1843 / 117 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

dem der Kaufmann Wilhelm Heinrich Sund vicziclbî sich für insolvent erklärt, die darauf angeord- nete gerichtliche Jnventur seines Vermögens eine sehr bedeutende Jnsufficienz ergeben und deshalb unter heu- tigem Tage der formelle Konkurs eröffnet, danächst auch die Érlassung der behufigen Ediktal-Citationen für nöthig erachtet worden ; Solchem nach werden alle die- jenigen, die an den Kaufmann Wilhelm Heinrich Sund bierselbst, insbesondere auch an dessen in der Fischer- straße hierselbst sub Nr. 395 belegene Wohnhaus mit den Nebengebäuden und sonstigem Zubehör, Ansprüche irgend ciner Art haben sollten, hiermit geladen, solche ín einem der auf den 11. und 25. April und 9. Mai d. J., Vormittags 9 Uhr, angeschten Liquidations- Termine speziell und beglaubigt vor uns anzumelden, bei Strafe des in dem lehten Termine zu erkennenden Ausschlusses. Jn dem leytgedachten Termine wird auch über die Richtigkeit der angemeldeten Forderungen und deren Priorität, über die ciwa nöthig werdende Bestellung eines gemeinschaftlichen Anwaltes und eines Curatoris massae, über die gütliche Beseitigung dieses Konkurses und andere, das gemeinsame Gnitreite berührende Ge enstände mit den Kreditoren verhandelt werden, und búben die Ausgebliebenen sih sodann den Beschlüssen der anwesenden Mehrheit der Kreditoren zu vnterwerfen.

Datum Barth, den 28. Mänz 1843. Bürgermeister und Rath hierselbst.

(L. S.) Oom.

Bekanntmachung

die Verpachtung des Pfortaischen Schulen - Vorwerkes Cuculau betreff.

Das der Landesschule Pforta gehörige, zwei Stun-

den von Naumburg gelegene Vorwerk Cuculau, welches

durch den Tod des zeitherigen Pächters pachtlos wird,

soll mit allen Wohn- und Wirthschafts - Gebäuden,

Grundstücken, bestehend aus

5885 Morg. Aer,

112 - Wiesen,

106 - Lohden,

85 - (Härten, ferner mit den sonstigen Zubehörungen und (Herechtig- keiten, desgleichen mit dem gesammten vorhandenen, le- bendigen und leblosen, taxirten und untaxirten Stamm- Inventarium an Vich, Schiff, Geschirr u. \. w. vom 1. Juli 1843 ab auf 24 nach einander folgende Jahre meistbietend verpachtet werden.

Zu diesem Geschäft ist auf

den 26. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, hier in Pforta Termin anberaumt worden und werden alle diejenigen, welche dieses Gut zu pachten beabsich- tigen, hierdurch ersucht, sich an dem bezeichneten Tage in dem Geschästs-Lokale des Unterzeichneten einzusin- den und ihre Gebote abzugeben.

Die dem Pachtgeschäste zum Grunde zu legenden Be vingungen nebst dem Anschlage liegen von jeyt ab in meinem Geschäfts-Lokale zur Einsicht bercit und können davon auf Verlangen, gegen Entrichtung der Kopialien, Abschriften ertheilt werden.

Insbesondere aber wird noch darauf aufmerksam ge- macht, daß sich die Pachtbewerber spätestens im Licita- tions-Termine, sowohl über ihre ökonomische Qualisi- cation, als auch über den Besiß der zur Uebernahme der Pachtung erforderlichen Geldmittel gehörig auswei sen, auch nah Befinden zur Sicherheit der (ebote #0- fort 1000 Thlr. in Staatspapieren deponiren müssen, ferner daß Nachgebote nicht angenommen werden und daß die Auswahl unter den Licitanten, ohne an den Bestbietenden gebunden zu seyn, ingleichen die Erthei lung des Zuschlages der Pachtung, den höheren Auf- sihts- und Verwaltungs Behörden der hiesigen Landes- schule vorbehalten bleibt.

Pforta, den 22. April 1843.

Der Schulhaus-Juspektor Roi ck.

Bekanntmachung.

Die vcrehrten Actionaire der Magdeburg - Cöthen- Halle - Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft werden unter Be zugnahme auf die Bestimmungen im §. 24. des Sta- tuts hiermit eingeladen, sich Freitag, den 26. Mai c., Vormittags 9 Uhr, im Saale des hiesigen Administrations - Gebäudes zu der im §. 23 des Statuts vorgeschriebenen jährlichen

General-Versammlung einzufinden, in welcher statutgemäß :

1) der Geschäfts-Bericht des Directorii vorgetragen,

2) der gedruckte Rechnungs-Abschluß des Jahres 1812 vertheilt,

3) für das ausscheidende Drittel der Ausschuß - Mit- lieder und deren Stellvertreter eine anderweite Lahl getroffen werden soll;

und in Folge der Verhandlungen in der vorjährigen Genéral-Veriaininlung :

4) der Entwurf eines Statuts zur Gründung einer Pensions- und Unterstüßungs - Kasse für invalide gewordene und verunglückte oder erkrankte Beamte und deren Familien, zur Beschlußnahme mitgetheilt

Der med wird,

Der Versammlung liegt ferner ob :

5) definitiven Beschluß E treffen über die beiden fol- genden“ in der vorjährigen General - Versammlung von zwei der Herren Actionaire gestellten Anträge :

a) S m durch §. 16. des Statuts dem Gesellschasts- usschuß übertragene Feststellung der jährlich von

dem Rein-Ertrage zu e- :

ge zum Reserve-Fonds zu schla

genden Summe sobald die Zurücklegung von mehr als 1 yCt. beabsichtigt wird jedesmal von dem Beschlusse der General - Versammlung abhängig gemacht werden solle, und ob

b) die Bestimmung des §. 36. d j N j .+ des Statuts dahin abzuändern sey, daß jedes Aus\chuß-Mitglied, statt M at g künftig funfzehn bis zwan- zig E E ei der Gesellschasts - Kasse zu deponi- Jeder Actionair und Bevollmächtigte, der Wes neral - Versammlung Theil nehmen will, hat sid selbi

und resp, seine Machtgeber am 23. oder 24, Mi s

Vormittags von 9 bis 12 Uhr, im Admini rationsge-

bäude hierselbst als Eigenthümer von Fünf und mehr

Actien zu legitimiren und darauf eine Eintrittskarte zu

empfangen, worauf die Anzahl der ihm gebührenden

Stimmen vermerlt is, und ohne welche Niemand zu

der General-Versammlung hinzugelassen werden kann. Sollte Einer der Herren Actionaire beabsichtigen, ei-

nen das gesellschaftlihe Jnteresse berührenden Gegen- and in der General - Versammlung zum Vortrag zu ringen, so wird derselbe mit Bezug auf §. 29 des

