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für die Gesammtpachtung von... 59/000 Thlr. » den Pachtschlüssel Strzelno von . 40,000 » D » Mlyny » ..: 22,000 .»
Licitations- und Pachtbedingungen können in unserer Domainen- Registratur eingesehen , die speziellen Pachtbedingungen auch gegen Einziehung der Kopialien durch Postvorschuß abschriftlich mitgetheilt werden.
Bromberg, den 4. Oktober 1867.
Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.
[4043] Befkfanntmachung.
Im Auftrage der Königlichen Regierung hierselbst wird das unter- zeichnete Haupt-Amt in seinem Geschäftslokale die auf der Potsdam- Spandauer Kunststraße belegene Chausseegeld-Hebestelle zu Fahrland am Sonnabend, den16.November er, Vormittags10Uhr, mit Vorbchalt des höheren Zuschlages zum 1. Januar f. Js. in Pacht aus- bieten. Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche vor- her mindestens 130 Thlr. baar oder in annchmbaren Staatspapieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die Pachtbedingungen sind von heute ab während der Dienststunden in unserer Negistratur cinzuschen.
Potsdam, den 26. Oktober 1867.
Königliches Haupt-Steuer-Amt.
A Bekanntmachung.
Zum öffentlichen Verkauf der Thorgebäude und eisernen Gitter
am Anhaltischen Thore steht zum Freitag, den 15. d. M., Vormittags 10 Uhr,
ein neuer Termin an. Taxe und Bedingungen sind täglich in den Stunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags in meinem Geschäftslokal, Köthenerstraße Nr. 32, einzuschen.
Berlin, den 6. November 1867.
Königlicher Bau-Jnspektor.
Am Sonnabend, den 9. d, Vormittags 11 Uhr, soll auf dem Kasernenhofe, Lindenstr. 36a. , ein völlig gesundes, gut gebautes, zu Kavallerie-Dienst nicht geeignetes Pferd (6jährige, braune Stute)
ffentlih gegen baare Bezahlung verkauft werden. Das Kommando des 2. Garde - Dragoner - Regiments.
[4151] Durch Submission sollen von dem Mindestfordernden
10,000 Centner guter, gesunder, wurm- und geruchfreier Roggen, von welchem der gestrichene hannoversche Himten mindestens 45 Pfd. wiegt, und welche kostenfrei in das Harz-Kornmagazin zu Osterode zu liefern sind, angekauft werden.
Die näheren Bedingungen können bei der Unterzeichneten einge- sehen, oder gegen Erstattung der Kosten bezogen werden.
, Versiegelte Submissionen sind bis 21. November er., Vor- mittags 10 Uhr, portofrei mit der Aufschrift: »Submission auf Roggen« einzugeben und sollen dann in Gegenwart der etwa erschie-
« nenen Submittenten eröffnet werden. Zellerfeld, 4. November 1867. Königlich Preußische Bergfaktorci. Wöltge.
[4093]
b Sal 3, ga N
Die Lieferung von Gußstal;{-Achsen mit Gußstahl-Scheibenrädern, Gußstahl-Achswellen, s{hmiedeeisernen Speichenrädern mit Puddelstahl- Und Gußstahl-Bandagen, Tragfedern für Personen- und Güterwagen, so wie Spiralfedern für Buffer und Nothketten , soll im Wege der öffentlihen Submission verdungen werden.
Die Lieferungsbedingungen nebst Zeichnungen liegen in unserem Central - Büreau zur Einsicht aus, werden auch von dem Vorsteher desselden, Eisenbahn-Secretair Meyer , gegen Erstattung der Kopialien in Abschrift mitgetheilt.
Offerten auf diese Lieferung sind verschlossen und mit der Auf- schrift — Submission auf Lieferung von Wagenmaterialien — bis zu dem auf Montag, den 18. November cer. Vormittags 10 Uhr, in unserm Central-Büreau anstehenden Termin, in welchem dieselben in Gegenwart der erschienenen Subinittenten werden eröffnet werden, portofrei an uns einzusenden. g
Münster, den 31. Oktober 1867.
Königliche Direction der Westfälischen Eisenbahn.
Verschiedeue Bekanntmachungen.
