e
derselben, welche {on seit Mitte vorigen Jahres bemerkbar wurde, beute als andauernd und weiterhin fortschreitend bezeicbnen zu können,
Eisenerze finden zu befriedigenden Preisen {lanken Absatz; die Produktion kann sich allmählih ausdehnen, und das Vertrauen auf die Andauer der Nachfrage hat si bei den günstigen Berichten über die Beschäftigung der Hüttenwerke gehoben.
Nicht minder find die Robeisen-Werke ftark engagirt und mat sih auch in Walz- 2c. Eisen eine steigende Tendenz bemerkbar.
Desgleichen is der Bergbau auf Phosphorit zur Zeit ein ebenso flotter, als sehr lohnender, was in erster Ánie dem geringen Strohertrage zuzuschreiben sein dürfte.
Für Blei- und Silberwerke is die Besserung bis dahin no eine geringere zu nennen, doch erwartet man bei einem weiteren Anzichen der Metallpreise auch hierfür eine günstigere Konjunktur.
Die Nachfrage nah Braunstein ruht fast gänzli, ebenso geht Schiefer nur {chwach, was bei der winterlichen Jahreszeit in- dessen kaum anders erwartet werden kann.
Ueber die Leder -Branche ist zu bemerken, daß die Rohwaare theuer geblieben und der Gewinn troß lebhafteren Absatzes daher sehr ges{mälert worden sein soll. Die Ausfuhr nach Rußland soll tin Folge Verschlehterung der russischen Valuta eine geringere ge- worden, auch, wie alljährlich um diese Zeit der Bedarf Englands fehr klein sein. In Deutschland ist die Schubfabrikation stark beschäftigt, die übrigen Länder haben normalen Bedarf. Im Allgemeinen ist das verflossene Jahr ein mittelmäßiges zu nennen, doch soll alle Aussicht vorhanden sein, daß wir für die nächste Zeit wieder billigere Roh- waarenpreise und damit zuglei ein lohnenderes Ges{chäft bekommen.
Vebergehend zu dem sür das gesammte Geschäftsleben unseres Be- zirkes nicht minder wichtigen Faktor, zur Landwirthschaft, Lke- ginnen wir mit dem Resultate der jüngsten Weinernte. Bis Ende Juli waren die Aussichten auf eine qualitativ und quantitativ gute Weinernte vorzüglich. Die Weinstöke, in deren Reihen es allerdings viele Lücken giebt in Folge der furchtbaren Kälte im Winter 1879/80, hatten fi recht gut erholt und zeigten eine Fülle von heranwachsenden Trauben. Die Sonne brannte im Juni und Juli aus wolkenlosem Himmel derartig intensiv hernieder, daß es sogar dem Winzer fast zu stark wurde und alle Welt auch auf einen guten Verlauf der folgen- den Monate rechnen zu können glaubte, Leider sollte jedoch eine Enttäushung eintreten so groß, daß sich Viele bis zur leßten Stunde noch nicht darin finden konnten. Gleich zu Anfang Auguft {lug die Witterung plövlich um und cs folgte unablässig während des ganzen August und Sep- tember also grade während dieser beiden für die Qualität wichtigsten und entscheidenden Monate — ein kalter oder regnerischer Tag auf den andern.
In den ersten Tagen des Oktober kam Frost dazu, der die Wein- stôcte zum größten Theile entblätterte und dadurch die weitere Ent- widelung der Trauben noch mehr störte. Das Ende war, daß der quantitative Ertrag in der Rheinprovinz auf durch\ch{nittlich & eines guten Herbstes reduzirt wurde. Die Qualität scheint nach Zusammen- fassung der Urtbeile von sehr vielen Seiten her an der Mosel wie überhaupt in Deutschland durchschnittlih bei der Hälfte der neuen Cre8cenz die eines Mittelweines werden zu sollen, bei ver anderen Hälfte jedoch die eines geringeren Weines,
Kartoffeln, Zucker- und RNunkelrüben gaben eine reiche, ansehnliche Ernte, während fich der Ertrag an Weizen und Roggen auf etwa 66 9/9 ciner Mittelernte bezisffern mag Gerste licferte auc) keine volle Mittelernte und Hafer fiel an Quantität und noch mehr an Qualität sehr unbefricdigend aus. Nicht minder war der Ertrag an Stroh, Wiesen- und Kleeheu ein sehr ungenügender und bereitete dem Land- wirthe große Verlegenheit für die Erhaltung seines Viehbestandes.
Das milde und trockene Wetter der leßten drei Monate ift der Landwirthschaft nach langem Regenwetter sehr zu Statten gekommen und seit 1878 ist zum ersten Male wieder eine regelrechte Bestellung der Wintersat möglich geroesen.
Im Getreidegeschäfte bleibt es in Erwartung großer Zufuhren noch stille.
Im Kleinhandel war das Geschäft nur stellenweise ein lebhaf- teres, insbesondere hatten die mit Winterartikeln handelnden Ge- \häfte durch die milde Witterung einen gar beträchtlichen Ausfall.
— Nach aus M oskau hierber gelangten Nachrichten hat die Buca rische Firma Ibrahim Mustapha Achuschanow die Zahlungen cingestellt und offerirt den Gläubigern im Wege des Ver- gleichs 25 °/9 baar und 75 % in Wechseln. Die Passiva belaufen sich auf 1 112 000 Rubel.
— Die Direktion der Marinekauten (direzione delle costruzioni navali) in Spezia wird daselbst im Palazzo della Regia Marina am 11. d. M., Mittags 12 Uhr, Lieferungen baltischer oder nordamerikanischer Nadelhölzer im Gesammtwerthe von eiwa 131 750 Lire im Submissionswege vergeben. Die näheren Bedingungen können bei der genannten Direktion oder auch im Marine-Minifteriuum in Nom und den Direktionen der Marinebauten in Venedig und Neapel vorher cingesehen werden.
— Die Generaldirektion der italienischen Eisenbahnen im Ministerium der öffentlichen Arbeiten zu Rom wird daselbst am 17, d. M., Vormittags 10 Uhr, mehrere tausend Tonnen eiserner Ausrüstung8gegenstände (Räder, Bolzen, Schienen u. dergl.) für cine Anzahl kleinerer Eisenbahnen im Werthe von mehr als einer Million Lire im Submissionswege vergeben. Lieferungsorte sind die Stationen Parma, Seregno und Trevisfo.
— Das von der französischen Regierung im Jahre 1881 erlaffene Verbot des Vertriebes von — cinheimischen, wie fremden — Weinen mit cinem größeren Gehalt an \{hwefelsaurem Kali (sulfate de potasse) als zwei Gramm auf das Liter wird zur Zeit nicht gehandhabt.