Statuts ersucht, sein O unter ausführlicher

Angabe der Motive, spätestens bis zum 16. Mai c.

dem Vorsißenden des Ausschusses schriftlich anzuzeigen

Montag den 1. Mai. A! D unterzeichnetem Direktor, 1m Lokale der Anstalt, Zim- merstr. 91, entgegengenommen.

512

und diese Anzeige im Geschäftslokal der Gesellschaft am Fürstenwall V Magdeburg, den 21. April 1843. Ÿ

Ausschuß der Magdeburg - Cöthen - Halle - Leipziger Eisenbahn - Gesellschaft. von Lamprecht, Vorsißender.

Der Geschästs-Bericht des Direktoriums der Mag-

deburg - Cöthen - Halle - Leipziger Eisenbahn - Gesell- ¿chast für das Jahr 1842 kann für Berlin in Em- par genommen werden bei dem Herrn S. H. Ri-

E Heiligegeist-Strasse No. 31.

Bekanntmachung. Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 24. Ja

nuar c., die noch rücständigen Einzahlungen auf die Actien der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn betref- fend, bringen wir den Herren Actionairs hierdurch in Erinnerung, daß die 8e Einzahlung mit 10 pCt. in

den Tagen vom 29. bis 31. Mai d. J. zu entrichten ist, Magdeburg, den 21. April 1843. ; Direktorium der Magdeburg - Halberstädter Eisenbahn- (Gesellschaft. Fran cke, Vorsigender,

Passagier - Dampfschifffahrt zwischen Potsdam und Hamburg. Abfahrt Freitag 3 Uhr Nachmittags.

Gúter- und Passagier - Dampfschifffahrt

zwischen Berlin und Hamburg. Abfahrt Sonntag 4 Uhr Morgens. Fahrbillette sind bei dem Unterzeichneten zu haben, am Bord der Schiffe werden keine Passagierbillette verlauft. Anker, Taubenstr. 10,

Oeffentliche Handels-Lehranstalt zu Berlin.

Der Unterricht in der Handels - Lehranstalt beginnt Anmeldungen werden von dem

Carl Noback.

Nach einer von Kopenhagen empfangenen Nachricht

erwarte ih am 2. Mai das schön ausgestattete schnelle Dampfschiff „Harlequin““, um dasselbe am 3, oder 4. Mai, Mittags 12 Uhr, wieder von hier nah Kopenhagen zu- rücck mit Passagieren und Gütern zu expediren.

Jch beeile mich, hiervon Anzeige mit der Bemerkung zu machen, daß das Passagegeld und die Fracht diesel ben seyn werden, als zuleßt auf dem Dampsfsschifse „Dronning Maria‘“ erhoben wurden. :

Stettin, den 22. April 1843, A, Lemonius.

Edt ttal L CoUn g.

Am 27, Oktober v. J. ist in dem zu hiesigem (He- richts-Bezirke gehörigen Dorfe Treuc ebóhla, Anne Ro sine Müllerin, am 7. Mai 1793 baselbst ehelich erzeugt von Johann Christian Müllern, aus Collnniß gebürtig, und Johannen Christianen geb. Greulichin, verstorben, ohne bekannte Erben zu ihrem Nachlasse hinterlassen zu haben, inwiefern deren genannter Vater bald nach ihrer Geburt von Treugeböhla sich entfernt hat, ohue seitdem von seinem Leben und Aufenthalt jemals Nach- riht gegeben zu haben und es daher an einer Nach- richt, ob derselbe noch am Leben sich befindet oder ver storben is, mangelt,

Auf den Antrag der genannten Annen Nosinen Mül- lerín wahrscheinlichen Erben werden daher Gerichts wegen nicht nur der abwesende Johann Christian Müller, son- vern auch, im Fall derselbe nicht mehr am Leben feyn sollte, alle diejenigen, welche an scinem Vermögen und an dessen verstorbenen Tochter, Annen Rosinen Müllc- rin, Nachlaß Erb- oder andere Ansprüche zu haben ver- meinen, und zwar jener unter der Berwarnung, daß er außerdem werde für todt geachtet, diese aber unter der Bedeutung, daß sie außerdem werden für ausgeschlossen, so wie der Wiedereinsezung in den vorigen Stand für verlustig erklärt werden, andurch geladen, künftigen

Achtzehnten Juli dieses Jahres vor uns an Gerichtsstelle allhier geseßmäßig zu erschei- nen, zuvörderst in Ansehung ihrer Person gehörig sich auszuweisen, sodann ihre Ansprüche und Forderungen vorzubringen und zu bescheinigen, mit dem bestellten Kontrad!ktor sowohl, als nach Befinden unter sich recht- lih zu verfahren, den Neun und Zwanzigsten August dicses Jahres, an welchem die Alten inrotulirt werden sollen, zu be- schließen und endlich den Sechs und Zwanzigsten September d. J. der Eröffnung cines Erkenntnisses in der Sache gewär- tig zu seyn. Zabeltitz, den 18, Februar 1843.

Die Gerichte daselb st,

S chre ck.

Ediktal-Citation.

