1882 / 20 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Argument sehr stark verwerthet, daß man die Hamburger mii ihrer bewährten Klugheit allein selle entscheiden lassen. Die Herren in Hamburg würden si tadur nicht schr geschmeichelt fühlen. Denn man sage doch mit anderen Worten : der Reichstag möge machen, was er wolle, die Hamburger seicn dow fo schlau, den Reichêtag zu überlisten. Mit dieser An- spielung auf die kaufmännische Scblauheit, auf die Ueberlegen- heit, die sich zu helfen wisse, thue man den Hamburgern ent- schieden Unrecht. Auch nüßge die Rechte dieses Hauses ihrer Sache s{hwerlich, wenn sie fort und fort sage : Der Reictstag ziehe die Hamburger hinein in schwierige Ver- hältnisse, doch habe man den Trost, die Hamburger würden sh bei ihrer Klugheit wieder berauszuziehen wissen. Wenn der Abg. Windthorst zur Motivirung seines Votums auf die soust drohende Gefahr einer gänzlichen Einverleibung Ham- burgs hingewiesen habe, so habe er die Logik dieser Deduktion nit begreifen können. Er verstehe niht, wieso die 40 Mil- lionen Hamburg vor irgend einem annexionslustigen Reichs- Regenten oder Neichs-Minister schüßen sollten. Wenn der Abg. von Kleist-Reßow sage, er (Redner) tbätte Wehklagen über die an Hamburg zu zahlenden 40 Millionen erhoben, so müsse er konstatiren, daß er genau im Gegentheil sich nicht im Mindesten an die 40 Millionen stoße, wenn sie seiner Ansicht nah zum Nußten von Hamburg verwendet würden. Scin Argument sei darauf hin- ausgelaufen, daß er gesagt habe, er glaube, man stifte eher Schaden. Die Herren hätten ihm in gewissen Umschreibungen den Vorwurf illoyalen Austretens gegen die Kommission ge- macht, der vorzusizen er die Ehre gehabt habe. Halte man ihn sür so leihtsinnig und beschränkt, daß er iht wüßte, welche Waffe man daraus machen könnte, wenn er sich einen solchen Fehler zu Schulden kommen lasse? Seine Argumentation sei gerade darauf hinausêgelaufen, zu zeigen, daß die Kommission mit aller Anstrengung nicht im Stande gewesen sei, das Bedürf- niß zu befriedigen. weshalb sie ins Leben gerufen sei, nämli hinreichende Argumente wirthschaftlicher Natur für diese For- derung herauszufinden, und er müsse fals argumentirl haben, wenn er hier die Kommission als eine leichtsinnige, mangel- hafte dezeihnet habe, vorausgescßt, daß er zu einer fo illoyalen und unartigen Prozedur fähig wäre. Gerade das Gegentheil habe er gesagt. Jhm seine es darum, daß jene Herren seine Argumentation nicht verstanden hätten. Um so empfindlicher habe ihn dieser Vorwurf getroffen. Wenn ihm sonst im Hause Sticheleien gesagt würden, da stehe er wicdér, dafür habe er seinen Humor. Aber dieser Vorwurf, daß er gegen cine Kommission, der vörzusißen ihm eine be- sondere Egre gewesen sei, nahträglih herabseßende Vorwürfe gemacht haben solle, berühre ihn s{chmerzlih. Er habe darum aus dem stenographischen Bureau eine neue, unkorrigirte Ueberseßzung des Stenogramms bringen lassen, das er mit Erlaubniß des Herrn Präsidenten hier gleich verlesen werde. (Redner verlas die betreffende Stelle des Stenogramms.) Er hoffe, daß dasselde auch die Abgg. von Kardorff und Kleist- NReßow veranlassen werde, ihm Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, wie er das an ihrer Stelle bei einem gleichen Falle gewiß thun würde.

Der Abg. Freiherr von Minnigerode erllärte, der Vor- redner habe si darüber beklagt, daß man ihm das Wort hätte abschneiden wollen. Dem gegenüber verdiene wohl be- merkt zu werden, daß der Vorredner in derselben Diskussion zweimal das Wort genommen habe. Mit Rücksicht auf die Geschäftslage habe seine (des Redüers) Partei geglaubt die Diskussion {ließen zu sollen. Er habe niht die Meinung, daß die Schlauheit der Hamburger Kaufleute ben Reichstag überlisten werde, sondern er glaube, keine besseren Zeugen als

3 j Inserate für den Deutschen Neis- und Königl. | Preuß. Staats-Anzeiger und §as Central-Handels- rezister nimmt an: die Königliche Expedition

des Deufshen Reichs-Anzeigers und fiöniglich Preußischen Staats-Anzeigers; Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr, 82, x“

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j Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[1350] Oeffentlithe Zustellung.

Der Kaufmann Ernst Ludwig Riedel zu Meerane klagt gegen den Handelsmann Gotthilf Ottomar Fiedler zu Meerane wegen 57 M 37 4 Zinsen zu 4% % von 2250 Æ Kapital auf die Zeit vom 15. März bis 15. September 1881, mit dem An- trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zallung von 57 M 37 F bei Vermeidung der Zwangsver- steigerung des für die geklagte Forderung verpfändeten Grundstücks Folium 1486 des Grundbucchs für Mee- rane und ladet den Beklagten zur mündliden Ver- handlung des Rechtéstreits vor das Königliche Amt3- gericht zu Meerane auf :

den 14. März 1882, Vormittags 9 Uhr.

„Zum Zwedcke der öffentlichen Zustellung wird diejer Auszug der Klage bekannt gemacht. Albrecht, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

termine den

bei dem unterzei Wechsel erklärung desselb

[3639

Auf Antrag

früheren

[3646] Oeffentliche Zuftellung.

