1904 / 108 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 May 1904 18:00:01 GMT) scan diff

reisprechung, der Offizier als Verteidiger des Angeklagten für Be- ul plädiert hat. Das Militärgericht hat den Mann freigesprocben. Es gibt also auch komische Anwälte in Offizierskreisen, Wenn der Herr Generalleutnant von Endres gemeint hat, die Disziplin in der Armee werde dur uns gefährdet er hat uns zwar nicht genannt —, so möchte ih ihn darauf hinweisen, daß anerkanntermaßen die Sozial- demokraten gute, brauchbare, ihre Pflicht erfüllende Soldaten find. Wenn Sie die Ursachen der Abneigung gegen die Armee beseitigen wollen, so sorgen Sie dafür, daß die Mißhandlungen verschwinden.

Bevollmächtigter zum Bundesrat, Königlich bayerischer General- leutnant Ritter von Endres: Auf die legten Erörterungen des Vorredners will ich niht eingehen, sie sind oft genug hier im Hause verhandelt und beruhen auf der gänzlichen Verschiedenheit unserer grundlegenden Lebensanshauungen. Der Gegensaß zu „natürli“ ift „künstlich“, und den Abg. Singer halte ich allerdings für einen künst- lihen Anwalt. : :

Abg. Hagemann (nl.): Die Debatte is in eine ganz \chiefe Babn gelenkt; waz hat die Resolution mit den Mißhandlungen zu tun? Wir glauben, daß die Strafen gegen Untergebene zu hoch find, und wollen deshalb die Spannung zwis{chen Strafmarimum und „Minimum erweitern. Das Kriegsgericht oll ja niht gezwungen werden, unter das Mindestmaß herabzugehen. Aus diesem Grunde kann i nit anerkennen, daß eine Ershütterung der Disziplin ein- treten könnte.

Abg. von Kardorff: Der Abg. Singer hat sich gewundert, daß ich mi hier der Meinung der Militärverwaltung unterwerfe, i hätte do sonst meine eigene Meinung den Herren gegenüber. Das ift rihtig, aber die Armee ist ein Gegenstand, bei dem ih mich sehr hüte, eine eigene Meinung zu haben, die von der der Armeeleitung abweicht. Die Armee ist der rocher de bronze, der das Deutsche Reich zu- sammengeshweißt hat und es erhält. Nun hat dex Vorredner aus- geführt, das Geriht habe ja die volle Freiheit, auch auf hôbere Strafen zu erkennen. Das kann ih doch nit zugeben. Wenn es fi um eine allgemeine Revision des ganzen Militärstcrafprozesses handelte, dann würde ih ganz geneigt sein, mildernde Umstände, soweit es über- haupt angängig ist, einzuführen, aber es in einem einzelnen Punkte zu tun wie hier, ist mir doch einigermaßen bedenklich.

Hierauf wird der Kommissionsanirag gegen die Stimmen der Deutschkonservativen und der Reichspartei a n- genommen.

Es folgen Berichte der Petitionskommission über Peti- tionen.

Die Petition, betreffend Erhöhung der Nuhegehälter der Standesbeamten, der inaktiven Offiziere der deutshen Armee und Marine und der älteren Marine- fapellmeister, werden dem Reichskanzler als Material überwiesen.

Der Kaufmann Scharnberger in Regensburg hat um Abänderung des Süßstoffgeseßes an den Reichstag petitioniert. Er bittet um Erteilung der Erlaubnis zur Ein- fuhr und zum Verkauf von Süßstoffen aus der Fabrik Sandoz- Basel und zum Verkauf des von ihm in zollamtliche Ber- wahrung gegebenen Süßstoffes. Die Kommission beantragt, die Petition dem Reichskanzler als Material zu überweisen.

Abg. Rimpau (nl.) empfiehlt dagegen Uebergang zur Tage8- ordnung. Gehe man auf das Petitum irgendwie ein, so würde das Deutsche Reih wieder mit Saccharin überschwemmti werden. Der Hinweis auf die ungebührliche Verteuerung des Süßstoffes könne nicht durchs{chlagend sein.

Abg. Spe ck (Zentr.) führt aus, man habe die Folgen des Gesetzes do bei sciner Verabschiedung niht so ganz übersehen können. Schwere Nahteile habe das Süßstoffgeseß für die Zwischenhändler gehabt, die ihre Bestände an Süßstoffen abliefern mußten und jeßt nit verwerten könnten. Die Petition enthalte Material, das die Regierung wohl berücksichtigen könne. Die Firma Fahlberg, List u. Co. nehme 30 4, der Petent würde für 15 4 liefern können. Es komme auch in Frage, ob die Firma, die jeßt das Monopol habe, tatsächlich die Anerkennung verdiene, die ihr durch das Geseß geworden sei. Die Firma habe neuerdings ein Zirkular an die Brauereien ergehen laffen, in welhem sie darauf hinweise, daß der Zusaß von Sacharin nah wie vor gestattet sei. Das enthalte geradezu einen Verstoß gegen das Nahrungêmittelgeseß.

Abg. Gothein (fr. Vag.): Der Kommissionsbes{luß ist eine Rechtfertigung derjenigen, die vor der ganz übereilten Annahme des Gesetzes gewarnt haben. Eine ganie Rethe von Mißständen ist auf- getreten. Man hat das geseßzlihe Verbot durchgeführt, ehe noch die Zuckerkonvention in Kraft getreten war; ein Antrag, den ih damals einbrahhte, das Verbot bis zu dem Inkrafttreten der Konvention, dem l. September 1902, zu verschieben, wurde abgelehnt, weil die Deutsch- konservativen entgegen ihrer Zusage nachher fast alle dagegen stimmten. Ih muß mi sehr wundern, daß, nahdem folhe Schädigung fest- cestellt ist, nunmehr ein nationalliberaler Antrag mit Unterstützung der Rechten auf Uebergang zur Tagesordnung uns hier unterbreitet wird. Der Kommissionsantrag ist doch wohl milde und zurückhaltend genug.

Abg. Freiherr von Nit ofen-Dams8dorf (d. kons.): Ich habe feinerz:it nichts davon gewußt, daß Graf zu Limburg für unsere Fraktion Herrn Gothein irgend welche bindende Versprehung gegeben hâtte; es wird sich da wohl um Mißverständnisse bandela. Ich leugne, ß das Gescy in übereilter Beratung zustante gebracht worden ist; es war Hon zwei Jahre vorher durhberaten worden und wurde naher nur aus dem Schranke hervorgebolt. Es handelt ßch um die Verdrängung cines Surrogat3; ich begreife niht, wie Herr Gothein sh auch hier wieder als Anwalt eines solchen geberden kann. Es bandelt #ch darum, dem Volke ein Nakbrung8mittel zu geben; dazu gehört das Sccharin niht. Ih trete daher für den Antrag RNimpau ein.

