1904 / 99 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Apr 1904 18:00:01 GMT) scan diff

(Widerspru im Zentrum.) Auch in dem einen Falle, den der Herr Vorredner genannt hat, im Kreise Bonn, is geradeso verfahren worden; nur ist in diesem Falle, der von dem Herrn Oberpräsidenten ernannte Kommissar mit der Bitte hervorgetreten, ihn von dem Kommissorium zu entbinden, und dieser Bitte ist von dem Oberpräsidenten stattgegeben worden. Jch kann also tatsählich mich einverstanden erklären mit der Geschichtserklärung, die der Herr Vorredner gegeben hat, [eider aber in keinem Punkte mit den juristishen Auffassungen, mit “der Würdigung der gesetzlichen Lage. Der Oberpräsident hat in diesein Falle wie in allen andern Fällen nur gehandelt, wie es nicht nur der Wortlaut, sondern auch der Geist der Kreisordnung vor- schreibt, und da kann ih den Herrn Vorredner nit einer kleinen Unterlassung vollständig frei erklären. Er hat den Paragraphen, der von der: Ernennung der Amtsvorsteher handelt, nicht vollständig vor- gelesen, sondern nur diejenigen 3 Punkte, die nach seiner Ansicht von besonderer Bedeutung sind. JIch glaube aber, für das rihtige Ver- stehen dieses Paragraphen wäre es notwendig gewesen, die sämtlichen Punkte und die Reihenfolge, in welcher sie im Geseß stehen, ganz genau zu fixieren. § 24 des Gesetzes lautet: i

1) Für jede Landbürgermeisterei wird von dem Oberpräsidenten ein Bürgermeister auf Lebenszeit ernannt.

Das hat der Herr Vorrednec genau zitiert. Dann folgt der

¿weite Absatz:

ZU dem Amte eines Bürgermeisters sollen an erster Stelle ange- sehene Personen in dem Bürgermeistereibezirke, - insbesondere größere Grundbesißer berufen werden. Das Amt soll zunägst denjenigen übertragen werden, welche dasselbe als ein unentgeltlich zu verwaltendes Ehrenamt zu übernehmen in der Lage sind. Ein Bürgermeister mit Besoldung soll nur angestellt werden, wenn ein geeigneter Chrenbürgermeister niht zu gewinnen ist,

Diesen Say hat der Herr Vorredner nicht mit zitiert.

Es folgt Absatz 3, welcher lautet:

Die Ernennung erfolgt auf Grund von Vorschlägen des Kreis- ausshusses, welche dieser nah Anhörung der Bürgermeisterei- versammlung zu machen hat.

Es folgt dann ein vierter Absaß, von dem der Herr Vorredner mit Recht angenommen hat, daß er speziell in diesem Falle ohne Bedeutung ist. Endlich kommt ein fünfter Absatz, welcher lautet:

Der definitiven Ernennung eines besoldeten Bürgermeisters \oll in der Regel eine die Dauer eines ‘Jahres niht übersteigende kom- missarische Beschäftigung vorangehen. Die kfommisfsarishe Ver- waltung der Bürgermeisterei wird im übrigen von dem Oberpräsidenten angeordnet.

Wenn ih das Geseyß nun recht verstehe, und wie auch die Uebung des Geseßes ganz ausnahmslos ist, so tritt jedesmal, wenn der Fall einer Vakanz si ergibt, der Oberpräsident in die Er- wägung ein: liegt hier in der Bürgermeisterei die Möglichkeit vor, einen Ehrenbürgermeister zu ernennen? Diese Grwägung muß unter allen Umständen allem vorangehen, und ist au in diesem Falle voran- gegangen. Es wurde dur Bericht festgestellt, daß in dieser Bürger- meisterei eine Persönlichkeit, welWe bereit und geeignet wäre, das Amt als Ehrenamt zu übernehmen, nicht vorhanden war. Nun würde ein Berufsbürgermeister zu ernennen sein, und da sagt das Geseg allerdings ganz rihtig: Die Ernennung erfolgt von dem Oberpräsidenten auf Grund der Vorschläge des Kreisaus\chusses. Aber nun kommt das Folgende, und da sagt das Geseß ausdrüdklich: „Der definitiven Ernennung," um die es sh jeßt gehandelt hat und

für welche die Befragung des Kreisaus\c{usses vorgeschrieben ist „geht |

vorher eine die Dauer- eines Jahres nicht übersteigende kommissarische Beschäftigung. Die kommissarishe Verwaltung wird im übrigen von dem Oberpräsidenten angeordnet.“ Ausdrücklich i} hier nicht gesagt: „nach Anhörung des Kreisaus\husses“ sondern hier erfolgt, im Gegensaße zu der definitiven Ernennung, die kommissarishe Verwaltung, ohne daß vorher die Selbstverwaltungs-

organe gehört werden. Diese kommissarishe und demgemäß vorüber- |

gehende Amtsversehung hätte an und für sich recht wohl von dem Landrat oder dem Negierungspräsidenten geregelt werden können, das will aber das Geseß nicht und macht deshalb den Zusatz, daß auch diese kommissarische Verwaltung von dem Oberpräsidenten angeordnet werden foll. Dieses Verfahren entspri@ßt auH den Borschrifien der westfälishen Kreisordnung bei Beseßung der Amtmannsstellen ‘und auch dem Verfahren in der ganzen Monarchie bei der Beseßung der Landratsstellen. Es wird zunächst (festgestellt, ob in dem Landrats- amie eine geeignete Person ist, die in dem Kreise wählbar und geeignet ist, das Landratsamt zu übecnehmen. Wenn fest- gestellt ist, daß eine solde Persönlichkeit nicht vorhanden ist, so sendet hier nicht der Oberpräsident, sondern der Minister einen Beamten, den er für geeignet hält, dem- nächst Nachfolger zu werden, auf das betreffende Landratsamt, und nah einer mehr oder minder langen Pause wird dann der Kreistag gehört, ob er Vorschläge zu maten hat wegen der definitiven Er- nennung. Genau dasfelbe Verfahren findct in der Rheinprovinz und in Westfalen bezüglih der Bürgermeister und Amtmänner statt und hat stattgefunden seit dem Jahre 1887, meines Wissens obne jede Ausnahme. Jh meine, daß dieses Geseßz nicht erst heute rihtig vom Herrn Vorredner verstanden wird, sondern daß es von der Regierung und den Verwaltungsbehörden, von sämtlichen Bürgermeisterei- verwaltungen, von sämtlichen Selbstverwaltungskörpern in Rheinland und Westfalen bis heute immer so verstanden ist, wie es auh eigentlih dem Wortlaut entspricht : definitive Ernennung nicht ohne Anhörung des Kreisauss{husses und die fommissarishe Verwaltung nah Anordnung der Negterung.

