T RENCERÉG ZLELRE Rei
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Rittmeister a. D. von Henninges isl zum Direktor des Landgestüts Kreuz bei Halle a.-d. S. ernannt worden.
Verseßt worden sind: der Forstmeister Roeßler in Greiben nah Weylar, der Oberförster Daniels in Niederkalbach nach Kempfeld, der Oberförster Kühne in Deutschheide nach Nieder- kalbah, der Oberförster Werner in Weßlar nah Wenau.
Dem Oberförster Wippern in Osnabrück ist die Ober- försterstelle Deutschheide und dem Oberförster Zühlke in Stettin die Oberförsterstelle Greiben übertragen worden.
Zu Oberförstern, zunächst ohne Uebertragung eines Reviers, sind ernannt worden dié Forstassessoren Linnenbrink in Xanten, Orlowski in Franfkfuct a. O.,, Sekt in Aitendorn, Spaß in Rhaunen und Uth in Brodenbach.
Dem Förster von der Nahmer in Niedereimer, Reg.- Vez. Arnsberg, ist der Charakter als Hegemeister verliehen worden.
Finanzministerium.
Versezt sind: Die Katasterkontrolleure, Steuerinspektoren Möller von Apenrade nah Kiel (Kat.-Amt 3), Peuert von Obornik nach Stettin (Kat.-Amt 1), Buhle von Stettin als Regierungslandmesser an die Königliche Regierung daselbst, Stuckmann von Kiel als Regierungslandmesser nah Potsdam, Katasterkontrolleur Hause von Anklam als Regierungsland- messer nah Gumbinnen sowie die Regierungslandme}jer Gehlen von Gumbinnen als Katasterkontrolleur nah Anklam und Marx von Slettin als Katasterkontrolleur nah Lauten- burg.
Bestellt sind: Die Katasterlandmesser Mangels, van der Stay und Welz zu Katasterkontrolleuren in Obornik bezw. Apenrade und Falkenberg O. S.
Nichkamlliches. Deutsches Reich.
Preusten. Berlin, 31. Dezember 1913.
Das Königliche Staatsministerium trat heute zu einer Sizung zusammen.
Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M.S. RUI er mit dem Chef der detachierten Division, S. M. SS. „König Albert“ und „Straßburg“ am 29. Dezember in Lome (Togo), S. M. S. „Gneisenau“ am 30, Dezember in Amoy und S. M. S. „Emden“ an demselben Tage in Amoy eingetroffen.
Potsdam, 31. Dezember. Jhre Majestät die Kaiserin und Königin ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern
nachmittag von Braunschweig hier wieder eingetroffen.
Sigmaringen, 31. Dezember. - Gestern abend fand die feierlihe Ueberführung der Leiche Jhrer Königlicyen Hoheit der Fürstin-Mutter nah dem Fürstlichen Mausoleum in der Erlöserkirche in Hedingen, an der Stadt- grenze von Sigmaringen, statt. Die Unteroffizierschule, die Kriegervereine, Feuerwehr und Sanitätskolonnen bildeten Reihen. Wie „W. T. B.“ meldet, wurde der Züg durch die Geistlichkeit beider Konfessionen eröffnet; dann folgte der von sechs Pferden gezogene Leichenwagen. - Hinter dem Sarge gingen die Leidtragenden, voran Seine Königliche Hoheit der Fürst Wilhelm von Hohenzollern mit seinen beiden Brüdern, dem Thron- folger von Rumänien und dem Prinzen Karl von Hohen- zollern; weiterhin die beiden Söhne des Fürsten Wilhelm fowie Fürstlihe, Königliche und kommunale Beamte. In der Erlöserkirche wurde der Sarg auf einem Katafalk niedergeseßt. Die Fürstlichen Herrschaften, zu denen sih Jhre Königlichen Hoheiten die Großherzogin Luise von Baden und die Gemahlin des rumänishen Thronfolgers sowie die übrigen Damen des Hofes gesellten, nahmen ihre Pläße ein, worauf die Ein- segnung der Leiche erfölgte. Ein Gesang des Kirchenchors beschloß die Feier.
Württemberg.
Nach dem Verwaltungsbericht der Verkehrsanstalten für das Etatsjahr 1912 hat sih, wie „W. T. B.“ meldet, ein Betriebsüberschuß von 26 675624 6 ergeben, d. i. gegen den Etatsansay mehr 3881247 46 und gegen das Vorjahr mehr 368 279 +46. Von dem Ueberschuß find ° 630 208 b an den Eifenbahnreservefonds abgeführt worden, der am Scchchluß des Etatsjahres 1912 ein Vermögen von 14 044 083 J hatte. Das Anlagekapital von 796 904 008 6 hat fich durch den Reingewinn zu 31", Prozent verzinst.
Oefterreich-Ungarn.
Das österreihishe Abgeordnetenhaus hat gestern den legten Teil der Steuerreform in allen Lesungen er- ledigt. Die vorgestern beschlossenen Abänderungen an der Personaleinkommeénsteueruovelle wurden ohne erste Lesung dem Ausschuß überwiesen. Die Obmännerkonferenz beschloß, daß der Finanzüusshuß des Abgeordnetenhauses die Abänderungen des Hérrenhauses sofort zur Beratung zu ziehen und in der Abends stattfindenden neuen Sißung des Abge- ordnetenhauses hierüber mündlich Bericht zu erstatten habe.
Der Finanzaus\huß des Abgeordnetenhauses nahm in der Beratung der Beschlüsse des Herrenhauses, wie „W. T. B.“ meldet, die- Anträge des Referenten an, die im wesentlichen auf die Aufrechterhaltung der Beschlüsse des Ab- geórdnetenhauses mit Ausnahme des Existenzminimums und der Ausländerbesteuerung hinauslaufen.