— Die Direktionssitung der Hamburg-Südamerika- nischen Dampfschiffahrts8- Gesellschaft hat die Dividende für das verflossene Geschäftsjahr auf 18 9% festgesetzt.
— Nach dem Rechnungsabschluß dec Niederösterreichischen Escompte- Gesellschaft für das Jahr 1881 gestatten die fast in allen Zweigen des BVankgeschäfts erzielten Mehrerträgnisse die Ver- theilung ciner Dividende von 50 F[. oder 10%, während 1880 8,6 %, 1879 8,2 ‘/6 gezablt wurde. Das Reinerträgniß des verflossenen Ge- \häftsjahres beziffert fich auf 816 710 Fl. gegen 675 300 Xl. im Vorjahre.
— Dem Geschäftsbericht der Effekten-Maklerbank pro 1881 entnehmen wir folgende Mittheilungen der Direktion: Der Reingewinn des vergangenen Geschäftsjahres, also für die Zeit vom 16, Mai bis 31, Dezember, belief sich nach Abzug der sämmtlichen Unkosten, ferner nach Abschreibung des gesammten Mobiliars, der Einrichtungskosten und der Kosten für die Aktienausfertigung auf 298 788 Æ Den größten Anthcil an diesem Ertrage weist das Pro- visionskonto auf. Der Zinégewinn des Reportkonto gab einen Ertrag von 83750 Æ Der Reingewinn von 298 788 M entspricht 14,9 % vom cingezahlten Aktienkapital und für die Geschäftszeit vom 16. Mai bis 31, Dezember einem Ertrage von 23,95 °/9 pro anno. Von dem Reingewinn im Betrage von 298 788 M \ind zunächst 5 %/, Zinsen für die Aktionäre für die Zeit vom 16. Mai bis 31. Dezember auf 2000000 M mit 62500 M in Abzug zu bringen. Von den al#- dann verbleibenden 236 288 F. find 5% dem Reservefonds mit 11814 M zu überweisen und bleiben sonach 224 473 M, zur Ver- tbeilung übrig. Dieser Betrag wird folgendermaßen verwendet; Als Superdividende erhalten die Aktionäre 10,2%/, mit 127 5900 X Ginem Extra-RNeservefonds werden gutgeschrieben 70000 AÆ Ferner sollen die Mitglieder des Aufsichtsraths 10%/, Tantième mit 23 628 M er- halten. Der Rest wird mit 3345 #4 auf neue Rechbnung vorgetragen.
— Die Lewentsche Buchdrudlkerei hierselbst, Landsberger Straße 32, bat kürzlich, als einen etwas verspäteten Nacbzügler, einen in ihrer Offizin georuckten Wandkalender für 1882 versandt, der sih dur seine ges{mackvolle und saubere Ausführung auszeichnet und Zeugniß ablegt von der Leistungsfähigkeit der genannten Druckerei. Der dur den Buchdruck hergestellte Kalender ist in sieben verscbie- denen Farben auf feinem Velinpapier gedruckt und macht einen ge- fälligen Gindruck. Wie die genannte Druckerei mittheilt, wird dieselbe
russischer
He
am 1. April d. J. ibr Domizil von der Landsberger Straße 32 nah der Lindenstraße 93 verlegen.
Antwerpen, 6. Februar. (W. T. B.) (Wollauktion.) 1510 Ballen angeboten, 970 Ballen verkauft, Preise unverändert.
Paris, 6. Februar. (W. T. B.) Die heutige Börse, an- fangs s{wach in Folge einiger Zwangsverkäufe, war \{ließlich fest und besser. Die Käufe per comptant dauern fort. Man bedient sich bei vielen Geschäften, die bisher von den Coulissiers besorgt wurden, jeßt der Agent3 de change. — Der Syndikus der falliten „Union gónórale*” wird, wie es beißt, die auf die alten Aktien bisher nit E 375 Fres. einfordern und den Subskribenten neue Stüle iefern.
St. Peters8burg, 6. Februar. (W. T. B.) In Jarzewo ist gestern Nacht die Baumwollen-Manufaktur Chludows niedergebrannt. Dieselbe war sür 3 Millionen versichert. 2 .. i
“- “7 Verkehrs-Anstalten.
Die Berliner Stadtbahn ist mit dem heutigen Tage dem Betrieb übergeben worden. Die Bahnhöfe prangen noch in dem reichem Flaggen- und Guirlandenschmuck, den sie aus Anlaß der gestrigen Kaiserfahrt angelegt hatten.
Tre, C O (V. T V) Der Llovddampfex „APpis, ist heute früh 77 Uhr mit der ostindis{-chinesishen Ueber- landpoft aus Alexandrien hier eingetroffen.
Plymouth, 6, Februar, (W. T. B) Dex Hamburger Postdampfer „Geller t“ ist hier eingetroffen.
Berlin , 7. Februar 1882.
Separat -Abdruck aus der Festschrift zur Eröffnung des neuen Kunstgewerbe- Museumsgebäudes zu Berlin am 21. November 1881 (Seite 56—58). Wir sind mit unserem Bericht bis in das Jahr 1881 gelangt. Die Situation, in der sich das Gewerbemuseum zu Anfang desselben
befand, gleiht in mancher Beziehung derjenigen am Schluß der ersten
Periode; aber der Maßslab und mit diesem die Dringlichkeit der Abhülfe ist erheblih größer geworden! Die Sammlung, wohl ver- sehen mit guten Vorbildern, in einzelnen Abtheilungen felbst hervor- ragende Stücke besitend, ist gezwungen , dieselben in engen Räumen dicht gehäuft der Anschauung und dem Studium darzubieten, zum Theil sogar gänzli zu verschließen; in der Sammlung der Gipsabgüfse, die bestimmt ist, theils dem Unterricht, theils den plastisch - ornamen- tirenden Künsten Vorbilder zu bieten, haben seit Jahren, aus Mangel an Naum und nicht weniger an Geld, nur kleine Gelegenheitsanläufe gemacht werden können; die Räume der Bibliothek, deren Inhalt, trolz des mäßigen Umfanges, ein unentbehrliches und eifrig benuktes Hülfsmittel für alle Zweige des Kunstgewerbes geworden ist, sind längst zu eng, alle Einrichtungen zur Benußung derselben tragen den Charakter der sparsamen Dürftigkeit, die in den ersten Jahren unseres Bestehens geboten war; die Unterrichtsanstalt, welde sich in steter Entwickelung zu einer Kunstgewerbeschule mit Vorbereitungs- klassen und Vorschule hinauf gearbeitet hat, kämpft mit unermüdlicher Beharrlichkeit gegen die ungünstigsten lokalen Bedingungen !
