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SEE I E pi heit M:
2, Kl. vom Gren. Negt. Nr. 8, beide mit dem 31. Januar cr. von
dem Kommdo. zur Dienstleist. bei der Kaiserliden Marine entbunden.
Gestorben: 6. Januar. Dr. Ahrendts, Over-Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt des Drag. Regts. Nr. 6. — 30. Januar. Dr. Keßler, Stabs8- und Bats. Arzt vom Pion. Bat. Nr. 6.
Ax, (Königlich Württembergisches) Armee-Corps.
Ernennungen, Beförderungen und Verfezungen.
Im aktiven Heere. 3. Februar. Haux, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 120, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Inf. Regt. Nr. 124 verseßt. Ritter, Sec. Lt. im Inf. Reat. Nr. 1209, zum Pr. Lt. befördert, unter Vorbehalt der Patentirung. Baron v. Simolin-Bathbory, Sec. Lt. im Ulan. u. Nr. 20, vom 15. Februar d. J. ab à la suite des Regts. eitel. 5 Im Beurlaubtenstande. 3. Februar. Medckes, Scc. Lt. der Res. dcs Gren. Regts. Nr. 123, GBriesinger, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 126, zu Pr. Lts. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 3. Fe- bruar. Burgund, Sec. Lt. im Gren. Regt. Nr. 123, behufs Uebertritts in Königl. preuß. Dienste, der Abschied bewilligt.
Im Sanitäts -Corps. 3. Februar. Dr. Brand, Assist. Arzt 2. Kl. im Pion. Bat. Nr. 13, ausgeschieden und zu den Nerzten der Ref. des 2, Bats. Landw. Regts. Nr. 124 übergetreten.
Nichtamtliches. Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 19. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des Civil- Kabinets durch den Wirklichen Geheimen Rath von Wilmowski entgegen und empfingen den Reichskanzler Fürsten von Bis- marck zum Vortrage.
— Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag die persönlichen Mel- dungen des Kommandanten von Magdeburg, General-Majors von Massow, sowie mehrerer anderer Offiziere entgegen.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen trat heute zu einer Sißung zusammen.
— Das Staats-Ministerium hielt gestern eine Sißung.
— Nachdem der Handelsvertrag zwischen Frankreih und Oesterreih-Ungarn vom 11. Dezember 1866 mit Ende vorigen «Fabres abgelaufen ist, sind die daselbst stipulirten ermäßigten Zollsäße auch für Deutschland und die Übrigen meistbegünstigten Staaten außer Wirksamkeit getreten.
An Stelle derselben werden für die Einfuhr nach Frankreich jeßt die Zollsätze des französishen General- tarifs bezw. diejenigen Bestimmungen zur Anwendung ge- bracht, welche in den von Frankreih mit Großbritannien, Belgien und der Schweiz geschlossenen, mit dem Ende dieses Jahres ablaufenden Handelsverträgen vereinbart sind.
Die französishe Regierung hat jedoch vor Kurzem der Deputirtenkammer den Entwurf eines Geseßes vorgelegt, wo0o- nach diejenigen in dem Handelsvertrag mit Desterreih-Ungarn vom 11. Dezember 1866 stipulirten Zollermäßigungen und Zoll- befreiungen, welhe in den übrigen zur Zeit noch in. Kraft stehenden Konventionaltarifen nit enthalten find, zu Gunsten aller Vertragsstaaten im Wege der autonomen Gesehgebung wieder hergestellt werden sollen. Außerdem soll die Differenz zwischen den vor und nah dem 31. Dezember v. J. erhobenen Zollsäßen zurückerstattet werden, sofern der Nachweis erbracht wird, daß die betreffenden Waaren entweder bereits vor dem 31. Dezember v. F. abgesandt oder bestellt waren.
_— Nach amtlichen Nachrichten sind die Gerüchte über das Auftreten der Pest in Smolensk und Ukrupino unbe- gründet.
__— Die nach den Pestgebieten entsandten deutschen und österreichisch - ungarischen Aerzte beabsichtigten gestern Abend Moskau zu verlassen, um nah Zarizyn weiter zu reisen.
— Eine Verordnung der Lokalregierung in Malta vom 12. d. Mts. bestimmt für Provcnienzen aus der Türkei, Montenegro und Tripolis eine 21tägige Quarantäne, welche von der erfolgten Desinfektion des Schiffes ab zu be- renen ift.
Provenienzen aus Griechenland, Egypten und Tunis follen bis auf weitere Bestimmung in Quarantäne verbleiben.
Kriegsschiffe, welhe von einem der genannten Länder tfommen, sollen einer neuntägigen Quarantäne, von der er- folgten Desinfektion des Schiffes ab gerechnet, unterliegen.
Schiffe, welche den Suezkanal durchfahren haben, ohne mit den Häfen zu kommuniziren, werden zur freien Prafktik zugelassen.
— Am 16. Februar hat das Hochwasser an zwei Stellen den Weichsel-Damm bei Gora Kalwarya, unge- fähr 40 Werst oberhalb Warschau, durchbrohen. 26 Dörfer stehen unter Wasser. Der Gouverneur, Beamte und Aerzte haben sich an Ort und Stelle begeben, um für die Unter- bringung der Uebershwemmten Sorge zu tragen.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (4.) Sißung des Reichstages wurde, nahdem der erste Wahlgang ohne Re- sultat verlaufen war, zur engeren Wahl des zweiten Vize- Präsidenten geschritten. Fm zweiten Wahlgange wurden 218 Stimmzettel abgegeben ; davon waren 29Stimmen unbeschrieben, I ungültig, fo daß die absolute Majorität 95 betrug ; es erhielten Stimmen: Fürst zu Hohenlohe-Langenburg 106, Dr. Lucius (Er- furt 79, Frhr. zu Franckenstein 1 Stimme; Fürst zu Hohenlohe- Langenburg war somit zum 2. Vize-Prästidenten gewählt. Da derselbe niht im Hause anwesend war, so machte ihm der Prä- sident sofort telegraphishe Mittheilung von der auf ihn ge- fallenen Wahl, und erbat seine Erklärung über die Annahme.
