1852 / 239 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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j um Obmann berufen wird, diesem Rufe insoweit, de n, Sie liden Behinderungsgründen seine vorgeseyte Behörde nicht

davon entbindet, Folge zu leisten E

' je is schuldig, innerhalb seines Geschäfts- Zeder augeßcltie Bau eauus iial-Ditection, A der Landräthe, resp.

Irei isitionen d  r iti S S Tar oder Brandschaden-Aufnahmen zu genügen, und die vorgesehte Regierung wird ihn nöthigenfalls dazu anhalten,

erständige Bauhandwerker soll verpflichtet sein, innerhalb des Kreises, v er ansäs i, auf die Aufforderung der Landräthe, resp, Kreis-Direktoren, in dem Tax- oder Brandschaden-Ausnahme-Termine sich ‘einzufinden und als R E zu fungiren (§. 95), Leistet ein oder der audere Bauhandwerker einer olchen Aufforderung nicht Folge, so soll zwar an seiner Stelle ein anderer Sachverständiger zugezogen werden, der ungehorsam ausgebliebene Bauhandwerker aber nicht nur die dadurch entstehenden Mehrkosten zahlen, sondern auch für allen Schaden haften, welcher durch seinen Ungehorsam 0! ad R A werden möchte. Jede Ortsobrigkeit is verbunden, Anzeigen im Juteresse der Assoziirten auf- oder entgegenzunehmen und weiter zu befördern, auch die in dem ge- enwärtigen Reglement vorgeschriebenen Atteste und Beglaubigungen, soweit fe nicht in der Sache selbst Bedenken hat, auszustellen und die zu ihrer desfallsigen Jnformation eiwa nöthigen Lokal-Untersuchungen von Amts wegen vorzunehmen. ean

Eudlich soll auch jede öffentlihe Behörde verpflichtet sein, der Provin- zial-Land-Feuer-Sozietäts-Direction jede von derselben erbetene und zu ihrem (der requirirten Behörde) Geschäftsfkreise gehörige Auskunft, so weit nicht besondere geseßliche Bedenken entgegenstehen, zu ertheilen,

XIV. Prämien und Entshädigungen, welhe die Sozietät gewährt,

S, 445. Außer den eigentlichen Brandentschädigungsgeldern sollen bei Bränden auch noch Prämien angewiesen werden : S 1) für die erste der von auswärts, d, h, von einer anderen Gemeinde oder Ortschaft her zur Hülfe gekommenen, mit Erfolg in ununterbrochener Thätigkeit gewesenen Feuersprißen fünf Thaler, und für die zweite drei Thalerz desgleichen für den ersten und resp. zweiten Wasser- zufuhrwagen die Hälfte der vorbemerkten Säßez diese Sprißen und Wasserwagen müssen jedo im brauchbaren Stande gewesen sein. Diese Prämien werden zur Hälfte an die Eigenthümer des Ge- spanns und zur anderen Hälfte an die Bedienungsmannschaften der Löschgeräthe gezahlt und darf der Antrag auf deren Bewilligung bei Verlust der Prämie nicht über vier Wochen nach dem Brande hin- ausgeschoben werdenz | 2) für besonders ausgezeichnete und verdienstlihe Handlungen einzelner Individuen beim Feuexrlöshen und Retten, und für sonst im Juteresse der Sozietät bethätigte Wirksamkeit fünf bis fünfundzwanzig Thaler, und sollen solche Handlungen bei ganz besonderer Verdienstlichkeit öffentlich bekannt gemacht werden z 3) für den oder die Entdecker eines Brandstifters nah Maßgabe der Ver- dienstlihkeit bis zu Einhundert Thalern, sobald der Verbrecher durch die Angaben der That wirklich überführt und durch strasrechtliches Erkenntniß für schuldig Ma erbe. : S. A 4 Werden bei dem Löschen eines Brandes Feuereimex verloren, so erfolgt der Ersaß des Werthes zur Zeit des Verlustes aus der Sozietätskasse. Der Nachweis des Verlustes beim Löschen muß von der Ortspolizei-Be- hörde des Wohnorts desjenigen, der den Ersaß fordert, unter Augabe der obgewalteten besonderen Umstände, durch welche der Verlust gerechtfertigt erscheint, gewissenhaft beglaubigt Fen. H. + Vorstehende Prämien und resp, Entschädigungen werden bezahlt, wenn in der durch Brand betroffenen Gemeinde auch nur Ein Gebäude bei der Provinzial-Land-Feuer-Sozietät versichert ist, ohne darauf zu sehen, ob sich ia oder die versicherten Gebäude in Feuersgefahr befunden haben, oder nicht, Gegeben Sanssouci, den 1, September 1852,

