* ‘
Sanskritgrammaiik für Anfänger, Dr. Zimmer, — Bretonische Grammatik, Ders. — *Altirishe Uebungen, Ders. — *Erklärung der Taäin bö Cualnge (Fortseßung), Derf. — *Erklärung altwelsher Ge- dichte aus dem Llfyr du, Ders.
Erklärung der Poetik des Aristoteles, Dr. Susemihl. — *Ein- Teitung in das Studium des Aristoteles, Ders. — Lateinishe Gram- matiï, Dr. Norden. — Umbrish und Oskish, Ders. — *Aeschylos? Prometheus, im Seminar, Ders. — nas, Ders. — Geschichte der griechishen Beredsamkeit, Dr. Gercke. — FJuvenal, Der}. — *Cicero’s Paradoxa, im Seminar, Ders.
Deutsche Grammatik, Dr. Lea. — *Deutshe Sprach- proben aus dem 4.—16. Jahrhundert, Ders. — “*Minnesänger des 13. Jahrhunderts, Ders. — Grundzüge der deutschen D Dr, Siebs. — Goethe’s Leben und Werke t Theil), Ders. — Phonetik und Orthoepie, Ders. — Altisländishe Grammatik, Dr. Bruinier. — E S eR on, Ders. — *Das deutsche Volkslied 1806 bis
¿ Ders.
Historishe Grammatik der französischen Sprache, Dr. Stengel. *Im romanishen Seminar : Fehungen, eam mit dem noh zu ernennenden Lektor der französishen Spra je, Ders, — Paläographische Uebungen für Romanisten, Ders. — Geschichte der englischen Literatur von Chaucer bis Spenser, Dr. Konrath. — *Im englishen Seminar: Ghaucer’s Canterbury Tales, Ders. — “*Neuenglishe Uebungen : Oliver Goldsmith, aus Thackeray's Lectures on the English Humourists, Ders.
*Russisch: a. für Anfänger, b. für Fortgeschrittene, Dr. Nost. — *Nussische Literaturgeschichte im 19. Jahrhundert, Ders. :
Erklärung der Mofaddalijjät, Dr, Ablwardt. — Das Pend näme, Ders. — *Elfachri, Geschichte der islamischen Reiche, Ders. — *Erklärung ausgewählter Abschuitte der Mischnah, Dr. Keßler. — Jüdisch. Aramäish (Chaldäisch), Ders. — Arabish 11. Kursus, Ders. — Persisch 1: Firdausi’'s Schahnameh, mit Abriß der Grammatik, Ders. — Arabish für Anfänger, Dr. Jacob. — *Arabische Dichter, Ders. — *Türkisch 11. Kursus, Ders. — “*Assyrish, Dr. Rost. — *Aethiopish, Ders. — Eten und Altes Testament, Ders.
Künste.
*Theoretish-praktisher Unterricht im liturgishen Kirchengesang, Drönewolf. — *Intervallen-, Harmonie- und Accordlehre, Der|. — *Kursus im anatomishen Zeichnen, von Dewiß. — “Anleitung zum perspektivischen Zeichnen und Malen, Ders. — Reitunterrit, Hecht. — Turn- und Fecht-Unterriht, Dr. Wehlit.
Greifswald, 1. Februar 1896. :
Der Rektor Victor Schulze.
Deutscher Reichstag.
33. Sißung vom 6. Februar, 1 Uhr.
Ueber den Anfang der Sißung wurde in der gestrigen Nummer berichtet.
Tagesordnung: Fortsezung der ersten Berathung des Entwurfs eines BlLgetliGen Gesetbuchs.
Abg. Dr. Enneccerus (nl.): Es wird nöthig sein, die Haupt- fragen in einer vom Reichstage niedergeseßten und deshalb einer höheren Autorität theilhäftigen Kommission vorzuberathen, wenn wir im
lenum eine rasche Behandlung überhaupt erhoffen sollen. Wir timmen deshaib dem Antrage von Buchka und Schröder zu. Wir sind damit einverstanden, daß die Kommission gewisse Abschnitte, welche zu s{wierigen Erörterungen keinen Anlaß geben, durch Majorität ohne Diskussion annimmt. ‘Die Kommissionen haben ohnehin von jeher ihre Geschäftsordnung selbst geordnet, über die Zahl der Lesungen, die
orm der Berichterstattung u. | w. Beschlüsse gefaßt; es ist nicht unwichhtig, daß der Reichstag das feststellt, und es wird vielleiht wünschenswerth sein, noch weitere ges{häftsordnungs- mäßige Maßnahmen im Interesse einer erleihterten verbesserten Be- {lußfassung zu treffen, Wenn ih auf einige Hauptfragen des Entwurfs eingehe, so darf ih daran erinnern, welche gewichtigen, s{werwiegenden Fortschritte das Vereinsrecht des Entwurfs es dem jest geltenden Recht bedeutet. Während E, fast überall in Deutschland Vereine nur dann die juristische Persönlichkeit erhalten, wenn sie ihnen staatliherseits besonders verliehen wird und damit nur zögernd und sparsam vorgegangen wird, ist nun den Vereinen ein ge- ficherter Weg eröffnet, auf welhem, in der Regel ohne behördliche
“
ebm gung, das Necht der juristischen Persönlichkeit und Ver-
mögensfähigkeit erlangt wird. Dabei is die Nechtssicherheit voll- kommen genügend gewahrt dur die Anlegung der Vereinsregister. So haben Vereine für Kunst und Wissenschaft, für Geselligkeit, wohl- thätige und gemeinnüßige Zwedke, für die Vertretung bestimmter ge: werblicher oder Berufsinteressen, kurz die ungeheuere Mehrheit aller siberhaupt bestehenden Vereine die Möglichkeit, die juristishe Persön- lihkeit zu erlangen. Bezüglich der politischen, soztalpolitishen und religiösen Vereine i} allerdings ein Einspruchsreht des Staats statuirt; ih meine, daß dieses auf die politishen und religiösen Ver- eine beshränkt werden könnte, denn ‘die sozialpolitischen Ver- eine, soweit sie nicht nach politisher Macht streben, bringen keine Gefährdung des Gemeinwohls oder des öffentlihen Friedens mit sih. Die Vereinigungen für Erziehung und . Unterricht sind dur andere Gebiete der Gesetzgebung genügend geregelt, fie bedürfen keines besonderen Schußes. Aber auch den politishen und religiösen Vereinen wäre eine stärkere Garantie sehr wohl zu geben gegen eine willkürlihe oder tendenziöfe Benutzung des Einspruchsrehts, ohne das nothwendige Recht des Staats zu beschränken, gemeingefährlihen oder den öffentlihen Frieden gefährdenden Vereinen wirksam entgegen- zutreten. Der sozialdemokratische Redner hat gemeint, daß ein Fabrifk- herr diejenigen Arbeiter, welche ihren Pflichten niht nahkommen, ohne weiteres in der Fabrik einschließen, fie der Freiheit berauben könne, Das ist vollkommen unrihtig. Die Selbsthilfe wird nur ewährt, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht zu ean ist. Ein Fabrikherr, der so handelte, würde einfah nach dem Strafgeseßbuch wegen wider- rechtliher Freiheitsberaubung bestraft werden. Gerade der kleine und arme Mann brauht den Schuß der Selbsthilfe — der reie Mann