Der Schmied Theodor Treder jzu Zempelburg klagt gege den Sblossermeister Gustav Mablke aus Zempelburg, jeßt ohne bekannten Aufenthalt in Amerika, wegen 289 Mark 64 Pf. Forderung, mit dem Antrage, den Beklagten unter Kostenlast zu ver- urtheilen, an ihn 289 Mark 64 Pf. zu zahlen, und das ergehende Urtbeil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen 11 Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amttégericht zu Zempelburg auf

den 27. März 1882, Bormittags 10 Uhr. d

Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser g

5

den Ulle, welche dem 2c, Koch

angemeldeten A versicherungs-Ge fordert,

gebotstermin an

Auszug der Klage bekannt gemacht. ae, M Zempelburgs, den 19, Januar 1882, \chreib G E Strömer, D

Gericht2shreiber des Königlichen Amtsgerichts.

3788 Tan Aufgebot.

Auf den Antrag des Kaufmanns A. Sllett, alleinigen Inhabers der Handlungsfirmo Venn u. Scblett in Soest wird der Inhaber des angebli verloren gegangenen Wecbsels, d. d. Soest, den 28. Dezember 1879 über 61 #4 25 A, zahlbar am 28, März 1880, ausgestellt von der Fitma Venn & Schlett, an cigene Ordre, acceptirt von dem G,

[3558

Zum Königl. bah (Pfalz) hat Franz Jakob

vorzulegen ,

Amtskaution hierdurch aufgeboten.

diese Ansprüche Sonnabend, den 15. April 1882,

Veröffentlicht :

die Auna Maria von Franz Zakob Buckel, sie früher in Clausen

Bemerkungen wies der von Hamburg hin.

niht ins Gewicht falle. Darauf wurde in

Hierzu lag ein Antrag

haben.

Regierung ohne Raten über die

achteten Form abzuweichen.

Richtersche Antrag ausgehe,

„die Erwartung auszusprechen, dem Bundesrathe und dem Se desan den hanseatischen Herrn M

Seffentliher Anzeiger. 7

Inserate neburen auz: die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidenvauk“, Nudolf Mosse, Haaseunsteiun & Vogler, G. L, Daube & Co,, E, Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

1. Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen. 2. Sublastationen, Aufgebote, Vorlaäungen u, dergl. 9. Verkänfe,Verpacrtungen, Snbmissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszaklang

u, 8.

err: Tae E

Ww. von öfentlicken Papieron.

Fricdrichs zu Unna, indossirt von der Firma Venn u. Sclett an die Ordre des Bankhauses Fischer Lambrechts u. Comp., Y B F 3 r Lb d S

Hechte auf diesen Wesel spätestens im Aufgebots-

,

hierdurh aufgefordert, seine

20, September 1882, Vormittags 11 Uhr,

chneten Gerichte anzumelden und den widrigenfalls die Kraftlos- en erfolgen wird.

Unna, den 16. Januar 1882. Königliches Amtsgericht.

(gez.) Kulemann. Beglaubigt: _Martens,

Gerichtsschreiber.

Aufgebot.

der Herren Borsiandsbeamten des

Königlichen Landgerichts zu Kiel wird die dur den r hiesigen Gerichtsvollzieher kraft Auftrags Gdmund Koch, zur Zeit in

Glückstadt, bestellte Demnach wer-

Ansprüche an die bezeicbnete Amts8-

faution, insbesondere auc auf Grund etwaiger von zu vertretender amtlicher Defekte zu haben glauben

- allein ausgenommen die bereits nprüche der Magdeburger Lebens- jellschaft zu Magdeburg aufge- spätestens in dem auf Vormittags

Uhr, im hiesigen Amtsgericht anberaumten Auf- ( t zumelden, ( Ansprüche werden von der Befriedigung aus der ae- achten Amtsíaution ausgeschlossen werden.

Die nit angemeldeten

Heili- Königlicbes Gericht8-

1882. Rohde,

19, Sanuar

orladuu

_ D mittelst öffentlicher Yusteliuna,

Baverischen Amtsgerichte Waldfisch-

Ventuleth, Krämer, Wirth und

Bürgermeister in Clanscn wohnhaft,

Klage erhoben gegen

Ziegler, gewerblose Wittwe

die Hamburger ansühren zu können. Die gestrigen Acußerungen | des Abg. Bamberger über die Kommission hätten allerdings unangenehm berührt, umfomehr, als sie aus dem Mnnde des Borsißenden gekommen seien. J-deß erkenne er gern die Un- parteilihkeit der Geschäftsleitung des Abg. Bamberger an. Die Debatte wurde ges{!ossen. Nach einigen persönlichen Referent Abg. Staudy in seinem Schlußwort auf die wirthschaftlichen Vortheile des Anschlusses Wenn auch uur für 50 pro Kopf der Hamburger Bevölkerung in Zukunst aus dem Zollvercin kon- suniirt werde, dann betrage der Gewinn jähßrlich 25 Millionen Mark, wogegen die Verzinsung der Anleihe mit 1600 000 M

nameniliher Abstimmung 8. 2 mit

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171 gegen 102 Stimmen angenommen.