Unterstaatésekrcetär im Neichsshatzamt von Fischer (schwer ver- ständlih) führt aus, man müsse doch vom Standpunkte des Gesetzes felbst ausgehen; danah seien beide Petitionen abzulehnen. Auch die Ausführungsbestimmungen zu dem Geseye seien dem Reichstage seiner- ¿tit vorgelegt worden, und könnten nur mit Zustimmung des Reichs- tages abgeändert werden.

Abg. Dr. Paasche (nl.) erhebt auch seinerseits gegen den Vor- wurf der übereilten Verabschiedung des Geseßes Widerspruch und empfiehlt den Antrag Nimpau.

Abg. Gothein: Graf zu Limburg sagte mir damals: W ir werden für Ihren Antrag stimmen; er sprach doch gewiß nicht im pluralis majestatis. Er forderte mich ja auch auf, mich nicht in rednerishe Unkosten zu stürzen, da ja damit die Annahme meines Antrages sicher sei; hinterher hat er die Ablehnung bedauert und meinte, in so erregten Zeiten habe man nicht immer die ganze Fraktion hinter sich. Das Sactharin ist kein Surrogat, sondern ein Gewürz, das dem armen Manne seine Speisen s{mackhaft macht. Es kommt mir garnicht darauf an, dem Petenten einen besonderen Gefallen zu tun, fondern es kommt auf die Feststellung an, daß erheblihe Härten vorhanden sind, und deshalb ist wenigstens Ueberweisung als Material erforderli.

Abg. Freiherr von Richthofen-Damsdorf: Jch weiß nicht, das gestehe ih ofen, ob Herr Gothein damals dur eine längere Nede seinen Antrag durhgebraht hätte; die längeren Reden machen es auch

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Wir müssen gegen jede Maßregel Stellung nehmen, die zur Vermehrung der Saccharinvorräte im Lande führen könnte ; das Geseh muß voll und ganz ausgeführt werden.

Der Antrag Nimpau wird abgelehnt ; der Kommissions- antrag mit schwacher Mehrheit angenommen.

Die Vertreter des Verbandes sächsisher Bäker- innungen haben eine Petition gegen die durch Einführung einer staatlihen Arbeitslosenversiherung drohende weitere Be- lastung des Handwerkerstandes eingereiht. Eine Petition gleicher Tendenz hat die Vereinigung s{leswigsher Arbeit-

geber an den Peigeng gerihtet, Die Kommission eantragt Ueberweisung an den Reichskanzler als Material.

Abg. Molke nb uhr (Soz.): Das Bäergewerbe gehört zu den Gewerben, die am meisten dazu beitragen, die Arbeitslosigkeit zu steigern. Gerade die Bâäckermeister haben {uld, daß fo viele arbeitslose Gesellen si auf der Landstraße herumtreiben, und sle bâtten alle Veranlassung, zur Unterstüßung der Arbeitslojen beizu- tragen. Auch die Arbeitgeberverbände tragen zur Arbeitslosigkeit bei, sie suhen die Arbeiterorganisationen zu_ zerstören. Es wird zu über- legen sein, was gegen die durch die Syndikate durch Einschränkung der Produktion bewußt herbeigeführte Arbeitslosigkeit zu geschehen hat. Der preußische Fiskus tut alles Mögliche, um die Arbeiter in ibrer Lebenshaltung herabzudrüden und zu diesem Zwecke die Arbeiterorgani- sationen zu unterdrücken, unter dem Vorwande der Aufrechierhaltung der Disziplin.

Die Petitionen werden demR eihskanzler als Material überwiesen. /

Der Bund deutscher Stellmacher und Wagner- innungen zu Berlin bittet den Reichstag, darauf hin- zuwirken, daß § 100f. der Gewerbeordnung dur eine genaue Definition der Begriffe Handwerks- und Fabrik- betriebe eine unzweideutige Auslegung erfahre. Die Kom- mission beantragt die Ueberweisung zur Erwägung. c S

Auf eine Aiifrage des Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.) be- merkt der

Kommissar des Bundesrats, Geheime Regierungsrat im Reihs8amt des Innern Spielhagen, daß gegenwärtig auf Grund einer Denk- {rift Verhandlungen zwischen den beteiligten Ressorts über diese Sache \{chweben. Ueber den Stand der Fraze könne er aber nichts

mittecilen, solange diese Verhandlungen nicht beendet seien.

“Nachdem der Abg. Thiele (Soz.) sich gegen den Kom- missionsantrag erklärt hat, wird dieser gegen die Stimmen der Sozialdemokraten angenommen.

Die Beratung der Netition wegen Aenderung des Geseßes über die Schlachtvieh- und Fleishbeshau wird in Rücfsiht auf die gleichzeitig vorliegende, denselben Gegenstand betreffende Nesolution von der Tagesordnung abgeseßt. :

Denselben Antrag stellt der Abg. Dr. Müller-Sagan bezüglich der Petitionen, welche die obligatorische Einführung des Befähigungsnachweises für das Handwerk verlangen, und der Petition, welche die Unterdrückung schlechter Literatur- und Kunterzeuunms betrifft, und zwar mit Rücksicht auf die schwache Beseßung des Hauses.

Das Haus tritt diesem Vorschlag ohne Widerspruch bei.

Der Vorstand der Vereinigung der Maler, Lacierer, Anstreicher, Tüncher und Weißbinder Deutschlands petitioniert um das geseßlihe Verbot der Verwendung und Ver- arbeitung bleiartiger Farben und Bindemittel in der Anstreichtechnif, :

Die Kommission beantragt, die Petition dem Reichs- fanzler zur Erwägung zu überweisen, mit dem Ersuchen, \0- fort dahin zu wirken, daß auf Grund des § 120e der Gewerbe- ordnung durch eine Bundesratsverordnung ausreichende Schußvorschriften gegen die Gefahren der Bleiweißverwendung erlassen werden. L

Ueber die Verhandlungen der Kommission hat der Abg. Tuzauer (Soz.) einen sehr umfangreichen Bericht erstattet.