Auf den Antrag der Verwandten

1) des Schneidergesellen Johann Heinrih Göring, 2) des Mühlknappen Friedrich August Berneker,

3) des Unteroffiziers Christian Friedrich Heinrich Ru-

dolph Kraft,

4) der unverehelichten Johanne Marie Frank, welche ebengenannten Personen sich vor länger als 10 Jahren von hier entfernt, seitdem aber ihren be- fannten Anverwandten, wie von diesen bezichungsweise in der vorgeschriebenen Maaße eidlich bestärkt worden ist, von ihrem Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben haben, und von denen der Schneidergeselle Göring ein Vermögen von circa 166 Thlr., der Müúhlknappe Bernecker von c, 109 Thlr., der Unteroffizier Kraft von c. 105 Thlr. und die unverchelichte Frank von c. 40 Thlr. unter gerichtlicher Verwahrung hier zurü- gelassen hat, werden die gedachten Anwesenden, als: 4) der Scheidergeselle Johann Heinrich Göring,

2) der Múühlknappe Friedrich August Bernecker,

3) der Unteroffizier Christian Friedrih Heinrich Ru-

dolph Kraft, 4) die unverchelihte Johanne Marie Frank, so wie auch alle diejenigen, welche an dem Vermögen derselben Erb- oder sonstige Ansprüche machen zu kön- nen glauben, hierdurch edictaliter geladen, den 28, Oktober d. J,, wird seyn der Sonnabend nach dem 19. Trinitat-Sonntage, En Vormittags 41 Uhr, in Person oder dus gehörig Bevollmächtigte an hiesiger Stadtgerichtsstelle zu el- scheinen und \sih genügend zu legitimiren, beziehun s- weise ihre Forderungen anzumelden und zu bescheini- en, widrigenfalls aber gewärtig zu seyn, daß das ermögen der genannten Abwesenden den resp. An- verwandten derselben, um damit wie mit ihrem wah-

ren Eigenthum zu schalten und zu walten, ohne Cau- tionsleistung, wiewohl unter der Bedingung überlassen werden wird, daß sie demjenigen Wvchnden, welcher etwa noch zuüfehren sollte, den Stock seines Vermö- gens, nach Befinden dessen Werth, jedoch ohne die rw bezogenen Nußungen, zu restituiren verbunden ind. Zugleich werden auch, da folgende Personen, als: 1J die Grenadier-Wittwe Louise Caroline Braun geb. Zeck am 30. April 1840 mit cinem Nachlasse von c. 27 Thlr., der pensionirte Herzogl. Kammerbotenmeister Herr Johann Friedrih Carl Lauer am 4. Juni 1842 mit einem Nachlasse von c. 45 Thlr., 3) der Hospitalit Baumeister am 5. Juli 1842 mit cinem Nachlasse von c. 13 Thlr. allhier verstorben, deren Erben aber nicht hinreichend zu ermitteln gewesen sind, alle diejenigen, welche an dem Nachlasse dieser Personen Erb- oder sonstige Ansprüche zu machen haben, vom hiesigen Stadtgerichte, resp. nah vom Herzogl. hochpr. Justiz - Kollegium allhier erhaltener Kommission, hierdurch öffentlih und perem- torish geladen, iu demselben auf den 28, Oktober 1843 anberaumten Termine, Vormittags 11 Uhr, in Person oder durch gehörige Bevollmächtigte, an hiesiger Stadtge- richtsstelle zu erscheinen, ihre Ansprüche und Forderun- gen anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls aber zu gewarten, daß die Verlassenshasten der genannten Personen deren angemeldeten, gehörig legitimirten näch sten Erbberechtigten , mit Ausschluß aller übrigen, wer- den zugesprochen werden. Gotha, den 11. April 1843. Das Stadtgericht das. C. F. W. Gnosch.

Bekanntmachung.

Das Königl. Bad Brückenau, seiner vortrefflichen Heilquellen, dann seiner shönen Umgebungen und An- lagen wegen hinlänglich bekannt, wird am 415, Junt l. J. eröffnet, :

Durch eine gute Kurtafel, dann durch gute rein ge- haltene Weine wird den Anforderungen der vercehrli hen (Gäste genügt werden. : E 1

Ein affigirtes Tax - Reglement zeig! die fixen Preise sämmtlicher Bedürfnisse, aus welchem auf Verlangen auch Auszüge mitgetheilt werden.

Wegen der Logis - Bestellungen belicbe man sich in frankirten Briefen an die unterfertigte Königl, Bad- Inspection zu wenden.

Bemerkt muß hier werden , daß, von dem Tage der Logis - Bestellung an, die Reseroirung und daher auch, wie billig, die Zahlung derselben beginnt,

Würzburg, den 19. April 1843. i Königl. Bayer. Bad Jnspection Brückenau, zur Zeit in Würzburg.

Bergauer, Königl. Jnspektor,

Ein Rittergut im Königreich Sachsen, zwischen Dres den und Leipzig, mit 650 Acker Arcal und guten Ge- bäuden, soll Verhältnisse halber sofort aus freier Hand verkauft werden. Auf frankirte Briefe wird das Nähere der Herr Finanz - Prokurator Zenker in Dresden zu er- theilen vie Güte haben. Unterhändler werden verbeten,

Literarische Anzeigen.

Jn allen Buchhandlungen is jetzt vollständig zu ha- ben in Berlin bei E. S. Mittler (Stechbahn 3), so wie in dessen Buchhandlungen in Posen und Brom- berg :

Mitt, H. A., Büreau-Chef an der Seinec-Prä- feftur, über die gefährlichen Klassen der Bevölke- rung in den großen Städten und die Mittel , sie zu bessern. Von der Afademie der moralischen und politischen Wissenschaften gefrönte Preisschrift. Aus dem Französischen überseßt von C. von M. gr. 8. 2 Bände. Geheftet, Preis 4 Fl. 48 Kr. oder 3 Thlr.

N. F. Hergt in Koblenz.

Jn unserem Verlag ist erschienen und durch alle Buchhandlungen, in Berlin durch die Enslin sche Buchhandlung, Breitestr. 23, zu beziehen :

Liederbu ch Des Gu Volle s, enthaltend 1116 alte und neue Lieder. O Leipzig, April 1843. Breitkopf & Härtel,

Béi C: F, A melang in Berlin (Brüderstr. 11) wird im Laufe des Juni erscheinen: Die aalvLants Ge Vergoldung und Versilberung, so wie die Verkupfserung, Verzinnung, Verbleiung, Verzinkung und Bronzirung Reiallener Gegensiand e auf demselben Wege, nach eigenen Ersahrungen bearbeitet und durch Abbildungen erläutert von Dr. L, Elsner, Lehrer am Königl. Gewerbe-Institut in Berlin. 8, Maschinen - Velinpapier. Geheftet circa 1 Thlr.

