aufs neue seine eigenartigen und vielseitigen shaufpieleriïhen Gaben ins bellfte Licht zu stellen. Man darf diese Rolle É ibrer Mischung von fröbliher Lebensluft und sitilihem Ernst, von fprudelndem Uebermuth und innerer Einkehr, von Wiß und guter Laune mit Gefühlëswärme und stiller Resignation als einen Prüfstein des echten Schauspielers ansehen, und Sonnentbal hat fast in allen Zügen das Rechte getroffen ; vielleiht darf man fagen, daß er zuweilen zu deweglih und zu wenig ernst erschien, wie in der Scene mit dem
g, als dem bei der Wabl Unterlegenen Ovationen dargebraht werden; hier machte Sonnenthal es seinem Mitspieler fehr s{chwer, den Ton des Lustspiels festzuhalten: aber in den Hauptscenen — der lustigen mit der Familie Piepenbrink und den warmkherzigen, rührenden mit Adelheid Runeck (Fräulein Ber- tens) — ershien Sonnenthal durch die Sicherheit und das nenne Wesen seines Spiels als der denkbar beste Intervret des Dichters. Die lieben8würdige und bei allem Schein der Aeußerlichkeit geistvolle und feinsinnige Natur wurde Hier wahrhaft berückend ver- körpert. Eine besondere Anerkennung gebührt dem Darsteller dafür, ces er si sihtlih bemühte, aus dem Rahmen der Gesammtdarstellung nicht als der Alle Ueberragende hervorzutreten, und in der That verdient die Qs vorbereitete Aufführung auch im ganzen Lob. Die typishen Rollen lagen zumeist in guten Händen: dem Fräulein Bertens fehlt zur Adelheid etwas an vornehmem Wesen und etwas an harmlofer Schelmerei, aber im ganzen fand sie sch doch sehr geshickt mit der s{chwierigen und ungewohnten Partie ab, die ihrem sonstigen Rollenkreise fo fern liegt. Sehr bedeutend war die Leistung des Herrn Pagay als Schmock, den er, wie es die Rolle verlangt, komish- und mitleiderregend zuglei spielte; gut war auch der Piepenbrink des Herrn Adolf Steinecke, der durch un- geschminkte Naturwahrheit zu wirken verstand, und einen über ein gutes Mittelmaß hinauëragenden Bellmaus gab Herr Hubert Neusch, der sih mit diefer Leistung als ein vortrefflicher shau- spielerischer Kleinmaler offenbarte. Herr August Mever-Eigen traf den Ton des Obersten nit rihtig und fam mit dem Auëdruck seines Gefühls bei den Vorgängen, als wäre er nit wirkli anwesend, mebrmals etwas zu spät. Herr Jarno (Senden), Fräulein Hofer (Ida) und Herr Werner (Blumenberg) konnten in ihren kleineren Rollen voll befriedigen.
Kroll’s Theater.
Gestern Abend wurde Marschner ’s romantishe Oper „Hans Heiling“ vor gut beseßtem Hause mit bedeutendem Erfolg auf- aefübrt. In der Tüelrolle trat Herr Franz Schwarz vom- Groß- herzoglichen Hof-Theater in Weimar auf, der dur seine kräftige shône Stimme und fein anziebendes Sptel die Zuhörer voll befrie-
Die Königin wurde von Fräulein Sophie Calmbach vom in Leiozig fehr wirkungévoll gesungen. Bei der schon lzeit an derselten Stelle erfolgreich auf- : Sängerin Fräulein Gadsfi, waren geftern ellung der Anna noch erfreuliche Fortschritte im Ge Herr Alma war lobenêwertb als Vert Inicenirung der Oper und die Leitung dur
Liz - - - nichts zu wünscben übrig.
Am Freitag gelangt im mit den Damen Hiedler un Moödlinger, Schmid ¡MET j ellung gzht „Die Walküre“ („Ring des Nibelungen“, erster Abend) mit den Damen Pierson, Sucher, Rothaufe iedle ziß, Leisinger und Lammert, den Herrn Gude! S — Herr Kapellfneitter We während der inte in Wien ein Spmpbonie-Concer j
In der morgen in stattfindenden erften Aufführung des Ibsen‘schen S ra“ find außer Agnes Sorma, welche die Titelrolle spielt, in den trollen Nuscha Butze (Frau Linden), Arthur Kraußneck (L Ludwig Stabl (Dr. Rankt), Ferdinand Suske (Günther) bescäftigt. _“ Zu der Abschiedévorstellung Adolf 1. Mai im Residenz-The f des combinirten Abends :
r * ch . hal’s, die am e Its eine Wiederboluñg M. s AUS der
fomishen Oper“ bringt, werden Billets schon von jeßt ab an der Theaterkasse ausgegeben. 4 i
Im Kroll’ schen Theater findet, wie {hon E am 12. Mai unter Rubinstein's persönlicher Leitung die erste Auf- führung seiner Oper „Die Maccabäer“ statt.
