Mitgliedern des Hansabundes nicht mehr zu kaufen. Dieser Terror, den der Bund der Landwirte treibt, ist ebenso \{limm wie der der Sozialdemokraten. (Nufe links: Oder wie es das Zentrum treibt!) Die sozialpolitischen Lasten sind hoh; die Großindustrie kann fie noch ertragen, aber die kleine Industrie und das Hand- werk drücken sie sehr. Aber troßdem muß au die Versicherung der Hinterbliebenen, sowie die Versicherung der Privatbeamten kommen. Die Erwerbskreise zeigen überall guten Willen dazu, aber was von ihnen {wer empfunden wird, das ist das fort- währende fsozialpolitishe Hineinreglementieren in den Betrieb. Es fragt sich, ob alle die neuen Verwaltungsapparate wirkli not- wendig sind. Wir wünschen überhaupt, daß man v or neuen {ial politishen Maßnahmen prüfe, ob die Schultern, die die Lasten tragen müssen, leistungsfähig genug sind. Bisher hat man immer erst die fozialpolitishen Geseße gemacht und dann sehen wollen, ob si die Belasteten damit abfinden können. In dem Handwerk ist die Mißstimmung über die Sozialpolitik besonders deshalb so groß, weil die Meister selbst davon gar nihts haben. Von der Selbst- versicherung haben die Meister nur in ganz geringem Maße Gebrauch gemacht. Die Zwangsversiherung der Handwerks- meister hat man fallen gelassen, aber die neue Neichsversicherungs- ordnung macht einen neuen Vorschlag dahin, daß die selbständigen Handwetmeister zu der Versicherung noch Zusaßmarken ge- brauchen können, dur die sie den Nußen der Versicherung für {h noch bedeutend verstärken können. Die érage der Unterscheidung zwischen Handwerks- und Fabriksbetrieb is noch immer nicht ge- löst. Es wird nihts anderes übrig bleiben, als daß eine Neichs- inftanz geschaffen wird, die darüber einheitliÞ entscheidet. Es herrscht. die Meinung, daß das Geseß zum Schuße des Bauhand-
werks verhältnismäßig wenig praktische Erfolge erzielt hat. Es müßte den Handwerkskammern- die Möglichkeit gegeben werden, von Amts wegen Material zusammenstellen zu können. In denjenigen Städten, in denen die berufenen Vertreter des Handwerks den Wunsch aussprechen, muß auch der zweite Teil des Gesetzes ein- geführt werden. Das Geseß gegen den unlauteren Wettbewerb Tönnen wir begrüßen. Wir sehen es als cinen Weg an, um die ehr- liche Arbeit und Treu und Glauben zu hüßen. Den Bestrebungen des Handwerks, daß auch die Innungen das Necht erhalten, gewisse Mindestpreise festzuseßen, bitte ih die Negierung Folge zu geben. Die Bäckereiverordnung soll Ranis gegen die schon be- tehenden Bäckereien niht so streng gehandhabt werden. Wir wünschen, daß die Meisterkurse verkürzt werden. Die Behörden vergeben noch vielfach ihre Arbeiten niht an Handwerker. Jch möchte den Minister bitten, auf Durchführung seines Erlasses zu dringen. Besonders bedauere ih, daß die Justizverwaltung ihre ganzen Buchbinderarbeiten im Gefängnis zu Breslau herstellen laßt und dadurh das Handwerk ganz bedenklih schädigt. Einer Schneiderinnung ist zugesagt worden, daß ihr die Lieferungen zu teil werden würden, aber sie müsse fih verpflichten, die bisherigen Preise um 10 % zu unterbieten. Der Notschrei der Zivil- musiker ist berehtigt. Diese werden überall durch die Militär- mujiker auf das s{hwerste geschädigt, die ihnen in ihren Mußestunden Konkurrenz machen. Zahlreihe Beschwerden richten sich auch gegen Kommunen, die „eigene Glefktrizitäts- werke haben und nun darauf hinarbeiten, daß alle Privat- personen ihre Arbeiten niht durch selbständige Handwerker, fondern durch die Installateure dieser Werke ausführen lassen. Von der Negierung muß energish darauf hingearbeitet werden, daß die Behörden in erster Unie das Handwerk berüc{sichtigen. Es ist durchaus richtig, daß das Handwerk kfaufmännish erzogen werden foll. Aber fordert das Handwerk infolge dieser kaufmännischen Erziehung höhere Preise, dann wird vor allem von den Behörden wieder ein Druck ausgeübt. Ueberhaupt zahlen die Behörden vielfah außer- ordentlich {lecht. (Der Redner führt aus der Schreinerinnung in Cassel ein Beispiel an, wo nah den Bezahlungen der Behörden der Hand- werksmeister nur auf ein Jahreseinkommen von 1134 4A fommen würde.) Die Handwerkskammern müssen bei der Vergebung von Submissionen mit zu Nate gezogen werden, aber auch bei der Ab- nahme der Arbeit, damit \hlechte Arbeiten unnachsichtlich zurück- gewiesen werden können.
Abg. Nahardt (freikon).): Es ist anzuerkennen, daß die Stagats- regierung den guten Willen gehabt hat, den Bäkermeistern die Üeber- gangszeit bezügli der neuen Bäkereiverordnung zu erleichtern, aber der in vielen Fällen bewilligte Konsens von fünf Jahren genügt niht. Wird in dieser Zeit eine Hypothek fällig, so wird es dem Oauseigentümer unmögli sein, eine neue Hypothek zu beschaffen.
