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Handel zu verbieten (sehr rihtig! rechts); sonst aber sind Be- dingungen aufzustellen, welche die Interessen der Konsumenten und der Produzenten nach Möglichkeit chüßen. Die verbündeten Regierungen Find bemüht gewesen, in dem Entwurf diese Bedingungen zu finden; sie sind bereit, mit Ihnen zu erörtern, in wie weit sie als hinreihend wirksam und erfolgreich anzusehen sind. Daß sie zu weitgehend wären und geeignet, den legitimen Handel in seiner Bewegungsfreiheit zu \tôren, das nehmen die verbündeten Regierungen nit an.
Eine wichtige, ja vielleicht die wichtigste Aufgabe ist in dieser Beziehung dem Verordnungsrecht des Bundesraths zugewiesen, weil gerade hier es besonders wünschenswerth war, Bewegungsfreiheit zu lassen, und weil nicht alle thatsählichen Verhältnisse so lagen, daß man sofort mit einer geseßlihen Regelung eintreten konnte. Das bezieht sich besonders auf die Forderung der Untersuchung des Getreides auf seine Lieferbarkeit vor erfolgter Ankündigung: einer Vorschrift, die nah meiner Meinung an si als wünschenswerth zu be- zeichnen ist. Die verbündeten Regierungen haben, weil eben die geseßz- lihe Regelung dieser Frage zur Zeit niht angängig erschien, wie Sie wissen, einen anderen Weg. im § 50 des Entwurfs gesucht, indem sie bestimmt haben, daß derjenige, welher Getreide ankündigt, welches nah der Ankündigung als nicht lieferbar erklärt wird, in Erfüllung€- verzug geräth, obwohl die Lieferungsfrist noch nit abgelaufen ift.
Im übrigen, meine Herren, richten die verbündeten Regierungen an Sie die Bitte, das Vertrauen zu ihnen zu haben, daß sie von den Kompetenzen, die sie für sich in dem Geseßentwurf in Anspru nehmen, au einen geeigneten Gebrauch machen werden.
Nun, meine Herren, verlasse ich das Börsengeseß und gestatte mir noch einige Worte über den zweiten Jhnen vorliegenden Gesetz- entwurf: das Gesetz, betreffend die Pflichten der Kaufleute bei Auf- bewahrung fremder Werthpapiere. Dieses Geseß steht mit dem Börsengeseß niht in so nothwendigem innerlihen Zusammenhang, daß es niht au ohne ersteres hätte zur Vorlage kommen können ; aber ganz ohne Zusammenhang sind die Gesetzentwürfe doch nicht. Das Publikum, welches sich an den Börsengeschäften betheiligen will, muß dem vermittelnden Banquier Sicherheit stellen, und diese Sicherheit wird in der Regel, ja fast ausnahmslos in der De- ponierung von Werthpapieren bestehen. Wenn nun das Geseß die Besugniß des Banquiers, über diese Werthpapiere, des Kommissio- närs, über die angekauften Werthpapiere frei zu verfügen, die er bis- her, in sehr vielen Fällen wenigstens, gehabt hat, einschränkt, so wird mittelbar auch eine Einschränkung des Börsenspiels durch eine sol@e Bestimmung herbeigeführt werden. Jedenfalls aber ersien es rathsam, den Geseßentwurf der Börsen-Enquête- Kommission zur Berathung vorzulegen. Meine Herren, die Kommission ist der Meinung gewesen, daß es niht unmittelbar in den Grenzen der gestellten Aufgabe liege, die Materie der Depots einer Besprehung und Beurtheilung zu unterziehen. Die Kommission hat Aenderungen zu dem Geseßentwurf niht vorgeschlagen ; er hat bereits in einem früheren Stadium einer Berathung von hauptstädtischen und Provinzialbanquiers unterlegen, deren Rathschläge au in wesentlihen Theilen Berücksichtigung gefunden haben, um zu verhüten, daß Borschriften gegeben werden, die sich in der Praxis nachher nicht ausführen lassen. Das Gesetz bezweckt wesentlih die größere Siche- rung des Publikums gegen den Verlust- deponierter Werthpapiere, und die Mittel, die vorgeschlagen sind, um diefen Zweck zu erreichen, bewegen sich auf zivilrehtlißem und auf strafrehtlihem Gebiete.
In ersterer Beziehung handelte es sich darum, die Unklarheiten im Eigenthumsbegriff zu beseitigen, die sich in der Praxis bei der Verwahrung und der Verpfändung bei dem Kommissionsgeschäft er- geben haben, namentlich dann, wenn an diefen Geschäften mehrere Banquiers, der Provinzialbanquier und der hauptstädtische Banquier, der an dem Börsenplaße si befindet, betheiligt gewesen sind. Es handelt sich darum, vor allen Dingen den Eigenthumsbegriff unzweifel- haft klar zu stellen in zivilrechtliher Beziehung und in strafrechtliher Beziehung bezüglih des Schußes des Publikums in Betreff der deponierten Werthpapiere Bestimmungen zu treffen, wie sie in den Motiven Ihnen des Näheren dargelegt worden sind. Daß diese Bestimmungen, sowohl die zivilrechtlichen, wie die \trafrechtlihen,
niht im stande sein werden, vor Depotuntershlagungen zu s{chüten, das wissen die verbündeten Regierungen ja au. Es wird ein vergeblihes Bemühen sein, ein Geseß vorzulegen, das dies unmög- lich macht, wenn man nicht einfah das Deponieren verbieten will. Aber die verbündeten Regierungen sind der Meinung, daß in den Bestimmungen, wie fie jeßt Jhnen vorgeschlagen sind, ein erheb- lier Schuß, namentlich des unkundigen Laien, gegen den Verlust deponierter Werthpapiere liegt.
Nun hat es auch gegen dieses Gese nicht an Einwendungen gefehlt, wenn sie auch niht so weittragend und fo erheblich gewesen find wie diejenigen, die gegen den Börsengeset entwurf erhoben worden sind, und das kommt daher, daß der wesentlihste Theil der Be- \stimmungen, die hier vorgeschlagen werden, von einer Reihe solider bedeutender Bankhäuser heute bereits freiwillig erfüllt wird. Das bezieht sich namentlich auf das Stückeverzeihniß in § 3 des Ent- wurfs, der besonders lebhafte Anfeindungen erfahren hat. Die ver- bündeten Regierungen find ja gerade in dieser Beziehung nicht ohne eigene Kenntnisse dadurch, daß sie im Besiß großer Finanzinstitute find, die selbst Bankgeschäfte treiben, und die Erfahrungen, die an diesen Neichs- und Staats-Finanzinstituten gemacht sind, haben den verbündeten Regierungen niht die Ueberzeugung gegeben, daß die Vorschriften dieses Depotgeseßes die Banken übermäßig belasten, daß fie unnüß oder gar, daß sie geseßlih bedenklich wären.