Hierauf wurden auf Vorschlag des Abg. Frhrn. zu Franckenstein durch Akklamation zu S@riftführern wieder- gewählt: die Abgg. Graf Kleist-Schmenzin, Frhr. von Minni- gerode, Thilo, Dr. Blum, Eysoldt, Dr. Weigel, Bernards und Frhr. von Soden. Zu Quästoren ernannte der Präsident von 7Forcenbeck die Abgg. von Forcade de Biaix und von Putt- famer (Fraustadt). Sobald die Antwort des Fürsten Hohen- lohe eingegangen is, wird Sr. Majestät dem Kaiser die dur die Geschäftsordnung vorgeschriebene Mittheilung von der erfolgten Konstituirung des Reichstags gemacht werden.
Seit dem Schluß der leßten Session verstarben folgende Mitglieder des Reichstages: Der Alters-Präsident Abg. von Bonin, die Abgg. Bürgers, von Fagow und von Baeren- sprung, der leßtere am 16. d. M. Das Haus ehrte das An- denken der Verstorbenen durch Erheben von den Sigzen.
S Mas sehr große Anzahl von Urlaubsgesuhen wurde be- willigt.
Bevor das Haus zum zweiten Gegenstand der Tages- ordnung überging, zur Bezutbing des Schreibens des Stell- vertreters des Reichskanzlers, betreffend die Einholung der Genehmigung des Reichstages zur strafre{chtlichen Verfolgung und zur Ser des Reichstags-Abgeordneten Frißsche wegen Zuwiderhandelns gegen §. 28 des Geseßes gegen die gemeingefährlichen Belirilergten der Sozialdemokratie vom 21. Oftober 1878, machte der Präfident die Mittheilung, daß ein ähnlihes Schreiben des Stellvertreters des Reich3- kanzlers, Grafen zu Stolberg - Wernigerode, beim Bureau eingegangen sei, welches in Folge einer staatsanwaltlichen Requisition vom 15. d. M. die Ermächtigung zur strafrecht- lichen Verfolgung uud Verhaftung des Reichstagsabgeordneten Hasselmann wegen Zuwiderhandelns gegen §8. 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokra- tie vom 21. Oftober 1878 verlangt. Nachdem der Präsident dies Schreiben verlesen hatte, beshloß das Haus, mit Rüd- sicht auf die vorgerückte Zeit — es war 3!/z Uhr geworden — und darauf, daß die Dru@legung dieses zweiten Schreibens noch nicht möglich war, die beiden Schreiben in der nächsten Sitzung gemcinsam zu diskutiren, und trat in die erste Be- rathung des Entwurfs einer Gebührenordnung für Nechtsanwälte ein.
Der Staatssekretär im Reichsjustiz - Amt Dr. Fried- berg bemerkte, der Geseßeutwurf schließe sich in feinen Grundlagen der vom Hause im vorigen Fahre fest- gestellten Rechtsanwaltsordnung, in seinen Prinzipien und in den Einzelheiten dem im Vorjahre vom Hause angenomme- nen Gesetzentwurfe über die Gerichtskosten an. Die Schwierig- keiten, die sich dem vorliegenden Entwurf entgegenstellten, jeien viel geringer, weil der größte Theil derselben {hon in dem Gerichtskostengeseß überwunden sei. Das Haus werde jedoch bei feinen Berathungen die Frage, wie die Thätigkeit der Rechtsanwälte in den Gebühren genügend belohnt werde, noch immer schwierig genug finden. Es sei dabei einer- seits die Gefahr zu vermeiden, die Gebühren zu hoh zu greifen und damit den Prozeß \so zu vertheuern, daß er möglicherweise den Gerichtseingesessenen eine allzugroße Last würde; andererseits dürften sie niht zu niedrig gehalten werden, um nicht die wirthschaftlihe Lage der Rechtsanwälte und damit die Rechtspflege selbst zu gefährden. Das Ver- dienst, diese beiden Ene vermieden zu haben, sei das der Männer aus dem Advokatenstande, die aus allen Theilen Deutschlands zu dieser geseßgebenden Vorarbeit berufen gewesen seien. Er müsse das um so dankbarer erwähnen, als sie Überall die pekuniären Jnteressen gegenüber der Forderung einer guten Rechtspflege hätten zurücktreten lassen. Man habe nun jelbst aus den Kreisen der Advokaten vielfah die Klage erhoben, die Gebühren seien zu gering bemessen und die wirthschaftlißhe Lage der Anwälte werde durch diese Ge- bührenordnung gefährdet werden. Es habe auch nicht an Rathschlägen zur Abhülfe gefehlt; \o sollten z. B. die Ge- bühren der Gerichte auf die Hälfte herabgeseßt und die andere Hälfte den Advokatengebühren zugelegt werden ; das Mittel jei allerdings einfa, er fürchte aber, in seiner Einfahheit zu drastish. Man habe auch das Grundprinzip des Geseßent- wurfes, neben der MöFg--chkeit freiex Vereinbarung feste Pauschgebühren einzuführen, angefohten und behauptet, man hätte die einfache Selbsttäxirung einführen müssen, als den- jenigen Standpunkt, welcher der Würde der Advokatur entsprehend sein würde. Die verbündeten Regierungen seien auf diefen Vorschlag hauptsählich in der Er- wägung nit eingegangen, daß damit doch ein sehr scharfer Bruch mit der ganzen Vergangenheit auf diesem Gebiete und dem Gange der Entwickelung der Sache in Deutschland geschehen würde und man habe geglaubt, die große Shwierig- keit, welhe die Vervollständigung unseres Rechtslebens in diesem Jahre noch überwinden müsse, nicht noch dur diese Neuerungen erhöhen zu sollen. Er {ließe feine einleitenden Bemerkungen in der Annahme, daß das Haus dieses Geseh ebenso wie seiner Zeit das Gerichtskostengeseß in eine Kom- mission zur Vorberathung verweisen würde. Es sei damals gelungen, diesen s{hwierigen Gesezentwurf aus jener Kom- mission in einer Form hervorgehen zu lassen, daß er hier die Annahme en bloc gefunden habe und er hoffe, daß es ebenso mit dem hier vorliegenden Entwurf geschehen werde.
