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Coblenz, 30. Januar 1892.
Graf Brühl. In Vertretung:
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Genehmigt durch Kaiserlichen Erlass vom ll. August 1891
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zur Wiederherstellung u. Freilegung des Münsters in Freiburg i. Bad.
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Zur Verloosung gelangen
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Kunstwerthe von
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Freiburger wie Marienburger Original-Loose à 3 M. F
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Der geschästsführende Ausshuß des Deutschen Antisklaverei-Lotterie-Comités.
Freiherr Vincke.
Unter Allerhöchstem Protectorate
Sr. Majestät des Kaisers.
Ausschl'esslich Geldgewinne
L Gewinn von 90000 is 90000 L I. 30000=30000.
1. ,.15000=15000, 2m: 0000 = 12000.
5. , 3000-15000. 12. , 1500= 18000. 50. , 6600-30000. 100... 8300=30000. 200... 150=30000. 1000., 60=60000. 1000. 30 =30000. 1000 15 = 15000.
3372 Gewinne = 375000xu
sind in allen durch Plakate Kkenntlichen Handlungen zu haben.
Verlag von Carl Heintze, Berlio W. Druck von Eudolf Masse in Berlin, 6033
199895 906
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Die Gewinne von 50 bis 3000 Mark einshließlih werden vom 14. Februar 1892 ab gegen Nückgabe der gezogenen Loose durch dit # Hauptkasse der Nationalbank für Deutshland zu Berlin W., Voßstraße 34a, in Neihswährung ohne jeden Abzug bezahlt. *
Gewinne von 5000 Mark an aufwärts werden 10 Tage nah Einlieferung des gezogenen Looses gegen Nückgabe der über die Einlieferung des Looses ausgestellten Bescheinigung bezahlt. Die Auszahlung findet werktäglih von 9—3 Uhr statt.
Die Gewinne müssen bis z,m 1. Mai 1892 abgehoben sein, audernfalls dieselben zur Versügung des Lotteriecomités verfallen.
Freiburger Geld-Lotterie | VI. Marienburg. Geld-Lotterie Ziehung O, und 7, Murit 1692| Ziehung 20, u 28, Mpril 1802
Deutscher Reichs-Anzeiger
und
Staats-Anzeiger.
Königlich Preußischer
Æ H——————————— - — E | Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 A 50 4. Insertionspreis für den Raum einer Drukzeile 30 4. | Alle Post-Anstalten nehmen Kestellung an; Inserate nimmt an: die- Königliche Expedition j für KQerlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition | des Deutshen Reichs-Anzeigers j S§W., Wilhelmstraße Nr. 32. I und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers | Einzelne Nummern kosten 25 4 j Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32. M E ——_————— — u
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Berlin, Dienstag, den 2. Februar, Abends.
1892.
Seine Majestät der König habcn Allergrädigst geruht:
dem General-Lieutenant z. D. von Sobbe, bisher Gouverneur von Straßburg i. E., den Rothen Adler-Orden erster Klasse mit Eichenlaub,
dem General - Kriegszahlmeister und Rendanten der General - Militär - Kasse a. D., Gehecimem Rechnungs-Rath Woywod zu Berlin den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, :
dem Sanitäts-Rath Dr. Frick zu Burg bei Magdeburg, dem Rechnungs-Rath und Militär-Jntendantur-Secretär Ha r- land bei der Intendantur des X. Armee-Corps und dem Lazareth-Ober-Jnspector a. D., Rehnungs-Rath_ Fischer zu Gorlitz, bisher zu Posen, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,
