1944 / 231 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Oct 1944 18:00:01 GMT) scan diff

. neue hochhelle odex einfarbig gehaltene Kattun-, Koper-, Barcheut-, Mull-, Frottier-, Segel-, Korsett-, Mischdreli-, Mischleinen- und Halb- leinendrxellaöscchuitte (nicht imprägniert) ohne Halbe s F

Gi i Sie Lc Cid bi A Ea U E

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 231 vom 14, Oktober 1944. S. 4

RAM

je 100 kg |

. neues zmittelhelle und bunte Kattun- (Schürzen- -

bunt), Varchent-, Segel- und Knopfstanzab- shnitte sow.e Mischdrell-, Mischlcinen- und Halbleineud-ellabshnitte (nicht imprägniert) De Que L . neue ‘weiße und rohweiße Kattun-, Köper-, Segel- und Tarnstoffabschnitte (geklebt, gestärkt oder imprägniert) sowie gestärkte Gaze- und Schixtingabschnitte E . neue einfarbig gehaltene Kattun-, Köper-, Segel- und Tarnstoffabschnitte (geklebt, gestärkt oder tinmprägniert) sowie gestärkte Gaze- und Sa S . neue bunte und mittelhelle Kattun-, Köper-, Segel-, Tarnstoffabschnitte sowie Gaze (geklebt, gestalt oder Amprage A a . neue weißgraue und rohgraue Mischdrell-, Misch- leinen- und Halbleinendrellabschnitte ohne Fute . neue bynte Möbelstoffabschnitte, Samt, Schwer- kattun (engl. Leder), Schuhstoff- und Scheuer- 1A E S - neue. weiße Gardinen-Tüllabschnitte, ungestärkt . neue einfarbig gehaltene Gardinen-Tüllab- schnitte, ungestaärkt E ¿ . neue Eisengarnabschnite . .

. neu ‘bunt Schrenz und Kleiderschrenz .

b). Baumwoll- und Zellwolltrikotabschnitte :

. neue weiße, rohweiße oder normalweißze Baum- wolltrikot- und Lammfsfellabschnitte, auch mit Kurstseide, Zellwolle oder Flockenbast . . neue einfarbig gehaltene oder pastellfarbige Baumivolltrikot- und Lammfellabschnitts, auch mit *Kunstseide, Zellwolle oder Flockenbast . . neue helle und bunte Baumwolltrikot- und Lammfellabschnitte, auch mit Kunstseide, Zell- volle odex Flodenbal . neue rohweiße Netz- und Knüpftrikotabschnitte, Schnitt und Overlock gemischt (auch mit Kunst- seide, Zellwolle oder Flockenbast) N . neue weiße, rohweiße oder normalweiße Baum- wolltrikot-Overlocks vhne Gummi (auch mit Kunstseide, Zellwolle oder Flockenbast) : . neue helle und bunte Baumwolltrikot-Over- locks, auch einfarbig, mit Kunstseide, Zellwolle und Flockenbast, ohné Gummi... ,

. neue weiße Handshuh- und Atlasabschnitte . . neue bunte Handshuh- und Atlasabschnitte . neu Strickerei-Kehriht è è « «e « « «5

\

0

40,—

25,— 20,— 1 J

Q. Neue wolkene und halbwollene gewebte Abschnitte

. neue woll. stahlgraue Uniformtuchabschnitte, neue woll. feldgraue Offizierstuchabschnitte neue wollene blaue Marinemoltonabschnitte, neue wollene blaue Marinesergeabschnitte

neue wollene Uniformtuchabfchnitte, feldgrau oder grau, s{chwarz (Panzer, // und NSKK.), fliegerblau, forstgrün, polizeigrün, hellbraun, marineblau, olivbraun (SA.-Mantel, PO., OT.- und Arbeitsdiensttuchabschnitte (auch für weibl. Ugen). BAUP L . neue gemischte Uniformtuchabschnitte und -kan- ten oder Uniform-Mischwolltuchabschnitte, nah FALDER Ga Ne . neue wollene Lamafutterabfsthnitte T, grau oder H e E E C . neue feldgraue oder fliegerblaue Doppeltuch- abschnmitte, rehbraune Uniformtuchabschnitte, dunkelblaue HJ.- oder Schituchabschnitte, Ma- rengo- oder graue Lamafutterabschnitte II (ohne B E R . neue hochhelle oder einfarbig gehaltene Ga- bardîne- und Kammgarnabschnite . . . . neue bunte Gabardine- und Kammgarnahb- E E . neue weiße Wollflanell-, Velour- und Woll- Dee E A . neue hochhelle oder einfarbig gehaltene Woll- flanell-, Velour- oder Wolldeckenabschnitte .