Ich hätte gewünscht, daß der Herr Vorredner nicht mit gewissen fleinen Spißen ih gegen . den so hochverdienten obersten Ver- waltungsbeamten in der Rheinprovinz gewandt bâtte. Ih glaube, daß er damit seiner Sache nicht genüßt, sondern vielleiht eher ge- schadet hat.

Ich möchte au annehmen, daß die großen schwierigen, prinziptellen Grundsätze, deren Verleßung der Herr Vorredner annimmt, do in diesem Falle gar nicht in Frage kommen. Es isi hier gehandelt worden nach dem Wortlaut und nah dem Geiste der Kreisordnung ; es ist gehandelt worden, was ich mit meinem hohbedeutenden Vor- gänger, dem Herrn Grafen zu Gulenburg als sehr beahtenswert an- erkenne, gerade so wie das Gefeß seit 20 Jahren unbeanstandet aus- gelegt ist, und ich kann ihm allerdings niht die Versicherung geben, daß ich bemüht sein werde, dieses Verfahren zu ändern. Jh glaube auch nicht, daß dieses Verfahren, wie der Herr Vorredner gemeint hat, geeignet ist, einen Konflikt ¡wishen den Organen der Selbst-

verwaltung und der Staatsregierung hervorzurufen. Nein, diesen Konflikt suchen wir nicht, und dieser Konflikt liegt auch nicht in der Beobachtung eines 20 jährigen, auf das Gesetz gegründeten Verfahrens. Der Konflikt würde zu meinem Bedauern hervorgerufen werden, wenn heute andere Anschauungen maßgebend würden, als wie sie seit 20 Jahren gewesen sind. (Bravo! rets.)

Abg. Gamp (freikonf.) hält die Beschwerden des Abg. de Witt doch für einigermaßen begründet. Auh im Osten habe die Praxis bei der Dea von Landratsämtern oft ewer, und die Dezer- nenten im fnisteriz hätten dabei oft e nen über das angemessene Maß hinausgehenden Einfluß, Die Gewährung von Veteranen- beihilfen erfolge oft in kleinliher, engherziger Wei e, insbesondere bei der Beurteilung der Bedürftigkeit; der Minister solle der Anregung Folge geben, daß die Beihilfe gewährt werden müsse, wenn ein ge- wisses Minimaleinkommen, etwa 600 4, nicht erreiht werde. Fn manchen Fällen sei die Ostmarkenzulage den damit Bedachten gar nicht zu gute gekommen, da sie auf die Benfidn angerehnet worden sei.

Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren, wenn der Herr Vorredner beim Beginn feiner Worte dem Ministerium und dem Minister, Vorwürfe gemacht - hat wegen der Beseßung der Landratsämter im Osten, fo möchte ich ihn doch bitten, mir diejenigen Fälle zu nennen, wo nun nah seiner An- siht ungeeignete Personen zu Landräten von mir ernannt sind. (Widerspru des Abgeordneten Gamp.) Das haben Sie nicht ges fagt? Ich habe es so verstanden, und ih kann nur darauf antworten, daß gerade die Besezung der Landratsämter eine so wichtige Sache ift, daß sie der Minister sih ganz gewiß niht aus der Hand nehmen läßt, sondern in jedem einzelnen Falle sorgfältig prüft und erwägt, wer nun für dieses Landratsamt der geeignete Na(hfolger des abgegangenen Landrats sei.

Was die Provinz Posen betrifft, so is es gerade in dieser in den legten Jahren mein Bestreben gewesen, dorthin ganz besonders tüchtige Landräte zu \chicken, und ih habe dabei Nücksiht genommen einmal auf lange Arbeit und Bekanntschaft mit den polnischen Verhältnissen und zweitens auch darauf, daß sie womöglich auch in der Provinz Posen angesessen {ind. Ich glaube, der Herr Vorredner wird mir den Beweis dafür, daß in irgend einem Falle da meinerseits nit summa diligentia präftiert ift, \chuldig bleiben.

Mit dem Herrn Vorredner stimme ih natürli darin vollständig überein, daß die Invaliditätsrente, welhe das Neich dankenswerter- weise unseren alten Invaliden gewährt, eine Erleichterung für ihren Lebensabend sein soll, und daß dabei nun nicht mit absoluter Genauig- keit herausgerehnet werden soll, ob der Mann, wenn er 18 Stunden am Tage arbeitet, auch noch ohne solche Rente auskommen könnte. Fn diesem Sinne werden denn auch alle Beschwerden, die an mich kommen, auf das wohlwollendste und mit dem wärmsten Interesse für unsere alten Vaterlandsverteidiger geprüft. (Bravo!) Ich kann au vers sichern, daß es nur in sehr wenigen Fällen notwendig gewesen ift, einzuschreiten, und daß au die Regierungen jeßt seit einigen Jahren, nachdem die erste, etwas falsch aufgefaßte Instruktion geändert ist, sämtlich in diesem selben Geiste das Geseß handhaben. Den Fall aber, daß ein Mann, der 200 oder 300 Mark jährlich Einkommen hat und damit noch eine Anzahl von Angehörigen zu unterhalten hat, von der Invalidenrente ausgeschlossen sein sollte, möchte ih den Herrn Vorredner doch speziell anzugeben bitten, damit ih gleih Remedur eintreten lassen kann.

Was die Ostmarkenzulage betrifft, so ist das eine Angelegenheit, die speziell im Finanzministerium bearbeitet wird : vielleiht wird der Herr Vertreter des Finanzministeriuums darüber eine kurze Auskunft geben.