Der Abg. Dr. Wolffson betonte die Nothwendigkeit, den berechtigten Jnteressen des Rechtsanwaltstandes gebührend Rech- nung zu tragen, und beantragte die Ueberweisung an eine Kommission von 21 Mitgliedern. Das Haus verhandle jeßt eine Materie, deren einheitliche Regelung zu den bedenklichsten Konsequenzen unserer neuen Justizverfassung gehöre. Bedenk- lich nenne er diese Konsequenz niht deshalb, weil er daran irgend einen Zweifel habe, daß die Frage einheitlih geregelt werden müsse. Die Höhe der Kosten sei ein so wesentliches Moment, daß alle E der Gejeßgebung geradezu nur auf dem Papier stehen würde, wollte man in dieser Beziehung die gegenwärtigen Verschiedenheiten in Deutschland beibehalten. Die neue Civiiprozeßordnung fordere von dem Anwalt eine weit eingehendere Bearbeitung und einen weit größeren Zeit- aufwand für die einzelnen Fälle. Daher sei der Anwalt nicht mehr in der Lage, jo viele Prozesse als früher anzunehmen. Diese größere Gründlichkeit der Bearbeitung werde hoffentlich dem nteresse der L N jehr zu Gute fommen und der Nechtsprehung überhaupt sehr förderlich sein, indeß sei es doch au nöthig, daß dem Advokaten das höhere Maß von Kraft, der größere Zeitaufwand, die bedeutenden Anstrengungen bezahlt würden, daßer dafür entshädigt würde, daß er weniger Prozesse an- zunehmen vermöge, als vor Einführung der neuen Prozeßordnung. Man habe sich bei der Grundlage der Gebührenordnung für das sogenannte Pauschsystem entschieden, welches die Ge- bühren nach der Höhe des Gegenstandes festseße. Nach diesem System lasse sih eine einheitliße Ordnung der Gebührentaxe ZUr Zeit für Deutschland allein einrichten. Wolle man die einzelne Arbeit nah ihrem Werthe schäßen, so dürfte sich ein einheitliher Maßstab für ganz Deutschland s{chwer finden laf- sen ; das Pauschsystem enthalte eine Besteuerung der Prozeß- führenden je nah der Höhe des Jnteresses, welches sie an dem Prozeß hätten; denn niht das Maß der Arbeit werde bezahlt, sondern der Durchschnitt; der Eine bezahle zu viel, der Andere zu wenig. Ein solhes System müsse nit weiter ausgedehnt werden, wo niht die Nothwendigkeit zwinge. Eine solhe Nothwendigkeit sei vorhanden, weil entschieden werden müsse, was die unterlieaende Partei der siegenden an Kosten zu zahlen habe: da müsse eine feste Taxe maßgebend sein. Anders liege aber die Sache, wenn es sich um das Ver- hältniß des Anwalts zu seiner eigenen Partei handle; es sei kein Grund, der freien Vereinbarung zwischen Partei und An-
walt irgend welhe Schranken zu ziehen, wie es in dieser Vor- lage geschehen sei. Redner beantragte die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern.
Der Abg. Thilo hielt die Anzahl von 14 Mitgliedern für diese Kommission für genügend. Man habe mit der Kom-=- mission von 21 Mitgliedern bei dem Gerichlskostengeseß die Erfahrung gemacht, daß diese Zahl ju groß sei; außerdem seien ja au die verschiedenen jegt geltenden Geseße niht \so sehr in Betracht zu ziehen, wie bei dem Gerichtskostengeseß ; denn für die Rehtsanwaltsgebühren habe man in dem Ge- rihtskostengeseß einen Anhalt. ‘ Besonders solle die Kommission darauf sehen, daß durch übermäßig hohe Gebühren für Rechts- anwälte nicht die ganze Rechtspflege vertheuert werde.
Der Abg. Dr. Bähr (Cassel) und Abg. Witte befürworteten eine Kommission von 21 Mitgliedern, wofür fich {ließlich auch das Haus entschied, worauf fich dasselbe um 41/, Uhr vertagte.
