Rückblick auf die Tätigkeit der Königlichen Oper in der Spielzeit 1907/08. Vom 20. August 1907 bis eins{ließlich 6. Juni 1908 fanden im Königlichen Opernhause 275 Vorstellungen statt, in denen 54 verschiedene Opernwerke, 6 Ballette und 1 Schau- spiel aufgeführt wurden. Außerdem sind 26 Opernvorstellurgen im Neuen Königlichen Operntheater sowie die 10 Sympboniekonzerte der Königlichen Kapelle und das Konzert des Königlichen Opernbors am Bußtage zu verzeichnen. Zum erften Male gegeben wurden: „Madama Butterfly“, JIapanishe Tragödie in 3 Akten von G. Puccini. „Therese“, Musikdrama in 2 Aufzügen von I. Massenet. „Donna Diana“, komiscke Oper in 3 Akten von Reznicek. Neueinstudiert gingen 6 Opern in Sjzene: „Lvcia von Lammermoor“, Oper in 3 Akten von G. Donizetti, „Aïda*, Oper in 4 Aktien von G. Verdi, „Der Barbier von Bagdad“, komishe Oper in 2 Akten von Cornelius, „Johann von Paris“, Oper in 2 Abteilungen von Boieldieu, „Der Evangelimann“, musikalishes Schauspiel in 2 Aufzüzen von Kienzl, „Die Hugenotten“, atohe Oper in 5 Akten von G. Meyerbeer. — Opern deutscher Komponisten kamen an 155 Abenden zu Gekör, darunter R. Wagner mit 10 Werken an 70 Abenden. Der „Rirg des Nibelungen“ in seiner Gesamiheit wurde viermal gegeben. „Madama Butterfly" und „Aïda* erlebten je 27 Wiederholungen; faft dieselbe Zahl erreichte „Salome“; „Die Hugenotten“ konnten wegen vielfaher Beurlaubung der Hauptdarsteller nur 13 mal wiederholt werden; ibnen zunächst folgt „Mignon“ mit 12 Wiederholungen. — Die diesjährige Spielzeit findet am 21. d. M. mit „Tannhäuser“ ibren Abs{luß.
Im Deutschen Theater und in den Kammerfpielen wurde die diesjährige Spielzeit gestern geshlofsen. In der verflossenen Spielzeit wurden folgende moderne Autoren an diesen Bühnen auf- geführt: Hugo von Hofmannsthal mit „Der Tor und der Tod“, Frank Wedekind mit dem „Marquis von Keith“, Emil Strauß mit seinem Schauspiel „Hochzeit“, Arthur Sénigzler mit der „Liebelei*, Vollmoeller mit der „Catbérina, Gräfin von Armagncec“, Herbert Eulenberg mit seinem Drama „Ulrih, Fürst von Waldeck*, August Strindberg mit „Fräulein Julie* und Osfip Dymow mit seiner Alltagstragödie „Nju“. Emil Strauß, Vollmo: ller und Dymow sind mit den genannten Werken zum ersten Male an einer Berliner Bühne zu Worte gekommen. Zu Ehren Adolf L’Arronges wurde „Der Kompagnon* aufgeführt. Von Klasfikern wurden gespielt: Shakespzares „Was ihr wollt“, Kleists „Prinz Frciedrih von Homburg“, Schillers „Räuber“, Grillparzers „Efther",
alderons „Arzt seiner Ehre“, die „Lysistrata®* des Aristophanes in einer neuen Bearbeitung von Leo Greiner und Goldonis „Diener ¡weier Herren“. Von diesen wurde „Was ihr wollt* 122 mal gegeben, der „Prinz von Homburg* 28 mal, die „Räuber“ 59 mal, die ,Lsistrata“ 56 mal. Außerdem hat das Emsemble des Deutshen Theaters Gast- spiele in Dresden, Bremen, Harnover, am Hoftheater in Brauns {weig und zuleßt in Budapest gegeben, wo es innerbalb von vierzehn Tagen den „Kaufmarn von Venedig“, den „Sommernachtstraum“, „Die Räuber“, den „Revisor“, „Liebelei“, „Kettenglieder", „Salome“, „Früblings Erwachen“, „Nju“ und den „Compagnon“ aufführte. Für die Sommerferien find beide Theater vervyachtet, urd zwar das Deutsche Theater an die Herren Arnold und Waßmann, die Kammer- spiele an Herrn Bertbold Held. Die neue Spielzeit beginnt für beide Bübnen am 8. August.
Zwischen den Direktoren Meinbhard und Bernauer vom B erliner Theater und dem K. K. -Hofbürgs{hauspieler Arnold Korff bezw. der Direktion des Wiener Hofburgtheaters ist vereinbart worden, daß Herr Korff, der erfie Liebhaber und Bonvivant des Burg- theaters, vom 1. September d. J. ab in den Verband des Berliner Theaters tritt. Hierzu ist Herrn Korf von Herrn Direktor Schlenther vorläufig ein einjähriger Urlaub gewährt worden. Somit werden Albert Heine und Arnold Korff, die beide bereits am Wiener Burgtbeater als Partner nebeneinander gewirkt baben, jegt wiederum an erster Stelle gemeinsam am Berliner Theater tätig sein.
Die Sommerspielzeit im Neuen Theater beginnt am 15. Juni unter der Leitung Woldemar Runges. Aufgeführt wird das èreiaktige Luftspiel ,„Schöps* (Madame Mouton“) von Sylvane urd Mouézy-Eon und hierauf „Nächte im Hampton-Club* von Mouézy-Eon und Armont. Der Vorverkauf von Billetten hat an der Tbeaterkafse sowie in den Warenbäusern von A. Wertheim und im „Invalidendank“ bereits begornen.