Abg. Meyer- Bielefeld (d. konf.) gibt zu, daß gewisse Gefahren bei der Bleiweißverwendung vorliegen, meint aber, daß diese do übertrieben würden. Zur Beurteilung der Frage müßten alle Krankenkassenberichte herangezogen werden. Wünschenswert wäre der Erlaß einer Bestimmung, daß Bleiweiß nur in gebundener Form in den Handel gebracht werden dürfe. Die für das Bleiweiß vor- Ln ungiftigen Ersaßzmittel Lithopon und Zinkweiß hätten fi

isher nit als praktisch erwiesen. Vielleicht gelinge es der Wissen- chaft, Mittel und Wege zu finden, um derx Bleiweißgefahr entgegen- zuwirken, damit die Industrie durch eine Entwertung ihrer Produkte nicht gefährdet werde.

Abg. Wurm (Soz.) behauptet, daß Malerinnungen dur \ubjektiv unwahre Gutachten bemüht gewesen seien, das Verbot der Bleiweißfarben zu hintertreiben, und beantragt, die Petition dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen dahin, daß ein voll- ständiges Verbot der Bleiweißfarbenverwendung ergehen solle, das für das Malergewerbe besonders notwendig sci. Eine Industrie, die nur auf Kosten von Leben und Gesundheit Tausender von Existenzen be- stehen könne, sei wert, zu Grunde zu gehen. Die Schußvorrichtungen, die man emvfohlen habe, hätten ch als unwirksam erwiesen. Wenn die Ersatzmittel au etwas teurer seien, so könne hier die Geldfrage do nit in Betracht kommen. In den Militärwerkstätten beständen fehr strenge Schußtzvorschriften, und doch habe man Schritte getan, um die Verwendung der Bleiweißfarbe einzustellen, Der Reichstag er- fülle nur seine fittlihe Pflicht, wenn er sich für ein vollständiges Verbot ausspreche.

Kommissar des Bundesrats, Geheimer Oberregierungsrat im Neichê2amt des Innern Dr. Sprenger: Ih kenn Ihnen mwitteilen, daß ein Entwurf fertiggestellt ist, der den Zweck hat, diese gewerblichz Krankheit der Maler und Anstreiber zu bekämvfen und ihr vorzubeugen. Ueber den Inhalt dieses Entwurfs und über die Stellung des Bundes- rats dazu kann ih natürlich noch nichts sagen.

Aba. Erzberger (Zentr.): Wir sind nicht absolute Gegner des Bleiweißfarbenverbots, wir halten nur noch nicht die Zeit für ge- kommen, jeßt \chon dies Verbot auszusprechen, folange noh nickt Erfahrungen darüber gesammelt worden sind, ob die Shußmaßregeln nit aus eichen. Wir stellen uns in dieser Beziehung nur auf den Standpunkt der Wissenschaft. Die voraesblazenen Ersazmittel {einen id dot bei Eifenkonstruftionen, bei Schiffebauten usw. niht bewährt zu baben. Durch das Verbot der Bleiweißverwéndung würden die Bleibüttenwerke im Harz, in Oberschlesien und in Stolberg bei Aachen vernichtet werden. Ih stelle diese Rücksfiht nicht in den Vordergrund, möchte sie aber auch nicht zu leiht nehmen. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag auf Berücksichtigung der Petition abzulehnen und den Antrag der Kommission anzunehmen, der jeßt {hon die Arbeiter {hüten will. Hat etwa die sozialdemokratishe Fraktion die Untersagung des Bergbaues in Deutschland beantragt, weil in den Bergwerken die Wurmkrankheit au8gebro®Wen war ?

Abg. Dr. Beumer (nl.): Darin sind wir alle einig, daß alles, was nötig ift, geshehen muß, um die Maler und Anstreicher gegen Bleivergiftungen zu {üßen. Wir werden deshalb für die Nesolution timmen. Es fragt #ich nur, ob ein absolutes Bleiweiß- verbot notwendig ist. Die Mehrheit der Kommission und die Regie- rung hat erbeblihe Bedenken dagegen erhoben. Die Hantierung mit Bleiweißzfarben ist bei Beachtung genügender Schußvorschriften nicht so gefährlih, wie man glaubt. Die Anwendung hygienischer Schutzmittel hat ganz erstaunlih günstige Resultate gehabt. (Redner führt dafür statistishe Nachweise aus dem Gölner Bezirke an.) Bei allen Betrieben, denen eine besondere Gesundheitss{chädigung nicht beigemessen wird, sind die Verhältnisse der Erkrankung viel s{chlimmer, als bei dem Malergewerbe bei vorsichtiger Anwendung der Bleiweiß- farbe. Wenn Herr Wurm meinte, eine Industrie, die Gefahren mit K bringt, sei wert, zu Grunde zu gehen, so jage ih, eine Industrie, die energishe Mittel anwendet, um diese Gefahr zu überwinden, ist niht wert, zu Grunde zu gehen, sondern weiter zu bestehen. Zwei Drittel der gesamten Bleiproduktion wird zur Herstellung von Blei- weiß verwendet; zwei Drittel der Arbeiter im Bleierzbergbau und in den Bleihütten würden brotlos werden, 8000 Arbeiter würden ihre Arbeit verlieren, wenn e nach Herrn Wurm ginge. Wohin will Herr Wurm diese bringen? A1s es sih um die Stillegung der Zechen handelte, haben die Sozialdemokraten entrüsfteten Widerspruch er- hoben. (Zurufe: Bleieinfuhr vermindern!) Ja, dann hätten Sie doh

für einen Bleizoll sorgen müssen! Wir können ein \o apodiktisg, Urteil, wie das, daß eine Industrie, die Gefahren für das Les, der Arbeiter mit sih bringt, wert sei, zu Gründe zu gehen, nit j, dem unsrigen machen. Ein vollwertiger Ersaß für den Außenanstrig ist nah meiner Kenntnis noch niht vorhanden. Ob das mit h Litbopon zu machen ist, muß auch noch dahingestellt bleiben. Y

Abg. Wurm seßt sich mit dem Abg. Erzberger auseinande Der Bleierzbergbau brauhe keineswegs zu Grunde zu gehe. würde weniger Blei infolge des Verbotes gebrauht, fo wün die Bleieinfuhr abnehmen. Daß es den Sozialdemokraten gleihgült, sei, wenn der Bleierzbergbau zu Grunde ginge, habe er durhaus nig; gesagt. Anderseits würden mehr Arbeiter nôtig sein, um das Zink herzustellen; die Zinkweiß- und Lithoponindustrie würde die in t Bleiweißindustrie entbehrlih gewordenen Arbeiter übernehmen. Di Nahhfrage nah Lithopon wachse beständig. Die Regierung wert hoffentlih erkennen, daß mit hygienishen Maßnahmen nihts Durg, greifendes zu erreichen sei, sondern daß nur das Verbot Besseruy; \chaffen könne. v