Nun, meine Herren, die beiden Gèseße, die Ihrer Berathung unterliegen, bieten ungewöhnliche tehnishe Schwierigkeiten, die deshalb sehr schwer zu überwinden sind, weil die wenigsten Personen, die nit selbs Börsengeschäfte treiben, über die Börsenverhältnisse klar sehen, weil es für jeden von uns, den nit sein Beruf an die Börse führt, außerordentlißh {wer wird, si klar zu werden über den Ursprung, über die Bedeutung, über die Tragweite, ja selbs über die Wortbezeihnung- des einzelnen Börsengeshäftes. Deshalb ist ja kein Zweifel: Gründlichkeit und Vorsicht sind unerläßlich bei der Berathung der uns beshäftigenden Materie. Aber den Einwand wollen wir uns doch nicht machen lassen, daß, weil hier Unklarheiten, Undurchsichtigkeiten, Schwierigkeiten vorliegen, wir die Hand von der Regelung dieser Materie lassen wollen. Nein, meine Herrèn, das Material, das uns in den Arbeiten der Enquête-Kommission vorliegt, ist ungewöhnlich reichhaltig; wird es gründlich ftudiert, wird es mit Sorgfalt angewendet, wird der Entschluß festgehalten, niht über das Ziel hinauszuschießen, aber auch anerkannten Mißständen energisch
und fest gegenüberzutreten, so werden brauhbare Gesetze entstehen. Die verbündeten Regierungen zweifeln nit, daß der Neichstag so ver- fahren wird. (Bravo ! rets.)
Abg. Graf Kaniß (dkons.): Als wir von der Kanalfeier zurückehrend einen Besu in Bremen machten, “hielt ih auf einem est eine Nede über die produktiven Stände, zu denen ih auch den ndels\tand rechnete. Diese Nede wurde in der freifinnigen Presse vielfa angefeindet, weil fie meinen Anschauungen niht entspräche. Und doch habe ich nur meine volle Ueberzeugung ausgesprochen, denn ih betrahte den ehrlichen Kaufmann als den besten Freund des Landmanns. Deutschland würde sich nicht wirthshaftlich so hoh aufgeschwungen haben, wenn nicht ein ehrliher, solider Handelsstand vorhanden gewesen wäre. Diesen soliden, ehrlihen Handelsstand zu \{ütßen, das muß die Aufgabe jedes einsichtigen Politikers sein, und das ist auch der rag E von welchem aus wir an die Vor- lage herantreten. Die Vorlage richtet sich gegen Mißstände, welche von den foliden Kaufleuten selbs als überflüssig und s{ädlich bezeihnet werden. Wir haben einen scharfen Unterschied zu machen zwischen dem Handelsstand im allgemeinen und zwischen den Börsenkreisen. Nur in den leßteren findet fich die ablehnende Hal- tung gegenüber der Vorlage. Worin bestehen die Mißbräuche der oln Börsen? Angebot und Nachfrage follen maßgebend sein, nah Borrath und Bedarf soll . der Kaufmann feine Geschäfte cinrihten ; aber diese Grundlagen - sind ershüttert durch die künstlihe Steige- rung des Angebots mittels fingierter Waaren und durch die Verminde- rung desfelben durch Zurückhaltung der Waarenvorräthe. Nicht bloß die Kaufleute beschäftigen sich mit dem Waarenterminhandel, sondern es werden auch Privatleute herangezogen und dabei ausgebeutet. Je höher die Bedeutung der Börse für den Waaren- und Geldverkehr ist, destomehr muß sie frei gemaht werden von solchen Mißständen, wie fie allgemein beklagt werden. Die Mißstände finden fih nicht bloß an den ien Börsen, sondern au außerhalb Deutschlands, wo auch eine Reform nothwendig wäre, weil sonst gewisse Reformen bei uns ganz wirkungslos sein würden. Es machen sh aber auch im Ausland solche NReformbestrebungen {on bemerkbar; ih erinnere an die Bewegungen zur Reform des Londoner Stock Exchange und an die amerifanishen Vorgänge. Die Paree wollten sih nit mehr ausbeuten lassen burt die Spekulation mit landwirth- {aftlihen Produkten. Wir müssen sahlich und ruhig die vor- handenen Mißstände prüfen, um etwas Dauerndes zu schafen. Vielfach ist die Ansicht vertreten, daß die Geseßgebung garnicht befugt sei, in das Getriebe der Börse einzugreifen. Eine solche Ansicht wäre vielleiht richtig, wenn die an der Börse thätigen Personen nur mit ihrem eigenen Geld Geschäfte machten ; aber der Börsenverkehr hat Einfluß auf die gesammte landwirthschaftliche Lage des Landes; Produzenten* und Konsumenten haben ein Interesse an dem Verkehr der Börse. Deshalb muß die staatliche Aufsicht eingreifen und deshalb muß ein Neichsgeseß erlassen werden, die Börse darf niht der Landesgeseßgebung Überlassen bleiben. Es könnte die eine Börse ciner laxeren Aufsicht unterstellt werden als die andere, und dadur könnte eine unberechtigte Konkurrenz der Börsen untereinander entstehen. Auf die Einzelheiten der Vorlage will ih nur eingehen, soweit es zur allgemeinen Ausführung noth- wendig ist. Einverstanden würde ich mit den Bestimmungen über die Staatskommissarien sein, wenn ihre Befugnisse etwas weiter- gehende wären; aber der Kommissarius hat nichts zu sagen, er hat nur Bericht zu erstatten. Der Kommissarius in Wien hat das Recht, Unzuträglichkeiten sofort zu rügen und abzustellen. Wenn die Zustände an der Wiener Börse nicht besonders erfreuliche find, so liegt das an besonderen Gründen, die hier niht zu erörtern sind. In seiner jeßigen Form wird der Kommissarius sich keine Autorität erwerben können. Die Zusammenseßung des Börsenausschusses mit F der Mit- G aus Börsenkreisen erscheint niht schr praktis; denn die eshlüsse dieses Ausschusses werden lediglich im Interesse der Börsen gefaßt werden. Die Börse soll do alle Produktionszroeige im Lande darstellen; alle haben Interesse am Börsenverkehr und müssen daher gleihmäßig vertreten sein. Die Börsen-Enquête-Kommission hatte niht ein Ehrengericht, sondern einen Disziplinarhof vorgeschlagen. Die letztere Bezeichnung scheint mir besser zu sein. Ob ein Ehrengericht passend ist für eine Gesellschaft, die aus - verschiedenartigen Elementen zusammengeseßt ist, bezweifle ih. Es könnten ja Personen dort sein, die wegen Unterschlagung u. \. w. bestraft sind. Nachdem die Strafe erledigt ist, wenden sich die Personen wieder der Börse zu, und was machen sih denn solche Leute aus dem Verweise und dem Spruch eines Ehrengerichts; die Strafen müssen {on materieller treffen. Die Feststellung der Kurse soll durch den Börsenvorstand erfoigen, ganz entsprehend der heutigen Ordnung. In Wirklichkeit aber werden die Kurse niht vom Börsenvorstand, sondern