Das Thomas-Theater bleibt am Freitag wegen der General- probe zu der neuen Operette „Die Ulanen“ geschlossen.
Im Concerthaus findet morgen das Abschieds-Concert des Kapellmeisters Herrn Mevder mit seiner Kapelle statt. Das forg- fältig für diesen Abend gewählte Programm wird Werke von Weber, Wagner, Meverbeer, Stör, Sarasate, Leonard, Suppé, Küken, Mascagni, Mevder u. f. w. enthalten.
Von der Internationalen Musik- und Theater-Aus- stellung in Wien wird geshrieben: Nachdem aw 7. Mai eine Fest- vorstellung unter der Mitwirkung Charlotte Wolter's und des ge- sammten Künstlerversonals der vier großén Wiener Theater stattge- funden bat, wird das Ausftellungs-Theater am 8. Mai durch Adolph LArronge und fein Ensemble eröffnet. Die Stücke, welche das „Deutsche Theater*® in der ersten Woche seines Gastspiels bringen wird, sind die folgenden : Goethe, „Stella“ und „Die Mitschuldigen“, am 8. Mai: von Wolzogen, „Die Kinder der Excellenz“, am 9. Mai; Shafesveare, „Wintermärchen“, am 10. Mai; LArronge, „Dr. Claus*, am 11. Mai: Shakespeare, „Romeo und Julie“, am 12. Mai; Ibsen, „Stützen der Gesellichaft, am 13. Mai: Halm, „Sohn der MWildniß“, am 14. Mai.
Mannigfaltiges.
Der Magistrat mat jeßt öffentli bekannt, daß für das laufende Steuerialir (1. April 1892 bis 31. März 1893) die Quote der Gemeinde-Einkommensteuer auf 70% vom Normal- steuersaße (Staatësteuer) festgeseßt worden ift.
Zur Baumblüthe in Werder läßt, wie die „N. Pr. Z.“ erfährt, die Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn vom Ds ab Sonderzüge vom Potsdamer Bahnhof in Berlin abgeben ; auä) werden verschiedene sons nur bis Wildpark gebende Vorortzüge bis Werder durchgeführt.
Die seit dem 1. April v. J. für den gottesdienstlihen Gebrauch geschlossene Christuskirche ist, wie der „N. Pr. Ztg.* mitgetheilt wird, durch Kaufvertrag mit der London society für einen Preis pon 11 000 Pfund Sterling (rund: 220000 4) in den Besiß der Dreifaltigfeits-Gemeinde übergegangen. Nach erfolgter Ueber- gabe soll das Kirchengebäude soweit wiederbergeftellt werden, als seine Erhaltung und die Erfüllung der polizeilihen Vorschriften nöthig er- scheinen läßt.
Potsdam. Der „N. A. Z.® wird mitgetheilt: Von dem binterlafsenen fehr bedeutenden Vermögen des verstorbenen Hof- Maurermeisters Hasenheyer baben die Erben der Stadt Potsdam zu woblthätigen Zwecken 3009000 Æ zugewendet.
u, 26. April. Infolge anhaltender starker RNegengüfse ist m Drahtberiht der „Voß. Z.“ das Memeldelta zwischen nd Gilge übers{wemmt. Nur einzelne erhöht angelegte
agen aus dem Wasser bervor. Auch ein Theil der König-
S e ots Er E anr Trtodri dz TES en Forst zwischen Deime, Haff und großem Friedrihsgraben fteht Id
R Lr
, 93. April. Der Uhrmacher Werner und seine 7 igten sih am 20. d. M. auf ibrem neu angekauften Grundstück mit Gartenarbeit. Hierbei sind sie, wie die „Frankenft.- Muünstb. Ztg.“ berichtet, auf einen vergrabenen Erxplosfions- stoff (nach der „N. Pr. Z.“ wabrscheinlih eine Flasche Sprengöl) gestoßen, denn vlöulih vernahm man einen furhtbaren Knall; die bestürzt Hinzueilenden fanden die Ebeleute thatsählich in Stüde zerrissen vor. Theile des Körpers waren in die Nachkargärten ge- flogen und eine Hand ift jeßt ncch nicht gefunden worden.
_ Gifborn, 25. April. Seine Majestät der Kaiser hat,
wie das „Brschw. Tgbl.“ erfährt, für den dem Maschinenbauer Karl ide in Leiferde bei Gifborn geborenen achten Sobn Patben- elle übernommen,
Paris, 27. April. Der Afrikareisende Henri Duveyrier, früherer Präsident der Pariser Geographischen Gesellschaft, erschoß fd, wie „H. T. B.“ meldet, ges im Walde von Sèvres. Er gab in einem zurüdgelafsenen Briefe den Verlust des Gedächtnisses
-
als Grund des Selbf
Cattaro, 2. April. In der vergangenen Naht wurden laut Meldung des „W. T. B.* in Cattaro und in der Umgebung zwei Erdbeben um 2 Uhr 45 Min. und um 3 Uhr 22 Min. verspürt. Die erfte Erdershütterung wurde, obwobl ziemlich stark, gleihwohl weniger empfunden als die zweite. Auch aus Trebinje wird von derselben Nacht 2 Uhr 35 Min. ein zwei Secunden währendes ziemlich bestiges Erdbeben gemeldet.
ordes an.
Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.
Darmstadt, 27. April. (W. T. B.) Zum Besuch der Königin von England sind der Prinz und die Prinzessin Aribert von Anhalt heute Vormittag hier eingetroffen. Für morgen ist der Besuh der Kaiserin Friedrih und der Prin- zessin Margarethe von Preußen, fowie derjenige des Prinzen und der Prinzessin Adolf zu Schaumburg-Lippe angezeigt.
St. Petersburg, 27. April. (W. T. B.) nläßlih des Ablebens der Großherzogin-Mutter Alexandrine von Mecklenbura-Schwerin ist cine zweiwöhige Hoftrauer an- geordnet worden. — Nach hier eingegangenen Nachrichten ift die Kaiserin mit der Großfürstin Xenia, fowie dem Groß- fürsten Michael Nikolajewitsch gestern Abend in Abbaß- Tuman im Kaukasus eingetroffen.
St. Petersburg 27. April. (W. T. B.) Von dem Project einer neuen Einkommen steuer, welches gegen- wärtig an competenter Stelle erörtert wird, erwartet man einen Erirag von 15 Millionen Rubel. Diese Summe sfoll zusammen mit der Herabsezung der Etats einiger Ministerien dazu dienen, den Fehlbetrag im nächsten Budget, welher wegen der Aufwendungen für Nothstandszwecke auf eiwa 50 Millionen Rubel geschäßt wird, zu beseitigen oder doh wescntlih zu verringern.
_… Brussel, 27. April. (W. T. B.) Die „Chronique? veröffentlicht einen Artikel, in welhem behauptet wird, daß der unabhängige Congostaat im Widerspruch mit den Be- schlüssen der Brüsseler Äntisclaverei-Conferenz bei einem Waffen- rabrifanien in Lütti 20 090 Percusstonsgewchre bestellt habe, um sie als Tauschartikel gegen Elfenbein zu ver- wenden, während der Congoftaat Privatperfonen die Einfuhr von Gewchren verbiete. Das Blatt fordert wegen dieses Vorgehens des Congostaats volle Aufflärung und will die Negierung eventuell hierüber in d:r Kammer interpellirt wissen.
Athen, 27. April. (W. T. B.) Die Kaiserin von Oesterreih ist heute früh 9 Uhr von hier wieder abgereist.
Kopenhagen, 27. April. (W. T. B.) Jn einem heute abgehaltenen Staatsrath wurde beschlossen, den Reichstag auf den 6. Mai d. J. einzuberufen.
(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)
S E E D I E I E E E E O I M I E E E T I E E T S I I E E E E I C E I P O E I E E E E R M S E E o P P E C E E T I I C I E O S C I E e R
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1) Böig, Nahm. Regen. 2) Thau. *?) Gestern
Regen und Graupeln. Uebersicht der Witterung.
Das Minimum, welches gestern bei Bornbolm lag- ift mit zunehmender Tiefe nah Wisbv fortgeschritten- und veranlaßt an der ostdeutihen Küste starke süd- westliche Winte; ein anderes Minimum ift an der Westküste Schoitlands erschienen. Am bêchsten ift der Luftèruck über Südwest- und Südost-Eurova. In Deutschland if das Wetter andauernd kühl, im Norden trübe mit Regenfällen, im Süden stellenweise beiter obne nennenêwerthe Niedersbläge. In der Kanal- gegend, fowie an der füdliden Nordsee ift Aufklaren eingetreten, welhes sib demnä au ostwärts über unsere Gegenden auébreziten túürfte, wobei langfame Erwärmung wahrs{einlich ift. In Deutschland liegt die Temperatur 1 bié 54 Grad unter dem Mittel-
werthe. ; Deutsche Seewarte.
Theater - Anzeigen.
Sönigitiche Schauspiele. Donnerstag: Opern- haus. 197. Verftellung. Der Ring des Nibe- lungen. Bübnenfestspiel von Richard Wagner. Vorabend: Das Rheingold. Dirigent : Kapell- meister Sucher. Anfang 7 Ubr.
Schauspielhaus. 114. Vorstellung. Das heilige Lachen. Märchen-Schwank in 6 Bildern von Ernft von Wildenbruch. Musit von Ferdinand Hummel. Tanz von Emil Graeb. In Scene gefeßt vom Ober-RegiFeur Max Grube. Muftikaliiche Direc- tion: Herr Steinmann. Anfang 7 Ubr.
