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ist nicht der Fall. Jch werde mi abêr nicht weiter auf diesen Gegenstand einlassen. Jh habe mich beschränkt, auf die That- sachen hinzuweisen, daß die verfassungsmäßige Bestimmung, es solle ein Etatgesey zu Stande kommen, nicht ausreiche, um ein wirkliches Gesey zu Stande bringen zu lassen, und habe nur auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die dann entstehen, wenn eine solche verfassungsmäßige Bestimmung aus irgend einem Grunde nicht zu Stande kommt. Jch habe ausdrücklich darauf hinge- wiesen , daß nach den Bestimmungen des Verfassungs8entwurfs
eine solche Verlegenheit nicht entstchen könne, bin also weit ent-
fernt gewesen , zu fragen, was geschehen solle, wenn cin Budget nach den Bestimmungen des Verfassungsentwurfs nicht zu Stande kommt. Jch habe die Fassung des Entwurfs empfoh- len, welche klar ist und diejenigen Schwierigkeiten nicht herbei- führt, die dann herbeigeführt werden können , wenn man das N nien cincs Geseßes verlangt. Nun hat zwar der bg. Lasker gesagt, in der Bewilligung der Ausgabe sei zugleich die Bewilligung der Einnahme bis zu gleicher Höhe enthalten. Derselbe Herr Abgeordnete hat etwas früher gesagt, daß mit solchen Bemerkungen, die einzelne Redner hier machen, noch lange nicht cine Verfassungs - Bestimmung gegeben sei. Wären in dem Amendement dieselben Worte enthalten, die der Herr Abg. Lasker ausspricht: » Die Bewilligung der Ausgabe enthält zugleich die Bewilligung der Einnahme«, wenn in dem Amendement, welches der Hr. Abg. Lasker befürwortet, nicht blos ge- sagt würde: »bezüglich des Aufwandes für das Bundeskrieg8wesen mittels der vereinbarten Summen bedarfes der Feststellung nicht, « wenn zugleich gesagt würde, daß mit der Feststellung der Ausgaben cs nicht der Feststellung der Einnahmen bedürfe, dann wären die Bemerkungen begründet, die der Herr Abg. Lasker gemacht at. Da das aber nit dabei steht, so kaun die Erläuterung, ie dazu gegeben ist, nicht denselben Zweck erreichen. Jch glaube also mit meinen Bemerkungen ganz korrekt r E zu sein.
Der Abg. Dr. Friedenthal rechtfertigte die von ihm in Gemeinschaft mit den Abgeordneten von Gerber und Dr. Riedel (Bricg) eingereichten Abänderungsvorschläge.
Der Reichstags - Kommissarius Minister von Friesen nahm nach dem Abg. Fricdenthal das Wort zur Vertheidigung der Regierungs - Vorlage. Nicht um eine Fortsezung der im preußischen Abgeordnetenhause angeregten Fragen handle es sich: es solle ctwas ganz Neues geschaffen werden. Man müsse sich stets erinnern, daß cs sich um einen. Bundes- nas und nicht um einen Einheitsstaat handle. Wenn bezüg;
ihderMatrikular-BeiträgeeinBundesgeseß nicht zu Stande komme, so würde die Grundlage des Bundes sofort ticf erschüttert. _ Das Haus ging nunmehr zur Diskussion des Artikel 66 Über; die Abstimmung über die Artikel 65, 66 und 67 soll erst dann stattfinden, wenn die Diskussion über diese drei Artikel gesch{lossen. He G a j Ga ur Bestreitung aller gemeinschaftlichen Ausgaben dienen zu- nächst die aus den Zöllen, v lane An Sttutn und dem Bos. und Telegraphenwesen fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen. Jn- owcit dieselben durch diese Einnahmen nicht gedeckt werden, sind ic urch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Be-
vöôlferung aufzubringen, welche von dem Präsidium na dem Be- p is a werden. _ZU diesem Artikel liegen schläge vor: 1. Amendement Waldeck - Duncker (Berlin): Artikel 66 wie folgt zu fassen: Zur Bestreitung aller Bundes - Ausgaben dienen zunächst die etwaigen Ersparnisse und UeberschÜsse der Vorjahre, \0- dann die aus den Jöllen , den gemeinsamen Steuern und dem Post- und Telegraphenwvesen fließenden gemeinschaftlichen E L da rium t ie njoweit die Ausgaben r icse Ein i z deët werden in 1 das 3 se Einnahmen nicht ge rt der Deckung dur undessteuern oder dur citrä der einzelnen Bundesftaaten , leßtere nach Maßgabe ibe Bevölkerung.
