1940 / 24 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Jan 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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E A E At e aft x ie

Oppenheimer, Siegfried, geb. am 5. November 1924 in Nürnberg, _Oweryn ski, genannt Koehler, Carl, geb. am 96. Dezember 1884 in Rendsburg, i E .Oweryn ski, Hermine Sophie Minna, geb. Böß- mann, geb. am 6. Oktober 1883 1n Clausthal,

. Pannes, Friedrich Gustav, geb. am 28. September 1900 in Ejsen,

; E Siegfried Jsrael, geb. am 12. Februar 1892 in Stettin, /

. Pincus, Erla, geb. Fechtner, ges. Biesenthal, geb. am 4. September 1897 in Stolzenhagen,

8. Rochocz, Heinz Fsrael, geb. am 3. November 1903 in Potsdam, ;

9. R o hocz, Ruth Sara, geb. Pagelsohn, geb. am 4. Oktober 1912 in Landsberg/Warthe, , Rosenthal, Josef, geb. am 9. August 1899 in Würzburg, /

»1, Rosenthal, Erna Amalie Anna Martha Gertrud, geb. Mießnet, geb. am 2. November 1901 in Dämniß

(Mecklenburg-Schwwerin), : :

99. R u ez, Ludwig Ferdinand, geb. am 10. Mai 1885 in München, ;

23. Ruez, Zdenka, geb. Mariska, geb. am 8. Februar 1883 in Meroniß (Böhmen), 3

24, R u ez, Ludwig, geb. am 21. August 1910 in München,

95. Sa bor, Hans Jsrael, geb. am 21. Juli 1903 in Erfurt, i _Saefkow, Theodora, geb. Brey, geb. am 11, No- vember 1909 in Gelsenkirchen, j Seebach, Edmund Karl Heinrich, geb. am 30. No- vember 1904 in Bremen,

Servos, Meta Sara, geb. am 25. Juni 1918 in Anrath (Krs. Kempen), Siesel, Louis, geb. am 19. Funi 1879 in Ober- Mockstadt (Krs. Büdingen), : Siesel, Wilhelmine, geb. Gottlieb, geb. am 29. Mai 1873 in Nahbollenbach,

„Simonstein, Gertrud, geb. am 3. September 1907 in Berlin,

32. Simonstein, Kurt, geb. am 28. Fuli 1901 in Berlin, :

33. Schenkolew ski, Meier, geb. am 7. Februar 1904 in Hamburg,

34, Sch ifta n, Adolf Fsrael, geb. am 13. März 1890 in Karlsmarkt (Krs. Brieg),

35. Schiftan, Paula Sara, geb. Schüftan, geb. am 25. August 1895 in Schwierz (Krs. Namslau), Schlesinger, Walter Zsrael, geb. am 6. August 1906 in Delißsh (R.-B. Merseburg),

37. Sch mee r, Helmuth Ludwig, geb. am 16. Dezernber 1916 in Kirxkel-Neuhausel (Krs. Homburg),

Sch mul, Leo Jsrael, geb. am 19. Fuli 1904 in Schlochau/Westpr., y Schönfeld, Julius Friedrih Jsrael, geb. am 15. Januar 1890 in Neustadt a. d. Weinstraße, \ Schüler, Berthold Fsrael, geb. am 17, September 1887 in Düsseldorf, Schüler, Ludwig-Hans Jsrael, geb. am 28. August 1920 in Düsseldorf, Schüler, Lore Sara, geb, am 29. Fuli 1925 in Düsseldorf, Schüler, Ernst Zsrael, geb. am 26. Februar 1882 in Düsseldorf, | Schüler, Alice Sara, geb. Cohn, geb. am 30. Fuli 1889 in Magdeburg, Schüle x, Hilde Sara, geb. am 18. Februar 1911 in Düsseldorf, Steinthal, Hugo, geb. am 27. Fuli 1893 in Saar- brüdcken-St. Johann, Steinthal, Vally Marie Rosa, geb. Karfunkel- stein, geb. am 7. Februar 1895 in Breslau, _Steinthal, Erna Klara, geb. am 1. Mai 1926 in Saarhrücken, Steinthal, Peter Josef, geb. am 8. Dezember 1927 in Saarbrücken, Steinwasser, Martin Jsrael, geb. am 15. Fe- bruar 1876 in Wanne-Eitckel, Steinwasser, Meta Sara, geb. Heimann, «geb. am 5. September 1880 in Mülheim/Ruhr,

ck» Steinwasser, Mathilde Ellen, geb. am 23. Fuli 1913 in Mülheim/Ruhr,

Stö ckl, Johann Baptist, geb. am 31. August 1909 in St. Leonhard (Gde. Kling, Krs. Wasserburg),

