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spruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Afford berechtigen. as
Potsdam, den 5. Oftober 18666,
Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Scharnweber. [3772] . j s : N
În dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns G. Gott- \chalfson zu Gumbinnen is zur Verhandlung und Beschlußfassung über cinen Akord Termin :
auf den 24. Oktober cr., Vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. V. anbe- raumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Be- merken in Kenntniß geseßt, daß alle festgestellten oder vorläufig zuge- lassenen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit füx dieselben weder cin Vorrecht, noch cin Hypothekenreht, Pfandrecht oder anderes Ab- sonderungsreht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen.
Gumbinnen, dea 6. Oktober 1866.
Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurse. Pohl.
[3664] Gn Us Königliches Kreisgericht zu Marggrabowa. 1. Abtheilung. Den 5. Oktober 1866, Vormittags 12 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ferdinand Rautenberg zu Marggrabowa ist „der faufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf
den 4. Oktober 1866
Zum einstweiligen Verwalter der Masse is der Herr Rechts- Anwalt Zeigmeister bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem «
auf den 16. Oktober er., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Gerichts-Assessor Zimmermann, im Ter- minszimmer Nr. 11, anberaumten Termine die Erklärungen und Vor- schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung cines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verab- folgen oder zu zahlen , vielmehr von dem Besiße der Ge enstände bis 2um 1. November er. einschließlich dem Gerichte oder dem Rerwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles , mit Vorbehalt ¡hrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfand- inhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Ge- meinschuldners haben von den in ihrem Besiße befindlichen Pfand- stücken nux Anzeige zu machen.
[3784] Bekanntmachung.
IÍn dem Konkurse über das Vermögen der Handlung Lichten- stein und Salinger von hier is auf Beschluß des Gerichts wegen eines in der Person des Garanten eingetretenen, für erheblich befundenen Hindernisses zur Verhandlung und Beschlußfassung Über einen Akkord cin neuer Termin
auf den 26. Oktober c., Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar, im TerminZzimmer Nr. 11, an- beraumt worden. E
Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesekt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch cin Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen.
Maragrabotvo, den 13. Oktober 1866.
Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Werner.
[3783] Bean aMmun il.
In der Kaufmann Max Heymannschen Konkurssache von hier ist der Particulier Otto Neide hierselbst zum definitiven Verwalter der Masse bestellt.
Sensurg, den 6. Oktober 15866.
Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. 3781] S ekanntma MUn g: In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Adolf Giese zu Eydtkuhnen ist der Apotheker Herr H. Reinhardt von hier zum definitiven Verwalter bestellt wokden.
Stallupönen, den 6. Oktober 1866.
Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
festgesekt worden.
O /DO|
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Selig |
Flatow zu Berent is zur Anmeldung der Forderungen der Konturs gläubiger noch eine zweite Frist
s bis zum 12. November er. einschlicßlich
reitgeießt worden.
| [3782]
vor dem Konunissar, Herrn Kreisrichter Goeriß, im Terminszimmer Nr. 1., anberaumt, und werden zum-Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb ciner der Fristen angemeldet haben. Wer seine Anmeldung schriftlich einreiht, hat eine Abschrift der-
selben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher niht in unserem Amtsbezirk seinen
Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Knirim in Berent, Justizrath Droste und Rechtsamvälte Leyde und Hesse zu Pr. Stargardt zu Sachwaltern vorgeschlagen. :
Berent, den 7. Oktober 1866.
Königliche Kreisgerichts-Deputation.
[3742] Bekanntmachung.
In dem Konkurse über das Vermögen des Eisenhammerbesißers Ernst Eichstaedt zu Zechendorf ist der hiesige Rechtsanwalt Brauer
| zum definitiven Verwalter der Masse bestellt.