von ten Maklern gemacht, das ist tehnisch auch garniht anders möglich. In Berlin sind 50 Maklergruppen vorhanden, von denen jede ihre Kurse in kurzer Zeit festzuseßen hat. Was foll da der eine Börsenkommissar machen? Eine Kontrole kann er garniht ausüben. Ich will übrigens feststellen, daß eine ¡irrthümlihe Kursfestseßung in Berlin fast gar- niht möglich is, weil die Umsäße dazu viel zu groß sind. Den vereideten Maklern kann man nicht das eigene Geschäft verbieten ; sie sind jeßt hon {wer geschädigt dur die Konkurrenz der unver- eideten Makler. Besondere Beamte zur Fesistellung der Kurse auzu- stellen, das dürfte am Kostenpunkte scheitern; denn unter 30 000 A würde keiner zu finden sein, weil die Leute sonst als Makler bessere Geschäfte mahen würden. Die Makler wünschen eine korporative Regierung, die Bildung einer Maklerkammer und eine größere Selbständigkeit für sh, um von den Banquiers und Börsen- fommissarien unabhängiger zu werden. Diese Abhängigkeit ist ein wunder Punkt für das ganze Maklerwesen; der Börsenvorstand hat die Makler vollkommen in der Hand. Ih bedaure, Lof der Handels - Minister den wichtigen Punkt der Zu- lassung von auswärtigen Werthpapieren nicht berührt hat. An auswärtigen Werthpapieren sind große Verluste in Deutsch- land erlitten worden. Die Regierung hat vielfach vor solchen Papieren gewarnt. Die Regierung hat auch die deutschen Interessen im Auslande energisch vertreten, leßthin in so nahdrücklicher Weise, daß nicht bloß im Lande, sondern auch in diesem Hause ihr Auf- treten die lebhafteste Billigung gefunden hat. Der Nedner geht hierauf des Näheren auf das Verfahren bezüglich der Zulassung von Werthpapieren an der Berliner Börse ein, für welhe das Börsen- konmifsariat zuständig is, und fährt dann fort: Dieses hat noch niemals eine ausländische Anleihe abgewiesen. Das ist in hohem Grade zu bedauern. Wie viel Kapital hätte dem deutshen Publikum erettet werden können, wenn die Prüfung auch den portugiesischen nleihen Us eingetreten wäre! Aber da is eben mit sehr geringer Sorgfalt vorgegangen worden. Jn der Haftpflicht der Emissionshäufer liegt nun allerdings ein wesentlicher Fort- ritt. Aber au diese darf niht so scharf konstruiert werden, daß diese Häuser davon abgeshreckt werden, ausländishe Papiere auf den deutschen Markt zu bringen. Der Wortlaut des betreffenden Paragraphen muß also äußert sorgfältig und vorsichtig untersucht werden. Ein Uebelstand ist es aber, daß das fremde Papier in den freien Verkehr gelangen darf, wenn es an einer deutshen Börse zu- gelassen ist; die Enquête-Kommission hatte deshalb mit Recht eine deutsche Zentral-Emissionsstelle vorgeshlagen zur Vereinfachung des Emissionswesens und auch zum Schutze der deutschen Emissionshäuser. Ich möchte die Hoffnung nicht aufgeben, daß dieser Vorschlag noch Aufnahme in die Vorlage findet. Eine strenge Ueberwachung des Emissionswesens ist nothwendig im Interesse der kleinen Kapitalisten. Die Vorlage läßt das Zeitgeshäft für Werthpapiere ziemli un- berührt, mit Ausnahme des Börsenregisters, \{hränkt es aber in Bezug auf den Waarenverkehr erheblih ein. Ein Terminhandel in Waaren erscheint mir unbedenklich, sobald die Waare eine funotel: Sache ist. Gold und Silber sind gleihwerthig, mögen fie herkommen, woher sie wollen. Sobald es si aber um verschiedenwerthige Waaren handelt, so wird immer der Preis der {lechten Waaren den Preis der guten drücken. Denn es wird sich immer eine Lieferungs- qualität herausbilden, welhe maßgebend ist. Die Vecluste, welche die deutshe Landwirthschaft bund den Terminhandel erleidet, be-
Berliner gestorben sind. Der eine,
zifffern si alljährliß auf viele Millionen. Es wird gesagt, daß die großen Müllereien nicht bestehen können, wenn sie fi nicht durch Terminkäufe decken können. Die Prüfung dieser Frage wird ergeben, daß den wenigen Personen, welhe ein Interesse an dem Terminkandel haben, die große Zahl der Produzenten gegen, überstehen wird, deren Interesse auch gewahrt werden muß. Dag reelle folide Lieferungsgeshäft zu stören, hat niemand ein Interesse, Die Börsen-Enquête-Kommission hatte zunähst nur ein Register für den Waaren-Terminbandel in Ausficht genommen. Wie die Spiellust an der Berliner Börse ausgebildet ist, das zeigte der Sturm der Entrüstung gegen dieses Register. Man kann \ich diesen Sturm gar nicht erflären , wenn man vicht gay nimmt, daß die Börsenspekularnten die B Le, die Outsiders heranziehen wollen; denn onst iebt doh das Register zu Bedenken kaum Anlaß. Daß das Regifter au für den Fondsmarkt eingeführt werden foll, is eine erfreulihe Ver: besserung. Das Register und alles andere würde entbehrt werden können, wenn es möglich wäre, die Geschäfte nur auf effektiye Waaren zu beschränken, wenn es bei Fondsgeschäften mögli wäre bei jedem Geschäfte die Nummern der Werthpapiere anzugeben. Da es nicht mögli sein wird, wird man alle Vorschläge aufrecht er halten müssen. Ich theile freilih die sanguinishe Hoffnung nit, daß durch das Börsengesch die Getreidepreise steigen werden ; denn die deutschen Börsen werben mit ihren Preisen immer in gewisser Re- lation stehen zu den Preisen der auswärtigen Börsen. Beim Kom- missions3aeschäft sind sehr einshneidende Mißbräuche vorhanden. Tau- fende von Leuten machen Geschäfte an der Börse durh. Kommissionäre und kümmern sich nicht darum, ob der Kommissionär selbst eintritt oder nit, und dennoch ist sein Interesse in diesem Falle das entgegen- geseßte des Interesses seines Auftraggebers. Ein beträchtlicher Theil der Verluste, welche das Publikum dur die Spekulation erlitten hat, ist auf dieses Selbsteintreten des Kommissionärs zurückzuführen, Ein bedenkli%cs Vorgehen ist auch der sogenannte Kursschnitt; ih will niht allen Berliner Kommissionsfirmen einen Vorwurf machen; aber es giebt Firmen, welche in dieser Beziehung ein fehr weiig zartes Gewissen haben. Der Börsenkommission waren gerichtliche Alten zur Verfügung gestellt. Jh habe daraus ersehen, daß z. B, ein großer Kaufmann in- der Rheinprovinz bei Einzahlung von 10000 A Umsäße in zwei Monaten von mehr als 1 000 000 4 gemacht hat. Der Mann glaubte mit