J, Scherm“ erschienenes, in der Genossenschafts- buchdruckerei Nürnberg gedrucktes sozialdemokratisches Flugblatt ohne Datum. Ansbach, den 5. Dezember 1879. Königlich bayerische Regierung von Mittelfranken, Kammer des Fnnern. Jn Stellvertretung: Fischer.
Personalveränderungen.
Königlich Preußishe Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 2. Dezember. Leu. Sec. Lt. vom Feld-Art. Regt. Nr. 30, in das Feld-Art. Regt. Nr. 5 verseßt. — 4:Dezember. Münnich, Major vom Großen Gencralstabe, unter Entbindung von seinem Kommando zur Dienstleist. bei dem Ober- Kommando in den Marken, zur Vertretung des beurlaubten 1. Di- rektionsmitgliedes der Kriegsakademie, zur Kriegs8akademie komman- dirt, v. Twardows3ki, Hauptm. vom Generalstabe der 3. Div., zum Großen Generalstabe, v. Massow, Major vom Großen Ge- neralstabe, zum Generalstabe der 3. Div., v. Knobloch, Sec. Lt. vom 3. Garde-Gren. Regt. in das Kür. Regt. Nr. 3, von der Bee, Séc. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 15, in das Inf. Regt. Nr. 81, Keller, Sec. Lt. vom Feld-Art. Regt. Nr. 22, kommandirt zur Dienstleist. bei dem Ulan. Regt. Nr. 2, in dieses Regt. versetzt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ber- lin, 29. November. v. Bülow, Oberst a. D., zuleßt aggr. dem Inf. Regt. Nr. 96, Frhr. v. HumbrachGt, Major a. D,, zuleßt à la suite des Inf. Regts. Nr. 96, in die Kategorie der zur Dispo- sition stehenden Offiziere übergetreten. v. Schramm, Oberst-Lt. a. D., zuleßt Major und Bats Commandeur im Fuß-Art. Regt. Nr. 6, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des genannten Regiments zur Disposition gestellt. Dammert, Major a. D., zuleßt im Inf. Regt. Nr. 65, unter Fortfall der ihm bei sei- ner Verabschiedung crtheilten Ausficht auf Anstellung im Civil- dienst, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des genannten Regiments zur Ditposition gestellt. — 4. Dezember. a v. Uectriß, Ritim. a. D., zuleßt Pr. Lt. der Res. des
rag. Regts. Nr. 8, die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee-
Uniform ertheilt.
Jm Beurlaubtenstande. Berlin, 29. November. v. Rode, Rittm. von der Land. Kav. des Res. Landw. Bats. Nr. 43, mit sei- ner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt.
Königlich Bayerische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. 29. November. Schöninger, Hauptm. à la suite des 2. Fuß-Art. Regts,, dessen mit tem 30. Novbr. ab- laufendes Kommando zum Kriegs-Ministerium bis auf Weiteres ver- längert. — 30. November. Weinig, Oberst-Lt. vom General- stabe der 4. Div., als Bats. Commandeur zum 13. Jnf. Regt., Popp, Major und Bats. Commandeur vom vorgen. Regt. und Tommandirt beim Festung8gouvernement Ingolstadt, zum General- stabe, unter Beförderung zum Oberst-Lt. und Belass. in feinem Kommandoverhältniß, Ritter v. Xylander, Major vom General- stabe des I. Armee-Corps, als Bats. Commandeur zum 14. Inf. Regt., v. Regemann, Major, bisher à la suite des 1. {weren Reiter-Regts. und Commandeur der Equitationsanstalt, als etatsm. Stabsoffiz, zu gen. Regt., Frhr. v. Pfetten-Arnbacch, Hauptm., bisher Comp. Chef, vom 12. Inf. Regt. zum 16. Inf. Regt., Frhr. v. Leoprecht¿ng, Hauptm. à la suite des 17. Inf. Regts. unter Enthebung von der Funktion als Adjut. bei der 6. Inf. Brig., zum 8. Inf. Regt. Scchunck, Hauptm. vom 6. Inf. Regt, Stepk, Hauptm. vom 15. Inf. Regt. zum 14. Inf. Regt., sämmtli als Comp. Chefs, v. Trentini, Hauptm. und Comp. Chef im 1. Fuß- Artillerie-Regiment, als Battr. Chef zum 1. Feld-Artillerie-Regt., Gündter, Hauptm. à la suite des 4. Feld-Art. Negts. unter Ent- hebung von der Funktion als Adjut. bei der 1. Feld-Art. Brig., als Comp. Chef zum 1. Fuß-Art. Regt, Schwobert, Pr. Lt. vom 7. Inf. Regt., kommandirt im topographischen Bureau, zum 8. Inf. Reat, Volk, Pr. Lt. vom 6, Inf. Regt., zum 9. Inf. Regt., Bruch, Pr. Lt. vom 16, Inf. Regt,, unter Enthebung von seinem Kommando zur Militär-Schießsc{hule, zum 3. Jäger-Bat., Graf v. Nambaldi, Pr. Lt. à la suito des 2. Fuß-Art. Regts., bisher Direktions-Assist. bei der Pulverfabrik, in den etatsm. Stand des 4, Feld - Art. Reg, Schrdöder, Sec. Lt. vom 17. ise O0 Un Jof Nl Giaf v. Bothmer, S N U L una Net, Steinbacher, Sec. Lt. vom 4. Feld-Art. Regt., unter Enthebung von seinem Kommando beim 1. Train-Bat., zum 2 Ulan. Regt., v. Grundherr, Sec. Lt. vom 2. Ulan. Regt., zum 1. Chev. Regt., Endres, Sec. Lt. vom 3. Feld-Art. Regt., zum 1. Fuß-Art. Regt., Hecht, Sec. Lt. vom 2. Feld-Art, Regt., zum 2. Fuß-Art. Regt. verseßt. Ritter v. Xylander, Oberst-Lt, und Commandeur des 2. {weren