8. 3 lautet übereinstimmend mit 8. 2 der Vorlage :

_ Der Reicskanzler ist befugt, Summe im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu dem Zwecke in demjenigen Nominalbetrage, welcher zur Beschaffung des bezeilneten Betrages erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nah den Bestimmungen des Geseßes vom 19. Juni 1868 zu ver- waltende Anleihe aufzunehmen und Schaßanweisungen auszugeben.

dem Paragraphen folgenden Zusaß zu geben: „Die auf Grund dieses Gescßes jährlih zu verwendenden Beträge sind in den Neichshaushalts-Etat des betreffenden Jahres aufzunehmen.“

Der Abg. Richter (Hagen) richtete zunächst an die Ver- treter der Negiécung die Frage, s der ganz in der Natur der Sache liege, etwas einzuwenden

Der Bundesrathskommissar Regierungs-Rath Neumann erklärte, er halte den Antrag für entbehrlih, da das in dem- selben Verlangte selbsiverständlich sei.

Der Abg. Richter (Hagen) erinnerte daran, daß bei der Marineanleihe ein Zusaß, wie er ihn jeßt beantrage, gemacht worden sei, um damit die Möglichkeit auszufs{ließen, daß die die etatsmäßige Bewilligung der einzelnen aten : bewilligte Gesammtsumme verfüge. És sei kein Grund vorhanden, von dex bei früheren Anleihen beob-

Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, er habe in der Kommission angefragt, ob die Regierung die Vorausseßung, von dex der zugebe, der Finanz-Minister für Preußen habe das für selbstverständlich erklärt.

Nachdem der Staats-Minister Bitter dies bestätigt hatte, wurde der 8. 3 in der Fassung der Kommission mit großer Mehrheit, der Antrag Richter gleichfalls angenommen.

8. 4, welher nah der Vorlage lautet :

Die Bestimmungen in den 8, 2 bis d des Gesetzes vom 27. Januar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und Telegraphenverwaltung (Neichs-Geseßblatt S. 18), finden auch auf die nach dem gegenwärtigen Gesetze aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schaßanweisungen L nwendung.

fowie. Einleitung und Uoberschrift des Gesezes wurden dehatte- los angenommen, und die auf dur diese Beschlüsse für erledigt erklärt.

Es folgte die Berathung der tragten Nesolution, welche lautet : daß in Gemäßheit des zwischen nate der Stadt Hamburg auf Grund inisterresidenten gerichteten Schreibens des Herrn Reichskanzlers vom 27. Mai v.J. erzieltenEinverständnisses die Befreiung von jeder zollamtl der See und dem Freihafengebiet Hamburg und umgekehrt unter Zollflagge und Leuchte transitirenden Schiffe eine dauernde Einrich- tung sein werde und daß dieselbe, falls sie sich später als ungeeignet | erweisen sollte, nur durch eine solche Einrichtung erseßt werde,

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bringt“.

dem

zunehinen. angenommen. vember 1881

die Mittel zur Deckung dieser

des Abg. Nichter (Hagen) vor,

„POurvu

position

ob sie gegen seinen Antrag,

mission theilte

dasselbe bezüglichen Petitionen 4 Verseuchung von der Kommission bean-

mission, ichen Behandlung für die zwischen

0g 12 LIhY:

Der Abg. Meinung beí, ergriff aber Niemand das Wort und dieselbe wurde einstimmig

tionen eingegangen seien, des internen Rebverkehrs ausgesprochen hätten. wie der Abg.Shulze-Delißsh müßten auf die Gefahr einer weiteren bisher wenn nit s{leunig| der interne Nebverkehr den erforder lichen Beschränkungen unterworfen werde. neten empföhlen daher den hierauf bezüglichen, bereits in ¿weiter Lesung angenommenen Antrag der PBetitionskom-

Ohne Debatte wurde hierauf die Konvention Beschllisse der Petitionskommission ebenso wie in Lesung genehmigt.

Hierauf vertagte sich um 4/, Uhr das Haus auf Mon-

wel&e eine größere Ers{hwerung des Transitverkehrs nit mit si

Der Abg. Frhr. von Minnigerode beantragte mit Nüesie{ht darauf, daß das Schicksal dieser Nesolution für das Votum vieler Abgeordueten sonstigen stimmung über die

in der dritten Lesung entscheidend sei, Gebrauch entgegen, Berathung und Ab- Resolution schon in zweiter Lesung vor-

Dr. Windthorst und der Präsident traten diefer die Nesolution wurde zur Debatte geftellt, es

Es folgte die dritte Berathung des zu Berlin am 26. No-

unterzeihneten Konsularvertrages mit

Griechenland, auf Grund der in zweiter Verathung un- verändert angenommenen Vorlage Hierzu beantragten die Abgg. Dr. Kapp und Genossen : Der Reichstag wolle beschließen : den Herrn Reichskanzler aufzufordern, dafür Sorge tragen zu wollen, daß bei Gelegenheit des Austausches der Natifikationen des Konsularvertrages zwischen dem Deutschen Reiche und Griechenland protokollarisch konstatirt werde, daß mit dem Sakgte:

que ces actes aient été soumis aux droits de

timbre d’enregistrement ou à toute autre taxe ou im-

établie dans le pays ils devront receyvoir lenr

executien.“

niht beabsichtigt worden ist, die Gültigkeit oder Ungültigkeit der von einem deutschen Konsul in Griechenland legalisirten Akte von der Verwendung von Stempeln, lagen des Landes abhängig zu machen, Ausführung gelangen foll, sondern daß vielmehr die Nechtsfolgen, roelche aus der wachsen, lediglih nah den Gesetzen des Landes entschieden werden sollen, in welhem der Akt zur Ausführung gelangt.

Jn der Debatte über denselben tommissar, Wirkl. Legations-Rath Dr. Frhr. von Nichthofen,. daß ein Grund zur Deklaration dex betreffenden Bestimmung nicht vorliege, da dieselbe si in verschiedenen anderen öhnlichen Verträgen unbeanstandet finde und nach der Auffassung der Reichsregierung derselben keine andere Bedeutung beiwohne, als die vom Abga. Kapp gewünschte.

