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liGungen dur di: Presse, Abweihungen von dem bisherigen Zustande bilden. Eine mißbräuchliche Anwendung des Gefeßes Seitens der Richter sei niht zu erwarten. Wan könne das Vertrauen zu dem deutschen Richterstande haben, daß er das Gese niht in anderer Weise anwende, als der Gesetzgeber es wolle.
Abg. von Strombeck: Er erkenne an, daß die Hinzufügung des Ausschlußgrundes wegen Gefährdung der Staatssicherheit fein neues Recht gebe, sondern das bestehende nur deklarire, incem ja unter den jeßigen Begriff der Gefährdung der öffent- lien Ordnung auch die Gefährdung der Staatssicherheit zu subfumiren sei. Die Gerichte würden aber irfolge dieses Gesetzes häufiger von dem Ausschluß der Oeffentlichkcit Ge- brauch machen, als es bisher geschehen sei. Gegen den Scchweigebefehl liege dagegen das Bedenken vor, daß Niemand nit juristisher Präzision sagen könne, was befugte und was unbefugte Mittheilungen seien. Der Angeklagte, wenn er wirklih unschuldig sei, werde sich s{chwer Entlastungszeugen aufsucben fönnen, weil er nit wisse, wie weit er in seinen Mittheilungen achen dürfe. Er stehe bei seinen Mittheilungen unter dem drüEenden Bewußtsein, sih eventuell einer Strafe zu unterziehen. Deshalb müsse das Gesey so interpretirt werden, daß ein Angeklagter in solhen Fällen nur besirast werden fkönnë, wenn ihm mala fides nawgewiesen werde, insofern er die AufsuGung von Entlastungszeugen für seine Unschuld nur zum Vorwand seiner Mittheilungen ge- macht habe.
Abg. Träger: Er sehe in dem Gesetz einen s{chwerwiegen- den Angriff gegen das Prinzip der Oeffentlichkeit in unserem Gerichtsverfahren. Er bestreite die Behauptung, daß kein neues Geseg geschaffen, sondern das bestehende nur deklarirt rrerde. Von Mißtrauen gegen dcn Richterstand sei er nit er- fülit. Er wolle im Gegentheil denselben vor dem Mißtrauen des Publikums, dem er fo leiht ausgesetzt sei, süßen. Die Hinzufügung der Gefährdung der Staatësicherheit als Aus- iclußgrund werde sür den Richter ein starkes Kompelle fein, diese Betimmung mit aller Schärfe zu interpretiren, und er werde nur in den allcrseltensten Fällen die Oeffentlichkeit zu- lassen: da auch gesagt sei, daß die innere Staatssicherheit eben- ïal!s darunter gemeint sei, werde gerade bei den Prozessen die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden, welche am meisten inter- eisirten. Wenn dec Richter behufs des Schweigebefehls genau die Punkte präzisiren selle, weiche nicht mitgetheilt werden fönnten, so werde das eine zeitraubende- und verwirrende Prozedur werden, \o daß der Richter ein generelles Schweige- gebot für die ganze Verhandlung vorziehen werde. Den An- trag, nach dem österreihishen Gesez dem Angeklagten wenig- stens drei Vertrauenspersonen zu lassen, denen er Mittheilungen machen dürfe, wiederhole seine Partei nicht, weil er keine Aus- iht auf Annahme habe. Es sei behauptet, in Desterreich seien ganz andere Verhältnisse. Desterreih befinde sih aber in derselben äußeren und inneren Lage, wie wir. Es habe Sozialdemokraten, sogar Anarchisten, und außerdem arbeiteten dort noc Landestheile auf die Zertrümmerung des Reichs hin. Das Deutsche Reich sollte sich doch mächtig genug fühlen, solche Maßregeln nicht zu gebrauchen. Diese Erwägung müsse seine Partei abhalten, das Geseß anzunehmen.
Abg. Hahn: Der letzte Appell des Vorredners werde auf die Abstimmung keinen Einfluß baben, auch das mächtigste
Neich fönne Maßregeln für seine Sicherheit nicht entbehren. Wenn andere Neiche das nicht thäten, brauche Deutschland doch nicht unterlassen, was es im Junteresse des Reichs für nothwendig halte. Auch das bisherige Geseß weise darauf hin, daf, wo die Staatssicherheit den Ausschluß der Oeffent- Lihfeit bedinge, derselbe stattfinden müsse, und die hier von Hrn. Singer angeführten Beispiele bewiesen, daß die Gerichte biéber diese Auffassung bereits gehabt hätten. Hr. von Strom- beck erfenne an, daß in dem Begriff der Gefährdung der öffenilihen Ordnung auch die Gesährdung der Staats- sichérheit enthalten sei, aber er (Redner) könne die Besorgniß niht 1heilen, daß nah diesem Gesey die Gerichte die
Oeffentlichkeit öfter aue schlicßen würden als bisher, der Nichterstand betürse nidt erst dieser Verhandlungen hier 1m Ha \
use. Wenn in einzelnen Fällen den geseßlichen Bestim- ingen in dieser Hinsicht niht genügend Rechnung ç,etragen jo kfônne man nur zufrieden fein, wenn diese Möglichkeit Zukunft ausgeschlossen sei. Jn Bezug auf die Aus- iekung8gründe ändere die jeßige Vorlage nihts, das Prinzip Oeffentlichkeit sei in keiner Weise gefährdet, nur die Wir- igen des Auss{lu}sses der Oeffentlichkeit würden sicergestellt. Seine Partei werde heute für die Beschlüsse zweiter Lesung stimmen.
Damit {ließt die Generaldiskussion.
Jn der Spezialdiskussion werden die einzelnen Para- graphen des Geseßes und schließlich das G eses im Ganzen definitiv nach den Beschlüssen zweiter Lesung gegen Centrum, Freisinn, Sozialdemokraten und Polen angen ommen.
Es folgt die dritte Berathung des von den Abgg. Lieber und Hitze eingebrachten Gesezentwurfs, betreffend die Sonn
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Abg. Niethammer: Der Gesezentwurf, wie er vorliege, sci das Ergebniß eines Konipromisses. Er halte die Sonntags- feier für das nothwendige Korrelat unserer sozialen Geseß: acbuna. Es sei ja richtig, daß dieser Gesegentwurf auf die Eiwerbsverhältnisse nicht ohne Einfluß sein werde. Deshalb seien aber dem Bundesrath ziemlih weitgehende diskretionäre Befugnisse eingeräumt. Daß man ohne Sonntagsarbeit gar niht durchkommen könnte, fei doch nit richtig, wenigstens bei der Großindustrie niht, und auch beim Handwerk würde \ih die Sache sehr wohl machen lassen, wenn ein großer Theil des Publikums ouf seine Bequemlichkeit oder rihtiger auf feinen Schlendrian verzichtete. Das vorliegende Geseß wolle niht nach seinem Jnhalt und na seinem Geiste beurtheilt werden. Vöchte doch der Bundesrath aus seiner Reserve herauêtreten und von den ihm gewährten Befugnissen einen gercchten und milden Gebrauch machen.
