T48605]
Eisenhütten und Emaillirwerk
Die Herren Aktionäre werden hiermit zur diesjährigen ordentlichen Generalversammlung auf Sonnabend, den 11. Oktober c., Nachmittags 4 Uhr, nach Breslau, Hotel Kaiserhof, eingeladen. Tagesorduung :
1) Entgegennahme des Geschäftsberichts pro 1991/1902.
Ertheilung der Entlastung. 2) Wabl zum Aufsichtsrath.
3) Herabsezung des Grundkapitals auf 2 S
m
Tegungsstelle erfolgt, die von der leßteren gung
Verhältniß von 2: 1; die dementsprechende Ab Die Ausübung des Stimmrechts ist davon abhängig,
der Generalversammlung entweder in Nicolai O.-S. bei bei dem Oberschlesischen Kredit-Verein hinterlegt werden. Stellen und bis zu gleichem Zeitpunkt, falls die Aktien sind, die Reichsbank-Depotscheine oder, falls die Hinterlegung hierüber aus8zuste Stücke na Nummern und Gattung genau zu enthalten hat, hinterlegt werden. Der Aufsichtsrath des Eisenhütten un
Paul Polko, \tellvertretender Vorsißzender.
t, Bernstadt i. Schl.
[48315] Activa.
1) Grundstücke - Konto Zugang
Abschreibung
2) Eisenbahn - Anlage- Konto . S Zugang
Abschreibung Gebäude-Konto . . Zugang
Abschreibung Maschinen- und Utensilien-Konto
Zugang
1 878/74
110 385 91
22 385/94] 418 000|—
315 000|— 13 244/97 328 244 7 33 244/97 T L200 750 em 4950 450'— 4 500|—
1 500
Abschreibung Rübenwaagen - Kto. Zugang
Abgang
Abschreibung Osmose-Anlage- Konto. 0 MWasserreinigungs8s- Anlage-Konto … .
Abschreibung Feldbahn-Anlage- O e Gespann-Konto .
2 t
Zuckerfabrik Bernstad
.
Komtor - Utensilien-
u. Mobiliar
Rübenschwen
Anlage-Konto . . Abschreibung
Effekten-Konto:
U 6150
Neat Can
Az -
1 147 S
2 49
uni 1902.
1) Aktien-Kapital-Kto. A N Aktien-Kapvital-Kto. Tot D e e Hiervon unbegeben .
davon amortisiert 1885/86 bis 1900/01 Grunds{ulden-Konto Arbeiter - Unter- stüzungsfonds-Konto Reservefonds-Konto Spezial - Reserve- fonds-Konto . . Dividenden-NReserve- fonds-Konto mie. 5 Gewinn- und Ver- C S Hiervon :
dem geseßlihen Re- servefonds A dem Spezial - Res E dem Dividenden-Ne- servefonds-Konto dem Amortisations- fonds für MAlftie T A zu Gratifikationen an Beamte und Arbeiter
Gewinn- und Verluft-Konto.
H
00 000 Æ durch Zusammenlegung der änderung des § 3 des Statuts. daß die Aftien mindestens 3 Tage vor der Gesellschaftskasse oder in Ratibor Anstatt der Aktien können bei denselben bei der Deutschen Reichsbank niedergelegt bei einer sonst geseßlih zugelassenen Hinter- llende Bescheinigung, welche die hinterlegten (8 14 des Statuts.)
d Emaillirwerks Walterhütte.
75 248 20
3 762/41 49 385/79 10 700 —
4 400'— 7 000|—
Walterhütte zu Nicolai O/S.
Genehmigung der Bilanz und
PassivVa.
M.
Aktien im
214 000|— 110 000 — 4 C 96 035/84
29 688/86 | 2 32 97770
75 248/20
[48533]
Gesellschaft in Berlin,
216 667/68 bis 249 999/250 000.
{hen Reichs-Anzeigers“ vom 15. Mai
veröffentliht werden sollen. München und Breslau zugelaffen.
aufgeführte abgeandert i : H Indem wir mit Genehmigung der hiesigen
Abdruck im „Deutschen Reichs-Anzeiger“
Leipziger Börse zur Einführung bringen. Leipzig, den 13. September 1902.