(1. 8.) Friedrich Wilhelm.

Für den Minister des Jnnern 3; pon Manteuffel,

Jeder sa

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht: |

Dem Rittergutsbesißer von Thadden auf Trieglaff im Kreise

Greifenberg, das Ritterkreu des Köníiali Haus = Hohenzollern zu verleihen ; s Sniglihen Haus-Ordens von

Den bisherigen Staats - A : : Kreisgerichts-Rath zu ernennen nwalt Werner zu Elbing zum

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Berlin, den 9, Oktober 1852.

Heute erfolgte in der Kapelle des Köni Charlottenburg die Confirmation Jhrer R Tay tp Ba zessin Marie Anna Friederike, Tochter Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Karl, in Gegenwart Seiner Majestät des Königs und Ihrer Majestät der Königin, der durchlaughtigsten Eltern, der Prin- zen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, der Hofstaaten, der

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hohen Militair - und Civilbehóörden, so wie mehrerer der hiesigen angesehenen Geistlichen.

Die heilige Handlung wurde durch den Hofprediger Sneth= lage verrihtet, welcher Jhrer Königlichen Hoheit den Confirmations- Unterricht ertheilt hat, nachdem Höhstdieselbe von dem Feldprobst Bollert in der Religion war unterrihtet worden.

Ihre Königliche Hoheit legten das von Ihnen Selbst aufge= seßte Bekenntniß Jhres Glaubens ab, beantworteten die darüber vorgelegten Fragen und wurden durch die Einsegnung als Mitglied der evangelischen Kirche aufgenommen.

fJustiz- Ministerium. Dem Rechts-Anwalt und Notar Lehnmann zu Rosenberg in

Ober-Sghlesien ist die nahgesuchte Entlassung von den Aemtern als Rechts-Anwalt und als Notar ertheilt worden.

Ministerium des ÎInnern.

Erlaß vom 5. September 1852 betrefsend die Hei- mats - Verhältnisse der medcklenburg- schwerinschen Staats-Angehörigen.

Da die Großherzoglich medcklenburg - {werinsche Regierung nach dem Erlöschen der Convention, wegen Uebernahme lästiger Personen, den Grundsaß befolgte, daß der von einem jenseitigen Unterthanen in Preußen aufgeschlagene Wohnsiß allein {on die Verpflichtung der mecklenburgischen Behörden zu dessen Zurücknahme aufhebe, so habe ich, um den aus diesem Grundsaye den diesseitigen Gemeinden und Armen-Verbänden entspringenden Nachtheil zu be- gegnen, durch das Cirkular-Reskript vom 8. Juni c. (Staats-An- zeiger Nr. 167 Seite 1008) angeordnet, daß mecklenburg-\{chwerin- \he Staats - Angehörige in Preußen nur gegen Beibringung von Heimatsscheinen, welche eine unbedingte Zusicherung der Wieder= aufnahme enthalten, zugelassen werden sollen.

Die gedachte Regierung hat hierauf die Nachtheile vorgestellt, welche durch diese Anordnung den in Preußen befindlichen jensei- tigen Staats - Angehörigen , insbesondere den unselbstständigen, in Privatdiensten oder Arbeits-Verhältnissen stehenden Personen zuge=- fügt würden, indem die mecklenburgishen Behörden zur Ausstellung solcher Heimatsöscheine nach den jenseitigen Geseßen nit angehalten werden können.

