/ Deutscher Reichstag. 235. Sißung vom 13. März 1914, Vormittags 10 Uhr.
(Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)
Nach der Beantwortung der Anfrage des Abg. Kopsch (fortshr. Volksp.) und nah der Begründung der Jnter- pellation des Zentrums, betreffend den Zweikampf des Leutnants La Valette Saint George mit dem Leutnant Haage, durch den Abg. Gröbex (Zentr.), worüber in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, ergreift das Wort der
Preußischer Kriegsminister, Generalleutnant Falktenhayn:
Meine Herren! Die von den Herren Jnterpellanten gestellte Frage, ob es bekannt sei, daß es in Meß zwischen zwei Offizieren des Jufantkerierregiments 98 wegen \{werer Verleßung der Familienehre des einen dur den anderen zu einem Zweikampf gekommen ist, muß leider bejaht werden. Ein näheres Eingehen auf die Vorgänge, die die Ursache zu dem Duell abgaben, bitte ih mir mit Rücksicht auf die Familien der Beteiligten hier in der Oeffentlichkeit ersparen zu wollen (Sehr richtig! rets), um so mehr, als das Gericht noch nicht ge- sprochen hat.
Das aber darf ih wohl heute hon aussprechen, daß dieser eben gektennzeinete Tatbestand durch die Aussage der Beteiligten voll- ständig aufgeklärt ist. Die Annahme der Interpellation, daß das Duell unter Bedingungen stattgefunden habe, die auf eine Tötung des Gegners geradezu abzielten, hat der Herr Vorredner {on dadurch, daß er die wesentlich gemilderten Bedingungen anführte, unter denen das Duell wirklich ausgeführt worden ist, widerlegt. Aber ih muß zugeben, daß auch unter diesen gemilderten Bedingungen ein unglücklicher Aus- gang des Duells, wie es ja die Ereignisse in traurigster Weise bestä- tigt haben, immerhin mögli war.
Auf die verspätete Anzeige vôn dem Ehrenhandel hat der Ehren- rat des Regiments erklärt, wie das auch mein Herr Vorredner schon richtig angeführt hat, daß er sih nah Lage der Sache gußerstande sehe, einen Ausgleich vorzuschlagen, daß vielmehr ein ehrengerichtliches Verfahren erforderlich sei. Darauf hat der Beleidigte nicht geglaubt eingehen zu können. Der Zweikampf hat am 26. Februar in der Nähe von Meß stattgefunden. Jn ihm wurde tatsählih der Beleidigte durch den Beleidiger erschossen. Jch muß aber bestreiten, meine Herren, daß durch die eben erwähnte Erklärung des Ehrenrats der Zweikampf veranlaßt worden ist; denn der in seinen heiligsten Ge- fühlen tiefgékränkte Beleidigte hatte, nachdem es nur mit Mühe ge- lungen war, ihn von seiner Absicht, sofort zu ungeregelter Selbsthilfe zu schreitén, abzubringen (Zuruf von den Sozialdemokraten), den Beleidiger unter Nichachtung der strengen bestehenden Vorschriften schon gefordert, ehe er dem Chrenrat Anzeige erstattete. Auch hat er den Vorschlag des Ehrenrats, den Ausgang des ehrengerichtlichen Verfahrens abzuwarten, ebenso \{roff abgelehnt, wie den Versuch der Kartellträgèr, ihn zu einem nur ganz kurzen Aufschub des Duells zu veranlassen.
Hierbei möchte ich betonen daß der in Rede stehenden Erklärung des Chrenrats vielfah eine ganz andere Bedeutung beigelegt wird, als sie besißt. Man glaubt, sie sei ein unbedingter Duellzwang. Das ist aber keineswegs der Fall, meine Herren. Kein Chrengericht darf beute einem Offizier einen Vorwurf machen, der den ehrengerichtlichen Spruch über einen frevelhaften Beleidiger, wie er nah der Grklä- rung des Chrenrats erforderlich ist, abwartet.
Und daß es, nachdem der ehrengerihtlihe Spruch abgewartet war, noch zu einem Duell gekommen wäre, ist mir wenigstens seit langen Jahren nicht in einem êinzigen Falle bekannt geworden.