Dt. Crone, den 8. Oktober 1866. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
[3658] L E
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Harms hier werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefor- dert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 26. Ofkto- ber er. einscchließlich bei uns schriftlih oder zu Protokoll anzu- melden und demnächst zur Prüfung der sämmilichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals
auf den 24. November d. J. Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts-Rath Heßner, im Vexrhand- lungs-Zimmer Nr. 10 des Gericht8gebäudes zu erscheinen. Nach Ab- haltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. i
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies N kann cinen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Recht8anwalte Schüler, Dickmann, Romahn und v. Forenbeck zu Sachwaltern vorgeschlagen,
Elbing, den 17. September 1866.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
[3777] __ In dem Konïurse über das Vermögen des Kaufmanns und Weinhändlers Carl August Bergmann hier werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wol- A E E ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrcccht bis zum 15. November er. einschließlich bei uns shriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 1. Dezember er., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Heßner, im Verhand- lungszimmer Nr. 10 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Ab- haltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Affkord verfahren werden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat cine Abschrift der-
| selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher micht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berehtigten Be- vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. - Wer dies unter- läßt , fann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vor- Pa worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an De anntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Schüler, Scheller, Romahn und v. Forckenbeck zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Elbing, den 5. Oktober 1866. : :
Königliches Kreisgericht. Erste Abthcilung.
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich
| Hoffmann zu Polzin, in welchem der Kaufmann Friedrich Plath hier-
selbst zum definitiven Verwalter der Masse bestellt worden, is zur An-
| meldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist
| festgeseßt worden.
Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet |
baben, werden aufgefordert, dieselben , sie mögen bereits rechtS8hängig |
fein oder nit, mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 15. Septem-
ver er. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderun- |
gen ift auf den 26. November 1866, Vormittags 10 Uhr,
j
| j | |
bis zum 6. November d. I. einschlicßlich
Die Gläubiger welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits recht8hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem ge- dachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 4. d. Mts. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist
auf den 21. November d. J., Vormittags 11 Uhr,
| vor dem Kommissar, Kreisgerichts-Rath Prok, in unserem Geschäfts-
| zimmer 1 anbcraumt und werden zum Erscheinen in diesem Termin
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die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, elche ihre Forderungen in- nerhalb ciner dieser Fristen angemeldet haben.
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Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der- |
fclben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht Wohnsiß hat, muß h ( | 1 hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den- jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden der Justiz- Ratl tin L, sowie Meibauer in Polzin zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Belgard, den 25. September 1866.
Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. Aufforderung der Konkursgläubiger
bei ciner nachträglichen zweiten Anmeldungsfrist.
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Marcus Hirschberg von hier is zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs- gläubiger noch eine zweite Frist i M j Mas bis zum 30. Oftober cr., Vormittags 11 Uhr, cinschließlich festgeseßt worden.
Die Gläubiger, werden aufgefordert, dieselben, sie
[3668]
welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, mögen bereits rechtshängig sein oder niht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage vei uns schriftli oder zu Protokoll anzumelèen. Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 15. Juli er. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 13. November cr., Vormittags 11 Uhr,
vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Heizer, in unserem Ter- minszimmer anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Ter- mine die sämmtlichen Gläubiger N welche ihre Forderungen innerhalb der Fristen angemeldet haben.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen. ,
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohn- siß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Be- vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. :
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Justizräthe Keßler, Hülsen und Hantelmann und die
geschlagen. i
Inowraclaw, den 6. September 1866. |
Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
[3670] | E |
Aufforderun oder Konfkurs-Gläubiger bei ciner nachträglichen zweiten Anmeldefrist.
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Abraham Hirschberg von hier, ist zur Anmeldung der Forderung der Konkurs- Hläubiger noch eine zweite Frist j | N bis zum 30. Oktober er., Vormittags 11 Uhr, einschließli ckch
festgeseßt worden. i 5 i welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet
Die Gläubiger j / | 1eld( haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtShängig Vorrecht bis zu dem ge-
sein oder nicht, mit dem dafür verlangten dachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 15, Juli er. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf
den 13. November er., Vormittags A
vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts-Rath Heizer, in unserm Ter- minszimmer anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen inner- halb der Fristen angemeldet haben. j i 5
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen. 5 A :
Jeder Gläubiger , welcher niht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder P Praxis bei uns bercchtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und j den Akten anzeigen.
