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Aa R ma @S u my j Berlin, den 19. November 1867. Die nachstehende Verhandlung : Geschchen Berlin, den 16. November 1867. Auf Grund der §F§. 46, 47 und 48 des Rentenbank - Geseßes vom 2. März 1850 wurden an ausgelooseten Rentenbriefen der Provinz Brandenburg, welche nah dem von dem mitunterzeihne- ten Provinzial-Rentmeister vorgelegten Verzeichnisse gegen Baarzah- lung puraagegenen sind, und z ; Stück Lit. A, 0 % » x 30 » » 34 » » i; 82 » » E.
überhaupt 196 Stü über... 48,070 Thlr.,
nebs den von den betreffenden &Fâlli feits- Terminen dieser Renten- briefe ab laufenden Zinscoupons, infoweit die leßteren den Renten- briefen beigefügt worden, so wie nebst den mit eingelieferten Talons heute in Gegenwart der Unterzeichneten durch Feuer vernichtet.
U
Friedberg, als Abgeordneter des Provinzial- Landtages. Î Mo l L, Justiz-Rath und Notar. S,
d, U, (gez.) Küsel, ® Schreiber, Provinzial-Rentmeister. Buchhalter. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Brandenburg. Hey der. -
(I N
(gez.) von Tettenborn, als Abgeordneter des Provinzial- Landtages.
4345]
l Zu den Kreis-Obligationen, ausgefertigt Tilsit, den 2. Januar 1863, werden die neuen Coupons Serie .IL von Nr. 1 bis infl. Nr. 10 über die Zinsen pro 1868 /72 nebst Talons ausgehändigt werden.
Es sind dieserhalb der Kreis-Kommunal-Kasse zu Tilsit (Ren- dantur: Hauptmann, Rechnungs-Rath Dodillet) die früheren Talons vorzulegen, oder franko einzureichen, und die obigen Zinscoupons und Talons in Empfang zu nehmen.
Tilsit, den 20. November 1867. 4
Die Kreisstands-Kommission.
Verschiedene Vekanutmachungen.
In Gemäßheit der 6 fr Sang vom 29, August 1867 des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und 6 entliche Ar- beiten, betreffend die peeoitinalgewichte, wird macht, daß die Königlichen ichungs-Aemter:
A. Klosterstraße Nr. 76,
B. Dorotheenstraße Nr. 67;
C. Brandenburgstraße Nr. 44 vom 2. Dezember c. an bereit sein 1verden, die neuen Medizinal-Ge- wichtssäße anzunehmen und die Prüfung und Stempelung nach der Reihenfolge der Einlicferung auszuführen.
Die obenbezeichnete Circular-Verfügung gicbt ad 10, die Fehler- grenzen für die einzelnen Gewichtsstücke und bestimmt, daß Abweichungen nur im Wenigen statthaft sind; die Gewichtsstücke also wohl leichter aber nit {werer als die Sollschwere scin dürfen.
Die Eichungs-Aemter werden daher nur
hierdurch bekannt ge-
( i Jollshwere darf betragen :
a) bei den würfelförmigen Gewichtsstücken von 200 Grm. bis
10 Grm, die Hälfte der in der obenbezeichneten Verfügung angegebenen Fehlergrenzen ;
b) bei den kleineren Gewichtsstücken von 5 Grm. abwärts, das
Ganze der dort angegebenen Fehler.
__Für Gewichtsstüke , welche sich bei den Prüfungen in den Eichungs-Aemtern \{chwerer erweisen, als vorstehend festgestellt, können dieselben die Arbeit des Justirens nicht Übernehmen und sind berech- tigt, solche Stücke zurückzuweisen.
Berlin, den 25. November 1867.
Königliche Normal-Eichungs-Komniission.
[4351] M / 4 : Oppeln - Tarnowiter - Eisenbahn - Gesells chaft, Fe t Herren Actionaire der Oppeln-Tarnowigzer-Eisenbahn-Gesell-
aft werden
für den 18. Dezember c, Nachmittags 3 Uhr,
im großen Saale des Ca‘é Restaurant zu Breslau, Carls\traße 37;
zu einr | außerordentlichen General-Versammlung eingeladen.
Als Gegenstände der Tages-Ordnung werden, con. §F. 28 u. 29
des Gesellschafts-Statuts, bezeichnet :
1) Beschluß Über die projektirte Verbindung der Rechte-Oder-Ufer- Eisenbahn mit der Warschau-Wiener-Eisenbahn durch eine Zweig- bahn von einem Punkt der Rehte-Oder-Ufer-Eisenbahn zwischen, Colonowsfa und Creuzburg, mit Herbe / bis zu welchem Punkt die Warschau-Wiener-Eisen ahn den weiteren Anschluß bis Czen- tochau fortführen wird.