Für ehrengeritlihe Angelegenheiten sind für die Armee einzig und allein die allerhöchsten Vorschriften maßgebend. Das möchte ih den Ausführungen des Herrn Abg. Gröber, die sih auf das Buch des Herrn Obersten Spohn gründeten, entgegenhalten. Die Fassung der ehrengerihtlihen Vorschriften ist derart, und sie sind so sehr Gemein-
__ gut der Armee geworden, daß es für das Offizierkorps eines Kommen- tars dazu nit bedarf. Weder ih noch irgendeiner der Herren hier, die früher Negimentskommandeure waren, bedurften Kommenîare, um ihre Offizierkorps im Sinne der Allerhöchsten Vorschriften zu belehren.
Nach diesen Vorschriften, meine Herren, hat der Ehrenrat eben- jowenig die Macht und Befugnis, ein Duell zu veranlassen, wie er die Macht und Befugnis hat, ein Duell zu verhindern, das die Beteiligten unbedingt wollen. Er muß bei Chrenhändeln mit allen Mitteln auf cinen Ausgleich hinwirken, soweit es irgend denkbar ist. Gelingt das nicht, so wird er die Beteiligten auf die {weren Folgen hinweisen, die es für sie mit si bringt, wenn sie von den Bestimmungen der Allerhöchsten Vorschriften abweichen. Weiter aber geht seine Befug- nis, abgesehen von formalen Dingen, nicht.
Denn, meine Herren, der berufene Hüter der eigenen Ehre ist schließlich jeder Mann und jeder Offizier allein. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Also auch der Soldat!) Ja, meine Herren, au der Soldat. In diesem Falle händelt es sih aber um Offiziere. Hiernah kann ih behaupten, daß die Behandlung des vorliegenden Falles dur den Ehrenrat nit wider Geseß und Recht verstößt, und in dieser Ueberzeugung machen mich auch die Darlegungen des Herrn Abg. Gröber nit irre. :
Zunächst spricht für mich die Tatsache, die er au son betont hat, daß die Rechtsprechung jedenfalls auf meiner Seite steht. Dann aber, meine Herren, will es mir nicht denkbar erscheinen, daß der Ghrenrat haftbar gemacht werden könnte für seine Mitwirkung bei Duellen, wenn ein Kartellträger, sobald er ehrlih sich um einén Ausgleich bemüht hat, nah dem Geseß straflos bleibt. i :
Wenn ih mi nun der dritten Interpellationsfrage zuwende, welche Maßnahmen der Herr Reichskanzler zu ergreifen gedenkt, Um Ubbergriffen im Heere wirksam entgegenzutreten, so ist zu be-
etten, daß das Duell si durchaus nicht allein auf Heer und Marine e Diesen Duëéll kain inan nur auf gesehgeberischém Wege
teten, (Zuruf des Herrn Abg. É rz berge r: Eine Kabinetts-
i nicht auf D aden), Ich habe eben angedèutet, daß das Duell añdèren Kreisen des cis tine allein beschränkt, sondern auch in darin wird mir der Sekte Ak 2 reitèt ist, und dêi entgegenzutreten -= E Wege mbe berger recht geben —, ist nur auf wiefern“ solche aef g E
sein sollten, würde, wie Lehen Mosinähnièn nüßlich und mögli der Vorbereitungen des neuen Bürgerfi&, a bei Gelegenheit gewissenhaft geprüft. Auch hat sich die steam ernst und
von
Duellkommission
des Reichstags sehr eingehend mit dieser Frage beschäftigt. Die solchen Bemühungen etwa zu verdankenden Geseße werden, wie der Herr Reichskanzler vertraut, auch Heer und Marine zugute kommen. Unabhängig davon, meine Herren, sind alle maßgebenden Stellen des Heeres unablässig bemüht, auf erzieherisGem Wege Besserungen in der beregten Hinsicht zu erreichen. Die Gesichtspunkte, nah denen dabet verfahren wird, darf ich Ihnen kurz darlegen. : Die segensreichen Wirkungen der Allerhöchsten Ergänzungsorder vom 1. Januar 1897, die auch schon der Herr Abg. Gröber erwähnte, find allgemein bekannt. Nachdem Seine Majestät der, Kaiser und König am Neujahrstage 1913, wie mein Herr Amtsvorgänger der Budgetkommission amtlich mitgeteilt hat, das Offizierkorps erneut zu strenger Selbstzucht in dieser Beziehung ermahnte, ist ein weiterer Fortschritt zu verzeichnen gewesen. Im Jahre 1913 sind im ganzen deutschen Heere einschließlich sämtlicher Offiziere des Beurlaubten-