enn wir auh Preußen sind, fo sollte man doch nicht so shneidig vorgehen, daß zahlreiche Eristenzen vernihtet werden. Wir find damit einverstanden, daß in Fragen der Reinlichkeit und der Hygiene die shärfsten Maßnahmen getroffen werden, aber bloß deswegen, weil eine Balfstube nah Ansicht der heutigen Polizeiverordnung einige Zentimeter zu niedrig ist, den Betrieb zu {ließen und Hunderte von Cristenzen zu vernihten, das ist keine Sozialpolitik. Wenn wir aus der Ansicht einiger Gewerbeaufsichtsbeamten, daß der- artige Backstuben zum ständigen Aufenthalt von Menschen nicht ge- eignet seien, die Konsequenzen ziehen, dann müssen wir sofort auch sämtlihe Bergwerke schließen. Jch bitte den Minister inständigst, den Konsens für die ganze Zeit zu bewilligen, in der das betreffende Gebäude steht, und die Bäerei dort betrieben wird. Der Erlaß des Ministers bezügli der Innungen und Arbeitgeberverbände, nah welchem die einzelnen Arbeitgeber gezwungen werden können, ab- ges{lossene Tarifverträge auch innezuhalten, ift einem lange gehegten Wunsch des Handwerks entgegengekommen. Die Kritik dieses Er- lasses seitens der Linken ist ganz ungehörig, er ist notwéndig, wenn die Tarifverträge weiterbestehen sollen. Bisher fehlt es den Innungen an einer Handhabe, die Durchführung dieser Verträge zu ge- währleisten. Daß das Handwerk mehr wie bisher zu den Fach- schulen herangezogen wird, begrüßen wir mit Freuden. Wir wünschen, daß der Fachzeichenunterricht auh von Fachleuten erteilt wird. Wenn Herr Dr. Schroeder die Unterscheidung zwischen Handwerk und Fabrik einer Neichsbehörde überlassen will, fo sind wir Fachleute anderer Ansicht; wir meinen, daß, wie auch eine Behörde darüber entscheiden möge, die Entscheidung immer falsch sein würde, weil weder die Zahl der beschäftigten Arbeiter, noch die Einrichtung des Maschinenbetriebes, noch die persönlihe Mitarbeit, noch der Umsaß maßgebend sein kann. Wir verlangen vielmehr, daß sämt- lihe Betriebe, die handwerk8mäßig ausgebildete Arbeiter be- schäftigen, zu Beiträgen zu den Kosten der Schulen, der Ausbildung der Lehrlinge usw. herangezogen werden müssen, wenn auch nur fo weit, wie sie handwerksmäßig ausgebildete Arbeiter beschäftigen. Die Ausbildung der Lehrlinge ist feine Annehmlichkeit für das Handwerk. Ohne die Veiträge aller dieser Betriebe können die Innungen nichts leisten, und man foll ibnen nicht Vorwürfe machen; mit den geringen Mitteln können sie niht mehr leisten. Den Hansabund betrachten wir vom Standpunkt der Zweckmäßigkeit für unsere Interessen. _Vandwerk und Industrie haben natürlich viele gemeinsame Interessen ; wir tragen gemeinsam die Lasten der Sozial- politik, wir leiden gemeinsam unter der Arbeiterfrage, wir haben die gleiche _WVenanlassung, uns zu organisieren, wir haben das gleiche Interesse an den Verkehrsfragen, das gleiche Interesse an der Sozialpolitik, deren Fortgang wir durchaus wollen, allerdings nicht allein auf unsere Kosten. Wer nicht selbst Opfer dafür bringen will, dem spreche ih die Befugnis ab, über diese bedeutenden wirtschafts- olitischen Dinge mitzuspreWßen. Man darf nicht alles allein auf den rbeitgeber abladen , auh jeder Arbeiter muß fein Scherflein beitragen. Wir haben sogar die Sorge, ob nicht die zulässige Grenze für die Belastung des Handwerks schon überschritten ist. Mit der Verelendungétheorie der Sozialdemokraten ist nichts mehr zu machen, dazu sind die Löhne doch {on zu hoch geworden. In der Frage der Submissionsbedingungen find wir noch keinen Schritt weiter gekommen. Wir haben uns beschwert über die Beamten- konsumvereine. Als im vorigen Jahre die Beamten aufgebessert wurden, lagen die Geschäfte derartig {chlecht, daß es eigentlih vom Standpunkt der Steuerzahler nicht gerechtfertigt war, mit diesen
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Millionen das Volk von neuem zu belasten. Nun ist es aber nicht zu
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verwundern, wenn wir von den Beamten fordern, daß sie durch ihre Konsumvereine den Geschäftsleuten keine Konkurrenz machen follen. Die Regierung sagt einfach, sie könne das ihren Beamten nicht verbieten. Wenn die Handwerker von der Regierung einmal größere Aufträge bekommen,
über die ¿Frage auf die Beleihung der meinsame Arbeit mit dem Han verständnisse aus der Welt geschafft werden können. Der Minister
bei staatlichen Lieferungen mehr berücksihtigt werden follen ; aber es scheint, daß dieser C
Die Kunstgewerbes julen von Berlin und Breslau müssen vom Nessort des Kultusministers an das Handelsministeriuum überwiesen werden. Von vielen Beh
shädigungen gezahlt, daß sie gerade ausreichen, um die tariflichen
Arbeiter einheitlich
zu denselben Bedingungen gibt, wie anderen Gesellschaften. Die Belastung des Mittelstandes dur die Sozialpolitik geht bereits über die Grenze hinaus.
die Witwen- und Waisenversiherung werden sollen. Will der Staat eine lern fu feiner Sozialpolitik, so muß er die Kosten auf die
betrieb pro Gesellen jährli 37,96 4 an fozialpolitischen Kosten zu
un}eres
Gesellen eine E Ausgabe von 304 . ist j Kommunal-, Staats- und sonstigen Steuern zurechnet.
des Kleingewerbes von großer Bedeutung wäre. Den Meisterkursen
den Fach- und Fortbildungsshulen heranzuziehen.
Einführung des zweiten Teiles des Gesetzes teuerung der Bauten können auch die Kostenrehnungen vorher vorgelegt werden. Wenn ein besonderes Bauschöffenamt mit Fachleuten eingerichtet wird, die ein Gehalt von 10000 bis 7500 íÆ bekommen, und man \elb\t einen
ein Zwanzigstel von dem, was Bankdirektoren und deren Hinter-
ga 8 Millionen zur ogenannten
Fug und Necht sagen, daß 10 Millionen Handwerkerforderungen in Betracht kamen.
Willen Bisher sind f “nmit wohlgemeinten V rten abgespeist worden. Lohnende Auftr! y seitens der Behörden geben uns vor allem die Gewähr, daß wir unsere Sriltenz erhalten können.
Minister für Handel und Gewerbe Sydow: Meine Herren! Die vier Herren, welche bisher zu dem Etat der
ausführlihen Darlegungen so ziemlih das ganze Gebiet der \chwe- Ressort gehört, sondern auch darüber hinaus. Wenn ih mich an-
Gründen darauf beshränken, nur bei den Fragen zu verweilen, die
Fragen, die heute neu auftreten, werde ih mi etwas ausführlich fassen dürfen.
