1913 / 281 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Nov 1913 18:00:01 GMT) scan diff

mmission wird noch recht viel Arbeit haben, ebe ehvas E tande kommt. Mit der Regelung der Gebühren für die Sach-

een sind wir einverstanden. / Abg. armuth (Np.): Die Sachverständigen sind in der man sagen kann, damit ist eiue

Vorlage genügend berücksichtigt, soda Quelle der Üntéufciedenßeit verstopft. Jch würde es nicht für richti halten, wertn man die freie Vereinbarung zrbishen einer Partei und einem Sachverständigen verbietet. Jch glaube nicht, daß das Urteil irgendeines Sachverständigen von der Gebefreudigkeit der Parteien

A: Wir leben nicht in Nußland, wo ja so etwas vorkommen soll. Die Entschädigung der Zeugen i meiner Ansicht nah nicht ausreichend. Jedoch spielt die Kostenfrage cine ganz erhebliche Nolle. Besonders bei Strafprozessen, wo ein großer Zeugenapparat aufgeboten werden muß, können die Angeklagten die Zeugengebühren meist nmcckcht autüderstatten, sodaß der Stadt eintreten muß. Das muß natürlich auf die Steuerzahler zurückwirken. Ebenso muß natürlih darauf ge- sehen werden, daß die unterliegende Partei nit allzu sehr belastet wird, Auch wir stimmen der Kommissionsberatung zu.

Die Vorlage wird einer Kommission von 14 Mitgliedern . überwiesen.

Es folgt die erste Beratung des Gesetzentw UTTS. betreffend die Beschäftigung von Hilfs- rihtern beim Reichsgerticht. Danach sollen die von dem Reichskanzler einberufenen Hilfsrichter bei dem Reichsgerichte noch bis zum 1. Juni 1914 beschäftigt werden.

Abg. Dr. Jun ck (nl.): Wir stimmen dem Gesebentwurf zu, aber unter der Feststellung, daß die Zahl der Neichsgerichtsräte im nächsten Etat erhöht wird, wie es in der Begründung versprochen ist.

Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Auch wir stimmen der Vorlage zu. Von einer Kommissionsberatung können wir wohl Abstand nehmen.

Abg. Dr. Giese (dkons.) ließt si diesen Ausführungen an.

Damit schließt die erste Beratung. Jn zweiter Beratung wird der Entwurf in seinem einzigen Paragraphen ohne De- batte unverändert angenommen.

Das Haus wendet sih dann zur ersten Beratung des Gesezentwurfs über die Errichtu ng eines Kolonialgerihtshofes.

Abg. Stolten (Soz.): Der vorliegende Gegenstand hat uns schon früher eingehend beschäftigt. Wir knüpfen gewissermaßen da an, wo vor zwei Jahren die Verhandlungen nah der zweiten Lesung ab- gebrochen wurden. Der Geseßentwurf unterscheidet sh von dem früheren dadurch, daß er sich auf die Kolonialgerichtsbarkeit beschränkt, während die Konsulargerichtsbarkeit ausgeschieden werden soll. Es er- scheint mir sehr fraglich, ob das als eine Verbesserung anzusehen ist. Wichtiger als die Beschleunigung der Vorlage erscheint mir die Not- wendigkeit der Einheitlichkeit der Nechtsprehung für die fkolonialen NRNechtsfälle und für die sonstigen Streitigkeiten, die aus überseeischen Ländern stammen. Sie wissen ja, daß wir keine besonders großen Freunde der Kolonialpolitik an sich sind, namentli so, wie sie heute betrieben wird. (Der Staatssekretär des Neichskolonialamts Dr. Solf erscheint am Bundesratstish.) Nachdem wir aber einmal Kolonien haben, müssen wir auch dafür sorgen, daß in ibnen feine Rechtsun- ficherheit Plab greift. Dann müßte auch die Konsulargerichtsbarkeit dem neuen Gerichtshofe unterstellt werden. Diese Frage kann nicht ohne weiteres im Plenum entschieden werden, und deshalb beantragen wir die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 14 Mit- gliedern. Die neue Vorlage hat ja einige Steine des Anstoßes aus der alten Vorlage beseitigt, so vor allen Dingen die Zulassung von Ver- waltungsbeamten zum Kolonialgerihtshof. Auch die Zuständigkeit des Kolonialgerichtshofes ist in der -neuen Vorlage besser umgrenzt und g&- nauer präzisiert worden. Eine sehx wichtige Frage ist die, wo der Kolonialgerihtshof seinen Siß haben soll. Schon vor zwei Jahren ist hier ein großer Streit darüber gewesen, ob Berlin oder Hamburg genommen werden soll. In der Kommission fand sich zuerst eine Mehr- heit für Hamburg, und erst gegenüber dem von der Negierung ausge- übten Druck in Form der Erklärung, daß Hamburg für fie unannehm- ‘bar sein würde, erfolgte ein Umfall, sodaß einè Mehrheit für Berlin sih entschieden hat. Es geschah also niht aus fahlicben Gründen. Wenn ich als Hamburger und als Vertreter eines Hamburger Wahl- kreises für Hamburg plädiere, so geschieht das nicht aus lofkalpatrioti- schen oder aus partikularistishen Gründen. Was den wirk- lichen Patriotismus anbelangt, so sind wir besser als unser Ruf. Wir müssen uns aber dagegen verwahren, daß wir eiwa aus engherzigen Gründen uns hier für Hamburg aus- sprechen. Wir sind bekanntlih au keine Partikularisten wie die- jenigen, denen preußishe Eigenart über alles geht, aber wir find Gegner einer übertriebenen Zentralisation, bei der alles nach Berlin strömt und unter dem Einfluß der Berliner politischen Luft steht. Ein einheitliches deutsches Staatsgebilde wäre uns zwar lieber als die Vielstaaterei, aber nur, wenn es auf freiheit- licher Grundlage stände, denn die Einheitlichkeit auf dem Boden preu- ßischer Nückständigkeit halten wir für eine große Gefahr. Darum ist uns die Vielgestaltigkeit des deutshen Staatssystems doch ein Vor- teil, weil sich dabei doch noch hie und da eine freibeitliche Entwicklung herausbildet, die vielleicht auf das reafktionäre Preußen einwirkt. Dem speziell preußischen Geist stehen wir mit Mißtrauen gegenüber, und gerade darum wollen wir den kolonialen Gerichtshof niht nah Berlin, sondern nah Hamburg bringén. Für Hamburg sprechen auch rein fach- liche Gründe. Hamburg ist die erste deutsche Welthandelsstadt, die Richter dort sind mit kolonialen und überseeischen Streitigkeiten am besten vertraut, sie stehen untec dem Einfluß einer Weltauffassung, die weit über den Gesichtskreis eines binnenländishen Richters hinausgeht. Und wenn wir das Laienelement zu diesem Gerichtshof hinzuziehen wollen, was allerdings die Vorlage nicht vorsieht, was aber in der Kommission erwogen werden muß, so ist das geeignete Laienelement nirgends besser zu finden als in Hamburg. Für die Arbeiter kommt zwar dieser Gerichtshof in Zivilstreitigkeiten kaum in Frage, wohl aber in strafrehtliher Beziehung, und darum wollen wir, daß er möglichst unbeeinflußt bleibt. Der Kolonialgerihtshof darf nicht unter Ein- flüsse geraten, die seiner Spruchpraxis nicht dienlich sind. Jch spreche nicht von einer unmittelbaren Beeinflussung der Richter, aber an dem Ort, wo die Regierung sibt, können au die Nichter leicht unter den Einfluß dieses ganzen Milieus geraten. Jch bitte Sie also, für Ham- burg und gegen Berlin zu stimmen, zunächst aber die Kommissions- beratung zu beschließen.