Morgen, Mittwoch, Abends 74 Ubr, veranstaltet der Königliche Musikdirektor Bernhard Irrgang in der St. Marienkirchcke das nächste Orgelkonzert, unter Mitwirkung von Fräulein Gertrud Mauksch (Sopran), Fräulein Eva Reinhold (Alt) und Herrn Kurt E. Wieck (Violine). Das Programm verspriht Orgelkompositionen von Bach, Neuhoff (Phantasiesonate) und Reger. Der Eintritt ist frei.
Der Deutsche Bübhnenverein hat, wie die „Frkf. Ztg." bes rihtet, in zweitägiger Verbandlung in Coburg nah fünfjährigen Vorarbeiten einen das gesamte Bühnenvertragsreht regelnden, mit der deutshen Bübhnengenofsenshaft vereinbarten Bühnenvertrag einstimmig angenommen. Eire Reibe wichtiger Einzelfragen, wie die Ausdehnurg des Versicherungszwanges auf gering be- zablte Bühnenmitglieder, sowie eine Krankenkafsenversiherung dieser Mitglieder wurde an Kommissionen verwiesen. In ge- beimer Sißung wurde eine einheitlihe Regelung von Grund- säßen erörtert, die für den Erwerb des Aufführungsrechts von
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dramatishen und dramatisch-musikalishen Werken maßgebend sind. Bei dieser Eelegenbeit wurde ein Vertreter des neubegründeten Ver- bandes deutsher Bübnenschriftsteller mit tatsählihen Mitteilungen raa Sodann wurde beschlofsen, eine eigene Zeitung des deutschen Bühnenvereins zu gründen. Ein Verleger ift aus der großen Zabl derer, die ih bisher meldeten, noch nicht gewählt. Die nächste Tagung deutsher Bühnenvereine wird in Düsseldorf stattfinden.
Mannigfaltiges. Berlin, 10. Juni 1908.
Am Donnerstag, den 11. Juni, finden in den Morgenftunden internationale wissenshaftliche Ballonaufstiege statt. Es steigen Drachen, bemannte oder unbemannte Ballons in den meiften Hauptstädten Europas auf. Der Finder eines jeden unbe- mannten Ballons erhält eine Belohnung, wenn er der jedem Ballon beigegebenen Anweisung gemäß den Ballon und die Instrumente sorg- O e und an die angegebene Adresse sofort telegraphisch Nach- richt sendet.
Kurze Zyklen von Fortbildungskursen und Vorträgen- an denen jeder deutsche Arzt unentgeltlich teilnehmen kann werden demnächst unter Förderung des Reichsaus\chusses für das äârztlidhe Fortbildung8wesen von den Landes- komitees in Bayern und Preußen veranstaltet. Die Zyklen ums fafsen die wichtigsten praktishen Disziplinen und finden in München vom 13. bis 25. Juli, in Berlin vom 14. bis 27. Sep- tember statt. Nähere Auskunft erteilen für den Zyklus in Berlin : das Bureau des Kaiserin Friedrih- Hauses, Berlin NW. 6, Luisen- plag 2—4, für den Zyklus in München: Herr Dr. Jordan, München, Lessingstraße 4. :
Ferner finden unentgeltliche kurzfristige Zyklen für deutsche Aerzte in den rähsten Monaten in folgenden Städten ftatt : Danzig vom 29. Junt bis 11. Juli (Auékunft: Dr. Wallenberg, Olivaer Tor 5); Dresden vom 5. Oktober bis 24. Oktober (Auskunft: Geheimer Sanitätsrat Credé, Dresden-A, Canalettostrafe 11); Düssel- dorf vom 283. September bis 24. Oktober (Auskunft: Sekretariat der Akademie, Mcorenftraße 2); Erlangen im Juli (Auskunft: Hofrat Dr. L. Schub, Nürnberg); Freiburg vom 13. Juli bis 31. Juli (Auskunft: Privxatdozent Dr. Link, Albertsiraße 41); Hamburg vom 5. bis 24. Oktober (Auskunft: Professor Dr. Lenharß, Eppendorfer Krankenhaus); Heidelberg vom 13. bis 31. Juli (Auskunft: Privat- dozent Dr. Willmanns); Leipzig vom 12, bis 24. Oktober (Auskunft : Universitätsquästur); Magdeburg vom 29. September bis 16. Ok- tober (Auskunft: Oberarzt Dr. Shreiber, altstädtishes Krankenhaus); Rostock vom s. bis 15. Oktober (Auskunft: Professor Dr. Martius).
Am Montag, den 15. Juni, Nachmittags 5 Uhr, findet in der Kaiser Wilhelm-Gedächtniskire, gelegentlih der Jahres- versammlung des Evangelish-Kirhlihen Hülfsvereins und der Frauenhbilfe, ein für jedermann zugängliher Festgottes8- dienst statt, bei dem der Konsistorialrat Blau-Wernigerode die Fest- predigt halten wird.
