1880 / 231 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Oct 1880 18:00:01 GMT) scan diff

WVorbemerkungen: Briefe im Weltpostverkehr dürfen Gold- oder Silbersachen, Geld- stficke, Juwelen oder kostbare Gegenstände, sowie zollpflichtige Gegenstände nicht enthalten.

Den Postkarten dürfen irgendwelche Gegenstände weder beigefügt noch angeheftet werden.

Drucksachen dürfen weder einen Brief, noch einen geschriebenen Vermerk enthalten, welcher die Eigenschaft einer eigentlichen und persönlichen Korrespondenz hat. ? i zchriftlichen Vermerken sind im Weltpostverkehr, sowie nach dem Auslande nicht zulässig.

Als Geschäftspapiere im Weltpostverein sind anzusehen: Drkunden, ganz oder theilweise mit der Hand geschrieben oder gezeichnet, welche nicht die Eigen=- zchaft einer eigentlichen oder persönlichen Korrespondenz haben, als Prozessakten, von öffentlichen Beamten herrührende amtliche Urkunden, Begleitbriefe oder Ladescheine, Rechnungen, Geschäfts- papiere versehiedener Art der Versicherungsgesellschaften, nichtamtliche Abschriften oder Akten- auszüge, gleichviel, ob dieselben auf Stempelpapier oder auf ungestempeltem Papier ausgefertigt sind, Partituren oder geschriebene Musikstücke, einzeln versandte Manuskripte u. s. w. papiere müssen ofen unter Band oder in offenem Umschlage versandt werden.

Waarenproben dürfen 20 Centimeter in der Länge, 10 Centimeter in der Breite und

Briesposttaris.

A. Briefsendungen.

Postkarten, Drncksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben müssen frankirt werden.

5 Centimeter in der Höhe nicht überschreiten.

Bücherzettel mit hand-

Alle Schriftstücke und

Die Geschäfts-

Einschreibbriefe sind nur innerhalb Dentschlands,

oder unfrankirt, s0nst nur frankirt zulässig.

Unzureichend frankirte Briefsendungen werden im W Betrage des fehlenden Portotheils

steht, nicht abgesendet.

sowie nach Oesterreich-Ungarn frankirt

eltpostverkehr mit dem doppelten

taxirt, nach dem Auslande aber, soweit Frankirungszwang be-

Das höchste zulässïge Gewioht beträgt:

innerhalb Deutschlands,

s0Wwie im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn

für Briefe und Waarenproben 250 Gramm, für Drucksachen 1 Kilogramm ; im Weltpostverein und im Verkehr mit dem Auslande für Waaren-

proben 250 Gramm, für Drucksachen und Geschäfts

besteht keine Gewichtsgrenze.

Zw. bedeutet Frankirungszwang. In den Fällen, i

die gewöhnlichen Briefe auch unfrankirt abgesandt werden. +4 bedeutet, dass die Frankirung nur theilweise bewirkt werden kann.

papiere 2 Kilogramm. Für Briefe

n welchen dieses Zeichen feblt, können

L Dentschland und Oesterreich- Ungarn.

Das Porto beträgt:

für Briefe im Gewicht bis 15 Gramm:

frankirt . .

10 §| unfrankirt |

20

von mehr als 15 bis 250 Gramm:

für Postkarten . , für Postkarten mit b für Drucksachen im Gewichte von mehr als

99 9 9,

99 , 9 für Waarenproben

250+ 500 ,,

20 30

frankirt unfrankirt ezahlter A ntwort bis 50 ,„

50 Gramm : 250 6 500

1000 a

im Gewichte bis 250 n 99

Geschäftspapiere

sind gegen die ermüässigte |

Taxe für Drucksachen nicht zulässig, . | Die Einschreibgebühr beträgt 20 „, die Gebühr |

für Beschaffung eines Rückscheins 20 9. Das Eilbestellgeld für Briefsendungen beträgt:

im Ortsbestellbezirk

Landbestellbezirk der Postanstalt für jedes Kilo- meter 15 S, mindestens 75 S. Bei Sendungen nach Orten ohne Postanstalt in Oesterreich-Ungarn wird die Gebühr stets vom Empfänger eingezogen,

II. Weltpostverein.

Das Porto beträgt für: frankirte Briefe . unfrankirte Briefe , ff PostKkarten . Drucksachen ,

schäftspapiere 20 „S

Kinschreibgebühr 20 „S, Rückscheingebühr 20 .