Freitag: Opernhaus. 108. Vorstellung. Boabdil, der leßte Maurenköuig. Over in 3 Acten von Moritz Moszkowsky. Text von Carl Wittikowsfy. Ballet von E. Graeb. In Scene gefeßt vom Ober- Regisseur Teßlaff. Dirigent: Kapellmeister Kahl. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 115. Vorstellung. Wohlthätige Fraucn. Lustspiel in 4 Aufzügen von Adolph LArronge. In Scene geseßt vom Ober-Negisseur Mar Grube. Anfang 7 Uhr.
Denisczes Theater. Carlos. Anfang 7 Ubr. Freitag: Der Obolus. — Die Neuvermähslten. | — Ein Hut. | Sonnabend: Stella. — Die Mitschuldigen. Die nächste Aufführung von „Das Urbild des Tartüffe““ findet am Sonntag ftatt.
Donnerstag: Don
Berliner Theater. Donnerêtag : Zum 1. Male: Nora. Anfang 7 Ubr. 6
Freitag: 32. Abonnements - Vorstellung. König Richard [ITx.
Sonnabend: Nora.
Lessing-Theater. Donnerstag: Die Groß- ftadtluft.
Freitag: Zum 1. Male: Morphium. Schauspiel in 4 Acten von Mar Stempel.
Sonnabend: Morphium.
Sonntag: Die Grofßstadtluft.
Waliner-Theater. Donnerêtag (leßte Woche) : Der Löwe des Tages. Gesangspofse in 3 Acten von H. Wilken. Die neuen Gesangsterte von L. vf mag Musik von C. Schramm. Anfang
E
Freitag: Der Löwe des Tages.
Sonnaktend: Neu einstudirt: Ehrliche Arbeit. Velféstück mit Gesang in 4 Acten von H. Wilken. Musik von R. Bial und V. Holländer. Neu be-
Et arbeitet von L. Herrmann.
Friedrich - Wilyeimftädiishes Theater. Donnerstag: Mit neuer Ausftattung zum 98. Male: Das Sonntagékind. Operette in 3 TActen von Hugo Wittmann und Julius Bauer. Musik von Garl Mill3Fer. In Scene gefeßt voa Julius Fritsche. Dirigent: Kavellmeiftizr Febermann. Die Decorationen aus dem Atelier von Falk. Die neuen Teostume vom Sarderobzn-Inspector Venzky. KAn- fang 7 Ubr. :
Freitag : Das
7 L -
Refidenz-Theater. Direction : Sigmund Lauten- burg. Donnerstag: 13. Gastspiel des K. K. Hofburg- schauspielers Adolf Sonnenthal. 13. Abend. Die Journalisten. Lustspiel in 4 Acten von Gustav Freytag. Anfang 7€ Uhr.
Freitag: 14. Gastspiel des K. K. Hofburgschau- spielers Adolf Sonnenthal. 14. Abend. Vater und Sohn. Lustspiel in 5 Acten von A. Dumas.
Zum 99. Male: Sonnutags-
Kroll's Theater. Donnerstag: Gastspiel von Signorina Luisa Nikita. Fra Diavolo. (Zerline: Sgra. Nikita.) Anfang 7 Uhr.
Freitag: Sans Seiling. Schwarz, als Gast.)
Sonnabend: Erstes Gastspiel der Großherzoglichen Kammersängerin Fr. Moran-Olden. Fidelio.
(Heiling: Hr. Franz
49. Male: Pechschulze. Posse mit Gesang und Tanz in 3 Acten (6 Bildern) von H. Salingré. Musik von A. Lang. In Scene geseßt vom Director Sternheim. Anfang 7# Ubr.
Freitag: Pechschulze. _In Vorbereitung: Der Günsftliug. in 3 Acten von Hermann Sternbeim. Carl Grau.
Oprerette
Musik von
: Sommer-Saison.
Bestellungen auf Abonnements-Billets für dic am 1. Mai beginnende Sommer-Saison à 10 #, 5 X und 3 M werden von jeyt ab an der Kafie ent- gegengenommen.
Der Sommer-Garten if geöffnet.
Adolph Ernst-Theater. Donnerstag: Zum 12. Male: Fräulein Feldwebel. Gesangéposse in 3 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Musik von G. Steffens. Jn Scene geseßt von Adolph Ernst. Anfang 72 Uhr.
Freitag und folgende Tage: Fräulein Feld- webel.
Der Sommer-Gartea ift geöffnet.
Thomas-Theater. Alte Zakobftraße Nr. 30. Direction : Emil Thomas. Donnerstag: Zum Benefiz für Emil Wirth. Zum leutcn Male: Drei Paar
Belle-Alliance-Theater. Donnerêtag: Zum
einem Vorspiel von Carl Görliß. Musik von C. Millöcker. Anfang 74 Ubr.
Freitag bleibt das Theater wegen der General- vrobe zu „Die Ulanen* geschloffen.
