dankbar dafür, daß Sie mich in die Debatte gezogen haben, Ihre gute Absicht habe ih verstanden.
Abg. Dr. Bachem G Die Aeußerungen des Grafen Mirbach im Herrenhause sind von meinem Fraktionskollegen Fuchs angezogen worden (Der des Abg.Grafenvon Mirb a ch: Der Abg. Rickert hat sie angeführt im vorigen Gahre !) Herr Fuchs hat sie in diesem Jahre wiederholt; die Worte des Grafen Mirbach gingen dahin, daß die verbündeten Fürsten eine Aenderung herbeiführen müßten, und zwar unverzüglih! Wenn darin kein Staatsstreich ent- halten fein foll, dann will ich darauf verzihten, die Worte so auf- zufassen. Bezüglich des allgemeinen Wahlrechtes will ih niht mit vielen Worten antworten Mabarn dur die That, indem wir für den vorliegenden Antrag stimmen. “Daß ein Stimmenkauf möglich wäre, halte ih für gänzlih ausgeshlossen. Wir belehren das Volk {hon jeßt; unsere Erfolge den Sozialdemokraten gegenüber beruhen nur auf dieser Belehrung; Dem Grafen Mirbach (egegnner avre ih den Mißbrauch der reichen Leute bei den öffentlichen Wahlen ins Feld; id glaube, daß die Unmündigkeit der Wähler des Grafen Mirbach nit größer sein wird, als dieser Unfug.
Abg. Rickert (fr. Vgg.): Graf Mirbach kann niht verlangen, daß wir den klaren Sinn seiner Nede begreifen sollen; wir können von Ihnen, Graf Mirbach, verlangen, zu hören, was Sie mit den Worten denn eigentlih gemeint haben. Im übrigen bin ih ihm dankbar für seine s{chäßungswerthe Offenbarung; er ist heute wieder aufgetreten als Gegner des geheimen Wahlrechts. Den Stimmenkauf wirft Graf Mirbach hoffentlih nit unserer Partei vor. Aus den Wahlakten wird ih ja beweisen lassen, wo der Stimmenkauf stattgefunden hat. Wenn jemand ein Schurke ist und seine Stimme verkauft, dann ift man beim geheimen Wahlrecht nicht sicher, daß er nicht noch weiter so schurkisch ist und doch nicht fo stimmt, wie er gesprohen hat. Auf dem Lande werden die ländlihen Ar- beiter wie das Vieh zur Urne getrieben, wo sie unter Aufsicht der Inspektoren stimmen müssen. Wenn Graf Mirbach von Stimmen- kauf spricht, sollte er angeben, welhe Partei er gemeint hat.
Abg. Graf von Mirbach: Ich habe die Erklärung über das, was ih gemeint habe, im Herrenhause gegeben. Ich habe damals in einer gewissen Erregung gesprochen und pflege meine Stenogramme nicht zu korrigieren. Es handelte sich damals um die Ablehnung der Ehrung des Fürsten Bismark. Sie können ja die Gefühle garnicht begreifen , die uns dabei beseelt haben. Jch babe meine persönlichen Ansichten mit Ruhe zum Ausdruck gebracht, ih wollte damit niemand verlegen. Allen Respekt vor der Intelligenz der Herren am Rhein, aber die Wähler in Ostpreußen sind ebenso u wie die Herren im Westen. Ih muß meine Wähler do gegen \solhen Vorwurf ver- wahren, wie ihn Herr Bachem gemacht hat. Ich bin der Meinung, daß das geheime Wahlrecht viel mehr Gelegenheit giebt zu Abwegen. Ich erinnere nur an die Wahl des Abg. Dirichlet. Bei allen Par- teien Tommen sfolhe Dinge vor, die über das erlaubte Maß hinaus- gehen. Ich bin nicht verpflichtet, auf solche Spezialien einzugehen.
Abg. Bindewald (Nef.-P.): Wir können dem Vorredner für ss offene Stellungnahme dankbar sein. Er that gut daran, daß er
ch niht mit seiner Partei identifizierte. Es würde für die kon- ervative Partei nicht vortheilhaft sein, wenn dieselbe sich ges{hlossen für die Abschaffung der geheimen Wahl erklären würde, denn dann würde sie nur in geringer Zahl wiederkehren ; das Volk ift aufgeklärt genug, zu erkennen, daß es durch Wegfall der grhemien Wahl mund- todt gemacht werden würde. Eine offene Wahl würde nur in einem Jdealstaat möglich sein ; jeßt ift die Abhängigkeit der kleinen Leute zu groß, das sieht man beim preußishen Landtagswahlrecht , bei Weldèm nur noh die reihen Leute Einfluß haben. Die kleineren Leute betheiligen fich garniht mehr an den Wahlen, während die Theilnahme an den Reichstagswahlen von Jahr zu Jahr wächst. Deshalb müssen wir folhe Angriffe auf das Reichstagswahlrecht, mit dai Graf Mirbach ja nicht allein steht, auf das Entschiedenste zurück- weisen.
Abg. Auer (Soz.): Was Graf Mirbach persönli für Ansichten über das Wahlrecht hat, ist ziemlich gleichgültig. Ich habe aber die feste Ueberzeugung, daß seine Ansichten in weiten Kreisen seiner Partei getheilt werden; nur haben nicht Alle den Muth, ihre Meinung fo offen auszusprehen. Deshalb müssen wir gegen die Angriffe auf das allgemeine geheime Wahlrecht Protest erheben. Graf Mirbach be- hauptet, daß bei allen Parteien Bestehungsversuhe vorkämen. Jch behaupte, daß folhe Versuche niht bei allen Parteien vorkommen, sondern meist bei den dem Grafen Mirbach nahestehenden Parteien. Wenn über die bestochenen Personen \{charfe Urtheile gefällt find, so möchte ih do sagen, daß diejenigen, welche die Bestehungsversuche wagen, viel {ärfer zu verurtheilen sind als diejenigen, welche ihrer sozialen Stellung gemäß ih dagegen niht wahren können. Wenn Graf Mirbach ‘in seiner Jugend keine politishe Erfahrung hatte, so könnte man sagen, daß auch Mancher jeßt noch nicht Geshmack und Neife an seinen politishen Anschauungen finden kann. Nicht Jeder ist ín der Wahl seines Vaters fo vorsichtig gewesen wie Graf Mir- bach; aber die meisten Anderen heute werden früh ins Erwerbsleben sefonen und leiden früher unter den politischen Schäden und gewinnen adurch an politisher Erfahrung mehr als die goldene Jugend, deren Kenntniß im fünfundzwanzigsten Lebensjahre sich auf Hunde, Pferde und Mädchen beshränkt. Selbst die Wahlre{htsvorlage der sächsischen Regierung hält noch an der geheimen Wahl fes. Wenn Sie die Bedeutung des geheimen Wahlrechts erkennen wollen, dann bitte ich, bei den nähsten Wahlen feine Beseitigung zur Wahlparole zu machen; dann werden Sie sehen, was daraus folgt.