Nbg. Stöcer-Siegen: Die einstimmige Annahme des Kommissionebeschlusses könnte sür sich selber reden und er würde das Wort nicht begehrt haben, wenn nicht in der Presse Beder.ken über die materiellen Folgen dieses Gesehes gus- gesprochen worden wären, die er für unbegründet halte. Zum Beweise des Gegentheils lasse er die Enquete reden. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ habe die Behauptung auf- ‘gestclit, du" die obtigatorische-Senntagsruhe der--Haupt- forderung der Arbeiter auf Erhöhung der Löhre und Ver- mehrung der Arbeitêgelegenheit hinderlih fei. Die Groß- industrie würde niht mehr in der Lage sein, wie früher zu fonlurtiren, wenn die Herstelungskosten der Produktion mit dem onus der obligatorischen Sonntagsrube belegt würden. Gewiß sei die Durchführung der Sonntagsruhe ungemein
shwierig, aber im praktishen Leben würden die Geschäfte da- durch erleichtert, daß man an die Ausführung einer großen Sache mit einem gewissen festen Glauben und mit Begeisterung herantrete. Dex einstimmige Beschluß dieses Hauses würde die geistige und gemüth!ihe Unterlage hergeben, um weiten Kreisen unseres Leclkes das Gese zu empfehlen. Gewiß sei es richtig, daß die Arbeiter eine Erhöhung ihrer Löhne und Vermehrung der Arbeitsge!egenheit verlangten. Die Handels- fammer für den Kreis Barmen habe nah dem Enquetebericht die Meinung ausgesprochen, daß das Sonntagsarbeits- verbot in seinen wirthschaftlichen Folgen dem Normal- arbeitêtag gleichkommen würde. Es würde eine größere Zahl von Arbeitern nothwendig sein, die Nachfrage würde steigen; höhere Löhne würden die Folge fein, die Ueberprodufkftion würde sich vermindern. Als in England eine neue Fabrikgesezggebung in Angriff ge- nommen worden, seien die Arbeiter gefragi worden, ob fie für den Fall der Sonntagsruhe eine wirthschaftlihe Schädigung für sih fürchteten. Der Prinz-Gemahl habe für eine Arbeiter- \hrift zehn Prämien zur Disposition gestellt, andere Privat- leute siebzig und in kurzer Zeit sei eine Literatur von Ar- beitern und Arbeiterinnen entstanden, welche sich für die Sonntagsruhe auch vom materiellen Standpunkt erklärten. Jn demselben Sinne hätten sich auch viele unserer heutigen Arbeiter für die Sonntagsruhe erklärt. Selbst wenn si ihre materielle Lage nicht verbesserte, so sei doh eine Hebung ihres geistigen Wohles und ihres Familienlebens zu erwarten, welches den materiellen Schaden weit aufwiege. Es mache den deutshen Arbeitern Ehre, daß sie si in dieser Weise auf die Seite des Jdealismus stellten und gegen den Materializmus Stellung nähmen. Vielfach werde darauf hingewiesen, daß die Sonntagsruhe auch den Unternehmern Gewinn bringen würde, indem der falschen Konkurrenz dadurch der Garaus gemacht würde. Er verweise in dieser Beziehung auf das Gutachten des Gewerbevereins in Ulm und auf die Berichte aus Mannheim und Zwickau. Der Centralverband deutscher Jndustrieller, dem man gewiß keine reaftionären Tendenzen zuschreiben werde, habe zum Beschluß erhoben, daß die Sonn- tagsarbeit zum Zweck der Produktion unzulässig sei. Das Bedenken, daß die Sonntagsruhe und die damit vielleicht in Verbindung stehenden Ausschreitungen die Arbeiter an den folgenden Tagen unlustig machen würde, könne er auf Grund seiner vielen Erfahrungen als unbegründet bezeihnen. Die vielen übertriebenen Sonntagsvergnügungen und. blauen Montage seien meist daraus entstanden, daß die Arbeiter Sonntags bis Nachmittags arbeiten müßten und, indignirt über den Mißbrauch ihrer Kräfte, gleihsam aus Aerger am Abend sich Ausshweifungen hingäben oder blauen Montag machten. Es habe ihn angcemuthet und erquickt, in einem Bericht gelesen zu haben, daß mit der Sonntagsruhe der blaue Viontag in Wegfall kommen würde. Der Arbeiter, welcher am Sountag mit Frau und Kind ausgehe, komme nicht zu spät nah Hause, wohl aber Der, der feinen blauen Montag allein mache. Mii Recht werde darauf hingewiesen, daß gerade die Arbeiterinnen in Folge der Sonntagsarbeit häufig krank würden. Besonders bedenklich erscheine cs, daß chrisiliche Arbeiter am Sonntag in jüdischen Geschästen arbeiten müßten, weil die Arbeit am Sabbath den Juden verboten sei. Die religiösen Ueberzeugungen der Jsraeliten in Ehren! aber Nie- mand werde verlangen dürfen, daß ein cristliher Arbeiter am Sonntag arbeite, damit solche israelitishen Mitbürger am Sabbath feiern könnten. Er meine, man müßte diese Frage nit lediglih als eine rein mechanische Lohnfrage behandeln, sondern einmal versuchen , die natürliche und göttlihe Grund- lage des Familicnlebens wieder dadurch zu stärken, daß man dem Arbeiter den Sonntag frei mache, damit der Arbeiter seine Zugehörigkeit zum großen Ganzen erkenne und an dem- selben mitarbeite. Man folle frisch und f\röhlich zugreifen und niht allzu viel Bedenken haben. Trete der Reichstag mit diejer überwältigenden Einmüthigkeit für die Sache ein, fo würden die verbündeten Regierungen gar nicht anders können, als auf diesen Weg zu treten, der zu einem guten Ziele führen werde.