Nach Europa, 1) Belgien

2a) Bosnien, Herzegowina und Sandschak Novibazar.

2b) Bulgarien. - 3) Dänemark mit den Faröern | und Island. i

4) Frankreioh,.

5) Griechenland.

6) Grossbritannien und Irland. 7) Helgoland

8) Italien

9) Luxemburg . 1 Malta-Inseln,.

11) Montenegro. 12) Niederland

13) Norwegen 14) Portugal 15) Rumänien

1

18) Schweiz

Russland. Sohweden

19) Serbien

20) Spanien

21) Türkei,

Asien,

22) Aden.

23) Afghanietan (Kabul)

24) Asiatlsches Russland.

25) Asiatische Türkei.

26) Balutsohistan (Guadur).

27) Birma (Mandalay),

28) Britisch Indien (Hindostan und Britisch Birma).

: Geschüftspapiere & S für je 50 Gramm, mindestens jedoch für Ge-

12) Postkarten mit Antwort 20 S,

der Postanstalt 25 S, im

20 \ für je 40 ,„/ 15 Gramm.

0 99

und Waarenproben

und für Waarenproben 10 y. |

Bemerkungen.

1) Postkarten mit Antwort 20 4. | Innerhalb des Grenzbezirks | (30km) für frank. Briefe 10 4, | für unfrankirte Briefe 20 4. | Für Eilsendungen nach allen Orten 25 ß vorauszubezahlen. |

3) Innerhalb des Grenzbezirks | (30 km) für frankirte Briefe | 10 S, für unfrankirte Briefe | 20 S, für Geschäftspapiere | mindestens 10 „S. Für Eilsen- | dungen nach Postorten 25 s | u. dasPorto vorauszubezahlen. |

4) Postkarten mit Antwort 20 S. |

7) Postkarten mit Antwort 20 4, | Für Eilsendungen 25 S yor- | auszubezahlen, |

8) Postkarten mit Antwort 20 s. | Muster von roher oder ge- | sponnener Seide nur bis 100 | Gramm, Tabackmuster über- haupt nicht zulässig.

9) Postkarten mit Antwort 20 9, Für Eilsendungen nach allen Orten 25 - vorauszubezahlen.

Innerh, d. Grenzbezirks (30km) für frankirte Briefe 10 y, für unfrankirte Briefe 20 „. Für Eilsendungen nach allen Orten 25 «S vorauszubezahlen.

13) Postkarten mit Antwort 20 s.

14) Postkarten mit Antwort 20 S. |

15) Postkarten mit Antwort 20 S. Für Eilsendungen nach Post- orten 25 s.

17) Für Eilbriefe nach Postorten 25 S vorauszubezahlen. |

18) Postkarten mit Antwort 20 s, | Innerh. d.Grenzbezirks (30 km) | für frankirte Briefe 10 , für unfrankirte Briefe 20 „S. Für Eilsendungen nach allen Orten 25 s.

19) Eilbestellgeld für Einschreib- briefe nach Postorten 30 vorauszubezahlen.

20) Einschl. Gibraltar, der Ba- learischen und Canarischen Inseln (Canaria, Ferro, Fuerte ventura, Gomera, Lancerota, Palma, Teneriffa),

Postkarten mit Antwort 20 9,

21) Postkarten mit Antwort, nach Constantinopel und denjenigen Orten, in welchen sich Oesterr, Postanstalten befinden, 20 4,

23) Zw. +4. über Brindisi u. Bombay.