So sind zwar mannigfache Hülfsmittel vorhanden, und die innere Ausgestaltung des Museums ist fo weit gedichen, daß es seine Auf- gabe mehr und mehr zu erfüllen vermag; aber die Abgelegenheit des Lokals von allem Verkehr, die Enge und die kärgliche Einfachheit der Räume sind ein wesentlihhes Hinderniß gewesen, den weiter- reichenden öffentlichen Einfluß zu gewinnen, ohne welchen jene Hülfsmittel mehr oder weniger nußzlos sind. In Folge dessen ist der Besuch des Museums trotz vielfacher in der Presse gegebenen Anregungen bisher sehr s{chwach gewesen, und es mußte davon abgesehen werden, die einheimische Kunstindustrie zu regelmäßiger Ausstellung ibrer neueren muster- gültigen Erzeugnisse heranzuziehen, sowie öffentliche Vor- lesungen zu halten, wie dies an anderen Kunstgewerbe- Museen geschieht, Das dadurch die Einwirkung auf die Bildung des öffentlichen Geschmacks und die fo unerläßlihe Verbindung des Museums mit den Kunstgewerbetreibenden wesentlih beeinträchtigt und einer der wichtigsten Zweige der Thätigkeit des Museums \{chwer geschädigt worden ift, liegt auf der Hand, und cs hat der verschiedenen obea erwähnten Mittel bedurft, um diese Verbindung trotzdem einiger- maßen berbeizuführen.
Die Uebersiedelung des Museums und seiner Unterricht8anslalt in die weiten und glänzenden Näume des jetzt vollendeten Neubaues, dessen näherer Beschreibung der Abschnitt 1IV. dieser Festschrift ge- widmet ist, wird nicht allein mit einem Schlage diese Hemmuisse beseitigen, sondern auch dem Institut und allen denjenigen, welcbe ein Verständniß für seine veredelnde und sittigende, die Liebe zu der großen Vorzeit unseres Volkes pflegende und den nationalen Wokhl- stand hebende Thätigkeit besitzen, ein mächtiger Antrieb sein, anablässig weiter zu streben. Wir empfinden aufs Tiefste die Allerböcbste Huld und Gnade, die Einsiht und Theilnahme der Königlichen Staats- regierung und der Landesvertretung, welchen unser Institut das neue Haus und die Sammlungen, deren hoher Werth erst in der anderen Umgebung Tausenden zum Bewußtsein kommen wird, verdankt und wir wissen, wie viel Erkenntlihßkeit wir allen denen \chulde1 welche in ihrem Hause oder durch die eigene gewerbliche Thätigkeit mit Wort und Schrift, in Versammlungen und in der Presse unsere Bemühungen unterstüßt haben. Wir sind in vollstem Maße der erhöhten Verpflichtungen uns bewußt, welche daraus für alle Beamten und Lehrer des Museums folgen. Wir sind aber auch von der freudigen Zuversicht fest durhdrungen, daß uns diejenige Unterstützung und diejenigen Mittel ni%t feblen werden, welche unentbehrlich sind, um die Aufgaben des Mu!eums innerhalb der neuen weiten Räume und außerhalb derselben über das Weicbbild dieser Stadt hinaus zu erfüllen. Wir zweifeln nicht, daß die Staatsregierung und die Landesvertretung uns sobald als mögli) in den Stand setzen werden, die sehr bedeutenden Lücken, welche die Vor- bildersammlung besonders auf dem Gebiet der nichtdeutschen curopäi- schen Kunstindustrie aufweist, zu füllen und zuglei Deutschland vor dem Verlust vieler noch bei uns zurückgebliebener älterer Arbeiten, welchem unserem Kunstgewerbe die mannigfaltigste Anregung geben können, zu bewahren, Wenn die Mittel nicht ausreichen, um die Originale bei den noch immer steigenden Preisen des Kunstmarktes zu kaufen, oder wenn dieselben, weil im Besitze von Museen und Kirchen befindlich, oder weil sie der ornamentale S{muck eincs Ge- bâudes sind, nicht erworben werden können, wird die Anfertigung von Kopien von Gips, Holz und Metall an die Stelle treten müssen. Wer Kenntniß davon genommen hat, wie sehr der Fortschritt des Kunst- zewerbes in den Nacbbarländern dem Umstande zu danken ist, daß reichlide Mittel zu Studienreisen, zu forgfältigen Aufnahmen und deren mustergültiger Publikation zur Verfügung stehen, wer auch nur beachtet hat, welche Fortschritte die Dekorationsmalerei bier in Berlin gemacht hat in Folge zweier kurzen Studienreisen eines Lehrers und einiger Scbüler des Museums, um ciniges Wenige von den Schätzen Italiens sorgfältig zu kopiren, der wird mit uns den Wunsch theilen, daß uns die Mittel gewährt werden mögen, von dem reichen Material, welches die Wände der Kirchen und Paläste der Kulturstaaten dar- bieten, nah cinem wohldurchdachbten Plane mit anderen Kunst- gewerbe-Muscen wirkend, soviel als mögli zur Hebung des Ge- s{mackes und des vaterländischen Kunstgewerbes aufzunehmen und zu veröffentlichen.
Wir werden an die Lehrer und an den Fleiß der Schüler unserer Kunstgewerbeschule immer höhere Anforderungen stellen dürfen, denen sie mit Freudigkeit entsprehen werden, und wir glauben, daß sich an die bestehenden Facklassen für Dekorationsmaler und für Giseleure neue für andere Zweige der Kunstindustrie, von denen bier die Glas- malerei und die Kunststickerei besonders genannt sein mögen, {ließen
werden. Aber uicht allein durch die Schüler, welche das Muscum ausbildet, nicht allein dur seine Publikationen und nicht blos durch das anregende Vorbild seiner Unterrichtsanstalt wird es künftig über die Grenzen dieser Stadt hinaus wirken müssen fondern es muß eine Sammlung ausgeführter Arbeiten geschaffen werden, welch{e, wie in England die des South-Kensington-Museums das ganze Jabr hindurch von einer bedeutenden Stadt zur anderen wandert und Anregung und Belehrung in die weitesten Kreise trägt, Großer Mittel wird es bedürfen, um diese Ziele zu erreichen. Wir hoffen, daß man sie uns, dem vaterländischen Kunstgewerbe, dem Nationalwohlstand reichlich und bald wird gewähren können. Wir wenden uns mit unserer Bitte nicht allein an den Staat, nein an alle Freunde unserer Bestrebungen! Wir schen die Zeit kommen. wo diejenigen unserer Mitbürger, welche si ein bleibendes Verdienst um unser Volk erwerben und ihren Namen der Nachwelt auf immer überliefern wollen, nicht blos vereinzelt, wie dies heute {on geschieht fondern vielfah, wie in England und Frankrei, einen Theil ihres Reichthums oder ihre kostbaren Sammlungen dem Museum zuwenden werden. Mögen unfere Wünsche sich erfüllen ; dann werden wir und mit uns immer größere Kreise als den zweiten Geburtstag unseres aan den Tag seiner Wiedereröffnung in der neuen Wohnstätte eiern.