Liegnitz, 9. Juni. (W. T. B.) In Gegenwart Seiner Majestät des Kaisers und Königs und Seiner König- lihen Hoheit des Prinzen Oskar fand beute bier die feiers lihe Einweibung der Kaiser Friedrih-Gedächtniskirche statt. Seine Majestät der Kaiser, Allerh{stwelher mittels Sonder- ¡ugs um 9 Uhr 50 Minuten bier eingetroffen war, und der Prinz Oskar begaben \fich unter Hochrufen des Publikums in Automobilen zur Kirche, wo eine Sruppe von Shulmädchen mit Kornblumenkränzen im Haar das Spalier abs{loß. Vor der Kirhe hatten \ih ver- sammelt: Seine Hoheit der E A Ernst Günther zu Sch&leëwigs- Holstein, der Staat8minifter Dr. Holle, der Oberpräsident, Staats- minifter Dr. Graf von Zedlitz und Trütschler, der Regierungspräsident von Seberr-Tboß, der kommandierende General Graf Kirhbach, der Oberbürgermeister Gebeimer Rat Oertel, der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats D. Voigts, der Regierungépräsitent a. D. Or. von Heyer und der Vorsitzende des Kirhenbauvereirs, Geheime Baurat Hoßfeld als Bauleiter der Kirche, ferner die Geistlichkeit und eine größere Anzabl Ebrengäfste. Seine Majestät der Kaiser \hritt die Front der Ehren- kompagnie vom Königägrenadierregiment ab; der Oberbürgermeister Dertel bieß dann Allerböchftdenselben namens der Stadt Liegnitz willkommen. Der Regierungs8präsident a. D. Dr. von Heyer über- reichte eine Plakette, die zur Erinnerung an den beutigen Tag geprägt ist. Hierauf folgte die Zeremonie der Schlüfselübergate, nach der Seine Majestät der Kaiser unter Vorantritt der Geistlichkeit das Gottes- haus betrat. Jn der Vorhalle der Kirche besichtigte Allerb5ck&stderselbe das von ibm gestiftete Ep itaphium für Kaiser Friedrich, ein Prcfilbrustbild in Bronze von Professor Vogel-Berlin, das in die Wand eingelassen wird, von Blattpflanzen umgeben. Die Inschrift lautet: „Zum Gedöchtnis im 20. Jahre nach seinem Heimgange.“ Seine Majeftät nabm dann in der Kire links vom Altar Plat. Die Feier wurde eingeleitet durch Gesang des „Niederländishen Dank- gebets*. Der Generalsuperintendent D. Hauvt bielt die Weiherede über Psalm 46, 2: „Gott ist unsere Zuversicht und Stärke, eine Hilfe in den großen Nöten, die uns be-
troffen haben“; diesen Spruch hatte Ihre Majestät die Kaiserin ; die von Ihr gewidmete Altarbibel selbst cingetragen. Genergl, upentutendent D. Haupt vollzog ten Weiheakti und spra das S S und Liturgie 1ang die Gemeinde: „Cin? feste Byrze Nah tem Gebet vor dem Altar gab dann der Generalsuperintendez: den Segen. Der Gemeindegesana „Nun danket alle Gott“ den Fen Das Innere der Kirhe zeichnet \sich durch \{chöne Holze chnigereien und Glasmalereien aus. Das Mauerwerk und das Holz, werk. ift buntfarbig gehalten, jedo% mit großer Dezenz behandelt, Nach der Feier begab Sih Seine Majestät der Kaiser mit Seiner Aen Hoheit dem Prinzen Oskar und iner Hokbzit dem Herzoz Ernst @ünther ¡um Frühstück in das Offizierkasino des König3grenadierregiments, nahdem Allerhöchstderselbe vorher den Vor. beimarsch des Negiments abgenommen hatte. Um 1 Ubr 30 Minuten begaben Sich die Allerhöchsten und Hölhsten Herrschaften mit Automobilen nach der Grödißburg ¡um Gefandten von Dirksen zur Besichtigung der Wiederkerstellungsbauten an der Burg. Um 5 Uhr 20 Minuten erfolgte vom Bahnhof Haynau die Abfahrt des Kaiserlichen Sonder, ¡ugs nach Wildpark.
Neu-Ruppin, 9. Juni. (W. T. B.) Die wiederhergestellt, Klofterkirhe ist heute mittag 12 Uhr in Gegenwart Seiner Kaiserlihen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen eingeweiht worden. Seine Majeflät der Kaiser batte 1000 «% ¿zum Baufonds gespendet.
Ueckermünde, 9. Juni. (W. T. B.) Bei einer Boot, fahrt auf der Ueder ertranken geftern der Kanal- und Strom, meister Congiesky mit Frau und eine Frau Goldberg au Sagard auf Nügen.
Stettin, 9. Juni. Auf dem Dammschen See ertrank der Ingenieur Otto Wolff aus Stettin.
Konstanz, 9. Juri. (W. T. B.) In der Nähe der Station Singen entgleiste ein Güterzug. Der Lokomotivfüßrer und der Heizer sind tot, ein Shaffner verleßt. Der Material, schaden ift unbedeutend.
_ Dacmstadt, 9. Juni. (W. T. B.) Dle :9, Ja hresver: sammlung des Deutschen Vereins für Schulgesund- beitspflege, die von zablreihen Vertretern aus Deuts{land und dem Auslande besucht ist, wurde heute eröffnet. Den Vorsitz führte der Professor Gri esbach-Müblhausen i. Th. Namens der Grof. berioglich bessishen Regierurg wurde die Versammlung von dem Gebeimen Obermwedizinalrat Dr. Neidbardt begrüßt, namens der Stadt Darm- stadt von dem Bürgermeister Dr. Glaessing, namens des preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten und des Ministeriums der geistlichen 2c. Argelegenbeiten von dem Geheimen Oberbaurat Delius, Berlin und namens d: s Krieg8ministeriums von dem Generaloberarjt Dr. Thiele. Eine große Reibe weiterer Begrüßung8ansprachen {loß si an. Hierauf folgten fahwifsenshaftilihe Vorträge, die Nachmittags und morgen früh fortgesetzt werden.