Sie hat zuglei die entschiedene Absicht erklärt, Einleitungen zu trefssen, um baldmöglichst in den Stand geseßt zu werden, mit Preußen eine anderweite Vereinbarung zu schließen, welche den Grundsäßen der zwischen Preußen und den meisten deutschen Rc- gierungen bestehenden Uebereinkunft, wegen Uebernahme der Aus- zuweisenden, d. d, Gotha, den 15. Juli 1851 (Geseß - Sammlung S. a und Staats - Anzeiger 1851 Nr. 137 S, 762) entsprechen würde.

Sie hat demnächst den Wunsch ausgesprochen, daß die Aus- führung des gedachten Cirkular - Reskripts, in Beziehung auf die bezeichneten Personen, auf einige Zeit suspendirt werde.

Nachdem nun die gedachte Regierung die Verpflichtung über- nommen hat,

daß diejenigen mecklenburg =- s{werinshen Staats - Angehörigen, welche sich in Preußen als Dienstboten, Handwerksgesellen, Fabrik- arbeiter, Handlungsdiener, oder sonst in Privatdienst - oder Ar- beits-Verhältnissen, oder zur Erziehung oder zur Ausbildung in ihrem Berufe aufhalten, oder bisher aufgehalten haben, auf Ver- langen der preußischen Behörden auch dann zurückgenommen wer- den sollen, wenn diese Personen in Verhältnisse getreten sind, welche die Aufshlagung eines eigenen Wohnsißes begründen; den Fall einer in Preußen erfolgten Verheirathung jedo aus- genommen,

| ist diesseits beschlossen und der gedachten Regierung zugesichert

worden, daß, in Ansehung der in Preußen sih aufhaltenden, oder dahin sih begebenden mecklenburgischen Angehörigen, welche zu einer der oben gedachten Kategorieen gehören, auf Beibringung der nah dem Cirkular-Reskripte vom 8. Juni c. erforderlichen Heimat- jcheine vor dem 15, Januar 1853 nicht bestanden werde. Die Königliche Regierung wird hiervon mit dem Auftrage be- nachrihtigt, die betreffenden Behörden von der jenseits übernom- menen Verpflichtung in Kenntniß zu seßen, und zuglei die nöthi- gen Anordnungen zu treffen, damit der diesseitigen Zusicherung ent- sprochen werde. In Beziehung auf diejenigen mecklenburg - \{werinschen Ange- hörigen, welde zu einer der bezeichneten Kategorieen nicht gehören, behält es bei der Bestimmung des Cirkular-Reskripts vom 8, Junt c- sein Bewenden. Berlin, den 5. September 1852.

Der Minister des Junern.

von Westphalen. An die Königliche Regierung zu N.

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KFriegs- Minifterium. | COMdee du L def du v. Sydow, Oberst-Lieut. in Sireliß, zum una vom 4. Okt S r. des 5, nf, Negts, ernannt. v, Rosenberg-Grus Bekanntmachung Oktober 185 betreffend | Hauptm, vom Kaíser Sedit Gren, - Regt,, zum Major Lan aaa

die Bekleidung der Militair-Aerzte und der sonstigen | Bestimmung: den Oberst-Lieut, v. Sydow in Strcliy abzulösen Beamten der Militairverwaltung auf Dienstreisen. Den 23, Septembe | D k r,

Es ist Gegenstand der Anfrage geworden: ob die Miklitair- v. Stof j j | Aerzte und die sonstigen Beamten der Militairverwaltung verpflih- | Lehrer bei per Bilitair-Reitschute es L nr E A U T in tei sind, ihre Dienstreisen in Uniform zurückzulegen, oder ob sie sich | Rütritts zum Regiment, entbunden. E bs bei solcher Legen der Sive eider iaies dürfen. Den 27. September

Inter Aufrechthaltung der in Betreff des Anlegens der Uni- v. Krosigk, § 12, Inf, ; Befö t form seitens der gedachten Beamten im Uebrigen bestehenden Vor- | Major, zum Cut O E O r Mrs riften, soll es denselben gestattet sein, si bei Dienstgeschäften Hauptm, vom 31. Jnf, Regt,, unter Beförderung zum Major zuin Com- gußerhalb der Garnison, während der Fahrt der Civilkleider | Mandeur des 1, Bats, 26, Ww, Regts. ernaunt, v, Koe, Hauptm, vom zu bedienen. | 204 ms 31, Znf, Regt. verseht, f Solches wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. D

Berlin, den 1, Oktober 1852. y E E

Kriegs - Ministerium, 9, Donn.