. neue bunte Wollflanell-, Velour- oder Woll- dedénabMte L . neue weiße Mischwolltibet-, Alpaka- oder lichte Kleiderabene S . neue hochhelle oder einfarbig gehaltene Misch- wolltibet-, Alpaka- oder leihte Kleider- abschnitte L S . neue, bunte Mischwolltibet-, Alpaka- oder lele: Rieder A . orig. Neutuch - Abschnitte, Maßschneiderware De e e . bunte Neutuchabschnitte (Kleiderfabrikware) .

. neue einfarbig gehaltene Cheviotabschnitte (Sportstoffe und: Boueléabschuitte . ..

100,—

. neue bunte Halbtuch-, Cord-, Halbwolloden-, Z

Mügzentuch-, Sealskin-, , Säureloden- und halbwollenè Deckenabschnitte sowie Mischwoll- futtexabshnitte mit Zwirnkete 5 . neue wéißé Halbwollabschnitte (Eisbär, Fríes, Lammfell und Tapisserie) . . neue einfarbig gehaltene (Eisbär, Fries, Lammfell und Tapisserie). . . neue helle und bunte Halbwollabschnitte (Eisbär, Fries, Lammsfell und Tapisserie) sowie woll- haltige Pantoffelabschnitte Us

Neue Uniformtucthabschnitte und neue ein- farbig gehaltene Abschnitte dieser Position müssen fadenrein geliefert werden, sonst findet ein Preisabschlag von XAM 13,— je 100 kg An- wendung.

Halbwollabschnitte

A P: wi Yai îe Se

E I

RAM | je 100 kg 7

R. Naturseidene und kunstseidene Abschnitte

a) gewebte Naturseide

. neue weiße und, elfenbeinfarbige Naturseiden- C

: neue cinfarbig gehaltene oder hochhelle Natur- - Feibenabshnile E L Ee

. neue helle und bunte Naturseidenabschnitte .

. neue. rohweiße, grauweiße, graue Bouxette-Ab- schnitte, auch mit Stempeln. „« « «.«

. alte buute seidene Kleiderhadern, « « « ««

b) Rundstuhlabschnitte i . neue gebleichte und elfenbeinfarbige Rundstuhl- funstseidenabschtitte O s . neue einfarbig gehaltene oder hochhelle Rund- stuhlkunstseidenabshnite „6 . neue helle und bunte Rundstuhlkunstseidenab- R E N neue / bunte Rundstuhlkunstseidenoverlos ohne Gummi . , A

c) Kettstuhlabschnitte . neue gebleihte weiße Kettstuhlkunstseidenab- schnitte ({hwer löslihe Ware)... . neue einfarbig gehaltene oder hochhelle Kett- stuhlkunstseidenabschnitte (schwer lösliche. Ware)

. neue bunte Kettstuhlkunstseidenabschnitte (schwer 1ST E B . neue orig. bunte Kettstuhlkunstseidenoverlocks 4 (Over loelthe War a, e

d) gewebte Kunstseidenabschnitte (ohne Zellwolle)

. neue weiße gebleichte odér elfenbeinfarbig ge- webte Kunstseidenabschnitte (auch Kartuschkunst- c E

. neue einfarbig gehaltene oder Hochhelle gewebte Kunstseidenabschnitte - (auch Kartuschkunstseide)

. neue helle und bunte gewebte Kunstseidenab- schnitte (au Kartuschkunstseide) . N

. neue weiße Kunstseidenfangleinen und -gurtab- On E

. neue einfarbig gehaltene Kunstseidenfangleinen und- -gurtabschnitte . O L 2

. neue gemischte Kunstseidenfangleinen und -gurt- abn N G L e e

e) Zellwollstrickabschnitte (reine Zellwolle ungemischt)

. neue weiße und rohweiße Kleiderstrickabschnitte' (CIPoLDaE U L L . neue einfarbig gehaltene oder hochhelle Kleider- strickabshnitte (Apoldaer Art) . neue bunte Kleiderstrickabschnitte (Apoldaer Art) . neue bunte Kleiderstrickoverlocks (Apoldaer Art)

ï) alte gestrickte kunstseidene Hadern . alte weiße. kunstseidene gestrickte Hädern. *,. . alte kunstseidene gestrickte Hadern, hochhell, \chwarz, blau oder modefarbig . alte bunte kunstseidene gestrickte Hadern . .

S. Gewalfte Filzabschnitte und Filzhadern

. neue einfatbig gehaltene wollgemischte. Filz- und Gamaschenfilzabshnite ck6

. fneue bunte wollgemischte Filz- und Gamaschen-

filzabschnitte C G

. neue. einfarbig gehaltene weihe Haaxfilzab-

TOnttE C R is . neue einfarbig gehaltene geleimte Haarfilzab- schnitte (Sohlenfilz) oder einfarbig gehaltene weiche Haarfilzabschnitte mit Futebeimishung . 5. T bunte geleimte Haarfilzabschnitte (Sohlen« E

. neue Jutesohlenfilzabshnite .„. «

.„ neue bunte weiche Hutfilzränder.. .. «. «

. alte einfarbig gehaltene Wollfilzhadern . .