— In der heutigen (5.) Sißung des Reichstages, der die Staats-Minister Dr. Leonhardt und Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath beiwohnten, wurde zunächst dem Hause von dem Präsidenten von Forcken- beck das Resultat der Konstituirung der Abtheilungen angezeigt und die Mittheilung gemacht, daß der Fürst zu Hohenlohe- Langenburg die auf ihn gefallene Wahl zum zweiten Vize - Präsidenten des Reichstags aus Gesundheits- rücsihten dankend abgelehnt habe. Wann die Neuwahl vor- genommen werden foll, darüber werde das Haus sich später schlüssig mahen. Aber schon jeßt vor erfolgter Neuwahl und vor der perfekt gewordenen Konstituirung des Reichstags halte er (der Präsident) nach der bisherigen Praxis den Eintritt in die Geschäfte für durhaus zulässig. Hiergegen wurde von keiner Seite Einspruch erhoben.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung waren die von dem Stellvertreter des Reichskanzlers Grafen zu Stolberg an den Neichstag gelangten Vorlagen, betreffend die Beschluß- fassung über die nachgejuchte Genehmigung zur strafrechtlichen Verfolgung und zur Verhaftung der Reichstagsabgeordneten Fribsche und Hasselmann. Zu derselben lag folgender von Mitgliedern der nationalliberalen, der Fortschrittspartei und des Centrums unterstüßte Antrag des Abg. Rickert vor :
„Der Reichstag wolle beschließen :
1) die beantragte Genehmigung zur strafrechtlißen Verfol- gung und zur Verhaftung der Reichstagsabgecrdneten Fritzsche und Hafselmann zu versagen; 2) gleichzeitig zu erklären: daß der Reichs- tag mit dem §. 28 des Geseßes vom 21. Oktober 1878 nicht den Sinn verbunden hat, daß ein Mitglied des Reichstages durch eine polizeiliche Ausweisung in seiner verfassungsmäßigen Obliegenheit, an den Verhandlungen des Reichstages Theil zu nehmen, verhins dert werden dürfe.“
Der ersie Redner für diesen Antrag war der Abg. Dr. Lasker, der es für nothwendig hielt, dem voraussichtlich fast einstimmig zu fassenden Beschluß sub 1, die Resolution suh 2. beizufügen. (Schluß des Blattes.)
— Jm weiteren Verlaufe der gestrigen Sißzung des Herrenhauses erklärte in der Diskussion über eine von dem Grafen vom Hagen und Genossen an das Haus gerichtete Petition, betreffend Beaufsichtigung des Unterrichts- undErziehungswesens, Herr von Kleist-Retow, er begrüße dankbar die Gelegenheit, in dieser wihtigen Sache, die troß verschiedener Versuche noch nicht einen Schritt vorwärts ge- bracht sei, Zeugniß abzulegen. Der Redner verwies zunächst auf die Gefahren, die dem Volke durch die Lehren der Sozial- demokratie erwüchsen. Die Großthaten unseres Volkes in den Jahren 1864, 66, 70 und 71 seien die Resultate der Entwickelung unserer Volksschule in früheren Jahren. Die Resultate der gegenwärtigen Schuleinrihtung werde man allerdings erst nach einem Menschenalter würdigen können. Die Schule gehöre vor allen Dingen der Familie und dadur der Kirche und dem Staate. Es sei ein alter Saß, daß die Kirche die Schule leiten solle; „leiten“ heiße führen. Es werde unserer Jugend auf dem Lande entseßlih {wer, das Erforderliche in der Religion und in den Realien zu lernen. Wolle man nun, wie dies neuerdings geschehen, die Realien bei dem Unterricht bevorzugen, \o müsse das auf Kosten der Religion geschehen. Daß dies in der That der Fall sei, sehe man aus der geringen Vorbildung, mit welcher die Kinder zum Konfirmandenunterriht kämen. Und wie in der Schule, so gehe es mit der Vor- bildung der Lehrer. Auf den Seminarien werde sogar jeßt Französisch gelehrt, während die Religionsftunden beschränkt würden. Die Gehälter der Lehrer seien in der leßteren Zeit wiederholt aufgebessert worden, ohne die Befriedigung und Anerkennung der Lehrer zu finden. Jeder Mensch, auch wenn er kein Augendiener sei, sehe stets auf den höher Stehenden, dies zeige sich au bei den Lehrern. Wäre der Vorgesette ein Prediger, so würde der Lehrer sich mehr der Re- ligion zuwenden, während er sich weltlihen Dingen uneige, sobald sein Vorgeseßter eine weltliche Person fei, Der Redner verwies auf die kürzlihen Auslassungen des Kultus-Ministers im Abgeordnetenhause über die paritäti- {hen Schulen. Unter diesen Ausführungen, wie auch unter den Erlafsen des Ministers finde sich ein kleiner Passus, der ganz unbemerkt verschwinde; derselbe besage: „wo an einem Orte mehrere einklassige Schulen besteben, ist deren Vereinigung zu einer mehrklassigen Schule anzustreben“. Dies sei das Mittel und die Anweisung zur Förderung und Ein- führung der paritätishen Schulen, welche zu bekämpfen sei vom Stande des Christenthums, denn in einem chchristlichen Staate müsse in der Schule das Christenthum der Standpunkt sein, auf welchen sie gestellt werde. Man benugte die Staats- unterstüßungen, um die Gemeinden zu den paritätischen Schulen zu drängen. Wohin solche Bestrebungen führten, das beweise Holland, dessen Bevölkerung in Bezug auf Schul- bildung immer mehr zurüdckgehe. Jn den Gemeinden erhebe sh jeßt gegen solhe Dinge Widerspruch. Aus der Rheinprovinz sei er aufgefordert worden, in den östlihen Provinzen energish gegen die Bestrebungen, der paritätishen Schule Ausbreitung zu gewähren, aufzu- treten. Er bitte deshalb den Minister, noch einmal die in der Petition vorgebrahten Beschwerden in Erwägung zu nehmen. Wenn Se. Majestät der Kaiser selb — wie dies neuerdings wiederholt geshehen — an das Land die Mahnung rihte, wieder für ¿Förderung der Religiosität Sorge zu tragen, so müsse die Staatsregierung umsomehr dafür Sorge tragen, daß auch diese Mahnung vorbereiteten Boden finde.
