1896 / 45 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

C E E N E E L E N E, E I s L E D A E e M A E E I 1% E E L E L gn T Le g

Der hiesige Gesandte der Republik Chile Francisco Antonio Pinto hat sich nah Rom begeben, um Seiner Majestät dem mng von Jtalien sein Beglaubi Angaimreiben u überreihen. Während seiner Abwesenheit Ei er Zweite Sekretär der Gesandtschaft Pio P. Besa mit der Erledigung der laufenden Geschäfte beauftragt.

Münster, 19. Februar. Der Provinzial-Landtag für die Provinz Westfalen, welcher seit dem 9. d. M. hier tagt, ift neh eend gung der heutigen Plenarsigung dur den Königlichen Landtags-Kommissar, Wirklichen Arferabe Rath, Ober-Präsidenten Studt mittels folgender Ansprache geschlossen worden:

Hochgeehrte Herren ! A

Die westfälishe Provinzialvertretung darf auf ihre g in der heute zum Abschlusse gekommenen Tagung mit voller Befrie- digung zurückblicken. s

Shre Vorschläge zur Abänderung der Landgüterordnung, welche dem jeßigen Stande der geseßgeberischen Verhandlungen über das Anerbenreht bei Rentengütern angepaßt e und Ihr Beschluß über die Bürgschaftsleistung des Provinzialverbandes für einen zu errichten- den Versicherungêverein gegen landwirthschaftlihe Haftpflicht, sowie

ner die Befürwortung des Antrags wegen Ausgabe dreiprozentiger entenbriefe von seiten der hiesigen Landeskulturrentenbank legen Zeugniß davon ab, daß es Jhr ernstlicher Wunsch und Wille ist, dem O Berusfsstande in seiner shwoierigen Lage die helfende nd zu reichen.

In derselben Richtung bewegt sich auch der Beschluß, welcher die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Fachlehrer an den land- wirthschaftlihen Wintershulen zum Gegenstand hat. A

Das Verfahren bei Feststellung der Entschädigung für Vieh- verluste infolge von Milzbrand wird beim Inkrafttreten Ihrer bezüg- lichen Beschlüsse in wi sbettwertber Weise vereinfaht werdén.

Für die Verwaltung der Provinzial-Jrrenanstalten haben Sie durch das von Ihnen beschlossene neue Reglement, dessen Genehmigung ich bei den zuftändigen Petten Ministern befürworten werde, eine ete Grundlage geschaffen. E

on wesentlicher Bedeutung für eine gedeihliche Entwicklung der Verkehrsverhältnisse in unserer Bein ist die von Ihnen genehniigte Mitbetheiligung des Provinzialverbandes an dem von der Warftein- Lippstadter Eisenbahngesellschaft beabsichtigten Ausbau vollspuriger Nebenbahnen von Soest über Belecke nah Stadt Brilon sowie von Beckum-Ennigerloh nah Warendorf. i

Sie haben sich nah eingehender Erwägung dafür entschieden, an einem für diesen Zweck vorzüglih geeigneten Plaße den Neubau eines Landeshauses aufzuführen, durch welchen das immer dringender ne Bedürfniß nach Erweiterung der Geschäftsräume Abhilfe indet.

Im Laufe Ihrer Verhandlungen haben Sie vielfache Gelegenheit gehabt, sih wiederum zu überzeugen, daß die der Selbftverwaltung des Provinzialverbandes unterstellten Anstalten und Geschäftszweige in musfterhafter Weise geleitet werden und daß namentlich die Ord- nung des Finanzwesens besondere Anerkennung verdient.

Auf Allerhöchsten Befehl erkläre ih den 37. Provinzial-Landtag der Provinz Westfalen für ges{lofsen.

__ Nah dieser Ansprache ergriff der Vorsißende des Provin- ial-Landtags, Wirklihe Geheime Rath von Oheimb das ort und brahte am Schluß ein dreifahes Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König aus, in welches die Mitglieder des Provinzial-Landtags lebhaft einstimmten.

Sachsen.

Die Erste Kammer bewilligte gestern Kap. 1 bis ein- schließlih 7 und Kap. 71a des Staatshaushalts-Etats, welche “pad Domänen und Jntraden, Kalkwerke, Weinberge, Hof-

potheke, Elsterbad, „Leipziger Zeitung“ und „Dresdner Journal“ betreffen.

Hessen.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfing heute in feierlicher Audienz den neuernannten reußen Gesandten, Grafen von der Goltz, welcher sein Beglaubigungsschreiben Überreichte.

Jn der gestrigen Sißung der Zweiten Kammer er- klärte der Staats-Minister Finger auf die Jnterpellation des Abg. Schmitt, daß die Regierung im Verwaltungswege be- reitS seit geraumer Zeit die bedingte Begnadigung durch- geführt habe und noch nach Möglichkeit auszudehnen gedenke.

Sachsen-Altenburg.

Seine Hoheit der Herzog ist von seiner Reise nach Oldenburg und Braunschweig vorgestern wieder in Altenburg eingetroffen.

Lippe.

Der Landtag ist auf den 9. März nah Detmold ein- berufen worden.

Lübeckt.

Der preußishe Gesandte von Wallwißt if zur Ueberreichung feines Beglaubigungs|chreibens heute in Lübeck eingetroffen.

Oefterreich-Ungarn.

Wie die „Wiener Zeitung“ meldet, hat der Kaiser mittels Handschreibens den Oberst - Stallmeister Prinzen zu Liechtenstein interimistisch mit der Wahrnehmung der Ge- schäfte des Ersten A DeczePomeisiers betraut.