Die Novität des N esidenz-Theaters8, deren wir gestern bereits Grwähnung thaten, Victorien Sardou's cinaktiges Scauspiel „Odette“ ist auch an den beiden folgenden Abenden unter großem Beifall des sehr gut beseßten Hauses gegeben worden. Der von dem Dichter be- handelte Stoff ist ziemlich bekannt; wir geben daher nur in Kürze den Gang der Handlung wieder. Odette, die Tochter ciner Dame von zweifelhaftem Rufe, vermählt mit dem reichen Grafen (Flermont- Latour, wird von ihrem Gatten wegen Untreue verstoßen. Ihr laster- haftes Leben, das den Namen des Gatten beschmußtßt, steht dem Glüce ihrer vom Vater liebevoll erzogenen Tochter im Wege. Beim lang- entbehrten Anblick ihres unschuldigen Kindes erkennt Odette die un- übersteigliche Scheidewand, die zwischen ihr und der Tochter Béran- gère besteht und welche sie do noch überwinden zu können wähnte, um das neuerwachte Gefühl der Mutterliebe zu genießen. Bérangère hat die Liebe eines vornehmen Mannes gewonnen, mit dem jedoch eine Verbindung nicht stattfinden kann, so lange Odette den Namen des Gatten und der Tochter zur Schmach der Familie trägt. i n S O bee Tot U Peri e Gebt Odette in den Tod, den sie in den Wellen des Meeres findet. Victorien Sardou ist hier wieder zu den Ehebruchstramen zurück- gekehrt, deren Boden er in Daniel Rochat erfolgreich verla}en hatte. Dem Geschick, mit welhem Sardou in das gesellschaftlicbe Leben seiner Nation hineingreift und sozial: Probleme, die deren Herz und Geist beschäftigen, hervorzieht und zu löfen sucht, verdankt der Dichter feine tiefgehende Wirkung und seinen ungeheueren Erfolg. Seine Meisterschaft in der Exposition und Ausführung hat er auch in der „BDdette“ wieder voll zur Geltung gebracht. Er will den Zuschauern die Ungerechtigkeit klar machen, die darin liegt, daß ein Weib den Namen ihres Mannes und threr Kinder in den Koth ziehen darf, ohne daß man dasselbe zwingen kann, diesen Namen abzulegen. Die Schmach und Schande, in der sie lebt, überträgt sie auch zum Theil auf die Unschuldigen, die mit darunter leiden müssen. Er fordert vom Geseh eine Aenderung dieses Zustandes, der doh nicht nach der Meinung Aller eine Ungerechtigkeit ist. Daher scheint uns auch das Funda- ment, auf welchem dieses neueste Sittendrama aufgeführt ift, nicht kräftig genug, um das fkünstlerisch ausgestattete Gebäude zu tragen. Der geistvole Dialog und der sprühende Wiß, der Sardou eigen ist, lassen freilih die Schwächen des Stückes vergessen, welches unser volles Interesse und unsere ganze Aufmerksamkeit ge- fangen nimmt. Gespielt wurde vortrefflich: Hr. Keppler, das frühere beliebte Mitglied des Residenz-Theaters, ist an erster Stelle zu er- wähnen. Als Graf von Clermont entwickelte er vor uns mit voll- endeter Meisterschaft die ganze Skala der Gmpfindungen des Schmerzes, die das Herz dieses Mannes durchziehen. Ergreifend in Wort und Spiel beherrshte und faëcinirte er die Sinne der Zuhörer, wie wir es von früher her an diesem trefflichen Schauspieler gewöhnt sind. Die Rolle der Odette lag in den Händen von Fr. Charlotte Grohn. In den leidenschaftliben Scenen haftet ihrem Organ eine ge- wisse Naubheit und Schärfe an, die die Wirkung ihres durdachten Spiels etwas beeinträchtigt. Dagegen gelangen ihr vorzüglich die feinen Nüancirungen der scelishen Empfindungen, die beim Wiedersehen mit ihrem Gatten und später mit ihrer Tochter zu Tage treten; ihre Stimme hatte dann einen weicheren, modulationsfähiaeren Klang. Auch Frl. Louise Bach (Béranaèëre) zeiate ihr naîves Talent von er günstigsten Seite; sie brate ihre Partie mit Maß und Empfin ung zur Geltung. Unter den “ andern Mitwirkenden sind Frl, Jolanda und die Herren Haack und Hänseler lobend zu erwähnen. — Auch in Betreff der Dekorationen hat sich die Direktion durch zwei Ansichten von Nizza anerkennenswerthe Mühe gegeben. Ein reiber Erfolg hat auch die Bestrebungen nach allen Seiten hin belohnt und dankend anerkannt.
- Dem nach langen Vorbereitungen gestern im National- theater endli zur Aufführung gelangten Schauspiel „Betiina de Monk“ von Wilbelm Henzen war ein derartiger Ruf voraus- geschickt worden, daß man annehmen mußte, dadurch ine neue Acra für das deutsche Theater inaugurirt zu feben. Diese sanguiniscben Hoffnungen hat der gestrige Abend nun freilich nicht D
sre
erfüllt Der Verfasser bietet uns weder in deu Motiven noch in den Charakteren irgend etwas Nationales, Originell« JIcne sind, so sehr sich der Verfasser selbst dagegen dur ein in den Dialog verflochtenes Plaidoyer zu verwahren bemüht, dem französt- schen Ehebruchsdrama entlehnt und die beiden Haupt-Charaktere, ebenfalls durch die typiswen Schablonen der übertünchten unwabren Salonfiguren der Pariser Comédie gezeichnet, an denen man si nachgerade ret satt gesehen hat. Nur darin unterscheidet sich das deutsbe Stück von seinen Vorbildern, daß der Verfasser, feiner idealistisben Neigung nachgebend, die Tugend in Gestalt cines ein faden cdlen Mädchens belohnt und das Laster, in der Person einer chebrecberischen Kokette, bestraft. Damit allein ist aber doch nc nicht eine Neform der deutschen Theater-Literatur angebahnt. Dazu gehört mehr, dazu bedürfte es neuer eigenartiger Konflikt wahrhastiger, dem Volksleben entnommener Charaktere und einer entsprebenden originalen Gestaltungskraft. Indessen soll damit der Werth des Stücks an sih keinesweges herabgeset:t werden; ganz im Gegentheil haben wir es hier mit einer relativ iehr achtbaren dramatiscben Leistung zu thun, deren Werth nur dur die zu großen Erwartungen becinträcbtigt wird, welhe man darüber erregt haite. Das Schauspiel fand denn auß von Seiten des zahlreiwen Publikums eine sehr wohlwollende Auf- nahme und brate dem Verfasser zablreide Hervorrufe ein. Auch war es recht wirksam in Scene gesett und fand eine größten theils befriedigende Darstellung, voran durch Frl. Lange in der Titel- rolle und Hrn. Günther als Dr, med. Kurt Strauße, wogegen Hr. Berla dem Scchbriftsteller Lothar Franke auch nit mit einem Strich von Charakteristik über den \{ablonenbaftesten Typus des Liebhabers hinaus verhalf. Sehr ansprehend waren Frl Paulo (Doris) und die Episodenrollen des Frl. Piquet und des Hrn. Dröscber.