Jn der Abendsizung des Abgeordnetenhauses standen die Beschlüsse des Finanzaus\chusses zur Beratung. Vor Be- ginn der Debatte erklärte der Obmann des Ruthenenklubs in Erwiderung eines vom Präsidenten an die Nuthenen gerichteten Appells, daß die Ruthenen mit Rücksicht auf die dem Rarlamentarismus drohende Gefahr beschlossen hätten, die Obstruktion gegen die Personaleinkommensteuerreform end- gültig einzustellen. Det Präsident nahm die - Erklärung
mit Befriedigung zur Kenntnis und “gab der Ueberzeugung Ausdruck, daß die s{hwebenden Verhandlungen wegen der galizishen Wahlreform zu einem gedeihlihen Ende führen werden. Das Abgeordnetenhaus trat den Beschlüssen des Herrenhauses zur Personalsteuernovelle bezüglich der Besteue- rung der Ausländer, der Amnestie und der Festseyung des steuerfreien Existenzminimums von 1200 Kronen bei. Der sozialdemokratishe Antrag auf Aufrechterhaltung des Erxistenzminimums mit 1600 Kronen wurde mit 196 gegen 195 Stimmen abgelehnt. Jm übrigen wurde die Fassung des Abgeordnetenhauses, betreffend die Personalsteuer, wieder hergestellt, jedoch in der Frage der Bucheinsicht der Fassung des Herrenhauses Rechnung getragen. Ferner wurde in allen Lesungen der Geseßentwurf, betreffend die Unfall: versicherung der Bergarbeiter, angenommen. Mit Neujahrs- wünschen {loß der Präsident die Sizung. Die nächste Sizung wird auf \chriftlichem Wege bekannt gegeben.
— Das österreichische Herrenhaus hält heute mittag eine Sißung ab, um die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses bezüglich der Personaleinkommensteuer einer neuerlichen Be- ratung zu unterziehen.
Der bosnische Landtag hat obiger Quelle zufolge in feiner gestrigen Sißung die Sprachenvorlage an-
genommen. Frankreich.
Die von einer am vergangenen Freitag von den Parteien der Linken abgehaltenen Versammlung gewählte Kom- mission hat gestern ihre erste Sigung abgehalten, der vor allem Barthou und Briand beiwohnten. Wie „W. T. B.“ meldet, wurde die Fassung der Erklärung erörtert, die im Namen der neuen Gruppe abgegeben werden wird sowie der Tert der Statuten. Die Erklärung wird eine entschiedene Nichtung nach links zeigen. Die Statuten und das Manifest werden der Zustimmung der gesammten Gruppe beim Wieder- zusammentritt des Parlaments unterliegen.
— Der Direktor des Militärflugwesens General Bernard hat gestern in Paris im Aeroklub gelegentlih einer Preisver- teilung an mehrere Militärflieger eine Rede gehalten, in der er obiger Quelle zufolge sagte:
Das Militärflugwesen musse nunmehr so ausgestaltet werden, daß die Flugzeuge als Angriffswaffe zur Unterstüßung der Artillerie und Kavallerie dienen könnten. Séeten doch die französischen Flugzeuge dazu bestimmt, die feindlichen Luftkreuzer zu zerstören, . aus denen man ein Schreckge]penst machen wolie. Es set klar, daß die Luft- kreuzer in einem Kriege in kurzer Zeit zerstört werden würden. Gegen- wärtig sei nur eine keine Anzahl auzerlesener Flieger imstande, vom Flug- zeug aus Schüsse abzugeben. Von nun an follten alle Militärflieger in dieser Hinsicht prakti\ch ausgebildet werden. Das franzöfische Flug- zeuggeschoß fei bereits sehr vervollflommnet. Außerdem befiße die französi|che Armee für die Zwecke der Luftartillerie eine Zielvorrihtung, die nahezu als die beste der Welt anzusehen set.
Türkei.
Gestern ist ein Jrade veröffentliht worden, das die Reorganisation des Heeres sanktioniert. Wie „W. T. B.“ meldet, wird nah verläßlichen Jnformationen das türkische Heer 13 Korps und zwei unabhängige Divisionen umfassen.
Die der deutschen Militärmission angehörenden Generale Posseldt und Weber sind vorgestern abend in Be- gleitung von vier türkischen Offizieren zur Jnspizierung der “voi: von Tschataldscha, Demotika und Kirfkkilisse abgereist.
er General Liman von Sanders wird in Kirkkilisse mit ihnen zusammentreffen.
Nach authentischen Juformationen sind die Verhand- lungen über das Neformprojekt für die ostanatolischen Wilajets vorgestern zwischen dem Großwesir sowie den Ver- tretern Deutschlands und Nußlands fortgeseßt worden und nehmen einer Meldung des Wiener „K. K. Telegraphenkorre- spondenz-Bureaus“ zufolge einen befriedigenden Verlauf. Der Standpunkt der Pforte nähere sih merklih dem der Mächte. Die Punkte des Reformprojekts, die bereits als gemeinsames Einvernehmen gelten können, betreffen die Teilung der hs Wilajets Wan, Bitlis, Erserum, Marmuret ül Aziz, Djarbekr und Siwas, derèn jedes einem Wali unterstehen wird, in zwei Jnspektionszonen. Für jede dieser Jnspektionszonen wird von der Pforte nah nichtoffizieller Designierung seitens der sechs Mächte ein Generalinspekteur ernannt werden, der einem neu- tralen Staaie entnommen und für zehn Jahre verpflichtet werden wird. Bezüglih der Wahlen in die Generalräte der Wilajets stimmte die Pforte dem Grundsaße der Gleichberechti- gung zwischen Muselmanen und Nichtmuselmanen nicht zu, da diese nah ihrer Meinung als dem Wahlverhältnis der Bevöl- kerung nicht entsprehend ungerecht wäre, sondern ist vielmehr für das Proportionalwahlverhältnis.
Gestern früh fand in Konstantinopel eine Erinne- rungsfeier anläßlih des 645. Jahrestages der Unabhän- gigkeit3erflärung der Türkei statt. Wie „W. T. B meldet, nahmen an der Feier, die das erste Mal begangen wurde, die türkishen Studenten aller Fakultäten und Schulen teil. Die Studenten durhzogen nach der Feier die Straßen der Stadt, wobei vor den Ministerien patriotische Ansprachen gehalten wurden. Der Kriegsminister beglückwünschte die Jugend zu ihrer Jnitiative und forderte sie auf, an der Ver- teidigung des Vaterlandes und des Kalifats zu arbeiten. Der Sultan empfing eine Abordnung der Studentenschaft, deren
Sprecher die Gefühle der Ergebenheit der Studentenschaft für
den Sultan zum Ausdruck brachte.