Gestern Vormittag wurde in Wien für den verstorbenen Oberst-Hofmeister Prinzen zu Hohenlohe in der Karmeliter- Kirche ein Requiem abgehalten, welhem, wie „W. T. B.“ berichtet, die Tenn Jsabella, der bayerishe Ge- sandte, der Nuntius, die Minister Graf Badeni und von Krieg- hammer, die obersten Hofwürdenträger, sowie die Spißen der Zivil- und Militärbehörden beiwohnten. /

Mehrere Klubs haben gestern die Wahlreform- vorlage berathen. Ein Communiqué der vereinigten deutschen Linken besagt: der Klub habe beschlossen, bei der ersten Lesung der Vorlage für deren E Moa an einen Wahlreform-Aus\chuß zu stimmen und dabei die Bereitwillig- keit der Partei zur eingehenden, wohlwollenden und fördernden Vorprüfung der Vorlage zu erklären, da die Partei stets die Nothwendigkeit einer Wahlreform auf freiheitliher Grundlage anerkannt und vertreten habe.

In der heutigen ien des ungarischen Unter- gau! es brachte der Minister-Präsident Baron Banffy den

ntrag ein: der TrMga möge eine Deputation von 15 Mit- gliedern (10 aus dem Unter- und 5 aus dem Oberhause) wählen, mwelhe über die Feststellung des Quoten- verhältnisses der beiden Staaten der Monarchie

berathen solle! ?

ist gestorben. Großbritannien und Jrlaud. M

Das Unterhaus trat gestern in die uweie Lesung des von Rollitt eingebrachten Antrags ein: daß die Schieds- gerihte zur Lösung von Streitfragen zwischen Arbeit- gebern und Arbeitnehmern vermehrt, daß diese Schieds- erihte zu gleihen Theilen. aus Arbeitgebern und rbeitnehmern zusammengeseßt würden, und daß gegen Pee Entscheidungen keine Berufung bestehen solle. er räsident der Handelskammer Ritchie billigte im Namen der Regierung im Prinzip den Antrag, wünschte jedoh die Ab- änderung einiger Bestimmungen und empfahl die Ueberweisung des Antrags an den großen Gewerbeausshuß. Das Haus stimmte diesem Vorschlage zu.

Frankreich.

Der gemäßigte Deputirte Chaudey wird in der heutigen Sißung der Deputirtenkammer eine Jnterpellation über die ecinander widersprehenden Erklärungen des Justiz-Ministers Ricard bezüglich der Angelegenheit Rempler einbringen. :

Jn dem Prozeß gegen die „France“ wegen der Liste der 104 wurden gestern die Angeklagten zu Pelangn trafen von 8 Tagen bis zu cinem Monat und außerdem solidarisch G Zahlung von 2000 Frs. Schadenersaß an den Deputirten

eauquier verurtheilt. Spanien.

Der gestern gemeldete Zwischenfall wegen des Vor- trags des Marine-Offiziers Concas in der Geographischen Gesellschaft ist, wie „W. T. B.“ berichtet, infolge der Er- klärungen, welhe der Minister des Auswärtigen dem Gesandten der Vereinigten Staaten abgegeben hat, vollkommen beigelegt wordeu.

Belgien.

Die Repräsentantenkammer seßte gestern die Be- rathung über das Tabackgeseß fort. Der Artikel 6, welcher Betriebsabgaben für alle Tabackverkaufsgeschäfte vorschreibt, wurde mit Stimmengleichheit abgelehnt. Jm Laufe der hier- über entslandenen lebhaften Erörterung erklärte der Finanz- Minister de Smet de Nayer, er werde zurücktreten, wenn die Kammer bei der zweiten Abstimmung diese Entscheidung bestätigen und im Senat die Taback-Accise ohne Be guns fisfalifther Ausgleichung aufgehoben werden sollte. Der Abg. Woeste t bemühte sich, für die demnächst stattfindende zweite Abstimmung über den gesammten Artikel 6 seine Partei von ihrem Votum abzubringen. Die Sißung wurde sodann aufgehoben.

Türkei. Nad: einer Meldung des „W. T. B. aus Kot stantinopel haben sämmtlihe Signatarmächte des Berliner

Vertrags nunmehr den Prinzen Ferdinand von Sachsen- Coburg als Fürsten von Bulgarien anerkannt.

Bulgarien.

Der Exarch und die Abgesandten des Sultans sind, dem „W. T. B.“ zufolge, heute früh von Sofia abgereist. Der Prinz Ferdinand, die Minister, die Spißen der Be- hörden und zahlreihes Publikum waren auf dem Bahnhofe anwesend; eine Kompagnie Jnfanterie und eine Eskadron Kavallerie erwiesen die militärishen Ehrenbezeugungen.

Schweden und Norwegen.

Jn der shwedishen Zweiten Kammer fragte, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern der Abg. Hedin bei der Be- rathung des Budgets des Ministeriums des Aeußern an, warum der Minister des Aeußern die anhaltend auf- tretenden Gerüchte über den Anschluß Schwedens an den Dreibund nicht dementiert habe, und interpellierte den Minister über die Auflösung des skandinavischen Vereins in Hannover, weil der Verein nicht an der Jubiläumsfeier des Deutschen Reichs theilgenommen habe. Der Minister des Aeußern Graf Douglas betonte die neutrale Politik Schwedens und Norwegens und erklärte: Es sei sehr schwer, in den ausländischen Zeitungen ein Dementi veröffentliht zu bekommen; die irreleitenden Meldungen v auch oft nah Stockholm zurückzuführen. Was die Auflösung des skandinavishen Vereins in Hannover betreffe, so habe kein Schwede diesem Verein angehört. Mehrere in Hannover an- sässige Norweger hätten über das Verhalten ihrer dortigen jüngeren Landsleute ihr Bedauern ausgesprochen.

Amerika.

Aus Havanna wird berichtet, es sei den Algrern der Jnsurgenten Maceo und Gomez gelungen, sih zu ver- einigen. :

Afrika.

Die „Agenzia Stefani“ meldet aus Massowah: Der General Baratieri habe am Dienstag Abend berichtet, daß an diesem Tage in Sauriat vollständige Ruhe geherrscht habe ; Streifzüge der Feinde würden in der Richtung nah Acsum und Darotacle gemeldet. Das siebente Bataillon der Ein- geborenen-Truppen habe den Paß von Alequa beseßt. Der Oberst Stevani sei mit drei Bataillonen und einer Baiterie in Maimarat eingetroffen; er habe in Debradamo eine Be- saßungstruppe zurückgelassen und führe den Prior eines Klosters und viele Rebellen mit sich.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Berichte über die gestrigen Sißungen des Reichs tags und des Hauses der Abgeordneten befinden sih in der Ersten Beilage.