Hierauf ergriff der Minister für die geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk das Wort: Jn Bezug auf die Beibehaltung des Religionsunterrihis in der Volks\Zule stimme er mit dem Vorredner vollkommen überein und habe dies schon in seiner jüngsten Rede im
Abgeordnetenhause ausgesprohen. Auch in der Beziehung stimme er mit dem Vorredner überein, daß die Aufbesserung der Lehrergehälter nicht diejenige Befriedigung her- vorgerufen habe, welche sie verdiene. Die Stimmen der Dankbarkeit, welhe an ihn gelangt, seien niht sehr übermäßig gewesen, und die gekommen, hätten aus solchen Kreisen hergerührt, welche früher unter der Last der o) gelitten hätten. Daß in den Seminarien Französisch gelehrt werde, sei ja rihtig, aber niht in der Auf- fassung des Herrn von Kleist. Es sei den Seminarien ge- stattet, in ciner fremden Sprache Unterricht zu ertheilen, französisch, englis oder lateinisch. Dieser Unterricht sei aber nur ein fafultativer, und die Theilnahme an demselben sei nur denjenigen Seminaristen gestattet, welche in den anderen Dis- ziplinen die volle Zufriedenheit erworben hätten. Mit dieser Ein- richtung habe die Unterrichtsverwaltung nur einem dringenden Bedürfniß entsprochen; denn es gebe eine Menge Fälle, in denen auf dem Lande lebende Eltern dringend wünschen, daß ihre Kinder in einer dieser Sprachen, wenn auch nur in den Anfangsgründen, Unterricht erhielten. Die Parallele, welche Herr von Kleist zwishen Preußen und Holland gezogen, sei eine ungerehte; denn was in Preußen zulässig, fei himmel- weit unterschieden von dem, was in Holland zulässig. Dort habe man die Religion gänzlich aus der Schule hinausgewiesen. Jn der Rede des Herrn von Kleist sei ganz anderes Material vorhanden, als in der Petition. Jn der ganzen Provinz Sachsen, aus der die Petition herrühre, sei nicht eine einzige pari- tätishe Schule. Auch in der Provinz Pommern bestehe nur eine solche mit zwei Lehrern im Regierungsbezirk Cöslin. Petitionen aber, die sich darüber beklagen, und aus einem Landestheile kommen, wo so wenige Berechtigung dafür be- stehe, würden bei Niemand, auch nicht bei der Staatsregierung einen Eindruck hervorrufen. Jn Preußen beständen nah einer türzlich erfolgten Zählung 33 285 Volksschulen, von denen 32 843 streng fonfessionell und 442 paritätisch seien. Von den gesammten Lehrern unterrihteten 3,6 Prozent an paritätishen und 96,4 Prozent an konfessionellen Schulen. Von den jeßt vorhandenen 442 paritäti- schen Schulen seien {hon 60 vorhanden gewesen, als er das Amt des Ministers übernommen. Fn Bezug auf den Punkt 2 der Petition stehe die Staatsregierung auf dem Standpunkt des Hauses, dem Standpunkte des Gefeßes und bitte er, die Anträge von Kleist und. Graf von der Schulen- burg abzulehnen. Es könne nur zu Unzuträglichkeiten führen, wenn die Schulauffiht übertragen werden follte an solche Geistliche, welhe in Opposition zur Staatsregierung ständen oder in anderer Weise den Staatsgeseßen nicht entsprächen. Uebrigens bestehe in der Provinz Sachsen nur ein Fall (im Kreise Worbis), daß katholische und evangelische Schulen unter einem Schulinspektor ständen. ;
Graf von Krassow erklärte si hierauf in längerer Ausfüh- rung für den Antrag von Kleist, worauf Herr von Nath den Antrag stellte, über beide Punkte der Petition zur Tagesord- nung überzugehen. Nachdem der Leßtere diesen Antrag kurz befürwortet, wurde die Diskussion geschlossen. Herr von Kleist- Retow zog seinen Antrag zu Gunsten des Antrages des Grafen von der Schulenburg zurü, der dahin ging: „zu er- klären, daß die Schulaufsicht über die Volksschule nur den Geistlihen genommen werden dürfe, die sch zu der- selben ungeeignet oder in - der Ausübung derselben untreu erwiesen haben.“ Der Antrag von Rath wurde in namentlicher Abstimmung mit 48 gegen 42 Stimmen ab- gelehnt, der Antrag der Kommission zu Nr. 1 wurde ange- nommen, der zu Nr. 2 abgelehnt. Ebenso wurde auch der Antrag des Grafen von der Schulenbnrg mit 48 gegen 41 Stimmen abgelehnt. : A
Es folgte der mündliche Bericht der Eisenbahnkommission über den Geseßentwurf, betreffend die Deckung der erforder- lihen Mehrkosten sür den Bau der Bahnen von der Reichsgrenze bei Sierk über Trier und Coblenz nach Oberlahnstein und von Godelheim resp. Ottbergen nach Northeim. Der Referent Herr Dieße beantragte, dem Geseßentwurf in Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhause zuzustimmen, und das Haus trat diesem Antrage ohne Debatte bei.
Der vierte Gegenstand der Tagesordnung war der münd- liche Bericht derselben Kommission über den Geseßentwurf be- treffend die Erweiterung der durch das Geseß vom 20. April 1869 für das Anlagekapital einer Eisen- bahn von Finnentrop über Olpe nach Rothe Mühle im Biggethale übernommene Zinsgarantie. Der Referent, Herr von Voß, beantragte, dem Geseßentwurf in der vom Abgeordnetenhause be1chlossenen Fasfung zuzu- stimmen. Hierzu beantragte Herr von Behr-Shmoldow in
8. 3 des Geseßes am Schluß folgenden Zusaß zu machen:
„Zunächst und vor Allem leistet bei Zinsausfällen die Cigen- thümerin der Bahn, die Bergish-Märkische Eisenbahn, einen Zu- [0s J 4% des im S. 2 dieses Gesetzes festgestellten Bau- apitals." : j
Herr von Behr brachte bei der Diskussion zu seinem An- trage so viel neues Material vor das Haus — indem er nun- mehr den Antrag stellte, das ganze Gesey zu verwerfen —, daß das Plenum in Folge dessen sich veranlaßt sah, die Be- rathung und Beschlußfassung über den Gegenstand auszuseßen, und um 41/4 Uhr die Diskussion zu vertagen.