Bekanutmachung, betreffend den Prospekt über nom. (20 000 000 ,— neue, auf den Juhaber lautende Kommandit - Antheile der Discouto-
für das Geschäftsjahr 1902 nur zu einem Viertel dividendenbere{tiat, unter Hinzunahme des auf nom. M. 1600,— lautenden alten, eingezogenen Antheils Nr. 191 665/66, eingetbeilt in 16 668 Stück zu nom. #6 1200,— mit Doppelnummern 191 665/66 und
Die vollgezahlten Stücke der obigen Kommandit- Antheile find auf Grund des in Nr. 113 des „Deut- 1902 ver- öffentlihten Prospekts zum Handel und zur Notiz an der Leipziger Börse mit der Maßgabe zugelassen worden, daß alle an die Aktionäre gerihteten Be- fanntmachuugen auch in eiuer Leipziger Zeitung
Diese Kommandit-Antheile sind bereits an den Börsen zu Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg,
Die unter den Einlösungsstellen für die Divi- dendenscheine der Disconto-Gesellschaft im Prospekt „Aachener Disconto - Gesellschaft“ hat 4 | ibre Firma in „Rheinische Disconto-Gesellschaft“
540 000|—
Zu-
lassungsstelle anstatt nochmaliger Veröffentlihung des ganzen Prosvekts auf den bereits vorliegenden hiermit verweisen, werden wir auf Grund desselben die vor- bezeihneten neuen Kommandit-Antheile auch an der
Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt.
r
3 | [48574] 4 9/9 Theil-Schuldverschreibungen
Fabriken Actien-Gesellschaft. Die im Tilgungëplane vorgesehene Tilgung
nidtung einer gleich großen Summe von T in diesem Jahre nicht stattfindet.
folgende Nummern : Nrn. 508—510, 1743, 2223 2312 4158, 4359—60, 5168, 5169, 6718—24, 7053 7806—20. Berlin, im September 1902.
Oberschlesishe Kokswerke und Chemische Fabriken Actien-Gesellsch
T 9153 901 D 9225, 2228, 2229, 2259, 2296—2
Le
4456—58, 4617, 4706,
54, 7337—40, 7342—45, 7801
Genossenschaften.
Keine.
8) Niederlaffung 2. von Rechtsanwälten.
Keine.
9) Bank-Ausweise.
Kcine.
10) Verschiedene Bekannt machungen.
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#7 Pfi L A
auf Gegenseitigkeit.
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Zanung -
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u serer vom 1. Dezember d. J.
„Gothaer Feuerversicherung@êbank auf Gegenseitigkeit“
Loeb Né Gotha, 1 Sri
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Saßung - der Gothaer Feuerversiherungsbank
auf Gegenseitigkeit.
Abichnuitt 1. Allgemeine Grundlagen.
Name, Sit und Zweck der Vank FORE E
Gothacr ÄFcuerversicherungsbank auf Gegeuseitigfeit.
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der Oberschlesischen Kokswerke und Chemischen
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2. Januar 1903 von A 86 000,— 4 9/9 Theil- Schuldverschreibungen ist durch Ankauf und Ver-
heil-
Schuldverschreibungen erfolgt, sodaß eine Verloosung
Die vernichteten Theil-Schuldverschreibungen tragen
943, 301,
13, 2557, 3010, 3541, 3853—954, 4008—10, 4717, 5872—75, 5985, 6031, 6453, 6481,
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aft,
C T C A S P E E E P I A
7) Erwerbs- und Wirthschafts-
T2 (N POUT C E A T C M 1’ I P I E) a
[48 Gothaer Feuerversiherungsbank
Feuerverficherungsbauk für Deutschland
| Bank nah dem Verhältniß der
& 3. Mitgliedschaft.
