[23524].
HÚA illi diibiis Âc Bi i E az
Dritte Beilage zum Reichs- und Staat8anzeiger Nr. 214 vom 12. September 1942. S. 4
_ Vilanz zum 31. Dezember 1941.
R
Zugänge und Um- buhungen . 1941
Ausgangs- wert L. 1. 1941
Krefeldér Verkehrs-Aktiengesellschaft, Krefeld.
Buchwert
31. 12, 1941
L ‘Anlagevermögen: L Grundstüde und Baulichkeiten:
. Anlagen des
. Anlagen des
. Sonstiges:
p
225: f §9 do
Grundkepital . Rüdcklagen :
L
. Rücklage für Er
. Rüdcklage für die Erhaltung der Bahnanlagen:
I
. Grundstücke und Baulichkeiten:
. Straßenbahnbetxieb :
. Kraftverkehrsbetrieb :
. Rüstellung für ungewisse Schulden: "
E 2.
Verbindlichkeiten:
. . . .
6.
VI. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. R VII. Reingewinn: 1. Gewinnvortrag 1.1.1941 , . „ . 7698,53
L Aufwendungen für den Straßenbahnbetrieb:
l
2.
. Treibkraftkosten
. Umlaufvermögen:
. Sohstigé Forderungen osten, die der Rechnungsabgrenzung dienen
Aktiva. rxA [Sf Ra (S,
a) Betricbsgrundstückte und Ge- bäude
b) Verwaltungs- und Wohn- grundstücke einschl. Gebäude.
e) Sonstige Grundstücke
e
S traßenbahnbe-
683 148
246 648: 3 600 600 triebes :
a) Gleis8anlagen
b) Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen
c) Betrtebs3mittel :
d) Werkstattmaschinen und ma- schinelle Anlagen
e) Werkzeuge, Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattung . .
2) Kraftwagen.
g) Kurzlebige Wirtschaftsgüter .
Kraftverkehrsbe-
3 883 968 219 080/78
768 704 1 210 652
3 200/- 34 053 587/50j 5 25876
1 998
44 454 9 878 8 578
triebes: a) Treibkraftversorgungsanlagen b) Betriebsmittel c) Werkstattmaschinen und ma- schinelle Anlagen d) Werkzeuge, Geräte, Betriebs- und Geschäft38ausstattung . . e) Kurzlebige Wirtschaft3güter.
3 386 993 0060:
3 595
26 757 180 056
a) Dienstkleidung u. Aursüstung i b) Beteiligung 1|-
RAMA
681 0783
248 223
4 100
4 103 049
768 704 1/213 852
34 641 49 712
9 878 10 577
3 386 993 006 3595 26 757
267 6687
1 1
S 100 489:
Stoffvorräte
Wertpapiere
Voñ der Gesellschaft geleistete Anzahlungen i: Forderungen auf Grund von Lieferungen und Leistungen Kassenbestand einschl. Postscheckguthaben E Andere Bankguthaben
l Vassiva.
Gesegliche Rücklage: Stand 1.1.1941 ., Zuweisung für 1941 1 624,64
1 624,64
Stand 1. 1. 194 — Uebertragung auf „Kurzlebige Wirtschaftsgüter“
Stand 1. 1. 1941 : 475 500,— Ï Zuweisung für 1941 475 800, -*- 981 (00 — ertberihtigungen zu Posten des Anlagevermögens; / 5: Zuführung Stand für 1941 31. 12. 1941 347 091,56 75 501,21 243 618,77 2 173 176,24
369 104,63 674 662,17
23 017,05 25 091,91
6 482,— 10 576,04
. 3385,50 956 677,02
2 516,—
a) Betrieb38grundstücke u. Gebäude 16 916,— b) Verwaltungs- und Wohngrund- stücke einshl. Gebäude... . 4389,—
a) Gleisanlagen
b) Streckenausrüstung und Siche- rungsanlagen
c) Betriebsmittel
d) Werfstattmaschinen . und ma- chin lle Anlagen
e) Werkzeuge, Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattung . . .
f) Kraftwagen
g) Kurzlebige Wirtschaftsgüter . .
