1893 / 46 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Feb 1893 18:00:01 GMT) scan diff

aus Anlaß tes Normal-Etats hätte diese Frage doh erledigt werden können. Ist doch die Erhöhung des Schulgeldes im Hand- umdrehen erfolgt. Wenn die Unterrichtsverwaltung sih über jeden einzelnen Director mit der Finanzverwaltung verständigt, dann allerdings muß es lange dauern. Redner verweist dann ferner darauf, daß Lehrer, die Oberlehrer werden sollten, niht ernannt worden sind, weil die Behörden vor der Erledigung des Normal-Etats keine neuen Ernennungen mehr vornehmen wollten. Erhalten diese Lehrer, auch wenn sie niht Oberlehrer gewesen sind, die 900 ( Functionszulage für 1892 nahgezahlt? Die Hilfslehrer, namentlih die in Berlin, klagen fehr erheblih. In Berlin sind 38 etatsmäßige Stellen von Lehrern eingezogen worden und die übrigen Lehrer müssen die Maximalzahl an Stunden geben, sodaß die Maximalzahl allmählih Normalzahl wird. Das entspricht durhaus niht den Tendenzen der Schulconferenz. Aber eins ist zu bemerken. Einer der Hauptagitatoren unter den Hilfslehrern is aufgefordert worden, eine Stelle an einer Provinzial- anstalt anzunehmen. Er will aber niht aus Berlin heraus. Das ist ein Vorzug des Systems der Alterszulagen, daß die Verseßung von der Provinz nah Berlin und umgekehrt erleichtert wird. Die Einführung des Normal-Etats ist so langsam gegangen, daß ih nur dringend eine Beschleunigung der Verhandlungen und eine liberale Entscheidung gegenüber den Gemeinden befürworten fann.

T Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Die Anfrage des Herrn Vorredners, wie es mit

der Zulage von 900 M stehe, ob sie denjenigen, die sie bisher nicht empfangen haben, denen sie aber naht1äglich bei der Prüfung ihrer Anciennität noch zugesprochen worden ist, vom 1. April 1892 nach- gezahlt wird, beantworte ih mit einem runden Ja. Was nun diefe Anrechnung anlangt, so können wir über die Bestimmungen des Normal-Etats niht hinaus. Die Sache liegt in der That so, daß in jedem einzelnen Falle geprüft werden muß, ob und welche Anrechnung stattfinden soll. Natürlich müssen die einzelnen Fälle an die Provinzial-Schulcollegien gebracht werden, hier muß die erste Prüfung stattfinden. Dann geht die Sache an das Unterrichts-Ministerium und von diesem an das Finanz-Ministerium; dort wird nohmals ge- ‘prüft, und es kann schr wohl sein, daß von dort nochmals Nückfragen fommen. Das ist {hon wiederholt vorgekommen. Die Prüfungen müssen sehr sorgfältig gemacht werden. Es sind dabei sehr wichtige materielle Fnteressen für die betreffenden Herren auf dem Spiel, { Nun ist aber die Verzögerung bei weitém doch nicht so groß, wie biéher angenommen worden ist. ‘Wir haben im ganzen Oberlehrer an staatliden Anstalten 2120, nämlich an Vollansfialten 2039 und an Nichtvollaustalten 81. Es sind also an festen Zulagen zu ver- Meilen dié Halfte von! 2039 und F von 81, das macht zusammen 1040. Von diesen 1040 Aspiranten haben 866 die Zulage sofort bekommen, weil auch niht der leiseste Zweifel obwalten konnte. Durch cine weitere Vertheilung, die im Anfang dieses Monats stattgefunden hat, sind noch 122 Zulagen kin- zugekommen, so daß wir im ganzen jeßt 988 Zulagen vertheilt haben, während 52 noch nicht vertheilt sind. Die Verhandlungen® über diese schweben noch, sie werden noch geprüft. Aber diejenigen Herren, welche die Zulage bekommen müssen, werden sie nachgezahlt bekommen.z Ich hoffe, daß damit der Herr Vorredner über diesen Punkt voll- fommen aufgeklärt und auch zufrieden gestellt sein wird.

Was dann die Frage der Elementarlehrer an den höheren Unterrichtêanstalten anlangt, so kann ich die Anfrage nur dahin beantworten, daß diejenigen, die ven wissenschaftlichen Lehrern schon früher ohne jede Beschränkung gleichgestellt gewesen sind, auch jeut ascendiren können bis zum Höchstgehalt der Oberlehrer ; daß dagegen diejeni- gen, bei denen bestimmte Schranken {hon früher gezogen waren, nicht über das Hölhstgehalt der vollbeschäftigten Zeichenlehrer afcendiren können. Beiden aber —_ das ist festgestellt" kann aud) der Titel Oberlehrer zu theil werden.

Endlich was die Hilfslehrer in Berlin anlangt, so {ließe ich mich den Ausführungen des Herrn Vorredners in vollstem Maße an, und ebenso bin ich ihm sehr dankbar für die Bemerkungen, die* er über unscre höheren Lehranstalten im allgemeinen Ga s Nabe D Tant Bur Winsen; Daß le. A (in dem Sinne weiter entwickeln, wie wir es bis jeßt an- gegriffen haben, und darin wird auch die Schulreform wenigstens in der Weise nichts ändern, daß wir irgend welche Neuerungen über- stürzen. Wir werden in cinem ruhigen und besonnenen Maße die Anregungen, die wir dur die Schulconferenz empfangen haben, zu verwerthen suchen. Wir werden unser Schulwesen auf der Höhe zu erhalten bestrebt sein, die cs jeyt einnimmt.