_Die Seitens der Direktion des National-Panoramas zum Besten des JInvalidendank bestimmte Tageszeinnabhme am Donnerstag, den 2. Februar, war erlbeblib. Das Panorama wurde ain genannten Fage von ca. (00 Personen besucht.
p Salon
Redacteur: Riedel. Berlint — - - Verlag der Erpedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen (eins{lieflich Börsen-Beilage).
2H
T C ZIE Bin N D
US Lt 2 R
P Ae 2B
Erste Beilage
zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.
N BDeBo
e
Berlin, Dienstag, den 7. Februar
Landtags- Angelegenheiten.
Dem Hause der Abgeordneten ift folgender Entwurf eines Geseyes, betreffend die Verwendung der Jahresüber- \chüsse der Verwaltung der Eisenbahn - Angelegen- heiten, vorgelegt worden.
Wir Wilhelm 2c. verordnen 2c. was folgt:
Die Jahresübers{üse der Verwaltung der Eisenbahn-Angelegen- heiten werden vom Etatsjahr 1881/82 ab für folgende Zwecke in der nachstehend angegebenen Reihenfolge veranschlagt, bezw. verwendet :
1) zur Verzinsung der jeweiligen Staatseisenbahn - Kapital- {huld (S 9); : :
2) zur Ausgleihung eines etra vorhandenen Defizits in der Staatsverwaltung, welces andernfalls durch Anleihen gedeckt werden müßte, und zwar eines Defizits, welches sih in den Einnahmen und Ausgaben des letzt abgelaufenen Rechnungsjahres, oder welches ch nach dem Voran]|ch{lage für das bevorstehende Etatsjahr herausstellen sollte, bis zur Höhe von 2200000 s;
3) zur Bildung eines CEisenbahn-Reservefonds.
Unter Ueberschüssen der Verwaltung der Eisenbahn - Angelegen- heiten im Sinne dieses Gesetzes sind die Beträge zu verstehen, um welche die Einnahmen die ordentlichen Ausgaben übersteigen, nachdem in die leßteren die Zin8-, Renten- und Amortisationsbeträge aus den mit Privatcisenbahn-Gesellscaften vom Jahre 1879 ab abges{lossenen Betricbs§- und S e S daen eingerechnet sind.
Der Cisenbahn-Neservefonds dient zur etwaigen Ergänzung der Johresüberschüsse der Verwaltung der Eisenbahn-Ängelegenheiten auf Höhe des für die Verzinsung der Staatseisenbahn-Kapitalschuld er- forderlichen Betrages (8. 1 Nr. 1).
Zu diesem Zweck ist eintretenden Falls der bei dem Neservefonds zu verausgabende Grgänzungsbetrag im Etat, bezw. in der Nehnung der Staatseisenbahn-Verwaltung in Einnahme zu stellen.
Soweit der Betrag des Reservefonds 1 9/6 der jeweiligen Staats- eisenbahn-Kapitalshuld übersteigt, ist er alljährlih bis zur Höhe von 1 %/)0 der am 1. April 1880 vorhanden gewesenen Staatseisenbahn- Kapitalschuld und ihrer späteren Zuwüchse (§. 5) zur Tilgung zu verwenden, Der alsdann noch verbleibende Betrag des Reservefonds wird ebenfalls zur Tilgung der Staatseisenbahn-Kapitalschuld ver- wendet, wenn und soweit niht durch das Staatshaushaltgesetz eine anderweite Verwendung festgestellt ist.
Die disponiblen Bestände des Cisenbaln-Reservefonds sind in Schuldverschreibungen des Staates oder des Neiches anzulegen.
S8
Behuss Tilgung der Staatseisenbahn-KapitalsGuld sollen die verwendbaren Mittel zum Ankaufe eines entsprechenden Betrages von Schulddokumenten verwendet werden.
S
Die Verwaltung des Cisenbahn-Reservefonds wird der Haupt- verwaltung der Staatéëschulden unter Kontrole der Staats\chulden- Fommission übertragen.
Die Verwendung oder Herausgabe des Reservefonds kann nur durch den Etat oder dur ein besonderes Gesetz verfügt werden.
O:
Zum Zwecke der Verrehnung und Verwendung der Ueberschüsse der Verwaltung der Eisenbahn-Angelegenheiten wird die am 1. April 1880 vorhanden gewesene Staatseisenbahn-Kapitalschuld auf den Betrag von 1498 8583 100 4 festgestellt.
Dieselbe vermehrt sich um die Beträge der auf Grund von EisenbahneKrediten seit diesem Zeitpunkte verausgabten Schuldver- {hreibungen, sowie im Falle des Cigenthumserwerbs von verstaatlichten Eisenbahnen um die Beträge der vom Staate selbsts{uldnerish zu übernehmenden Prioritätsanleiheschulden derselben, und um die Be- träge der für Eisenbahnzwecke durch den Etat oder besondere Gesetze außerordentlich bewilligten Staatsmittel, sofern niht bei der Be- willigung etwas Anderes bestimmt worden ist.
Sie vermindert sich dagegen um die Beträge der in Gemäßheit des 8 2 stattgehabten Tilgungen, sowie um die in Gemäßheit des 8 1 getilgten Beträge der auf den Staat selbstshuldnerisch über- gegangenen Prioritätsanlciheshulden von verftaatlihten Eisenbahnen. S6. der am 1. April 1880 vorhandengsn
erforderlite Betrgg wird auf
Der für die Verzinsung Staatseisenbahn - Kapitalschuld 63 914 324 M festgesetzt.
Bei der Bewilligung neuer Geldmittel für Eisenbahnzwecke (S 5) treten demselben noch die Zinsen der bewilligten Summen und zwar, sofern niht bei der Vewilligung etwas Anderes bestimmt worden, zu 4 9/9 gerechnet hinzu.
tf
p So Die Ausführung dieses Gesetzes wird dem Minister der öffent- lien Arbeiten und dem Finanzminister übertragen. Urkundlich 2c.