In der heutigen (45.) Sißung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. von Boetticher, der Staatssekretär des Reichs - Schaßamts Dr. Graf von Posadowsky und der Kriegs-Minister, General Bronsart von Schellendorff beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Reichshaushalts-Etats und zwar des a O bei dem Kapitel „einmalige Ausgaben“ ortgeseßt. E

(Schluß des Blattes.)

Der ungarische Oberst:Stallmeister Graf Stefan E L Jn der heutigen A A Ie Hauses der

- Abgeordneten, welcher der er für Handel und Ge- werbe Freiherr von Berleps\cch beiwohnte, wurde die zweite Berathung des Staatshaushalts-Etats für 1896/97 beim Etat der Verwaltung für Handel und Gewerbe fort-

gesetzt. Bei den Einnahmen aus den Baugewerkschulen

dankte -

Abg. Teils (kons.) dem e dee, daß er für das tehnishe Unterrichtswesen die immerhin erheblihe Summe von 270 000 4 in den Etat eingestellt habe. Bisher war das gewerbliche Untérrichtswesen Preußens viele Jahre hindur ein Stiefkind gewesen. Die Baugewerkschulen dienten niht einem rein lokalen, sondern den Be- dürfnissen der Provinzen und des ganzen Landes, Sie hätten sich sehr günstig entwickelt und seien auch für andere Schulen nahahmenswerth. ie Hâlfte sämmtlicher Lehrer sei fest und pensionsfähig angestellt, wäh- rend früher das Lehrerkollegium der Bäugewectlcdulen mit einem Taubenschlage zu vergleichen war. Zu wünschen wäre nur, daß das Gehalt von 4200 A niht blos den akademisch vorgebildeten, sondern auch folhen Lehrern gegeben werde, welche ih hervor- ragende praktische Bildung angeeignet haben. Auch das Niveau der Vorbildung der Schüler fei ein höheres geworden, und der Verband der Jnnungs-Baugewerkvereine habe ih in dieser wie in anderer Beziehung hervorragende Verdienste erworben. Die Zahl der in Preußen bestehenden Baugewerkschulen reihen aber bei weitem niht aus; Tausende von Schülern hätten zurückgewiesen werden müssen und es sei notorisch, daß jährlich 3000 preußische Gewerkschüler in zumt eil minderwerthigen E S E einUnterkommen finden. Ein großer Kulturstaat wie Preußen müsse für das Schulbedürfniß seiner Landeskinder selber sorgen. Das sei um so nothwendiger, als seit Einführung der Gewerbeordnung von 1869 dur den Fortfall des Lehrzwangs und des Befähigungsnachweises das deutsche Bau- handwerk in technischer Hinsicht unendlich zurückgegangen sei. Verkrachte Kaufleute, Nestaurateure, Kellner oder andere un- qualifizierte Leute betheiligen sch heute am Bauunter- nehmerthum als „Zimmermeister“, „Maurermeister“ oder gar als „Baumeister“. Eine Folge davon fei die furchtbare Serie der Baueinstürze der leßten Fahre. Allerdings seien auch einige gelernte Baugewerkmeister an diesen Baueinstürzen betheiligt gewesen ; das sci aber E, erklärlich, weil sie mit der [me igen Konkurrenz einen Kampf nur aufnehmen und ihr Leben fristen können, wenn fie auch ihrerseits billigeres und minderwerthiges Arbeitsperfonal einstellen. 14 Millionen veutsGer Bauarbeiter sind mit ihrem Leben und ihrer Gesundheit Arbeitgebern preisgegeben, welche nicht die nöthige Fachtüchtig- keit besitzen. Alljährlih könnten Hunderte und Tausende deutscher Bau- arbeiter Leben und Gesundheit behalten, wenn durch die Gewerbe- ordnung von 1869 niht das höchst verantwortlihe Baugewerbe für vogelfrei erklärt worden wäre. Darum bitte er die Regierung, die Zahl der preußishen Baugewerkschulen zu vermehren, namentlih in den Provinzen S Vanpen auto, Westfalen und in der Rheinprovinz. Die Provinz Pommern besitze überhaupt noch keine solhe Schule. Vielleicht s es jo gelingen, das preußishe Baugewerbe wieder zur Blüthe zu bringen.

Abg. Dr. Kropatscheck (kons.): Dem deutshen Handwerk ift seit 1869 der Boden immer mehr unter den Füßen geshwunden. Der Mangel an geeigneten Bauhandwerkershulen macht sich in E besonders fühlbar, sodaß zahlreihe Schüler in die fleinercn deutschen Staaten zum Besuch dieser Shulen gehen müssen ; insbesondere gehen zahlreihe Schüler aus der Provinz Branden burg nah Mecklenburg- Strel;y. Wenn die Errichtung einer solhen Schule in der Mark in Erwägung gezogen werde, so möchte ich dem Minister die Stadt Brandenburg besonders empfehlen mit Rücksicht darauf, daß dort eine großartig ausgestattete Zeichen- und Gewerbeschule, die Wredow'sche, bereits besteht. Bedauerlih ist, daß auf den Baugewerkschulen und ähnlichen technischen Schulen der Religtonsunterriht gänzlih vernach- lässigt wird. Der 1 erlan sQule in Magdeburg, einer vorzüglich geleiteten Anstalt, soll der bisher geleistete Staatëszushuß entzogen werden zu Gunsten einer größeren dortigen gewerblihen Schule. Um diese Squle in ihrer bisherigen Blüthe zu erhalten, empfiehlt es fich, das eine zu thun und das andere nicht zu laffen.

