E E E LS 1" dos? M L A 4 n cam
(Oen Aktienbierbrauerei Gohlis. Die diesjährige ordentliche Haupt:
shäftssunden zu hinterlegen und er- halten dagegen zum Eintritt berechti- gende Hinterlegungsscheine.
T. verfammlung, zu welher wir hiermit T.) unseze Aktionare einladen, findet Mitt: | 1. woch, den 24. März 1943, vorm. 5 11 Uhr im Kaufm. Vereinshaus in Leipzig-C. 1, Schulstraße 5, statt. Die-
jertigen Aktionäre, welche an der Haupt- 6 versammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien bis zum 20. März 1943:
a) bei der Gesellschaftskasse in Leip-
P Ste, b) bei dem Bankhaus
. Lieberoth in Leipzig, Brühl 7/9,
-5) “ bei der Allgemeinen Deutschen
b Creditanstalt in Leipzig, d) bei dem 7 Leipziger Kafssenverein A.-G. in Leipzig oder bei einer anderen Effek-:| d tenbank oder bei einem deutschen Notar währènd der gewöhnlihen Ge-
A 10 D DA
[45521].
._ Tagesordnung: Vorlegung des Geschäftsberichtes Aae der Bilanz und Richtig- rehung derselben. eschlußfassung über die Gewinn- verteilung.
SIGM Le L Lng an Aufsichts- rat und Vorstand. Aufsichtsratswahl.
Wahl des Wirtschaftsprüfers. Etwa eingehende Anträge von ‘Ak- tionäven.
Leipzig, den 3. März 1943.
Der Aufsichtsrat er Aktienbierbrauerei Gohlis. Hans Lieberoth-Leden, Vorsiter.
Dachziegelwerk Möding Aktiengesellschaft in Möding bei Landau Zs.
8 : L Vilanz am 30. September 1942. Wert Abschrei- Wert am 1. 10. 1941 | Zugang bung | 30. 9. 1942 Aktiva. RA S) A S A S) A |À I. Anlagevermögen: 1, Bebaute Grundstücke: 9 a) Geschäfts8- und Wohngebäude . « 65 730 — — [— 710|— 65 020|— b) Fabrikgebäude . . 88 850 — — |—| 4195|—| 84655 — 2. Unhebaute Grundstücke] 20 078'50| 12 965|— — |— 33 043/50 3. Ofen- und Kanal- | trockdenanlage A 39 270 — — — 4 730|— 34 540|— E 4. Maschinen- und ma- | shinelle Anlagen . . 59 680 — 6 521/51 14 081/51 52 120|— 5. Werkzeugé, Betrieb3- u. Geschäftsausstattung 24 543— — [— 7 817— 16 726|— 6. Kurzlebige Wirtschafts- | : 11 Ee e U 2 160/50) 160/50 2— 7. Nicht geförderte Roh- i stoffe u. Ausbeuterechte 5 968 — 18 745|— 3 308/30 21 404/70 304 121 (50] 38 392/01 35 002/31] 307 511/20 12 IL. Umlaufsvermögen: E 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstosse. . . « « - o - 22 934/52 | 2 HDreLtige Erzeugnisse S a Es O A 10 468/14 | “Da FELtige: Srgeugiise, Wartet ¿0 o brd aile 6l its 12 775/39 4, Von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen . ... 1 046/85 | 5. Forderungen auf Grund von Warenlieferungen u. Leistungen 27 713/47 13 | 6, Forderungen an Konzernunternehmen. ... .. .. —_— _—_— | 7. Forderungen aus Krediten, dié nach § 80 Aktiengeseß nur mit po et Zustimmung des Aufsichtsrates gewährt werden Ursen G Dn D 0AM S S 040d N Bd - . . REREN E 8. Forderungen an Aufsichtsratsmitglieder ... ... « . —_ [— 14 | O BEDIEL URD. Se S e o E S au O Op R AO —_— — 10. Kassenbestand und Postsheckguthaben .... e. 11 797/77 T dere BAntguthabeln 4 oe e 4 a ote R Q 09 É Es I SOUtige SOLDeLU get 6 s i Us o ee I e 0706 106/95 ITIL. A die der S Dice ia O E E — [— IV. Forderungen aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften a / RA 28 237,95 | ahe 304 354/29 15 Passiva. i I. Grundkapital: Stammaktien eee es S a 200 000|— IL. Rücklagen: 1. Geseßlihe Rücklage ..««« «+ 25 000,— 2. Fnstandhaltungsrüdcklage „.. 20 000,— 45 000|— 16 ITI. Wertberichtigungsposten: a) Zum Anlagevermögen. —,— 1 b) Zum Umlaufsvermögen 2 610,— 2 610|— T IV. Rüstellungen für ungewisse Schulden „47 500|— V. Verbindlichkeiten: ; L: Attzahlüungen?von Kube C U a 921/38 18 2. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen und M T E a A e E 3 838/74 3, Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen (unter Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Bürgschaften ent- Ba E C S U e 80 971,95 4, Verbindlichkeiten gegenüber Banken: a) Konzernunternehmen ..... 5 . 532 734,— b) Sonstige Banken 1 089,98 53 823/98 : 5, Sonstige Verbindlichkeiten ......, R A 13 124/33 19 VI. Posten, die der Rechnungs3abgrenzung dienen . ... .. . 8 929 |— VIL. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürg- schaften RM 28 237,95 VITI. Gewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr . . . 2633,48 A Reingewinn des Geschäftsjahres 1941/42 15 973,38 18 606/86 Ai / 394 354/29 =— Gewinn- und Verlustrehnung. Lfd MACCIRAEO P S Nx Aufwendungen. RA 5 E Löhite und Gehälter E e oooooo | 19671178 Somiale Abätbet 0 E Ls P Se N 6 Í 17 952/14 I Abschreibungen auf das Anlagevermögen .. «ooooo ‘ 35 002/31 E R C E S L L E 10 447/44 teuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen . . „ 47 21579 Véitxägé: an Berufsderttetungen 2 ch ck ce ees é 1 340/95 Engen an Rücklagen und Wertberichtigungen . . « « « . 15 000|— 92 onstige Steuern und öffentlihe Abgaben eee 36 153/18 3 Gewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr . .... . 2633,48 4 Reingewinn des Geschäftsjahres 1941/42 . „ , 15 973,38 18 606/86 F 378 430/45 Erträge. E Ausweispflichtiger Jahreserirag . .. . E R Ds L 371 494177 7 Erträge aus Verrnietungen und Verpachtungen ........, 2 66770 & Außerordentliche Erträge « «e e oe o a E T A O 1 634/50 Ç Gewinnvortrag aus dem Vorjahr . « « 4 C C Ee 2 633/48 / 378 430/45 1c Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund 1] der Bücher und der Schristen der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf- 1: klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften. München, den 11, Dezember 1942. Dr. Leyerer, Wirtschaftsprüfer. Bericht des Äufsichtsrates. i Der Rechnungsabschluß wurde sowohl durch uns wie durch den Wirtschaftsprüfer Herrn Dr. Leyerer, München, geprüft und richtig befunden. Da gegen die Buch- führung, den Jahresabschluß und den Geschäftsbericht keine Einwendungen erhoben wurden, beantragen wir, die Gewinnverteilung, entsprechend dem Antrag des Vor- de standes, zu beschließen. ; t Dex Vorstand besteht aus Herrn Fabrikdirektor Heinrich Wolf, Möding b. Landau C 7 a. d. Jsar, der Aufsichtsrat aus den Herren Bankier Josef Gerhaher, Straubing (Vorsißender), Bankier Max Gerhaher, Straubing (stellvertretender Vorsißender), und Bankier Ludwig Gerhaher, Landau a. d. JFsar. Zufolge Erkrankung wurde an Stelle des bisherigen Aufsichtsratsvorsißenden Herrn Bankier Josef Gerhaher, Straubing, ab 1. Oftober 1942 Herr Bankier Max Gerhaher, Straubing, berufen. F Möding / Straubing, den 4. Februar 1943, b s Der Aufsichtsrat. 1 Josef Gerhaher, Vorsißender.
E N
“Stettiner Brauerei Aktiengesellschaft
Erste Beilage zum Reich8- und Staat8anzeiger Nr. 52 vom 4. März 1943. S. 4
[45984] Fried. Rückforth Ww. Aktiengesellschaft, Stettin. Einladung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschast am Donnerstag, dem 25. März 1943, vormittags 11 Uhr im Sißungssaale der Treuhand- und Verwaltungs-Aktiengesellschaft in Stet- tin, Oberwiek 5. Tagesordnung : 1. Vorlegung des cFahres3abschlusses und des Geschäftsberichtes für 1941/42 mit dem Berichte des Auf-
sihtsrates.
2. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung.