Wer Mitglied der Bank werden will, muß . unbesholtenem Rufe und als zablungsfähig bet sein. 3
Die Mitgliedshaft wird durch die mit der 3 abges{lossene Versicherung begründet; sie bez: mit dem Tage, an welhem die Versicherung anf: und endigt, vorbehaltlich der aus § 13 folger Verpflichtungen, mit dem Tage, an welchem die 5, sicherung abläuft. N
Die Entscheidung über die Annahme und el, über die Erneuerung der Versicherungen erfolgt gültig durch den Vorstand oder die von diesem j bevollmächtigten Dienststellen (§ 22). 5
Fs besteht keine Verpflichtung, die Gründe Entscheidung mitzutheilen. ;
& 4. _ Satzung und deren Aenderung,
Die Grundlage des Rechtsverhältnisses der Þ zu ihren Mitgliedern bildet, soweit niht zwinga rei8- oder lande8geseßlihe Vorschriften vorge diese Satzung. 9
Die Aenderung der S8 1, 2, 5—8, 16, 17, 19- der Satzung kann mit Wirkung für ein bestehe Versicherungsverhältniß geschehen. 4
Ein Abdruck der Satzung und der ergan Aenderungen wird jedem Mitgliede, den künftig tretenden vor Abschluß der Versicherung, besonders auszufertigende Empfangsbescheiniguny ; gestellt. :
8 5.
Mittel der Bank.
Die Mittel der Bank bestehen in den von il Mitgliedern für die Versicherung zu zahle) (Vorshuß-) Prämien, in dem Ertrage der Kari anlagen und Grundstücke (§ 16), in den verjäbhn Ueberschußantheilen (§ 12), in fonstigen zufäll; Einnahmen, sowie in den erforderlihen Falles y den Mitaliedern zu leistenden außerordentlichen trägen (Prämien-Nahshuß. §§ 13—15).
8 6.
Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr der Bank ist das Kalender}: 0s PVrämien-Uebertrag. Von den in Einnahme gestellten Prämien (t
wird mindestens derjenige Theil, welcher auf die ü das Rechnungsjahr hinauslaufende Zeit entfällt Prämien-Uebertrag in Ausgabe gestellt. L 8. Rechnungsabschluß.
Nach Schluß eines jeden Geschäftsjahres stellt Vorstand den Rechnungsabschluß auf at innerbalb der ersten drei Monate des neuen Gei? jabres mit einem Bericht dem Aufsichtsrath dessen Bemerkungen der Bankvertretung vor.
Jeder Agent empfängt Abdrück2 des Rechnur abschlusses zur Aushändigung an die Mitglieder Bank.
n 54 4 M4
S 9. Vertheilung des Ueberschusses.
Der auf Grund des Rechnungsabsc{hlusfses sid gebende Uebershuß kommt, soweit nicht nah der Bankvertretung Zuschüsse an den fonds der Direktoren und Beamten der und an die Wittrven- und Waisenkafse
nd Beamten der Bank (S 54) gewäh ein Uebertrag auf das nächste Rechnu zum Betrage von einem berechtigten Prämie) erfolgt,
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a. L
L L L den folgenden Bestimmungen i Halbjahr beginnent
an dem Uebershuk
iten Halbjahr beginnenden
er Bestimmung
es folgenden
ukunft nebmen
November
a4 “« A „Ausfehrung des Ueberschufses. M rf L e D des Ueber & s aa ? mi
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in die Zeit vor der Feststellung des Ueberschusjes fällt, sowie für Versicherungen, welche bei Ablauf nicht erneuert worden sind, und für Versicherungen auf mehrere Jahre mit Vorauszahlung der Prämie für die ganze Versicherungëzeit erfolgt die Zahlung des Ueberschusses mit der Veröffentlichung des Nech- nungsabschlufies desjenigen Jahres, an dessen Ge- shâstsergebnisse jene Beiiicterungen theil haben.
Verjährung von Ueberschußantheilen. oa auf Ueberschußantheile verjähren in fünf ahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schlusse des Jahres, in welhem die Uebershußantheile nah dem & 11 fällig geworden waren.
8 13. Außerordentliche Beiträge (Prämien: Nachschuß).
Wenn aller Wahrscheinlichkeit zuwider zu irgend einer Zeit des Jahres die ordentlihen Einnahmen zur Denuag des Jahresbedarfs als unzulänglih #sch erweisen sollten, so sind die Mitglieder, auh die im Laufe des Jahres neu eintretenden und die im Laufe des Jahres ausgeschiedenen zu außerordentlihen Bei- trägen (Prämien-Nahschuß) bis zum vierfahen Be- trage ihrer Prämie verpflichtet.