25) Postkarten mit Antwort, nach Orten, in welchen sich Oesterr, Postanstalten befinden, 20 S.

|/29) Coylon.

| 45) Liberia,

30) China mit folgenden Orten: a. Ámoy, Canton, Chefoo, Chinkiang, Foo-Chow, Fu- s8anpo, Hankow, Hongkong, Kiukiang, Kiung-Schow (Hoihbow), YNewchwang, Ningpo, Shanghaï, Swatow, Tien-Tsin. b. Kalgan, Peking, Urga .. Im Uebrigen 31) Cypern. 32) Japan. 33) Kaschmir (Kaschmir) 34) Labuan. 35) Maseat. 36) Persien

37) Straits Settlements 38) Tibet (Klein) (Ladakh) .….

Kambodscha und Tonkin.

von Timor, Moluccen,

östliche Theil von Timor.

Afrika,

43) Algerien, 44) Egypten mit Nubien und dem Sudan.

46) Marocco

47) Tripolis (Hauptstadt allein)

| 48) Tunis (Hauptstadt u, folgende Hafenorte: Djerba O, Mehedia, Mistir [Monastir Sfakes und Susa). | La Goulette bei Tunis , ..|

49) Zanzibar |

I

Lagos, Sierra-Leona.

nebst Zubehör, Gabun

Insel S. Thomé.

Anobom, Canarische Inseln,

1

Amerika. | 54) Argentinische Republik ..

99) Brasilien. |

56) Canada und Neu-Fundland,

57) Chili, Ueber Hamburg und/ durch die Magellanstrasse, |

53) Ecuador.

59) Grönland |

60) Honduras (nicht britisch).

61) Mexico.

62) Peru.

63) Salvador. |

64) San Domingo (Republik),

65) Uruguay. |

66) Venezuela. |

67) Ver. Staaten von Amerika. |

| 69) Dänische Antillen: Ste, Croix, 70) FranzösIsche Kolonien :

tin, Miquelon, St. Pierre.

Guyana, Niederl. Theil von

Australien,

73) Französische Kolonien quesas - Inseln, Tahiti und stehenden Inselgruppen,

(Papua).

Das Porto beträgt für:

frankirte Briefe . . , unfrankirte Briefe «

39) Franzögsische Kolonien in Indien: Mahé, Pondichery und Yanaon, sowie in Cochinchina nebst

50) Von den britischen Kolonlen : Seychellen und Insel Rodriguez, Goldküste, Senegambien,

68) Von den britischen Kolonien : | Inseln, Falklands-Inseln, Britisch Guyana, Britisch Honduras, | Jamaica, Trinidad, Antigua, Dominica, Montserrat, Neyis, | St. Kitts (St. Christophe), Virginische (Jungfern-) Inseln.

Französ. Guyana, Zubehör, Martinique, St. Barthélemy, franz. Theil von St. Mar-

Drucksachen und Waarenproben 10

für Waarenproben mindestens 15 „. Postkarten und Geschäftspapiere sind nicht zulässig. | Einschreibsendungen sind in der Regel nicht zulässig Ausnahmen hiervon sind in den Bemerkungen angegeben. '

Bemerkungen,

über Russland., Zw. +. über Frankreich,

33) Zw. +. über Brindisiu.Bombay.

36) Ueber Russland, sofern nicht über Suez und Bombay ver- langt wird.

37) Malacca, Penang, Singapore.

38) Zw. f. über Brindisi u. Bombay.

Chandernagor, Karikal,

42) Spanische Kolonien: Philippinen.

44) Ueber Italien, sofern nicht über Triest verlangt wird. Postkarten mit Antwort, nach Orten, in welchen sgich Oesterr. Postanstalten befinden, 20 ß,

46) Zw. f.