- standes 16 Duellfälle vorgekommen. (Zurufe von den Sozialdemo-
kraten: No zu viel!) Da sich diése Zahl auf mehr als 75 000 Offi- ziere verteilt (Hört, hört! rehts.), ist sie an sih gewiß gering (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.), und sie zeigt die Haltlosigkeit aller Behauptungen von einer im Heere herrschenden Duellwut in grellem Licht. (Sehr richtig! rechts.) Aber, meine Herren, sie ist insofern immer noch hoh und zu ho, als sie, soweit dabei Offiziersfälle zur Sprache kommen, gleichzeitig ebenso viel Fälle vorhergegangener grober Verstöße wider die guten Sitten bedeutet. (Sehr richtig! im Zentrum und bei der Reichspartei.) Es liegt also alle Ursache vor, in dem Kampf gegen die an den Duellen Schuldigen nicht nachzulassen. Das wird auch ganz gewiß nicht geschehen.
Aber, meine Herren, es wäre nah meiner Ueberzeugung verfehlt, das Heil in besonderen militärischen Duellverboten zu suchen. Schon heute weiß der Fordernde ganz genau, daß er wider göttlihes und menshlihes Recht verstößt. (Lebhafte Zurufe von den Sozialdemo- kraten.) Wenn er sih dennoch zum Duell entshließt, so tut er es, weil er im Rahmen der nun einmal bestehenden Ghranshauungen seines Lebenskreises keinen besseren Ausweg mehr findet. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Daß wir, meine Hérren, auf dem Wege der Vergrößerung seiner Gewissens- und Seelenqualen durch ein militärisches Verbot zu besseren Zuständen kommen würden, will mir wenigstens nicht einleuhten. (Sehr richtig! rechts. — Zurufe von den Sozialdemokraten.) Die nächste sichere Folge eines solchen Verbots wäre die Zunahme der Fälle ungeregelter Selbsthilfe oder des Prügel- komments (Sehr rihtig! rechts.); und im Heere wäre es das Wieder- auftreten solcher Fälle, denn sie kommen ja jeßt überhaupt kaum vor. Es ist der Standessitte zum Verdienste anzurehnen, daß sie auch in dem traurigen Falle in Meß das nah meiner Ueberzeugung Schlimmere — die ungeregelte Selbsthilfe — verhütet hat. (Na nu?! im Zentrum und bei den Sozialdemokraten.) Diese Ansicht, meine Herren, wird freilih, wie ih ja eben auch durch den Widerspru erfahre, nicht überall geteilt. (Sehr richtig! links und im Zentrum.) Immer wieder findet der Gedanke Vertreter, daß die ungeregelte Selbsthilfe zwar an sich verwerflih, aber dem Duell vorzuziehen sei. Diese Anschauung entspricht jedenfalls nicht der des Offizierkorps (Sehr richtig! rêchts und Zurufe von den Sozialdemokraten.), die unter allen Umständen
der ungeregelten Selbsthilfe vorbeugen will und die sih damit — ich.
glaube es — unbedingt als höherstehend charakterisiert als die andere Auffässung. (Sehr richtig! rechts und bei den Nationalliberalen.) Die Anschauung des Offizierkörps hat sicherlich unendlich mehr Unheil ver- hütet als angerichtet. (Sehr wahr! rets.) Daß es in der Oeffentlich- keit leider anders scheint, liegt einfah daran, daß jeder Duellfall öffentlich bekannt und ausgebeutet wird, während die guten Wirkungen im stillen eintreten. (Sehr richtig! rechts.) In diesen Dingen, meine Herren, handelt es sih nit um die einfache Frage — leider niht —: was ist gut oder {lecht? sondern: wo ist das geringere Uebel? (Sehr gut! rets.) Nur unter diesem Gesichtspunkt sind die für den Offi- ziersstand geltenden Anschauungen und Vorschriften zu verstehen.