Abg. Dr. Bel zer (Zentr.): Auch meine Freunde meinen, daß wir eine oberste Gerichtsbarkeit für Kolonialsachen schaffen müssen, da das wirtschaftliche Leben in unseren Kolonien immer mehr wächst. Für die Vorlage von 1910 führte aber die Regierung als Hauptgrund die Ent- lastung des Reichsgerichts an. Von der Belastung des Neichsgerichts hört man aber jeßt kein Wort mehr, sie {eint also niht mehr vor- banden zu sein. Jch erkenne das an, aber deshalb können wir jeßt er- wägen, ob nicht die ganzen Kolomalstreitigkeiten dem Meichsgericht überwiesen werden können. Œs ist zu erwägen, ob es nicht zweckmäßig ist, beim Reichsgericht einen besonderen Senat für koloniale Sachen zu schaffen. Dieser Senat könnte vielleiht bei einer Beseßung von {ünf Mitgliedern urteilen. Dann würde vor allen Dingen das ver- hindert werden, was sonst unzweifelhaft eintreten würde, nämlich eine Differenz in der Nechtsprehung. Wir stehen auf dem Standpunkte, daß man ohne zwingenden Grund die Kolonialgerichtsbarkeit nicht vom MReichsaeriht wegnehmen sollte. Jch hoffe, daß dieser unser Vorschlag sympathish begrüßt wird. Die \{chwerwiegenden Bedenken, die wir degen den Entwurf von 1910 hatten, sind allerdings hier bei dem vor- liegenden Entwurf weggefallen, vor allem der Umstand, h kein Nicht- qu mehr in das Kollegium dieses Gerichtshofes zugelassen werden soll. Aber als Ersaß bringt die Vorlage etwas Neues in dem pro-

cyreur du roi. Hier wird also eine verehrungswürdige Mumie zum neuen Leben erweckt. Dieser procureur du roi soll l e a des Kollegiums stehen und nur \prechen, wenn das Staatsinteresse in Frage steht. Id sehe keinen Grund ein, weshalb man diese Institution treffen will. Jch zweifele aber nicht, daß wir in allen diesen Fragen

in der Kommission zu ciner Verständigung gelangen werden, und ich

A S

hoffe, daß wkr kann ein Sp r eseß erhalten werden. Die Frage über den Siß des Gerichtshofes ist [mtia und dunkel, ih glaube aber, daß man auch hier nach genauer Abwägung der in Betracht kommenden Verhältnisse zu einer Ginigung kommen wird. Jedenfalls Dien wir alle Einzelheiten in der Kommission auf das genaueste prüfen.

Abg. Dr. Paasche (nl.): Jch kann mich im großen und ganzen mit der Vorlage einverstanden erklären. Wir wären geneigt, mit ge- wissen Abänderungen dem vorliegenden Geseßentwurf unsere Zu- stimmung zu geben. Die Ausführungen meines Vorredners veranlassen mich jedo noch zu einigen weiteren Bemerkungen. Der Gedanke, der eben hier vorgetragen worden ist, man solle den Kolonialgerichtshof als einen besonderen Senat dem Neichsgericht angliedern, hat für mi etwas sehr Bestechendes. Beim augenblicklichen Stand der Dinge kann es ja leiht kommen, daß über eine bestimmte Sache der Kolonial- gerichtshof zu entscheiden hat, daß aber über eine ganz ähnlich gelagerte

ngelegenheit die Konsulargerihtsbehörde entscheidet. Dieser N Uiß- stand wird abgestellt, wenn man dem Gedanken des Vorredners nach- geht. Wenn diefer Gedanke sih vielleicht verwirklichen lassen sollte, jo würde auch die ganze große Haupt- und Staatsaktion, die in der Frage, ob* Hamburg oder Berlin, in Szene geseßt worden ist, sich er- ledigen, indem an Stelle diéser beiden Städte eben Leipzig treten würde. Ich muß freilich sagen, daß ih als Siß eines obersten Kolonialgerichts- hofes Hamburg für geeigneter als Berlin ansehen würde. Meine politischen Freunde würden gleih mir lieber für Hamburg als für Berlin stimmen, aber die endgültige Entscheidung darüber müssen wir uns noch für die Kommission vorbehalten. Wenn freilich die Anregung der Herren vom Zentrum sich verwirklichen lassen sollte, so würde fich der ganze Streit ja von selbst erledigen, Meine politishen Freunde legen mit Nücksicht auf die Schwierigkeit und Wichtigkeit der Materie Gewicht darauf, daß 21 Mitglieder, nicht nur 14, in die Kommission gewahlt werden.

- Abg. Dr. Giese (dkons.): Meine politishen Freunde erkennen an, daß die Gerichtszustände in den großen Kolonien nicht genügen, wo die oberste Entscheidung allein in den Händen eines Gerichtshofes mit vier Laienrichtern liegt. Das mag in kleineren Verhältnissen ganz gut sein; aber seitdem die Entwicklung der Kolonien so stark fortschreitet, muß das geändert werden. Auch für meine politishen Freunde wäre es das erfreulichste, wenn dieser oberste Kolonialgerihtshof an das Neichsgericht angegliedert würde. Eine einfache Ueberweisung dec Kolonialgerichtssachen an das Reichsgericht nrüßte aber an der Üeber- lastung des Neichsgerichts scheitern. Ganz neu i nun der Vorschlag, diesen obersten Gerichtshof dem Neichsgericht gewissermaßen als einen besonderen Senat anzugliedern. Der Vorschlag hat außerordentlich viel für sih. Es ist ja rihtig, daß, wenn eine. derartige Negelung der Frage vorgenommen würde, der Streit, ob Hamburg oder Berlin der Siß des Gerichtshofes sein soll, sih erledigen würde. Da dies aber noch nicht feststeht, so muß ih erklären, daß über diese Frage die Meinungen in meiner Fraktion auseinandergehen. Das Nähere hierüber wird ih in der Kommission ergeben. Was die Bestimmungen im einzelnen an- geht, so sind wir im ganzen damit einverstanden. Wir sind früher da- für eingetreten, daß in einem solchen obersten Kolonialgerihtshof ein höherer Beamter der Kolonialverwaltung sißen müsse, der die Ver- hältnisse in den Kolonien aus eigener Anschauung genau kennt. Unseren Wunsch hat der Reichstag damals abgelehnt, und die Negierung hat jeßt leider diesen Gedanken ganz fallen lassen. Der Schwerpunkt des Kolonialgerichtshofes wird in seiner Funktion als Nevistonsinstanz liegen. Es muß aber auch eine beschränkte Berufung an ihn mögli sein. Hierüber ist ja bereits in der Kommission bei der früheren Be- ratung ausführlich verhandelt worden, und ih habe selbst die Ehre ge- habt, dieser Kommission anzugehören. Jh würde mich freuen, wenn diese Vorlage in der Kommission jeßt möglichst \chnell erledigt werden könnte, denn die Errichtung eines solchen Gerichtshofes ist ein dringen- des Crfordernis und liegt im Interesse des Vaterlandes. Ich stimme dem Antrag zu, daß der Entwurf an eine Kommission von 21 Mit- gliedern verwiesen wird, und ih möchte an diese Kommission bereits jeßt die Bitte richten, ihre Arbeiten möalihst zu beschleunigen.