47) Ueber Italien oder Frankreich.

48) UeberlItalien oder Frankreich.

Ueber Italien. 49) Zw. Ueber Aden. Mauritius nebst Amiranten,

51) Französische Kolonien: Senegambien nebst Zubehör, Mayotta

mit Gross-Bas8am und Assinie, Rénunion, Ste. Marie de Madagascar.

52) Portugiesische Kolonien : Ajuda, Angola, Azoren, Bissao, Cacheo, Capverdische Inseln, Madeira, Mozambique, Insgel Principe,

53) Spanische Kolonien: Besitzungen an der Nordkiiste Afrikas

Corisco, Fernando-Po.

/

|

l l | |

|

40) Niederländische Kolonien : Java (Batavia), Celebes (Macassar), | Borneo, Sumatra, Madura, Billiton, Banca Archipel, Riouw | Archipel, Bali, Lombock, Sumbayva, Flores, südwestliche Theil |

| Postkarten mit Antwort 20 y.

41) Portugiesische Kolonien: Daman, Diu, Goa, Macao, der nord-

! | | | | | | |

54) Postkarten mit Antwort 20 .|

57) Zw. S. auch Nr. 84,

59) Ueber Dänemark.

St. Jean, St. Thomas. Guadeloupe nebst

| 71) Niederländische Kolonien: Aruba, Bonaire, Curaçao, Niederl.

St. Martin, St. Eustatius, Saba.

Postkarten mit Antwort 20 S. 72) Spanische Kolonien: Cuba, Portorico.

die unter französischem Schutz

. . 60 e für je 80 „(15 Gramm. für je 50 Granm,

| | | |

| |

Nenu-Caledonien nebst Zubehör, Mar- |

|

74) Niederländische Kolonie: Nordwestlicher Theil von Neu-Guinea ! Postkarten mit Antwort 20 S, 75) Spanische Kolonien: Marianen-Archipel.

T. Ausland.

|

I Bahama - Inseln, Bermndas- |

Ásien,

76) Anam (Cochinchina) ansschl. der französ. Besitzungen in Cochinchina nebst Kam- bodscha und Tonkin.

77) Siam.

Afrika.

78) Ascension 79) Capland und Kolonie Victoría

80) Cap Natal,

a. über England

b. über Brindisi schen Schiffen

St. Helena

Tripolis (mit Ausschluss der

Hanuptstadt).

a. über Italien.

b. über Frankreich,

Tunis (mit Ausschluss der

Hauptstadt und folgender

Hafenorte: Djerba A

Mehedia, Mistir [onastir

Sfakes und Susa),

a. über Italien.

b. über Frankreich.

Amerika.

Bolivien über England, Ham- burg, Italien (Genua), Frank- reich, Portugal, Argentinische! Republik oder die Verein. -| Staaten von Amerika. |

mit briti-

81) 82)

83)

,

Chili über Belgien, England, Frankreich oder Portugal, s80wie über Hamburg u. Colon. Columbia, Vereinigte Staaten (Neu-Granada) über England, Hamburg, Frankreich oder die Ver, Staaten von Amerika. | 87) Costa Rica | 88) Guatemala | 89) Hayti über England, Hamburg, Frankreich oder die Ver, Staaten von Amerika. 90) Nicaragua mit Mosquitia .. | 91) Paraguay über England, Frankreich, Italien (Genua), Argentinische Republik, Bel- gien oder Portugal. Britisch-Westindien ausschliesslich der zum Welt- postverein gehörenden Inseln, a. über England

36)

92)

b. über Hamburg c. über Frankreich

d, über die Vereinigten Staa- ten Amerikas.

Australien.