Abg. Dittrich (Zentr.) empfahl die Einführung des Religions- unterrits in den gewerblichen Lehranftalten. :

Abg. Krawinckel (nl.): Auch wir legen Werth auf die Sitt- lihkeit der Schüler der gewerblihen Schulen; allein es ist dort eine folhe Ueberfülle von Stoff zu bewältigen, daß die Forderung des Vorredners nicht unbedenklich ist, und wir meinen, daß die Erhöhung der allgemeinen Bildung und des tehnishen. Könnens auh dazu beiträgt, den Menschen zu veredeln. Es kommt auch in Betracht, daß die Schüler den verschiedensten Alters- stufen angehören, sodaß auch die Behandlung des Religions- unterrihts eine verschiedenartige sein müßte. Der Kirche ift durch die Seelsorge und den Gottesdienst hinreichend Gelegenheit ge- boten, auf die Schüler einzuwirken, ohne daß möglicherweise der Konfessionéstreit in die Schulen hineingetragen würde. Es wird jept viel \{chöner, folider und wirths{haftliher ge- baut, als vor der Einführung der Gewerbeordnung. Diese hat ausgezeichnete Früchte gezeitigt. Die Aufnahmebedingungen für die Baugewerkschulen sind leider ganz unglücklih geregelt, das Schülermaterial is ein ganz vershiedenes. Die Lücken in dem all- emeinen Wissen vieler Schüler sind zu groß, als daß sie von dem

esuch der Schulen einen dauernden Vortheil haben. Andere Schüler haben eine höhere Bildung, haben das Einjährig-Freiwilligen- Zeugniß, und es is unpädagogish, alle diese Schüler in einer Schule gemeinsam zu unterrihten. Hierin muß Wandel geschaffen werden. Bei den technischen Mittelshulen für den Maschinenbau ift eine solche Scheidung zwischen den Schülern {on eingetreten. Man klagt, daß es keine ordentlihen Gesellen mehr gebe nun, Gesellen will man doch eigentlich auf den Baugewerks- \chulen nit ausbilden. Bezüglich der Nothlage der Bauhandwerker wird meine Fraktion Ihnen demnächst durch einen Antrag Wallbrecht den einzig rihtigen Weg zur Sicherung der Forderung der Bauhand- werker vorschlagen.

Abg. Eul er (Zentr.) besprach die Frage der Einführung eines be- sonderen Religionsunterrihts für die Fortbildungs\hüler ; ein solcher Unterricht sei bereits in Aachen des Sonntags Nachmittags eingeführt. Der 6. Allgemeine deutsche Handwerkertag ake auch eine Resolution zu Gunsten solhen Unterrichts angenommen, die religiöse Erziehung sei das beste Mittel gegen die Sozialdemokratie. Bei Submissionen können die Unternehmer, welhe ihre Handwerker einfach nicht be- zahlen, natürli die billigsten Preise machen.

Abg. Pleß E betonte gleichsalls die Nothwendigkeit der religiösen Erziehung; nur wer seinen Katehismus vergessen habe, fei reif für die wilde Konkurrenz ohne Rücksiht auf die Lauterkeit der dabei angewandten Mittel. Die größte Gefahr sei es, wenn man - das jenseitige Leben verneine, wenn man sage: Den Piigel überlassen wir den Engeln und den Spaßen. Wir haben große Fortschritte im gewerblichen Leben gemacht, daß aber die Zufriedenheit dadur gefördert sei, kônne man nicht behaupten. Wenn man die Religion niht föôrdere, füge man dem Staat einen Schaden zu.

__ Abg. Dittrich vertrat nohmals gegenüber dem A: Krawinkel feine Meungen über den Werth der Religion für die Bildung des sittlihen Charakters. s

Abg. Felisch bemerkte gegen den Abg. Krawinkel, daß die \{chönen und soliden großen Bauten in geen Städten nichts segen seine Meinung von der Schädlichkeit der Gewerbeordnung bewiesen Wenn man das Handwerk kennen lernen wolle, so gehe man nicht in die großen Städte, sondern auf das Land, wo es mit dem Handwerk sehr traurig liege und nur Sesupigungea nes und Innungen helfen könnten. Die Zershlagung der Einheitlichkeit unserer Bau- ewerks{chule, die sich vortrefflich entwickelt habe, wäre ein

nglüd. urch eine Trennung würde man höhere und ni:dere Bautechniker erzielen, es sei aber ganz verkehrt,

daß die Bauhandwerksmeister auf dem Lande eine geringere

bildung brauchten als in der Stadt, eher im Gegentheil, denn in Ans Städten “haben die Meister ganz andere Hilfsmittel zur Ver-

igung als aufdem Lande. Man - würde nur: Baugewerksmeister- E ivie Klasse schaffen. Ih bitte den Minifter, solhen Be- |

\trebungen entgegenzutreten. (Schluß des Blattes.)

Nr. 8 der „Ver öffentlihungen des KaiserlihenGesund- heitsamts*, vom 19, Februar, hat folgenden Inhalt: Gesund- heits\sand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera 2c. Gesetzgebung u. |. w. (Deutshes MNeich.) Medizinalweine. (Preußen.) Volks\{hulhäuser. Peckenerkrankungen. (Berlin.) Geheimmittel-Ankündigung. Salzstreuen auf den Bürgersteigen. (Schwarzburg: Rudolstadt.) Leichenöffnungen. (Oesterreih.) Wuthverdächtige Thiere. Arzneitaxe. (Böhmen.) O E (Shlefien.) Saa rena, e R Seesanitätépolizei-Reglement. Gang der Thierseuchen in Groß- britannien, 29. S4 ptember bis 28. Dezember. Zeitweilige Maß- regeln gegen Thierseuhen. (Preuß. Reg.-Bez. Schleswig, Württem- erg, Italien, Schweiz.) Verhandlungen von geseßgebenden Körperschaften. (Preußen.) Staatshaushalts. Etat 1896/97 (Schluß). (Sachsen.) Aerztlihe Bezirksvereine. Vermischtes. (Preußen - Baden - Oesterrei.) Geheimmittel. (Berlin.) Margarine und Mischbutter. (Oesterreich.) Ausstellung für körper- lihe Erziehung, Gesundheitspflege und Sport in Innsbruck. (Dänemark.) Margarine. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbcfälle in deutshen Orten mit 40000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutsher Großstädte. Desgl. in deutschen .Stadt- und Landbezirken. Witterung. Grundwasserstand und Boden- wärme in Berlin und München, Dezember, Beilage: Gerichtliche Entscheidungen auf dem Gebiete der öffentlihen Gesundheitspflege (Heilmittel).