Abg. Gothein: Ih kann aus meiner praktishen Erfahru; aus den Bleihütten des Harzes feststellen, daß durch die dortige bygienishen Einrichtungen die Zahl der Erkrankungen und „iß Schwere auf ein Mindestmaß zurückgeführt worden ist. Anderseii: ist die Verwendung von Bleifarbe im ambulanten Betriebe, wie if der Lackierer und Anstreicher ausüben muß, außerordentlich gefährlig, In dieser Beziehung würde ih begreifen, wenn die Regierung jy einem Vecbot kommen würde, weil hier die Reinlichkeit allein nid; genügt. Aber zu cinem völligen Verbot der Bleifarbe zu komme; ist heute noch niht möglih. Mennige und_ Bleiweiß haben an Schiffsbau ihren Hauptkonsumenten; ob der Schiffsbau {hon darau verzichten kann, ist mir sehr zweifelhaft, weil kein anderer Stoff gleid schr die gegen Nost {ügende Wirkung hat wie diese beiden Ble, orydate. Wir können daher heute für die Ueberweisung der Petitio; zur Berücksichtigung nicht stimmen. Hoffentlich wird die vom Bundet rat beabsichtigte Maßnahme so weit gehen, wie ih vorher angedeutet habe. Für unsere Bleiproduktion und unseren Bleikonsum sehe ig allerdings gar feine Gefahr. Der Bleierzbergbau ist dur das Fallen

des Silberpreises niht zurückgedrängt, sondern teilweise gerade gehoben M

worden.

Damit \chließt die Diskussion. Der Antrag Wurn wird abgelehnt, der Kommissionsantrag angenommen,

Die Petition des Apothekers Kempf in Dessau wegen anderweitiger Regelung des Apothekenwesens wird ohne Debatte dem Reichskanzler zur Erwägung überwiesen.

Ueber die Petition des westfälishen Handwerkerbundes zy Dortmund um Abänderung des Gesehes, betreffend die Ye \{chlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohns, und Erweiterung der Zuständigkeit der Gewerbegerichte wird zur Tagesordnung übergegangen. /

Ueber die Peiition des XV. Bezirkstages des Verbandes der Tischlerinnungen Schleswig-Holsteins und Lübecks8, die das Streikpostenstehen allgemein unter Strafe gestellt wissen will, beantragt die Kommission Uebergang zur Tagesordnung: über die Petition des Zentralrats der deutschen Gewerkvereine in Berlin um Gewährung des vollen Koalitionsrechts und der geseßlihen Anerkennung der Berufsvereine wird Ueber: weisung zur Erwägung beantragt.

Abg. Dr. Pachni cke (fr. Vga.): Die Ueberweisung der Petition, betreffend das Koalitionsrecht, lediglih zur Erwägung würde dew widersprehen, was seitens der verschiedensten Fraktionen und auß von uns wiederbolt bier zum Ausdruck gebracht worden ist. Di Notwendigkeit, die Petition bezüolih der Berufsvereine nicht nur zu Erwägung zu überweisen, ist {hon dadur bewiesen, daß selbst da Bundesrat {ih davon hat überzeugen müssen, daß er auf seinem bit berigen ablehnenden Standpunkt nicht beharren kann, denn wir haber ja von dem Grafen von Posadowtky die Zusage erhalten, daß man sid im großen und ganzen auf den Weg zu begeben gedenkt, der sowol von uns, als auch in der Petition vorgezeihnet ist. Jh beantrage, die Petition zur Berücksichtigung zu übertveisen.

Der Antrag der Kommission wird in seinem ersten Teile angenommen, im zweiten Teile abgelehnt, dagegen der Antrag Pachnicke auf Berücksichtigung ange- nommen.

Sließlih wird die Petition wegen Aenderung der dir gewerblichen Pfandleihen berührenden Vorschriften des Bürger lichen Gesezbuchs durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt, die Petition des Verbandes der beeidigten Auktionatoren für den Regierungsbezirk zu Arnsberg zu § 313 des Bürgerlichen Gesezbuchs dem Reichskanzler als Material überwiesen.

Damit ist die Tagesordnung erledigt. |

Sthluß 6 Uhr. Nächste Sißzung Sonnabend 1 Uh. (Nechnungssachen, zweite Lesung der Finanzreformvorlage.)

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Preufzischer Landtag. Ù

Haus der Abgeordneten. Á 68. Sizung vom 6. Mai 1904, 11 Uhr. h

Ueber den - ersten Teil der Verhandlungen in dies

Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. Die daselbst im Auszug wiedergegebene Rede, die bei def Fortseßung der ersten Beratung des Gran iwuris, V treffend die Herstellung und den Ausbau von Waser straßen, in Erwiderung auf die Ausführungen des Abz Dr. Volt (nl.) der Finanzminister Freiherr von R heinbabei gehalten, hat folgenden Wortlaut : 4 Meine Herren! Meine unschuldigen Bemerkungen über Shlesie} haben den Herrn Vorredner ja sehr in den Harnisch gebracht. (Sebi rihtig! bei den Schlesiern.) Es war dazu aber wirklich kein Grun Erstens glaube i, es in durchaus freundliher Weise gesagt zu haben i und dann darf ih noch mal den Anlaß meiner Aeußerungen wieder holen. Bei der Beratung der Hohwassershußvorlagen beklagten sf die Schlesier, daß die Brandenburger zu viel bekommen bätten, uni als es nun an die Wasserstraßenvorlage kam, da beshwerten ih di Sglesier, daß die Pommern, die Stettiner, zu viel bekämen. D

erschien es mix richtig, mit einem Wort es mal auszusprechen, daß 1

der Sahhe nicht förderlich is, wenn immer das Interesse einer Provin gegen das einer anderen ausgespielt wird. (Sehr richtig!) Ju übrigen stamme ich selbst aus einer alten {lesishen Familie und hit in keiner Weise unfreundlich gegen Schlesien gesinnt, wie der He Vorredner sagt. (Bravo !)