Abg. Bebel: Einstimmig werde dieser Beschluß doch nicht angenommen werden; denn seine Parteigenossen seien fest ent- hlofsen, gegen den Gefseßentwurf zu stimmen. Ausschlag- gebend sei dabei für sie, daß der Zeitpunkt des Jnfrafttretens des Gesétes oder eines Theils desselben dem Bundesrath überlassen sei. Zweifellos nehme der Bundesrath bis zu diesem Augenblick gegen den Gesezentwurf eine wesentlich antipathishe Stellung ein. Man könne deshalb zu dem Bundesrath kein Vertrauen haben. Er sei weit entfernt, einen puritanischen Sonntag, wie in England und Amerika, zu wünschen und alle Veranügungen am Sonntag zu unter- jagen. Er gebe au zu, daß Ausnahmebesugnisse dem Bundes- rath in Bezug auf die Arbeit am Sonntag eingeräumt werden müßten. Es wäre Thorheit, wenn das Parlament entsprechend den tehnishen Fortschritten von Fahr zu Jahr eine Revision der Gesetzgebung vornehmen wollte, die am besten von der Verwaltung durchgeführt werden kann. Vber wenn {hon der Nbg. Niethammer dem Bundes- rath den Nath gebe, das Geseß nicht allzusharf anzuwenden, so sei zu erwarten, daß es bei laxer Handhabung fast jeden Werth verliere. Mit einer Einschränkung der Sonntags- arbeit nur in der Großindustrie sei er gar nicht zufrieden, auch im Kleingewerbe werde mit der Sonntagsarbeit ein arger Mißbrauch getrieben. Er erinnere blos an die Saison- arbeiten, bei welhen sih die Arbeiten so häuften, daß nicht blos die Sonntage, sondern auch die Nächte zu Hülfe genommen werden müßten. Die Folge sei dann, daß Zweidrittel der Gesellen nah Schluß der Saijon ins Krankenhaus wandern müßten. Nicht nur das Handwerk, auch die Handelswelt habe an der Sonntagsruhe das größte Jnteresse. Private Ver- einbarungen der Kaufleute unter sih hätten bis jeßt keinen Erfolg gehabt, weil ihre Abkommen immer durchbrochen sein würden. Auch er wolle niht, daß christlihe Arbeiter wegen des jüdishen Sabbaths am Sonntag arbeiteten, glaube aber, daß das Beispiel der Juden mit ihrer strengen Sabbathsfeier Nachahmung verdiene. Wenn die Juden ihren materiellen Vortheil dabei außer Acht ließen, so sollte dies den christlichen Mitbürgern nicht mögli fein“ Es wäre am besten, wenn die verbündeten Regierungen auf internationalem Wege die Sache regelten. Wenn die „Nord- deutsche Allgemeine Zeitung“ die Zustimmung des Bundes- raths dann in Auesicht stellte, wenn eine ganz neue Sozial- organisation geschaffen sei, fo würde es ihm intere)jant fein, etwas Näheres darüber zu hören. Seien damit vielleicht unsere auf den Umsturz der bestehenden Staats- und Gefsell- shaftsordnung gerichteten Bestrebungen gemeint ? Die Bedenken, welche sie, dem Beispiel des Reichskanzlers folgend, in wirth-
\schaftliGer Beziehung erhoben habe, halte er für volllommen unberehtigt. Der vorliegende Geseßentwurf sei Völlig unzureihend. Würde er angenommen, fo würde es erst ret lange dauern, ehe wir an eine Besserung herantreten.
Damit {ließt die Generaldiskussion.
Für die Spezialdiskussion liegt ein Antrag des Abg Gebhard vor, wona die Uebertretungen gegen die neuen Vor: schriften über die Sonntagsarbeit nah §. 148 statt nah §8. 14 der Gewerbeordnung besiraft werden jollen.
Abg. Hitze erklärt sih gegen den Antrag; die Kommission habe si einstimmig dahin schlüssig gemacht, daß diese Ueber: tretungen ebenso zu besirafen seien, wie die Ueber tretungen der Vorschriften über die Kinderarbeit, d. h. nas den {weren Strafbestimmungen des §. 146 und nit naé den leichteren des §. 148.
Abg. France hält die milderen Strafbestimmungen für genügend.
Der Antrag Gebhard wird gegen die Stimmen dz Nationalliberalen und einiger Mitglieder der Reichspartei af: gelehnt; der Geseßentwurf wird darauf unverändert nach den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen, ebenso folgende bereits in der zweiten Lesung diskutirte Resolution:
Der Reichêtag wolle bescbließen :
im Hinblick darauf, daß tie auf dem Gebiet der Kultusgestt, gebung liegenden Vorschriften, soweit dieselben die äußere Heili, baltung der Sonn- und Fesitage betreffen, durch die in diescz Ge’eßen1wurf vorgeschenen Bestimmurgen nicht außer Kraft geset: werden, daß aber in zablreichcn Fällen Zweifel darüber entstcbz fönnen, in welchem Umfang die kestcherden Vorschriften über di Sonntagsarbeit durch die gedahten Bestimmungen geändert odz aufgehoben werden,
sowie im Hinblick darauf, daß jene Vorschriften niht nur i den einzelnen Theilen des Reis erhebli& ven einander abweitær sondern auch mit den Bestimmungen des Gesetzentwurfs theilwei; in Widerspruch stehen, den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei der verbündeten Regierungen cine Revision der in ihren Gebietz Rg Vorschriften über die Sonntagêarbeit in Anregung 3 ringen.
Es folgt die dritte Berathung des von den Abgz Munckel bezw. Rintelen beantragten Geseßentwurfs, bèt die Entschädigung für unschuldig erlittene Straf;
Abg. Rintelen erklärt, darauf zu verzichten, seine in dz zweiten Lesung abgclehnte Fassung des Gesetzes wieder einzu bringen, damit der Reichêtag möglihsi einstimmig durt Annahme der Beschlüsse zweiter Lesung nach dem Antra Muntel das Prinzip der Entschädigung für unschuldig erlitten; Strafe feststelle.
Der Geseßentwurf wird unverändert nah den Beschlüssz zweiter Lesung angenommen.
Es folgen Wahlprüfungen. Die Wahl des At Dommes (4. Macienwerder) wird auf Antrag der Kor: mission für gültig erklärt, nachdem ein vom Abg. Ritir unterstüßter Antrag des Abg. von Koscielski, die Wal! zu beanstanden und über die vorgekommenen Wahlbeeir flussungen Untersuhungen anzustellen, abgelehnt ist.