54, Strauß, Gottfried, geb. am 15, Juni 1907 in Kulmbach,

55. S trau ß, Jrene, geb. Meyer, geb. am 10. November 1911 in Milheim/Ruhr,

56. Strauß, Julius Jsrael, geb. am 1. September 1895 in Bad Kreuznach,

57. Striemer, Sidonie Sara, geb. Mittwoch, geb. am 14. November 1881 in Schrimm,

. Striemer, Edgar Jsrael, geb. am 14. Fanuar

1906 in Berlin,

59, Tuchscheerer, Emil Edwin, geb. am 13, Fanuar 1899 in Ansprung b, Zöbli Sachen,

160. Wolfs ky, Friy, geb. am 30. März 1914 in Berlin- Wilmersdorf,

161. Zirker, Max, geb, am 25. Februar 1891 in Wy- jchanow (Krs. Kempen). i

Berlin, den 25. Fanuar 1940.

Der Reichsminister des Fnnern. J. V.: Pfundtner.

Erlaß ; . über Kurzarbeiterunterstüßzung.

Vom 24. Januar 1940,

Nach der bisherigen Regelung konnte Kurzarbeiterunter- stüßung nur den Volksgenossen gewährt werden, die in- einer Doppelwoche wegen Arbeitsmangels weniger als 80 Arbeits- stunden beschäftigt waren. dem Familienstand 50—100 v. H. des BELS ieds zwischen dem tatsächlich erzielten und demjenigen Arbeitsentgelt, das in 80 Stunden erzielt worden wäre (§§ 4u. 5 dex Verord- nung über Kunrxzarbeiterunterstüßung vom 18. September 1939, Reichsgesebbl, T S. 1850).

Diese Regelung war abgestellt auf eine normale Avbeits- zeit von 48 Stunden in der Woche. Um insbesondere auch in

Die Unterstüßung betrug nach

währen, in denen die betriebsübliche Arbeitszeit über 48 Stun=- den hinausgeht, lasse ih zu, daß die Kurzarbeiterunterstüßung bereits gewährt wird, wenn der Kurzarbeiter weniger als 96 Stunden in der Doppelwoche arbeitet; jedoch is Boraus=- seßung für die Unterstüßung, daß mindestens ein Sechstel der betriebsüblichen Arbeitszeit für den Kurzarbeiter wegen Arbeitsmangels ausfällt. Die Kurzarbeiterunterstüßung be- trägt für die Doppelwoche 50 v. H. des Unterschieds zwischen dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt und fünf Sechstel des Entgelts, das der Kurzarbeiter in der betriebsüblichen Arbeits- s erzielt hätte. as jeden Angehörigen des Kurzarbeiters, er von ihm unterhalten wird, erhöht sih die Kurzarbeiter- unterstüßung um 10 v. H. dieses Unterschieds, bis fünf Sechstel des vollen Arbeitsentgelts für die betriebsübliche Arbeitszeit in der Doppelwoche erreicht sind. Als betriebsüblich gilt die Arbeitszeit, die in den leßten vier Wochen vor der Kurzarbeit bestand. Die Vorschrift über die Höchstsäße der Kurzarbeiter- unterstüßung 5 Abs. 3 der Verordnung über Kurzarbeiter- unterstüßung) ist bis auf weiteres niht anzuwenden. Fn der Anzeige nah § 7 Abs. 2 der Verordnung über Kurzarbeiter- unterstüßung hat der Führer des Betriebs zu bestätigen, daß von der Mehrarbeit der Gefolgschaft weniger als fünf Sechstel der betriebsüblichen Arbeitszeit und weniger als 96 Stunden gearbeitet wird. Fm übrigen bleiben die Vorschriften der Verordnung unberUührt.

Diese Regelung gilt mit Wirkung vom Beginn der Lohn- woche oder, wenn Kuxrzarbeiterunterstüßung bereits gezahlt wurde, vom Beginn der Doppelwoche an, in die der 22, Fa- nuar 1940 fällt.

Berlin, den 24. Fanuar 1940.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Beisiege l.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §8 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudetendeutshen Gebieten vom 12. 5. 1939 (RGBl. I S. 911), in Verbindung mit den Erlassen des RMdYJ. vom 12. 7, 1939 Ia 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sude- tengau vom 29. 8. 1939 III Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der

1. Dr. Emil Heller, geb. 13. 2. 1894 zu Lobosiß, zu- legt wohnhaft gewesen in Teplip-Schönau,

2. Paul Glaser, geb. 5. 5. 1883 zu Teschniy, zuleßt wohnhaft gewesen in Gablonz,

3. Erih Wittenberg, geb. 2. 5. 1901 zu Aussig, und seiner Ehefrau Julie, Gertrude, geb. Hirsch, geb. li 1909 zu Dux, beide zuleßt ela gewesen in

ussig,

. Max Freun d, geb. 16. 7. 1876 zu Tepliß-Schönau, uleßt wohnhaft gewesen daselbst, ;

j Robert Wassermann, geb. 2, 8, 1889 zu Weiß. Podol, und seiner Ehefrau Karoline, geb. 31. 3. 1895 zu Reichenberg, beide zuleßt wohnhast gewesen daselbst,

