es solle ein Vorschlag gemaht werden, nah welchem die Grundsäbe festgestellt würden, in welcher Weise und auf welche Steuern die Bei= träge zu den Gemeinde-Bedürfnissen ermessen werden sollten; er ver- fenne die Schwierigkeiten eines solchen Vorschlages nicht, er wolle jedoch, obgleih er der Fassung nicht beistimme, sich derselben nicht wider= seßen. — Der Referent erkennt die Richtigkeit dieser Bemerkung und äußert: das Bestreben des Ausschusses sei dahin gegangen, eine nä- here Untersuhung des Gegenstandes vorzunehmen, diese sei aber sehr schwierig und die Erreichung eines Resultats fast unmöglich; es habe sih ergeben, daß man zu Grundsäßen gekommen wäre, die den Fo- rensen eher nachtheilig als nüßlih gewesen wären, indem, streng ge- uommen, fast alle Gemeindezwecke mehr oder weniger auch dem Gruud eigenthümer zu Gute kämen, — Ju Bezug auf deu vorgeschlagenen Paragraphen fiudet man es zweckmäßig, einen gewissen Census fest- zustellen; denn es wären manchmal mehr Forensen in einer Gemeinde, als Einwohner, denen man die Einsicht des Etats gestatten müsse. Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Was die dem Grundeigenthümer aufzulegenden Lasten betreffe, so sei er der Meinung, daß in demselben Maße, wie sich die Vortheile gestalteten, auch die Lasten aufzulegen seien; das Grundeigenthum sei seines Erachtens nur dann heranzu- ziehen, wenn dessen Besißer sich aus den aufzulegenden Lasten Vor- theile versprehen fönnez dies sei jedoch da nicht der Fall, wo es sich um Pfarr = und Schullasten handle. Dieses seien Personal = Lasten, die den Eigenthümer der Grundstücke nur dan betreffen könnten, wenn derselbe innerhalb desjenigen Pfarr- und Schulbezirks wohne, dem die Civilgemeinde beizustehen genöthigt sei, und wenn er auch der Konfession nah an diesen Vortheilen partizipire, — Der Referent : Sonach wäre das Grundeigenthum des Forensen ganz ausgeschlossen von den Lasten, die Schul- und Kirchenzwecke betreffen, — Ein Ab- geordneter der Städte: Es ließen sich feine bestimmten Merkmale dafür anführen, und es sei unmöglich, durch eine bestimmte Geseßgebung zu ermitteln, was der Forense leisten solle und was niht. Es sei dies durch besondere Verfügungen für jeden besonderen Fall festzustel= lenz der Gemeinde - Rath müsse beschließen und würde dann dem Forensen Gelegenheit gegeben, bei der Regierung, die überhaupt sanc tionire, Beschwerde zu führen, — Ein Abg. des Ritterstandes : Mau habe, um seine Ansicht zu widerlegen, angeführt, daß es-niht {wer sein werde, zu ermitteln, zu welchen Lasten die Forensen heranzuziehen seien; er glaube aber die Grundsäße hon hinreichend angedeutet zu haben, die hier entschieden ; er müsse immer wieder darauf zurücckom- men, daß es unzulässig sei, z. B. einen katholischen Foreusen zwingen zu wollen, zum Bau eines protestantishen Schulhauses beizutragen, und umgekehrt den Protestanten zu nöthigen, zu einem katholischen Kirchenbgu beizusteuern. Alle sheinbaren Schwierigkeiten würden ver- mieden, wenn man den Grundsaß festhielte, daß Jeder nah dem ihm zukommenden Vortheile auch die Lasten zu tragen habe.
Es wird die Frage gestellt: „Nimmt die Versammlung den über die Forensen vorgeschlagenen Paragraphen des Ausschusses an und der Paragraph wird mit 37 bejahenden gegen 23 verneinende Stimmen angenommen,
Der Referent verliest zu §. 50 in Folge eines Amendements einen vorgeschlagenen Zusaß des Juhalts: „Vater und Sohn, o wie Brüder, dürfen nicht zugleich Mitglieder des Gemeinde = Raths sein“, worauf bemerkt wird, daß, wenn Beide gewählt werden, der mit den wenigsten Stimmen ausscheiden müsse; was indessen von einem Abgeordneten der Ritterschast in kleinen Gemeinden für un- ausführbar gehalten wird. Durch Aufstehen ward der von dem Aus-= schusse vorgeschlagene Zusaß angenommen. i
Ein Abg. der Städte sagt: Es sei hier der geeignete Punkt, die Pensions- Verhandlungen aufzunehmen, worauf der Herr Land- tags = Marschall bemerkt: Es sei gestern darauf hingewiesen worden, daß ein Referat darüber vorliege, und könne dies in der Kürze durch den Referenten jeßt mitgetheilt werden, — Ein Abg. der Ritter schaft: Der Antrag in Betreff der Pensionen beziehe sih auf etwaige Pensions - Ansprüche, welhe der Bürgermeister und Empfänger in Zukunft haben könnten, Der Ausschuß habe sich in Bezug auf die Bürgermeister dahin ausgesprochen, daß, da die Bürgermeister nach der neuen Kommunal-Ordnung keine Besoldung empfingen, sie auch feinen Anspruch auf Peusion haben könnten. Sollten aber Regie rungsbeamte zu Bürgermeistern ernaunt worden sein, so müsse auch die Regierung für Peusion sorgen. Was aber den Gemeinde-Empfän= ger betreffe, so solle für den Fall, daß der Kommunal - Empfänger auch Einnehmer der Staatssteuer sei, dieser den Empfang behalten. — Dies veraulaßt den Antragsteller zu der Erklärung: Er habe bean- tragt, daß der Gemeinde feinerlei Verbindlichkeit zur Pensionirung auferlegt werde, dieser Antrag sei aber noch nicht erledigt.