Ich tarf aber hervorheben, was ih {hon das vorige Mal betet habe, daß die Situation für Oberschlesien sih insofern unzweifelba gebessert hat, als der Mittellandkanal nicht gebaut wird, als V Kanal bei Hannover endet und damit die Konkurrenz der westfälisä® Kohle auf dem Berliner Markt Oberschlesien gegenüber wegfällt, als wir die Kanalisierung der Oder von der Neissemündung abnät vorgesehen haben. Das sind zwei Momente, die die Situation 1 Oberschlesien wesentli verbessern. Ih habe hervorgehoben, day 8 Stettiner ihrerseits behaupten, se seien durch den Ausbau märkisdhen Wasserstraßen, der einen vermehrten direkten obersle Verkehr nach Berlin und Hamburg herbeigeführt habe, geshädiA

worden, sodaß die Pommern den Spieß umdrehen könnten. Ich habe das nur gesagt, um darauf hinzuweisen, daß man die eine Provinz niht gegen die andere aus\pielen \oll. Im übrigen darf ih aker hervorheben, daß wir in den leyten Jahren sehr viel für Sdlesien getan haben; wir Haben 32 Millionen staatlicer- seits für den Ausbau der Nebenflüsse hergegeben; wir sind jeßt an die Regulierung der Oder im Interesse des Hohwassershußes gegangen, die allein dem Staat einen Aufwand von 117 Millionen machen wird ; wir haben 7 Millionen Notstandsgelder an Schlesien gegeben; wir haben die Technische Hohshule in Breslau errichtet ; kurz und gut auf allen Gebieten ist für Schlesien sehr viel geschehen.

Was die speziellen Wünsche betrifft, auch den Oderwasserlauf im Shiffahrtsinteresse zu verbessern, so habe ih mich gar nit dagegen ausgesprohen. Sie sehen, daß die Mittel eingestellt find, um ein Stauweiher anzulegen und um Versuchsarbeiten an der Oder vorzu nehmen; aber es wäre doch nicht mögli gewesen, jeßt mit einem umfassenden Oderregulierungsprojekt an das Haus heranzutreten, ehe man weiß, welche technishe Mittel der Staatsregierung zur Ver- fügung stehen, um den Oderwasserlauf zu verbessern. Also erst müssen wir uns ein Urteil bilden können, auf welhe Weise der Oderwasser- strom gebessert werden kann; dann sind wir bereit, die Mittel mitzu- teilen und das Geld dafür vom Landtage zu erbitten.

Meine Herren, ih erkenne, wie gesagt, die eigentümlihe und nah mannigfaher Richtung s{chwierige Lage der oberfchlesischen Industrie durchaus an, die namentlich dadur schwierig ist, daß sie weit von den großen Konsumtionsstätten entfernt ist und zwischen Desterreih und Rußland eingekeilt ist. Ich glaube, daß in den Jahren meiner Amts- tätigkeit als Finanzminister ein ganz Erklecklihes für Schlesien ge- {ehen ist; ih bekenne mich ausdrüdliß nohmals durchaus nicht als Gegner von Schlesien und hoffe, daß wir im weiteren Verlauf der Sache uns schon verständigen werden. (Bravo!)

Bei der den zweiten Gegenstand der Tagesordnung bildenden ersten Beratung des Sesezentwurfs, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaus- haltsetat für das Etatsjahr 1904, in dem 3 Millionen Mark als Beihilfe für die Krankengeldzushußkasse des Eisen- bahnarbeiterverbandes in Cassel zur Verfügung gestellt werden, erhält nah dem Abg. Dr. von Savigny (Zenitr.) das Wort

Abg. Broemel (fr. Vgg.): Auch wir halten es für verfehlt, die Arbeiterfürsorge mit politishen Gesichtspunkten zu verquicken. Die Vorlage trägt in dieser Hinsicht einen einseitigen Charakter, der auf die Dauer nicht zum Vorteil gereichen kann. Aber das Vorgehen des Eisenbahnministers verdient doch unsere Sympathie. Die Bedenken, die wir gegen die im vorigen Jahre zum Auédruck gekommene Stellungnahme des Ministers zum Koalitionsrecht der Eisenbahn- arbeiter hegten, werden abgeschwächt, wenn die Regierung si der Pflicht bewußt is, der von ihr für notwendig gehaltenen Einschränkung des Koalitionsrechts die positiven Leistungen für soziale Wohlfahrt gegen- überzustellen. Sozialvolitishe Bestrebungen brauchen niht nur nah sozialdemokratishem Rezept gefördert zu werden. Ich freue mich, daß der Minister wieder in perjônlihe Beziehungen zu seinen zahlreichen Arbeitern getreten ist; der persönliche Einfluß von Mensch zu Mensch ist nit gering zu s{chäßen. Es wird von hohem Werte sein, daß der Minister in diesen Fragen seine Person felbst einseßt, um die Ziele der Fürsorge zu erreihen. In unserer Stellung zur Frage des Koalitionsrehts der Arbeiter wird durch diefe Anerkennung nichts geändert. Eine weitsihtige Verwaltung wird aber die Gesinnung ihrer Arbeiter beahten. Der Streik der ungarishen Cisenbahnangestellten hat wesentlih seinen Grund darin gehabt, daß die Verwaltung über den unter ihren Angestellten herrshenden Geist durhaus im Unklaren war. In diesem Falle hat sich gezeigt, wie verhängnisvoll es ift, wenn d eine so große Verwaltung dem Leben ihrer Angestellten völlig fern- hält. Deshalb halte ich das Vorgehen des Ministers für gut und hoffentlich erfolgreih. Ih freue mich, daß dieser Gesetzentwurf aus der Snitiative des Ministers hervorgegangen ist. Wenn das Vertrauen der Cisenbahnbeamten und -arbeiter zu ihrem Chef erhalten werden soll, fo kann der Minister selbst sehr viel dazu tun. Aber, wie so oft, werden auch in diesem Jahre wieder die zahlreichen Petitionen der Eisenbahnbeamten, die an das Haus alljährlich gelangen, in den großen Eo fallen. Die Regierung handelt niht richtig, wenn fie die Wünsche der Beamten nah einer neuen Gehaltsregulierung immer abweist, weil die Gehaltsregulierung abgeschlossen sei. E38 lieat dem Hause bereits ein Antrag vor, nah dem der Wohnungsgeldzuschuß anders geregelt werden soll. Der Geseßentwurf ist eine Mahnung S Haus, die Pflicht zu erfüllen, die ihm in dieser Beziehung obliegt.

Abg. Dr. Friedberg (nl.): Meine Freunde stimmen der Vor- lage mit Freuden zu. Auf die politishen Erwägungen gehe ih nicht ein. Die Unterstüßung der \ch immer mehr bildenden Verbände ist ein rihtiger Weg. Ich glaube, daß die Bedenken, die von manchen Rednern geäußert worden sind, für uns niht maßgebend sein können. In der Kommission werden wir darüber spre&en. Die Petitionen der Beamten werden wir diesmal gründlich behanteln, denn unsere Session wird ziemli lange dauern. Jn den früheren Scssionen war es [Leider niht möglich.