30 748,—
3 433,50
4 706,76 1 975,— 1 998,81 a) Treibkraftversorgungsanlagen „ —— b) Betriebsmittel é 77 029,— c) Werkstattmashinen und ma-
359,—
schinelle Anlagen d) Werkzeuge, Geräte, Betriebs-
2 675,— 13 933,26 87 611,98 267 667,70
und Geschäftsausstattung . ®. . e) Kurzlebige Wirtschaftsgüter . . 549 715,83 7348 582,29
S S 0.0 S 50 000,—
aftpflichtrückstellung . . . L . . . . . . . 1 462 271,31
Sonstige Rückstellungen . . . Anleihen (davon sind X 0 dinglih gesichert) ... Teilshuldvershreibungen
Genußscheine . Verbindlichkeiten auf Grund von Lieferungen u. Leistungen Verbindlichkeiten an städt. Dienststellen und stadteigene Be- triebe . lei 6 E Sonstige Verbindlichkeiten
2. Gewinn 1941 . 0 e . . . 4 . . . 784,36
¿4 “ [11 441 840 Gewinn- und Verlustrehnung zum 31. Dezember 1941.
Aufwendungen.
Verwaltungskosten :
a) Besoldungen, Löhne und. soustige Bezüge b) Sonstige Verwaltungskosten Betriebskosten: a) Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge . 903 329,48 b) Sonstige Betriebskosten 28 060,07
. 88 511,50 69 929,32
Unterhaltungsfkosten einshl. der auf die Unterhaltung ent- fallenden Löhne: a) Gleisanlagen . . j ¿e 171 190/40 b) Streckenausrlistung und Sicherungsanlagen. 22 766,85 e) Betriebsmittel j , 390 090,05 d) Werkstattmaschinen und maschinelle Ae 280,31 e) Werkzeuge, Geräte, Betrieb3- und Geschästs- ausstattung . . 4116,13
Sozialé Ausgaben: , a) Soziale Abgaben . . ..
C «- 07 406,06
b) Sonstige Ausgaben für Wohlfahrtszwede 44 N s
e) Zuweisung zur Versorgungseinrichtung. - - 2
347438
8 418 227 2
272 348 17 206 102 025 43 027 18 623
1 855 670 672 972 41 738
i 441 840
2 325 000
4 948 882:
1512 271/3
1 134 373 300 2400 28 874 33 527 307 959 11 269
8 482
RAKMA
158 440
931 389
D
E
IL. Aufwendungen für den Kraftverkehrsbetrieb: RA 5
l. Verwaltungskosten:
a) Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge
b) Sonstigé Verwaltungskosten Betriebskosten:
a) Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge
b) Sonstige Betriebskosten Treibkraftkosten
Unterhaltungskosten einschl. der auf die Unterhaltung ent-
entfallenden Löhne: a) Zufahrtsstraßen b) Treib?raftversorgung8anlagen
c) Stredenausrüstung und Sicherungsanlagen .
d) Betriebsmittel
e) Werkstattmaschinen und maschinelle Anlagen f) Werkzeuge, Geräte, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung . Soziale Ausgaben: a) Soziale Abgaben
b) Sonstige Ausgaben für Wohlfahrtszwecke. . c) Zuweijung zur Versorgungseinrichtung. . . Gebäudeinstazdhaltungskosten einschl.
entfallenden Löhne
. Abschreibungen und Wertberichtigungen:
l, auf das Anlagevermögen
=— von dritter Seite erstattet
2. auf andere Werte 3. Zuweisung zur Rücklage für die Bahnanlagen ‘ . Versicherungskosten . . Zinsen
Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen .
Beiträge an Berufsvertretungen . Wege und Betriebsabgaben . Alle übrigen Aufwendungen . Zuweisung zur geseßlichen Rücklage
. Reingewinn: 1. Reingewinn lt. Bilanz 2. Gewinnvoctrag 1. 1. 1941
Erträge.
+ Eirinahmen aus dem Straßenbahnbetrieb: 1. aus dem Personen- und Gepäckverkehr . . .