Hessishe Nordbahn.
In Gemäßheit des §. 30 des Gesellschafts-Statuts und des unter dem 18. Februar l. J. von Sr. Majestät dem Könige genehmigten Statutnachtrages werden die Actionaire der Hessischen Nordbahn- Gesellschaft zu der diesjährigen, Sonnabend, den 30. l. Mts., Bormittags 10 Uhr, dahier in dem Haunschi’schen Saale (Stände- plak Nr. 3) stattfindenden ordentlichen bezw. außerordentlichen General- Versammlung hierdurch eingeladen.
Gegenstände der Berathung und
1) der Geschäftsbericht für das
[4161]
Beschlußnahme sind: Jahr 1866, welcher in gedruckten
Exemplaren durch den Kanzleïi-Vorstand der Königlichen Eisen- bahn-Direction zu Cassel, Herrn Pitsch, gegen Einsendung von |
6 Sgr. zu beziehen ist;
| 2) die Wahl von zwei Mitgliedern der Deputation und n Stellvertretern derselben, an Stelle der durch das Loos Ani | scheidenden, / 3) die von der Königlichen Direction der Bergisch-Märkischen Eis
bahn proponirte pachtweise, beziehungsweise fäufliche Erwerbun | der Hessischen Rordbahn und *die dadurch bedingte eventuel) Auflösung der Gesellschaft. | Die Actionaire, welche der General - Versammlung beiwohn | wollen, werden unter Bezugnahme auf den abgeänderten §. 33 da | Statuts und die §§. 4 und d des neuesten Statutnachtrages ersug | thre Actien spätestens bis zum Tage vor der General-Versammly, (die Sonntage ausgenommcn), Morgens von 8—12 Uhr und Na mittags von 4—6s Uhr, in dem Geschäftslokale der Königlichen Eise bahn-Direction dahier, bezichungsweise bis zum 24. lauf. Mongti in dem Büreau des Bankhauses S. Bleichröder in Berlin Vorz zeigen und die darüber auszustellende Bescheinigung, welche zuglei als Einlaßkarte dient, os zu nehmen.
Cassel, am 2. Novembér 1867. Der Vorsißende der A ODO der Hessischen Nordbahn. U ag.
—— _—
4177 i
Lilie hessische concessionirte Landesbank
in Homburg vor der Höhe, Monat Oktober 1867. Activa.
R A. e c ebbvi eters s U 154 FI, Wechsel-Bestand Effekten-Bestand :
a) verschiedene
b) eigene Actien
62,707. 41,
947,836. L 98,846. 36
b) in Effekten c) in Wechseln
»- &419,602, f » 90,029, 4, » 19,675. —,
F. 1,167,405. L
Actien-Kapital-Conto Fl. 1,000,000. —, Banknoten im Umlauf » 215,000. — Depositen » Mo, N Actien-Dividenden-Conto pro 1863, 1864, 1865, '
197. 3
O S Reservefonds-Conto 48,930. 37, FI. 1,467,405.
Königliche Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn.
Vom 1. November d. J. ab wird auf den unserer Verwaltun] untergebenen Bahnen für Transporte von Rohzucker und Farin, went diese Artikel unter Steuervergütung zum Export aus dem Zollyver- einsgebiecte bestimmt sind und in agenladungen von mindesten 100 Centnern zur Beförderung gelangen, ein ermäßigter Spéezialtarif eingeführt, welcher auf dem Einheits\saße von 2 Pfennigen pro Cent ner und Meile neben ciner Expeditions8gebühr von 6 fennigen pr Centner beruht.
Das Auf- und Abladen is Sache der Absender und Empfänge
Berlin, den 17. Oktober 1867.
Königliche Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.
Vere Staatsbahn. Die nachfolgende Güter-Verwalter Mertens die Functionen cines Obe Güter-Verwalters für sämmtliche von uns verwaltet r S Bahnen, mit dem Wohnsiße hierselb, übertraga! e Worden sind, wolle das betheiligte Publikum sid mit Beschwerden und Angelegenheit der Güterbeförderung, insbeson dere mit &Fracht-Reclamationen, Entschädigungs-Ansprüche und Ar trägen auf Erlaß von Lager- resp. Standgeld, behufs deren bt sc)leunigter Erledigung, vom 15. d. M. ab nicht direkt an uné! fondern zuächst an den bezeichneten Ober-Beamten wenden.
an die unterzeichnete und Beförderung des Güter - Verkehrs wolle man si wie seither an Betriebs-Direction wenden. Hannover, den 4. Mai 1867. Königliche Eisenbahn-Direction. Mayba ch.