11. Amendement Erxleben-Windthorst: au Artikel 66 hinter »gedeckt werden« unter Streichung des du Ie 3, ind hle dur Matrikularbeiträge der einzelnen Bundes\taate nah Maßgabe ihrer, zunächst 1867 ans dann von Su n Jahren zu ermittelnden Bevölkerung aufzubringen. A verde deo aa R E Gn ad Grund der vom m Reichstage illi Bundes-Präsidio ausgeschrieben. ‘folgte: Bewiliiguia.vem iner Bewilligung der Landta tä i den einzelnen Bundesstaaten bedürfen ige ern) i I1II. Amendement Friedenthal - v. Gerber. Dem ersten Sa des Artikels 66 folgende Fassung zu' geben: - QUr Bestreitung aller gcineinschaftlichen Ausgaben dienen zunächst die etwaigen Ueberschüsse des Vorjahres, so wie die Ersparnisse an dem Militair - Etat (Artikel 63) und die aus
folgende Abänderungsvor-
bestimmt das Ee M alT-Etabgeses die | §
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den Zöllen, den gemeinsamen Steuern und dem Pos. , Telegra phenwesen fließenden gemeinschaftlichen Einnahm,
Nach Artikel 66 einzuschalten: Artikel . . Die Aufnahme von Anleihen für die By fasse, so wie die Uebernahme von Garantieen ; wel] L per iden, findet nur auf, Grund eines Bi geseßes statt.
IV, Amendement Gneist:
Der Neichstag wolle beschließen: |
in Artikel 66 nach Alinea 1 einzuschieben :
Das Etatsgeseß Über die Bundes-Ausgaben crsiredckt| E quk das Kricgs- und Marinewesen ; jedoch mit der Y
avec, daß 1) bei Feststellung des Etats des Bundeshceres die im Artily festgestellte Friedens-Präsenzstärke als.-geseßlich bestehende g, zahl des Heeres zu Grunde zu legen is bis solche im N der Bundesgeseßgebung (Art. 5) abgeändert“ werden wird; 2) daß bis zum 31. Dezember 1871 der im Artikel 58 festge Betrág als Pauschquantum in Stelle des Ordinariums t V. Amendement Miqueél:
Artikel 66. Die gemeinschaftlichen Ausgaben Werde der Regel für cin Jahr bewilligt, können jedoch in besonty Táällen au für eine längere Dauer bewilligt werden.
Während der im Artikel 58 normirten Ucbergangszej der nach Titeln geordnete Etat über die Ausgaben für Bundesheer dem Bundesrath und dem Reichêtage nur j Kenntnißnahme und zur Erinnerung vorzulegen.
Unteramendement des Abg. von Kehler zu j
Amendement Miquél. Der Reichstag wolle beschließen:
dem unter Nr. 135 proponirten Artikel 66 folgenden hinzuzufügen:
__ Auch nach Ablauf dieser Periode bleiben diejenigen 9
sitionen, welche durch die Nothwendigkeit der Erhaltun
bestehenden Heeres-Einrichtungen auf der geseblich festgeste
Grundlage bedingt find, in der bisherigen Höhe in Fu
ohne daß cs der Zustinimung des Bundesrathes und |
4s ara ih Om E "11. Unteramendement des Abg. von Müncbhau dem Amendement Miquél: / On IA statt der Worte in der zweiten Zeile des Antrags Miquél» cin Jahr«, zu seben: »für je drei Jahre. «
Die Diskussion über Art. 66 wurde von dem Abg, Y gener (Neustettin) eröffnet. Derselbe befürwortete die Y nahme der Regierun svorlage. Der: Abg. Wiggers (Beil sprah für die Vorschläge der Abgeordneten Waldeck u Duncker (Berlin).