Westaustralien, Südaustralien,

Victoria, Neu - Süd - Wales,

Queensland und Neu-Seeland.

a, über Brindisi mit briti- schen Schiffen,

b, über Triest.

c. über England.

d, über die Vereinigten Staa- ten Amerikas,

e. über Frankreich

Vandiemensland (Tasmania,)

a, über Brindisi mit briti- schen Schiffen.

b, über Triest,

c, über Frankreich

Samoa (Schiffer) Inseln iber

England, über die Verein.

Staaten Amerikas oder über

| Brindisi mit brit. Schiffen.

| 96) Sandwiohs-Inseln, über die

| Vereinigt. Staaten Amerikas,

95)

| 97) Die übrigen Inseln Australiens, ausgenommen die französi- schen und unter dem Schutze Frankreichs stehenden, a, üb, Brindisi m. brit.Schiffen.

b, über die Vereinigten Staa- ten Amerikas,

Bemerkungen.

76) n.77) Zw. +. Ueber Brindisi mit britischen Schiffen , über Neapel mit französ. Schiffen, über Frankreich oder Triest, Bei der Beförderung über Neapel ist in der Aufschrift der Vermerk „voie de Naples et de paquebots français“ erforderlich,

78) Zw.

79) Einschreibbriefe zulässig. Ein- gchreibgebühr 30 „S.

80) a. Einschreibbriefe zulässig,

Einschreibgebühr 30 s. D ZW F

81) wie 79. 82) a. und b. Zw. f.

83) a, und b, Zw. F

84) Zw. +7.

Ueber Italien und die Ver. Staaten von Amerika Ein- 8chreibbriefe zulässig. Ein- s8chreibgebühr über Italien 60 „8, über die Ver. Staaten von Amerika 40 „s,

85) Zw. +. Einschreibsendungen jeder Art zulässig. Einschreib- gebühr 20 „. S, auch Nr. 57.

86) Zw. +.

Ueber die Ver. Staaten von Amerika Waarenproben ohne Ermässigung.

87) Zw. +.

88) Zw. +.

89) Zw. +. Ueber die Ver. Staaten von Amerika Waarenproben ohne Ermässigung.

90) Zw. F.

91) Zw. +. Ueber Italien schreibbriefe zulässig. schreibgebühr 60 S.

Ein- Ein-

92) Barbados, Cariacou, Grenada, St. Lucia, St. Vincent, Tabago, Tures-Inseln.

a. Einschreibbriefe zulässig, Einschreibgebühr 30 „S.

b. Zw. f.

c. Nur nach Grenada und St, Lucia. Einschreibbriefe zu- lässig. Doppeltes Briefporto und 20 S Einschreibgebühr.

2 Nu nacl den Bahama-Inseln. Waaren- proben ohne Ermässigung.

Einschreibbriefe zulässig. Einschreibgebühr 20 „,

. Zw. Einschreibbriefe zuläs- gig. Einschreibgebühr 20 s.

„Zw. Nur nach Nenu-Süd- Wales und Neu-Seeland und zwar über San Francisco. Einschreibbriefe zulässig. Einschreibgebühr 30 S.

. Zw. Nach Neu-Süd-Wales, Neu - Seeland, Queensland und Victoria Einschreib- briefe zulässig, Einschreib- gebühr 60 S. Nach West- australien u. Südaustralien Zw. f. Waarenproben ohne Ermässigung,

e, Einschreibbriefe zulässig.

Doppeltes Porto und 20 S

Einschreibgebühr.

Einschreibbriefe zulässig.

Einschreibgebühr 20 S. b. Zw. Einschreibbriefe zuläs-

gig. Einschreibgebühr 20.4.

C LWs T

95) Zw. f. Ueber die Ver. Staaten Amerikas Waarenproben ohne Ermässigung.

94) a,

96) Für Briefe Zw., im Uebrigen Zw. f. Waarenproben ohne Ermässigung,

97) a, Zw. 7. Nur nach den Fidji- Inseln, Norfolk und den Freundschafts - Inseln Ein- gchreibbriefe zulässig, Ein- schreibgebühr 20 „S,

b. Zw. f. Waarenproben ohne Ermässigung.