Abg. von Schenckendorff (nl.) wendet ih den neuen Lehr- plänen zu, die allerdings keine radicalen Aenderungen mit si bringen, aber doch eine erhebliche Besserung in Bezug auf den Unterricht im Deutschen, in der Geschichte u. f. w. zur Folge haben. Eine Ueber- stürzung auf diesem Gebiete ist durchaus nicht nothwendig. Ueberall im Staat soll der Versuch, eine Cinheits\chule einzurichten, niht ge- macht werden; aber daß nur in Frankfurt a. M. ein solcher Versuch gemacht worden ist, das ist doch wohl zu vorsichtig. Mindestens in jeder Provinz müßte ein folcher Versuch gemaht werden; denn eine einzelne Anstalt is zu schr den Zufälligkeiten ausgeseßt. Die Be- strebungen, für die höheren Schulen einen gemeinsamen Unterbau zu {afen , werden dur keinen Widerstand mehr aus der Welt geschaft werden können. Die Verhandlungen der Schulconferenz sind allerdings stenographisch aufgenommen, aber man hat nicmals etwas davon gehört, was weiter daraus geworden ist. Jn Bezug auf die Berechtigungen sind den Realgymnasien die Vorrechte zugewiesen, daß das Abgangséexamen bei ihnen zum Studium der neueren Sprachen und zum Besuch der lantwirthschaftliche: Hochschulen berechtigt, daß dieses Examen dem Abgangsecxamen der Cadettenanstalten gleihsteht. Die Entwickelung dieser Schulen würde aber am besten gesichert sein, wenn wir einmal zu geseßlihen Normen fämen., So lange das nicht geschehen ist, halte ih die Einsezung eines ständigen Beirathes, zusammengeseßt aus BerufsfMulmännern und aus Männern anderer Berufsklassen, für die Unterrihtsverwaltung für nothwendig. Solche Conferenzen sollten nicht bloß einmal statt- finden, fondern sich periodisch wiederholen. Ein \tetiges Einarbeiten in diese Fragen wird der Sache nur förderlich sein.

Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Stauder: Daß das Vorgehen der Regierung einer lebhaften Kritik unterliegen würde, war zu erwarten bei den vielen Schulreformplänen, welche der Regierung vorgelegt waren. Es wird von der Erfahrung ab- hängen, wie die Sache sih weiter entwickelt. Die führenden Männer der Sculréfotm haben fich günstig ausgesprochen über die Schulreform, wie sie angebahnt worden ist. Ein Ziel ist {hon erreicht worden: Die Zahl der lateinlosen Schulen ist erheblich vermehrt worden. Die Gymnasial-Seminare haben sih überaus günstig entwidelt. Die A dieser Seminare beträgt jeyt vierzig, von denen jedes ses Sandidaten auégebildet hat, während siebzig in anderen älteren Semi- naren ausgebildet sind, sodaß jegt 310 Candidaten aus8gebildet fe: Der größte Theil der deutshen Bundesstaaten is der preußischen Einrichtung gefolgt. In Bezug auf die- Weiterentwickelung des Frankfurter Systems kann ih auf die Denkschrift der Unterrichtsver- waltung vom vorigen Jahre verweisen. Diese Frage, die nicht bloß von großer - Bedeutung, fondern auch von großer Wichtigkeit für die Entwickelung des deutschen, niht bloß des preußisGen Schulwesens is, bedarf der größten Vorsicht.

Wollten wir hier einen sroffen Bruch vollziehen, so würde tadurh die a hergestellte Cinheitlichkeit des höheren Unterrichtswesens in Deutschland gestört werden, Die Unterrichtsverwaltung begleitet den Versuch mit dem größten Interesse; sie hätte au gewünsht, daß dieser Versuch in anderen größeren Städten nahgeahmt worden wäre. Eine Anregung dazu if auch Tad aber ein solcher Versuch feßt eine große Stadt und eine seßhafte Bevölkerung voraus, ferner ein Lehrerkollegium, das sih seiner Aufgabe mit Begeisterung widmet. Das Altonaer System hat Nachahmung gefunden in Mag- deburg und Iserlohn; hoffentlich findet es noch weitere Beachtung. Die Schulconferenz hat eine Ausdehnung des Berechtigungswesens gewünscht. Die I find theilweise ausgeführt, aber die Nach- prüfung der Gymnasiasten im Zeichnen, in den Naturwissen- schaften u. #. w. ist auf bedeutende Schwierigkeiten gestoßen. Es fann sih dakci nicht um die Zulassung zum Studium, ondern. uur um die Zulassung zu den Staatsprüfungen handeln; denn fonst «würde man die Leute von unseren Universitäten weg auf die süddeutschen Universitäten gedrängt haben. Ein fähiger tehnisher Beirath ist niht nothwendig. Wir haben die technishen Behörden in den Provinzial-Schulcollegien und einen ständigen Beirath in den Directorenconferenzen. Wir brauchen einen weiteren Beirath nicht. : | s