. Otto Wahle, ge, 29, 7. 1869 zu Prag, und seiner Ehefrau Adelheid geb. Slappel, geb. 20. 5. 1877 zu Kysperk, beide zuleßt wohnhaft gewesen in Teplißh- Schönau, \ D /

. Siegmund Urabin, geb. 5. 1. 1899 zu Gablonz, zu-

s wohnhaft gewesen daselbst, t

. Theodor Steier, geb. 30. 11. 1876 zu Gablonz, zu-

leßt wohnhaft gewesen daselbst, : L . Friedrih Lederer, geb. 10. 11. 1878 zu Böhm. amniß, und seiner Ehefrau Jda, geb. Streniß, geb. 1, 5. 1891 zu Jungbunzlau, beide zuleyt wohnhaft ge- wesen in Tepliy-Schönau, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 18. Januar 1940.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schulz.

Anordnung Ir. 18 der Reichsstelle sür Papier und Verpackungswesen. (Beschränkung der Bevorratung.)

Vom 27. Januar 1940.

Auf Grund «dexr Verordnung“ über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. e 1939 (RGBl. 1 S. 1430) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachun sftellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger u reu- gil x Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) in

erbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) ordne ih mit Zustimmung des Herrn Reichswirtshaftsministers an:

8 1.

Gewerblichen Unternehmungen, Behörden und Dienst- stellen jeglicher Art ist die Bevorratung mit Papier und Le aller Sorten über einen voraussichtlichen Bedarf- von mehr als 3 Monaten und die Bestellung über einen Verbrauch von 3 Monaten hinaus verboten.

Das Verbot hat die Wirkung, daß Bestellungen so lange nicht vorgenommen werden dürfen, als der Bestand an bereits bestellten, aber noch nicht ausgelieferten Aufträgen die oben- genannten Höchstmengen übersteigt.

Lieferungsfvisten. bereits erteilter Aufträge müssen den Bestimmungen von Absahy 1 angepaßt werden.

: 8 2, Die Regelung betrifft niht die NSDAP. und ihre Glies derungen, Hierfür wird der Herr Reichsschaÿmeister eine ent- sprechende"Anordnung erlassén.

8 83, L Eine Bevorvatung über den in § 1 genannten Heitpunkt hinaus ist nur mit Genehmiguig der Reichsstelle für Papier ulässig. Diese kann erteilt werden, wenn dex normale Ge- {chäfts trieb nachweislich eine größere Lagerhaltung eúforder- lich macht. 4

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

denjenigen Fällen eine ausreichende Kurzarbeiterhilfe zu ge--

RNeichs- und Staatsanzeiger Nr. 24 vom 29. Januar 1940. S. 2

den Vorschriften der 88 10, 12—15 d dit | Warenverkehe bestraft S vi: LEA nung über den | g 5.

Diese Anordnung tritt am Tage nah ihrex Veröffents lihung im Deutschen Reichsanzei 8 i aitzeiger in Grat ch8anzeiger und Preußischen Staats-

Berlin, den 27. Fanuar 1940,

Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen. | Dorn.

i Anordnung V 33 er Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Meldepflicht und Veräußerungsbeshränkung für Edelsteine, Salbedelitein und echte Perlen) vom 29, Fanuar 1940,

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesebblatt T S 1430) und der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungss Breu ‘vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeigcc- uid Preußischer E Nv. 209 vom 7. September 1934) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18, August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

; 81 Begriffs8bestimmung.

Unter die Vorschriften dieser Anordnung fallen rohe und geschliffene Diamanten für Schmuckzwecke; natürliche, rohe und geschliffene echte Rubine, ‘Saphire, Smaragde, Chryso- berylle, Alexandrite» Saphir-Kaßenaugen, Chrysoberyllo Kagenaugen und Zirkone, echte Den mit Ausnahme von bereits gefaßten Steinen und Perlen und von Perlenschnüren.

Meldepflicht.

(1) Wer gewerbsmäßig die im § 1 genannten Waren bes oder verarbeitet odex wer gewerbsmäßig damit handelt, hat dex Reichss\telle für Waren verschiedener Art, Berlin SW 68, Hedes mannstr. 10, den am Tage des Fnkrafttretens dieser Anord- nung im Reichsgebiet mit Ausnahme des Protektorats Böhs men und Mähren vorhandenen Bestand zu melden ohne Rük- iht darauf, ob ihm die Waren gehören oder ob er sie für einen

ritten in Verwahrung hat.

S Vordrucke für die Bestandsmeldungen sind bei der Reichs\telle anzufordern.

