1881 / 40 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Scc. Lt. von der Lantw. Inf. des 1. Bat. Landw. Reats. Nr. 118, Beitke, Hanebedck, Sec. Ls. von der Landw. Feld-Art. des Ref. Landw. Regts. Nr. 40, Schmidt, Laut, Pippig, Scc. Lts. von der Res. des Fe:d-A1t. Regts. Nr. 30, zu Pr. Lts., Linde I, Pr. Lt. von der Landw. Fuß-Art. des Res. Landw. Regts. Nr. 35, Krone, S@midt, Pr. Lts. v. d. Ldw. Fuß-Art. 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 60, Riehle, . ron der Landw. Fuß-Art. des 2. Vats. Landw. Regts. Ir. 64, zu Hauptleuten, Franzke, Sec. Li. von der Landw. 7 ; 9, Bas. Landw. Regts. Nr. 63, zum Pr. Lt. befördert. ewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin,

Ploeg, Oberst und Commandeur des Inf. Regts.

igung scines Abscbiedsgesuches als Gen, Major

telt. v. Kaphengfst, Oberst z. D., zuleßt

cag. Megts. Nr. 22, der Charakter als Gen.

v. Albert, Sec. Lt. à la suite des 4. Garde-

. F., au8geschieden und zu den Res. Offizn. des Regts. über- Lange, Sec. Lt. vom Jof. Regt. Nr. 44, \ Arndt,

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Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 21, ffizn. der Landro. Inf. über- . «Biber. v. Palubidcki, - Hauptm. a: D, zulevt im »Landw. Reot., der Charakter als Major verliehen. Frhr. „Neukirb, Sec. Lt. vom Eren. Negt. Nr. 11, behufs

Königl, \ächs- Milit. Dienste. der Abschied

ring, Hauptm. und Comp. Chef vom

: e O als Major mit Pension nebst

Gt auf Anstellung im Civildienit und der Negts, Unif., v. 33 [umenthal, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 11, mit Pension der bshied kewilliat. Edler Herr u. Frhr. v. Plotho, Major rom Gren. Negt. Nr. 89, mit Pension nebst Auésicht auf Anstellung ia der GerSd’armerie und der Unif. des 4. Garde-Regts. z. F. der Ab- cid bewilligt. Messow, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 74, behufs Uebertritts in Könial. sächs. Biilitärdienste, der Abschied bewiüigt. v. Bandelin, Hauptm. und Comp. Chef vcm Inf. Regt. Ne. 81, mit Pension nebst Auésiht auf Anstellung im Civildienst und der Uniform des Juf. Regts. Nr. 88, der Nbschiced bewilligt. Behn, Scc. L. vom Inf. Regt. Nr. 87, auës- cn und zu den beurlaubten Offizieren der Ländwo. Inf. Über- v. Besser, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt.

. 292, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst der Neats, Unif. der Abschied bewilligt. v. Wehren, Oberst-Lt. n Inf. Regt. Nr. 17, als Oberst mit Pension und der Regts, nif., v. Hetneccius, Hauptm. und Comp. Czef von dems. Negt., [s Majcr mit Pension und der Regts. Unif., der Abschied bewilligt. ‘rauje, Scc. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 113, ausgeschieden und zu en Res. Offizn. des Reats. übergetreten. Böse, Hauptm. und Comp. Thef ven Inf. Neat. Nr. 25, als Major mit Pens. nebst Ausficht auf Ar stellung im C vildienst ‘und der Regts. Uniform der Abscbied 1 v. Sanden, Sec. Lt. à la suite des Ulan. Reg?s, Nr. 15, ¡u3gesczieden und zu den Nes. Offiz. des Regts. übergetreten, Leo, Oberst und Ccmmandeur des Feld - Art. Regts. Nr. 21, in Geneh- migung seincs Abschiedsgesuhes mit Pension und seinzr biéher. Unif. zur Ditpos. gestellt. Langemak, Major uad etatèmäß. Stab8offiz. voin Feld-Art. Regt. Nr. 1, mit Pens. nebst Ausficht auf Anstell, im Civildienst und der Unif. des Feld-Art. Regts. Nr. 17, der Ab- \Gied bewilligt. Philipp, Oberst - Lieut. à la suite des Feld- *Ictillerie - Regiments Nr. 20 und Vorsteher der Versuch2abtheilung der Art. Prüf. Kommiss., in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pens. und seiner bisher. Unif. zur Diépof. gestellt. Neumeister, Major und Abtheil. Commandeur vom Feld-Art, Negt. Nr. 5, mit Pension ausgeschieden. Kamm, Sec. Lt, vom Feld-Art, Regt. Nr. 14, ausgescbieden und zu den Res. Offizn. des Reats. übergetreten. Wittchcke, Major à la suite des Fuß-Art. Regts. Nr. 4 und Vrt. O'fiz. com Play in Neisse, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und sctner bither. Unif. der Abschied bewilligt. Kinner, Br. L. und Okerjäger rom Reit. Fe!djäger-Corps, ausgeschieden und zu den beurlaubten Offiziren der Landwebr-Iäger Übergetreten. Fm Beurlaubtenstande. Berlin, 12. Februar. Hauce,