— In der heutigen (16.) Sißung des Herren- hauses, welher der Vize-Präsident des Staats - Ministe- riums Graf zu Stolberg, und die Staats-Minister Dr. Falk, Dr. Friedenthal, Hobrecht und Maybah sowie mehrere Negierungskommifsarien beiwohnten, und welche der Präsident, Herzog von Ratibor, um 11!// Uhr eröffnete, trat das Haus jofort in die Tagesordnung ein. Erster Gegenstand derselben war der Bericht der Budgetkommission über den Staatshaushalts - Etat für das Jahr vom 1. April 1879/80, sowie über die Geseßentwürfe, betreffend die Fest- E des Staatshaushalts-Etats für das Jahr 1879/80, und betreffend die Ergänzung der Einnahmen in dem Staatshaushalts-Etat für das Dage vom 1. April 1879/80, Der Berichterstatter Graf von Zieten-Shwerin beantragte Namens der Kommission, die Vorlagen in der vom Abgeord- netenhause beschlossenen Fassung zu genehmigen. Jn der Kommission sei die Frage au heraórsen, ob nit die Berwer- fung der Vorlagen zu empfehlen, da das Abgeordneten- Alte in Widerspru mit der Regierung, einseitig die Ge-
älter einzelner Beamten erhöht habe, wie z. B. einzelne Richter- gehälter, während andererseits die Gehälter anderer Beamten, wie 3. B. der Staatsanwälte, vermindert worden seien. Die Kommission habe jedoch geglaubt, im Jnteresse des Zustande- Tommens des Etats von einem derartigen Beschlusse Abstand zu nehmen, und empfehle die unveränderte Annahme.
n der Generaldiskussion nahm zunächst Herr von Teitau das Wort. Auch er habe ursprünglich Bedenken getragen, unter den obwaltenden Umständen und mit Rücfsiht auf die vom Abgeordnetenhause in seinen Resolutionen ausgesprochenen
orderungen den Etat zu genehmigen, sei jedoch mit Rü- iht auf die Beschlüsse des anderen Hauses selbst und mit Nücksicht auf den Standpunkt, welchen die Regierung ein- nehme, von dieser Absicht zurücckgekommen und em- pfehle die Annahme der Kommissionsvorshläge. Der Finanz - Minister Hobrecht gab dem Hause eine Darlegung über die finanzielle Lage des Staates, welche im Großen und Ganzen mit den Darlegungen, welche der Minister dem Abgeordnetenhause gegeben, übereinstimmte.
Hieran knüpfte der Minister cine Mittheilung über die Re--
sultate der Staatseinnahmen während der ersten zehn Monate des ahres 1878, aus denen hervorgehe, daß die Einnahmen zwar in einzelnen Verwaltungsressorts gestiegen, im Großen und Ganzen aber hinter der Vorausberehnung zurüdgeblieben seien. Der Minister sprach jedoch die Hoffnung aus, daß mit Hülfe von in Aussicht genommenen Reformen die alte Finanzlage des Staats und der Nuhm der altpreußishen Finanzverwaltung baldigst werden wieder herge- stellt werden. Jn Betreff der Ermäßigung der Steuern verwies der Minister auf die im Abgeordnetenhause gegebene Erklä- rung und hob hervor, daß die Rechte, welche der Staatsregie- rung verfassungsmäßig gewährt seien, auch unberührt aufrecht erhalten werden müßten. Erst die fich wirklich ergeben- den Uebershüsse könnten zur Ermäßigung der Steuern ver- wendet werden. (Schluß des Blattes.)
— In der heutigen (56.) Sißung des Ha"ses der Abgeordneten, welcher der Minister für die land- wirthschaftlihen Angelegenheiten Dr. Friedenthal und mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, genehmigte das Haus in dritter Lesung die Geseßzentwürfe, betr. die Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten undden Verwaltungsbehörden und betr. die gerichtlichen Verfolgungen wegen Amtshandlungen nach den Beschlüssen zweiter Lesung, und trat den Beschlüssen des Herren- hauses in Bezug auf die Geseßentwürfe, betr. die Abänderung von Bestimmungen der Disziplinargescße und betr. die Er- richtung von Landeskultur-Rentenbanken bei. Auch der Geseßz- entwurf, betr. die Bildung von Wassergenossenschaften wurde den Beschlüssen des Herrenhauses gemäß angenommen, nachdem von Seiten des Abg. Dirichlet mehrfach der Versuch gemacht war, die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses wieder her- zustellen.
Es folgte die erste und zweite S des Geseßz- entwurfs, betreffend die Rechtsverhältnisse der Stu- direnden und die Disziplin auf den Landesuniversitäten, der Akademie zu Münster und dem Lyzeum Hosianum in Braunsberg. Gegen den Absaß 2 des §. 2, daß sich die aka- demishe Disziplin auch auf Vereine und Versammlungen von Studirenden erstrecken solle, erhob sich von Seiten der Abgg. Dr. Langerhans , Zelle und Dr. Lasker Wider- spruh, während die Abgg. Dr. Mommsen, Dr. Gneist, Dr. von Sybel und der Regierungskommissar, Geheime Regierungs- Rath Dr. Göppert, denselben als nothwendig vertheidigten. Das Haus lehnte jedoch den Absabß 2 ab. Der §8. 6 wurde, obwohl sich viele Stimmen gegen seinen zweiten Absatz aus- sprachen, dennoch mit demselben angenommen und erhielt fol- genden Zusaß:
„Der Auss{luß vom Universitätéstudium kann- nur auf Grund einer rechtsfräftigen Verurtheilung wegen einer strafbaren Hand- lung ausgesprochen werden, wenn dieselbe aus einer ehrlosen Ge- sinnung entsprungen ift.“
Außerdem wurde der Absatz 1 des 8. 15 auf den Antrag des Abg. Dr. Köhler (Göttingen) gestrihen. Jm Uebrigen wurde das Geseß nah den Beschlüssen des Herrenhauses an- genommen. (Schluß 1 Uhr.)