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Das Necht des Selbsthilfeverkaufs seitens des Verkäufers einer Waare für Rechnung des säumigen Käufers ist, nah einem Urtheil des Neichsgerichts, 1. Zivilsenats, vom 11. Dezember 1895, an eine Frist _nicht gebunden, vielmehr kann Verkäufer den WOPUnE des Selbsthilfeverkaufs so wählen, wie es- seinem Interesse entspriht; nur darf er sich dabei eines arglistigen Verhaltens niht zu Schulden kommen lassen. (349/95.)

Hat ein Mitglied einer offenen Handelsgesellschaft dur Zession von einem Gefellschaftsgläubiger dessen Forderungs- reht erworben, so haften ihm, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, IT. Zivilsenats, voin 13. Dezember 1895, im Gebtete des Preuß. Allg. Landrechts die übrigen Gesellschafter für die auf sie kommenden Antheile dieser Gesellshafts\chuld, also bei einer aus zwei Mitgliedern bestehenden Gesellschaft haftet der andere Gesellschafter, sofern der Gesell- shaftêvertrag nibts Anderes bestimmt, zur Hälfte. „Dem ursprüng- lihen Gläubiger S. hafteten für feine N erno sowohl die Gesellschaft als nah Art. 112 H.-G.-B. die Gesellschafter; dur die Abtretung der

orderung an einen der Gesellsbafter trat nun zwar Vereinigung des

läubigerreWts und der Verpflihtung in den Händen des einen Solidarschuldners ein, damit aber nah §§ 492, 493 des Allg. L.-R. 116 fkeineswegs völliges Erlöschen der Verpflihtung des anderen Solidarschuldners, vielmehr wurde nah § 494 a. a. O. nur bewirkt, daß der Kläger bei Geltendmachung des erworbenen Forderungsrechts gegen den Mitshuldner sih denjenigen Antheil anrechnen muß, für welchen er dem leßteren, wenn dieser ten Gläubiger S. befriedigt hätte, verhaftet sein würde. Dieser Antheil ift, La der zwischen den Mitschuldnern bestehende Vertrag nih1s Anderes bestimmt, nah S8 443—445 A. L.-N. 15 die Hälfte.“ (235/95.)

Zur Wirkfamkeit eines antihretischen Pfandrechts an einew Grundstücke gegen Dritte ift nah einem Urtheil des Reichs- erihts, V. Zivilsenats, vom 14. Dezember 1895, im Gebiete des Preuß, Allg. Landrechts neben dem s\chriftlihen Pfandvertrage und der Cintragung des Psandrehts im Grundbuch auch die Uebergabe, die Einräumung des Besißes des Grundstücks erforderlich. Weder die Beurkundung einer erfolgten Uebergabe des Grundftücks, trot- dem sie thatsählih nit erfolgt is, noch die bloße Mittheilung an die Miether von der antichretishen Verpfändung erseßt die erforder- lide Einräumung des Besißes des Grundstücks. „Wenn auh in dem Pfandvertrage von den Vertretern der Klägerin (einer Kreditbank) und von deren Schuldner M. anerkannt ist, die Uebergabe des Grundstücks an die Klägerin habe stattgefunden, und wenn darin auch die Klägerin sich verpflichtet hat, das Grundstück wirthschaftlih zu verwalten, so wurde dadurh an den thatsählihen Besiuverhältnissen nihts geändert, nah welhen M. în dem Haufe wohnen blieb und nah wie vor das Haus verwaltete und insbefondere die Miethzinsen von den Miethern einzog, nach welchen also das Haus in dem Naturalgewahrsam des M. blieb. Eben- sowenig is der Umstand von Bedeutung, daß angeblißh M. den Miethern Mittheilung von der antichretishen Verpfändung gemacht hat. Jun jener bloßen Mittheilung if ein Uebergabeakt niht zu er- blicken; denn in dem Wesentlichen, in der Verwaltuug des Hauses Io N Schuldner M., trat dadur allein keine Aenderung ein.“

Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts.

Die polizeiliche Erlaubniß der Ableitung des zum Betrieb einer Färberei, Gerberei und ähnlicher Anlagen benußten Wassers durch die städtishe Kanalisation nah einem Fluß kann, nach einem Urtheil des Ober-Verwaltungsgerichts, III. Senats, vom 24. Juni 1895, zurücckgenommen werden, wenn dur jene Ableitung der bis, der Umgegend an reinem Wasser ROGSUE der eine erheblihe Belästigung des Publikums ver- ursaht wird. „Der § 3 des Geseyes vom 28. Februar 1843 bestimmt:

„Das zum Betrieb von Färbereien, Gerbereien, Walkerei und ähn- lichen Anlagen benußte Wasser darf keinem Fluß zugeleitet werden, wenn dadur der Bedarf der angegen? an reinem Wosser beein- trähtigt oder eine erheblihe Belästigung des Publikums verursacht wird. Die Entscheidung hierüber steht der Polizeibehörde zu.“ Hiernach war die Polizeibehörde befugt, Anordnungen zu treffen, welche ecignet erscheinen, der mit einer erheblichen Delaliauno des ublikums verbundenen Abführung der Abwässer aus der klägerischen abrik nah der Deichsa, einem Privatflusse, vorzubeugen. Auf keinen all steben dem Kläger die §8§ 16 ff. der Reichs. Gewerbeordnung zur eite. Färbereien gehören nicht zu den einer besonderen Genehmigun nah den Vorschriften in § 27 der Preuß. Gewerbeordnung R 1 des Preuß. Geseßes vom 1. Juli 1861 oder §8 16 ff. eidhs- Gewerbeordnung unterstellt gewesenen bezw. noch unterstellten gewerblihen Anlagen. Dem Kläger ist daher eine seine Rechte und flihten in Bezug auf den Betrieb seiner Färberei nach aßgabe der gedahten geseßlichen C E regelnde gewerbliche Konzession nit ertheilt worden. Unter diesen Umständen war die am 1. Juli 1890 ertheilte polizeilihe Erlaubniß zur E ici des Färbereigrundstücks und die am 5. Februar 1891 ertheilte gleiche Erlaubniß zur Anlegung von Klärbassins und zur wider- ruflihen Ableitung des Fabrikwassers in die städtische Kanalrohr- leitung keine solhe, durch welche über die Frage, ob die Ableitung in die Deichsa polizeilih zulässig sei, für immer hat Bestimmung

getroffen werden können. Die ertheilte polizeilihe Erlaubniß war viel-

mehr widexruflih, ad der Kläger polizeilich nicht zu duldende Verhältnisse hervorrief.“ (II1 822.) _

Statistik und Volkswirthschaft.