. alte bunte Wollfilzhadeu

. alte weiche braune Haarfilzhadern . s

„alte Wade U L L

2. alte. Weihe Hutfilzhäder L S

. alte orig. Feldflaschenfilzhaden. ..„. 12,—

Für alle hier mcht vermerkten Filzabschnitte und Filzhadern sind die Höchstpreise bei der Reichsstelle unter gleichzeitiger Bemusterung einzufordern.

IT. - (1) Sind in den in Absay T Höchstpreise für Hadern Lumpen) genannten Positionen mehrere Sorten ‘und ¿Farben zusammen unter einem Preis aufgeführt, so muß jede Sorte und Farbe getrennt gepackt zur Ablieferung kommen.

(2) Für Hadernsorten,, die ‘in diéser Bekanntmachung nicht enthalten sind, oder bei denen die Preisbildung den Betei- ligten zweifelhaft ist, sowie für ausländische Hadern bestimmt die Reichsstelle den zulässigen Preis.“ Mit dem Antrage auf Preisfestseßung sind Muster einzusenden.

(3) Die festgeseßten Höchstpreise gelten nur für gut sortierte und verpackte Hadern, bei Güterwagen oder Verladen ab Ver- sandbahnhof gegen Barzahlung (netto Kasse), Vertreter- provision einbegriffen. Bei Fnanspruchnahme von Zielen

.

darf !/2 v. H. monatlich. berehnet werden.

(4) Bei nicht einîvandfreier Sortierung gilt als Höchstpreis der Preis: für die in der Lieferung enthaltene geringste Sorte.

(5) Bei dem Vexkauf von- Hadern mit einem Höchstpreis von 25,— R je 100 kg ist die Wäre brutto für - netto zu be- rechnen; die Tara darf in diesem Fall 3 v. H. nicht übersteigen. Für Hadern mit einein Höchstpress über 125,— NA je 100 kg muß Nettogewicht, die Tara mit 12 KA je 100 kg be- rechnet werden. | N

III.

1. Verkaufspreise für den Sammler an den Mittelhändler

RAM je 100 kg a) orig. bunte Hadern, jedoch frei von Futehadern 10,40 b) orig. bunte wosllgestrickte Hadern «73,50

R E E S B R I E E e D I E

RM 2, , bringen :

R M je 100 kg

c) nlte orig. weiße Haden «e 16,80

d) Neutuchhadern (Maßschneiderware) « « « 4 35,—

e) orig. Futehaden e 0 4,20 ab Versandbahnhof bzw. bei Ortslieferung frei Hof des Käufers. ; :

2, Verkaufspteis. für dèn Mittelhändler an den zugelassenen Sortierbetrieb RAM je 100 kg

a) orig. bunte Hádern, jedoch frei von Futehadern 13,—

b) orig.- bunte wollgestrickte Hadern «94,50

c) alte orig. weiße Haden e 22,40

d) -Neutuchhadern (Maßschneiderware) . « 45,—

€) ori, Jutehadent v a eo 5,60

ab Versandbahnhof bzw. bei Ortslieferung frei Hof des Käufers. A : IV. i

(1) Bei der Veräußerung von Hadern durch Mittelhandels8- betriebe mit Sortierausweis an zugelassene Sortierbetriebe beträgt der Abschlag 10 v. H. vom jeweiligen Höchstpreis,

(2) ‘Bei der Veräußerung von Hadern, die von Sammlern von gewerblichen Anfallstellen bereits" sortiert erworben und unverändert an den Mittelhändler weiter zu veräußern sind, beträgt der Abschlag 20 v. H. vom jeweiligen Höchszpreis.

(3) Bei der Veräußerung von Hadern, die vom Mittel händler von gewerblihen Anfallstellen und von Sammlern

. bereits sortiert erworben und unverändert an den zugelassenen

Betrieb weiter zu veräußern sind, beträgt der Abschlag 10 v. H, vom jeweiligen Höchstpreis. j :

(4) Sog. Durchgangsgeschäfte sind nur in Mengen von min- destens 5000 .kg und nur bei Lieferungen an einen Abnehmer zulässig. Hierbei beträgt der Pyeisabschlag 10 v. H, vom je- weiligen Höchstpreis.