Der Herr Landtags - Marschall : Es sei dies gestern abgemacht und könne daher niht mchr darauf zurückgegangen werden. Da der Beschluß gefaßt sei, so sei keine Bemerkung mehr zulässig in Bezug auf den Vorschlag. Hinsichtlich etwaiger Pensionsansprüche der Bür= germeister und Empfänger aber, so fönne derselbe jeßt noch erledigt werden; dieser habe ein doppeltes Petitum, nämlich daß die Beam- ten, die bei Einführung der neuen Kommunal-Ordnung im Dienste seien, entweder pensionirt oder noch eine gewisse Reihe von Jahren 1m Dienste belassen würden, um sie niht auf einmal außer Brod zu
seßen, Ein Abgeordneter der Städte bemerkte: Der in Rede stehende An= trag habe feinen Zusammenhang mit dem Gesete; dieser Antrag erfordere geseßlih eine Majorität von ?, der Versammlung, während Königl. Propositionen eine solhe Stimmenzahl nicht erforderten. Schon aus diesem Grunde könne also der Antrag in der gegenwärtigen Verhand- lung nicht zur Diskussion und Abstimmung kommen. Derselve müsse vielmehr mit dem Gutachten des Ausschusses aufgelegt und später berathen werden, — Der Herr Landtags - Marschall erklärt sich ein- verstanden, daß dieser Antrag aufgelegt werde, um später darauf zu- rüczukfommen, f
Der Referent verliest den §. 103:
E _ die Einrichtung einer besonderen Bürgermeisterei = Kasse nöthig gefunden wird, finden die im §. 75 gegebenen Vorschriften ebenfalls Anwendung, und bleibt es unter den dort bezeihneten Mo- dalitäten der Beschlußnahme der Bürgermeisterei-Versammlung über- lassen, ob die Verwaltung der Kasse dem Elementar - Erheber der direkten Steuern oder dem Gemeinde - Erheber übertragen werden
ti j a , , soll. Die Versammlung findet nichts dagegen zu erinnern, und der §. wird einstimmig angenommen. A
r S verliest den §8. 104: „Jür jede ürgermeisterei is von dexr Reat - mung der Bür ermeisterei-Versammlung (6, m de E aE dungs-Etat aufzustellen, Die Besoldungen, so wie die Entschädigun- gen für Dienstunkosten, müssen von der Bürgermeisterei aufgebracht werden; der Betrag i auf die einzelnen Gemeinden nah Verhält- niß der Grund- und Klassensteuer, resp. Mahl- und Sthlachtsteuer zu vertheilen. Die Besoldung des Bürgermeisters und dessen Entschä- digung für Dienstunkosten sollen zusammen 3 Sgr. und, wo der Bürgermeister zugleich Gemeindevorsteher ist, 4 Sgr. auf den Kopf der Bevölkerung nit übersteigen. Ju Ansehung der Vergütung für Dienstreisen, so wie der Gebühren und baaren Auslagen für Ämts- handlungen des Bürgermeisters, finden die Vorschriften des §. 71, Anwendung.“ Der Ausschuß is der Meinung, daß die Aufstellung des Nor- maletats von der Bürgermeisterei- Versammlung mit Genehmigung
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der Regierung ausgehen müsse. Die zweite Alinea, insofern sie einen Maßstab für die Vertheilung der Bürgermeisterei - Verwaltungskosten feststellt, erscheint bedenklih, und es wird einerseits die Heranziehung der Gewerbesteuer für billig erachtet, andererseits aber für durchaus unzulässig erklärt. Folgende Fassung wurde von der Mehrheit des Ausschusses genehmigt:
„Für jede Bürgermeisterei wird von der Bürgermeisterei-Versamm- lung ein Normalbesoldungs-Etat aufgestellt und von der Regierung ge nehmigt. Die Dienst-Eutschädigung und Büreau=Kosten müssen vou der Bürgermeisterei aufgebracht werden, und zwar von den einzelnen Ge- meinden, nah Maßgabe ihrer Bevölkerung; der Bürgermeisterei-Ver sammlung bleibt es überlassen, den Vertheilungs-Maßstab, nah wel- chem diese Kosten von den einzelneu Gemeinden aufzubringen sind, mit Genehmigung der Regierung festzustellen. Die Besoldung des Bürgermeisters und dessen Eutschädigung für Dienst - Unkosten f\ollen zusammen 3 Sgr. und, wo der Vürgermeister zugleich Gemeinde Vorsteher ist, 4 Sgr. auf den Kopf der Bevölkerung nicht übersteigen. Ju Ansehung der Vergütung für Dienstreisen, so wie der Gebühren und baaren Auslagen für Amtshandlungen des Bürgermeisters, findeu die Vorschriften des §. 71 Auwendung.““
Es wird gewünscht, daß hier deutlih ausgesprochen werde, wie die den Bürgermeistern zu gewährende Cntschädigung unter die sämmt lichen Gemeinden der Bürgermeisterei zu vertheilen sei. Da die Bür germeister diese Eutschädigung nah der Kopfzahl der Bevölkerung erhalten follen, so folge nothwendig daraus, daß au die Unter-Ver- theilung im nämlichen Verhältniß stattfinden müsse. Dann wird dar- auf angetragen, zu erklären, daß die Bürgermeistereien für die fragliche Entschädigung das nothwendige Kanzlei = Personal zu besolden und alle Büreau=Kosten, worunter auch die Geseß-Sammlung und Dru sachen gehörten, zu bestreiten hätten. Für die Vertheilung der Kosten bilde also die Bevölkerung den Maßstab; wie sie aber aufgebracht werden sollen, darüber bestimme der Beschluß des Gemeinderatls. Ein Abgeordneter der Landgemeinden fann sih damit nicht einver standen erklären ; wenn die Umlage nah der Kopfzahl bestimmt werde, so würde dies die Armen, besonders bei Familien mit Z—4 Kindern, zu s{hwer treffen. — Es könne auch der Fall eintreteu,, daß eine zahlreihe Gemeinde nur aus unbemittelten Einwohnern bestehe, eine andere dagegen bei geringerer Kopfzahl nur wohlhabende Einwohner habe, dann würde offenbar cin Mißverhältniß eintreten. Ein Ab- geordneter der Städte meint, wenn man ein Prinzip feststelle, müsse mau dasselbe auch konsequent durchführen; man habe das Prinzip aufgestellt, daß nah dem Maßstabe der Volkszahl die Gratification des Bürgermeisters festgestellt werdeu solle ; sei dies richtig, so müsse man dies bis in die kleinsten Abstufungen der Gemeinden festhalten.
Ein Abgeordueter der Städte: Es seien hier die verschiedenen Verhältnisse zu bedenken; in seiner Heimat seien uo 4 Dörfer im Bürgermeisterei - Verbande einer Stadt; die Städter hätten es billig gefunden, diesen theilweise die Kosten nachzulassen; nah einem früher ausgesprochenen Vorschlage wäre dies unzulässig.
Der Referent verliest nochmals den fraglichen Paragraph, welcher angenommen wird. — Nachdem noch einige Bedenklichkeiten über die Fassung geäußert worden, erklärte der Herr Landtags-Marschall, der Beschluß stehe jeßt fest, und cs sei Sache des Redacteurs, in der Adresse das Nähere zu erläutern. — Der Referent {hlägt vor, statt des Wortes „Besoldung““ den Ausdruck: „Dienst - Entschädigung des Bürgermeisters und Büregukosten““ zu adoptiren; was einem Abgeord- neten der Städte zu der Frage Veranlassung giebt, ob Besoldung, der Bürgermeister im §. 104 stehen bleiben solle. Niemand von der
Verwaltung müsse besoldet werden. Darin liege eine der bedeutend sten Garantieen für die Wohlfahrt der Städte. — Nachdem dics noch mehrseitig unterstüßt worden war, wurde auf Vorschlag des Referenten der Ausdruck „die Besoldung des Beamten“ ‘in „Dienst- Entschädigung und Büreaukosten der Bürgermeister“ verändert.