Abg. Dr. Lieber (Zentr.): Jh weiß nicht, ob der Vorwurf der Unmündigkeit schärfer is oder der, daß die Wähler sich bestehen lassen. Daß Graf Mirbach gesagt hat, die Leute sollten das Geld behalten und doch stimmen, wie sie wollten, glaube ih doch nit; ih halte ihn für besser, als er sih gemacht hat. Daß Graf Mirbach behauptet, er hâtte im Reichstag sehr viele Anhänger für seine Ansichten, man habe nur nicht den Muth, das auszusprechen, ist ein Vorwurf, wie er mir im Reichstage noh niht gemacht ist. Graf Mirbach hat nit geant- wortet, welche Parteien Bestehungen üben; er hat auh über seine Worte im Herrenhause vom Staatsstreihe keine Erklärungen ge-
eben. Wahrfscheinlih wollte auch Alexander der Große auf dem ege der Verfassung den gordishen Knoten lösen, denn darauf hat Gra Mirbach angespielt.
Abg. Graf von Mirbach: Wenn in der Partei des Vorredners solche Dinge, wie ih sie erwähnt habe, niht vorgekommen sind, fo kann ih ihm nur gratulieren; ich habe aber doch viele Wahlakten gesehen, die das Gegentheil beweisen. Der juristishe Beweis für Be- tehung u. dergl. if natürli sehr {wer zu führen, man erfährt die Dinge sehr viel später. Mit dem Durchhauen des gordishen Knotens habe ih nur eine glücklihe Lösung der betreffenden Frage gemeint, an das Schwert habe ih dabei niht gedacht. Ich habe das bereits im Herrenhause erklärt und wiederhole es hier; ich darf verlangen, daß man davon Notiz nimmt und nicht Behauptungen wiederholt, welche ih als unzutreffend bezeichnet habe.
Abg. Richter: Wenn Graf Mirbach die Wahl Dirichlet's er- wähnt, fo ist bei dieser Wahl nah meiner Erinnerung nichts vor- tamen, was zu einem \trafrechtlihen Eingreifen Gelegenheit ge-
oten hätte. Es sind niht Hunderttausende bei dieser Wahl ver- wendet worden, fondern noch keine tausend Mark, und au nit von unserer Partei ; sondern ein Mann in Königsberg hatte eine Summe zu dieser Wahl zugeshossen, um Stimmzettel und Slugblätter ver- O Re Graf von Mirbach: I
. Graf von rbach: Ich beziehe mih nur auf den \teno-
Arabien Bericht der Rede des Ministers A S pa es gewünscht wird, werde ih gern Publikationen darüber wieder hervorholen. Ob das angenehm sein wird, g dahin estellt bleiben. Jch habe gesagt, daß es bei allen Parteien Leute giebt, die über die Stränge s{chlagen. Wenn Herr Lieber aus einzelnen Vorfällen Zan e zieht, so muß ih darauf hinweisen, daß das anderwärts aych geschieht. Abg. Richter: Ih hätte gewünsht, daß Graf Mirbah den stenographischen Bericht gleich mitgebracht hätte, dann könnten wir die Thatsache gleich feststellen
Abg. Dr. von Marquardsen (nl.): Als Mitglied der Wahl-
y
gge on fann ih feststellen, daß nach den Wahlakten Be- ehungen in keinem Staate der Welt fo wenig vorkommen wie in Deutschland. Wir können ftolz darauf fein.
Darauf werden die weiteren Bestimmungen des Geseß- entwurfs unverändert und ohne Debatte und s{hließlich der weitere Geseßentwurf im Ganzen gegen die Stimmen der Kon- servativen angenommen.
Es folgt die Fortsezung der ersten Berathung der beiden Anträge der Sozialdemokraten und Freisinnigen, betreffend das Vereins- und Versammlung3wesen.
Abg. Träger (fr. Vp.): Als Antragsteller für die freisinnige T weise ih auf die Debatte der leßten Tage hin, welche die
othwendigkeit eines Reihs-Vereinsgeseßes klar durgelegt hat. Ein Dees war {on 1872 in Aussicht genommen ; es kam aber nicht, wohl aber wurde das Preßgeseß verabschiedet, obgleich es in den Einzelstaaten auf ebenso viel Schwierigkeiten fiel, wie ein Vereins- geseß. S hat die Reichsregierung den Erlaß eines Vereins- gelepes fallen lassen. Das Vereinsrecht wird im Bürgerlichen Geset- uch nah privatrehtliher Seite hin geregelt; es hat sich aber gezeigt, daß die einkeitlihe Regelung dieser Seite auf Schwierigkeiten gestoßen i|st gerade wegen der mangelnden einheitligen Regelung des Versammlungswesens. Die einheitliche Regelung erstreckt sich nicht auf die politischen, religiösen, sozialen und Unterrichtsvereine. Diese werden der O s unter- stellt. Man sagt, die öffentlihe Ordnung muß gesichert werden ; es müssen aber auch Garantien für die Vereine selbs ge- schaffen werden gegen einen Mißbrauh der polizeilihen Be- fugnisse. Wir M en das allgemeine Wahlrecht, welhes nur wirksam den Willen des Volkes zum Ausdruck bringen kann, wenn Sprech- und Versammlungsfreiheit herrscht, und das um so mehr, wenn man die Wahlpfliht einführen will. Es muß ein Reiché-Vereinsgeseß geshaffen werden. Unser Antrag, der nit die ganze Materie erschöpft, der nur ein Nothgeseß darstellt, läßt die landesgefeßlihen Bestimmungen über die Ueberwachung von Versammlungen bestehen. Die Hauptsache ist, daß die Vereine unter- einander in Verbindung treten dürfen. Das gehört zur Parteiorgani- sation und entspricht auch unserer Reichsverfassung. Jede politische artei muß, um ihre Thätigkeit ausüben zu können, gegen den jeßigen ustand auftreten, denn das Verbot des Zusammenfchließens der ereine seßt geradezu eine Prämie auf die geheimen Verbindungen. Wenn die Köller’sche “t: ta an irgend einer Stelle Freude er- wedckt haben follte, weil fie ja nur die sozialdemokratishe Partei ge- troffen habe, so ist das eine falsche Auffassung. Ueber allen D hängt das Damoklesshwert der politischen Polizei. Die rauenfrage ist nicht mehr von der Hand zu weifen, sie besteht niht bloß in den Kreisen, die man als gemeingefährlih bezeichnet. Nicht bloß die hart arbeitenden Frauen, fondern auch diejenigen, welhe den vom Dichter ihnen zugewiesenen Beruf, himmlishe Rosen ins irdische Leben zu flechten haben, glauben, daß die Männer ihnen gegenüber zu weit gegangen sind in der Freiheit. Der Einfluß der Frauen auf vie Politik is {hon ein mächtiger geworden und mittelbar stimmt hier doch manche Frau ab. Die Frauen sollen sich an politishen Versammlungen nicht be- theiligen. Einem Handwerkerverein wurde ein Leseabend mit Damen verboten. Verschiedene hannovershe Vereine wurden ges{lossen. Der Verein für das Wendenland wurde aber als unpolitischer nicht geshlossen, troßdem wurde ihm aber Festtafel mit nach- folgendem Ball verboten. Das verstößt gegen das Naturgeseß: kein Vergnügen ohne Damen, oder wie das Vereinsgesez sagt: ohne Frauenspersonen. Wenn diese Auslegung strenge durchgeführt würde, dann würde kein Verein, der sich öffentlihen Interessen widmet, auch der Bund der Landwirthe nicht, ein Vergnügen mit Damen veranstalten dürfen. Zum Glück find die meisten Polizei- behörden flug genug, sich von folher Auslegung fernzuhalten. Es handelt sich hier niht um eine Parteisahe, oder vielmehr, es ift eine eminente Parteisahe; denn alle Parteien haben das' gleiche Interesse an der Regelung dieser Frage, damit die Kampfbedingungen auf allen Seiten gleiche sind.
Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Ob gerade ein Leseabend oder ein Fest- ball mit Damen verboten wird, darauf kommt es nicht an; es stehen hier wichtigere Interessen des öffentlihen Lebens in Frage. Für Preußen is es niht \{chmeichelhaft, daß diesmal nicht andere Staaten, sondern Preußen als Jllustration dienen mußte. Der Minister von Köller hat die Parteileitung der Sozialdemokratie in Anklage- zustand geseßt. Wenn das Gericht der Anklage Folge giebt und die Parteileitung der Sozialdemokratie verurtheilt, dann müssen die Leiter aller anderen Parteien ebenfalls vor den Strafrichter gestellt werden. Wir haben auch Zeiten gehabt, wo wir uns über die Schwierigkeiten des Vereinsrechts hinwegseßzen mußten. Die Organisation des Katholikentages, welhe unter das Vereinsgesetz fallen könnte, haben wir seit 20 Jahren aufgegeben; niht die Ver- eine treten zusammen, sondern es findet eine Generalversammlung der Katholiken statt. Jch würde garniht erstaunt sein, wenn ein Mann wie Herr von Köller etwas fände, um gegen uns einzuschreiten. M Vote S e O Querbinas gemeint, daß jeßt. keine geeignete Zeit für ein folches Vereins- geseß sei; aber wenn die Dinge sih so zuspißen, wie durch die Köller'shen Maßnahmen, dann muß man do den Versuch machen und die verbündeten Regierungen zu bewegen suchen, auf diesem Gebiete eine Regelung eintreten zu lassen. Aber wir würden die Anträge nicht ohne weiteres annehmen können, wir würden eine Kommissionsberathung beantragen, wenn der Reichstag niht so be- lastet wäre. Deshalb werden wir heute dagegen stimmen, weil die Anträge eine unbeschränkte Vereins- und Versammlungsfretiheit ver- langen, die nit gestattet werden kann. Man wird die rihtige Mitte finden müssen zwischen freiheitlihem Vereinsrechßt und den be- \chränkenden Bestimmungen, welche die öffentlihe Diskussion in ge- ordnete Bahnen leitet. Es is auch nicht gerathen, das Vereins- und Versammlungsrecht der Frauen dem der Männer vollständig gleich zu stellen, denn den Unterschied zwishen Mann und Frau können wir nicht aus der Welt s{hafffen. Auf dem wirthschaftlichen Gebiet müssen die Frauen zum WVereinsleben zugelassen werden, aber niht auf dem politishen Gebiet. Durch die Regelung der Stellung der Berufsvereine wird auf diesem Gebiet eine Besserung hezubeigeführt werden. 26 verschiedene Vereinsrechte find unerträglih; unerträalih is au, daß ia Preußen bei Strafe verboten ist, was in anderen Staaten erlaubt ist. Wir werden zur raten Lesung des vorliegenden Geseßentwurfes beantragen: Der
eihstag wolle beschließen, für den Fall der Ablehnung der vor- liegenden Anträge, der folgenden Resolution seine Zustimmung zu geben: „In Erwägung, daß das bürgerlihe Geseßbuh die einheit- liche Regelung der privatrehtlichGen Verhältnisse des Vereinêwesens enthält, den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstag eine Vorlage zu machen, welche die öffentlihrehtlihen Verhältnisse des Vereins- und Versammlungswesens einheitlih regelt.“ Denn der Reichstag kann Geseßentwürfe niht ausarbeiten. Der Sozialdemokratie wollen wir durch das Vereinsrecht keine Handhabe bieten, wir wollen sie aber auch nicht bloß durch Polizeimaßregeln unterdrücken. Ohne polizeilihe Willkür haben wir die Sozialdemokratie in Köln zurück- gedrängt, sodaß wir diesmal ohne Stihwahl über sie gesiegt haben. Polizeiwillkür is frevelhaft. Reht muß Recht bleiben. Man muß einen Boden herstellen, auf dem beide Parteien \ih sicher fühlen, auf dem man mit Gründen und Gegengründen kämpfen kann. Gleiches Maß und gleiches Recht für Alle, aber Schuß gegen tendenziöse Aus- legung der elte: das wird eine versöhnende Wirkung ausüben.