Pr. Lt, vom 4. Garde-Landw. Regt, Kußner, Pr. Lt. vom 2 Garde-Landw. Regt., mit seiner bisher. Unif., Roepell, Pr. Lt. ¿m 3. Garde Gren. Landw. Negt., als Hauptm., Rit \ch, Sec. Lt. om 1. Garde-Geen. Landw. Regt., v. Waldenburg, Sec. Lt. von 2 Gardez-Lzudw. Kav., Balla, Sec. Lt, von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 41, als Pr. Lt. mit der Landw, Armee- Unif, Wronka, Sec, Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Nats, Nr. 33, Hint I, Sec. Lt, von der Landw. Jnf. des 2. Bats, 2nd. Regts. Nr. 3, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee-Unif., Rehbach, Secc. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 21, v. Dzialowski, Sec. Lk. von der Landw. Kav. des 1, Bats. andw. Regte. Nr. 5, Sieber, Sec. Lt. von der Landw. Inf. | 2, Bats. Landw. Regiments Ne. 2, al3 Pr. Liertenants nit der Landw, Armee-Uniform, der Abschied bewilligt. Wolff, Scc. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats, Nr. 34, mitder Landw. Armee-Unif, Müller, S-c. Lt. von der Landw. Inf. desselben Bats., Gu be, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landro. Regts. Nr. 49, Herzberg, Pr. Lt. von der Lantw. Inf. des 2, Bats. Landw. Regts. Nr. 8, mit der Landw. V: mee-Uniform, Walther, Pc. Li. von der Landw, Irf. des Res. Landw. Regi8.Nr. 35, mit der Landw. Armec-Unif., Stahlschmidt, Palmié, Sec. Lts. von der Landw. Inf. desselben Regts, Hahn, Sec. Lt. von d¿r Landw. Kav. des 1. Bats, Landw. Regts, Nr. 66, a‘s Premier-Lieut. mit der Landwehr-Armee- Uniform, Uffret I, Premier-Lieutenant von der Lar. dwehr-Infarterie des 2. Bataillons Landw. Regts. Nr. 66, mit der Landw. UArmee-Unif., Angern, Hauptm. von dir Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 36, mit der Unif. des Lantw. Regts. Nr. 24, Baron von der Goltz, Sec. Lr, von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Ir. 27, Eulenberg, Pr. Lt. von der Landw. Juf. des 2. Bats, Landw. Negts, Nr. 27, Tollkiemitt, Sec, Lt. von der Landw. Kav. des Bats. Landw. Regts. Nr. 72, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee- alf, Große-Brauckmann, Pr. Lt. von der Landw, Inf. des Bats, Landw. Regts. Nr. 16, mit der Landwehr - Armee-Unif., )immers, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. r. 57, als Pr. Lt, Gerhart, Sec. Lt. von der Res. des Inf. s. Nr. 65, Blau, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. dw, Negts. Ne. 69, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee-Unif., t iwabelles, Sec. Lk. von dec Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Reats. Nr. 76, Keller, Pr. Lt. von der Lantw. Jaf. des 2. Bats, ndw. Regts. Nr. 7s, mit seiner bisher. Unif, K o ch, Sec. Lt. n dcr Landr. Inf. desselb. Vats, Eichwede I, Sec, Lt. von Lantw. Kav. des Res. Landw. Bats. Nr. 73, Diesing, Sec. Lt. jon der Lantw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 79, als Pr. Lt, bé, Stoppel, Sec. Lts, von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 80, Rudolph i, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts Nr. 94, v. Zabern, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats, Landw. Regts. Nr. 115, André, Sec. Lt. von der Res. tes Inf. Regts. Nr. 118, Hoffmann, Sec. Lt. von der Lantw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 117, Cellarinus, Pr. Lt. von der Lar dw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 117, Besthofen. Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Vats, Landw. Reg!s. Nr. 118, Engel, Schäffer, Schramm, Pr. Lis, von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Reats. Nr. 118, Heuß, Bürk- lin, Andersen, Grenzdörfer, Sec. Lis, von der Landw. Inf. d25 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 110, Shweinfurth, Pr, Lk. von der Landw. Inf. des 1, Bats. Landw. Reats, Nr. 111, Glockner, Scc Lt. von dzr Landw. Inf. des 2. Bats. Lantw. Regts. Nr. 111, Lichtenberg, Sec. Lt. von der Landw. Inf. deg 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 114, Pa \chke, Hauptm. von ter Landw. Feld-Art. des 1, Bats. Landw. Negts. Nr. s, Baedeker, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. tes 2. Bats. Landw. Negts. Nr. 29, mit der Landw. Armee- Unif, Richelsen, Pr. Lt, von der Landw. Feld-Artillerie des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, Opit, Pr. Lt, von der Landw. Fuß-Art. des 2, Bats, Landw. Regts. Nr. 4, mit der Landw, Armee- Urif., Hingst, Sec. Lt, von der Landw. Fuß-Art. des Res, Landw. Bats, Wr LL

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Nr. 84, als mit der Landw. Armee - Unif,

x vom Füs. Negt. Nr. 34, mit Pens. und der Regts. Unif., |

Guilleaume, Hauptm. von den Landw. Pion. des Ref. Landw. Negts. Nr. 40, mit der Landw. Armee-Unif., Haaßengier, Sec. Lt. von der Landw. des Eisenbahn-Regts., als Pr. Lt. mit seiner bish. Unif, Springer, Sec. Lt. von der Landw. des Eisenbahn- Negts. als Pr. Lt. mit der Landw. Armee-Unif., der Abschied be- willigt.

Nicztamtili@es.

Preußen. Berlin, 16. Februar. Die 9. Sißung des permanenten Ausschusses des Volkswirth- \chaftsraths wurde am 11. d. M. von dem Staats Minister von Bötticher um 111/, Uhr eröffnet.

Als Vertreter der Staatsregierung waren anwesend aus dem Ministerium für Handel und Gewerbe der Unter-Staats- sekretär Dr. Facobi und der Geheime Dber-Negierungs-Nath Lohmann.