2. aus dem Güterverkehr 3. Sonftige Einnahmen
. Einnahmen aus dem Kraftvexrkehrsbetrieb: 1. aus dem Personen- und Gepäverkehr . .
2. aus dem Güterverkehr 3. Sonstige Einnahmen . . .. . Außerordentliche Erträge . « « IV. Sonstige Erträge . « « « «e d
36 079,12 27 194,29 41
. 220 983,75 20 313,18
361,80 921,93
1 289,36 205 283,63 25,27
208 921
28 030,59 ¡6 776,90 ¿0 000,— der auf die Jnstandhaltung
549 745,82
1 620,62
548 145,20
I Erhaltung der
1 023 625: 26 548 11 500 195 529 7 449 421 824 62 598 97 500 8 482,89 7698,53 784/38
4 992 889...
4 227 011,49 30 882,75 18 260,84 | 4276 155
. « 680 255,09
685 937/57
‘2 198/30 28 598/38
4 922 889/33
5 682,48
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflihtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf- flärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften.
Krefeld, den 15. Juli 1942.
Treuhand- ünd Revisions-Aktiengesellshaft Niederrhein.
Dr. Bringmann,
Wirtschaftsprüfer
Aufsihtsrat: Dr. Alois Heuyng, Oberbürgermeister, Krefeld, Vorsiper; Dr. Robert Helm, Bürgermeister, Krefeld, stellv. Vorsißer; Dr. Emil Hürter, Bürger- meister,..Krefseld;, Dr. Karl. Schacht, Stadtrat, Krefeld; Jakob Odenthal, Landrat,
Kempen;
alter Feltgen, Ratsherr, Krefeld; Bruno Hoff, Ratsherr, Krefeld.
Vorstand : Dr.-Fng. Josef W. Hollay, Stadtrat, Krefeld; Dipl.-Jng. Hans
Darmstädter, Direktor, Krefeld, z. Zt. im
[24958] Dortmunder Mühlenwerke Aktien- gesellschaft, Dortmund.
. Entschließung des Aufsichtsrates über die Berichtigung des Grundkapitals auf Grund der Dividendenabgabe-Verord- nung.
Auf Grund der Dividendenabgabever- ordnung vom 12. 6. 1941 hat der Auf- sichtsrat. unserer Gesellshaft am 25. e 19422 dem Vorschlage des Vorstandes entsprechend Seel a das Grundkapital unserer Gesellschaft mit Wirkung für das am 31, 12. 1941 ab- e Geschäftsjahr von bisher nom.
A 1500000— auf nom. RA 1 800 000,— - zuck erhöhen. Die Durch- führung der Berichtigung erfolgt dur SHeraufstempelung der Aktien von R A 1000, auf A 1200,—.
[24959] Dortmunder Mühlenwerke Afktien- gesellshaft, Dortmund.
Zu der am Montag, dey 12. Ok- tober 1942, mittags 12 Uhr, in den Geschäftsräumen der Deutschen Hentralgenossenshaftskasse, Berlin C 2, Am Zeu aus 1/2, stattfindenden Hauptversammlung werden unsere Aktionäre hierdurch eingeladen:
* _“ Tagesordnung:
1. Vorlage des Beschlusses des Auf- sichtsrats über die Berichti na es Grundkapitals um K. A 300 000,— auf NA 1800 000, — gemäß Divi- dendenabgabeverordnung vom 12. 6, 1941 und Mitteilung über die ent- sprehende Aenderung der §8 4 und 15 der Sagzung,
. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstands und des Fahresab- {usses für das Geschäftsjahy 1941, in dem bereits das berih- tigte Grundkapital ausgewiesen ist, sowie des Berichtes des Aufsichts- rats,
. Beschlußfassung über die Vertei- lung des Reingewinns.
k Beslußfassunc, über die Ent- lastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
. Wahl des Bilanzprüfers für das Geschäftsjahr 1942, : Der Geschäft8bericht, der Bericht
des Aufsichtsrats sowie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung liegen bis zum Tage dexr Hauptver- ammlung während der Dienststunden iu Unseren Geschäftsräumen zur Ein- siht aus. N
Diejenigen Aktionäre, welche ‘an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen späteftens am dritten Tage
1 VESTA Buchprüfungs-
vor der Hauptversammlung bei der
Felde.