V

Erwerb von Hadern . bei gewerblichen Anfallstellen

(1) Für den Erwerb von. Hadern, die in gewerblichen Be- trieben angefallen sind, gelten zur Errehnung der Vexkaufs- preise folgende Preisabschläge: :

a) bei Mengen von 500 kg und mehr 20 v. H. vom jeweili-

gen Höchstpreis, ; ° :

b) bei Mengen unter 500 kg 35/v. H. vom jeweiligen Höchst-

preis,

c) bei Mengen unter 100 kg 40 v. H. vom jeweiligen Höchst-

preis. :

Die Mindestmengenfestsezung gilt für jede einzelne Sorte.

(2) Für den Erwerb neuer Wollgolfexabschnitte sind unter a und b an Stelle von 500 kg nur 200 kg und unter. e an Stelle von 100 kg nur 25 kg zu seßen. ;

(3) Sofern Hadern bei einer Anfallstelle ab Lager über- nommen werden, is ein Abschlag von XMA 1,— je 100 kg, bei „Kieferung lose (unverpackt) ab Lager ein Abschlag voû je 100 kg vom Uebernahmepreis in- Abzug zu

Preisabschläge sür den

: VI. Höchstpreise für Pußlappen

(1) Für den Verkauf von gewaschenen, desinfizierten und von Haken, Knöpfen und Oesen freigemachten Pußlappen gel-

ten für den Puytlappenhersteller folgende Höchstpreise:

weiße Trikot-Publappen « . « RA 90,— je 100 kg weiße Leinen-Pugßlappen . ._.RM 90,— je weiße Publappen. . . RM 83,— je weiße Gardinen-Puygzlappen RAM 66,— je 100 kg bunte Pubßlappen. , ._, RM 53,— je 100 kg -/ bunte Trikot-Pußlappen . .… . RAM 58,— je 100 kg hochhelle Publappen .... RAM 62,— je 100. kg einschließlih* Vertreterprovision und Kosten für das Legen und Bündeln. : (2) Die vorstehend genannten Höchstpreise verstehen \ih- ab Versandbahnhof, brutto für netto, Tara nicht über 5 v. H., netto Kasse nah Empfang. _ Dex Höochstpreis für. gebrauchte (ölige) Publappen beträgt: a) béim Verkauf dur Anfallstellen an Rohproduktenhändler, Pußlappenhersteller und Reinigungsanstalten M 3,— für 100 kg,

b) beim Verkauf durch Rohproduktenhändler und Puytlappen- |

hersteller an Reinigungsanstalten M 7,— für 100 kg. Die vorstehend genannten Höchstpreise verstehen \ich ab Versandbahnhof, netto Kasse nah Empfang. Der Höchstpreis für gereinigte Pußlappen beträgt A 50,— für 100 kg ab Versandbahnhof.

VII.

(1) Die Bekanntmachun tritt am Tage nach der Verkün- dung in Kraft; sie gilt auch für die eingegliedèrten Ostgebiete und mit Zustimmung des Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß.

(2) Gleichzeitig trèten die

. Anordnung, betreffend Preisvorschriften für gewaschene

0 Puyßlappen vom 4. Funi 1943 (nicht veröffentlicht),

Bekanntmachung 4 zu den Durchführungsanoxdnungen Nr. 5 und 6 zur Anordnung 1/43 vom 15. April 1943 (RAnz. Nx. 102 vom 5. Mai 1943) i

außer Kraft, : Berlin, den, 10. Oktober 1944. i Der Reichsbeauftragte für Textilwirtschaft. L Linder. | E C mm E} (Fortseßung des' Amtlichen Teils in der Ersten Beilage)

C R ————————

Verantwortlich für den Amtlihen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und : für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam;

verantwortlih für den Wirtwaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lanhy1ch in Berlin 8W 68 Druck derx Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin.

: (Eine Beilage) O Preis dieser Nummer: 20 4

l atsdurchshnitt September auf 117,6 (1913 = 100); sie ist

1I. Industrielle

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 231

P aa

Amtliches Deutsches Reih (Fortsezung).

Die FIndexziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt September 1944

Die Jndexziffer der Großhandelspreise stellt sich im Mo=

qus jahreszeitlichen Gründen gegenüber dem «Vormonat 118,2) um 0,5 vH zurückgegangen. Die Fndexziffern der Gauptgruppen lauten: Agrarstoffe 121,6 (—1,6 vH), indu- trielle Rohstoffe und Halbwaren 102,4 (+ 0,1 vH) und indu- trielle Fertigwaren 136,5 (+ 0,2 vH).

u

Ver- änderung in vH

1913 = 100

Monatsdur{sch{nitt August Sept. 1944 1944

Sndexgruppen

123,6

102,3 136,2 113,4 153,4

118,2

121,6

102,4 136,5 113,4 153,9 ;

127,6 | 0,

I, Agrarstoffe N

L Rohstoffe und Halbwaren «» «+6 Industrielle Fertigwaren . . davon Produktionsmittel . Konsumgüter .-« «