2) Beschluß über die Beschaffung des zum Bau dieser Zweigbahn
nöthigen Bau-Kapitals.
| 3) Beschluß über die als zweckmäßig erachtete rieg der projek.
tirten Linie der Rechte - Oder - Ufer -Eisenbahn von manuelsegen progyan nach Pleß, in der Richtung von Emanuelsegen
( r nah Pleß, mit einer Abziveigung von Tichau nach
Mittel Lazisk, anstatt von Paproßzan aus.
4) Antrag auf die Autorisation für die Direction, die in Folge der Beschlüsse nothwendig werdende Statuts - Abänderung mit der Königlichen Regierung zu vereinbaren.
Bezugs der Theilnahme an der General - Versammlun Werden die Herren Actionaire auf die Bestimmungen der §§. 31 und 98 des Gesellschafts - Statuts verwiescn mit dem emerken , daß die Actien Anerkenntnißscheine oder Quittungsbogen bis zum 17. Dezember a Abends 6 Uhr, bei der Haupt - Kasse der Gesellschaft zu Breslau, Gartenstraße 22a., unter Beobachtung der statutenmäßigen rormalitäten u deponiren, resp. mit Bezug auf die Bestimmungen des alinea 9 C 31 des Gesellschafts-Statuts die amtlichen Bescheinigungen über die bei Staats - und Kommunal - Behörden deponirten Objekte, bis zu diesem Termine bei der Direction einzureichen sind.
Breslau, den 23. November 1867.
Der Verwaltungsrath der Oppeln - Tarnowißer - Eisenbahn - Ges ellschaft.
[4357] Einladung zur General-Versammlung der Aktionaire der Rhei- nischen Eisenbahn-Gesellschaft, auf Montag, den 30. De- zember 1867. : In Gemäßheit der §F. 33 u. 34 der Statuten, werden die Aktio- naire der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft zu ciner außerordentlichen
General-Versammlung einberufen auf Montag, den 30. De-
zember, Vormittags 12 Uhr, in den Sipungssoal de Directionsgebäudes zu Cöln, Altes Ufer Nr. 2, um Über die, mit dex Königlichen ten vereinbarten Modificationen des MNer- trages vom 10. April 1 6, die Uebernahme. des Baues und Betriebes der Eifelbahn von Call resp. Soetenich nah Trier, Beschluß zu fassen und die Direction zu ermächtigen, mit der Staats-Regierung diejenigen Abänderungen der Statuten resp. Statut-Nachträge, oder Zusäße zu denselben zu verabreden und für die Gesellschaft endgülti und ver- bindlih festzustellen, welche sich in Ausführung des zu fassenden Be- \{chlusses der General-Versammlung als nothwendig oder zweckmäßig ergeben werden.
Nach den §§. 30 und 31 der Statuten nehmen nur diejenigen Actionaire Tkeil an der bee amin welche den Besiß ihrer Actien wenigstens vierzehn Tage vor dem Datum dieser öffentlichen Einberufung in die Bücher der esellschaft haben eintragen lassen und welche innerhalb der der General-Versammlung vorhergehenden leßten drei Tage sih entwed@& selbs oder durch Bevollmächtigte legitimiren, daß ihr Actien-Besig noch immer so besteht, wie es in Büchern der Gesellschaft vermerkt ist.
Côln, den 24. November 1867.
Die Direction der Rheinischen Eisenbahn - Gesellschaft.
