auf den einen Punkt an, den der Herr Vorredner auch berührt hat, daß das türkishe Recht, abgesehen von dem Maschacigenthum, dem Lakuff, zwei Arten von Ländereien anerkennt, nämlih das Staatsland Mirie und das reine Privatland Mülk, und es ist eine Eigen- thümlichkeit des türkishen Rechts, daß au das Staatéland in der Form des Privatlandes besessen, vererbt und andern übertragen werden kann. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Arten des Besitzes besteht darin, daß der Besißer von Staatsland den Zehnten bezahlen muß und gewissen Dispositionsbeshränkungen unterworfen ift, während der Besitzer von einem Privatland lediglich die Grundsteuer zu bezahlen hat. Wenn also von einer Verwandelung von Privatland in Staatsland gesprochen ift, so hat man darin nicht eine Expropriation in unserem Sinne zu verstehen, sondern eine höhere Belastung des Grundbesitzes, die natürli auf den Kaufwerth Einfluß hat. Nun ist in der Türkei eine reale Scheidung zwischen dem, was Privatland und Staatsland, nie vorgenommen worden. Es ist für Palästina ein Versuch gemacht worden, im Jahre 1861, indem da ein Großherrlicher Erlaß bestimmte, daß alle Ländereien als Staatsland angesehen werden sollen, die zur Zeit der Eroberung Palästinas \sich in den Händen von Nicht- muhamedanern befanden. Da die Eroberung Palästinas meines Wissens im Jahre 1517 stattgefunden hat, war dieser Großherrliche Erlaß aller- dings einigermaßen s{wierig durchzuführen. Er ist auch damals nicht durchgeführt worden ; es hat niemals eine reale Theilung des Grund- besißes stattgefunden. Aber es blieb dieser Eroßherrlihe Erlaß über den ganzen Grundbesiß von Palästina gleihsam wie ein Schwert des Damokles s{chweben. Gerade diese Unsicherheit der Verhältnisse * hat schon das Auswärtige Amt des Norddeutshen Bundes im Jahre 1869 veranlaßt, an die Konsuln in Palästina eine gedructe Bekanntmachung zur Vertheilung an alle Deutschen zu geben, in der dieses Verhältniß auseinandergeseßt und die dringende Mahnung ausgesprochen wird, daß die Deutschen bei Anschaffung von Grund- eigenthum fich der äußersten Vorsicht befleißigen möchten. Diese Unsicherheit in den Grundeigenthumsverhältnifsen war noch dadur erhöht, daß bis zum Jahre 1874 die türkishe Grundbuhsordnung überhaupt nur für das Staatsland galt. Nur für dieses wurden Besißtitel von staatlihen Grundbuhs-Beamten ertheilt, während die Titel des Privatlandes von dem geistlichen Gericht des Kadi ertheilt wurden. Das wurde 1874 dur ein Gesetz geändert. Es sollten nun für die Ländereien beider Arten staatliche Titel gewährt werden. Die erste Beschwerde der deutshen Kolonisten in Jaffa finden wir bereits im Jahre 1875. Damals {on hatten die Kolonisten die Besorgniß, es möge hinter diesem Gesetz die Absicht der türkishen Regierung stehen, Privatland in Staatsland zu ver- wandeln. Damals gab aber die türkishe Regierung beruhigende Versicherungen, und die deutshe Botschaft in Konstantinopel forderte die Kolonisten auf, sie möchten {ih diesem Gesetz unter- werfen und die Einwilligung geben, daß die Titel umgetauscht würden. So lag die Sache bis zum Jahre 1891. Aus Anlaß eines Spezialfalles, wo die Ober-Grundhuchdirektion fand, daß Privatland fälschlich als Staatsland behandelt wurde, kam die türkishe Re- gierung auf den alten Erlaß von 1861 zurück und verfügte, daß bei jedem Uebergang von Privatland in andere Hände nunmehr der Erlaß anzuwenden und dieses Privatland nach Maßgabe desselben in Staatsland umzuwandeln fei. Das war eine ganz allgemeine Verfügung, die nicht nur die deutschen Kolonisten betraf, sondern die Türken ebenso wie die Oester- reiher, die Franzosen, die Italiener, die dort Grundeigenthum besaßen. Es wandten sih nun alle Kolonisten, die einheimischen und fremden, die ersteren an die türkishe Regierung, die leßteren an ihre Vertretungen in Konstantinopel. Die übrigen Vertretungen haben jede Intervention abgelehnt, weil sie mit Nücksicht auf die inter- nationalen Vereinbarungen eine Intervention für nit zulässig hielten; die deutsche Botschaft allein hat die Sache in die Hand genommen, hat das Interesse der deutshen Kolonisten und damit zugleih das Interesse aller Grundeigenthümer in Syrien ver- folgt, und es ist ein eigenthümlihes Schisal, daß dann auch die deut[che Botschaft allein der Zielpunkt von Klagen und heftigen An- griffen geworden ist, als ob sie überhaupt nichts gethan habe. Und doch war die Sache rechtlich ziemlich zweifelhaft, und in der ganzen Polemik in der Presse ist der eine Punkt garnicht gewürdigt worden, daß in den internationalen Verabredungen, welhe die Mächte mit der Türkei abgeschlossen haben, nach- dem das türkishe Geseß den Ausländern das Erwerben von Grund- eigenthum gestattete, die Mächte ausdrücklich auf. Privilegien für ihre Angehörigen verzichten und erklären, daß jeßt weiter nihts verlangt werde, als Gleihsteluñg mit den Eingeborenen, daß die fremden Kolonisten sich bezüglich des Grundeigenthums der türkishen Ver- waltung und Justiz unterwerfen sollten und auf jede diplomatische oder fonsularische Intervention verzihtet werde. Die deutsche Bot- haft in Konstantinopel hat troy der Schwierigkeiten, die si aus diesen internationalen Verabredungen ergaben , mit allem Nachdruck die Sache verfolgt und bei der türkishen Regierung geltend ge- macht, daß es wider alles Recht und Billigkeit