Abg. Schall (d. kons.) : Eine augerandene Vereins- und Versamm- lungsfreiheit können wir in Deutschland niht gebrauchen, es müssen immer einige einschränkende Bestimmungen vorhanden sein. Redner wendet sih gegen die Auer'she Rede vom vorigen Mittwoch und führt fort: Auer wendete sich gegen die „Hamburger Nachrichten® und hren Hintermann, der seine von abgrundtiefer Gemeinheit der Ge-
nung zeugenden Rezepte gegen die Sozialdemokratie dort ablagere. s rihtet fi gegen den Fürften Bismarck und enthält eine Be- leidigung, Fürst Bismarck wird allerdings nicht annehmen , daß
er durch diese Aeußerung beleidigt wird. Diese Aeußeryy {ließt sich mancher anderen Aeußerung der Sozialdemokraten 0 durch welche unser Volk auf. das tiefste verleßt worden ift ( uruf; Welches Volk?), unser deutsches Volk, zu dem ih mi rene. Ban: bekämpfen Sie (zu den Sozialdemokraten) si und Ihre Anträge selbst Solange folhe Dinge im Reichstage möglih sind, wird Einem der Gedanke nahe gelegt, ob es rihtig ist, alle politischen Freiheiten deren wir uns erfreuen, auch Ihnen na zu lassen. Da findet man es bege, wenn in einer Versammlung der Beschluß gefaßt ist: Jn Grwägung, daß die fozialdemokratischen Bestrebungen vater, landslos und gegen Kaiser und Reich gerihtet sind, daß sie daz nationale Gefühl verleßen, — den Reichskanzler aufzufordern, eine Be, s{ränkung des allgemeinen Wahlrechts herbeizuführen. Dieser Beschluß ist gefaßt worden in einer Versammlung in Hamburg, welche vop 2000 Perfonen besucht war. Der Antrag will das Vereinsreht aug, dehnen auf Minderjährige und Frauen. Wenn auch die Schulkinder unter 14 Jahren damit nicht gemeint sein sollen, \o is es {on ein ungeheuerlihe Zumuthung, die jungen Leute zwischen 14 bis 21 Jahren zu Vereinen zuzulassen. Das sind doch noch ziemlich grüne Jungen; um am politishen Leben theilzunehmen, müßte man hinter den Ohren erst trocken pawotben sein. Diese jungen und unreifen Element stören die Versammlungen und machen den Radau. Die Frauen gehören ins Haus, das ist hristlihe Anschauung; Paulus schreibt an die Epheser: Der Mann is des Weibes Haupt. Sie sind ja Gegner deg monarhishen Prinzips im Staate, also wohl auch im Hause; he Ihnen wird vielleicht die Herrschaft von der Frau ausgeübt, d, h, Sie stehen unter dem Pantoffel. Auf dem evangelishen Kongreß it allerdings eine Frau zum Worte gekommen; es ist dort überbaupt manches vorgekommen, mit dem ich mi nicht identifizieren möge, Aber eine Schwalbe maht noch keinen Sommer. Unsere Zeiten sind politish so aufgeregt, daß man sich hüten sollte, die politishe Streiterei in den einzigen ruhigen Hafen, in das Haus hineinzu tragen. Von verständigen Frauen geht die Forderung nicht aus, daß sie Einfluß haben möchten auf das politishe Leben. Wenn die Frauen, welhe im Erwerbsleben sehen, auch an politischen Versammlungen theilnehmen sollen, dann möchte ih die Hauswesen sehen! Die Frauen machen der Parteileitung den Vorwurf, daß fie Frauen als Delegirte niht gern sicht. Das Auftreten der Frau Klara Zetkin und dêr Frau Steinbach auf dem Breslauer Parteitage welhe von Revolution gesprochen haben, verlockt nicht gerade zur Ausdehnung der Thätigkeit der Frauen auf das politishe Gebiet Die Frauen werden Ihnen auch manchmal unangenehm, wie daz Beispiel der Frau Jochem beweist. Die Wichtigkeit und den Ernst der Frauenfrage erkenne ih an; es is ein Nothstand, daß wir eine folden Uebershuß an Frauen und Jungfrauen haben, die nit in den Stand der Che treten können. Ih wäre ganz für eine Junp- aag Ora Die Hagefstolze unter den Parlamentariern würde i) ogar doppelt besteuern, weil sie do eigentli das parlamentaris{ Leben nur in dem konstitutionellen Leben des eigenen Hauses keny lernen fönnen. Die Frauenrechte sollte man erweitern, man folk sie als Aerzte und als Inspektoren zulassen. Sonst wird die Fra angewiesen fein auf das häusliche Leben, und diesem am nächsten komnt die Schule, die Krankenpflege 2c. Da sollten auch die Frauen d Vereinsrecht haben. Aber in das politishe Leben sie hineinzuschieben, dafür werden wir nun und nimmer sein. Die Frau hat nicht nad politischen Ghren zu streben ; von der Vorsehung ist ihr der Nuhm zugewiesen, einen tühtigen Nahwuchs heranzuziehen.
__ Abg. Bueb (Soz.): Auf die Nachmittagspredigt des Vorredner will ih mich nit einlassen. Wenn er meint, daß man {ih in Sachfenwalde nicht beleidigt fühlt, warum entrüstet er sich denn \0 eLr S er päpstlicher als der Papst ? Warum vertheidigt er denn den
cann, der durh seine Vorschläge die Arbeiter auf die Barrikaden treibt? Das ist das Christenthum, welches herabgekommen ift auf den Saß: morituri te salutant. Für unseren Antrag sprechen namentli die Erfahrungen der 25 Jahre, welche Elsaß-Lothringen in Bezug auf das Vereinswesen gemacht hat. Als Herr Colbus Elsaß--Lothringen neulih in Vergleih brachte mit Sibirien, da ertönte namentli bei den Nationalliberalen ein unbändiges Gelächter. Die Nilpferdpeitschen werden nicht bloß in den Kolonien zur Anwendung gebraht, di Nilpferdpeitshen der Ausnahmegeseße werdea in Deutschland selbs gegen die Neichslande angewendet. Betrachten Sie sih einmal dai Monstrum der in Elsaß-Lothringen geltenden Ausnahmegesetze; id habe den betreffenden Band auf den Tisch des Hauses niedergelegt, Solche Gesetze in der Hand eines Mannes wie Pes von Köller, Si: können fich denken, was sie für Wirkung üben. Matthias voi Köller ist allerdings gegangen, aber sein Geist geblieben; die fran zösischen Gesetze, deren fich das französishe Volk nah Abschüttelung des napoleonishen Ioches sofort entledigt hat, weil es si ihre shâmte, gelten bei uns, obglei wir im Deutshen Reich in einen Kulturstaat leben follen._ Wir sollen nicht oar werden, sondern wir werden borussifiziert, wie ja das Bestreben dahin geht, gan Deutschland zu borussifizieren ; Redner führt eine ganze Reihe bon Fällen an, in denen gewerkshaftlihe Versammlungen verboten sind in Mülhausen, Markirh u. \. w. verboten seien, und fährt dann fott: Politische Versammlungen werden natürli ohne weiteres verboten selbt die Berichterstattung über die Thätigkeit des Reichstags. Frik konnte Bebel als Straßburger Neichötags-Abgeordneter noé af badishem Boden wenigstens Bericht über seine Thätigkeit im NRätitag erstatten; aber diesmal verbot man es ihm auf Grund ind eines Unsittlihkeitsparagraphen. Bei der Ermordung des Fab kanten Schwarz, wo es sch nur um die That eins Einzelnen handelte, traf plögliß ein Telegramm aus irgeid einem Jagdrevier ein: Wieder ein Opfer der von den Sozial demokraten getriebenen Aufheßzung. Wir wurden plößlich verfol! und mit Hausfuhungen bedaht, Man benußte die Gelegenheit, um den „Offenburger Volksfreund“ zu verbieten, nahdem man die „Elsaß-Lothringishe Volkszeitung“ todtgeshlagen hatte. Eine Versammlung zur Abwehr der Beschuldigung wurde verboten, und wir mußten ins Ausland, nah Basel gehen. Ob das des Deutschen Reiches würdig ist, lasse ich dahingestellt! Selbst die unpolitischen Gesangvereine werden chikaniert. Gegen die preußishe Handhabung der Ausnahmegeseße sollten einmal die süddeutschen Regierungen einschreiten, damit nicht Elsaß-Lothringen, welches ein deutsches Glacis gegen Frankreich bilden soll, zu einem preußishen Glacis gegen Süddeutschland wird. Bei solher Behandlung fühlen die Elsaß-Lothringer kein Bedürfaiß, deutshe Patrioten zu sein. Im Namen: der Gerechtigkeit müssen wir Rechtszustände jezt befinden wir uns lediglih in der Lage der Besiegten,
Darauf wird die Berathung abgebrochen. Schluß nah 5 Uhr. Nächste A Montag 1 Uhr. (Novelle zur Gewerbeordnung und Etat des Reichs-Schayamts.,
