden zwar bedeutende Geschäste gemacht, dies hatte aber in den leßten Tagen plöblich aufgehört, Die erste Woche is aber immer die Haupt-Meßwoche.

Allgemein freut man sich der fruchtbaren Witterung, welche die Hoffnung auf baldige Ermäßigung der hohen Preise aller Lebens mittel zuläßt,

5 Sau

Madrid, 30, März. Man versichert, die Cortes würden die Vorlegung des in Betreff der Quecksilber - Minen von Almaden ab geschlossenen Pacht - Kontrakts verlangen, um deuselben zu revidiren.

Lie Offiziere der Madrider Garuison haben sich zu dem Jufanten Don Francisco de Paula begeben, um ihn zu“ seiner Ankunft zu bo glückwünschen.

Heut hielt der Senat eine vorbereitende Sibßung, wobei der Alte s=- Präsident, Graf von Cartejon, den VBorsiß führte, Es wur den die Ernennungen der Herren Gomez Becerra zum Präsfiveuten und Laudero und Ferrer zu Vice- Präsidenten des Senats mitgetheilt. Herr Gomez Becerra zeigte sodann der Versammlung an, daß die Könuial. Sibung am 2, April stattfinden werde. :

————— P. Ce

Von der Türkischen Gränze, 2. April. (A, 3) Zu verlässigen Nachrichten aus London zufolge, ist von dort an “benu Britischen Botschafter zu Konstantinopel die Zustruction ergangen, zur Regelung der Serbischen Verhältnisse im Sinne der nordischen Mächte vorzuschreiten, jedoch mit dem gausdrücklihen Vorbehalt der Nichtanerkennung des von Rußland angesprochenen Rechts, die Ab sebung des jebigen Fürsten und die Wahl eines neuen zu verlangen, Großbritanien wird daher zwar die Forderungen Rußlands auf güt lichem Wege uuterstüßen; es spricht aber ver leßteren Macht das Necht ab, die Pforte zur Befolgung der gemachten Anforderungen zu zwingenz in diesem Punkt scheint England seinen früheren Erklärun gen getreu bleiben zu wollen.

Konstantinopel, 22. März. (A. Z) Eine lange Kon- ferenz hat vorgestern zwischen Herrn von Buteniesf und Six Strat ford Canning stattgehabt, worin der Russische Botschafter die Lage Serbiens darstellte und sich bemühte, die Zweckmäßigkeit und Gerech tigkeit der von Rußland an die Pforte für dieses Land gemachten Anforderungen zu zeigen. Herr von Butenieff soll vorzüglich den Umstand geltend gemacht haben, daß, wenn Rußland sich in der Serbischen Frage durch andere Rücksichten als die einer strengen Un parteilichkeit und Gerechtigfeit leiten ließe, es wohl nicht zu erklären

wäre, wie das umsichtige Oesterreich sih darauf einlassen köunte, die

Ideen des Russischen Kabinets zu vertreten und sh mit dem letzteren zu vereinen, um von der Pforte die Herstellung der Verhältnisse iu Serbien, wie sie im Augeublick nah der Abseßung des Fürsten Michael hestanden, zu erwirken. Sir Stratford Canning soll nichts Bestimm tes darauf erwiedert, sondern nur, gleichsam sein früheres Benehmen dadurch rechtfertigend, bemerkt haben, wie er bisher nur im Geiste der ausgezeichnetsten Russischen Diplomaten, namentlich Brunnow's, gehan delt habe, welcher weit entfernt gewesen sey, die Serbische Augelegen- heit unter dem Gesichtspunkte zu betrachten, wie es jeßt in St, Pe tersburg zu geschehen scheine. ——

Vereinigte Staaten vou Uord - Amerika.

New-York, 16. März. Handel und Gewerbe liegen in New-York fortwährend danieder, dagegen sind die öffentliheu Fonds bei dem Ueberfluß an Gelde wieder im Steigen begriffen. _

Die Legislatur von Maryland, einem der insolventen Staaten, hat ein Geseß angenommen, welches den Verkauf des Staats - An- theils an Kanal - und Eisenbahn = Anlagen verfügt, um mit dem Er- trage diè Schulden dieses Staates zu liquidiren, wodurch man vier Fünftel g pad zu amortisiren hofft.

Der Komet, dessen plöbliche Erscheinung in der östlihen Hemi- sphäre so große Sensation gemacht hat, is eben so plöblich in der westlichen erschienen, Sein Schweif wurde zuerst am 5, Februar wahrgenommen, am 11teu fand man den Kern weit über den Hori- zont erhoben, diht neben ? des Wallfisches. . Sein Kern erschien als ein heller Centralflecken, in Nebel gehüllt, in der Richtung des Schweifs verlängert, das Ganze einer Lampe ähnlich, die ihr Licht durch mat= tes Glas wirft.

