I)
Fn Gemäßheit des § 244 H.-G -B geben wir hiermit befannt, daß in der am 1 April 1926 stattgehabten außerordent- lihen Generalver)ammlung unjerer Aftio- nâre die Herren Hofrat Wilhelm Hart- mann, Berlin, Direktor Jotef Forgacs,
Berlin, neu in deñ Aufsichtsrat un}erer |-
Gesell\chaft gewählt wurden. Berlin, den 15 April 1926 : Kostheimer Cellulose- und Papier- fabrik Aktien-Gesellschaft. Barnicke)l. Kittelberger. Mosse.
[6943 Schmiedeberger Bank, UAktien- gesellschaft, Bad Schmiedeberg,
Bez. Halle (Saale). Bilanz für den 31. Dezember 1925.
Aktiva. RM |9
Kasse, fr. Gelds., Coup. 7 582/64 Guth. b, Not.- u. Abr.- N e ee 6 1 086/85
18 181/30 40 09730 21 168/40
111/90
Wechsel A Nostroguth. b Banken . Rep und Lomb. . j Eigene Wertpapiere Debitoren ged. 89 839,95 unged. 22 262,89 Gebäude R eie
Con Ia Bürgsch.-Deb. 9500
112 102 80 9 500|— 3 000/—
n
212 830/49
Pasfiva, | Aktienkapital 60H S 100 000|— Neserven e 0 10 000|— Mostroverplit. »/« » 5 821 |— Guth. Dt. Bank. u. Bankf. 6 942/44
36 122/72
Einlagen, provisionsfrei . 40 821/66
Sonstige Kreditoren . «
Unerhobene Dividende . « 290/88 Hypotheken . C 990| — Bürg)ch.-Kredit. 9500 7 Mie P 184100
212 830/49
Gewinun- und Verlustrechnung 31, Dezember 1925.
B)
Habenuseite. NM |- Gewinn a. Zin). u. Wechsel , 18 537/82 g Provision. «Lo O2 08 S Me A 619/61 a. Coup. und Sorten 331/12 Bott aus 1E e 806/25 35 907/98
Soliseite. Handl.-Unkost. u. Steuern . . [24 065/79 D e N 11 841/79
35 907/68 Gleichzeitig wird bekanntgemacht, daß Herr Lohse aus dem Aufsichtsrat aus- getreten ist. Die Dividende in Höhe von 89% auf die alten Aktien und 6 9% au} die jungen Aktien ist abz. 109/69 Kapital- ertrags\teuer ab 15. April 1926 bei der Gesellschaftskasse zahlbar. Für deu Aussichtsrat: E. Bohne. Für den Vorstand: Schwalm. Diesener.
[6934] Weber & Ltt Aktiengesellschast, Fürth i. B.
Jahresrechnung am 31. Dezember 1925.
__ Vermögenswerte. RM |§ Grundstücke und Gebäude. | 1427 000|— Maschinen S 908 115/34
Kasse, Bankguthaben und Wertpapiere E 74 950/50
Garne, Gewebe und Mate- Lal. eo (42299 028/00 Schilder .» «+ « è « «270087274 7470 466/64
Schulden,
Aktienkapital o e [4000 000|— Schuldver|chreibungen « „ |} 244 500/— Geseylihe Nücklage . « « 80 000|/— Be)ondere Nücklage . « - 70 000|—
Beamtenunterstüzungs- und
Nuhegehaltskasse 21 100|—
Arbeiterunterstüßung8- und Nuhegehaltsfassen . 43 620|— Sparkassen der Arbeiter. . | 187 183/61 Gläubiger ; 2 082 042/86 Gewinn- u. Verlustre(Gnung |_742 020/17 7 470 466/64
Gewinn: und Verluftrechnung am 31. Dezember 1925.
| Soll. RNM |- Abichreibungen für 1925 200 000|— Gewinnvortrag i von 1924 . , 130 837,37
Meingewinn von 1925 611 182,80 |*) 742 020/17 942 020/17
Haben. Gewinnvortrag von 1924 130 837137 Üebershuß im Jahre 1925] 811 182/80 942 020/17
*) Verwendung wie folgt: NM Auszahlung von 9 9/6 Divi»
dende i 360 000,— Zuweisung der gefebßlichen
Nückiage . A 80 000, — Zuwei)}ung der Sonderrück- -
lage 70 000, —
Zuweisungden Arbeiterunter- \stützungs- u. Ruhegehalts8-
fassen . 40 000,— Zuweisung der Beamten-
ruhegehaltskasse : 20 000,
Vortrag auf neue Rechnung 172 020,17
S BBLAN R S
742 020,17
__ Fürth i. B., den 15. April 1926. Der Vorstand, Chr. Fleischmann.
[6935]
Wareu-Einkaufs-Vereiu zu Laubau Aktien: Gesellschaft.
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustkonto
für die Zeit vom 1. Januar 1925 bis 31. Dezember 19295.
Bilanzkonto.
Aktiva. M l Marenkonto : Warenbestände 71 148/45 Kontokorrentkto , Debitoren 25 701131 Konto barex Werle 4 «.- 2 048/10 (Grundstückskonto :
Nach dem Stande vom
Vorjahr 149 250,—
Ab\chreibung |
in 1925 1/5% T750,— 148 500| — Maschinenkonto: |
Nach dem Stande vom
Vorjahr 6 750,—
Ab\chreibung |
in 1925 10 9%/% 075, — 6 075 — Einrichtungéskonto:
Nach dem Stande vom
Voriahlr . 8 T2,—
Abschreibung |
in 19% . 377,—| _339%|—
256 887/86
Pasfiva. | Aktienkapitalkonto « « « 172 800|— Hypothekenkonto . « « «+ + 3 093|— Nüdclagekonto I: |
Nach dem Stande des |
Vorjahres . . 459,— |
Zuwendung aus | dem Vorjahr 792,07 1247/57 Berschiedene Nücklagekonten 463|— Kontokorrentfkto,, Kreditoren DT7'D97|7A Maingewin c ch6 21 906/74 256 86786
Gewinn- und Verlustrehnung
N Debet. H \ Handlungsunkostenkonto , « 159 940/08
Abschreibekonto . « «» « »« « e. | 2328/99 Meingewinn «(ee « « e 21 900/08
84 175/57
Kredit. Warenkouto (Brutlogewinn an Witten) e e « «e «181 802180 Mo Pro Dee L ed 2 32274
Laubau, den 15. April 1926. E Der Vorstand. Alfred Niti\cche. Richard Werner. Die Ausézahlung einer 2% Alktien- dividende erfolgt ab Montag, den 19. April 1926, gegen Hergabe des Divi- denden|helns Nr. 6 nur bei der Vereinsbank Lauban unter Abzug von 1009/9 Kapitalsteuer von dein ausgezahlten Betrage. (4386] Stahlschmidt & Co0o., Akt .-Ges., Diisseldorf.