83

Veräußerungsgenehmigungen.

(1) Die in § 1 aufgeführten Waren dürfen nur mit Ges nehmigung der Reichsstelle veräußert werden.

Auflagen erteilt werden.

(3) Vordrucke für Anträge auf Vonegutions äußerung ungefaßter Steine und Perlen sind bei dox Noichge stelle anzufordern.

S 4 °

Strafbestimmung.

HU e G egen die Bestimmungen diesex Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der §8 10, 12—15 dex Verordnung über den Warenverkehr.

856 Fnkrasfttreten.

Diese Anordnung tritt am Tage nah ihrer Veröffent» lihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatss anzeiger in Krast.

Berlin, den 29. Januar 1940.

Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art.

Heimet.

2, Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschast zur Anordnung 61 (Zulassung von Austauschgerbstofsen)

vom 26. Januar 1940.

Gemäß § 6 Absayß 1 der Anordnung 61 der Reichsstelle für S isGaft E 27, Oktober 1939 (Deutscher Reichs anzeiger und Preuß. Staatsanz, Nr. 253 vom 28. Oktober 1939) wird bekanntgemacht:

1. Gemäß 88 5, 7 Absay 2 der Anordnung 61 dex Reichältelle P Lederwirtschaft wird unter den in

iffer 3 aufgeführten Auflagen als Austauschgerha foi zugelassen: E

Gerbsoi, 0E : j Herstellexr: Oranienburger hemische Fabrik A.-G.4 Berlin-Charlottenburg.

2, Die Zulassung erfolgt nur für die Lederklasse TIIt Gebe D en der Häutegruppen F und G. ; 3, Ziffer 3 der 1. Bekanntmachung der Reichsstelle füx oderwirtshaft zur Anordnung 61 (Zulassung von S Teiauscgerbstoffen), veröffentlichi im Deutschen Reichsanz. und Preuß. Staats8anz. Nr. 294 vont

15. Dezember 1939 gilt entsprechend.

Vexlin, dèn 26. Januar 1940.

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. von der Detcken.

Bekanntmachung. Die am 27, Januar 1940 ausgegebene Nummer 19 del Reichsgeseyblatts, Teil 1, enthält: L a G E i die Verso x v n [ beschädigten u d Kriegöhinte liel enen T tehigeat Vöhridi E eron Gie ah rung des Münggesepes im ReichsgaMl

udetenland. Vom 19. Januar 1940. : 2 Verordnung zur Einfühvung des Gesehes zue Bekämp dex Geshlechtskrankheiten in der Ostmärk, Vom 23. zFanuar Verordnung über den Grunderwecb durch Ausländer in Ostmaxk und im Reichsgau Sudetenland. Vom 28, Januar 1940,

(2) Die Genehmigung kann unter Bedingungen oder

zur Vers

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Neich3- und Staatsanzeiger Nr. 24 vom 29, Januar 1940. S. 3

Umfang: !/2 Bogen. Verkaufspreis: ‘0,15 F. A. Postversen- dungs E 0,03 NAÆ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 29. Fanuar 1940,

Reichsverlagsamt. Dr. H ubri ch.

FIrichtamtliches. Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

_ Jn Ergänzung der Bekanntmachung der Handelsvertre- tung der UdSSR. in Deutschland, Berlin W 15, Liegen- burger Straße 11, im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 172 vom 26. Juli 1934 erhalten:

das Recht der exsten Unterschrift:

Herr Alexander So sun ov, Bevollmächtigter der Handelsvertretung der UdSSR, in Deutschland in Prag,

das Recht der zweiten Unterschrift: Herr Pjotr Uljanov, Hauptbuchhalter des Bevoll-

Preisbildung und Sozialpolitik.

Ministerialdirektor Dr. Flottmann veröffentliht im Reichsarbeitsblatt Nr. 3 einen Artikel über Preisbildung und Sozialpolitik. Wir entnehmen diesem Artikel folgenden Auszug, in dem sich Dr. Flottmann mit der Beurteilung lohnpolitischer s R seitens. des Reichskommissars für die Preisbildung befaßt:

Bei der Beurteilung lohnpolitisher Maßnahmen hat die Preisbehörde immer von der Fragestellung auszugehen, ob der im Einzelfall gewährte Lohnvorteil niht im Wege der Kausfkrast- minderung mehr als aufgehoben wird und sih infolgedessen vom a Pei Gesichtspunkt aus gesehen s{hädigend austwirkt,

rundsaß muß sein, daß Veränderungen des Arbeitseinkommens, ofern fie sich als notwendig herausstellen, nur kontrolliert vor ih gehen sollen. Die Durchführung dieses Grundsaßes war jedoh nur in beschränktem Umfange sicher estellt. Da die staat- lihe Wirtschaftsführung gewisse Vorgange des Wirtschaftsablaufs unbeaufsichtigt lteß, war das Geseß von Angebot und Nachfrage mit der ihm eigentümlihen Bewertung knapper Wirtschaftsgüter nicht völlig S e geseßt. So brachte der Wirtschaftsausbau in einzelnen Wirtshaftszweigen einen besonders starken Bedarf nach Arbeitskraft mit sich, der zu einer fortschreitenden tatsächlichen G 106 ae des Tariflohnsystems führte. Es bestand die Gefahr, daß gewisse Gruppen Lohnerhöhungen erhielten, für die fein wirflih begründeter Anlaß bestand. Diese Lohnerhöhungen erfolgten insoweit auf Kosten der anderen Einkommensempfänger, als sie Preiserhöhungen auslösten, Mit einer rein passiven Ein- stellung der Preispolitik solhen Erscheinungen gegenüber "ist es allerdings niht getan. Erkennt man dem Geseß von Angebor und Nachfrage auf gewissen Gebieten En, so besteht die Gefahr, daß die damit ausgelösten wirtschaftlichen Kräfte sih leyten Endes stärker L als die staatlichen Schugwälle. Der Proiékommissar hat es daher als seine Pflicht angesehen, auf die Gestaltung der Preisbestimmungsgründe aktiven Einfluß zu nehmen und die zuständigen Wirtschaftsressorts auf die nach seiner Auffassung vorhändenen Möglichkeiten der Abhilfe hinzuweisen. Er war ih der Tatsache bewußt, daß die Entwicklung mit reinen Preismaßnahmen allein niht in die richtigen Bahnen zurück- zulenken war.

Die Forderung des Reichskommissars nach Abhilfe entsprah sowohl sozial- als p a wirtschaftspolitishen Gesichtspunkten. Sozialpolitish geseheck handelte es sich um die Verhinderung einer ungerehten und vom einzelnen Volksgenossen niht ver- standenen Einkommensvershiebung. Wirtschaftspolitisch gesehen brachte diese Entwicklung die Gefahr einer Erhöhung des Kosten- gefüges und einer Geldentwertung mit entsprehender Kaufkraft- zerrüttung mit \sich, Probleme, mit denen sih die staatliche Preis- politik ständig auseinanderzuseßen hatte.

Die zur Bekämpfung diesex Erscheinungen in den beiden leßten Fahcen Qn Vorschläge habên sämtlih eine Fnten- sivierung und Vertiefung der staatlihen Wirtschaftsführung zum

»

mächtigten der Handelsvertretung dexr UdSSR. in Deutschland in Prag. Berlin, den 26. Fanuar 1940.

Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland. Rechtsabteilung.

Lebedew.

Nv. s des Reichsministerialblatts vom 26. Fanuar 1940 ist soeben een und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnborststraße 4, zu beziehen, Fnhalt: Konsulatwesen: erie Bunge, und Erlöschen von Exequaturerteilungen. Bestellung zum Konsularagenten. Polizeiivesen: Bekannt- machung über die Erklärung von Nordseeinseln zu Sicherungs- bereihen. Schiffahrt: Bestrafung von Uebertretungen \chiff- fahrtpolizcilicher Vorschriften im Reihsaua Sudetenland. Steuer- und Zollwesen: Verordnung über die Bewertung be- bauter Grundstücke im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig. Bekanntmachung über die Einheitsbewertung des land- un forstwirtschaftlihen Vermögens im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig. Verordnung über die Verwaltung der Grund- erwerbsteuer in den Ostgebieten des Oberfinanzbezirks Troppau. Volksgesundheit: Ümbenennung einer Aerztlihen Bezirks- vereinigung.

afistecil.

Biele. Planmäßiger Einsay von Material, Arbeit und Produk- tionsmitteln ist a für eine Steigerung der Produk- tion und damit des Sozialprodukts und des Anteils, der dem ein- zelnen Volksgenossen kraft A Kaufkraft daran zukommt. Da- mit ergab sich die Notwendigkeit, den Arbeitseinsay durch weit- gehende Kontrolle des Arbeitsplaßwechsels und durch zwangsweise Zuweisung von Arbeitskräften in erhöhtem Umfange zu steuern. Diese Maßnahmen mußten einen allgemeinen Lobnstop einleiten.

Bewirtschaftungsmaßnahmen einerseits und Lohn- und Preisstop andererseits werden vereint die für die Durchführung des Vier- jahresplans notwendige Stabilität des Preis- und Lohngefüges sicherstellen.

__ Aus dieser Einstellung heraus hat dex Reichskommissar für die Preisbildung die einshlägigen Maßnahmen des Reichsarbeits- ministers, insbesondere die Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplazwehsels vom 1. September 1939, begrüßt. Diese Verordnung wird dann zur vollen Auswirkung gelangen können, wenn in Gestalt einer. umfassenden Auftragslenkung der notwen- dige Unterbau geschaffen ist. Die seitens des Generalbevollmäh- tigten für die Bauwirtschaft eingeleiteten Maßnahmen müssen in dieser Beziehung als vielversprehend und rihtungweisend ange- sehen werden.