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O I D 6A,

Das Journal des Débats begleitet die telegraphischen De- peschen über die neuesten Nachrichten aus Ostindien mit folgenden Bemerkungen : :

„Obgleich die definitive Beseßung von Sind, d, h. von dem Ausflusse des Jndus, durch die Engländer, an sich ein bemerkenswerthes Ereigniß ift, so war es doch eine That‘ache, die man erwarten muste, und die sür die Englische Regierung fein Grund zu einer gefährlichen oder auch nur schwie- rigen Entwickelung werden konnte, Die Emre von Sind, die {on 1838, bei der ersten Unternehmung der Engländer gegen Afghauistan, gezwungen wurden, die Oberherrschast von England anzuerkennen, waren bei dem Volke unbeliebte Häuptlinge eines Landes das durch ibre Erpressungen zu Grunde gerichtet is und nur etwa eine Million Einwohner zählt, deren größter Theil noch außerdem aus Hindus bestebt, welhe im Grunde ihres Herzens die regelmäßige Verwaltung Eng- lands dem räuberishen Despotismus muselmäunischer He.rscher, wie diese Emire sind, vorzieht Die Emire konnten gar nicht hoffen, gegen die Macht der Briten anzukämpfen, zumal diese Letzteren bereits die wichtigsten Städte ihrer Herrschaften, Koratschi, Tatta, Balkar und andere, durch eingelegte Besatzungen in ihrer Gewalt hatten, Man muß dabei nicht vergessen, daß unter den 22,000 Manu, die in der telegraphischen Depesche den Emircn beigelegt werden, auch nicht eine einzige Compagnie regelmäßiger Truppen sich befand,“ ' i ,„„Was den Aufstand in Bundelkund betrifft, so können wir nur wie derholen, was wir schon früher erklärt haben, Bis jeßt scheint dieser Auf stand für die Englische Macht nicht im geringsten drohend. Derselbe ift nicht cinmal gegen die Herrschaft der Engländer, so1tdern vielmehr gegen cinen eingeborenen, den Engländern tributpslichtigen Fürsten gerichtet, wel- er glaubte, scine unglücklichen Unterthanen ungestraft berauben zu tfönnen. L1e Engländer haben sih uur eingemischt, um die Ordnung wieder herzu stellen. Der General - Gouverneur wird ohne 2weifel in diesem Falle thun, was seine Vorgänger in ähnlichen Fällen {on mehr als einmal gethan haben, nämlich erx wird den pflichtvergessenen Für sten absegen. Der beste Beweis, daß dieser Aufstand keine Be deutung hat, ist, daß der General-Gouverneur wegen des Ausbruchs dessel ben, der schon vor mehreren Monaten staltsand, seine beabsichtigte Reise nach dem Norden vou Ostindien (um dort die aus Afghanistan zurückkeh renden Lruppen zu empfangen) nicht verschob, und daß auch jeßt uoch der General-Gouverneur sich zu Delhi befindet und sich um die Ereignisse in Bundelkund wenig zu bekümmern scheint.

_ „Lie Emire von Sind sollten nah einem Vertrage einen {malen Strich Landes an beiden Ufern des Judus abtreten, damit die Schifffahrt auf demselben gegen ihre Näubereien gesichert sey. Sie weigerten sich, die- sem Vertrage nachzukommen. Es wurde daher ein Truppen-Corps an den Ufern des Jndus zusammengezogen, Ein Theil desselben, unter Sir Ch. Navier, if das Corps, welches jeßt von ihnen angegriffen worden is, und gegen das sie nun die gemeldete Niederlage erlitten haben.“ ——l Far - La Plata - Staaten.