verstoße, wenn die Rechtsgültigkeit einmal gegebener staatliher Titel nahträglich in Frage gestellt werde. Es gelang auch den Bemühungen der deutshen Botschaft, die türkishe Regierung, obgleih der Staats- rath und die geseßlihen Berather der Pforte anderer Ansicht waren, dazu zu bewegen, dem Begehren der deutshen Bot- schaft stattzugeben und im Jahre 1893 den Beschluß zu erlassen, dahin gehend, daß als Privatland das Land anerkannt werde, wenn die Umschreibung auf Grund eines im guten Glauben erworbenen Privat- titels, eines Mülftitels, erfolgt sei... Dieser Beschluß der Pforte ift irgendwo bei den Provinzialbehörden in Syrien hängen geblieben, es hat sich eine ziemlich weitläufige Korrespondenz zwishen Konstanti- nopel und Jerusalem daraus entwickelt. Wegen Nichtausführung dieses Beschlusses kamen im Sommer vorigen Jahres Beschwerden deutscher Kolonisten an die deutshe Botschaft. Wieder hatte der deutshe Botschafter die Sahe nahdrücklich bei der Pforte verfolgt und endlih am Ende vorigen Jahreé die Verfügung erlangt, deren wesent- lihen Inhalt der Herr Vorredner angegeben hat. Es sollen dana alle die Privatlandtitel, die vor der Einführung des Grundbuchgesezes von 1874 ertheilt worden sind, ohne weiteres als Privatlandtitel gelten, und es solle für diejenigen Titel, die später für Mülfkland gegeben seien, während eigentlich das Land Mirie war, ein Verzeichniß aufgenommen werden , und auf Grund dieses Zeugnisses sollten dann in Konstanti- nopel gesezmäßige Privattitel dafür ertheilt werden. Diese Verord- nung entspricht im wesentlichen den Beschwerden der deutshen Kolo- nisten, und wenn der Herr Vorredner den Wuns ausgesprochen hat,
es möge zu den Arbeiten der Kommission, die seit einigen Tagen in Jaffa tagt, auh ein deutsher Vertreter entsendet werden, so habe ih diefem Wunsch bereits stattgegeben. Es ift der Zweite Dragoman der Botschaft nah Jaffa entsendet, allerdings nit, um die Arbeiten der Kommission zu überwachen — dazu haben wir kein Necht, — wohl aber dazu, um das vermittelnde Organ zwischen den deutshen Kolo- nisten und der Kommission zu bilden, etwaige Beschwerden der Kolo- nisten zu erledigen, etwaige Einwände der Kommission zu beseitigen und alles das zu thun, was er zur Erledigung der berehtigten Be- {werden der Kolonisten thun kann. So, meine Herren, wird wohl der Herr Vorredner in seinem mir bekannten Gerechtigkeits- finn zugeben, daß alles zu Gunften der deutshen Kolonisten ge- sehen ist, was überhaupt geschehen konnte. Es ist wirklich ein eigen- thümliches Ding, daß in der Presse die schärfsten Angriffe gegen das Auswärtige Amt und gegen die deutshe Botschaft in Kon- stantinopel laut wurden, während es ledigli der deutschen Bot- schaft zu verdanken ist, daß ein Resultat erreicht wurde, welches nicht nur den Wünschen der deutschen Kolonisten gerecht wurde, sondern auh denen der französischen, englischen, österreihishen und zuglei h der einheimischen Titelbesiger.
Nun, meine Herren, hat der Herr Vorredner eine ziemli scharfe Kritik an der türkishen Verwaltung und an der türkischen Justiz geübt. Ih bin nicht in der Lage, hier die türkishen Be- hörden zu vertheidigen oder zu fritisieren. Das ist meine Aufgabe niht. Ich komme nur auf den Saß zurück, den ih neulidch hier einmal ausgesprochen habe, nämli darauf, daß, wer sich im Ausland ansiedelt, eben in der Hauptsache die Institutionen nehmen muß, die er dort vorfindet. (Zustimmung.) Und wer sich in der Türkei an- siedelt, wird gewiß alle-Hilfe für seine Beschwerden innerhalb der Grenze der Möglichkeit von seiten der deutshen Vertreter finden; aber ihm dort eine Verwaltung und eine Justiz zu garaniieren, die unseren Anforderungen entspriht, das isst durchaus un- möglih. (Zustimmung.) Nachdem der Herr Vorredner nun die Schattenseiten hervorgehoben, möchte ich auf der anderen Seite anerkennen, daß die Regierung Seiner Majestät des Sultans, obglei die Rechtsfrage bezüglich der Zulässigkeit der diplomatishen Inter- vention einigermaßen zweifelhaft war, troßdem von Anfang an die Frage in dem Geiste des billigen Entgegenkommens gegen die deutshen Wünsche und im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen behandelt hat, die zwischen der Türkei und Deutschland bestehen, und wenn Schwierigkeiten und Verzögerungen eingetreten find, das eben in Um- ständen liegt, die eben außerhalb des Willens der türkiïhen Regierung liegen. Die Kommission ist im Gange; ein deutscher Vertreter ist entsendet, und ich kann hier die Versicherung abgeken, daß nah wie vor das Auswärtige Amt und die ihm untergebenen Beamten den Kolonisten in Jaffa und Palästina mit Rath und That und auf das kräftigste zur Seite stehen werden. (Beifall.) :