Reiter-Negts. unter Beförderung zum Oberst und Stellung à la suite des gen. Truppentheils, zum Abtheil. Chef im Kriegs-Ministerium, Frhr. v. Godin, Oberkt, bisher à la suite des Generalstabes und Abtheil. Chef im Kriegs-Ministerium, im 3.Inf. Regt., Ritter v. Hoffmann, Oberst-Lt., bisher beauftragt mit der Negts. Führung, im 4. Inf. Regt, Volckamer v. Kirchensittenbach, Oberf-Lt. und Bats. Commandeur vom 2. Inf. Regt. im 11. Inf. Regt, Orff, Oberst-Lt. und Bats. Commandeur vom 14. Inf. Regt., im 13. Inf. RNegt., Eberhard, Oberst-Lt. und Bats. Com- mandeur vom 7. Inf. Regt, im 15. Inf. Regt., sämmtlich unter Beförderung zu Obersten, Frhr. v. Steinling, Oberst-Lt. und etatsm. Stabsoffiz. vom 1. {weren Reiter-Regt.,, im 2. {weren Reiter-Regt,, Passavant, Major, bisher beauftragt mit der Regts. Führung im 1. Chev. Negt., zu MRegts. Com- mandeurs, Dürig, Major à la suito des 4. Chev. Negts, bisher Referent im Kriegs - Ministerium, zum Commandeur der Equitationsanstalt, Schmidt, Major à la suite des 1, Chev. Regts., bither Adjut. beim Sen. Kommando 11, Armee-Corps, zum Referenten im Kriegs-Ministerium, Mieg, bisher überzähl. Major im 7. Inf. Regt., zum etatsm. Stabsoffiz., v. Madroux, Rittm. und Escadr. Chef im 2. Ulan. Regt., unter Stellung à la suits des genannt. Truppentheils, zum Adjut. bei dem Gen. Kommando 28 Armee-Corps, Frhr. v. Seckendorff-Aberdar, bi: her über- zähl. Rittm. im 1. Ulan. Regt., zum Escadr. Chef, Birkhofer, bisher überzähl. Hauptm. im 2. Pion. Bat., zum Comp. Chef, Göringer, Pr. vom 5, Inf. Negt., unter Stellung àÀ la suite des genannten Regiments, bei der 6. Infant. Brigade, Feller, Prem. Lieutenant vom 1. Fuß - Artillerie - Regiment, unter Stellung à la suite des 1. Feld-Art. Regts., bei der 1. Feld- Art. Brig., zu Brig, Adjut., Ruland, Sec. Lt. des 2, Fuß-Art. Regts, unter Beförderuag zum Pr. Lt. und Stellung à la suite des erwähnten Truppentheils, zum Direktions-Assist. bei der Pulver- fabrik, ernannt. Frhr. v. Hutten zum Stolzenberg, Oberst.Lt. und CExempt der Leibgarde der Hartschiere, Kohlermann, Oberst- Lt. und Bats. Commandeur im 12. Inf. Negt, Popp, Oberst-Lt. und Commandeur des 2. Jäger-Bats.,, Dürig, Oberst-Lt. und Commandeur des 4. Chev. Regts, De Ahna, Oberst-Lt. und Ingen. Offiz, vom Plaß der Festung Ingolstadt, zu Obersten, Gries, Major und Bats. Commandeur im 4, Inf. Regt., Æörb- ling, Major und Bats. Commandeur im 7. Inf. Regt., “Ko ll- mann, E und Bats. Commandeur im 11. Inf. Regiment, Reitter, Major und Bats. Commandeur im 12. Inf. Regt., Frhr. v. Lurz, Major und Abtheil. Commandeur im 2. Feld-Art. Regt., Wurm, Major und Abtheil. Commandeur im 3. Feld-Art. Regt., Frhr. v. Zu Rhein, Major à la suite des 2, Fuß-Art. Regts. und 1, Art. Offiz. vom Play der Festung Ingolstadt, zu Oberst-Lieuts., Böck, Hauptm. à 1a suito des 3, Feld-Art. Regts., Referent im
Kriegs-Ministerium, Frhr, v. Zoller, Hauptm. im Generalstabe der 3. Div., Ritter v. Dietl, Hauptm. vom 1. Inf. Regt. im 2 Uf. Regt, Lauterbach, Hauptm. im 14 Inf. Regt., Beide als etatsm. Stabsoffiziere, Frhr. v. Zobel zu Giebelstadt, Hauptm., bisher Comp. Chef im 1. Inf. Regt.,, Lehmann, Hauptm. im 3. Inf. Regt., Hölzl, Hauptm. im 6. Inf. Regt., Ritter v. Thiere, Hauptm. im 11. Inf. Regt., Mayer, Hauptm. im 12. Inf. Regt, Holl, Hauptm. im 15. Inf. Regt., Gemmingen Frÿr. v. Massenbach, Hauptm. im 17. Jaf. Regt., sämmtlich als über- ¿ähl, Stadelmann, Mey, Hauptleute und Batterie- Chefs im 1. Feld - Artillerie - Regiment zu Majors, Manz, Premier-Lieutenant à la suite des Infanterie - Leib - Regiments, Adjut. des Kriegs-Ministers, * v. Ruedorffer, Pr. Lt. vom Leib- Regt., Fortenbach, Pr. Lt. vom 2. Inf. Negt., Krane, Pr. Lt. sämmtlich im 1. Inf. Regt., Rittmann, Pr. Lt. im 5. Inf. Regt., Steiner, Pr. Lt. im 6. Jaf. Reat., Wirth, Pr. Lt. vom 9. Inf. Regt., im 7. Inf. Negt., Kiting, Pr. Lt. vom Inf. Leib-Regt., Mühlbaur, Koch, Pr. L153, sämmtlih im 10; Inf. Regt., Mets, Pr. Lt. vom 11. Infant. Redt., im 12. Infant. Reat., Wolf, Pr. Lt. im 15. Inf. Regt., Leichtenstern, Pr. Lt. vom 2., im 4. Jäger - Bat., diese als Comp. Chefs, zu Hauptleuten, Franck, Pr. Lt. im 1. {weren Reiter-Regt.,, Hartmann, Pr. Lt. im 2. {weren Reitec-Regt.,, Sch ropp, Pr. Lt. vom 3, Chev. Negt., im 2, Ulan. Regt., als Etcadr. Chefs zu Nittmeistern, Ritter v. Renauld, Müller, Pr. Lts, als Comp. Chefs im 1. Pion. Bat., zu Hauptleuten, Ritter v. Sedelmair, Sec. Lt. im Inf. Leib-Regt., kommandirt zur Kriegsakademie, Mayrhofer, Dolles, S LUE i 2 ea, Petelér, Mayr, Séè: 18 im 3. Inf. Regt.,, Nieberle, Gruber, Sec. Lts. im 