Nachdem ein Antrag auf Schluß der Debatte angenon! worden, und nach einigen persönlichen Bemerkungen Seitz der Abgeordneten Graf Bethusy-Huc und Wagener (N steltin) — wurde die Diskussion über Art. 67 eröffnet.
Art. 67. lautet:
Ueber die Verwendung der gemeinschaftlichen Einnahmen
der Beiträge der Einzelstaaten is von dem râsidiun d rathe und dem Reichstage Rechnung zu edin, : Adi Zu diesem Artikel
[Sue Vor:
. Amendement Waldeck-Dun cker (Berlin).
Unter Sireichung des Artikels 67 folgende neue Ari aufzunehmen:
L Artikel... Steuern und Abgaben für den Bund düi nur, so weit sie in dem Bundeshaushalts - Etatgeseß au nommen oder durch besondere Bundesgesebe angeordnet si N On Auf
„Artikel... Die Aufnahme von Anleihen für den Bi findet nur N Grund eines Bundesgesehes statt, dass G A der Uebernahme von Garantieen zu Lasten | Artikel. Zu Etatsüberschreitungen if die nacträtli Genehmigung Des Reichstages erforderlich, O Artikel. Die S Pg nta pu: über den Bundesha halts » Etat wird nach stattgefun ener Prüfung durch ci
' Bundesrechnungshof dem Neichstage zur Entlastung | Bundes-Präsidiums vorgelegt. Artikel .… Ein Gescbß über die Bildung des Bun
Rechnungshofes wird dem nächsten Reichstage vorgelegt. 6 lange dasselbe noch nit ergangen ist, versie t die preußiß Ober-Rechnungskanuner die Functionen des Rechnungs
Artikel .… Das Bundes-Präsidium ernennt den B des-Finanz-Minister, welcher die Bundes-Finanzen verwa
und dafür dem Reichstage verantwortlich ist; derselbe {1 mit dem preußischen Finanzminister identisch sein.
11. Amendement Er leben-Windthorst: Artikel 67 folgendergestalt zu fassen :
, Ueber den Ertrag und die Verwendun lichen Einnahmen und der Beiträge der Einzelstaaten ist dem Präsidio dem Bundesrathe und dem Reichstage all lih eine an die Ergebnisse der Vorjahre sih anschließend ® nung zur Prüfung und Cru, ober eine förmliche V
ung und Entlastung vorzulegen. 111, Amendement Friedenthal: T N
liegen folgende Abänderungs - f
der gemeins{|
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Im Artikel 67 vor den Worten: »Rechnung zu legench« ein- zuschalten:
»für jedes Jahr«a
IV, Amendement Miquél: / :
Artikel 67. Zur Bestreitung aller gemeinschaftlichen Aus- gaben dienen zunächst die etwaigen Ueberschüsse der Vorjahre, sowie die aus den Zöllen, den gemeinschaftlichwen Verbrauchssteuern aus dem Post- und Telegraphenwesen fließenden gemeinschaftlichen Ein- nahmen. Jusoweit dieselben dur diese Einnahmen nicht gedeckt werden, sind sie, so lange Bundeësteuern nicht eingeführt sind, durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölke- rung aufzubringen, welche im Wege der Bundcsgeseßgebung festge- stellt und demnach durch das Präsidium ausgeschrieben werden.
Der Abg. Schulze sprach für die Annahme der Anträge der Abgeordneten Waldeck—Duncer; der Abg. v. Gerber em- pfahl die Anträge, die er in Gemeinschaft mit Dr. Friedenthal eingereiht. Nachdem ein Antrag auf Schluß ‘der Diskussion angenommen worden, schritt das Haus zur Abstimmung Über die Art. 65, 66 und 67 und die zu diesen Artikeln eingebrachten Amendements. 4 Die sämmtlichen Anträge der Abgg. Waldeck—Duncker (Berlin) wurden abgelehnt. Auch die bereits genannten Vor- {läge der Abgg. Erxleben und Windthorst lehnte das Haus ab; eben o einen Zusa ß, welchen diese ebengenannten
Abgeordneten als Art. 68 in Vorschlag brachten und welcher
lautet : i Artikel 68. Anleihen und Uebernahme von Garantieen
zl Lasten des Bundes dürfen nur unter Zustimmung des
undesraths und des Neichstages erfolgen. i Das Amendement des Grafen Bethusy-Huc, der im Laufe der Debatte noch vorgeschlagen, in seinem Antrage hinter das Wort »so lange« die Worte einzuschalten : »ynach Maßgabe des Art. 67«,
wurde nicht genchmigt. i Nicht : L ridas wurde weiter das Amendement von Gnei ft.