Wirklicher Geheimer Oberfinanzrat Bel ian: Das Necht auf den Bezug der Pension ruht, soweit der Pensionär ein Diensteinkommen bezieht; das ist bestehendes Net. Die Ostmarkenzulagen sind als Diensteinkommen anzusehen und an der Pension zu kürzen. Dieses vnangenehme Ergebnis hat zu dem Staatsministeralbeschlusse geführt, die Zulagen als einmalige Remunerationen zu gewähren und zwar mit rückwirkender Kraft.

Abg. Cassel (fr. Volksp.): Freiherr von Zedliß hat gegen das parteipolitishe Kommunalregiment, speziell in Berlin, unbegründete Angriffe gerihtet. Gewiß werden auch dort liberale Männer thre Ueberzeugung vertreten, aber von einem Parteiregiment kann in der Berliner Verwaltung keine Rede sein. Ein Beweis dafür wird auch seitens des Herrn von Zedliß niht erbraht werden können. Kaiser Wilhelm I. hat bis zu seinem Ende der Verwaltung der Neichs- hauptstadt und Residenz Berlin stets sein Wohlwollen bekundet, obwohl Virchow, Langerhans, Straßmann und Ludw. Löwe, also die Männer der entschiedenen Opposition, in dieser Verwaltung tätig waren. Die Angriffe des Herrn von Zedliß dürften kaum geeignet fein, die bürgerlihen Parteien in ihrem Kampfe gegen die Sozial- demokratie zu unterstüßen. Den Freisinnigen und der Berliner Stadtvertretung liegt nichts fecner, als parieipolitishe Tendenzen zur Geltung zu bringen. i

Abg. Schiffer (nl.) biitet ebenfalls den Minister, in bezug auf die kommissarische Verwaltung etner anderen Praxis die Wege ebnen zu wollen ; die Aufhebung von Polizeiverordnur gen durch die Gerichte habe, wie {hon Dr. Friedberg bei der zweiten Lesung ausgeführt, einen ganz außerordentlihen Umfang angenommen. In den Fahren 1901 und 1902 habe sih nach seinen (des Redners) privaten Ermittelungen die Zahl der vom Kammergericht ganz oder teilweise aufgehobenen Verordnüngen auf nicht weniger als 60 belaufen, dazu kämen 10 vom Oberverwaltungs- gericht aufgehobene, die hier aber nit ohne weiteres mit in Rechnung

estellt werden könnten. An den 60 aufgehobenen Polizeiverordnungen eien die verschiedenen Instanzen vom, Oberpräsidenten bis zu den Städten beteiligt, allein in den Jahren 1899—1901 seien 25 von diesen 60 Polizeiverordnungen erlassen worden. In allen diesen 60 Fällen sei also von der Polizei gegen klare Bestimmungen des geltenden Rechts verstoßen worden. Da die Rechtsprechung des Kammergerichts wissenschaftlich durchaus anerkannt sei, auh die Rechtsprehung des Oberverwaltungs- gerihts gerade auf dem Gebiete der Polizeiverordnungen die wenigsten Differenzen mit dem Kammergericht aufzuweisen habe, solle der Mi- nister seinen Einfluß aufbieten, damit hier Wandel geschaffen werde. Gs handle sich hier um die Grundlagen unseres Staatslebens, um die Abgrenzung des Gebiets der allgemeinen Interessen von dem Ge- biete der persönlichen Freiheit des Einzelnen. i

Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Jch gebe zu, daß die große statistische Nachweisung, die der Herr Vorredner uns geliefert hat, mehr und größere Zahlen ergeben hat, als ich erwartet hatte, und daß ih ¡ihm darin recht gebe, daß in der Tat die Zahl der Polizeiverordnungen, welche innerhalb zweier Jahre von dem höchsten Gericht für ungültig erklärt worden ist, eine ershreckende ist. Es wird deshalb meine Pflicht sein, auf Mittel und Wege zu finnen, wie derartige Uebelstände beseitigt werden können.

Aber ih meine doch, meine Herren, daß fo \{limm, wie der Herr Vorredner die Sache dargestellt hat, sie in Wahrheit nicht ist. Die Statistik, die ja in den Osterferien, also in einer kurzen Zeit aufgestellt ift, leidet do an einem erheblichen Mangel : wie groß ist

die Zahl derjenigen Polizeiverordnungen, welche nun dur die höchsten Gerichtshöfe für zu Recht bestehend anerkannt sind? (Unruhe und Zurufe im Zentrum.) Erst dur diese Verhältniszahl der ungültigen zu den gültigen Verordnungen ergibt sid, ob in der Tat ein wirkliches Ver, shulden der Verwaltung im allgemeinen vorliegt. Jch mödte das einstweilen noch bestreiten. Und namentli muß ih die Aeußerung des Herrn Vorredners bestreiten, daß er annimmt allerdings nur hypothetisch als ob es die Praxis der Verwaltung sei, sih über die Nechtsgrundsäge hinwegzuseßen. Das ist die Praxis dec Verwaltung niht. Die Verwaltung sucht au auf dem weiten Gebiete, welches nun einmal durch Polizeiverordnungen geregelt werden muß, nah kTonstanten bestehenden Nechtsgrundsäßen auch ihre Polizeiverordnungen einzurihten. "Jch erkenne an, daß irgendwo doch ein Fehler \tecken muß, daß die Zahl derjenigen Polizeiverordnungen, welche für ungültig erklärt sind, viel zu groß ist. Aber daß diese Polizeiverordnungen i will mal sagen mutwillig, mit Kenntnis des Unrechts (Zuruf des Abgeordneten Schiffer: das habe ih nicht gesagt!), von der Verwaltung gemacht seien, das muß ich zurückweisen; Sie haben gesagt, es sei Praxis der Polizei, sich über die Rechtsgrundsätze hinwegzuseßen. Das ist niht der Fall.