kann sich besser \chüßen. Auch die Bestimmungen über die Miethe sind scharf angegriffen. Jch will auch die Besserstellung des Miethers, der meistens den minder wohlhabenden Bevölkerungsklassen angehört, Der Abg. Stadthagen forderte die Beseitigung des fand- und Retentionsrechts des Vermiethers; geshähe dies, fo „Fönnten die Arbeiter nur sagen: Gott behüte uns vor den Sozial- demokraten; denn die Beseitigung würde lediglih den Miether und besonders den kleinen Mann unter den Miethern treffen, Das würde den Vermiethern die einzig brauchbare Sic@ßerung nehmen. Sie würden nothwendig den Arbeitern die Miethe ver- theuern und würden den Vermiether zwingen, in allen Fällen Vorausbezahlung zu verlangen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten : Das wird in Berlin jeyt shon verlangt!) Ja, Berlin ist doh nicht die Welt, und die hier geltenden {lechten Bestimmungen kann man doch nicht auf das ganze Land ausdehnen. Ein bi ig denkender Mann wird die Bestimmungen des Entwurfs nur gutheißen. Auch nd die Sachen der Ehefrau und der Kinder des Miethers dem fandrecht des Vermiethers entzogen. Auch das Pfandrecht des Ver- pächters an dem Wirthschaftsgeräth, an dem Vieh- und Feldinventar und an den- landwirthschaftlichen Erzeugnissen tadelt Herr Stadt- hagen. Eine Einschränkung dieses Rechts wäre dem Interesse des Der zuwider, aus denselben Gründen, die ich {on bei der iethe auseinandergeseßt habe. In: den Berliner Miethsverträgen e sih folgende geradezu halsabschneiderishe Bestimmung nicht elten. Der Vermiether bedingt |ch aus bei einmaliger leng des praenumerando zu entrihtenden Zleraoninses, den Mictüee exmittieren zu können, während dieser doch für die ganze Mieths- dauer den Zins zu entrichten hat. Wird jedoch ein Miether ermittiert, so e ch der s für die Miethsdauer zu entrihtende Zins niht mehr als Miethe, sondern als Konventionalstrafe, und diese kann nach dem Entwurf der Richter mindern, ja fogar vollständig kassieren. Jf nun zwar auf diese Weise [on für den Schuß des Miethers gesorgt, so möchte \ih do vielleiht noch die Einfügung einer besonderen Bestimmung empfehlen. Heute kann der Miether
nur ausziehen, wenn er den Mangel der Wohnung nit gekannt hat, jedenfalls aber dann nicht, wenn er auf die Geltendmachung desfelben verzichtet hat. Das S R will au in diesem Fall die Lösung des Miethsverhältnifses gestatten; das ift kein Nehmen, fondern ein Geben von neuen- Rechten. Was Herr Stadthagen über den Dienst- vertrag gesagt hat, steht im Mi verhältniß zu dem Inhalt des be- treffenden Abschnitts. Was soll es heißen, daß der Dienstvertrag auf dem Sklavereivertrag des alten Nom beruhe? Das kann Herr Stadthagen selbft nicht uar Das römische Recht unter- scheidet zwishen den Sfklavendiensten und den Diensten der reien. Aber nur die ersteren stellt es unter den Dienstvertrag. ber der Entwurf acceptiert diese Verschiedenheit nihcht, er beseitigt sie. Die Gesindeverhältnisse sind in Deutschland sehr ver- schieden, im Osten anders als im Westen. Da kann man die Gesinde- ordnung nicht einheitlih regeln. Es müßten die Verschieden- heiten berücksihtigt werden, und wenn wir ein solches einheitliches Gesindereht hineinarbeiten wollten, so würde das die Arbeiten ver- zögern. Es war daher Pa, diefen Punkt jeyt nit in das Gese aufzunehmen. Jch habe diese Angriffe auf das Miethsrecht und den Dienstvertrag widerlegen zu müssen geglaubt, damit fie niht unwiderlegt in weiten Kreisen des Volkes Glauben finden. Wenn die Sozialdemokraten nicht mehr vorbringen konnten, als was Herr Stadthagen vorgebracht hat, so ist das ein s{chöônes Zeugniß für den Entwurf. Troß mancher sympathischen Wendung der Rede des Herrn Spahn ift nt zu bezweifeln, daß der Kampf gegen die obligatorishe Zivilehe wieder eröffnet werden soll. Eine Beseitigung der obligatorishen Zivilehe haben wir allerdings nach den Erklärungen aller Parteien außer dem Zentrum nicht zu befürchten. In einem fkonfessionel gemischten Staat, in dem eine Konfession vor der kfirhlihen Trauung ge- wisse Zugeständnisse und bindende Erklärungen verlangt über die Religion der Kinder, i} die obligatorishe Zivilehe im Interesse des religiösen Friedens ein unabweisbares Grforderniß, da genügt auch die fakultative Zivilehe nit, weil eine unduldsame Gesinnung die Zivilehe nicht als eigentlihe Ehe anerkennt. Die Erfahrungen mit dem bestehenden Zivilehegeseß sollten doch auch das Zentrum belehren, daß seine Forderung eine unberechtigte ist. Die katholische wie die protestantische Kirche hat es sehr wohl verstanden, ihre Mit- glieder zur kirchlihen Eheschließung, neben der standesamtlichen, zu bewegen. Aus diesen Erfahrungen kann das Zentrum also keinen Grund entnehmen, fih s{ließlich dem ganzen Entwurf feindlih gegenüberzu- tellen. Der warme Ton, in welhem der Abg. Spahn über den Gefeßentwurf gesprochen hat, hat mich in dem Glauben bestärkt, daß das Zentrum mitwirkt. Wir wünschen nicht, daß das Gesehz- buch zu stande kommt gegen die Stimmen des Zentrums; nur als einen Nothfall würden wir es betrahten, wenn das Zentrum n von der Zustimmung auss{hließen würde; aber das Zentrum hat noch viel weniger Grund zu wünschen, daß dieses Gesezeswerk gegen seine Stimmen angenommen würde. Jch kann die {weren Bedenken und Befürhtungen der Zentrumsredner nicht theilen. Fast noch de als die Lehre von der Eheschließung wird die von der Ehe- [eidung für die Kommission werden. Der Entwurf enthält eine be- deutende Einschränkung der Ehescheidung; das Landrecht geht weiter, ebenso der Code, das Badische Landrecht und das sächsische Geseßbuch. Die zwangsweise Aufrechterhaltung unheilbar zerrütteter Ehen stärkt die Achtung vor der Ehe uicht; sie is förderlihß den Bestrebungen, welche die Ehe überhaupt untergraben wollen. Wenn die Geistes- störung jede geistige Gemeinschaft der Ehegatten