fremd:n Leuten Geschäfte zu machen; aber wahrscheinli hatte der Kommissionär die Geschäfte mit fich selbst gemacht. Der bloße Kursschnitt, die Schwankungen des Kurses während der Börsenstunden eines Tages genügten, um den kleinen Mann vollständig zu ruinieren. Dazu kommt noch, daß die Konten fehr {lecht geführt find, und daß die gerihtlichen Bücherrevisoren fehr \hlecht revidiert baben. Wenn man diese Art des Geschäftsverkehrs prüfen wollte, so würde man wunderlihe Dinge erleben. Mit den Strafbestimmungen bin ih einverstanden; es müßte nur noch eine Strafe erdaht werden für die Kommissionäre, welche zwar einen Dritten. nennen, der aber in Wirklichkeit nur ein Strohmann ift, Das müßte als Betrug bestraft werden. Ich lasse es dahingestellt, ob es möglich scin wird, eine solche Strafe zu finden. Eine er- {chöpfende Behandlung des ungemein umfangreichen Gegenstandes ist im MNahmen einer parlamentarishen Rede niht möglih. Sie Alle werden die Ucberzeugung gewonnen haben, oder Sie haben sie {hon mit hierher gebraht, daß es sich nitt bloß um wirthschaftlißhe, sondern auch um soziale Fragen handelt. Was vermehrt den Unfrieden? Nichts i} mehr gecignet, den Haß und die Mißgunst weitcr Volkeshihten wah- zurufen, als der leihte Gewinn in absolut unproduktiver Arbeit. In Amerika und überall sonst sind dieselben Mißstände vorhanden, Thun wir das Unsere, um bei uns mit den Mißftänden auf räumen ; ih hoffe, andere Länder werden uns folgen, und wir werd uns ein Verdienst erwerben, wenn wir zuerst ein brauhbares Bötsen- geseß zu stande bringen. Wir müssen hier Reformen schaffen, welche die wirthschaftlichen und sozialen Zustände bessern. Wir wollen der Börse ihre wirthschaftlihe Freiheit lassen, aber sie befreien von den ihr anhaftenden Schäden. Jeder ehrliche Erwerbsstand wird den Gesundungsprozeß der Börse am eigenen Leibe verspüren. Man wird uns freilih Hindernisse in den Weg legen und mit offenen und ver- steckten Wasfen uns bekämpfen. Mit fester Hand müssen wir daher zugreifen und das faule Fleis wegschneiden.
Abg. Dr. Veyer (Halle) (fr. Vgg.) : Als ih die Tribüne bestieg, wartete ih immer noch darauf, daß mir jemand warnend zurufen würde: Mönchlein, Mönchlein, Du gehst einen {weren Gang! Ih weiß, daß ih mir [{chwere Angriffe zuziehen werde ; denn alle Juteressen darf man vertreten, aber die Interessen des Handels zu vertreten ist bedenklich, und besonders bedenklich ist die Vertretung der Börse. Ich habe öfter den Handel vertreten, aber man hat mir draußen unparlamentarisch und hier nah allen Regeln des feinen Stils zu verstehen gegeben, daß meine Kenntniß des Börsenwesens doch etwas sehr Bedenkliches sei, ih müßte denn daran betheiligt sein. Ih würde mich einer folchen Betheiligung niht {ämen; aber ih habe mit Börsengeschäften nichts zu thun gehabt, ih habe mich niemals an einer Börsenspekulation betheiligt, ih bin niemals von der Börse ab- hängig gewesen. Jch bin in längst verflossener Zeit rehtsverständiger Bei- stand eines Börsenvorstandes und eines Börsenschiedsgerichhts gewesen und habe dort die Dinge kennen gelernt; ich habe die Ueberzeugung gewonnen, daß die Angriffe auf die Börse ungerecht sind, daß man den Termin- handel nicht verbieten kann, weil er in verstärkter Form wieder- erstehen würde. Das Gesetz wird niht viel schaden; der Handel fann Beschränkungen niht dulden, er wird sih andere Wege suchen müssen, und diese Wege werden ih finden, wenn auch dadur Spesen und Kosten entstehen. Die leidenschaftlihe Agitation gegen das Gefeß kaun ih nit verstehen. Das Gesey wird die kleineren Banquiers schädigen und die großen begünstigen, es wird den Produktengeshästen in den Provinzen Schwierigkeiten in den Weg legen und dem hauptstädtisen Verftehr zu gute kommen. Ob das der Grund der Freunde des Geseyzes ist, weiß ih nicht. Der Handel ist nihcht um seiner selbstwillen da, er soll den Produzenten und Konsumenten dienen; wird er beschränkt, so wird das den produzierenden Ständen zur Last fallen. Der Landwirth verlangt nach der Ernte baares Geld für seine Produkte. Der Konsument kann die Ernte nicht bezahlen, denn die Ernte foll für das ganze Jahr reichen. Die Mehrzahl der Konsumenten be- zicht ihr Einkommen in Wochen- und Tagelöhnen, allenfalls în vierteljährlihen Gehältern. Es muß sih also der Handel ein? schieben, der den Produzenten bezahlt und allmählich die Waare an die Konsumenten verkauft. Der Handel beschafft die Kapitalien, um die Produkte zu bezahlen, und wenn der Kaufmann auf Termine fauft, so will er niht die Waare lbs verbrauchen, fondern er verspricht nur, zu einem bestimmten Preise einen Käufer für die Waare zu beschaffen, Die Theilung der Arbeit drängt dahin, daß der Kauf und der Verkauf in verschiedene Hände gelegt wird; daß dabei Fehler vorkommen, wie überall, is selbstverständlih. Es gehen ja au Leute auf die Jagd, die nicht treffen oder nicht das treffen, was sie treffen wollen. Solche Böhnhasen können nirgends fern gehalten werden. Es sind allerdings manche Dinge beim Börsenspiel vorgekommen, die eine Rechtsunsicherheit geschaffen haben; der Einwand des Differenzgeschäfts hat zu manchen Ünzuträglichkeiten geführt. Aber durch die Eintragung in das Börsenregister gegen Zahlung einer gewissen Abgabe erwirkt man das Recht, Geschäfte zu machen, die die Regierung selbst als Wettgeschäfte bezeichnet. Lu Neichthümer sind an der Börse nicht erworben worden. Die Chefs der Firma Rothschild würden über eine solhe Behauptung lächeln. Die Neichthümer sind erworben durch Betheiligung an Kriegs- anleihen u. f. w. Die Leute sind niht reich geworden an der Börse; sie besuchen die Börse, weil sie reich geworden sind. Es ist ein Zufall, daß in der leßten Zeit die beiden reichsten t erner Siemens, der niemals ein Börsengeshäft gemaht hat, hinterließ ein größeres Ver- mögen als der Banquier Bleichroeder. Nach den Einkommensteuer- listen wohnen die beiden reichsten Leute in Essen und in Frank- furt a. M. ; aber der niht die Börse besuchende per in Essen ist reiher als der Börsenbesucher in Frankfurt. Es is also eine fals Darstellung, daß* die großen Vermögen an der Börse zu finden sind.