Gesamtindex

Der Rückgang der Jndexziffer - für Agrarstoffe ist haupt- ählih ci den Uebergang ¿u den Preisen für V arken urückzuführen; daneben wirkt sich der Uebergang zu den

e ———— A

Preisen für Futterhafer und Fabrikkartoffeln neuer Ernte

h Wirtschaftsteil

Neufassung der Bauverbots-Anordnung

Aus reg Sen Gründen bestand bisher schon ein veitgehendes Bauverbot. Nun N die 31. Anordnung des Gene- albevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft über das Bauverbot den Notwendigkeiten des totalen Krieges weiter an- hepaßt und vom Reichsleiter- für Rüstung und Kriegsproduktion n neuer Form bekanntgegeben worden; sie ist bereits in Kraft

Detreten,

Nah dieser neuen Anordnung sind vom allgemeinen Bau- erbot ausgenommen: 1. Lebensnotwendige Unterhaltungs- und Pa e Ca ga Len wenn die Gesamtbausumme den Betrag- on 500 NA nicht übersteigt und die Ene Arbeitskräfte owie die - bewirtschafteten Baustoffe zur Verfügung stehen. . Kriegswichtige Kleinbauvorhaben mit einer Gesamtbausumme is 500 N Æ mit Genehmigung der Baupolizeibehörden, die aber irr erteilt wird, wenn die SsorderliGen Veelccla ohne Fnan- pruchnahme eines Baustoffkontingents zur Verfügung stehen -und rbeitseinsaymäßige Bedenken nicht bestehen. 3. Sogenannte usnahmebauten füx wichtige - Bedarfsträger, die vom OT.- insaßgruppenleiter in zwingenden Fällen genen! werden önnen, sofern die thm vom Amt Bau-OT. des eihsministers ur Rüstung und Kriegsproduktion On Kontingente nd die zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte die Durhführung eben den Programmbauten seines Bereichs gestatten. 4. Die pgenannten Programmbauten, d. h. die vordringlihen Kriegs- auvorhaben. Diese werden durch Aufnahme in die Liste der. Programmbauten, die das Amt Bau-OT. für jedes Kalenderviertel- ahr aufstellt, zur Ur tung, freigegeben. Aus dieser Liste berden vie wichtigsten Bauvorhaben in einem Mindestbau- rogramm zusammengestellt. 5. Sofortmaßnahmen zur Be- 6 Und von Bomben- und Brandschäden und von Schäden aus aturfatastrophen . nah den hierür geltenden Bestimmungen. . Luftschu Ua na: im Wege der Selbsthilfe, wenn zu- iblihe Fahkräfte lediglih außerhalb ihrer betrieblihen Arbeits- it herangezogen werden. 7. Behelfsheime nah dem Erl&ß des Dobees vom 9. 9. 1943 über die LOSOA des Deutschen Pohnungshilfswerks, sofern der Bauherr im Besitz der hierfür orgesehenen Baukarte is.

Rausmännishe Kameradschastshilfe bei Warenauslagerungen aus den frontnahen Gebieten

Die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel gibt bekannt: Die Kriegs- e macht es haufig erforder(G, daß Warenläger. aus den kriegs- ahen Zonen in Gebiete ausgelagert werden, die weiter zurück

Znnern des Reiches liegen: Hier seßt eine Ehrenpflicht der eutschen Kaufleute gegenüber ihren dur ‘die Ereignisse in den Frontzonen besonders stark betroffenen . Berufskameraden ein,

L Untersuchun trafsachen, entl 2 Îwangabersteigeeungen, Í 5. Verlu! nd Fundsa 4 3. Aufgebote,

n

3. Aufgebote

3026] Aufgebot. :

Die Frau Anna Figur eb. Gebauer n Thorn, Mellienstraße 86, hat das ufgebot zum Zwecke der Kraftlos-

beantragt. Der J

dem unterzeihneten Geri

ertpapieren,

tel der Urkunde wird MOeN, putestens in dem auf den 22. Februar 1945, 10 Uhr,„vor

cht anberaums- ten Aufgebotstermine seine Rechte an- zumelden und die Urkunde vorzulegen,

Berlin, Sonnabend, den 14. Aftober

aus. Die Preise für Hopfen, Futtergerste, ausländischen Do Futterhülsenfrüchhte und Trockenschniyel haben sich er-

In der Fuderziffer für industrielle Rohstoffe und Halb- waren kommt vor allem die um diese Jahreszeit übliche Er- höhung der Preise für Stickstoff- und Kalidüngemittel sowie für Thomasphosphat zum Ausdruck. / :

Unter den industriellen Fertigwaren liegen die Preise für Textilerzeugnisse zum Teil etwas höher als im Vormonat.

Berlin, den 11. Oktober 1944.

Statistishes Reichsamt.