aufhebt, ist es da gereht, einem kleinen Mann, der seinen Kindern keine Pflegerin für Geld geben kann, die zweite Ehe zu verbieten? Mit dem Siehthum und der Éörperlihen Gebrehlihkeit is ein folher unheilbarer Wahn- sinn nit zu vergleihen. Die Ehescheidung wegen böswilliger Ver- lassung will Herr von Buhka noch mehr beschränken, aber dadurch würde eher Schaden als Nutzen gestiftet. Herr von Stumm hat die Gütertrennung als Grundlage für das Eherecht vorgeschlagen. Wo die Gütertrennung besteht, übergiebt die Frau ihrem Mann freiwillig ihr Vermögen zur Verwaltung und Nutßnießung, sodaß die Nechtslehrer {on erklärt haben, daß die Gütertrennung gar nicht do existiert. Diese praktis gewordenen Verhältnisse sollte man au der Rechtsgestaltun zu Grunde legen. Wenn die Frau ihr Vermögen wieder selbst an sih nimmt, nachdem sie dem Mann die Verwaltung übertragen hatte, so entstehen damit die ersten Zerwürfnisse in der Ehe. Die Frau foll dagegen geschügt werden, daß der Mann ihr Gut verpraßt. Aber dafüc giebt es Kautelen, und wenn sie nicht genügen, können fie verstärkt werden. Aber man darf ni{t das Kind mit dem Bade ausschütten. Die Erweiterung des Erbrechts der Ehe- gatten untereinander kann ih nur als eine bedeutende Verbesserung anerkennen im Gegensaße zu Herrn von Stumm. Es mag in den wohlhabenden Klassen, bei den größeren Grundbesitern, die ihren Familienbesit in der Familie erhalten wollen, ein L uns bestehen nah Beschränkung des Erbrechts der Ehegatten; das kann in der Form des Testaments geschehen. Die Erbrechte sind durch die staat- liche Zersplitterung, dur die Zerwürfelung der Nechtsgebiete so ver- wirrt worden, daß jeder Jurist nur in seinem Rechtsgebiet Bescheid e Der gelehrte Jurist beschäftigt sich jeßt viel mehr mit althistorishen NRechtsalterthümern als mit dem praktischen Recht. Die dunkelsten Partien des Rechts sind oft mehr behandelt, als die hohwichtigen Fragen des modernen Nechts. Dieses Geseßbuch haft die Grundlage für den Richter und den Nechtsgelehrten. Wichtiger aber ist noch, daß das Volk Kenntniß von seinen Necht erhält. Jett ist für ein Drittel Deutschlands das Recht selbst für die G'’lehrten, mit Ausnahme der Juristen, unzugänglich, weil es lateinisch geschrieben ist. Für ein zweites Drittel gilt das französishe Neht. Für den Rest gilt das Preußische Landrecht mit seinen 17 500 Paragraphen. Man verlangt von dem Entwurf eine volkéthümliche Sprache. Ist denn das mögli, wenn das Volk sein Recht felbst nicht kennt ? Gebt dem Volke erst ein Recht, daß es sich eingewöhnt; erst dann kann ih eine volksthümlihe Sprache herausbilden. Dieses Gese greift jeßt in vier Nechtsgebiete ein ; es ist s{wierig, abzuwä en, wie die einzelnen Rechtsgebiete erührt werden. Deswegen ist die eih8geseßgebung auf dem Gebiet des Zivilrehts so unfruhhtbar, fo fruchtbar sie auch fonst ist. Wer dieses Gesek annimmt, der fördert die Neform des Rechts; wer der Entwicklung vertraut, der fördert seine Sache, au wenn sie nicht verwirklicht wird, durch die Annahme des Entwurfs. Auf Grund dieser Geseßzgebung werden die Sozialdemokraten z. B. eine einheitlidhe Gesindeordnung viel eher erringen können, als ohne fie. Das einheitlihe Reht \tärkt das Bewußtsein der Zugehörigkeit; es vermehrt die Ehre des deutshen Namens. Nicht“ in leßter Linie beruht Frankreichs Kraft auf seinem einheitlihen Recht. Än uns ift es, mitzuwirken, daß das Band einheitlihen Rechts bald auch die deutschen Stämme umschlingt. i _ Abg. Freiherr von Mante uffel(d.-kons.): Als P oLed der Kom- mission für das Bürgerliche Geseßbuh hatte ih die A sicht, auch zu lpreven. Aber eine hochgradige Heiserkeit hindert mi, eine lange tede zu halten. Einige Ausführungen des Abg. Spahn zwingen mich dazu. Herr Spahn hat den Versuch gemacht, g in Gegensaß zu seyen gegen meine Freunde. Herr Spahn fragte Herrn von Bu fa, ob das eine konservative Mitglied, welches in der Kommission gegen die Einführung der Zivilehe gestimmt hat, anderer Meinung geworden ist. Ih übernehme an Stelle des Herrn von Buchka die Antroort und erkläre, daß ih niht anderer Meinung geworden bin. Ich bin ein Gegner der Zivilehe gewesen ; nachdem die Zivilehe einmal geseßlich eingeführt war, habe ich mich fügen müssen, und es ist meine Freude und mein Stolz, daß ih persönli früher geheirathet habe, als die Zivilehe eingeführt war. Wo sich aber eine Gelegenheit darbot, gegen die Zivilehe zu kämpfen, habe ih es mit voller Ueberzeu ung ethan, und ich bin überzeugt, die ore Mehrzahl meiner politischen freunde haben mir in diesem Kampfe jeder Zeit zur Seite gestanden. ine solche Gelegenheit bot sich in der betreffenden Sitzung L des Bürgerlichen Geseßbuchs, und da habe ih niht einen Augenblick gezaudert und gegen die betreffende Bestimmung gest mmt. Sollte uns diese Angelegenheit noch einmal im Plenum beshäftigen, so werde ih genau Ie wie damals mit den Herren von der katholishen Kirche zusammenstimmen, und ih glaube, daß ein großer Theil meiner politisGen Freunde meinem Beispiele folgen wird. Aber wir werden,
é
auch wenn wir unsere Wünsche nit durhgeseßt sehen, do für V
das Bürgerliche Gesezbuh stimmen, und ih glaube, daß das
das Zentrum thun wird; wenigstens klangen die Erklärun: en e Abg. Spahn wefentlich fanfter als die Ausführungen des Abg. intelen die mich einigermaßen besorgt machten hinsichtlih des ustandekommenz des Geseßbuches. Herr von Buchka hat zwar in ebereinstimmun mit uns den Antrag gestellt: die Materie einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen. Nachdem aber die Ausführungen des Herrn von Stumm mich überzeugt haben, daß das Zustandelomme des Entwurfs am besten durch die Prüfung einer freien Kommission gewährleistet wird, so nehme ih keinen Anstand zu erklären, daß meine Freunde und ih in erster Linie dem Vorschlage des Abg. von Stumm zustimmen werden.