Lan bw e. h x2 Den 27, September. | S ch miß, Hauptm, a. D,, zuleßt im 2, Bat, 17, Regts, der Char, An | als Major beigelegt. v, Elern, Major u. Commandeux des 2, Bats 49 by +5 : Os Qk, F c : E G F P ónialicen General-# 2 | 14. Regts, ins 26, Uns, Negt, verseßt. die Königlichen General-Kommando?s 2c, T L Abs Vticdsbewilligungen 2c, : Den 27, Septen Bekanntmachung. E

Di ; Urin T f Ka sch, Hauptm, von der Armee irt de |

t A oei der Militair-Wittwen-Kafse unter den Nummern : | Maior mit 4 Unif. des 20. Jnf Mia g volán E e 591‘ : E s R : E A p ; i E O i S V + V GIP, 18 V 44 Porr, A3, T, ¿Un 19081, 9623, 9783. 10,578, 10,594, 410,827, 14,460, | FnBon, der Abschied bewilligt,

5 T 3 U, 91.

2,398. 12,490. 12,515,

P i P » 44 Z 12 650 | 2 e i Der Ld N Wers S E 9 Go P Â Od () Ä | C . O) a

1 Q 433 12,091, 1 * 29, 13 4- 2, | Zen 29 WeptemsB y 7 23 4

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4 l f 4‘ O. Ä c E "N a a Tee p | L A t p Q 1 2 C é2 C f 13,806. 13,817. 14,264, 14,550, 14,602, 14,921. 15,435. 15,466. | au 1rxoth, Hauptm, vom 3. Bat, 413, Regis,, der Abschied be- 15,624. 15,716, 15,761. 120,978, 16,275, 16,077. 16/614. 16,691, | : 16,804. 17101 / AOE. U a -. |

O Â(} E / S 47 7 b PF L A g p O S TIS E A S A ORRIOENEE STO E AECI R C N S Ea S S a M H -- 5 T: E E E

Ll. L. L, L. L. O Tr. 15 9D,

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T 4 A A R e das Herzogthum Schlesien , die 19/490 L I e Yras]chat Vlaß und das Markgrafthum Ober-Lauf de aufgeno nmenen Interessenten werden hierdurch ausgefordert, ihre | 12. September c. hier E E ist T wm 2 ABCA ; 3 9 l 4+ A g 5 49% C ne 2 N , - W y L E o N : Kasse abzusuhren, widrigenfalls dieselben ihre Ausschließung als | 62 Uhr in hergebracter feierlicher Weise ges{lo}en worden S Mitglieder der Anstalt zu gewärtigen haben. Breslau, den 7, Oktober 1852 E : i Derlin, den /. Ofttóber 1852 Der Könialiche Launbt P Präsi

T En de De S er Königliche Landtags-Kommissarius, Ober=Präsident der Provin

Kriegs-Ministerium, Militair-Oekonomie-Departement. | f s A PEA C: MEGIBI

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- 18,901, 18,805, 19,024, 19,084. 19,145, 419,677

Angekommen: Der General-Major und Commandeur dex | —— ——— E , Kavallerie-Brigade, von Scchlüsser, von Bremen. Der Vice-VDber-Ceremonienmeister und Kammerherr, Freiherr |

_— , / 9 e ; , is S / D ee 2 f f S Es (2 La s L'%o f 5 E p von Stillfsried-Rattoniß, aus der Provinz Swlefsien. | Koniglice Schauspiele.