Der Referent verliest §. 105:
„Der Bürgermeister führt die Verwaltung der Bürgermeisterei- Kommunal=Angelegenheiten und is hierbei die allein ausführende Behörde. Er hat in dem Bürgermeisterei-Bezirke die Polizei-Ver- waltung, so wie alle in Landes-Angelegenheiten vorkommenden örtlichen Geschäfte, so weit hierzu nicht besondere Behörden bestellt sind, zu besorgen. — Unter der vorstehenden Beschränkung is er eben so be- rechtigt, als verpflichtet, darauf zu sehen, daß überall die bestehenden Landesgeseßze und Vorschriften gehörig beobachtet werden. E
„Jn dieser Hinsicht sind ihm sowohl alle einzelnen Mitglieder der Bürgermeisterei, als auch alle zu öffentlichen Zwecken in dem Bürgermeisterei = Bezirke bestehende Gemeinde - Behörden, ingleichen Corporationen und Stiftungen, jedoch unbeschadet der durch ibre Statuten oder besondere Geseße begründeten Modificationen, Folge zu leisten schuldig. / A E N
„Jn den zum Bezirke des Appellations - Gerichtshofes zu Köln gehörenden Landestheilen versieht der Bürgermeister in der bisherigen IBeise zugleich die Functionen des Civilstauds Beamten und, wo nicht besondere Polizei = Kommissarien angestellt sind, auch die eines Hülfs-= Beamten der gerichtlihen Polizei und des öffentlichen Ministeriums bei den Polizeigerichten. : — i
„In den Landestheilen, in welchen die Polizei-Strafgewalt bis- her von den Bürgermeistern ausgeübt is, behalten sie auch ferner diese Function,“ L s
Von dem Ausschusse wurde eine Vergütung aus der Staatskasse für diejenigen Bürgermeister in Anspruch genommen, die als Hülfs- beamte der gerichtlichen Polizei und des öffentlichen Ministeriums bei den Polizeigerihten fungiren, und die Beantragung einer desfallsigen Bestimmung, obgleich erinnert wurde, daß selbige niht in die Kom- munal-Ordrung gehöre, sondern Gegenstand eines besonderen Autra- ges sein müsse, fand die Zustimmung der Mehrheit, Demgemäß wird zur dritten Alinea der Zusaß vorgeschlagen : E
„für welche leßtere Function demselben etne verhältnißmäßige Ent- schädigung aus der Staatskasse zu gewähren ist.“ A
Ein Abg. der Städte: Man habe angenommen, daß der Bürger: meister gewählt werde; verlange man nun vom Staate, daß er zur Besoldung desselben zuschieße, so gerathe man in Widerspruch mit sich selbst. Aber auch aus anderen Gründen müsse er dagegen stimmen, denn je größer die Staatsbedürfnisse, desto größer müßten auch die Beiträge zu den Staatslasten sein, daher beantrage er, den zusa zu verwerfen. — Der Referent: Die Gemeinden wählten den Bürger- meister zur Vertretung ihrer Jnteressen; wenn also der Staat Dienst- leistungen begehre, die außer dem Gemeindedienste liegen, so müsse er au dafür Entschädigungen leisten. Vie Anforderungen des Staats an den Bürgermeister hätten sih gehäuft; wenn der Grundsaß des vorigen Redners gelten sollte, so könnten geradezu alle Staats - Ab- gaben aus der Gemeinde-Kasse bestritten werden; eine Trennung des Gemeindehaushalts von der Staats - Kasse erscheine aber durhaus nothwendig, und von diesem Prinzip ausgehend, habe der Ausschuß seinen Antrag formirt. — Ein Abgeordneter der Städte: Es sei allgemeiner Grundsaß, daß die Stelle des Bürgermeisters ein Ehren- amt ohne Besoldung sein müsse; wenn aber der Staat ihn besolde, \o werde er \ich selbst als Staats-Beamter betrachten und in diesem Sinne handeln. Der Zusahß sei also abzulehnen. i i;
Der Herr Landtags - Marschall : Finde sich für den Zusaß des Ausschusses keine Stimme, so sei anzunehmen, daß derselbe abgelehnt werde, — Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Jn der dritten Alinea
heiße es: „daß in dem Appellations - Gerichtsbezirke von Köln der Bürgermeister die Functionen des Civilstands - Beamten versehe‘’; zu dieseu Functionen müsse er aber befugt sein, sich dur eiuen Beige- ordueten erseßen zu lassen; er wünsche, daß dieses im Geseße aus gesprochen werde. — Ein Abgeordneter der Städte: Er möchte nicht befürworten , daß ohne Noth der Bürgermeister sich könne ver treten lassen.
Der ausgesprochene Autrag,, daß der Bürgermeister als Perso nen -Staudsbeamter sich durch einen Beigeordneten vertreten lassen könne, wird durch Aufstehen und Sißenbleiben abgelehnt,
Der Referent verliest nun den §. 106 : Q
,„Die Bürgermeisterei wird in den Bürgermeisterei-Kommunal Angelegenheiten (§. ®) dur die Bürgermeisterei - Versammlung ver treten, auf die besonderen Angelegenheiten der einzelnen Geneiaden steht ihr aber, den Fall des §. 75 ausgenommen, feine Einwirkung zu‘, welcher einstimmig angenommen wird,
Es wird nun der §. 107 verlesen :
„Die Bürgermeisterei-Versammlung is in denjenigen Bürgermei siereien, welche nur aus einer Gemeinde bestehen, vom Gemeinde Nathe nicht verschieden; in den übrigen Bürgermeistereien wird die selbe gebildet: 1) aus den im §. 43 Nr. 2h) erwähnten meist begü terten Grund-CEigenthümernz 2) aus den Vorstehern der zur Bürger meisterei gehörigen Gemeinden, vermöge ihres Amts, und 3) aus gewählten Abgeordneten. Jede Gemeinde sendet einen Abgeordneten ; sind aber die einzelnen Gemeinden von sehr ungleicher Größe, so tritt bei den stärker bevölkerten Gemeinden eine Vermehrung der Abgeord neten ein, worüber der Ober-Präsident zu bestimmen hat. Die Ab geordneten werden vom Gemeinde = Rathe aus seiner Mitte auf sechs Jahre gewählt und von dem Landrathe bestätigt. Die Gewählten weiden unter Beobachtung des §. 47 alle 3 Jahre zur Hälfte erneuert.“
Ein Abgeordneter der Städte: Hier stoße man ad 1 wieder auf die bevorrehteten Mitglieder, welche. über 50 Rthlr. Grundsteuer bezahlen. Dieses seien nah den Motiven zum Geseß „geborene Ge meinde -= Räthe.“ Sie seien übrigens {ou ein Produkt der vom Landtage entworfenen Städte-Ordnung von 1826, Die Städte Ordnung von 1808 dagegen enthalte noch nichts Derartiges. — Ein Abgeordneter der Landgemeinden bemerkt hinsichtlich der Bestimmung im lelzten Absaß des §. 107, „daß die Zahl der abgeordneten Ge meinde-Räthe nah der Bevölkerung der einzelnen Gemeinden zu be stimmen sei“: er halte dieses nicht für zweckmäßig und schlage vor, daß nah Verhältniß der Zahl ihrer stimmfähigen Bevölkerung oder nach der Zahl der Meistbesteuerten diese Vertretung bestimmt werde.