Bilanz per 31. Dezember 1925.
Aktiva, M o
Gebaude T 20 000|— Einrichtung . « 24 596,95 Zugang - + 613,— 29 209,95
ca.159/ Abschr. 3 779,95 21 430|— Sulrpartt 29100,
Abgang -« 15 175,—
8 VUOD, —
20 9,0 Abschr. 1 600,— 6400| — Ma enbetland. « 5 » 6 547/49 Postscheckguthaben . . 984/97 Bankguthaben Le 10 132/09 Neichsbankguthaben « « - 224183 Wechiel und Schecks . 3 104/02 Debitoren 314 119,87
-- Delkredere 14 155,13 | 299 964/74 Moe s C 196 667/13
559 45487 Passiva, Bankschulden . « + o. 5 48 931/80 Akzepte e a 11 174/30 Rückstellungen . « «+ « - « 8 105/01 Kreditoren L 182 462/65 Reingewinn in
1920. . . 59 023,60 -4- Verlustvortrag
e 50 242,49 8 781 11
b59 454187
Verlust- und Gewinurechnuug per 31. Dezember 1925.
? Soll. M H Verlustvortrag 1924 , O 242/49 Handlungsunkosten . « » « | 8319 005/15 Nei)espesen . o o o. 49 734/36 tod 17 752/83 Abtchreibungen « « «. - - 5 379/95 Reingewinn in
1925 . 59 023,60} , =+- Verlustvortrag
1924 . ._, 00242,49 8781 11
450 899/89 Haben. Uebershuß a. Stahlkonto . | 450 895/89
Stahlschmidt & Co., Akt.-Ges. Settelmayer. Burchardt.
Vorstehende Bilanz ist von uns geprüft
Diisseldorf, den 8. März 1926. Düsseldorfer Treuhand-Gesellschaft,
Altenburg & Tewes A.-G.
Der Aufsichtsrat feut sich wie tolgt zur sammen: Vors. Direktor Kurt Fischer. Meererbusch. — Hermann Stahl)|hmidt, Nürnberg, Frau Wwe. Konsul Hugo Stahl\hmidt, Düsseldorf. — Theodor Burchardt, Basel.
[6926] Bekannimachuug,
Die Gewannanteilscheinbogen zu unferen
Aktien Nr. 1291— 2500 können gegen in-
reichung der Erneuerungs|heine durch uns
bezogen werden.
Eilenburg, den 17. April 1926. Deutsche Celluloid-Fabrik.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
(6753) Von der Direction der Diéconto-Ge- sellschaft, Commerz- und Privat-Bank A.-G., Darmstädter und Nationalbank Kommanditge|ell schaft auf Aktien, Deutichen Bauk, Dresdner Bank und Mitteldeutschen Creditbank, hier, ist der Antrag gestellt worden Neichs8mark 3 000000 =1 075,27 kg Feingold 10 °/6, ab 1930 rüdckzahlbare Goldanleihe von 1929 der Haupt- ftadt Mannheim j zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 15. April 1926. Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin. Dr. Gelpdcke.
[2896]
Aufgelöst die Deutsche Braumellin- Gesellschaft m. b. H. Ligu. Franz Schmidt, Blu,-Pankow, Pestalozzistr. 12,
[5911]
Die Firma Wilhelin Berg G. in. b. H, in Berlin ist anfgelöft, Gläubiger wollen fi bet mir melden.
Paul Noegel, Uquidator, Berliu, Lankwttzstraße 11. [58]
Die Firma Sainer & Co,, G, m. b, S.,, in Zwickau, Junere Leipziger Straße 5, ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Zwickau, 15. Dez. 1929. Der Liqui- dator der Firma Salner &« C0o., G. m, b, S.: Johe. verw. Salner.
[6421] Die Plakatreklame Gesellschaft mit
= | beschränkter Haftung ist aufgelöst,
Gläubiger der Gesell|haft werden auf- gefordert, sih bei deni unterzeichneten Liquidator zu melden.
Der Liquidator: AlexanderCahn, Berlin W. 10, Königin-Augusta-Str. 22.
(1159) Bekauntmachung, Die Globus - Zählerfabrik, Gesell- schaft mit beschränkter Hastung in
worden. Die Gläubiger der Gesell- {aft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Berlin, den 1. April 1926. Der Liquidator der Globus- Zählerfabrik G. m. b. H, in Liqu, Paul Lewenz.
[5909]
“| Bekanntmachung, ift beni Wahlen
zur Repräsentantenverfammlung der
Jüdischen Gemeinde zu Berlin.
Bei den am Sonntag, den 16, Mai 1926, von vormittags 9 Uhr bis itachmittags 6 Uhr stattfindenden Wahlen zur NRepräsentantenversammlung sind 21 Repräsentanten und 10 Stellver- treter zu wählen. Es wird hierdurch er- sucht, bis spätestens 25. d. Mis. gültige Wahlvorschläge einzureichen, Eine Ver- bindung der Wahlvorschläge ist bis 2. Mai dieses Jahres schriftlih bei dem unter- zeichneten Vorstand zu erklären,
Die Bestimmungen über die Wahlvor- E, lauten (4. trag zum Gemeinde- tatut § 21 a): :
„Die Wahlvorschläge sind spätestens gm 21, Tage vor tem Wahltage bei dem Ge- meindevorstand. einzureichen.