Die Wahl des Abg. Böhm (d. Hessen) beantragt d: Kon:mission gleichfalls für gültig zu erklären.
Abg. Singer: Gegen diese Wahl sei von seinen Part genossen in Offenbach ein Protest erhoben worden, in wel u. A. angeführt werde, daß ein Oberförster den Holzarbeiter vier Glas Bier versprochen habe, wenn sie Böhm wählt. Aus den stattgehabten Zeugenvernehmungen gehe hervor, de
das Bier den Leuten versprochen und auch gegeben worden i: F
es solle aber nicht dabei zur Wahl von Böhm ausgefordeæ sein, sondern nur dazu, „schön“ zu wählen, d. h. doch nur Zufriedenheit ihrer Vorgesegten. Eine solche Beeinflufsung ungehörig. Außerdem jeien Konfiskationen von Stimmzettez und Verbote von Wahlversammlungen vorgekommen. Beit Maßregeln seien allerdings im leßten Augenblick wieder rü gängig gemaht worden, sie hätten aber jedenfalls it: Wirkung auf die Bevölkerung nicht verfehlt, und Kommijjion hätte deshaib Ursache gehabt, sie Beurtheilung des Resultats mit in ziehen. Gegenüber der mechanishen Stimmenberehnutz welche die Wahlprüfungskommission jetzt beliebe, könne tau ein Protest auffommen, er habe das Gefühl: die Mande der Mitglieder der Majorität werden für gültig erklärt, gle viel, was bei den Wablen vorgekommen fei. Neun Zehntel d Behauptungen des Protestes aus Offenba seien dur ??
Zeugenaussagen bewiesen worden. Dem gegenüber sollten i
Nationalliberalen niht davon sprechen, daß die Sozia
fraten fein thatsäclihes Material vorbrähten. Sie hät:
die Thatsachen nur nicht als beweiskräftig ansehen wollen. Abg. Dr. Marquardsen glaubt, daß man bei näherer Prüfur: der Zeugenaussagen doch zu einem anderen Resultat fonnz müße, als der Abg. Singer. Die Kommission habe einstim: beschlossen, daß die behaupteten Vorgänge keinen Einfluß die Wahl gehabt hätten. Die Wahl des Abg. Böhm wird für gültig erklärt. S(hluß 51, Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Ut:
— Jn der gestrigen (33.) Sitzung des Haujes ? Abgeordneten bemerkt bei Fortseßung der zweiten & rathung des Etats des Kultus-Ministeriuums zu dem 22 „Universität Marburg“ der Minister der geistlichen 2. “f gelegenheiten, Dr. von Goßler: l
Meine Herren, ih babe mich bisher an der Diskusfion nic! * theiligt, weil diese Fragen gewöhnlih beim Titel 1 dieses Kapi® behandelt werden, und cs nur einer dialektis@en Gewandti eil Hrn. von Mever zu verdanken ist, daß wir bei diesem Spezal® Marburg wieder in diesen Ozean der Universitätsfragen geschleudert worden sind. Hr. von Meyer knüpfte bei Marbur den Namen Enneccerus an, und kam auf diesem Wege auf die [r Generakdiskussion zurück. Ich hatte gehofft, daß die Diskussica 2 Sande verlaufen würde; das ist nicht geschehen. Nachdem 2 die Bemerkung des Hrn. Dr. Friedberg gehört habe, bedauer: * daß ih von den vorlezten Ausführungen des Hrn. Dr. Wintti® absolut kein Wort verstanden habe; sonst würde i es für 7 Pflicht erachtet haben, sofort, mindestens was die von ihm bebaut Käuflichkeit der Promotionen anbetrifft, ein Wort der 2° wahbrung einzulegen. J
Ich bin, wie die Herren wissen, in Eöttingen eingeschritten, 7 habe es durdgesett, daß auch dort die juristis(en Doktordifsertatit Doktorexamina, Doktorpromotioncn sih in denselben Formen wideln wie in den alten preußishen Provinzen. Das hat alle der juristishen Fakultät in Göttingen eine sehr tiefe Schädigu) finanzieller Beziehung zugefügt. Aus den Uebersichten, die 1! /; Centralblatt für die gesammte Unterrichtsverwaltung in P finden, — die Herren wissen, daß eine Beilage zu diesem Centra alle statistishen Mittheilungen über das höhere Unterrichtswe]en 7 öffentliht, welhe Sie auf diesem Gebiet erwarten können — Sie ersehen, daß in der Zeit vom 1. April 1886 bis 31. Máâri in den juristishen Fakultäten Preußens 99 Promotionen stattge baben, und daß davon 89 auf Göttingen fallen. Vom 1. Aprt // ab hat si die Sae — ih will nit sagen: ins Gegentheil ver
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aber — außerordentlich geändert, und zwar auf Grund der einfahen
Anordnung, daß keine Doftordifiertation mebr zugelaffen werden darf, welée nur kandschriftlich vorgelegt wird, sondern daß allein die ge - druckte Doktordisiertation die Basis einer Doktorpromotion bilden darf. Der Grund ist einfach der, daß in dem Augenblick, wo die Dofktordissertation gedruckt ift, sie den bestehenden Bestimmungen nah in zablreihen Exemplaren an allen Universitäten verbreitet wird, und daß so eine genaue Kontrole darüber eintritt, was eigene Arbeit, eigencs Studium dieses Doktoranden ist oder nit. Auf diese Weise ist es erzielt worden, worauf ich allerdings großen Wertb lege, daß die Unsitte, — ih kann es nit anders nennen — an der Hand der Referendarienarbeiten den Doktortitel zu erwerben, beseitigt ist. «ch will Spezialitäten, die sih daran knüpfen, nit bezeihnen; aber es hat mi immer tief bekümmert, daß zwischen den Fakultäten und den juristis&en Examinatoren sich Differenzen herauégestellt haben. Fch habe es stets gemißbilligt, daß Jemand auf Grund der Arbeit für das Referendaricnexamen, die vielleicht mit etwas gelehrtem Puß versehen ist, nachher den Doktortitel erhält. Dagegen bin ich mit voller Ueber- zeugung eingesritten, und ich glaube, diesem Uebel ist abgeholfen. Aber ron dieser Thatsache bis zur Käuflichkkeit des Doktortitels ist ein gewaltiger Sprung. Ich babe die Deduktion und die Argumenta- tion des Hrn. Abg. Dr. Windthorst nit gehört, ih möchte aber glauben, daß vielleicht nur ein cinzelnes Wort, das ras über den Zaun der Zähne gekommen ist, vorliegt. Ich kann Ihnen wenigstens ver- sicern, daß bei der forgfältigsten Aufmerksamkeit, die ih der Frage gewidmct habe, es für das Gebiet des preußishen Staats meines Erachtens an jedem leisesten Anhalt zu der Behauptung fehlt, als ob iraendwie der Doktortitel mit Geld erworben werden könnte.