Die Mitglieder Hagen, Mevissen, de Neufville, von Ruffer, Baare, Graf Hendel von Donners- mar, von Born, Neubauer, von Drele-Winller und Wolff wurden durch die einberufenen und anwesenden Stellvertreter Kosmack, Wesenfeld, Kade, Jaffé, Meyer, Shimmelfennig, Herz, Riemann, Burg- hardt, Leuschner und Clazdih vertreten; der sür das Mitglied von Nathusius euie Stellvertreter hatte sein Nichtersheinen in der Sißung en!:shuldigt; die übrigen Mitglieder des permanenten Ausschusses waren anwesend.

Es wurde in die Tagesordnung: Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, eingetreten.

Die in der ersten Lesung unverändert gebliebenen 88. 97, 97 a,, 98 und 98a, im Artikel 1 des Entwurfs wurden au in zweiter Lesung ohne Diskussion nah der Regierungsvorlage angenommen.

Ebenso wurde der in erster Lesung veränderte §8. 98b. in der Fassung der ersten Lesung ohne Diskussion angenommen.

Die 88. 98c. und 99 wurden wie in ersier Lesung in der Fassung des Entwurfs ohne Diskussion angenommen.

ZU §. 100 beantragte das Mitglied Hessel, dem §. 100 folgenden Zusaß zu geben:

Meisrerwitlwen fönren das Geschäft ihres versiorbenen Mannes fortsetzen; sie behalten alle Rebte, welhe dem Manne als Fnnungs8meister zustanden, mit Ausnahme des S!immrects. Sie find verpflichtet, sich cinen Schußmeiiter aus der Innung des Ortes oder eines benacbbarten Kreises zu wählen.

Der Antrag fand ausreichende Unterstüßung und wurde mit dem §, 109 zur Diskussion gestellt. Der Antragsteller bemerkte: Der Antrag bedürfe keiner Motivirung, er reQt- fertige si selbst, Mit cinem Gesellen könne die Wittwe das Geschäft nicht wohl fortseßen, fie bedürfe eines Meisters. Insbesondere habe er auc den Fall im Auge, daß ein Sohn vorhanden sei, welcher in einigen Jahren das Geschäst werde übernehmen fönnen.

Der Negierungskommissar Geheime Dber - Negierungs- Nath Lohmann hatte gegen den Antrag insoweit nichts ein- zuwenden, als derselbe der Wittwe die dem verstorbenen Meister in der Jnnung eingeräumten Rechte, fo weit sie nit Ehrenrechte seien oder auf das Stimmrecht sh bezögen, vor- behalten wolle. Jm Uebrigen sei es Sache der Fnnung zu regeln, wie sich das Verhältniß der Wittwe zu ihr gestalten solle, Daß die Wittwe das Geschäft des verstorvenen Ehe- manns fortseßen könne, fei nah dex Gewerbeordnung seibst- verständlich.

Der Kaufmann Kochhann- Berlin bemerkte, cs sei nicht nöthig, daß man die Wittwe zwinge, sich einen Schußmeister zu wählen, sie würde oft bessere Berathung bei Verwandten finden.

Der Antragsteller modifizirte darauf den Sc{lußsaß seines Antrages dahin:

Sie können sih cinen Scbußzmeister aus der Innung des Ortes oder eines benachbarten Kreises wöhlen.

Bei der Abstimmung wurden der so modifizirte Antrag und der §. 100 einstimmig angenomnmien.

Die in erster Lesung unverändert angenommenen §8. 100a., 100 b. und 100c. wurden in der Fassung des Entwurfes von denselben Stimmen wie in erster Lesung ohne Diskussion an- genommen.

Zu 8. 1004. hatte das Mitglied Hessel-Berlin den Antrag eingebracht:

Die Nummer 3 des Alinea 1 dcs §. 1003. dahin abzuändern : „Gegen die Entsceidungen der Schicd8gerichte findet eine Berufung nicht statt, cs sei denn, daß das Objekt üker 60 A6 beträgt.“

Der Antragsteller rechtfertigte den genügend unterstüßten Antrag: Es solle Niemandem sein Necht verkümmert werden, es sei indeß zweckmäßig zur Vermeidung zahlreicher Berufun- gen und Querelen, für geringfügige Objekte die Berufung auszuschließen. Dahin neige au die Stimmung der Berliner Gewerbtreibenden.

Der zweite Referent Kohhann-Berlin hielt den An- trag für zu allgemein gefaßt; unbedenklich würde derselbe sein, wenn er nur auf Streitigkeiten zwishen Jnnungsmitgliedern sich beziehen solle.

Der dritte Referent Vorderbrügge-Bielefeld er- klärte sh für den Antrag unter Hinweisung auf die wohl- thätigen Folgen der Einführung des Schmiedsmannsinstituts und die hohen Prozeßkosten. Unter den Fnnungsmeistern würden \ih Leute finden, die ganz gut Recht sprehen könnten.

Der erste Referent von Landsberg-Steinfurt er- klärte si gleichfalls für den Antrag.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag Hessel gegen fünf Stimmen (Kosmack, Riemann, Kochhann, Herz und Kamien) angenommen und demnächst der §. 100d, mit dieser Modifikation bei demselben Stimmenverhältniß.

Zu 8. 100€. lagen folgende Anträge vor: .