dem Landgerichts-Präfidenten a. D. Philler zu Wernige- rode a. H., bisher zu Dortmund, den Königlihen Kronen- Orden zweiter Klasse,
dem Garnifon-Verwaltungs-Director a. D.,, Rechnungs- Nath Klein zu Potsdam den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse,
dem Pastor Johannes Schliep zu Berlin, dem Geheimen Kanzlei-Secretär a. D. Messer zu Berlin, bisher beim Kriegs- Ministerium, dem Garnifon-Verwaltungs-Jnfpector a. D. Remy zu Cassel, bisher zu Neubreisah, dem Casernen-Jn- spector a. D. Sander zu Eilenburg im Kreise Delibsch, bisher zu Freiburg i.Br., dem Casernen-Jnspector a. D. Schmitt zu Bad Kissingen, bisher zu Diedenhofen, und dem Zahl- meister a. D. Hart zu Berlin, bisher beim 3. Garde-Regi- ment z. F., den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,
dem emeritirten Rector Orisch zu Seehesten im Kreise Sensburg, dem emeritirten Lehrer und Organisten Diewiß zu Prenzlau und dem evangelishen Hauptlehrer Dietrich zu Braubach im Kreise St. Goarshausen den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern,
dem Wallmeister a. D. Burghardt zu Wilhelmshaven, bisher bei der Fortification daselbst, dem Zeugwart Schüler bei der Zeughausverwaltung in Berlin, dem Polizei-Wacht- meister a. D. Lewerström zu Friedenau bei Berlin und dem Schloßdiener Lehmann beim Shlößchen Charlottenhof das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie
dem Steuer-Auffseher Bruns zu Hannover, dem Polizei- Wachtmeister a. D. Kaewert zu Berlin, dem Schußmann a. D. Ladwig ebendaselbst, dem Schußmann a. D. Scherz zu Olbendorf im Kreise Strehlen, früher zu Berlin, dem Gasthausbesißer Ohm zu Guben, bisher Depot-Vice-Feldwebel bei der Artillerie-Prüfungscommission zu Berlin, und den Gewehrfabrikarbeitern Hermann Heinrich und Ludwig Schöneberg zu Spandau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nihtpreußishen Jnsignien zu ertheilen, und zwar : des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich württembergischen Krone: dem Ober-Stabsarzt erster Klasse Dr. Ernesti, Negiments- Arzt des 1. Garde-Regiments z. F. ; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich württembergishen Friedrihs-Ordens: U dem Hauptmann Dürr, à la suite des 5. Badischen Znfanierie - Regiments Nr. 113 und Ordonnanz-Offizier bei Seiner Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog von Baden : der Großherzoglich badischen silbernen Rettungs- Medaille: dem Second-Lieutenant Meister, Adjutanten des 1. Bataillons 6. Badischen Jnfanterie-Regiments Kaiser GSriedrich TIT. Nr. 114: des Fürstlich waldeckschen Militär-Verdienstkreuzes dritter Klasse: - _dem Stabsarzt Dr. Schmiedicke, Bataillons-Arzt des 2. Bataillons Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regiments Nr. 2; ferner : des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich spanishen Ordens Karl's Il. Allerhöhstihrem Flügel - Adjutanten, Oberst - Lieutenant von Zißewißt; des Offizierkreuzes des Königlich belgischen Leopold-Ordens: . dem Major Bauer, etatsmäßigem Stabsoffizier des Kur- märkischen Dragoner-Regiments Nr. 14; sowie des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Rittmeister von Schmidt und
Second-Lieutenant und Regiments-Adjutanten Hotop, Beide von demselben Regiment.
Deutsches Reich.