Meine Herren, das Gebiet der Materien, welche durch Polizei- verordrungen zu regeln sind und häufig sehr rasch zu regeln sind, ift unendlih groß. Denken Sie nur an die jeden Tag stattfindende Ver- mehrung unseres Verkehrs, denken Sie an die Fahrräder, an die Automobile, an die Polizeiverordnungen, die nôtig sind zum Schutze des Verkehrs. Da mitzukommen und zur rechten Zeit mit der Polizei- verordnung fertig zu fein, ist niht immer ganz leicht.

Es mag sein, daß in der Art der Aufstellung der Polizeiverord- nungen no eine größere Sorgfalt nötig is als bisher, und ih werde versuhen, dahin zu wirken. Aber auf der anderen Seite möchte ih do annehmen, daß die Urteile des höchsten Gerichtshofs niht immer fo aus\hlaggebend sind, wie der Herr Vorredner meinte. (Hört! hört! imiZentrum.) Denn er hat selbst zugeben müssen, daß auch das bodste Gericht in seiner juristischen Anschauung von der Nehtmäßigkeit von Polizetverordnungen vielfah ges{wankt hat. (Zuruf.)

Es liegt Ihnen augenblicklich ein Gesetzentwurf vor, daß durch Polizeiverordnung die Hilfe im Feuerlöschwesen geregelt werden darf , weil das höchste Geriht nunmehr anerkannt hat, daß eine Polizei- verordnung in diefem Sinne ungültig sei, während derselbe Gerichts- hof in eiñer Praxis von 30 Jahren früher die Nechtsbeständigkeit dieser Polizeiverordnungen anerkannt hatte. Ja, meine Herren, es ift bekannt und es gehört au zu der Selbständigkeit unserer Gerichte, daß dieselben jeden Augenblick, wenn es ihre ehrliche Ueberzeugung ift- daß fie sih früher geirrt haben, nun nicht an ‘den alten Irrtum ge- bunden sind, fondern daß fie ein neues Urteil fällen können. Deshalb glaube ih, kann man nicht von einer im Punkte der Polizeiverord- nungen absolut ständigen Judikatur sprehen. Und selbst wenn das höchste Gericht in den leßten zwei Jahren auch nur zweimal seinen Standpunkt gewechselt hat, so ist das eben ein Beweis dafür, daß eine ständige Judikatur da noch nit vorgelegen hat.

Meine Herren, ih habe das alles nur gesagt, um darzustellen, daß auf seiten derjenigen Behörden, welche dic Polizeiverordnungen zu erlassen haben, doch nit so leihtfertig verfahren wird, wie na den Worten des Herrn Vorredners angenommen werden könnte; ih füge aber hinzu, daß ih mi bemühen werde, auch hier noch eine Remedur zu hafen. Dagegen glaube ih nit, daß das Mittel, welches der "Herr Vorredner angegeben hat, eine Zentralstelle zu schaffen, die nunmehr jede Polizeiverordnung auf ihre Rechtsbeständig- keit materiell und formell erst ¡u prüfen hat, helfen würde. (Sehr richtig!) Es müßte dann ein Geseß hinzugefügt werden, daß jede Polizeiverordnung, welche von dieser Kommission anerkannt wird, nun auch von allen Gerihten Preußens materiell und formell unter allen Umständen als gültig zu betrahten wäre. Aber diese Sicherheit können wir und wollen wir auß gar niht geben; denn es ist das gute Recht der Gerichte, darüber zu urteilen, und wenn diese tat- sächlih in konstanter Praxis geurteilt haben, fo wird auch die Ver- waltung dem immer folgén.

Abg. Werner (Deutse Neformp.) weist auf die fortschreitende Verarmung der Landgemeinden in Hessen-Nassau hin und regt in Verbindung damit eine Aenderung der Kreis- und Provinzialverfassung der Provinz an. Außerdem bespricht er verschiedene, auf dem Gebiete des privaten Versicherungs8wesens hervorgetretene Mängel und nimmt sich schließzlich einiger Beamtenkategorien aus dem Ressort des Innern besonders an. :

Gegen 101/, Uhr wird die Fortseßung der dritten Be- ratung des Etats bis Dienslag 11 Uhr vertagt.

61. Sißung vom 26. April 1904, 11 Uhr.

Ueber den Beginn der Sißung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus sett die dritte Beratung des Staatshaus- haltsetats für das NRechnungsjahr 1904 beim Etat des

Ministeriums des Jnnern fort. :

Abg. Dr. von Savigny (Zentr.) kommt auf die Reform des Sparkassenwesens zurück und bittet, im nächsten Jahre die in Ausficht stehende Novelle über die Sparkassen vorzulegen.

Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Ueber die Gendarmen und die Gestaltung ihrer Gehalis- und Wohnungsverhältnisse habe ih \chon in früheren Lesungen \o ausführliche Auskunft gegeben, daß ich dem, glaube ih, nihts hinzuzuseßen habe. Selbstverständlih werden wir fortfahren in dem Bestreben, möglichst viel Dienstwohr ungen für Gendarmen zu schaffen und selbstverständlich diese Dienstwohnungen auch \o ein- zurihten, daß sie den Bedürfnissen genügen.

Der Herr Vorredner ist dann auf einen Gesetzentwurf ein- gegangen, der dem hohen Hause noch gar nit vorliegt, auf einen Gesetzentwurf, der im Finanzministerium in Vereinbarung mit mir vorbereitet ist, über dessen Inhalt aber die letzten Verhandlungen noch gar nicht stattgefunden haben. Ih muß es mir deshalb versagen, auf den Inhalt dieses Gesetzentwurfs näher einzugehen. Ich kann aber nur so viel sagen, daß es mein Bestreben sein wird, die Sparkassen als das zu erhalten, was sie sein sollen, cine öffentlih- rechtliche Einrichtung, wonach auch dem kleinen Manne ermöglicht wird, seine Ersparnisse unter der denkbar absolutesten Sicherheit gegen mäßige Zinsen zu deponieren. Daß die Sparkassen nebenbei für sich noch einen Gewinn abwerfen, das ist erfreulih, und selbst- verständlih auch erfreulih, daß die Garantieverbände in einem ge- wissen Maße an diesen Zinserträgen, an den Vebershüssen teilnehmen können. Bestreiten möhte ih aber die Behauptung des Herrn Vor-