1) Vorderbrügge:

Den Paragraphen unter Verwerfung der in erster Lesung besdlofsenen Abweichungen in der Fassung der Regierungs- vorla;2 anzunehmen ;

2) Levendeer:

Bei Nr. 3 des Paragraphen den Wortlaut der Vorlage wieder: herzustellen ;

3) Spengler:

In Nr. 1 und 3 dcs Paragraphen statt „Arbeitgeber" ¿u seßen „Handwerk8mcister“ ;

4) Kade:

a. Die Nr. 3 des Paragraphen abzulehnen und eventucll durch eine Resolution dem Wunsche Avsdruck zu geben, daß die Bestimmung der Nr. 3 in angemessener Form dem 8, 41 der Gewerbeordnung zuzufüzen,

b, Dem §8, 100 e, folgenden Zusatz zu geben:

„Gegen die Verfügung der Verwaltungsbehörde ift der

Rekurs entspreHend dem §. 20 ter Gewerbeordnung zulässig.“

__ Der erste Referent Freiherr von Landsberg empfahl die Annahme dcs Paragraphen in der Fassung der Regie- rungsvorlage. Die Bestimmung unter Nr. 3 nah dem Be- schlusse der ersten Lesung würde unangenehme Untersuchungen veranlassen. Es entstehe die Frage, wer diese Untersuhungen führen solle. Uebertrage man sie den JFnnungen, so würde dies zu den größten Gehässiakeiten führen. Alles dies ver- meide man, wenn man die Nr. 3 in der Fassung der Vor: lage annehme. Danach bestimme die Verwaltungsbehörde, zu welchem Zeitpunkte die in Nr. 3 vorgesehene Beschränkung der niht zur Jnnung gehörigen Meister eintreten solle. Sn der Vorschrift des Entwurfs liege unleugbar eine aroße Kräftigung der Fnnungen, weil danach nur die Mitglieder der leßteren Lehrlinge halten dürfen.

Herr Nut spra sih gegen die in erster Lesung unter Nr. 2 angenommenen gemischten Prüfungskommissionen aus. Man müsse den außerhalb der Fnnungen Stehenden do min- destens dann gestatten , sich der Prüfung dur die Fnnung zu unterziehen, renn sie si derselben freiwillig unterwerfen wollen. Schließe man dies aus, so werde man die den Fn- nungen niht angehörigen Handwerker nur schädigen. Es müsje den Lebteren ja daran liegen, bei den Prüfungen ihre Lehrlinge mit denjenigen der Jnnungsmeister in Konkurrenz treten zu lassen, um zu beweisen, was sie in der Ausbildung der Lehrlinge geleistet haben.

Herr Kade führte zur Begründung seiner Anträge aus, die Zulassung eines Rekurses gegen die gemäß 8. 100e. ge- troffenen Verfügungen der Verwaltungsbehörde sei auch für die- jenigen unbedentlich, welche für Zwangsinnungen seien. Ein Rekurs sei nöthig, um jedem Einzelnen die Verfolgung seiner Rechte zu gewährleisten. Die Nr. 3 des Paragraphen sei zu streichen; eine folhe Vorschrift werde nur zu Streitigkeiten und Gehässigkciten führen. Der Bezirk der mit einem solchen Vorrechte ausgestatteten Jnnung werde ein befonderes Recht haben, ja selbst in demselben Bezirk könne bei den verschiede- nen Jnnungen verschiedenes Net gelten. Wolle man für die tüchtige Ausbildung der Lehrlinge Vorsorge treffen, so ge- höre das niht in das Fanungëgeseß, sondern in die allge- meine Gewerbeordnung.

Herr Meyer bemerkte, er vermöge nicht zu übersehen, welche Konsequenzen die Bestimmung der Nr. 3 für den Großbetrieb haben werde, insbesondere ob die Annahme von Lehrlingen auch denjenigen Fabriten untersagt sein solle, welche in ihren Werkstätten Handwerker beschäftigen.

Der Regierungskommissar erwiderte hierauf, das angeregte Bedenken sei für die Regierung ein Grund gewesen, die fraglihen Nechte den Fnnungen nicht allgemein zu geben, sondern nur lokal, weil man den lokalen Verhältnijsen Rech- nung tragen müsse. Es sei zu erwarten, daß die Verwal- tungsbehörde von ihrer Befugniß keinen Gebrauch machen werde, wo si derartige Bedenten gegen die Verleizung der fraglihen Rechte ergeben.

Herr Leyen deer führte aus, er sei gegen den ganzen Paragraphen ; wenn derselbe aber zur Annahme gelange, dann ziehe er die Negierungsvorlage unter Zufügung des auf Antrag des Herrn Wesenfeld in erster Lejung angenom- menen Passus vor. Eine solhe Bestimmung fci ein Ausfluß des Gerechtigfeitsgefühls. Bei den Prüfungskommissionen sei aber auch darauf Werth zu legen, daß das Publikum Ver- trauen zu ihnen gewinne. Dies werde bei der von Herrn Wessenfeld vorgeshlagenen Fassung der Fall sein.

Herr Vovderbrügge erklärte, auh er müsse sih be- züglich der Nr. 3, entgegen seinem gestrigen Antrag, für die Fassung der Regierungsvorlage entscheiden. Er habe bei scinem Antrage die unter der jeßigen Gesezgebung gemachten Er- fahrungen im Auge gehabt. Würden erst neue Jnnungen auf Grunv des vorliegenden Gesetzes entstanden sein, dann set die in der Vorlage bei Nr. 3 getroffene Bestimmung zweck- entsprechend.

__ Referent Freiherr von Landsberg-Steinfurt sprah sih gegen den Zusaßantrag des Herrn Kade aus, da §. 20 der Gewerbeordnung auf den Fall des §8. 100e. nicht passe.

Herr Wesenfeld trat sür den in erster Lesung ange- nommenen Zusatz zu Nr. 2 ein; derselbe bezwe@e dem Gesetz die Schroffheit zu nehmen, die ihm nach dem Entwurf an- hafte, und den Schein zu vermeiden, als woüe man den Jn- nungen eine Jurisdiktion übertragen ohne Gerechtigkeit. Auch 8. 1004, gehe bezügli der Zusammenseßung des Schiedsgerichts von demselben Grundsaß aus.