Vorläufige Grgebnisse der Volkszählung vom 2, Dezember 1895 in Württemberg.

Nach den Veröffentlihungen des Köntglichen Statistishen Landes- amts is} die gor der württembergishen Städte mit 20 000 bis 100 000 Ginwohnern (5) gegenüber der Zählung vom 1. Dezember 1890 gleih geblieben, ebenso die der Städte mit 10 000 bis 20 000 Seelen (7). Dagegen sind zu den 31 am 1. Dezember 1890 5000 und mehr Einwohner zählenden Gemeinden 4 neue getreten, ferner haben 3 weitere Gemeinden die Zahl von 4000 überschritten. Stutt- gart (mit Vororten) zählte am 2. Dezember 1895 157 700 ortsanwesende ersonen (gegen 139817 am 1. Dezember 1890), Ulm 9303 (gegen 36191), Heilbronn 833 470 (gegen 29 941), Eßlingen 23918 (gegen 22234), Cannstatt 22 509 (gegen 20 265), Reutlingen 19 830 (gegen 18 542), Ludwigs- burg 19279 (gegen 17 418), Gmünd 17282 (gegen 16 817), Göp- pingen 16 186 (gegen 14 352), Tübingen 13 989 (gegen 13 273), Ravensburg 12 705 (gegen 12 267), Tuttlingen 11 640 (gegen 10 092). Sämmiliche 49 Gemeinden mit 4000 und mehr Einwohnern wiesen eine ortsanwesende Bevölkerung von 605 026 Köpfen (gegen 555 103 am 1. Dezember 1890) auf, die 64 Oberamtsfstädte eine solhe von 593 529 Köpfen (gegen 551 348). Ist auch das vorläufige Ergebniß der lezten Volkszählung für das ganze Land noch nicht bekannt, fo zeigen doch {hon die vorliegenden Veröffentlihungen, daß die Ent- völkerung der kleinen Orte und des platten Landes, die bereits dur die früheren Volkszählungen nachgewiesen worden ist, in Württemberg immer weiter fortschreitet.. Allein von den 33 Gemeinden mit 1000 bis 4200 Einwohnern weisen niht weniger als 16 gegenüber der Volkszählung von 1890 eine zum theil recht erheblihe Abnahme der Bevölkerung auf, während 10 weitere und von den 32 Gemeinden mit 4200 bis 9150 Einwohnern 12 entweder garnicht oder nur um wenige Köpfe zugenommen haben.

Im lübeckishen Staat betrug die ortsanwesende Bevölke- rung am 2. Dezember 1895 nah den vorläufigen Feststellungen 83 324 Personen (40 273 männlichen und 43 051 weiblihen Geschlechts) gegen 76485 am 1. Dezember 1890. An Haushaltungen waren im Jahre 1890 17 702, am 2. Dezember 1895 dagegen 19 613- vorhanden.

Bremens Waareneinfuhr betrug nah dem eben erfolgten Abschluß: im Jahre 1895 3112481 t à 1000 kg Bo. 806 306 101 M gegen 1894 . 2 881 197 t à 1000 kg „, 694485348 ,„

also 1895 +4 . 231 284 t und 111 820 753 M

Der Menge nach war bisher die Einfuhr im Jahre 1894 die

größte, dem Werth nah die des Jahres 1891 mit 789753 471 M

Die 1895 er Einfuhr übersteigt beide und ist darum die größte, welche Bremen überhaupt gehabt hat.

Son De E Do 111 820 753 A entfallen auf Eigen- und Kommissionsgut . 47878142 , auf sogenannte Spedition . S 4 63912611.

Unter „Spedition“ sind hier auch Waaren subsumiert, die unter Vorschußzahlung seitens eines em ider Kaufmanns durchgeführt wurden oder deren Einkauf ein bremisher Kaufmann als Agent ver- mittelte, deren Durchführung dann aber ein Spediteur beforgte.

Von der Einfuhr kamen

aus 1895 1894 dem Deutschen Reich . r 287 634 793 A 237126 951 M

194 652 249 74776 264 \ 47 907 970 A 60 11 742 203 10 070 869 AUEEA a S E 27377367 , 18425 452 ,„, Aus allen Staaten is also mehr eingeführt; beim Deutschen Reich beträgt die Zunahme über 50 Millionen Mark, bei den Ver- einigten Staaten etwa 33 Millionen Mark, Asien und Australien (Neichs-Poftdampferlinien) lassen ein Plus von 14 Millionen Mark ersehen, an dem Rest von ebenfalls 14 Millionen Mark partizipieren die übrigen Gruppen. : Von den Hauptartikeln des bremishen Handels wurden zugeführt, in Tonnen zu 1000 kg Netto gerechnet : 1895 1894 1893 275 861 202 620 175 356 Getreide . 438 880 367 926 288 233 Petroleum . ä 10 948 139 525 130 763 M a e e O ZAO 218 286 250 547 Sans E 56 958 61 395 E ROVSI 45 971 58 373 Von Baumwolle, Getreide und Schafwolle ist im Gaeaulenan Jahre mehr als je zuvor importiert, von Petroleum, Reis und Taback dagegen sind in früheren Jahren hon größere Mengen zuge- führt, und zwar von Petroleum im Jahre 1879: 212929 t, von F Jahre 1891: 302652 t, von Tabak im Jahre 1878: t.