Am 29. Januar d. J. ist zu Madrid von dem dortigen Kaiserlichen Botschafter und dem Königlich spanishen Minister der auswärtigen Angelegenheiten in Betreff der Handelsbeziehungen zwischen dem Deutschen Reih und Spanien eine Declaration unterzeichnet worden, deren Bestimmungen am 1. Februar in Kraft geseßt worden sind. Der Wortlaut des deutschen Textes der Declaration ist folgender:
Die Unterzeichneten, der außerordentlihe und bevoll- mächtigte Botschafter Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen, und der Staats- Minister Seiner Majestät des Konigs von Spanien, in Anbetracht des bevorstehenden Ablaufs des dur den Zusaß- vertrag vom zehnten Mai Achtzehnhundert und Fünfundachtzig modificirten , mittels Abïommens vom achtundzwanzigsten August Achtzehnhundert und Sechsundachtzig verlängerten und seitens der spanischen Reaierung zum ersten Februar dieses Jahres gekündigten deutsch-spanishen Handels- und Schiff- fahrtsverirags vom zwölften Juli Achtzehnhundert und Drei- undachtzig, und im Hinblick auf die Unmöglichkeit, bis zu dem genannten Zeitpunkt einen neuen Vertrag zu vereinbaren und abzuschlicßen, haben, vorbehaltlich der Genehmigung ihrer Regierungen, nachstehende Vereinbarung getroffen :
Das Deutsche Reich und Spanien gewähren fi gegenseitig für die Zeit vom ersten Februar bis zum dreißigsten Juni dieses Jahres inclusive die Rechte der meistbegünstigten Nation und zwar mit Ausschluß deutscherseits des Weines, spanischerseits es Alkohols. Auch wird vereinbart, daß für die Dauer gegenwärtiger Abmahung Saßzmehl zum Gewerbegebrauch und Dextrin von deutscher Production und Herkunft bei der Einfuhr in Spanien einem Zoll von eine: Peseta pro hun- dert Kilogramm unterworfen sein werden, an Stelle des L2oll- betrages, der in Position Einhundert und zweiundzwanzig des am ersten Februar dieses Jahres in Kraft tretenden neuen spanischen Zolltarifs dafür angeseßt ist.
Abgesehen von vorgenannten Ausnahmen is die Meist- begünstigung dahin zu verstehen, daß Deutschland in Spanien dieselben Vortheile genießen wird, wie diejenigen Länder, deren Handelsverträge mit Spanien am dreißigsten Juni dieses Jahres ablaufen: während Spanien in Deutschland den am ersten Februar dort eintretenden Stand mit den den Vertrags- ländern deutscherseits gewährten Vortheilen genießen wird.
Zu Urkund dessen haben Beide die gegenwärtige Declara- tion in zweifacher Ausfertigung unterzeihnet und ihre Siegel beigeseßt, zu Madrid am neunundzwanzigsten Januar acht- zehnhundertundzweiundneunzig.
(L. S.) Freiherr von Stumm. (L. S.) El Dugque de Tetuan.
Königreich Preufßen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Königlichen Gehcimen Commerzien - Rath Emil Wagner zu Aachen in den Adelstand zu erheben.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Oberförster Arndt zu Ullersdorf zum Regierungs- und Forstrath zu ernennen, und
dem Landes-Bauinspector Felix Jttenbach zu Bonn den Charakter als Baurath, sowie
den Regierungs-Secretären Wark zu Königsberg, Be- neke zu Hannover, Redlich zu Liegniß, Hart zu Münster, Rheinfels zu Stade, Gacbel zu Breslau, Stybalkowsk1 zu Danzig und Stark zu Koblenz den Charakter als Rech- nungs-Rath zu verleihen.
Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den Provinzial-Landtag der Provinz Pommern zum- 8. März d. F. nah der Stadt Stettin zu berufen.
Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Dem ordentlihen Lehrer Heinrih Neuhoff an dem San in Eisleben ist der Titel „Oberlehrer“ beigelegt worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Dem Regierungs- und Forstrath Arndt ist die Stelle eines tehnischen Mitgliedes der Königlichen Regierung zu Königsberg i. Pr. und die Forftinspection Königsberg-Pr. Eylau übertragen worden. :
Der Oberförster Rautenberg zu Fuhrberg ist auf die Oberförsterstelle zu Rotenburg im Regierungsbezirk Stade ver- jeßt worden.
Die Forst-Assessoren Halter und Klüber und der Premier-Lieutenant und Oberjäger im Reitenden Feldjäger- Corps Hubert sind zu Oberforstern ernannt.
Dem Oberförster Halter ist die Oberförsterstelle zu Nesselgrund im Regierungsbezirk Breslau, dem Oberförster Klüber die Oberförsterstelle zu Ullersdorf im Regierungs- bezirk Liegniß und dem Oberförster Hubert die Oberförster- E zu Fuhrberg im Regierungsbezirk Lüneburg übertragen worden.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 2. Februar.
Seine Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Mittag den General-Adjutanten von Lindequist.
