1878 / 305 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Dec 1878 18:00:01 GMT) scan diff

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(Centr. Bl. f. d. abzuändern :

‘März, Juni, September und Dezember jeden

{Kreis:Physikus, Kreisarzt u. \. w.)

E Ee für das Bierteljahxr.

:, M 305.

Se. Majestät der König haven Allergnädigst geruht:

dem Kreisgerichts-Rath Klose zu Gleiwiß den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Wallmeister Haesel ich zu Magdeburg den Les Kronen-Orden vierter Klasse; dem Seconde-Lieutenant Wilhelmy im 3. Hessishen Jnfanterie- Regiment Nr. 83, kommandirt zur Kriegs-Akademie, das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus-Ordens von Hohen- zollern; dem Schullehrer Goldbach zu Groß-Herrmenau im Kreise Mohrungen und dem Arbeiter Helms zu Karlshütte im Kreise Eckernförde das Allgemeine Ehrenzeichen ; sowie dem Steuermann Herrmann Saatmann zu Wie a./d. Dars E Franzburg die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerubt:

_Allerhöchstihrem General-Adjutanten, General der Kaval- lerie, Grafen von dex Goltz, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Baden Königlichen Hoheit ihm verlichenen Ordens Berthold 1. von Zähringen zu ertheilen.

Deutsches Neich.

__ Von dem Kaiserlichen General-Konsul in Konstantinopel ist Herr P. Aslan in Rodosto zum Konsular-Agenten bestellt worden.

BetanntmachUNnga;

Postpacketverkehr nah Belgien und im Durchgang durch Belgien,

Vom 1. Januar 1879 ab sind bei Postpäckereisendungen nach Belgien, ebenso wie bei allen über Belgien geleiteten Pacetsendungen nah Frankreih und Großbritannien, zwei gleihlautende gBolldeklarationen exforderlih. Dieselben müssen, wie bisher, in französisher Sprache abgefaßt sein.

Berlin W., den 17. Dezember 1878.

Kaiserliches General-Postamt. Wiebe.

Vom 1. Januar 1879 ab wird bei der Personenpost zwischen Berlin und Gr.-Schönebeck das Personengeld nah folgenden ermäßigten

Sätzen erhoben werden: für die Streckde Berlin Franz. Buchholz mit 4. 0,75. Schönerlinde O0

S n ï Schönwalde S:

L s j Basdorf E 00

O 2 y ZerpensMlelnle \¿ D0o0;

A 2 v Gr.-Schönebed „, ,„ 3,00, Bei Reisen nach und von Zwischenorten wird die Berechnung

Des Personengeldes nach dem aUgemein gültigen Satze von 10 für das Kilometer, jedoch mit der Maßgabe erfolgen, daß als Meist- betrag der für die ganze Strecke bestimmte ermäßigte Sat zur Er- Hebung kommen wird.

Nach Einführung der ermäßigten Personengeldsäße wird eine Beiwagengestelung bei der bezeichneten Personenpost nicht mehr \tattfinden.

Berlin C., den 26. Dezember 1878,

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor Geheime Postrath. Sachse.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Polizei - Assessor Kettner zu Cöln zum Polizei- H n Levorbbntlilien Pröfey j en außerordentlichen Professor in der philosophischen H der Universität zu Greifswald, Dr, ee eifferscheid, zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät zu ernennen.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Beranntmachun g,

Ew. (Titel) benachrichtige ih mit Bezugnahme auf meinen Erlaß vom 21. Dezember 1875 Nr. 6289 M. ergebenst, daß der Bundesrath in seiner Sißung vom 6. d. M. be- {lossen hat, den §8. 2 Ag 1 und 8. 3 Ziffer 2 der Be- Tanntmahung des Herri eihsfanzlers, betreffend die Prüfung der Apothekergehülfen, vom 13. November 1875 eutshe Reih S. 761) folgendermaßen

8. 2 Absatz 1. Die Prüfungen werden in der zweiten Hälfte der Monate ; ahres an den von dem Vorsißenden der im §8. 1 bezeihneten Aufsichtsbehörde

Festzuseßenden Tagen abgehalten.

8.3 Aer 2 2) Das von dem nächstvorgesezten Medizinalbeamten estätigte Zeugniß des

L FUMITHORAAEAIS für den Raum einer Dcuckzeile 30 S

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger. «F .

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r Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expz- | |

T Alle Post-Anstolten nehmen Bestellung anz |

dition: SW. Wilhelmstz, Nx. 32. z

Lehrherrn über die Führung des Lehrlings, sowie darüber, daß der leßtere die voxschriftsmäßige dreijährige für den

U eines zum Besuche de: Universität berechtigenden |

eugnisses der Reife, zweijährige Lehrzeit zurückgelegt hat oder doch spätestens mit dem Ablauf des betreffenden Prüfungsmonats zurückgelegt haben wird.