bin,

Lpfichlt es sich E Berhältnisse der

pners, daß die Garantieverbände die Garantie nur zu dem Zwette nommen hätten, oder, wie er sch ausdrüdckte, das Opfer praht hätten, die Garantie zu übernehmen, um daraus für si pßere Uebershüfse zu erzielen. Nein, meine Herren, ih glaube, die arantie ist auch von den Verbänden in öffentlih-re{tlihem Sinne ernommen worden zu dem Zwecke, um dem kleinen Sparer eben die solute Garantie für sein Depositum zu gewähren, und ih glaube, g alle Maßnahmen bezügli der Sparkassen dahin gehen müssen, diesen ren ursprünglichen Charakter zu erhalten, niht aber dieselben zu ankgeschäften auszudehnen, die mit wechselndem Gewinn und Verlust heiten. Das würde der Ruin der ganzen Sparkasseneinrihtung Und selbst, wenn zur Erzielung einer möglichst großen iherheit die Veberschüsse, welhe heute die Garantieverbände be- hen, einmal für kurze Zeit etwas geringer sein würden, so würde g Uebel ein sehr viel geringeres sein als das Uebel, daß wir die parkassen nicht so ausgeslalten, daß sie auc in \hwierigster Zeit immer jer ersten und Hauptaufgabe gerecht werden. In diesem Sinne (d au der Geseßentwurf, der vorbereitet ist, ausgearbeitet, und ) fann dem Herrn Vorredner zusichern, daß dieser Gesetzentwurf ht an den Landtag gelangen wird, ohne daß zunächst die zunächst

G teressierten, das sind die Sparkassen selbst, der Sparkassenverband,

rüber gehört sein werden. Wenn ih nit irre, wird gerade in sen Tagen darüber hier eine Verhandlung in Berlin mit den Ver- ern des Sparkassenverbandes stattfinden.

Abg. Broemel (fr. Vgg.): Bei der Geschäftélage des Hauses niht, auf diese Frage näher einzugehen. Schußmannschaft in Berlin habe ih jederholt besprohen. - Jn der leßten S D n bex tese Klagen über einen Mangel “an Ersay der Schuß- annshaft hervorgetreten. Nah den bestehenden Borschriften [ten 4047 Shußmänner den Straßendienst versehen. Davon fehlten r Zeit 1191, mehr als ein Viertel. 500 Mann seien dur) Krank- it zur Zeit dem Dienst entzogen. Jch bitte den Minister um Aus- ist darüber, ob diese Angaben richtig sind.

Minister des Fnnern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Es gereiht mir zur Genugtuung, zu konstatieren, jj die alarmierenden Nachrichten, welche über den großen Mangel der Berliner Shußzmannschaft durch die Presse gingen, unbegründet d, Die Zahl der Schußmänner in Berlin und seinen Bororten trägt: 18 Abteilungswachtmeister, 635 Wachtmeister der Schußmann- jft, 6418 Shußmänner. Von dieser großen Zahl sind zur Zeit [s Stellen unbescßt, während in den Zeitungen von annähernd 00 Stellen die Nede war. Das ist also eine sehr große Uebertreibung. unen will ich nicht, daß es von Jahr zu “ahr \hwieriger wird, e Shußmannschaften auf ihrem vollzähligen Stande zu erhalten, jinal wegen der an und für sich notwendigen jährlichen Vermehrung rShuzmannschaft, dann aber au, weil es immer hwieriger wird, ilbersorgungsberechtigte Unteroffiziere in die Schußmannschaft ein- stellen. Es hat sich deshalb {on seit mehreren Jahren die Not- digkeit ergeben und ist alljährlich dur Kaiserliche Verordnung nehmigt worden, auch jüngere Unteroffiziere, die noch nit den bilversorgungs\{ein haben, in die Schußmannschaft aufzunehmen. j! hat aber wiederum Nadkteile für die Armee, weil dadurch der fo lige Stand der Unteroffiziere in der Armee in seiner Anzahl ntlih geschwäht wird. Es wird in jedem Jahre in langen Ver- dlungen zwischen dem Kriegsministerium und meinem Ministerium i modus vivendi geshaffen, der eben noch ausreicht, um den (emeinen Bedürfnissen tunlihst nachzukommen.

Vie gesagt, ih glaube, daß an und für si bei einer Anzahl von j? Mann ein Fehlen von 278 Mann niht gerade welters{hütternd

in au nit gerade geeignet, den Dienstbetrieb im einzelnen zu

ihtden. Allerdings is das Publikum in Berlin etwas verwöhnt.

i haben hier auf etwa 300 Personen eincn Schußmann, während n im übrigen Lande auf 700 bis 1000 Personen einen Scchußmann que, Ueberall, wo nun zufällig ein Unfall passiert, erscheint her in den Zeitungen eine Notiz: warum hat an dieser Stelle n Schumann gestanden? (Heiterkeit.) Neuerdings ist in den

lungen der Wunsch aufgetauht, überall da, wo eine Weiche der ßenbahn liege, müsse auch ein Schutzmann stehen. (Heiterkeit.)

y glaube, dazu sind die Shußleute doh nicht da; die sollen den lehr überwachen und crleihtern, und zu meiner Freude kann ich isialieren, und ih bin au gewiß, daß die Herren das ist shon erfahren haben, daß überall, wo durch den leb- sen Verkehr auf den Straßen, in der Leipziger Straße, auf dem

amer Play, auf dem Hackeschen Markt, am Königsplatz, wo es

ÿ sein mag, das Publikum Gefahr läuft und diese Gefahr ist der latsählich vorhanden —, dur diesen Verkehr zu Schaden zu nen, Shußmänner in genügender Anzahl bemüht sind, den Ver-

t auf einfahe Weise dur Handaufheben und Weisung zu regeln d gleichzeitig solhen Personen, welche ihrer persönlihen Hilfe

Uiftig erscheinen, diese Hilfe au zuteil werden zu lassen. Jch hube, daß sich gerade auf diesem Gebiet in den leßten Jahren in lin in der Handhabung des Dienstes der Schußmannschaft eine indlung vollzogen hat, die nunmehr au die Anerkennung des lilums finden follte. Das Publikum sollte nit mehr bei jedem i, der in einer Stadt von 2 bis 3 Millionen unvermeidli ist,

h den Shußzmann verantwortlih machen. Jh darf aber hinzu- n, daß felbstverständliß, wenn dem Polizeipräsidenten oder mir sächlich Uebelstände mitgeteilt werden, auf das forgfältigste geprüft , s wird, ob und wie denselben abgeholfen werden ‘kann.

abo!

der Etat des Ministeriums des Jnnern wird bewilligt.