Abg. Dr. Dove (fortshr. Volksp.): Die Vorlage ift das Præck duft früherer Kommissionsberatungen. Aber aub jeßt wieder sind eine MNeibe weiterer Bedenken erhoben worden. Die Frage des Sißes dieses: Gerichtshofes steht für mi erst in zweiter Linie, Hauptsache ist, daß hier wirklih ein unabhängiger Gerichtshof geschaffen wird. Von verschiedenen Seiten i} für Hamburg eine Lanze gebrochen wor- den. Da ist es wohl gestattet, daß au für die Vorstadt von Ham- burg, Berlin, ein gutes Wort eingelegt wird. Ueber Leipzig haben wir uns damals in der Kommission noch nit unterhalten können. (Fs ist ausgeführt worden, daß es mit der Veberlastung des Neichsgerichts nicht so s{limm is. Jch erinnere aber nur an die vielen Verhand- lungen, die wir gerade hier gehabt haben, um das MNeichsgericht zu ent- lasten. Wenn wir {on daran gehen wollten, die MNevisions\summe heraufzuseßen, dann muß do sicherlih eine Ueberlastung vorliegen. Dazu kommt, daß in der jeßigen Vorlage die Neviston anders be- handelt wird, als sie für das Neichsgericht zulässig ist. Die betonte (inheitlihkeit der Rechtsprehung wird also dadurch nicht erreicht. Der Abg. Stolten hat sich sehr s{harf gegen Berlin und Preußen aus- gesprochen. Jch muß mi gegen die Art wenden, wie das geschehen ist. Die Art, wie hier Berlin bekämpft wird, erinnert an die Kampf- weise einer bestimmten Partei im preußischen Landtage, wo man immer vom Wasserkopf Berlin spricht. Hamburg behauptet, daß bei thm für die Kolonien das meiste Verständnis vorhanden t. R) möchte darauf hinweisen, daß in Berlin doch mehr Kolonialgesell- schaften und Institute als in Hamburg sind. Von einer Abhangig- keit der Berliner Nichter kann man doch auch nicht sprechen. Die Abhängiakeit beruht doch \{ließlich auf anderen Dingen als auf dem Siße. Eine ähnliche Erwägung führte seinerzeit dazu, das Reichs- gericht nach Leipzig zu legen. Es ist fraglich, ob jeßt alle die wieder dafür sein würden, die damals dafür eintraten. Hauptsache is aber vor allem, daß wir endlich zu einer ordentlichen obersten Instanz für die Kolonien kommen. Ueber Kleinigkeiten werden wir in der Koms- mission hinwegkommen.

Abg. Warmuth (Np.): Die Vorlage bedeutet entschieden einen Fortschritt. Zu begrüßen is es auch, daß troß der scharfen Trennung zwischen Justiz und Verwaltung der Verwaltung genügend Raum zur Vertretung ihrer Interessen gegeben ist. Ebenso sind wir damit einverstanden, daß in bürgerlichen Nechtsstreitigkeiten die Art der Nevision der Zivilprozeßordnung hier keine Anwendung finden soll. Die drei für den Siß des Gerichtshofs in Vorschlag gebrachten Stadte haben ja ihre besonderen Vorzüge. Hamburg hat als Siß des über- seeischen Handels eine gewisse Berechtigung, und das hanseatishe Ober- landesgericht genießt ja auch in der Beurteilung überseeischer und folonialer Dinge ‘einen großen Ruf. Man soll aber nicht vergessen, daß doch in den Kolonien preußishes Recht herrsht. Da die Mit- glieder des Gerichtshofes ihre Tätigkeit nur im Nebenamt ausüben sollen, ist es vielleicht besser, wenn man den Siß eines preußischen Gerichtes, in diesem Falle also Berlin, nimmt. Bedauerli ist es, daß gerade in diesem Geseße so viel Bezug auf fremde Geseße ge- nommen wird. Das erschwert die Uebersicht. Man muß an manchen Stellen direkt eine ganze juristische Bibliothek zur Hand haben. Im übrigen sind- wir mit der Kommissionsberatung einverstanden.

Abg: Dr ZUN ck (nl): Jch glaube, daß die Aufgaben, die dem Kolonialgerichtshof übertragen werden sollen, am besten vom Yeichsgericht erfüllt werden fönnen. Daß das Neichsgericht außerdem seinen Siß in meiner Vaterstadt hat, spielt keine Rolle. (Fs handelt sich hier nur darum, eine Revisionsinstanz zu schaffen, und zur Er- ledigung dieser Rechtssachen 1 nur ein Verständnis der kolonialen Angelegenheiten erforderlih. Es handelt si in der Hauptsache um die Entscheidung von Rechtsfragen, um Fragen des Handelsrehts und andere, für die das Reichégericht jet {on zuständig ist. Von einer Belastung des Meithsaerichts kann man heute nicht mehr so sprechen wie vor einigen Jahren. Aan werden die Aufgaben des Kolonialgerihtshofes zurzeit noch nicht sehr groß sein. Der Vor- {lag des Zentrums bedarf jedenfalls einer näheren Prüfung.

Abg. Waldstein (fortshr. Volksp.): Wenn ih als Altonaer mich für die Verlegung des Kolonialgerihtshofes nah Hamburg er- kläre, fo geschieht dies, obgleich ich Altonaer, nicht weil 1ch Altonaer

S: Ah

bin. Wenn Sie jeßt den Kolonialgerihtshof nah Leipzig verlegen ivollen, so steht das in einem sonderbaren Gegensaß zu dem Geseßent- wurf, den wir vorhin beschlossen haben, und der die Entlastung des E bezweckt. Man sollte dob die Geseßgebung nicht in dieser Weise kompromittieren. Es ist au nicht richtig, daß die Ein- heitlihkeit der Rechtsprehung verlange, daß dieser erihtsbof nach Leipzig komme. Der Kolonialgerihtshof wird zu entscheiden haben über Urteile, die von einem Richter und vier Laien gefällt worden sind. Er wird alles andere sein als eine Revisionsinstanz. Es wird also nux Berlin oder Hamburg in vage kommen, wenn fih niht etwa noch andere Orte melden, wie Wißenhausen, das eine Kolonialschule hat, und Wittenberge, das zwischen Berlin und Hamburg in der Mitte liegt. Warum hat denn die Regierung es seinerzeit für unannehmbar ertlärt, daß der Gerichtshof nah Hamburg käme? Weil sie Wert dar- auf legte, daß Verwaltungsbeamte in den Gerichtshof kommen, und weil man namentlih Räte des Auswärtigen Amtes hinein haben wollte, die in Berlin wohnen. Jeßt hat die Regierung darauf ver- zichtet und es liegt kein Grund mehr vor, Hamburg auszuschließen. Fur Hamburg haben sih auch mit seltener Einmütigkeit die Kolonien selbst erklärt. Wenn schon das Recht entfernt von der Heimat ge- [prochen werden soll, so ziehen sie unter allen Umständen Hamburg Berlin ‘vor. Daß in Berlin mehr Kolonialgesell\chaften vorhanden sind, hat mit der Frage nichts zu tun. Die Vertreter der kolonialen Bestrebungen \ind doch eigentlich die alten Firmen in Hamburg und Bremen, die drüben in den Kolonien _Faktoreien errichtet haben. Sbenso wie man seinerzeit das deutsche Seerecht in Hamburg gemacht bat, weil man és dort am besten lernen konnte, so sollte man auch den überseeischen Gerichtshof nach Hamburg legen.