Abg. Schmelzer (nl.) hittet, zur Beschleunigung der Einführung des Normal-Etats die Verhandlungen nicht scriftlich, sondern münd- lih führen zu lassen. Vier Schulstunden jeden Tag sollen nit so \{limm sein; aber die vier Stunden erfordern mindestens ebenso viel Stunden für Correcturen und Vorbereitungen. Niemand ist im Stande, zehn Wochen lang jeden Tag vier Stunden zu unterrichten; daher kam das Extemporalwesen, wenn die Lehrer nicht mehr im stande waren, sich mündlich mit den Schülern zu beschäftigen; diese O durch die neuen Lehrpläne eingeshränkt. Deshalb ist es begreiflih, daß die Lehrer sih gegen diese Maximalstunden „wenden. Die Gleichstellung mit dem Richterstande hat nach Ein- führung des Normal-Etats keinen Werth. Nur dagegen möchte ih 1nich wenden, daß die Lehrer früher in ihr Amt kommen als die Richter. Die Juristen machen nach dem siebenten oder achten Semester ihr Examen, die Lehrer meist erst nach sechsjährigem Studium. Der Minister würde sich ein Verdienst erwerben, wenn er die strengen Anforde- rungen der Professoren etwas herabdrücken wollte. Bei den staat- lien Anstalten sind 461, bei den städtischen 548 Hilfslehrer vor- handen, von denen 180 Ordinariate verwaltet werden. Da müßte doch eine Vermehrung der Zahl der etatsmäßigen Lehrer stattfinden. Die Hilfsrichter erhalten 200 4 monatli, die Hilfslehrer nur 125 M monatlih. Wenn die Kinder den neunjährigen Cursus nicht in neun Jahren durhmachen, fo liegt die Schuld nicht an den Lehrern. Aber eine Schuld trifft die Lehrer, die ihre Hauptkraft auf die Pensionate und auf den Privatunterricht gelegt Haben. " Aber nah diesen einzelnen Fällen soll man nicht die Gesammtheit beur- theilen. Die Lehrer müssen bereit sein, einem aus besonderen Ursachen, Krankheit u. f. w., zurücgebliebenen Schüler Nachhilfe zu geben. Daß sie den Privatunterrihkt vollständig verweigern, um Vorwürfen zu entgehen, ist nicht zu rechtfertigen. Die Lehrer sollen sich auch nicht für zu vornehm halten, um Pensionäre aufzunehmen. Der Lehrer ist nicht bloß Lehrer, sondern au Erzieher.

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Ih bin mit den Ausführungen des Hrn. Abg. Schmelzer, namentlich mit den leßten, vollkommen einverstanden. Indessen, wir dürfen doch nicht vergessen, daß auch hier das Wort gilt: „Est modus in rebus, sunt certi denique fines“, Es ift Thatsache, daß mit dem Halten von Pensionären viel Mißbrauch ge- trieben ift (sehr rihtig!) und wir haben die Verpflichtung, darauf zu halten, daß die Lehrer vor allen Dingen in die Schule gehören. Ich habe diese Fragen an die Provinzial - Schulcollegien herausgegeben und deren Gutachten mir erbeten, Als die Gedanken, von denen wir hier wohl ausgehen möchten, habe ih vorläufig hingestellt : es soll im ganzen ein Lehrer nicht mehr als sechs Stunden wöchentlich Privatstunden geben und "in der Negel nicht mehr àls zwei Pensionäre halten, selbstverständlih «als Negel; Aus- nahmen sollen gemacht “werden können. Wenn ih durch die Provinzial-Schulcollegien cder von anderer Seite belehrt werde, daß diese Grenzen nicht rihtig sind, dann bin ih gern bereit, dem- entsprechend Aenderungen eintreten zu lassen.

Meine Herren, mit dieser Frage hängt ja auch die Frage der Pflichtstunden zusammen. Als bestehende Praxis habe ih vorgefunden, daß die Oberlehrer 22 und die wissenshaftlihen Lehrer 24 Pflicht- stunden zu ertheilen haben. Allein dabei ist auëdrücklich vorbehalten, daß das Lebensalter, die Belastung mit Correcturen und fonstige Um- stände genügende Berücksichtigung finden sollen. Zur Herstellung eines billigen und verständigen Verhältnisses ist es aber {hon für die Auf- stellung der Lehrpläne nöthig, eine bestimmte Zahl als Anhaltspunkt zu ‘haben. Bei dieser Gelegenheit bemerke ih, daß ih bei meiner Erklärung über die Zulagen an die Oberlehrer seclbstverständlih nur die staatlihen Anstalten im Auge hatte. Ich kann ja nicht dafür einstehen, daß die Patronate der nichtstaatlihen Anstalten sih noch nit erklärt haben, ob fie den Stellen-Etat oder das System der Alterszulagen einführen wollen.

Sodann darf ih noch auf die Auéführungen des Herrn Vorredners über das Nelictenwesen an den nichtstaatlichen Anstalten zurückkommen. Ih madche jedem Patronat zur Pflicht, in ausreihender und gleihwerthiger Weise für die Relicten der Lehrer an den nicht- staatlihen Schulen zu sorgen. In einigen ganz vereinzelten Fällen wurde mir gesagt: wir können damit nicht so rasch fertig werden. Da habe ich mi, nahdem mir nachgewiesen ist, daß die Sache mit vollem Ernst verfolgt wird, damit einverstanden erklärt, daß der Normal-Etat am 1. April in Kraft tritt, wenn nur im Laufe des Jahres die NRelictenversorgung zum Abschluß gebraht wird. Sollte einmal der unglücklißhe Fall eintreten, daß ein Lehrec stirbt, ehe die Relictenversorgung geregelt if, nun dann bleibt nihts übrig, als wie es bisher gesehen ist, mit den Fonds, die der Unterrichtéverwaltung zur Verfügung stehen, zu helfen. In einem vereinzelten derartigen Fall habe ih bereits geholfen. Hier können sozusagen: dur) vis major Härten herbeigeführt werden ; und da müssen wir helfen, so gut es geht. Ich hoffe, es verineiden zu fönnen, daß eine Wittwe darunter leidet.