Griechenland.
Die griechische Regierung hat, der „Agence Havas“ zufolge, den Mächten mitgeteilt, daß sie die Fragen der Abgrenzung von Nordepirus und der Jnseln im Aegäischen Meere als von einander untrennbar betrachte und infolgedessen hoffe, daß die beiden Fragen gleichzeitig gelöst werden.
MNumänien.
Die Regierung wird nach einer Meldung des „W. T. B.“ vor dem Beginn der Weihnachtsferien im Parlament in öffentt- licher Sitzung eine entscheidende Erklärung über die Lage des Kabinetts abgeben.
Serbien.
Wie „W. T. B.“ meldet, hat das Kabinett nah Mit- teilung aus unterrichtetèn Freie in einern vorgestern ab- gehaltenen Ministerrat den Beschluß des endgültigen Rüktritts gefaßt, worauf der Ministerpräfidèat Paschitsch noch im Ver- laufe des Abênds dem König das \riftlihe Rücktritts- gesuh Überreihte. Der König nahm bie Demisfion zur Kenntnis und berief das Präsidium der Skupschtina zur Be- ratung ins Palais.
à Amerika.
Nach einer vom „W. T. B.“ verbreiteten Depesche aus Presidio (Texas) is bei Presidio del Norte auf mexifani- hem Gebiet zwishen Jnsurgenten und Bundes- iruppen seit 36 Stunden ein Kampf im Gange, der noch immer fortdauert. Es sollen 5000 Jnsurgenien gegen 4000 Mann Bundestruppen kämpfen. Die Zas! der Ge- töteten und Verwundeten ist groß. Die Jnsurgenten be- mächtigten sich der Schanzgräben vor der Stadt, worauf sih die Bundestruppen in den Ort selbst zurückzogen. Es wird für wenig wahrscheinlich gehalten, daß die Bundestruppen fapitulieren, da 1800 ihrer Freiwilligen, darunter 12 Befehls- haber, auf Anordnung des Jnsurgentengenerals Ortega erschossen worden sind.
— Die argentinische Kammer hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ gestern das Budget für 1914 ange-
nommen. Asien.
Ein durch Maueranschlag bekannt gegebener Erlaß des Regenten von Persien kündigt an, daß die Parlaments- wahlen in Teheran und Umgegend innerhalb eines Vionats stattfinden sollen.
Koloniales.
Aus Daressalam in Deutsch Ostafrika wird, wie „W. T. B.“ berichtet, telegraphisch gemeldet, daß die Bürger- versammlung in Daressalam die Städteordnung annahm. Die Einführung der Städteordnung wurde für Daressalam und für Tanga mit Wirkung vom 1. April 1914 an durch Ver- fügung des Gouverneurs angeordnet.
— Ein gestern in Berlin eingegangenes Telegramm des Gouverneurs von Deutsch Neuguinea berichtet, daß auf Neumedcklenburg ein Ueberfall der Eingeborenen auf die forstwirtschaftlihe Expedition Deininger-Kempf} statt- gefunden hat, wobei fünf eingeborene Soldaten und vier Träger gefallen sind. Entgegen den bisherigen Privatnachrichten (\. Nr. 305 des „R.- u. St.-A.) sind, wie dem „W. T. B.“ mitgeteilt wird, Oberförster Deininger und Forstassessor Kempf unverleßt geblieben.
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
._ In Graz wird, wie ,W. T. B.“ berichtet, seit vorgestern in sämtlihen Drudckeretien, mit Auénahme der sozialdemokratischen Druckerei „Vorwärts“, in der der „Arbeiterwille“ gedruckt wird, ge- feiert. Die bürgerlichen Zeitungen konnten vorgestern nachmittag und gestern früh nicht ershemen. Die Buchdrukergehilren haben in mehreren Versammlungen von neuem beschlossen, den Lohnkampf fortzuseßen. Auch in den meisten Druckereien der Provinz wird nicht gearbeitet.
Aus Johannisburg wird dem „W. T. B.* telegraphiert : Nach hier eingetroffenen Meldungen wird auf allen Kohlengruben in Natal und in den Gruben in Transvaal die Arbeit eingestellt werden, wenn nicht eine sofortige Einigung zustande kommt. Nach einer Melduna aus Pretoria hat die Gewerkschaft der Eisen- babn- und Hafenarbeiter sih mit den Grubenarbeitern gemtein- birgschaftlih erklärt; etne Krise soll vor Ende dieser Woche zu er- warten fein.
Wohlfahrtêspflege.
Ueber die Gewährung von Beihilfen an Kriegs- teilnehmer.
Bekanntlih is am 1. Oktober d. I. das neue Gese über die Gewährung von Beihilfen an Kriegsteilnehmer vom 19. Mai d. J. in Kraft getreten, durh das die jätrlihe Beihilfe auf 150 4 erhöht und den Witroen der Beihilfenempfänger ein Gnadenvierteljahr be- willigt worden ist. Aus den zu diesem Geseß vom Bundesrat e eben Nusführungsbestimmungen is folgendes befonders hervor- zuheben :
Unterstüßtungsbedürftigkeit des Kriegsteilnehmers ist anzuerkennen, wenn seine Cinfommensbezüge unter Hinzurehnung der atif rechtlicher Verpflichtung beruhenden Leistungen Dritter, insbesondere unterhalts- pflicuiger Verwandten, den notwendigen Lebeneunterhalt nicht ficher- stellen und die Unzulänglichkeit des Cinkommens nicht lediglih auf Umständen beruht, deren Wirkung ihrer Natur nah nur auf einen verhältnizmäßtig furzen Zeitraum beschränkt ist.
Bei Prüfung der Frage, was zum notwendigen Unterhalte ge- hört, find die gesamten Umstände des Einzelfalles gewissenhaft zu würdigen, insbesondere ist auf die persön!ichen und Familienverhältnisje des Kriegsteilnehmers und darauf Rücksicht zu nehmen, ob er infolge von Alter oder Krankheit besonderer Pflege bedarf und ob und für wieviel Angehörige, besonders erwerbounfähige oder \chulpflichtige Kinder, er zu sorgen hat.