Deutschen KRentenbank-Kreditan- stalt (Landwirtschaftliche Zen- tralbank), Berlin W 8, Wil- helmstraße 67,
Deutschen . Zeutralgenossenschaf#ts- kasse, Verlin C 2, Am Zeug- haus 1/2,
einer Wertpapiersammelbank odex
der Gesellschaftskasse zu Dort- mund oder
bei einem deutschen Notar
ihre Aktien hinterlegen. Dortmund, den 16. September 1942. Der' Vorstand. Horeyseck. v. Havranek.
10. Gesellschaften m. b. H.
Dur Beschluß der Gesellschafts ur eschluß der Gesellshaftsver- sammlung vom 9. Mai 1942 is die Gesellschaft aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellshaft werden aufgefordert, sih bei ihr zu melden. Greven, den 10. September 1942. Fiege «& Co. G. m. b. H. i. L. Der Liquidator: Josef Fiege.
[24361]
Die Firma Erneftine Berg Nachf. G. m. b. H. in Düsseldorf ist auf: gelöst. Die Gläubiger der Gesell- schaft werden aufgefordert, sich zu melden.
Düsseldorf, den 1. Septembex 1942. Ernestine Berg Nachf. G. m. b. H. i, Liqui.
Rechtsanwalt Dr. Kaufhold, Düsseldorf, Bolker Straße 67, als Abwidckler.
[24673] Ra E
Durch Beschluß der Gesellshafterver- sammlung ist das Gesellschaftskapital von NA 50 000,— auf RA 20 009,— herabgeseßt.
Die Gläubiger werden aufgefordert, sih zu melden. Í
Leipzig W 31, 7, September 1942. L lid a Gat
andgese ast m. b, H, Br. Schneider,
Leipzig W 31, Zschochershe Str. 79.
[24811]
Die Stärke - uses - Verkaufs: gesellschaft m. b. H. in Verlin Yt aufgelöst. Die Gläubiger der Gesell- schast werden aufgefordert, sih bei ihr zu melden.
Berlin, den 8, September 1942.
Die Liquidatoren der Stärke-Jndustrie-Verkaufs- gesellschaft m. b. H. i. Liqu.: Rudolf Lindner Gerhard Wedemaänn.'
| [23643]
[24812] Die Dextrin - Verkaufs -: Gemein- schaft m. b. H. in Berlin ist auf- gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sih bei ihr zu melden. Verlin, den 8. September 1942. Die Liquidatoren der- Dextrin-Verkaufs-Gemeinschaft m. b. H. i. Liqu.: Rudolf Lindner. Helmut Schreiber.
[23480] :
ch gebe hiermit gemäß § 65 II des Gesegzes, betreffend die Gesellschaften mit beshränkter Haftung, die Auf- lösung der Johann Burk G. m. b. H., Nürnberg-Fürth i. Vay., bekannt und fordere etwaige Gläubi- ger der genannten Gesellschaft auf, sich bei mir zu melden.
Nürnberg W., den 28. August 1942, Georg Geignetter, Fürth i. Vay., Glückstraße 5, als Liquidator der Fa. Johann Burk G. m. b. H. i. L.
[24362]
. Die Firma Möbel-Hansen G. m. b. H. vorm. Bloch in Krefeld ist aufgelöst, Die Gläubiger der Ge- sellschaft werden aufgefordert, sih zu melden.
Krefeld, den 1. September 1942. Möbel-Hansen G. m. b. H. i. Liqui.
| Rechtsanwalt Dr. Kaufhold, Düsseldorf,
Bolker Straße 67, als Abwidckler.
[24950] Die auf den 28. 8. 1942 anberaumte Gesellschafterversammlung konnte nicht stattfinden. . Diese Gefsellschafterver- sammlung wird auf den 23. 9. 1942 verlegt. :
Die Gesellshafter der Rheinischen Heimstätte Gesellshaft m. b. H. werden hiermit sayungsgemäß zu der am Mittwoch, dem 23. September 1942, 13,30 Uhr, im Weißen Saale des Landhauses zu Düsseldorf stattfin- denden Gesellschasterversammlung eingeladen.