Ich kann an die Spitze aller Erörterungen, die ih zu der Frage des Handwerks zu machen habe, nur den Ausdruck der Genugtuung
Handwerk Beobachtungen mitgebraht habe, weiter zu vertreten. Die gehen
daß selbständige Existenzen gerade durch die Förderung des Hand- werks erhalten und vermehrt werden. Im einzelnen ist nun zunächst die Frage der Staatslieferungen
eine vermittelnde Tätigkeit zu. Alle praktishen Konsequenzen werden von den Nessorts, die die Arbeiten vergeben, gezogen. hat die Vermittlung, die meine Herren Amtsvorgänger in dieser Beziehung geübt haben, hon recht erfreulihe Früchte gezeitigt. Mir
70 Innungen und 38 Genossenschaften mit Lieferungswerten von 13 Mill. beteiligt hat, so ist das {hon immer ein guter Anfang. Dazu kommen Vergebungen der Militärverwaltung an Handweber
die sie zu vergeben hat. An Lederlieferungen ist die deutshe Gerber-
den Absaß vermittelt, in diesem Jahre mit Aufträgen in Höhe von 44 Millionen Mark oder 70 9% des gesamten Anschaffungswertes be- teiligt worden. daß gerade die Reichspost- und Telegraphenverwaltung auf dieser
dauert es jahrelang, bis die Behörden die Abrehnungen er- n. Das können die Maierte, nicht aushalten, dazu haben sie genügend Betriebskapital. Der Hansabund hat uns in iedenen Fragen unter tüßt, z. B. mit dem Preisausschreiben er G ina des Betriebskapitals, in bezug uchforderungen usw. Durch unsere ge-
Kund werden hoffentlich manche Miß-
n einem Erlaß verfügt, daß die Handwerkerorganisationen rlaß gar nicht allen Bauämtern bekannt Im ganzen ist es nur bei den s{önen Nedensarten geblieben.
örden werden den Handwerkern derartige Ent-
zu zahlen. Warum follen denn nicht auch von den Innungen reise einheitlih geregelt werden ? Man hat doch die Löhne der T festgeseßt. Die Baugenossenshaften werden Staat in einer Weise begünstigt, daß jede Konkurrenz mit ausgeschlossen ist. Man gibt ihnen niht nur die Gelder 3 9/0, fondern gibt ihnen sogar den 16- bis 18 fachen betrag an Geldern, so daß wenig oder gar feine Hypo- nötig sind. Wir wünschen, daß man ihnen das Geld nur
Ich habe ernste Bedenken gegen die Er- g der Krankenkassenbeiträge von einem Drittel auf die Hälfte, auch Bedenken gegen die Erhöhung der Beiträge zur Invaliden- erung. Jch fürchte, daß wir auch die Träger der Kosten für
tern sämtlicher Steuerzahler nehmen. Wir haben im Tischler- ; das macht bei einer durch\chnittlihen Beschäftigung von acht Die Belastung höher, wenn man die i Wenn Sie immer nah einer Ausdehnung unserer Sozialpolitik \{hreien, müssen Sie auch berüsi{tigen, daß täglich 12 Mill. Mark nteresse der Sozialpolitik vom Unternehmertum aufgebracht 1. Gs gibt auch auf sozialpolitishem Gebiet Uebertreibungen. \{hlahtet hier die Henne, die die goldnen Eier legt. Jch muß
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ier wieder auf die Warenhaussteuer verweisen, die im Interesse
Standes noch viel
der jeßigen Gestalt feine allzu große Bedeutung beizulegen. niht mögli, in acht Wochen das nachzuholen, was man ver- hat. Zur Erwägung möchte ich dem Minister geben, ob es nöglich ist, durch diese Kurse tüchtige Handwerker als Lehrer zu “l Die * Meinungen as Geseß zur Sicherung der Bauforderungen gehen zwar aus- er. Aber die Interessen der Handwerker sind durch dieses sicher mehr gewahrt als unter dem früheren Zustande. Die führt feine Ver- herbei, denn ebenso wie die Zeichnungen
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uaufwand von 30 000 M4 hinzurechnet, so ist das noch immer nur
r und Schieber an unberetigten Zinsen bekommen. Im 1909 find in Berlin 1125 Grundstücke der Subhastation ver- an Handwerkerforderungen kamen bei 406 Grundstücken ins- Anmeldung. Rechnet man die „hoffnungslosen“ Forderungen hinzu, die der Ein- gsfosten wegen nicht angemeldet werden, fo können wir mit
Leider fehlt verloren gegangen sind. haben, , dem
eine Statistik darüber, wieviel t E
Die Regierung muß den ernsten
Handwerk ‘n ogreifend zu helfen. §1
Dann müssen
ffenbare Mängel der Seseße möglichst bald ausgemerzt werden.
s- und Gewerbeverwaltung gesprochen haben, haben in ihren Fragen gestreift, und zwar nicht bloß, soweit es zu meinem darauf zu antworten, so muß ih mi zunächst aus formellen tessort angehen. Ich kann aber auh die Fragen, um die
e niht zu lange hinzuziehen, die {on früher wiederholt er- worden sind, hier nur kurz berühren und auch diese nur soweit,
zu den wichtigeren zu rechnen find. Bei denjenigen wichtigeren
über den warmen Ton, der, wenn cs sich um das handelt, dieses Haus durchzieht. Jch werde mich bestärkt sehen, die Anschauungen, die ih aus meinen früheren daß es eine der wichtigsten Aufgaben des Handelsministers ist,
(Bravo ! links.)
Handwerk von verschiedenen der Herren Vorredner gestreift In dem ganzen Gebiet kommt dem Handelsminister nur
Immerhin
die Zahlen aus den leßten beiden Jahren, 1907 und aus dem Gebiet der Militärverwaltung und anderer tungen vor, und wenn man sieht, daß die Militär- ung im Jahre 1908 im ganzen an ihren Weferungen
0000 M, das sind 12% des Gesamtwertes der Lieferungen,
ung für Heeresbedarf, die ja auch gerade den kleinen Gerbern
Aus meiner früheren Tätigkeit ist mir auch bekannt,
Zahlen vom Ministerium der öffentlichen Arbeiten liegen mir nit vor. Ich weiß nur, daß da von der Zentralinstanz auch eifrig in dem Sinne gewirkt wird, der hier für rihtig gehalten wird. Insbesondere ist auch in den Zahlungsbedingungen? möglichst den Wünschen der Handwerker und der Genossenschaften entgegengekommen worden.