Der Referent findet diese Bemerkung ganz richtig und geht dau auf ein. — Der Herr Landtags = Marschall tellt jenes Amendement in Frage, und dasselbe wird angenommen.
Der Abgeordnete der Landgemeinden: Was den Paragraphen im Ganzen betreffe, so sei er mit dem Ausschuß einverstanden, üt der Vorausseßung, daß Allerhöchsten Orts die Wahl der Vorsteher genehmigt werde. Sollten aber die Vorsteher ernannt werden, o möchte er nicht die Vorsteher als geborne Mitglieder der Bür germeisterei - Versammlung augesehen wissen; er wolle zwar keine Aenderung im Paragraphen machen, doch im Protokoll und nag- mentlih in der Adresse wünsche er seinen Vorbehalt vermerkt. Ju desseu hält ein anderes Mitglied der Versammlung es für unpolitisch, solche Befürchtungen auszusprechen; das Schicksal der ganzen Be rathung: Tonne : davon „abhängen, under «bitte daß diejer Antrag zurückgenommen werde. - Der Antragsteller erklärt sich hiermit einverstanden, wenn es im Protokoll vermerkt und von der Versammlung genehmigt würde. Ein Abgeordneter der Städte hält es nicht für zweckmäßig, eine deu vorge dachten Motiven entsprechende Erklärung abzugeben, weil in dem Geseß vom 5. Juni 1823 die Provinzial Angelegenheiten der Pro vinz (im Gegensaß zu dem blos ihrer Berathung vorzulegenden Ge seb) ausdrücklich den Beschlüssen der Provinzial Landtage, vorbehalt lich der Allerhöchsten Genehmigung und Aufsicht, überlassen seieu ; auch, int dem Geseß vom 27. Mai 1824 für die Beschlüsse über Beräanderungen in der Kommunal - Einrichtung sei nur die Alle1 höchste Sauction vorbehalten und deshalb in der Allerhöchsten Kabinets Vrdre vom 17, März 4831, betreffend die Ein fuhrung der revidirten Städte - Ordnung, bestimmt worden, daß die Einführung nur provinzenweise stattfinden könne. Es dürfe da her uicht vorausgejeßt werden, daß da, wo es si um o wesentliche Prinzipien handle, andere, den Beschlüssen des Landtags entgegen itehende Bestimmungen die Sanction Sr. Majestät des Königs er langen würden, zumal, da eben jeßt Se. Majestät geruht hätten, die Sauction eincs von den Beschlüssen der früheren Landtage abweichen den Entwurfs zu versagen und den neuen Entwurf dem Provinzial Landtage wiederum vorlegen zu lassen. Der Herr Landtags-Mar- schall: Auf diesen Gegenstaud einzugehen, sei niht an der Zeit und nicht am Orte; durch diese, des Marschalls, Erklärung seien die ver schiedenen Ansichten gewahrt, auch köune eine Erörterung nicht Platz stnden, weder von der einen, noch von der anderen Seite, und man fönne nun weiter gehen, (Fortseßung folgt.)
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Vreslau, 7. Juli. (B. Z) Gestern Abend feierte der Breslauer Gewerbe-Verein sein fuufzehntes Stiftungsfest im Lebich schen Saale. Die gemüthlihste Heiterkeit und erohsimigkeit herrschte unter den zahlreichen Anwesenden; wie früher hatten sih auch diesmal die angesehensten Männer der Stadt dem Feste zugesellt, Se. Ex cellenz Herr Ober-Präsident von Merckel brachte des Königs Majestät den ersten Toast aus, Es folgten Toaste, den Behörden, dem Di reftoriura, dem Vürgersinne u, A. ausgebracht, und manches zeitge- mäße Wort traf mit besonderer Kraft die heiter angeregten Herzen und Geister. Erst zu später Stunde trennten sich die Versammelten,
Nach dem ausgegebenen sechsten Jahres-Berichte der Breslauer Bürger-Rettungs-Austalt, welhe wiederum mit gewohnter und ver- dienter Theilnahme von der Versammlung bedacht wurde, hat die Einnahme vom 1. Juli 1842 bis 30, Juni d. F. 9355 Rthlr. 3 Sgr. S Pf., die Ausgabe 9353 Rthlr. 9 Sgr. betragen. 2600 Bürger haben in dem sechsten Rechnungsjahre Darlehue von 1 bis 50 Rthlr. empfangen, also 33 mehr als im vorigen Jahre und im Betrage mit 1130 Rthlr. mehr. Von den Empfängern mußten 15 auf gericht- lichem Wege zur Nükzahlung genöthigt, 5 durch ihre Bürgen in Anspruch genommen werden; 83 Suchende waren zurückgewiesen, Während der sechsjährigen Dauer der Anstalt haben 1420 Suchende dieselbe angespro- hen, 997 wurden mit 33,394 Rthlr. bedacht, 423 mußten zurü- gewiesen werden. Der mit jedem Jahre zunehmende Andrang von Suchenden könnte — wie der Bericht sagt — allein {hon zum Be- weise dienen, daß die Anstalt für den unbemittelten Bürger ein Be= dürfniß sei; aus den wiederholten Gesuchen Solcher, welche fortfah- ren, die Hülfe der Anstalt zu begehren, möchte zu ersehen sein, wie erwünscht ihneu diese Hülfe sein muß. Was ihrer Wirksamkeit ent- gegen zu stehen scheint, die Stellung eines Bürgen und die Entrich- tung von Verwaltungs-Gebühren, hat sich durch eine sehsjährige Er- fahrung als nicht hinderlich _gezeigt, Von 343 Suchenden dieses Jahres fauden nur 4 keinen Greund, der bürgend sür sie einstand. Wir können nicht unterlassen, noch einige Worte aus dem Schlusse des Berichtes hierher zu seben: „Wenn gleih dem unterzeichneten Vorstande nicht zusteht, das stille Wirken der Anstalt lobpreisend zu erheben, so
fann er neben dem Danke auch die Freude nicht bergen, daß sie in ihrem wahren Werthe — und noch kann sie das nicht ganz sein, was sie werden soll und wird — in allen Kreisen des Lebens auerkaunt wird, und nicht in der Hauptstadt allein. Ju fast allen Mittelstädten Schlesiens hat sie Nachahmer gefunden, weil in ihnen, wie in der Hauptstadt, die Masse wackerer aber unbemittelter gewerbsfleißiger Bürger uicht gering is, ja fortwährend zunimmt, je mehr eine unbe gränzte Konkurrenz den Erwerb herabdrücdkt. Anstalten zur Unter- stüßung der Armuth sind in reicher Zahl vorhaudeu, und finden in der unerschöpflichen Neigung zum Wohlthun ihre Mittel. Möge auch eine Anstalt, welhe vor dem Verarmen zu schüßen , dem wackeren Bürger aus seiner Bedrängniß mit s{chonender Verschwiegenheit zu helfen da is, eben so wie jene, fortgeseßter Beachtung werth gehal ten werden,
Ausland.