Staatssekretär des Reichskolonialamts Dr. Solf:

Ich hatte ‘die Absicht, diesen Geseßentwurf, der dem Hohen Hause bereits seit dem Jahre 1910 bekannt ift, für diejenigen Herren Mitglieder des Reichstages, die dem alten Reichstag nicht angehört haben, mit einigen erläuternden und empfehlenden Worten einzuführen. Ich hatte mir vorgenommen, zum Schluß dieser Einleitung meiner zuversichtlichen Hoffnung Ausdruck zu geben, daß der Geseßentwurf, der aus einer gemeinschaftlichen fleißigen Arbeit des Hohen Hauses mit den verbündeten Regierungen zustande gekommen ist, {nelle und sichere Annahme bei Ihnen finden möchte. Leider hatte die Debatte son angefangen, als ich eintrat, und meine Nede wäre post festum gewesen. Nachdem ih aber die Debatte über den Kolonialgerihtshof gehört habe, bin ih mit banger Sorge erfüllt, daß unsere Landsleute in den Kolgnien noch längere Zeit der Privilegien verlustig bleiben müssen, die wir in der Heimat seit Jahrzehnten genießen. Es sind heute so viele neue Gesichtspunkte aufgeworfen worden, es sind so viele ältere Gesichtspunkte, die ehedem verworfen waren, wieder aufgetaucht, daß 1ch nit in der Lage bin, ohne mich mit den Vertretern der verbündeten Regierungen ins Benehmen zu seßen, dazu Stellung zu nehmen. Soviel kann ih Ihnen aber mit Sicherheit sagen: die Kaiserliche Regierung hält es für ein nobile officium, das wir ein oberstes Gericht unseren Landsleuten in den Kolonien geben und schnell geben! Jch möchte nicht von Einzelheiten sprechen: ob wir mit dem Kolonialgerihtshof ‘an das Neichsgeriht kommen, ob wir als Siß des Kolonialgerichts Leipzig oder Hamburg oder Berlin wählen, ob wir den Prokurxeur behalten oder ihn streichen, ob wir das Be- schwerderecht so oder so ausgestalten das sind alles sekundäre Fragen, über die die Regierung mit Ihnen in der Kommission in die ein- gehendste Prüfung eintreten wird. Jch möchte mich nur an die zu gründende 21-iger-Kommission mit der Bitte wenden, alles zu tun, damit der Gerichtshof schnell auf die Füße gestellt wird. Das bitte ich im Namen der gesamten weißen Bevölkerung unserer Kolonien. (Beifall.)

Die Vorlage wird darauf einer Kommission von 21 Mit- gliedern überwiesen.

Den leßten Gegenstand der Tagesordnung bildet die ersteBeratung des Geseßentwurfs wegen A b- änderung der 88 56 und 5e der Gewerbeord- nung (Hausierhandel, Wanderlage r).

Direktor im Reichsamt des Jnnern Dr. Caspar: Dieser Ge- seßentwurf bedarf kaum einer besonderen Einführung. _Er ift lediglich bestimmt, verschiedenen Uebelständen entgegenzutreten. Zunächst soll das Verzeichnis derjenigen Waren, die vom Verkauf im Umherziehen aus geschlossen sind, erweitert werden. Es ist eine Notwendigkeit, diese neuen Bestimmungen möglichst bald in Wirksamkeit treten zu lassen. Bezüglich der einzelnen Gegenstände, die vom Verkauf ausgeschlossen werden sollen, darf ih auf die eingehende Begründung der Vorlage Be zug nehmen. Daneben will der Entwurf den Betrieb der Wanderlager von der Erlaubnis der zuständigen Behörde abhängig machen; er will damit Mißständen, die seit langem allgemein beklagt werden, entgegen treten. Der Reichstag hat wiederholt Resolutionen an uns gerichtet, wonach für die Wanderlager eine besondere (Srlaubnis vorgeschrieben werden möge, die von dem Nachweis des Bedürfnisses abhängig zu machen sei. Die Wanderlager entsprechen allerdings einem gewissen Bedürfnis, und deshalb sieht der Gntwurf von einem Verbot der Wanderlager ab, aber neben dem einwandsfreien Betriebe der Wander lager gibt es andere, über die viel geflagt wird. Die nach den örtlichen Verhältnissen für den seßhaften Handel schädlichen Wanderlager können beseitigt werden, ohne daß das Kaufbedürfnis darunter leidet. Die Käufer sollen vor unlauteren Maßnahmen der Wanderlager ge \hüßt werden. Nachdem andere Mittel dagegen keine Wirkung gehabt haben, dürfte dieser Entwurf unter Berücksichtigung der örtlichen Ver- hältnisse die Mißstände wirksam bekämpfen.

Abg. Bre y (Soz.): Jh erblicke in dem Geseßentwurf einen Versuch, dem Hausierhandel neue Schwierigkeiten zu bereiten. Die Ge- werbeordnung kennt bereits eine Reihe von Einschränkungen, hier sollen für ihn neue geschaffen werden. Jede bisherige Aenderung in der Gewerbeordnung hat wenigstens diesen Erfolg gehabt. Einer immer größeren Anzahl von _Volksgenossen wurde so die Eristenzmöglichkeit genommen. Der Hausierhandel wird Ummer als eine Plage hingestellt, gegen die das ett geschüßt werden soll. Aber unter den Hausierern befinden sich sicherlich ebensoviel anständige Elemente wie in anderen Berufen. Jedenfalls kann sih eine große Anzahl von Menschen nur noch durch Hausieren ernähren, da sie sich auf andere Weise kein Geld mehr erwerben können. Deshalb stehen wir jeder Aenderung der Ge- werbeordnung mit der allergrößten Vorsicht gegenüber. Wenn man die Leute vor Uebervorteilung {üben will, dann muß es anders geschehen als durh Geseßesparagraphen und Unterstellung unter die Obhut Des Gendarmen und Staatsanwalts. Gifte, gifthaltige Waren, Arzneien und Geheimmittel, die als shädlih für die Gesundheit des Menschen gelten, und die. der einzelne nicht als solche erkennen fann, dürfen natürlich nur mit größter Vorsicht an die Käufer gebracht werden. Der (ntwurf geht aber darüber weit hinaus, indem er au andere Mittel vom freien Verkauf aushalten will, wie die zur Verhütung der Gmpfängnis. Der Entwurf läßt sih da nicht von ethischen Motiven leiten. Man will dem Geburtenrügang entgegenwirken. Aber man greift hier in ret ungeschickter Weise ein, man verfährt hier wie das Wirken eines gewissen Tieres im Porzellanladen. Wenn eine fam e ihren Zuwahs regulieren will, so darf, man dabei nit vergessen, daß die Mietpreise für Wohnungen immer mehr in die Höhe gehen. An dem Geburtenrückgäng is auch der mangelhafte “Schuß der Arbeite- rinnen {uld. Immer mehr | rauen werden unfähig zum Austragen und Gebären von Kindern. Die Dinge, deren Vertrieb im Umher- ziehen jeßt verboten werden soll, dienen zum Teil sanitären Maß- nahmen, und viele Perfonen sind wirklih nicht imstande, sich diese Dinge anzuschaffen, wenn sie thnen nicht durch Aufsuchen in ihrex