Der Abg. Graf Henckel v. Donnersmarck hatte im Laufe der Diskussion beantragt, den Schlußsaß des Amendements Miquel zu Art. 67 wie folgt:
en: M m nach Maßgabe der bewilligten Ausgaben durch das Bundes-Präsidium festgestellt und ausgeschrieben werden.
Dieses f viel ab acta E Grafen Henckel v, Don- nerS8marck wurde abgelehnt. ; |
Nunmehr ging Da Sous über zur Abstimmung über die Vorschläge des Abg. Miquel. |
Von leßtern wurde abgelehnt der als Art. 66 bezeichnete. Die als Art. 65 und 67 bezeichneten Abänderungs-Vorschläge wurden angenommen, und außerdem die folgenden zwei Artikel, die der Abg. Miquél als Art. 68 und 69 in Bor- A U ps. Ueber die Verwendung aller Einnahmen des
Bundes is vom Präsidium dem Bundesrathe und dem Neichstage
tlastung ährlich Rechnung zu legen. i Bus g Artitel 60, Sn Fällen ues außerordentlichen Bedürfnisses
können im Wege der Bundesgesebgebung die Aufnahme ciner An- leihe, sowie 4E Uebernahme Air Garantie zu Lasten des Bundes
erfolgen. / i G L it ledigien sich sowohl die Vorschläge der E: Rent V diejenigen der Ab-
verbündeten Regierungen , wie auch ; geordneten Triedentha l und von Gerber, die Abgeordneten von Kehler und von Münchhausen zogen ihre Anträge vor dex Abstimmung zurück. Das Haus ging über zur Gene- raldisfussion über den Abschnitt X11. Schlichtung von Streitigkeiten und Strafbestimmungen. — Die Abge- ordneten Reichensperger, Schwarze (Sachsen) und von Wächter erläuterten und begründeten die von denselben ein- ereichten Abänderungs-Vorschläge. Ein Antrag auf Vertagung dis zum Abend wurde angenommen. — Schluß der Sißzung 2 Uhr 55 Minuten. / L Nechsie Sizung: Dienstag, den 9. April, Abends 7 Uhr. Tagesordnung: Fortseßung der Diskussion über Abschnitt XUI,
Rendsburg, 6. April. (H. N.) Das Garnison-Verwal- tungs- und Lazarethwesen in den n e avi adg d ist nunmehr
neu organisirt und sind für die einzelnen Städte die betreffenden
Beamten ernannt. 4 Sachsen. Dresden, 7. April. (Dr. J.) Se. Majestät
der König hat in einer gestern ertheilten Partikular- Audienz das Abberafunasschreiben des zeitherigen Königlich spanischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers an Allerhöchst Ihrem Hofe Don Manuel Rancès y Villa- nueva entgegen genommen. Oesterreich. Wien, 8. April. (W. T. B.) Der fran- zesische Botschafter ist heute nah Paris abgereist; seine Rückkehr ürfte in der nächsten Woche erfolgen. — Der Kronprinz von
Oesterreich ist an einem starken Katarrh erkrankt und seine Hei-
lung schreitet nur langsam vorwärts.