_FIrichtamtliches

Aus der Verwaltung

Die Zuweisungen an betrieblihe Pensions- und Unterstüßungskassen

Durch Anfang Januar dieses Jahres erlassene Vorschriften des Reichsfinanzminlsters, die ursprünglich eris für das Ver- anlagungsjahr 1943 gelten sollten, wären ungebührlih hohe Zu- wendungen an Pensions- und Unterstüßungskassen steuerlih tue erfaßt worden, da sie vielfah nur einen Versuch dar- tellten, die Steuerpfliht für hohe Betriebsübershüsse zu um- gehen. Durch einen neuen Erlaß hat der Reichsfinanzminister nun aus Billigkeitsgründen bestimmt, daß diese Vorschriften noch niht für ¡solche Zuwendungen gelten, die bis zum 29. Februar 1944 den Kassen zugeflossen oder der Gefolgschaft versprochen worden sind. Der neue Erlaß ändert also jahlich nichts an den altèn Bestimmungen, sondern schiebt nur den Zeitraum ihres JInkrafttretens unter bestimmten Voraussetzungen etwas hinaus.

Räume für notwendige Auslagerung zur Nang zu tellen. Niemand soll hier zurückstehen und etwa mit der Begründung, er könne keinen Raum bereitstellen, gegen das Grundgeseßz der Hilfsbereitshaft in Notzeiten verstoßen. Die Kaufleute in den weiter zurücliegenden Dörfern und Gauen mögen bedenken, daß Le immer noch wesentlich günstiger dastehen, als jene, die nah

ahren der meisten und shwersten Luftangriffe jegt auch ihr Hab und Gut in der Heimat gefährdet sehen.

Hier müssen die bezirklihen Gliederungen des Handels von \ih aus eingreifen und Lagerräume freimachen, die sie den Kollegen

aus den Frontgebieten über deren Bezirks- und Kreisstellen zur. stellen. Das gilt besonders für die Westprovinzen und '

Verfügun für die Ostgaue. Jhnen muß schnell geholfen werden, und es darf au nicht der kleinste Warenbestand deshalb gefährdet werden, weil sih im weiten Reichsgebiet keine Lagermöglichkeit fand. Die deutschen Kaufleute haben im Verlaufe dieses Krieges schon soviel Kameradschaft und Hilfsbereitschaft gezeigt, daß sie sich niht einem Appell. der Berufsführung dar lMtialen werden, der in einem schicksalhasten Augenbli ihre größte Bewährung fordert. Grundsaß muß dabei sein: Minute darúm gebeten wird und s{hnell zu helfen, um damit doppelt ot helfen, :

Die Bezirksgruppen, Orts- und E Mens der organisation haben hier eine Aufgabe als Ehrenpflicht zu erfüllen, die ihre Fähigkeit, shnell zu handeln und erfolgreih zu improvi-

sieren, erneut untèr Beweis stellen soll.

Wirtschaft des Auslandes

September-Ausweis der BJZ

Zürich, 12. Oktober. Nach dem Monatsausweis der Bank für Internationalen Zahlungsausgleih vom 30. September hat die Bilanzsumme Mer Ende b eine Verminderung von 466,9 auf 466 Mill. \rs erfahren. Weitere Rückgänge verzeichneten die Konten „Rediskontierbare Wechsel und Akzepte“ ‘von 101,2 auf 72,6, „Gelder auf Zeit“ von 21 auf 14,9 sowie „Andere Wechsel und Anlagen“ von 200 auf 197,5 Mill, ffrs. Zugenommen haben der Kassenbestand von 18,5 auf 48,8 Mill. \rs, die Gelder auf Sicht von 6,6 ‘auf 12,8 Mill. ffrs, während Gold in Barren mit

- 119 Mill: \rs fast unverändert ausgewiesen wird. Auf der Passiv-

seite sind die langfristigen Einlagen wie im Vormonat mit 229 Mill. rxs ausgeführt. Kurzfristige und Sichtanlagen der Zentralbanken für eigene Rehnung haben von 8 auf 7,3 Mill. stffrs, diejenigen der Zentralbanken für Rehnung Dritter von 1,2 auf

1,1 Mill. \xs und diejenigen anderer Einleger von 949 731 auf

947 816 \frs abgenommen.