Cöln-Mindener Eisenbahn - Gesellschaft. Vergleichende Uebersicht der Betriebs - Einnahmen pro Oktober 1867. a) auf da Hauptbahn: 1867: für Personen 144,066, für Militairtransporte 4978, für Güter 472,022, sonstige Einnahmen 69,460, Summa 690,526, Summa bis ült. Oftober 6,098,041; 1866: für Personen 128,153, für Militairtransporte 12,189, für Güter 447,677, sonstige Einnahmen 48/945, Summa 636,564, Summa bis ult. Oktober 6,090,054; 1867 mehr: für Personen 15,913, für Güter 24,345, sonstige Einnahmen 20/915, Summa 93/962, Sunma bis ult. Oktober 7,987; weniger : für Militairtransporte 7211. b) auf der Oberhausen-Arnheimer Zweigbahn 1867: für Personen 11,701, für Militairtran8porte 2291 für Güter 34/033, sonstige Einnahmen 3893, Summa 49/852, Summa bis ult, Oktober 412,763; 1866: für Personen 12,154, für Militairtransporte 993/ für Güter 30,878, e Einnahmen 2112, Summa 45,697, Summa bis ult. Oktober 4 274; 7 mchr: für Güter 3/155, sonstige Einnahmen 1781, Summa 4155, Summa bis ult. Oktober 12,489 ; weniger: für Personen 453, für Militairtransporte 328. c) auf der Cöln-Gießener Eisenbahn incl. Rheinbrücken 1867: für Per- sonen 22,156, für Militairtransporte 313, für Güter 104,233, sonstige Einnahmen 18,550 Summa 145,252, Summa bis ult. Oftober 1,237,083; 1866: für Personen 22,793, für Militairtransvorn guor für Güter 91,620, für sonstige Einnahmen 11,650, Summa 126,703, Summa bis ult. Oktober 1,146,240; 1867 mehr: für Güter 12/613, ge Einnahmen 6900, Summa 18/549, Summa bis ult. Oktober 90,843; weniger: für Personen 637, für Militairtransporte 327, d) Total - Einnahmen auf den drei Bahnen 1867: für Personen 177,923, für Militairtransporte 5516, für Güter 610,288, sonstige Ein- nahmen 91,903, Summa 885/030, Sumnna bis ult. Oktober 7,747,887 ; 1866: für Personen 163,100, für Militairtransporte 13,382, für Güter 970/175, sonstige Einnahmen 62/307, Summa 808,964, Summa bis ult. Oftober 71636/5968; 1867 mehr: für Personen 14,823 7 für Güter 40/113, sonstige Einnahmen 29,596, Summa 76,666, Summa bis ult. Oftober 111,319; weniger : für Militairtransporte 7866.
Königliche Niederschlesi ch-Märkische Eisenbahn.
__ Tür die Ueberfuhr von \{lesischem Coaks auf der hiesigen Ver- bindungsbahn vom Niederschlesis{-Märkischen nach einem der anderen Bahnhöfe der hier einmündenden Eisenbahnen wird von heute ab der E von 3 Pfennigen pro Centner, resp. 6 Pfennigen pro Tonne erhoben.
Berlin, den 12. November 1867. Königliche Direction der Niederschlesis{ch-Märkischen Eiscnbahn.
Weck zu Hannover den
Das Avonnement beträg! g Thlr. für das Pierteljahr.
Königlich
Preuftischer
A A L f e 2) N Y E r) 0 Ma P V E A F I-U SE C T-PRY 7 *, es P j
Alle Poft - Anstalten des In- und Auslandes nehmen mig op an, für Berkin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers:
Jäger- Straße Nr. 2G. (zwischen d. Friedrihs- u. Kanonierstr.)
Paci A R t G C
Anzeiger.
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ck estät der König haben Nllergnädigst geruht : | “Dei C N eutehot a. D. von Langen, bisher Ab- heilungs - Commandeur in der Garde - Artillerie -Brigade, den töniglichen Kronen-Orden dritter Klasse, dem katholishen Schul- ehrer Assenmacher zu Erkrath im Kreise Düsseldorf den dler der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von johenzollern und dem fatholishen Schullehrer , Küster und Arganisten Junk zu U im Kreise Frankenstein das ine Ehrenzeichen ; ferner e L, Paul von Brand zu Hermsdorf m Kreise Friedeberg die Kammerherrn-Würde zu verleihen ; Den Regierungs - Rath Brenning p Döbl v ho zum Ober-Regierungs-Rath und Regierungs - Abtheilungs - Dirigen- en; Und : ias- Oberpfarrer Eduard Hermann Paey in König berg N/M. ps S U Abt der Diöôces Königsberg N/M. 1, u ernennen ; i j Ag s y Secretair bei dem Universitäts - Gericht zu Ber n, S hleus ener, den Charakter als Kanzlei-Rath it A be-
Dem Miierig) - Ka as als Kanzlei - Rath zu er- heilen ;
als Kassirer bei der Generalkasse zu Hannover ange- llen Ober - A Georg Christian Wilhelm
: D "Gk Bienecke und Ernst Friedrih Polchau; un Den Kreis-Steuer-Einnehmern Martin in Torgau, von
Bri in Eisleben und Droz in Jnsterburg , so wie den uer GnPraibEA von Shwander in Burtscheid, Herges n Trier und Sauer in Amel den Charakter als Rehnungs-
Rath zu verleihen.
VBerclin, 27. November.
Se. Hoheit der Herzog von Sachsen - Altenburg is jeute früh von hier abgereist.
Das 12. Stück des ERUNRS Mem E a OUndes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter:
Nr. 26. Pas Gefet, betreffend die &eststellung des Haus- alts - Etats des R, Bundes für das Jahr 1868. Som 30. Oktober 1867, und unter : :
Nr. 27, die Verordnung, betreffend die Feststellung des Etats der Militairverwaltung des Norddeutschen Bundes für as Jahr 1868. Vom 21. November 1867.
Berlin, den 28. November 1867.