__“Fravkreicch. Paris, 8. April. Jn der heutigen Sißung des ges APSER ION Körpers nahm der Minister der auswärtigen Ungelegenheiten, Marquis de Moustier, das Wort, um folgende Erklärung abzugeben: Der Kaiser hat mir Befchl ertheilt, die Lage bezüglich der luxemburgischen Angelegenheit aus- einanderzusezen. Die Kaiserliche Regierung ist von der tiefen Ueberzcugung beherrsht, daß die wahren und dauernden Interessen Frankreihs in der Aufrechterhaltung des curopäi- schen Friedens liegen; sie wird in ihren internationalen Bezie- hungen nur von dem Gedanken der Beschwichtigung getragen. Demgemäß hat sie auch nicht aus eigenem Antriebe die das Großherzogthum Luxemburg betreffende Frage aufgeworfen. Die unbestimmte Stellung Limburgs und Luxemburgs hatte dem niederländischen Kabinet Anlaß zu einer Mittheilung an &rankreich gegeben. Die Souveraine der beiden Länder wur-
den somit in die Lage geseht, ihre Ansichten über den Besitz
Luxemburgs auszutauschen. Diese Vorbesprechungen hatten noch keinen irgendwie offiziellen Charakter angenommen, als das Berliner Kabinet, von den Niederlanden über seine An- sichten befragt, die Stipulationen der Verträge von 1839 an- rief. Treu dem Prinzip, welches beständig unsere Politik ge- leitet hat, haben wir die Möglichkeit dieser Gebietserwerbung niemals anders als unter drei Bedingungen verstanden: freie Zustimmung des Großherzogs von Luxemburg, loyale Prü- sung der Interessen der Großmächte, durch allgemeine Abstim- mung zu bekundender Wunsch der Bevölkerung. Wir sind mithin geneigt, im Verein mit den andern europäischen Kabi- netten die Klauseln der Verträge von 1839 zu prüfen.
Wir werden in diese Prüfung mit dem vollsten Geiste der
_Versöhnlichkeit treten, und glauben fest, daß der Friede Europa's
durch diesen Jncidenzfall nicht gestört zu werden vermöchte.
Nach dieser ministeriellen Erklärung wurden drei Inter- pellationen über die luxemburgische Angelegenkeit seitens der Majorität, des Tiers - Parti und der Opposition eingebracht. Die Bureau's werden si Über dieselben {lüssig machen.
_Thiers verlangte die Vorlegung der die Angelegenheit be- treffenden aus8gewecbselten Depeschen. Der Staats - Minister R ouher erwiderte, die Luxemburger Angelegenheit sei noch Lte N Händen der Diplomatie und Depeschen existirten aher nicht.
_“Ollivier war der Ansicht, die ministerielle Erkärung sei A genug Über die Stellung Preußens gegenüber Frankreich. :
Der Staats - Minister erklärte hierauf, wenn die Büreaus die Genehmigung zu den Interpellationen ertheilen , so werde die Regierung weitere Erklärungen abgeben.
Italien. Man schreibt dem »Moniteur« aus Rom , daß die gemeinschaftlichen Unternehmungen der päpstlichen und der italienischen Truppen zur s der Brigantage an der neapolitanischen Grenze bereits beachtenswerthe Nesul- tate hervorgebracht habe. Die Zahl der Banden hat \ich ver- mindert, und man meldet neue Unterwerfungen mehrerer Bandenführer, welche, die Frist von 14 Tagen benuzend , die durch das leßte Edikt der päpstlichen Curie denjenigen Räubern, die sich ergeben wollten, bewilligt worden war, den päpstlichen Behörden ihre Waffen ausgeliefert haben.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 6. April. (H. B, D. Die regierungsseitig proponirte Anschaffung von Hinterladung8waffen für die Flottenmannschaften ist vom Reichstage verworfen worden , troßdem die Regierung ihre ursprüngliche Forderung im Betrage von 150,000 Thlr. um die Hälfte gekürzt hatte.
Dánemark. Kopenhagen, 6. April. Jn der heutigen Sißung des Land8things stand das neue Einkommensteuer- geseß auf der Tagesordnung. Das Präsidium zeigte dic Mit- - theilung des Handelstraktats mit Japan an, welcher noch, weil er nicht ratifizirt isi, nicht offiziel bekannt gemacht wird. In Betreff der neuen Einkommensteuer hat der in verschiedenen Fractionen mit sehr abweichenden Ansichten \sih theilende Aus- chuß einen sehr ausführlichen Bericht erstattet, auf den wir später noch zurückzukommen Gelegenheit nehmen werden.
Telegraphische Depeschen aus dem Wolff’\chen Telegraphen - Büreau. London, Montag, 8. April, Abends. New-Yorker Be- richte vom 7. d. melden aus Mexiko: Die republikanische Ab- theilung unter E8cobedo ist ges{hlagen und wird von Mi- ramon verfolgt. Kaiser Maximilian is nach der Haupt- stadt zurückgekehrt.