Das alles hat natürli niht sofort volle Erfolge gezeitigt. Ihnen ist ja bekannt, daß insbesondere der Herr Kriegsminister darauf aufmerksam gemacht hat, daß in manchen Beziehungen die Lieferungen niht den Erwartungen entsprohen haben; das ist ja auch ganz natürlih. Um größere Lieferungen zu übernehmen, dazu gehört Er- fahrung, und man kann es nicht leugnen, daß die Handwerker- vereinigungen hier und da ihr Können übershäßt haben. Ich glaube aber, gerade dadurch, daß jeßt durch meine Vermittlung die in Betracht lommenden Innungen und sonstigen Handwerkervereinigungen auf die Mängel aufmerksam gemacht sind, werden sie am besten den Weg finden, ihnen künftig abzuhelfen. Ich bin überhaupt der Meinung: es ist gut, wenn hier nicht allzu ras vorgegangen wird, fondern in dem Maße, in welchem si die Kräfte der Innungen und sonstigen Handwerkervereinigungen stärken, und daß alsdann auh ihre regere Beteiligung zu erreichen sein wird. Ich habe auch das feste Vertrauen zu den beteiligten Staatsverwaltungen, daß sie au durch gelegentliche \chlechte Erfahrungen si nicht von dem Wege, den sie einmal beschritten haben, werden abbringen lassen.
Die mancherlei Bemängelungen auf dem Gebiet des Submissions- wesens, die insbesondere der Herr Abg. Dr. Schroeder (Cassel) hier vorgebracht hat, betreffen fo viele Einzelheiten, daß ich sie hier nicht erörtern kann, zumal sie mir ja vorher niht bekannt waren. Jch stelle anheim, sie entweder dur mich an das beteiligte Nessort oder direkt an solhes zu leiten. Allerdings hat ja der Herr Abg. Nahardt ge- sagt: was hilft das, wenn die Beschwerden nahher im Sinne der Handwerker erledigt werden, inzwischen sind die Lieferungen vergeben. Ja, doch nur diese, niht auch die anderen. Ich sehe keinen anderen Weg, die Durchführung der aufgestellten Grundsäße zu erwirken, als daß nachhaltig immer wieder die æâlle, in denen ihnen entgegen- gehandelt wird, von den betreffenden Kreisen an der Zentralstelle zur Sprache gebraht werden, und ich bin gern bereit, dabei meiner- seits mitzuwirken. f
Es sind dabei noch zwei allgemeine Gesichtspunkte berührt worden : einmal die Frage der Konkurrenz der Gefängnisarbeit bei Submissionen. Ich glaube, diese Frage ist {on beim Etat des Justizministeriums zur Sprache gebraht worden, und es ist dabei festgestellt worden - ih habe auch dabei vermittelnd gewaltet —, daß es als unzulässig erkannt ist, bei solhen Submissionen Gefängnisverwaltungen mit ihren Arbeiten konkurrieren zu lassen. y
Die zweite Frage ist die, wieweit man Sachverständige bei der Abschäßung von Arbeiten zuziehen soll. Da ist zunächst auf dem Gebiet des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten ein Anfang gemacht worden. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat im vorigen Jahre zunächst mal für eine Neihe seiner Bezirke angeordnet, daß bei den Ermittlungen der Preise für die laufenden Unterhaltungsarbeiten der staatlichen Hochbauten eine Mitwirkung der Handwerker statt- finden sollte.
Die Frage der Abgrenzung von Fabrik und Handwerk steht zur Entscheidung. Es ist mit dem Neichsamt des Innern darüber eine Verständigung erzielt, daß demnächst eine Besprechung stattfinden foll.
Meines Erachtens hat sie durch die Denkschrift, die von dem Hand- werks- und Gewerbekammertage im vorigen Jahre aufgestellt ist, eine wesentlihe Förderung erfahren. Denn hier ist zum ersten Male klar anerkannt und ausgesprochen worden, daß mit einer geseßlihen Fest- legung der Begriffe vorausfichtlich nicht das Ziel zu erreichen fei, daß die Entscheidung vielmehr von Fall zu Fall stattzufinden habe : dafür sind dann gewisse, wie mir scheint, als Basis der Verhandlungen wohl geeignete Leitsäße aufgestellt worden, und über diese Leitsäbße soll verhandelt werden.
In gewissen Punkten habe ih aber, glaube i, in der bier gewünschten Nichtung bereits tätig sein können. Es war ein altes Gravamen, daß die Unterstellung eines Betriebes unter die Arbeiter- chuyßbestimmungen der Gewerbeordnung als ein Kriterium dafür an- gesehen wurde, daß es si um einen Fabrikbetrieb und nicht um einen Handwerksbetrieb handelte. Nachdem nun aus der Gewerbeordnung der Begriff Fabrik als Kriterium für die Arbeitershußzbestimmungen ausgeschieden ist, habe ich im Oktober bestimmt, daß jene ältere Ver fügung von 1904 beseitigt werden sollte, wona, wenn ein Betrieb in bezug auf die Arbeitershußzbestimmungen unter die Gewerbeordnung gestellt sei, bis auf den Gegenbeweis angenommen werden sollte, daß es kein Handwerksbetrieb sei. Alfo in der Beziehung ist den Wünschen der Handwerker in einem kleineren Punkte entsprochen worden.