228 174 627 82 720 850 92 922 261

den Vereinigten Staaten . dem übrigen Amerika . Asien T

iti Dent UDTIGEN: GUToDa « « - «. 6 110 (05000 T1020 095

Baumtvolle .

Zur Arbeiterbewegung.

In Kottbus ift vor einigen Tagen ein Aus stand der aper arbe iter ausgebrochen, weil den Arbeitern eine geforderte Lohn- erhöhung und die Verkürzung der Arbeitszeit auf elf Stunden nicht bewilligt wurden. Wie der „Köln. Fig. vom gestrigen Tage telegraphiert wird, hat der Ausftand inzwishen sehr großen Umfang angenommen. In sieben bedeutenden Fabriken haben sämmtliche Arbeiter die Arbeit niedergelegt. i

Hier in Berlin wurden gestern vor dem Gewerbegeriht als Einigungsamt die Verhandlungen zur Beilegung des Ausstands in der Herren - und Knabenkonfektion geführt, die Abends mit einem alle Theile befriedigenden A abschlossen. Von den Kon- fektionären wurde ein Mindesttarif vorgelegt, der von den Vertretern der Arbeiter als unannehmbar bezeichnet wurde; auch über eine prozentuale Lohnerhöhung konnte man Z9 nicht einigen. Der Ge- rihtshof machte dann folgende, von den Zeitungen mitgetheilten Ver- gleihêvorshläge: 1) Die Konfektionäre bewilligen einen 124 9% Lohn- juschlag auf alle vor dem Ausstand gezahlten Lohnsäße. Sollten die- selben die Minimalsäße des von den Konfektionären vorgeschlagenen Minimaltarifs nicht erreichen, so ist mindestens der Betrag des tarif- mäßigen Minimallohns zu zahlen. 2) Unter den Lohnsäßen des Tarifs dürfen Arbeiten weder an Zwischenmeister noch an Arbeiter ausgegeben oder von ihnen übernommen werden. 3) Die nach diesen Säßen zu zahlenden Löhne sind für jedes Ge- chäft durch Aushang im Geschäft und bei den Zwischenmeistern bekannt zu geben. 4) Die Zwischenmeifter verpflihten sich zur An- bringung des Aushangs, sowie ferner: ihren Arbeitern den voll erzielten nis zu gewähren. 5) Die Konfektionäre ver- PRIIIeS sich, Zwischenmeister, welhe die Bestimmungen unter 4 niht erfüllen, fernerhin niht zu beschäftigen, ebenso verpflichten sh die Zwischenmeister, für Konfektionäre, welhe die vorstehenden Verpflichtungen nicht erfüllen, zu arbeiten. 6) Der Ausftand der Arbeiter der Herren- und Knabenkonfektion wird sofort aufgehoben. 7) Das Einigungsamt wird über die Feststellung des spezialisierten Minimallohntarifs weiter verhandeln und die Fest- stellung eines folhen durch Vergleih oder Schiedsspruh herbeiführen; die erforderlihen Grundlagen sollen durch umfangreihe Be- weisaufnahmen unter Zuziehung von ertretern der drei betheiligten Kategorien, i, welche he zum Erscheinen bei dem

Einigungsamt vas ihten, beshafft werden. 8) "Die Ein-

seÿung einer Kommission zur Schlichtung - von

, 10s wie für die Reformen - des Arbeitsanfangs und der Ablieferung soll

gleichzeitig mit der Lohntarifsfeststellung d en, ebenso der Aushang des noch auszuarbeitenden Lohntarifs. 9 o buabredtuna und Lohn- zahlung hat wöchentlich einmal zu erfolgen. 10) Maregengen dürfen nicht stattfinden. Die Vertreter aller drei Parteien: der Konfektionäre, Meister und Arbeiter, erklärten sh mit diesen Be- dingungen mündlih und \chriftlich einverstanden. l

Kunft und Wissenschaft.

+4 Die Februar-Ausstellung des Kunst-Salons von F. Gurlitt, die gleihzeitig mit der Ausftellung der XI1 eröffnet würde, führt uns eine Reihe jüngerer Berliner Maler in ihren neuesten Werken vor. An Umfang und Bedeutung nimmt Lesser Ses großes Gemälde „Jerusalem“ den ersten Plaß darunter ein. Au einer Bank am Meeresufer, neben der zwei Pinien aufragen, hat #i eine kleine Schaar jüdisher Männer und Frauen beim leßten Strahl der Abendsonne zusammengekauert ; Verzweiflung, dumpf brütender Schmerz, Resignation, Wahnsinn spriht aus den Gestalten der Gruppe, deren Contur \ich machtvoll von dem lichten Abendhimmel abhebt. Ob der Künstler bei der Conception seines Bildes eine besondere alttestamen- tarische Situation, wie etwa die trauernden Juden an den Wassern Babylons, im Sinne gehabt oder \{lechthin eine Schilderung mensch- lihen Elends geben wollte, entzieht ih unserer Renütnik. Rein fünstlerisch genommen, bedeutet das Bild einen großen Schritt vor- wärts in der Entwickelung Ury's, der sh hier zum erften Mal eine große Aufgabe gestellt hat und zweifellos auf dem damit beschrit- tenen Wege noch manchen Erfolg erringen wird. Daß dieser erste Versuch des erst dreiunddreißigjährigen Malers noch keinen völlig in fih abgeschlossenen Stil zeigt, is begreiflih; den Ernst echt fünstlerishen Strebens, den er im Ringen mit seinem Stoff bekundet, wird kein unbefangener Beurtheiler verkennen. Weit weniger ver- mögen wir aus den farbensymbolistishen Bildern Martin Bran- denburg’s den Zwang innerer Nothwendigkeit und die Eigenart einer vollen Persönlichkeit herauszufinden. Die in unmöglihem Licht scillernden, halb naturalistischen, halb phantastishen Malereien haben etwas Unfertiges und Spielerishes an sich, das keine ernste und anhaltende Theilnahme für dieses unerfreuliche Gemisch von Blasiertheit und Kindlichkeit aufkommen läßt. Den derb chargievten Schilderungen des Berliner Philister- und Proletarierlebens von H. Baluschek fehlt jeder verföhnlihe Zug echten Humors; auh läßt die malerishe Haltung Feinfühligkeit des Blicks durchaus vermissen. Daß diese leßtere Eigenschaft allein einer Künstlerpersönlichkeit noch kein fesselndes Gepräge verleiht, beweist die koloristish zartgestimmte, aber doch etwas charafterlose römische Fo vedute von F. von Schennis. Ha emeister’s breitgemalte Land- schaften aus der Mark find hauptsächlich auf dekorative Wirkung berechnet und erzielen diese auch durch kräftige Farbengegensäße und flotte Mache. Erhebliche Fortschritte hat E. Edel gemacht, wie seine zahlreichen ausgestellten Pastelle und Kreidezeihnungen, sowie einige in Oel ge- malte Landschaften aus der Bretagye bekunden, die niht, wie frühere Arbeiten des Künstlers, in der s{hablonenhaften Nachahmung der shwedishen und norwegishen Maler ftecken bleiben, fondern einen eigenen, persönlichen Stik mit vielem Glück proklamieren. Eine ältere, leider in ihrer Erhaltung niht tadellose Marine von Whistler zeigt uns das Vorbild, dem Jules Wengel in seinen zarten Land- schaften nahstrebt. Von plastishen Werken ift eine caraktervolle Porträtbüste des Philosophen Nieyshe von Schellbach er- wähnenswerth.