Deutsche Bundesstaaten.
Bayern, Nürnberg, 3. Juli, (N. K.) Die Getraidepreise sind seit 14 Tagen in Frauken n. st. w. auf eine seit dem Jahre 18°: niht mehr erlebte Höhe gestiegen. Fast allgemein wird diese große und plöbliche Steigerung dem Wucher beigemessen , aber dieser is es nicht allein; es is hauptsächlih die Furht vor einer Mißärndte und vor einem Hungerjahr wie 1842, die den Wuchergeist belebt, nährt, und dadurch die Preise in die Höhe treibt, Eine gleihe Furcht war es, welche in dem eben erwähnten Jammerjahr die enormsten Preise her- vorrief, denn es hat sih naher erwiesen, daß damals uicht mehr als circa 270,000 Scheffel Getreide vom Auslande herbeigeschafft wurden, wovon aber der größte Theil nah der Aerndte von 1817 übrig geblieben war, und woran wenigstens die Hälfte des Kostenbetrags verloren wurde. Es zeigte sih daher, daß Bayern mit seiner Aerndte von 1816 und sei nen Vorräthen aus früheren Jahren auch ohne Zufuhren für das Nothjahr 1816 —17 ausgereiht haben würde. Die Production in Bayern beiäuft sih jährlih in gewöhnlichen Jahren durchschnittlich auf circa 7 bis 9 Millionen Scheffel Getraide aller Gattungen, die Consumtion aber auf 5 bis 6 Millionen Scheffel nah Maßgabe der
Preise, so daß 2 bis 3 Millionen Scheffel zur Ausfuhr und zum
Vorrath übrig bleiben. Bayern würde daher niemals einem Mangel |
oder einer großen Theurung preisgegeben sein, wenn man in Jahren allzu großen Ueberflusses und allzu tiefen Preisstandes des Getraides einen Theil desselben magazinirte; wie es z, B, von der Gemeinde Nürnberg geschehen, welche im Jahre 1821 — 22 ein Getraide-Mg gazin von circa 20,000 Scheffel Koru zum Preis von cirea 7 l, und circa 1500 Scheffel Waizen zum Preis von 11 Fl. errichtete. Von diesen Vorräthen wurden seitdem von Zeit zu Zeit, bei ein tretendem Mangel, und wenn der Korupreis 14 Fl, pro Scheffel übersteigen wollte, circa 12,000 Scheffel abgegeben und jeder Wucher im Keim erstickt, so daß seit 22 Jahren die Korn Raitung niemals über 15 Fl. pro Scheffel steigen konnte. Von diesem Magazin sind in diesem Augenblicke noch circa 7500 Scheffel vorräthig, welche be reits zu wirken angefangen haben und gewiß ihren Zweck vollständig erfüllen werden. Es haudelt sich hier blos von der Sorge für den eitraum der nächsten 6 Wochenz 2 bis 3000 Scheffel, also nur der dritte Theil des Magazins, genügen, um den Bedarf der Stadt zu stillen und dem Wucher und der Furcht ihren Stachel zu nehmen. Nürnberg übt, vermöge seiner geographischen Lage, in Mitte der ge traidereihsten Länder Deutschlands, zwischen der Douau und dem Main, einen großen Einfluß auf den Gang der Getraidepreise aus. So wie solche diesmal gerade zuerst in Nürnberg zu steigen angefan gen haben und bis jeßt höher als irgendwo, auf 30 Meilen im Un kreis, gestiegen sind, eben so wird auch von da das Fallen ausgelen,
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und wenn wir uicht irren, so is der Zeitpunkt hierzu vor der Thür.