Sie müssen vow mindestens 50 Wahl- Ene unterzeichnet sein, von welchen einer als für weitere Verhandlungen be- e Vertreter, ein anderer als dessen Stellvertreter zu bezeichnen ist.
Kein Wähler darf mehr als einen Wahl- vorshlag unterschreiben. t er mehrere Wahlvorschläge unterschrieben, so ist seine Unterschrift auf allen Vorschlägew zu ren, Der Gemeindevorstand hat den
Vertretern der Vorschläge die Beschaffung anderer Unterschriften aufzugeben, soweit dies zur Erreichung der nah Abs. 2 ec- forderlichen 50 Unterschriften nötig ist.
Die Wahlvorschläge dücfen hochstens vier Namen mehx enthalten, als Re- präsentanten und Stellvertceter zu wählen sind. Die vorgesblagenen Bewerber sind mit fortlaufenden Nummern zu bezeichnen. Von jedem Vorgeschlagenen ist die schrifl- lihe Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag sowie die Erklärung beizu- fügen, daß er die Aufnahme in einen an- deren Wahlvorschlag ablehne. Bewerber, die auf mehr als einem Wahlvoxrschlag lten werden auf sämtlichen Wahlvor- lägen gestrichen.
Mehrere Wahlvorschläge können in der Weise miteinander verbunden werden daß sie anderen Wahlvorschlägen gegenüber als ein einzelner Wahlvorschlag zu behandeln sind. Die Verbindung muß von den Unterzeichnern der. betr. Wahlvorschläge oder ihren Vertretern übereinstimmend e am 14. Tage vor dem Wahl- age beim Gemeindevorstand {riftli er- Fsärt werden,
Die Zurücknahme der Wahlvorschläge ist nah der öffentlichen Bekanntmachung (S 21b) nicht mehr zulässig. Verbundene Vorschläge können nur gemeinschaftlich zurückgenommen * werden.“ /
Die Bekanntmahung der einzelnen
Stimmbezirke und Wahllokale erscheink
1
Anfang Moi
Berlin, ist am 6. Mai 1925 aufgelöst [7]
[7394) Deuischuatiouaie Feuerversiherungs-Gesellschaft a. G. Gemäß § 9 umerer Satzung. berufen wir zum Mittwoch, den 12. Mai 1926, nacchmittags 34 Uhr, nah Hamburg im Sigzungssaale des D. H. V, Holstenwall Nr 4 unjere erste ordentliche Mit- gliederversammlung ein. Tagesordnung: 1. Bericht des Vor- stands und des Aufsichtsrats und seines Nechnungsaus|husses, Vorlage des Ab- i{lusses und des Jahresberichts für 1925. 2. Genebmigung der Vermögensübersicht und der Verwendung des Ueberschusses. 3. Entlastung des Vorstands und des Auisichtsrats. 4. Neuwahlen zum Auf- sichtéärat. 5. Aenderung der Satzung: 8 2 Absatz 2 fällt fort. 6. Verschiedenes. Hamburg, am 16. April 1926. Der Vorftand. Friedrich Frahm. Anton Tarnowski.
[6418]
Hanseatische Kolonifations-Gesfell- schaft mit beschränkter Haftung. Versammlung der Ge|ellschafter am
Dienstag, den 4, Mai 1926, vor-
mittags 117 Uhr, im Geschäftsraum,
Hamburg, Neue Gröuinger Straße 19,
Tagesordnung : 1. Vorlage - des Jahresberihts und der Jabreéabrechnung für 19295. 9, Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung.
3. Wah! von Aufsichtêratsmitgliedern, 4. Verschiedenes. i Samburg, den 17. April 1926,
Der Aufsichtsrat. Stimmäing, 1. Vorfißender.
[67592] Deutsche Orient - Gesellschaft Eingetragener Verein.
Die verehrten Mitglieder der Deutschen Qrient-Gesellschaft beehre ih mid), gemäß 88 19 und 20 der Saßungen zur ordent- lichen Hauptversammlung auf Diens- tag, den 4. Mai d. J., nachmittags 4 Uhr, nach der JIndustrie- und Handels- kammer zu Berlin, Dorotheenstraße 8, im ersten Stock, Zimmer 13, ergebenst einzuladen. S
Berlin, den 17. April 1926.
Freiherr von Thielmann,
Vorsitzender. Tagesordnung : 1, Jahresbericht. 2, Kassenberiht und Schaßimeisters. 3, Anträge des Vorstands und der Mit- glieder, die nach § 21 der Satzungen mindestens 10 Tage vor der Haupt- versammlung s{riftlich im Wortlaut angemeldet werden müssen,
GEntlaslung des
-
: : Aufforderung. ; Durch Be)chluß der Gefellshafterver- sammlung vom 21. März 1926 ift die Lorenz Povenz Gesellschaft mit be- schränkter Haftung in Wunsiedel aufgelöst, Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre An}\prüche bei dem unterzeichneten Liguidator anzumelden. Heinrich Hassenbach, Wiesbaden, Adolfsallee 9. [089] Bekanntmachung. __Die „Keramik“ Gesellschaft mit be- schränkter Haftung in Oschas ist aufgelöst, Die Gläubiger der Gesell- schaft werden aufgefordert, si bei ihr zu melden. Nadebeul, den 3. April 1926. Der Liguidator der Keramik Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Oschaz: Max Langner.
[4116]
Die Firma Weidenauer Meiall- warenfabrik G, m. b, H. in Weidenau- Sieg ist aufgelöst, Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, Es bei ihr zu melden.
Weidenau, den 6. April 1926. Der Liquidator der Weidenaucr Metallwarenfabrik G. m. b, H, in Weidenau in Liquidation ; GustavSchmidk.
(3234] :
Die Hypothekenbank fürSiedlungs- bauten Herford-Land, G. m, b. H., ist aufgelöst und ihr Vermögen mit Aktiven und Passiven guf den Landkreis Hertord übergegangen. Etwaige Gläubiger werden hiemit aufgetordert, ih bei der Gesell» schatt zu melden. y
Herford, den 1. April 1926.
Hypothekenbank für
Siedlungsbauten Herford-Land,
G, m, b. S., in Liquidation,
[6468]
Die Gesellschasterversamunlung hat unter dem' 4. Februar 1926 die Liquidation der Gesellihaft be\chlosen. Zum Ligut- dator ist der Kaufmann Rudolf Glatthaar zu München bestellt worden.