Nach kurzer Debatte, an welcher si die Abgg. Meibauer und Lipke betheiligten, und der Konsularvertrag unverändert genehmigt.

Als dritter Gegenstand stand auf der dritte Berathung der zu Becrn am 3. November v. J. unter= zeihneten internationalen Neblauskonvention und der unterm 17. Dezember 1881 in Vern unterzeichneten Zusatz erklärung, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorlagen.

Der Abg.

Registrirungsgebühren und Auf-

in welchem d?r Akt zur

unterlassenen Entrichtung solcher Gebühren er-

ertlärte der Bundes-

wurde der Antrag Kapp abgelehnt in der Fassung der zweiten Lesung

Tagesordnung : die

Dr, TZhilenius als Neferent der Petitionskom- mit, daß inzwischen wieder eine Anzahl Peti- die sich für eine baldige Regelung Er sowohl.

intakter Gebiete aufmerksam machen,

Beide Abgeord-

und die zweiter

FENIE MMA 5 Fi TECY H D MEA R I U T N A ZIT- 4 R Ä A M C E N I D A FEW I V4 ATE D E

d. Indnstrielle Etablisgomouts, Fabriken und Grosshandel. 6, Verechiedene Belanntmachnngen. 7. Literarische Anzeigen, 8, Theater-Ánzeigen, ] In dor Böraon- 9, Familien-Nachrichten, beilage. Æ.

wohnhaft gewesen, zur Zeit aber ohnc bekannten

Wohn- und Aufenthaltsort abwesend, mit

dem Antrag: Die Beklagte zu verurtheilen, an den Kläger für von ihm kaufweise erhaltene Krämerwaaren, dann für baares Darlcihen einschließlich berec- neter Zinsen und früber entstandener Kosten die Summe von 92 t 25 H mit weiteren Zinsen hieraus zu 5 %/% vom 14. Oktober 1881 an und die Prozeßkosten zu bezahlen, au das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Die Klageschrift enthält zuglei die Vorladung der Beklagten zur mündlichen Verhandlung der Sake, wofür Termin auf Freitag, den 10. März 1882, Vormittags ‘präcis 9 Uhr, angeseßt worden ist, in welhem vor dem obigen Prozeßgerihte zu erscheinen, Beklagte hiermit aufgefordert wird.

In Ausführung der auf Ansuchen bewilligten öffentlichen Zustellung mit Ladung an die Beklagte wurde Abschrift des Gegenwärtigen an der Gerichts- tafel des Kgl. Amtsgerichts Waldfischbach dur den Unterfertigten beute angeheftet, und wird Voran- stehendes geseßzlicher Vorschrift gemäß weiter ver- öffentlicht.

Waldfischbach, den 19. Januar 1882,

Der Gerichts]chreiber des Kgl. Amtsgerichts.

Ball, K. Sekretär.

[3643] Auf dea Antrag des Wirths Christof Pokorra aus Babienten erkennt das Königliche Amtsgericht ps Sensburg dur den Amtégerichtörath Dettimann aß, I. die unbekannten Berechtigten mit ibren An- \prücben auf die im Grundbucbe von Babienten Bl, 14 Abth. 111. Nr. 1 auf Grund des Erb- rezesses vom 11. März 1790 gemäß Verfügnng von demselben Tage für die Maria Levymann eingetragenen Muttererbtheilsforderung von 5 Thlr. 24 Sgr 6 Pf. wie hiemit geschieht auszuschließen und die Post im Grundbuche zu löschen, I]. die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller aufzulegen. j Sensburg, den 19, Dezember 1881. Königliches Amtsgericht.

Auss{lußurtheil,

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Anuoncen-Bureaux, L

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[ZTA i 91

“J ZwangsvollstreEung in Liegenschaften.

In Folge richterliber Verfügung werden der Josef Stehlin Ehefrau Maria Anna, geb. Selinger, in Haricourt, vertreten durch Jakob Schäffner, Stadts- verrechner hier, am

Dienstag, den 7. Februar 1882, Nachmittags 2 Uhr im Rathhause zu Breisach, nacstehend beschrie- bene Liegenschaften öffentlih zu Eigenthum wver- steigert und der endgültige Zuschlag ertheilt, wenn der Schäßungspreis oder mehr geboten wird.

Ein einstöckiges Wohnhaus mit Stall und Hof in der Mukensturnistraße in Brei- jach, taxirt G ¿- 1000,46

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Zwei Viertel Aer im unteren Krütt, neben Anton Mäder und Ignaz Schwende. . 180 Dieses wird dem an unbekannten Orten abwesen-

den Franz Selinger von Breisach hierdurch eröffnet. Breisach, 10. Januar 1882,

Gr. Gerihtsnotar. Wolff.

[3786] Vermögens-Beschlagnahme.

Nr. 726. J. A. S. gegen Karl Fischer von Donaueschingen, z¿. Zt. llüchtig, wegen Körperver- leßzung, wurde dur Bescluß des Gr. Landgerichts Konstauz, Strafkammer 11, vom 17. d. Mts., in Anwendung des §, 332 der St. P. O., das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeklagten Carl Fischer von Donaueschingen mit Beschlag belegt. 0

Konstanz, den 17. Januar 1882.

Gericytêschreiberei des Gr. Landgerichts.

[36357] Bekanntmachung.

Durch Auss{lußurtel vom 18. Januar 1882 sind die unbekanntrn Interessenten mit ihren Ansprüchen auf die bei der nothwendigen Subhastation des Grundftücks Nr. 74 Herrnftadt Gorsive gebildete Spezialmasse von 322 M 63 „\ ausges{lossen.