Minister der öffentlihen Arbeiten von Budde:

Ich möchte zunächst meiner Freude darüber Auêédruck geben, daß die große Mehrheit dieses hohen Hauses durch ihre Vertreter hat er- flären lassen, daß sie dem Gesetzentwurf freundlich gegenübersteht. Wenn namentli von Herrn Abg. Fishbeck und auch von Herrn Abg. Broemel gesagt worden ist, die Zuwendungen, die den Eisen- bahnern gemacht werden sollen, hingen von der politishen Gesinnung ab so sagte, glaube ih, der Herr Abg. Fishbeck wörtlih —, so ist das ein Irrtum. Die Eisenbahnervereine haben sich gegründet, ohne daß dabei irgend wie nach der politischen Gefinnung des einzelnen Mannes gefragt wird. Daß aber selbstverständlih unter den Eisen- bahnern keine Sozialdemokraten sein sollen und sein dürfen, meine Herren, darüber brauhe ich wohl heute nichts mehr zu reden. (Sehr richtig !) Damit sind Sie wohl alle einverstanden. (Zustimmung.) Ih glaube, dagegen werde ih keinen Widerspruch hören. Damit hört aber auc der politische Zusammenhang auf; denn es wird sonst nach der politischen Gesinnung gar niht gefragt, und da wir unter den Eiseabahnern hoffentlih keine Sozialdemokraten haben, so fällt der politishe Gesichtspunkt vollständig weg. Wie steht nun eigentliß die Sache? Es hat sich ein Eisen- bahnerverband gegründet, in dessen Statuten steht, daß sie sih zu- sammengeshlossen haben, um die Zusammengehörigkeit der Eisenbahnvereine zu pflegen und die gemeinsamen Zwecke dieser Vereine in jeder Richtung zu wahren und zu föcdern, insbesondere au durch Schaffung gemeinsamer wirtshaftliher Einrichtungen, deren Bedeutung über die Kräfte der einzelnen Vereine hinausgeht.

Es heißt dann weiter in dem Schluß des & 1 ausdrüdli : Politische und fkonfessionelle Zwecke sind ausgeschlossen.

Auf Grund dieser Statuten wurde ich von den Cisenbahnern gebeten,

ihre aus eigener Kraft geschaffene Koalition zu genehmigen. Das habe

ih getan. Die ganze Frage hat mit der angeschnittenen Frage des

Koalitionsrechts also nihts zu tun. Deshalb will ich auf diesen Punkt au nicht näher eingehen.

Nun war das erste Ercfordernis bei diesen wirtshaftlihen Ein- rihtungen, die die Eisenbahner sich {afen wollen, eine Zushuße krankenkafse, und zwar aus folgenden Gründen. Die eigentlihen Eisenbahnbeamten bekommen, wenn sie krank werden, bekanntlich ihr Gehalt fort; dagegen sind die Hilfsbediensteten, die Eisenbahnhand- werker und die Eisenbahnarbeiter lediglih auf die Krankengelder an- gewiesen, die ihnen aus den Krankenkassen auf Grund des Gesetzes zustehen. Die Leistungen dieser Krankenkassen sind bei der Staatseisen- bahnverwaltung so hoch, wie fie irgend nur sein können. Indessen bleibt das Einkommen des einzelnen Hilfsbedienfteten, Handwerkers oder Arbeiters, wenn er krank geworden ist, erheblich zurück gegen feinen Verdienst, den er sonst hat. Daß nun bei dieser Sachlage das Bes dürfnis besteht, sich Zuschußkafsen zu schaffen, das hat {on der Trierer Verband gezeigt, der meines Wissens {hon 50 bis 55 Tausend Mitglieder hat; dieser Verband hat au segensreih gewirkt, wie ih das hon zu verschiedenen Malen hier mitgeteilt habe.

Wenn nun die genannten Hilfsbediensteten, Handwerker und Ar- beiter fi eine Zushußkrankenkasse gründen wollen, fo ist es für mih als Chef der Verwaltung, also als Arbeitgeber, eine heilige Pflicht, daß ich mir die Frage vorlege: bin ih in der Lage, eine folche Zuschußkrankenkasse zu unterstüßen, bin i in der Lage, ihr den Rücken zu stärken? Die Zuschußkrankenkasse ist gerade deshalb für die Eisen- bahner nôtig, weil wie ich im Gegensayz zu einigen Bemerkungen, die hier von der linken Seite des Hauses gefallen sind, anführen mödhte es den Eisenbahnern vielfach {wer wird, sih an andere bereits bestehende Kassen anzuschließen ; denn die Eisenbahner wohnen zum großen Teil zerstreut an den Strecken, wodur den Einzelnen der Anschluß an Vereine oder Kassen in entfernt liegenden Städten ers{chwert ist. Daher ist es notwendig, daß die Eisenbahnvereine sih zu einem Verband zusammenschließen und sh Kassen gründen, die der einzelne Verein niht gründen kann. Die Unterstüßung der Kasse ist auch not- wendig, damit sie au den älteren Arbeitern zu gute kommt, die hon 25, 30 Jahre und länger dem Staat ihre Arbeitékraft gewidmet haben. Wenn diese älteren Arbeiter in andere Kassen eintreten wollten, so sind sie mit Rücksiht auf ihr Lebensalter nit in der Lage, die Beiträge zu bezahlen; die würden viel zu hoch fein. Auch

ie geplante Zushußkrankenkasse würde ohne Unterstüßung den älteren

Arbeitern nicht helfen können, weil sie fo hohe Beiträge, wie es not- wendig wäre, um sie zu versichern, ihnen nicht auf- erlegen kann. Andererseits könnte sie aber auch die Be- lastung nicht tragen, wenn sämtlihe Eisenbahnarbeiter, gleichviel welches Alter sie haben, eintretèên würden und sofort aus den Kassen Zuschüsse genießen. Aber die 3 Millionen, die ih gebeten babe zu bewilligen, werden es ermöglihen, die braven älteren Leute sofort in den Genuß der Zuschüsse zu bringen, wenn sie krank werden ; das ift sonst gar niht mögli.