Wir bitten unsere Gläubiger, ihre Forderungen anzumelden.
Thüringer Mineralöl-Gef, m, b, §, Erfurt i. L. Glatthaar.
[4033]
zur Einsicht aus.
[3827] Die Firma Saxonia, Mitteldeutsche Waren-Handels-Gesellschaftm. b. H., Magdeburg, ist aufgelöst. Als Ligui- dator fordere ich die Gejellschafts- gläubiger auf, sich bei mir zu melden. Der Liquidator : Willy Hilffert, Magdeburg, Kölner Straße 19.
eem
6. Erwerbs§- und Wirtschasts- genossenschasten.
[7003]
Siedlung Lindenhof, e. G. m. b. H. Bilanz per 31. Dezember 1925. Vermögen: An Grundstückskonto Mark 337248, an Gebäudekonto „4 1 416 000 abzgl. Abschreibg. (6 29 000, bleibt Mark 1 357 000, an Wirtsch.-Inv.-Kto. Mark 93 000 abzgl. Abs(reibg. 6 3000, bleibt #6 20000, an Büro- und Betriebs- inventar 4 2053,75 abzgl. Abschreibg. M4 1053,75, bleibt 6 1000, an Wege-, Park-, Neuanlagenkto. (6 4000, an Er- neuerungsfonto A4 500, an Kassakonto #4 1459,34, an Debitorenkto. (4 76 270,99, an Gewinn- u. Verlustkto. /6 130 513,28, zusammen 6 1 927 991,21.
Schulden: Per Geschästsguthabenkto. 6 12 256, per geleßl. Rülage (6 726.11, per Hypothekentto. A 1837 440, per Kreditorentto. #6 77 569,10, zusammen 6 1 927 991,21.
Gewinn- und Verlustaufstellung
per 31. 12, 1925,
Soll: An Vorirag 6 42 089,95, an NVerwaltungsunkostenkto 6 7423,90, an Erneuerungskonto „46 38 630,04, an Wege-e Park-, Neuanlagenkto. .Á 7219,61, an Abs \chreibg. Gebäudekto. 6 59 000, an Ab- \Mreibg. Wirtsch.-Jny.-Kto. 6 3000, an Abschreibg. Büro- und Betriebs-Juy. -Kto. #6 1053,75, zusammen M4 158 317,29.
Haben: Per Hausertragkto. Mark 97551,43 abzügl. Rückstellung, Hauszin- steuer A6 74 100, bleibt 6 23 451,43, per Zinsenkto. S6 4352,94, per Bilanzkto. Verlust #4 130 513,28, zusammen Mark 158 317,25,
Mitglicderbewegung:
Zahl der Genossen am
L e c e O Neüaufnahüten % c e 20
A
991
Mitgl.
Ausscheiden durch Tod « « 6 Aus|\cheiden durch Auétritt. 24 Auéscheiden dur Ausfluß 3363,
bei 488
u / Gefamtbaftsumme der Genossen (13 160. Berlin-Schöneberg-Lindenhof, den 31. Dezember 1929. Siedlung Lindenhof E. G, m, b, §- Der Vorstand, Krukow. Bosak.
[3343] Graphische Jndustrie e. G. m. b. He Bilanz am 31. Dezember 1925.
Aktiva, M 8 1. Kasse 0 a . 48/29 2: BANT- «s 6 e 4 937127 Di Bes s Cs 890/65 A Un (a0 0 73475L
eb
7
Taubert.
a et tent err mt,
H, Forderung. a. Mitglieder 91 042|— 6, Druckereicinrihtung . 95 553/04 7. Büroeinrichtung « » - 2 108/76 8, Papiervorrat . , 2.84657
9, Forderg.a. Louis Heitgres 22 306/28 10, Forderung a.O.L.Heitgres 8 207|—
235 28713:
Paffiva. 7 1 Lieferantenshulden „ » 2 541/39 2. Geschäftsanteile . 91 180|— 3, Pressefonds . « « 3968/13 4, Reservefonds 1 451,75 | F 100,19 1551/94 5, Spezialreservefonds 1 | 77 159,15 | 10038 C 339.49 6, Spezialreservefonds 11 | 18 515,64 | d T2108 19 23792 7. Schulden an Möller u. | G 1 4 6 089/50 8, Nückstände fürMaschinen- | abnuzung . 8 5900| -— 9, Unsichere Außenstände 4 240,42 | -- 1 107,09 93701
10. Abschriften aufDrueret- einrihtung . . ; 11, Abschriften auf Büro- L EINTUMIUNA. 4 421175
19 110/60
S7
Dex Vorstand, Esser. Nieß.
Reinhart. Hanisch. Möller. Der Aufsichtsrat.
Walter Rühl, 1. Vorsißender.
Produfktiv-Genossenschaft sür den Bezirk Halle-Merseburg
EGmbH., Halle a. d. S., Lerchenfeldstraste 14. Sonntag, den 2. Mai 1926, vormittags 9 Uhr,
im kleinen Saal des „Volfspark*" :
Ordentliche Generalversammlung. Tagesordnung : : 1, Bericht: a) des Vorstands; b) des Aufsichtsrats, 2. Genehmigung der Sahreéërechnung. 3. Ergänzungswablen des Vorstands und des Aufsichtsrats. utritt haben nur Mitglieder gegen Vorzeigung des Mitgltedsbuchs, ie Jahresrechnung für 1925 liegt in der
Der Aufsichtsrat. I. A.: Richard Schnettos
eschäfts\telle, Lerchenfeldstraße 14,
ESrste Zentral-HandelSregister-Beilage
zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen StaatSanzeiger Ir. 89, Berlin, Sonnabend, den 17. April 1926
Der JFnhalt dieser Beilage, in weicher die Bekanntmachungen aus 1. dem Haude18-, 2. dem Güterrechts:, 3, dem Vereins-, 4. dem Genofsenschafts-, 5, vem Musterregifter , » #
6, der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7, über Koukurse und dlitiiiven Wet beine Vis Ain rse und Geschäftsaufsicht und 8, die Tarif- und Fahrplanbekanuntmachungen der Eisenbahnen enthalten find, erscheint in einem
Zentral-ZandelSregister für das Deutsche Neich.
Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berli für Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs- u ganzeigers SW. 48, Wilhelm- ee S Suda A \chäfts\telle des Reich3- und Staatsanzeigers SW. 48, Wilhelm-
Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — preis beträgt eg gy 4,50 Reichsmark, Einzelne Sea foften 15 Seite E Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.
L U L D S J RE 2E E E PORESE I MDOTDA T NNL s SORPTITL A C
Vom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werben heute die Nrn. 89A, 89B und 89C ausgegeben.
I pati! M A LFE
Er Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem SinrlictungStermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein. “F
Sntscheidungen des NReichSfinanzhofs.
55. Zur Abzugsfähigkeit einer am Vermögenfteuer- | finanzamtli stichtag bestehenden, ihrem Betrage nah aber noch streitigen j L es Steuerschuld. Zur Abzugsfähigkeit einer von eiuer Gesell: schaft au ihre Angestellten zugesicherten Pensionszahlnug für dex Fall der Lirbeits8uunfähigkeit bei Veranlagung der
tempel des Finanzamts und dem Vermerk „Gegen Postzustellungs3- i inen Kraftivagenbändle 3 i E E un T s E Han des, zustellenden Be S e R mite Tin ne e Erfüllmg bec den Verntert: „Zugestellt am 28. 5. 1925.“ Die Zustellun Steuerpfliht des Lieferers Ü “23 Abs 1 9 Le fann au deshalb niht vor 98. Mai 1925 bewirkt sei Î i 8 1919 3 iger E 7 / m E Vermögeunstener. Nach gleichlautenden Anstellungsverträgen | der auf dem Bricfums&la A ablis e ' S S naer vel rc dg gur ehTgeen Maar Ren. E steht den drei Gehalt bezichenden Vorstandsmitgliedern der Aktien- | lautet: „K. 27. 5. 25 5—bß N “ Die genczkzung Ie Siaaaae E NEN ves Sit Bee Le Sahverhalt erie: gesellschaft W. für den Fall, daß sie während des Dienstverhält- | amts, der Beweis dafür daß dieser Briefumschlag mit der Bu- nisses tnjolge Alters oder Fuvalidität arbeitsunfähig werden und | stellungsurkunde zu ammengehöre könne nit erbracht werd des alb thr Amt nicht mehr ausüben können, ein Pensions- is unbegründet. Allerdinos hat das Finanzamt vecfäumt, s anspruh Zu. Ebenso steht für den Fall, daß sie versterben, | dem Briefumschlag die Geschäftsnummer und den Inhalt („Ein- während sie in Diensten der Gesellschaft stehen oder während sie | spruh#bescheid“) wiederzugeben, aber der Beweis des Juhalts erna. eer M beziehen, ihren Witwen und Waisen eine ergibt fich im vorliegenden Falle daraus, daß ausweislih der Î itiwen- und Waisenpension zu. Angestellt find sie nah den Ver- Akten im Monat Mai cine andere Zustellung von dem Finanzamt Ren aut die Dauer von 30 Jahren mit der Maßgabe, daß sih | an die E nicht erfolgt ist. Ueberdies trägt au er Vertrag jeweils auf 5 Jahre verlängert, wenn er niht 6 Mo- bie ZU Mee Ee den DEGREE, E 5. 25 2—3 N.“ | Deckung seiner Auslagen behalten. Diesen Sachverhalt hat das iernach ann die Beurkundung des Zustellungstages nur au inanzgecri f Gri bites Bots H ädi 1 en einen Schreibfehler des zustellenden Me anca Erlen Die 2 S eo De Ret ceE f Se E LOOE E Verhaltungsmaßregeln auferlegt, aus denen im Uebertretung3- richtige Beurkundung des Zustellungstages aber matht den ganzen Die Entscheidung hängt nit s ez Se Pi E [E “E on hergeleitet E a kann. E un MERr gang ungültig, 24 daß die Rechtsmittelfrist über- | führers ab; es lem idute Ee vel Bft Le f Wu gesellschaft will auf Grun ieses Sachverhalts aupt niht in Lauf geseßt worden t. Daß die Steuer flichtige ine Steuer 8 L Ee TOE N , wifien Be Bari oe @ von ihrem ae. eetaads wet ren m der die sbestwerdeinsignz geltend gemacht eb eut In ist. Ee terie DBL He Geier "b bie Brsteiaee eines n, Gegensaß zum Finanzamt hat die Berufungs- | |ebt den Briefumschlac mit dem Zustellungsvermer de e8 ¿mb ; E na / entiSdivins des Finanzgerihts betit entsrs ent. Gianene Etnlieferungspoststempel eingereiht hat, fan Sr ee g era e Pfr. een neen S 4 19 de E 2 rithtet si die Rechtsbeshwerde des Finanzamts. Sie ist begründet, teil gereichen, da sie niht wissen konnte, daß in der Hustellungs- | au ein solher Umsaß Ce E E E S: a Es kommen hier im Zeitpunkt des Vermögensteuerstichtags urkunde ein unrihtiger Tag eingetragen war, und sie hiervon erst | des Umsaßsteuergeseßzes 1919 fallen di E Ene e 3 2 Nr. 2 nux exst etwaige künftige E lungen in Frage. Ebenso | dur die angefochtene Entscheidung Kenntnis exlangt hat. Auf | tellt, und ¿zwar ‘sowohl auf Seite ‘d 8 Kredit N nact Sol e wie nah bürgerlihem Recht gestaltet sich auch für das Gebiet der der anderen Seite konute das Finauzgericht nicht wissen, daß die Kreditgebers Liegt somit ie Wt E d gens D des Vermögensteuer, und zwar ohne daß eine wirtschaftliche Betrah- | Zustellungsurkunde, welche die Vermutung der Richtigkeit für sich | Wagens nicht vor, so fommt aud A Satt un n E tungsweise zu einem anderen Ergebnis führt, der Rechtszustand hat und bis zum Bewelse des Gegenteils den vollen Beweis der | führers für die Erfüllun ire f Gen Lai ung des Beschwerde- so: Solange