4. Inf. Negt., Knauth, Seconde-Lieutenant im 5. Infanterie-Regiment, von Mün fter, Secoade-Lieutenant, kommandirt zum topographischen Bureau, Grüber, Sec. Lt. vom 2. Inf. Regt., Ehrensberger, Sec. Lt., säwmtlih im 6. Inf. Regt., Küster, Sec. Lt. im 8. Inf. Regt., kommandirt zur Kriegsakademie, Frhr. v. Pechmann, Sec. Lt, vom 2. Inf. Regt.,, Kellermann, Sec. Lt, Aufsicht#offiz. am Kadettencorps, dieser unter Stellung à la suite des Regts. beibe m l S N Voit, Sec: L im 15. Juf. Reat. kommandirt zur Kriegs\{ule, Landmann, Sec. Lt. im 16, Inf. Regt, Frhr. v. Grävenreuth, Sec. Lt. im 1. Jäger-Bat, v BLUCler, ScC L vom 2, Ins. Regk, t 2. Jäger-Bat, v. Oelhafen, Sec. Lt. im 1. Chev. Regt., Frhr. v. Brü ck, Sec. Lt. im 3. Chev. Regt, Graf Fugger v. Kirchberg nund Wei- Geno, (S Von L Ulan, Regt im 4. Che Regt Frhr. v. Reißenst ein, Clauß, Sec, Lts. im 6. Chev. Regt., Kä ß, Sec. Lt, im 1. Fuß-Art. Negt, kommandirt zur Kriegsakademie, Ott, Sec. Lk. im 1. Fuß-Art. Neat,, Klar mann, Séc. Lt. im 2. Pion. Bat., kommandirt zur Kriegsakademie, Narc iß, Sec. Lt, im 2. Pion. Bat., Frühwein, Sec. Lt, sämmtlich im Ingen. Corps, Frhr. v. Gumppenberg, Sec. Lt. z. D, und Aufsichtsoffz. am Kadettenhause, zu Premier - Lieutenants, Ma yer, Feurw. Lieutenant vom Hauptlaboratorium, zum Feurw. Pr. Lt., befördert. Särtori, Hauptmann z. D., Landw. Referent bei der 5. Inf. Brigade, als Major charakterisirt. Schmidt, charakteris. Haupt- mann z. D., bisher Adjutant bcim Landw. Bez. Würzburg, als Comp. Chef im 4. Inf. Regt, uuter Beförderung zum Hauptmann, reaktivirt. Lindhamer, Hauptmanr, bisher Comp. Chef, unter Kommandirung zum Generalstate, im 7. Inf. Regt, Schmitt, Hauptmann und Plaßmajor der Kommandantur Augsburg, im 10, Inf. Negt. à la suite gestellt.
In der Senobarmetie, - 30, Sec. Lt. bei der Genéd”. Comp. von Niederbayern, befördert.
Im Beurlaubtenstande. 30, November. Nacbbenaunte Sec. Lts. kes Beurlaubtenstande: Sommer, Zelzer, im 3. Inf. Regt., Steiner, im 4. Inf. Negt, Wertheimer, im 6. Inf. Negt., Mexyler, im 8. Inf. Regt, Münich, im 9. Inf. Regt., v. Akthalb, Frhr. v. Sa cky, Edinger, im 12. Inf. Negt., Förderreuther, SchGäil,- Augustin, im 15. Inf. Régt, Frhr. v. Aretin, im 3. Chev. Regt., Graf v. Wiser, im 5. Che»s, Regt, Feuftel, im 6. Chev. Regt, Medicus, Stimpfle, Schweinsteiger, Bauer, Käppel, Hochgraßl, Geben- dorfer, Greif, Madckert, Böshenß, Reibvenstein, im Ing. Corps, zu Pr. Lts. befördert.
Abschicd8bewilligungen. Jm aktiven Heere. 30.No- vember. v. Lüneschloß, Oberst und Commandeur des 11, Jnf. Regîts., der Abschird mit Pens, unter Verleihung des Charakters als Gen. Major, bewilligt. Frhr. v. Stengel, Rinecker, Pr. Lts. a. D., zu Hauptleuten befördert. Schanzenbach, Haid, Haupt- leute à la suite f. E., unter Einreihung unter die Offiz. a. D., mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. des Ingen. Corps, Did, G Sale N Ui Nosenmerlel Künunell, Zimmer, Hauptleute a. D.,, Frhr. v. S{rottenberg, v. Nagel, Nitlli, @ D, \¿mmtlich als» Majors, v. Hopsfgarten, Pr. Lt. à la suite f. E., unter Einreibung unter die Offiztere a. D,, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 9. Inf. Regts., Gtr, v Stein, Stobbe Grie maver, Pr. Ls, a. D, als Hauptleute (Nittm.), Frhr. v. Bethmann, Sec. Lt, à la suite f. E., unter Einreihung unter die Offize. a. D.,, mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. des 4. Chev. Negts., Sperl, Frhr. Oie, Fu Mlle, Ste Lis a D, als PL Lts,, charakterisirt.
I SUnitI T Co 3 ODejember De Weine, Res. Assist. Arzt 2. Kl, in die Aktivität zum 8. Juf. Regt. verseßt.
November. Greim, ¡um Pr. Lt.
Nic)kamftlickßes. Deutsces
Preußen. Berlin, 10. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag militärische Meldungen e und hörten den Vortrag des Chefs des
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Civil- Kabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski.
— Dre Majestal bie Kaiserin Und Köntgtin besuchte heute die Wohlthätigkeits-Verkäufe zu Gunsten des Friedrich-Stifts, des Elisabeth-Krankenhauses und des Preußi- schen Frauen- und Jungfrauen- Vereins.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz stattete im Laufe des gestrigen Vormittags der Gemahlin des österreichish-ungarishen Botschafters einen Besuch ab und begab Sich demnächst zum Besuch der Weihnachts- messe nach dem Arczitektenhause.
Nachmittags um 4 Uhr empfing Se. Kaiserliche Hoheit den Landgrafen Alexis von Hessen: Philippsthal-Barchfeld und demnächst den Wirklichen Geheimen Rath, Direktor im Aus- wärtigen Amt von Philipsborn.