Inns8bruck. 9. Juni. (W. T. B.) Während der Pfirgst feiertoge sind über ganz Tirol schwere Unwetter nieter- gegangen, die großen Schaden verursachten. Drei Lokalbabnen mußten den Verkehr einftellen. Auf der Stubaitalbahn verursate tas Regenwetter einen Damm rutsch{, irdem bei dem Babnhof Serber- bah. der Bahndamm somt der Stüßmauer in 35 m Lärge auf die Bremerftraße stürzte; der Verkehr ist auf ungefähr acht Tage unter- brohen. Die Bahn auf den Ritten bei Oberbozen mußte infolge Störung in der elektrishen Kraftleitung den Verkehr einstellen. Die Bregenzer Waldbahn ist infolge des gemeldeten Fels- sturzes gesperrt.
Paris, 9. Juni. (W. T. B.) Im Babnbof von Oufreau bei Arras stieß ein Personenzug der Nordbahn mit einem Süterzuge zusammen. Güterzuges wurden getöôtet; ein Shaffner wurde verleßt.
Novara, 9. Juni. (W. T. B.) Nas den amtlichen Fest- stellungen find bei dem Eisenbabnunglück von NRoccapietra (val. Nr. 134 d. Bl) vier Personen getötet worden. In das Krankenhaus von Varallo wurden 83 Verleßte, darunter 2 Schwer verlette, in die Krarkenbäuser ron Novara wurden 210 leiter Ver- leßte cebrocht. Eine Anzabl von Verleßten konnte sich, nahtem fie verbunden worten waren, in ihre Wohnungen begeben.
_ Haarlem, 9. Juni. (W. T. B.) Heute vormittag fließen auf dem biesigen Ba hnhof ¡weiZüge zusammen; sieben Reisende wurden verleßt.
(Fortsezung des Amilichen und Nichtamtlihen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
E E
Theater. Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern-
haus. 152. Abonnementsvorstellung. Dienft- und Freipläße find aufgehoben. Lohengrin. Romantische BDper in 3 Akten von Richard Wagner. Musikalische Leitung: Herr Kapell meister von Strauß. Regie: Herr Oberregifseur Droesher. (Lohengrin: Herr Bogelftrom, vom Großberzoglichen Hof- und National- theater in Mannheim, als Gast.) Anfang 7 Uhr. {Sewöhnliche Preise.)
Séauspielhaus. 157. Abonnementsvorftellung. Shakespeares Königsdramen. Sechster Abend: König Richard der Dritte. Trauerspiel in 5 Aufiügen von Shakespeare. Uebersezt von Schlegel. Regie: Herr Regifseur Keßler. Anfang 74 Uhr.
Freitag: Opernhaus. 153. Abonnementsvorstellung. Der Freishügz. Romantishe Oper in drei Ab- teilungen (zum Teil nach dem Volkêmärhen „Der Freisdüß8*) von F. Kind. Musik von Karl Maria von Weber. Anfang 7} Uhr. (Gewöhnliche Preise.)
Shauspielbaus. 158. Abonnementsvorstellung. Ein Erfolg. Lustspiel in 4 Akten von Paul Lindau. Anfang 74 Uhr.
Dentsches Theater. Donnerttag: Vaudeville- Ensemble Arnolt-Wafmann. Gastspiel Fedák. Die Vrettlgräfin. Anfang 74 Ubr.
Freitag und folgende Tage: Die Brettlgräfin. Kammerspiele.
Ensemble Berthold Held. Der Tugçcendwächter. Hierauf: Jm Unuterseeboot.
Freitag und folgende Tage: Der Tugend-
wächter. Hierauf: Jm Unterseeboot.
sellschaft. Sabinuerinuen.
Dummkopf.
direktor.
direktor. Sonnabend, Morwitz-Oper.
Tieflavd. Donnerêtag :
Neues Schauspielhaus. Gastspiel des Neuen Operettentheaters in Hamburg. Donnerttag: Die Dollarpriuzesfin. Anfang 8 Ubr.
Freitag und Sonnabend: Die Dollarprinzesfin. |
Lessingtheater.
Der Raub der Sabinerinnenu. Freitag, Abends 8 Uhr: Die Stützen der Se-
Sonnabend, Abends 8 Ubr:
Berliner Theater. Gaftspiel des Nzuen Schau- spielhauses. Donnerstag, Abends 8 Uhr:
Freitag und Sonnabend: Raffles.
Schillertheater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der Herr Minifterial- Luftspiel Bifson und Fabrice Carré.
Freitag, Abends 8 Uhr: Der Herr Minifsterial-
Charlottenburg. 16 Der Weg zum Herzen. Lustspiel in 4 Akten von | A 1ER A 0 R O S R E N; 3e R R O L R I
Familiennachrichten,
von Ploegz mit Hrn. Karl von Nadecke Oppeln). — Frl. Olga Kache mit Hrn. Amts- rihier Dito Gierth (Shüfselndorf, Kr. Brieg— Beuthen, Oberschl.). — Frl. Annie Toebelmann mit Hrn. Oberleutrant Grnft Greiling (Berlin). Frl. Gisela von Robhrs{eidt mit Hrn. Leutnant Arthur von Lübbers (Berlin). — Hedwig Freiin von Wrangel mit Hrn. Major Karl von Dunker (Sehmen bei Shönbruh, Oftpr.—Cöln). — Frl. Annematie Kulenkampffff mit Hrn. Leutnant Arndt von Pape (Bremen— Hannover). — von Bismarck mit Hra. Leutnant Herbert Grafen
Adolph LArrong Freitag, Abends 8 Ukr: Das letzte Mittel, Sonnabend, Abends 8 Uhr: Ohne Geläut.
Komische Oper. Donnerstag, Abends 8 Uhr:
Freitag: Die verkaufte Braut. Sonnabend: Die Fledermaus.
Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Donnerttag, Abends 8 Uhr: Ein Walzertraum.
Freitag und Sonnabend: Ein Walzertraum.