Heute Vormittag nahmen Seine Majestät den Vortrag des Reichskanzlers in dessen Wohnung und die Vorträge des Chefs des Militärcabinets sowie des General-Lieutenants Golz, Chefs des Jngenieur- und Pionier-Corps und General- Jnjspecteurs der Festungen, im Schloß entgegen. Kurz vor
1] Uhr empfingen Seine Majestät aus den Händen des General - Adjutanten Prinzen Friedrih Wilhelm zu Hohenlche- Jngelfingen die Orden dessen verstorbenen
Bruders, General-Adjutanten Prinzen Kraft zu Hohenlohe- Ingelfingen, und nahmen darauf militärishe Meldungen, fowie die Meldungen des Obersten und Flügel-Adjutanten Prinzen Heinrih XVITH. Reuß und des neuernannten Militär-Attachés bei der hiesigen Königlih rumänischen Gesandtschaft Majors Léon Mavrocordato entgegen.
Im Anschluß hieran überreichten Seiner Majestät noch der Oberst von Frankenberg und Proschlizg, Commandeur des Grenadier-Negiments König Friedrih Wilhelm TV. (1. Pom- mersches) Nr. 2, das neu bearbeitete Regimentsbuch des ge- nannten Regiments in Gegenwart des Majors von Bagensky vom Kriegs-Ministerium, fowie der Second-Lieutenant von Flöckher vom Braunschweigischen Hufaren-Negiment Nr. 17 die Orden seines verstorbenen Vaters, General-Lieutenants z. D. von Flöckher. E
Der Communal-Landtag der Kurmark erledigte in seiner 6. Plenarversammlung am 30. Januar den Rest der ihm noh vorliegenden Gutachten. Eine Abänderung des §76 des revidirten Reglements der Land-Feuersocietät vom 15. Ja- nuar 1855, welche von der Direction beantragt war, wurde der inzwischen eingeseßten Commission zur Umarbeitung des Reglements überwiesen. Von dem im ganzen günstigen Ver- waltungsberiht der Land-Feuersocietät für das Jahr 1890 nahm der Landtag Kenntniß und sprach der Direction seinen Dank aus. Eine Beschwerde über versagte Brandentschädigung mußte ab- gewiesen werden, weil die Versicherung aufgehort hatte. Zwei Beihilfen für beschaffte Feuersprizen, eine namhafte Unter- stüßung einer milden Stiftung und eine Beihilfe zur Be- gleihung von Sturmschäden an bei der Land-Feuersocietät versicherte Besißer, die beiden leßten aus dem Ständischen Dispositionsfonds der Kurmärkischen Hilfsfkasse, wurden bewilligt. Ä
Jn seiner am 1. Februar abgehaltenen Schlußsizung gab der Vorstßende eine Uebersicht der in ahtzehntägiger Sesston von dem 64. Communal-Landtage der Kurmark erledigten Ge- schäfte. Darnach find 92 Sachen zur Verhandlung gekommen, von denen der erste Ausschuß 42, der zweite Aus|\huß 50 be- arbeitet haben. Das Plenum hat diese in 7 Sißzungen erledigt. Außerdem sind 4 Vorlagen von dem Ritterschaft- lihen Convent in einer Sißzung des leßteren zur Berathung und Beschlußfassung gelangt. Der Vorsißende shloß den 64. Communal-Landtag mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und Fa in welches die Versammlung mit begeistertem dreimaligem Rufe einftimmte.
Der General-Lieutenant von Blomberg, commandirender General des 11. Armee-Corps, is zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen.
Der Commandeur der 15. Division, General-Lieutenant von Kropff und der Commandeur der Großherzoglich Hessischen (25.) Division, General-Lieutenant von Bülow sind mit kurzem Urlaub hier angekommen.
Der Regierungs-Assessor Rötger, zur Zeit bei dem Königlichen Öber-Präsidiuum zu Königsberg, is mit der commissarishen Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Labiau, Regierungsbezirk Königsberg, beauftragt worden.
- Der bisher bei dem Königlihen Landrathsamt zu Fulda, Regierungsbezirk Cassel, beschäftigte Regierungs-Assessor von Meyeren ist dem Königlichen Ober-Präsidium zu Königs- berg zur weiteren dienstlihen Verwendung überwiesen worden.