3. Entlastung des Vorstandes und B a Ma
4. Wahl des Abschlußprüfers.
Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche geme 8 20 - der Satzung ihre Aktien nebst einem dop- pelten Nummernverzeihnis spätestens am Sonnabend, dem 20. März 1943, bis mittags 12 Uhr bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einer der nachstehenden Banken:
in Stettin: Dresdner Bank, Fi-
liale Stettin, Deutsche Bank, Filiale Stettin, Pommersche Bank A.-G
+,
Commerzbank A.-G., Filiale Stettin,
in Berlin: Berliner Handels:Ge- sellschaft
bis nach der Versammlung hinterlegt und erforderlichenfalls den Hinter- legungsschein fristgemäß der Gesellschaft eingereiht haben. Stettin, den 1. März 1943. Der Aufsichtsrat.
[45985]
Stettiner Vergschloß Brauerei Aktiengesellschaft, Stettin.
Einladung zur ‘ Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellshaft am Donnerstag, dem 25. März 1943, vormittags 11,30 Uhr, im Sitzungssaale der Treuhand- und Verwaltungs-Aktiengesellshaft in Stettin, Oberwiek 5.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des P edis Mir und des Geschäftsberichtes fü 1941/42 mit dem Berichte des Auf- E, ¿
2. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung.
3. Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.
4. Neufassung des § 4 der Satzung, betreffend die Einteilung des Grund- kapitals. *
5, Wahl des Abschlußprüfers.
6. Aufsichtsratswahl.
Zur Teilnahme an der Hauptver-
sammlung sind diejenigen Aktionäre be-
vechtigt, welhe gemäß § 20 der Saßung ihre Aktien nebst einem doppelten Num- mernverzeihnis spätestens am Sonn- abend, dem 20. März 1943, bis mittags 12 Uhr bei der Gesellschaft, einem deutshen Notar, einer Wert- papiersammelbank oder einer der nah- stehenden Banken: in Stettin: Deutsche Bank, Fi- liale Stettin, Dresdner Blank, Filiale Stettin, Commerzbank A. G., Filiale Stettin,
Provinzialbank Pommern (Giro- ;
zentrale), Pommersche Vank A. G., in Hamburg: Vereinsbank in Hamburg bis nach der Versammlung hinterlegt und erforderlichenfalls den Hinter- legungsschein fristgemäß der Gesellschaft eingereiht haben. tettin, den 1. März 1943. Der Auffichtsrat.
[45986]
,„„Elysium““, Stettin.
Einladung zur Teilnahme an der
ordentlichen Hauptversammlung der L) am Donnerstag, dem 25. März 1943, mittags 12- Uhr, im Sitzungssaale der Treuhand- und Verwaltungs-Aktiengesellschaft in Stet- tin, Obertwwiek 5,
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Mabecibng Vis und des Geschäftsberichtes für 1941/42 mit dem Berichte ‘des Auf- sihtsrates.
2. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung.
3. Entlastung des Vorstandes und | H
Aufsichtsrates.
4. Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von 250,— KAÆ Vorzugsaktien mit einfahem Stimmrecht und der sih aus § bder Saßzung ergebenden Aus- Pn, Ausschluß des geseßlichen
ezugsrechts der Aktionäre. Er- mächtigung des Vorstandes und Aufjichtsvates zur Festsezung der Einzelheiten.
5. Aenderung des § 4 der Satzung, be- treffend Höhe und Einteilung des
. Grundkapitals. .
6. Aufsichtsvatswahl.
7. Wahl des Abschlußprüfers.
Zu den Punkten 4 und 5 findet auh
gesonderte Abstimmung der Fnhaber fan Stamm- und Vorzugsaktien allein tatt,
sammlung ju diejenigen Aktionäve be- rechtigt, welche gemäß § 20 der Saßzung ihre Aktien nebst-einem doppelten Num- mernverzeichnis spätestens am Sonn- abend, dem 20. März 1943, bis mittags 12 Uhr bei der Gesellschaft, | 2. einem deutshen Notar, einer Wert- papiersammelbank oder einer der nah-| 3. stehenden Banken: j in Stettin: Dresdner Bank, Fi-| (4. liale Stettin, Deutsche Vank, Filiale Stettin, Commerzbank A. G., Filiale| 5
Pommersche Bank A. G., : Provinzialbank Pommern (Giro-
zentrale), Deutschen Arbeit
Bank der A. G.,
in Berlin: Dresdner Bank
bis nach der Versammlung “hinterlegt
und erforderlichenfalls den Hinter-
legungsshein fristgemäß der Gesell- | steh
haft eingereiht haben.