Herrnstadt, den 18, Januar 1882,

Königliches Amtsgericht. Tietze.

135881 Oeffentliche Zustellung.

Die böhmische Unionbank zu Prag, vertreten dur Rechtsanwalt Dr. Friedleben hier, klaat gegen die Inbaber der früheren hiesigen Handlung Weißberger & Weiß, nämli: a. den Kaufmann Carl Weiß- berger und b. den Kaufmann Ludwig Weiß, Beide unbekannt wo abwesend, wegen Forderung aus Wecbseln vom 10. März und 20. März 1879 über 1200 bezw. 1400 M mit dem Antrage auf Ver- urtbeilung der Beklagten als Solidarschuldner zur

ablung der Wechfelsumme von 2600 #4 nebst 62/9 Ae aus 1400 M seit 17. September 1879 und aus 1200 M seit 17. März 1880, sowie der Protest- Fosten von Fl. 6 De. W. = 12 4, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf

den 6. März 1882, Vormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. E

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 16. Januar 1882. : Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[3561] Oeffeutliche Zustelluug.

Die Handelsgesellschaft unter der Firmar Amberg und Klestadt in Elberfeld, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Zurßellen, klagt gegen den Bäder Ernst Schürmann, früher in Elberfeld, jest ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, mit folgendem Antrage: i / „Königliches Landgericht, Kammer für Handels- sachen, wolle den öffentlichen Verkauf verordnen, der vom Beklagten durch Aft vor Notar Oster vom 9. März 1881 der Klägerin verpfändeten, auf dem Kaufvertrage vor Notar Oster vom 18. August 1868 und der Cession vom 30. Juli 1873 beruhenden, dem Beklagten zustehenden Forderung gon 3000 s. zu Lasten des Färbers Otto Eicelberg zu Elberfeld, wolle den Notar Oster in Elberfeld mit diesem Verkaufe beauf- tragen, denselben anweisen aus dem Crlôse die orderung „der Klägerin aus dem Urtheile des Königlicher Landgerichts Elberfeld vom 7. De- zember 1881 nebst Zinsen und Kosten zu beric- tigen“, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsftreits vor die Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld auf Mittwoch, den 15. Mai d. J,, Nachmittaos 4 Uhr, h mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. : f‘ Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die- fer Auszug der Klage bekannt gemacht. Elberfeld, den 20. Januar 1882, ä Der Gerichtsschreiber der Kammer für Handelssachen. Führer.

(3589) Oeffentlihe Zustellung.

Der Konditor Georg Amrhein in Lohr hat gegen Karolina Schmitt, Ehefrau des Schreiners Andreas Schmitt von Lohr, zuleßt in Würzburg wohnhaft, nun unbekannten Aufenthaltes, Klage erhoben auf Zahlung von 200 4, welche Georg Amrhein von Karolina Schmitt unter Angabe folgender Gründe beansprucht :

Gr fei in der Gant des Chemannes der Beklagten mit 2600 M 52 4 unbefriedigt geblieben, Beklagte lebe mit ihrem Ehemanne nah Mainzer Landrecht, hafte deshalb ihm für den dritten Theil “des unbe- friedigten Betrages zu 866 H 8 »Z, hiervon ver- lange er vorerst nur 200 Æ j

Der Kläger beantragt, die Karolina Schmitt zur Zahlung von

200 M. Hauptsache sowie zur Tragung der Kosten des Rechtsstreites zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbac zu er- klären.

Zur mündlichen ist die öffentliche Würzburg I. vom

Samstag, den 15. April l. Jrs., Vormittags 9 Uhr, : in dessen Sitzungssaale für Civilsahen Nr. 15 be- stimmt, wozu die Beklagte hiermit gemäß §8. 187 der R. C. Pr. O. öffentli geladen wird.

Würzburg, den 18. Januar 1882,

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. T. Baumüller.

[3590] Oeffentliche Zustellung.

Der Kgl. Advokat Rechtsanwalt Unsleber klagt bei der 11]. Civilfammer des hiesigen Kal. Land- gerichts Namens der Sophie Magdalena Elisabetha Koloseus in Leipzig, gegen deren Ebemann Mar Koloseus, z. Zt. in Amerika, ohne bekannten Aufenthaltsort, wegen Ehescheidung, und tellt den Antrag: Kgl. Landgericht wolle die Ebe der Streit- theile dem Bande nach trennen, den Beklagten für den {huldigen Theil erklären und in die Kosten des Verfahrens verurtheilen.

Zugleich ladet derselbe den Beklagten zur münd- liden Verhandlung in die Sißung des Prozeß- gerihts vom

Samstag, deu 6. Mai l. Jrs., Vormittags 9 Uhr, und fordert denselben auf, cinen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt für fich zu bestellen.

Behufs öffentlicher Zustellung wird dieser Auszug der Klage hiemit bekannt gemacht.

Würzburg, am 19. Januar 1882,

GericÞhts)chreiberei des Kgl. Landgerichts. Der Kgl. Obersekretär : Schierlinger.

[33645] Aufgebot.

Die Wittwe des Kaufmanns Heinri Ko, Lina, geborne Müller, zu Scleufingen, hat das Aufgebot der von der Lebensversicherungs - Aktiengesell]chaft „Germania" zu Stettin, unter dem 24, Mai 1878 ausgestellten Police Nr. 267 748, dur welche die gedachte Gesellschaft dem Kaufmann Heinrich Kah zu Schleusingen die Summe von 6000 Æ, zablbar nah dem Tode des 2c. Kob, versichert hat, bcan- tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf

den 20, April 1882, Vormittags 11 Uhr,

Verhandlung des Rechtsstreites Sitzung dès K. Amtsgerichtes

vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 45, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. tettin, den 15. September 1881.