Denjenigen , welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts - Anwalte Justiz-Räthe Keßler, Hülsen und Hantelmann und „die Rechts-Amwvalîe Janisch; Höniger und Fellmann zu Sachwaltern vorgeschlagen. _ O
Inowraclaw, den 6. September 1866. i
Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. [3671] Bekann maun g. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns M. M. Tugendreich zu Schneidemühl i} zur Verhandlung und Beschluß- fassung über cinen Akkord Termin i : auf den 31. Oktober er. Vormittag® 10 Uhr,
in unserem Gerichtslokal, Zimmer Nr. 6 vor dem unterzeichneten Kommissar anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesebly daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht , noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderung®recht in Anspruch C4 wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen.
Schneidemühl, den 2. Oktober 1866. : i Königliches" Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.
gez. Gerhardt. Z
[3786] Aufforderung der Konkursgläubiger. |
Ïn dem Konkurse über das Vermögen des Kürschnermeisters Josef Sabish zu Glaß is zur Anmeldung der Forderungen der Kon- tfursaläubiger noch eine zweite Frist
Deeß, die Rechts-Anwalte Schörke, Hirschberg und Stet- | : | vordem Kommissar, Herrn Kreisgerichts-Rath Wolln y, im
in unserem Amtsbezirke scinen | bei der Anmeldung sciner Forderung einen am |
bis zum 15. November 1866 einschlicßlich festgeseßt worden.
Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet ha- ben, werden aufgefordert, dieselben, ste mögen bereits L EEROOa sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
S Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 1. September 1866 bis zum Ablauf der zweiten angemeldeten Forderungen is} auf Sonnabend, den S 1866, Vormittags z Uhr/
Terminszimmer Nr. 16 unseres Geschäfts - Lokales anberaumt, und
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|_in Osterburg bestellt.
werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtilichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen an- gemeldet haben. j
Wer seine Anmeldung schriftlich cinreiht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Aften anzeigen. Den- jenigen, welchen cs hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- anwalte Vätke und Obert, sowie die Justizräthe Leyfer und Richter zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Glaß, den 5. Oktober 1866.
Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
[3787] Bekanntmachung. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmannes David Hirsch hierselbst is zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs- gläubiger noch cine zweite Frist bis zum 14. November d. J. einschließlich frstgesekt worden. Die Gläubiger, welche ihre Forde- rungen noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rehtShängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang- ten Vorrechte bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlih oder zu Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 7. Septem- ber d. J. bis zum Ablaufe der zweiten Frist angemeldeten Forderun-
gen ist auf den 1. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr,
Rechtsanwälte Janisch, Höniger und Fellmann zu Sachwaltern vor- | vor dem Kommissar, Kreisrichter von Froreich, an hiesiger Gerichts-
stelle anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen inner- halb einer der Fristen angemeldet haben.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat cine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger , welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung cinen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden dic Justiz- Räthe Goslich und Hadlich, sowie der Rechtsanwalt Küster zu Sach- waltern vorgeschlagen.
Aschersleben, den 10. Oktober 15866.
Königliche Kreisgerichts-Deputation.
[3766]
In dem Konkurse über das Vermögen des Fabrikanten Otto Senf zu Morl isst zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläu- biger noch eine zweite Frist bis zum 10. November cr. cinschließ- lich festgeseßt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden E dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns s{riftlich oder zu Protokoll an- zumelden.
Der Ternmu1n zur Prüfung aller in der Zeit vom 22. August er. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 24. November d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Freund, im Kreisgerichts- gebäude, Terminszimmer Nr. 40, anberaumt, und werden zum Er- cheinen in demselben die sämmtlichen Gläubiger E welche ihre E innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.
er seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen. |
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seine Wohnung hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns bexechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den- jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- anwälte Riemer, Fiebiger, v. Bieren, Seeligmüller, Krukenberg, Fritsch, Wilke, v. Radeckte, Goecking, Glöckner, Schlieckmann zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Halle a. S., den 25. September 1866. |
“ Königliches Preußisches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[3661] Kontur. E U n Königliches Kreisgericht zu Sechausen i. d. Altm. Erste Abtheilung. Den 5. Oktober 1866, Nachmittags 57 Uhr. a, Ueber das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Berling zu Oster- burg ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs- einstellung auf den 3. Oktober 1866 festge\eßk worden. L um einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Techow Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf l e den 18. Oktober cr., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar,“ Gerichts-Asseffor Buchholz, im Terminszimmer Nr. 6 anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über