Stettin, den 1. März 1943. Der Aufsichtsrat.
[45987] Bohrisch Brauerei Aktiengesellschaft, Stettin.
25. März 1943, mittags 124 Uhr, im Sigzungssaale der Treuhand- und Verwaltungs - Aktiengesellshaft - in Stettin, Oberwiek 5.
[44761].
1. Vorlegung des
Tagesordnung: Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für 1941/
Stettin, 3
Einladung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellshaft am Donnerstag, dem | und
1942 mit dem Berichte des Auf-
sihtsrates.
Beschlußfassung über die Gewinn-
verteilung.
Entlastung des Vorstandes und
Aufsichtsrates.
Neufassung des § 4 der Sazung betreffend Einteilung des Grund-
kapitals.
Wahl des Abshlußprüfers.
enden Banken:
liale Stettin,
ur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind diejenigen Aktionäre be- rechtigt, welche gemäß § 20 der Saßung ihre Aktien nebst einem doppelten Num- mernverzeihnis spätestens am Sonn- abend, dem 20. März 1943, bis mittags 12 Uhr bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar, einer Wert- papiersammelbank oder einer der nah-
in“ Stettin: Dresdner Bank, Fi-
Deutsche Bank, g Stettin,
Commerzbank Stettin,
G.,
Pommersche Bank A.-G.,
haben.
in Verlin: Dresdner Bank, bis nach der Versammlung hinterlegt erforderlichenfalls den H legungsschein fristgemäß der Gesellschaft eingereiht Stettin, den 1, März 1943.
Der Aufsichtsrat.
Filiale
Hinter-
Brauerei Gebr. Fbing Aktiengesellschaft, Mülheim-Ruhr.
Vilanz zum 30. September 1942.
Buchwert Ab- Buchwert 1. 10. 1941 | Zugang |fHreibungen | 30. 9. 1942 Aktiva. A S A S RA N) RÆ |ÑÀ T. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke : a) Geschäfts- und Wohngebäude . 42 720|— 1020— 41 700|— b) Fabrikgebäude 204 020|— 38310|—| 200 710|— 2, Unbeb. Grundstücke . 6 055/15 —_ |— 6 055/15 3. Maschinen u. mas. Anlagen . . . 64 200|— 29 575|— 34 6256|— 4, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung . 52 173|— 7 545|— 44 628|— 5, Kurzleb. Wirtschafts- à güter - ee o eo 8 S A 44 443 52 15 133 52] 29 310|— 6, Beteiligung « « « - 500|— i \ 000 56 583/92] TL, Umlaufvermögen: Li Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe e ee ooo 19 199 39| 2. Fertige Erzeugnisse „ « «e. e. ooo 21 240 3, Darlehnsforderungen ae 172 222/48 4, Forderungen auf Grund von Lieferungen und Leistungen e e o ao ooo o Ea 79 612/51 6, Sonstige Forderungen. « o. o o. . o. 33 346/58] R P E E E a A r 8 Scheck3 . . . . . . - . . . . “ . . ® . . 1 334/27 A aru E I L 59 325|— 9. Kasse, Reichsbank, Postscheck . . «« « + . 3710/14 10. Andere Bankguthaben. . «e - e o ooo 50 029/87 11. Betrieb8anlage Guthaben .. 20 000|—| 460 020/24 ITII. Posten dek Rechnung3abgrenzung. . . ... « . 5 1 035/30 IV. Bürgschaft RA 25 000,— 818 583/69 / Passiva. I. Grundkapital... .. R E E 400 000 IT. Rücklagen: 1. Gesegliche Rüdcklage. . . A 40 000 2. Andere Rücklagen . . .«. 60 000|[—| 100 _— IIL. Rückfstellungen: 1. für Forderungsausfälle . . « « 10 000 2, für ungewisse Schulden. . . . 20 000 3. für Werkserhaltung . « « « 30 000 60 000|— IV. Verbindlichkeiten: Ö L C P E S E C L E E 13 558/64 2, für Warenlieferungen und Leistungen . ... 18 881/37 3. Steuerverbindlihkeiten „6 B 52 810/48 ¿ 4. Sonstige Verbindlichkeiten. .. «ao o 117 043/19 202 293/68 V. Reingewinn: Vortrag aus dem Vorjahr. . . .. 17 033/13 Gewinn a. dem Geschäftsjahr 1941/42 39 256/88] 86 290/01 VI. Bürgschaft K. 25 000,— i f 818 583/69
Gewinun- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941/42. U E R E S T A
Aufwendungen. Löhne und Gehälter . Soziale Aufwendungen . . .. é Abschreibungen auf Anlagevermögen
Steuern vom Ertrag und vom Vermögen . . Andere Steuern und Abgaben. ....., Beiträge zu geseßlichen Berufsvertretungen
Gewinn: Vortrag aus dem Vorjahr . « «
Erträge.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr „ee oooooooo
Ertrag gemäß § 132 IT Akt.-Ges. . Ertrag aus Beteiligungen „-. . « « j insen . E A Außerordentliche Erträge « « «
Gewinn 1H C Ea C
677 794
677 794
RAMA 140 273 8 733 56 583 102 462 308 148 5 303 17 033 39 256
r ———————
17 033
w
25 52 62 80 19 13 88
85
13 50 25 18 79
85
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschast sowie der vom Vorstand erteilten Auf- klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseglichen Vorschriften,
Köln, den 5. Januar 1943.