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
15. Sißung vom 8. Februar -1896. Ueber den Beginn der Sizung ist vorgestern beri!
worden. Das Haus seßt die zweite Berathung des Staatshau? alts-Etats für 1896/97 und zwar zunächst des Spezial
tats der Forstverwaltung fort. von Grundstücken zu den
verlangen;
Bei dem Fonds zum Ankauf Forsten wünscht Abg. Mooren (Zentr.), daß bei Streitigkeiten zwischen äa
1 ha us und E e Ge Gemeinden in Kön 5 aldungen die Rechte der Gemeinden besser vertreten werden. rid empfiehlt Redner die möglichste Verstärkung dieses Fonds. Jahr i würden nur 5500 ha augen bei diesem Tempo würde es j zum Jahre 2030 dauern, bis die 586 000 ha, welche der Aufstodun bedürsten, wieder ertragsfähig es Die Bezirköregierungen 4/irit au die Gemeinden zu Aufforstungen veranlassen. Schließli Redner für eine Revision des Waldschußgeseßtzes ein.
L b
Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- stein: Ich habe keinen Anlaß, auf den größeren Theil der Ausführungen
| des Herrn Abg. Mooren einzugehen. J bin au nicht in der Lage,
alle von thm mitgetheilten statistishen Zahlen zu kontcolieren. Aus den Darlegungen will ich drei Punkte herausgreifen: Zunächst hat Herr Mooren gebeten, man möge im rasheren Tempo an die Aufforstung der Oedflähen in der preußishen Monarchie heran- treten. Die landwirthschaftlißhe Verwaltung hat seit 1867 224 Quadratmeilen ODedflächen erworben, sie hat die Mittel, die außeretatsmäßig aus dem Verkauf von Domanialgrundstücken der weftlihen Landestheile, der neuerworbenen Landestheile, zum Ankauf pon Forstgrundstücken zur Verfügung gestellt sind, mitheranziehen müssen, um neben den in den Forst-Etat eingestellten und für die Kultur der Oedflächen bestimmten Mitteln mit der Aufforstung der Oedflähen möglichst gleihen Schritt zu halten mit deren Erwerb. Troßdem if das in . vollem Umfange nicht gelungen. Würde man noch rascher vorgehen, wie Herr Mooren es wünscht, so würde man ja bald, namentlich im Often, einen noch umfangreiheren Besitz von Oedflächen erlangen. Aber ob es möglich sein würde, dieselben ebenso rasch, wie sie erworben sind, der Kultur zuzuführen, das erscheint mir in hohem Grade zweifelhaft.
Dann hat Herr Mooren darauf hingewiesen, daß es er- wünscht sei, im Westen in demselben Umfang anzukaufen, wie es im Dften thatsächlich geschieht. Er hat aber selbs {hon darauf hingewiesen, daß dem Erwerb von Dedflähen im Westen größere Schwierigkeiten entgegenstehen als im Osten. Jch darf erklären, daß von dem Moment an, wo ih in die landwirthschaftliche Verwaltung eintrat, ih bestrebt gewesen bin, da es mir \chien, als sei bei dem Erwerb von Oedflächhen zu sehr der Osten bevorzugt, mein ganzes Augenmerk darauf zu richten, auch im Westen im ähnlihen Umfange vorzugehen wie im Ostéèn. Aber nicht allein ist es der Preis, welcher dort Hindernisse bereitet; sondern die Einwohner des Westens kleben so sehr an ihren Besiß, daß es in hohem Maße s{hwierig ist, zusammen- hängende Oedflächen, sei es in der Rheinprovinz oder in Westfalen, zu erwerben. - Bei der parzellierten Lage des Besißes ift das meist unerreichbar. Indessen sind die General-Kommissionen angewiesen, bei allen Zusammenlegungen darauf Bedacht zu nehmen, ähnlih, wie das mit großem Erfolg im Osten geschieht, die günstig zur Aufforstung sich eignenden Flächen möglihs| im Zusammenhang auszuscheiden und darauf hinzuwirken, daß sie dem Staate käuflih überlassen werden. Jch werde mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln auch fernerhin bestrebt sein, auch dem Westen den Segen der \taatlihen Aufforstung ebenso zu gute kommen zu lassen wie dem Osten. Jh kann dreist behaupten, ein ebenso warmes Herz für den Wald, für die Wiederbewaldung der Oedflächen zu haben, wie zu meiner besonderen Genugthuung es der Herr Abg. Mooren heute bekundet hat. Im Walde groß geworden, is mein Bestreben von früh auf darauf gerihtet gewesen, in dieser Beziehung zu nußen; so werde ih an der Stelle, in der ih jeßt stehe, wo mir die Möglichkeit, dafür zu wirken, geboten ist, meiner Neigung und meiner Pflicht zu genügen bemüht sein. (Beifall.)