Was die Ausbildung und den Fleiß der Studirenden anbetrifft, so habe ich mich darüber oft dabin geäußert, daß wir in diefer Sache nicht zu {warz sehen dürfen. Es handelt fich wesentlich immer um die Jurisien. Bei den Konferenzen, die zwischen dem Herrn Justiz- Minister und mir stattfinden, und an welchen Herren der juristiscen Praxis und Vertreter der Universitäten theilnehmen, wird diese Frage sehr eingehend erörtert. Es sind eine große Reihe von Vor- \chlägen gemacht, und wir haben uns verständigt über eine, ih möchte sagen, Art Fragebogen. Dieser Fragebogen befindet sich seit Wocen bereits in den Händen der einzelnen Universitätsfakultäten, und ih glanbe, daß durch dieses Zusammenarbeiten zwischen decn Fakultäten und der Kommission, bezw. den genannten Chefs der Unterrichtsverwaltung und der Justiz, es möglich sein wird, zu einer Reform zu gelargen, welche das Gute in unseren Universitäten in keiner Weise artastet, aber gewiste Uebel- tände bescitigt. Sickerlih wird die Hülfe nicht damit gesucht werden, daß wir irgendwie nah der Richtung einer Üebertragung von Vorschriften, welche für die niederen Schulen bestehen, auf die-Hochschulen unser Heil su@en. Aber es lassen fi sehr viele andere Mittel noch finden, sowobl in dem, was bereits der Hr. Akg. Dr. Enneccerus meines Erachtens richtig andeutete, als.auch vielleiht auf einem Ge- biet, auf welches ich besonderen Werth legen möchte, in der Orga- nisation der juristischen Kollegia. Das ist ein Punkt, der mir seit Jahren sehr am Herzen liegt. Meist ist ein junger Mann, der mit den Kenntnissen eines Abiturienten in die Universität eintritt, fih absolut nicht klar darüber, warum er Rechtéwißssenschaft studirt. Es gehört zu den seltensten Auënahmen, daß in kleineren und mittleren Universitäten Einrichtungen bestehen oder Kollegia ge- balten werden, wmelWe cine propädeutishe Bedeutung haben. Ich selbst habe das Glü gehabt in Königsberg; wir waren aber damals über- haupt nur eiwa 350 Studenten dort und der Maxrimalbesuch des Kollegs betrug 14, Mit 14 Studenten läßt sich natürli viel mehr erreichen, als in den großen Maßsenkollegien von 300 und mehr.
Also es wird an meinen Bemühungen nach der Richtung hin nit fehlen, um nit blos im Wege der Polizeivorschriften, sondern vor allen Dingen in“ einer ron innen beraus sich vollziehenden Ge- staltung des Kollegienwesens vielleiht einen neuen Anreiz zu bieten, daß unsere jungen Juristen fleißiger in die Kollegia gehen. Jch muß erneut auch bier sagen, daß es eine ganze Rethe von Universitäten giebt — und i fann Marburg vorzugêweise nennen — wo au die Iuristen alles Lob, selbst der Professoren, erhalten und auh verdienen. Ich habe bei der Enquête, die ich ver- anstaltet habe, auch selbs von Berliner Professoren so über- aus gürstige Zeugnisse über den Fleiß der Studirenden gehört, daß es wirklich außerordentlih s{wierig ist, zu einem sicheren Ge- fammturtheil zu gelangen. Diejenigen Lehrer, welche die Gabe haben, die jungen Leute zu fesseln und — worauf €s meines (Fractens vor- zugêweise ankommt — ihnen ungefähr den Begriff zu geben, wethalb sie zu dem Studium si gewendet baben, erfreuen \ich cines so gleih- mäßigen Zubhörerstandes z. B. in Berlin — ich möhte hier keine Namen nennen, ih könnte es aber —, daß in der That der Prozent- saß der Schüler, welche ausfallen, ein ganz erstaunlih geringer ift. Ich kann versichern — das trifft Marburg vorzugsweise auch —, daß da das Verbindungswesen absolut keine Rolle spielt, sondern, daß in Marburg die Verbindungen sogar darauf balten, daß ihre Kommili- tonen, und zroar unter den Juristen, die Kollegia besuchen.
Das führt mi zu einer anderen Frage, die früher Seitens eines leider niht mehr im Hause befindlihen Mitgliedes des Centrums angeregt worden ist, Es ist mir unter der freundlichen Mitwirkung der Universität und namentli, kann ich sagen, vershiedener Verbindungen gelungen, den offiziellen Frü h- \{choppen abzushaffen. Jh kann ja natürlich nicht verhindern, daß ein junger Mann Bier trinkt zu einer Zeit, wo er Kolleg hören sollte. Aber das halte ih nicht für richtig und dem ganzen ftuden- tishen Standpunkt für unaugemessen, daß eine Strafe darauf gesetzt wird, daß cin junger Mann, der innerhalb einer gewissen Zeit im Bierhause nicht sißt, sondern das Kolleg besucht, wie es seine Pfliht ist, 5 Silbergroshen Strafe zablen soll; das halte ih für unzulässig und unitatthaft. Es ift ganz richtig, daß der Studirende die fünf Silbergroschen lieber in Bier anlegt, von feinem praktischen finanziellen Standpunkt aus, aber ih halte es für falsch — ich habe Protokolle darüber aufnehmen lassen mit den Vertretern der Corps, der Landémannschaften und wie die Verbin- dungen alle beißen, und diefe haben fest und feierli, ich glaube aus- nahmslos, erflârt, daß fie alle Bestimmungen, die nach der Rich- tung hin jemals bestanden baben, abgeshafft haben, und daß sie jedenfalls selbst bei demjenigen Frübschoppen, der früher nit ciner Geldstrafe unterstanden hat, denjenigen für entshuldigt eraten, welcher das Kolleg besucht oder sh sonst mit einer wissenschaftlichen oder körperlichen, für seine Erziebung nützlichen Thätigkeit abgiebt.