Buenos - Ayves, 7. Jan. (N. H. Z.) Folgeudes is} der eigentliche Hergang des immerwährenden Krieges in Süd = Amerika zwischen Buenos-Ayres und Montevideo, Als Zohaun I. von Poi tugal nah Brasilien auswanderte, umgeben von einem Heere von 10,000 Mann, beseßte er Montevideo’ an der äußersten Gränze die- ses Landes, Nach vorläusigen Verhandlungen verlangten die Ein wohner von ihm, die Stadt in Besiß zu nehmen. Sobald die Ord ung in Brasilien etwas hergestellt war, nah den Staats-Umwäl zungen in Süd-Amerika, forderte die Regierung von Buenos-Ayres Montevideo, das vor der Spanischen Besiznahme stets zur Argenti nischen Provinz gehört, wieder zurück, Johann IV. weigerte sich, Hierauf folgte ein Krieg, welcher damit endigte, daß auf den Vor \schlag der Regierung von Buenos-Ayres Montevideo zum unabhän gigen Freistaat erklärt wurde, Diese Bedingung wurde von dem er wählten Vermittler Lord Ponsonby angenommen. Der Friede dauerte bis zum Tage, wo die Franzosen Buenos = Ayres blokirten. Die Montevideer, begierig, ihr Gebiet zu erweitern, benußten diese Ge legenheit, den Krieg zu erklären und in die Argentinische Republik einzufallen, Die zufriedengestellten Franzosen {lossen den Frieden ab, aber die Montevideer weigerten sich, das alte freundschaftliche Berhältuiß wieder herzustellen. Vergangenes Jahr boten England und Frankreich dem Präsidenten Rosas ihre Vermittelung an, Die jer nahm solche unter der Bedingung an, daß Ribeira, der an der Spiße der Regierung von Montevideo steht, versagt würde. Un glücklicher Weise hatten die Vermittler keinen Waffenstillstand ver= langt, und die beiden Armeen standen si einander gegenüber, Ri beira durchschritt Uruguay und betrat das Argeutiuische Gebiet. Die Buenos-Ayrier schlugen ihn zurück, und er mußte blos mit 5 ober 6 Ossizieren die Flucht ergreifen. Die Argentinische Armee rüdt jeßt gegen Monteviedeo vor, befehligt von Oribe, chemaligem Präsiden ten von Montevideo, den Ribeira verjagt, so daß im Falle eines Erfolgs gleich eine Restauration stattfinden wird,

Ueber die fehlgeschlagene Sendung Gordon's nah Paraguay er fährt man folgendes Nähere: Bei seiner Ankunft hierselbst hielt Herr Gordon bei Rosas um Pässe an, um durch Argentinisches Gebiet ngch Paraguay zu gelangen. Rosas aber verweigerte ihm solche, und nun wandte er sich an Ribeira, welcher ihn höchst zuvorkommend aufnahm und ihm eine Chrengarde von Montevideanischen Truppen bis zur Gränze gab, Dieser Umstand erklärt unter Anderem auch, weshalb Herr Mandeville sih dem Französischen Gesandten in feinen Schritten gegen die Argentinische Regierung anschloß. Herr Gordon faud in Paraguay eine sehr artige Aufuahme, alleiu die Konsuln erflärten ihm, sie hielten sich uicht für ermächtigt, mit Großbritauien fommerzielle Unterhandlungen anzuknüpfen; dazu müßten sie einen National-Kongreß einberufen. Da nun seit 1808 fein solcher Kongreß berufen ift, so glaubte Herr Gordon auch, daß mau wegen eines bloßen Handelsvertrages mit England keinen solchen einberufen werde, und er hielt sein längeres Bleiben für unnüß. Judessen glaubt man hier zu wissen, daß die Kousulu allerdings diese außerordentliche Maßregel beabsichtigen, zwar nicht, um mit Englaud Unterhandlungen anzufangen, sondern um von der Nation die Frage entscheiden zu lassen, ob es angemessener sey, in der bisherigen JIsolirung zu ver- harren oder sih dem Argentinischen Stagtenbüindniß anzuschließen,

Wissenschaft, unst und Literatur. Musikalisches.

Berlin, Eine erwünschte Abwechselung für unser musikliebendes Pu- blifum war es, daß gegen Ende dieser Saison, die uns vorzugsweise, ja fast ausschließlich Pianisten-Kouzerte gebracht hatte, auch ein paar der vor- züglichsten Virtuosen auf anderen ZJustrumenten hier erschienen ; zuerst Herr Parish Alvars, der ausgezeichnete Harfenist aus London, und Richard Lewy, der als Knabe das Waldbhorn bereits wie ein erster Meister bläst; dann der Klarinettist, Herr Karl Bärmann, aus München, ein Sohn Heinrich Bärmann's und schon eines eben \o ausgebreiteten Rufes vie der Vater sich erfreuend, Das Konzert dieses Klarinett - Virtuosen welches vor einigen Tagen im Saale der Singakademie stattfand, gehörte zu den besuchtesten dieser Saison und war nächst denen von Lißt, Döhler, Rubini und Parish Alvars das genußreichste, da dem Zuhörer hier wie dort nur das Vollendetste in seiner Art dargeboten wurde, Ueber- dies is die Klarinette gerade eines von den Jnstrumenten, die sich zu Solo- Konzertstücken am meisten eignen z ihr großer Umfang an Tönen, die Bieg- samkeit ihres Klanges und der schwärmerische Charakter desselben, Schu-