So eben is} erschienen und vorräthig bei Alexan- der Duncker, Königl, Hofbuchhändler, Franz. Str. 21:

Die Lehre von der Verwaltung der Schulen,

von Dr. W,. Sause.

335 Bogen gr. 8. Geheftet 25 Thlr. ; Erst in diesem leyten Bande des „„ Versuch einer Einrichtung der Schulen aus dem Gesichtspunkte des Lebens im Staate“ findet das System des Verfassers seine vollständige Entwiklung und Begründung. _Das- sclbe will die Schule, als den „wichtigsten Zweig der Staats-Verwaltung“ zur öffentlichen und Staats-An- stalt erheben, weshalb das Werk fast weniger für Pä- dagogen bestimmt ist, als für frei denkende Staats- männer, und für Alle, deren Rath - und deren Wir- fen auf die Ordnung innerer Staats - Einrichtungen

Einfluß übt, R, Mühlmann.

Das Verzeichniß der von dem Königl. wirkl. Geh. Ober - Regierungsrath von Tzschoppe, dem Königl. Ober - Konsistorial -Rath Hof - und Domprediger Sa, dem General-Superintendenten Konsistorial- und Schul- Rath Dr. Brescius, dem Professor Dr. Fischer und mehreren Anderen hinterlassenen Bücher - Sammlungen, Manuskripten, die Lausiy betreffend, Musikalien, Kupser- stihen , Lithographicen und Landkarten, welche Ende Mai c. versteigert werden sollen, is bei dem Auctious- Kommissarius Rauch, Zimmerstr. 65, zu haben,

Schulbücher zu den billigsten Preisen bei H. B aller, Heilige Geiststr. No. 21.

So eben i} bei mir erschienen und in allen Buch- handlungen zu haben, in Berlin bei E. H. Schroe- der, Linden 23, Jagorsches Haus:

Willkomm, M. K. Q., die Sakramente der heili- gen Taufe und des heiligen Abendmahls. Ein Andachtsbuch bei der Feier dieser heiligen Hand- lungen. Mit 1 Titelkupfer. 8. geh. 25 Sgr.

In diesem Andachts- und Kommunionbuche giebt der als Kanzelredner rühmlichst bekannte Verfasser na- mentlich dem gebildeten Mittelstande cinen Leitfaden in die Hand, mittelst dessen ihm die tiefe, beseligende und wahrhaft christliche Bedeutung der beiden wichtig- sten Handlungen in der evangelischen Kirche in ein- facher würdiger Darstellung ans Herz gelegt und da- durch eine Anleitung gegeben wird, ic der gläubige Christ die Sakramente der heil. Taufe und des heil. Abendmahls in angemessenster Weise und sich selbst zum Segen begehen könne.

Leipzig, im März 1843. Ernst Fleischer.

Bei G. Reimer in Berlin sind so eben erschienen und durch alle Buchhandlungeu zu beziehen : Philosophie der Chemie, von Dr. C. J. B. Karsten. bro. 1 Thlr. 15 Sgr. Grundlehren der Chemie für Jedermann von Dr, F. F. Runge, 3te verm. Ausg. kart, 2 Thlr. Ueber das Verhältniß der bildenden K ünste

zu der Natur. Eine Rede von I S Lon Schelling. Neuer Abdruck.

bro. 15 Sgr. Theorie der Kreisgewölbe.

(Nach Petit bearbe1-

Let) Von VV. Lohmeyer. 15 Sgr.

Wie entgcht man der Armuth? Eine An- weisung, mit Sicherheit zu cinem ehrenhaften Wohlstande zu gelangen. Von J. Rust. 1 Thlr.

Corpus inscription um graecarum. Edi- dit Aug. Boe leh, Vol I fast, 0c O Hc, 15 Sgr.

Anatomische Abbildungen der Haussäuge- idre Non Dr b P. Gau rlt. 2e Auflage 35 45 West. Zusammen 3 Thlr.

Wilhelm von Hum boldt's VVerke. 3r 4r Band. 4 Thlr.

Die Erdkunde oder allgemeine vergleichende Geo- graphie von Carl Ritter. 40r Theil oder Erd- kunde von Asien. 7x Bd, 1ste Abthlg. 4 Thlr. 25 Sgr.

Atlas von Vorder-ÁAsien zur Vrâäkunode. von Carl Nttter; Bearbeitet von Carl immer manne ete Tie 4 Uhle,

FriedrihSchleiermacher's sämmtliche Werke. 1, Abth. Zur Theologie 1r Bd. Jnhalt: Dar- stellung d. theolog. Studiums. Ueber die Re- aon Weihnachtsfcier. 2 Thlr, 5 Sgr.

Fried richSchleiermacher's sämmtliche Werke. 1. Abth. Zur Theologie 12x Bd. (Literarischer Nachlaß, Zur Theologie 7r Bd.) Junhalt: Die christliche Sitte nah den Grundsäßen der cvange- lischen Kirche. Herausgeg. von L, Jonas. 3 Thlr, 20 Sgr.

FriedrihSchleiermachers Predigten. Neuc Ausgabe. Ar Band. 1 Thlr. 10 Sgr.

VWerkzeichnungen oder praktische und de- taillirte Zeichnungen und Beschreibungen von Maschinen etc. Herausgegeben von Mendels- ¿ohn unter Mitwirkung mehrerer Techniker. 1. Bds. 5. Hest, Enthaltend: Eine hydrauli- sche Velpresse und die Mühle zum Zerkleinen des Oelsamens. 1 Thlr. 15 Sgr.