E folgt dann die Beratung des Etats des Ministe-

ns der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-

gelegenheiten. u diesem liegen folgende Anträge vor: le Abgg. Kreth (kons.) und Genossen beantragen, die

¡Vhe von einer Million Mark eingestellte Ostmarken- de für die Volksschullehrer in der Provinz Posen

fn gemischtsprachigen Kreisen der Provinz Westpreußen

’, uf die gemischtsprahigen Kreise der rovinzen Öst-

fen und Schlesien auszudehnen.

e 10: Peagerr von “ibe und Neukirch (freikons.) O er zweiten Lesung beantragt, den Fonds von N 6 zu Remunerationen für die Volks\chul- [ler behufs besonderer Förderung des deutschen Volks\chul- in den Landesteilen mit

ij gemisht deutsher und er Sprache auf 700 000 M zu erhöhen. e Bu Es beantragt, den Antrag Kreth

den Antrag Zedliß a

hen, Ex

zulehnen und die Regierung zu er- - Erwägungen anzustellen, ob der Betrag von

200 000

dem Bedarfe genügt, und nöôtigenfalls in den nächsten Etat einen höheren Betrag einzustellen. ;

Abg. Freiherr von Zedliy und Neukirch beantragt nunmehr, den T auf 250 000 J zu erhöhen und die Re- gierung aut ordern, den Fonds durch Nachtragsetat, spätestens aber durh den näcstjährigen Staatshaushaltsetat ere dem wirklichen Bedarf entsprehenden Betrag zu erhöhen.

__ Berichterstatter Abg. Winckler empfiehlt die Anträge der Kom- mission und beantragt ferner, eine Reihe von Petitionen von Lehrern bezügli der Oftmarkenzulage für erledigt zu erflären.

Abg. von Heykin (kons.) erklärt fich im Sinne des Antrags Kreth dafür, daß die Ofimarkerzulanen auch den Lehrern in S{hlesien und Ostpreußen gegeben werden.

Abg. Freiherr von Zedliy und Neukirch befürwortet seinen Antrag. Er habe sich bei der dritten Lesung darauf beshränkt, eine Erhöhung des Fonds um 50 000 4 zu beantragen, um dem dringendsten Bedürfnis abzuhelfen, weil zwischen der zweiten und dritten Sduna die Regterung eingehendes Material zur Prüfung des Bedürfnisses nicht hâtte beibringen können. Da nun der Landtag wahrscheinlich noch recht lange tagen werde, fo sei die Staatsregierung in der Lage diese Prüfung noh vorzunehmen und dem Hause einen Nachtragéetat für 1904 vorzulegen, sodaß noch im laufenden Jahre das Bedürfnis werde befriedigt werden können. Sei dies aber nicht mögli, fo folle wenigstens im nähsten Etat der Fonds erhöht werden.

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.) spricht sh dafür aus, daß alle Lehrer in den gemishtsprachigen Bezirken eine unwiderruflihe Zulage erhalten. Gegen die Form der Regierungsforderung hätten seine Freunde erhebliche Bedenken. Es müsse Unzufriedenheit, Bitterkeit A Gas entstehen, wenn die Lehrer differentiell behandelt würden.

Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal- angelegenheiten Dr. Studt:

Namens der Staatsregierung habe ih die Bitte an Sie zu richten, in Uebereinstimmung mit den Ausführungen Jhrer Budget- kommission die vorliegenden Anträge auf Nr. 202 und 147 abzulehnen. Die verfassungsrechtlihe Seite der Etatsfrage und namentlih die Befugnis des Abgeordnetenhauses, einzelne Positionen zu erhöhen, wird naher der Herr Finanzminister einer näheren Erörterung unterziehen.

Ich möchte vom Standpunkt meines Ressorts aus wiederholen, daß der Betrag, der in Kay. 121 Tit. 37 in Höhe von 1 Million vorgesehen ist, lediglih für das dort bezeichnete räumlihe Gebiet, also für die Provinz Posen und für die gemishtsprahigen Kreise der Provinz Westpreußen, bestimmt ist. Eine fo beträchtliche Ausdehnung des Gebiets, innerhalb dessen die Lehrerschaft mit sogenannten Oft- markenzulagen bedaht werden soll, wie sie der vorliegende Antrag vor- sieht, würde die Zwecke der Gewährung derartiger Zulagen beein- trähtigen; denn sie würde die Königliche Staatsregierung außerstand seßen, gerade in den wichtigsten Teilen, also in den ehemals

polnischen Landesteilen, Posen und Westpreußen, Zulagen an die dort einer besonders mühevollen Arbeit ausgeseßten Lehrer in angemessenem Umfange zu gewähren. Es ift selbstverständlih, daß, wenn eine der- artige ausdehnende Zweckbestimmung erfolgt, denjenigen Lehrern, für die ursprünglich dieser Titel vorgesehen war und das ist im vorigen Jahre in gleiher Weise ges{chehen nicht mehr in ausreichender Weise Zulagen gewährt werden können.