Rheinisch-Westfälische „Revision“ Treuhand A.-G.
Dr. Simon. ppa.
Die Auszahlun
ofort gegen Mülheim-Ruhr.
Zur Teilnahme an der Hauptver-
H. Fuglsang.
Dr. Modert.
der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Februar 1943 für das Geschäftsjahr 1941/42 festgeseßten Dividende von 6% = 60,— RAM ro Aktie O 10% KRKapitalertragssteuer und 5% Kriegszuschlag erfolgt ab
inlieferung des Gewinnanteilscheines Nr. 4 an unserer Kasse. Dem Vorstand gehören an die Herren: Heinrich Fuglsang und Hans Timm,
Dem Aufsichtsrat gehören an die Herren: Bankdirektor a. D. Max Langhoff, Düsseldorf, als Vorsißer; - Dr. Ernst Gödde, Dortmund; Oskar Jbing, Duisburg, und Dr. Friedrih Wilhelm Meyer, Duisburg.
Brauerei Gebr. Fbing -A.-G. H. Timm.
# x %
eian: as
Nr. 53
Ausgabe ohne Zentralhandelsregisterbeilage
Deutscher Reichsanzeiger
ohne a Ae ister Preußische Staatsanze iger in Gesegen und Rechtsvero Verkündungs8organ bezeichnet worden ist, bezieht
oler bei der Anzeigenstelle monatlih
Zustellgebühr, für Selbstab ndelsr
Bezugspreis der Ausgabé ohne Zentr
monatli 1,60 e Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Selbstabholer die Unzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32.
Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Bollausgabe und in einer Ausgabe e. Soweit der Deutsche ReiGFangeiger und
ugen als amtliches ch das auf die Vollausgabe. — Bezugspreis der ‘Cetotatbeia durch die Post monatlich 2,39 K zugüglich
isterbeilage vurch
monatlich 2,— ÆA zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzei mai B Al d o Berlin für
_Preußisther Staatsanzeiger
1,85
die Post genstelle
J
Einzelne Nummern kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages eins{chließlich des Portos abgegeben. Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-Zeile 1,10 #MÆ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile F. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig drucreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch
ck (einmal unterstrihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Fernsprech-Sammel-Nr.: 1933 33
JFnhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich.
Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens- mittel für die 48. Zuteilungsperiode vom 5. April bis 2, Mai 1943. L f
Bekanntmachung der Geheinten Staatspolizei Linz/Donau über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Amktliches Deutsches Reickt
Erlaß
Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 48. Zuteilungsperiode vom 5. April bis 2. Mai 1943 Erster Teil
Festsegung der Rationen Die Lebensmittelrationen der 47. Zuteilungsperiode gelten auch in der 48. Zuteilungsperiode. Lediglich in der Fettverteilung treten folgende Aenderun- en ein: q Die über 14 Jahre alten Versorgungsberechtigten erhalten an Stelle von 125 g Margarine 125 g Schlachtfette und an Stelle von 100 g Buttershmalz 100 g Speiseöl. Auch die über, 14 Jahre altên Selhstversorger mit Butter (Fnhaber der Reichsfettkarten SV 1 und SV 5) erhalten an Stelle von 100 g Butterschmalz 100 g Speiseöl. Die Gesamtfettration bleibt also für alle Verbrauchergruppen unverändert. A Alle Verbraucher erhalten die folgenden Erzeugnisse in der gleichen Menge wie in der 47. Zuteilungsperiode: | Brot, Mehl, Fleisch, Butter, Käse (abgéséhen von der in der 47. Zuteilungsperiode erfolgten Sonderzuteilung an' Käse), Quark, -Getrcidenährmittel, Teigwaren, Kartoffelstärkeetzeug- ütisse, Kaffee-Ersaß- und -Zusayzmittel, Vollmilch, Zucker, Mar- melade, Kunsthonig und Kakaopulver.