Sonnabend: 1. Gastspiel von Frau Emma Sebold und Herrn Adolf Brake vom Stadttheater in Franuk- furt a. M. Zum 1. Male: Novität! Die Ulanen. Novität! Operette in 3 Acten von Hugo Wittmann. Musik von Charles -Weinberger.
[60] Sohenzollern-Galerie am Lehrter Bahnhof. — Gr. bistor. Rundgemälde 1640—1890. — 9 Vorm. — 11 Ab. Ä AÆ Kinder 56 4.
Uranig, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes - Aa - Park (Lehrter Bahnhof}. Salbe Tun Mile e ile wifsenschaftli eater. zeres die - ¡ettel. Anfang 77 Ubr
Concerte.
Concert-Haus. Donnerstag : Carl Meyder- Concert. Abschieds-Concert. Anfang 7 Uhr.
Familien-Nachrichten.
Verlobt: Frl. Clara Lohmann mit Hrn. Berg- assefsor Heinri Mehner (Neunkirchen, Rgb. Trier —Sulzbach b. Saarbrücken). — Frl. Anna Schmidthals mit Hrn. Pastor Willy Gründler (Rügenwalde—Warnitß i. d. Neumark).
Verebeliht: Hr. Hauptmann Frit von Waldow mit Frl. Melanie von Hagen (Woßlau).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Franz von Glasenapp (Brieg). — Eine Tochter: Hrn. Rittmeister a. D. Hugo Frhra- von Stumm (Berlin). E
Gestorben: Hr. Gymnasial-Director Dr. Richard Volkmann (Jauer). — Hr. Pastor Carl Obstfelder (Löbnit b. Bitterfeld). — Hr. Gym- nasiallchrer Axel Hartmann (Greifswald). — r. Anna von Arnim, geb. von Leonhardi (D
J,
Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin: = Verlag der Expedition (Scholz).
Dru? der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags- Ansialt, Berlin 3, Wilhelmstraße Ne. 32. Acht Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).
zum Deutschen Reichs-Anz
.\¿ 100.
Erste Beilage
Berlin, Mittwoch, den 27. April
Deutsches Reich.
Geses§, s betreffend die Gesellschaften mit beshränkter Haftung.
Vom 20. April 1892.
Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. — verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung
des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
Erster Abschnitt. Errichtung E Gesellschaft.
A.
Gesellshaften mit beschränkter Haftung können nah Maß-
abe der Bestimmungen dieses Geseßcs zu jedem gefeßlih zu- âssigen Zweck errichtet werden. Z J N
Der Gesellschafisvertrag bedarf des Abschlusses in gericht- licher oder notarieller Form. Er ist von sämmtlichen Gesell- \chaftern zu unterzeichnen. S S :
Die Unterzeihnung durch Bevollmächtigte ist nur auf Grund einer geritlich oder notariell errihteten oder beglaubig- ten Vollmacht zuläsfig. E
D.
Der Gesellschaftsvertrag muß enthalten:
1) die Firma und den Sig der Gesellschaft,
2) den Gegenstand des Unternehmens,
3) den Betrag des Stammkapitals, e
4) den Betrag der von jedem Gesellschafter auf das Stammkapital zu leistenden Einlage (Stammeinlage).
Soll das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt sein oder sollen den Gesellshaftern außer der Leistung von Kapitaleinlagen noch andere Verpflichtungen gegenüber der Ge- sellschaft auferlegt werden, so bedürfen auch diese Bestimmungen der Aufnahme in den Ss
Die Firma der Gesellschaft muß entweder von dem Gegen- stande des Unternehmens entlehnt sein, oder die Namen der Gesellschafter oder den Namen wenigstens eines derselben mit einem das Vorhandensein eines Gesellschaftsverhältnisses an- deutenden Zusaße enthalten. Die Namen anderer Personen als der Gejellshafter dürfen in die Firma nicht aufgenommen werden. Die Beibchaltung der Firma eines auf die Gesell: schaft übergegangenen Geschäfts (Handelsgeseßbuh Artikel 22) wird hierdurch nicht ausgeschlossen. :
Die Firma der Gesellshaft muß in allen Fällen die zusäßliche Bezeichnung „mit beschränkier Haftung“ enthalten.
B A
Das Stammkapital der Gesellshaft muß mindestens zwanzigtausend Mark, die Stammeinlage jedes Gesellschafters muß mindestens fünfhundert Mark betragen. :
Kein Gesellschafter kann bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Stammeinlagen übernehmen.
Der Betrag der Stammeinlage kann für die einzelnen Gesellschafter vershieden bestimmt werden. Derselbe muß in Mark durch hundert theilbar scin. Der Gesammtbetrag der Stammeinlagen muß mit dem Stammkapital übereinstimmen.