Nun sieht Titel 37a das ist au von dem Herrn Referenten und vom Herrn Vorredner erwähnt zu Unterstüßungen und Re- munerationen für Elementarlehrer und Lehrerinnen einen Betrag in Hôhe von 200 000 M. behufs besonderer Förderung des deutschen Volks- \hulwesens in den gemishtspracigen Landesteilen vor. Ich bemerke hierzu, daß in besonderen Fällen auch der Titel 35 a herangezogen werden kann. Namens der Unterrichtsverwaltung habe ih bei der zweiten Etats- beratung bercits erklärt, daß dieser Fonds in der Tat etwas knapp bemessen ist, und daß die Königliche Staatsregierung darauf Bedacht zu nehmen haben würde, den Fonds für spätere Zeit zu erhöhen, habe aber gleichzeitig das hohe Haus gebeten, do zur Zeit eine fole Er- höhung nicht in Betracht zu nehmen. Wir werden versuchen, mit diesen Zulagen auszukommen. Im übrigen habe ih zu den Lehrern der betreffenden Landesteile das Vertrauen, daß sie sihch nit allein in der treuen Erfüllung ihrer eigentlichen Berufspflichten, sondern au in der Erfüllung ihrer \taatsbürgerlichen Pflichten dadur, das ihnen vielleicht in dem einen oder anderen Falle eine angemessene Vergütung für die Ershwernisse ihres Berufs nit gewährt werden könnte, nit beirren laffen werden.

Meine Herren, das Urteil, welches hier von verschiedenen Seiten, namentlich von den Herren von Heyking und Dietrih dahin gefällt ist, daß die Lehrer in gewohnter Pflichttreue si den Aufgaben ihrer Stellung unterziehen, dieses Urteil unterschreibe ih durhaus. Ich habe bei wiederholten Gelegenheiten {on Anlaß genommen, meine vollste Anerkennung darüber auszusprehen, und habe in früheren Jahren bei wiederholten Gelegenheiten au hervorgehoben, wie groß die Schwierigkeiten find, denen die Lehrer in der Ausübung ihres Berufs in den gemisht\sprachigen Landesteilen gegenüberstehen. Meine Herren, es sind nit allein allgemeine berufliche Schwierigkeiten, es sind auch persönlihe Anfeindungen, denen diese Lehrer von staatsfeind- licher Seite ausgeseßt sind, namentli wenn es bekannt ist, daß sie ihre staatsbürgerlihen Pflichten loyal und treu erfüllen. Die Unter- rihtsverwaltung hat deshalb volle Veranlassung, diesen Lehrern eine ausreichende Entshädigung zu teil werden zu lassen. Die Summen haben biéher, wie angenommen wurde, für diese Zwecke auch au3gereicht; es tritt aber im Laufe der Zeit natürli, besonders mit der sich vermehrenden Zahl der Lehrer, ein verstärktes Bedürfnis hervor, und diesem zu entsprehen, wird auch die Unterrichtêverwaltung für die Zukunft bestrebt sein.

Meine Ausführungen {ließe ich mit der Bitte, für den vor- liegenden Fall, abgesehen von den budgetrechtlihen Bedenken, {on aus dem Grunde von der Berüksichtigung der vorliegenden Anträge Abstand zu nehmen, weil in der Tat, namentlich durch den Antrag der Herren Kreth und Genossen, der Zweck, zu welchen die Osftmarken- zulagen innerhalb der ehemals polnischen Landesteile den Lebrern ge- währt werden foll, eine wesentlihe Beeinträchtigung durch Schmälerung der verfügbaren Summe erfahren würde.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ih möchte mich zu dem Antrage der Herren Kreth und Genossen niht weiter eingehend äußern; ih kann den Bedenken, die der Herr Kultusminister ausgesprochen hat, mich nur voll anschließen, Bedenken, die auch zu einer vollen Würdigung in der Budgetkommission geführt haben. Jch halte mich aber für ver- pflichtet, auf die Aeußerungen des Herrn Freiherrn von Zedliß mit einem Worte einzugehen ; denn er hat zunächst budgetrehtliche Fragen

gestreift, die zunächst die Finanzverwaltung berühren, und dann hat

er ausdrücklich eine Erklärung nicht nur seitens des Herrn Kultus- ministers, sondern auch von dem Finanzminister gewünscht über die Ausgestaltung des Fonds in der Zukunft.

Was zunächst die budgetrechtliße Frage betrifft, so hat der Herr Abg. “von Zedliß ausgeführt, daß der Landtag das Recht habe, Positionen selbständig einzustellen und zu erhöhen. Ich muß meiner abweichenden Rechtsauffassung Ausdruck geben, will aber auf die rehtlihe Lage nickcht näher eingehen, darf aber jedenfalls betonen, daß es der Uebung dieses Hauses entspricht, folche Einstellungen oder Erhöhungen nur vorzunehmen mit Zustimmung der Regierung, und diese Zustimmung zur Erhöhung des Fonds um 900 000 A auszusprechen, mußten wir Bedenken tragen aus dem Grunde, den Herr Freiherr von Zedliß {on selber angedeutet hat, weil es an allen Ermittelungen fehlte, ob in der Tat ein Bedürfnis vorhanden war, den Fonds um den sehr bedeutenden Betrag von 900 000 6 zu erhöhen. Jch will indes hierauf nit näher eingehen- nachdem Herr Freiherr von Zedliz diesen Antrag für heute nit wieder aufgenommen hat; er hat einen anderweitigen Antrag gestellt zunä dahin, den Fonds auf 50 000 4 [hon für das [aufende Etatsjahr zu er- höhen. Ih bin in der Lage, in Uebeinstimmung mit dem Herrn Kultuêminister meine Zustimmung zu diesem Antrage auszusprechen ; denn wie Herr Freiherr von Zedliß {on ausgesprochen hat, ist ein Teil dieses Mehrbeirages von 50000 (4 gedeckt durch Abstriche, die das hohe Haus an anderen Positionen vorgenommen hat, und der kleine fehlende Restbetrag wird aus einem im Etat zur Verfügung stehenden geeigneten Fonds gedeckt werden können, sodaß es also an Deckungsmitteln für die 50000 4 nicht gebricht.