Donnerstag, Abends 8 Uhr:
von Wolff-Jacoby. Der Raub der Vom 15. Juni ab: Geschlofsen.
Der
O0. (Wallnertheater.)
Der Selbftmörderklub. in 3 Akten von Alexandre | klub.
Abends 8 Uhr: Eröffnung der Marie, die Negimeutstochter.
Donnerstag, Abends §8 Uhr:
viel des Wiener Ensembles. Ensembles.
Residenztheater. (Direktion : Richard Alexander.) Donnerstag, Abends 8 Ubr: Der Floh im Ohr. Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau. Deutsch
Freitag und Sonnabend: Der Floh im Ohr.
Cufstspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Donners- tag, Abends 8 Uhr: Die blaue Maus. Freitag und Sonnabend: Die blaue Maus.
Thaliatheater. Donnerstag, Abends 8 Uhr:
Freitag und Sonnabend: Der Selbftmörder-
Trianontheater. (Georgenftraße, nahe Bahnhof riedrihftraße.) Donnerstag, Abends s Uhr: Gaft- Die Frau Baronin. Freitag und Sonnabend: Gakispiel des Wiener Die Frau Baronin.
von Einsiedel (Varzin—Berlin). von Rott mit Hrn. Hauptmann Adolf von Raven (Osnabrück—Nostock). S Verebelicht: Hr. Leutnant Frhr. von Ulmenstein mit Frl. ron Neck (Hannover). : Geboren: Ein Sohn: Hrn. Georg von Arnim- Suckow (z. Zt. Berlin). — Eine Tochter: Hrn. Grafen Reventlow (Altenbof bei Eckernförde). — Hrn. Kammerherrn Frhrn. von Bodelshwingb- Plettenberg - Heeren (Haus Heeren). Hrn. Leutnant Pavyl von Richter (Berlin). — Hr. Frit von Hanstein (Dominke). — Hrn. Gerichit- afsefsor von Kameke (Halle a. S.). — Hrn. Fried rich Grafen zu Caftell-Caftell (Dresden). Gestorben: Hr. Herzoglih äs. Geheimer Staats- rat und Minifler des Herzoglichen Hauses a. D. Robert Frhr. von Ketelhodt (Gotha). — Hr. Oberstabsarzt Dr. Shunck (Snesen). — Hr. Kon- sfistorialrat Traugott Nathanael Doyé (Berlin). — Hr. S{hulrat Eduard Walther (Berlin). — Fr. Rittergutsbesizer Mathilde von Normarn, geb. von Shuly (Wiesbaden - Shurow bei Pottangow). — Frl. Camilla von Gizycki (Danzig).
Verlobt: Frl. Marie
Regierungsrat
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenb urg.
Verlag der Expedition (J. V.: Koye) in Berlin.
Druck der Norddeutshen Buchdruckterei und Verlagbe Anstalt Berlin SW., Wilbelmstraße Nr. 32.
Neun Beilagen
(eins{ließliG Börsen-Beilage), sowie die Juhaltêangabe zu Nr. 6 des öffent- lichen Anzeigers (einschließlich der unter Nr. 2 veröffentlichten Vekauntmachangen), betreffeud Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktieugesellschaften, für die Woche vom 1, bië 6, Juni 1908.
(Breslau—
Irene Gräfin
Der Maschinist und der Heizer des
Frl. Carla
H 135.
| Erste Beilage 5 zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 10. Juni
Amtliches. Deutsches Reid, Uebersitht
1908,
der Ausprägungen von Reihsmünzen in den deutshen Münzstätten bis Ende Mai 1908.
Goldmünzen Silbermünzen
Nidckelmünzen Kupfermünzen
am Monat Mai 1908 find geprägt worden in:
[Hiervon auf
Privat-
rechnung* é
Fünf- markstüdcke Mb
Zwei- Ein- marfkftüde | markstüde E 4 E
Kronen
R
Fünfzig- pfennigstüde
Zwei- Ein- pfennigstücke | pfennigstüde
| M A
Zehn- Fünf- pfennigstückde | pfennigstüde b A Sb A
R R d.
879 985 923 500
——.— 75 000 327 0001 245 373
4 135 200} 494 800 500 000 360 000
3 582 100 Ee en 562 490 150 000
23 293 24 15 187/58 4 000 — 4 000 — 7 750|— 6 240/—
250 224900 117 986/65
10 000;— 45 000|— 14 175 — 24 8C0/—
T E
3 962 160) . 13 749 637 3604732 237 140
T562100| 5 190 000| 10394100] I 423858 3184208510/245 105 970/292 585 896/272 787 195
152 399 383/50
604170 52 12 371 878 33
344 199 90 56 984 203 509j
7 413 130/56
Yorher waren geprägt **) Eesamtausprägung.
. 13 753 199 460 27 322 400j 43 144 220
152
318777u610]250 595 9701293 6295 2961274 211 097 p
732 237 140 114 220 180 052 136 615
12 432 349 15 4 40248 8971/78
309 383 50] 57 328 103 40] ‘ 7413 130 56
890 343'— 442 313 90
Hiervon sind wieder A e a4 s
a en S
E725 S177 OB0/689 C92 92C | A e C T T T L M ME I-L E E E R E BEEL I 4414 969 980 46.
109
350 181 750/293 445 244/271 074 442
719 040 50] 56 886 089 50] 27 959 086/251 7 108 728 08] T2 123 377 37
927 420 476,50 6.
*) Einschließlih von Kronen, zu deren Prägung die Reihébank das Gold geliefert bat.
**) Vergl. den „Reih3anzeiger* vom 7. Mai 1908, Nr. Berlin, den 9. Juni 1908.
Königreich Preußen.
AllerhoGster Erlaß, ireffend den T.Nachtrag zur Ostpreußischen Land- shaftsordnung vom 7. Dezember 1891.