Öffentlicher Anzeiger | 7. rtiengesellschaften,

8, Kommanditgesellschaften auf 9, Deutsche Kolonialgesellschaften,

11. Genossenschaften,

über die im Grundbuche von Braun- M LFINN d. T Blatt 66 in Abt. Ill unter den Nummern 2, 8, 9 u. 11 eingetragenen Hypotheken zu 1250 - G A, 5000 M, 1000 A und 7000 M, b) des Grundschuldbriefes

Reichsmark,- 3. a) der Ho fon Braun:

agerräume zur Verfügung stellen, ehe in leßter '

Handels-

10, Gesellschaften m. b. H., 12, Offene Handels- und Kommanditgesellschaften,

Friedrichstr. 4, 1. Stock, Zimmer 118, zu melden, widrigenfalls die Todes- erklärung erfolgen fann. welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens bis zum oben bestimmten Zeitpunkt dem

1944

Die Versorgungsprobleme der shweizerischen Elektrizitätswirtschast

Zürich, 13. Oktober. Der Verwaltungspräsident von Schulthe der Motor Columbus A. G. spra auf der GV. der Gesellschast über die Versorgungsprobleme der shweizerishen Elektrizitäts- wirtshaft. Er wies darauf hin, daß der drohende Mangel an Res Kraft in der Shweiz in vollem Umfange weiter bestünde, denn die schweizerishen Elektrizitätswerke ständen nah wie vor an der Grenze ihrer Produktionsmöglichkeiten. Beim Fehlen aen aeS Niederschläge oder bei länger anhaltenden Störungen ihrer Anlagen müßten die unangenehmsten Folgen eintreten. Der Präsident wandté sich dann wiederum gegen die Ablehnung des Baues des Rheinwaldkraftwerkes. Das Rhein- waldkraftwerk hätte hon im Jahre 1947 Elektrizität erzeugen können. Die Ablehnung der Konzession habe aber auch shwer- witgende Folgen für die Durchführung des Zehnjahrespro- S der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft, denn es abe einen Sinn, sogenannte Laufwerke, die vorwiegend im Sommer Energie liefern, zu bauen, wenn niht durch große Stauwerke die entsprechende Winterkraft gesichert werde, oder eite M Er Verwendung der vermehrten Sommexenergie vorhanden sei. Aus diesem Grunde verlangen au heute noch die Fachkrëise, daß das Hinterrheinkraftwerk troß der damaligen Ablehnung so chnell wie mögli gebaut werde. Das Hinterrhein-Projekt sei tehnisch- wirtschaftlih allen anderen Bauplänen im Kanton Graubünden weit“ überlegen. Ein ähnlihes Kraftwerk könnte in anderen Kantonen nur bei Ausnußbung der Blenio-Wasserkräfte im Kanton Tessin gebaut werden. Die Vorarbeiten für ein solches Kraftwerk seien weit gediehen, allerdings werde bei diesem Projekt längere Zeit vergehen, bis der Bau in Angriff genommen werden könnte. Zum Bau eines Kraftwerkes" am Gotthard (Ursern-Projekt) bemerkte der Redner, daß die Errichtung eines solchen Kraft- werkes mit großen, Erweiterungsmöglichkeiten auf Fahre hinaus alle weiteren Bauten unnötig machen könnte. Die Baupläne seien auch hier hon weit fortgeschritten. Fm übrigen müßte bei den Bauplänen darauf gehalten werden, daß die Selbstkosten so niedrig wie mögli bleiben, denn eine Verteuerung des Stromes übe auf die gesamte Volkswirtschaft einen großen Einfluß aus. Nur durch die Beschaffung billiger Energie könne die Schweizer Jndustrie in der Nachkriegszeit wettbewerbsfähig bleiben und ea eine der: Hauptursahen der Arbeitslosigkeit vermieden werden.

E 2 O I S S A T

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 13. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568, 80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B,, Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.

Budapest, 13. Oktober. (D. N. B.) Alles in Péngö. Amsterdam 180,7314, Berlin 136,20, Bukarest 2,784, Helsinki —,—, London —,—, Mailand —,—, New York ‘—,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia —,—, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 13. Oktober. (D. N. B.) New York 4,02%—4,0314, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43-—4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stockholm 16,85—16,95,, Lissabon —,—, Rio de Janeiro 82,84 15— 16.

Zürich, 13. Oktober. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 7,75, London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüfsel 69,25, Mailand 22,75 B., Madrid 839,75, Holland 229%, Berlin 172,50, Lissabon 17,014, Stockholm 102,633, Oslo 98,6214, Kopenhagen 90,3714, Sofia 5,3714, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Fstanbul 83,50, Bukarest 2,374, Helsinki 8,70, Preß- burg 15,00, Buenos Aires 98,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 13. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,— Alles Briefkurse. Ñ

Stockholm, 183. Oktober. (D. N. B.) London 16,85 G,., 16,95 B., Berlin 167,50 nom. G., 168,50 B., Paris —,— G,, —,— B., Brüssel —,-— G., —,— B., ‘Schweiz. Pläße 97,00 nom. G., 97,80 B., Amsterdam —,— G.,- —,— B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 nom. G., 95,65 B.,, Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B.,, Rom —,— G,, —,— B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei G Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 102,00 G.,

London, 13. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Golò 168/—,

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,

13. Unfall- und Fnvalidenversicherungen, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

[8553] Beschluß vom 3, Oktober 1944.