Die Hilfslehrer verminderten wir auch gern so viel wie mögli; indessen, ganz wegzuschaffen sind sie nicht, {hon wegen der Finanzlage. Nur in einem Punkt bin ich in dieser Beziehung mit dem Herrn Abg. Sch(hmelzer doch nicht einverftanden. Er meint, daß wir zu viel Hilfslehrer hätten, wäre {hon daraus zu ersehen, daß so viele etatémäßige Lehrer kein Ordinariat bekleideten. Meine Herren, denken Sie doch daran, wie viel etatsmäßige Lehrer nicht Ordinarièn werden können, weil sie in ihren Klassen niht Stunden genug zu geben haben, z. B. Mathematiker. Warum sollen da nit einmal Hilfslehrer aushelfen? Also als ein sicheres Urtheil kann ih jene Bemerkung ni{ht anerkennen. Im übrigen bin ich mit einer thunlihsten Verminderung der Hilfslehrerstellen einverstanden, und die Unterrichtsverwaltung wird sih bemühen, auf diesem Wege vorwärts zu gehen.

end

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Abg. Klose (Centr.) bittet den Minister, veranlassen zu wollen daß für das Gymnasium zu Leobshüß eine Turnhalle baldmöglichs{ erbaut werde.

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Boh erklärt, daß die Turn- halle beim Gymnasium in Leobshüß wohl im nächsten Jahre gebaut werden werde, nachdem die Stadt sh bereit erklärt habe, einen Bau- plaß herzugeben, und die Regierung \ich damit einverstanden erklärt und von der Untersuhnng der Frage, ob die Stadt nicht zum Bau verpflichtet sei, Abstand genommen habe.

Abg. von Czarlinski (Pole) beschwert sich über die Schließung der polnischen Schülerbibliotheken an den höheren Unter- richtsanstalten der Fn Posen.

_ Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Stauder er, klärt, die Schließung habe erfolgen müssen, weil die Bücher nidt politisch, fondern sittlih bedenklihen Inhalts gewesen seien.

Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole) erhebt Beschwerde darüber daß in der überwiegend katholischen Provinz Posen von 20 Gymnasien nur drei katholis, dagegen sechs protestantisch und elf paritätish seien. Von den Lehrern seien nur 73 katholis, 161 evangelisch. Die katholischen Lehrer beshwerten sich mit Necht darüber, daß fie mit den niederen Stellen sih begnügen müßten, ohne in die höheren Stellen gelangen zu können. Unerhbört sei es auch, daß man in einer fast ganz fatholishen Provinz nicht einmal einen fatholishen Shul- rath habe. Die Zurückseßung der Polen zeige sich auch darin, daß den polnischen Stipendiaten die bis dahin genossene Schulgeldbefreiung entzogen werde. i

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Wenn wirklich, wie der Herr Abg. Dr. von Jazdzewski socben behauptet hat, polnishe Stipendiaten im Gegensag zu den deutschen den Nachtheil erführen, daß ihnen in Höhe des be- zogenen Stipendiums die Schulgeldfreiheit abgesprohen würde, so würde ih das auf das entschiedenste mißbilligen. Jch bitte, derartige Beschwerden über solhe Ungercchtigkeiten an das Ministerium ge- langen zu lassen, dann werden diese Ungerechtigkeiten abgestellt ; denn es läge eine offegbare Ungerechtigkeit vor. Aber gerade deshalb halte ich die Behauptung des Herrn Abgeordneten au nit für Ol. Dié S6 wird Wohl anders liegen, ih kann sie aber nicht übersehen; ich versprehe jedo), wenn die Behauptung des Herrn Abgeordneten zutreffend sein follte, für Abhilfe zu forgen.

Was den Schulrath anlangt, so bemerke ih, daß bei dem Pro- vinzial-Schulcollegium in Posen aus sachlihen Gründen, um in sih abgeschlossene Wirkungskreise zu ermöglichen, eine Trennung zwischen der Verwaltung der höheren Schulen und der Verwaltung der Schullehrer-Seminare und Präparanden-Anstalten eingeführt ist. Diese Einrichtung hat sich bewährt. Ich kann nicht einen Beamten ledig- lich um seiner Confession willen verseßen. Im übrigen erkläre i, daß die Absicht der Schulverwaltung dahin geht, da, wo die con- fessionellen Verhältnisse der Bevölkerung „es angezeigt erscheinen lassen, auch die Schulräthe nach der entsprehenden Confession anzustellen.

Endlich sind die Klagen, die der geehrte Herr Vorredner darüber vorgebracht hat, daß die Zahl der katholischen Lehrer an den höheren Unterrichtsanstalten eine verhältnißmäßig niedrige sei, vollklommen un- begründet. Er bringt die Zahl der katholishen Lehrer in das Vers- hältniß zur Bevölkerungsziffer. Daß das cin total ‘falshes Exempel ist, liegt doh auf der Hand. Nicht die Bevölkerungsziffer entscheidet, sondern die Zahl der Schüler. Glücklicherweise habe ih hier eine Tabelle zur Hand; danah find von 5465 Schülern höherer Lehr- anstalten 4143 deutsche, 1322 polnishe und 2825 evangelisch, 1670 fatholisch, 970 jüdish, und wie stellt ih nun das Verhältniß zu dw Lehrern ? Wenn man die im Nebenam1 beschäftigten katholischen Ne: ligionslehrer hinzurechnet, so stellt es fih genau so, daß auf jeden evangelischen und auf jeden fatholischen Lehrer auf den höheren Lehr- anstalten je 17 Schüler kommen, ganz genau. Nur wenn man die Lehrer im Nebenamt wegläßt, kommen auf einen Lehrer 20 evan- gelishe und 17 katholishe Schüler. Jch glaube wirklich, daß da von einer Imparität, von einer wirklilen Verleßung der Interessen unserer fkatholishen Mitbürger in Posen keine ede fein kann.