Eine weitere Frage, die ja auch von dem Herrn Abg. Malkewitz hier gestreift ist, ist die Frage der Anhörung der Handwerkskammern bei Eintragungen in das Handelsregister. Der Herr Abgeordnete hat hier ganz richtig vorgetragen, daß inzwischen, in der zweiten Hälfte des vorigen Jahres, eine Anordnung ergangen sei, wonach ich die Handelskammern angewiesen habe, wenn sie vom Negisterrihter über die Frage der Eintragung eines Betriebs in das Handelsregister ge- fragt werden, daß sie dann zunächst auch die Handwerkskammer zu einer gutahtlihen Aeußerung veranlassen und diese gutachtliche Aeußerung dem Nichter mit vorlegen sollen. Der Herr Abg. Malkewitz hat hier mitgeteilt, daß die Sache insofern eine Mißstimmung unter den Handwerkern veranlaßt habe, als sie sich dadur zurückgesetzt fühlen, daß sie nicht direkt gefragt werden. (Sehr richtig! rechts.) Ja, meine Herren, ih hätte es auch gern anders gemacht. Ich hatte dem Herrn Justizminister zunächst vorgeschlagen, daß er die Negisterrichter anweisen möchte, die Handwerkskammern direkt zu befragen. Das hat er aus rechtlichen Gründen nicht tun zu können geglaubt. Er hat mir geschrieben, daß er nicht in der Lage sei, in die richterliche Selbständigkeit bezüglich der Tätigkeit der Negisterrihter normgebend einzugreifen; wenn er eine Bestimmung erlassen habe, wonach die Handelskammern in wichtigen Fragen in ‘der Negel zu fragen seien, so beruhe das darauf, daß in dem Reichsgeseß über die freiwillige Gerichtsbarkeit ausdrücklich darauf hingewiesen sei, daß die Handels- kammern Hilfsorgane für die Negisterrichter seien. So stand ih vor der Frage, entweder auf die Anhörung der Handelskammern ganz zu verzihten oder den Umweg zu wählz-n, daß ih die Handelskammern, die mir ja nachgeordnet sind, in der erwähnten Weise mit Anordnung versah. Ih glaube, ih habe den Interessen des Handwerks einen bessern Dienst dadurch geleistet, daß ich nun den Umweg gewählt habe, als ih ihnen geleistet hätte, wenn ih ganz auf ihre Anhörung
mit allmählih \teigendem Erfolge fortgeschritten ist. Die
verzichtet haben würde.
N daß sie beide gefragt werden sollen, liegt doch das Anerkenntnis der
| nitteilen, daß zunächst einmal in Breslau / ein Versuh gemacht | worden ist, sie auf eine kürzere Zeit zu beschränken. Welchen Erfolg lder Versuch haben wird, kann ih heute natürlich noch nicht sagen. Nun möchte ih aber darauf hinweisen, daß doch neben den großen | Meisterkursen die sogenannten kleinen Meisterkurse, die von den Hand- | werlskammern, Innungen 2c. veranstaltet werden, einen sehr erheb- l jtihen Aufschwung genommen haben. Sind auch die absoluten Mittel, l die dafür aufgewendet worden sind, nicht so hoch wie bisher die für } die großen Meisterkurse aufgewendeten Mittel, so ist do die Ver-
E Meisterkursen, und es sind bei den sogenannten kleinen Meisterkursen
} ine lleine Ausgleichung vorliegt.
Fh möchte übrigens bemerken, daß in einem Staate, dem man aiht nasagen kann, daß er die Pflege der Handwerkerinteressen ver- alässige — es ist Bayern —, die Angelegenheit genau ebenso ge- iet ist. Da werden auch durch Vermittlung der Handelskammern d Handwerkskammern zu Gutachten veranlaßt, und beide Gutachten werden nahher vorgelegt. Ich glaube, die Handwerker brauchen in diesem Umweg keine mindere Bewertung ‘der Bedeutung der Hand- werkskammern den Handelskammern gegenüber zu sehen; gerade darin
gleichen Berechtigung. | | |
Wie früher sind au die großen Metsterkurse hier wieder viel- jah gestreift worden. Es bestehen ja hauptsächlich die Klagen darin, daß. die Dauer der großen Meisterkurse zu lang wäre. Ih möchte
hältniszahl, in welcher die aufgewendeten Mittel vom Jahre 1907 Lauf 1908 gestiegen sind, ganz erheblich höher als bei den großen
| mehr als 25 000 Personen betroffen worden, sodaß, glaube ih, hier
Der Fall, den der Herr Abg. Dr. Schroeder (Caffel) von der Ver- sagung eines Zuschusses für die Kurse in Cassel vorgebracht hat, isl mir nicht bekannt. Den mehrfachen Wünschen, die Kurse zur Aus- hildung von Handwerkern als Fachlehrer an Fortbildungsschulen, die [sogenannte pädagogishe Ausbildung der Handwerker, in Gang zu E sehen, ist bereits entsprohen worden. Es sind zwei solcher Kurse in Gang, zwei sind in Vorbereitung, und zwar wird den Wünschen, die der Abg. Nahardt hierzu vorgebracht hat, ent|prohen werden können.
Die Bâäereiverordnung hat uns, wie alljährlih, so auch heute heshäftigt. Es ist zunächst von seiten des Abg. Grunenberg, dann aud) von seiten des Abg. Nahardt der Meinung Ausdruck gegeben worden, als würden die Bestimmungen der Polizeiverordnung, die auf Grund der bekannten Normativbestimmungen des Bundesrats ergangen sind, rigoros durchgeführt. Ih habe mich dauernd sehr eingehend ¡ber die Sache unterrichtet und muß dem sehr entschieden widersprechen. Jh bin in der Lage, nachzuweisen, daß in der Tat so nachsichtig verfahren ist, wiees nah den Worten, die Herr Minister Delbrü vor cinem Jahre hier ausgesprochen hat, nur erwartet werden konnte. Ich habe mich dabet lediglih von dem Gesichtspunkte leiten lassen, den er selber hier ver- treten hat. Die Fälle, die am meisten Schwierigkeiten machen, haben st{ überwiegend in Berlin abgespielt. Nun wissen Sie wahrscheinli selber, daß, entsprehend den Erklärungen vom vorigen Jahre, in allen ¡weifelhaften Fällen eine Kommission, die aus Mitgliedern der Technischen Deputation, dem Referenten des Handelsministeriums und dem Obermeister der Bäckerinnung bestand, zusammengetreten ist. Diese Kommission hat im Laufe des Jahres mehr als 260 Fälle zu bearbeiten gehabt, von denen 17 ohne Entscheidung erledigt sind, die anderen aber alle zur Erledigung gekommen sind. Von allen diesen Fällen haben nur 5 zu einer direkten Schließung der Bäckereien ge- führt, Fälle, in denen auch gegen Baupolizeivorschriften verstoßen