— Die Vorschrift der Verfügung des Finanz-Ministers vom 26. Juli 1840, wonach die Steuervergütung für den zur Bleiweiß- und BleizudLker-Fabrikation ver- wendeten Branntwein nur in dem Maße zu gewähren ist, als die Branntweinverwendung für Bleizucerfabriken 30 Quart Branntwein zu 50 Proz. Tralles für jeden Centner Bleizucker und für Bleiweißfabriken 5 resp. 4 Quart Brannt- wein zu 50 Pr9z. Tralles für jeden Center Bleiweiß nicht übersteigt, ist nah einem Cirkular-Erlaß des Finanz-Ministers vom 23. v. M. durch den Bundesrathsbes{luß vom 20. De- zember 1875 für aufgehoben zu erahten, und hat die Fest- Jeßung der jährlihen Maximalmenge von Branntwein, für welche ein Erlaß beziehungsweise eine Vergütung der Steuer gewährt werden kann, auf Grund der Vorschriften des mittelst Erlasses vom 18. Juni 1870 mitgetheilten Regulativs betr. die Vergütung, beziehungsweise den Erlaß der Steuer für Branntwein, welcher zur Gewinnung von Alkaloiden ver- wendet wird, zu erfolgen.
— Der bisherige Spezial - Kommissarius, Regierungs- Assessor Thiele is als Hülfsarbeiter in das Kollegium der Königlichen General-Kommission zu Münster einberufen und in dasselbe eingeführt worden.
Anhalt. Dessau, 17. Februar. Heute ist der Land- tag eröffnet worden. Jn der von dem Staats-Minister von Krosigk verlesenen Eröffnungsrede heißt es:
Die mit dem 1. Oktober d. J. in das Leben tretende neue Organisation unserer Justiz-Einrichtungen, welche den Landtag in seiner vorigen Diät nur in Bezug auf den Siß und die Sprengel-Eintheilung der neuen Gerichtsbehörden beschäftigt hat, macht die Vorlage einer ganzen Reihe von Geseßentwürfen erforder- lic, welche theils unmittelbar die Ausführung.der Reichs-Justizgeseße bezwedckten, theils im Anschluß an die hiernach eintretende Neuregelung unseres RNechtszustands für eine ersprießlihe Weiterentwickelung def- selben nothwendig erschienen sind. Die hauptsäclibsten von diesen Geseßentwürfen, welhe zum größten Theil dur eine Kommission von Fahmännern ausgearbeitet sind, werden Ihnen {on jeßt, die übrigen im Laufe der Diät vorgelegt werden. — j
Die überaus reichlichen Erträge des Salzwerks Leopolds- hall während der abgelaufenen Ctatsperiode haben die Rechnung der leßtern mit 1683 000 M Ueberschuß abs{ließen lassen, von welchem zunächst 500 000 Restkaufgelder für die Schlösser in Cöthen und Bernburg gedeckt und 675 000 #& in dem Etat 1878/79 vor- geschrieben worden sind. Für den Etat 1879/80 verbleiben sona 508 000 Æ, welcde zur kräftigen Förderung der noch dringend wünschenswerthen Schul - und Stromkorrektionebauten ohne Erhöhung der Ergänzungsfteuer hinreichend gewesen sein würden, wenn nicht die Erträge des Salzwerks Leopoldshall unerwartet zurückgegangen wären.
Es sind Vechandlungen mit den übrigen Besißern der bethei- ligten Salzwerke eingeleitet, welhe zu der Hoffnung berechtigen, daß bereis für das Etatsjahr 1880/81 das Salzwerk Leopoldéhall wiederum reichlihere Uebershüfse gewähren und demnach der Betrag von 6 Steuereinheiten zur Balancirung der Etats pro 1880/81 und folgende Jahre genügen wird. ,
Eine auf das Etatsjahr 1879/80 bes{rän?te Steuererhöhung erschien bei der ungünstigen Lage des Handels und des Gewerbes nicht wünschenswerth; ebensowenig konnte die Regierung eine dem Bcdürfniß widerstreitende Einschränkung der oben gedahten Bauten für gerechtfertigt erachten.