Ew. (Titel) wollen hiernach fük die dortige Provinz das Erforderliche verfügen, auch veranlässen, daß der in Rede stehende Beschluß sowie das etwa darauf Verfügte in geeig- neter Weise zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hinsichtlich des unmittelbar bevorstehenden Januar- Prüfungs-Termines kann es noch bei der bisherigen Bestim- mung sein Bewenden behalten.

Berlin, den 19. Dezember 1878.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. In Vertretung : | Sydow. An die sämmtlichen Herren Ober-Präsidenten.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

Der Regierungs-Baumeister Louis Pescheck in Frank- furt a. D. ist zum Königlichen Wasserbaumeister ernannt und demselben die Ee Hülfsarbeiterstelle für den Wasserbau bei der Königlichen Regierung zu Potsdam verliehen worden.

Justiz-Ministerium.

Der Appellationsgerihts-Rath, heime Nath Dr,

Rintelen in Arnsberg und der Dber-Amtsrichter Wüthmann in Osterode am Harz Knd gestórben.

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Bekanntmachung.

Jn Gemäßheit des §. 18 ad 2 der Kontrol-Ordnung vom 28. September 1875 wird hierdurch bekannt gemacht, daß die verstärkten Ersaß-Kommissionen behufs der Entscheidung über Gesuche um einstweilige Zurückstellung bei eintretender Mobil- machung der Armee am 31. März 1879 ihre nächste Sitzung halten werden. :

Diejenigen in Berlin wohnenden Mannschaften der Reserve, Land- und Seewehr und Ersaßreserve erster Klasse, auf Zurückstellung für das Jahr 1879 Anspruch machen, werden aufgefordert, ihre Gesuche, unter Angabe ihrer Militär- verhältnisse und der Nummer, unter welcher sie in den Listen des hiesigen Königlichen Bezirkskommandos geführt werden, im Laufe des Monats Januar 1879 beim Militär- Bureau des hiesigen Magistrats anzubringen.

Hierbei wird ausdrücklich bemerkt, daß die bereits früher berüdsihtigten Mannschaften ihre Anträge auf weitere Zurüstellung im Bedarfs- falle zu erneuern haben und die nah dem 31. Januar k. J. cingehenden Gesuche niht berücksichtigt werden.

__ Nach Abhaltung des Termins am 31. März k. J. werden die Namen derjenigen Mannschaften, deren Gesuche als be- gründet erachtet worden sind, durch das JIntelligenzblatt öffentlich bekannt gemacht werden.

Berlin, den 27. Dezember 1878,

Die Königlichen Ersaßkommissionen der Aushebungsbezirke Berlin.

Topographishe Karte vom Preußischen Staate. Maßstab 1: 100000 der natürlichen Länge. Von dieser Karte sind in diesen Tagen : die Sektionen Nr. 40 Carthaus, Nr. 98 Neustettin und Nr. 142 Bromberg

erschienen, welche in Kupferstih mit illuminirten Kreisgrenzen und Gewässern ausgeführt find. Genannte Kartenblätter, welche ih auf neue Aufnahmen gründen, enthalten Theile der Kreise Carthaus, Neustadt (Reg. Bezirk Danzig), Lauenburg, Neustettin (Reg. Bezirk Cöslin), Kulm, Schwetz, Thorn, Deutsch-Krone (Reg. Bezirk Marien- werder), Land- und Stadtkreis Bromberg, Schubin und Juowraz- law (Reg. Bezirk Bromberg). Dieselben repräsentiren eine Fläche von zusammen 50,03 geogr. Qu.-Meilen. Nach vorgängiger Bestel- lung können diese Kartenblätter durch jede Buch- und Landkarten- handlung zum Preise von einer Mark pro Blatt bezogen werden. Der General-Kommissionsdebit ist der Simon Schroppschen Hof- Landkartenhandlung in Berlin übertragen. Berlin, den 27. Dezember 1878. Königliche Landes-Aufnahme. Kartographische Abtheilung. Geer z, Oberst und Abtheilungs-Chef.

Nachricht für Seefahrer. An der Königlichen Navigations\{hule zu Timmel beginnt am 1, Februar 1879 und an der zu Papenburg am 1. März 1879 ein neuer Steuermannskursus. Schulgeld für den ganzen Kursus von etwa 9 monatlicher Dauer 36 A Die Aufnahme in den Kursus ist

welche '

1877s,

abhängig von dem Ausfall einer Prüfung, worin der Aufzunehmende nachzuweisen hat:

1) Eine leserlihe Handschrift und Kenntniß der deutschen Sprache bis zur Fähigkeit sich mündlich und \chriftlich ‘verständlich auszudrücten.