Schweinfurt, 3. Juli. (A\ch., Z) Ju der Kornmangel au, sehr drückend zu werden. Zu Markt wird wenig mehr gebraht. Db dieser Zustand ein künstliher, wie man allgemein aunimmt, is {wer zu behaupten. Vor Allem muß man wohl in Anschlag bringen, welchen großen Futtermangel uns das Vor- jahr gebracht. Der Landmann, um seten Viehstand zu erhalten, wa1 gezwungen, während des Winters bis fast Ende Aprils Korn zu fütternz; auf diese Art wurde um die Hälfte mehr Korn fonsumirt, als dies gewöhnlih in futterreihen Jahren geschieht; ja mau hört, daß mancher Oekonom zwei Drittel seines Getraides fütterte. Ferner ist wohl zu bedenken, daß im Vorjahre die Hauptnahrung der niede- ren Klassen, die Kartoffel, größtentheils mißrathen. Der Mangel an dieser Knollenfruht bedingte jedenfalls einen größeren Verbrauch an
Kornz es is daher wohl anzunehmen, daß der jeßige Kornmangel |
mehr ein natürlicher als fünstliher is. Judeß will man nicht in Ab rede stellen, daß mitunter hier und da die Preise künstlich hinaufge {raubt werden. e
währen, und freudige Hoffnung erfüllt unsere Brust bei dem Anblick der so gesegneten und üppig stroßenden Kornfluren,
Hannover. Münster, 5. Juli. Das norddeutsche Lieder fest, welhes zu Osnabrück am 1sten, 2ten und 3. Juli gefeiert wurde, ist vorüber; begeistert von den Freuden der herrlichen Tage, sind die Sänger heimgekehrt von den gastlichen Ufern der Haase; dankbare Erinnerung lebt in Aller Herzen, Freundnachbarlich waren auch
die Liederbrüder Münsters von den Festorduern zur großen nordischen |
Tafelrunde eingeladen und hatten uicht gesäumt, diesem freundlichen Gebote zu folgen und als Gäste dem Kreise des Vereins von 24 Liedertafeln sich anzuschließen. Am 1, Juli, dem ersten Tage des Festes, war die ganze Stadt im Feiergewande; alle Häuser, Straßen und Gassen geschmückt mit Kränzen und Laubgewindenz grünende Bb gen zierten alle Thore, und auf hohen Masten flatterten die Fahnen. Bewimpelt waren Thürme und Dächer, Flaggen wehten von den Giebeln, und in Thüren und Fenstern die wirthlihen Nachbarn, fröh- lichen Blicks ein Willkommen winkend und der Zuströmenden harrend, denen sie mit so großer Freundlichkeit ihr Haus geöffuet, Auf dem
Markte vor dem Rathhause wurde jedes kommende Fähulein mit |
einem harmonishen Hoch empfangen, und drinnen im alten Friedens- Saale saßen die Festordner, geschaart zu freundlihem Willkommen mit Hand und Mund. So herzlih der Empfang der Gäste bei ihrer Ankunft gewesen war, so fröhlich vergingen die drei Tage des Festes, welches in allen Theilnehmern die heitersten Erinnerungen zuriickge- lassen hat, |
Baden. Karlsruhe, Das Großherzogliche Staats- undRegie- rungs-Blatt Nr, X VI, vom 1. Juli enthält unter Anderem eine Großher=
zogliche Verfügung vom 22. Juni, wonach die wissenschaftliche Vor= bereitung zum Staatsdienste im Postfahe, nach Vereinigung des Eisenbahn-Betriebs mit der Post-Verwaltung, künftig eine Aenderung erleidet. Es wird vom nächsten Spätjahre an, an der polytechnischen Schule dahier ein eigener zweijähriger theoretischer Kursus zur Aus= bildung der Post- und Eisenbahn-Beamten errichtet, Um daran theil nehmen zu können, muß man die oberste Klasse eines G mnasiums oder Lyzeums 2c, mit dem Prädifat der Reife durhlgufen haben. Nach
unserem sonst | so getraidereichen Fraufen, hier in dem gesegnetsten Gaue fängt |
Unsere Besorgnisse dürften jedoh nicht lange mezr |
pur pur
(d
Beendigung des zweijährigen Kursus an der polytenisheu Schule ist eiue theoretische Prüfung bei der Post - und Eisenbahu = Direction zu bestehen, worauf der Kandidat eine zweijährige Praxis und daun den praftishen Examen zu machen hat.
Großherzogthum Hessen. Darmstadt, 3. Juli. Seit diesem Jahre besteht als Privat-Unternehmung und durch Privatmittel eine Turn-Anstalt hier. Nachdem durch Subscriptionen von Actien (3 Fl. im Jahr) und durch das Turn = Schulgeld auch deren weiterer Bestand vorläufig gesichert worden, hat, da der bisherige Turuplaß vom Eigenthümer verkauft worden, ein anderer hiesiger Einwohner der kleinen Turn -Gemeinde einen freilih entlegeneren Plaß zu jenem Zwecke unentgeltlih verehrt, und wird derselbe in diesen Tagen be zogen werden.
Russland und Polen.
St. Petersburg, 4. Juli. Vorgestern wurde der am hie- sigen Hofe neu beglaubigte außerordentliche Gesandte und bevoll mächtigte Minister des Königs von Sardinien, Graf Colobiano, von Sr, Majestät dem Kaiser im Palast von Peterhof in einer besonde ren Audienz empfangen und hatte die Ehre, seine Kreditive zu über reichen und sodann der Kaiserin und der Großfürstin Olga vorgestellt zu werden. Auch der Kammerherr Graf Arestis Castelnuovo nebst Gemahlin und der Kavallerie - Leutenaut Graf Capr( de Mégère, beide in sardinischen Diensten, die sich in der Begleitung des Gefand ten befinden, wurden Jhren Majestäten und der Großfürstin 901 gestellt,
hre Majestät die Kaiserin hat unterm 2. Mai an die Gräfin Julie Stroganosf, Präsidentin des Kuratoriums der petersburger zu sluhtssäle, folgendes Reskript gerichtet, welches jeßt von der Se uats- Zeitung mitgetheilt wird :
„„Es gereicht Mir zu wahrhaftem Vergnügen, Sie in den Functionen als Präsidentin des Kuratoriums der petersburger Zufluchtssäle zu bestätigen, wvozu Sie durch die am 28sten v, M. vorgenommene Wahl berufen wo1 den sind, und Jch fann bei dieser Gelegenheit nicht umhin, Jhrer unc1 müdlichen Sorgsamkeit und Jhrer so hingebenden Mitwirkung für die Ent wickelung und Vervolllommnung von Anstalten, welche dazu bestimmt sind, dic hülfsbedürftigen Kinder von ihrem zartesten Alter an in den (Grundsätzen einer guten Moralität zu erziehen, die gebührende Gerechtigkeit widerfahren zu lasen. Jch kenne eben so die musterhafte Sorgfalt und den lebhaften Wetteifer, womit die Mitglieder des unter Jhrer Präsidentschaft stehenden Kuratoriums das Gelingen dieses wahrhaft nüßlichen Wohlthätigkeitszweiges und seinen niht minder heilsamen Cifolg für die der Unwissenheit entrissene und in diesen neuen Anstalten erzogene Jugend, welche darin auf den Weg der christlichen Tugenden geleitet wird, zu fordern bemüht sind. So sehr diese Zustände, die Jch überall antreffe, Mich erfreuen, so groß und aufrichtig is Mein Dank gegen Sie und die Mitglieder des Kuratoriums der Zufluchts\äle dieser Hauptstadt, Jch er suche Sie, ihnen denselben auszudrücken und den Personen, welche Jhnen mit ihrer Unterstüßung behülflih sind, Mein Wohlwollen zu bezeugen, Jch bin für immer Jhre wohlgeneigte (gez.) Alexandra.“
Grossbritauien und Arland.