: Zweiter Teil Durchführungsbestimmungen und sottstige Regelungen Erster Abschnitt
» Warenabgabe auf die Reichsfettkarten
A. Ratioussäßze Jn der 48. Zuteilungsperiode erhalten: Normalverbraucher über 18 Jahre Butter P ae as
375 g
Madai A 200 g auf Kleinabschnitte
Schweineschlachtfetè . .„«« 125 g
Speiseöl . a a O0 g
JFugendliche von 14—18 Jahren
Butter S Cud00 g
VIATAG E C e 325 g davon 200 g auf Kleinabschnitte
Schweineschlachtfette . A 125 g
Speiseöl . E S 1002
JFnhaber der Reichsfettkarte SV 1
Matgdtine S abe S 300 g davon 50 g auf Kleinabschnitte Speiedt E E A 100 g JFnhaber der Reichsfettkarte SV 5 Ada e 450 g davon 75 g auf Kleinabschnitte Speiseöl . S Pat ‘ . 100 g
B. Abgabe von Schweineschlachtfetten
Schweineschlachtfette werden auf einen abzutrennenden Ein- zelabschnitt mit dem Aufdruck „125 g Speck oder Schweine- rohfett oder 100 g Schweineschmalz“ ohne. Bestellshein ab- L eben. Fn diesem Zusammenhang wird daran erinnert, daß
weirtlGtachtfette nicht durxh den Einzelhandel, sondern nur durch Fleischer abgegeben werden dürfen und diese inner- halb der für die Abgabe der Bestellscheine vorgesehenen Frist die Rückseite des Stammabschnitts der Fettkarten mit ihrem
“ Ficmenstempel zu versehen haben.
C. Abgabe von Speiseöl
Einzelverbraucher j
Die Reichsfettkarten für Normalverbraucher und für Fu gendlihé von 14—18 Fahren sowie die Reichsfettkarten SV 1 und SV 5 enthalten einen Bestellschein über. 100 g Speiseöl und einen entsprechenden Einzelabschnitt. Der Bestellschein darf nur von den Kleinverteilern entgegengenömmen werden, | die vom zuständigen Milh- und Fettwirtschaftsverband zur Verteilung vou Speiseöl zugelassen sind. Die Abgabe des Speiseöls erfolgt gemäß dem Aufdruck auf dem Einzelabschnitt in der dritten und vierten Woche der 48. Zuteilungsperiode.
Großverbraucher i
Großverbraucher, die über Bezugschein B versorgt werden (z. B. Anstalten, Heime usw.) erhalten je Gemeinschaftavéx- pflegten an Stelle von 100 g Butterschmalz 100 g Speiseöl.
Berlin, Freitag, den 5. März, abends
Gaststätten, Kantinen, Werkküchen“ und ähnliche Ein- richtungen, die - von den Verpflegten Bedarfsnachweise ent=- egennehmen, können auf die über Margarine lautenden Be-
rfsnachweise Bezugscheine A über Speiseöl erhalten. Die Ernährungsäamter haben jedoch Bezugscheine für Speiseöl aus Fastagegründen nur über Mengen von 2,5 kg oder dem Viel- fachen hiervon auszustellen. Die Ernährungsämter haben da- her auf Antrag der Gaststätten usw. die von diesen vorgelegten Margarinebedarfsnachweise im Verhältnis von 125 : 100 in Bezugscheine über Speiseöl umzutaushen und in Höhe der hierbei nicht berücksihtigten Menge einen Bezugschein über Margarine” zu ertéeilen. Für die Ausstellung der Spkêiseöl- bezugscheine ist nachfolgende Tabelle maßgebend:
Bei Vorlage von Marga- ist auf Antrag ein Speise-
rinebedarfsnahweisen in ölbezugshein auszustellen einer Menge von: über:
3,125kg “ : 2,5 kg 6,250 kg 5,0 kg 9,375 kg 7,5 kg 12,500 kg 10,0 kg 15,625 kg 12,5 kg 18,750 kg 15,0 kg 21,875 kg 17,5 kg 25, — kg 20,0 kg
28,125 kg 22,5 kg - 31,250 kg 25,0 kg 34,375 kg 27,5 kg 37,500 kg i 30,0 kg 40,625kg ® 32,5 kg 43,750 kg | 35,0 kg A 46,875 kg 37,5 kg 50, — kg 40,09kg 53,125 kg 42,5 kg 56,250 kg 45,0 kg _09,37ò kg 47,5 kg 62,500 kg 50,0 kg
Für die Belieferung der Wehrmacht und der nah Wehr- machtsäßen verpflegten Schußgliederungen, ferner für die Bè- lieferung des RAD. bleiben dié bestehenden Bestimmungen unverändert.