_ Ich glaube, das sind kleine Fortschritte; die Sache ist damit noch nit erledigt, aber ih möchte dringend bitten, der Jugend lieber von anderer Seite auc entgegenzukommen, ibr zu belfen durch die ganze Art und Weise, wie man ibr das Ideal vorstellt uud wie man ihr die Möglichkeit gewährt, ihre Studien in einer ihren Interessen und ihren geistigen Ansprüchen entgegenkommenden Weise zu führen. Ich bin fest überzeugt, daß auch diejenige Fakultät, die am meisten _in dem Mittelpunkt der Kritik stebt, durhaus gesunde Kräfte in ih enthält, und daß fie die Mängel, die ihr vielleicht noch anhaften, au aus eigener Kraft ohne unsere Hülfe abstreifen wird.
__ Abg. Dr. Enneccerus freut sich der freundlihen Worte des Ministers, die viel mehr das Ehrgefühl des Studenten zu spornen geeignet seien, als irgend welcher Tadel es vermöchte.
__ Abg. Dr. Windthorst bemerkt, er habe nicht behauptet, daß auf irgend einer preußishen Universität der Doktortitel mit bloßem Gelde zu kaufen sei.
Der Titel wird bewilligt. E i S
__Im Anschluß an die Ausgabetitel für die Universitäten wun})cht
Abg. Olzem eine bessere Besoldung resp. die Zuwendung des Wohnungsgeldzushuszes für die wissenschaftlihen Beamten bei den Universitätsbibliotheken. 7 __ Bei der Position „Zushuß für das Lyceum Hosianum in Braunsberg“ regt i
Abg. Krebs (Braunsberg) eine Erhöhung des Maximal-
gehalts der dortigen Professoren und die Errichtung einer
neuen Professur für Naturwissenschaften an.
& E der geistlihen 2c. Angelegenheiten, Dr. von 0BLer:
Meine Herren, es ist richtig, daß in Braunsberg die Herren Professoren zu den mindest besoldeten Professoren des preußischen Staates gehören, aber Sie wollen nicht vergessen, daß dieselben immer- bin im Laufe der leßten Verwaltung nicht unerheblich in ihren Revenuen aufgebefsert worden sind. Es handelt #ich um 4 Professoren der theologischen und um 4 der philosophischen Fakultät. Alles, was der Herr Vorredner anführt, ist siherli, namentli den Professoren der philosophischen Fakultät gegenüber, von erheblicher Bedeutung. Jedoch haben die Herren außer ihrem Gehalt freie Wohnung, oder beziehen, so weit dies nicht der Fall ift, Zuschuß. Aber ich bin sehr gern bercit, mit dem Herrn Finanz- Minifter in eine erneute Erwägung darüber einzutreten, ob das Ge-
halt erböht werden tann. — Was die Anstellung eines außerordent- lien Professors anbetrifft, so bin ich au gern bereit, der katholischen Theologie — um die handelt es sich wesentli — die
Möglichkeit einer erweiterten allgemeinen Bildung zu gewähren. Es ist mir nach meiner ganzen politischen Anschauung geradezu ein Be- dürfniß, dafür zu sorgen, daß die Geistlihen bei den Konfessionen eine möglihst ausgedehnte allgemeine Bildung haben. Ob sih die Sace so rasch wird in die Wege leiten lassen, steht dabin.
Ich darf dabei wohl erwähnen, daß das Lyceum in Braunsberg für die Verwaltung ein Schmerzenskind ist. Wir haben gegenwärtig dort ackËt ordentlihe Professoren und böchstens 22 Stu- dirende. Ih habe die Studirenden in der Aula gesehen, die wenig größer war als das kleinste Kommissions- zimmer in Ihrem Hause, und es hat auf mich einen \{merzlihen Eindruck gemacht, daß diese jungen Studirenden sich in Formen be- weaen müssen, die sich eigentli von denen des Gymnasiums fehr wenig unterscheiden. Ich habe oft darüber na@geda&t, — namentli in den legten Jahren hatte ih einen besonderen Anlaß dazu — ob nit das Lyceum in Braunsberg einer weiteren Ausgestaltung fähig wäre. Daß erbeblite Mittel dazu flüssig gema@t sind, wissen die Herren; die Bibliothek ist außerordentlih vermehrt, das arhäologishe Institut ist eingerichtet, und auch sonst babe i von dort neue Danksagungen erhalten. Aber es ist do bedauerli, daß cs bisher an jeder Môg- lichkeit gefeblt hat, die Zahl der Studirenden zu crhöhen. Die Rück- sprachen, die ich deshalb mit den Herren Bischöfen geführt habe, haben zu einem siberen Sch{lußfse nicht gelangen lassen, unter welchen Vorausfeßungen eine Vermehrung der Freguenz in Braunsberg möglich set, da doch der Staat in der That recht erheblihe Mittel dranfeßt, jedenfalls in sehr viel erhebliherem Maße, als es den Bischöfen möglich ift, ihre eigenen Lehranstalten auszustatten. Sie werden zugeben, daß es ein Bishen s{chwer fällt, an die Errichtung einer neuen Professur zu denken, wenn erfahrungsmäßig der Saß von 22 Studirenden nun seit vielleicht zwei Jahrzehnten, soweit mein Gedäbtniß reiht, niemals über- ritten worden ist Also, wie gesagt, theoretisch und prinzipiell stehen von meinem Standpunkt aus Bedenken niht entgegen. Ich lege Werth darauf, daß die Theologen, — um diese handelt es sich wesentlih — eine möglichst allgemeine Bildung erhalten, und daß “aide mats und Naturwissenschaften in den Kreis hineingezogen werden onnen.
Ueber die Position von 100000 Æ zu Stipendien für Studirende deutscher Herktunft behufs späterer Verwendung in Westpreußen, Posen und Oppeln beantragt Nbg. Dr. Freiherr von Schorlemer-Alst besondere Abstimmung.
__ Abg. Dr. von Jazdzewski rihft an den Minister die An- frage, wie der im Titel ausgeworfene Fonds verwendet werde.
Minister der geistlihen 2. Angelegenheiten, Dr. von Goßler:
Wenn ih den Herrn Vorredner richtig verstanden habe, wünscht er zu wissen, wie der Stipendienfonds von 100000 #4 vertheilt worden ist. Es ist dies in der Weise geschehen, daß den Ober-Präsi- denten von Westpreußen und Posen je 35000 ( und dem Ober- Präsidenten von Schlesien für den Regierungsbezirk Oppeln 10 000 4 jährli zu eigener Anweisung zur Verfügung gestellt wordeo sind. Den Restbetrag von 20 000 babe ich einstweilen in der Centräl- instanz zurückbehalten, um ausgleichend eintreten zu können, wenn die dem eirzelnen Ober-Präsidenten zur Verfügung stehenden Summen für das Bedürfniß fih unzureihend erweisen.