Die von dem Deutschen Apothekerverein begründete bistorisch- pharmazeutische Abtheilung des Germanischen National- Museums hat, wie aus Nürnberg berihtet wird, vor kurzem eine außerordentlihe Bereicherung erhalten: die wichtigste und um- fafsendste, die ihr je zu theil wurde. Dank zahlreihen Spenden aus pharmazeutishen Kreisen, konnte nämlih die ganze Kräuterkammer sowie die ganze Materialkammer und eine große Anzahl von Appa- raten und Einrichtungsgegenständen des Laboratoriums der alten Stern-Apotheke zu Nürnberg, die dem Anfang des 18. Jahr- hunderts angehören, fäuflich erworben werden. Die Apotheke und das Laboratorium des Museums haben dadurch eine Vervollftändigung erhalten, wie sie aus anderer Quelle niht mehr zu beschaffen gewesen wäre. Für die Materialkammer mit ihrem großen prächtigen Barokschrank und die Kräuterkammer müssen neue Räume vai werden ; leßtere, deren Schubläden sämmtlih durch gemalte

andschaften verziert sind, wird genau in der Weise aufgestellt, wie

sie vor beinahe zweihundert Jahren eingerihtet war. Das Interesse, welhes die pharmazeutishen Berufskreise dem Unternehmen entgegen- bringen, läßt die weitere glänzende Durchführung desfelben erhoffen.

In der gestrigen Sißung der Kaiserlich Russischen Geographischen Gesellshaft machte, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, der Vize-Präsident, Senator Semenow die Mittheilung, daß es übereilt wäre, die jüngst über den norwegischen Polar-Reisenden Frithjof Nansen eingetroffene Nachricht zu be- streiten. Der Sibirien-Reisende Baron Toll habe auf den Neu- Sibirischen Inseln Lebensmittelvorräthe für eine etwa zurückehrende Polar-Expedition niedergelegt. In der Voraussetzung, daß Nansen seinen Nückweg über diese Inseln nehmen würde, wurde derselbe von diesen Vorkehrungen unterrihtet und mit einer Karte ver- ehen, auf welcher diese Verproviantierungspunkte verzeichnet D

ansen hätte die Neu-Sibirishen Inseln im Oftober oder spätestens im Januar erreichen föanen. Die leßte, von Peter Kuchnarew über- mittelte Nachricht erklärte Semenow in der Weise, daß die Angestellten Kuchnarew's, welche in dessen Auftrag auf den Neu-Sibirischen Inseln Mammuthknochen suchen, me Weise Mitgliedern der Expedition begegnet seien und vielleiht Nansen selbst gesehen haben, von denen sie dann die Nachrichten erfuhren und ihrem Auftraggeber Kuhnarew mittheilten, der sie seinerseits wieder nah Irkutsk gelangen ließ.

Land- und Forstwirthschaft.

Nach einer Bekanntmachung im niederländishen „Staats- Courant“ vom 8. d. M. haben die Königlich niederländi- \chen Minister des Jnnern und der Finanzen die Einfuhr von Rindvieh und Schafen aus Frankreich zu Schlachtzwecken unter denselben Bedingungen zugelassen, unter denen die Einfuhr solhen Viechs aus Deutschland und Belgien gestattet ist.

Des weiteren werden einige Abänderungen der für die Einfuhr von Tren VOR und Schafen aus Deutsch- land und Belgien bisher in Geltung gewesenen B:stim- mungen bekannt gegeben.

Hiernach darf die Einfuhr aus d:n bezeichneten drei Län- dern nunmehr unter folgenden Bedingungen erfolgen :

1) An der Grenzstation is eine amtliche, nit über aht alte Bescheinicune der Behörde des Stams Baur van grn welcher Jervargene, daß das Vieh, dessen Alter und Signalement an« zugeben ift, während der leßten 20 Tage daselbst gestanden hat.

2) Das Vieh ift bei der Ankunft an der Grenzstation dur den Distrikts-Thierarzt oder seinen Stellvertreter zu untersu und darf zur Einfuhr nur zugelassen werden, wenn es gesund befunden wird, worüber auf dem Zeugniß der B-hörde des Herkunftsorts von dem Ge ETSE Beamten ein entsprechender Vermerk zu machen ist.

„Diese Vorschrift findet jedoch bezügli der für die Erport- \{lähtereien bestimmten Thiere keine Anwendung, sofern nur die Ab- nahme der Siegel von den Wagen, in denen das Vieh nah dem Be- meidet transportiert worden ift, in Gegenwart des Distrikts=

hierarztes oder seines Stellvertreters geschieht.

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