Vorstandsmitglieder oder soustige Angestellte, weil | darin beurkundeten Zustellung liefert, unrihtig sei; das Finanz- ) E Se Bata L E noch im Diceuste der Gesellschaft tätig, von dieser Gehalt zu } geriht war vielmehr auf Grund dieser Urkunde nah dem da- bezichen Haben, scheidet für sie und ihre Angehörigen ein Pensions- | maligen Stande dexr Akten genötigt, die Berwerfung der Berufung anspruch aus. Bis zum Eintritt der Arbeitsunfähigkeit oder des | auszusprechen. Aber daß das Finanzgericht den Mangel nit er- Todes besteht für sie cine bloße, vertraglich fejigelegte Auwart- kennen konnte, fein Urteil nah dem damaligen Stande der Akten schaft auf spätere Pensionszahlung. Der Pensionsanspruh selbst | richtig war, ändert nichts daran, daß die Zugrundelegung ciner und folglich auch die ihm gegenüberstehende Pensionszahlungs- | ungültigen und darum rechtlich mcht bestehenden Hustellung verpslichtung- der Gesellschaft ist abhängig von der Arbeitsnnfähig- | objektiv ein Maugel des Verfahrens ist, der zur Aufhebung der keit oder dem Tode des Angestellten und dadur aufshiebend | Enkscheidung führen muß. Für einen mit der Rehtsbeshwerde bedingt. Vom Eintritt einer aufshiebenden Bedingung abhängige rügbaren und vom Reichsfinanzhof zu berücksichtigenden Ver- Lasten aber sind steuerrehtlich nach § 149 der Reich3abgaben- | fahrensmangel ist nicht Vorausseßung, doß ein fubjektiver Zrr- 9rduung nicht zu berücksichtigen. Hat also eine Gesells durch | tum, eia Verschen des Gerichts vorliegt, oder daß der Verfahrens- Vertrag mit ihren noch in ihrem Dienste stehenden Sehr mangel auf irgendeine Weise hätte vermieden werden können. mitgliedern oder sonstigen Angestellten für den am Vermögen- Die angefohteue Eutscheidung ist doher aufzuheben. Die Sache steuerstihtage noch nit eingetretenen Fall ihrer späteren Arbeits- | ist zur Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen worden. unfähigkeit oder thres Todes ihnen oder ihren etwaigen Witwen | (Urteil vom 2. Februar 1926 I A 13/26.) Und Waisen eine Penfion zngesithert, so bestcht am Vermögen- 37 Umsaßsteuerrechtlice Behandluig des uach der | im angesührtein E A laut Verrechnungsanzeig€ vom a N age, feine Pensionszahlungsverpflichtung der Gesellschaft, | Verkehrssitite im Gasthofsgewerbe üblichen Vedienungs- | Nr. .…. verrechnet ist, lassen aber den Zusaß „Abwicklungsgeschäfi“ ie nah § 11 Biff. 1 oder 2 des Vermögensteuergeseßes abzugs- | zuschlags. Die Be scbwerdeführerin, eine Aktiengejellschaft, be- | vermissen. Die ai Frage. ist von den Vorinstanzen ver« fähig wäre. „Unter dem Geficht8punkt einer zwar nicht bürger treibt eine Gastwirtshaft. Die Kellner, die sie beschäftigt, erhalten | ueint worden. Die dagegen gerichtete Rehtsbeschwerde konnis rechtlichen aber wirtschaftlichen und steuerrechtlihen Ausscheidung | keinen festen Lohn, sondern sind auf Zuschläge (Trinkgelder) an- keinen Erfolg haben. Die Vorschriften im § 186 der Ausführung8- aus dem dem Bugrisf der Gesellschaft unterliegenden Gesellschafts- | gewiesen, die sie von den Gästen erheben. Diese Bedienungs- | bestimmungen beruhen auf § 69e des Geseßes, in dem dem Reichs- vermögen würden als abzugssähig anzuerkennen sein etwaige von | zushläge werden von den Kellnern bei der aran mit der | finanzminister dic Befugnis eingeräumt ist, mit Zustimmung des der Erfassung durch die Körpershaftsteuer geseßlih freigelasscne, | Beschwerdeführerin zurückbehalten. Das Finanzamt hat die Be- | Reichsrats die Anwendung von Befreiungsvorschriften des Geseße3 bis zuni Stichtage von der Gesellschaft gemahte Zuwendungen an maar äge für das Zahr 1924 mit 174 720,34 Reichsmark | von der Junehaltung gewisser Förmlichkeiten abhängig zu machen verselbsiändigte Pensionskassen im Sinne des § 7 Hiff. 1 des | im Schäßungswege ermittelt und die Beschwerdeführerin auch | Von dieser Befugnis hat der Reichsfinanzninister hinsichtlih der Körperschaftsteuergeseves in der Fassung des Geldentwertungs- | mit diesem Betrag zur Umsaßsteuer herangezogen. Die Be- | Kommissionsgeshäfte mi: Zustimmung des Reichsxats im § 186 geseßes oder des § 9 Ziff. 19 zweiter Halbsaß des Körperschaft- | shwerdeführerxin bestritt die Umsabsteuervpflicht, da sie den Gästen | der Ausführungsbestimmungen Gebrauh gemacht. Es : folgt steuergesches vom 10. August 1925. Ein solcher Fall liegt aber | eine Verpflichtung zur Zahlung des Bedienungsgeldes nicht auf- daraus, daß die în dieser Weise erlassenen Bestimmungen mit deut hier nicht vor. Die Entscheidung des Finanzgerichts war somit | erlegt habe. Es han le s{ außerdem um Beträge, die von ihr gar Geseve gleiche Kraft haben, und daß demgemäß im Falle ihrer aufzuheben und die Berusuug der Gesellshaft gegen den Ein- | uicht vereinnahmt worden seien, sondern von thren Bediensteten. | Nichlbeachtung die Steuerfreiheit enthüllt wie dies auch im § 186 \pruchsbesheid des Finanzamts, soweit er die 560000 Mark Rück- | Einspruch und Berufung hatten feinen Erfolg. Au