Die hier erörterten Maßnahmen sowie der vom Reichs- arbeitsminister inzwishen ausge\prochene R A leiten zur Kriegswirtshaft über. Jm heutigen Deutschland stellt die Kriegs- wirtschaft lediglih eine Fortbildung bestehender Verhältnisse und eine Fortführung bereits vorhandener Entwicklungslinien dar. Die im Zeichen des Vierjahresplans geltende Forderung auf Stabilität des E und Preisgefüges muß unter kriegswirt- schaftlihen Verhältnissen erhöhten Änspcuch auf. Geltung er- heben. Weniger denn je zuvor kann die deutsche Wirtschaft Kostenerhöhungen als Folge von Lohnerhöhungen tragen,

Leipziger Messetreffen Technik und Bau.

Zur Leipziger Frühjahrsmesse wird am Mittwoch, dem 6, März 1940, im Eentral-Theater zu Leipzig ein Messetreffen stattfinden, das allen Jnteressenten der au eine spätere Zeit verlegten Großen Technishen Messe und Baumesse Gelegenheit zu einer Aussprache Uber O und O Dele ragen geben wird. rch bewährte Maßnahmen wird dafür gesorgt, daß sich die Geschästsfreunde troy des erwarteten großen BuspruGs u der Veranstaltung auch tatsählih finden und bequem aus- eien können. Das Büro des Messetreffens wird die Auskunsfts- und Beratungsstellen des messeamtlichen Messedienstes sowie zahl- reicher Gliederungen der gewerblihen Wirtschaft umfassen und u. a. für den Nachiveis geeigneter Bezugsquellen zur Verfügung stehen. Es besteht somit die Gewähr, daß dieses Messetreffen allen. Aus- stellern und Einkäufern der Technishen Messe auch außerhalb des gewohnten Rahmens der Messehallen- und Freiflächhen eine für beide Tiele wichtige und wertvolle Fühlungnahme vermittelt.

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Wirtschaft des Auslandes.

Weitere Erhöhung der französischen Eisenpreise.

Paris, 27. Januar. Auf die ab 12. Januar verkauften Eisenerzeugnisse wird jezt in Frankreih nachträglih ein weiterer Aufschlag erhoben, und zwar l der Kompensationskasse, die die sich aus diesem Been chlag ergebenden Summen unter die Eisenimporteure zu verteilen hat. Dieser Ausgleich ist notwendig geworden, weil die Fmportpreise viel Fover sind als die franaöss@en Fnlandspreise. ese neuen Aufschläge werden also niht den Erzeugern zugute kommen und der Verteuerung der Ge- P nicht Rechnung tragen. Nachträglih werden jeßt E Zuschläge auf die sranzöjishen -Jnlandspreise erhoben: Halbzeug 56 frcs., Träger 66 fres., Stabeisen 69 I Geschoß- stahl 101 fres., Röhrenstahl 101 fres., warmgewalzte Bandeisen 74 fres., Röhrenstreifen 74 fres.,, Normalspurschinen 69s fres., Walzdraht 77 fres., Schwarzbleche 93 frcs., Universaleisen 77 \res., kaltgewalztes Bandeisen 16 frecs. je Tonne.

Aus der luxemburgischen Eisenindustrie.

Luxemburg, 27. Januar. Die luxemburgische Eisenindustrie hat seit etwa 14 Tagen eine leichte AAUGGGUng dex Nachfrage zu verzeichnen. Jhr. Auftragsbestand sichert ihr jedoh noch Arbeit bis Ende Februar. Die Aussichten werden mit einem gewissen Optimismus beurteilt, der lediglih durch die ungewissen vodufk- tionsmöglichkeiten etwas gedämpft wird. Die zuleßt eingetretene S LN der Koksversorgung hat jedoch zur. unmiitelbaren

olge bt, daß die Maßnahmen, die für die Produktionsein- rânkung getroffen worden waren, vershoben werden konnten. Möglicherweise bvauht man überbaupt t mehr darauf zuvrück- sugreifen, wenn die ausländishen Kokslieferungen regelmäßig und L bleiben. Augenblicklih ergeben sich natürlich au in Luxemburg aus der großen Kälte Transport- und Versand-

A ten, die aber voraussihtlich bald behoben werden

Die wirtschaftliche Lage in Finnland.

elsinki 29, Januar. - Der Krieg hat für Finnland eine gar Devi en- sowie Ein- und Ausfubrkontrolle mit sih gebracht. Dur Privatwagen besteht Fahrverbot, jedo werden auf Antvag nZY die Polizeibehörden wöchentlich Benzinzuteilungen in be- sonderen Fällen gewährt. Ein großer Teil der Lastwagen und