Königliches Anutsgericht.

3 Königliche Amtsgeridt München A-, Abtheilung A., für Civilsachen, hat unterm 16. Fanuar 1882 folgendes

Aufgebot erlassen:

Ueber Leben und Aufenthalt d:8 lande8abwesenden Säeflergesellen August Schmidt, geboren am 29. Jum 1835, Sohnes des verlebten Feldwcbels Friedrich August Schmidt und seiner gleichfalls ver- lebten Gbefrau Therese Smidt, später verehelichten Fenk, von München, ist seit dem Jahre 1857 keine Nachricht mehr vorhanden.

Ueber scin Vermögen besteht dhr. eine gerit!l. Kuratel,

Auf Antrag seines obervormundschaftlih hiezu er- mächtigten dermaligen Kurators, Wirths Georg Priem vonhier, ergeht daher „die öffentliche Auf- forderung:

1) an den Verschollenen, August Schmidt, \pä- testens im Aufgebots-Termin: 31. Oktober 1882, Morgens 9 Uhr, persönlich oder {riftli bei hiesigem Gerichte im Geschäft3- zimmer Nr. 19/1. fich anzumelden, widrigen- falls er füx todt erklärt wird; h an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf- gebot8verfahren wahrzunehmen ; an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mitthei- lung hierüber bei Gericht zu machen.

München, 18. Januar 1882. :

Der geschäfstsleitende K. Gerichtéscreiber : Hagenauer. [3587] Aufgebot cines erbloscn Nachlasses.

Auf den Antrag des zum Pfleger bestellten Gericht3- dieners Busch von hier baben die unbekannten Erben des am 7, April 18890 zu Siebigerode verstorbenen Bergmanns Robert Böttcher \pätestens

am 7. November 1882, Mittags 12 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte hier anzumelden, widri- genfalls der preußisbe Staat als rechtmäßiger Erbe angenommen, demselben als solchem der Nachlaß zur freien Verfügung verabfolgt werden wirdz nähere Erben, die sih naher erst melden sollten, alle seine Handlungen und Verfügungen anzuerkennen und zu übernehmen \chuldig, von ihm weder Rechnungs- legung noch Ersaß der gehobenen Nuzungen zu for- dern berechtigt, jondern sich ledigli mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden wäre, zu begnügen verbunden sein werden.

Mansfeld, 14. Januar 1882,

Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

Nachstehend verzeichnete, angeblich abhanden ge- kommene Sparkaffenbücher der hiesigen städtischen Sparkasse werden hierdurch aufgeboten:

a. auf den Antrag der biesigen Armendirektion das auf den Namen des Carl Kulnick lantende Buch Nr. 14 186 über 43 6 56 4, j

. auf den Antrag des Fräulein Anna Keseler von hier das auf den Namen derselben lautende Buch Nr. 87 172 über 30 46 42 »,

. auf den Antrag der verehelidten Maurer Bertha Billepp, geb. Voigt, von hier, das auf den Namen derselben lautende Buch Nr. 174 608 über 240 M und

. auf den Anirag des Steppers Friedrih Kaul von hier das auf den Namen seiner Tochter Elise Kaul lautende Buch Nr. 25454 über 156 M 20 A. |

Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. September 1882, Vormittags 10} Uhr, vor dem unterzeicbneten Gerichte, Jüdenstraße 58 hierselbst, im Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumel- den und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloëerklärung der Urkunden erfolgen wird. Ber- lin, den 5, Januar 1882, Königliches Amtsgericht I, Abtheilung 54.

[3550] Aufgebot.

Jobannes Kölle, Bierbräuerssohn von Neu-Ulm, geb. 15, Januar 1845, ist seit längerer Zeit landes- abwesend und ift über dessen Leben seit mehr als 10 Jahren keine Nachricht vorhanden.

Derselbe soll für todt erklärt werden und ergeht demgemäß Aufforderung : i :

1) an den Verschollenen, spätestens in dem auf Dienstag, den 21. November 1882, Bormittags 9 Uhr, dabier anberaumten Aufgebotstermine persönlich oder \chriftlich sich zu melden, widrigenfalls er

für todt erklärt würde;

an die Erbbetheiligten, ibre Aufgebotstermine wahrzunehmen ; an alle Diejenigen, welche lber das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Geribt zu machen.

Nen-Ulm, am 13. Januar 1882,

Königlibes Amtsgericht. Pfeufer. Zur Beglaubigung : Die Gerichts\chreiberei : Endras, k. Sekretär.

Interessen im

Aufgebot. Der frühere Gerichtsvollzieher Peter Storch zu Burg hat in seiner Eigenschaft als sol- cer cine Dienstkaution in Höbe von 600 4 mit den A4vrozentigen konsolidirten Staatsanlecihescheinen Litt. F. Nr. 27203, 64787 und 64788 über je 200 M nebst Talons bestellt. Zum Zwecke der Rückgabe dieser Dienstkaution ist das Aufgebot der- selben von dem Herrn Präsidenten des Königlichen Dber-Landeügerichtes und dem Königlichen Herrn Ober-Staattanwalt zu Naumburg a./S. beantragt. Demgemäß werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an die gedachte Kaution zu haben vermeinen, auf- gefordert, dieselben spätestens in dem auf den 21. April d. J., Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie ihrer Ansprüche an die Kaution verlustig erklärt und ledigli an die Person des 2c. Storch verwiesen werden sollen. Bur den 16, Januar 1882,

Königliches Amtsgericht.