HKTage®L8ordnung:
Aenderungen der Bestimmungen des
L 8 der Satzung über die Geschäfts- führung.
Düsseldorf, den 9. September 1942. Stellvertretender Vorsißer des Aufsichtsrats: Haake, Landeshauptmann.
11. Genoffenschaften
Aufforderung.
Alle Gläubiger der untenstehenden Baugenosfenschaft werden hiermit auf- gefordert, ihre Forderungen an diese Genossenschaft innerhalb von sechs Mö» naten von heute geltend zu machen, ansonsten diese keine Berülsichbigung mehr finden können.
Böhm. Kamnitßz, 28. August 1942. Gemeinnüßige Bau: und. Woh- nungsgenossenschaft für Böhmisch- Ober- und Nieder-Kamnit e. G. m. b. H. in Liquidation, Böhm. Kamnit.
[23062]. Diqui atn Eee a ryan per 30. Juni 1942.
Aktiva. Grundstück . .. 81 100,— Abschreibung 2400/4 Debitoren (Bresl. Hanfw.). . Wertpapiere Rechnungsabgrenzung. .
Passiva. Guthaben der Genossen. . . —_
Hypothek . . . . 1646,80 Amortisation 24/22 | 1622/58 44 857
Kapital . . . — Reservefonds . | 5 528/65 Bauerneuerungsfonds, . 750|— Gewinn 19422 .. . 5 836/13
53 626.36
Gewinn- und Verlustrehnung per 30. Juni 1942.
Aufwendungen : Abschreibung a. Grundstück. . S T ea é Betriebskosten . . « « Geschäftsgunkosten. . Jnstandseßungen . . .. Hypothekenzinsen. . .. Gewinn aus 1942 . ,
Kontokorrent- u. Wertpapier-
3 096 Breslau, den 25. August 1942. Wohlfahrts genossenschaft e. G. m. b. H. in Liquidation. Dié Liquidatoren : Reichel. Schölzel.
[23063]. 2. Bekanntmachung.
Durch Beschluß der ordentlichen Haupt- versammlung vom 830,6. 1942 is die Se e. G. m. b. H., Breslau, auf gelö}t worden. Die Gläuviger werden aufgefordert, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Breslau, den 25. August 1942,
Wohlfahrts enossensca Ee G. m. b. H. in Liquidation. Die Liquidatoren :
Reichel. Schölzel,
_— HUI Wi/Jd. 7126/39 — wird das gesamte bewegli
3 A 44 y e - Z E Wh / 4 2, ¿A Fus N Ge De ‘ Ai, Ai L thr u A E C:
as N Às
Deutscher Reichsanzeiger Preußischer
an sedem Woch
bei der Unzei elle 1 Bestellungen an, in E d
„ aber ohne Bestellg monatlich. Postan ry 32 Einzelne Uummern dieser Uusgabe kosten 30 ü’,
rlin für Selbstabholer die
Erscheint entag abends, dur 2,30 M4 einschließli 0,48 R SeltungEgebühr. aber of d dio Fe l onauis abholer anstalten
Selb bes
„ Sie werden BVargahinng vorherige Vetrages einsc{ließlich des Vorios abgeg Sade Sees 10. 33 33,
Nr. 215 orte tos
Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit- eile
nba al
A ejo Uen, -- Œ , so ah Pete } Auzolgen müssen 8 Tage vor dem
A. — L LE agen
(besonderer Vermerk am Rande) rvorgejoben
Anzeigenstelle eingegangen sein.
Berlin, Montag, den 14. September, abends
Inhalt des amtlichen. Teiles Deutsches Reich
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Regens3bur und Reichenberg und des Regierungspräsidenten in Düsseldor über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Anordnung V 52 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Veräußerung von Holzmehl) vom 14. September 1942.