Die zweite sichere Folge eines rein militärishen Duellverbots wäre bei den, wie ih vorhin son sagte, in weiten Kreisen, au in bürgerlichen Kreisen, für die ein militärisches Verbot unwirksam WwÜre, nun €inmal noch bestehenden Ghranschauungen die Vebertretung des Verbots. Schon heute ist es jedem Offizier klar, daß derjenige, der ihn frevelhaft beleidigt, nicht im Heere geduldet wird. Niemand kann sih einer Täuschung darüber hingeben, daß das Duell dem Gegner gleihe Chancen — glei gute oder gleih s{chlechte, wie Gie wollen — gibt. Dem unglütlichen jungen Offizier in Meß ift geraten worden, den Ausgang des ehrengerichtlichen Verfahrens abzuwarten. Warum hat er troßdem den nach seiner Ansicht frevelhaften Beleidiger gefordert?
Man wird mir vielleiht antworten: weil ein Duellzwang besteht. Das héißt also wohl — und das ist ja auch von meinem Herren Vorredner angedeutet worden, wenn er au, foviel ih weiß, das
Wort nicht gebraucht hat —: weil der Beleidigte - fürhten mußte, '
dur den Chrenrat zur Verantwortung gezogen zu werden, wenn er nicht sofort zur Vollziehung des Duells schritte. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Meine Herren, vor einer halbe Stunde, hätten Sie „Sehr richtig!“ sagen können; nah dem, was ih vorhin gesagt habe, konnten Sie unmögli „Sehr richtig!“ sagen. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Denn, meine Herren, ein derartiger förmlicher und formaler Duellzwang besteht im Heere nicht. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) — Wenn Sie die Güte haben wollen, mich aus- sprechen zu lassen! — Wenn man von einer folhen Pflicht reden will, fo kann man damit nur den Trieb oder Zwang der Empörung meinen, der sih im gegebenen Falle grober Chrverlebung nit nur in der Brust des Offiziers, niht nur damit in jeder Gemeinschaft von Offizieren, sondern im Herzen bieler Männer des Volkes auflebt. Es ist der Trieb, dem es unerträglih \cheint, daß bei dem Verhalten gegetüber Ehrverleßüngen der begründete Verdacht auf Mangel an
Mut, an Ettshlußkräft entstehèn könnte, der es nit dulden zu “
können glaubt, daß derjenige, der die Ehre eines andèrn verleßt hat,
si nun auch noch der Herausforderung desselben, möge sie zu Recht
odér zu Unrecht erfolgen, entziehen darf.
Däs Duell, meine Hertet, — das hat Jhnen der Hérr Abg. Gröber sehr viel- besser gesagt, als ih es kann, — ist ein gänzlich untaugliches Mittel, den Schuldigen zu bestrafen (Sehr wahr! im Zentrum und bei den Sozialdemokraten), und ebenso untauglih zur Ausübung der Rache. (Zuruf links: Na also!) Derartige Gedanken spielen bei ihm au, wenn überhaupt, so eine nebensählihe Rolle. Eine ganz andere Empfindung ist es, die den Beleidigten treibt und zwingt, sich über Recht und Geseh fortzuseßên. Es ist die Enpfin- dung, daß die Beleidigutig eine doppelte Schmach ist, weil sie gleih-
zeitig die Anzweiflung der Mannhaftigkeit des Beleidigten ist. In dem sich dieser im Duell offen und unter ganz gleichen Bedingungen der Waffe des Gegners gegenüberstellt, glaubt er, die ihm wider fahrene Schmach auslöschen zu können, sich das Ansehen bei den Standesgenossen, das er erschüttert fürchtet, wieder erringen zu können. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Dieser falsche Chrbegriff wird genährt!) Er hofft es, denn er glaubt, durch das Duell vor der Welt zeigen zu können, daß ihm die Chre höher steht als das Leben. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Ein ganz falscher Ehrbegriff!) Gewiß, meine Herren, gehört der Mut, der so gezeigt wird, mehr in das physische als in das moralische Gebiet (Sehr wahr! im Zentrum), aber es if doch Mut, also eine Gigenschaft, die der Soldat als die Vorausseßung seiner Gristenzberechtigung, als die Vorbedingung seiner Eristenzberehtigung aufs höchste zu säßen gewohnt ist. (Sehx wahr! rechts.) Solche Anschaungen, mag man sie für richtig oder für unrichtig halten, niedrig au erachten, hat niémand ein Recht (Bravo! rechts), fie ändern si nit dur Gewalt, aber sie ändern si durch die Zeit, durch die Einwirkung det Zeit. Was kein Verbot und keine drakonische Strafandrohung früherer Tage vermocht hat, hat die Zeit mit ihrem Wesel der Lebensanschauungen bei uns getan; sie hat das Duell auf eine ganz kleine Zahl zurückgesc{oben. Sicher haben vor 60 Jahren selbst nur wenige Landtagsabgeordnete das berühmte Düell Bismarck-Vincke für vermeidbar gehalten. (Sehr richtig! rechts!) Unter den heutigen Verhältnissen wäre unter gleichen Vorausseßung ein Ausgleich in der Armee überhaupt ganz selbst- verständlich. Ein solches Beispiel zeigt am Üarsten, wel gewaltige Veränderungen auf diesem Gebiete vor sich gegangen sind.
Zum Schluß, meine Herren, darf i nicht vershweigen, daß ih persönlich eine Ausrottung der Anschauung von Ehre, die noch hin und wieder leider sogar zum Duell führt, für kein Glüd halten würde. (Hört, hört! links.) Wenn man die Dinge recht betrachtet hat die Frage der Einschränkung der Duelle mit dem Hutliädtängen dieser Anschauung auch sehr wenig zu tun. (Sehr richtig! m Zentrum.) Sie ist ja nicht die Quelle ber Zweikämpfe. Das ist J vielmehr die Gesinnung, welche were Ehrverleßungen des einen Kameraden durch den anderen leider immer noch möglich macht Diese Gesinnung tritt in der Armee selten zutage, aber sie ist E wie wir an dem Falle Meß wieder sehen, noch vorhanden und ihr muß unser Kampf gelten. (Bravo! im Zentum.) Nicht meine Herren, glaube ich, daß man mit Verboten viel gegen sie aüsriGten wird. Um fo sicherer wird man aber gegen sie ankämpfen auf dem Wege, den wir in der Armee seit langem beschritten haben und auf dem wir. nicht erlahmen werden, auf bem Wege der weiteren Ver- vollklommnung*des Offizierkorps im Geiste wahrer Nitterlichkeit und wahrer christlicher Gesittung. (Lebhaftes Bravo! rets. Zischen bei den Sozialdemokraten. — (rneutes lebhaftes Bravo! rechts E j
Auf Antrag des Abg. Dr: Sp aks i i î Unterstübung des ganzen bauses” beschofenT) O E sprechung der Interpellation einzutreten E O
Abg. Haase - Königsber, :
i Ki (Soz): Die Duell i f seit Jahren regelmäßig den Not: t uellfrage beschäftigt B aller dagegen Son Anträge 10d R E rarxis wird troß E
des Offiziers zum Duell aufrecht t und die Pflicht A Woge gu sen den Ausg S O fh Dr M er großen Masse des Volkes di Feine h j hat, die aber weiß, daß sie auf vem Boren Des Gesegere Ehrgefühl Erscheinung, daß der Unschuldige getötet wind, ist Me Berat A aber leicht zu verstehen, ‘da der unschuldig Beleidigte über viendelt, F i zugefügte Schmach erregt ist. Die rohe, finnlose Einrichtung * O Duells wird mit dem reinsten und vornehmsten Gefühl der gekräntten Ehre verteidigt. Achtung vor dem Geseß verlangt man aber nur vöñ der Kanaille, Es ist doh ein großer Widerspruch, wenn ein Hichter mit zerhattem Gesicht einen armen Angeklagten andonnett, ob er nicht wisse, h das, was er getan habe, durch das Geseß verboten ist. Man werde ihm schon beibringen, die Geseße zu achten. Der 0 weikampf ist die Etablierung der Privatraché und des Faustrechts. 0