London, 5. Juli. O’Connell hat wieder eine Repeal-Versammlung in Galway gehalten, und seine dort gesprochene Rede übertrifft alle früßze- ren an Entschiedenheit der Erklärung seiner Zwecke. Von Transactionen wollte er nichts wissen und uicht eher ruhen, als bis er ein irländisches Parlament zu Stande gebracht habe. Er hätte, obschon von niederer Abkunft, einen Namen erlangt, der von den Gebirgen der Andes bis zu den ungarischen Gränzen wiederkflänge, und zwar allein aus dem Grunde, weil er sich mit ganzer Seele stets der Sache Jrlands ge- widmet habe, „Jhr Alle könnt mir gleichkommen; Viele von Euch können mich übertreffen, ihrer größeren Fähigkeiten halber, wenn nur ein Jeder sich immer fragt : „Was kann ih für Jrland thun?“ Jch beflage den Mann, der uichts wirken mag für ein Land, welches so werth is, daß man sih dafür opfere. Gebt mir nur drei Millionen Repealers, und ih zerreiße das Band der Union,“ :
Die Repeal verhieß er mit voller Gewißheit als die uumittelbare Folge des Eintretens irgend eines der England jeßt bedrohenden politischen Ereignisse, eutweder der französischen Jutervention in Spanien, oder eines Streites mit Amerika um das Oregon -= Gebiet oder einer Ausdehnung der russischen Macht im Orient; finde aber auch keines dieser Ereignisse statt, so lasse sicch dennoch die Union auflösen, sobald man nur das Beispiel Wilhelms 11, vom Jahre [68% nachahmte, der nur auf ein conventionelles Parlament seine Herrschast stüßte. Wäre das Parlament erst da, so hoffe er, daß die Jrländer, um ihre Rechte zu behaupten, wenn es sein müßte, auch für dieselben werden sterben fönnen, daß einer Masse von 8 Millionen Menschen, die eines Sinnes wären, kein erfolgreicher Widerstand eut gegenzuseßen möglich wäre, daß also der Hahn der Unabhängigkeit Zrlands im Jahre 1844 sich noch eben so laut vernehmen lassen werde, als vor 1798.
Man hätte in der That Grund, sich zu wundern, daß ein Manu, wie O'Connell, von solchen Talenten und solchem Verstande derglei hen Aussprüche thut, wenn man nicht den Grund dafür iu einer fixen Idee, die ihn über die Möglichkeit und die Folgen seines Zweckes blind macht, suchen müßte. Eine Trennung der Union wird das eng lische Parlament niemals zugeben und für Jrland deshalb nur der Weg der Waffengewalt, um dazu zu gelangen, übrig sein, Auf welche Seite alsdann der Sieg sich neigen muß, kann nicht zweifelhaft sein, sobald man erkennt, daß die liberale Sache Jrlands nicht die der Libe ralen in England is, daß es sich nicht in diesem Kampfe um eine politishe Reform, um religiöse oder bürgerlihe Freiheit und Gleich heit, sondern um eíne nationale Frage haudelt, welche allen Par teien in England eine feste Einigkeit giebt, während in Irland sie die dortige Bevölkerung, die sächsisch - irländische Race, - die reichere und stärkere Partei von der celtisch - irländischen, der zwar zahlreicheren, aber ärmeren und s{wäheren, scheidet. Die erste Par tei ist im Besi des Bodens, des Geldes, der Waffen; sie hat die Visziplin, die Organisation, eine vorgeschrittene Bildung und endlich England für sihz die zweite is besiblos unterdrückt, obne Bildung und Mittel. So is die Treumnung der Union nicht möglich, und wäre sie möglich, so könnte sie für Jrland auch keine Wohlthat sein, denu Jrland i} nicht im Stande, sich selbst zu beherrschen. Es ist ein durch die Erfahrung aller Zeiten und durch die Geschichte Jrlauds selbst vielfach bestätigter Sab, daß ein Volk, weun Jahrhunderte in erblicher Sklaverei, in materiellem Elend und moralischer Unterdrük kung, dadurch entarten und erniedrigt werden muß. Jrland hat einen langdauernden Despotismus erfahren, seine Verdorbenheit muß deshalb groß sein. Was würde das Volk mit einem National - Parlamente anders machen, als was es früher damit gemacht hat. Das frühere Parlament bildete sich zu einem Muster von Bestechlichkeit aus, in dem England Alles mit seinem Gelde erkaufen konnte, Die Union kostete niht mehr als eine Entschädigung der Mitglieder des Parla= ments von 13,000 Pfd, Jrland si selbs überlassen, hieße so viel, als es der Anarchie preisgeben, ihm ein unabhängiges Parlament geben, so viel als ihm den Bürgerkrieg bereiten. Beide Länder haben ein Juteresse, vereint zu bleiben; England würde durch die Trennung Irlands um Vieles geschwächt, Jrland seines einzigen Schiedsrichters beraubt, der zwischen den unversöhnlichen Racen seiner Bevölkerung das Gleichgewicht zu erhalten vermag. 2
j Die kürzlich vom Staudard gegeben uud hier mitgetheilte Nachricht, daß das 4te Dragoner - Regiment von den Rebekfaiten in Wales nach einem lebhaften Gefehte bei New-Castle Emlyn vertrie- ben worden sei, wird heute widerrufen, do ist die Ruhe deshalb noch keinesweges wiederhergestellt, Jn Cardiganshire vergeht fast feine Nacht, daß nicht ein Schlagbaum niedergerissen wird, und die Behör= den sind nirgends im Stande gewesen, der Thäter habhaft zu wer- den. Die militairishen Vorkehrungen vermochten bis jeßt niht, dem Unfuge zu steuern, und man hat deshalb angefangen, die Schiffszim- merleute auf den Kriegswerften zu Pembroke zu bewaffnen, so wie die berittene Miliz überall aufzubieten.
- Ein trauriges Ereigniß, das viel besprochen wird, fand in die- sen Tagen statt, Der Oberst-Lieutenant Fawcett vom 55sten Jnufan- terie-Regiment, der erst vor wenigen Tagen aus China, wo er si sehr ausgezeichnet hatte, zurügefehrt war, is am vorigen Sonnabend in einem Duell von seinem Schwager, einem Lieutenant Munroe, er-= schossen worden. Vermögens-Verhältnisse, nah Anderen beleidigende Aeußerungen des Leßteren gegen die Frau des Ersteren sollen das Duell veranlaßt haben,
Portugal. A Lissabou, 23.