Archäologische Zeitung, heransgeg. von Ed, Ger- bard. I. Jahrgang. Preis 3 Thlr. (Erschie- nen ist die Lste Lief. Januar bis März, Nebst

d. Abbildungen 1—4.)

gesammelte

allgemeinen

Bei T. Traut wein in Berlin, Breitestr. 8, is so eben erschienen und zu haben: Grell, A. E., Op: 23, 6 Lieder Preis 15 Sgr. für eine Sing- Möhring, Ferd., Op. 12. 5 Lieder.) stimme mit 17% Sgr. (Bes! d. Pste. Siewert, Hnr. 7 Gedichte, 125 Sgr. Tengnagel, F. v., Op. 13. Diebstalil, Preis 5 Sgr. Op. 14. Treue Licbe, Pr, 5 Sgr, Beide für Sopran,

Musikalien zu den billigsten Preisen bei Jägerstra sse No.42, Ed. Bute & G. Bock. Ecke der Oberwallstr. Buch-, Kunst- u. MusikhdlIg.

An die Freunde der EnglischenLiteratur,

Henry G. Bohn, Buchhändler (4 & 5 Yorkstreet, Coventgarden)

in London,

hat 50 eben einen Katalog Engl ischer Werke ¿u herabgesetzten Preisen, bestehend aus neuen, werthvollen und höchst wichti- gen Büchern aller VVissenschaften, besonders der Kunst, Architektur, Naturgeschichte, Philologie und Belletristrik an alle Buchhändler Deutschlands und der benachbarten Länder versandt, von denen der Katalog gratis verlangt werden kann. Austräge werden von jeder Buchhandlung, in Berlin (Stech- balin 3), Posen und Bromberg durch E. S. Mitt- ler, ohne Preis-Erhöhung besorgt demgemüäls ist

Herr Rudolph Hartmann in Leipzig mit einem ziemlich vollständigen Lager zum sofor- tigen Ausliefern versehen,

-—

Preis: 2 Rlhlr. sür 7 Iahr. 4 Kthlr. - 23 Iahr. 8 Rlhlr. - 1 Iahr. im allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung.

I h: a bt:

AUnitliche Nachrichten.

Laudtags - Augelegeuheiten. Provinz Brandenburg, Ent wurf einex allgemeinen Wege-Ordnung. Nieder-Lausizisches Provinzial- Pfändungsreht. P rovinz Schlesien, Strafgesezbuch, Ehe-

__scheidungs-Gesez. Petitionen. ;

Fraukreich. Paris, Die Kammer, Vermischtes. - Briese aus Paris, (Die Neuvermähltenz Herr von Lagrenée Gesandter in China. Vie angebliche Amnestie; nähere Ausschlüsse über den jüngst mit England

abgeschlossenen Vertrag über die Fischereien.) J :

Großbritanien uud Jrlaund. London, Neue Kolonie aus den

„Falllands nseln, Mexikanische Dividendenzabluug.

Niederlande. Schreiben aus Mastricht, (Günstige Stimmung in Bezug auf die finanzielle Lage; das Budget des Krieges ; der Caumar tinsche Prozeß; die Nheinische Eisenbahn.)

Belgien. Brüssel. Diplomatisches Diner. Schreiben aus Brüs

s CODt Charafteristik des neuen Ministeriums.)

Deutsche Bundesstaaten, München, Gesez- Entwurf über Erhe bung E, oll GBesalle, LE1 pag! Spezielle Berathung über den Oldenburg, Entwurf, Stuttgart, Ankunft des Prinzen Peter vou

Spauien. Brief aus Madrid. (Minister-Krisis; angebliche Jntriguen zur Verlängerung der Regentschaft.) : A

YVeveinigte Staaten von Nord-Amerika. York. ((Guizot’s Depesche vom 26. Mai

_Sachen des Durchsuchungs-Vertrages.)

Haiti. Boyer's Flucht nah Jamaika,

Schreiben aus New 1842 an General Caff in

Zlmlkliche Uachrichken.

Krouif des Tages,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Den seitherigen Ober-Regierungs Rath Lette zu Frankfurt a, d, O. zum Geheimen Ober Regierungs= und vortragenden Rath im Ministerium des Junern zu ernennen; und : j

Dem Leinwand=- und Wäschhändler, Kaufmann Johann Ar- nold Heinrih Goldbedck, den Titel: Hof-Leferaut zu verleihen,

Landtags- Angelegenheiten.

Provinz Braudenburg.

Berlin , 27. April, 22e, 23e, 24st e Plenar=Ver- sammlung. Der Entwurf einer allgemeinen Wege-Ordnung ist be reits von dem 6ten Provinzial-Landtage begutachtet worden. Gegen wärtig liegt der mit Berücksichtigung der verschiedenen ständischen Erklärungen umgearbeitete Entwurf dem Königlichen Staats - Rath zur sließlichen Berathung vor. Allerhöchsten Propositions-Dekretes auch dem gegenwärtigen Provin zial-Landtage theils zur Kenntnißnahme, theils zu dem Zwecke zuge- gangen, daß den Ständen, insofern sie in der Verordnung die be

stehende Verfassung und die besonderen Verhältnisse und Bedürfnisse | erweislich feststehe, sollten berüdsichtigt werden.

der Provinz nicht genügend berücksichtigt fänden, Gelegenheit gegeben werde, Anträge wegen zusäßlichen, provinziellen Bestimmungen zu be

gründen, welche dann gleichzeitig mit der allgemeinen Wege-Ordnung | In lebter Beziehung war es die Aufgabe | des Landtags, zu den Bestimmungen des Entwurss, uach der Folge |

publizirt werden sollen.

seines Jnhaltes, Zusäße in Vorschlag zu bringen, die in Bezug ge-

nommenen Gesez- Ordnungen und Observanzen zu bezeichnen und sie

den veränderten Zeit - Verhältnissen angemessen zu modifiziren. Ver Ausschuß, welchem die vorbereitende Begutachtung des Entwurfs über- tragen war, hat in diesem Sinne die einzelnen Paragraphen der Ver ordnung einer Prüfung vom provinziellen Standpunkte aus unter worfen und dazu seine Bemerkungen gemacht, eine Redaction dersel ben aber zu einem besonderen Anhange nicht bewirkt, weil dies ihm

T —_—

nicht in der ständischen Stellung zu liegen, es vielmehr angemessen | schien, nux um Berücksichtigung der gemachten Auträge zu bitten, die | Axt aber, wie dies geschehen solle, ob durch Einschaltung ins Gesel, |

oder Publizirung eines Anhanges, anheim zu stellen.