die Rehts- | Abs. 13 a. a. O. noh besonders zum Ausdruck gebracht ist. Es stellung für Pensionszwecke in das vermögensteuerpflihtige Ver- | beshwerde kann keinen Erfolg haben. Ju den Fällen, in denen | kanu dem Beschwerdeführer auch nicht zugestanden werden, an mögen der Gesellschaft einbezieht, als unbegründet zurückzuweisen. | der Reichsfinanzhof sih bisher mit dem Bedienungs8zushlag zu Stelle des vorgeschriebenen Vermerkes auf die Schlußnote bezw. 2. Die Aktiengesellschaft wendet sich mit ihrer Rechtsbeschwerde befassen hatte, hat er ihn als Teil des steuerpflichtigen Entgelts Verrehnungsanzeige einen anderen oder unvollständigen Vermerk dagegen, daß ihre Grunderwerbsteuershuld nur in Höhe von angesehen. Der vorliegende Fall hat die Besonderheit, daß der | gu seßen. Snsbesoudere ist das Wort „Abwillungsgeschäft“, das 7200 Mark, nicht in Höhe von 13200 Mark, als abzugsfähßig an- Wirt die Bediensteten nicht ausdrücklih auweist, den Bedienungs- füt en beanstandeten Verrechnung8sanzeigen des Be verde» erkannt ist. Mit diesein Verlangen geht sie wesentlih zu weit. zushlag zu erheben. Nach den Feststellungen der Vorinstanz ist es | führers fehlt, zur Keunzeihnung der Natur des Geschäfts not- Nah der Feststellung des Finanzgerichts wax und is: die Grund- | in der Stadt, in der die Gastwirtschaft betrieben wird, allgemein | wendig. Die Vorschriften sind zur Sicherung des Steuer- erwerbsieuez streitig, bildet sie —_ Gegenstand eines noch nit | üblich, und kein Gast nimmt daran Anstoß, daß die Kelluer ihm | aufkommens und zur Erleichterung der Kontrolle bei den Nach- abgeschlossenen Rehlsmittelverfahrens und {st threr Höhe nah | ohne weiteres 10 Prozeut Zuschlag als Bedienungsgeld in Rech- prüfungen gegeben. Fehlt das Wort „Abwicklungsgeshäfi“ und daher uo ungewiß. Davon, daß sie im Betrage von 13 Mark | nuug stellen. Auf Grund dieser Verkehrssitte Hält sich der Gast } ist nur auf die Verrechnungsanzeige verwiesen, so gewährt dies qu Stichtag in „sicherer” Aussiht gestanden habe, wie die Rehts- Be verpflichtet, den Kellner an Stelle des Wirtes in Form des | keine für genügend angesehene Zuversicht, daß die Steuerfreiheit schwerde meint, kann folglich keine Rede sein. Andererseits ift Bedienungszuschlags zu entlohnen; dem nachzukommen, kann er Ee wegen Vorliegens eines Abwicklungsgeshäfts auf Grund die, wenn auch entfernte Möglichkeit, daß die s{hlicßlihe und end- sich tatsählih nicht entziehen. Die Kellner aber, die mangels | des F 58 Abs. 2 des Kapitalverkehrsteuergeseßes in Anspruch ge- ültige Festseßung der Gruuderwerbsteuer über einen höheren anderweitiger Entlohnung dur die Beschwerdeführerin auf die | nommen A Ob diese Erwägung zwingend ist und niht auf der trag als 7200 ‘Mark laute, shon im Hinblick auf § 228 Saß 1 Trinkgelder angewiesen sind, nehmen das Ret für si unter Zusay „A E aag vom Reichsfinanzminister hätte ver- und 2 der Reichsabgabenorduung nit ausgeschlossen. Maßgebend allen Umständen in Anspru, den Aufschlag von den Gästen zu / zihtet werden köunen, haben die Steuergerichte nit nachzuprüfen. ür den Abzug der Steuerschuld nah § 11 Biff. 1 des Vermögen- ordern, und zwar niht aus eigenem Rechte, sondern im Auftrag Wie der Reichsfinanzminister die Ausführungsbestimmungen vers teuergesezes ist ihr wirkliher Wert am Renöge teuerstichta er Beschwerdeführerin, in deren Diensten sie stehen, und die ver- | standen hat und wie seine Absicht dahin gegangen ist, sede Ab- und bieser ded sih mit dem Betrage, der in dem Grunderwerb- pflichtet ‘ist, sie zu entlohnen. Wollte man den Standpunkt ein- | weihung von den vorgeschriebenen Förmlichkeiten als die Steuers steuerstreit endgültig als der zutreffende erklärt wird. Vis dahin nehmen, daß es si bei den ien um Einnahmen der Be- | freiheit ausshließend zu betraten, beweist am besten sein Runds liegt in bezug auf diesen Posten der Höhe nach eine Ungewißheit diensteten aus eigenem Rethte handelt, so hätte das zur Folge, da erlaß vom 29. tember 1928 — IIs. 1544. II. —, der sich mit im Sinne der 88 82 Abs. 1 Sab 2, 214 der Reichsabgabenordnung die Bediensteten als selbständige Gewerbetreibende anzusehen und | dem Fehlen der
bor, kann also insoweit bis dahin nur eine vorläufige Steucrfest- {ebung vorgenommen werden. Die Vorentscheidung verweist zwar in den Gründen auf diese Vorschriften der Reichsabgabenorduung, unterläßt es aber, die hieraus sich ergebende förmliche Folgerung gu ziehen, insoweit den vom Finanzamt späterhin endgültig er- teilten Sienerbesheid abänderung8weise als einen bloß vor- läufigen f kennzeichnen. Dies ist auf die Rechtsbeshwerde der
Bricfumschlag mit ihrer Anschrift, dem Absende- slhres ei hat untex Billigung dexr Vorinstanzen den Beshwerde-