Behörde offen.
gez.
| wird, da dieselbe nock vielfa nicht beachtet ist, mit dem Bemerkaff
| republicirt , daß die Betheiligten cs sich selbst werden beizumessen haben wenn durch Umgehung des
bezeichneten Art herbeigeführt werden. Hannover, den 30, Oktober 1867. Königliche Eisenbahn - Direction. Maybach,
| Ae 266.
28,453.11,
ide Bekanntmachung : 4 Nachdem höhern Orts dam Königlichen Obers
In allen die lokale Ordnun] betreffenden Angelegenheit
|
| Gegen dessen — erstinstanzlihe — Entscheidung steht der Rekurl |
die betreffende Königliche Eisenbahn | j |
: ( vorgeschriebenen Jnstanzenweges Verzöge Tungen in der Erledigung von Beschwerden, Reclamationen 2c. det
Das Abonnement beträg! 8 Thlr. für das Vierteljcgr.
Königlich Preußischer
Ne, Psi» Sub anee des In- und Auslandes
Serlin E iee bes Dater
eußishén Skænats-Anzeigers - Jäger - Straße ÑNr. 90. A (zwischen d. Friedrihs- u. Kanonierstr.)
Anzeiger.
jestät der König haben Allergnädigst geruht :
me General-Major z. D. von Cranach, bisher Com- mandeur der 24. Infanterie-Brigade, den Nothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und dem ptusionicten Steuer- Einnehmer Neugebauer zu Willenberg im Kreise Ortelsburg den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen; “O Den außerordentlichen Professor Dr. G. L. Hahn zu Bres- lau zum tpr Vat Professor in der evangelisch - theologischen Fakultät daselbst; sowie E.
ivat-Docenten Professor Dr. Kupffer zum orden ichen, Weofesion in der R EEE Fakultät der Universität in | ren; und . Tris t
A L Rdhingón Mitgliede der Königlichen Eisenbahn- Direction zu Saarbrücken, seitherigen Ober -Betriebs- Jnspektor Spielhagen, den Charakter als Bau-Rath zu verleihen.
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Das 8. Stück des Bundes-Geseßblattes des Norddeutschen
8gegeben wird, enthält unter : i L: Gese “über das Postwesen des Norddeutschen
Bundes. Vom 2. November 1867.
in, den 9. November 1867. D Dts Samt der Gest#Sammlung.
A Da E A E D A — E E I E Ee
DARD. arr A r 10 A U D 2. MANDTI.: EIAE I —-—
Staats: Ministerium. Das 115. Stück der Gesez-Sammlung, welches heute aus-
gegeben wird, enthält unter S I dee: btibidà Nr. 6903 die Verordnung wegen L aran L B E 1867;
Häuser des Landtages der Monarchie. i laß vom 14, Oktober 1867,
Nr. 694 den Allerhöchsten Er Mair Borrechte ais die Unter:
/ ie Verleihung der fiskalischen - l Ia ID@ Ba bet Tis Kreise Oschersleben belegenen Strecke
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1 Hötensleben über Ohrsleben und Wa |
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bur nach Hamersleben im Kreise Oschersleben ; unker S
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betreffend die Verleihung der E bas B DdibbaG
meinden Daaden, Biersdorf, Niederdrel® e E
j terhaltung ciner Gemeinde - Chaus)
an eiae n Bi h d Niederdreisbacher Hütte bis
von Daaden über Biersdorf und 2 iederd a ea f-Neunkirchener sogenannten Heller-Beziri3}irc
in Ricise Ltentiren, Regierungsbezirk Coblenz, und
ct chi xlaß 14. Oktober 1867, 3906 den Allerhöchsten Erlaß vom 14. Oltober 1 r E ViocBealeibmn der S E E ia ic rhaltung ciner Chaussee von RecUngha b Gavten- n e desterbolt nach Buer, im Kreise Recklinghau)en, Regierungsbezirk Münster. 0 Berlin, den 9. November 1867. 2 Debits-Comtoir der Gesey-Sammlung.