S über die Ausgabe des Reich3geseßzblatts,
eil I, Nr. 94,
Amtliches Deutsches Reich
Bekanntmachung
Auf Grund der Verordnung. über die Einziehung volls- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudetendeutschen “Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. [1 S. 911) wird das gesamte im Funland (außer Protektoratsgebiet Böhmen und Mähren) befindlihe bewegliche und unbewegliche Vermögen der Juden Feiteles, Eduard, geb. 20. 2. 1920 Neuern, und Jeiteles, Jrma, geb. 27. 9. 1892 Czachrau, beide wohnhaft gewesen in Neuern, zugunsten des Deutschen Reiches (Reichsfinanzverwaltung) eingezogen.
Regensburg, den 10. September 1942.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Regensburg. J. V.: Ranner.
Bekanntmachung Auf Grund der S 1,. 3 und 4 der VO. über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudetendeutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers d-s Jnnern vom 12. Zuli 1939 — I a 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29, - August 1939 — ITIT Wi/Jd. 7126/39 — wird ‘das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Anna Saz e k, geb. Grunel, geb. am 23. 7. 1872 zu Orasice, Kr. Laun/Protektorat, früher wohnhaft gewesen in Bilin, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 10. September 19492. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.
Bekanntmachuug
__ Auf Grund der S8 1, 3 und 4 dex VO. über die Ein- nd volfs- und staatsfeindlihen Vermögens in den udetendeutshen Gebieten vom 12. Mai. 1939 (RGBl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministcas des Fnnern vom 12. Juli 1939 — Ia 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi/Jd. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen
1. des Dr. Ernst Fsrael Tauss\ig, geb. 28. 12. 1897 zu Reichenberg,
2. der Elisabeth Sara Tau ssig, geb. Fanter, geb. am 26. 6. 1898 zu Brüx, früher wohnhaft geivesen in Brüx,
hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 10. September 1942. f Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.
Bekanntmachung _ Auf Grund der 8 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- ding voll8s- und staatsfeindlihen Vermögens in den udetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl.'I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Jnunern vom 12, Zuli 1939 — I a 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi/Jd. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen vex Rosa Sara Schwar z , geb. Göß, geb. am 24. 12. 1877 zu Tiefenbah bei Gablonz, früher wohnhaft gewesen in Reichenberg, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. : Reichenberg, den 10. September 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.
- Bekanntmachung ' ._ Auf Grund der § 1, 3 und 4 der VO. über die Ein
ziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudetendeutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl, I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Jnnern vom 12. Juli 1939 — Il a 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29, Bs 1939
e und
unbewegliche Vermögen des Skiklubs der ae des Unterstübungsverbandes der Offiziere des ehemaligen cl. Heeres in Prag hiermit zugunsten des Deutschen Reiches ein- gezogen. Reichenberg, den 10. September 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.
Schröder.
Bekanntmachung
Auf Grund der 8 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutshen Gebieten vom 12, Mai 19 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsmiuisters des Fnnern vom 12. Fuli 1939 — 1a 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29, August 1939 — III Wi/Jd. 7126/39 —- wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Flka Sara Schönfeld, geb. am 29. 1. 1917 zu Aussig, früher wohnhaft gewesen in Aussig. hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Reichenberg, den 10. September 1942,
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.
Bekanntmachung Auf Grund der Reichsgeseze vom 26. Mai und 14. Zuli 1933 (RGBl, 1 S. 293 u". 479) in Verbindung mit der Preu- ßishen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 19383 (GS. S. 207) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird das gesamte Vermögen a) der Jüdin Elisabeth Sara Frank, geb. Feder, geb. am 4. 11. 1889 in Palermo, zuleßt wohnhaft ge- wesen in Krefeld, Elijabethstr. 132, und b) der Jüdin Emilie Sara Haas , geb. Lehmann, geb. am 2. 9. 1878 in Krefeld, zuleßt wohnhaft gewesen in Krefeld, Nordwall 75, mit der Maßgabe zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen, daß mit der öffentlihen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger die Vermögenswerte Eigentum des Deutschen Reiches werden. Gegen diese Verfügung ist kein Rechtsmittel gegeben. Düsseldorf, den 11. September 1942. Der Regierungspräsident. J. A.: Ludwig.