Abg. Me (Soz.) erklärt, daß er ebenso wie der Abg. Stadt, hagen im Auftrage seiner Partei \prehe : Man will ein nationales Ret und konstruiert die Phrase: Ein Reih, Ein Heer, Ein Ret! D, mischt sich doch eine starke Dosis nationaler Eitelkeit hinein. Man glaubt dem Reichsjubiläum durch eine solhe Vorlage eine rechte Weihe geben zu follen. Die Masse der Nation verhält si sehr kühl gegen- Uber der Vorlage, weil sie davon nichts weiß. Die Grundlage fehlt, die einheitlihe Rechtsidee. Wir sehen nur die Interessen des mobilen und des immobilen Kapitals, die Interessen der Liberalen und Kon- servativen. Ueber die Thatsache der Uneinigkeit der Interessen hilft kein nationaler Tamtam hinweg. Die Interessen der herrschenden Klassen stehen im Vordergrund, das nationale Interesse der Massey ist davon weit entfernt. Die Berufung auf den Germanismus ist Phraseologie. Wenn man ernstlich zur germanishen Rechts, auffassung zurückehren wollte, dann würde man manches nit haben, was die Herren (rechts) besonders wünschen, z. B. die erblihe Königsherrschaft. Gegenüber den sachlichen Ausführungen des Professors Plank machten die Ausführungen des Professors Sohm einen eigenthümlihen Eindruck, nicht bloß hier im Haufe. Gestern rühmte er, daß das Recht des Volkes ih selbst entwickele. Aber in seiner Schrift spriht er von dem Entwurf als von einer Arbeit der Studierstube, er bezeihnet ihn als fabrikmäßig auf Vorrath gearbeitet: er meinte: die Pflicht giebt das Amt und das Amt giebt den Verstand Aber Professor Sohm hat für diesen Say gestern niht den Beweis erbraht. Man hat ja son vielfa erlebt, daß das Professorthum von der Arbeiterfrage nichts versteht. Die Arbeiterfrage ist nit von Agitatoren oder von Nevolutionären aufgeworfen worden, sle ist eine Folge der wirthschaftlihen Verhältnisse. Herr Professor Sohm hielt die agrarishe Frage für wichtiger als die foziale. Wäre ih boshafter als ich bin, dann würde ich nur wünschen können, daß diese Auffassung allgemeiner würde, dann würde die Unzufricdenheit immer stärker werden. Daß wir die Rechtsordnung nit anerkennen, hätte Herr Sohm nicht behauptet, wenn er den Stand der Arbeiterbewegung kennen würde. Es ist eine Thorheit zu sagen, daß wir ges{hworene Gegner der bestehenden Rechtsordnung sind; wir finden uns mit ihr ab, weil sie historish geworden ist. Wir erklären nur: diese Rechtsordnung bedeutet nit die Höhe der kulturellen und sittlihen Entwickelung. Möchte man sih do endlich an \ogenannter maßgebender Stelle abgewöhnen, immer zu behaupten, es komme der Sozialdemokratie auf den gewaltsamen Umsturz an. Wir wollen die Entwickelung im Recht und dabei befinden wir uns in guter Gesell- schaft. Jhering bezeichnet als Quelle des positiven Rechts die Macht, die dem Besiegten das Recht aufzwiagt. Bedeutet der Entwurf einen Fortschritt im Necht oder zur Gerechtigkeit? Er enthält nit einmal die Anbahnung zur Rechtêgleichheit. Das Vereinsrecht z. B. ist ein ganz erheblicher Nückschritt gegen die in einzelnen Bundesstaaten gültigen Bestimmungen. Professor Gierke bezeichnet das Vereinsrecht als ein Ausnahmegeseß s{limmster Art, denn die politishen Verelne würden für vogelfrei erklärt. Der Entwurf \oll einen Tropfen sozialistischen Dels enthalten; aber das Oel war ranzig, und ih glaube nicht, daß dadur das Werk ein soziales geworden ist. Der Entwurf hat in der verschiedenartigen Behandlung der ehelichen und unehelichen Kinder eine Ungerechtigkeit begangen; er hat das Christenthum ver- leugnet; er bestreitet sogar die Verwandtschaft zwischen einem unehelichen Kinde und seinem Vater. Wenn die unehelihe Mutter sich ver- heirathet, hat sie keine mütterlide Gewalt über das Kind, sie darf es nicht vertreten; aber fie muß für das Kind sorgen. Der Vater kann sich mit - Geld abfinden und im übrigen feine väterlichen Pflichten mit Füßen treten. Und das nennt man Sittlichkeit und Hebung der Sittlichkeit. Man hat sonst die Sozialdemokraten als Anhänger der freien Liebe bezeichnet; die freie Liebe im \{limmen Sinne is Sache der bürgerlichen Gesellschaft, welche die bürger- lihen Parteien zu vertreten die Ehre haben. In diesen bürger- lihen Kreisen ist die Ehe oft weiter nihts, als die rechtlich bemäntelte Prostitution. Als der Code civil eingeführt wurde, befand sih die bürgerlihe Gesellschaft im Aufstreben, in der Entwicklung, Dieses Geseybuh trifft eine Gesellschaft, welhe in der NAbwirth- haftung begriffen ist, und {hon deshalb kann es nicht die historische Bedeutung gewinnen wie |. Z. das Preußische Landrecht. Dieses Geseßbuch bildet nicht die Grundlage einer gesunden Rechts entwicklung, denn es vershließt sich den berechtigten sozialen Forderungen der Gegenwart. Dieses Geseßbuch soll auch di Basis abgeben für die Entwicklung eines Völkerrehts, einé internationalen Rechts. Nun wohl, wir werden Sie später auf di Probe stellen und wollen dann sehen, ob Sie fih wieder hint Ausflüchten verstecken , wie es der Abg. Enneccerus bezüglich dz Gesindeordnung gethan hat. Das Volk, das Volksbewußtsein ist di Quelle des Nets und, verlassen Sie si darauf, mit dem Augen blie, wo die Ueberzeugung von der Unhaltbarkeit der bestehenden Nechtsordnung in die breiten Massen des Volkes eingedrungen ift, wo die höhere Rechtsidee die Massen beherrsht, da wird es aus sein mit diesem Recht und dieser Nechtsordnung. Also {hafen Sie es nur; desto leihter und einfaher wird der Uebergang in die höhere Rechtsidee werden.
Abg. Dr. Enneccerus (nl.) weist darauf hin, daß auf dem Juristentage Professor Gierke si gegen den Entwurf des Vereins- rechts erklärt hätte, während Justiz-Rath Levy aus Berlin sich für denselben erklärte. Er selbst habe damals gleih den Vermittelungs- vorshlag gemacht, den er heute vertreten habe: die Aufftellung von Normativbestimmungen. Das Streben der Sozialdemokraten gehe ebenfalls dahin, aber sie wollten keine Ausnahme zulassen. Aus seiner E Redners) Stellungnahme könne ihm doch kein Borwurf gemacht werden.
Abg. Stadthagen (Soz.) wendet sich gegen die Ausführungen des Professors Sohm, der es für gut befunden habe, ihn persönlich an- zugreifen. Er habe ihn in Verglei geftellt mit dem Geheimen Nath Planck und gefragt, wer der deut {e Mann sei. Bedauerlich sei es, daß ein Vertreter der Negierung, ein Vertreter der gebildeten Stände Herrn Geheimen Rath Planck für diesen Ausfall habe be- nußen können. Aus welchen Thatsachen, fährt der Nedner fort, will er feine Zweifel über meine Wahrhaftigkeit und Treue begründen ? er dazu nicht im stande, so überlasse ich das Urtheil darüber der Oeffentlichkeit. Herr Professor Sohm hat gemeint: der Volks- vertreter werde geboren; ih dachte bisher: alle Menschen würden eboren, Sollte damit etwas Anderes gesagt sein, so mag er es offen agen, damit ich ihm die Antwort nicht \{huldig zu bleiben brauche. Gr hat mir das Recht abgesprochen, das Volk zu vertreten; nah der Verfassung vertritt jeder Abgeordnete das deutshe Voll, und trop des Widerspruchs eines Professors. Die Be- amten und Gelehrten sollen die 98 9% Arbeiter vertreten haben. Eine Betheiligung an den Kommissionsarbeiten hâtte ih wohl dankend ablehnen müssen, weil ih außerhalb des Reichstags meistens in Räumen weile, in denen Kommissionen nicht tagen. Kein einziger Vertreter der organisierten Arbeiterschaft ist zu den Berathungen herangezogen worden. Es gee ja au Beamte, Ge werberihter u. . w. welhe mehr Verst gy O ür die Rechtsver- hältnisse der Arbeiter haben als Professor Sohm. Das unsere Angriffe gegen die Vorlage berechtigt waren, würde au rofessor Sohm zugeben müfsen, wenn nit eine tiefe Kluft die Arbeiter von den Besißenden scheiden würde. enn man bloß ein einheitliches Recht machen wollte, wozu die Peturdivanzigis rige Arbeit ; dann könnte man ja das fächsische Geseßbuh ändern und einführen.