Der NRegierungskommissar bemerkte, der Antrag Kade habe nur für den Fall Bedeutung, wenn bei Nr. 3 an dem Beschlusse der ersten Lesung festgehalten werde, dann könne allerdings von einem Rekurse die Rede sein für denjenigen, welchem durch die Verwaltungsbehörde das Necht, Lehrlinge zu halten, entzogen sei. Gelange die Regierungsvorlage zur Annahme, so fehle es an einer Partei, die den Rekurs ein- legen fönne.

Herr Spengler glaubte, daß man den Bedenken bezüg- lih der Großindustrie am besten dadurch begegne, wenn man nach seinem Antrag statt „Arbeitgeber“ fage „Handwerks- meister“. Der Fabrikant könne sih niht der Jnnung an- ließen; denn die Jnuung würde dann das Neht haben, in die Verhältnisse zwishen ihm und seinen Arbeitern einzu- greifen und ihm darüber Vorschriften zu machen. Das sei mit dem Fabrikbetrieb unverträglich.

Herr Kochhann erklärte, daß der §. 100e. für ihn unannehmbar sei, und ebenso das ganze Geseß, wenn der 8. 100e. stehen bleibe. Es sei sehr gefährlih, der Jnnung Rechte einzuräumen über Personen, welche ihr niht angehö- ren. Zwischen den Jnnungsmeistern und den nicht zur Innung gehörigen Handwerkern werde das s{lechteste Ver- hältniß entstehen und es werde überdies auf die Leßteren ein Zwang zum Beitritt ausgeübt. Auch der Zusaß zu Nr. 2 werde daran nichts ändern, denn die Jnnungsmc:ister würden stets bestrebt sein, die außerhalb der Fnnung stehenden von der Prüfungskommission auszuschließen. Die größte Befürchtung aber sei für ihn, daß die Regierung durch Anwendung des 8. 100e, ein grofes Odium auf sich lade. Es werde dies \{ließlih dahin führen, daß die Praxis eine laxe werde und daß das Gesetz überhaupt. niht so zur Ausführung komme, wie es beabsichtigt sei.

Der Referent Freiherr von Landsberg-Steinfurt erachtete diese Bedenken niht für begründet. Die Vorschrift des 8, 100 e. sei nur eine fakultative; sie werde vorläufig nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen, wenn eine Innung si wirklih bewährt habe, und es fei zu erwarten, daß ge Verwaltungsbehörden dabei mit Vorsicht vorgehen würden.

Herr Vorderbrügge bemerkie, die Ausführungen des Herrn Kochhann richteten sich niht nur gegen die Bestim- mungen des 8§. 100 e., sondern gegen jede innige Vereiniaung unter den Handwerkern. Die Vorlage sorge für die Lehr- linge in den Fabriken sehr viel besser, als das jeßige Gescß.

Herr Leuschner glaubte, daß die Werkstätten der Fabri- fanten von dem Entwurf überhaupt nicht getroffen werden ; denn letzterer beziehe sich nur auf die selbständigen Hand- wertsmeister, wozu die Fabrikanten niht zu rechnen feien.

Au Herr Hessel war der Ausicht, daß der Großbetrieb unter allen Umständen ausgeschlossen sei, da es bei demselven feine Lehrlinge und Gesellen, sondern nur Arbeiter gebe. Die außerhalb der Junung stehenden selbständigen Gewerbetreiben- den seien meist solhe, welhe das Handwerk gar nicht gelernt haben. Nur auf diese beziehe sih der §8. 100e.; solchen Ge- | werbetreibenden müsse aber die Annahme von Lehrlingen Uun- bedingt untersagt werden.

Herr Herz führte aus, die Vorschriften des 8. 100e. ; würden zur Krästigung der Jnnungen niczt beitragen. Es werde durch sie ein Zwang zum Eintritt ausgeübt und dadurch würden viele Leute widerwillig si aufnehmen lassen, die in der Jnnung keine gedeihliche Wirksamkeit entfalten würden.

und es werde sich niht vermeiden lassen, daß ein Verbot auc in solhen Fällen erlassen werde, wo es niht gerecht- fertigt sei. S

Vor derx Abstimmung zog H:rr Spengler seinen Antrag zurück. Die Eingangsworte des §. 100 e. und die Nr. 1 und 2 bis zu den Worten: „Arbeitgebern gehört“ wurden gegen die Stimmen der Herren Kamien, Herz, Kochhann, Niemann, Burghardt, Jaffé und Kosmack ange- nommen ; der Zusaß („die Prüfung . . . . .- ernannt wird“) wurde angenommen gegen die Stimmen der Herren Schim-

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melfennia, Dee, Nu, Vorderbrügge, Claudit, |

Cramer, Diebe, von Landsberg-Steinfurt und von Hammerstein. Zu Nr. 3 wurde der Antrag Vorder- brügge auf Wiederherstellung der_ Vorlage angenommen gegen die Stimmen der Herren Spengler, Kamtien, Herz, Kohhann, Burghardt, Niemann, Kosmack, Kade und Jaffé. Zl spruch zur Annahme; der ZUf

azantrag Ka de wurde gegen 3 Stimmen (Kade, Wesenfeld und Kosmack)

abgelchnt

und endli der ganze Paragraph in der nah Doigem sich er- ;

gebenden Fassung angenommen gegen Tie Herren Kochhan n Herz, Kosmacf, Riemann, Burghardt, Kamien und Jaffé. Herr Kade zog seinen eventuellen Antrag (cfr. oven Nr. 4a.) zurü.