Voerbemerkungen. land und im Verkehr mit Oesterreich-U

Die Werthangabe muss bei Briefe

ausgedrückt sein.

dem Briefe trägt 20 s.

Die Br

iefe mit Wertha

S. Briefe mit Werthangabe.

des Briefes an den Empfänger, s0 hat er dies auf „gegen Rückschein“ auszudrücken.

ngabe dürfen (ausgenommen in Dentsch- ngarn und Dänemark) nur Werthpapiere enthalten,

; mus i n nach dem Auslande in Buchstaben und in Zahlen t Die Aufschrift ist mit lateinischen Schriftzeichen zu schreiben. Absender eine Bescheinigung über die Zustellung durch den Vermerk

Verlangt der

Die Gebühr dafür be-

raum gel

Zwischen den einzelnen, zur Frankirung verwendeten Freimarken muss ein Zwischen-

assen werden ; auch dürfen die Freimarken die Seitenränder des Umschlages nicht bedecken.

Eilbriefe sind zulässig in Deutschland, nach Belgien, Dänemark, Luxemburg, Niederland und

Schweden. Dergleichen Briefe müssen den Vermerk tragen. Das Eilbestellgeld ist stets vom Absender zu entrichten. briefen vom Anuglande nach Landorten in Deutschland wird das Eilbestellgeld nach den in der Tabelle unter

| 1) gegebenen Vorschriften, jedoch nach Abzug des vom Absender bereits gezahlten Betrages berechnet.

„durch Eilboten“ (nach Belgien „à remettre par exprès“) Bei der Eilbestellung von Geld-

Benennung der Länder.

1) Deutschland

2) Belgien 3) Dänemark

4) Dänische Kolonlen : a. in Westindien .. b. Island u. Faröer . c. Grönland

5) Egypten

6) Frankreich mit Algerien

7) FranzösIsche Kolonien (Gouadeloupe, Marti- nique, Guyana, Sene- gambien, Réunion, Pon- dichery, Cochinchina.)

8) Helgoland

9) Italien (nur grössgeren Orten )

Vorbemerkungen, s0nderes Formular (in deutscher und französisc

Meist- betrag

der Werth- angabe. P

unbe- gchränkt Meil

8chied

8000 A. (10 000 Franken) unbe- gchränkt

bezirk

bezirk

unbe- schränkt

4000 M. (20 000 Piaster = 5000

Franken) 8000 (10 000

Franken)

8000

(10 000 Franken)

unbe- schränkt 4000 M.

(5000 Franken)

dasselbe mit lateinischen Schriftzeichen.

Porto für 16100

bis 10 geogr.

209, über 10 | Meilen -

Gewichts | bis 250 g 20 im Grenz-

20 im Grenz-

20 20 20 20

Vom Absender ist zu entrichten

Ein- gchreib-

gebühr E

S S

300 en

Theil 800

des)

10

10

Zu Postanweisungen nach

Versiche-

gebühr für denBrief.jje 160

| 9 S für je ‘oder einen min-

destens

10 S.

8g -

1) M

von M,

dem

her Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ist

Bemerkungen

R ZTE H |

||

Unfrankirte Briefe zulässig ; 10 4 Zuschlag. Das Eil- bestellgeld beträgt bei Veberbringung des Briefes

im Ortsbestellbezirk der Postanstalt 50 g,

im Landbestellbezirk der Postanstalt 30 S für jedes Kilometer, sofern nicht die Bestellung gegen mässigere Vergütung ausführbar ist.

Eilbestellung zulässig. Ge- puhr. 20 S.