Um 5 Uhr solgte Se. Kaiserliche Hoheit der Einladung der Majestäten zum Diner.
— Der Sq@hlußberiht über die gestrige Sigzu"r des Hauses der Abgeordneten befindet si in der Ersten Beilage.
— Jn der heutigen (22.) Sizung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Kriegs-Minister von Kameke, der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach, der Finanz- Minister Bitter, der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten von Puttkamer und mehrere Konmissarien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß von dem Vize-Präsidenten des Staats-
Ministeriums die Uebersicht der von der Staatsregierung auf Anträge und Resolutionen des Hauses der Abgeordneten aus der lll, Session der 13. Legislaturperiode gefaßten Ent: s{ließungen und vom Abg. Grafen Winßzingerode eine Jnter- pellation, betreffend den Erlaß der Wegeordnung einge- gangen sei.
Darauf seßte das Haus die zweite Berathung des Geseß- entwurfs, betreffend den Erwerb mehrerer Pri- Uan T Del Gta fe Die S5 uns wurden ohne Debatte unverändert angenommen. §. 4 [autet in der Fassung der Kommission :
Der Minister der öffentlihen Arbeiten und der Finanz- Minister werden ermächtigt, demnächst die Auflösung der Berlin- Stettiner, Magdeburg-Halberstädter, Hannover-Alteubekener und Cöln-Mindener Eisenbahngesellshaften nah Maßgabe der im 81 bezeineten Verträge herbeizuführen und bei der Auflösung inner- balb der im §8. 2 bezeichneten Summen den Kaufpreis für ven Erwerb der Bahnen zu zahlen. Der Finanz - Minister wird ferner ermächtigt, die bisher begebenen Anleihen dieser Gesell- schaften zum Betrage von 737 114 700 Æ, soweit dieselben nicht inzwischen getilgt sind, zur Nückzaßlung beziehungsweise zum Um- tausche gegen Staatsschuldverschreibungea zu kündigen, auch die hierzu erforderlichen Geldbeträge dur Veräußecung eines ents sprechenden Betrages von Staats\s{huldvershrcibungen aufzubringen, __ Der Abg. von Ludwig beantragte, in diesem Paragraphen
die Worte: „Hannover-Altenbekener“ zu streichen. Auf eine Anregung des Referenten Abg. Dr, Hammacher gab dey Regierungskommissar Geh. Ober-Regierungs-Rath Brefeld die Erklärung ab, daß in der Summe von 737 114 700 der Gesammtbetrag der von den Gesellschaften begebenen Anleihen inbegriffen sei. Der Abg. Richter erhob gegen diesen finanzpolitishen Theil der Vorlage vieifache Bedenken, zumal da die hier geplante unnöthige Veränderung dex Prioritätenshuld durchaus keine Konsequenz des ganzen Verstaatlihungsgedankens sei. Jedenfalls fköônue man damit erst vorgehen, nachdem die ganze Operation der Konvertirung der Aktien vollendet sei; es bedürfe also für jezt der Vollmacht des §. 4 nicht, und für später wolle er sie ohne Weiteres der Regierung niht geben. Da- gegen trat der Abg. von Wedell-Malchow für diese BVBe- stimmung ein, da sie allein es verhindern könne, daß die Börse von den projektirten Finanzoperationen der Regierung vorzeitig Kenntniß erlange und dieselben dur kreuze. Dieses werde aber geschehen, wenn die Re- gierung, stels bevor sie vorgehe, eine Diskussion darüber im Landtage veranlassen müsse. Gerade in der Konvertirung der Prioritäten liege für den Staat das beste Geschäft, und hiersür müsse der Finanz-Minister stets im geeigneten Moment die nöthigen Mittel bereit haben. Der Regierungskommissar Geh. ODber-Finanz-Rath Rötger machte darauf aufmerksam, daß nach einem Präjudiz des Reichs-Ober-Handel3gerichts den Besißern der Prioritäten im Falle der Liquidation ein Kün- digungsrecht nicht zustehe. Jm Falle der Konvertirung kämen auch nur die hochprozentigen Prioritäten im Betrage von 467 Millionen Mark in Betracht. Die Konvertirung könne nur bei günstigen Coursverhältnissen stattfinden, aber gerade des- halb müsse die Staatsregierung eine mit so großer Verant: wortlichkeit verbundene weitgehende Vollmacht verlangen, da- mit sie den geeigneten Moment wahrnehmen könne.
Der Abg. Pr, Reichensperger (Olpe) führte aus, daß zwar den Besißern der Prioritäten ein Kündigungsrecht nicht zu- stehe, daß es aber zweifelhaft sei, ob niht die Regierung ein folhes habe, was zu bedenklichen Konsequenzen Ver- anlassung geben könnte. Der Abg. von Rauchhaupt E Dag De e E Uan U Des Eigenthums dieser Bahnen auf den Staat wolle, auch für diesen finanzpolitishen Theil stimmen müsse. Der Finanz- Minister Bitter erkannte an, daß mit diesem Paragraphen die Regierung ein großes, allerdings durh 8. 5 limitirtes Ver- trauensvotum fordere, aber dasselbe sci nothwendig im Juter- esse des Landes, und die Regierung sei sich ihrer Verantwor- tung wohl bewußt. Der Abg. von Ludwig motivirte seinen Antrag, die Hannover »- Altenbekener Bahn in diesem Para- GYGPUE U ien, vai, Dag E GANO d Staatsregierung von unsauberen Dingen fern halten wo De A DE Moder Me S werde deshalb gegen den §. 4 stimmen, weil er die Be- siger 41/,- und dprozentiger Prioritäten nicht in die Zwangs- lage bringen wolle, dieselben zu ihrem Schaden in 4 prozen- tige Konsols zu konvertiren. Der Abg. Grumbrecht bestritt die Behauptung des Abg. von Ludwig, daß bei der Hannover- Altenbekener Bahn unsaubere Dinge vorgekommen seien. Er beantragte eine getheilte Abstimmung über die zwei Theile dieses Paragraphen.
