1892 / 235 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Oct 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Königlich Preußischer

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Staats-Anzeiger.

M M | Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 ( 50 S. | Insertionspreis für den Raum eiuer Druckzeile 30 9. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; : j Juserate nimmt an: die Königliche Expedition für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition | h des Deutshen Reichs-Anzeigers 8W,, Wilhelmstraße Nr. 32. | und Königlih Preußischen Staats-Anzeigers j Einzelne Nummern kosten 25 S. | | Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32. M 2 E)

M 23D

Seine Majestät der König haben Allergnädigst gerußÿt : dem Amtsgerichts-Rath Simon zu Mülhausen i. E. den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Landgerichts-Rath von Oergzen zu Zabexn den Nothen Adler-Orden vierter Klasse, sowie dem penfionirten Steuer-Aufseher Aulinger zu Forbach das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Königreich Preußen. Kriegs-Ministerium.

Die Militär-JFntendantur-Secretäre Kopf von der Jnten- dantur des V. Armee-Corps und Mite von der Jntendantur des XV. Armee-Corps sind zu Geheimen expedirenden Secre- tären und Calculatoren im Kriegs-Ministerium, und

die Militär-Jntendantur-Registratoren Lange von der Intendantur des XTV. Armee-Corps und von Hülsen von der Intendantur des 111. Armee-Corps zu Geheimen Registra- toren im Kriegs-Ministerium ernannt worden.

Die Nummer 31 der Gesez-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 9573 das Geseß zur Ergänzung des Geseßes vom 3. Juni 1876, betreffend die evangelische Kirchenverfassung in den acht älteren Provinzen der Monarchie (Gefez-Samml. S. 125). Vom 30. August 1892; und unter

Nr. 9574 den Staatsvertrag zwischen Preußen und Olden- burg wegen Herstellung einer Eisenbahn von Bierfeld nah Türkismühle. Vom 29. April 1892.

Berlin, den 5. Oktober 1892.

Königliches Gesez-Sammlungs-Amt. Weberstedt.

De tantntmaPh wn g

Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseß-Samml. S. 357) sind bekannt gemacht :

1) der Allerhöchste Erlaß vom 21. Juli 1892, betreffend. die Verleihung des Enteignungsrehts sowie des Nechts zur Chauffce- gelderhebung an den Kreis Schweidniß für den Bau einer Chaussee von Leutmannsdorf bis zur Grenze des Kreises Reichenbach in der Richtung auf Faulbrück, Station der Eisenbahnlinie Königszelt— Frankenstein, durh das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 36 S. 339, ausgegeben am 2. September 1892;

9) das am 21. Juli 1892 Allerhöchst vollzogene Statut für die Drainagegenofsenshaft zu Groß-Bresa im Kreise Neumarkt durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 36 S. 339, ausgegeben am 2. September 1892; :

3) das am 10. August 1892 Allerhöchst vollzogene Statut für den Katzbah-Deichverband durch das Amtsblatt der Königlichen NRe- gierung zu Liegniy Nr. 36 S. 263, ausgegeben am s. Sep- tember 1892; / :

4) das am 14. August 1892 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Sohrau O.-S. im Kreise Rybnik dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 37 S. 273, ausgegeben am 9. September 1892; i

5) der Allerhöchste Erlaß vom 17. August 1892, betreffend die Anwendung der dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 an- gehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizeivergehen auf die im Kreise Westhavelland belegenen Chausseen: 1) von Marzahne, an- \chließend an die Kreischaussee Brandenburg Rathenow, nach Prigerbe, 2) von der Kreischaussee Brandenburg— Nauen über Roskow, Gutenpaaren nach Zachow bis zur Grenze des Kreises Osthavelland in der Richtung auf Ketin, 3) von Rathenow über Mögelin und

remniz bis zur Havel gegenüber Milow und 4) von Gohliß, an- ließend an die Kreishaussee Brandenburg— Nauen, über Tremmen bis zur Grenze des Kreises Osthavelland in der Nihtung auf Eßtin, dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 38 S. 383, auêge eben am 16. September 1892:

6) das am 22. August 1892 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Alt- und Neu-Budkowit im Kreise Oppeln durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 38 S. 279, ausgegeben am 16. September 1892.

Angekommen:

Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch, von Klausthal.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. Oktober.

Seine Majestät der Kaiser und König trafen heute Morgen um 9 Uhr 5 Minuten, von Rominten kommend, in Potsdam ein. Jm Laufe des Vormittags nahmen Seine Majestät den Vortrag des Reichskanzlers entgegen.

Berlin, Mittwoch, den 5. Oktober, Abends.