Abg. Dr: von Jazdzewski (Pole) macht noch speciell auf die Berhältnisse des Marien-Gymnasiums in Posen aufmerksam, an dem, obgleich es s\tiftungëgemäß fatholish sei, eine erhebliche Zahl der Lehrer evangelish fei. Der Minister möge ihm ein einziges stiftungs- mäßiges evangelishes Gymnasium nennen , an dem katholische Lehrer angestellt seien.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! In Bezug auf den: leßten Punkt will ih be- merken, daß ih in mehreren Fällen die Nückverseßung von polnischen Lehrern nah der Provinz Posen auf ihren Wunsch, wenn die Prü- fung der Verhältnisse dies als unbedenklich ergeben hat, angeordnel jabe. Jch glaube, daß nah dieser, Seite Beschwerden nicht bestehen werden.

Was aber das Marien-Gymnasium in Posen betrifft, so ist es allerdings \tiftungsmäßig katholisch. Wir haben aber auch eine ganze Neihe von s\tiftungsmäßig evangelischen Gymnasien, die von einr großen Anzahl katholisher Schüler besucht werden. Nun wird da? Marien-Gymnasium in Posen zur Zeit beinahe zur Hälfte von evangelishen Schülern besucht; und {hon durch eine Cabinetsordre vom Jahre 1846 i ausdrücklich “angeordnet, daß an dem Marien - Gymnasium nach Verhältniß der Schülerzahl auch evangelische Lehrer angestellt werden können. Wenn der Herr Abg. Dr. von Jazdzewski mih fo sicher gefragt hat, ob ih ihm irgend ein evangelishes Gymnasium nennen könnte, wo ein ähnliches Verhältniß vorhanden wäre, \o® kann ih ihm darauf erwidern: eint ganze Reihe! - z. B. das Gymnasium in Natibor, ein evangelisch, das von zahlreichen katholishen Schülern besucht wird. Beinahe die Hälfte der Lehrer ist katholish. Auf dem Gymnasium zu Kleve n es ähnlich. Ebenso bei dem Friedrih-Wilhelms-Gymnasium in Köln und anderen. Das Marien-Gymnasium nimmt also keine Ausnahme stellung ein, sondern es wird einfach den confessionellen Verhältni}en der Schüler, die das Gymnasium besuchen, Rechnung getragen, un? das ist niht mehr wié billig. (Bravo!) :

Der erste Titel des Kapitels „Höhere Lehranstalten“ wird bewilligt und darauf um 41/4 Uhr die weitere Berathung vertagt.

AERE C IINEEE Ea E RE T in zt

L

M 46.

Königreich Preußen.

Pr T Cd wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Anleihe- scheine der Stadt Erfurt, im Betrage von sechs Millionen zwei Hundert Tausend Mark. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem der Magistrat und die Stadtverordneten-Versammlung zu Erfurt beschlossen haben, zur Ausführung von Hochfluthregulirungs- arbeiten, zu Straßen- und Brükenbauten, zur Verbreiterung von Straßen, zu Kanalisirungsarbeiten, zur Erweiterung des städtischen Wasserwerks, zur Beseitigung des Flußlaufs der wilden Gera und Herstellung einer Ningstraße im Zuge desselben, zum Neubau eines Schulhauses, zur Pflasterung bisher unregulirter Straßen und zur Gewährung eines Zuschusses für den Neubau des Königlichen Gym- nasiums die erforderlihen Mittel im Wege einer Anleihe zu be- schaffen, wollen Wir auf den Antrag des Magistrats zu diesem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von sechs Millionen zwei Hundert Tausend Mark ausftellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldnerin etwas zu er- innern gefunden hat, in Gemäßheit des § 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen nah Maßgabe des an- liegenden Musters im Gesammtbetrage von sechs Millionen zwei Hundert Tausend Mark, welche in drei Abtheilungen, und zwar die erste Abtheilung zu drei, die zweite Abtheilung zu zwei Millionen und die dritte Abtheilung zu einer Million zwei Hundert Tausend Mark auszugeben sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes- herrliche Genehmigung unter nachstehenden Bedingungen ertheilen : Die MAileihesheine nd in Sen 1 1000, 500, 200 M auszugeben, mit jährli drei und einem halben oder vier Procent zu verz und nach den festgeseßten Tilgungsplänen durch Ausloosung oder freihändigen Ankauf mit wenigstens einem und einem Viertel Procent des Kapitalbetrags der ersten Abtheilung der Anleihe und mit wenigstens einem Procent des Kapitalbetrages der übrigen beiden Ab- theilungen, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Änleihescheinen, nah Ablauf von zwei Jahren von demjenigen Jahre ab zu tilgen, in

welchem die Berausgabung der einzelnen Abtheilungen CEPOLGE E U.

außerordentlichen Tilgung der bezüglichen Schuldbeträge sind auch die Beiträge zu verwenden, welche die Anlieger der baten neuen Straßenzüge zu den Kosten der Herstellung derselben im Falle der Bebauung zu leisten haben. Die Ertheilung dieses Privilegiums erfolgt mit der rehtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser An- Ne die daraus sich ergebenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums ver- pflihtet zu sein. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Nehte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats niht übernommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin Schloß, den 1. Februar 1893.