Sollen von Gesellschaftern Einlagen, welche nicht in Geld zu leisten sind, auf das Stammkapital gemacht oder soll die
ergütung für Vermögensgegenstände, welche die Gesellschaft übernimmt, auf Stammeinlagen -angerchnet werden, so muß die Person des Gesellschafters, der Gegenstand der Einlage oder Uebernahme, jowie der Geldwerth, für welhen die Ein- lage angenommen wird, oder die für die übernommenen Gegenstände zu gewährende Vergütung im Gesellschaftsvertrage Festgesezt werden. n S 0. bab Die Gesellschaft muß einen oder mehrere Geschäftsführer aben.
Zu Geschäftsführern können Gesellschafter oder andere
Bre E Pee, A Sg it entweder im ejelichafisvertrage oder nah Maßgabe der Bestimmungen des dritten Abschnitts. Hg | B _Ist im Gesellschaftsvertrage bestimmt, daß sämmtliche Ge- sellshafter zur Geschäftsführung berechtigt sein sollen, so gelten nur die der Gesellshaft bei Fesisebung dieser Bestimmung an- gehörenden Perfonen als die bestellten Geschäftsführer. 7
Der Gesellschaftsvertrag, sowie die Personen der Ge- schäftsführer sind zur Eintragung in das Handelsregister bei dem Gericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sit hat, anzumelden. :
Die Anmeldung darf nur erfolgen, nahdem von jeder Stammeinlage, soweit nicht andere als in Geld zu leistende Einlagen auf das Stammkapital gemacht sind, ein Viertheil, mindestens aber der Betrag von zweihundertundfünfzig Mark eingezahlt ift. la
Der Anmeldung müssen beigefügt sein:
1) der Gesellshaftsvertrag und im Falle des § 2 Absayg 2 die Vollmachten der Vertreter, welhe den Gesellshaftsverirag unterzeihnct haben, oder eine beglaubigte Abschrift dieser Urkunden, E S N
2) die S der Geschäftsführer , fofern dieselben niht im Gesellschaftsvertrage bestellt sind, / E
3) eine von den Anmeldenden unterschriebene Liste der Gesellschafter, aus welcher Name, Vorname, Stand und Wohnort der lehteren, sowie der Betrag der von einem jeden derselben übernommenen Stammeinlage ersichtlich ist,
4) in dem Falle, daß der Gegenstand des Unternehmens qs faatlihen Genehmigung bedarf, die Genehmigungs- Urkunde.
__ Jn- der Anmeldung ist die Teras abzugeben, daß die im 8 7 Absaß 2 bezeichneten Leistungen auf die Stamm- einlagen bewirkt nd, und daß der Gegenstand der Leistungen sih in der freien Verfügung der Geschäftsführer befindet.
__ Die Geschäftsführer haben ihre Unterschrift vor dem Ge- riht zu zeihnen oder die Zeihnung in beglaubigter Form einzureichen.
S Die Anmeldenden haften der Gesellschaft solidarisch für die Richtigkeit ihrer Angaben hinsichtlih der auf die Siena einlagen gemachten Leistungen (S 7 Absatz 2).
_ Verzichtleistungen oder Vergleiche der Gesellschaft in Be- treff der ihr nah Absaß 1 zustehenden Ersaßzansprüche sind un- wirksam, joweit der Ersaß zur DesreDigung der Gläubiger der Gesellschaft erforderlich ist. Auf einen Verglei, welchen der Erjaßpflichtige_ im Falle der Zahlungsunfähigkeit zur Ab- wendung oder Beseitigung des Concursverfahrens mit seinen Gläubigern abschließt, findet diese Bestimmung feine An- wendung. _ j
_Die Ansprüche auf Grund der vorstchenden Bestimmungen verjähren in fünf Jahren seit der Eintragung des Gesellschafts- vertrags in das Handelsregister.
5 . Der eingetragene Gesellschaftsvertrag ist von dem Gericht im Auszuge zu veröffentlichen. i Die Veroffentlihung muß das Datum des Gesellschafts- vertrages, sowie die im S 3 Nr. 1 bis 3 und gegebenenfalls die im § 5 Abj. 4 eo Festsezungen nebjt beit Namen und Wohnort der Geschäftsführer enthalten. Ist das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt (S 3 Abs. 2), so ist auch diese Bestimmung zu veröffentlichen. Das gleiche gilt von Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages Über die Form, in welcher die Geschäftsführer ihre Willens- erklärungen fkundgeben und für die Gesellschaft zeihnen, sowie über die Art und Weise, in welcher öffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft zu erlassen sind. 8 11. __ Vor erfolgter Eintragung in das Handelsregister besteht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche nicht. Jst vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft ge- handelt worden, so haften die Handelnden persönlih und
solidarisch. S 12,
Jede eg erlaung muß bei dem Gericht, in dessen Bezirk fie nh befindet, zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden.
Die Anmeldung hat die im § 10 Absay 2 und 3 bezeih- neten Angaben zu enthalten. Derselben ist eine beglaubigte Abschrift des Gejellschaftsvertrages und eine von dem Gericht der Hauptniederlassung beglaubigte Abschrift der Liste der Gesellschafter beizufügen.