ie Leute, die mit einem verdächtigen Eifer erklären, die Religion i müsse erhalten werden, seßen {ih sofort über sie Mee wenn es ihren Neigungen entspricht. on einer L der Strafen für Beleidigungen halte ih nicht viel, da unsere Strafen schon hoh genug sind. Das Schreien nah {weren Strafen hat nur den Zweck um die Kritik an den bestehenden Zuständen noch mehr einzuschränken. Das wesentliche ist doch immer, wenn der Richter erklärt, daß die Ehre des Beleidigten intakt ist. Gegen die Einrichtung eines Ghren- gerichtes ist an und für sih nichts einzuwenden. Aber ie muß sih im Rahmen des Geseßes halten. Die Kabinettsorder des Kaisers widerspricht der Rechtsordnung und dem geltenden Straf es buch Da man durch die Ébtengeti@te Zweikämpfe wegen Lap Gi . Vet meiden will, so bedeutet dies nur eine Aner ennung des Buol Das Chrengeriht übt einen indireften Zwan zum Duell Les Der Minister hat ja selbst erklärt, daß die Bostiraittun e G obi Hö: order ere Selbsthilfe verbieten. Die Mitgliede Êr Aa i rxates sind sicher der Beihilfe zum Duell s{uldi Mats if deswegen noch nie Klage eingeleitet worden M 9. Aber bishe e f F auangen in ie Tat umseßt und der Sat Ver U0 unft
aum gidr, dann ist er unwürdig [4 ; e N i „jben- Napoleon I. nannte den Mut Ver Buen figierókorps öl bl an- nibalen“. Der Kriegsminister will die G n le „Nage her vie zum Duell führt. Ein guter istolenshüße fann nicht mis ein durch und dur pg ticlger Ci ann, aber tr0Wlbn ist
araft i 6 a der Mut, der troß des ge ellscha tien Zwanges Rer art was seh ü
êr nach den Ans auungen von Sitte 7 ç l j; aion für, Q ält, Mit dem Verschwinden des Bui A L A ion Meisen ist 4 für die übrige Gesellschaft erledigt j boi ggen des M nicht zu erwarten. (Fs mil T Ae "Ausf ariómus gebrochen werden. Ehrge A e Meta des Kriegsministers , 1 . Gr hat deshalb die fliht, da d s gemeinen e Wn gte tor t D I M nl wird, den Spucknapf aus utrinke 1 befin s Pen O i trinken b ; {1 der Notwehr. R Vila 4 Kollege GILEE 4 Se Slandpunkt. 2 ; der Kommission unterschrieben Cat Wenn wir den Jhitiativan rag
immerhin etwas ist aben, so taten wir es nur,
eine Mehrheit hatte. as Zentrum konnte aber weitergehen, da Be M E
daß der oberste Kriegs:
berr Achtung verschafft und dag set Junächst und den
fsuzier, G dis G uell unbedingt verbietet, D darauf hingewiesen daß ja die F 2a „en, daß ja die Fälle von Duellen sehr g! u Fe uns ist ein einziger {on Le E ‘Dat ae Minister olge | eleist N ein foldjer Besehl einmal kommt, ihm dann mch 0 en j i IoLido Glaubt er, daß die Disziplin im fie bia Vie Me Gewisse Aeußerungen mußten uns sehr stußig einführu Dea per. Beseitigung des Duelles fürchtet er die Wieder“ f ie n9 des Prügelkomments. Da muß dann noch die Bildung der balb trifft d gering sein. Hegt man solche Befürchtungen nit, wt es eben b „man nicht solche Bestimmungen? Es sei denn, man wi würde „et der Ungesehlichkeit bewenden laffen. Ein solcher Erla anadi an sich übrigens auch nichts nüßen, wenn nicht die E chagp gPraLis abgeändert wird. Wie wenig das Chrgefühl dur j fer! ung des Duells leidet, zeigt England. Béi dem Einfluß des lUnterlichen Militariömus ist der Kampf nicht leiht, Er muß dess
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