Bei der darauf eröffneten Diskussion des §. 101 wendete G der erste Referent Freiher von Landsberg-Stein- furt gegen den in erster Lesung zum Absaz 1 auf Antrag des Mitgliedes Kohhann angenommenen Zujas, wonach die Bestätigung der Wahl des Jnnungsvorjtandes der Aussichts- behörde obliegen soll, deshalb, weil das Bestätigungsrecht von der Staatsregierung selbst nicht beansprucht, auch ein Miß- brauch desselben, wenn auch nit wahrscheinlich, doch imnier- hin möglich sei. Der erste Referent empfahl die Streichung der bezüglichen Worte. : i

Der zweite Referent befürwortetz die Annahme des Paragraphen nah der Fassung der eriten Lesung. Auch bei anderen, den Jnnungen ähnlichen

sihtsbehörde die Bestätigung der Vorstandswahlen geseßlich

vorbeugen und verhüten, ; standsmitgliedern gewählt würden. S .

Na&dem noch das Mitglied Burghardt für, das Mit- glied Kamien, wenngleich er in erster Lesung sich für den be- züglihen Antrag erklärt habe, gegen Beibehaltung des in

Rede stehenden Zusatzes erklärt hatten, wurde zunächst über |

den Zusay Kohhann und dann über den Paragraphen mit

diesem Zusaß zur Abstimmung geschritten. S

Bei derselben stimmten gegen Beibehaltung des Zusaßes die Mitglieder Diebe, von Landsberg-Steinsurt, von Hammerstein, Schimmelfennig, Meyer, Kamien, Hessel, Nust, Vorderbrügge, Claudiß, Jansen.

Gegen die hiernach sih_ ergebende Fassung den §. 101 erhob si kein Widerspruch. Der Vorfißende fonstatirte daher, daß derselbe und die folgenden §3. 102, 103, 103a., 104,104a., 104b., 104ec., 104d., 104e., 104f. und 104g., über welche eine Diskussion nicht eintrat, von der Versammlung ange- nommen worden sind. : |

Vei Artikel 2 erfolgte auf Antrag des zweiten Referenten Kochhann getrennte Abstimmung über Nr. 10 des Absaß L: bei derselben wurde zunächst die Nr. 10 gegen die Stimmen der Mitglieder Kamien, Kosmadck, Burghardt, Koch- hann, Jaffé und Herz und dann der Artikel 2 in der Fassung des Entwurfs ohne Diskusston Widerspruch aus der Versammlung dagegen erhob, men, ebenso der des Entwurfs. f

Bei der darauf erfolgten Ab} D Entwurf in der Fassung dieser Lesung wurde derselbe gegen die Stimmen der Mitglieder Kamien, Herz, Kochhann, Burghardt, Kosma, Jaffé und Riemann an- enommen. .

x Das Mitglicd Burghardt erklärte zu _ seiner Ab-

stimmung, daß er für Annahme des Entwurfs gestimmt haben

würde, wenn §8. 100e. darin nicht enthalten wäre.

Ueber die zum Entwurf eingegangenen Petitionen wurde darauf von dem ersten Referenten Bericht erstattet und die- selben von der Versammlung dur die gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt.

Der Vorsißende stellte sodann zur dem Mitgliede Hessel - Berlin eingegangene

el ie f utet:

E g das projektirte Innungsgeseß wird i die ge- \sellschaftlihe Stellung des Handwerkers wesentlich heben ; es wird ferner mittelbar durch dasselbe die Heranbildung iüchtiger Hantweiker wesentli gefördert werden; indc}jen alle diese Errungensbaften können dem Handwerker wenig rügen, wenn ihm nicht au ein Feld für seine Thätigkeit gegeben werden kann. Diescs Feld der Thätigkeit, der heimishe Markt, ist ihm dur unseren Zolltarif arg ver- kümmert worden, indem z. B. die Position 20 b, 1, 2, 3, welche fast sämmtliche Gegenstände der Kuastindustrie (die eigentliche Domäne vieler tüchtiger Handwerkcr) umfaßt, sür diesel- ben nur cinen Zoll von 200 4 pro 100 kg festsept. Dieser Zoll, der nach bester Information nur 2 bis 3% des Werthes beträgt, muß als vollständig unzureiend an- gesehen werden, da er die Prcdufkte des Aue landes richt im entferntesten zurückzuhalten vermag, und daher erlaubt sich der ständige Aus\&%uß des Volkéwirthscafttraths an die hohe Staatéregierung tie dringende Bitte zu richten :

ngenom-

Verhandlung cine von Resolution,

Der Sélußsaß gelangte ohne Wider-

Verbänden stehe der Auf- -

| dung von Arbeitern gewirkt hätten,

Schädigung dieses Handwer szweiges sei für den Fall zu er-

| ç T+ts ) 1 aN 1 1% di io L nd j welcher nd L C Ueberdies seien die Verhältnisse sehr {wer zu beurtheilen, ollte, da alsdann auch diejes Land, in welchem si durch den |

daß unwürdige Personen zu Vor-

und ohne daß si |

s “Dtaloit ; T } Verwaltungsbebhörde zu. Der Zusay wolle“ Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen | Verwaltungs oedbro

„Hohe Siaatsregierung woll! so \&leunig als mêgli® eine Erqu:te veranstalten, und auf Grund decsclven die Tarifpositionen, wel@e Gegenstände des Kunft- bandwerks umfassen, dem rorhand spre:nd erböben.“ ur Begründung dieser Resolution führte der Webermei- essel-Berlin aus: Die Erzeugnisse des Handwerïfs seien durch den neuen Zolltarif bei weitem weniger ges{hüßt, als die Fabrifate der Großindustrie. Es sei deshalb eine Aenderung dieses Tarifes zum mindesten für die am wenigsten begünstigten Handwerkts- zweige anzustreben. Zu diesen gehöre in erster Linie das Kunsthandwerk. Zur Förderung dieses Handwerks seien zwa Schulen gegründet, die mit gutem Erfolge für die Ausbil- überhaupt feien in Deutschland genügende Arbeiter für die Pflege die- ses Handwerks vorhanden; diese könnten indeß nicht zur vollen Wirïtsamkeit gelangen, weil der Jmport, namentlih aus Frankreich, die Preise zu sehr drücke. Eine noch größere