Nun hat Herr von Savigny gar niht mit Unreht darauf auf- merksam gemacht, daß diese neue Verbandskasse unter Umständen eine Konkurrenz sein würde für andere bereits bestehende Kassen. Ist denn ein Wettbewerb auf diesem Gebiet niht das s{hönste, was wir haben fönnen? Ist es nicht gut, wenn die Arbeiter möglichst viele Kassen haben, aus denen sie unter Umständen ihre Zuschüsse beziehrn fönnen? Ast es nicßt richtig, daß wir in einen Wettbewerb in Wohlfahrts- einrihtungen für die Arbeiter und Handwerker eintreten? Das möchte ih nur allgemein bemerken.

Dann aber auch steht durchaus nichts im Wege, daß si die Arbeiter aus dem Trierer Verband an diesen Verband anschließen. Sie müssen nur mit entsprehenden Anträgen kommen. Die Statuten der Kasse werden so eingerichtet sein, daß niemand ge- zwungen wird, in diese Kasse einzutreten. Der Eintritt ist vôllig freiwillig, sodaß jederman auch aus dem früheren Verband ein- treten kann. Vielleicht läßt sh auch ein Anschluß des Trierer Ver- bandes erreilen. Es liegt mir gänzlih fern, eine Erdrücung dieses Verbandes zu beabsichtigen, der durhaus segensreich gewirkt hat. Jch glaube also, daß ein vollständiger Friede wird hergestellt werden fönnen. Ich glaube, daß entweder der Trierer Verband in den neuen Verband aufgehen könnte, wenn es sein Wunsch ist aber ih môchte ihm das nit nahelegen, sondern das muß von dort kommen oder daß die Verbände neben einander arbeiten.

Meine Absicht war es wie einer der Herren Vorredner es an- deutete allerdings, den Eisenbahnhilfsbeamten, Handwerkern und Arbeitern zu zeigen, daß ter Staat als Arbeitgeber und speziell ih a!s Chef ein Herz für sie habe, und ih bin der Ansicht, daß da- durch viel gewonnen wird für den Zusammenhalt der Eisenbahner unter einander, und deshalb bitte ich: {lagen Sie mir die 3 Millionen nicht ab, sondern geben Sie mir die Mittel! Dann wird man au in Eisenbahnerkreisen sehen, daß auch das hohc Haus ein Herz für sie hat, und daß die ersten Entschließungen, die die Eisenbahner dur Koalition der Vereine gefaßt haben, auch von Ihnen freudig begrüßt worden sind, und daß die erste Gelegenheit von diesem hohen Hause benußt worden ist, um die Eisenbahner in ihren berechtigten Bestrebungen auf Schaffung von Woklfahris- einrihtungen zu unterstüzen. Dies halte ich für dringend erwünscht, weil ich glaube, daß es für die Dienstfreudigkeit und Disziplin unter den Eisenbahnern sehr segensreich wirken wird. Also ih bitte, daß wir die Bedenken, die noch vorhanden sind, in der Kommission ers ledigen, und daß ih sobald wie möglich die Mittel bekomme, da die Absicht ist, hon im Laufe dieses Jahres die Zuschußkrankenkasse, spätestens am 1. Oktober, ins Leben treten zu lassen. (Bravo.) Ich habe noch vergessen, dem Herrn Abg. Meyenschein auf seine Anregung zu antworten, was ich hiermit nachhole. Die Bauvereine unter den Eisenbahnbediensteten erhalten hon jeßt Darlehne aus Staatsmitteln, und es ist augenblicklih in Erwägung gezogen worden, ob auch Einzel- personen in gewissem Umfange Baudarlehne gegeben werden können. Also im Prinzip stehe ih den Bestrebungen, die der Herr Abgeordnete hier vorgetragen hat, durhaus freundlih gegenüber. (Bravo.)

Hierauf wird die Vorlage der Budgetkommission über- wiesen.

In dritter Beratung wird alsdann der Gesehentwurf, betreffend die Erweiterung des Stadtkreifes Breslau, ohne Debatte angenommen.

Den zur zweiten Beratung elangenden Geseßentwurf, betreffend die Erweiterung des Stadtkreises Bonn, beantragt die Kommission in einem schriftlichen Berichte eben- falls unverändert anzunehmen und die eingegangenen Petitionen

für erledigt zu erklären.

__ Abg. Pleß (Zentr.): Bei der Eingemeindung suchen sich die Städte immer nur die Gemeinden aus, die ihnen gerade passen. Hier liegt z. B. der Wunsch der Gemeinden Lengsdorf und Ippendorf vor, in Bonn mit eingemeindet zu werden ; die Erfüllung dieses Wunsches ist ihnen aber versagt geblieben. Und doch muß man angesichts der Ver- hältnisse und namentlich des Umstandes, daß in diesen Gemeinden die Armenlasten in den leßten Jahren auf 3000 gestiegen sind, fragen, ob die Erfüllung des Wunsches dieser Gemeinden ohne weiteres pver- sagt werden kann. Der Minister muß \sih die Frage vortegen, ob es diesen Gemeinden noch möglich ist, sich allein zu erhalten.

Abg. von Heyking (kons.): Wir stimmen der Eingemeindung der drei Orte Poppelsdorf, Kessenih und Dottendorf ohne weiteres zu und erkennen die Gründe des Kreistags gegen die Eingemeindung niht als berechtigt an. Etwas anders liegt es mit der Eingemeindung von Endenich, gegen die besonders der Kreistag berechtigte Gründe geltend gemacht hat ; aber wir haben uns doch mit [hwerem Herzen entschlossen, der Vorlage im ganzen zuzustimmen. Endenich hat zum großen Teil nicht städtishen, sondern noch durchaus ländlichen Charakter. (Segen eine Eingemeindung anderer Gemeinden müssen wir uns jedo ent- schieden erklären. Unser wesentliches Bedenken, daß die MRestbürger- meisterei nit leistungéfähig bleiben würde, wenn die vier Gemeinden aus dem Landkreise ausschieden, ist dur den Beitrag, den ihnen Bonn gewährt, beseitigt worden. Unter der Voxausseßung dieser Beitrags- leistung können wir der Vorlage zustimmen. :

__ Geheimer ODberregierungsrat Dr. Freund bezicht sih gegen die Eingemeindung von Lengsdork und Ippendorf auf die von ihm in der Kommission abgegebenen Erklärungen. Die Entschädigung, die Bonn gewährt, solle gerade ein Ersay für die geschwähte Leistungsfähigkeit der Restbürgermeisterei sein. Die Kapitalabfindung von 100 009 Æ, die Bonn gibt, solle nah dem vom Minister genehmigten Beshlujje des Kreistags nicht dein Kreise zufallen, sondern Eigentum der Nest- bürgermeisteret bleiben. In bezug auf die Armenverwaltung solle durch die Eingemeindung nichts geändert werden; die Frist für die Er- werbung des Unierstüßung8woßhnsitßes werde nicht unterbrochen ; die Ortsarmen der eingemeindeten Drte würden in Zukunft der Stadt Bonn zur Last fallen. /