Anorduung V 52 der Reichsstelle sür Waren verschiedener Art (Veräußerung von Holzmehl) vom 14. September 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vont 18. August 1939 (RGVI. 1 S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGVl. I S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichsforst- meisters augeordnet:
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Geltungsbereih
Diese Anordnung gilt für Holzmehl aus Nr. 89 des stat. Warenverzeichnisses. s à 2
Veräußerung (1) Personen und Unternehmen, die Holzmehl herstellen, i;
bedürfen zur Veräußerung desselben einer Genehmi ung, welche namens und im Auftrag der Reichsstelle Su die Fachabteilung Holzmehl-Fndustrie, Dresden-A. 1, Waisen- hauss\tr. 17 TIL, erteilt wird.
(2) Die Genehmigung kann unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden. ga '
Ausnahmebestimmung
Die Reichsstelle für, Waren verschiedener Art kann Aus- nahmen von den Vorschriften des § 2 zulassen. 8
8 4 Strafbestimmuug Zuwiderhandlungen gegen diese Mng Seen nah
den §5 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 85 i
Jnukrafttreten
,_“ Diese Anordnung tritt am 20. September 1942 in Krast; sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 14. September 1942. Der Reichsbeaäuftragte für Waren verschiedener Art. M. d. Führung d. Geschäfte beauftragt: Dr. Hoffmann.
39 (RGBLI,. [ \
Postscheckkonto: Berlin 41821 1942
Bekauntmachung
Die am 11. September 1942 ousgegebene Nummer 94 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält: “ Verordnung über das Verbot der weckentfremdung von Wohnungen. Vom 14. August 1942. 9 | :
Verordnung über die statishe Prüfung genehmigungspflihttger Bauvorhaben. Vom 22. August 1942. E
Verordnung „Zur Sicherstellung der zahnheilkundlihen Ver- sorgung der Bevölkerung. Vom s. September 1942.
Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Erwerb und Verkauf von Uniformen. Vom 7, September 1942.
Verorditung über Tuberkulosehilfe. Vom 8. September 1942,
Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis 0,15 NA. Postbefördee rungsgebühren: 0,03 N. für ein Stüd bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 962 00. -
Berlin NW 40, den 12. September 1942.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich,
Nichtamtliches
Aus der Verwaltung
Einzelheiten zur Ostarbeiter-Abgabe
„Ein RdF.-Erlaß vom 7. 9. 1942 über die Ostarbeiter-Abgabe veröffentliht im Reichssteuerblatt vom 10. 9. 1942, weist darauf hin, daß persönlich steuerpflihtig bei der Ostarbeiter-Abgabe im Gegensaß zur Ostarbeiter-Steuer nicht der Arbeitnehmer (Ost- arbeiter), sondern der Arbeitgeber ist, der Ostarbeiter beschäftigt, Die Ostarbeitèr haben keine Lohnsteuer und keine Bürgersteuer ivährend ihrer Beschäftigung innerhalb des Deutschen Reiches zu zahlen. Die Befreiung der Ostarbeiter von den bezeichneten Per- jonensteuern ist durch eine entsprechende Bemessung des Arbeits- entgelts ausgeglichen worden. Der“Erlaß umschreibt des weiteren den Begriff des Ostarbeiters und stellt ferner fest, daß sich die Höhe der Ostarbeiter-Abgabe nah der Zahl“ der vom Arbeitgeber be» shäftigten Ostarbeiter und nah der Höhe ihres Arbeitslohn3 beimißt. Die Entgelttabelle stellt auf tägliche (Tabelle A), wöchent- liche (Tabelle B) und monatlihe Lohnzahlung (Tabelle C) ah. Bet zehntägiger Lohnzahlung ist die Tabelle À mit den jeweils ehnfahen Beträgen, bei vierzehntägiger- Lohnzahlung dte Tabelle B mit den jeweils doppelten Beträgen und vieriwöchent= liher Lohnzahlung die Tabelle B mit den jeweils vierfachen Beträgen anzuwenden. Wird ein Monatslohnempfänger weniger als einen Monat beschäftigt, so ist bei der Errehnung der Osts arbeiter-Abgabe für jeden Arbeitstag ein Dreißigstel der in der Monatstabelle enthaltenen Ostarbeiter-Abgabe zu zahlen. Ent- sprechendes gilt bei Wochenlohnempfängern, die wentger als eine Woche beschäftigt werden. Jn dem Fall ist für jeden Arbeitstag ein- Siebentel der in der Wochentabelle enthaltenen Ostarbeiter- Abgabe zu zahlen.