Begründung. Die Königliche Staatsregierung hat in der Sißung des Ab-
geordnetenhauses am 9. Dezember v. J. bei der Berathung des Ge- seßes vom 20. Dezember v. I, betreffend den Erwerb mehrerer
Privateisenbahnen für den Staat (Geseßsamtml. S. 635) si bereit erklärt, dem Landtage einen Gesetzentwurf über die Verwendung der Jahresüberschüsse der Verwaltung der Eisenbahn-Angelegenheiten nad Maßgabe der nacbstchenden von dem Hause auf Antrag der Kommis- sion (vergl. den General-Bericht der X11. Kommission des Abgeord- netenhauses; Drucksachen Nr. 60) in einer Resolution niedergelegten Grundsäße zugehen zu lassen.
l
W
„L. Die Iahresübershüsse der Eisenbahnverwaltung nah Maß- gabe des Etats im Ordinarium werden für folgende Zwecke in der nachstehend angegebenen Reihenfolge veranschlagt und verrechnet:
1) Zur Deckung der Renten-, Zins- und Amortisationsverpflich- tungen aus den mit Privatbahn- Gesellschaften geschlossenen, dem Landtage jet vorliegenden, sowie aus solchen in Zukunft zu \{ließen- den Verträgen ;
2) zur Verzinsung der {Guld (11);
3) so oft und soweit nah der Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben eincs Rechnungsjahres oder bei dem Voranschlage im Staatshaushalts - Etat sih ein Defizit herausstellt, zu dessen Deckung andernfalls Anleihen aufgenommen werden müßten, bis zur Höhe von 2 200000 M zur Auégleihung des Defizits;
4) zur Bildung eines Eisenbahn-Reservefonds, dessen Bestände in Scbuldverschreibungen des Staates oder des Reiches anzulegen sind, Derselbe dient aus\c(ließlih zur eventuellen Ergänzung der für die Verzinsung der Staatseisenbahn-Kapitalshuld erforderlichen Jahresübershüsse. Der 1 % der jeweiligen Staatseisenbahn-Kapital- {huld übersteigende Betrag des Reservefonds ist alljährli bis zur Höhe von # % der jeyt festgestellten Staatseisenbahn - Kapitalshuld einshließlih ‘der nach 11, 111, hbinzutretenden Beträge derselben zur Amortisation zu verwenden.
Der alsdann noch verbleibende Betrag wird zur Amortisation der Staatscisenbabn-Kapitalschuld verwendet, wenn und insoweit nicht durch das Staatshaushaltsgesey eine anderweitige Verwendung fest- gestellt ift.
11, Die Staats8eisen=lahn - Kapitalshuld wird zu dem Zwecke der Verrechnung und Verwendung dec Eisenbahnverwaltungë-Ueberschüsse
jeweiligen Staatseisenbahn - Kapital-
E
auf den nah dem Etat pro 1880/81 sich am 1. April 1880 ergeben- den Betrag der gesammten Staats\{huld von 1 396 000 000 M fest- gestellt und demgemäß die Summe der aus den Ucberschüfsen der Eisenbahnverwaltung zu verwendenden Zinsen auf 59 800000 4 bestimmt.
Jede Vermehrung der Staatsschuld nach dem 1. April 1880 bis zum Erlasse des im Eingang erwähnten Gesetzes in Folge bereits für Eisenbahnzwecke erlassener oder noch zu erlassender Kreditgesetze wächst der CEisenbahn-Kapitalschuld hinzu. Dasselbe gilt, wenn in Folge des Ankaufs von Privatbahnen eine Vermehrung der Staats- \chuld vor dcm 1. April 1880 stattfindet.
ITT. Nah Erlaß des Eingangs erwähnten Gesetzes soll bei Be- willigung von Krediten für Cisenbahnzwecke, sowie bei außererdent- licher Bewilligung von Staatsmitteln für den Bau und den Betrieb von Cisenbahnen in jedem einzelnen Falle bestimmt werden, ob und in welcher Höhe die bewilligten Summen der Staatseisenbahn- Kapitalschuld zuwachsen. Fehlt eine solche Bestimmung, so wird an- genommen, daß der Zuwachs in Höhe der ganzen bewilligten Summe erfolgen und die Verzinsung mit 4 %/ geschehen soll.
Jede in Gemäßheit des zu erlassenden Gesetzes stattgefundene Amortisation der Staatseisenbaha-Kapitalschuld wird von der letzteren abgeseßt und demgemäß der abzuführende Zinsbetrag vermindert.
IV,. Die Verwaltung des Reservefonds wird der Hauptverwaltung der Staatss{hulden unter Kontrole der Staatsschuldenkommission übertragen. Ueber die Verwendung und Herausgabe darf nur durch den Etat oder ein besonderes Gese verfügt werden.“
Die Königliche Staatsregierung, welche eine entsprechende Vor- lage dem Landtage bereits in der Session 1880/81 unterbeitet hat, legt dieselbe hiermit in unveränderter Form von Neuem vor. Sie erfüllt damit die von ihr gegebene Zusage, und hat sich derselben ge- treu — unter BVeiseitelassung derjenigen Bedenken finanzieller Natur, welche bei strenger Auffassung des Etatswesens im Staate würden erhoben werden können — darauf beschränkt, die in der Nesolution des Abgeordnetenhauses enthalteneu Grundsäße in die Form des Ge- seßes zu bringen.
Die Resolution des Abgeordnetenhauses bezweckt, die Verwendung der Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung der Eisenbahnangelegen- heiten in der Art zu regeln, daß die Jahresübershüsse derselben einem Neserve- und Amortisationsfonds zufließen und nur noch in einem gewissen bestimmt fixirten Betrage den allgemeinen Staatsfonds ver- bleiben. Dieser aus den Jahresüberschüssen der Staatseisenbahnver- waltung zu sammelnde Reserve- und Amortisationsfonds soll die Be- stimmung erhalten, zur Ergänzung der für die Verzinsung der Staats- eisenbahn-Kapitalschuld erforderlicen Beträge zu dienen und den Staats- haushalt so gegen die Schwankungen, welche mit dem Steigen und Sallen der Erträge der Staatseisenbahnverwaltung verbunden sein können, sicher zu stellen. er Gesetzentwurf, indem er dem Prinzip der Tilgung der zu Eisenbahnzwecken verwendeten Staatskapitalien zustimmt, stellt hierfür die Üebershüse, welhe nach erfolgter voll- Mager Anfammlung eines Reservesonds fih ergeben werden, in chUU8NT.