VI 258/42. Am 22. Mai 1942 ist im Gustavheim in Niederpoyriy die Witwe Minna Mantel geb. Gränißt, deutshe Staatsangehörige, verstorben. Da ein Erbe des Naólasses bishex nicht

An alle,

rflârung des. Sparkassenbuchs Nr. 503 der Kreissparkasse Thorn über 00,31 NM, ausgestellt auf Frau Anna gur, Thorn, Nane 86, bean- ragt. Der Fnhaber der Urkunde wird Ufgefordert, spätestens in dem auf * April 1945, 10 Uhr, vor dem unter- ihneten Geriht anberaumten Auf- ebotstermine seine Rehte anzumelden nd die Urkunde vorzulegen, widrigen- alls die Kraftloserklärung der Urkunde rfolgen wird. j Thorn, den 28. September 1944.

Das Amtsgericht.

Bo24] Aufgebot, Der Schreinermeister Rudolf a n in Geseke, Hellweg, hat das Au ot des verlorengegangenen Hypo- efenbriefes über die im Grundbuche N Geseke Band 69 Blatt 53 in Abt. 1/1 er Nr. 6 für'die Sparkasse der Stadt eseke und des Amtes Störmede ein- ragene Hypothek von 3000,— NA

- | Hypothekenbriefes vom 5. August

widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Lippstädt, den 7. Oktober 1944. / Das Amtsgericht. -

[855N L / / 18 F 10, 12, 13/44, 1. Die Witwe Marie E geb. Fe in Braun- weig, Holwedestr. 5, A der Frühere Fleischermeister Gustav Borchers în Braunschweig, Geysostr. 3 a,- vertreten durch Rechtsanwalt Nessig in Braun- [chweig, 8. der Rechtsanwalt Heinz

Bäckers Rudolf Westpfahl in Braun-

shweig - Ridda E ermann - Vö-

ring-Ällee 58, haben das Aufgebot Lon

über die im Grundbuche von raun-

{weig Bd. 24 A, Blatt 54 in Abt. II

Nr. 3 eingetragene Pop: zu 750 QAM, r

2. des Hypotheken E Grundbuche von Braunschweig Bd. 26 B,

Müller in Brauns ai als Pfleger/des | [

efes über die im.

über die ebenda unter Nummer 10 ein- getragene Grundschuld zu 1000 M be- antragt. Die ee der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 14. Mai 1945, 8 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anbe- raumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu- legén, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der Urkunden exfolgen wird. Braunschweig, den 5. Oktober 1944. Amtsgericht.

8554] )

Es ist - beantragt, den verschollenen Arbeiter Erwin Michael ¿Woldemar Norrmann, geboren am 13. November 1897 in Pernau/Estland, ohne legten Wohnsiß im Fnlande, niht deutscher Reichsangehörigkeit, für tot zu ‘erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufge- fovdert, sih spätestens bis zum 20. De- zember 1944, 11 Uhr, bei dem unter-

Blatt 57 in Abt. 111 Nr. 10 zu 50 000

zeihneten Gericht in Berlin C2, Neue

Gericht Anzeige zu machen. 456. I1.

203, 44 —,

Berlin, den 11. Oktober 1944. Amtsgericht Berlin.

[8555] _Aufgebot.

I. Die Ehefrau des Herbert Basse, Ker geb. Krausmann, wohnhaft in R Göttinger Str. 30, hat die Todeser lärung ihres Ehemannes, des Herbert Basse, geboren am 21. Sep- tember 1913 in Salzgitter, zuleßt wohnhaft gewesen in Gütersloh i. W,, und seit dem 11. August 1940 vermißt, beantragt. Der Verschollene wird da- her ausgefordert, spätestens bis zum 23, Mai 1945 dem Amtsgericht in Gütersloh i. W. Nachricht über feircén Verbleib zu geben, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann: 11. Die Auf-

geseßt. 4 IT 1/1944.

AAEB den. 14, September 1944. as Amtsgericht.

gebotsfrist wird auf. sechs Monate fest

ermittelt worden ist, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß ju: stehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 3. Januar 1945 bei dem unter- zeichneten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als das Deutsche Reih nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt 1700 NA. Amtsgericht Radeberg. Dv. Engler.

[8558] j D 5

Durch Auss\chlußurteil vom 28. Sep- tember 1944 -sind die Sparkassenbücher Nr. 29 923 der Städtishen Sparkasse Viersen und Nr. 1176 der Spar- und Darlehnskasse Viersen, die auf den Namen der Ehefrau Heinrich Trebbels, Else geb. Hennes, in Viersen, Hardter Straße 72, lauten, für kraftlos erklärt worden. 3 F 1/44.

Viersen, den 28. September 1944,

Amtsgericht,