Landwirtschaftlihe Arbeitgeber haben nur die Hälfte der Ostarbeiter-Abgabe zu zahlen. Die Ermäßigung wird nur für die Beschäftigung derjenigen Ostarbeitec gewährt, die in der Land- wirtschaft im engeren Sinne tätig sind, also niht für Ostarbeiter, die in Gartenbaubetrieben, in Baumschulen, in Ziegeleien oder in der Forstwirtshaft tätig sind. Auch Haushaltsvorstände, die Ostarbeiterinnen in der Hauswirtschaft beschäftigen, haben nur die Halfte der Ostarbeiter-Abgabe zu zahlen. Die Ostarbeiter-Abgabe fällt in vollem Umfang weg, wenn eine Ostaubeiterin von einem Haushaltsvorstand mit mindestens drei minderjährigen Kindern oder anderen minderjährigen Angehörigen beschäftigt wird. Die Befreiung von der Ostarbeiter-Abgabe wird für jeden vollen S gewährt, in dem diese. Vorausseßungen bestanden aben.
Die Finanzämter werden angewiesen, den Kreis der Arbeits geber, die Ostarbeiter beschäftigen, restlos zu erfassen. Es wird thnen nahegelegt, diese Arbeitgeber ¿it ihre arbeitsrehtlihen und steuerrehtlihen Verpflichtungen hinzuweisen.
Die Verordnung gilt au in den eingegliederten Ostgebieten und im Protektorat, sie ist am 15. Juni 1942 in Un getreten. Die Vorschriften über die Ostarbeiter-Abgabe waren erstmalig auf das Arbeitsentgelt anzuwenden, das nah dem 15. Juni 1942 aus- gezahlt worden ist. Fndessen bÉstehen keine Bedenken dagegen, da ie Vorschriften der Verordnung exst auf die im Monat Ju Lg gewordenen Arbeitsentgelte angewendet werden, wenn
rbeitsentgelte für Juni bereits nah der alten Regelung ab- gerechnet worden sind.
Tätige Reue bei Vergehen gegen den Lohnstop nur bis 15, September 1942
Der Generalbevollmächtigte für den Ae Oa macht noch- mals darauf aufmerksam, daß am 15. September 1942 die Frist abläuft, bis zu der der Betriebsführer wegen Verstoßes gegen die lohngestaltenden Aen tätige Reue üben kann. erx bis zu diesem Tage freiwillig unzulässige, in der Zeit vom 16, Oktober 1939 bis 1. Juli 1942 vorgenommene Lohn- oder
F brs) vg abtueti Erhöhungen sonstiger laufender Zuwendungen
oder die unzulässige Ausshüttung einmaliger Zuwendungen dem uständigen Reichstreuhänder der Arbeit anzeigt oder wer von f aus freiwillig unzulässig ausgezahlte Bezüge mit Wirkung vom 1. Fuli 1942 ab wieder aut den geseßlihen Stand vom 16. Oktober 1939 zurückführt, bleibt itraffrei, Wer es dagegen unterläßt, eine solche tätige Reue bis zum 15. September 1942 u üben oder wer in Zukunft Tie Gehälter und sonstige uwendungen entgegen den geseßlihen Vorschriften verändert, muß nunmehr mit sehr fühlbaren Strafen rechnen. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsaß hat die Reichstreuhänder der Arbeit angewiesen, L eb gegen die im nteresse Porte Wirtschafts- und Währungsverhälnisse gebotene ohndijziplin unnachsihtig zu ahndenu,
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