Bei Ausgedingeempfängern bedarf es besonderer Feststellung, ob fie die vereinbarten Leistungen von den Ausgedingegebern tatsächltch erhalten oder doh erhalten können. Zu diefem Zwede ist eine genaue Prüfung der wirtschaftlihen Lage der Ausgedingegeber unerläßlich. Dabei ist zu berücksichtigen, daß weder von diesen noch von den unterbaltépflihtigen Verwandten Leistungen zu erwarten sind, welche etne Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Loge oder (bei Kindern im Hausbalt) thres Fortkommens zur Folge haben würden.
An eine bestimmte Einkommensgrenze ist die Gewährung der Beihilfe nicht gebunden, vielmehr find im Einzelfalle die wirtschaft- lichen Lebensbedingungen an dem Wohnort des Kriegsteilnehmers zu becüdsihtigen. Für die Würdigung dieser Lebensbedingungen kann die von der höherèn Verwalturgsbehörde für die reihsgeseßlihe Krankenversicherung getroffene Festseßung des ortsüblihen Lagelohns — vom 1. Sanuar 1914 ab der: nah den Vorschriften der Netchs- versiherungsordnung für Männer von über 21 Jahren festgeseßte Ortslohn — zum Anhalt dienen.
Der Besiy etnes kleinen Kapitals steht der Bewilligung der Bei- bilfe grundsäßlih nicht entgegen, wenn die Ctaliung desselben imm üFnteressè der Ehefrau oder erwerbsunfähiger Ktnder geboten erscheint. Abgesehen hiervon, ist im Einzelfall in wohlwollender Weise zu prüfen, ob die Aufzehrung des Kapitals den notwendigen Unterhalt sicherstellén würde: und dem Kriegsteilnehmer bei billiger Berücksichtigung aller Umstände zugemütet werden, kann. i üs Diese Bestimmungen entsprehen im: wesentlichen der bishertgen
ebung.
Unter den geseßlihen Fnvalidenpensionen oder entsyrehenden sonstigen Zuwendungen aus Retchsmitteln (Artikel TIT Z 2 zu a des Geseßzes vom 22 Mai 1895), deren Bezug die Gewähruna der Veteranenrente aus\ch{ließt, sind niht Jnvaliden-, Alters- und Unfall reitfén zu verstehen, sondern nur Militärpensionen, Milttätrenten und Untérstüßungen an Kctegsteilnehmer aus dem Kaiserlichen Dispositions- fonds bet ter Neichshauptkasse, insbesondere diejenige nah Maßgabe des Allerhöchsten Gnadenerlass. 3 vom 22. Juli 1884. Erretcht der Monatsbetrag: einer solhen Pension, Mente oder Unterstüßung die Summe von 1250 6 nicht, so. darf der Unterschiedsbetrag als Kriegsteilnehmerbeithilfe gewährt werden.
Militärpenslonen und pensionsähnlthe Unterstügungen aus Anlaß dés Mililärdienstes, die den im § 4 des Geseßes vom 19. Mai 1913
bezeichneten Reichsangehörigen von anderen Staaten gezahlt werden, fließen in gleiher Weise (vgl. Abs. 2) wle die aus Neichsmitteln bezogenen geseßlichen Invalidenpenfionen und entsprehenden fonfstigen Zuwendungen vom Empfange der Beihilfe aus; Bezüge, die der Kricgsteilnehmerbeihilfe des Reichs gleichartig find, werden jetoch -auf die leßteic in jedem Falle lediglib angerechnet.
__ Der Bezug von Invaltden-, Alters- oder Unfallrenten sowie von Z'vilpensionen und den entsprechenden Zuwendungen kann nur für die Beurtei ung der Unterstüßungsbedürftigkeit von Erheblichkeit sein.
Die Beihilfen find monatlich im voraus zu zahlen (Artikel 111 8 1 des Geseßes vom 22. Mai 1895). Wit Zustimmung der Empfänger darf die Auszahlung im Ausland in vierteljährlichen oder größeren Beträgen nachträglh erfolgen.
__ Soweit die Beihilfen beim Ableben des Berechtigten fällig, aber nicht abgehoben waren, gebühren sie der hinter- bliebenen Witwe, falls diese von dem Verstorbenen nicht getrennt gelebt hat, sonst den übrigen hinterbliebenen Famtilien- angehörigen.
Als Unterlagen für die Gewährung des Gnadenvterteljahrs an die Witwen der nah dem 30. September 1913 verstorbenen Kciegsteilnehmer gemäß § 2 des Geseßes vom 19, Mai 1913 find die erforderlihen Bescheinigungen über den Tod des Kriegsteilnehmers und dafür beizufügen, daß die Ehe bis zum Zeitpunkt des Todes be- standen und die Witwe nicht getrennt von dem Verstorbenen gelebt hat. Wenn nicht besondere Zweifel obwalten, genügen zu diesem Zwecke ortspolizeilich: Bescheinigungen, für tim Ausland lebende Witwen solche der zuständigen Konsularbehörde.
Literatur.