Ein Minister hat einmal das Wort von dem „Giftbaum“ der Börse gesprochen; er hätte richtiger gehandelt, wenn er gesagt hätte, daß unter dem Schatten des Baumes der Börse auch manchmal giftige Kräuter wahsen. Für die Produzenten und Konsumenten ift es zweckmäßig, - eine möglichste Konzentration des Angebots zu haben. Nicht die Börse macht die Schwankungen, sontern die vorhandenen Schwankungen kommen an der Börse zum Ausdruck, Je lebhafter der Verkehr is, desto geringer werden die Schwan- fungen sein. Ein sehr wi{tiger Punkt i die Emission fremder Anleihen; dadurch hat das deutsche Nationalvermögen roße Schädigungen erlitten. Aber zu anderer Zeit hat das deutsche Nationalvermögen einen großen Gewinn gemacht an fremden An- leihen, ¿. B. während des amerikanisGen Krieges. Deutschland hatte Vertrauen zur Sache der Union, England verlor sein Geld, weil es der Sache der Südstaaten zuneigte. Hätten damals Beschränkungen bestanden, welhe Negierung hätte damals die Anleihe als sicher betraten können? Wenn man immer Zukünftiges voraussehen fönnte, dann brauchte man keine Spekulation. Wenn man eine Zen- tral:Emissionéstelle hafen will, so wird in der deutshen Kapi- talistenwelt die Anschauung erweckt, als ob diese das Gras wachsen hört. Wie will Graf Kaniy diese Zentralstelle mit der nöthigen Erleuchtung versehen? Die Leute werden blindlings der Zentralstelle folgen, weil dieselbe eine Schöpfung des Deutschen Reichstags, der Versammlung der weisesten Leute der Nation sei und die Kapita- listen nicht in den Sumpf locken werde. Der einzig sichere Rathslag, den man den Kapitalisten geben kann, ist der, daß sie ihr Geld pupillarisch sicher anlegen und auf einen hößeren Zins- fuß verzichten; leider wird dieser Nathshlag nicht befolgt. Der vom Grafen Kaniß angeführte einzelne Fall bedeutet für die Gesetzgebung nichts. Wer mit - 10 000 (6 Vermögen auf Hundert- tausende spekuliert, muß sein Geld sch{ließlich zusezen. Daran kann Feine Geseßgebung etwas ändern. Redner wendet ih darauf gegen die Ausführungen des Grafen Kanitz wegen des Eintretens des Kom- missionärs und hält es ebenfalls für unrichtig, von einem Ehren- geriht zu sprechen. Er selbst habe immer in solchen Fällen zur Strenge gerathen und gesagt: Stellt den Ehrenmann nicht vor ein Ehrengericht, sondern werft ihn hinaus! Wenn Graf Kani das Chrengericht einen Digéciplinarhof nennen wolle, so werde er mit den Beamten in Konflikt kommen, welche unter cinem Disciplinarhof stehen und doch mit Börsenjobbern nichts zu thun haben. Ihn habe die Einbringung des Entwurfs nicht in Leidenschaft versetzt, die Ein- [leitung der Debatte sci au nicht dazu geeignet gewcsen, Leidenschaft zu erregen. Es bestehe die Stimmung, daß irgend eiwas geschehen müsse, und da möge man lieber etwas Unzweckmäßiges thun, als daß man gar nichts thue. Er sehe voraus, daß die Vorlage im wesentlichen angenommen werde, und über die Folgen werde man sstich in einigen Jahren zu unterhalten haben.
__ Abg. Gamp (Np.): Als wir der Präsident mittheilte, daß die beiden Vorredner, die gegen die Vorlage gemeldet sind, vor mir \sprechen würden, freute ih mich darüber; aber die Freude ist getrübt ; denn Graf Kaniß hat sih \ch{ließlich als Anhänger der Vorlage ent- puppt, und auh Herr Meyer ist nicht ein so shroffer Gegner, als ih dachte. Die große Bedeutung der Börse wird niemand leugnen. Wenn wir sehen, wie die englishe Börse einen Angriff auf die englisde Politik zurü@gewiesen kat, dann kann man die Wichtigkeit der Börse begreifen. Die Börse bätte felbst die Initiative zur Reform ergreifen follen; es wird aber seit einem Dezennium vergeblih auf ein solches Vorgehen der Börsenvorstände gewartet. Die beiden einzigen Männer der Börse, welche in der Börfenkommission vertreten waren, wurden von der Börse boykottiert. Der Handels- stand von Berlin sollte fich durch solhe Männer nicht vertreten lassen. Von einem folhen Handelsstande kann man nichts erwarten. Der Handels-Minister hat die Waffen strecken müssen vorx der Börse. Als er den Terminhandel in Kammzug untersagte, wurde dieser vier Wochen später in Leipzig eingeführt. Der Kaffee-Terminhandel in Hamburg konnte nicht unterdrückt werden, Hier muß durch ein Reichsgeseß Ordnung geschaffen werden. Daß die Interessen an der Börse sih ausgleichen und deshalb ein Ein- greifen niht nöthig sei, ist eine durhaus irrthümlihe Auffassung, weil an der Börse nicht immer der Käufer an niedrigen, der Ver- käufer an hohen Preisen ein Interesse hat. Die Landwirthschaft und die Industrie - haben das Recht, ihre Interessen an der Börse felbst zu vertreten, sie brauen sich nicht durch die an der Börse vorhandenen Kommissionäre vertreten zu lassen. Auf die Einzelheiten will ih niht eingehen. Der Kommissarius muß größere Befugnisse er- halten; er muß direkt und sofort eingreifen können. Jch flann das, was Graf Kaniß darüber und über den Börsenaus\chuß gesagt hat, nur unterschreiben; von den Börseninteressenten dürfte nur ein Drittel in dem Aus\{huß fißen, namentlich nach der Behandlung, welche den Herren Frenzel und Mendelsfohn zu theil geworden is. Die Hauptsache ist aber die Festseßung der Börsenpreise. Es wird mehr darauf ankommen, die Stellung der Makler unabhängiger zu mahen von den Börsen- vorständen, und auch außerhalb der Börse stehende Kreise werden auf die Preisfeststellung einwirken müssen. In Bezug auf die Zulafsung von Werthpapieren