Meine Herren, dann ist drittens die bestehende Waldschußgesetz-
gebung berührt. Die landwirthschaftlißze Verwaltung hat, während ch an ihrer Spitze stehe, die Frage erwogen, ob son der richtige Zeitpunkt gekommen sei, an eine Revision der Geseßgebung auf dem Gebiete der Forstschußverwaltung heranzutreten. Aber, meine Herren, ih erinnere an die Verhandlungen, die hier vor wenigen Tagen geführt wurden bezüglih des Waldschußgesetßzes von 1881, an die Be- shwerden, welhe über Handhabung und Wirksamkeit des Geseßes hier erhoben wurden. Die Forstverwaltung wurde von verschiedenen Seiten lebhaft getadelt und angegriffen, weil sie im MValdshuß, in der Waldpflege viel zu weit gehe. Jch erinnere mich noch der Diskussion im vorigen Jahre bei der gerade von Herren auf der rechten Seite des Hauses angeregt wurde, es müßte die Geseßgebung auch in die Beaufsichtigung der Jrivatwaldungen, des Privatwaldbesißes \{chärfer eingreifen, als es zur Zeit der Fall ist. Damals protestierte man besonders auch auf der rehten Seite des Hauses mit einer gewissen Entrüstung gegen ein solhes Ansinnen und wies es entschieden ab, den Privatbesit unter staatlihe Kontrole zu stellen.
Meine Herren, Aenderungen in einer' derartiges Gesezgebung kann und darf man überall niht sprungweise ausführen. Jch gebe allerdings Herrn Mooren darin Recht, wenn er behauptet, daß das Waldschußzgesetz nicht den Erfolg gehabt habe, den man davon sich versprach. (Sehr richtig !) Jh erkenne an, daß das Gesez wesentlihe Fehler hat; der Grund- gedanke des Geseßzes is mir niht sympathisch, indem das Gesetz davon ausgeht, im wesentlichen sei {on alles gemacht, wenn eine Genofssen- shaft gebildet werde ; die gebildete Genossenschaft werde dann au ¡weckmäßig und richtig verwaltet ; derselbe Fehler is auch beispiels- weise bei dem Geseß von 1879 über die Bildung von Wassergenossen- shaften gemacht. Die Erfahrung hat gezeigt, daß damit allein es niht gethan ift, daß bei folchen öffentlih rechtliden Genofsen- shaften ein weitgehendes \taatlihes Aufsichtsrecht unentbehrlich ift. Auch das scheint mir ein Fehler, daß der Staat ein Zwangsrecht zur Bildung derartiger Genossenschaften nur in einem beschränkten Umfange hat. An die Aenderung folcher Gesetzgebung hberanzutreten zu einer Zeit, wo es zweifelhaft ersheint, ob man dafür im Landtage Zustimmung findet, das s{heint mir niht zweckmäßig zu sein. Auch halte ich es nit für rihtig, an folhem Geseße s{chon zu ändern, da dasselbe erft eine verhältnißmäßig kurze Zeit besteht. Jch weise auch darauf hin, daß nit allein im Gefeß der Schwerpunkt liegt, sondern bielfach auch in der Art der Ausführung; beispielsweise müssen bei der Aus- führung dieses Gesetzes die kommunalen Verbände wesentlih mitwirken. Das ift beispielsweise in der Provinz Hannover geschehen: die meisten Waldgenossenschaften sind in der Provinz Hannover entstanden, und Iwar lediglich deswegen, weil die Provinzialverwaltung aus ihren Mitteln erhebliche Zuschüsse zu den Kosten der Aufforstung gab, und namentli die forsttehnishe Hilfe bei der Aufforstung der gebildeten Waldgenossenschaften in umfangreihster Weise zur Verfügung stellte. Dadurh hat man einen guten Erfolg mit dem Gesetz erreicht. Würde man in den anderen Landestheilen ähnli vorgehen, so würde man wahrscheinlich auch dort mit dem Gesep — dessen Mangelhaftigkeit ih zwar anerkenne — einen größeren Erfolg erreichen.
Meine Herren, das sind die drei Gesichtspunkte, die ih glaubte, us der Rede des Herrn Abg. Mooren herausgreifen zu müssen. Jch danke nochmals für die übrigens sehr interessanten Mittheilungen ;
vielleicht findet si, wenn eine Aehrenlese gehalten wird, noch dieser oder jener Gedanke, der von der landwirthschaftlichen Verwaltung weiter zu verfolgen ist.
g: Gerlih (fr. kons.) empfiehlt die Bildung von Wald- genossenschaften; wenn das Genofsenschaftêgescß hon vor 50 Jahren an wäre, würden wir weiter sein. Mit dem jeßigen Wald- ußgeseb ist niht viel zu machen, wir müssen der Pflege unseres Waldes weit mehr Fürforge zuwenden. Der Wald ist eben nicht des Einzelnen wegen da. Leider sind die Landwirthe bei der jebigen Notblage gezwungen, ihre Waldbestände niederzushlagen; hier müsse der Staat für die Aufforstung sorgen, denn je länger das Land brach liegt, desto s{chwerer sei die Neuanlage des Waldes. Die Schulen müssen dur Ausflüge die Liebe zum Walde in der Jugend wecken. Die General-Kommissionen müßten {ih ebenfalls der Frage der Auf- forstung annehmen, und vielleiht empfehle sih auch eine Verbindung des Fisfus mit Privatunternehmern zum Zweck des Ankaufs und der Aufforstung von Oedländereien.
Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. Mooren und Szmula wird der Rest des Forst-Etats bewilligt.
Der Erlós aus Ablösungen von Domänengefällen und
aus dem Verkaufe von Domänen- und Forstgrundstüken, die Rente des Kronfideikommißfonds und der Zuschuß zur Rente des Kronfideikommißfonds werden ohne Debatte bewilligt.
Es folgt der Etat der preußishen Zentral-Genofsen- aftara preußishen Z \\
Berichterstatter Abg. von Bockelbe ,) wei i dieser Gtat Y diesem Bahre T Zeiten Wat dôracieet E deshalb in der Budgetkommission eine längere Besprehung über die Wirkung der Gründung der Kasse veranlaßt habe; sie habe die Genossenschaftebildung und die Gründung von Genossenschafts- verbänden, namentlih im Osten, gefördert.
Abg. Graw - Allenstein (Zentr.) erkennt die segensreihe Wirkung
der Kasse durhaus an, meint aber, daß das Grundkavital von 9 Millionen Mark nicht genüge, besonders im Falle eines plößlichen Krieges. Die Kasse müsse ferner vollständig selbständig gemacht werden, denn ein Nachfolger des jezigen Finanz-Ministers könne As Äb s n od e ) bestätigt für P daß di Kasse die Genossenschaftsbildung gefördert Habe. Der Zinsfuß üs sich den Bedürfnissen des Personalkredits anschließen. Hoffentlich werde, dank der Energie des Genofsenshaftsverbands-Direktors von Pommern und der Mitwirkung des Leiters der Zentral-Genossenschafts- kasse, Pommern mit einem Neß von Kreditanstalten überzogen werden, die zu billigem Zinsfuß Personalkredit gewähren. Erfreulich sei, daß auch ein Verkehr mit den Sparkassen angebahnt set. __ Abg. von Eynern (nl.): Die Kasse hat in den vier Monaten ihres Bestehens einen Geshäftsumfang von 44 Millionen Mark gehabt, sodaß das Grundkapital von 5 Millionen Mark nicht ausgereicht hat und aus der Staatskasse weitere Mittel gegeben werden mußten. Eine folhe »lößlihe Entwickelung sei wirth\scaftlich bedenklich. Es haben sih 500 neue Genossenschaftskassen gebildet, es ist fraglich, ob die auch alle leistungsfähig seien. Vielleiht wird die Kasse bald nicht mehr mit so glänzenden Zahlen prunken können. Zur Beurtheilung im Einzelnen haben wir noch kein Material; ih möchte deshalb in den Wein des Triumphs über den Erfolg der Kasse doch etwas Wasser gießen.