Abg. Frese (fr. Vgg.): Der Abg. Hasse hat bei der Be- gründung feiner Interpellation vom 14. Januar einen {weren Vor- wurf gegen den früheren Reichskanzler Grafen von Caprivi gerichtet, als er jagte, daß bis 1890 der Deutsche im Auslande stolz sein Haupt babe erheben fönnen, während er heute sagen müsse: „Wir müssen uns von Ort zu Ort drücken, der alte Respekt ist eben . fort“. Es ist welt- bekannt, daß gerade die Regierung unter dem Grafen Caprivi sich großen Ansehens bei den auswärtigen Mächten erfreut habe wegen der eminent friedlihen Politik, die unter dem Grafen Caprivi getrieben ist. Ich will zugeben, daß der Gefandte Payer manches, was er bâtte thun sollen, niht gethan hat, und manches gethan hat, was er nicht hätte thun sollen. Aber die von dem Aba, Hasse angeführten Herren feinen mir nit dazu angethan, das Ansehen des deutschen Pionierthums im Ausland wesentli zu fördern. Wenn der Fürst Bismarck einmal ausgeführt hat, daß der Deutsche, wenn er ins Ausland gehe, allerdings die Sympathien der Regierung als eines Pioniers verdiene, aber doch niht davon abzusehen sei, daß er auch eines hohen Erwerbes wegen draußen gehe und Gefahr damit verknüpft sei, so muß die Auffassung jeder Kaufmann beipflihten. Wenn der Abg. Hasse behauptet, daß die Vertreter des Reichs im Ausland im Jahre 1890 \{chärfere Anwei- sungen hâtten erhalten müssen, so meine ih, daß das ein Unglück ge- wesen sein würde. Abenteurer fangen Streit an und geben zu böfen Sachen Veranlassung. Das Ansehen des Deutschen Reichs ist nicht gefallen, es ist eber gewachsen. Die Mitglieder der Bremer Handels- tammer, der ih angehöre, sind der Meinung, daß das Ansehen der Deutschen in Nord-Amerika nie so groß war, als nah der Aus- stellung in Chicago, die unter der Amtsführung des Grafen Caprivi \o erfolgreich besuht wurde. Namens der Bremer Handelskammer habe ich zu erklären, daß mit Ausnahme des Falls Payer im vorigen Jahre ihr irgendwie erheblihe Klagen über die Lässigkeit der Vertreter der Regierung im Auslande nit zu Ohren gekommen seien, wohl aber einzelne Fälle, wo Firmen oder Dampf- \chiffs-Nhedereien die bereitwilligste Hilfe der Regierung und ihrer Vertreter zugebilligt erhalten hätten. Wenn ich sagte, das Ansehen der Deutschen im Auslande sei gewachsen, so will ih andererseits sagen: es ist Gefahr auf anderen Gebieten, daß dieses Ansehen wieder fällt. Einmal auf dem Gebiet, daß man mit der Absicht umgeht, Handeléverträge, die bestehen, zu kündigen, — da wird der Fleiß der Deutschen vergeblih gewesen sein, dann wird die Position, die sih die Deutshen mit Mühe in einer langen Reihe von Jahren im Auslande geschaffen haben, ein willklommenes Beutestück für die Vertreter anderer Nationen werden. Dann liegt die Gefahr darin: wenn wir zu einer Börsen- reform fommen sollten, welhe fränkende Bestimmungen für den deutshen Kaufmann enthält, dann würde mit solher Neform das Auéland aufmerksam gemaht werden: dieses ist der deutsche Kauf- mann, dem habt ihr Treu und Glauben zugemuthet, er ist aber defsen nur in minderem Maße werth. Es würde also ausgesprochen werden, daß der deutshe Kaufmann sich doh nicht fo treu und glaubwürdig ansehen ließe, wie die Kaufleute anderer Nationen. Wenn andererseits der Versuch gemaht werden wird, bei Handels- verträgen zu erörtern, ob man“ nicht um diese Handelsverträge in irgend einer Weise herumkommen könne, so wird in diesem Fall das Deutsche Reih an Treue und Glauben bei den Hemiben Nationen verlieren. Wenn durch eine Börsenreform dem Kaufmann Treu und Glauben bis zu einem Zvitten Grad ab- geschnitten wird, dann wird bei den fremden Nationen das Ansehen des deutschen Kaufmanns sinken.
Abg. Molkenbuhr (Soz.): Die Gewerbeordnung enthält die Borschrift, daß für Gewerbe mit gesundheits\{ädlihem Betrieb eine bestimmte Arbeitszeit festgeseßt werden muß. Daß eine kürzere Arbeits- zeit im Bäckereigewerbe durchführbar sei, wird übrigens auch von vielen Bäckermeistern selbst zugestanden. Ich bitte die Regierung, mit der Abstellung der Uebelstände niht länger zu fäâumen.
Staatssekretär des Jnnern, Staats - Minister Dr. von Boetticher:
Die leßte Frage des Herrn Vorredners kann ih dahin be- antworten, daß es nicht Absicht ist, die Arbeiten der Kom- mission für Arbeiterstatistik dem Papierkorb zu überliefern, daß die Absicht vielçmehr dahin geht, diese werthvollen Arbeiten einer Würdigung zu unterzichen und auf Grund derselben diejenigen Maßregeln, sei es im Wege der Gesetzgebung, sei es im Wege des Bundesrathsbeshlufses, eintreten zu lassen, welche zur
Besserung der Zustände im gewerblichen Leben geeignet erscheinen. Ih habe mi gewundert, daß der Herr Vorredner, der doch Mitglied der Komnifsion ist, hier in so großer Breite die Frage der Behandlung der Arbeitszeit in der Bäterei vorgetragen hat. Er ist doch ganz gewiß darüber unterrihtet, daß die Enquête über diese Arbeitszeit ab, geschlossen ist, daß die Kommission einen Bericht erstattet hat, und daß auf diesen Bericht demnächst au eine Entscheidung getroffen werden wird. : |
Wenn der Herr Vorredner es am Eingange seiner Rede beflagt hat, daß -von der Befugniß, die der § 120 e der Gewerbeordnung dem Bundesrath ertheilt, bisher noch kein Gebrau gemacht sei, so follte ih meinen, daß auh er nit im unklaren darüber sein könnte, daß der Bundesrath gerade zu dem Zweck, um in die Lage gesetzt zy werden, die Verhältnisse in den einzelnen Gewerben genau zu über, schen und auf Grund der angestellten Prüfungen über die Noth, wendigkeit einer Verkürzung der Arbeitszeit ein Urtheil zy gewinnen, und die erforderlihen Abhilfemaßregeln zu treffen, die Kommission für Arbeiterstatistik ins Leben gerufen hat. Hätte der Herr Vorredner \ih gegenwärtig gehalten, daß dies der erste Bericht ist, den die Kommission auf diesem Gebiet erstattet hat, und daß dieser Bericht erst im Juni vorigen Jahres erstattet worden ist, so wird er, glaube ih, faum in der Lage sein, die Beschwerde darüber, daß die verbündeten Regierungen bisher unthätig gewesen, aufrecht zu erhalten.