Der Staats - Minister Maybach wies darauf hin, daß auch die Privatbahnen bereits angefangen hätten, von ihrem Kündigungsrehte gegen hochverzinsliche Priori- täten Gebrauh zu machen. Wenn dies auch der Staat thue, so liege darin nichts JZlloyales. Jn dieser Aus- führung stimmte der Abg. Richter dem Minister bei. Das Staatsbahnsystem bestehe auch faktisch, selbst wenn man Prio- ritäten bestehen lasse, wie dies die Niederschlesisch-Märkische und die Taunusbahn bewiesen. Der Abg. Dr. Windt- horst erklärte, daß er für den ersten Theil dieses Pa- ragraphen stimmen werde, dagegen gegen den zweiten, weil dessen Sinn noch nicht vollständig klar gestellt sei. Die Regierung könne dur eine zu rasche Kündigung der Prioritäten eine zweite Aera der Milliarden herbeiführen, und Dazu wolle er seine Hand nicht bieten. Nah dem Schluß- worte des Referenten wurde der Antrag von Ludwig abge- lehnt, dagegen der erste Absay des 8§. 4 in der Fassung der Kommission angcnommen,. Ueber den zweiten Absaß fand auf Antrag des Abg. Dr. Langerhans eine namentliche Abstimmung \tatt. Jn derselben wurde auch dieser Absay mit 227 gegen 167 Stimmen angenommen. (Schluß des Blattes.)
— Al# Aerzte haben sihch niedergelassen die Herren: Dr, Schütte in Bonn, Dr. Merling in Thalfang, Dr, Zscheile in Hermesfkiel, Dr. Kleineidam in Wansen, Dr. Sindermann in Lewin, Pr, Hauschild in Albendorf, Dr. Luther und Dr. Crevet in Frankfurt a. M., Goder in Ransbach, Dr. Haver- kamp und Dr. Frintrap in Wesel, Dr. Becker in Langenfeld,
Bayern. München, 7. Dezember. (Allg. Ztg.) Eine Allerhöchste Veroro nung, vom 30. November, enthält im Hinblick auf die Verordnung vom 2. April d. J., die. Bestim- mung der Gerichtssige und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, Bestimmungen in Ansehung der Notariats- kammern in den Landestheilen rechts des Rheins.
Aus dem nun vorliegenden, vom Abgeordneten von Schlör erstatteten Aus\{chußbericht über Einnahmen und Ausgaben von Eisenbahngefällèn in der XV. Finanz
periode 1880 und 1881 ergiebt sih, daß nach Antrag des Jahr auf 83 011 623 6 veranschlagt, auf 83 157 623 M
Ausschusses die Betriebseinnahmen, im Budgetentwurf pro
erhöht, dagegen die Ausgaben von 52229413 H auf 51 606 547 6 abgemindert werden sollen, so daß sich ein Ueberschuß von 31 551 076 # ergeben würde, während der- selbe im Budgetentwurf nur auf 30 782 210 4, veranschlagt ist.
Der Finanzaus\chuß der Abgeordneten kammer berieth gestern den Etat der Staatsschuld, der mit einem Gesammtbedarf von 46 692817 F in das Budget eingestellt ist, Jn Folge Minderbedarfs hauptsählich für Verzinsung fonnte jedoch der Ausschuß diese Summe um etwa 900 000 46 vermindern,
0 DGNber. (T B) Der Neis Lath hät in seiner Rückäußerung auf die von der Abg-ordnetenkammer hinsichtlih des Eisenbahngeseßes gefaßten Beschlüsse den Bau der Linie Pocking-Passau nach dem Antrage des Aus- schusses einstimmig fallen lassen, dagegen den Bau der Linien Gmünden-Hammelburg und Neumarkt-Landshut angenommen. Der Bau der Linie Neustadt-Bischofsheim und Cham-Gotteszell wurde abgelehnt und sodann das ganze Geseh angenommen. Die Linie Lauterecken-Kaiserslautern wurde nah dem Antrage des Ausschusses mit einer Garantie von 4 Proz. bewilligt und hierauf das ganze Gesez über die pfälzischen Bahnen gleichfalls angenommen.
IKürttenrberg. Laa DOQba SC Majestät der König ist gestern Abend von Bebenhausen wieder hier eingetroffen.
Sachsen - Coburg - Gorya, Coburg, 7. Dezember, (Dr. J.) Jn dem gestrigen Regierungsblatt sind zwei Mi- nisterialverordnungen zur Publikation gelangt, von denen die eine eine Abänderung der die äußere Heilighaltung der Sonn- und Festtage betreffenden Verordnung vom 30. September d. J. enthält, während die andere sih auf den Geschäftsbetrieb der Kommissionäre, der Auswanderungs- agenten, der Pfandleiher und Trödler bezieht. Letztere ist ein Nachtrag zu einer bereits im Jahre 1866 in obigem Be- treff erlassenen Ministerialverordnung.
Schwarzburg-Sondershausen. Sondershausen, 8. Dezember. (Leipz. Ztg.) Der Landtag ist heute eröffnet worden. Derselbe hat bis Neujahr das Budget der nächsten Finanzperiode zu erledigen. Jm neuen Jahre muß die Neu- wahl stattfinden.
Elsaß - Lothringen. Straßburg, 8. Dezember. Die heute zum ersten Mal erschienene „Elsaß-Lothringische Zeitung“ meldet, daß die Eröffnung des Landesaus- \chusses mit Rücksicht auf die persönlihen Verhältnisse der Abgeordneten bis zum 16. d. verschoben ist.
Oesterreich-Ungarn. Wien, 9. Dezemter. Wie in Abgeordnetenkreisen verlautet, fo läßt sih das „Prg. Abbltt.“ von hier melden, wird die Vertagung des Reichs8rathes erst in der Weihnachtswoche erfolgen, da abgesehen vom Wehr- gesehe und der Jndemnitätsvorlage noch eine Reihe zoll- politisher Vorlagen zu erledigen ist, die unter allen Umstän- den vor Neujahr durchhberathen werden müssen, weil sie mit 1. Januar 1880 in Kraft treten sollen.
Q B) DiE Poll Cor“ Konstantinopel, daß heute wieder eine Sitzung dexr grichisch - türfishen Kommission stattfinden O E Me E E O Ot ei neues Memorandum vorzulegen beabsichtigten, das die griehishe Regierung auffordert, die südlichen Höhen der Thäler des Kalamas und Peneus als die einzig richtige von dem Berliner Kongreß angedeutete Grenzlinie in Betracht zu ziehen. — Die montenegrinishe Regierung soll be- schlossen haben, gegen die Albanesen nicht offensiv vorzu-
ehen.