Dem Gange des Ausschusses is denn auch die Versammlung bei

Berathung des Entwurfs im Wesentlichen gefolgt. Bei dem lebhaf

ten Juteresse aber, welches der Gegenstand überhaupt erweckte, konnte

es nit fehlen, daß derselbe auch vom allgemeinen Gesichtspunkte aufgefaßt wurde und die verschiedenen darüber hervortretenden An sichten zur Diskussion kamen.

Die Verordnung handelt in 6 Titeln, a) von den öffentlichen fran überhaupt, b) von den öffentlihen Fahrwegen, «) den Land= va

d) von den Verpflichtungen der Grundeigenthiümer in Beziehung auf den Wegebau, e) von den Wegepolizei-Vergehen, l) von allgemeinen Bestimmungen, und es is derselben noch eine besondere Auweisung zur Justandsebung der nicht kunstmäßig ausgebauten Landstraßen bei= gefügt. Ju Beziehung auf die leßtere war man von allen Seiten damit einverstanden, baß darin im Allgemeinen auf eine zweckmäßige Weise die Anforderungen, welche-an Straßen der bezeichneten Kate-= gorie zu machen sind, festgestellt werden, daß dergleichen Festseßungen zur Herde Robr, einer genügenden und gleichmäßigen Justandseßzung der Wege Bedürfniß gewesen, und daß sie allerdings in einer dem allgemeinen Gesehe beigegebenen Beilage richtiger als in diesem selbst ihren Plah fänden, Ein gleiches Einverständniß fand aber uicht statt in Beziehung auf die wesentlichsten Bestimmungen des Gesebes selbst. Ein Theil der Versammlung nämlich, und zwar derjenige, welcher bei den mehrfah nöthig gewordenen Abstimmungen entschieden die Mg-

Preußische Staats-Zeitung.

! allmälige Herstellung der Wege in dem Maße, daß die wirthschaftlichen | f Regel nicht mehr als ein dreitägiger Hand- oder Spauntag von dem

in T D G f , : S | Modalitäten (Dauer, Maß und Umfang des hinanzuziehenden Bezirks) | | von der Landes-Polizei-Behörde nah Vernehmung der Kreisstände,

| Hülfe werde, da sie zwangsweise ausgeschrieben worden und von

| polizei Behörde gerade jeßt erst die Ermächtigung zur Ausschreibung | dieser Dienste einzuräumen, als ja durch die neuere Gesebßgebung den

| die guf den Kreistagen gefaßten Beschlüsse zu Leistungen zu verpslich- | Kräfte des ursprünglich Verpflichteten zur Justandsezung einer Straße

| Hülfe beschasst werden, ohue daß es nöthig sey, lästige Zwangs-

| führung dieser Ansichten wiiuschte denn auch die Majorität der Ver-

| man in dieser Beziehung für die hiesige Provinz eine Lücke in der

| Ordnungen und Observanzen aber, zumal in kurzer Zei ; L e 1 A M L t Zeit und ohne Dieser Entwurf is aber mittelt | : G | daß die Rechte und Verbindlichkeiten in Beziehung auf Wegebau, | welhe auf speziellen Rechtstitel gegründet sind (§. 71), uicht blos

| nen besseren herbeizuführen, sey Bedürfniß der Zeit und Aufgabe des

| der Straßen keinesweges eine Folge der Unkenntniß von dem, was | zur Wegebesserung gehöre, oder des bösen Willens, sondern wesentlich

" Wege eben so vorzüglich sey, als er sich durch Mangelhasftigkeit da

| weil es sich hier um öffentliches Recht, um Feststellung allgemeiner

zen, 3) den gemeinen Wegen, c) von den öffentlichen Fußwegen, |

Allgemeine

Alle Þost- Anslalten des In- und Auslandes nehmen Sestel- lung an, sür Berlin die Expedition der Staats-Zeitung: Friedrichse2ltrasse Ur. 72.

Berlin, Freitag den 23% April

1843.

jorität bildete, stellte vom provinziellen Standpunkte aus die Noth wendigfeit neu zu erlassender geseßlicher Bestimmungen über die Ver= | pslichtung zu Wegebauten gänzlich in Abrede und führte für diese Ansicht au: es sey thatsächlich der Beweis geliefert, daß schou in der | bestehenden Provinzial-Geseßgebung die Mittel gegeben seyen, dieje nigen Kräfte dem Wegebau zuzuführen, welche zur Justaudseßuug und Crhaltung guter Wege erforderlich segen, dies werde durch das, was in einzeluen Gegeuden und Kreisen in Rücksicht mit Wegebau geleistet | worden, thatsächlih bewiesen, Wenn nun das Geseß (§, 26) eine |

kennung zu Theil werde, und daß, falls die Codification derselben nicht sofort zu bewirken sey, dieserhalb nur ein augemessener Vorbehalt ge- macht werden müsse, und daß endlich (§. 71) bei Wegebau-Verpflich- tungen, welhe auf einem speziellen Titel beruhten, mit Recht die | Verwaltungs-Behörde nicht auf den vou ihr meist uicht gehörig fest | zustellenden Besibstand, sondern im Falle des Streites lediglich auf rechtskräftiges Urtel die Entscheidung zu begründen habe; dabei ward noch im Allgemeinen als ein wesentlicher Vorzug des durch die neue Verordnung herbeizuführenden Zustandes die Beseitigung vielfacher Zweifel und Dunkelheiten in den jeßt Plaß greifenden geseblihen Bestimmungen sowohl, als in den auf speziellem Titel beruhenden be=- züglichen Rechts- Verhältnissen, wodurch das Eingreifen der Verwal: tung gelähmt werde, hervorgehoben. War uun eme Vereinigung dieser sro sich entgegenstehenden Ansichten uicht zu vermitteln, so konnte es nicht fehlen, daß derselbe yon d 1 : j uh j | Meinungs-Zwiespalt auch bei sehr vielen anderweiten, auf die in Frage festzuseßen sey, so meinte mau, daß hierdurch niht uur ungerehter | gestellten Paragraphen begründeten Bestimmungen des Entwurfs Weise denjenigen Verpflichteten, welche bisher in Erfüllung ihrer Ob | in erneuten Debatten hervortrat. Namentlich spra ein Theil der liegenheiten säumig gewesen, auf Kosten Dritter eine Hülfe gewährt | Versammlung sich dahin aus, wenn nach der Ansicht der Majorität werde, den anderen Wegebaupflichtigen, welche ihre Straßen bereits | die Verordnung ohne den die nachbarlihe Hülfe anordnenden Para-

durch eigene Anstrengungen in Stand geseßt hätten, uicht zu Gute ge- | graphen emauiren sollte, dann könne man auch die Anforderungen an