Finanz-Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Jch theile die Ansicht des Hrn. Abg. von Eynern, daß man über die s{ließlihen Ergebnisse und die {ließlihen Erfolge dieser Kasse nah einer Thätigkeit von vier Monaten noch kein un- bedingt zutreffendes Urtheil sich bilden kann. IJnfofern bin ih mit ihm ganz einverstanden. Aber auf der anderen Seite ist noch viel weniger Grund vorhanden, aus der bisherigen Entwickelung der Kasse irgendwelche Bedenken herzuleiten. Jh habe nichts dagegen, wenn der Herr Abg. von Eynern und das Haus selb noch sein Urtheil über die \{ließlihen Ergebnisse über die dauernde Thätigkeit der Kasse suspendiert. JIch möchte nur gegen einige Bedenken, die der Herr Abg. von Eynern vorgetragen hat, eine kurze Erwiderung geben. Er sagt: es is immer etwas bedenklich, wenn ein Geschäft, namentlich ein Bankgeschäft sich zu \{hnell entwidckelt. Im allgemeinen is der Say allerdings zutreffend, weil aus einer zu rapiden Entwicklung einer neu gegründeten Bank leiht der Verdacht erwachsen kann, daß leihtsinnige und niht gehörig fundierte Kredite gegeben werden, und daß eine solche Bank fi bestrebt, um {nell ins Geschäft zu kommen, großartige Geschäfte zu machen, und \{chließ- lih hat dann oft das Ende die Last. Das ift vollkommen zutreffend, aber aus einem folhen allgemeinen Saß kann man aber hier im vor- liegenden Falle nach meiner Meinung niht8 herleiten. Denn dazu muß man den Geschäftsbetrieb der Bank und die Grundsätze der- selben, die sie befolgt, genau kennen; der Herr Abg. von Eynern sagt aber selbst, daß er sie niht kennt. Meine Herren, gewiß haben si auf die Existenz der Bank und auf ihren Geschäftsbetrieb bin eine Reihe von Genossenschaften gebildet, die sih fonft nit bilden konnten ; aber ih behaupte, das ist gerade die Aufgabe der Bank, dies zu er- möglichen, wenn im übrigen der Geschäftsverkehr ein vorsihtiger und solider is. Wir haben die Erfahrung s\chon jeßt gemacht, daß, wenn eine folhe Genossenschaft, namentliß von kleineren Besißern auf dem Lande oder auch fon wo sih bilden soll, die Hauptschwierigkeit eben der Anfang ist. Gewiß, diese Leute wollen sich oft ihrer bisherigen hochverzinslihen Schulden entledigen und zu diesem Zweck eine Genossenschaft bilden, um den gemeinsamen Kredit zu erlangen, den der Einzelne niht erlangen kann. Sie stecken in Schuldverhältnifsen, die thnen bebeutende Zins- lasten verursachen, fie abhängig machen von den Gläubigern, und sie können sich ohne die Bildung einer solhen Genossenschaft aus dieser Vershlingung überhaupt nicht herausziehen. Nun ift die Kasse da, welhe, wenn im allgemeinen die Bedingungen, unter denen sie mit folhen Genossenshaften in Verbindung tritt, erfüllt werden, diefen Leuten die Sicherheit giebt, daß sie sih aus den alten Schuldverbindlichkeiten loslösen, und das ist gerade der Vorzug der Kafse und der Förderung der Genossenschaften, die in der jeßigen Organisation liegt. Das Bedürfniß nach der Bildung von Genossenschaftsverbänden, Konsumgenofsenschaften, Produktiv- genossenshaften, vor allem Kreditgenossenshaften, is wirklich, meine Herren, im hohen Grade vorhanden. (Sehr richtig !) Der Mittelstand bedarf dieser Organisationen, um \ih in den shwierigen Verhältnissen, in denen er sowohl in der Stadt als auf dem Lande lebt, erhalten zu können.
Das wirthschaftlihe Bedürfniß is ein dringendes, und das Fort- \hreiten der Genofsenschaftsbildung datiert keineswegs ers von der Bildung dieser Genossenschaftskafse, sondern auch \cchon vorher, und in der leßten Zeit steigend haben \ich, selbft ohne die Hilfe der Genofsenschaftsbank, die Genossenschaften weiter gebildet, und es würde doch Eulen nah Athen tragen heißen, wenn ih hier mich hinstellen und den Nugen und tie Nothwendigkeit einer solchen genofsenschaftlihen Entwickelung noch weiter erörtern wollte.
Meine Herren, nun if die Sicherheit, auf welhe die Genofsen-
shaftsbank bei ihren Kreditgewährungen sh ftüßt, doch eine außer- ordentlich starke und ausgiebige. Einmal tritt sie mit den einzelnen Ge- nossenschaften überhaupt nicht in Verbindung, sondern nur mit Genossen- shaftsverbänden ; die Verbände also haften ihr direkt. Aber die Verbände haben ihre Sicherheit wieder in der Verhaftung der einzelnen Ge- nossenschaften dem Verband gegenüber, und wir gehen sogar oft so weit, daß wir die Kreditfähigkeit und die Haftsumme, die sih also nun hier bildet, selb innerhalb der einzelnen Genossenschaften uns ansehen. (Sehr rihtig!)) Wenn sich durch Feststellung dér Ver- mögenss\teuer und der Einkommensteuer der Genossen ergiebt, bis zu welhem Betrag der einzelne Genosse für eine bestimmte Summe fkreditwürdig is, wenn die Summe dieser Kredit- würdigkeiten in der einzelnen Genossenschaft addiert wird, wenn diese sih hieraus ergebenden Kreditfähigkeiten wieder addiert werden zu der Kreditfähigkeit des Gesammtverbandes, und wenn leßterer etwa nur ¿ur Hälfte als Grundlage dient für die Kreditgewährung der Kasse, so ist nah meiner Meinung die Gefahr eine verhältnißmäßig sehr geringe. Gewiß kann man darüber feine festen Säße und Regeln geben. Die Frage, wie die Bank im einzelnen Falle zu operieren hat, wird von der Vorsicht und dem eindringenden Ermessen der Direktion abhängen, wie bei jedem Geschäft; da kann selbst der Finanz-Minister, so sehr er sich bemüht, die Kasse in die Richtung eines vorsihtigen Vorgehens in dieser Beziehung zu bringen bezw. zu erhalten, doch kaum im einzelnen Falle mitwirken; das hängt von der Direktion ab, und es wird da wesentlich von dem Vertrauen, welhes man den Persönlichkeiten in dieser Beziehung \chenkt, ab- hängen, wie weit man an eine solide und vorsihtige Geschäfts- gebarung glaubt.