Allgemeine Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte von Alfr. Vierkandt, Leop. Wenger, Mart. Hartmann, O. Franke, K. Rathgen, Arn. Ritter Lushin von Eben- greuth und O. Hintze. Erste Hälfte. (Die Kultur der Gegen- wart, heraugegeben voa Paul Hinneberg, Teil 11, Abteilung 11, 1) VII und 373 Seiten. Leipzig, Verlag von B. G. Teubner. Geh. 10 A. — Diese „Allgemeine Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte“ bildet einen Teil des großangelegtea Sammelwerkes „Die Kultur der Gegenwart, ihre Entwicklung und ihre Ziele“, das, für den weiten Umfkcreis aller Gebildeten bestimmt, in gemeinverständliher Sprache aus der Feder hervorragender Gelehrten eine \ystematisch aufgebaute, geschichtlich begründete Gefamtdarstelung unserer heutigen Kultur darbieten soll, indem es über die Funtamentalergebnifje der ein- zelnen Kulturgebiete na ihrer WVBedeutung für die gesamte Kultur der Gegenwart und für deren Weiterentwicklung unter- rihtet. Ste beginnt mit einer einleitenden Abhandlung von Alfred Vierkandt, in der die Anfänge der Verfassung und Verwaltung und die Verfassung und Verwaltung der primitiven Völker in kurzen, kräftigen Zügen geschildert werden. Dann folgen fesselnde, bei aller Kürze cine große Fülle von Material und Gedanken bietende Dar- ftellungen der orientalishen Verfassung und Verwaltung aus der Feder von Leopold Wenger, der ein Bild der Verfassung und Ver- waltung des ortentalishen Altertums (Aegyptens, Babyloniens, Afsyriens, Persiens und Indiens, Jsraels und Judas sowte Karthagos) gibt, von Martin Hartmann, der die Verfassung und Verwaltung der islamisden Staaten behandelt, von Otto Franke, der ein anschau- lich-8 Bild der Verfassung und Verwaltung Chinas entwirft, und von Karl Nathgen, tn tem die Verfassung und Verwaltung Japans einen erfahrenen und fachkundigen Interpreten gefunden hat. Der Hauptteil des Bandes ist der euroväishen Verfassung und Vec- waltung gewidmet. Diejenige dés europätshen Altertums, Grkiechen- lands und Roms, führt Lcopold Wenger vor, worauf Luschin von (Sbengreuth die Verfassung und Virwaltung der frübgermaniïschen sNeiche (bis 887) und des „heiligen röômijhen Reiches deutscher ation“ (887 bis 1806) in glänzender, gedanken- und inhaltsrether Darstellung behandelt. Letztere nimmt nahezu die Hälfte des Bandes ein und darf als sein wichtigiter Bestandteil bezeihuet werden. Doch ol darum dér Kulturwert des Studiums des ant ken öffentlichen Itechts nicht gerirger eingeschägt werden. Depn dieser Wert ift nicht iur „ein rein wissenschaftliher, getragen von dem Interesse jedes Gebildeten an dem, was ehedem gewesen, mag es für uns auch keine akftuelle Bedeutung mehr haben“, sontern zugleih auh „etn Moment, das in der Gegenwart noch treibende Energie hat“ (Wenger S. 193, 194). Mit dem öffentlichen Recht der neuesten Zeit wird ch der zweite Band befassen. Das Studium des vorltegenden ersten eils finn nicht nur Jurijten und Historikern, sondern allen Gebildeten empfohlen werden.
Das Generalfeldkriegskommissariat in Schlesien 1741, Von Dr. Fred Schädrich. (Historishe Untersuchungen, herausgegeben von Professor Dr. Konrad Cichorius, Professor Dr Franz Kamperê, Professor Dc. Georg Kaufmann und Professor Dr. Georg Friedr. Preuß, 2. Heft.) XIV und 112 Seiten. Breslau, Verlag von M. u. H. Marcus. Preis 4 4. — Das vorliegende Heft der unter dem Titel „Hiltorishe Untersuchungen“ erscheinenden Sammlung -von Moncgraphien über wichtigere geschichtliche Gebiete und Fragen enthält einen s{häßzenswerten Beitrag zur Geschichte der brandenburgisch - preußischen Behöudenorganisation, insbesondere zur Entwicklung des Kommisia:iatêwesens, sowie zur Ge- \chichte Schlesiens und zwar für die Zit seiner Grwerburg dur sFriedrich den Großen. Da der Verfasser aus den Akten des Ge- betmen Staals- uad des Stad1arhivs in Breélau, des Geheimen Staatearhivs in Berlin, des Geheimen Archivs des Kriegsminijteriums und des Krtegéarchivs des Großen Generaljtiabes in Berlin \chöôpfen purfte, bietet feine Untersuhung manche neue Ergebnisse und bedeutet eine erhebliche Förderung unserer Kenntnis der Vorgänge in der Zeit des ersten Schlesiihen Krieges. Die Entwicklung des Kommissariats- wesens in Brandenbwg- Preußen hängt aufs eng|te mit der des Heer- wesens zusammen. In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, in der zie brandenburgishen Truppen noch ESöldnertruppen waren, 9. b. nur ihrem Obersten unterstanden, wurden vom Landesherrn zur Wahrung seines Interesses Kriegskommissare einem bestimmten Truppenteile beigegeben, und sie waren für die Dauer des Krieges an diejen gebunden. Die Kriegskommissare dieser Zett waren Kontroll- beamte, die die Truppen musterten, ferner Veipflegungsbeamte, die für die geordnete Verpflegung der Truppen aus den thaen zu- gewiesenen Gebteten zu lorgen hatten, und sie waren s{ließlich noch Krieg8zeugbeamte, d. h. ihnen war die Beschaffung und Erhaltung des gesamten Kriegsmatetiials anvertraut. Dagegen hatten die Kommissare in dieser Zeit mit dec Aufbringung der Geld- mittel für das Heer noch nichts zu tun, diese lag vielmehr noch in den Händen der Stände. Die am Ende des \chwedt\sch - polnischen Krieges erfolgte einshneidende Umgestaltung des Heerwesens zog indessen eine ebenso tiefgreifende Veränderung des Kommissariat8wesens nach sich: Als nah dem Frieden von Oliva das stehende branden- burgishe Heer geschaffen wurde, mußte auch das Kommissariat ständig werden, und damit seßte ein zweiter Abschnitt in dec Entwicklung des Kommissariatswesens ein. In dem „nun folgenden Kampfe zwischen der, landesherrlichen - und der ständischen* Gewalt, ‘der in leßter Unte darauf hinauslief, das bisher ständishe: Steuetsystem zu verstaatlichen, lassen sich drei Momente als befonders beteatjam ' h-ivorheben : einmal die allmählihe Ausgestaltung der Provtinzialkommissariate und Kriegskammern zu kollegialishen Behö: den, zweitens dasselbe Streben nah kollegialer Ausbild wg bei der veuen militärischen Zentralbehörde, dem Generalkriegekommissartat, und \{ließlich die Schaffung der Generalkriegókasse. Fortwährende Riibereien zwischen dem Generalkriegskommissariat und der anderen Zentralbehörde, dem Generaldomänendirektorium, veranlaßten dann Friedrich Wilhelm [., 1723 beide zu einer Behörde, dem Generaldirektorium, zu vereinigen ; damit war die Entwicklung ‘des Kommissariatkswesens zu etnem gewissen Abschluß gekommen, bis in den s{lesis{chen Kriegen die Kommissar tats- behörden des 17. SFahrhunderts noch einmal auflebten. Die Tatsache, daß das Ll. Depaitement des Generaldtrektoriums, die Fit: dent- verwaltungsbehörde für das Militä wesen, neben seinezr Tätigkeit als Militärbehörde zuglei( die Verwaltung von mehreren YLandedôteilen, der K.tmark, Magdeburg uad Halberstadt, zu leiten