Zu diesem Behufe wird endlich die Höhe der Eisenbahnkapital- \{chuld und des Erfordernisses zur Verzinsung derselben für die Ver- gangenheit ziffermäßig und für die Zukunft grundsäßlich festgestellt. In allen diesen Beziehungen giebt der Entwurf lediglich den Inhalt e anze wieder und wird weiterer Motivirung nicht he- dürfen.
Zu den einzelnen Bestimmungen desselben ist das Nachstehende zu bemerken.
S. 1 enthält die Definition des Begriffs der Jahresübershüßse der Verwaltung der Eisenbahnangelegenheiten.
1) Der Ausdruck: „Verwaltung der Eisenbahn-Angelegenheiten “ ist in dein Entwurfe im Anschluß an den Staatshaushalts-Etat überall gebraucht worden, um auszudrücen, daß die anzulegende Berechnung in Einnahme und in Ausgabe die Rubriken :
A. Für Rechnung des Staats verwaltete Eisenbahnen,
B. Privatbahnen, bei welhen der Staat betheiligt ist, sowie
ferner noch in Einnahme „C. sonstige Einnahmen" und in Ausgabe «C. Central-Verwaltung und Eisenbahn-Kommissariate“ umfassen foll. — Der Ausdru: „Staatseisenbahn-Verwaltung “ würde dafür zu eng sein.
2) Nach der Resolution des Abgeordnetenhauses soll die Ver- anschlagung und demnächst die Verrechnung der Jahresübershüsse der Verwaltung der Eisenbahnangelegenheiten in der angezogenen Reihen- folge stattfinden. Sobald daher die Berechnung der wirklihen Ein- nahmen und Ausgaben eincs Etatsjahres vorliegt, muß eine neue Berechnung darüber aufgestellt werden, ob, beziehungsweise welcher Betrag in den Reservefonds zu legen und eventuell von demselben zur Amortisation der Eisenbahn-Kapitalshuld zu verwenden ist.
3) Nach der Resolution sollen die Uebers{üsse in erster Linie zur Deckung der Renten-, Zins- und Amortisationsverpflichtungen verwendet werden. Hierbei ist zu erwähnen, daß die Ausgaben dafür sich in dem Entwurfe zum Staatshaushalts-Etat für das Jahr 1881/82 unter Kap. 31 des Etats der Eisenbahn-Verwaltung vorfinden, und mithin bereits in den Ausgaben \stecken.
Dessen ungeachtet ist es zweckmäßig erschienen, derselben aus-
rücklih Erwähnung zu thun. Auch erscheint dies in Bezug auf die Amortisationsverpflihtungen nothwendig. In den dur die Gesetze vom 20. Dezember v. J. (Geseßsamml. S. 635), 14. Februar d. J. (Geseßsamml. S. 20) und 25. Februar d. J. (Geseßsamml. S. 55) fanktionirten Verträgen mit den Berlin-Stettiner, Magdeburg-Halber- städter, Cöln-Mindener, Rheinischen, Berlin-Potsdam-Magdeburger und Homburger Eisenbahn-Gesellschaften hat sh der Staat ver- pflichtet, für den Fall der Auflöfung der betreffenden Gesellschaften die Prioritäts\{ulden derselben selbsts{huldnerisch zu übernehmen. Sobald dies geschieht, scheiden dieselben aus dem Etat der Eisenbahn- Verwaltung aus und gehen in den der Staatsschulden-Verwaltung über, wie dies auch mit den Prioritätéschulden der Nieders{lesisch- Märkischen, Münster - Hammer und Taunus - Eisenbahnen früher geschehen ist. Indem diese Prioritätssc{ulden, soweit sie noch unge- tilgt sind, der Eisenbahn-Kapitalshuld zuwachsen, sind deren Zinsen aus den Ueberschüssen der Verwaltung der Eisenbahu-Angelegenheiten zu deken, nicht aber die zur Tilgung planmäßig erforderlichen Beträge, da in der Resolution unter T. 2 einer Amortisation der Eisenbahn- Kapitäls{huld nicht gedacht ist. Es hâtte nun im §. 1 unter 1 des Entwurfs hinzugeseßzt werden körnen „und zur planmäßigen Tilgung der vom Jahre 1879 ab s\elbstshuldnerisch auf den Staat übergehen den Prioritätsschulden verstaatlichter Eisenbahnen“, es ersien jedoch die Bestimmung am Schlusse dieses Paragraphen, in welhem eine Erwähnung der Renten-, Zins- und Amortisationsverpflihtungen aus dem vom Staate seit dem Jahre 1879 abges{lossenen Betriebs- und Eigenthumsüberlassungs-Verträgen ebenfalls nicht hätte entbehrt wer- den können, ausreihend, um den gedachten Fall dahin mit zu definiren, daß die zur Tilgung der Prioritätsanleihen der verstaat- libten Bahnen ersorderlihen Beträge aus den Ueberschüssen der Ver- waltung zu decken scièn, gleichviel, ob sie fich auf dem Etat der Staats- ecisenbahn-Verwoaltung befinden oder auf den der Staatsschulden- Verwaltung übernommen sind,
4) Die Bezeichnung „voin Jahre 1879 ab abgesclossenen Ver- trägen“ ist zur Unterscheidung der neueren Verträge von den Ver?
1882,
trägen gewählt, welche der Staat bereits mit der Niederschlesish- Märkischen (Gefeß vom 31. März 1852, Geseßsamml. S. 89) mit der Münster-Hammer (Gesez vom 30. April 1855, Geseßsammk. S. 251) und der Taunus-ECisenbahngesellshaft (Geseß vom 3. Mai 1872, Geseßsamml. S. 420) abgeschlossen hat. Hiernach wird die zur Tilgung der Priorität8anleihen dieser Gesellschaften erforderliche Summe bei Feststellung der dem Reservefonds zuzuführenden Gelder, sowie der zur Tilgung der Eisenbahn-Kapitalshuld vorhandenen Mittel nicht berüdsichtigt. Das Gleiche ist der Fall mit den Beträgen, welche zur Amortisation der Kurhessishen, Nafsauishen und Frank- furter Gisenbahnschuld erforderlich sind. E.
5) In der Resolution des Abgeordnetenhauses ist unter L. 3 ge-
agt:
s So oft und soweit nach der Uebersicht der Einnahmen und Aus- gaben eines Rechnungsjahres oder bei dem Voranschlage im Staatshaushalts-Etat sih ein Defizit herausstellt, zu dessen Deckung anderenfalls Anleihen aufgenommen werden müßten, bis zur Höhe von 2 200 000 -#
Nach dieser in den Entwurf aufgenommenen Bestimmung wird bei der Veranschlagung des Etats in erster Linie das Ergebniß des leßt abgelaufenen Nechnungsjahres maßgebend sein. Erst wenn keia solches rechnerishes Defizit oder ein geringeres als 2 200 000 vorhanden sein sollte, würde der Voranschlag selbst dafür entscheidend sein, ob die fraglichen 2 200 000 Æ oder ein geringerer Betrag -den all- gemeinen Staatsfonds verbleiben oder an den Reservefonds abgeführt werden sollen.