Auf den Bericht vom 16. März d. J. will Jh dem anbei rüdfolgenden Nachtrage T zur Ostpreußischen Landschafts- dnung vom 7. Dezember 1891 die landesherrliche Genehmi- ng unter folgenden Bedingungen erteilen : Alpen 1) In den § 1 der Vorlage ist folgende Vorschrift als bj. 1 einzustellen: : E Der § 16 der Landschaftsordnung erhält folgenden
Absaß 2:
D „Die Vorrechte der Jnhaber der vor dem Jnkraft- treten dieses Daciirages ausgegebenen Pfandbriefe bleiben unberührt.“
9) Als Abj. 3 ift in den § 1 der Vorlage folgende Vor-
jrift aufzunehmen: : ; E Bei der weiteren Ausgabe von Pfandbriefen if das
dur § 133 der Landschaftsordnung vorgeschriebene Muster
dur eine Bezugnahme auf diesen Nachtrag zu ergänzen.
3) Die Erhöhung der nach F An. 1 es 2htrags für die Etatsperiode 1907/1910 auf 10 Millionen art festgeseßten Gesamtsumme der zur Gewährung
n Darin auszugebenden Pfandbriefe und Schuld-
tshreibungen wird von der Zustimmung des Justizministers
d des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten
hängig gemacht. __M
Berlin, den 23. März 1908. Wilhelm R. 1 Beseler. von Arnim.
An den Justizminister und den Minister für Land- wirtschaft, Domänen und Forsten.
LNaäaGtrag
¡ur Oftpreußishen Landschaftsordnung vom: 7, Dezember 1891.
(Ausgabe von 1905.)
Die landschaftlihen Entshuldungs8maßregeln.
Abschnitt 1. 2 _§ 1. § 18 Abs. 1 der Landschaftêordnung erhält folgende lung : Die Gesamtsumme der auf ein Gut zu bewilligenden Pfand- briefe darf */; des nah den landshaftlihen Abshäßungsgrundsäßgen emittelten und durch das Taxrevifionékollegium oder den Tax- revifionsaue\huß festgeseßten Gut8wertes nicht überschreiten. Eine Bleibung über ?/; bis *'; des Taxwertes soll jedo nur zum Zwecke der Entshuldurg (§ 4) erfolgen, wenn für das Gut die Ver- iéuldung8grenze nah Maßgabe des Gesetzes, betreffend die Zulaffung tizer Vershuldungs8grenze für land- oder forftwirtschaftlih genußte Grundstücke, vom 20. August 1906 (G.-S. S. 389) im Grundbuche eingetragen und zugleich die Schuldentilgungepfliht (§ 7) über-
nommen ist. §2 Besiger, welhe für ihr Gut die Versuldungs 9 2. Abs. 1. Besitzer, we ür ibr Gut die Vershuldungs8-
ne nah Maßgabe fe Geseßzes vom 20. Auguft 1906 (G.-S. 5. 389) im Grundbuche eintragen lassen (§ 1) sowie die Schulden- laungtpfliht (§ 7) übernehmen, können zum Zwede der Entshuldung
# Gutes einen erweiterten landshaftlihen Kredit auf Grund der Vitebenden Bestimmungen (8§§ 3 bis 6) beantragen.
,_ Abs. 2, Wird die Ueberschreitung der Vershuldung8grenze nah Maßgabe des § 9 des Gesetzes vom 20. August 1906 genehmigt, so : die Generallandschaftsdireftion berechtigt, einen angemefsenen Teil
Pfandbriefdarlehens mit dreimonatlicer Frist zurückzufordern. __Abs. 3. Wird die Vershuldung8grenze im Grundbuche nah aßgabe des § 11 des Geseßes vom 20. August 1906 gelöst, so ift über 2 des Taxwerts autgegebene Pfandbriefsbetrag binnen drei- tonatliher Frist zurückzuzahlen. Auch ist die Direktion berechtigt, in ‘m Falle den innerhalb 3 des Tarwerts liegenden Pfandbriefs- rag mit gleicher Frist teilweise zurückzufordern. z a. Günstigere Abshäzungs8grundsäßze. : „7 3. Bel Absägung solher Güter (§ 2) finden die Ab-
Bungsgrundsäße der Ostpreußischen Landschaft mit folgenden Ab-
rungen Anwendung.
Zuschlä
108. Hauptbuchhalterei des Reichsshaßamts. Hinge.
a wenn Erfordernifse für die erhöhten Kapitalswerte
alle zutreffen und :
b. wenn dem Tazxgut außerdem noch ganz besonders hervortretende individuelle Verbältnifse zu siatten kommen, die eine dauernde Werts steigerung bedingen und in den Wertsäßen überhaupt niht oder nicht voll zum Ausdruck ommen können. 1 :
Unter der Voraussezung zu b darf dieser Taxzushlag auch Gütern mit ordentlihen Kavitalewerten jugebilligt werden. :
Die einen Taxiushlag na Lit. b begründenden besonderen Ver- bälinifse müssen eingehend dargelegt und im einzelnen nachgewiesen
werden. b. Beleibung des fünften SeGstels. :
S 4. Abs. 1. Mit Genehmigung der Generallandschaftsdirektion und unter den von ihr festzusegenden Bedingungen dürfen solche Güter (§ 2) zum Zwecke der Entshuldung über ?/2 bis höchstens *!s des Tarwertes (§ 1)-mit Pfandbriefen beliehen werden.
Abs. 2. Den aufgenommenen Kredit darf der Besißer nur ver- wenden, um nach dem Pfandbriefsdarlehen eingetragene Hypotheken- und Grundschulden auss{ließlich zum Zwecke der Entshuldung des Gutes abjuftoßen. Gr ist verpflichtet, der Generaldirektion diesen Verwendungszweck nachzuweisen.