zum Börsenhandel wird die stärkere Haftung der Cmissionshäuser von guter Wirkung sein. Würde man zu weit gehen, so würde man die ganze Emission, auch die guter Anleihen, in das Ausland treiben. In Bezug auf die Zusammenseßung der Stellen, welche die Emission zuzulassen haben, enthält der Entwurf eine Abshwähung der Vorschläge der Börsen-Enquete- kommission ; namentli fehlt es an einer Vertretung der Inter- essen des kaufenden Publikums. Es müßte auch im Gese aus8ge- sprohen werden, daß die Landesregierungen berechtigt fein sollen, Emissionen ganz zu hindern. Herr Meyer hat doch wohl den Unterschied zwischen Terminhandel und börsenmäßigem Terminhandel niht recht erkannt. Der nicht börsenmäßige Terminhandel ift nicht zu entbehren für alle Geschäftsleute. Wenn Herr Meyer den börsenmäßigen Handel für so nöthig hält, so mache ih darauf aufmerksam, daß nur 15 Artikel börsenmäßig Ee werden, wichtige Artikel aber, ¿. B. die Gerste, nicht. An Blei, Kupfer, Eisen, Kohle u. f. w. ist niemals Mangel, troßdem dafür kein Terminhandel besteht. Für den Müller ift es ein großer Vortheil, daß er sein Mehl verkaufen und zu gleicher Zeit Getreide kaufen kann. Aber so einfah, wie Herr Meyer es dargestellt hat, ist die Sache niht. Es wird immer das Risiko von den stärkeren Schultern abgenommen und auf die schwächeren übertragen. Beim Kaffee hat der Terminhandel eine Preissteigerung herbeigeführt, weil in Hamburg die Bestimmung be- steht, daß der Kaffee vor seiner Ankündigung auf seine Lieferbarkeit ge- prüft werden muß; dadur wird die Uebershwemmung mit gering- werthiger Waare verhindert. Beim Getreide ist es umgekehrt. Wenn die Be- stimmungen über die Lieferbarkeit {on vorhanden gewesen wären, dann hätten etwa 40 0/9 der Getreidemengen, die nah Berlin ge- kommen sind, nicht an die hiesige Börse zu kommen brauchen. Wenn kein Terminhandel für Weizen bestände, dann würden der argentinifche und indische Weizen gar nit zu uns kommen. Diese Weizenforten aber drücken unsere Preise. Den Cerminhandel in Werth- papieren hätte man überhaupt untersagen können, soweit es fi niht um internationale Papiere handelt, für die er zur Ausgleichung der Zahlungsbilanz nöthig ha rüher hat man den Terminhandel in russishen Noten für nothwendig erklärt; jeßt verhindert ihn ter russishe Finanz-Minister, und der Nubel hat jeßt immer ziemlich den gleihen Kurs. Das Börsenregister wird keine s{chwarze Liste sein, soweit es die Kaufleute angeht. Wenn ein Privat- mann ch eintragen läßt, so ist er eben gewerbs- mäßiger Spekulant, und ihm gegenüber soll das Register als schwarze Liste wirken. Ih glaube, daß die Eintragung aller Ge|\chäfte, die an der Börse abgeschlossen sind, in eine Liste gegen übermäßige Speku- lation noch u wirken würde als das Register. Mit den Vor- schriften des Depotgeseßes bin ih im wesentlichen einverstanden.
Nur die eine Bestimmung würde nothwendig sein, G nämlich die
Nummernaufgabe obligatorisch gemacht wird. Das ist der einzige Wea, um das Termingeschäft einzuschränken. Die Unbequemlichkeiten, die daraus für die Bank entstehen, können gegenüber dem allgemeinen Interesse nicht maßgebend sein. Jh beantrage die Verweisung der
Vorlage an eine Kommission, um sie dort sine ira, aber cum Unis zu prüfen; ih glaube, wir werden zu einem guten Ergebnisse gelangen.
_ Präsident des Reichsbank-Direktoriums, Wirklicher Ge- heimer Rath Dr. Koch:
Meine Herren! Die allgemeinen Gesichtspunkte für die Börsen- reform sind, soweit ih beurtheilen kann, in der Debatte nicht gerade wesent- lich vermehrt worden, obgleich der Herr Abg. Dr. Meyer bis auf die Grundbegriffe des Handels zurückgegangen ist. Es nimmt das ja au nit Wunder, denn die Börsenreform ist seit Jahren Gegenstand der umfassendsten Erörterungen in der Literatur, in der fachwissenschaft- lichen und sonstigen periodischen Presse — ih kann sagen: sie füllen bei mir viele Bände an Büchern und Akten. Die beiden anderen Herren Vorredner sind auf die einzelnen Punkte des Entrourfs näher eingegangen; aber ich will ihnen darin heute nicht folgen, da diese Einzelheiten, wie ih glaube, sich mehr zur Erörterung in der Kommission eignen. Nur auf einige ihrer Ausführungen von mehr prinzipieller Bedeutung will ih mir zu antworten erlauben. Vorher aber gestatien Sie mir noch einige allgemeinen Bemerkungen. Die heutige Debatte erinnert mi lebhaft an die Verk andlungen der Börsen-Enquête-Kommission, deren Vor- fißender ih gewesen bin. Freilich ging es dort erheblich heißer her; erst ganz allmählich näherten sich die anfänglih fehr scharfen Gegen- säße iri den Anschauungen, namentlich der Kommissionsmitglieder, wie sich dies au heute in den Aeußerungen der Herren Abgg. Graf Kaniy und Gamp, zweier damals schr thätiger Mit- glieder, gezeigt hat. Wir haben eine große Zahl von Sachverständigen aus den verschiedensten WBerufskreisen, im Ganzen 115, gehört, indem wir uns bemühten, dem vielgestaltigen, in tausend Facelten [\{illernden Börsentreiben auf den Grund zu kommen, und nah langen Debatten gelangten wir \chließ- li zu den Ihnen bekannten Vorschlägen der Kommission. Die Mehrheiten waren wechselnde. Es stand durchaus nicht immer eine bestimmte Majorität einer annähernd gleichen Minorität gegenüber, wie zuweilen behauptet worden ift, sondern viele Beschlüsse sind einstimmig gefaßt, andere mit einer größeren oder kleineren Mehrheit in wechfelnder Gruppierung.