ohnung în erreihbare Näße gebraht werden. Jch beankrage, bie orlage einer Kominission von 14 Mitglièdern zu überweisen. “Abg. Jrl -Erding (Zentr.): Die Vorlage wird von der Regie- rung gewissermaßen als Abschlagszahlung gegeben. Jch glaube, der Reichstag hat {hon zu wiederholten Malen durch Resolutionen zum Ausdruck gebracht, daß auch für andere Fragen in ‘diesem pu eine Mehrheit zu finden wäre. Ueber alle diese Fragen wird aber immer wieder erklart, daß noch die Etwägungen \{weben. Der Gesetzentwurf befriedigt unsere &rwartungen durchaus nicht. Der Ministerialdirektor hat gesprochen von „einigen“ Gegenständen, deren Vertrieb im Wander- gewerbe beschränkt werden solle. Ich finde im ganzen nur drei, und dafür mehrere andere, die neuerdings freigegeben werden sollen. Jch möchte auf eine Resolution verweisen, die im vorigen Jahre im Reichs- tag angenommen wurde. Da wurde verlangt, daß der Betrieb des Hausierhandels möglichst eingeshränkt würde. Es wurde auch gefragt, wie es denn komme, daß offenbar bei uns viel mehr ausländishè Hausierer sind, als in der Statistik nachgewiesen sind. Zu dieser wich- tigen Frage nimmt der Entwurf gar keine Stellung. Im Zusammen- hang damit muß auch auf den {weren Mißstand hingewiesen werden, daß die Kinder der Wandergewerbetreibenden ständig die Schule wechseln müssen. Die Kinder müssen immer da eingescult werden, wo sich die Eltern zufällig aufhalten. Von einem zusammenhängenden und geordneten Unterricht kann da natürli nit die Nede sein. Wir haben früher in unserer Resolution verlangt, daß das Mitführen von Personen anderen Geschlechts mit Ausnahme der Ehefrau verboten sein solle. Auch hierauf nimmt die neue Vorlage gar keinen Bezug. Die Hausierer gehen in der Art, wie sie den Leuten ihre Waren auf- zudrängen versuchen, oft unglaublih weit. Sie werden unter Um- ständen geradezu gewalttätig gegen solche Leute, die ibnen nichts ab- nehmen. Natürlich will ih damit nicht behaupten, daß alle Hausierer so gewalttätig seien, aber es Mas doch ein weit verbreiteter Uebel- stand. Das, was die Negiethg veranlaßt hat, den Vertrieb von Nohbernstein im Umherziehen zu verbieten, trifft auf soundso viele andere Gegenstände auch zu. Das Verbieten des Feilhaltens der Pfandscheine begrüßen wir. Wir begrüßen auch das Verbot des Feil- haltens von Mitteln zur Verhütung der Empfängnis und zur Be- seitigung der Schwangerschaft. Der Vorredner hat ja den Gebärstreik mit der Ze!politik in Verbindung bringen wollen, aber ganz mit Un- recht. In der Frage, ob der Haustierhandel mit Gemüse- und Blumen- samen aufgehoben werden soll, möchte ich mich noch nit festlegen, das müssen wir erst in der Kommission sehen. Bezüglih der Frage der Wanderlager, deren Errichtung an eine besondere Erlaubnis getnüpft werden kann, genügt mir die Vorlage durchaus nicht. Es ist gar fein Bedürfnis für die Wanderlager vorhanden, diese müßten vollkommen

verboten werden. Für die Kommissionsberatung sind wir selbstverständ- lih auch. Wir schlagen aber eine Kommission von 28 Mitgliedern vor, weil vielleicht doch noch andere Punkte der Gewerbeordnung zu prüfen sind. Wir werden uns bemühen, in den Entwurf Bestimmungen hineinzubringen, die den wirklichen Bedürfnis der Praxis entsprechen. Wir sind durchaus nicht gewillt, den ganzen Hausierhandel mit Stumpf und Stiel auszurotten. Dadurch würde die Existenz mancher Familien in Frage gestellt werden. Anderseits muß ih unterstreichen, daß zahl- reiche Cristenzen des Mittelstandes, namentlich in den kleinen Stadten, durch die unlautere Konkurrenz der zweifelhaften Hausierer bedroht werden. Ich bitte die Regierung dringend, den Interessen des feß- haften Mittelstandes mehr entgegenzukommen. Mit Trostworten allein ist dem Mittelstand nicht gedient.

Abg. Dr. Böttger (nl.): Der vorliegende Entwurf stellt einzn Versuch dar, den Wünschen des gewerblichen Mittelstandes zu ent- sprechen. Wir sind gewillt, auf den Boden des Geseßentwurfes zu ircten, und {ließen uns dem Antrage auf Kommissionsberatung an. (8 würde aber eine Kommission von 14 Mitgliedern genügen. Es ist nicht zu bestreiten, daß es auch zweifelhafte Glemente unter den Vausierern gibt, und daß das Publikum vor ihnen ges{üßt werden muß. Ueber etwaige Ausnahme- und Uebergangsbestimmungen wird noch in der Kommission zu sprechen sein, au darüber, ob vielleicht cutch die Margarine zu den von dem Haustierhandel auszuscbließenden (Gegenständen gehören soll. Jm Gegensaß zu dem Vertreter der Sozialdemokratie kann ih nur billigen, daß Gifte und gifthaltige Waren wie Mittel zur Verhütung der. Empfängnis und Beseitigung der Schwangerschaft im sittlihen Interesse des Volkes vom Hausier- handel ausgeschlossen werden. Die Frage, ob der Hausierhandel im großen Stilc, nämlih mit Pferd und Wagen, zu verbieten ist, wäre ebenfalls in der Kommission zu erwägen. Auch uns gehen die Be- stimmungen über die Wanderlager nicht weit genug. Die Fassung des Paragraphen ist unklar und muß verbessert werden. Wir akzeptieren diese Vorlage lediglich als eine Abschlagszahlung an den Mittelstand. Wir werden die Novelle ausgestalten, wie es dem praktischen Be- dürfnis entspricht.

Abg. von Payer (forts{hr. Volksp.): So harmlos, wie dié verbündeten Regierungen uns den Inhalt der Vorlage hinsteilen, ist er in Wirklichkeit doch niht. Wir müssen den Inhalt des Gesetzes mit der größten Vorsicht behandeln. Wir sind deshalb auch für eine Kommissionsberatung. Ich halte aber 21 Mitglieder für ausreichend. In der Frage des Haustierhandels haben wir stets eine vermittelnde Stellung eingenommen. Gewiß muß das seßhafte Gewerbe ges{ütt werden, aber deswegen darf das Hausiergewerbe niht für vogelfre! erklärt werden. Es gibt eine große Änzahl von Hausierern in Württemberg und Waldeck die auf diesen Beruf angewiesen sind. Das sind nicht immer bloß arbeits\cheue Leute. Von den Juteressen der Konsumenten haben die Vorredner noch gar nicht gesprochen. Auch diese bedürfen des Schußes. Jn manchen Gemeinden sieht man den Besuch des Hausierers gar nicht so ungern. Ob der Rohbernstein vom Hausierhandel ausgeschlossen werden soll, regt uns nicht auf, ebenso das Verbot des Hausierens mit Pfandscheinen. Auch in bezug auf das Verbot des Hausierens mit Gegenständen zur Verhütung der (Smpfängnis oder zur Beseitigung der Schwangerschaft liegt kein Grund vor, dies nicht zu verbieten. Die Gemüse- und Blumensamen waren seinerzeit mit Rücksicht auf zwei Gemeinden zum Haustierhandel zugelassen worden, jeßt sollen sie auf einmal ausgeschlossen werden. Wir glauben, daß es sih hierbei um so geringe Beträge handelt, daß der Hausierhandel mit Gemüse- und Blumensamen ohne Bedenken zugelassen werden kann. Es kommen auch hier die Interessen der Konsumenten in Frage. Es hat sich hier zwischen Händlern und Publi- kum ein Vertrauensverhältnis herausgebildet, das die Regierung nicht stören sollte. Ueber die Wanderlager haben die Vorredner doch zu [arf geurteilt. Wenn man sie hört, muß man glauben, die Wander- lager wären etwas unbedingt Gemeinschädliches. Gewiß wird auch mit den Wanderlagern Unfug getrieben, aber es gibt auch alle, wo sie niht bloß zweckmäßig, sondern unbedingt notwendig sind 1m Interesse des konsumierenden Publikums. Das Verbot der Wanderlager in das Belieben der Behörden zu stellen, geht niht an. Wir müßten doch wenigstens feste Grundsaße dafür schaffen, sonst kommt man immer zu unliebsamen Streitigkeiten. Jn diejer Fassung ist dieser Teil des Gesebes für uns unannehmbar.