Der Titel wird darauf bewilligt.
Bei Kap. 120 „Höhere Lehranstalten“ bittet Abg. Dr. Arendt um die endlihe Regelung der Titelfrage für die Leiter und Lehrer höherer Lehranstalten. Allen Leitern der Realgymnasien, Progymnajien und Realprogymnasien sollte der Titel Direktor, den das Oberlehrerexamen bestanden habenden Lehrern bei ihrer Anstellung der Titel Oberlehrer, ferner etwa einem Drittel der an Anciennetät am weitesten Vorgerückten der Titel Schulrath und bei ihrer Pensionirung etwa der Titel „Geheimer Schulrath“ gegeben werden.
Abg. Dürre: Der Titel „Lehrer“ {ließe doch so viel in sich, daß man sich dabei beruhigen könnte. Speziel möchte er die Lage der Lebrer an Anstalten landesherrlihen Patronats zur Sprache bringen, die noch immer nicht als volle Staats- beamte in jeder Richtung betrahtet zu werden schienen. Am Pädagogium zum Kloster unserer lieben Frauen in Magde- burg seien den Lehrern noch heute die Wohlthaten des Reliktengeseßes von 1882 niht zu Theil geworden. Das landesherrliche Patronat habe doch nur Bedeutung, wenn es diese Anstalten den staatlihen in jeder Hinsicht gleich stelle.
Ministerial - Direktor Greiff: Die Regierung habe den Lehrern dieser Anstalten in derselben Weije wie den Staats- anjtaltslehrern den Rang der fünften Klasse und den Woh- nungsgeldzushuß gewährt. Ueber die Frage der Relikten- versorgung s{hwebten Erörterungen, da die Fonds der Anstalten niht scher für die gesezmäßig zu beanspruchende Versorgung ausreihten. Ueber die Bewilligung eines Staatszuschusses seien der Kultus- und der Finanz-Minister ins Benehmen M R die abshließende Negelung sei in nahe Aussicht zu nehmen.
Abg. Dr. Peters (Neustadt D.-S.) bemängelt eine hinsichtlich der Schulgeldbefreiung der Lehrersöhne neuerdings ergangene Verfügung, welche über die Bedürstigkeit in jedem einzelnen Falle dem Direktor nah Anhörung des Lehrers zu entscheiden überlasse, was große Härten mit sih bringen müsse. Die Unterrichtsverwaltung möge durch die Provinzial-Schul- kollegien die Direktoren anweisen lassen, statt eines skrupulöjen, sih ein laxes Gewissen in dieser Hinsicht zuzulegen. Jm Par cen bittet Redner, der weiteren Schulgelderhöhung Ein- alt zu thun.
Geheimer Ober-Negierungs-Rath Bohg: Eine Verfügung, wie der Vorredner sie wünsche, daß bei der Prüfung der Bedürstigkeit mit Milde verfahren werde, sei bereits Seitens des Ministers ergangen.
Abg. Dr. Langerhans tritt wiederum für die Gleihberech- tigung der Abiturienten der Gymnasien und der Realgymnasien ein. Jn Berlin seien die beiden Primen der Realgymnasien im Gegensaß zu denen der Gymnasien fast leer, theilweise seien sogar Ober- und Unterprima vereinigt. Das könne nicht so weiter gehen, die Realgymnasien geriethen dabei immer mehr ins Hintertreffen. Welche Pflichten habe die Regierung dieser Frage gegenüber? Doch nur die, daß zu den Vorlesungen auf den Universitäten nur gehörig Vorgebildete zugelassen
werden sollten. Nun seien ja wohl Alle darüber einig, daß die Abiturienten beider Kategorien mindestens dieselbe allgemeine Bildung von der Schule mitbrähten; die von den Realgymnasien sicher eine intensivere, als etwa der von einer Presse für das Gymnasialexamen vorbereitete und dort durh- gekommene Extraneus. Zum juristishen Studium könnten die Abiturienten der Realgymnasien ohne Bedenken zugelassen werden. Könnte sich die Regierung zur Gleichstellung ent- shließen, so würden auch die Ueberbürdungsfrage und andere Klagen bald ein anderes Aussehen gewinnen. Der Wunsch des Kultus-Ministers nah weniger starkem Hervortreten des einseitig grammatishen Unterrichts lasse sich auch auf diesem Wege seiner Erfüllung näher bringen. Der Lehrplan des Gymnasiums habe manches Absonderliche; in Obertertia lese man ODvid, der kaum für Primaner verständlich sei, und Aehn- lihes. Leider predige man in dieser Hinsicht immer noch einer Menge von tauben Ohren, stets werde den Vertretern dieser Reform die Praxis entgegengehalten. Aber diese Berufung sei falsch, das Gegentheil sei richtig. Es sei nicht damit gethan, daß man den Realgymnasial-Abiturienten nur das medizinishe Fah öffne. Die Forderung nah Gleichstellung werde von der ganzen Bevölkerung gestellt.
Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten, Dr. von Goßler:
Meine Herren! Aus dem großen Kreise der die Reform des höheren Unterrihts8wesens betreffenden Fragen hat der Herr Vorredner eine besondere Frage herausgeshält, welche, wie er mit Recht ausführte, mit einer ganzen Reibe anderer Erwägungen zu- sammenhbhängt und von erbebliher praktisher Bedeutung ift. Ich will ibm folgen und, um nit ins Ungemessene die Diskussion aus- zudebnen, meine Meinung zu der von ihm aufgeworfenen Frage ofen mittbeilen. .