E Pest, 8. Dezember. Die Mitglieder der ungari- Oen Delegation Vice a Connabend euie Konferenz ab. Jn derselben wurde beschlossen, Kardinal Haynald zum Präsidenten und F. Pronay zum Vize- Präsidenten zu wählen. Graf Andra ssy, welcher gleich- falls erschienen war, hat auf die Anfrage: in welchen Ausschuß er gewählt zu werden wünsche, wie „Hon“ mittheilt, geantwortet: „vielleicht in jenen für äußere Angelegenheiten.“ Der Graf wird demselben Blatt zufolge sowohl jeßt, da — wie auch dieses Blatt meldet — in den Delegationen nur die Jndemnitätsfrage erledigt werden soll, als anläßlich der meri- torishen Verhandlungen, welche im Fanuar stattfinden wer- den, an den Delegations - Berathungen theilnehmen. — Die Krankheit des Finanz-Ministers Grafen Szapáry zieht sich, obgleich sie niht m.hr gefährlih ist, immerhin in die Länge; demzufolge wird — wie „P. Naplo“ schreibt — in den Delegations-Verhandlungen Minister-Präsident Tisza allein anwesend sein; ihm wird auch demnächst die Aufgabe zufallen, mit den Staatsgläubigern zu konferiren.
— Der „Pester Lloyd“ meldet: Nach den im November durchgeführten Truppenverschiebungen hat im Bereiche des Generalkommandos von Serajewo seit Anfang De- zember eine dauernde Friedensdislokation Plaß ge- griffen, welche voraussichtlih geraume Zeit keine Veränderung mehr erfahren wird. Danach stehen nunmehr in Bosnien, der Herzegowina und dem nördlichen Distrikte des Sandschaks Novibazar 4 Truppen-Divisionen, deren sämmtliche Abthei- lungen sich auf normalem Friedensstande befinden. Mit Einschluß des nicht streitbaren Standes beträgt die Gesammit- zahl der Truppen im Bereiche des Generalklommandos etwa 10 000 Mann.
— 9. Dezember. Das Unterhaus hat den Geseß- entwurf über Verlängerung des finanziellen Ausgleihs mit Kroatien und den Geseßentwurf über Fnartikulirung der mit Frankreih über das Armenreht abgeschlossenen Verträge an- genommen. Nach längerer Debatte wurde auch der Geseß- entwurf über Verlängerung des Handelsvertrages mit Deutschland genehmigt, nachdem der Minister: Präsident diese Vorlage vom volkswirthschastlihen und poli- tischen Standpunkte aus der Opposition gegenüber gerect- fertigt hatte.
Nachrichten aus Arad zufolge war das Hochwasser heute früh gefallen, Mittags aber wieder in andauerndem Und rapidem Steigen; der Eisstoß stand, die Witterung war lau und mild.
Schweiz. Bern, 6. Dezember. (Bund.) Der Stände- rath beendigte heute die Berathung des Budgets. Es be-
meldet aus
verwaltung 40 781 053 Fr. und die Einnahmen 40 599 000 Fr. Stimmt der Nationalrath den Beschlüssen des Ständeraths bei, so wird das Budget mit einem Defizit von 182 053 Fr. abschließen. Der Ständerath hat den Niederlassungsvertrag mit Spanien genehmigt.
— 9, Dezember. (Cöln. Ztg) Der Nationalrath verwarf unter Namensaufruf nach viertägiger Berathung das Bundesgeseß, betreffend die civilrehtlihen Verhältnisse s{chwei- zerischer Niedergelassenen und Ausenthalter, mit 85 gegen 21 Stimmen.
Frankreich. Paris, 9. Dezember. (W. T. B.) Im Senate interpellixte heute Larcy (von der Rech- ten) den Minister des Fnnern über die gewaltsame Ausweisung dex geistlichen Brüder von Alais aus ihren Lokalitäten und sprach sih gleichzeitig mißbilligend über die Haltung des Kabinets bezüglich der kongreganistischen Lehrer aus. Der Minister des Fnnern Lepère erwiderte: das Benehmen der Brüder von Alais sei fast ein aufrühre- rishes gewesen; dieselben gerirten sich als Märtyrer und spielten eine Rolle, durch welche sich Frankreich jedoch nicht dupiren ließe. Der Minister billigte die Hal- tung des Maires von Alais und des Präfekten von Gard. Chesnelong (von der Rechten) unterstüßte Larcy, warf dem Ministerium Jntoleranz vor und verlangte Freiheit des Ge- wissens für Alle. Der Unterrichts-Minister Ferry erwi- derte: es existire bereits diese Freiheit für Alle. Als Beweis hierfür führte der Minister an, daß in Paris und an anderen Orten zahlreiche freie katholishe Schulen vorhanden seien. Die Regierung habe das geseßlihe Maß nicht überschritten und habe immer Uebereinstimmung mit den Wünschen der Muni- zipalitäten, welche die Repräsentanten der Majorität der Be- völkerung seien, gesucht. (Beifall.) Der Zwischenfall war hiermit erledigt. — Haussonville richtete die Anfrage an den Minister des Jnnern, weshalb er sich weigere, einer Vereinigung die staatlihe Autorisation zu verleihen, welche dahin strebe, freie Schulen zu entwickeln und die Ge- wissensfreiheit zu sihern. Lepère erwiderte: er habe dies gethan, weil die Statuten dieser Vereinigung wenig klar seien und der Zweck der Vereinigung, welhe weite Ver- zweigungen habe, Mißtrauen einflöße. — Feray (linkes Centrum) interpellirte die Regierung, ob sie den Nothstand in Betracht gezogen habe, welcher sih in Folge der strengen Kälte herausstellen dürfte. Der Minister Lepère erklärte, daß die Regierung am Donnerstag einen Geseßentwurf ein- bringen werde, in welchem zur Linderung der Noth ein Kredit von zwei Millionen Francs vexlangt wird.
Ein französisher Transportdampfer, welcher sich auf dem Wege nah Jndien befand, hat Befehl erhalten, nach Massowah zu gehen und dort zu bleiben, um im Falle eines Konsflikts zwishen Abessinien und Egypten die französishen Unterthanen zu s{hüßgen.