var, aber niht wegen kleiner Berstöße, sondern weil die Betriebs- sitten hygienish so unzulänglich waren, daß in der Tat ein Fort- betrieb nicht gestattet werden konnte. Im übrigen ist zunächst Dispens erteilt, bald auf zwei Jahre, bald auf vier Jahre, ja in 13 Fällen auf zehn bis zwanzig Jahre, und zwar ist der Dispens nur ab- hângig gemacht davon, daß den dringendsten Mißständen abgeholfen werde. 8 ist da verlangt, daß Kippfenster angebraht, Wände gestrichen vürden, die Abfallrohre gedichtet, feuhte Schlafräume so geändert würden, daß die Feuchtigkeit daraus verschwände. Ich sage, daß in den meisten Fällen auf vier Jahre Dispens erteilt ist, und bei manchen ist noch angedeutet, daß er unter Umständen weiter verlängert verden würde, weil ih der Meinung bin, daß dann die Besiger der äderéi oder des Hauses ein Interesse daran haben werden, noch wehr als bisher zu tun, um in fünf, zehn oder zwanzig Jahren die Raume allen Anforderungen entsprehen zu lassen. Aber soweit zu then, daß man, wie der Abg. Grunenberg vorschlug, die ganze Ver- dnung nur auf Neubauten anwendete und bei den vorhandenen alles heim alten ließe, ist beim besten Willen unmögli. Es bestanden hei cinem Teil besonders der Kellerbäckereien die allers{hwersten Mißstände. Jh \prehe niht gern darüber, weil ih fürchte, venn das Publikum hört, wie es manchmal da zugeht, (6 föônnte den Bäckern, die niht unter diesen Begriff fallen, Schaden tun, und das möchte ih vermeiden. (Sehr richtig!) Jh will nur eins andeuten. Die Herren aus dem Ministerium und her Obermeister sind an manchen Tagen 8 bis 9 Stunden herum- egangen durch solche Bäckereien, sind hungrig geworden und haben [h gesagt: wenn wir doch mal ein Stück Kuchen hätten, aber tus denen, die sie besichtigt haben, hat keiner, auch der Obermeister iht, ein Stück Kuchen nehmen mögen. Da mußte eingegriffen Verden. Es kommt noch ein anderer Gesichtspunkt in Betracht: die Ge- \ndheit der Gesellen und Lehrlinge. Sie haben die Nacht da zu beiten, und wenn da s{chlecht abgédihtete Abfallrohre, feuchte Wände, mangelhafte Lüftung gefunden werden, dann verlangt es do 1s Gebot der Humanität, dagegen einzuschreiten. So hoch man den esihtspunkt s{häßen kann und s{häßen muß, bestehende Werte nicht
l vernihten, so hat das alles doch seine Grenzen (sehr richtig !), und ließlih Fönnen die Werte doch nicht dann aufrechterhalten werden, enn dabei menshliche Existenzen stark geshädigt werden. (Sehr ihtig) JIch verwahre also ganz entschieden die Herren meiner erwaltung gegen den Vorwurf, daß sie diese Verordnung rigoros der nicht in dem Sinne, wie mein Herr Amtsvorgänger es aus-
‘prochen hat, ausgeführt hätten.
Daß diese Sache auch eine andere Seite hat, können Sie daraus sehen, daß von seiten der Bäkergesellen, die dabei stark beteiligt ind, hon Versammlungen abgehalten und Eingaben gekommen sind, 1 denen sie dringend gebeten haben, nicht so nachsihtig zu sein wie her. (Zuruf rechts.) Das ist die andere Seite der Sache; ich viederhole aber, die muß doch auch berücksihtigt werden. (Erneuter Vuruf, GloÆe des Präsidenten.) — Das kann man bei der Sache
die erkennen lassen, daß, wo Mißstände abzustellen waren, es sehr grobe Mißstände waren. Ich komme nun noch zu der Frage der Durchführung des Geseßes, betr. die Sicherung der Bauforderungen. Es ist ja bekannt gewden und ist besonders von mehreren der Herren Vorredner erwähnt worden, daß seitens der Handwerkskammer in Stettin an mich im Oktober v. J. ein Antrag ergangen ist, ih möchte den zweiten Teil des Geseßes über die Sicherung der Bau- forderungen jedenfalls in den größeren Städten von Pommern, wenn möglich aber in dem ganzen Bezirk und am besten gleih im ganzen Unde einführen. Das Gesuch war nicht durch spezielle Angaben übèr den Bauschwindel dort begründet worden, fondern nur allgemein gesagt, daß das Gesetz die beste Sicherung für das Bauhandwerk biete; sollten an dem einen oder anderen Orte unlautere Vorkommnisse niht vorhanden sein, dann sei es troßdem nicht schade, wenn durch Einführung des Gesetzes dafür gesorgt werde, daß das Vorkommen von Baushwindel verhindert würde; das Beste wäre, wenn eine landesherrlihe Verordnung erlassen würde, in der tunlihst alle Gemeinden, soweit sie irgendwie für Bau- unternehmungen in Frage kämen, eingeschlossen würden. Ich konnte mich diesem Gesuch gegenüber nur ablehnend verhalten; es war ja nicht die Absicht des Geseßes, daß es allgemein gelte. Der zweite Teil des Gesezes hat den Charakter des Ermächtigungsgeseßzes, das von Fall zu Fall Anwendung finden sollte. JIch habe aber meine Stellung noch etwas mehr eingeschränkt, ih habe ausgesprochen, daß ih es für notwendig halte, zunächst einmal die Erfahrungen mit dem ersten Teil des Geseßes abzuwarten, ehe in größerem Maße mit der Einführung des zweiten Teils vorgegangen wird. Ich stehe auch heute noch auf dem Standpunkt, daß, fsolange jene Erfahrungen nicht vorliegen, ih nur da, wo ein dringender Notstand besteht, den zweiten Teil des Geseßes einzuführen, vorschlagen werde, und zwar aus folgenden Gründen. Der erste Teil ist noch nicht energish durhgeführt, weder der erste Teil, noch auch das sogenannte Bauschußgeseß. Der erste Teil stellt unter Strafe eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung, wonach ein Bauunternehmer das Baugeld zur Befriedigung der Bau- handwerker zu verwenden hat. Man sagt, die Strafbestimmung helfe den Bauhandwerkern niht, denn, wenn der Mann auch nachher bei Konkurs bestraft werde, so bekämen sie doch ihr Geld nicht wieder. Ganz so niedrig \{chäße ih den Wert der Bestimmung doch nicht ein. Die Strafbestimmungen gegen