Die Bestimmung im § 8 Absay 3 findet Anwendung.
Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesell- schafter.
: S. 13.
_Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten: sie kann Eigenthum und andere dingliche Nechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht flagen und verklagt werden.
Für die Verbindlichkeiten der Gesellshaft haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellshaftsvermögen.
Die Gesellschaft gilt als Handelsgesellshaft im Sinne des Handelsgeseßbuchs. a
5 .
Der Geschäftsantheil jedes Gesellshafters bestimmt sich nach dem Betrage der von thm übernommenen Stamm- einlage. :
S: 15.
Die Geschäftsantheile sind veräußerlih und vererblich.
Erwirbt ein Gesellschafter zu seinem ursprünglichen Ge- schäftsantheile weitere Geschäftsantheile, so behalten dieselben thre Selbständigkeit.
Zur Abtretung von Geschäftsantheilen durch Gesellschafter beta es eines in gerichtliher oder notarieller Form ge- schlossenen Vertrages. Die Angabe des Rechtsgrundes der Abtretung ist nicht erforderlich.
Der gerichtlihen oder notariellen Form bedarf auch eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung eines Gesell- schafters zur Abtretung eines Geschäftsantheils begründet wird. Eine ohne diese Form getroffene Vereinbarung wird jedoch durch den nah Maßgabe des vorigen Absaßzes geschlossenen Abtretungsvertrag gültig.
Durch den Gesellschaftsvertrag kann die Abtretung der Geschäftsantheile an weitere Vorausseßungen geknüpft, ins- besondere von der Genehmigung der Gesellshaft abhängig gemacht werden. u
S Der Gesellschaft gegenüber gilt im Falle der Veräußerung des Geschäftsantheils nur derjenige als Erwerber, dessen Er- werb unter Nachweis des Uebergangs bei der Gesellschaft an- gemeldet ist. L 4 Die vor der Anmeldung von der Gesellshaft gegenüber dem Veräußerer oder von dem Leßteren gegenü er der Gesell- d in Bezug auf das Gesellshaftsverhältniß vorgenommenen Rechtshandlungen muß der Erwerber gegen si gelten lassen. Für die zur Zeit der Anmcldung auf den Geschäfts- antheil rückständigen Leistungen ist der Erwerber neben dem Veräußerer verhaftet. S 17.
Die Veräußerung von Theilen eines Geschäftsantheils kann nur mit Genehmigung der Gesellschaft stattfinden. i: __ Die Genehmigung bedarf der schriftlihen Form; ste muß die Pau des Erwerbers und den Betrag bezeichnen, welcher von der Stammeinlage des ungetheilten Geschäftsantheils auf arius durh die Theilung entstehenden Geschäftsantheile entfällt.
Jm Gesellschaftsvertrage kann bestimmt werden, daß für die Veräußerung von Theilen eines Geschäftsantheils an andere Gesellschaftec, sowie für die Theilung von Geschäftsantheilen verstorbener Gesellschafter unter deren Erben eine Genehmigung der Gesellschaft nicht erforderlich ist. i;
Die Bestimmungen im § 5 Absag 1 und 3 über den Be- trag der Stammeinlagen finden bei der Theilung von Ge- schäftsantheilen (nueGende Anwendung. :
Eine gleichzeitige Uebertragung mehrerer Theile von Ge-
eiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
1892.
shäftsantheilen eines Gesellschafters an denselben Erwerber ift unzuläshg.
: Außer dem Falle der Veräußerung und Vererbung findet eine Theilung von Geschäftsantheilen nit statt. Sie kann u „Gesellschaftsvertrage auch für diese Fälle ausgeshlossen werden. :
8 : : S 18.
Steht ein Geschäftsantheil -mehreren Mitberechtigten un- getheilt zu, fo können sie die Rehte aus demselben nur ge- meinscha 0H ausüben. s
Für die auf den Geshäftsantheil zu bewirkenden Leistungen haften sie der Gesellschaft Folidaris h, E E
Rechtshandlungen, welche die Gesellshaft gegenüber dem Inhaber des Antheils vorzunehmen hat, sind, sofern nicht ein gemeinsamer Vertreter der Mitberechtigten vorhanden ist, wirk- jam, wenn sie auch nur gegenüber einem Mitberechtigten vorgenommen werden. Gegenüber mehreren Erben eines Gefellschafters findet diese Bestimmung nur in Bezug auf Rechtshandlungen Anwendung, welhe nach Ablauf eines Monats seit dem Anfall der Erbschaft vorgenommen werden.
I.
__ Die Einzahlungen auf die Stammeinlagen sind nah Ver- hältniß der leßteren zu leisten.
Die Stammeinlagen können den Gesellschaftern außer dem Falle einer Herabseßung des Stammkapitals weder erlassen noch gestundet werden. Eine Aufrehnung können die Gesellschafter niht geltend machen; ebensowenig findet an dem Gegenstande einer nicht in Geld zu [leistenden Einlage wegen Forderungen, welche fich nicht auf den Gegenstand beziehen, ein Zurückbehaltungsrecht statt.