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[ aea Bedücfniß eat-

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warten, daß ein neuer Handelsvertrag mit Desterreih unter Zugrundelegung des bestehenden Larifs zu Stande kommen

as Kunsthandwer? bereits zu hoher in den Stand geseßt werden würde, Er empfehle deshalb die

ihm gewährten Schuß Blüthe entfaltet habe, nah Deutschland zu importiren. Annahme seiner Refolution. 2 -

In der hierauf eröffneten Disku}sion, an welcher sih die Mitglieder Herz, Wesenfseld, von Hammerstein, Kochhann und Leyendecker betheiligten, wurde zwar aller- seits anerkannt, daß das Kunsihandwerk auf alle Art gepflegt und gesördert werden müsse, auch #9 insbesondere von den Mitgliedern Kochhann und Herz auf die rege Entwicke- lung aufmerksam gemacht, in der sich dasselbe insbesondere in Berlin zur Zeit befinde: übereinstimmend ging jedoch die Meinung der Versammlung dahin, daß ein näheres Eingehen auf die Resolution, für welhe man die erforderliche Jnfor- nation si niht habe beschaffen können, bei dem vorgerücten Stadium der Verhandlungen nicht angezeigt erscheine. Es gelangte deshalb, auch mit Zustimmung des Mitgliedes Hessel, der folgende, von dem Mitgliede von HammevL- stein gestellte Antrag auf motivirte Tagesordnung zur ein- stimmigen Annahme :

„In Erwägung, | : daß der in der Resolution behandelte Gegensiand eine ein2ehende Vorprüfung crfordert, ohne welche eta zus triffendes Urtheil über denselten nicht abgegeben werden fann,

ia Erwägung fern

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des Umstandes, Resolution angeregten Fragen muth» Kreis der späteren Erwägungen des ' raths treten werden, geht der permanente Aussnß des Voifäwir über die Mesol es Mitgliedes Hel] erdnung üker.“ S Weitere Berathungsgegenslände lagen nicht vor.

Ein von den Mitgliedern Leuschner, Schimmelfen-

Regierungsvorlage.

Artikel: 1. S, 98 b, E Fnnungésiatut bedarf. der Geneh-nigung dur die höhere I detjenigen Bezirks, in welchem die Innung ibren Siz nimmt. Vor der Genehmigung i die AU/- sihtsbehörde zu hören. S Die Genehmigung if zu versagen : e

1) wenn das Innungssiatut den geseßlichen Anforderungen nicht enispricht;

2) wenn darch die in dem richtungen die Mittel zur Erfül nah §. 97 obliegenden Aufgaben erscheinen ; . wenn die Centralbeßörde der tur das Innungsftatut vor- geschenen Begrenzung des Inuungsbezirks die nah F. 98 Absatz 1 erforderlide Zustimmung versagt hat.

Außerdem darf die Geuchmigung nur veriagk werden, dem dur das Innung8fatur vorgesehenen Innungzbezi gleiden Gewerbe eine Innung bereits bestell, Sn dem die Genehmigung versagenden Bescheide sin anzugeben; gegen denselben findet der Rekurs statt; wegen fahrens und der Bebörden gelten die Vorschriften der IZ. 2 soweit nicht landesgeseulich das Verfahren in streitigen sachen Plag greift. ; O iubeaagen des Innungéstatuts unterliegen den gleihen Vor- en. \hrifte L, 100. / A!s Innungsmitglieder können nur Personen aufgenommen wer- den, die ein Gewerbe, f 2 tem

D383 a/S

Fnnunaëstatut vorgesehenen Ein- og der den Irnungen

nit fsichergestelit

für welches die Innung errichtet ist, in

j 5 7A} otrcto B - 1109 Son (T or ande Snnungé bezirke selbständig betreiven oder in etnem demselben ange- B3renden Großbetriebe als Werkmeister oder in ähnlider Steüung beschäftigt sind. Andere Personen fönnen als Ehrenmitglieder aus-

Artikel 3, der Eingang und die Ueberschrift

) ° ee { Abstimmung über den ganzen |

ge ten werden. : did g h Ablegung einer Prüfung kann die Uufnaßme nur abe hängig gema@t werden, wenn Art und Umfang derselb-n dur das Statut geregelt sind; die Prüfung darf uur den Nacvweis der T t fähigung lar [Uan dien Áuésüzruag der gewöhnlichen Arbeiten des Zewerbe8 bezweden. i E die Aufnahme von der Zurücklegung einer LeHrlings- oder Gescllenzzit oder voa der Ablegang einer Prüfung abhängig gemat, fo ist eine Ausnahme von der Erfüllung dieser Anforderungen nur unter bestimmten im Statut festgestellten Vorauës]eßungen zulässiz, Gewerbtreibenden, welche den M dip und statutariswen An- forderungen entspre(en, darf die Aufnahme in die Janung nicht T 45 der E - i: A de Erfüllung der geseßlihen und statutaris%en Bedin- gungen kann zu Gansten Einzelner nit abgesehen werden. . Der Austritt aus der Jnnung ist, wenn das Innung statut eine vorherige Anzeige darüber nit verlangt, jeder Zeit gestattet. Eine Anzeige über den Äustritt kann frühestens fes Monate vor dem ¿ß langt werden. E : Be Tusscheidende Mitglieder verlieren alle Ansprüche an _das íFnnungsvermözen, und, soweit nicht statutarisch abweichende Bestim- mungen getroffen sind, an die von der Innung erridtetea Neben- kassen; sie bleiben zur Zahlung derjenigen Beiträge verpflibict, 4 as Umlegung am Tage ihres Auétritts bereits erfolgt war. Besondere Berbindlichkeiten, welche sie der Innung gegenüber cingegangen ind, werden durch den Auëtritt nicht terührt.