bart in seiner musifalischen Aesthetik nennt sie das Organ des empfindsa“ men Herzens, seßen sie als Konzert - Jnstrument gegen alle ander®f Bläser sehr in Vortheil, Kömmt nun dazu eine so meisterhaft nah allen Seiten hin ausgebildete Technik und ein \o mannigfach nüancirter Ausdru, wir wir beides bei Herrn Bärmann finden, so ist die Wirkung der des s{hönsten Gesanges einer mit reihster Fülle des Tons begabten Mezzosopran- Stimme zu vergleichen, welche in Höhe und Tiefe weit über den gewöhnli- chen Umfang hinausginge. Diese geistige und materielle Aehnlichkeit im Ausdruck mit einer menschlichen Stimme hat Herr Bärmaun auf der Kla- rineite zu ganz besonderer Virtuosität ausgebildet; bald hören wir einen recitativisch prägnanten, {arf accentuirten , fast deklamatorischen Vortrag der musikalischen Phrasen, bald die weichste Verschmelzung und das zarteste Berhauchen der Cantilene; dann wieder die glänzendsten Läuse in allen Tonschattirungen vom grellen Hochroth bis zum weichen , dustigen Azur ; und über Alles ein Reichthum geshmadckvoller Verzierungen ausgebreitet, ohne dem Total-Eindrucck durch Ueberladung zu schaden.

Die lieblichsten Tongemälde, welche der ausgezeichnete Virtuos in \ei- nem Konzert produzirte, waren ein „Abend guf den Bergen““, von seiner eigenen Composition, worin sich der eigenthümlichste Charakter der Klari- nette, die aus der Hirtenschalmei hervorgegangen, am anmuthigsten entfal- ten fonnte, und ein Mozartsches Adagio mit Begleitung von Streich- Quartett, in welchem besonders das Violoncell des Herrn M. Ganz sehr {{chön mit den Tönen der Klarinette harmonirte. Die brillanten Partieen seiner Virtuosität zeigte Herr Bärmaun besonders in zwei anderen von ihm fompo- nirten Konzertstüken, einer in würdigem Styl gehaltenen Phantasie, welche Herr Musik - Direktor Taubert auf einem nah Englischer Methode gebauten, stark und schön flingenden Kistingshen Flügel sehr klar und an- shmiegend begleitete, und einem Thema mít Variationen, womit dies

anziehende Konzert schloß, welhes auh durch den Pianisten Herrn W. Krüger und durch die Gesangs - Talente der Dlle. Marx und des Herrn Bötticher, so wie einer sremden Sängerin, Dlle. Heßenecer aus München, unterstüßt wurde, Leßtere hat so eben einen Cyklus von Gasftrollen in der Königlichen Oper begonuen und hier, so wie im Konzert, wo sie ein paar Lieder von Schubert mit ange- nehmem Ton und tvarmer Empfindung vortrug, die verdiente Anerkennung gefunden, Jhre Stimme ist weich und wohltlingend und scheint am meisten zu wirken, wo sie sich mit Nuhe entwickeln kannz bei rasch zu bewerkstelligen- dem Einsatz und bei schuellen Läufen is ihr eine noch mangelhafte Ton- bildung zuweilen hinderlich; Dlle. Hezenecker hat aber, wie wir hören, ihre musikalische Laufbahn erst vor ein paar Jahren angetreten und verspricht daher bei ihren offenbar ausgezeichneten Anlagen unter fortgeseßten Studien im dramatischen Gesange, zu dem sih ihre Stimme wohl vorzüglich eignet, gewiß Tüchtiges zu leisten,

Nächstens haben wir auh ein Konzert von einer anderen hier anwe- senden fremden Sängerin, Dlle, Marie Recio aus Paris, zu erwarten, in welchem man vielleicht Herrn Bärmann wieder zu hören Gelegen- heit haben wird, der sih übrigens durch den zahlreithen Besuch und den enthusiastischen Beifall, der seinem ersten Konzert zu Theil geworden, auch noch zu einem zweiten eigenen aufgemuntert sinden dürfte. 10,

Paris. (Gaz. music.) Die Italienische Oper is am 31, März sür diese Saison geschlossen worden, Jm nächsten Winter werden Lablache und Tamburxini nicht mehr zu den Mitgliedern dieser Gesellschaft gehören ; dagegen haben sich Mario, Morelli, der Baryton Ronconi und der Tenor Fornasari , so wie die Damen Grisi und Persiani , auch für die fünftige Saison engagirt, Zu Anfang Mai's wird Rossini hier erwartet, Mad. Viardot-Garcia, die Schwester der Malibran, i} von hier nach Wien gereist.