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hatte, brate es nämlich mit fich, daß für den Krieg im November 1740 eine besondere Feldverwaltungsbehörde, das Königlich preußische (Beneralfeldfriegéfommissariat, geschaffen wurde, das unmittelbar unter dem Könige stand und von ihm seine Anweisungen ohne Ber- mittlung des Generaldireftoriums empfing. Diescs Feldkriegs- kfommissariat war zunächst nur als militäriswe Intendanturbehörde gedacht, im wesentlichen mit der Aufgabe, für die Verpflegung des Heeres zu sorger. Doch die unerwartet {nellen Erfolge der preußischen Waffen brachten bald eine umfassende Erweiterung feiner Tätigkeit mit sich: das Kommissariat wurde zur Ver- waltungsbehörde:; und zwar war es einmal während des ganzen Jahres 1741 an Stelle des am 3. Januar pon dem König aufgehobenen Kaiserlich öfterreihischen Oberamtes die höchste Zivilinstanz des besegtèn Landes, und zweitens hatte es, nahdem Vttedershlefien bis zur Neisse namentlih durch ‘die Beseyung Breslaus ein sicherer Besiy des - Köntgs geworden war, die Ber- waltung dieser Provinz nah dem Muster derjenigen der anderen preußishen Lande einzurichten. Der Verfasser der “vor- liegenden Schrift schildert sehr eingebend sowohl die wichtige und s{chwterige Tätigkeit des Feldkriegstommissariats als militär- technischer Jntendanturbehörde (für die Verpflegung des Heeres, Be- aufsihtigung des Feldlazarcttwesens, Auewechslung der Kriegs- gefangenen) wie namentlich auch dessen Betätigung auf den ver- 1hiedensten Gebieten der Landecverwaltung und gibt ein anschaulihes Bild von der hohen Bedeutung, die es für Schlesien erlangt hat. Als Verroaltangsbehörde hat es u. a. die Berhändlungen mit den Ständen über die Steuererhebung erfolgreih geführt, die Religionsfreiheit der in Besiß genommenen Provinz ge- währt, die Grundzüge einer neuen Verwaltung für Stadt und Land ausgearbeitet und diese alsbald eingeführt, das Steuerwesen neu geordnet, die Neugestaltung des Justizweiens gefördert. Indem das Feltfkrieg8skfommissartat dann 1742 die beiden „Kriegs- und Domänen- kammern“ in Breslau und Glogau gründete und damit die eigentliche oberste Verwaltungsb-:hörde \{chuf, fügte es seiner Tätigkeit auf dem Gebiete der s{lesuchen Berwaltungzeinrihtung den Schlußstein ein. Während des zweiten Schlesischen uno des Siebenjährigen Krieges wurden wieder Feldkriegsfkommissariate eingeseßt, die jedoh reine Verpflegungs- behörden blieben. :
Studien zur Geschihte des Verfangenschafts- rechts. Von Dr. Edwin Mayer-Homberg, ao. Professor an der Universität Rostok. 1. Band: Zur Entstehung des fränkischen Verfangenschaftsrehs. VI und 133 Seiten. Trier, Verlagsbuch- bandlung von Jakob Liny. Geh. 2,50 46. — Der Begriff „Ver- fangenschaftsreht“ \chließr bekanntlih eine ganze Reihe von Nechts- regeln verschiedenen Ursprungs in sich. Das Wesentliche des Ver- fangenschaftörechts, ohne das ein verfangenschaftlihes Verhältnis nicht gedaht werden kann, ist die Verschmelzung der Jaimobilien des verstorbenen und der des überlebenden Ehegatten zu einer einheitlichen Masse, an der dem leßteren die Nußnießung zusteht, während ihm die Verfügung nur unter Mitwirkung der Kinder zukommt. Diese Gebunden- heit wird mit dem Namen „Verfangen)chaft“ bezeichnet. Die Frage nah dem Ursprunge des Verfang-nschaftsrehts ist tin der deutschrechtlichen Literatur gegenüber der juristishen Konstruktion fehr in den Hinter- grund getreten, aus einem leiht erkennbaren Grunde: da es während der leßten zwei Jahrhunoerte in viel-n Gegenden Deutschlands noch in Geltung war, kam es vor allem darauf an, seinen rechtlichen Charakter festzustellen und die aus ihm sih ergebendeu Folgerungen zu ziehen. In den hier angezeigten Studien werden nun historische Untersuchungen über die Entstehung und spätere Forctbildung des ge- nannten Nechtsinstituts undzwar zunächhit im vorliegenden ersten Bändchen eine sehr gründlihe für den fcänfishen Nechisquellenkreis geboten. Sie gehen von den fränfischea Volksrehten aus. In deren Zeit gab es eine Periode völli„ec Trennung der Güter von Mann und Frau \owohl während als auch nach Auflösung der Che. Während sich aber aus Gheverträgen und namentlich aus der tatsählihen Ver- \{chmelzung im gemeinsamen H xushalt bald ein mobiliares Gesamtgut der Cheleute ausbildete, das bei Auflsfung der Ehe Aleineigentum des überlebenden Ehegatten wurde, fielen die Immobilien des ver- storbenen Ehegatten mit seinem Tode den Kindern zu fretem Etgentum zu ; der überlebende behielt seine eigenen Immobilten, in der Verfügung über diese war er jedoch durch das Beispruchsrecht der Kinder beschränkt. Denn es ist nachzuweisen, daß überall im fränkiichen Nechtsgebiet, soweit dort im zwöl\ten und in den folgenden Jahrhunderten Verfangen- schaftsredWt galt, in einer nicht allzuweit zurückliegenden Periode Wart- oder Beispruchsreht der Kinder geseßlihe Geltunu gehabt hat. Dicses Beispruchèrehi vershwand für die Dauer der Che im 12. oder 13. Jahrhundert völlig aus den ränkishen Rechten, erhtelt fich aber für die Zeit nah Auflösung derselben und entwicelte sih hier zum Verfangenschaftsreht déèr Kinder. Die Untersuchungen des Ber- fassers führen ihn zu teilweise neuen Ergebnissen, bezüglih deren wir auf die Darstellung selbst verweisen müssen. In einem zweiten Bande soll die Entstehung der alamannischen Verfangenschafr behandelt werden.
Gesundheitsöwesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln. Türkei. __ Die von Nodosto etntreffenden Schiffe unterliegen einer ärztlihen Besichtigung, sobald si2 einen Hafen terühren, wo fich en Sanitatsarzt befindet.
Verkehrswesen.
Nach telegravhisher Meldung des Postamts Stralsund vom g?strigen Abend ist die Bahnpost 3 Saßniß—Berlin, Zug 18, mit Post in Altefähr liegea geblieben, weil die Fährverbinduny unter brochen ist. |
Ein amilihes Telezramm aus Saßniß vom heutig»n vormittag berichtet: Die heute um 8 Uhr 34 Minuten ta Berlin fällige Pot aus Shweden und Norwegen ist in Saßnitß nicht eingetroffen. Grund: Ausfall der Dampffähre wegen Schneesturms und Sturmflutk.
Nach einer Meldung aus Güstrow vom heutigen Tage ist auch die über Gjedser—Warnemünde zu befördernde Post aus Däne- mark und Schweden gestern abend und heute vormittag aus- geblieben, weil dec Fährbetrieb wegen Sturms und Hochwassers unter- brochen ist.
Laut Tel-gramm aus Cöln-Deuß ist ferner die beute nahmittag um 5 Uhr 9 Minuten in Berlin fällige Post aus Frankrei ausgeblieben. Grund: Zugverspätung.
Verdingungen. (Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reihs- und Staatsanzeiger“ ausliegen; können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)
Ntederlande.
__7. Januar 1914. 12 Uhr. Jütendantur der- 1. Division, im Ge- \häftözimmer der Militärbäerei ‘im Haag, ‘Breetstraat Nr. 106: Lieferung yon 60 000 kg harten Weizens und! 60 000 kg weichen Weizens. Die Bedingungen sind bei der Flrma Gebrüder van Cleef im Haag füc 0,10 Fl. erhältlich.
Uruguay.
Ministerium der öffentlichen Arbei!en. Verwaltung des Hafens von Montevideo: Aufforderung zum Weltbewerb. Lieferung zweier Dampfkessel für das Fahrzeug „Gangil“ 11. Die Angebote sind auf Stempelpapier einzureitßen und werden in dem Bureau calle Ituzaingo Nr. 1512 bis 20. Februar 1914, Nachmittags 4 Uhr, an- genommen. Näheres beim „Reichsanzeiger“.
Theater und Musik.
em Könialihen Opernbause findet morgen, am Neujahrs-" tage, eine Aufführung ver „Meistersinger von Nürnberg" in folgender Besetzung statt: Hans Sachs: Herr Bischoff; Eva: Frau Hafgren- Waag; Magdalene: Frau von SWeele-Müller ; Walter Stolzing: Herr Berger; Beckmesser: Herr Habich; David: Herr Henke; Pogner : Herr Schwegler; Kothner: Herr Wiedeinann. Dirigent ist der Kapellmeister Laugs. (Anfana 7 Uhr). m Freitag geht dann, in Abänderuna der ursprünglih getroffenen Diépositionen „Salome“, mit Frau Miekley - Kemp als Vertreterin der Titelrolle, in Szene: die Herodias singt Frau Plaicinger, den Pagen: Frau Rothauser, ten Herodes: Herr Kraus, den Jochanaan: Herr Bronszeest, den Narraboth: Herr Sommer. Dirigent ift der Generalmusifdirektor Dr. Strauß. (Anfang 8 Uhr.) Mit Rük- sit auf die Hoftrauer ist auf Allerhöchsten Befehl die Erstaufführung des „Parsifal“ vom Sonntag, den #4, aus Vèontag, den 5. Saguar verschoben worden. Die geschlossene Neihe von 14 Parsifaivocstelungen wird dadurch nicht berührr, nur wird fie, statt in der Zeit vom 4. bis 17., in der Zeit vom 9, bis 18. Januar gegeben werten. .JInfolge dieser Aenderung bleibt das Opernhaus am Sonnabend und Sonntag geschlossen. Die 3 Dauerbezugs- vorstelung fällt aus. Die für diele ausgegebenen Karten werden bei der Ausgabe der Karten für den Monat Februar verrechnet. Die ersten drei Wiederholungen des „Parsifal* vom 6. bis einsMließklich den 8. Januar finden, wie die Erstaufführung, außer Abonnement (128. bis 130. Reservesaß) statt, und vom 9. ad (4. Abonnementsvorstellung 2c.) die weiteren „Parsifal" - Vor- stellungen im Abonnement bis zum 18. Januar (13. Abonnements- vorstellung). Die bisher für die Erstaufführung ausgegebenen Karten baben nunmehr statt für den 4. für den 5. und ebenso die für die einzelnen Wiederholungen ausgegebenen ftatt für ten 5. für den 6., für den 6. für den 7. Januar Gülugfeit usw. Die Karten zu \ämtlichen Vorstellungen werden auf Wunsch zu den an der Kasse gezahlten Eintrittsvreisen zuzüglich des anitlihen Aufgeldes an der Op?rnhauskafse b!s einshließlich 4. Januar zurückgenommen. Gine spätere Zurücknahme ist ausge|chlofen.
Am Neujahrstage werden im Königlichen Schaus piel- bause die beiden Lustspiele „Die Neuvermählten“ und „Die zärtlihen Nerwandten“ gegeben. Mitwirkende find: die Herren Vollmer, Clewing, Bötther, Patry, Vallentin, Werrack fowie die Damen Abih, Arnstädt, Heisler, von Mayburg und Pategg. — Am Freitag geht das Paul Heysescke Schauspiel „Colberg“ in Szene. Die Hauptrollen liegen in den Händen der Herren Kraußneck, Pohl Nallentin, Sommerötorf, Werrack sowie der Damen Abich und Ressel.