Die Nachschußpfli{t des Mitgliedes
bemißt sich nach dem Verhältniß seiner Prämie und nah dem Berhältniß der Zeitdauer seiner Versicherung tnner- halb des Jahres, in welchem der Ausfall ent- standen ist.
8 14.
1) Kann nach dem Ermessen des Vorstands die Einziehung des Nachshusses bis nah Fahres\{luß ausgeseßt bleiben, so wird der auf jedes Mitglied treffende Nabschußbetrag nach Maßgabe des im Rechnungsabschluß nahgewiesenen Fehlbetrags alëbald endgültig festgestellt.
2) Machen aber die Umstände nach dem Ermessen des Vorstands die Erhebung eines Nahschusses im Laufe des Jahres nothwendig, in welchem Falle der Betrag für das ganze Jahr noch nicht endgültig fe\t- gestellt werden fann, so wird der Bedarf auf Grund einer durch den Aufsichtsrath (§ 26) zu bewirkenden Prüfung der Bücher der Bank und unter sum- marisher Nachweisung der Einnahmen und der schon geleisteten, sowie der muthmaßlih noch zu leistenden Ausgaben, von der Bankvertretung bestimmt. Vor- bebaltlih der nah dem Jahres\clusse aufzustellenden endgültigen Berechnung (§ 13 Ab}. 2), sowie der biernach zu bewirkenden Ausgleihung wird dann der Nahshuß niht nach dem auf das Kalenderjahr treffenden Antheile der Prämie, sondern einstweilen bei kurzen und einjährigen Versicherungen nah dem vollen Prämienbetrage, bei anderen nah dem Betrage einer Jahresprämie erhoben.
Der Beschluß der Bankvertretung wird im Deutschen Neichs - Anzeiger veröffentlicht und jedem Mitglied in einem Abdruck zugestellt.
3) Ergiebt sh am Jahress{luß ein Uebers{uß der Nachschußgelder, so wird er den Einzahlern nah Veröffentlihung des Rechnungsabschlusses zurück- erstattet.
Der Anspruch auf Zurüerstattung erlisht nah fünf Jahren, vom Schluß des Jahres an gerechnet, in dem die Nachschußgelder zahlbar wurden.
4) Beträgt der zuviel erhobene Nachschuß niht mebr als fünf Prozent der beitragspflihtigen Prämie, so wird der Ueberschuß; nicht zurückerstattet, sondern auf das nächste Jahr übertragen
5) Wenn der Nacbschußbedarf den Betrag von Prozent der beitragépflichtigen Prämie nicht übersteigt, so kann die Bankoertretung beschließen, den Feblbetrag auf das näcbste Iahr zu übertragen einen Nabs{uß nit zu erheben.
& 15.
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L Anlegung
M 17
«AniCcguIi
des Vermögens der Bank. des Vermögens kann erfolge Forderungen
_ Grundstücke dürfen nur erworben werden, wenn es ih um die Sicherung einer eingetragenen Forderung handelt, oder das Grundstück für die Zwecke des Geschäftsbetriebes bestimmt ift.
Die Sicherheit einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenshuld darf angenommen werden, wenn die Beleihung die ersten drei Fünftel des durch zuver- lâssige Tare ermittelten Werthes des Grundstücks niht übersteigt. Soweit jedoch die Zentralbehörde eines Bundesstaates gemäß § 11 Abs. 2 des Hypothekenbankgeseßes vom 13. Juli 1899 die Be- [eibung landwirths{aftliher Grundstücke bis zu zwet Drittheilen des Werthes gestattet hat, tarf die Sicherheit au bei einer solhen Beleihung an- genommen werden.
Die näheren Vorschriften über die unter Ziffer 1 bis 6 genannten Geldanlagen, inêbesondere über die Werthsermittelung der Grundstücke (Ziffer 1) und über die Beleibungsgrenze der Werthpapiere (Ziffer 5) trifft der Aufsichtsrath durch die von ihm zu er- lassende Ausleihungsordnung. 2
Die Auêëwahl der Bankhäuser (Ziffer 7) erfolgt dur den Vorstand mit Genehmigung des Auf- sidhtsraths.
S T:
_ Verwahrung der Werthpapiere.