(Ii S) WilhelmRKR. Graf zu Eulenburg. Miguel.

Regierungsbezirk Erfurt. Anleiheschein te Ausgabe, Buchstabe N Be, Ma Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlihen Privilegiums 1893 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Erfurt vom 198. Ce. Und GeseB Sammlung für 1893 Seite . . laufende Nr. . ._.).

Auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 1893 wegen Aufnahme einer Schuld von sechs Millionen zwei Hundert Tausend Mark bekennen wir uns hiermit namens der Stadt Erfurt durch diese für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsshuld von . .. . . Mark, welhe an die Stadtgemeinde baar gezahlt worden und mit . . Procent jährlih in halbjährlihen Terminen am 1. April und 1.’ Oktober zu verzinsen ist. Die Rückzahlung der ganzen Schuld von fechs Millionen zwei Hundert Tausend Mark erfolgt nah Maß- gabe der genehmigten LTilgungspläne aus einem Tilgungss\tock, welcher mit wenigstens einem und einem Viertel Procent des Kapital- betrags der ersten Abtheilung der Anleihe in Höhe von drei Millionen Mark und mit wenigstens einem Prozent des Kapitalbetrags der übrigen beiden Abtheilungen der Anleihe in Höhe von zwei Millionen bezw. einer Million zwet Hundert Tausend Mark jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen gebildet wird. Die Tilgung der Schuld beginnt nach Ablauf von zwei Jahren von demjenigen Jahre ab, in welhem die Ver- auêgabung der einzelnen Abtheilungen erfolgt ist. Zur außer- ordentlichen Tilgung der bezüglichen Schuldbeträge follen auch die Beiträge verwendet werden, welche die Anlieger der geplanten neuen Straßenzüge zu den Kosten der Herstellung derselben im Falle der Bebauung zu leisten haben. Der Stadtgemeinde bleibt das Recht vor- behalten, den Tilgungsstock im übrigen zu verstärken oder auch sämmt- lihe noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstok zu.

Die gekündigten Anleiheschcine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Nückzahlung erfolgea soll, öffentlih bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungs- termin in dem „Deutschen Reichs- und Preußischen Staats- Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Erfurt und in dem „Erfurter Allgemeinen Anzeiger“. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von dem Magistrat mit Ge- nehmigung des Königlichen Negierungs-Präsidenten in Erfurt cin anderes Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 1. April und 1. Oktober mit . . Procent jährlich verzinst. l

In denjenigen E in welchen die Tilgung dur Ankauf von Anleihesheinen bewirkt worden i}, wird dieser unter Angabe des Betrags der angekauften Anleihescheine und alsbald, nachdem der Ankauf erfolgt ist, in den obengedahten Blättern bekannt gemacht. Falls die Stadtgemeinde von dem Necht des Ankaufs von Anleihe- scheinen keinen Gebrauch macht, wird die Folgerung der einzulösenden Anleihescheine durch das Loos bestimmt; die Ausloosung erfolgt alsdann spätestens im Monat Dezember eines jeden Jahres, die ausgeloosten Nummern werden wenigstens drei Monate vor dem Zahlungstermine durch die vorbezeichneten Blätter öffentlich bekannt gemacht. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Nückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieses Anleibes@eins bei der Stadt- Hauptkasse zu Erfurt resp. deren Zahlstellen, und zwar auh in der nah dem Eintritt des Säligfeitstermins folgenden Zeit.

Provinz Sachsen.

der Stadt Erfurt .

, Vit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereihten Anleihe- schein sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig- keitstermine zurüzuliefern. Für die fehlenden Zins\hein wird der Vetrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge,

zum Deutschen Reichs-Anz

Zweite Beilage

Berlin, Mittwoch, den 22. Februa

eiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

1893.

welche innerhalb dreißig Jahren nah dem Nückzahlungstermine nit erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde.

2 Das e und die Kraftloserklärung verlorener oder ver- nichteter Anleihescheine erfolgt nah Vorschrift der §§ 838 und f. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reih vom 30. Januar 1877 (Neichs-Geseßblatt Seite 83) beziehungsweise nah § 20 des Aus- führungsgeseßes zur deutshen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Geseß-Samml. Seite 281).

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden ; doch foll demjenigen, welher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat anmeldet und den stattgehabten Besiß durch Vorzeigung des Anleihe- scheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nah Ablauf der Ver- jährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vor- gekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit diesèm Anleiheschein sind halbjährlihe Zinsscheine für die nächsten zehn Jahre ausgegeben. Die ferneren Zinsscheine werden für zehn- jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadthauptkasse in Erfurt gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten An- weisung. Beim Verlust der Anweisung erfolgt “die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ift. /

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtgemeinde mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Erfurt, den

(Trockenstempel.) Der Magistrat.

Anmerkung. Die Anleihescheine sind mit der Unterschrift des Magistrats-Dirigenten und eines Magistrats-Mitgliedes unter Angabe der Amtsstellung und mit dem Siegel der Stadtgemeinde zu versehen, N können diese Unterschriften mit Facsimilestempeln gedruckt werden.

Eingetragen in das Stadtschuldbuh Fol. . ... Nr (Eigenhändige Namensunterschrift eines Controlbeamten.) Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Erfurt.

Sn e Mde zu dem Anleiheschein der Stadt Erfurt . .

: : te Ausgabe, Bu@stäbe .. , Nr. . . , über j

Mark.

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Nückgabe n De S Do e ten ab die Zinsen des vor- benannten Anleihescheins für das Halbjahr vom . . . ten S ten mit i, bei der Stadt-Hauptkasse zu Erfurt oder deren Zahlstellen.