Die Briefe dürfen Geldstücke enthalten, Eilbestellung nach Postorten zulässig. Gebühr

25 S.

Briefe mit Werthangabe sind nur nach einigen grösseren Orten zulässig.

|

Briefumschläge mit farbigem Rande oder aus Papier mit Linienvordruck dürfen nicht verwendet werden.

| 18) Sohweden

19) Schweiz

| 20) Serbien

Vom Meist-

betrag

Benennung Porto

für

der Werth- angabe,

der

Länder. je 15 g

S

8000 (10 000 Franken)

8000 A. (5000 Gul- den oder 10 000 Franken)

unbe- schränkt

wie Deutsc.land

8000 A 20 (10 000 Franken)

4000 M (5000 Franken)

Luxemburg 20

Niederland 20 im Grenz-

bezirk 10

Norwegen 20

Oesterreich-Ungarn .

(einschl. Madeira und Azoren.)

Portuglesîische Kolo- 20 (Santiago, San Thomé,

Loanda.)

Rumänien 8000 M. (10 000

Franken)

unbe- (auch nach den chinesi- | schränkt schen Orten Urga, Kal- gan, Peking und Tien- Tsin über Russland)

unbe- 20

schränkt

20

im Grenz-

unbe- s8chränkt

20

zu entrichten

bezirk 10

Absender ist

Ein- |Versiche- schreib- | rungs- e |gebühr für denBrief.je 160 Æ

S

Bemoerknngen.

8 Eilbestellung zulässig. Ge- bübr 50 S.

Eilbestellung zulässig. Ge- bühr 25 S.

discher Lotterieloose

(f Einführung ausl]än- ist verboten.

Die Finführung ausländischer Lotterieloose ist nach den rusgischen Zollgesetzen ver- boten.

20 18) Eilbestellung zulässig.

20 19) —,

20 2 O)

unbe- schränkt |

Griechenland, Montenegro, Türkei. Der Tarif ist bei den Postanstalten zu erfragen.

Grossbritannien (mit Irland) und Spanien.

C. FPostanweisungen.

Anslande kommt ein be-

| | b. die Ge

Für telegraphische Postanweisungen ist bühr für das Telegramm, c. das Eilbestellgeld von 25 4 für Besorgung des Telegramms

| nach dem Telegraphenamt am Aufgabeorte, wenn sich letzteres nicht

Briefe mit Werthangabe nicht zulässig.

zu entrichten: a. die Postanweisungsgebühr,

im Postgebäude befindet,

| d. das Eilbestellgeld für die Besorgung am Bestimmungsort.

Benennung der Länder,

1) Deutsohland

5) Frankreich mit Algerien

6) Grossbritannien und

Irland

7) Helgoland

8) Italien (auch San Ma- rino, Tunis und la Go- létta bel Tun)...

9) Luxemburg wie Nr. 1,

10) Niederland. ......

11) Niederländische Be- gitzungen in Ostindien

12) Norwegen

13) Oesterreloh-Ungarn .

14) Ostindien (Britisch) (Vorder-Indien, einschl. d, nichtbritischen Be- sitzungen u. Birma's, dagegen mit Aus- schluss von Ceylon) .

15) Portugal (nur Ligsa- bon und Oporto) . ..

16) Queensland (Australien) ....

Meistbetrag einer Postanweisung.

400 A

500 Franken.

355 Kronen.

500 Franken.

Ge

«Â | 20 40 |

20 mindestens 40 |

10 mindestens 40

mindestens 40

500 Franken. 210 M

400 M

500 Franken.

235 FI, (Gulden) Niederländisch.

150 FI1. (Gulden) Niederländisch.

355 Kronen. 400 A

20 Pfund Sterling.

90 Milreïs,

210 M

20 |

20

mindestens 40 (5

150

229

10 mindestens 40

20 mindestens 40

20 mindestens 40

30 mindestens 40

20 mindestens 40 10 mindestens 40

20 mindestens 40

20 mindestens 40 50

mindestens 100

hr

(vom Absender zu entrichten).

für je

bis 100 M 30 über 100—200,A über 200 M

20 A

20 M

20 M

20 M

bis 75 M über 75—150 M über 150—210 M

Die Ansstellung der

1n

Mark und Pfennig,

Franken und Centimen Kronen und Oere Franken und Centimen

Franken und Centimen

Pfund Sterling (£), Schillinge (8), Pence (d),

(10 £ = A 204,50.)