Abg. Graf von Carmer-Zieserwiß (dkon\.): Dieser Geseßentwurf richtet sih mit vollem Recht in erster Linie gegen den Hausterhandel. Er hatte früher eine Berechtigung, wo die Hausierer ihre eigenen Produkte oder die ihrer Heimat vertrieben. Jeßt er- ganzen e ihren Warenvorrat meist ‘in den großen Fabriken und Namschbazaren. Jch verkenne durchaus nicht, daß es Ausnahmen hier sehr wohl gibt, daß Gegenden vorhanden sind, wo die eigentliche Art des Hausiergewerbes noch besteht. Diesem irgendwie nahe zu treten, liegt kein Grund vor. Jeßt aber werden meist alle möglichen Gegen- stände zusammengekauft und Hausierer mit Wagen und Pferd werden ausgesandt, die dem T in aufdringlichster Form ihre Waren aupreisen, sogar manhmal gegen Wechsel. Der Aus\{luß des Roh- bernsteins vom Hausierhandel yh in der veränderten Geseßgebung be- gründet. Jeßt würde er nur \{ädlih wirken. Der Zwischenhandel würde nur dazu dienen, die ausländische Konkurrenz zu atten. n der Kommission wird aber au darauf gesehen werden müssen, daß auch die Ausländer nah Möglichkeit ausgemerzt werden. Das Ver- bot des Hausierhandels mit Pfandscheinen ist ebenfalls berechtigt. Eine gewisse Industrie stellt jeßt Waren her, die äußerlih den auten Goldwaren ähnlich sind, und fälsht sogar den Goldstempel, Diefe

Gegenstände Weiden bann feuer verseßf. Als anderer Uebelstand hat

fich der herausgebildet, daß Hausierèr Leuten, die aus Notlage Gegen- stände verseßt haben, diese abschwaßten. Das Verbot des Handels mit Gemüse- und Blumensämereien wird ganz besonders in der Lieg- nißer Gegend begrüßt, wo eine intensive Gärtnerei betrieben wird. Wenn auf den cigenartigen württembergischen Hausierhandel in Säme- reien hingewiesen wird, so braucht dieser nit von dem Verbot berührt zu werden. Wir haben ja die Vorschrift, daß die Landesregierungen notwendige Ausnahmen zulassen können. Es sollen ferner Gegenstände verboten werden, die zur Verhütung der Empfängnis oder Beseitigung der Schwangerschaft dienen. Dieses Verbot macht mir eine aroße Freude, zumal ja der Gesetzentwurf, der auch diesen Passus enthielt, nicht zustande Tim. Wie erschreckend der Geburtenrückgang bei uns ist, sieht man daraus, daß, während im Jahre 1876 auf 1000 Menschen noch 41 Geburten kamen, diese Zahl im Jahre 1911 auf 29 zurückgegangen ist. Darin liegt eine große Gefahr für den Fortbestand des Volkes. Die Gefahr ist um so größer, wenn man in- Erwägung zicht, daß die Bewegung zur Verhütung des Kindersegens immer weitere Kreise ergriffen hat. Jch weise hier nur auf die neumalthusia- nistische Lehre hin, die noch nicht die gefährliste ist. Sie erwartet eine Verbesserung der Rasse. Wie es damit aussieht, das zeigt ja Frankreih mit seinem Zweikindersystem. Dort hätte chon eine tolche Nasse herangewachsen sein müssen, die turmhoch über den anderen Rassen steht. Gerade die leitenden Kreise Frankreichs sind aber ganz außerordentlich besorgt. Jn fkinderarmen Regierungsbezirken, wie Berlin-Potsdam, beträgt die Prozentzahl der Diensttauglichen nur 40 und 45 %, während sie in den kinderreichen Bezirken Pommern, West- preußen und Posen 60 bis 68 % beträgt. Auch von fozialdemotrati- scher Seite wird in Wort und Schrift der Proletarierfrau empfohlen, doch den Kindersegen einzuschränken, sogar von sozialdemokratischen Aerzten geschieht das, z. B. in einer Schrift eines Schweizer Arztes „Kindersegen und kein Ende“. In einer anderen Schrift werden auch Apparate empfohlen, die praktis diese Wirkung erzielen sollen. Ich verweise ferner auf die Schrift eines Dr. Zadeck „Verhütung der Schwangerschaft“, die im Verlage des „Vorwärts“ erschienen ist. Auch in öffentlichen Versammlungen werden nicht nur von männlichen Vertretern, sondern auh von Frauen Verhaltungsmaßregeln zur Ver- hütung des Kindersegens empfohlen, sogar mit Zuhilfenahme von Lichtbildern. (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Sie (zu den Sozialdemokraten) mögen darüber lachen, mir ist es bitterer Ernst. Wir sehen hierin eine Gefährdung unseres Volkswohls, der Ehe. És entsteht dadurch eine Schädigung unserer Wehrkraft, unserer Volks- kraft. Aber das is für mch noch nicht das \{limmste. Viel schlimmer ist die Schädigung der Moral. Meine politischen Freunde sind fest entschlossen, unser Volk gegen diese Schädigung zu schüßen, und deshalb werden wir uns nicht scheuen, dieses Geseß möglichst aus- zubauen. Was die Wanderlager betrifft, so mögen fie früher, wo der Verkehr noch nicht so ausgebildet war wie jeßt, am Plaße gewesen sein, und ih gebe auch zu, daß sie in gewissen Fällen auch heute am Plaße sein mögen, und zwar in dünner bevölkerten Gegenden. Es ist aber doh eine merkwürdige Erscheinung, daß die Wanderlager nur in stark bevölkerten Gegenden zu finden find... Sie würden auch nicht die hohe Stèuer bezahlen, wenn sie nit ihren Profit machten. - Ich kann Sie versichern, daß der Handel der Wanderlager mit den billigen Grammophonen in meiner Gegend geradezu zu einer Plage geworden ist. Von 1900 bis 1910 sind die Wanderlager in Städten bis zu 10 000 Einwohnern um 60 % gestiegen, in den größeren Städten um 80 %. Die Wanderlager sind nicht nur für das kaufende Publikum eine Gefahr, sondern vor allem für den wirkli soliden Handwerker und Kleinhändler. Wenn das Publikum si davon überzeugt, daß es Schundware gekauft hat, dann 1 es zu spät, dann sind die Wander= lager längst fort. Der Artikel über die Wanderlager geht uns nicht weit genug. Meine politishen Freunde haben in den Jahren 1911 und 1912 mehrfach darauf hingewiesen, daß die einzige Möglichkeit, diese Wanderlager einzuschränken, darin besteht, daß die Genehmigung abhängig gemacht wird von der Bedürfnisfrage. Nun sagt der Ar- tikel 2, daß die Landeszentralbehörden befugt sind, für ihr Gebiet oder Teile 1hres Gebietes zu bestimmen, daß der Betrieb eines Wander- lagers der (Frlaubnis der zuständigen Behörde bedarf. _Es heißt dann aber weiter, daß die Erlaubnis nur versagt werden darf, wenn ein Be- dürfnis zur Veranstaltung nicht vorliegt. Wir ‘werden in der Kom- mission beantragen, daß die Prüfung der Bedürfnisfrage durch das Reich und nicht durch die Landeszentralbehörde geschieht. Wir wollen nicht einen Bundesstaat dem ausseßen, daß sein Nachbarstaat vielleicht eine andere Auffassung gelten läßt, als er selbst. Jn diesem Sinne werden wir in der Kommission an der Vorlage arbeiten, abgesehen au von einigen anderen Punkten, in denen wir Sonderforderungen stellen. So werden wir z. B. darauf hinwirken, daß der Handel mit Flaschenbier und Margarine vom Hausierhandel ausgeschlossen wird. Abg. Dr. Hegenscheidt (Np.): Im Namen meiner politischen Freunde habe ich zu erklären, daß wir für alle Bestrebungen eintreten werden, die auf eine bessere Sicherung der Existenz des Mittelstandes abzielen. Den Ausführungen meines Vorredners habe ih Wesentliches nicht hinzuzufügen. Jch möchte aber noch einen Spezialwunsch zum Ausdruck bringen. Jch möchte anempfehlen, daß die Beschränkung des Hausierhandels mit Taschenuhren ausgedehnt wird auf alle Ühren überhaupt. Man hat früher angenommen, daß. der Hausierhandel sich hauptsählih auf Taschenuhren beschränken würde. Das ist aber leider nicht der Fall. Vielfah werden Wecker und andere Uhren im Hausier- handel vertrieben. Jedenfalls kann ein Zweifel nicht bestehen, daß diese Art des Hausierhandels einen Mißbrauch darstellt, unter dem nicht nur die eingesessenen Kaufleute leiden, sondern auch die Käufer. Jch bitte Sie, den berechtigten Klagen Gehör zu schenken, und stimme der Ueber- weisung an eine Kommission zu.