Die Frage nah der Berechtigung der Realstul- Abiturienten betrifft, wie Sie wissen, eine von einer bestimmten Gruppe innerhalb unserer Schulreformatoren aufgestellte Forderung. Ih möthte niht fo weit gehen wie der Herr Vorredner und zunähit der Auffassung widersprehen, als ob unsere ganze Bevölkerung nah der Richtung einig wäre, daß dic Realshul-Abiturienten die gleiche Berechtigung zu allen denjenigen Fakultäten des Universitätsstudiums haben sollen, wie die Abiturienten unserer humanistischen Anstalten. Der Herr Vorredner hat die Aufgabe und Pfliht der Unterrichts- verwaltung gegenüber dieser wichtigen Frage dahin definirt, daß er es einmal als ihre Aufgabe bezeihnet hat, alle diejenigen jungen Leute als Abiturienten zum Universitätsftudiumn zuzulassen, welche sh mit der nöthigen allgemeinen Bildung versehen hätten, und zweitens vor Allem, daß die Schulverwaltung aufhören solle, die Eltern zu bevormunden, îin welher Richtung und auf welchen An- stalten sie ihre Knaben bilden wollen, wenn dieselben nach-
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her auf die Universität gehen wollen. Die Sache liegt aber leider
nicht fo einfa. Die Unterrihtêverwaltung — wenigstens die preu- gische —- bat fi diesen bequemen Standpunkt nicht zu eigen ge-
mat, sondern sich mit der sehr viel s{chwereren Pflichterfüllung zu durchdringen versucht, daß fie bei aller Freiheit in der Be- wegung, welhe man der Bevölkerung und den Eltern unserer jungen Leute lassen muß, ch doch von der Frage niht ganz zurück- ziehen kann: Welche prafktishen Folgen sich für unser Staatswesen und unser Staatsleben daraus ergeben, daß die Schleusen der Be- rechtigung, den Universitäten zuzuströmen, ganz aufgezogen werden und daß eine freie Konkurrenz auf der Universität eintritt. Ich räume ein, es ift unbequem, sch mit diesen unterri@tspolitishen Fragen an verantwortliher Stelle zu beschäftigen, aber ih glaube, daß der ver- antwortlihe Unterrihts-Minister voll und ganz sh klar darüber werden muß: welche Folgen hat ein foldes Aufziehen der Schleusen ? Die Erfahrung giebt bier einigermaßen einen Anhalt. Ich darf die Bemerkung noch voranschicken, daß i bei der Erörterung des Realschul- wesens stets der Meinung Ausdruck gegeben babe, daß die Berechtigung der Anstalten an ih nicht zusammenfällt mit ihrer Berechtigung in Beziehung auf die Zulaffung zum Universitätsstudium. Ich darf an die Worte des Unterrihts-Ministers erinnern, der im Jahre 1859 die Realanstalten organisirte, indem er die Absiht aussprach, den Abitu- rienten dieser Realanstalten eine wissenschaftliche, für die praktishen Lebens8aufgaben geeignete, abgeschlossene Bildung zu geben, ihnen dagegen nicht den Zutritt zur Universität als Maturi zu gewähren.
Das war meines Erachtens ein rihtiger und wihtiger Gesihts- punkt. Dieser Standpunkt i verlassen worden im Jahre 1870, insofern als den Abiturienten der MRealanstalten der Zutritt zur Universität geöffnet wurde in Ansehung des Studiums der neueren Sprachen, der Mathematik und der Natur- wissenshaften. Wie die Herren aus dem bekannten Buche von Paulsen, welches fortwährend als Unterstüßung der Ansichten des Herrn Vorredners angeführt wird, \sich überzeugen können, war die Unterrichtsverwaltung im Jahre 1870 zu der Gewährung dieser Berechtigung der Reaealabiturienten gekommen dur einen Mangel, welcher auf dem Gebiet der neusprahlichen Philologie, der Lehrer der Naturwifsenshaften und der Mathematik sch ergeben hatte. Welche Folgen hatte nun die Maßregel der Ausdehnung der Berechtigung von 1870? Ich habe das vflihtgemäß zum Gegenitand eines besonderen Studiums gemacht und mir persönli an der Hand von Conrad, und mit dem Material, welhes der Unterrihtsverwal- tung anderweit zu Gebote steht, eine eigene Ueberzeugung darübe gebildet. Die unmittelbare Folge war ein rapides Anwachsen der Realschul-Abiturienten und ihres Zudranges zur philo- sophischen Fakultät. Im Jahre 1869 gab es nur 4 Realschul- Nbiturienten, welche zur Universität gingen, im Jahre 1870 d, 1871 15; fie sind dann rapide gestiegen bis zum Jahre 1879, also in wenigen Jahren auf 333. Von 1879 an ift ein allmähliher Rück- gang eingetreten, der auch auf anderen Gebieten unserer höheren Schulen stattfindet.
Nun die weitere Wirkung: Welche Folge hatte der Zudrang der Reals{ul-Abiturienten in Beziehung auf die drei Disziplinen, in welden sie das Universitätsstudium abzulegen berechtigt waren ? Im Jahre 1877/78, in welchem ih die Folgen der Verordnung vom Fahre 1870 zum ersten Male bei den wissenshaftlihen Staatsprü- fungen geltend machten, hatten wir an Vollprüfungen auf dem Gebiet der Mathematik, der Naturwissenshaften und der neueren Sprachen 152. Von diesen 152 Vollprüfungen waren von Real’{ul-Abiturienten abgelegt 36, also noch nicht ganz der vierte Theil. Nunmehr ist in der Entwickelung, deren ih kurz Erwähnung gethan habe, eine Steigerung eingetreten in wenigen Jahren, welche im Jahre 1884/85 bereits zur Folge hatte, daß von den Bollprüfungen für Mathematik, Naturwissenschaften und neuere Sprachen unter 338 208 auf Realshul-Abiturienten entfielen, aljo bereits fast 2/3, Von da an ist zu meiner Freude wieder ein fleiner Rückgang eingetreten, und zwar nah beiden Richtungen hin, sowobl was die Gesammtziffer, als was die Zahl der Realschul- Abiturienteñ anbetrifft.
Das Ergebniß dieser Entwickelung war, daß steigend Hunderte weit über das Bedürfniß hinaus an Lehrern vorhanden sind, welhe die wissenshaftlißhe Vollprüfung abgelegt haben. Ih habe es bei dem Interesse, welches ih den Shul- amtsfkandidaten, die ih au sehr oft in meinem Sprechzimmer sehe, widme, für meine Pflicht erachtet, mir weitere Klarheit darüber zu verschaffen: wie überträgt si die ganze Frage in das Leben? Es sind heute, oder vielmehr richtiger gesagt nah der Statistik vom November 1887, an unangestellten Schulamts8kandidaten zu verzeihnen eine Zahl von 1834. Von diesen 1834 sind sogenannte Philologen, wie wir sie nennen — das sind klassishe Philologen, cin\schließlih Deuts, Geschichte, Religion, Hebräish — 893 und Mathematiker, einshließlich der Naturwissenshaften, und Neusprahler 941. Wie stehen nun, ich kann sagen, diese armen jungen Leute in Beziehung auf ihre Berufsversorgung? Von diesen 1834 Shul-
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