Spanien. Madrid, 9. Dezember. (W. T. B.) Nach- dem auch der Kammerpräsident Ayala die Bildung des neuen Kabines abgelehnt, hat sih der König wiederum an Ca- novas del Caktillo gewendet und ist nunmehr das neu gebildete Ministerium, wie folgt, zusammengeseßt: Canovas Präsident, Torenoz Auswärtiges, Orovia Finanzen, Echevarria Krieg, Polo Marine, Bugalla Justiz, Romero Robledo cFnneres, Lasala Arbeiten, Elduayen Kolonien.
Serbien. Belgrad, 9. Dezember. (W. T. B.) Die Skupschtina beshloß nah zweitägiger Debaite über die Patentsteuervorlage, die Patentsteuer fortbestehen zu lassen und eine Kommission zur Verhütung eventueller Mißbräuche einzuseßen. Der Minister der öffentlihen Bauten brachte einen Gesetzentwurf ein, betreffend das Expropriations- verfahren bei Eisenbahnbauten.
Numänien. Bukarest, 9. Dezember. (W. T. B.) Bei der Abstimmung in der Deputirtenkammer über den Geseßentwurf, betrefsend den Rückkauf der Eisenbahnen, welcher mit 75 gegen 1 Stimme angenommen wurde, enthielten sih 6 Deputirte der Abstimmung. Ein Amendement des De- putirten Pherekicles, welches die Verlegung des Sißes der Gesellschaft nah Bukarest beantragt, wurde angenommen, die übrigen Amendements wurden abgelehnt,
Amerika. Washington, 9. Dezember. (W. T. B.) Jn der Nepräsentantenkammer hat das Mitglied Frost einen Antrag eingebracht, in welchem die Sympathie des Hauses mit den Bemühungen der Frländer, die Lage ihres Vaterlandes zu bessern und eine autonomische Stellung zu erlangen, ausgedrückt und der Wunsch ausgesprochen wird, daß dicse Bemühungen von * Erfolg begleitet sein möchten. Gilette brachte einen ähnlichen Antrag ein, in welchem zu- gleih der Präsident Hayes aufgefordert wird, der englischen Regierung gegenüber die Hoffnung auszusprechen, daß Ein- rihtungen getroffen werden möchten, durch welche die irlän- dische ländlihe Bevölkerung in den Besiß von Landgrund- stücen zur eigenen Bewirthschaftung geseßt werden könne.
Südamerika. Valparaiso, 14. November. (Allg. Corr.) Die amtliche Depesche, welche die Einnahme von Pisagua Seitens der chilenishen Truppen meldet, konstatirt, daß die chilenishe Flotte, bestehend aus den Schiffen „OD'Higgins““, „Almirante Cochrane“, „Magallanes“ und „Co- vadonga““, am 2. November Morgens 6 Uhr auf der Höhe der Stadt anlangte und unverzüglih eine Kanonade eröffnete, durch welche das Feuer der Geshüßze vom südlichen Fort zum Schweigen gebracht wurde. Dann landeten die chilenishen Truppen, vertrieben nah fünsstündigem heißen Kampfe den Feind aus seinen festen Stellungen und besegten das auf einem Plateau befindlihe Lager der verbündeten Truppen. Mittlerweile war ein Corps von 3000 Chilenen bei Junin gelandet und hatte die Anhöhen daselbst besezt. 70 Gefan- gene sind aus Pisagua hier angekommen. Die cilenishen Truppen führen gegenwärtig Operationen aus, die den Zweck haben, Jquique zu erobern. 4000 Chilenen stehen in Funin bereit, in südlicher Richtung zu marschiren, um womöglich der Garnison den Rückzug abzuschneiden, während eine 12 000 Mann starke Truppenmacht, bei welcher sich der Kriegs- Minister befindet, den Vormarsch auf Jquique von Loa aus begonnen hat. (Seitdem ist die Einn ahme von Jquique telegraphish gemeldet worden.)
Reichstags - Angelegenheiten. Der Vertreter des 4. hannoverishen Wahlkreises, Landschafts-
Landtags- Angelegenheiten.
Entwurf eines Geseyzes über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung. (Fortseßung aus Nr. 289 d. Bl.)
8 31, In Stadtkreisen, in denen der Bürgermeister allein den Gemeindevorstaud bildet, werden die außer dem Vorsißenden zu be- stellenden Mitglieder von der Gemeindevertretung aus der Zahl der Gemeindebürger gewählt.
Die Wahl erfolgt auf sech8 Jahre.
Alle drei Jahre scheidet die Hälfte der gewählten Mitglieder aus und wird durch neue Wahlen erseßt, Die Ausscheidenden bleiben jedoch in allen Fällen bis zur Einführung der neu Gewählten in Thätigkeit.
Die das erste Mal Ausscheidendzn werden durch das Loos be- stimmt. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar.
Für die im Laufe der Wahlperiode ausscheidenden Mitglieder heben Ersaßwahlen stattzufinden. Die Ersaßmänner bleiben nur bis zum Ende deëjenigen Zeitraumes in Thätigkeit, für welchen die Aus8geschiedenen gewählt worden.
Im Uebrigen gelten in Betreff der Wählbarkeit, der Wahl, der Einführung und der Vereidigung der Mitglieder, sowie des Verlustes ihrer Stellen, unter einstweiliger Enthebung von den- selben, die für uünbesoldete Magistratsmitglieder bestehenden geseß- lichen Vorschriften. i :
8, 32, Die gewählten Mitglieder des Kreis- (Stadt-) Aus- {usses können aus Gründen, welche die Entfernung eines Beamten aus seinem Amte retfertigen (§. 2 des Geseßes vom 21. Juli 1852 betreffend die Dienstvergehe: der nichtrichterlihen Beamten) im Wege des Disziplinarverfahrens ihrer Stellen enthoben werden.
Für das Disziplinarverfahren gelten die Vorschriften des ge- nannten Gesetzes mit folgenden Maßgaben.
Die Einleitung des Verfahrens, sowie die Ernennung des UÜntersjuchungskommissars erfolgt durch den Regierungs-Präfidenten. Die entscheidende Behörde erster Instanz ist das Bezirksver- waltungsgericht, die ertscheidende Behörde zweiter Instanz daë Ober- Berwaltungsgericht.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wird für die erste Instanz von dem Regierungs-Präsidenten, für die zweite Jnustanz von dem Minister des Innern ernannt.