Ich gehe auf die Einzelheiten des Vortrags des Herrn Vorredners niht ein. Die Sache ist im Fluß. Die Köntglich preußische Regierung, die Gelegenheit gefunden hat, \sich mit der Frage zu beschäftigen, ob auf dem Wege der Gesetzgebung oder auf dem Wege des Bundesrathsbeshlusses den Uebelständen, die im Bâäckergewerbe rücksichtlich der Arbeitszeit wahrgenommen worden sind, Abhilfe geshafen werden könne, hat si, wie ih mittheilen kann, dafür entshieden, daß der Weg der Gesetzgebung beschritten werden soll, und ich glaube, es wird auch im Sinne des Herrn Vorredners liegen. Auch er wird diesen Weg als den zutreffenden ansehen. Bei der Aufhebung des Geseßentwurfes — bisher liegt nur ein Gut- achten der Kommission vor — wird es sich darum handeln, zu prüfen, wie den Uebelständen, die bei der sehr gründlichen Enquête über das Bäergewerbe wahrgenommen sind, zu begegnen sein möchte. Demnächst werden wir auf diesem Gebiete auch rüdcksichtlih anderer Gewerbe fortfahren. Den Herren is bekannt, daß Untersuhungen über die Dauer der Beschäftigung der Kellner, der Arbeiter in der Mühlenindustrie und der Geschäftsstunden im Handelsgewerbe bereit im Gange sind. Also der § 1206 is niht begraben, und was auf Grund dieses Paragraphen geschehen ist, wandert nicht in den Papier- korb, und damit, glaube id, wird der Herr Vorredner sich beruhigen können,
Abg. Dr. Hiße (Zentr.): Jch glaube, daß man dem Bundesrath keinen Vorwurf daraus machen kann, daß die Ausführungsbestimmungen zur Gewerbeordnung noch nit vorliegen ; eine Absicht der Verzöge- rung, wie sie der Abg. Molkenbuhr anzunehmen schien, ist jedenfalls nicht anzunehmen.
Abg. Richter (fr. Volksp.): Der Art. 17 der Reichsverfassung besagt, daß Verordnungen und Verfügungen des Kaisers zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeihnung des Reichskanzlers bedürfen, der damit die Verantwortlichkeit übernehme. Diese Bestimmung if in den leßten Jahren niht mebr \o beobachtet worden, wie es bätte ge- shehen müssen. Der Reichskanzler hat fich noch vor einigen Tagen bei den Verhandlungen über die Interpellation des Abg. Hiye auf zwei Erlasse des Monarhen vom Februar 1890 bezogen, von denen der eine an den Reichskanzler, der andere an den preußishen Handels-Minister adressiert ist, und hat bemerkt, daß diese Erlasse für das preußische Ministertum, also auch für ihn selbst maßgebend feien. Nun entbehren diese beiden Erlasse aber der Gegen- zeihnung des Reichskanzlers resp. des verantwortlichen Ministers. Es ist allgemein bekannt und nachweisbar, daß der damalige Reichékanzler Fürst Biêmarck es abgelehnt hat, diese Gegenzeihnung vorzunehmen, weil er mit dem Inhalt der Erlasse niht einverstanden war. Diese Erlasse haben also nah dem Wortlaut der Verfassung keine Gültigkeit. Es fragt sich nun, ob der Reichskanzler Graf Caprivi oder der Reichskanzler Fürst Hohenlohe diese Gegenzeihnung vorgenommen hat. Ist dem nicht fo, so haben diese Erlasse keine Gültigfeit nah dem Wortlaut der Reichsverfassung und au der preußischen, sie sind lediglich Privatäußerungen des Monarchen und können hier zur Diskussion höchstens in der Bedeutung gestellt werden wie etwa private Aeußerungen des Monarchen beim Empfange des Reichstagë-Präsidiums. Nun sind allerdings diese Erlasse seiner Zeir im „Reichs - Anzeiger“ amtlich publiziert worden. Wie war es aber möglich, diese ungültigen Erlasse ohne Gegenzeihnung als amtlihe Erlasse im amtlichen Organ zu publizieren? Ein fehr eigenärtiges Ereigniß hat ih fernerhin abgespielt im Laufe dieses Etatsjabres. Eines \{sônen Tages hat sich beim Reichskanzler Grafen Caprivi der Hauptmann von Natzmer ge- meldet und gesagt, er sei zum Gouverneur von Kamerun ernannt. Graf von Caprivi hat dies zuerst bezweifelt, weil der betreffende Posten zur Zeit beseßt war und die Ernennung des Hauptmanns von Natmer weder beim Auswärtigen Amt, noch beim Reichskanzler, noch bei der Kolonialverwaltung irgend wie in Frage gekommen war. Aber es hatte seine Richtigkeit, der Hauptmann von Naytmer berief fih auf die Ernennung des Monarchen. Es ist aber dem Reichs- kanzler und dem Chef des Auswärtigen Amts gelungen, diese Er- nennung, die an sih noch keine Gültigkeit erlangt hatte, rüdckgängig zu machen. Ein solches Vorkommniß hat nach jeder Seite hin Mifstände zur Folge. Entweder wird dur die Nückgängigmachung einer folchen Ernennung der Monarch selbst bloßgestellt, oder es wird, wenn fich die verantwortlihen Minister nahträglih fügen, ihre Autorität nach außen bloßgestellt. Nun kann doch eine solche Ernennung einer dritten Perfon nur befannt werden durch eine Mittheilung, welche aus dem Militär- oder dem Zivilkabinet an sie gelangt. Diese beiden Kabinette sind dem verantwortlihen Minister untergeordnet. Wie kann nun ein folhes Kabinet eine Ernennung expedieren, die der Unter- zeihnung des verantwortlihen Ministers entbehrt, also an sich ein noch ungültiger Aft is ? Ih möchte den Reichskanzler ersuchen, diese beiden Kabinette anzuweisen, keiner dritten Person eine Ernennung mitzutheilen, die noch nicht vom verantwortlichen Minister gegen- gezeichnet ift.
Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe:
Auf die Bemerkungen des Herrn Abg. Richter bezüglich der Erlasse vom 4. Februar 1890 habe ih zu bemerken, daß diese Erlasse zu einer Zeit ergangen sind, wo ich niht im Amt war. Dic Verantwortung für die Publikation hat damals der Fürst Bismarck getragen.
Was die Frage des Hauptmanns von Natmer anbetrifft, fo möchte ih bemerken, daß eine Anstellung des Hauptmanns von Natzmer nicht stattgefunden hat, “ daß also au von einer Gegenzeihnung nit die Nede sein kann, und daß der Gegenstand auch zur Zeit in die Diskussion des Reichstags nicht gehört.
Abg. Richter (fr. Volksp.): Ih will zur weiteren Begründung meiner Ansicht bemerken, daß damals die „National-Zeitung“ schrieb, es sei eigenthümlih, daß ter Fürst Bismarck und die Minister Fret- herr von Berlepsch und von Maybach diese beiden Ordres nicht gegengezeihnet hätten; es wäre erwünscht, daß dieses Versäumniß nahgeholt würde, denn abgesehen von staatsrechtlihen Bedenken,
habe auch nichts dagegen,
he die Unterlaffung dieser Gegenzeihnung seitens d Ü E und der Minister E Bal Od, ¿n Maybach En
erufen habe, könne es nicht ausgeschlossen bleiben, daß man nah fa{lichen Gründen dafür fuche. Also es ist eine Gegenzeihnuna der Erlasse niht erfolgt, und es ist doch doppelt Unre(t, wenn der Fürst Hohenlohe fich vor uns auf einen solchen Erlaß beruft. ?
Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. von Boetticher:
Da ih im März 1890 im Amt gewesen bin und mich der Vor- gánge vor und nach den Erlassen vom 4. Februar sehr genau erinnere, so hat mir der Herr Reichskanzler gestattet, daß ih den Herrn Abg. Richter über einige thatsählihe Jrrthümer aufkläre.
Es ift mir nichts davon bekannt geworden, daß der Fürst Biêmarck es ausdrücklich abgelehnt habe, die Erlasse vom 4. Fe- bruar gegenzuzeihnen, ich glaube mih sogar nit zu irren, daß es der Fürst Bismark gewesen is, welcher die Erlasse redigiert hat, und wenn er fie nit gegengezeihnet hat, so wird dies Ver- fahren der Erwägung zuzuschreiben sein, daß die beiden Erlasse gewisser- maßen programmatishe Erklärungen waren, die ein Ziel bezeichneten, welches Seine Majestät der Kaiser für erstrebenswerth hielt, und daß diese Erlasse nicht den Charakter folher Regierungéhandlungen an sich trugen, welhe der Gegenzeihnung bedürfen. Seine Majestät der Kaiser \prach in den Erlassen lediglih aus, was Seiner Meinung nach auf dem Gebiet der Arbeiter- fragen von feiten der Regierung angestrebt werden müsse, und es scheint mir staatsrechtlich außer Zweifel zu sein, daß solche Erlasse feiner Kontrafignatur bedürfen. Erst dann bedarf es einer folchen, wenn nach irgend einer Richtung eine politis oder rechtlich zu ver- tretende Folge eintritt, und die trat zunähst hier nit ein.
Weiterhin habe ich zu bemerken, daß, was den Hauptmann von Nazmer betrifft, derselbe niemals in rechtsverbindlicher Form eine Ernennung im Kolonialdienst erhalten hat. Es kann also von einer Kontrasignatur dieser Ernennung keine Rede sein, und ebenso wenig i von einer Zurücknahme derselben die Rede gewesen. Also, der Herr Abg. Richter ist in seinen Bemerkungen von Vorauss\etzungen ausgegangen, die thatsählich nit zutreffen.
Abg. Nichter (fr. Volksp.): Jh habe durchaus nicht gesagt, daß die Ernennung des Hauptmanns von Natzmer gegengezeichnet worden sei, sondern im Gegentheil nur behauptet, daß derselbe \ih dienstlich beim Reichskanzler, als vom Monarchen ernannt, gemeldet babe.
Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. von Boetticher:
Ich habe vorhin unterlassen, auf die Bemerkung des Herrn Abg. Richter, die er jeßt wiederholt hat, zurückzukommen, daß der gegen- wärtige Herr Reichskanzler die Erlasse vom 4. Februar 1890 als für das preußishe Staats-Ministerium resp. für die Neichsverwaltung ver- bindlih bezeichnet hätte. Das is auch ein thatsähliher Irrthum. Die Erklärung des Herrn Reichskanzlers ging ausdrüdcklih dahin, daß
das Königlich preußishe Staats-Ministerium nah wie vor der Ueber- zeugung fei, daß das Programm, welches in den Erlassen vom 4 Fe- bruar 1890 si niedergelegt findet, zur Durchführung kommen müsse, oder vielmehr wörtlich, daß es die Aufgabe der Regierung sei, das Programm, das in diesen Erlassen si vorfindet, durchzuführen. Was heißt das? Das heißt: das gegenwärtige preußishe Staats-Ministerium ist — und zwar unter seiner Verantwortung — der Meinung, daß das Ziel, welches in den Erlassen als erstrebenswerth bezeichnet wird, nun au wirflih angestrebt wird. Und wenn der Herr Vorredner meint, daß im amtlichen Theil des „Reichs-Anzeigers“ Kaiserliche und Königliche Erlafse nur dann zu publizieren wären, wenn sie eine Kontrasignatur tragen, so kann er sih leiht davon überzeugen, daß vielfach solche Erlasse dort publiziert werden, die nicht kontrasigniert sind. Es kommt eben auf die Natur der Erlasse an. Wenn der Monarch in Ausübung seiner verfassungsmäßigen Pflichten und Rechte Anordnungen trifft, so bedarf er der Kontrasignatur des Reichskanzlers resp. eines Ministers; daneben aber ist es dem Monarchen durchaus nit ver- wehrt, die Meinung, die er über die Erledigung gewisser Fragen des öffentlichen Interesses hegt, au öffentlich kundzugeben, und die Stelle für diese öffentlihen Kundgebungen ift der amtlihe Theil des „Reichs-Anzeigers“.