Die von der Bank erworbenen oder als Kautton entgegengenommenen Werthpapiere mit Aus\{luß der ZlüNeinbogen: sowie die etwa vorhandenen größeren Kassenbestände, werden im Gewölbe des Bankgebäudes, und zwar, soweit der laufende Ge- shäftsgang niht Ausnahmen nöthig macht, unter dem dreifachen Verschlusse:
a. eines vom Aufsichtsrath für jedes Iahr be- stellten Aufsichtsrathsmitgliedes,
b. des Bürgermeisters der Stadt Gotha, bei seiner Verhinderung des Stellvertreters des- selben, des die Kasse verwaltenden Direktors, bei seiner Verhinderung des Stellvertreters des-
eben aufbewahrt.
Bei dauernder Behinderung des Bürgermeisters der Stadt Gotha oder seines Stellvertreters, oder wenn sie die Uebernabme des Amtes ablehnen, tritt an deren Stelle der Banksyndikus bezw. sein Stell- vertreter.
Für das Vorhandensein der hinterlegten Werth- papiere baftet in erster Reibe der die Kasse ver- waltende Direktor: außerdem sind die beiden anderen Hinterlegungsbeamten haftbar zu machen.
Ueber die Verwahrung der Zins\scheinbogen trifft der Aufsichtsrath die erforderlihe Anordnung.
8 18. Oeffentliche Bekanntmachungen.
Alle für die sämmtlichen Mitglieder der Bank be- stimmten öffentlihen Bekanntmachungen der Bank gelten als gehörig und als rechtsverbindlich geschehen, wenn sie einmal in dem Deutschen Reichs- Anzeiger erfolgt sind.
Abschnitt Ux. Verwaltung der Bank. A. Vorstand.
S 19.
Befugnisse, Wahl und Entschädigung
der Vorftandêsmitglieder.
Die Bank wird durch den Vorstand (Direktion) gerihtlich und außergerichtlich vertreten.
Dem Vorstande liegt die verantwortlihe Führung aller Geschäfte der Bank ob, soweit nicht anderen Or-
nen bestimmte Befugnisse bezüglih der Geschäfts
ung durch das Gesey oder die Saßung zuge-
s er weitere Beschränkungen gemäß § 235
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e Vanlpvertretung
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itglieder des Vorftands.
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êserflärungen. welde die Bank
Agenten.
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hen errichteten Schuldurkunden auf ihre Rechts- digkeit zu prüfen. G 25
S Spezialrevisor.
Der Spezialrevisor hat mit seinen Gehilfen das gelammte Rechnungswesen, mit Einschluß der Deposital-Verwaltung,, einer beständigen und \org- fältigen Nachprüfung zu unterziehen, auch die Richtig- keit des Rehnungsabschlufses mit zu bescheinigen.
B. Auffichtsrath.
S 26. Zusammensetzung. Der Aufsichtsrath besteht aus 9 Mitgliedern, welce nah Stimmenmehrheit von der Bankvertretung gewählt werden. Mindestens die Hälfte der Auf- sichtsrathsmitglieder muß in den Städten Arnstadt, Erfurt und Gotha ihren Wohnsig haben. S 27.
S Wählbarkeit. S Als Aufsihhtsrathsmitglieder sind nur Mitglieder der Bank unter denselben Vorausseßungen wählbar, welche im § 40 für die Wahlen zur Bankvertretung ausgestellt find.
Tritt während der Amtsdauer einer der Umstände ein, welche die Wählbarkeit ausschließen, so scheidet das Mitglied auf Grund eines Beschlusses des Auf- sihtsraths aus.
Von den Aufsichtsrathsmitgliedern können nicht mehr als vier zugleich Mitglieder der Bank- vertretung sein.
8 28.
i Wahlen der Mitglieder. f _ Die Wahl der Aufsichtsrathsmitglieder erfolgt auf die Dauer von 5 Jahren. Die Amtszeit läuft ab mit der Beendigung derjenigen Generalversammlung der Bankvertretung, die über die Bilanz für das vierte Geschäftsjahr nach der Ernennung beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Ernennung erfolgt, niht mitgerehnet wird. _ Während der ersten Wabhlzeit {heiden nach Ablauf des ersten, zweiten und dritten Amtsjahres je zwei
lieder aus, sodaß mit Ablauf des vierten Amts-
3 durch das alsdann gebotene Ausscheiden der drei übrigen Mitglieder eine Neibenfolge hergestellt it, nah welcher sich das Ausscheiden der einzelnen Mitglieder nah dem Dienstalter regelt.