Aber man fpriht ja von einec Verbesserung des Rechts , von einer Ausgestaltung desselben in fozialem Sinne, und da sind die Arbeiter, welche hauptsählich betroffen werden, unvertreten in der vorbereitenden Kommission. Das bestehende Recht peruht ledigli auf Machiverhältnissen, es ist der Niederschlag dec wirthshaftlichßen Kämpfe. Man hat ganz vergessen, daß der Arbeiter frei ist, niht mehr hörig oder Sklave; er kann verlangen, daß auch sein Arbeitsvertrag einheitlih geregelt wird. Der Abg. Enneccerus hält etwas für unmöglih, was im Code civil und in anderen Nehten geordnet ist seit Anfang des Jahrhunderts, nämlich eine Ordnung des Gesinderehts. Und Professor Sohm hat in seiner Schrift auch erklärt, daß für die eigentlichen Arbeiter mehr hätte ge- schehen können, Der Dienstvertrag soll ganz allgemein gelten; sollte er gemeint haben, daß auch die Beamten darunter fallen ? Dann würde daraus folgen, daß die Arbeiter ebenso wie die Beamten Pen- sionen erhalten müßten. Meine Auslegungen der Vorschrift über den lebenslänglihen Vertrag hat Professor Sohm als unsinnig bezeichnet, während Professor Dernburg dieselbe Auslegung hat wie ih, ja sogar glaubt, daß die Vorschrift nicht bloß für ländlihe Verhält- nisse, sondern auch für gewerblihe Betriebe benußt werden fönnte. Eine solhe Vorschrift hätte bei Anwesenheit auc nur eines Arbeiters niht in den Entwurf hineinkommen föônien. Wir können uns als Fraktion, die ein Gefühl für ihre Verantwortlichkeit hat, niht gefallen lassen, daß der Arbeitsvertrag zah dem Entwurf geregelt wird, ohne daß wir den Versuch machen, eine Aenderung herbeizuführen, namentlich da die anderen Parteien auch Aenderungen zu machen beabsichtigen. Es müssen die verschiedenen Arten der Arbeitsverträge berücksichtigt werden. Es muß gezeigt werden, daß die herrschenden Klassen geben sollen, was nothwendig ist, um die wirthschaftlich Schwächeren zu stärken. Jn die Kom- mission follten die Regierungen Herren \{hicken, welche die Klugheit und den Scharfsinn des Herrn Planck haben. Ich bitte die Negierung ferner, den Gedanken aufzugeben, daß man durch juristishe Zwirns- fäden einen Wall gegen die Sozialdemokratie aufführen kann. Wir wurzeln in der gesellshaftlihen Entwicklung ; sollten unsere Anschauungen unrichtig fein, so werden wir niht zum Siege gelangen. Wir ver- langen bis jeßt noch nicht ein Atom speziell Sozialdemokratisches. Aber mögen die Negierungen nicht glauben, daß dies im Volk die Anschauung erwecken kann, daß der Reichstag niht im stande sei, das seit 22 Jahren bearbeitete Werk umzugestalten. Der Reichstag muß es verhüten, daß neue Ausnahmemaßnahmen geschaffen werden.
Damit schließt die Diskussion. i
Gegen die Stimmen der Reichspartei und der Kon- servativen, mit Ausnahme der Abgg. Dr. von Buchka und Jacobskötter, wird der Antrag auf Ueberweisung der ganzen Vorlage an eine on von 21 Mitgliedern an- genommen, ebenso der Vorschlag, der Kommission die Er- mächtigung zu ertheilen, durch Mehrheitsbeshluß ohne Debatte einzelne Abschnitte des Entwurfs zu erledigen. Gegen leßteren stimmen das Zentrum, die Polen und einige Mitglieder der deutshsozialen Reformpartei. |
Darauf wird die Vertagung beschlossen. Der Präsident Freiherr von Buol will auf die Tagesordnung der nächsten Sizung außer der Jnterpellation auch die erîte Berathung der Novelle zur Gewerbeordnung seßen.
Abg. Singer bittet, die Weiterberathung des Antrages betreffend das Bereinsreht vorzunehmen.
Präsident Freiherr von Buol erklärt, daß er für Sonn- abend einen „Schwerinstag“ in Aussicht genommen habe.
Das Haus schließt sich dem Vorshlage des Präsi- denten an.
Schluß 43/, Uhr. Nächste Sizung Freitag 1 Uhr. (Interpellation, betreffend die Transitläger und Novelle zur Gewerbeordnung.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
In Breslau fanden am Mittwoh zwishen einem von den Konfektionären gewählten Comité und der Lohnkommission der aus- ständigen Schneider und Schneiderinnen Ausgleihsverhandlungen statt, die indeß, wte die „Schl. Ztg.* berichtet, noch zu keinem bestimmten Grgebniß führten. Von den Vertretery der Unternehmer wurde erklärt, daß man höchstens éinen Lohnzuschlag von 10 9/5 zu den bis- herigen Preisen werde zugestehen können. Ein Haupt- binderniß der Aufbesserung sei eine Anzahl von Kon- fektionsfirmen, die sich den in der Konferenz vertretenen Unternehmern niht anschließen wollten und bei denen gerade die niedrigsten Löhne gezahlt würden. Die Schneider müßten dafür sorgen, daß diese Firmen niht dur ihre Verweigerung jeder Auf- erung eine erhöhte Leistungsfähigkeit erlangten. Darauf wurde vom Vorsitzenden der Lohnkommission erwidert, daß eine Lohnerhöhung bon nur 10 % bei den jeßigen Preisen unannehmbar sei. Die Forde- rung der Betriebswerkstätten solle einstweilen zurückgestellt werden. Die Parteien vereinbarten, daß nach neuen Versammlungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwischen den beiderseitigen Comités weiterverhandelt werden folle.
Aus Berlin beribtet die „Post“: Eine allgemeine Arbeits- einstellung haben die Malermeister, laut Bericht der Auss\tands- kommission der Malergehilfen, in einer Versammlung am Mitt- woch, die von etwa 2000 Arbeitnehmern besucht war, in Aussicht ge- stellt für den Fall, daß die Gehilfen auch nur über eine Werkstätte wegen Lohnstreits den Ausftand verhängen würden. Die Forderungen der Gehilfen sind: 1) Mindest-Stundenlohn von 53 Z für
aler und Anstreiher (die Anstreicher erhielten bisher 39 S); 2) Arbeitsdauer von neun Stunden; 3) Auslieferung des Arbeitsnachweises in die Hände der Arbeiter. Falls bis zum 15. d. keine befriedigende Antwort der Meister eingelaufen sei, foll, nah einer gegen vier Stimmen angenommenen Entschließung, in den all- gemeinen Strike eingetreten werden. — Einen allgemeinen Ausstand haben au die Sattler der Militäreffekten-B ranche in einer Versamm- lung am Mittwoch in Aussiht genommen, falls die Firmen Loh Söhne und Gudde, in wel leßterer bereits 50 Mann die Arbeit niedergelegt haben, die ortéüblihen Löhne nit bewilligen sollten. —
n eine Lohnbewegung sind ferner die Korbmacher eingetreten.