Im Jahre 1924 gab der Beshwerdeführer dem Eigentümer des Wagens ein bares Darlehen und empfing dafür den Wagen als Faustpfand. Die Uebergabe fand tatsächlich statt, und es wurde vereinbart, wenn die Rückerstattung niht vrehtzeitig erfolge, set der Beschwerdeführer berechtigt, das Pfand im eigenen Namen aus freier Hand zu verkaufen. Der Verpfäuder ist Ausländer und hot sich ohne Zahlung ins Ausland zurück@begeben; der Beshwerde- führer hat darauf das Pfand verkauft und sih mit dem Erlös wegen seiner Forderung befriedigt. Den Mehrbetrag hat er zur
nate vor jeinem Ablauf durh eingeshriebenen Brief gekündigt wixd. Außerdem find in den Verträgen den Borstandsmitgliedera
war daher unter Aufhebung der Vorentscheidungen von dieser Haftung freizustellen. (Urteil vom 26. e 1926 VA 20/03 59. Zur Steuerfreiheit des Abwicklung8geschäfis de Ziischenkommisfionärs mit feinem unden (dem Con mittenten) gemäß § 58 Abs. 2 des Kapitalverkehrftcuer- geseßes. Es handelt si lediglich um die Entscheidung der Fpage, ob das Abwicklungsgeschäft des GEAR E mit jeinem Kunden (dem Kormmittenten) auch dann gemäß § 568 Abs. 2 ‘dez Kapitalverkehrsteuergeseßbes Auspruch auf Steuersreiheit Hat, wenn auf der C8 bes V S br odex Verrechnungs3anzeige dex im § 186 Abs. 12 der Ausführungsbestimmungen zum Kapitals verkchrsteuergeseß vorgeschriebene Vermerk nicht oder uit in der vorges riebenen Form enthalten ist. Die S(lußnoten enthalte einen der Vor’'chrift des § 186 Abs. 12 entsprehenden Vermer insoweit, als sie ergeben, daß eine Steuer, die allerdings nit als Börsenumsaßsteuer, sondern als Reisstempelabaabe bezeichnet i,
ihm wird das Fehlen der Nummer gas al3 ein Verstoß gegen die Formvorschriften angesehen; die Finanzämter werden aber mit Rüdcksicht auf die große Geschästsbelastung während der unahme des Börsenverkehrs und auf die insbesondere mit dem E T Be A S g nage N E. A ata ; Aae d „Aen b erungen, die es mit sich gebracht haben, daß die Berrechnung3- salung niht beigepflichtet werden. Mit Rücksicht auf die Trink- j an E des e i aAeE dem Zwishenkommissionär erst Gesellschaft hin nachzuholen. Dem steht niht entgegen, daß zu- | Æ rsitte wird diese Aufschrift auf der Speisekarte von den Gästen | nah einigen Tagen, manchmal erst nach Wothen zuge t, für die nächst auch schon das Finanzamt einen vorläufigen Steuerbespib nit anders aufgefaßt, als daß außer den auf der Speisekarte ver- | Dauer der schwankenden Wirtsaftsverhältnisse ermächtigt, um erteilt hatte. (Urteil vom 5. Februar 1926 T A 168/25.) zeihueten Preisen noh ein Bedienungszuschlag zu zahlen is. | die Beteiligten vor dem dur n Währungsrückgang p ein» 56. Ju der Verwerfung eines Rech Tatsächlih stellen auch, wie feststeht, die Bediensteten dem Gast | tretenden Schaden zu bewahren, jederzeit widerruflich solhen einer ungültigen Zust iu 8urfun tömittels auf Grund | außer den auf der Speisekarte vergeihneten Preisen einen Zuschlag | Bauken, die eine geordnete Buchführung haben, die Steuerfreiheit är die Rechtsmittelbehb ey ich eva deren Ungültigkeit | in Höhe von 10 Prozent in Rechnung. Sonah stellt der Preis für | des Abwicklungsgeshäfts auch dann anzuerkennen, wenn die Ab- Aufh b Ó ves a e fre: at war, ist ein zur | Speisen und Getränke einshlicßlich des Bedienungszuschlags das | rechnung mit den Kunden vor Eintreffen der VerrechnungS2anzeige midda e. Be AEEDE eiti führender objeftiver | Entgelt dar für die Leistungen der Beschwerdeführerin. Dieses | des Hauptkommissionärs erfolgt wobei den Banken übexlassen de ir rfahren A il ay Die Berufung . ist als | Entgelt wird aber auh von der Beshwerdeführerin vereinnahmt, | wird, andere Verfahren vorzushreiben, die eine sihere Naths D E 0 etnen worden, weil der Einspruchsbeshsid am | da es mit ihrer Zustimmung von den Bediensteten zur Entlohnung | prüfung gestatten. Hier kommt klar zum Ausdruck, daß die Steuer wohi S 2% zugestellt, die Denn aber erst am 27. Juni bef fe ihre Dienste gefordert und zurückbehalten wird. Der Be, reiheit nur daun besteht, wenn die Vermerke auf den SWlußnoten i tell, wg as eingegangen set. erdings trägt die Post» tenungszushlag is daher mit Reht zur Umsaßsteuer heran- j nah Form und Jnhalt genau der gegebenen Vorschrift entsprechen. gut ungsurkunde das Datum „25. Mai 1925“. n er- geaogen worden. (Urteil vom 5. März 1926 Y A 71/26.) Von ihrer genauen Beobachtung daher nicht beliebig abgesehen geben jedo, daß die Zustellung vor dem 28. Mai 1925 nitt 8. Keine Umsaßsteuerpflicht cines baren Darlehens | werden. Die Rechtsbeschwerde mußte hiernach als unbe s erfolgt sein kann. Der von der Beshwerdeführerin eingeveihie | mit Uebergabe einer beweglichen Sache als Pfauv. Das zurückgewiesen werden, rteil vom 9. êra Toss T A 67 2
für umsaßsteuerpflihtig zu erklären wären, cin Ergebnis, das mit dem t E Geschäftagebaren in Widerspruch stehen würde. Wenn die chwerdeführerin si darauf beruft, daß sie durh die Aufschrift auf ihren Speisekarten „Sämtliche Preise verstchen ih ohne Bedienung“ die Gäste besonders darauf aufmerksam mache, daß sie kein Bedienunasgeld zu zahlen hätten, so kann dieser Auf-
6/25.)
ummer der Verrechnungs3anzeige befaßt. Jun
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