Abf. 3, Verwendet der Besitzer unter Umgehung der ihm auf- erlegten Verpflichtungen das innerhalb des fünften Sechstels des Tar- weries aufgenommene Pfandbriefsdarlehen zu anderen Zwecken als zu der nah Abs. 2 zugelafsenen Entshuldung, oder entzieht er \ih seiner Verpflihtung zum Nachweis des zugelassenen Verwendungszweck8, oder erfüllt er die Bedingungen nit, unter denen die Generalland- \haftsdirektion dieses Pfandbriefsdarlehen bewilligt bat, so kann es ganz oder teilweise mit dreimonatlicher Frist von der Generaldirektion gekündigt werden. Die Direktion if berechtigt, auch das übrig? Pfandbriefsdarlehen ganz oder teilweise mit der gleihen Frist zurüdck-
ufordern. ! / i ;
M Abs. 4. Soweit die Bestimmungen der Absäge 1 bis 3 nicht entgegenstehen, finden auch auf dieses Darlehen die Vorschriften für die innerhalb 2 des Tarwertes liegenden Pfandbriefsdarlehen finn-
gemäße Anwendung. i A c. Meliorationsékredit. y E 8 5, Abs. 1. Die Landschaft ist befugt, den Eigentümern folcher Güter (§ 2), sofern sie bepfandbrieft sind, zu Meliorationen, die eine dauernde Wertserhöbung des Gutes gewährleisten, insbesondere zu Entwäfserungs-, Dränierungs- und Bewässerungsanlagen, zur Urbarmachung von Dedländereien, zu Aufforsturgen und Wald?ulturen, zu Obstbaumpflanzungen, zur Erbauung von Arbeiterwohnungen und ¡weckmäßigen, den Anforderungen der Neuzeit genügenden Wirtschafts- gebäuden, zu Anlagen für eine rationelle Pflege des Stalldüngers, ¡um Bau von ordnungsmäßig befestigten Kunsiftraßen, durch die das Gut în ununterbroGener Wegebefestigung an das bestehende Chaufsee- und Eisenbahnneg angeschlofsen und în seinen Absaz- und Verkehr8verhältnissen wesentlich verbefsert wird, sowie zu ähnlichen Anlagen, die eine dauernde Verbesserung des Gutes sicherstellen, tilgungspflihtize Darlehen ¡u gewähren (Meliorations- kredit). : S Abs. 2. Der Meliorationskredit richtet sich nach der Höbe und dem Zinsfuß des auf dem Gute haftenden Pfandbriefsdarlehns, soweit es innerhalb ?/2 des Tarwerts liegt. Die Generallandscaftsdirektion bestimmt, bis zu welhem Betrage dieses Pfandbriefsdarlehens und unter welchen Bedingungen ein derartiges Darlehen zu bewilligen ift ; do darf es Ï / s bei en 4 prozentigen Pfandbriefsdarlehen nicht mehr als 8 ®/o, bei einem 34 prozentigen niht mehr als 16 9/9 und bei einem 3 prozentigen nicht mehr als 25 9/9 der innerbalb ?/2 des Tarwverts liegenden Pfandbriefeshuld ausmaden, auch dürfen die zu seiner Verzinsung und Tilgung sowie zur An- sammlung des Reservefonds und zur Deckung der Verwaltungsunkosten erforderlichen Jahresleistungen einschließlich der Zinsen und Nebens- leistungen des Pfandbriefsdarlehns eine 5 prozentige Quote des leßteren nicht übersteigen. N Abs. 3. V Der Darlehnss{huldner bat in einer nach § 127 der Landshaftsordnung aufzunehmenden Schuldurkunde die von der Generallandshaftsdirektion festgeseßten Verpflihtungen an Zinsen, Tilgungsraten, Beiträgen zum Reservefonds , Verwaltungskosten und MRüdcfzablungsbedingungen, insbesondere auch die Ver- pflichtung zur Tilgung des Meliorationsdarlehns in längstens 30 Jahren zu übernehmen und diese übernommenen Leistungen durch Eintragung einer Erhöhung der für das Pfandbriefsdarlehen zu zahlenden Jahreétleistungen bis zu 5 9/9 det- selben im Grundbu&e sicherzustellen. Au muß er für das Kapital mindestens in dessen Höhe zur bereiten Stelle vor Eintragung der DerfGuBungwgrere R pte aran eine Sicherungshypothek für die stpreußishe Land ntragen lafjen. L Ee L Sa bewilligten Meliorationskredit darf der Besißer nur verwenden, um die von der Generaldirektion genehmigte Melio- rationsanlage auszuführen. Er ist verpflichtet, der Generaldirektion diesen Verwendungszweck nachzuweisen, sich_ auch bei der Ausführun und Unterhaltung der Anlagen und wegen Erfüllung der ihm bei Bewilligung
int ne. Er kann bei Gütern mit erhöhten Kapitalswerten ge- 4 en,
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M u ge. E zulässige Höhftgrenze des Tarzushlags wird von 15 auf /6 e
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des Darlehns gestellten Bedingungen (Abs. 2) der Kontrolle der
84 845 175,75 46. 19 832 105,45 M.