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í rbe ófcutlis i ium für Hande! Gewerbe und öffen Ministerium für H del, Me
Dem Ingenieur Herrmann Jacobi zu Dortmund ist unter dem 7, November 1867 ein Patent
eine Vorrichtung ter
Bitte, wie dieselbe R Modell, Zeichnung und Be
reibung nachgewiesen l d i
auf tüinf Subre, von jenem Tage an gereMer und für den Um fang des preußischen Staates ertheilt worden.
Berlin, Sonnabend, den 9. November, Abends
zum Auswalzen konisch geformter
1867.
Justiz - Ministerium.
Der Kreisrichter Wannowski zu Straßburg U.-M. i} zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Cosel und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Rati- bor mit Anweisung seines Wohnfißes in Cosel ernannt worden.
Kriegs - Ministerium.
Verordnung, betreffend die evangelischen militair-kitchlichen Angeleäèubeitin im X1. Armee-Corps.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen für den Bereich des XI. Armee-Corps was folgt:
F. 1. Die evangelische Militair - Seelsorge im Bereich des XI, Armee-Corps wird nach“ den Borschriften dêèr Militair- Kirchenordnung vom 12. Februar 1832 (Gesez-Sammlung 1832 Seite 69 ff.) und nach Maßgabe der hierauf bezüglichen |pä- teren Bestimmungen geordnet. Der evangelische Militairgeist- liche in Cassel versieht zugleich die Functionen eines Militair- U 2, Die nach §. 9 der Militair-Kirchenordnung den Kon- sistorien zustehendén Befugnisse und obliegenden Pflichten ge- hôren bis auf Weiteres zu dem Geschäftskreise des evangelischen &eldprobstes der Armee, welcher insbesondere die G Verseßung und eutallung der Divisions- und Garnison-Pr i- ger mit Genebliriliuità des Ministers der geistlichen Angelegen- heiten zu bewirken hat, vorbehaltlich jedoch der in dem vorge- dachten Paragraphen den Militair-Befehlshabern zugewiesenen Ea Beziehung auf Beichte, Abendmahl, Einsegnung der Kinder und ihre Vorbereitung dazu bedarf xe zur E tung durch einen andern Geistlichen nach den Vorschriften der Militair-Kirchenordnung einer besonderen Erlaubniß von Dies des Militairgeistlichen nicht, ebensowenig zum Besuch des Gotte8Sdienstes in anderen Kirchen ; für Taufen und Trauungen ist ein Erlaubnißschein des zuständigen ALLa Mae Ie derlich, welcher jedo auf Verlangen unentgeltlih ertheilt
de A , -_- - C 1. "Die bisherigen Garnison-Gemeinden find aufgehoben. §. 5. In denjenigen Garnisonorten, in denen kein Divi- sions- oder Garnison-Prediger stationirt ist, wird die evangelische Militair - Seelsorge einem der Orks8geisilichen durch dessen kirch- liche Bestallungs-Behörde im Einverständniß mit dem betreffen- den Militair - Befehlshaber und unter Genehmigung des Mi- nisters der geistlichen Angelegenheiten übertragen und werden seine Amt8verrichtungen als Militair - Seelsorger im Es mit den für sein geistliches Hauptamt bestehenden kirchlichen Or geregelt. Hes t 4 P Derteibee bieibt in Anschung seiner geistlichen Amts - Ver- richtungen in der Militair - Seelsorge seiner ordentlichen kirch- lichen Aufsichtsbehörde untergeben. Im Uebrigen finden die Bestimmungen der Militair-Kirhen-Ordnung über das Unker- ordnungs-Verhältniß auf ihn Anwendung.
Baden-Baden, den 12. Oktober 1867.
(gez.) Wilhelm. (ggez.) voñ Roon. von Mühler.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets - Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, 23, Otlovee 1. Kriegs-Ministerium. : Im Auftrage: von Podbielski.
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