L

Autobusse ist auf Holt aser umgestellt. Der in Finnland wesentlihe Autobus-Ueberlandverkehr hat daher kaum gelitten. Finnland ist mit 85 % der wichtigen tapelwaren und Pebens- mittel. Selbstversorger. Von der Armee wurden sämtliche Vor- râte an Hülsenfrüchten beshlagnahmt; andere Lebensmittel und Genußwaren sind im Preije leiht gestiegen, wie Tabak um etwa 20 %; die Fleishpreise dagegen sind en. Der letzte Ver- brauch? FIS Ses vom 20, Januar betrug 138,4, der Gesamt- ndex 122,4.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ far u Ana auf 74,00 RA (am 27, Januar auf 74,00 LA)

r g. i

Berichte von auswärtigen Devijen- und Wertpapiermärkten.

Devisen. i

Prag, 27. Januar, (D. N. B.) Amsterdam 15,53, Berlin —,—, Zürich 655,560, Oslo 664,50, Kopenhagen 565,00 London 116,10*), Madrid —-,—, Mailand 1652,20, New York 29,234, Paris 65,72*), Stockholm 696,00, Brüssel 493,50, Polnische Noten ——, Belgrad 66,00, 2A —,—, Warschau —,—

*) Für innerdeutschen Verrehnungsverkehr.

Bubapes, "27. Januar. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 183,45, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 13,77, Mailand 17,7732, New York 345,35, - Paris 7,81, Prag 11,86, Sofia 413,00, Zürich 77,45, Slowakei 9,65. j

London, 29. Januar. 403,50, Paris 176,50—176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 39,00 B., Amsterdam 7,63—7,58, Brüssel 23,70—23,85, Jtalien (Freiv.) 78,50, Schweiz 17,85—17,95, Manttagen (Freiv.) 20,50 B. Gtocfholm 16,85—16,95, Oslo 17,66—17,75, Buenos Aires (offiz.) 17,40--17,65, Rio de Janeiro (inoffiz.) 3,09 B.

Paris, 27. Januar: Geschlossen, (D. N. B.)

Fortseßung auf der nächsten Seite.

(D. ‘N. B.) New York 402,50—-

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 29. Januar 1940. (Die Preije verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 99 9% in Blöcken . 133 desgl. in Walz- oder Drahtbarren Ge 4: S W C E ) 137 Reinnickel, 98—99% . « « » Antimon-Negulus . s S Feinsilber E

RAM tür 100 kg

7 * 35 50—38,50

fein

Fn Bérlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

29, Fanuar 27, Januar Geld Brief | Geld Brief

Aegypten (Alexand. und Kairo) 1 ägypt. Pfd. f 70 cs Afghanistan (Kabul). | 100 Afghani | 18,73 18,77 | 18,73 18,77 Argentinien (Buenos

Aires) 1 Pav.-Pes. | 0,5663 0,567] 0,563 0,567 Australien (Sydney) | 1 austr. Pfd. | E L Belgien (Brüssel u.

Antwerpen) 100 Belga 42,24 42,32 | 42,18 42,26 Brasilien (Rio

Janeiro) 1 Milreis 0,130 90,132j 0,130 0,132 Brit. Jndien (Bom- bay-Calcutta) 100 Rupien g Bulgarien (Sofia) .… | 100 Lewa 3,047 3,053] 3,047 83,053 Dänemark (Kopenh.) | 100 Kronen | 48,05 48,15 | 48,05 48,15 England (London) .… | 1 engl. Pfd. as D Estland

(Reval/Talinn) …. | 100 etn. Kr. | 62,44 62,56 | 62,44 62,56 Finnland (Helsinki). . | 100 finnl. M. | 5,045 5,055} 5,045 5,055 Frankreich (Paris) .. | 100 Fres. _— t. A Griechenland (Athen) | 100 Drahm. | 2,353 2,357| 2,353 2,357 Holland (Amsterdam und Rotterdam) .… | 100 Gulden [132,22 132,48 1132,22 132,48 Jran (Teheran) .…… | 100 Rials 14,59 14,61 | 14,59 14,61 Jsland (Reykjavik) . | 100 isl. Kr. 138,31 38,39 38,31 838,39 Ftalien (Rom und Mailand) 100 Lire 13,09 183,11 | 13,09 13,11 Japan (Tokio u. Kobe) | 1 Yen 0,583 0,585) / 0,583 0,585 Jugoslawien (Bel-

grad und Zagreb) . | 100 Dinar 5,694 5,706] 5,694 5,706 Kanada (Montreal), | 1 kanad. Doll.] Lettland (Riga) .….. | 100 Lats 48,75 48,85 48,75 48,85 Litauen (Kowno/