Die Verhandlung wird hierauf um. 614 Uhr auf Fre i - tag 1 Uhr pünktlich vertagt. (Vorher: Kleine Anfragen; Interpellation der Sozialdemokratie über die Vorgänge in Zabern und über die Beseßung der Kommission zur Prüfung der Nüstungslieferungen, und Wahlprüfungen. Ferner erste Beratung des Geseßentwurfes über die Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens.)

Koloniales.

Zur Eisenbahn- und Sthiffahrtsfrage in Alt- und Neukamerun.

Die Frage eines Eisenbahn-Schiffahrts. Verkehrs in Kamerun be- schäftigte die Tehnishe Kommission des Kolonialwirt- \chaftlichen Komitees in einer kürzli abgehaltenen Sigung. Von besonderer Bedeutung für diese Frage ist der Bericht des soeben zurüdaekehrten Leiters der kameruner Schiffahrtserpedition F. Michell - München, dem wir folgendes entnehmen : L

Der Landmarsch erfolgte mit 300 Trägern und militärisher Be-

leitung von Kribi aus. Vom Kaiserlichen Gouvernement war Negiétun s8baumetster Hassenstein beigegeben. Am 3. März erreichte die Expedition Olama am Njona, den Ausgaangspunkt der wasser- wirtschaftlichen Erkundung. Die Arbeiten der Expeditton ergaben, daß

I. der Njong

mit Bezug auf seine Schiffbarmachung in zwei voneinander ganz ver- schiedene Hauptstücke einzuteilen ist:

1) Die Strecke von Mbalmajo, dem künftigen Endpunkt der kameruner Mittellandbabn, bis in die Nähe von Ajoshöhe mit einer Länge von ungefähr 225 km. - Hier ist bei dem minimalen, rund 1 : 40 000 betragenden Gefälle, einer Stromgeshwindigkeit von 0,135 Sek.-Metern und einer W-ssermenge von 8,8 ebm in der Sekunde die Möglichkeit geboten, durch Kanalisierung, d. h. vermittels eines Wehres, mit verbhältnismäkßig eringen Kosten den Wasseisptiegel bis Akonolinaa zu heben und weiterhin von dort bis Ajoshöbhe mit Hilfe von Buhnen usw., also durch Regulierung, wozu auch tetlweise Baggeruncen kommen werden, die gewünschte Tiefe zu erreihen. Es können dann zu jeder Wasserzcit, also das ganze Jahr, Schiffe ihren

Betrieb ohne Unterbrechung durchführen; mit anderen Worten : dieser Teil kann in einen leistungsfäbigen Wasserweg umgewandelt ae i der später auch den größten Anforderungen voll genügen wird, alfó imstande ift, eine Eisenbahn zu ersetzen. /

2) Das Stük Ajoshöhe—Abongmbang mit einer Länge von 103 km, Auf dieser Strecke wird sowohl mittels Kanalisierung als auch durch Regulierung eine aub nur einigermaßen befriedigende Besserung kaum zu erhoffen sein. Bet nur ganz geringer Breite von 5 b!s 20 m zur Niedrigwasserzeit \{längelt sich der Fluß in sehr gewundenem Laufe dur niederes Sumpf- und ‘Moorland, das er bei gehobenem Wasserstand auf filometerbreite Streck:n überswemmt. Die Geraden genannter Kurven besißen häufig kaum eine Länge von 20 m, große Kanus finden in ihnenSchwierigkeiten, herumzukommen. Der Flußlauf biegt nicht felten um 90 bis 120° s{arf um mit einem Radius von ftellenwetse nur 20 m. Die Ufer bestehen in der Hauptsache aus anges{chwemmten pflanzlihen Sinkstoffen: das Land zu beiden Seiten, wenn man es als tolhes bezeihnen fann, ist eine weiche Masie, die nur mit äußerster Vorsicht zu betreten ist. Die bei Kilometer 204 be- ginnende, befonders starke Verunreinigung des Njong ist mit den nötigen Mitteln zu beseitigen und würde fein besonderes Hindernis für eine S@iffahrt bilden. Wenig Ausfi§t aber für eine Korrektion verspricht insbesondere die ganz geringe Wassermenge des oberen Njong, die nur auf 2 cbm in der Sekunde ermittelt wurde. Es würde, um auch nur kleineren Motorbooten ein einiger:naßen ungehindertes Passieren zu ermöglichen, die teilweise Verleoung des Gefamtflußbettes zur Notwendigkeit werden. Die Strecke Ajoshöhe —Abongmbang wird daher niemals eine bedeutende Wasserstraße werden; sie wird mehr oder minder das bleiben, was fie jeßt schon fe ein den lIofalen Bedürfnissen einigermaßen genügender Transportweg, der nach Ausführung kleiner möglicher Verbesserungsarbeiten, insbesondere einer gründlichen Reinigung, kleineren Motorfahrzeugen nah dem Tunnelschraubensystem den Verkehr ermögliht und fo auf diese Weise als Zubringer zu einer Bahn eine gewisse Rolle zu spielen berufen ist. Auf alle Fälle wird aber während der Trokenzeit, je nah den Jahren verschieden, der Verkehr auf dieser Strecke 2 bis 3 Monate ruhen müssen.