8, 100d, E N Für die auf Grund des S. 97 a, zu errihtenden Schicdsgerichte

sind folger de Bestimmungen mafigebend:

1) Die Sctiedsgerichte müssen mindestens aus einem Vor-

Nuri Va

nig und Meyer überreihtes Pronemoria, betreffend Entwurf des Unfalloersiherungägeseßes, wurde als Anl zum Protokoll genommen.

Der Vorsitzende brate noch zur Kenntniß de lung ein Streiben des Verlagsbuhhändlers Noth den in seinem Verlage erschienenen „Nrbeiterkatehis pfiehlt, und \chloß hiernach die diesjährige Sesfsi Volkswirthschaftsrathes mit dem Ausdrucke der Staatsregierung an die Mitglieder für die sahgemäße Art, in der sie sih der Behandlung unterzogen hätten. Ersreulich sei es allen Seiten wahrzunehmen, wie rihtig von nen Vertretern der betheiligten wirthschaftlichen Bedürfnisse des gewerblichen Lebens erkannt, und wie ei dieselben bemüht gewesen seien, die von ihnen gefammel Erfahrungen bei der Berathung der Entwürfe zu verwerthe Hochzuschäzten sci, daz man bei den Verhandlungen die p9- litishe Parteistelung nicht in den Vordergrund geschoben habe. Der mit der gegenwärtigen Vertretung der wirthsczaft- lihen Jnteressen gemachte Versuch köune als geglückt und der Volkswirthschaftzrath als ein Junstitut bezeihnet werden, welches aug ferner lebensfähig und nuzvar bleiben werde zum Wohle des Vaterlandes.

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i Staatsregierung Frt er Gewerbeordnung folgende verän geben set: „Sewerblihe Arbeiter Anderes nicht zuz?2laisen i I? it einem Arbeitébr

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BesHlüsse des permanenten Ausschus Nrtitel 1

88, 97, 97a., 98, 98a, unverändert, : 8. 98 b, E Das Innungs statut bedarf der Genehmigun; dur die höhere Rerwaltungsbchörde desjenigen Bezirks, in wcicem die Innung thren nimmt. Die Einreichung geschiecd die Aufs sihts8behörde. Absatz 2 bis 5 unverändert.

d, 98 c, 99 unverändert. 8, 100.

( können nur Personen aufgenommen wers den, die ein Gewerbe, welcbes die Innung errichtet ist, in dem Fnnungsbezirke selbständig betreiben oder in eincm demselben anges d3renden Großbetriebe als Werkmeister oder in ähnliwer Stellung beschäftigt sind. Ardere Personen können als Ebreamitglieder aufs genommen werden. . L S

Von der Ablegung einer Prüfung kann die Ausnahme nur aës- bängig gemacht werden, wenn Art und Umfang derselben dur das Statut geregelt sind; die Prüfung darf nur den Nachweis der Bes fähiaung zur selbständigen Ausführung der gewöhnlichen Arbeiten

es Gewerbes bezwedcken, . E

Jt die Aufnahme von der Zurücklegung einer Lehrlings- oder Gesellenzeit oder von der Ablegung einer Prüfung abhängig gemacht so ist cine Ausnahme von der Erfüllung dieser Anforderungen nu unter bestimmtea im Statut festgesteüten Voraus]eyungen zulässig.

Gewerbtreibenden, welche den gefeglihen und statutariswen An- forderungen entsprechen, darf die Nufnahme in die Innung nit ver- agt werden. Z f N E R Ver Erfüllung der geseßlichen und statutaris{cn Bedingun- gen kann zu Gunsten Einzelner nicht abgesehen werden. : :

Der Austritt aus der Innung ist, wean das Innungsftatut eine vor berige Anzeige darüber nicht verlangt, jeder Zeit gestattet. Eine Anzeige über den Austritt kann frühestens ses Monate vor dem etzteren verlangt werden. i i le e ug scheidende Mitglieder verlieren alle Ansprüche an das Ino nungêvermögen, und, joweit nit statutaris abweichende Bestine- mungen getroffen sind, an die von der Innung errichteten Neben kassen; se bleiben zur Zahlung derjenigen Beiträge verpflikek, der ¿n Umlegung am Tage ihres Austritts bereits erfolgt war. Beson? ere Berbindlickkeiten, welche ste der Zung gegenüber eingegangen *ind, verden durch den Austritt nicht berügrt. A :

e M eisterwittwen fônnen das Gescäft ibres vera storbenen Mannes fortsetzen; sie behalten alle echte, welde dem Manne als Innungsmeister zugestanden, mit Ausnahme des Stimmrechts. Sie können \¿ch einen Schutzmeister aus der Innung des Ortes oder rines bes

nachbarten Kreises wählen. A &8, 100 a., 100 b., 100 c. unverändert, L Für die auf Grand des §. 2 a, zu errihtevden Swted8zerichte sind folgende Bestimmungen maßgebend: O 1) Dic Siedsgerichte müssen mindest6*5 aus einem Vor-

ros Cr d ° 14 : Als Innung8mitg