In der großen Oper wird Halev9's neues Werk: „Karl V1,“ mit zu- nehmeudem Erfolg gegeben; einige Abkürzungen, nach denen diese Oper

nur noch bis halb 12 spielt, sind sür die Aufnahme von Vortheil gewesen. Nächstens wird auch Marie Taglioni wieder in Paris eintreffen und meh- rere Vorstellungen in der großen Oper geben.

Deum Ua:

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 11, April v. J., in wel- cher wir dem Publikum über den Zustand des von uns verwalteten Fonds, welcher bestimmt is, dereinst in Zeiten der Bedränguniß das Be- stehen der hiesigen Klein - Kinder -Bewähr - Anstalten zu sichern, und wenn das Kapital-Vermögen die hierzu erfor- derlihe Höhe erreicht haben wird, sie bei eintretendem B e- dürsniß auch in gewöhnlicher Zeit zuunterstüßen, Nachricht gege- ben haben, bringen wir hiermit wiederum Folgendes zur öffentlichen Kenntniß.

Nach der oben erwähnten Bekanntmachung verblieb ult. Dezember 1841 ein Bestand von baar, Dokum,

Rthlr.Sar. Pf. Rthlr. 256 16 9 832440

1842 1843 / Rthlr. Sgr. Vf.

Lon dent Vérten Beet u, Vieles. A A 9

die Hälste der reinen Einnahme aus einen

im Konzertsaale des Königl, Schauspiel-

hauses am 25. April 1842 stattgefun

denen Konzerte =11 Frd'or. à 135 pCt.

Agio în Courant berechnet ‘-

und in Courant N von dem Herrn Prediger De, Witte . von dem löblichen Tischler-Gewerk .…. Pohlsches Legat pro 1, Okt. 1841 für realisirte Dokumente angekaufte Dokumente

15 pCt, Prämie v, 1800 Rthlr. konvertirten Stadt-Oblig. Zinsen von den Dokumenten...

Summa 725 Rthlr. Oofum,

Einnabme yro0 1, Zannar

725 Rihlr.

725

aide L E E E ERT lc R LD Summa 810 24 8 4165 1812 1843, baar, Dokum. L Rthlr, E agr, Pr. Nthiv.Sgv. Pf. Nthlr. Verwaltungskosten N 34 206 für angelaufte Dokumente... 4 0.6 belegte Kapitalien . 150 Rthlr. Summa 150 Nthlr. ——— At Dokum. baar, Bleibt ult. Dezember 1842 Bestand 2126 8 4015 welche legtere sich im Magistrats-Depositorium befinden,

Judem wir nicht unterlassen, den edlen Wohlthätern, durch deren Un- terstüßungen auch im verslossenen Jahre sih unser Fonds wiederum vergrö- ßert hat, hiermit unseren verbindlichsten Dank abzustatten, bemerken wir zu- gleich , daß die unterzeichneten Mitglieder der Kommission gern bereit sind, die unserem Fonds bestimmten Zuwendungen anzunehmen und an ihre Be- stimmung zu befördern.

Berlin, den 3, April 1843.

Kommission zur Verwaltung des Central - Fonds für die Klein - Kinder - Bewahr - Anstalten.

(gez.) Schulze, Ballhorn, Stadt-Schulrath, Behrenstraße 48. Hauptmann a, D. und Rechnungs- Rath, Friedrichsstraße 46, Gemberg, Kaufmann, alte Jalobsstraße 120.

Köhne, ¿ Geh.Staats-Archivar u. Archiv-Rath, Wilhelmsstraße 101. Rosenberg, Rentier, Kronenstraße 37. Schmeißer, Apotheker, Chausseestraße 17.

von Webern, Oberst, Behrenstraße 56.

UUL0adbeE pro 1, Jalltar

T8 18

788 28 150

Gamet,

Stadtrath, Charlottenstraße 41. von Herßberg, Premier-Lieutenant a. D.,, Oranien- burgerstraße 12, Prätorius, Kausmann, Königsstraße 69, Schaner,

Stadtrath und Rendant, Friedrichs- straße 198, Splittgerber,

Rentier, Wilhelmsstraße 68.