Mannigfaltiges. Berlin, 31. Dezember 1913.
Amtlich wird gemeldet: Géstera nahmittag um 2 Uhr über - fuhr der fünf Minuten verspätete, in Schneidemübl 2 Uhr 10 Minuten fällige D -Zug I aus Berlin hci Bude 177 zwischen Schönlanke und Stöwen ‘das Fuhrwerk des Besitzers Bernhard Quast: aus Betvle. Getötet wurden Quast jelbst, der Besiger Johann Nowadcki 11, der Arbeiter Wladislaus Willegalla und der Arbeiter Bernhard Niebschläger, sämt- lih aus Behle. Das Fuhrwerk wurde zertrümmert, das Pferd blieb unverleßt. Die Schuld trifft vermutlich den Bahnwärter, weil er bei dem herrs{henden Schneegestöber den Zug zu spät bemertt und die Schranke nit re&tzeitig geschlcssen hat. Der Bahnwärter ist vor- läufig vom Dienst zurückgezogen worden.
In der gestrizen außerordentlihen Sitzung der Stadt- verordneten faüpfte H nur an eine der Versammlung zur Kenntnisnahme unterbreitete Vorlage, betreffend die Klasfen- besezung der Gemeinde schulen am 1. November 1913, eine lärgere Aussprache. Fast alle Redner vertraten die Ansicht, day das achtklassige Schulsystem beizubehalten sei und legten gegen das Vorgehen der Staatéregierung, die zur fi-benflasfigen Schule übergehen wolle, Verwahrung ein. Die übrigen Gegenstände der Tageeordnung wurden zumeist ohne Erötte- rung erlediat und die leßte öôffentlihe Sißzung im alten Jahre
dann geschlossen, Es folgte eine geheime Sißung.
___ Ein starker, mit böigen nördlichen Winden verbundener Schnte- fall, der den ganzen gestrigen Tag und die Nacht über anhielt, hat in verschiedenen Teilen des MNeichs empfindlihe Verkehrs- störungen verursaht. Besonders {imm haben Sturm und Springflut die Ostseeküste heimgesucht. Es Uegen darüber folgende Meldungen des ,W. T. B.“ vor:
Kiel, 31. Dezember. Infolge des anhaltenden böigen Nordoft- windes ist auch im westlihen Teil der Ostsee Hoch wasser eingetreten. In Kiel überflutete gest-rn das Wasser die Kaimauer und sezte die Hafenstraßen unter Wasser. Der Vampvferverkehr zwischen den Föbrde- orten tsstt zum Teil eingestellt wocden. In den späten Nbendstunden er- reichte das Hochwasser im Hafen eine bedroylihe Hö e. Die Fluten waren, nachdem sie die Hafenstraßen übe: schwemmt hatten, bis in die Ait- stadt vorgedrungen. Teilweise ftand das Wasser in den Straßen fuß- boch. Das Hauptpostgebäude war an der Hafenseite voll- ftändig vom Wasser umgeben. Nachdem beute der Sturm nachgelassen hat, ist auch dés Hochwasser zurückgegangen. Auf der Förde hat die Sturmflut an Brücken und Schußmaterial beträhtlihen Schaden angerichtet. — Auch aus Sonderburg und anderen Orten der Osiküste Schleswig-Holsteins kommen Meldungen von Hochwasser und dadurh verursahten Schäden.
Stralsund, 830. Dezember. (Amtlihe Meldung.) Hette naGmittag mußte der Eisenbahnbetrieb zwishen den Bahn- höfen Zingst und Prerow eingestellt werden, weil der Bahn - körper dur Sturmslut übershwemmt uyd zum Teik fortgerissen wude. Die Dauer der Betriebsstörung ist noch un- bestimmt. — Der Fährverkehr zwishen Stralsund Hafen und Altefähr ist seit heute abend 7 Uhr wn Sturmflut un ter- brohen. Alle Züge aus der Richtung Berlin und Nostock enden jeßt in Stralsund. Zwischen Safinit und Alte!'ähr ift Pendelverkehr eingerihtet. Reisende und Güter können zwishen Stralsund Hafen und Altefähr bis auf weiteres niht übergeführt werden. Die Dauer der Störung ist unbestimmt.
Greifswald, 30. Dezember. Seit aestern abend wütet an der ganzen Küste ein beftiger Nordsturm mit Schneegestöber. Die Höhe der Stunmflut erreichte bereits die Höbe derjenigen der Neujabzrönacht von 1904 zu 1905. Die elektrische Beleuhtung dat hier bereits ausgeseßt, und die Bewohner sind aufgefordert worden, Notbeleuchiung etnzurichten und sich mit Trinkwasser zu versehen. — In Swinemünde fleht das Wasser in den Straßen einen halben “Meter . boch. / Der Vetkehr witd dur: Boote aufrecht erbalten. ÎIn Binz ist die Prinz Heinrih-Seebrüce -unterspült, und man befürchtet, daß der Brück.nkopf weguesvült werden wird. In Saßniß ist die Kurpromenade unterspüfn. Auf dem Darß ist-das Wasser bis an die Häuser vorgedrungen. In Strak- sund ertönten -andauernv Hupensfigrale, um die-Bewobner vor der Gefahr zu warnen. In Wyk bet Greifswald ift’ jeder Verkehr unter- bunden, und die Flut hat die Höbe von einem halben Meter erreickt. Die Kleinbahn Greifswald— Wolgast bat den Verkebr eingestellt. Das Sc{hlachthaus in Wolgast steht unter Waßer. Das Dorf Peene ist besonders fslak mitgenommen, und das Wasser ist bereits in die Häuser eingedrungen. Der Tele» phon- und Telegraphenverkehr ist unterbrochen.
Ribnit, 30. Dezember. Naächdein beute morgen der Wind nah Nordosten umges{lagen ist, steigt das Wasser ras. Es stebt zu befürchten, daß die Lüne in Wushtiow durhbrowhen wud. Zwischen Zingst und Pierow bei der Station Hellerbeck ift der Eitjenbahndamm dur{Gbrochen. Hier tin NRibniy ist au der Boddeun bedeutend gestiegen. Die umliegenden Wndereien find vollständig übers
red A ER R E L A E err Ö nta EÄE ermin