Uu, Den

(Trockenstempel.) Der Magistrat. ; (Unterschriften.)

Dieser Zinsschein“ is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.

Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats-Diri- genten und eines Magistrats-Mitgliedes , können mit Lettern oder ¿acsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der cigenhändigen Namensunterschrift eines “Controlbeamten ver- sehen sein.

Regierungsbezirk Erfurt. Anweisung zu dem Anleiheschein der Stadt Erfurt . . te Ausgabe Ut N Mark.

Provinz Sachsen.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleiheschein die . . . te Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre vom bis bei der Stadt- Hauptkasse in Erfurt, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspruch "er- hoben wird.

Erfurt, den

(Trockenstempel.) Der Magistrat. (Unterschriften.)

Anmerkung. Die Namensunterschristen des Magistrats- Dirigenten und eines Magistrats-Mitgliedes können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jéde Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Controlbeamten versehen sein. Die Anweisung ist zum Unterschiede aüf der ganzen Blattbreite unter den beiden leßten Zinsscheinen in nachstehender Art abzudrucken!:

._. ter Zinsschein. ._. ter Zinsschein.

Anweisung.

Höhe der Schneedecke in Centimetern am Montag, den 20. Februar 1893, um 7 Uhr Morgens. Mitgetheilt vom Königlich preußishen Meteorologishen Institut. (Die Stationen sind nach Flußgebieten geordnet.) Oestlihe Küstenflüsse. Memel (Dange) 30, Tilsit (Memel) 32, Insterburg (Pregel) 29, Heilsberg (Pregel) —, Königsberg i. Pr. (Pregel) 22. Weidwsel.

Mole andau (O Narew) 51, Czerwonken (Bobr, Narew) 42, Marggrabowa (Bobr, Narew) 44, Klaussen (Pissa) 20, Neiden- burg (Wkra) 18, Osterode (Drewenz) 9, Altstadt (Drewenz) —, Koniß (Brahe) 3, Bromberg (Brahe) 0, Berent (Ferse) 32, Marienburg (Nogat) 2.

Kleine Flüsse zwishen Weichsel und Oder. Lauenburg i. P. (Leba) 12, Köslin (Mühlenbah) 8, Schivelbein (Rega) 2. A er.

Leobshüß (Zinna) 0, Natibor 0, Beuthen (Klodniß) 9, Oppeln 0, Wölfelsdorf (Gllapee Neisse) 5, Brand (Glayter aue 61, Reinerz (Glaßer Neisse) 58, Glaß (Glater Neisse) 0, Görbersdorf (Glazer Neisse) 60, Friedland (Glazer Neisse) 28, Weigelsdorf (Glater Neisse) 0, Rosenberg (Stober) 12, Breslau 0, Liegniß (Kaßbach) 0, Fraustadt (Landgraben) 0, Grünberg 0, Krummhübel (Bober) 10, Wang (Bober) 63, Eichberg (Bober) 6,

Schreiberhau (Bober) 68, Warmbrunn (Bober) 0, Bunzlau (Bober) 0, Görliß (Lausißer Neisse) 0, Frankfurt 0, Ostrowo (Warthe) 0, O (Warthe) 0, Tremessen (Warthe) 0, Samter (Warthe) 0, aprotsch (Warthe) —, Neustettin (Warthe) 1, Deutsh-Krone (Warthe) 0, Landsberg (Warthe) —, Stettin —, Pammin (Ihna) 0, Prenzlau (Uecker) 0, Demmin (Peene) 0. Kleine Flüfse-zwifchen Oder und Elbe.

Putbus 0, NRostock (Warnow) 0, Kirchdorf auf Poel 0, Sege- berg (Trave) 0, Lübeck (Trave) 0, Eutin (Schwentine) 0, E as (Schlei) 0, Flensburg 0, Gramm (Fladsau) —, Westerland au Sylt —, Wyk auf Föhr —, Husum —, Meldorf —.

S T De.

__ Torgau 0, Dessau (Mulde) 0, Rudolstadt (Saale) 0, Jena (Saale) 0, Ilmenau (Saale) —, Stadtilm (Saale) 0, Dingelstädt (Saale) 0, Erfurt (Saale) 0, Sondershausen (Saale) 0, Nord- hausen (Saale) 0, Halle (Saale) 0, Klostermansfeld (Saale) 0, Bernburg (Saale) 0, Quedlinburg (Saale) 0, Harzgerode (Saale) 0, Magdeburg 0, Neustreliß (Havel) 0, Kottbus (Havel) 0, Dahme (Havel) 0, Berlin (Havel) 0, Blankenburg bei Berlin (Havel) —, Spandau (Havel) 0, Heinersdorf (Kr. Teltow) (Havel) —, Potsdam (Havel) 0, Brandenburg (Havel) 0, Kyriß (Havel) —, Gardelegen (Aland) 0, E (Aland) 0, Waren (Elde) —, Marntiy (Elde) 0, Schwerin (Elde) 0, Uelzen (Ilmenau) 0, Lüneburg (Ilmenau) 0, Neumünster (Stör) 0, Bremervörde (Oste) 0.

Dee

Meiningen (Werra) 0, Liebenstein (Werra) —, Fulda (Fulda) —, Altmorschen (Fulda) 0, Shwarzenborn (Fulda) 0, Cassel (Fulda) 0, Bielefeld (Werre) —, Herford (Werre) —, Scharfenstein (Aller) 25, Ilsenburg (Aller) —, Braunschweig (Aller) 0, Celle (Aller) 0; Göttingen (Aller) 0, Herzberg (Aller) 0, Klausthal (Aller) 77, Seesen (Aller) 0, Hannover (Aller) 0, Bremen —, Oldenburg (Hunte) 0, Elsfleth 0.