Ans Bern meldet ,W. T. B.“ : Das Jnitiativcomité der Be- amten der \{chweizerifschen Zentralbahn sagt in einem Rund- schreiben vom 5. Februar, der neue Gehalts-Etat der Verwaltung sei im Ganzen annehmbar. Die Verklauselung desselben biete jedoch keine Gewähr, daß das bisherige System nit wieder Platz greife. Das Comités kabe daher einstimmig bes{lossen, die Gehaltêordnung nur uit den vom Comité festgeseßten Zusäßen und Aenderungen an- zunehmen.
Land- und Forftwirthschaft.
Im weiteren Verlauf der gestrigen, lezten Sitzung der XXI1IV. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschafts- raths zog Dr. Wien seinen Antrag, nah welchem die Einzelstaaten oder das Reich die Getreidesilos erbauen sollten und in denselben dauernd auf Kosten und Rechnung des Reichs einheimishes Getreide unter Verbot des börseuteSniliden Terminhandels gelagert werden sollte, S nachdem verschiedene Redner diese Frage als heute noch nicht v itreif ezeihnet hatten. Dagegen gelangte die bereits mit- etheilte, von dem Landes-Oekonomie-Rath von Mendel-Steinfels
lle) und dem General-Sekretär Dr. Müller ett beantragte lesolution, betreffend die Stellung der Landwirth aft zu dem Erlaß eines Warrantgeseßes mit besonderer Rücksicht auf die genofsenschaft- lie Verwerthung des Getreides, einstimmig zur An.1ahme.
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Den leßten Gegenstand der Tagesordnung bildeten die Maß- nahmen zur Schuldentlastung bezw. S ulderleihterung des ländlihen Grundbesißes. Der Re erent, Professor Dr. Sering (Berl n), führte etwa Folgendes aus: Die deutshe Land- wirthschaft habe eine Gesammtschuldenlast von 10 Milliarden Mark. Die sich von Jahr zu Jahr steigernde, in Preußen um 200 Millionen Mark alljährlich zunehmende S uldenlast fei die Hauptursache des land- wirthschaftlichen Nothstandes, Die Lösung dieser Frage fei nicht nur der wichtigste Theil der Agrarfrage, sondern der Sozialpolitik über- haupt. Dreiviertel aller bäuerlichen Schulden entständen durch Ankauf und Erbabfindung. Dadurch vollziehe 8 in dem bäuerlichen Besiy eine vollständige Umwälzung. Der äuerliche Mittelstand ver- {winde immer mehr, und der bäuerliche Besiß konzentriere si in den Händen des Kapitals. Der Umstand jedoch, daß noch zahlreicher ländliher Grundbesiß in Deutschland unverschuldet oder nur mäßig
verschuldet sei, liefere den Beweis, daß es noch möglich sei, dem Zer-
seßungsprozeß entgegenzutreten, ehe es zu spät sei. Die Hauptursache der Verschuldung liege in dem hohen Binsfaß. Es würden von bäuerlichen Grundbesigern für erste Hypotheken 4 bis 41 bis 9, ja bis 6 9/9 gezahlt. Spätere Hypotheken würden von Hypothekenbanken und Privaten be- liehen. Es fei ihm bekannt, daß eine sehr große Hypothekenbank in Berlin einen Gewinn von 93 9% erzielt habe. In erster Neihe könne der großen Verschuldung durh Herabseßung des Zinsfußes entgegengewirfkt werden. Eine Herabseßung des Zinsfußes von nur 1% würde auf die erwähnte Gesammtschultenlast von 10 Milliarden Mark 109 Millionen Mark betragen. So lange allerdings der Staat als Schuldner einen so hohen Prozentsaß zahle, könne der Zinsfuß für Beleihung des bâuerlichen Grundbesißes nicht herabgehen. Es sei daher nothwendig, eine Konversion der Staatspapiere vorzunehmen und ¿war dergestalt, daß nah geschehener Konversion nur der niedrigste landesübliche Zinsfuß, etwa 39/0 gezahlt würden. Allerdings würden dadurch kleine Rentner betroffen werden ; diefe könnte man aber, wie dies auch in andern Ländern geschehe, shadlos halten. Dur das Sinken des Zinsfußes wäre schon viel geshehen. Allein vielfa befänden si die Bauern in einer solchen Lage, daß die bloße Herabsetzung des Zins- fußes ihnen nicht mehr zu helfen vermöge. Es müsse also zu der Zinsherabseßung eine gründliche Organisation der Beleihungsart hinzukommen. Der Redner {lug vor, die Rentenbanken von Staats- wegen mehr dem bäuerlichen Besiß zugänglich zu machen und zwar derartig, daß diese nur dann Darlehen gewähren, wenn es sh um dauernde Erhaltung des Grundbesißes handelt. Ia weiteren Verlauf bezeichnete der Redner den Nugbay, bezw. die Erweiterung der Preußischen Zentral-Genossenschaftskasse zur Deut- schen Zentral-Genossen\chaftskasse als das Mittel, das am ehesten geeignet sein werde, dem Untergange des Mittelstandes zu steuern. Um die Zentral-Genossenschaftskafse dem gesammten gewerblichen und bäuerlichen Mittelstande zugänglich zu machen, befürwortete er eine staatliche Beihilfe in Form von Garantiefonds. Endlich empfahl der Nedner innere Kolonisation, d. h. die Veberlassung des Grund und Bodens zur Bebauung gegen einen gewissen Zinssay und den Ausbau der landwirthschaftlißen Genossenshaften. Nur dadurch werde es mögli) fein, der immer fortschreitenden lardwirthschaftlihen Krisis Einhalt zu thun. Mit Nüksicht auf die schwierige Materie habe er, in Vebereinstimmung mit dem Vorstande, von der Einbringung von Thesen Abstand genommen und \ich auf folgenden Antrag be- {chränkt: „Der Deutsche Landwirthschaftsrath wolle eine Kommission zur Prüfung der Vorschläge, betreffend Sculderleihterung und Ent- lastung des landwirthschaftlichen Grundbesitzes, einsezen.“ — Ocko- nomie-Rath Kraaz (Osmarsleben, Anhalt) stimmte dem Referenten bei, Wenn nicht sehr bald gegen die überhandnehmende Verschuldung des bduerlihen Grundbesißes etwas Durchgreifendes geschehe, dann würden die deutshen Landwirthe sehr bald sämmtlich bankerutt fein. Der Redner empfahl in längerer Rede die Bildung staatlicher Hypothekenbanken, - die auch zweite Hypotheken zum niedrigsten Zinsfuß zu beleißen hätten. — Landesältester von Donat (Chmiello- witz bei Oppeln) führte aus, daß die Landschaftskassen beim besten Willen nicht im stande seien, den Bauern mehr als bisher entgegen- zukommen. Er begrüße daher die Vorschläge der Vorredner mit ee er ersuche aber, daß die zu wählende Kommission auch die ohen Kommunal- und Schullasten, die auf den Landbewohnern ruhen, in Betracht ziehen und für eine Verminderung derselben wirken wolle. — ODekonomie-Rath Winkelmann(Westfalen) erklärte sih mit dem Antrag des Referenten gleichfalls einverstanden, bezeichnete aber als die Hauptsache eine geseßlihe Begrenzung der Verschuldung. Ein Anerbenrecht in dieser Form sei in erster Reihe im stande, dem landwirthschaftlichen Nothstand zu steuern. — Nach einem kurzen Schlußwort des Referenten gelangte der Antrag desselben mit dem Zusaß zur An- nahme, daß die zu bildende Kommission von dem Ausschuß ge- wählt werde.