Zweiter Abschnitt Karten- und Bezugscheinwesen Reichsbrotkarten
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfahung enthalten die Reichsbrotkarten (abgeschen von den 10 g- Abschnitten der Karte B) sowie die Zusaß-, Zulage- und Wochénkarten für aus- ländische Zivilavbeiter künftig nur noch Brotabschnitte über 50 und 500 g. Demgemäß sind die Karten in den folgenden Formaten herzustellen:
Reichsbrotkarte Klst für Kinder
bis zu 3 Jahren
Reichsbrotkarte K1k für Kinder
von 3—6 Jahren
14,8 : 12 ecm (28 Nugen)
14,8 : 14 ecm (24 Nugzen) Zusaßkarte für Schwerarbeiter Din A 6 (32 Nuzen) A für Schwerstarbeiter 14,8 : 14 em (24 Nutzen) Die übrigen Karten bleiben im Forinat unverändert. Jnfolge der Umgestaltung der Reichsbrotkarten und der
Brotabschnitte der. Zusaßkarten is zum Teil ‘eine andere
Zahlen- und Buchstabenkennzeichnung der Abschnitte eingetreten.
* Soweit in Erlassen die Warenabgabe auf bestimmte Einzel- abschnitte der Reichsbrotkarten geregelt ist, treten an die
Stelle dieser Abschnitte die entsprehenden Abschnitte mit der
neuen Bezeichnung. :
Ju Bayern, Württemberg, Baden, der Westmark und in den Reichsgauen Sudetenland, Wien, Kärnten, Niederdonau, Oberdonau, Salzburg, Steiermark und Tirol-Vorarlberg ist den Bewohnern dieser Gebiete wie bisher die Möglichkeit ge- geben, in erweitertem Umfange an Stelle von Roagenbrot
oggenmehl- zu beziehen, Demgemäß können an Stelle ‘von je 500 g Brot je 375 g Roggenmehl auf die Abschnitte I a bis
IV a der Reichsbrotkarte A, der Reichsbrotkatte A/IJgd und der
Zusatßkarten für Shwer- und Schwerstarbeiter bezogen werden.
Rinder- und Knochensfett
Rinder- und Knochenfett wird in verstärktem Maße als Roh- stoff für die Margarineherstellung benötigt. Aus diesem
oder Margarine nur noch ausnahnisiveise und nur nach schrift- licher Genehmigung des zuständigen Milch- und Fettwirt- schaftsverbandes ausstellen. Eine solhe Ausnahmeregelung fommt nur in besonderen Fällen in Betracht, insbesondere für in bestimmten Heil- und Krankenanstalten untergebrachte Kranke, denen vom Arzt eine Diät vorgeschrieben ist. Meine Erlasse vom 18. September 1940 — I1 C1 — 4300 — und
auf Rinder- und. Knochenfett beziehen, außer Kraft.
Grunde dürfen die Ernährungsämter Bezugscheine für Rin- | dex- und Knochenfett an Stelle von Bezugscheinen für Butter |}
vom 12, Juni 1942 — I1 C 1 — 2700 — treten, soweit sie sich
K E Gd d Va Bd V Es L S R Ah tiii n e Wick pet L A pee: A A 2
Reichsbankgirokonto Berlin, Konio Nr. 1/1913 Poslsheckonto: Berlin 418 21
1943
Markenabrechnungs- (Sammel-) Bogen
Jm Deutschen Reichsanzeiger Nr. 300 vom 22. Dezember 1942 ist die frühere Anordnung der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen (Herstellung und Verarbeitung von Papier, Karton und Pappe) untex der Bezeichnung Anordnung 11/43 und dem Datum vom 18. Dezember 1942 erneut zusammen- gesaßt und veröffentliht. Fun dexr Anlage 7 zu dieser Anord- nung sind nter dem Abschnitt „Herstellungsverbote““ auch wieder die Abrechnungsvordrucke (Sammelbogen) für Lebens- mittelkarten aufgeführt. Die Ernährungsämter werden darauf hingewiesen, daß sih durch die Wiederaufnahme dieser Vor- drucke in die Neufassung der Anordnung an dem bisherigen Zu- stand nichts geändert hat. Abrechnungsbogen (Sammelbogen) können somit nach wie vor zum Aufkleben aller Lebensmittel-
marken, Kartenabschnitte usw. hergestellt werden.