E Sonntag, 10, Oktober. Jm Opernhause. (149ste Borstellung.) Ein geldlager in Schlesien, Oper in 3 Akten, in Lebensbildern, aus | der Zeit Friedrih's des Großen, von L. Rellstab. Musik von G,

Meyerbeer. Tänze von Hoguet. Anfang 6 Uhr. e E | Mittel - Preise: Fremden-Loge 2 Rthlr. Erster R Von! ber Könie i anni E R E r les: Uge ch 199 rer Hang sri Auen E E E70 wid Kommission für die Jn- | und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums - Logen daselbst und E s V t M A g am Vrhester 1 Rihlr. 10 Sgr. Parquet, Tribüne, Parquet-Loge

7 E N M E da A N __| und Proscenium des zweiten Ranges 1 Rthlr. Zweiter Rang

n A E e A Geschworenen für die | 227 Sgr. Dritter Rang und Balkon daselbst 175 Sgr. Parterre eurtheilung der zur Ausstellung gesendeten Gegen- | 20 Sar itheater 10 S i E : Fánde, g ges gen- | 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. ein Certifikat über die Betheiligung bei der Ausstellung, | n Potsdam. Mit Allerhöchster Genehmigung, zum Benefiz beziehungsweise über die zuerkannten Preise und ehren-= | ges enge Herrn Wolff: Der Kaufmann von Venedig, Schauspiel vollen Erwähnungenz in 5 Abtheilungen, von Shakespeare, überseßt von A, W, Schlegel, für jeden diesseitigen Aussteller, welcher die große Medaille | Anfang 6 Uhr, oder die Prei8s-Medaille niht erhalten hat, | Preise der Pläve: -Epsier Ballon und. ærsie Rang - Loge eine besondere Medaille 29 Sgr, Parquet und Parquet-Loge 20 Sgr. Zweite Rang- Loge 10 Sgr. Parterre 10 Sgr. Amphitheater 5 Sgr.

Vet uauntmaGunga,

die Industrie-Ausstellung zu London betreffend,

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ibersendet worden. Die nicht zu Berlin wohnhaften Aussteller werden diese Ge= j genstände durch Terttliteluna Ger Leh i R E in U Ne- | ¿1 Montag, 11, Oftober, Jm Opernhause. (170se Schau- gierungs-Bezirke ihres Wohnorts erhalten, P l Flunnemanis i: arsetang.) E S O, L 0 : j Z 7 l z | G) 111 f 5 1) ; - (4 \ B (Þ) - E Die in Berlin wohnhaften Aussteller werden ersucht, diesclben | E a rar svilungen „vem Balberoninah Wess Wigr- L O vom 11. bis zum 16, Oktober d. J. während der | E s d : 5 ckormillagsslunden von 10 bis 12 Uhr im Gewerbehause (Kloster-| Kleine Preise: Fremden - Loge 2 Rthlr. Erster Rang raße Nr. 96) in Empfang zu nehmen, und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums - Logen daselbs und am Berlin, den 17. September 1852, | Orchester 1 Rihlr. Parquet, Tribüne, Parquet - Loge uuv Prosce- Kommission für die londoner Jndustrie-Ausstellung, | nium des zweiten Ranges 20 Sgr. Zweiter Rang 15 Sgr. Diebahn. Delbxüd, Drude müller, | Dritter Rang und Balkon daselbst 124 Sgr. Parterre 15 Sgr, H ad 4 | Amphitheater 77 Sgr. L j Die taa 42 Oft be Ch E » É A J G 5 V La N j nd: Dienstag, 12, oder, 5m BVpernhause. (150ste Vorstel- personal: Veränderungen in der Armee. | lung.) Der Brockenstrauß. Dramatisher Scherz in 1 Aft, von O, zu Putliß. Hierauf: Satanelia, phantastisches Ballet in 3 | Akten und 4 Bildern, von P. Taglioni. Ernennu ngen, B eförderungen und Verseßungen, | Mittel-Preise: Fremden-Loge 2-Rthlr. 2c. i d F Den 22, September. Ver Billet - Verkauf zu dieser Vorstellung beginnt erst Mon D, Ma U C, Oberst i, Commandeurx des 8, Uf, Regts,, zum tag, den 11ten D, M.

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