8. 2 enthält die Bestimmungen über die Ansammlung eines Reservefonds und dessen Verwendung.
1) Absatz 2, wona der bei den Reservefonds zu verausgabende Ergänzungsbetrag im Etat beziehungsweise in der Rechnung der Eisenbahnverwaltung in Einnahme zu stellen ist, giebt eine Vorschrift über die formelle Ausführung der Eingangsbestimmung.
2) Absatz 3 betrifft die Tilgung der Staat8eisenbahn-Kapitalschuld. Hierfür ist als Grundsaß angenommen worden, daß der zu amortisirende Betrag nicht nah der jeweiligen Eisenbahn-Kapitalschuld, sondern nach der Summe b&echnet wird, welche sich ergiebt, wenn man zu der anderweit als Staats8eisenbahn-Kapitalschuld festgestellten Summe vom 1. April 1880 die späteren Vermehrungen derselben hinzurechnet. In der ersteren kommen die in Folge von Tilgungen eintretenden Verminderungen mii zun Ausdru, in der leßten dagegen nicht.
Die Berechnung der Tilgungsrate nach dem durch Tilgung niht verminderten Kapitale entspricht der Bestimmung unter I. 4 dec Resolution, sowie auch den bei Kapitals-Tilgungen allgemein maß- gebenden Grundsäßen.
3) In dem Entwurfe ist angenommen, daß nach der Absicht der Kommission die Zinsen von den Beständen des Cisenbahn-Reservefonds wiederum diesem und nicht den allgemeinen Staatsfonds zufließen sollen, da die Coupons der Reichs- oder Staatsschuldverschreibungen, in denen dieser Fonds angelegt sein wird, zu ihm gehören und über diesen nah der Resolution unter I. 4 aus\ch{ließlich nur zu dem da- selbst angegebenen Zwecke disponirt werden darf.
8 3 ordnet das Verfahren, welches zum Zwecke der Tilgung der Eisenbahn-Kapitals{huld beobachtet werden soll, indem er im Anschluß an die Vorschrift des §. 2 Alinea 2 des Gesetzes, betreffend die Kon- solidation preußischer Staatsanleihen vom 19. Dezember 1869 (Gesehz- Samml. S. 1197) den Ankauf eines entsprechenden Betrages von Schulddokumenten vorschreibt. Ein anderer, als, der hier in Vor- {lag gebrachte Weg freihändiger Beschaffung der zu tilgênden Staats- \chuldverschreibungen ist nicht zu empfehlen. Hierbei ist davon aus- gegangen, daß die zur Tilgung vorhandenen Geldmittel durch den Reservefonds fließen, ohne vorher in Reichs- oder Staatspapieren angelegt zu sein. e
8,4 folgt den Bestimmungen des Geseßes vom 24. Februar 1850, betreffend die Verwaltung des Staatss{uldenwesens und Bildung einer Staats\{hulden-Kommission (Geset-Samml. S. 57), sowie der Bestimmung der Resolution unter TV.
8. 5 handelt von der Staatseisenbahn-Kapitalshuld und deren Festseßung. Nach I]1. der Resolution soll diese auf den nah dem Etat pro 1880/81 sich am 1. April 1880 ergebenden Betrag der
gesammten Staatsschuld von. . . 1 396 000 000 angenommen werden. Hierzu sollen jedoch ferner noch die Beträge treten, um welche in Folge des Ankaufs von Privateisenbahnen eine Ver- mehrung dersclben vor dem 1. April 1880 etwa noh stattfinden möchte. Es erschien zur Ver- meidung komplizirterer Rehnungen zweckmäßig, den 1. April 1880 als Tag der Feststellung der Staatseisenbahn-Kapitalschuld beizubehalten. Bis ult. März 1880 sind auf Grund des Gesetzes vom 20. Dezember 1879 (Geseß - Samml. S, 635), betreffend den Erwerb mehrerer Privat- cisenbahnen für den Staat, zufolge Allerhöchster Ermächtigung vom 831, Dezember 1879 an ausgefertigten Schuldverschreibungen über IDO C00 000 e in Gu Wt. veräußert. Es stellt sih mithin die Staatseisen- bahn-Kapitalshuld vom 1. April 1880 auf den Va «e a E . 1498 858 100 A
Der Absatz 2 des §8. 5 enthält die Bestimmungen über die künftige Berechnung der Staatseisenbahn-Kapitalshuld. Wenn hierbei neben den dur den Etat außerordentli bewilligten Mitteln au die erwähnt sind, welche durch besondere Gesetze bewilligt werden, fo hat dies darin seinen Grund, daß seit dem 1. April 1880 drei Be- träge von resp.
102 858 100 MÆ
45 791 A 99 400000 , — und 5539770 , 90 „ zusammen 5 985 562 S 89 in Ausführung des §8. 96 Abf\. 1 der Hinterlegungsordnung vom 14, März 1879 (Gesetz-Samml. S. 249) auf die der Königlichen Staatsregierung durch die Gesetze vom 7. Juli 1876 (Geseß-Samml. S. 288), vom 29. März 1877 (Geseß-Samml. S. 124) und vom 26, Juni 1878 (Geset-Samml. S. 259) für Eisenbahnbauten be- willigten Kredite vereinnahmt worden sind, welche der _Staats- eisenbahn-Kapitalshuld hinzu gerechnet werden müssen. Selbstver- ständlih hat diese Bestimmung niht den Sinn, daß eine Hinzu- rechnung stattfinden dürfte, wenn in den betreffenden Geseßen klediglih über die Verwendung von bereits für Eisenbahnzwecke zur Verfügung stehenden Mitteln Bestimmung getroffen wird und es sich niht um die Bewilligung neuer Mittel handelt, wie dies beispieleweise bei einer Disposition über die von den verstaatlihten Bahnen über- fommenen Reserve - Erneuerungsfonds 2c. der Fall ist. E 8, 6 trifft Bestimmung über die Höhe des för die Verzinsung der Staatseisenbahn-Kapitalshuld vom 1. April 1880 erforderlichen Betrages und stellt denselben fest auf . . 63914 324 M Dieser Betrag ergiebt sich durch den - Hinzu- tritt des Zinserfordernisses für die vorstehend er- I a «e à 8 102 858 100 A M. «A 4114324 , zu den in der Resolution auf , 59 800 000 , angenommenen Zinsen der ac,ammten GSIinattiguid vor … . 1... « ». ¿1800000 00
= 63914 324 M