Kleine Flüsse zwishen Weser und Ems. Jever —. s e

Ems. __ Gütersloh (Dalke) 0, Münster i. W. —, Lingen 0, Osnabrück (Haase) 0, Löningen (Haase) 0, Aurih —, Emden 0.

R Pei Darmstadt 0, Coburg (Main) 0, Frankenheim (Main) 12, Frankfurt (Main) 0, Wiesbaden —, Gulscnbel 0, Birkenfeld (Nahe) 0, Schweinsberg (Lahn) —, Rauschenberg (Lahn) 0, Mar- burg (Lahn) 0, Weilburg (Lahn) 0, Schneifel-Forsthaus (Mosel) 6, Bitburg (Mosel) —, von der Heydt-Grube (Mosel) 0, Trier (Mosel) 0, Neuwied —, Siegen (Sicg) 0, Hachenburg (Sieg) 0, Köln 0, Krefeld 0, Arnsberg (Nuhr) —, Brilon (Nuhr) 0, Lüdenscheid (Ruhr) 0, Alt-Astenberg (Nuhr) 30, Mülheim (Ruhr) —, Kleve —, Gllewiek (Vssel) 0, Aachen (Maas) 0. Der Höhe von 1 ecm Schneedecke entsprachen: am 20.Februar 1893 in tr Al \ 2.7 mm Schmelz S « » Marggrabowa Mm trn 2.2 wasser. 19. Neidenburg N 3.0 i —, Altstadt 16, Schivelbein 19, Leobshütz 19. Wang 19. Ostrowo 20. Samter 20. Nordhausen ] 20. Potódam (Elbe) 20. Brandenburg J 20; Celle 20 Klausthal 20, v.d. Heydt-Grube —, Neuwied 20 ü Brilon Mit Ausnahme von Ost: und Westpreußen, von Hinter- pommern, sowie einzelner Gebiete Oberschlesiens is das ganze norddeutshe Tiefland schneefrei. Dagegen lagen in den Gebirgsgegenden, von etwa 400 m Seehöhe an, noch erhebliche Schneemengen.

(Reat) 84

(Oder)

A E G:

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[®bein)

Statistik und Volkswirthschaft.

Vereinigung der Steuer- und Wirthschaftsreformer. In den noch gestern zu Ende geführten Verhandlungen des Ver- eins wurde bezüglih der Crnteshäßungen und Ernte-Ermitte- lungen folgende Resolution angenommen: „Die Vereinigung der Steuer- und Wirthschaftsreformer erklärt in einer raschen, geordneten und ver- lässigen Erhebung und Veröffentlihung der Ernteaussichten sowie der Ernte-Ergebnisse des Deutschen Reis eine bedeutsame volkswirth- \haftlihe Bete die auch dazu beitragen wird, unberechtigten und maßlosen Speculationen den Boden zu entziehen. Die Vereinigung spricht deshalb dem Bundesrath ihren Dank aus für die von dem- selben durh Beschluß vom 7. Juli 1892 getroffenen Bestimmungen, welche auf eine einheitlihe und zweckmäßigere Ordnung der landwirth- schaftlichen Statistik des Reichs hinzielen. Schließlih aber möchte die Daus noch dem dringenden Wunsche Ausdruck geben, daß a. die Saaten| ands- und E en Ernteberichte dex Vertrauens- männer, im Interesse einer noh fuelleren Veröffentlihung aus den einzelnen Ländern, direct dem MNeichs\tatistishen Amt übermittelt werden b. die reichsstatistishen Publikationen ihre Beleuchtung und Ergän- zung durch entsprechende Angaben über die jeweilige Anbaufläche (Anbau- statistik) und bei den endgültigen Ernteberihten dur die Notirunç des Hektolitergewichts ¿vsabren t c. auf die Auswahl nicht zu vieler, jedo besonders zuverlässiger und erfahrener Vertrauensmänner stets Bedacht ge- nommen werde; d. die neuen Fragebogen einfacher und übersichtlicher gestaltet werden, und, wo nöthig, Reductionstabellen auf alte Maße und Gewichte den Vertrauensmännern zur Verfügung gestellt werden; e. in Nücksicht darauf, daß nicht nur für die Landwirthschaft, sondern auch für den Getreidehandel wie für das Mühlengewerbe eine genaue Erntestatistik von erheblicher Bedeutung 'ist, es zweckmäßig erscheint, den die Shäßung vornehmenden Sachverständigen diejenigen Baar- a en zu erstatten, die ihnen durch die betreffende Mühewaltung entstehen.

Die nächste Conferenz der Centralstelle für Arbeiter- Wohlfahrts-Einrichtungen in rin soll laut Beschlusses des Vorstandes [Mitte April d. J, stattfinden. - Als Verhandlungsgegenstände sind festgeseßt : 1) Fürsorge für Kinder und Jugendliche, 2) Hilfs- und Unters üßungsfassen für Arbeiter- familien. Wie im vorigen Jahre werden in längstens vier Wochen die Vorberichte über die beiden Gegenstände zur Versendung gelangen. - Diese sind auf Wunsch des Vorstandes - diesmal seitens der Central- E abgefaßt. e Ge pon Rer e auf den zur D hung gelangenden Gebieten mit Erfolg prakti earbeitet en,

hat ihr Erscheinen bereits zugesagt. P R