Kehren wir zurück zur ersten Strecke Mhbalmajo—Ajoshöhe und sehen uns den Njong an, wenn sein Wasserspiegel dur das Wehr um 1 m bei Akonolinga gehoben sein, der niedrigste Wasserspiegel also 1,3 m betragen wird, so unterliegt es keinem Zweifel, daß auf ibm ganzjähriger Betrieb durchführbar ist und verhältnismäßig große Heckradschiffe verkehren können, ficher folche von 80 t Tragfähigkeit bei 1 m Tiefgang in beladencm Zustande. Die voraussichtlihen Kosten der Gefamtfkorreftion des Niong bis Ajoshöhe werden die Summe von 35 Milltonen Mark faum übersteigen, eine im Verhältnis zur Gesamtstrecke geringe Summe. Ein Bahnbau Mhbalmajo—Ajoshöhe die Linie würde vielleicht 175 km lang werden verursadt etnen Kostenaufwand von 1724 Millionen Mark; es fönnen also bei Be- nußung des Wasserweges 14 Millionen Mark gespart und dafür weitere 149 km Schienenstrang nah Osten gelegt werden. 140 km Lutftlinie führen uns aber {on bis nah Bertua ins Grasland oder fast nach Nyassi am Dume, also ein gutes Stück näher an das gesteckte Ziel, den Sangha.

ITL. Der Dume.

Cs konnte einwandfrei festgestellt werden, das die früher an- genommene Verbindung ¿wischen Njong und Dume nit besteht. Der Dume wird von Dume-Station an bis Nyafsi in ganz fleinen, wenig Lasten fassenden Kanus befahren. Erst von Nyassi ab Tonnten etwas größere Kanus zur Verwendung kommen. Im Gegensaße zum Njong 1ällt dem Reisenden sofort angenehm auf, daß der Fluß durch Baumstämme und Pfähle fast niht verunreinigt ist und von dieser Seite ein Hindernis für die Schiffahrt faum zu befürhten sein wird. Dagegen besißt er anhaltend starke Kurven bis manchmal zu 160 Grad. Seine Breite, bei Dume-Station 15 m, bei Nyassi 25 m, erweitert ih später bis zu 50 und 70 m. Die Strömung ist stark, sie hat ein Gefälle von 1: 9000. An den konkaven Seiten der Ufer ist der Strom sehr heftig, 12 bis 1,5 Sek.-Meter, während die konvexen Seitèn fast keinen Strom oder sogar Gegenstrom aufweisen, wodurch bewirkt wird, daß besonders abwärts gehende Fahrzeuge große Schwierigkeiten finden, da sie vielfa umgedreht und in dem überhängenden Baumwuchs be- schädigt werden. Bei Bimba beginnt im Fluß Felsbildung, die fh bei Molambi zu einer Felsbarre berdihtet, sodaß hier die Schiffahrt ihr größtes Hindernis findet. Für eine größere Schiffahrt kommt der Dume niemals in Frage, es können höchstens kleine Motorboote, deren Konstruktion außerdem den eigentüm!ihen Verbältnissen an- gepaßt sein müßte, während neun bis zehn Monate im Jahre dort Verwendung finden.

ITIT. Der Kadei.

Der Kadei wurde, eine Tagereise oberhalb von Baturi beginnend, erkundet. Auf diesem Flusse gibt es außer etnigen Fähren bis zur Dumemündung bisher noch keine eigentliche Kanuschiffahrt. Der Ex- pedition stand nur ein einziges Fährkanu zur Verfügung, das, teilweise unter großen Schwierigkeiten, im Juni noch über die Schnellen und Fels- barren hinwegzuziehen wa-. Der Gesamtlauf des Kadei besteht aus einer ununterbrohenen Kette von durchziehenden Felsbarren, die selbst etne Kleinshiffahrt während sieben Monate des Jahres nicht gestatten. Oberhalb von Kentu, no innerhalb der alten kameruner Grenze liegend, beginnt eine Reihe von Fällen, manchmal bis zu 8 m Höhe. Bei Kenßu selbst, dem einzigen Orte, in dem der Erpedition von seiten der Eingeborenen Schwierigkeiten bereitet wurden, mußte der Wasser- weg verlassen werden. Bei Kumbo liegen Fälle bis zu 12 m Höhe : es wurde der Kadet erst wieder bet Nakumbo für ganz kletne RKanus schiffbar angetroffen. Von hier find es noch 60 km bis Nola, eine Flußstrede, die anhaltend über teilweise bedeutende Schnellen führt. An feiner Mündung hat der Kadei nur eine sekundliche Geschwindig- rein cs E m und führt zur Niedrigwasserzeit eine Wassermenge

on CcDIm.

IV. Der Sangha.

Der Sangkha, einshlteßlich des Mambere, muß in bezug auf seine Schiffbarkeit in sechs verschiedene Strecken eingeteilt werden :

Pon seiner Mündung in den Congo bis Wesso, wo Swiffabrt

in Normaljabren die ganzen 12 Monate hindurch mit Fahrzevgen bis

zu 1 m Tiefgang betrieben werden kann. In den Hochwassermonaten,

Ende September bis Mitte Januar, vermöaen Schiffe jeder Größe

hier zu verkehren. Bei besonders niedrigem Wasserstande zur Trocken-

ie igs die größeren Schiffe nur mit verminderter Ladung sichere assage.

2) Von Wesso nah Salo bezw. Bajanga. Hier können, immer normale Jahre vorausgeseßt, das ganze Jahr die Dampfschaluppen der Compagnie Forestière mit cinem Tiefgang von 60 bis 70 cm ver- kehren. Gleich oberhalb liegt das große Hindernis für die Schiffahrt, die sogenannten Saloschnellen.

3) Die Strecke Bajanga—Nola. Sie is im augenblicklichen Zustand während sech8 Monate des Jahres, von Juli bis Ende De- zember, für die unter Nr. 2 genannten Schaluppen fahrbar; während 9s Monate, Mitte August bis Ende November, können größere Schiffe bis zu 25 t Tragfähigkeit und nur zwei Monate im Jahre, zurzeit des höchsten Wasserstandes, 40 t - Schiffe ohne Nisiko bis na Nola gelangen.

4) Die Strecke Nola—Banja. Von Nola ab, oder richtiger gesagt: am Einfluß des Kadei, führt der Sangha den Namen Ekela, oberhalb von Banja heißt er Mambere. Genannte Strecke ist nur während 27 Monate des Jahres, von Mitte September bis Ende November, für die Schaluppen von 60 ecm Tiefgang fahrbar. Das Haupthindernis liegt in erster Linie in den Schnellen bet Mokello. Dann stellen noch ungefähr 12 km vor Banja die Schnellen bei Ngama ein weiteres Hindernis dar. :

5) Das Schnellenstück Banja—Lkaja. Der Fluß hat hier in Jahrtausenden seinen Weg dur eine Menge hoher Felériffe gespült, die hier und da kaum einen Durhlaß von einigen Metern Breite haben. Die Länge ter eigentlihen S@nellenstrecke beträgt 4 km. Sie wird am reten Ufer auf einem 7 km langen Landweg uma