Was die Erhöhung dieses Fonds für die Zukunft betrifft, so sind wir uns, meine Herren, darüber klar gewesen, daß die Einstellung diefes Fonds mit 200 000 (A dem Bedürfnis voraussihtlich niht für alle Zukunft genügen würde. Aber es fehlte zunähst an Erfahrungen, wie hoh der Fonds bemessen werden muß. Ich halte nun zwar die Nechnung, die hier aufgemaht worden ist, nicht für richtig, das man sagt: es entfallen auf den Kopf des Lehrers fo und so viel. denn der Fonds war für besonders verdienstlihe Leistungen be- stimmt, nicht aber gedacht als eine Zuwendung an jeden der beteiligten Lehrer. Immerhin sind wir uns, wie ih \chon sagte, darüber flar gewesen, daß der Fonds voraussihtlich in der Zukunft eine Verstärkung erfahren muß. Der Herr Kultusminister hat bereits am 23. März 1904 hier ausgeführt, daß die Ermittelungen darüber im Gange sind, um wieviel der Fonds erhöht werden muß, und daß wir uns vorbehalten, dem hohen Hause nach Abschluß dieser Er- mittelungen eine Vorlage zu maten, beziehentlich in den Etat für das Jahr 1905 erhöhte Mittel einzustellen. J glaube, ein Nach- trag8etat kann wohl kaum in Frage tommen, da überhaupt die Be- shreitung dieses Weges wenig erwünscht erscheint, und infofern balte ih den Antrag der Budgetkommission, wie er Ihnen unter IIl vor- gelegt ist, für den glückliheren, obgleih sehr wesentlihe Differenzen ¿wischen ihm und dem Antrage des Herrn Freiherrn von Zedliß nicht vorliegen.

Ich möchte also mich dahin resümieren, daß ich namens der Staatsregierung meine Zustimmung dafür ausspreche, daß der Fonds Kap. 121 Tit. 37a {hon im Etat für 1904 um 50000 4 erhöht wird, daß ih in Aussicht stelle, eine weitere Erhöhung für das Jahr 1905 vorzunehmen, wenn die angestellten Ermittelungen ein Bedürfnis zur Erhöhung des Fonds ergeben sollten, und daß ich bitte, hinsihtlich dieser Mehreinstellung von Mitteln für die Zukunft den Antrag der Budgetkommission an Stelle des Antrags des Abg. Freiherrn von Zedlig anzunehmen.

Abg: Dr. Friedberg (nl.): _Wenn s\ih ein Bedürfnis nicht ergibt, wird das Haus die Interessen der Steuerzahler wahren und nicht höhere Mittel bewilligen. Die Erhöhung der Position läßt sich nur mit Zustimmung der Regierung vornehmen. Nachdem diese er- folgt ist, stimmen wir dem Antrag Zedlitz zu.

Abg. von Klißing (kons.): Die hrer in Ostpreußen haben es s{chwerer als die in Posen ; denn fie haben niht-nur deutshe und polnische, sondern auch noch masurische Kinder zu unterrihten. Sie dürfen also auf feinen Fall unberücksichtigt bleiben. I bitte Sie dringend, ten Antrag Zedliß anzunehmen. Ich behalte mir eventuell den Antrag vor, in einem Nachtrageetat die Summe zu erhöhen.

Abg, von Kardorff (freikon].): Ih {ließe mich den Gründen, die Freiherr von Zedlitz für seinen Antrag vorgebraht hat, vollkommen an. Daß die Lage der Lehrer in Oberschlesien niht anders ist als diejenige der Lehrer in der Provinz Posen, das zeigen uns die Ver- hältnisse im Kreise Wartenberg. Ich bitte, wenigstens für Ober- shlefien die Zulage zu bewilligen, beziehungsweise dem Antrage Zedlitz zuzustimmen. i f:

Abg. Ernst (fr. Vgg.): Ich sehe nicht ein, warum die Aus- dehnung der Ostmarkenzulage auf die beiden Provinzen die Erreichung der Zwecke, welche die Regierung mit der Gewährung der Ostmarken- zulage verfolgt, illusorisch machen soll. Die eine Million Mehrkosten dürften für den preußischen Staat doch nicht unerschwinglich sein. Wie der Abg. Dittrich, bin auch ich für die Unwiderruflihkeit der Ostmarkenzulage. Jch bitte, dem Antrage Kreth und niht dem An- trage peolis zuzustimmen, weil die Gewährung von Remunerationen die Uebelstände nur noch vermehren wird. E J

Abg. Nosenow (fr. Volksp.): Wir sind von Anfang an gegen diese Politik gewesen und werden au gegen diesen Antrag stimmen. Für die Besserstellung der Lehrer find wir immer eingetreten, wir stimmen aber grundsäßlih gegen diesen Antrag, weil einerseits dadur die Tätigkeit der Lehrer nah einer bestimmten Richtung hin beeinflußt wird und andererseits bald auch entsprechende Anträge aus anderen Kreisen kommen werden. :

L Korfanty (Pole) erklärt namens seiner Freunde, daß sie gegen alle diese Anträge stimmen werden. Die Ostmarkenzulagen ver- führten die Lehrer, ibr pa gungoret in sehr vielen Fällen zu über- schreiten, und unter diesen Umständen könne es zu keinem Frieden in den Ostmarken kommen. Die Lebrer ergriffen die zweifelhaftesten Mittel, um die Kinder zum Gebrauch der deutshen Sprache zu zwingen. Jn Oberschlesien seien die Verbältnisse der Lehrer, wie Herr Volt neulih gesagt habe, geradezu glänzend. Den Herren aus dem Kreise Wartenberg besonders sei es gar nit um die Förderung des Deutschtums zu tun, sondern darum, mehr zu bekommen.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. S tudt:

Ich würde auf die Ausführungen des Herrn Abg. Korfanty nicht das Wort ergriffen haben, wenn es si& nicht darum handelte, mit aller Entschiedenheit zurückzuweisen geradezu unerhörte Angriffe, die gegen die Ehrenhaftigkeit des Lehrerstandes im allgemeinen und ins- besondere gegen die in Oberschlesien erboben worden sind. (Bravo k rets.) Mir fehlen die Worte oder ih bin vielmehr genötigt, mir eine gewisse Zurückhaltung aufzuerlegen; sons würde ih mir noch eine ganz andere Kritik erlaubt baben. Meine Herren, es liegt System in diesen Anschuldigungen. Es find Reden, die zum Fenster hinaus gehalten werden, um die ganze Polenpolitik der Regierung zu diskreditieren und vor allem die Ghrea-

haftigkeit der Lehrer, die die Weisungen der ihnen vorgeseßten Be-