__ Eine Leistung auf die Stammeinlage, welche nicht in Geld besteht oder welche durch Aufrehnung einer für die Ueber- lassung von Vermögensgegenständen zu gewährenden Ver- gütung bewirkt wird, befreit den Gesellschafter von seiner Ver- pflichtung nur, soweit sie in Ausführung einer nah S 5 Absatz 4 getroffenen Daa, erfolgt.
O 20. Ein Gefellschafter, welher den auf die Stammeinlage eingeforderten Betrag nicht zur rehten Zeit einzahlt, ist zur Entrichtung von Verzugszinsen von Rechtswegen verpflichtet. Jm Gesellshaftisvertrage können für den Fall der ver- zögerten Einzahlung Conventionalstrafen ohne Rücksicht auf die sonst stattfindenden geseßlihen Einschränkungen festgeseßt werden. S 21.
Im Falle verzögerter Einzahlung kann an den säumigen GeseÜschafter eine erneute Aufforderung zur Zahlung binnen einer zu bestimmenden Nachfrist unter Androhung seines Aus- shlusscs mit dem Geschäftsantheil, auf welchen die Zahlung zu erfolgen hat, erlassen werden. Die Aufforderung erfolgt mittelst eingeshriebenen Briefes. Die Nachfrist muß mindestens eincn Monat betragen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der säumige Gesell- schafter seines Geschäftsantheils und der geleisteten Theil- zahlungen zu Gunsten der Gesellshaft verlujtig zu erklären. Die Erklärung erfolgt mittelst eingeshriebenen Briefes.
Wegen des Ausfalls, welhen die Gesellshaft an dem rüständigen Betrage oder den später auf den Geschäftsantheil eingeforderten Beträgen der Stammeinlage erleidet, bleibt ihr der ausgeshlossene Gesellschafter verhaftet.
S2. GIE D Lideis
Wegen des von dem ausgeschlossenen Gesellschafter nicht bezahlten Betrages der Stammeinlage ist der Gesellschaft der leßte und jeder frühere, bei der Gesellshaft angemeldete Rechts- vorgänger des Ausgeschlossenen verhaftet. e
Ein früherer Rechtsvorgänger haftet nur, fsoweit die Zahlung von dessen Rechtsnachfolger niht zu erlangen ist; dies ist bis zum Beweise des Gegentheils anzunehmen, wenn der leßtere die Zahlung nicht bis zum Ablauf eines Monats geleistet hat, nahdem an ihn die a bd und an den Rechtsvorgänger die Benachrichtigung von der}elben erfolgt ist. : E
Die Haftpflicht des Rechtsvorgängers ist auf die innerhalb der Frist von fünf Jahren auf die Stammeinlage eingeforderten Einzahlungen beschränkt. Die Frist beginnt mit dem Tage, an welchem der Uebergang des Geschäftsantheils auf den Rechts- nachfolger ordnungsmäßig angemeldet ijt. E,
Der Rechtsvorgänger erwirbt gegen Zahlung des _rüdck- ständigen Betrages den Geschäftsantheil des ausgeschlossenen Geselljchafters.
8 23.
Jst die Zahlung des rückständigen Betrages von Rechts- vorgängern nicht zu erlangen, so kann die Gesellschaft den Geschäftsantheil durch einen Makler oder zur Vornahme von Versteigerungen befugten Beamten öffentlih verkaufen lassen. Eine andere Art des Verkaufs ist nur mit Zustimmung des ausgeschlossenen Gesellschafters zulässig.
S L.
Soweit eine Stammeinlage weder von den Zahlungs- pflichtigen eingezogen, noch dur Verkauf des Geschäftsantheils gedeckt werden kann, haben die übrigen Gesellschafter den Fehl- betrag nah Verhältniß ihrer Geschäftsantheile aufzubringen. Beiträge, welche von einzelnen Gesellschaftern nicht zu erlangen sind, werden nah dem bezeihneten Verhältniß auf die übrigen
vertheilt. O S 25.
Von den in den 88 21 bis 24 bezeichneten Rechtsfolgen fönnen die Gesellschafter nicht hai werden. GeeIs
_Jm Gesellschaftsvertrage kann bestimmt werden, daß die Gesellschafter über den Betrag der Stammeinlagen hinaus die Einforderung von weiteren Einzahlungen (Nahschüssen) be- schließen können. L Die Einzahlung der Nachshüsse hat nah Verhältniß der Geschäftsantheile zu erfolgen. Wie Nachschußpflicht kann im Gesellschaftsvertrage auf einen bestimmten, nah Verhältniß der Geschäftsantheile fest: zuseßzenden Betrag beschränkt “em
27.
Ist die Nahschußpflicht nicht auf einen bestimmten Betrag