[3563]

Subhasiationspatent und Aufgebot.

In ZwangésvoUstrelungésachen der Wittwe Emilie Marz, geb. Böttcher hier, wieder den Kleinhändler Peter Heinrich Benecke hier, ist das dem Leßteren gehörige Vürgerwesen an hiesiger Langenstraße Nr. 24, Hyp. Nr. 985, zwischen Beyer und Gries, Grundsteuermutterrolle für Harburg, Kartenblatt 13, Parz. 187/59, 2,24 Ar groß, (Wohnhaus nebst Hof- raum, auf leßterem 1 NebengebLäude) öffentli meist- bietend zu verkaufen. Verkaufstermin : Greitag, 24. März d. Js., Vormittags 10 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle, wozu Parteien nebst sonst Betheiligten und Kaufliebhaber geladen werden.

Zugleich ergeht an Alle, welche an dem Vürger- wesen Eigenthums-, Näher-, lehnsretliche, Pfand-, fideifommissarishe und sonstige dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten oder Realberectigungen zu haben vermeinen, die Aufforderung, ihre Rechte bei Meidung des Ausschlusses gegenüber dem neuen Grwerber spätestens im obigen Termine anzumelden. Die begründenden Urkunden sind gleichzeitig vorzu- legen.

Harburg, den 14. Januar 1882.

Königliches Amtsgericht. IIT. gez. Höls cher. Rehkuh, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[3544] Aufgebot.

Der am 7. August 1836 zu Vlotho geborene Carl Friedrich August Leesemann is im Jahre 1863 nah Amerika ausgewandert und hat seit dem 10. September 1868 von seinem Leben und Aufent- haltsorte keine Nachricht gegeben. Derselbe, nebst seinen etwa zurückgelassenen unbekannten Erben, wird daher auf Antrag seines Schwagers, des Postsekretärs Diedrich Hoberg zu Nintelu, hierdurch vorgeladen, n anl 9 Monaten, spätestens aber in dem auf den

18, November cr.,, Morgens 11 Uhr, an hiesiger Gerichtéstelle angesetzten Termine persön- lich oder schriftlih zu melden und weitere Anweisung zu gewärligen, widrigenfalls Carl Friedrich Auguft Leesemann für todt erklärt, sein Vermögen aber seinen geseßlichen Grben überwiesen werden soll.

Blotho, den 9. Januar 1882.

Königliches Amtsgericht.

_ Ausgebot.

Ausfertigung.

Lorenz Müller, Bauerssohn von Oberrammingen, geboren am 1. März 1821, Veronika Müller, geehe- lite Schilling, geboren am 25. Februar 1829, und &rauzisfa Müller, später verehelichte Vogel, geboren am 6. April 1835, Beide Bauerstöchter von Ober- rammingen, sind, und zwar Lorenz und Veronika Müller am 6. April 1852, und Franziska Müller am 19, Juni 1854 nach Amerika ausgewandert. :

Für die genannten Personen wird hieramts ein

Grbgut von zusammen 215 4 44 ,Z, angelegt bei der Distriktssparkasse Türkheim mit Sparkassenbuch Nr. 1025, verwaltet. ‘* Nachdem seit den Jahre 1868 jede bestimmte Kunde über das Leben und den Aufenthalt des Lorenz, der Veronika und Franziska Müller fehlt, wurde Seitens der Schwester derselben, der Bauers- wittwe Creszenz Müller von Oberrammingen unter Zustimmung der Kuratelbebhörde beantragt, dieselben im Wege des Aufgebots für todt zu erklären.

G8 wird deshalb gemäß §. 823 2c. der Neichs- Civilprozeßordnung und Art. 103 2c. des Ausfüh- rungê8geseßzes zur Reichs-Civilprozeßordnung hiezu Aufgebotstermin auf E

Samstag, den 18, November 1882, Vormittags 9 Uhr, i im Geschäftszimmer des unterfertigten Amtsrichters anberaumt, mit der Aufforderung:

1) an die Verschollenen oder deren Descendenten, spätestens im Aufgebotstermine persönlich oder \chrift- lih bei Gericht si anzumelden, widrigenfalls sie für todt und deêcendenzlos erklärt würden. Ö

2). an die Erbbetheiligten, ihre Jateressen im Auf- gebot8verfahren wahrzunehmen ;

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hier- über bci Gericht zu machen.

Türkheim, den 18. Januar 1882.

Königliches Amtsgericht. Christenn, M. M L Zur Beglaubigung: Die Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Türkheim : Wagenheimer, Kgl. Sekretär.

[3263] Aufgebot.

Der Privatmann Paul Loth in Mainz, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Falker daselbst, hat das Aufgebot der 4%/ igen Obligationen der Hessiscben Ludwigseisenbahngesellshaft in Mainz über 500 Fl. \. W. Ser. I. Nr. 10139, 10468, 12334, 12554, 12728, 18806, 18080, 18368, 18684, fowie der 4%/g igen Obligationen über 100 Fl, #. Vs. Ser. I. Nr. 9142, 9277, 16317 und 16771 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, \pä- testens in dem auf

den 1, Mai 1887, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 23, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechbte an- zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Mainz, den 5. Januar 1882,

Großherzogliches Amtsgericht. gez. Dr. Hohfeld. Für ritige Abscbrift : Die Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerihts Mainz. Licks, Hülfs-Gerichts\s{hreiber.

[3586]

[3633] Aufgebot.