Nun hat die Kommission die Genugthuung gehabt, daß die ver- bündeten Regierungen den wesentlihen Theil ihrer Vorschläge adoptiert und nur in einzelnen, allerdings nicht unerheblihen Punkten verschärft haben. Aus diesen Beschlüssen der Enquête-Kommission ist also der heutige Entwurf in der Hauptsache hervorgegangen. J glaube, das ist nah beiden Richtungen hin zu rühmen: die Enquête-Kommission darf in gewissem Grade darauf stolz sein, daß die verbündeten Ne- gierungen niht wesentlich neue und abweichende Vorschläge zu machen gewußt baben, um den unleugbaren Mißständen an der Börse bet- zukommen, und auf der anderen Seite ist es au ein Vorzug des jeßt vorliegenden Entwurfs, daß er sich in der Hauptsache an dasjenige gehalten hat, was nah langer, eindreivierteljähriger Arbeit auf Grund eingehendster thatsählicher Ermittelungen von der Enquête-Kommission empfohlen worden ift.
Gegen den Entwurf, wie erx jeßt vorliegt, bat |ch nun, und zwar mehr noch draußen als heute im Reichstage, wo eine mildere, -zum theil resignierte Stimmung vorherrs{t, eine heftige Opposition geltend gemacht, theils von solden, denen er nicht genügt, theils von denen, welche in ihm unerträglihe Fesseln für den Handel erblicken. Mit Genugthuung habe ih aus dem Munde des Herrn Abg. Dr. Meyer vernommen, daß er die leidenschaftlihe Art dieser Opposition verwirft, obschon au er zu den Gegnern des Entwurfs gehört. Der Grund jener beiderseitigen Opposition liegt darin, daß der Entwourf \ih auf einer mittleren Linie bewegt. Nach meiner Ueberzeugung würde es für das Schiksal der Börsenreform von großem Werth fein, wenn auch bei den ferneren Stadien diese mittlere Linie nicht ver- lassen würde. Und eine gewisse Gefahr in dieser Hinsicht ist unleugbar. Hinter den zum theil sehr harmlos klingenden Anregungen der Herren Graf Kani und Gamp verbirgt sich eine Anzahl ziemlich weitgehender Verschärfungen. Ueber einzelne dieser noch wenig aus8gebildeten Vor- {läge mag si immerhin reden lassen; abe- ich mêchte davon ab- rathen, sie allzu hartnäckig zu verfolgen oder gar noch zu vermehren, weil son der Entwurf leicht gefährdet werden und nüßlihe Reformen unterbleiben könnten.
Auf der anderen Seite bedauere ih, daß im Handelsstande die Versuche, zu einer Börsenreform, einem Neichs-Börsengeseß zu kommen, einer so entshiedenen Abneigung begegnen. Es handelt sih hierbei niht bloß um die Börsenhändler und deren überwiegenden Einfluß, wie Herr Graf Kaniß meint, fondern um sehr angesehene und bohstehende Kreise des Handelsstandes. Vertretungen von der Bedeutung der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin, der Handelskammern von Frankfurt am Main, der Hansestädte, der Ostseepläße u. a. stehen in den Hauptipunkten dem Entwurf feindlih gegenüber. Zum theil haben sie auf Grund eingehender Berathungen und in motivierten Eingaben den Reichstag ausdrücklich gebeten, den ganzen Entwurf ab- zulehnen, während andere, allerdings unbedeutendere Handelskammern, namentli im Süden, mit einzelnen wihtigen Bestimmungen, z. B. mit der Einführung des Börsenregisters, sih einverstanden erklärt haben. Das muß gewiß zur größten Vorsicht mahnen, wird aber die Börsenreform nicht verhindern können.
Sehr erfreulich war mir das Anérkenntniß des Herrn Grafen von Kaniß von der Vortrefflichkeit, der Zuverlässigkeit mindestens eines guten Theils des deutschen Handelsstandes. Jch habe in meinem langen amt- lien Leben die Erfahrung gemacht und immer mehr befestigt, daß der deutshe Handeléstand in seinem Kern und in seiner großen Mehrheit wahrhaft solide und gut ist; er hat wesentlich beigetragen zu der wirth\chaftlihen Stellung, die heute Deutschland einnimmt. Auch der Börsenverkehr ist in der Hauptsache gesund troy aller parasitischen Auswüchse, und der Handelsstand hat sih vermöge seiner Betheiligung an der Aufsicht und Leitung der Börsen redlich bemüht, jenen Aus- wüdchsen und Mißständen entgegenzutreten; aber freilich niht mit rechtem Erfolg, wie immer wieder von neuem hervortritt, und deswegen, glaube ich, darf er sich nicht wundern, wenn nun die Regierungen diesen Weg einschlagen, mit Hilfe eines Reichsgeseßes den unleugbaren, weit verbreiteten Mißständen auf den Leib zu rücken. Ohne Grund erblickt der Handelsstand in seinem Selbstbewußtsein darin ein Miß- trauen in die Redlichkeit seiner Absichten und fühlt sich dadur ver- leßt. Die Erfahrung lehrt, daß er troß allen guten Willens und mancher glückliher Reformmaßregeln auf einzelnen Gebieten bisher aus eigener Kraft nicht hinlänglih im stande gewesen ist, eine durh- greifende Börsenreform herbeizuführen. Der Handelsstand wird es
ih daher gefallen lassen müssen, wenn die Bahn, die die verbür Regierungen einlagen, weiter verfolgt wird. Man ist ja fast ü der ganzen Welt bemüht, zu einer Börsenreform zu gelangen, Ungarn, Italien, der Schweiz, Rußland u. st. w. Ueberall blickt man
auf Deutschland, in der Hoffnung, daß hier ein Geseh zu stande
kommen werde, welches wenigstens einem Theile der shreiendsten Uebelstände im Börsenwesen ein Ende maht und anderea Staaten als Muster dienen könnte.