Kenntniß der Grundrechnungêarten mt gewöhnlichen Brüchen, Dezimalbrüchen und Buchstaben, Fertigkeit im Rechnen mit PURC o und Uebung in der Ausziehung der Quadrat- wurzeln.

Kenntniß der einsaheren Säße über die Gleichheit von Win- keln, sowie über die Kongruenz, Aehnlichkeit und Gleichheit von Dreiecken, Kenntniß der einfacheren Säße vom Kreise und. von den Winkeln im Kreise, Lösen leihter Konstruktionë- und Rechnungsaufgaben vermittelst der Lehrsäte.

4) Einige Borbereitung in der nautishen Geographie, besonders

in der mathematischen.

Lehrmittel hat jeder Schüler für etwa 75 H. anzuschaffen.

Die Kuratorien der genannten Schulen werden diese Prüfungs- termine näher bekannt mach.:n. Wer die Aufnahmeprüfung nicht besteht, wird zurückgewiesen und kann zu derselben erst nach einem halben Jahre wieder zugelassen werden.

Meldungen zur Theilnahme an diesen Prüfungen unehmen die Kuratorien der genannten Schulen entgegen, werden auch durch die betreffenden Navigationslehrer vermittelt. Nach Beginn des Kursus dürfen während der nächsten 12 Wochen neue Schüler noch auf- genommen werden.

Um nach Ablauf des Kursus zur Steuermannsprüfung zugelassen zu werden, ift erforderli:

Die Zurücklegung einer auf den Ablauf des 15. Lebens- jahres folgenden mindestens 33monatlichen Fahrzeit zur See; von welcher mindestens 12 Monate als Vollmatrose auf Segelschiffen der Handelsmarine oder als Obermatrose in der Reichs-Kriegsmarine zugebracht sein müssen.

Die Vorschulen an den genannten Orten geben den Seeleuten

2)

3)

Gelegenheit, fich zu dieser Aufnahmeprüfung vorzubereiten, auch bilden sie vero für kleine Fahrt aus. Eintritt jederzeit, Schulgeld 3 monatlich.

Leer, den 23. Dezember 1878. « Der Königliche Navigationss{hul-Direktor für die Provinz Hannover. Schreiber.

BéetanntmaGUÜ g el auf Grund des Reihsgeseßes vom 21. Oktober 1878,

Auf Grund des 8§. 12 des Reichsgeseßes gegen die ge- meingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in der sozialistishen Buchhandlung von Henri Kiste- maeckers zu Brüssel 1878 erschienene Mes Dru ck- \chrift: „Mon ami le vergeant de ville Nazi- Revanche! (Episode de la Commune)“ von Leon Cladel, nah §. 11 des gedahten Geseßes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.

Berlin, den 26. Dezember 1878. _

Königliches Polizei-Präsidium. von Madai.

Auf Grund des 8. 12 des Reichsgeseßes gegen die ge- meingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21, Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß die vom 25. Dezember 1878 datirte Rr. 16 der in Berlin erscheinenden Zeitung: „Berlin, Organ für die Jnteressen der Reichshauptstadt“ (Hauptblatt und Beilage), jowie das fernere Erscheinen dieser periodishen Druäschrift, nah §. 11 des gedahten Geseßzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ift.

Berlin, den 28. Dezember 1878. _

Königliches Polizei-Präsidium. von Madai.

Auf Grund des 8. 12 des Reichsgeseßes vom 21. Oktober

1878 wird hierdurch zur Ae Kenntniß gebracht, daß

die im Verlage von Fean Paul Friedrih Eugen Richter hier- selbst erschienene Druckschrift „Die Arbeiter-Dichtung in Frankreich,“ ausgewählte Lieder französischer Proletarier von Adolph Strodtmann in Berlin, nah §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist. Hainburg, den 24. Dezember 1878. Die Polizeibehörde. Senator Kunhardt.

Auf Grund des §. 12 des Neiagelenes vom 21. Ofkto- ber 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Verlage von Jean Paul Friedrih Eugen Richter ierselbst erschienene Dru ckschrift: „Brutus! Schläfst u?“ Zeitgediht von Adolph Strodtmann in Berlin, nah 8. 11 des gea Geseßes dur die unterzeichnete Landes- polizeibehörde verboten worden ist. Hamburg, den 27. Dezember 1878. Die Poli t Senator Kunhardt.

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