Damit war die Tagesordnung erledigt. Der Vorsitzende, Landes-Hauptmann von Röder {loß die XXIV. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths mit einem dreifachen Hoh auf Seine Majestät den Kaiser, die deutschen Bundesfürsten und die freien deutschen Städte.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.
Sterblichkeits- und Gesundheitsverhältnis}e während des Monats Dezember 1895.
Gemäß den Veröffentlihungen des Kaiserlihen Gesundheitsamts sind im Monat Dezember a. pr. von je 1000 Einwohnern, aufs Zahr berehnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 18,0, in Breslau 24,1, in Altona 16,8, in Frankfurt a. M. 15,5, in Hannover 14,7, in Cassel 16,2, in Köln 19,9, in Königsberg 24,0, in Magdeburg 16,9, in Stettin 24,5, in Wiesbaden 15,9, in München 22,1, in Nürnberg 16,9, in Augsburg 22,6, in Dresden 19,6, in Leipzig 17,4, in Stuttgart 14,8, in Karlsruhe 14,2, in Braunschweig 17,2, in Hamburg 16,4, in Straß- burg 16/2, in Mey 17,6, in Amsterdam 17,0, in Brüssel 21,5, in Budapest 24,4, in Christiania 13,5, in Dublin 22,8, in Edinburg 16,4, in Glasgow 19,7, in Kopenhagen 14,0, in Krakau 28,4, in Liverpool 26,95, in London 17,6, in Lyon 18,3, in Moskau 30,1, in Odessa 21,8, in Paris 19,5, in St. Petersburg 32,2, in Prag 22,6, in Rom (November) 19,3, in Stockholm 16,4, in Triest 27,5, in Turin (November) 17,2, in Venedig 25,0, in Warschau 23,9, in Wien 21,3, in New-York 20,8. (Für die nihtdeutshen Orte ist der Zeitraum von 4 Wochen, vom 1. bis einshl. 28. Dezember, zusammengefaßt worden.) In der überwiegenden Mehrzahl der deutschen wie der nicht- deutschen Orte blieb der Gesundheitszustand auch in diesem Monat ein günstiger und die Sterblichkeit eine niedrige, wenn au vielfah etwas höhere Sterblichkeitsziffern als aus dem November mitgetheilt werden. Die Zahl der deutschen Orte mit sehr geringer Sterblichkeit (Sterblichkeitsziffer unter 15,0 pro Mille) war wohl eine große 41, do im Vergleih zum Vor- monat, wo sie 67 betrug, eine erheblich kleinere und nennen wir aus der Zahl derselben hier nur Beuthen O.-S., Flensburg, annover, Hirschberg, Kottbus, Minden, Neumünster, Osnabrü „Potsdam Spandau, Trier,Wi - belmshaven, Wandsbeck, Kaiserslautern, Döbeln, Meißen, Zittau, Cann- statt, Ludwigsburg, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt, Wismar Cisenach, Wolfenbüttel, Hagenau und von nichtdeutschen Städten Christiania und Kopenhagen. Eine hohe Sterblichkeit (über 35,0 pro Mille) wurde aus deutshen Orten nur aus Rirxdorf (Vorort Berlins) und aus Werdau gemeldet. Das Sterblichkeitsmaximum für die deutschen Orte, das im Vormonat 34,0 jetrug, erreihte im Dezember Werdau mit 37,9 pro Mille. — Die Zahl der deutschen Orte mit günstiger Sterblichkeit (Sterblichkeitsziffer unter 20,0 pro Mille) war eine noch größere als im November und stieg auf 107 (gegen 104 im Vormonat) und wollen wir aus der roßen Zahl derselben hier nur Altona, Barmen, Biele» Feld, n Celle, Charlottenburg, ae Duisburg, Glberfeld, Erfurt, Essen, Frankfurt a. M., Frankfurt a. O., Glogau, Graudenz, Halle, Harburg, Cassel, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld, Magdeburg, E Nordhausen, e on Quedlinburg, euoh
Thorn, Wiesbaden, Bamberg, Ingolstadt, Nürnberg, Speyer, Würz-
burg, Annaberg, Dresden, Glauchau, Leipzig, Plauen, Reichen Gmünd, Heilbronn, Ulm, Freiburg i. B., Konstanz, Mcctahei
forzheim, Mainz, Offenbah, Worms, Güstrow werin i. M.,
eimar, Braunschweig, Gotha, Se ARRE Deffau, reiz, Lübe, Bremen, Hamburg, Met, Mülhausen i. E., Straßburg, und von nichtdeutshen Städten: Amsterdam, Antwerpen, Edinburg, Glasgow, London, Lyon, Paris, Rom (November), Stockholm, Turin (November) er- wähnen. — Die Zahl der deutshen Orte mit mäßig hoher Sterblichkeit (Sterblichkeitsziffer unter 23,0 pro Mille) war gleih- falls eine größere als im Vormonat 53 (gegen 44) und seien aus der Zahl derselben hier nur Aachen, Elbing, leiwiß, Görliß, Halber- stadt, Hildesheim, Ss Merseburg, Schleswig, Tilsit, Augsburg, Bayreuth, Fürth, Hof, Landshut, Ludwigshafen, München, Bauten, Freiberg, Meerane, Zwickau, Eßlingen, Göppingen, Heidelberg, Apolda, Oldenburg, Altenburg, Coburg, Colmar und von nit tdeutshen F Brüssel, Dublin, Odessa, Prag, Wien, New-York Erwähnung gethan.
Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Gesammt- sterblihkeit war. eine kleine, nur weni größere als im November. Von je 10 000 Lebenden starben, aufs Fahr berehnet, in Stuttgart 39, in Hamburg 46, in Berlin 49, in Dresden 99, in München 81 Säuglinge. Auch in diesem Monat beruhte die geringe Säuglings- sterblihkeit auf das im allgemeinen feltene Vorkommen von akuten Darmkrankheiten mit tödtlichen Ausgängen, welche meist weniger, nur in wenigen Orten (Breslau, Dresden, Hamburg, St. Petersburg, Prag, Stockholm) etwas mehr Opfer als im vorangegangenen Monat forderten. Dagegen kamen akute Entzündungen der thmungs- organe vielfa in gesteigerter Zahl als Todesursachen zur Meldung, und zwar insbesondere aus Aachen, Altona, Barmen, Berlin, Nixdorf, Breslau, Danzig, Dortmund, Düsseldorf, Clberfeld, Essen, Frank- urt a. M, Koln Königsberg, Magdeburg, Stettin, München, Chemniy, Dresden, Leipzig, Hamburg, Amsterdam, Brüssel, Budapest, Kopenhagen, Lyon, Moskau, Paris, St. Petersburg, Prag, Stockholm, Triest, Venedig, Warschau, Wien, New-York. Aub Erkrankungen an Grippe wurden zahlreiher gemeldet, dcch war der Verlauf überwiegend ein günstiger, nur in wenigen Orten stieg die Zahl der an Grippe erfolgten Todesfälle auf 3, wie in Bremen und Crimmitschau; in Paris erlagen der Grippe 4, in Hamburg, Moskau, New-York je 5, in Berlin 29, in London 49 Per- sonen. Von diesen akuten Erkrankungen der Athmungsorgane wurden im allgemeinen mehr die höheren Altersklassen betroffen, weshalb diese auch eine größere Betheiligung an der Gesammtsterblichkeit aufwiesen. Auch Sterbefälle an Lungenshwindsuht waren eiwas gesteigert. _— Das Vorkommen von Cholera in Europa blieb ein beschränktes. Aus Oeesterreih- Galizien kamen in der Zeit vom 3. bis 30. Dezember a. pr. 40 Erkrankungen mit 27 Todesfällen zur Anzeige, die \ich auf die Bezirke Czortkow, Husiatyn, Trembowla und Przemysl ver- theilten. Zu Ende des Monats war die Zahl der wöchentlichen Er- krankungen nur noch 5. In Rußland zeigte ih die Cholera im Dezember in den Gouvernements Wolhynien und Kiew in größerer Ausdehnung. Im Gouvernement St. Petersburg war sie eine be- shränkte; in der Stadt St. Petersburg erlagen derselben in der Zeit vom 30. November bis 28. Dezember 182 Personen bei 316 feste gestellten Erkrankungen. Auch im Gouvernement Orlow kamen An- fang Dezember einige Erkrankungen und Todesfälle zur Anzeige. Aus der Türkei sind keine weiteren Mittheilungen über Cholera ein- gegangen. In Egypten hat die Epidemie, besonders zu Ende des Monats erheblich abgenommen. Mehrfahhe Cholerafälle wurden aus Damiette, Faraskour, Borachia, Sananieh, Materieh, Zagazig, pas, Mansurah, Kafr el-Battikh, Kafr Galailah, Abu el-Chakut, ge- meldet, vereinzelte Fälle kamen in Alexandrien, Kairo und Hehya zur Feststellung. In Marokko war die Seuche in Nabat und Fez, be- onders um die Mitte des Monats, in der Abnahme; ebenso in
ekinez und Safon, Asimur und Sallee. Dagegen wurden einige Fâlle in Cafa Blanca und Masagan beobachtet. — In Kalkutta starben im Ncevember (3. bis 30.) 210 Personen an Cholera. — Das Gelbfieber hat im November in Cienfuegos, Santjago (Cuba), Havanna und Rio de Janeiro mehr, in Vera Cruz und San Juan (Portorico) weniger Opfer als im Vormonat gefordert.
Von den anderen Infektionskrankheiten kamen Todesfälle an Masern, Diphtherie und Keuchhusten mehr, an Scharlah, Typhus und Pocken weniger als im November zur Mittheilung. So war die Zahl der Sterbefälle an Masern in Allenstein, Barmen, Berlin, Nixdorf, Brandenburg, Gnesen, Görliß, St. Johann, München, Meß, Mülhausen i. E. , Glasgow, London, St. Petersburg, Venedig, Wien, New-York gesteigert , in Leipzig, Liverpool, Odessa, Paris, Warschau vermindert, in Budapest die glei große wie im November; Erkrankungen zeigten fich in Berlin, München, Budapest, Wien, St. Petersburg und in den Re- gierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf, Hildesheim, Königsberg, Marienwerder, Posen, Stettin und Schleswig in zahlreichen Fällen. — Das Scharlachfieber raffte in Frankfurt a. M., Leipzig, London, St. Petersburg, New-York mehr, in Berlin, Buda- pest, Glasgow, Liverpool, Moskau, Odessa, Paris, Warschau weniger, in Breslau, Dresden, are Wien die gleiche Zahl von Kindern wie im November hinweg. Erkrankungen kamen aus Berlin, Breslau, Edinburg, London, Paris, St. Petersburg, Wien und dem Regterungs- bezirk Minden in großer Zabl zur Anzeige. — Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup hat in Aachen, Barmen, Düren, Düssel- dorf, Halle, Köln, Merseburg, München, Hof, Chemnig, Zwickau, Heilbronn, Amsterdam, Budapest, Edinburg, Glasgow, Moskau, Paris, St. Petersburg, Wien, New-York zugenommen, dagegen nahm fie in Breslau, Hörde, Königsberg, Nürnberg, Dresden, Leipzig, Mannheim, Straßburg i. E., London, Odessa, Prag, Triest, Warschau ab und blieb in Berlin, Hamburg, Magdeburg fast die gleihe wie im November. Erkrankungen kamen aus fast allen Be- rihtsorten, die Erkrankungen mittheilen, in zahlreichen Fällen zur An- zeige. — Die Zahl der Todesfälle an Unterleibstyph us war meist eine kleinere, wie in Budapeft, Liverpool, London, Odessa, St. Petersburg, Prag, Warschau, New-York; nur in Moskau und e war dieselbe gesteiger. An Flecktyphus kamen aus
arschau und St. POES je 1 Todesfall, aus Kopenhagen, St. Petersburg, den Regierungsbezirken Posen und Wiesbaden ver- einzelte Erkrankungen zur Anzeige. Sterbefälle an Genick- ssttarre wurden aus St. Petersburg 2, aus Moskau 3, Erkrankungen aus den Regierungsbezirken Posen und Düsseldorf in vereinzelten Fällen mitgetheilt. — An Milzbrand kamen aus Berlin, Moskau, St. Petersburg, Rom (November) vereinzelt Todesfälle zur Kenntniß. — An Pocken wurden vereinzelte Todesfälle aus Danzig, Moskau, Alexandrien, 2 aus Bromberg, je 3 aus Dublin, London, Odessa, 6 aus Warschau, 17 aus St. Petersburg G E Erkrankungen gelangten aus Budapest und dem Regierungsbezirk Hildesheim je 2, aus St. Petersburg 30, aus London 43, aus Paris 66 zur Anzeige.
Handel und Gewerbe,
Täglihe Wagengestellung für Kohlen und Koks
an der Nuhr und in Oberschlesien.
An der Nuhr sind am 6. d. M. gestellt 12046, nicht rechtzeitig gestellt- keine Wagen.
In Oberschlesien sind am 5. d. M. gestellt 4344, niht rets zeitig gestellt keine Wagen.
— Der Aufsichtsrath der Maklerbank in Berlin hat be- lossen, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende E f L E 14 9% inde, als für das Vorjahr vertheilt worden é
— Nah dem Geschäftsbericht der Sudenburger Maschinen- fabrik und Eisengießerei Aktiengesellschaft zu Magde- burg für das Jahr 1895 betrug der Bruttogewinn im Ganzen nur 26 048 A Es ergiebt fich ein Reingewinn für das vergangene Jahr von 2921 4 Zur Vertheilung an die Aktionäre verbleiben 2687 M Um eine Dividende von 10 0/6 an die Aktionäre vertheilen zu können, soll nach Vorschlag des Aufsichtsraths ein Betrag von 81 313 demÿDividenden-Ergänzungsfonds entnommen werden.