Abg. Richter (fr. Volksp.): Ih weiß schr wohl, daß im amt- lien Theil des „Reichs-Anzeigers“ Erlasse ohne Gegenzeichnung publiziert werden, wie die Dankfagungen für Glückwünsche zum Geburts- tag des Kaisers; das sind Privatäußerungen, die niemand in eine Reihe stellen wird mit denjenigen, um die es si bei der Verfassung han- delt. Aber wenn an amtlicher Stelle Meinungsäußerungen in politisher Beziehung von Amtswegen kundgegeben werden, fo wird dadurch von ei in unkonstitutioneller Weise die öffent- liche Kritik in politishen Fragen eingeschränkt. Im gegen- wärtigen Fall handelt «8 # niht um Meinungsäuße- rungen, fondern um eine direkte Anweisung. In dem Fall 1890 war der Reichskanzler niht einverstanden mit den Erlassen, troßdem find sie publiziert worden; und das war ein Bruch der Verfassung, der bis beute noch nit gesühnt ist. Mit der Verantwortlichkeit unserer Minister in der Verfassung ist es fo {wah bestellt, daß wir wahr- lih alle Veranlassung haben, auf die Erfüllung der Bestimmungen genau zu achten, die in Bezug auf die Verantwortlichkeit in der Verfassung gelten.
Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. von Boetticher:
Ich bedauere, daß der Herr Vorredner wiederum an feinem Standpunkt festgehalten hat, der, wie mir scheint, nit haltbar ist; wenn er nun abfolut darauf Werth legt, einen Minister zu haben, den er verantwortlich machen kann für die Erlasse vom 4. Februar 1890, dann mag er si doch an diejenigen Minister halten, die nun auf Grund dieser Erlasse Geseßesvorshläge aufgestellt bezw. Anord- nungen getroffen haben. Diese Geseßesvorshläge sind kontrasigniert ; alfo ist jemand vorhanden, den er verantwortlich maten kann. Fh wenn er eine Interpellation an den damaligen Herrn Reichskanzler rihten will mit der Anfrage (Heiterkeit), warum er nil die Erlasse kontrasigniert hat. Vielleicht bekommt er eine Antwort. (Heiterkeit.) Ih bin in dieser Beziehung auch nur auf das Feld der Vermuthungen ange- wiesen, und das scheint mir nah wie vor erschöpft zu sein auf beiden Seiten. (Schr gut! rets.)
Abg. Nichter (fr. Volksp.): Es ist das eine der wichtigsten Fragen, die es überhaupt im Verfassungsleben giebt; die Sache hat tine so eminent praktishe Bedeutung, wie viele andere Fragen zu- fammengenommen nit. Der Reichskanzler hat C9 auf die Grlasse a j M muß man do fragen, sind die Erlasse rechtsgültig
Abg. Freikerr von Stumm-Halberg (Rp.): Wenn der Ver-
fafsungsbruh wirkli ein fo auerlicher ist, wie ihn der Abg. Nichter
er ausmalt, so frage ich ihn, warum er fünf Jahre damit gewartet hat, ehe er ihn zur Sprache brachte, und jeßt zu dieser späten Stunde
eine so kolossale Frage, von der das Schicksal des ganzen Deut
Reichs abhängt, n vorbringt. N e O: Richter (fr. Volkêp.): Ih könnte noch einen anderen Fall hinzufügen, über den mir sicher eine bessere Auskunft gegeben werden kann. Es wird nämli gesagt, daß Graf Botho zu Eulenburg un- mittelbar, nahdem er als preußischer Minister-Präsident entlassen worden if, ohne Zuziehung des verantwortlichßen Ministers zum
Statthalter von Elsaß-Lothringen ernannt worden sei, und daß erst durch das Hinzutreten des Fürsten Hohenlohe diese Ernennung rück- gângig gemacht worden fei.
7 reiherr von Manteuffel (kons.): Der Abg. Richter scheint ler mit Vorliebe Märchen vorbringen zu wollen. Er hat au niht auf die Frage geantwortet, warum er diese Angelegenheit niht {on vor fünf Jahren hier LOISEt hat. Ich mathe abér darauf aufmerksam, daß Act. 17 der eihsverfassung ausdrücklich von «Anordnungen und Verfügungen“ des Kaisers spricht, und hier handelt es sich nicht um eine Anordnung oder um eine Verfügung, sondern um Ms Hase ( ¡
g. Dr. Hasse (nl.): Es liegt doch nit so, daß ich neulich vom Staatssekretär Freiherrn von Marschall abgefertigt worden bin, wie der Abg. Frese meinte. Der größte Theil der Ausführungen des Staatssekretärs bestand in Konzessionen zu dem, was ih vorgebracht hatte; ih konnte damit zufrieden sein.
Präsident von Levetzow bittet den Redner, niht über Sachen zu sprechen, die nur beim Etat des Auswärtigen Amts zur Sprache E Poel O) Ih will jeßt die Sahe nit wied
. Dr. Hasse (nl.): ill je ie Sache n e bespräGen, aber ich will beim Etat S an Ante ‘Lam Staatésekretär von Marschall Material vom Allgemeinen deutschen Verband beibringen, das meine Behauptungen beweist.
Staatssekretär des Auswärtigen, Staats-Minister Frei- herr von Marschall:
Meine Herren! Nachdem der geehrte Herr Vorredner weiteres Material in Aussicht gestellt hat für die Berathung meines Etats, fo darf ich wohl, ohne mir etwas zu vergeben, die weiteren Ent- hüllungen des Herrn Vorredners abwarten, bevor ich auf die heute wiederholten Klagen eingehe. Aus den leßten Meitthei- lungen über einen Ortsverein des Alldeutshen Verbandes in Bogotà habe ich entnommen, daß meine jüngste Behauptung, es seien gewisse Sammelstellen eingerihtet worden, um Klagen gegen das Auswärtige Amt in Empfang zu nehmen, in der That zutrifft — nur mit der Ausdehnung, daß niht nur, wie ih damals glaubte, im Inland, fondern auß im Ausland derartige Sammelstellen eingerichtet worden sind. (Hört, hört!)