Körperverleßungen helfen aud, obwohl fie erst zur Anwendung kommen, nachdem die Körperverletzungen statt- gefunden haben. Aber hauptsächlich lege ih Wert darauf, diese Be- stimmung kombiniert zu schen mit der Bestimmung des sogenannten Bauschußzgesetes, des § 35 Abs. 5 der Gewerbeordnung. Meine Herren, dies Bauschußgeseß ist anscheinend außerhalb Preußens weit energischer und weit mehr durchgeführt als in Preußen selbst. Jn Hamburg ist bereits in 80 Fällen solchen fogenannten Bauunternehmern wegen Un- zuverlässigkeit die Befugnis zum Bauen entzogen, im Königreich Sachsen in 30 Fällen, in Berlin aber noch in keinem einzigen Fall. (Abg. Hammer: Hört, hört!) Es ist aber, nachdem {hon mein Amts- vorgänger in Verbindung mit dem Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten die Negierungspräsidenten allgemein darauf aufmerksam ge- macht hat, daß das Geseg mit Nachdruck anzuwenden sei, Veran- lassung genommen, speziell auch den Polizeipräsidenten von Berlin darauf hinzuweisen, und ih bin ganz einverstanden mit den Ausführungen eines der Herren Vorredner — ich glaube, es war der Herr Abg. Dr. Schroeder —, daß es nicht die Aufgabe der Behörde wäre, von den Handwerkervertretungen sozusagen einen substanziierten Nachweis zu verlangen, welche Leute unzuverlässig sind, sondern daß die Behörden sih auf Grund ihrer eigenen Erfahrungen darum zu kümmern und auch in den Akten mal rückwärts nachzublättern haben, wo solhe Schädigungen von Bauhandwerkern durch unzuverlässige auch moralisch un- zuverlässige — Unternehmer stattgefunden haben, und daß sie dann ex officio einzuschreiten haben. Jh glaube, daß damit die ärgsten Auswüchse beseitigt werden. Wenn ih nun zögere, den zweiten Abschnitt zur sofortigen An- wendung in den einzelnen Städten ohne die zwingendste Notwendigkeit in Aussicht zu nehmen, so geschieht das hauptsählih, weil, wie einer der Herren Vorredner ganz richtig gesagt hat, die Bestimmungen doch recht zweischneidig sind. Es ist ja zuzugeben, daß der Verlust der Bauhandwerker wohl auf das geringste Maß zurückgehen würde, wenn sie durchgeführt würden. Es fragt \ich bloß, welhe Neben- wirkungen da eintreten, und ih glaube, es ist zu befürchten, daß auch der solide, nit kapitalkräftige Bauunternehmer unter der Ershwerung der Baugeldbeschaffung zu leiden hätte. Daß die Beschaffung von Bau- geld im allgemeinen erschwert wird, liegt ja in der ganzen Struktur des zweiten Teils, auh darin, daß der Geldgeber \sih doch einigermaßen darum kümmern muß, wie sein Baugeld verwendet wird. Wird es nicht zur Befriedigung der Bauhandwerker verwendet und wird es ihm als grobe Fahrlässigkeit angerehnet, daß er sich darum nicht ge- kümmert hat, so verliert er sein Geld und rückt nicht in die Bau- hypothek ein, fondern bleibt dann mit seiner Hypothek dahinter. Es ist ja auh von einem der Herren Vorredner wohl anerkannt worden, daß dadurch auch eine Ershwerung des Bauens eintreten würde. Nun kann man ja wohl fagen: wenn in Berlin so und so viele Wohnungen leerstehen, so schadet es nihts. Ist der Abschnitt aber erst einmal eingeführt, dann wird es auch vorläufig so bleiben, und vor allem wird das Bauen der gemeinnützigen Genossenschaften da- durh ershwert werden. Es dauert doch längere Zeit, bis der Konsens zu erreihen ist, wenn erst der Baustellenwert durch das Bauschöffenamt festzustellen ist. Nun sind aber gerade die gemeinnüßigen Genossenschaften darauf angewiesen, das Baugeld, das sie lange vorher anmelden müssen, n dem Depu, in dem 6- & ervalten qud zu verwenden; denn fonst verlieren sie die Zinsen. Wenn nun der Zeit- punkt durh das Intervenieren des Bauschöffenamts noch länger hinaus- gerückt wird, so kann das doch rechte Schwierigkeiten machen. Endlich kann ih mich auch der Befürchtung nit entschlagen, daß große Bau- geschäfte mit Unterstüßung der Baubanken unter dem Regime des zweiten Abschnitts die Bauhandwerker selbst engagieren, und daß wir dann das haben, was grade vermieden werden soll, daß nämlich selb- ständige Handwerker in Angestellte großer Geschäfte umgewandelt werden. Auch die Befürchtung, daß eine Steigerung der Mietspreise in Berlin — wenigstens zunächst, bis eine Nückwirkung auf die Boden- preise stattgefunden hat — eintreten würde, ist nicht von der Hand zu weisen. Wenn etwas für diese Befürhtung spricht, so ist es der
Alle diese Bedenken sind ja seinerzeit auch bei der Beratung des
Geseßzes im Reichstage hervorgehoben worden. Man hat \ich eben damit geholfen, daß man die Verantwortung für die Ausführung im einzelnen auf die Regierung ges{hoben hat. Wenn ih mir nun weiter sage, daß die Interessentenkreise doch recht geteilter Meinung über diese Frage sind, so trägt das nit dazu bei, mich zu s{chnellem Eingreifen zu ermutigen. Nachgesuht um die Einführung hat die Handwerkskammer in Stettin, dagegen haben sih ausgesprochen die Handelskammer gemeinen Innungsausschüsse in Berlin, Spandau, Nathenow, Potsdam, Alt-Landsberg, Kalkberge haben sich dafür, die speziellen Interessen- vertretungen des Bezirks dagegen ausgesprochen, so der Verband der Zimmermeister, der Bund der Bau-, Maurer- und Zimmermeister, der Verband der Baugeschäfte. Die Baugewerksinnung in Potsdam hat in striktem Gegensaß zum dortigen allgemeinen Innungsaus\{chuß die
Dortmund und der Magistrat in Hörde. Die all-
Einführung einstimmig abgelehnt. Der Schutverein Berliner Bau-
interessenten hat eine Resolution gegen den Erlaß der landesherrlichen
Verordnung angenommen. Neuerdings hat dann das Kartell der
Arbeitgeberverbände für Groß-Berlin eine Umfrage veranstaltet
und dabei festgestellt, daß für die Einführung 878 Betriebe
mit etwa 9 Millionen Mark Lohnsumme, dagegen aber 1439 Betriebe mit 45 Millionen Mark Lohnsumme seien.