Zur Verminderung der Ershwerungen, von welchen die Seeschiffahrt bisher durch die Bestimmungen des S 10 der Verordnung, betreffend die gesundheitspolizeilihe Controle der einen preußischen Hafen anlaufenden Seeschiffe, vom 5. Juli 1883 in Verbindung mit §8 6 der Jnstruction zur Des- infection der Seeschiffe vom 11. Juli 1883 betroffen worden ist, haben die Minister für Handel und Gewerbe und der geistlichen 2c. Angelegenheiten auf Grund der Ergebnisse neuerer wissenschaftlicher Erfahrungen über wirksame Desinfection bei Cholera und über die Art der Ver- shleppung dieser Krankheit unter Aufhebung des S 6 der vorerwähnten Jnstruction und Abänderung des S 7 der be- zeihneten Verordnung durch Erlaß vom 2. Oktober 1892 folgende Bestimmungen getroffen:

Das Wasser in den Bilgeräumen und der Wasserballast

jedes unter 8 1 Ziffer 2 oder 4 der Verordnung vom 5. Juli 1883 fallenden Schiffes ist durch die Quarantäneanstalt derart zu desinficiren, daß diese Flüssigkeiten mit dem vierzigsten Theil ihrer Menge an Kalkmilh, welche entsprechend der dur

die Rundverfügung vom 1. September d. J. M. d. J. IT 11005, - : M. d. g. A. M. 8310 erlassenen Anweisung zur Ausführung

der Desinfection bei Cholera zu T, 1 hergestellt ist, gründlich so lange vermischt werden, bis an mehreren Stellen jedes Bilgergumes bezw. des Wasserballastes eingetauchtes |stark rothes Lackmuspapier intensiv blau gefärbt wird. Zu gleicher Zeit sind die Kleidungs- und Wäschestücke, sowie das Bettzeug und die sonstigen Effecten der Schiffsbevölkerung nah Maß- gabe der zuleßt bezeichneten Anweisung zu desinficiren, Nah- dem dies beendet ijt, 1st der Schiffsführer mit einem Attest des Quarantäne-Amtes darüber, daß die vorstehenden Bestimmungen an dem Schif} und der Bevölkerung desselben zur Durch- führung gelangt sind, zu versehen und anzuweisen, das mit der Kalkmilh versetzte Bilgewasser bezw. den Wasferballast nicht vor Ablauf von zehn Stunden zu entfernen. Hierauf ist die Weiterfahrt des Schiffes und die Löschung der Ladung durch die Schiffsmannschaft unter der Bedingung zu gestatten, daß der Schiffsführer sich shriftlih verpflichtet, die Ankunft des Schiffes in einem preußishen Hafen innerhalb der nächsten 12 Stunden der Hafenpolizeibehörde anzuzeigen und der ärzt- lichen Controle der Schiffsbevölkerung keine Schwierigkeit zu bereiten. Die Controle hat durch einen von der Polizei- behörde bestellten Arzt und zu einer von demselben rechtzeitig vorher zu bestimmenden Stunde an Bord des Schiffes auf Kosten des Schiffsbesißers stattzufinden, sich auf die gesammte Schiffsbevölkerung und alle Schiffsräume zu eritrecken und ist während des Aufenthalts des Schiffes täglich einmal so lange zu wiederholen , bis sechs Tage seit der Abfahrt des Schiffes aus einem der unter §1 der Verordnung vom 5. Zuli 1883 fallenden Häfen oder seit dem Ablauf des lehten auf dem Schiff etwa vorgekommenen Cholera-Erkran- kungs- oder choleraverdächtigen Falles oder dem während der Neise etwa stattgehabten Verkehr mit einem seucheverdächtigen Schiffe verflossen sind. Die geschehene Controle ist dem Schiffs- führer täglich in dem oben genannten Desinfections-Atteste zu bescheinigen.

Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt vom 4. bis 5. Oktober, Mittags, gemeldete Cholera-Erkrankungs- und Todesfälle:

Darm:

Staat 1/10 2/10. 10/401 4/10. O S E88 und D afl Ele Ses Beitr L S I /S8|SIS|S ch2 Ce B E N) | co [X co W | o [M o Hamburg. Hamburg. 43| 21 26| 12| 43 9 30} 11

Preußen. | | Schleswig. | Altona. 10 S1: 31 "3/ OL G 14

Vereinzelte Erkrankungen: Regierungsbezirk Schleswig: in der Stadt Wandsbeck und noch 1 Ort des Kreises Stormarn 2 Erkran- kungen, 1 Todesfall. Negierungsbezirk Stettin: in der Stadt Fiddichow 1 Todesfall.

Der Vice-Admiral Deinhardt, Chef der Nordseestation und früher Chef des ostafrikanishen Blockade-Geschwaders, ist gestern Nachmittag in Wilhelmshaven am Herzschlag gestorben.

Der General-Lieutenant von Oidtman, Commandeur der 8. Division, hat Berlin nah beendetem Urlaub wieder verlassen.

Der Königliche Gesandte in Karlsruhe, Wirkliche Geheime Rath von Eisèndeher ist von dem ihm Allerhöchst be-

1892.

willigten kurzen Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Vaden. Karlsruhe, 4.. Oktober. Jhre Königlichen Hoheiten der

Großherzog und die Großherzogin begeben sh Donners- tag zur Theilnahme an den Feierlichkeiten aus Anlaß der goldenen Hochzeit des. Großherzogs und der Großherzogin von Sachsen-Weimar nah Weimar, wo sie bis zum Montag zu verweilen gedenken.