8. 33, Die dienstliche Aufsicht über die Geschäftsführung des Kreis- (Stadt-) Ausschusses wird von dem Regiecungs-Präsidenten, die Aufficht über die Geschäftsführung des Bezirksrathes von dem Ober-Präsidenten, die Aufsicht über die Geschäftsführung des Pro- vinzialrathes von dem Minister des Innern geführt.
Vorstellungen gegen die geschäftlichen Aufsichtsverfügungen des Regierungs-Präsidenten unterliegen der endgültigen Beschlußfassung des Bezirksrathes, Vorstellungen gegen die Aufsichtsversügungen des S der endgültigen Beschlußfassung des Provinzial- rathes.
Die Aufsichtsbchörden sind zur Vornahme allgemeiner Geschäfts- revisionen befugt. -
8, 34, Die Veschlußbehörten kaben si gegenseitig Rechtshülfe zu leisten. Sie haben den geschäftlihen Aufträgen und Anweisunaen der ihnen im Instanzenzuge vorgeschten Behörden Folge zu leisten.
&, 35. Die Vorsitzenden der Beschlußbehörden sind befugt und verpflichtet, endgültige Beschlüsse derselben, welhe deren Befugnisse überschreiten oder die Gesetze verleßen, mit aufschiebender Wirkung anzufehten. Die Anfechtung erfolgt mittelst Klage im Verwaltungs- itreitverfahren. Zuständig ist, wenn die Klage gegen den Kreiss (Stadt-) Ausschuß gerichtet ist, das Bezirks-Verwaltung8gericht, in den übrigen Fällen das Ober-Verwaltungsgericht.
Die Beschlußbehörden sind befugt, zur Wahrnehmung ihrer Rechte in dem Verwaltungtstreiiverfahren einen besonderen Vertreter
zu wählen. Dritter Abschnitt. Behörden für den Stadtkreis Berlin.
L. 36. Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg ist zu- glei{h Ober-Präsident von Berlin.
VFngleichen fungiren das Provinzial-Schulkollegium, das Medizi- nalfeollegium, die Generalkommission und die Direktion der Renten- bank für die Provinz Brandenburg auch für den Stadtkreis Berlin.
8. 37. An Stelle des Regierungs-Präfidenten führt der Ober- Präsident die Aufsicht des Staats über die Verwaltung der Semeinde- angelegenheiten der Stadt Berlin.
Im Uebrigen, und soweit nicht sonst die Geseße Anders be- stimmen, tritt für den Stadtkreis Beclin an die Stelle des Negie- rungs-Präsidenten der Polizei-Präsident von Berlin. : /
8. 38. An die Stelle des Provinzialraths tritt in den Fällen, in welchen derselbe in erster Instanz beschließt, der Ober-Präsident, in den übrigen Fällen der zuständige Minister. :
An die Stelle des Bezirksraths tritt, soweit nicht die Gesehe einzelne Zuständigkeiten desselben für Berlin anderen Behörden über- tragen, der Ober-Präsident. l
8. 39. In Angelegenheiten der kirhlichen Verwaltung tritt für den Stadtkreis Berlin an die Stelle der Regierungsabtheilung für Kirchen- und Schulwesen der Polizei-Präfsident.
Bezüglich der Verwaltung dis landesherrlichen Patronats und des Schulwesens verbleibt es bei den bestehenden Befiimmungen.
8. 40, Die Geschäfte der direkten Steuerwaltung werden an Stelle der Regierungsabtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten für den Stadtkreis Berlin vön der „Direktion für die Ver- waltung der direkien Steuern“ wahrgenommen. E
Diese Behörde wird in Betreff der Zuständigkeit in Disziplinar- saben den 1m §. 24 Nr. 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1852, be- treffend die Dienstvergehen der nihtrihterlihen Beamten 2c. bezeih- neten Provinzialbehörden gleichgestellt. |
8. 41, Die Mitglieder der nah §. 24 des Gesehes vom
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1, Mai 1851 (Geseßsamml. für 1873, S. 213) gebildeten Bezirk8«- 25. Mai 1873
kommission für die klassifiirte Einkommensteuer werden von dem Magistrate und der Stadverordnetenversammlung in gemeinschaft- licher Sikung unter dem Lorsiße des Bürgermeisters gewählt.
8, 42. Für diejenigen Kategorien der in Berlin angestellten Beamten, bezüglih deren nicht die Zuständigkeit einer anderen Be- hörde in Disziplinarsachen begründet ist, behält es bei den Bestim- mungen des §. 25 des Geseges vom 21. Juli 1852 mit der Maß- gabe sein Bewenden, daß die Einleitung des Disziplinarverfahrens, sowie die Ernennung des Untersuchungskommifsars und des Vertreters des Staatsanwaltes für die erste Instanz dem Ober-Präsidenten
von Berlin zusteht. i Dritter Titel.
Verfahren. I, Abschnitt. Verfahren der Beschlußbehörden. ;
8. 43, Für das Verfahren des Provinzialrathes und des Be- zirksrathes, sowie des Kreis- (Stadt-) äusshusses in allen Auge- legenheiten der allgemeinen Landesverwaltung, welche nit im Ver- waltungs-Streitverfahren zu erledigen sind, gelten die nachfolgenden Bestimmungen: : : :
8. 44. Der Vorsigzende beruft das Kollegium, leitet und beauf- sichtigt den Geschäftsgang und forgt für die prompte Grledigung der Geschäfte. Er bereitet die Beschlüsse der Behörde vor, und trägt für deren Ausführung Sorge. Er vertritt die Behörde nach Außen, ver- handelt Namens derselben mit azderen Behörden und mit Privat- versonen, führt den Schriftwechsel und zeichnet alle Schriftstücke Namens der Behörde. S
Alle für Lettere bestimmten Schriftsäße sind an den Vorsiten- den einzureichen. N
8, 45. Der Vorsitende des Kreis- (Stadt-) Ausschusses ift be- fugt, in Fällen, welche keinen Aufschub zulassen, oder in welchen das Sach- und Rechtsverhältniß klar liegt und die Zustimmung des Kollegiums niht im A ausdrücktlich als erforderlich bezeichnet
Rath und Ober-Gerichtsdirektor a. D. von Müller in Vresdorf
tragen nun die Gesammtausgaben für die ganze Bundes-
bei Lüneburg ist am 3, d. M. gestorben.
ist, Namens der Behörde Verfügungen zu erlassen und Bescheide zu ertheilen.