Die Frau Auguste Schauer, gcborene Brandt, aus Ziegenort hat das Aufgebot ihres Bruders, des am 3. August 1856 in Königsfelde geborenen Matrosen Friedri Gustav Albert Brandt, weldher am 25, November 1876 auf dem Schiff „Urania* von Hull mit Kohlenladung nach Stettin in See gegangen, daselbst aber nicht eingetroffen ist, zum Zwecke der

Todcéerklärung in Antrag gebraht. Deceunzufolge

wird der Matrose Friedri Gustav Alkert Brandt aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 12. Axgril 1882, Mittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeich- neten Gericht \riftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls der Matrose Brandt wird für todt erklärt werden. Neuwarp, den 10. Januar 1882. Königliches Amtsgericht. [3540] L In der Zwangsvollstreungssace des Kotbsafsen Heinrich Lohl zu Ampleben, Klägers, wider den Kothfassen Anton Buchheister zu Bornum, Bes flagten, wegen Anfechtung resp. Kosten, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Capital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden. Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, fowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den 3. März 1882, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Erstcher hiermit vor- geladen werden. Königslutter, den 18. Januar 1882. Herzogliches Amtsgericht. Brinckmeier.

[3549] Proclama. : j

Auf den Antrag der Finder werden die Verlierer oder Eigenthümer folgender im Monat August 1881 in Sculiß resp. im Monat Dezember 1881 in der Weichsel bei Steindorf resp. Friedrih Wilhelms Müßtle gefundener Sachen:

a. einer rothwollenen Pferdedede, :

b, von fünf Stück Rundhölzern zum Theil B. B. gezeichnet und 4 Stück Kanthölzern,

e. von neun Stück Rundhölzern gezeichnet P. O., vier Stück Kanthölzern und dreizehn theils eicbenen, theils kiefernen Schwellen, einzelne gezeichnet VVI.

aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 21. März 1882, Borm. 10 Uhr,

bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr: 9, des Landgerichtsgebäudes ihre Ansprüche und Nechte anzumelden, widrigenfalls ihnen ter Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Net aber aus- gesc{lossen werden wird.

Bromberg, den 17. Januar 1882. 4

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI. Bekanntmachung. :

Durch Auss\c{lußurtheil des unterzeibneten Geril(;ts vom heutigen Tage sind die auf den Namen Sper- ling lautenden Guthabenbücher der Stettiner Spar- fasse Nr. 150584 über 138,37 M. nebst Zinsen und Nr. 184 005 über 89,87 4 nebst Zinsen für kraft- los erflärt.

Stettin, den 17. Januar 1882.

Königliches Amtsgericht,

3577

Auf Anstchen 1) der Eheleute Gustav Gößel, Kaufmann, und Esther, geb. Hoffmann, zu ¿ Sieg- burg, 2) des Recdbtsanwalts Dr. Rath Ik. zu Bonn, als Pfleger der Vermögensmasse von Hugo Schild- gen, leßterer früher Kaufmann zu Eitorf, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, 3) der Ehe- frau Hugo Scildgen, Helena, geb. Eik, ohne Ge- {chäft zu Eitorf, für welche beim Kgl. Landgericht zu Bonn der unterzeichnete Rechtsanwalt Dr.- Eick daselbst das Collokationsverfahren gegen die nachge- nannten Eheleute Molsberger betreibt, zeige ih den Eheleuten Heinrich Molsberger, Ackerer, und Ca- tharina, geb. Bergmann, früher zu Juckenbach, jeßt ohne befannten Wohn- und Aufenthaltsort, an, daß der Nichter Kommissar Hr. Landgerichtsrath Dr. ODbernier zu Bonn am 14. Januar c. den pro- visorishen Vertheilungsplan angefertigt und auf der Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts zu Bonn binterlegt hat.

Gleichzeitig fordere ih die 2c. Eheleute Mols8- berger auf, binnen Monatsfrist von diesem Plane Einsicht zu nehmen, ihre allenfallsigen Einreden dagegen zum Protokoll des genannten Herrn Kom- missars vorzubringen und durch Klage weiter zu verfolgen, unterm Nachtheile wie Rechtens.

Bonn, den 17. Januar 1882.

Der Nechtsanwalt : Dr. Eid, Veröffentlicht :

Boun, den 18. Januar 1882,

Donner, /

Gerichts\{reiber des Königli.hen Landgerichts.

[3644] Ausf\{luß - Urtheil.

Auf den Antrag des Altsizers Michael Skrodzki aus Sziersbowen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Sensburg durch den Amtsgerichtörath Dettmann, daß

L, die Hvpothekenurkunde über die im Grundbucbe

des Grundstücks Sziersbowen Blatt 4 Abthei- lung 111. Nr. 6 auf Grund der Verhandlung vom 13, April gemäß Verfügung vom 13. April 1884 für die Brüder Gottlieb und Fohann Kopka eingetragene Forderung von 30 Thaler nebft 6% Zinsen

für fraftlos zu erklären,

11, die Koften des Verfahrens dem

aufzulegen.

Scnsburg, den 19, Dezember 1881.

Königliches Amtsgericht.

[3632] Vermögensbeshlaguahme. L

Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserl. Landgerichis Colmar vom 13. Januar 1882 ist gegen Brounecr, Karl, geboren den 21 Juli 1860 zu Naytweiler, leßter Wohnort Markirch, wegen Verleßung der Wehrpflicht das Hauptver- fahren eröffnet und die Beschlagnahme des im Deutschen Reiche befindlihen Vermögens bis zur Höbe von 1200 K verfügt worden, was in Gemäßheit des §, 326 der Strafprozeßordnung be- lannt gegeben wird.

Colmar, den 19, Januar 1882,

Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt.

Antracst-:ller