Der Herr Abg. von Eynern hat dann ein kleines bedenklihes Licht auf die Thatsache geworfen, daß staatliche Gelder dieser Genossen- haftsbank für ihren Geschäftsbetrieb zur Disposition gestellt werden. Ich habe den Zusammenhang in dieser Beziehung {hon früher ent- widelt. Es it, glaube ich, naturgemäß, daß ein so großes Geld- geschäft wie die Finanzverwaltung des Staats vielfah auf längere Zeit große Kapitalien liegen hat, die sie niht anders rentbar machen kann als dadurch, daß si? sie ausleiht. Wenn wir zeitweilig bei der Reichsbank 100 und mehr Millionen zinélos liegen haben, fo ift es naturgemäß das Bestreben einer verständigen Finanzverwaltung, für diese Gelder Zinsen zu bekommen. Bisher hat das nicht anders ges{hehen können, als daß die Seehandlung diese Gelder zeitweilig gegen Lombardierung von Effekten auslieh. Auf diese Weise kamen die Gelder in den großen Bankverkehr. Natürlich find nicht Gelder ausgeliehen worden anders, als wenn die \staatsfinanziellen Rücksichten das erforderten und zuließen. Man hat dabei niemanden begünstigen und niemand be- nachtheiligen wollen, sondern ift dabei verfahren, wie jeder verständige Geschäftsmann in dieser Beziehung verfährt. Wenn überflüssige, sonst nicht rentbar zu machende Gelder vor- handen sind, so hat man zu diesem Zwedke Verleihungen gemacht. Ganz ebenso verfährt nun die Staatsverwaltung hier. Was bisher lediglich dem großen Bankverkehr in dieser Beziehung zu gute kam, das kann nunmehr auf Grund der Organisation dieser preußischen Genofsenschaftsbank und des Genossenshaftswesens überhaupt au den Mittelklassen, der Landwirthschaft und dem Handwerk zum theil zu gute kommen, und das halte ich für eine Wohlthat. Meine Herren, darüber ist auch nie ein Hehl gemacht worden, daß das die Absicht wäre. Wenn Sie die Motive durhlesen, die dem Gesetzentwurf bei- liegen, fo ist dort {on ganz deutlih gesagt, daß in dieser Weise ver- fahren werden foll.
Nun ist es ja richtig, daß auf eine solche nit klar in ihrer Höhe und Dauer vorher zu sagende Zuwendung von Staatsgeldern, dig zeit- weilig zur Belegung kommen, die Bank auf die Dauer im wesentlihen nicht gestüßt werden kann, sondern daß sie selbst ein genügendes Grund- kapital haben muß, daß fie zwar gelegentlih auch folhe Gelder in Benußung nehmen kann, daß fie aber darauf nicht wesentlich an- gewiesen sein darf.
Gerade die Erfahrungen, die wir gemacht haben, daß der Umfang der Thätigkeit der Bank so \{chnell gewachsen if, hat den Gedanken nahe gelegt, ob es nit rathsam fei, das Grundkapital der Bank zu erhöhen. Die Summe von 41 Millionen Mark Umschlag, an welcher sh der Abg. von Eynern \tößt, bedeutet so gar viel noch nit, denn das ist eben nur Umschlag. Es kommt und geht, das Geld wird aus- gelichen und zurückgezahlt: richtig ist, daß die Kredite, die hier gegeben werden müssen, namentlich in Bezug auf die ländlihen Genossen- schaften, meist eine längere Zeit dauern als die Kredite im Handel und sonstigen gewerblihen Verkehr. Häufig werden die Kredite über drei Monate hinaus gegeben werden müssen. Das- liegt in der Natur des Umschlags, der in der Landwirthschaft stattfindet. Dadurch kommt es namentli, daß die Bank zeitweilig in größerem Vorschuß ist, als zu anderen Zeiten. Es wird Zeiten geben, namentlich in den 4, 5 Monaten vor der Ernte, wo wenig Geld von den ländlichen Genossenschaften zurückfließt. Dann kommt wieder eine Zeit, wo die ländlihen Genossenschaften in der Lage sind, zurückzahlen zu können. - Dann fließt das Geld wieder in großen Summen an die Kasse zurü. Deswegen kann man über die Naturgemäßheit des Umschlags — darin bin ich mit dem Abg. von Eynern ganz einverftanden — in 4 Monaten noch nicht urtheilen. Wenn in 4 Monaten die Bank vielleiht 6,8 Millionen ausgelichen hat und 4 zurückbekommt, so beweist das ‘ noch nicht viel. Man muß ein ganzes Jahr vor sih haben, um zu sehen, ob das Zurückfließen des Geldes im richtigen Verhältniß zur Hergabe des Geldes steht. Das kann man zur Zeit überhaupt noh nicht bestimmt übersehen. Ich glaube, der Herr Re- gierungs-Kommissar wird in der Lage sein — er hat die Zahlen genauer im Kopfe als ih — nähere Mittheilung zu mahen. Meine Herren, ih kann es nur mit Freuden begrüßen, wenn hier aus dem Abgeordnetenhause der Kasse: Vorsicht! zugerufen wird. Ih nehme das niemand übel, namentlich niht den Freunden der Sache. Den Gegnern allerdings, die gerne und absihtlich {warz malen, weil sie die Sache selbst niht wollen, würde ih das eher übel nehmen und mit denen würde ih mich wahrscheinli in einer anderen Weise unter- halten; aber ih glaube, alle diejenigen Genoffenschaften, die bisher mit uns in Verbindung getreten sind — und die Zahl“ wächst ja — sind mit der Art und Weise, wie der Geschäftsbetrieb gehandhabt wird, durchaus zufrieden. Der Ausschuß, der doch aus den Vorständen der einzelnen Genossenschaftsverbände besteht, hat \ih2 mit diesen Grundsäßen und Prinzipien einverstanden erklärt, und ich bin überzeugt, daß die sämmtlihen Genossenschaften, die mit uns in Geschäftsverkehr stehen, sich längst überzeugt haben, daß es geradezu eine Verleumdung ist, wenn heute noch behauptet wird, daß die eigent-