Kaunas) Luxemburg (Luxem-

burg) 100 lux. Fr. | 10,56 - 10,58 Neuseeland (Welling-

ton) 1 neuseel. Pf. eius Norwegen (Oslo) .… | 100 Kronen | 56,59 56,59 56,7L Portugal (Lissabon). | 100 Escudo 9,141 ; 9,141 9,159

100 Litas | 41,94 42,02 | 41,94 42,02 10,545 10,566

Rumänien (Bukarest) | 100 Lei A ie

Schweden(Stokholm und Göteborg) . | 100 Kronen | 59,29 59,41 | 59,29 59,4L Schweiz (Zürich, ° Basel und Bern) .… | 100 Franken | 55,86 655,98 | 55,86 55,98 Slowakei (Preßburg) | 100 Kronen 8,591 8,609] 8,591 8,609

Spanien (Madrid u. 100 Peseten | 25,61 25,67 | 25,61 265,67

Barcelona)

Südafrik.Union(Pre-

toria, Johannesbg.) | 1 südafr. Pf. | Türkei (Zstanbul) .…. | 1 türk. Pfund|“ 1,978 1,982] 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) . | 100 Pengö Uruguay (Montevid.) | 1 Goldpeso 0,919 0,921f 0,919 0,92L Verein. Staaten von ;

Amerika (NewYork) | 1 Dollar 2,491 2,495] 2,491 2,495

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurset Geld Brief England, Aegypten, Südasfrik. Union .… 9,89 9,91 Frankreich ; 5,599 5,611 Australien, Neuseeland 7,912 7,928 British-Jndiëit ¿ ¿ss o oov eite c60besss 74,18 74,32 Kanada So Oa 2,198 2,202

Ausländische Geldsorten und Vánknoten.

29, Januar 27. Januar Geld Brief | Geld Brief Sovereigns Notiz 20,38 20,46 | 20,88 20,46 20 Francs-Stüke …. | für 16,16 16,22 | 16,16 16,22 Gold-Dollars 1 Stück 4,185 4,205 | 4,185 4,205 Aegyptische .…..... | 1 ägypt. Pfd.| 8,73 8,77 | 8,73 8,77 Amerikanische:

1000—s Dollar .. | 1 Dollar 269 2,61 | 2,59 2,61

2 und 1 Dollar .…. | 1 Dollar 269 2,61 | 2,69 2,6L Argentinische ....«« | 1 Pap.-Peso | 0,52 * 0,54 | 0,52 0,54 Australishe ..+«.« | L austr. Pfd. | 6,34 6,36 | 6,34 6,36 Belgische ...+-«-«« | 100 Belga 4220 42,36 | 42,12 42,28 Brasilianische . « «--+-| 1 Milreis 0,0886 0,095] 0,085 0,095 Brit.-Jndishe ««««« | 100 Rupien | 59,88 60,12 | 59,88 60,12 Bulgarische ..«+««« | 100 Lewa Dänische 100 Kronen | 47,95 48,15 | 47,95 48,15 Englische: große ... | 1 engl. Pfo. | 9,63 9,67 | 9,63 9,67

1 £ u. darunter .. |1 engl. Pfd. | 9,63 9,67 | 9,63 9,67 Estnische o... .. 100 estn. Kr. MEEE P zl E Finnische ...+ « - | 100 finnk. M. | 4,79 4,81 | 4,79 4,81 Französisch ...-. « - | 100 Frs. 56,09 5,11 5,09 5,11 Holländische ....... | 100 Gulden 132,09 132,61 [132,09 132,61 Ftalienische: große . | 100 Lire

10 Lire u. darunter. | 100 Lire 13,07 183,13 | 13,07 1383,13 Zugoslawische: große | 100 Dinar

100 Dinar .…- | 100 Dinar 6,63 85,67 | 65,63 i Kanadische .…..«+++ « | 1 kanad. Doll} 1,99 2,01 | 1,99 2,01 Lettländische 0... .. 100 Lats O Lazaus gf Litauische: große .…. | 100 Litas

100 Litas u. darunt. | 100 Litas 41,70 41,86 Luxemburgische …| 100 lux. Fr. | 10,55 10,59 Norwegische ….,..…| 100 Kronen ! 56,49 856,71 Rumänische: 1000Lei

und neue 500 Lei . | 100 Lei —— unter 500 Lei .…. | 100 Lei Schwedische .….... | 100 Kronen f 39,18 Schweizer: große „.. | 100 Frs. 56,81

100 Frs, u, darunt, | 100 Frs. 66,81 Spanische .…....... | 100 Peseten | Südafr. Union „... | 1 südafr. Pfd.4 8,73 Türkische „........ | 1 türk, Pfund} 1,84 Ungarische .»««++«-« | 100 Pengd t

S 23! 286