: Juni, Während die Pairs-Kammer jebt | mit dem Stempelgeseß uud den Emolumentos de Alfandega, welche | in der Deputirten-Kammer bereits durchgegangen sind, beschäftigt ist, | sucht die Deputirten-Kammer so gut als möglich noch vor dem Schlusse | der Session die noch rücständigen Gegenstände ihrer Berathung zu | erledigen. Da der Augenblick des Schlusses immer näher heranrüdt, | der zu erledigenden Arbeiten aber noch sehr viele sind, so stellte ein Mitglied der Kammer den Antrag, daß auch Abend=Sibungen außer den gewöhnlichen gehalten werden sollten. Allein hiergegen erhob \ich von allen Seiten, sowohl von der Opposition als vou der ministeriel- len Partei, bedeuteuder Widerspruch, und der Antrag fiel dur, da= gegen wurde eine Modification desselben angenommen, wonach nun auch au Soun-= und Feiertagen Nachmittags vou 2 bis 6 Uhr Siz= | Zungen gehalten werden, womit man bereits begonnen hat.
| __ Bet der Pairs - Kammer waltet, wie dies zu allen Zeiten der all war, noch immer die Schwierigkeit ob, die zu gültigen Berathun- gen und Beschlußfassungen geseblih nöthige Anzabl von Mitgliedern für ihre Sißungen zusammenzubringen. Doch is dieselbe mit dem wichtigen Geseße wegen der Erbauung eiues das ganze Land über- ziehenden Straßennebes fast zu Ende gekommen und hat unter Ande rem einen Zusaß=Artifkel dazu votirt, wodurch die Regierung ermäch- tigt und in den Stand geseßt werden soll, einen Kontrakt mit einem Unternehmer wegen Vollendung des wichtigen Straßenbaues von hier nach Porto abzuschließen, an welchem bis jeßt noch sehr wenig ge- schehen i}, weshalb der Verkehr mit dieser Stadt bisher und noch immer fast allein auf dem Seewege durch die regelmäßigen Dampf- Paketböte unterhalten wird. : e
Die Deputirten-Kammer ist vollauf mit dem Budget beschäftigt.
Sie hat bereits 128 Contos zu Bezahlung der Zinsen der inneren Staatsschuld, 1272 Contos für die Bezüge der Staatspensionisten, 136 Contos für die allgemeine Rubrik verschiedene Ausgaben votirt, unter denen sich auch 4 Contos zur Unterhaltung der Hartschier= Garde der Königin befanden, welhe Ausgabe der Finanz - Minister als zur Aufrechthaltung des äußeren Glanzes des Thrones bestimmt motivirte, wogegen sih auch kein Einspruch erhob. Dagegen spra- chen si einige Mitglieder der Opposition gegen die 60 Contos qus, welche von der Regierung für die Pächter der Taba-Reute verlangt
| worden waren, und die vorzugsweise zu den Maßregeln für Verhü- tung des Taback=Schmuggels verwendet werden \ollen. Der mit den Pächtern abgeschlossene Kontrakt enthält desfalls eine ausdrück- liche Bestimmung, wodurch die Regierung sich anheischig macht, ihrerseits fräftigst zur Verhütung dieses Schmuggelhandels mitzuwir- fen, und die Mittel zu diesem Zwecke an die Hand zu geben. Das
| Recht der Pächter auf der einen, die Verpflichtung der Regierung auf der anderen Seite lag demnach zu klar vor, als daß die wenigen | Oppositionsstimmen gegen Bewilligung der verlangten 60 Contos bei | der Majorität hätten Anklang finden können. 41229 Contos wurden für die verschiedenen Lokal-Austalten und sonstigen Zwedcke, deren Er- reichung dem Ministerium obliegt, bewilligt, 652 Contos für das Ft= nanz-Ministeriuum, 422 Contos für jenes der Justiz, 2536 sind für | jenes des Kriegs verlangt, und darüber hat die Debatte am Sonn- tag begonnen,
__ Die Budget - Kommission hat der Kammer einen wichtigen Be
riht vorgelegt, welcher aufs neue das Vertrauen beweist, dessen
der ¿«Finanz=- Minister, Baron Tojal, in der Kammer genießt, und andererseits das Bestreben dieser zu den von ihm vorgeschlagenen
Maßregelu für Herstellung der Ordnung in den Staats = Finanzen
durch allmälige Gleichstellung der Ausgaben mit den Einnahmen und
Auffindung reihlicherer Quellen für die leßteren, so viel an ihr ift,
die Hand zu bieten. Jh werde auf dieses wichtige Aktenstück zurück-
fommen und bemerke nur jeßt schon, daß die Kommission nit blos in die vom Minister gestellten Verlangen eingegangen is und deren
Annahme vorschlägt, sondern daß sie sogar noch mehr bewilligen will, indem sie die vom Minister angeschlagene Ziffer des Defizits für zu gering betrachtet, und daher höher angeseßt hat. Um das Fehlende zu decken, beantragt sie sogleih noch die Einführung mehrerer neuen Taxen außer denen, welche Baron Tojal in seinem Plane schon vor= ge\hlagen hat, um so das ordentlihe und außerordentliche Defizit möglichst zu decken, und fügt überdies noch die Erklärung bei, daß vielleicht felbst mit den von ihr beantragten Ergänzungs-Maßregeln das Defizit noch nicht vollklommen gedeckt werde. Implicite liegt
| darin schon eine vorläufige Zusage für den Minister, daß die Kom-
“ mission zu allen etwa noch ferner von ihm nöthig erachteten Maßregeln die Hand zu bieten bereit sei, Doch wie gesagt, auf diesen Bericht werde ih noch zurückkommen, weil sich aus den Ziffern desselben klare Blicke auf die Finanzlage des Landes überhaupt werfen lassen.
Die Auflage von 6 pCt, auf gesalzene Fische is mit 61 gegen 31 Stimmen votirt worden; an den Budgets der beiden Kammern ist im Ganzen eine Ersparung von 4 Contos gemacht worden , wor= unter eine Verminderung des Gehaltes des Präsidenten der Depu-
| tirten-Kammer figurirt, während jener auf Verminderung des Tag- geldes der Deputirten durchgefallen i, gleich dem auf Reduction des Gehaltes der Staatsräthe. :
Wie ich höre, wird die Abwesenheit Jhrer Majestät der Herzo- gin von Braganza von hier über ein Jahr binaus sich erstrecken.
| | Türkei.
Konstantinopel, 22. Juni. (O es, Beob.) Die Türki \he Sta ats-Zeitung vom 15. Dschemasi- ül - ewwel 1259 (13. Juni 1843) enthält folgenden Artikel ;
„Jedermann weiß, daß Se, Hoheit der Sultan uichts sehulier wünscht, als das Wohl seiner Unterthanen sicher gestellt , die Landes - Kultur si allenthalben ausbreiten und als Folge davon sein weites Reich in blühen- dem Zustande zu sehen, Um aber zu diesem Zwecke zu gelangen, j auch die denselben fördernden Mittel angewendet werden, Die L
osmanischen Reiches sind, Gott sei Dank, mit Nüdsicht aur De R | Bedürfnisse zu jedweder Art von Production fä Prien eb E Nichts- wohner derselben mit allseitigen Talenten und j es A noch destoweniger is fast der größte Theil von Numelièn und