Ich kann dem Herrn Vorredner allerdings in Aussicht stellen, daß er auf diese Weise in den Besitz eines sehr reichhaltigen Materials gelangen wird. (Sehr gut!) Nur erwidere ih ihm in aller Bescheidenheit : meines Erachtens kommt es doh nicht auf die Ouantität, sondern die Qualität der Beschwerden an (sehr gut !), und in der Beziehung, glaube ih, lassen die bisherigen Leistungen des Alldeutshen Verbandes einiges zu wünschen übrig. (Heiterkeit und schr richtig !) j
Ich habe mich lediglich zum Worte gemeldet, weil der geehrte Herr Vorredner die Behauptung aufgestellt hat, ih hätte dem Herrn Müller, auf Grund irriger Informationen, Unrecht gethan; es habe Herr Müller in Salvador nit {hon vor der Zerstörung des Eigen- thums und vor der Hissung der deutschen Flagge der Revolutionsarmee angehört, fondern sei erst nachher eingetreten. Mein Vorwurf, er habe mit der deutschen Flagge Mißbrauch getrieben, treffe niht zu. Nun mag der Herr Vorredner versichert sein, daß ih jeden Augenblick bereit bin, wenn ich auf Grund irriger Fnformationen jemand Un- recht gethan, meine Worte zu modifizieren oder zurückzunehmen. Ich habe, nahdem der Herr Vorredner mir einen Brief des Vaters dieses Herrn mitgetheilt hat, in dem er gegen den von mir gebrauchten Ausdruck protestierte, nochmals nah Salvador an unseren Konsul Augspurg telegraphiert und gebeten, darüber sorgfältige Er- hebungen zu veranstalten, ob Herr Müller bereits vorher vor der Zerstörung seines Eigenthums und vor der Hissung seiner Flagge Mitglied der Revolutionsarmee gewesen* sei, oder, wie sein Vater behauptet, erst später in die Revolutionsarmee eingetreten sei. Herr Augspurg in Santa Anna hat mir darauf telegraphiert, daß Müller bereits im Jahre 1893 Geheimagent der Revolution gewesen sei (hört! hört!), daß er fofort nah Ausbruhch des Aufstandes eine Abtheilung befehligt habe, daß diese Abtheilung mit General Lopez vor Aquizapaga zusammengetroffen sei und er \ih hierbei an der Vertheidigung der Stadt betheiligt habe, die am 3. Mai zugleih mit dem Hause Müller's geplündert wurde. Wenn ih es als Mißbrauch der deutschen Flagge bezeihnet habe, daß ein Deutscher, der sih an der Revolution betheiligt, die deutsche Flagge auf seinem Eigenthum hißt, um dieses zu shüßen, so kann ih jenen Ausdruck niht zurücknehmen. (Sehr gut!)
Abg. Graf von Arnim (Rp.) hält solhe Sammelstellen für sehr nüßlich und benußt die Gelegenheit, den Alldeutschen Verband zu empfehlen. Allerdings dürfe man nur wirklich begründete Klagen vor- bringen. Eine Vermehrung der Flotte würde am wieksamften den Schutz der Deutschen im Auslande bewirken.
Staatssekretär des Auswärtigen, Staats-Minister Freiherr von Marschall:
Meine Herren! Jch bin weit entfernt, den Intentionen derjenigen zu nahe zu treten, die diesen Alldeutshêèn Verband gegründet haben ; ih bin vollständig überzeugt, daß es ein rein patriotishes Gefühl war, das sie dabei leitete, aber ich warne dringend vor der Fort- seßung der bisher eingehaltenen Methode.
Von jeher, auch zur Zeit des Fürsten Bismarck, sind unbegründete Reklamationen eingegangen und verworfen worden. Es liegt in der menshlichen Natur, daß derjenige, dessen Reklamation abgewiesen wird, unzufrieden ist, und ih bitte doch, diese Unzufrieden- heit niht mit nationalem Gefühl zu verwechseln. Es is eine ganz interessante Erscheinung, daß die ershienenen Reklamanten, die jeßt der Deutsche Verband mobil gemacht hat, gar keine Grenze ziehen zwischen dem 1. April 1890 und der Zeit vorher. Der Herr Abg. Dr. Hasse hat felbst die Güte gehabt, mir einige Beschwerden ein- zuhändigen, die sich auf die Zeit vor 1890 bezichen (hört! hört! links), darunter eine Beshwerde, die {on ‘längst zurückgewiesen ist, und über die wir ganze Berge von Akten haben. Die Leute denken offenbar, daß, nachdem der Alldeutsche Verband gegründet worden, ihre Zeit gekommen sei und sie wiederum ihre Reklamationen anhängig machea können. Dadurh wird in der That die Arbeit unserer Vertreter im Ausland außerordentli ershwert, und die Herren des Alldeutshen Verbandes sind garnicht in der Lage, wenn ihnen eine derartige Beschwerde zukommt, nun zu ermessen, ob sie begründet ist oder nicht. Das Auswärtige Amt muß dann telegraphieren, es dauert oft Wochen, bis die Beschwerde aufgeklärt wird, und während dessen wird in den Blättern des Alldeutschen Ver-
bandes ein heftiger Kampf gegen das Auswärtige Amt geführt. Nur ein Beispiel, zu welhem Resultat diese Methode führt. Der Herr Abg. Hasse hat in seiner Rede vom 14. Januar darauf hin- gewiesen, daß der Herr Beigeordnete Volkening in Essen in den öffentlihen Blättern verkündet, sein Sohn, der seit sieben Jahren in New-York lebe, habe ihm mitgetheilt, er müsse nun das amerikanische Bürgerrecht annehmen, seine deutshe Nationalität aufgeben, weil er
4 durh fein Geschäft gezwungen sei, öfter Reisen nah Zentral- und
Süd - Amerika zu mahen und dort für die Deutschen kein Schuß bestehe. Jh habe fofort den General-Konsul in New-York telegraphisch beauftragt, sh mit dem Sohne Volkening’s in Verbindung zu seßen und ihn zu fragen, ob und welche traurigen Erfahrungen er bei seinen Reisen in Zentral- und Süd - Amerika gemaht habe. Und darauf hat Herr Volkening ofen erklärt, er sei noch niemals in Zentral- und Süd-Amerika gewesen, er habe aber gelesen, daß da ew gewisser Herr Payer sei, und daß man in jenen Ländern überhaupt keinen Schutz habe, deshalb habe er si ent- \ch{lofsen, die deutsche Nationalität preiszugeben. Bei diesen-Erhebungen hat sih dann ergeben, daß für ihn auch andere gewichtigere Gründe vorlagen, die ihm die amerikanische Nationalität als wünshenswerther erscheinen lassen als die deutsche. Er treit “nämli seit einigen Jahren ein kaufmännishes Geschäft, das darin besteht, daß er amerikanishe Waaren nah Zentral- und Süd-Amerika exportiert und von jenen Ländern Waaren wieder nah Amerika importiert. Daß er für die Interessen, die aus diesem Geschäft erwachsen, bei den amerifanischen Konsuln größeren Beistand zu erwarten hat, als bei den deutschen, das liegt auf der Hand. Ih möchte den Herrn Abg. Dr. Hafse nur auf dieses Beispiel hinweisen, um zu zeigen, daß trog alles Patriotismus, den ih bei den Gründern und Leitern des All- deutshen Verbandes vorausseze, doch durh die Methode, die an- gewandt wird, recht viel Verwirrung geschaffen werden kann.