Generallandshaftsdirektion zu unterwerfen. Die Auszahlung des Darlebens erfolgt in Raten, deren Höte die Direktion bestimmt. Die zu zahlenden Raten dürfen niemdäls mehr betragen, als nahweitlich verwendet ist. L i : Abs. 5. Die übernommenen Jahreszablungen find zugleih mit den Zinsen des Pfandbriefdarlehens zu Johanni und Weihnachten zu zablen. Zur Beftreitung rückständiger Zablungen stehen der Landschaft dieselben Privilegien zur Seite, wie sie ihr für die Beitreibung von Rüdckständen an Zinsen, Tilgungsbeiträzen und Nebenleiftungen der Pfandbrief3- darleben eingeräumt find. s . :
Abs. 6. Verwendet der Befiger unter Umgehung der ihm auf- erlegten Verpflichtungen den bewilligten Meliorationskredit ¡u anderen als zu den zugelafsenen Zwecken, oder entzieht er sich seiner Ver- pflihtung zum Nachweis des zugelaffenen Verwendungas8zwecks, oder erfüllt er die Bedingungen niht, unter denen die Senerallandschaftsdirektion den Meliorationskredit bewilligt hat, so kann diefer Kredit ganz oder teil- weise mit dreimonatliher Frist von der Senerallandschaftsdirektion gekündigt werden. Auch ist die Direktion berehtigt, in diefen Fällen das Pfandbriefsdarlehen ganz oder teilweise mit der gleihen Frist zurückzufordern. H 5 F -_ Abs. 7. Die Rückzahlung des Pfandbriefsdarlehens ist nur unter der Bedingung zuläsfig, daß neben dem abzuzählenden Pfandbriefs- darlehnébetrage auch der Meliorations8kredit nebft Zinsen und Neben- [eistungen bis zum Zahlungstage erstattet wird. Der Besißer kann vor der Rückzablung dieses Darlehns Löschungsbewilligung oder Ab- tretung des Pfandbriefsdarlehens nit fordern. s
Abs. 8. Zur Beschaffung der Mittel für die Gewährung von Meliorationékrediten ist die Ostpreußishe Lndsaft ermächtigt, bis zur Höhe der Darlehen verzinsliche, seitens der Gläubiger unkündbare Inhabershuldvershreibungen (ODftpreußishe landshaftliße Schuld- verschreibungen) auszugeben, welhe sowobl binfihtlich des Kapitals als auch der Verzinsung von der Landschaft gewährleistet werden.
Abs. 9. Die auszugebenden Schuldverschreibungen werden zu demselben Zinssate und in denselben Stük-n wie dte Ostpreußischen Pfandbriefe ausgefertigt und müfsen in Höbe ibres Nennwertes ftets durch Meliorationsdarlehnsforderungen von mindestens gleiwßer Höbe und gleihem Zinssagze gedeckt sein. Die Tilgungsdauer eines jeden Melio- rationedarlehens darf 30Jahre nicht übersteigen. Insoweit sihder Gesamt- betrag dieses Darlehens durch Tilgung vermindert, ist der entsprehende Betrag von Schuldverschreibungen aus dem Umlauf zu ziehen. Zur Ausreichurg neuer Darlehns8beträge können, bis zu deren Höhe, aus dem Umlauf gezogene Schuldverschreibungen wieder in Umlauf geseßt werden.
Abs. 10. Die pünktliche Zahlung von Kapital und Zinsen dieser Schuldverschreibungen wird gesichert: i
a. durch die Sicherstellung der für das Meliorationsdarlehben ver- einbarten Jahresleistungen an Zinsen und Beiträgen ¡um Tilgungs- und ra ee res Erböbung der für das Pfandbriefdarlehen u zablenden Iahresleistungen ; L j "R durh das der Landschaft eingeräumte Recht, rüdckftändige Jahresleistungen solher Darlehen unter Anwendung derselben Privi- legien beizutreiten, wie fie der Landschaft für die Beitreibung von Rückständen an Zinsen, Tilgungsbeiträgen und Nebenleistungen der Pfandbriefsdarlehen verliehen sind; E :
c. durch die Verpflihtung, das Meliorationsdarlehen binnen längstens 30 Jahren zu tilgen; : :
"T dur Vie für diese Darlehen angesfammelten Tilgungsbestände, welche den Een Ae Schuldverschreibungen zu deren aus\{ließ- licher Sicherbeit dienen sollen ; : i :
E 8. s eine für die Kapitalbeträge in mindestens gleiher Höbe in den Gruadbüchera der Schuldner zur bereiten Stelle einzutragende Sicherungsbypothek;
m N bén gemäß Abs. 3 zu bildenden Reservefonds.
Abs. 11. Die Grundsätze, nah denen im übrigen bei der Ge- währung, Tilgung und Löschung von Darlehen solcher Art, bei der Verwahrung der Darlebenkurkunden, bei der Ausftellung und Rück- ¡ablung der Schuldverschreibungen zu verfahren ift, sind in gleicher Weise wie die sonst erforderlihen Ausführungsvor|shriften von der Senerallandschaftsdirektion zu erlaffen. :
d. Entschuldungskredit. / 6. Die Generallandschaftsdirektion ist ermähtigt, anstait des Meliorationékredits (§ 5) unter sinngemäßer Anwendung der für ihn eltenden Bestimmungen und in gleicher Höhe Kredit zum Zwecke der Entsuldung durch Abstoßung nacheingetragener Hypotheken und Grundshulden zu bewilligen. In diesem Falle muß bezügli der abzustoßenden, nacheingetragenen Hypothek oder Grundshuld Ab- tretungéurkunde an die Landschaft beshafft und, falls ein Hypotheken- oder Grunds{uldbrief gebildet ist, au dieser der Landschaft eingereiht werden. L
s. Darleben zur Ablösung von Domänenzins. In gleicher Weise können auch Darlehen zur Ablösung eines dem Pfandbriefdarlehen voreingetragenen Domänenzinses gewährt
Ls n ungsp o ® 7, Abi, k Bever wrldbe einen erweiterten landschaftlichen Kredit zum Zwecke der Entshuldung ihres Gutes auf Grund des