Aus Anlaß der Enthüllung des Denkmals der Kaiserin Augusta haben nach der ‘,„Karlsr. Ztg.“ der Großherzog und die Großherzogin an den Ober-Bürgermeister von Baden folgendes Danktelegramm gerichtet: i

Nachdem wir über den {önen und erhebenden Verlauf der Denkmals-Enthüllungsfeier am 830. September unterrichtet find, drängt es uns, Ihnen zu sagen, wie dankbar wir für Alles sind, was von Ihnen und der Stadt Baden zur Ehrung der theueren Kaiserin Augusta unternommen und fo liebevoll ausgeführt wurde. Friedrich, Großherzog. Luise, Großherzogin.

Heffen.

Darmstadt, 4. Oktober. Die evangelische Land es- Synode hat heute, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, die mit Preußen abgeschlossene Convention angenommen, wonach- mit Ausnahme von Mainz, in allen hessishen Garnisonen selbst- ständige Militärgemeinden gebildet werden jollen.

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Oesterreih-Ungarun.

Ueber den Cercle, den der Kaiser vorgestern nah dem Empfang der ungarischen Delegation abhielt, meldet der „Budapester Corr.“ : Mit dem Delegirten Baron Nikolics besprach der Kaiser die Angelegenheiten des serbischen Kirchencongrésses und der bischöflihen Synode. Beim Delegirten Kussevics erkundigte sich Allerhöchstderselbe nah dem Fortgang der Verwaltung in Kroatien und Slavonien und sprach sich mit besonderer Befriedigung über die politische Haltung der dortigen Serben aus. Den Delegirten Francisci befragte der Kaiser um das Befinden des Banus und hob die großen Erfolge hervor, welhe Graf Khuen in verhältnißmäßig kurzer Zeit erzielt und bei jedem Anlasse mit den Interessen des Staats auch die localen Interessen Kroatiens und Slavoniens zu wahren gewußt habe. Mit dem Delegirten von Gyurkovics besprach der Monarch die leßten legislatorishen Arbeiten des froati)hen Landtags, wobei er dessen Fleiß und dem würdevollen Gang der Berathungen feine Anerkennung aussprach. Rücfsichtlih des serbishen Kirchencongresses sprach der Kaiser gegenüber dem Del. Ghyurkovics die Erwartung aus, daß er in der kommenden Session ein gutes und lebensfähiges Statut zu stande bringen werde. ;

Der Budgetausschuß der österreihishen Dele- gation trat vorgestern nah Beendigung der Generaldebatte sofort in die Specialberathung ein. Der Delegirte Eym \sprach nah dem Bericht der Wiener „Presse“ über die Höhe des Dispositionsfonds. Er verschloy sih niht der Ueber- zeugung, daß der Minister auh die Unterstüßung auswärtiger Journale brauche, allein er müsse fih gegen die Subventionirung von Journalen wenden, die bei der Besprehung inneröster- reichischer Fragen die österreihishen Slaven und namentlih die Czechen beschimpften. Er interpellirte ferner wegen der Pflege der czehishen Sprache an der orientalischen Akademie und fordere, daß der diplomatische Dienst niht bloß den reichen Aristokraten, sondern auh den Kindern aus dem Volke und insbesondere dem czechishen Volke zugäng- lich gemaht werde. Der Minister des Auswärtigen Graf Käálnoky erklärte, der Del. Eym möge jene von der Regierung subventionirten Blätter nennen, welche gegen. die Czechen hegen, sonst müßse er das Ganze als erlogen bezeichnen. Die Regierung subventionire gar keine Zeitungen, geshweige solche, die gegen die Czechen hegten. Der diplomatische Dienst fei auch jungen Leuten aus dem Volke zugänglih. Der Minister bedauerte, daß die czehischen Jünglinge nicht deutsh lernen wollten, wodurch sie es sich selbst zuzuschreiben hätten, wenn sie in den diplomatischen Dienst niht aufgenommen würden. - Der Delegirte Ey m bedauerte, daß si der Minister des unparlamen- tarischen Ausdrucks „erlogen“ bedient habe, und forderte ihn auf, diesen zurückzuzichen. Als Journalist könne er die erwähnten Blätter nicht öffentlih nennen; wenn cs der Minister verlange, so wolle er ihm die betreffenden Artikel zushicken. Der Minister Graf Käálnoky erklärte, er sei weit entfernt gewesen, den Ausdruck „erlogen“ in directen Beziehungen zum Dele- girten Eym zu gebrauchen, er see jedoch voraus, daß der Delegirte von anderer Seite böswillig hintergangen worden sei. Der Titel Dispositionsfonds wurde hierauf in der beantragten Höhe angenommen. Der Dele- girte Dr. Ruß beantragte die Anstellung technischer Attachés bei den Gesandtschaften. Jm weiteren Verlauf der Specialdebatte wurde der Bau- eines Botschaftspalais in