Der Etat des Reichskanzlers und der Reichskanzlei wird genehmigt.
Darauf vertagt sich das Haus.
Schluß 6 Uhr.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
17. Sißung vom Montag, 11. Februar.
Ueber den ersten Theil der Sißung ist bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
In der fortgeseßten Berathung des Etats der Eisen- bahn - Verwaltung (Beamtenbesoldungen) nimmt nah dem Abg. Dr. Schulß-Bochum (nl.) das Wort der
Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen:
Meine Herren! Es is für einen Nessort-Chef immerhin eine mißlihe und für die Disziplin innerhalb seiner Verwaltung nicht eben förderlihe Sache, sich in Erörterungen hier einlafen zu müssen, die dahin gehen, das Verhältniß der verschiedenen Zweige der Ver- waltung gegeneinander abzuwägen und Aenderungen herbeizuführen, die angeblich ein Unreht, welhes jeßt dem einen Zweig der Ver- waltung zugefügt wird, zu Gunsten des anderen Zweiges ab- ändern. Meine Herren, ih fann nah wie vor nicht an- erkennen, daß, wie der Herr Abg. Wallbreht meint, die Techniker in der Eisenbahnverwaltung Beamte zweiter Klasse, Stief- kinder seien, Es ist das durhaus nit der Fall. Nach meinem gewissenhaften Ermessen, nah meinen Erfahrungen und nah meiner Absicht findet das innerhalb der Verwaltung nicht statt.
Meine Herren, bei allen Ausführungen, die hier seitens der drei Herren Vorredner gemaht worden sind, i ein Umstand außer Acht geblieben, der meines Erachtens alle die gegebenen Zahlen über den Haufen wirft: der Umstand, daß niht mehr etatsmäßige Stellen vorgesehen werden können, weder für die Juristen noch für die Techniker, als dauernd erforderlih sind. Nun trifft es sih allerdings ungünstig für die Techniker, daß ein großer Theil der- jenigen Beschäftigungen, für die die Techniker bestimmt sind, ein rein fluktuierender ist, davon abhängt, ob die Bauthätigkeit innerhalb der Eisenbahnverwaltung große Dimensionen annimmt oder aus irgend welcen Gründen eingeshränkt wird. Meine Herren, wir können nur diejenigen Techniker dauernd etatsmäßig anstellen, für die wir im Durchschnitt der Jahre cine dauernde Beschäftigung haben. Es finden {hon Erwägungen darüber ftatt zwishen dem Herrn Finanz-Minister und mir, ob diese Zahl der dauernd zu beshäftigenden Techniker oder, mit anderen Worten, die Zahl der etatsmäßigen Stellen erhöht werden kann. Wenn dies der Fall sein sollte, so würde damit ja ein Theil der Wünsche erfüllt werden, die von dem Herrn Vorredner vorgebraht worden sind. : :
Meine Herren, der Herr Abg. Dr. Schultz, für dessen wohl- wollende Beurtheilung meiner subjektiven Auffassung ich ihm sehr dankbar bin, hat darauf hingewiesen, daß die Beschwerden, die jeßt seitens der Techniker in der Eisenbahnverwaltung erhoben werden, zum großen Theil würden beseitigt werden, wenn eine eigene Vorbildung für die Eisenbahnverwaltung eingeführt werden würde. Den Herren wird erinnerlich sein aus früheren Mittheilungen, die ih in dieser Beziehung gemacht habe, daß eine derartige Umge- staltung der Vorbildung unserer höheren Beamten der Eisenbahn- verwaltung bereits ins Auge gefaßt worden ist. Jh habe in der Budgetkommission bereits erklärt, daß bezüglih der Techniker in der Eisenbahnverwaltung die ersten Schritte in dieser Beziehung {hon gesehen sind, daß aber ein weiteres Fortschreiten auf diesem Wege einstweilen Hintenangehalten worden is durch einen — ih möchte sagen : mehanishen — Umstand. Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten, in specie die Eisenbahnabtheilungen des Ministeriums, sind im leßten Jahre, wie die Herren sh wohl denken können, so mit Arbeiten überlastet worden, daß es fast kaum möglich gewesen ist, überhaupt den Kopf oben zu behalten. (Sehr richtig!) Die Sache ist durhaus nicht ad acta gelegt, sondern wird, wenn wir erst über die ersten Zeiten der neuen Organisation hinweg sind, wieder in die Hand genommen werden. (Bravo!) Aber, meine Herren, ih möchte diejenigen Herren, die sich für eine Besserung der Lage der akademisch gebildeten Techniker interessieren, doch darauf aufmerksam machen, daß der Vorschlag des Herrn Abg. Dr. Schulz für die Techniker Bedenken in si trägt, und daß gerade diese Bedenken bei mir auch mit Ursache gewesen find, die ganze Frage vor thatsächlihen Schritten uns gründlih zu überlegen. Wenn eine spezielle Vorbildung für die Eisenbahnverwaltung eingeführt wird, so heißt das mit anderen