__ Es ift daher in Ausficht genommen, die Hälfte des Kaufpreises für die S{löjjer in Côthen und Bernburg mit 250 090 & definitiv auf die Staatss{hulden-Verwaltungskasßse zu Übernebmen, dur welche Maßregel eine Balanzirung d:8s Etats ohne Steuererßöhung erreicht wird,
Oesterreich-Ungarn. Wien, 18. Februar. (W.T.B.) Im Abgeordnetenhause mahte der Minister-Präsident von Stremayr Mittheilung von der Ernennung des neuen Kabinets und gab darauf folgende Erklärung ab: Jn Folge des wiederholten Ansuchens des bisherigen Kabinets um Ent- lassung seien seit einem Jahre mehrfahe Versuche zur Neu- bildung eines Kabinets gemacht worden. Wenn dieselben er- folglos geblieben, liege der Grund daran, daß zu den großen Schwierigkeiten der allgemeinen politishen Lage jeßt noch der Umstand getreten sei, daß die geseßlihe Funktionsdauer des Hauses noch in diesem Jahre zu Ende gehe und daß daher jede Regierung ihr neues Programm erst vor einem neu gewählten und bis dahin noch gar nicht gekannten Abgeordnetenhause zu vertreten haben würde. Diese Verhältnisse bestimmten auch die Stellung der gegenwärtigen Regierung, sie habe weder ein zukünstiges Programm, noch eine neue politishe Aktion zu verkünden, sondern zunächst dafür zu sorgen, daß in den parla- mentarishen Geschäften keine Unterbrechung eintrete, daß der Uebergang der verfassungsmäßigen Funktionen auf das neue Abgeordnetenhaus sich ohne Störung vollziehe und daß die Verwaltung in gewissenhafter Objektivität mit fester Hand geführt werde. Einer Darlegung der maßgebenden Prin- zipien bei Erfüllung dieser Aufgaben bedürfe es nicht, da die bisherigen Mitglieder des Kabinets in einer sieben- jährigen Vergangenheit Gelegenheit gehabt hätten, diese Prin- zipien zu bethätigen und sih durch eine bewährte Kraft ver- stärkt hätten. „Fndem ich den leßteren Umstand“, fuhr der Minister-Präsident fort, „mit Befriedigung erwähne, wird es das Haus begreiflih finden, wenn es mi zuglei drängt, in diesem Viomente auch der beiden aus unserem Kreise geschie- denen Männer in dankbarer Gesinnung zu gedenken. Bezüg- lih der Geschäfte, welhe zunächst der Erledigung durch dieses Haus bedürfen, hebe ih, abgesehen von lkegislatorishen Ar- beiten, die durch die dringenden Bedürfnisse des Augenblicks bedingt sind, vor Allem das Budget und die damit zu- sammenhängenden Vorlagen hervor. Für die unser staat- liches Leben so tief berührenden Beziehungen zum Orient ist eine durch den Berliner Vertrag bestimmte, fest begrenzte Grundlage geschaffen. Auf dieser fußend, erkennt es die Re- gierung als ihre Pflicht, bei der dem gemeinsamen Ministerium zustehenden Durchführung der auf dem Berliner Kongresse übernommenen Aufgaben für die äußerste Sparsamkeit in jeder Richtung einzustehen, jede Gefahr einer staatsrehtlichen Verwickelung fern zu halten und, soweit es mit der Ehre und der Sicherheit der Monarchie vereinbar is, neue Opfer zu verhüten. Bei der parlamentarishen Abwicke- lung der noch von diesem Hause zu erledigenden Gegenstände rechnen wir auf Jhre loyale Unterstüßung im Jnteresse des Staates und der gesammten Bevölkerung, welche mit Necht verlangt, daß das große Prinzip der verfassungsmäßigen Be- handlung der öffentlichen Angelegenheiten auch aus s{chweren Kämpfen ungeschädigt hervorgehe. Wir appelliren an Jhre staatsmännische Einsicht und an Fhre Vaterlandsliebe, welche in und außer diesem Hause alle Volksstämme und alle Par- teien im Reiche zu gemeinsamer ersprießliher Thätigkeit auf- ruft.“ — Hierauf begann das Haus mit der Erledigung seiner Tagesordnung.
— Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Konstantinopel: Der Sultan hat das anläßlich der Negelung der Grenzfragen von dem Fürsten von Montenegro an ihn gerichtete Glücfwunschtelegramm in höflicher und freundschaftliher Weise beantwortet. — Rustem Pascha wird sich demnächst nah Philippopel begeben, um sich der internationalen Kommission vorzustellen. — Zwischen der Pforte und Samos droht ein Konflikt auszubrechen ; die konstitutionelle Vertretung hat die Abseßung des Fürsten Photiades Bey beschlossen und die Pforte ersucht, einen neuen Fürsten zu ernennen. Die Pforte scheint indessen niht geneigt, den Beschluß der Nationalver- fammlung von Samos anzuerkennen.
— 19. Februar. Die Abreise der Kaiserin nah Frland ist auf heute Abend 9 Uhr festgeseßt. — Die „Wiener Zeitung“ veröffentliht den proviforishen Handelsvertrag mit Frankreich. — Die Abreije des Professors Sueß nah Tepliß zur Untersuhung des Thermenunglüdcks, erfolgte auf speziellen Wunsch des Kaisers.
Pest, 18. Februar. (W. T. B.) Im Abgeordneten- hause erklärte der Minister-Präsident Lisza, daß er, nach- dem beide Häuser des österreichishen Reichsrathes über den Berliner Vertrag verhandelt hätten, nunmehr ebenfalls bei der ersten sih darbietenden Gelegenheit die Aufmerksamkeit des Hauses auf diesen Gegenstand lenken werde.
Niederlande. Haag, 18. Februar. (W. T. B.) Der bisherige Legations-Rath bei der niederländishen Gesandtschaft in Paris, Witewaall van Stoetwegen, ist zum Minister-Residenten in Fapan ernannt worden.
Großbritannien und Jrland. London, 17. Februar. (E. C.) Die Vorbereitungen für die Absendung der HÜülfs- truppen nah dem Kap wurden auch gestern (Sonntag) niht unterbrohen. Dér erste Transport, das 91. Regiment (Hochländer), in Stärke von 40 Offizieren und 906 Mann, geht am Mittwoch, den 19. d. M., von Southampton ab.
— 18. Februar. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Oberhauses erklärte auf eine Anfrage Lord Nipons der Staatssekretär für Jndien, Cranbrook: er habe noch keine Mittheilung darüber erhalten, daß General Roberts die Annexion des Khurumthales proklamirt habe. Es sei in dieser Angelegenheit auf telegraphischem Wege bei der Re- gierung von Jndien angefragt worden, doch fei bisher noch keine Antwort eingegangen. : :
— 19. Februar. (W. T. B.) Der Deputirte Dilke hat eine Resolution angemeldet, in. welcher das Unter- haus zwar seine Geneigtheit ausspriht, die Regierung zu unterstüßen, um die von den englishen Truppen in Süd=- afrika erlittene Scharte wieder auszuweten, gleichzeitig jedo
die Gründe für unzulänglich erklärt werden, die zu der Fn - vasion des Zululandes geführt hätten.