Bei den Verhandlungen, die hier auf der außerordent- lihen Vollversammlung der Handwerkskammer am 6. Januar statt- gefunden haben, und in der ja der Herr Abg. NRahardt als Referent gewirkt hat, ist auch durchaus keine so große Einstimmigkeit gewesen, wie es nah der Abstimmung scheinen könnte. So hat sich ein
Berliner Meister, der Malerobermeister Rettich, dagegen ausgesprochen. (Zuruf des Abg. Hammer.) — Ja, aber ein freisinniger Malermeister mert do den Geldverlust an seinem Portemonnaie ecbensogut wie ein konfervativer. — Dann haben \ih die Herren aus den Vororten eigentlih überwiegend dagegen ausgesprochen, sie wollten fich erst der Stimme enthalten, haben nachher aber aus Courtoisie dafür gestimmt. Nun frage ih: Ist denn in Berlin {hon ein so dringender Not- stand nachgewiesen? Der Abg. Nahardt hat in der Vollversammlung der Berliner Handwerkskammer die Zahlen im einzelnen begründet, die er heute gegeben hat, um nachzuweisen, daß in Berlin im Jahre 1909 etwa 10 Millionen verloren seien. Jch muß sagen, die Zahlen find doch recht anfehtbar. Der Herr Abgeordnete hat aus dem „Submissionsanzeiger“ die Fälle der Submissionen zusammengestellt und hat als Baugeldforderungen alle Forderungen angesehen, bei denen im Grundbu Handwerker als Gläubiger ein- geshrieben waren. Nun will ih zunähst darauf aufmerksam machen, daß sich eine ganze Menge Leute Maurer und Zimmerleute nennen, die Grundstükspekulanten sind, die gar kein Gewerbe mehr betreiben, und daß garnicht feststeht, ob diese Leute gerade Baugläubiger dieses Baues waren, zweitens ist nicht zu ersehen, ob denn die For- derungen alle voll validieren, ob es sich nicht um Gesamthypotheken handelt, die für dieselbe Forderung auf mehreren Grundstücken ein- getragen sind, oder auch um Sicherungshypotheken zum Höchstbetrage. Der Herr Abgeordnete is auf die Summe von 8 Millionen Mark gekommen und hat gesagt, erfahrungsmäßig fielen davon 75 9% aus, also 6 Millionen. Ja, auch dieser Erfahrungssay is doch aus der Tiefe des Gemüts geschöpft. Dann hat er weiter gesagt, viele Forderungen der Handwerker würden überhaupt niht erst ein- getragen, weil fie fie von vornherein verloren hielten; die berehne er auf 4 Millionen. Er hätte sie ebenso gut auf eine Million oder auf 8 Millionen berechnen können; also er wird es mir nicht übel nehmen, wenn ih sage: diese Berehnung der Verluste hat einen so übershläglichen Charakter, daß ih sie niht gut als Unterlage akzeptieren kann. Ich habe aber Veranlassung genommen, auf Grund dieser Verhandlungen vom Polizeipräsidenten einen eingehenden Bericht darüber zu verlangen, wie weit ihm aus der neueren Zeit Tatsachen bekannt sind, welche einen folchen Baushwindel erkennen lassen.
Die Herren Abgeordneten sind ja dieser Frage gegenüber in einer viel besseren Lage als die Regierung. Sie vertreten nah bestem Er- messen das, was sie für rihtig und den Interessen, die sie wahr- nehmen, entsprehend halten; aber die Verantwortung liegt auf der Regierung, insbesondere wenn sie ja sagt und es si naher heraus- stellt, daß doch Wirkungen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ver- bunden sind, die die Herren Antragsteller weder beabsichtigt noh vor- hergesehen haben. Ich muß meine Verantwortung auf diesem Gebiete sehr ernst nehmen, weil ich mir bewußt bin, durh den Antrag auf Allerhöchste Einführung des zweiten Teils in einem größeren Orte unter Umständen wirtschaftliße Folgen von der größten Tragweite herbeizuführen, die mit Sicherheit niht vorauszusehen sind.
Also ih rekapituliere: ich will alles tun, um mit Nachdruck nicht bloß den ersten Teil, sondern auch das sogenannte Bauschußgesetz überall durdzuführen. Sollten sih demnächst irgendwo \o dringende Uebelstände herausstellen, daß ih nit länger warten kann, so würde ih niht davor zurückshrecken, auch auf der Einführung des zweiten Teils zu bestehen. Sonst will ich leßteres noch etwas dilatoris{ behandeln und sehen, ob wir niht noch auf anderem Wege als dur Einführung des zweiten Teils die Interessen fördern können, die wir unterstützen wollen.
Ich komme dann noch kurz auf die zunächst von dem Herrn Abg. Schroeder, dann aber auch insbesondere von Herrn Nahardt be- sprochene Frage der Aufhebung des § 100g der Gewerbeordnung, der den Zwangsinnungen, um es kurz zu sagen, die Ringbildung der Preise verbietet. Die Herren von der nationalliberalen Partei haben jeßt im Neichstag den Antrag auf Aufhebung gestellt, obwohl gerade sie es waren, die seinerzeit den Antrag auf Einführung gestellt haben. (Zuruf rechts.) Ich muß gestehen, daß ih auf dem Standpunkt, den früher die Herren Nationalliberalen einnahmen, noch jeßt stehe. Jch fürchte, mit der Maßregel würden wir dem Handwerk einen \{lechten Dienst erweisen. Ich will niht darauf den Hauptwert legen, daß die Preisfestsezung durch die Zwangsinnungen ein fehr starker Eingriff in die Gewerbe- fretheit sein würde, aber sie würde doch eine starke Schädigung aller der Mitglieder der Zwangsinnung sein, die in der Lage sind, zu billigeren Preisen zu konkurrieren, fie würden in einer reellen Konkurrenz beeinträchtigt. Vor allem aber: wie soll diese Preisfestseßung dur- geführt werden, wenn es sich um Objekte handelt, die auch vom Groß- betrieb, die auch von Genossenschaften hergestellt werden? Sobald die billiger produzieren, sind ja die in Zwangsinnungen festgelegten Handwerker völlig außer Wettbewerb geseßt. Dann: wie soll es werden bei Schwankungen in Preisen? Soll man da jedesmal immer der Norm nahgehen? Geht man der niht nach, so seßt man wieder
Umstand, daß die Hausbesizer sich für die baldige Inkraftsezung des
iht sagen. Ich glaube wirkli hier Tatsachen angeführt zu haben,
¿weiten Abschnitts bemüht haben.
diejenigen außer Wettbewerb, die zu einem zu hohen Preise ver-
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