1

Verhältuisse der Verpflichteten dabei bestehen könnten, und daß in der |

Cinzeluen gefordert werde, vorschreibe, bei der Unzulänglichkeit dieser | » ( S , A - 1 - B ar . « E S / Leistung aber die nachbarliche Hülfe (§. 27) eintreten lajse, deren |

| fommen, soudern man fürchtete au, jene Bestimmung werde künftig | die Beschaffenheit der Wege, namentlich wie sie in der dem Gesebe

auf eiue nicht erwünschte Weise den Eifer für die Erfüllung der ei- | beigefügten Anweisung über die Instandseßung uicht chaussirter Land= genen Verpflichtung lähmen und das Bestreben erzeugen, nah mbög- | straßen aufgestellt seyen, nicht billigen, da sie entweder nicht zur Aus- lichst nuachlässiger Ableistung der vorgeschriebenen drei Arbeits- führung fommen oder möglicherweise große Härten gegenden Verpflichteten tage die nachbarlihe Hülfe in Anspruch zu nehmen ; diese nachbarliche | herbeiführen föunten, wogegen ein stärkerer Theil der Versammlung | in jener Anweisung auf alle Fälle sehr zweckmäßige Bestimmungen erblidt, von deren Anwendung die erwähnten Uebelstände schon um deshalb uicht zu befürchten seyen, weil immer nux eine allmälige und | die Kräfte der Verpflichteten nicht übersteigende Wegebesserung ver- langt werde. j __ Bei der Berathung des sämmtlichen sonstigen Jnhalts des Geseb= Entwurfs traten über besonders wichtige Punkte Meinungs=Verschie= denheiten und Debatten weiter nicht hervor, vielmehr war das Be= streben der Versammlung wesentlich dahin gerichtet, bei einer sorgfäl=- tigen und gewissenhasten Prüfung jeder einzelnen Bestimmung dasje= nige hervorzuheben, was etwa zur Sicherung wohlerworbener Rechte noch erforderli erschien, das ergänzend zu bemerken, was in Bezie= (ung guf besondere Lokal - Verhältnisse noch als zweckmäßig sich dar- stellte, und eine Milderung derjenigen Verpflichtungen zu beantragen, deren Erfüllung unter Umständen allzu \{wierig und drückend seyn | möchte. : i | 295ste Plenar Versammlung, den 20, April. Man be | schästigte sich mit Berathung des Nieder=Lausißischen Provinzial-Pfän- /

Entfernten geleistet werden solle, die Natur von Frohuen annehmen, das durch sie Geleistete der Belästigung der Leistenden nicht eut sprechen, und man müsse um so mehr Anstand nehmen, der Landes

Kroisständen die Befuguiß beigelegt sey, die Kreis Corporation durch

3

tenz auf diese Weise werde in den seltenen Fällen, wo wirklich die

nicht ausreihten, dur freie Entschließung der Kreisstände die nöthige

Berslichtungen auf sich zu nehmen z daß aber der Einzelne jeßt wirf lich etwas mehr als früher leiste, das werde auch durch den gestei- gerten Werth der Grundstücke gerechtfertigt, Ju fonsequenter Durch- {ammlung die allgemeinen Bestimmungen des Entwurfs wesentlich modifizirt zu sehen. Man hielt es nicht für erforderlich, daß ausge sprochen werde, die Verordnung trete an die Stelle der bisher gültig gewesenen allgemeinen geseßlichen Vorschriften über die Verbind lihfeit zur Anlegung und Unterhaltung der Wege (§, 09, weil

ungs = Rechts. Dasselbe gründet sich nicht auf ursprünglich provin zialretliche Bestimmungen, beruht vielmehr auf den nah Analogie U O ee Rechts zur Ausfüllung einer anerkannten S G Lücke in dem Nieder=-Lausißer Provinzial=2 j Vorschlä Geseßgebung nuiht anerkennen mochtez uur über die Beschaffen Jm Allgemeinen ues die a Senn ise heit der Wege wollte man dem neuen Geseße Gültigkeit zuge- zweckmäßig und beschloß, um dessen Publication mit dem Nb oe stehen, man erklärte sich gegen die Anordnung (§, 70), daß | Lausiber Provinzial - Recht zu bitten, nahdem die 77 Paragraphen nux die in hiesiger Provinz geltenden Geseße, Ordnungen und Oh=- | speziell durhgegangen worden und mit einzelnen, wenig erheblichen servanzen fortbestehen sollten, welche in die mit der allgemeinen Ver- | Abänderungen die Genehmigung erhalten hatten, ; ilt ordnung gleichzeitig zu verkündeuden zusäblihen Bestimmungen auf Am Äbend desselben Tages fand noh eine Sibung statt, welche genommen worde, weil man das ganze unveränderte Fortbestehen | vou 6 Uhr bis nah 10 Uhr dauerte und vollständig mit Verlesung der den Wegebau betreffenden Provinzial=-Gesebe hier für gerecht | des Allerhöchstenorts einzureichenden Gutachtens über den Entwurf und für zweckmäßig, eine ganz vollständige Zusammenstellung jener | eines neuen Krimingl-Geseßbuches ausgefüllt ward,

gehörige Vorbereitung, für unthunlich erachtete ; endlich wünschte man ° j ; " E l Provinz Schlesien. :

Breslau, 24, April. Ju den Plenar-Sibungen am 10, und 11. April wurde zu der Berathung über den 13ten, 14ten, 15ten und 16ten Titel des Entwurfs des Strafgeseßbuchs überge( angen.