Die Aus\cheidenden sind sofort wieder wählbar.
Die Namen der zur Herstellung dieser Reihenfolge nah Maßgabe der vorstehenden Bestimmung Aus- scheidenden werden durch das Loos bestimmt, das vor dem Vorsigenden in der vor der betreffenden General- versammlung der Bankvertretung abzuhaltenden Sitzung des Aufsichtsraths gezogen wird.
S 29. Widerruf der Bestellung.
Die Bestellung zum Mitgliede des Aufsichtsraths fann au vor dem Ablauf des Zeitraums, für den das Mitglied gewählt ist, durch die Bankzertretun
S ung Ao 7. 40 . viderrufen werden.
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Für einen solhen Bes{luß ist eine
Mekbrheit von Uur El 1 Vritteln
der abgegebenen Stimmen erforderlich. S 30. Ersatzwahlen.
Scheidet vor Ablauf der Wahlperiode aus einer Veranlassung ein Mitglied aus, Ersaßwahl bis zur gelmäßigen versammlung der Bankvertretung nicht insofern noch mindestens 7 Mitgliede bleiben.
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Vergütungen.
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é ( er die Gegenstände, ach S 4: Be faásung dex Bank- vertretung i rzuberei und an die letztere zu gen. E
“Insbesondere gehören zur Zuständigkeit des Auf- sihtsraths die nachverzeichneten Angelegenheiten :
1) Die Vornahme der Satungs- Aenderungen, welde ibm von der Bankfvertretung in Gemäßheit des Reichsgesezes vom 12. Mai 1901 § 39 Abf. 2 u. 3 übertragen wird;
9) die vorläufige Vornahme dringlicher Aenderungen der Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen in Ge- mäßbeit des Reich8ge}eßes vom 12. Mai 1901 § 41 Abi: 2:
3) die Berufung einer Generalversammlung der Bankvoertretung, wenn dieses im Interesse der An- stalt erforderlich ist (R.-V.-G. § 35, H.-G.-B. L 246 Abt. 2 u. 253);
4) die Prüfung der Jahresrehnung und der Bilanz (R.-V.-G. § 35, H.-G.-B. §8 246 u. 260);
5) die Festseßung der Geschäftsordnungen und Dienstanweisungen für den Vorstand, den Banksyndikus und den Spezialrevifor ;
6) die Wahl der Mitglieder des Vorstands (Direk- toren und stellvertretende Direktoren), des Bank- spndifus und seines Stellvertreters: die Festsezung der Anstellungsbedingungen sowie der Besoldungen oder Vergütungen, welche diesen Beamten zu währen sind; die Vertretung der Bank bei der Vor- nahme von Rechtsgeshäften mit diesen Beamten, insbesondere der Abschluß der Anstellungsverträge mit denselben: die Beschlußfassung über den Widerruf der Anstellung dieser Beamten, über ihre einstweilige Amtsenthebung oder ihre Stellung zur Disposition, sowie über ibre Verseßzung in den Nußbestand;:
7) die Bewilligung von außerordentlichen Nemunes rationen an Beamte der Bank;
8) die Anstellung und Amtsenthebung revisors und seiner Hilfsbeamten, fowie aufsiht über dieselben ;
9) die Prüfung des von dem Vorstand alljährlich aufzustellenden Boranschlags über die gesammten Verwaltungskosten für das kommende Rechnungsjahr ;
10) die Festseßung des Marimums des in einer Versicherung zu übernehmenden Risikos nah Anhörung des Vorstandes ;
11) die Genehmigung zum versichrungsverträgen ;
12) die Genehmigung der Bedingungen, unter denen verfügbare Bestände der Bankhäusern an- gelegt werden können;
13) die Genehmigung zun rung und dinglihen B sofern es sih nicht Grundstücken im Zwangsvertite1; handelt, die von der Bank belieben #
14) die Genehmigung zur Nebengeschäfte von
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Bank bei
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Vorstandsmitgliedern der Bank. S 36.
Revision der Geschäftsführung des Vorstands.
Der Aufsichtsrath hat im Lau nes jeden Ge-
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