Mark und Pfennig.

Franken und Centimen

Gulden und Cents (100 FL = M 170).

Gulden nund Cents (100 FI. M 170).

Kronen und Oere

Mark und Pfennig.

Pfund Sterling (£). Schillinge (8). Pence (d),

(10 £ = M 204,50), Milreïs und Reïs (1 Milreïs = M 4,50), Pfund Sterling (£). Schillinge (s). Pence (d), (10 f = Á 204,50).

Postanweisung hat zu erfolgen

(100 Franken = Æ 81,60), (100 Kronen = 112,75). (100 Franken = M 81,60).

(100 Franken = M 81,60).

(100 Franken = M 81,80).

(100 Kronen = M 112,75),

Anf dem Abschnitte der Postanweisung sind zulässig

schriftliche Mittheilungen jeder Art.

Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u, Datums.

schriftliche Mittheilungen jeder Art.

Ángabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u, Datums.

Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u. Datums.

Der Name und mindestens der AÀnfangs- buchstabe eines Vornamens des Absenders (bz. die Bezeichnung der Firma des Absenders) und die genaue Adresse desselben müssen ange- geben sein. Sonstige Mittheilun- gen nicht statthaft.

schriftliche Mittheilungen jeder Art,

Angabe des eingezahlten Betrages,Be- zeichnung des Absenders u. Datums.

schriftliche Mittheilungen jeder Art, Angabe des eingezahlten Betrages,

Name und Wohnort des Absenders,

8chriftliche Mittheilungen jeder Art.

8chriftliche Mittheilungen jeder Art.

wie Nr. 6,

Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u, Datums. wie Nr, 6.

Bemerkungen.

1) Die Gebühr für die Bilbestellung beträgt: im Ortsbestellbezirk 50 », im Landbestellbezirk für jedes Kilometer 30. S, sofern nicht die Be- stellung gegen mässigere Vergütung ausführbar ist. Telegraphische Postanweisungen zuläsgig,

2) Telegraphische Postanweisungen zulässig.

3)

4) Postanweisungen sind nur nach einigen grösseren Orten zulässig.

9)

6) Das Postanweisungsformular muss ausser dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeich- nung desselben mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfängers (bz. die Be- zeichnung der Firma desselben) enthalten. Der Absender hat gleichzeitig mit der Einlieferung der Postanweisung den Empfänger von der er- folgten Einzahlung des Betrages durch besonderes Schreiben in Kenntniss zu setzen.

7) Telegraphische Postanweisungen zulässig.

8)

10) Eilbestellung zulässig, Angabe „durch Eilboten“, Gebühr 25 S, vom Absender zu entrichten.

11) Die Postanweisung muss deutlich den Vermerk „Niederländisch Indien“ tragen. Yon einem Absender darf an denselben Empfänger innerhalb 8 Tage nur eine Postanweisung zum Meistbetrage von 150 FI. zur Absendung gelangen.

12) Postanweisungen sind nur nach einigen grösseren Orten zulässig,

13) Die Umwandlung in die österr. Währ. erfolgt in Oesterreich auf Grund des jedesmaligen Wiener Tageskurses. Ein Absender darf im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an ein und denselben Empfänger aufliefern.

14) Wie Nr. 6, Auf Postanweisungen an Personen indischer Abkunft muss der Name, der Stamm oder die Kaste des Empfängers, und der Name O Vaters desselben angegeben sein.

15)

16) Wie Nr. 6. Postanweisungen sind nur nach eini- gen grösseren Orten zulässgig.