Debits-Comtoir der Geseßz-Sammlung.
i Kriegs- Ministerium.
f llerhöchste Kabinets-Ordre vom 30. Oktober 1867,
die Bekleidungs-Abzeichen der aus Kontingenten der Nord-
y deutschen Bundesstaaten gebildeten Truppentheile betreffend.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Jch in Betreff er Bekleidung&:AbBihen der aus Kontingenten der Norddeut- hen Bundesstaaten gebildeten Truppentheile; nämlich: a) des Oldenburgischen Me Rio Nr. 91, b) des Anhal- schen Infanteric-Regiments Nr. 93, c) des 5. Thüringischen \nfanterie-Regiments_ Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), d) des ’ Thüringischen Infanterie-Regiments Nr. 95, e) des 7. Thü- ingishen Infanterie-Regiments Nr. 96, f) des Oldenburgischen “ragoner-Regts. Nr. 19, g) der 2. 6 pfünd. und der 2. 4pfünd. Oldenburg.) Batterie der 1. Fuß-Abth. des Feld-Art. Regts. Nr. 10
Berlin, Mittwoch; den 27. November, Abends
1867.
CUges 1) die berittenen Offiziere der genannten Jnfanterie- egimenter tragen in den Sattel-Ueberdecken den Köni lichen Namenszug mit der Krone, wie die Offiziere der preußischen Regimenter. 2) Das für die Fußtruppen der preußischen Ar- mee vorgeschriebene Leibriemenshloß ist auch von den Tuß- truppen der vorbezeichneten Kontingente anzulegen. 3) Die Feldwebel, Sergeanten und Gefreiten sämmtlicher unter a bis g aufgeführten Truppentheile tragen den Auszeihnungsfknopf mit dem Gepräge des heraldishen Adlers. ü Ferner bestimme Jch, daß die Landwehr derjenigen Staa- ten des Norddeutschen Bundes, mit welchen Conventionen ab- geschlossen sind, die Landeskokarde mit dem Landwehrkreuz mit
der Inschrift j
»Mit Gott i Fürst und Vaterlande (aber ohne die Jahreszahl 1813) tragen soll, mit Ausnahme der Landwehr der freien Fatenete Hamburg , Bremen und Lübeck, welche das Landwehrkreuz ganz nach preußischem Muster anzulegen hat, Das San wird- beauftragt , hier- nach das. Weitere. zu veranlassen; --— 99 Beelia, den 30: Ofktöbér 1867.
(gez.) Wilbelm. (ggez.) von Roon. An das Kriegsministerium.
Vorstehendes wird hiermit zur Kenntniß der Armee ge- bracht. Berlin , den 18. November 1867. Kriegs -Ministerium. Im Auftrage: von Sto sch.
Ministerium für die landtvirth\chaftlicheu Angelegenheiten.
Bescheid vom 28. August 1867 — betreffend die Kompe- es der Polizeibehörden in Bezug auf die Anlage von Schöpfrädern. . 1 des Geseßes vom 1. Juli 1861.) C 19 des Gesehes vom A Sebeucs 1843.)
Auf den Rekurs des Mühlenbesißers N. zu N. gegen das Resolut der Königlichen Re ierung in N. vom 25. März d. J., betreffend die Anlage eines Schôpfrades Seitens des Bauerguts- besigers N. zu N. Behufs Bewässerung einer auf feiner Be- sizung belegenen Wiese in dem vorbeifließenden N.-Flusse,
wird hiermit zum Bescheide ertheilt, daß, j
da das Geseß vom 1. Juli 1861, E!
ewerblicher Anlagen im §. 1 unter 1. zu denjenigen An- agen, welche einer besonderen polizeilichen Genehmigung be- dürfen, zwar durch Wasser bewegte Triebwerke (Mühlen u. ). w.) jeder Art rechnet, hierunter aber nach der unzweifelhaften Absicht des Geseßes nur folhe durch Wasser bewegte An- lagen gehören, deren wesentliche Bedeutung in dem Gebrauche der Wüsserkraft liegt, und nicht solche, deren Qweck der Ver- brauch der Wassermasse ist, da die von dem 2c. N. beabsich- tigte Schöpfradanlage nur die Bestimmung hat, das an seinem Grundstücke vorüberfließende Wasser zur Bewässerung seiner Wiese zu verwenden, da zu einer solchen Be- wässerungs-Anlage der Uferbesi er nah §. 19 des Ge- seßes Über die enußung der Privatflüsse vom 28. Fe- bruar 1843 einer polizeilihen Erlaubniß nicht be- darf, und da der x. N.-von der in diesem Paragraphen ge- währten Befugniß, die Vermittelung der Polizeibehörde in Bezug auf die gegen die Bewässerungs - Anlage gerichtetcn
betreffend die Errichtung
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