Abg. Winckler (konf.): Das erfreulie Resultat der Kom-

missionsverhandlungen ist, daß die Stadt Bonn das Kapital von 100 000 M der Restbürgermeisterei überläßt. Troß dieser großen an- erkennenswerten Leistung bestehen noch in der Restbürgermeisterei Be- fürchtungen wegen Grhaltung der Leistungsfähigkeit. _Wir können nun aber beruhigt für die Vorlage stimmen. Im Notfall find die Ge- meinden bei ihren steigenden Lasten immer auf den § 53 des K. A. G. verwiesen; wir müssen uns aber fragen, ob dieser Paragraph, so gui und \{hön er ist, ausreichen kann, um den Gemeinden zu helfen. Gs wird den Gemeinden oft s{wer, die Vorausseßungen für die Ans wendung des F 93 zu beweisen, daß nämlich eine Steigerung il Lasten in „erbeblihem Umfange* eingetreten ist und eine Üeberbürdung vorliegt. Es ist die Vorlegurg eines Gefeßentwurss über eine andere Regelung der Volksschullasten în Aussicht gestellt. Die Schullasten sind noh drüender als die Armenlasten. Daher wird bei Berotung dieses Geseßentwurfs darauf zu sehen sein, daß das Verhältnis zwischen Wohnsitz- und Betriebsgemeinde besser geregelt wird. ; _ Abg. Dr. Hauptmann (Zentr.): Die Bedenken hinsichtlich dey Leistungsfähigkeit der Restbürgermeisterei sind durch das Entgegen- kommen der Stadt Bonn beseitigt, welche die jährlihe Abfindung ron 3500 M auf 16 000 erhöht hat und ferner ein Kapital von 100 000 M an die Restbürgermeisterei zahlt. Es ift ja bedauerlih daß niht auch Lengédorf und Ippendorf die Eingemeindung erreicht haben, zu der die Stadt Bonn bereit gewesen wäre; aber es ist aus- sihtslos, und deshalb werden auch meine Freunde für die Vorlage stimmen,

Die Vorlage wird unverändert Petitionen werden für erledigt erklärt.

Hierauf folgt die erste Beratung des Geseßentwurfs, betreffend die Befugnis der Polizeibehörden zum Erlaß von Polizeiverordnungen über die Verpflichtung zur Hilfeleistung bei Bränden.

Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:

A L / -

Meine Herren! Die Materie dieses Gesetzentwurfs hat Sie bereits in dem vorigen Jahre beschäftigt. Jch darf kurz daran erinnern, daß eine lange Reihe von Jahren hindurch anstandslos die Hilfeleistung bei Bränden auf dem Lande durch Polizeiverordnung geregelt wurde, daß dann aber in einer konftanten Praris das Kammergericht erkannt hat, daß Polizeiverordnungen nah der gegenwärtigen Lage der Gefeß- gebung für diese Regelung nit erlassen werden können, daß es dazu Ortsstatute bedürfte.

Nun ist der Weg der Ortsstatute niht gangbar, wenigstens nit überall. Einmal sind solhe Ortsstatute in kleinen Gemeinden außer- ordentli {wer zu erlassen und in rihtiger Form zustande zu bringen ; dann sind aber au solche Ortsstatute gebunden an die Bestimmungen des Kommunalabgabengeseßzes. Durch Ortsstatut kann nicht eine Last auferlegt werden, welhe das Kommunalabgabengeseß nicht gestattet.

Das Kommunalabgabengesez gestattet nun nicht, diejenigen persönlichen Dienstleistungen gerade von denjenigen Leuten in Anspruch ¡u nehmen, welhe beim Löschen von Feuer in erster Linie berufen sind; das sind die Haus\söhne. Es hat deshalb die Staatsregierung Ihnen diesen Gesezentwurf vorgelegt, dessen wesentliher Inhalt der ist, daß es nunmehr gestattet sein soll, durch Polizciverordnung diese Materie zu regeln.

Dieses hohe Haus hatte bereits im vorigen Jahre diesem Geseß- entwurf zugestimmt. Der Geseßentwurf ist dann wegen des Schlusses der Session im Herrenhause liegen geblieben und ist in diesem Jahre wieder eingebracht worden. Er ist zunächst im Herrenhause und zwar in einer Kommission außerordentli gründlih beraten worden, und die Form, in der er nunmehr an dieses bobe Haus gelangt ift, ist diejenige, welhe ihm mit Zustimmung der Staatsregierung das Herrenhaus gegeben hat.

Der wesentli®de Inhalt des Gesetzes ist, wie ich eben {on bemerkte, der, daß prinzipiell überall, wo sie bestehen, die Orts- statuten maßgebend sein sollen, und daß, soweit solche fehlen oder niht ausreichen, dann Polizeiverordnungen über die Verpflihtung der Ein- wohner zur persönlichen Hilfeleistung bei Bränden, insbesondere zum Eintritt in eine Pflichtfeuerwehr, über die Regelung der hiermit vers bundenen persönlichen Dienstpflihten, über die Gestellung der erforder- lihen Gespanne und über die Verpflichtung zur Hilfeleistung bei Bränden in der Umgegend erlassen werden dürfen. Es ist ausdrüdlich gesagt, daß solhe Polizeiverordnungen im Sinne des § 143 des Ge- sezes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 nicht zum Gebiete der Sicherheitspolizei gehören. Dadurh foll aufrecht- erhalten werden, daß zu dem Erlaß der Polizeiverordnungen noch der Gemeindevorstand mitwirken muß. Ohne Teilnahme des Gemeinde- vorstands soll die Polizeibehörde eine derartige Verordnung nicht er- lassen können. Es ist ferner durch das Herrenhaus noch der Zusaß gemacht, daß diese Verordnungen kraft Gesetzes außer Kraft treten, soweit die Materie durch Ortsstatut geregelt wird. Endlich ist bei Regelung dieser Materie die Polizeiverordnung von der Einhaltung der Bestimmungen des Kommunalabgabengeseßes entbunden, wona also Haussöhne ¿. B. nicht zu persönlichen Diensten herangezogen werden Eönnen.

Nj

angenommen. C