Drittex Ab\schnitt Schlußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine
Die Verbraucher haben die Bestellsheine einshließlich der Bestellscheine 48 der Reichseierkgrte, der Reichskärte für Mar- melade (wahlweise Zucker) sowie der Bezugsausweise für ent- rahmte Frischmilch und für Speisekartoffeln in der Woche vom 29. März bis 3. April 1943 bei den Vertecilern abzugeben, so- fern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken. Die Ernährungsämter können anordnen, daß die Bestellscheine des Bezugsausweises für Speisekartoffeln bereits zu einem früheren Zeitpunkt abzu- geben sind. | Maternübersendung
Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern einschließlich der Matern für die Reichs-Mahl- und -Brotkarten und für die Wochenkarten für ausländische Zivil- arbeiter werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt. :
Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern der Nährmittelkarten hinsichtlich der Verteilung von Teig- waren sofort nach-ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Jnkrafttreten “
Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen für die Zeit vom 5. April bis 2. Mi 1943 treten am 5. April 1943, die übrigen Anordnungen, soweit nichts anderes be- stimmt ist, sofort in Kraft.
Berlin, den 22. Februar 1943.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Jn Vertretung des Staatssekretärs: Riedcke. Géschäftszeichen: IT B 1 — 48.
Verfügung _ Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreth vom 18. November 19388 — RGBl. 1 S. 1620 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsstatthalters in Oesterreich vom 7. Fe- bruar 1939 — B. Nr. S IT G-41/v/39 — und der Rundver= fügung des Jnspekteurs der Sicherheitspolizei und des SD. in Wien vom 28. Juli 1939 — B. Nr. S II G 1084/39 — wird das gesamte im Wirkungsbereih der bezogenen Verordnung befindlihe Vermögen der Rosa Ziegler, geb. Bauer, geb. am 2. März 1908 in Gmünd/Niederdonau, beschlagnahmt und zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichs=
minister der Finanzen, eingezogen.
Linz/Donau, den 27. Februar 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Linz. Dr. Bat.
IMichtamtliches Aus der Verwaltung
Erleichterungen bei der Prüfung der Fahresabschlüsse
Der Reichsminister der Justiz und der Reichswirtschafts= minister haben eine Fünfte Verordnung über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Handelsrehts während des Krieges vom 24. Februar 1943 erlassen, die im RGBl. 1 Nr. 21 vom 2. 3. 1943 veröffentlicht ist. Danach unterliegt der Jahresabschluß von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellshaften auf Aktien für das am 31. Dezember 1942 endende oder laufende Geschäftsjahr niht der Prüfung nach dem Alktiengesezy. Von den Fahres- abshlüssen für spätere Geschäftsjahre braucht bis auf weiteres von zwei aufeinanderfolgenden Fahresabschlüssen nux jeweils einer geprüft zu werden Der Reichsminister der Justiz kann im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister zur Wahrung öffentliher Belange eine Prüfung von nah den vorstehenden Vorschriften nicht prüfungspflichtigen Fahresabschlüssen anordnen. Die Vorschriften über die Vereinfahung der Prüfungsbestim- mungen gelten sinngemäß für die Prüfung der Fahresabschlüsse von Versiherungsunternehmungen, Bausparkassen, Kredit- instituten und Lagerhaltern sowie für die Dividendenprüfung. Bis auf weiteres brauchen zum Handelsregister für das Gericht der Zweigniederlassungen nicht mehr eingereiht zu werden: Be- kannntmahungen der Aenderungen im Aufsichtsrat, und Abs schriften der Verhandlungsniederschriften über Hauptversamms- lungen. Dies gilt nicht für Niederschriften, die Beschlüsse ent- halten, die einer Eintragung in das Handelsregister zugrunde gelegt werden.
R T A ra E e
Eri] e: Bki A Sd I a L eina S p E t, T T E R E R:
R
R S
ets
E i a t
Et ius E E
e iei Eh
E aide 2
L E e * F e S p T P S rap es Mili, di i
e E S
Ú