Ju sehzehnten Titel: „Verbrechen wider die Sittlichkeit“ spre- hen die S, 377 bis 380 von den Strafen des Ehebruchs. Die Frage: Ist der Chebruch einer Ehefrau strenger als der eines Che- manies zu bestrafen? gab zu vielseitiger Erörterung Veranlassung Man glaubte in einer solchen strengeren Bestrafung eine nicht zu rechtfertigende Härte gegen das {hwächere weibliche Geschleht und eine Ungleichheit vor dem Geseß zu Gunsten des Mannes finden zu missen. Sey auch allerdings das Unglück größer, welches die ver= brecherische Ehefrau über die Familie bringe, als das, welches für diese aus dem gleichen Verbrechen des Chemannes hervorgehe, \o A 19 S Folge des Verbrechens, sondern nur das sern hO ) Verbrechen an fich bestraft werden, dies se bei beide i davon , daß die Kräfte des Verpflichteten zur Erfüllung seiner | gleich, A beide N bein Bruch der Ce E u a Briler Obliegenheiten in Beziehung auf den Wegebau uicht ausgereiht und | zung des Eides. Dagegen wurde zwar hervorgehoben : Achtun L daher die Verwaltungs-Behörden zu dem Unmöglichen ihn auch nicht | gen die Frauen gebiete eine härtere Bestrafung dieses Verbre A i hätten anhalten köunen;z solle also für die Wege mehr geschehen, als | der Chefrau als bei dem Chemann. Je höher unbezweifelt die bisher, so miisse darauf auch mehr Kraft verwendet, der Kreis der | Frau in sittlicher Beziehung über dem Manne stehe R Leistenden erweitert werden; die Erfolge einer solchen Erweiterung | so tiefer sey ihr Fall, und dies Verbrechen verrathe eine | | |

daun, wenn sie durch rechtskräftiges Urtel im petitorischen Prozesse anerkanut wären, sondern auch daun, wenn der jüngste Besibstand

Die Minderzahl der Versammlung faßte die hier in Nede stte- henden Verhältnisse von ganz eutgegengeseßteu Gesichtspunkten auf: Die Wege seyen in hiesiger Provinz im Allgemeinen noch sehr weit, selb hinter mäßigen Anforderungen, zurück, fast in allen Kreisen gebe es noch frequente Landstraßen, wo die Passage durch tiefen Sand erschwert werde, oder welche einen großen Theil des Jahres hindurch vom Wasser überstaut würden; einen solchen Zustand zu änderu, ci-

neuen Geseßes, Nun sey aber der gegenwärtige schlechte Zustand

seyen thatsächlih dadurch erprobt, daß in allen den Landestheilen, | bei weitem größere Verleugnung des Gefühls für Si - wo Wege - Reglements in diesem Sinne beständen, der Zustand der | wenn es ih a Ehefrau belaiied ben Ul eun ver Ge | e e E gemacht; dieser sey auf das äußere, auf

: | | das üffentlihe Leben angewiesen, jene au ilienleb derung könne als ungerecht hon um deshalb uicht bezeichnet werden, | Glü der Familie iber e da S E IO u 20 der ‘durch den Fehltritt der Ehefrau, als durch den des Ehemannes gestört. Bei der Abstimmung jedoch wurde die oben angeführte Frage v er= neinend beantwortet, Die Frage: „Soll gleiche Strafe, wie den ehebrecerischen Gatten, guch dessen unverheiratheten Mitschuldigen treffen?“ wurde verneinend, die Frage: „Soll wegen Chebruchs eine Strafe nur dann verhängt werden, wenn wegen dieses Ver= brehens auf Ehescheidung oder auf Trennung von Tisch und Bett geklagt und solche vom Richter ausgesprochen wird?“ dagegen be- 1ah en d 1 A

, Die mit vorstehender in Verbindung stehende Frage: Soll in diesem Falle der Richter in dem Urtbeile über bie S eidung oder Trennung zugleich die Strafe des Chebruhs gegen den schuldigen Gatten von Amts wegen aussprechen? wurde nbinmi verneint, Der für die Bejahung dieser Éeiae in der Denkschrist angeführte Grund: der Staat dürfe sih nicht gleichgültig gegen ein uf diese Weise zur Publizität gelangtes Verbrechen zeigen, erscheint nicht halt- bar, dem der Staat, indem er die he trennt, 1iguorirt das Verbrehen nicht, ex läßt vielmehr die daraus hervorge-

auszeichue, wo dergleichen fehlten. Eine diesfällige legislative Aen

Verwaltungs - Normen handle, auf deren Fortdauer ein privatrecht- licher Anspruch überhaupt nicht stattsinde, vielmehr müsse man in den Bestimmungen des Entwurfs sogar eine Forderung der Billigkeit er- fennen, denn wenn es eben darguf ankomme, mehr zu leisten als bisher, so sey es billig, daß dieses Mehr nicht von dem Einzelnen, sondern von einer größeren Gemeinschaft gefordert werde, auch solle ja die nachbarliche Hülfe erst dann eintreten, wenn der zunächst Ver- pslichtete ohne Beeinträchtigung seines Nahrungsstandes seine Oblie- genheit nicht vollständig erfüllen könnez darauf zu schen, daß er selbst zuvor seine Kräfte gehörig anstrenge und das vom Geseß vorgeschrie- bene Arbeitsmaß wirkli erfülle, sey Sache der Behörde, dann aber müsse entweder anderweite Hülfe eintreten, oder die Mangelhaftigkeit des Weges bleibe fortbestehen, Ju diesem Sinne fand die Minorität es denn eben so zweckmäßig als nothwendig, daß die gegenwärtige Ver=- ca ee subsidiaires Recht, wie dies um §8.69 Aida eced A, auch riick- sichtlich der Wegebau-Verpflichtung zur Anwendung komme, und hielt dafür, daß durch den ÿ, 70 der provinziglrechtlichen Bestimmungen volle Aner-