Nun ist es ja rihtig — das ist das Ergebniß langer Erwägungen —: ein Nadikalmittel gegen die zahlreihen Mißstände im Börsenwesen giebt es niht. Ein Geseß, das von einem großen Gesichtspunkt aus einen \{chöpferischen Gedanken in logischer Folge- rihtigkeit und mit vollem Ebenmaß in allen Theilen entwickelt, ist auf diesem Gebiete hier unerreihbar. Die Uebelstände des Börsen- treibens sind zu mannigfaltig, zu sehr mit der menschlichen Natur und mit sozialen Mängeln verknüpft, als daß* sie rasch und radikal be- seitigt werden könnten; davon haben wir uns in der Gnquête- Kommission überzeugt. Die Gesezgebung wird also den Weg ein- {lagen müssen, von den verschiedensten Punkten aus gegen die \{limmsten Auswüchse des Börsentreibens vorzugehen, in der Hoff- nung, daß die Gesammtwirkung aller dieser verschiedenen Maßregeln, möge sie jede für fih auch vielleiht als s{chwählich erscheinen, doch \chließlih ein heilsames und befriedigendes Resultat ergeben möge. Von großem Werth {on ist der Grundgedanke, daß dem allgemeinen Interesse bei dem Börsenverkehr Nechnung zu tragen sei dur eine weitgehende Thätigkeit des Reichs und der Landesregierungen: ein Gedanke, den Herr Graf Kaniß und auch Herr Abgeordneter Dr. Meyer dahin ausgesprochen haben, daß nicht das Interesse des Handels allein im Börsenwesen maßgebend sein dürfe, sondern das Interesse der Produzenten und Konsumenten, kurz der Allgemeinheit.
Ich glaube: wir haben in dem Entwurf einen schr bemerkens- werthen Anfang eines Reichsrechts über die Börse, wie man es in gleihem Werth in keinem Lande befißt. Auch das öster- reihishe Börsengeseß von 1875 in seinem ziemlichß mageren Inhalt läßt fih mit dem Entwurf kaum vergleichen. Das Reich tritt darin zum ersten Mal als Gesetzgeber für das Börsenwesen auf, und im Interesse der Einheitlichkeit find dem Bundesrath ein wichtiges Ver- ordnungsrecht und mit Hilfe des „Börsenausschusses“, auf den ih noch zurückfomme , andere bedeutsame Funktionen überwiesen; die Landesregierungen sind als die Hauptinstanzen für die Aufsicht über die Börsen gedacht. Sie errihten Börsen und können sie aufheben, sie haben wesentlichen Einfluß auf den Inhalt der Börsenordnungen, sie unterrichten sih über alle Vorkommnisse dur einen Staatskommissar; fie haben eine wihtige Mitwirkung bei mancherleiBörseneinrichtungen, Turz, fie fönnen in der vershiedenartigsten Richtung das allgemeine Interesse zur Geltung bringen. Allerdings sind diese Gedanken nicht völlig bis ins Einzelne ausgebaut ; das ist auch ganz natürlih bei so neuen Ver- suchen; hier rechnet der Entwurf darauf, daß die Zukunft erft den Lehrmeister machen werde. Mancher von den Abschnitten des Ent- rourfs, wie der vom Ehrengerichte, enthält sehr ins Einzelne gehende Bestimmungen; für andere Dinge begnügt man sih mehr mit einem bloßen Rahmen, mit einer Ermächtigung für die Regierungen, in der Hoffnung, daß die Praxis uns das nöthige Material für das, was zu thun fei, bieten werde. Darin liegt ja eine gewisse Unvoll- fommenheit, aber eine folhe, die durch die Neuheit und Schwierig- keit der Materie entschuldigt wird. Die Enquête-Kommission war in gewissen Beziehungen weiter gegangen; sie hatte mehrfach Vorschläge für den Inhalt der Vörsenordnungen gemacht. Die Re- gierungen wie die kaufmännischen Instanzen werden gewiß auch dieses Material später benußen. Der Handelsstand darf das Vertrauen zu dem Bundesrath und zu den Regierungen haben, daß die Maßnahmen, zu welchen sie durch den Entwurf ermächtigt werden, niemals auf eine Schädigung des Handels, und damit des Landes8wohls abzielen werden, sondern daß die verbündeten Regierungen immer die allge- meinen Interessen im Auge behalten werden, und in diesem Ver- trauen wird der Handelsf\tand, dem ja die Börsenleitung verbleibt, die Stimmung und Neigung finden, die Regierungen in ihrem Bemühen, den Börsenverkehr solider zu gestalten, nahhaltig zu unterstüßen.
An die allgemeinen Bestimmungen des Entwurfs knüpft dieser ein ziemlich kompliziertes System von theils f\taatsrechtlihen, theils privatrehtlichen, administrativ - polizeiliGzen und \traf- redtlißen Bestimmungen, die in ihrem Zusammenhange dahin wirken sollen, die Hauptschattenseiten des Börsenverkehrs zu beseitigen, nämli die weitgehende Betheiligung unberufener und unvermögender Leute am Börsengeschäft, kurz, das sogenannte Börsenspiel wesentlih einzushränken und die Unsolidität, die in manhen Manipulationen an der Börse vorkommt, soweit möglih zu verhindern. Jch will in dieser späten Stunde bei der Generaldiskussion niht auf diese einzelnen Punkte eingehen, sondern nur in Beßug auf einzelne Bemerkungen der Herren Graf Kani und Gamp mir noh einige Aeußerungen erlauben.
Zunächst rügte Herr Graf Kaniß, daß dem Staatskommissar zu geringe Befugnisse eingeräumt seien, und Herr Gamp ist ihm in dieser Beziehung beigetreten. Das Institut des Staatskommissars ist aber überhaupt noh ein unbeschriebenes Blatt; es ift der erste Ver- such, der mit einem solchen ständigen Organe der Regierung gemacht werden foll. Es wird fich empfehlen, seine Aufgabe nicht von vorn- herein zu überlasten. Ich möchte daran erinnern, daß unter den ver- nommenen kaufmännishen Sachverständigen, auz bei den fkaufs- männischen Mitgliedern der Börsen-Enquête-Kommission, fh eine un- gemein tiefe Abneigung gegen eine solche staatlihe Aufsicht, gegen einen Staatskoinmissar überhaupt bestand. Nach der ganzen Per- \önlihkeit dieser Herren, die wegen ihrer Haltung in der Enquête- Kommission argen Anfehtungen ihrer Berufsgenossen ausgeseßt ge- wesen sind, darf man wohl \{chließen, daß sie dabei nicht bloß das Interesse der Börse, sondern das allgemeine Interesse im Auge hatten. Die Vorschläge der Enquête-Kommission enthalten einen Staatskommissar in einer viel abgeschwähteren Gestalt als der Entwurf; es war für ihn lediglich eine gewisse Mitwirkung bei dem Disziplinarverfahren vorgesehen. Das ist nun dur den Entwurf dahin erweitert, daß er sich an den Börfenversammlungen betheiligen und die vorgeseßte Regierung über alle bemerken he rgaäng auf dem Lausenden erhalten oll. Eine andere noch weiter Thätigkeit des Staatskommissars in den Börsenversammli1 mag ih mir kaum zu denken, am- allerwenigsten das, was H will, daß der Staatskommissar sich auch am Kursm soll. Wie das beispielsweise in Berlin bei der Unzahl v: möglih sein foll, ist mir unverständlih. Jch so es wird genügen, wenn er sch auf das